1 Eine methodenkritische Betrachtung der Effektivität des Präventionsprojekts Dunkelfeld Andrej König Fachhochschule Dortmund The final publication is available at Springer via http://link.springer.com/article/10.1007/s11757-016-0360-9 Diese Erwiderung ist die Antwort auf den Leserbrief, der unter folgendem Link abrufbar ist: http://link.springer.com/article/10.1007/s11757-016-0358-3 Den Beitrag, auf den der Leserbrief sich bezieht, finden Sie unter: http://link.springer.com/article/10.1007/s11757-015-0316-5 Korrespondenzadresse: Dr. rer. nat. Andrej König, Dipl.-Psych. Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, Fachhochschule Dortmund Emil-Figge-Str. 44, 44227 Dortmund, Deutschland E-Mail: [email protected] 2 Sehr geehrte Damen und Herren, gerne nehme ich zu den in Ihrem Leserbrief angeführten Kritikpunkten zu meinem psychiatrischen Beitrag „Kein Täter werden – Keine Effekte?“ [1] erläuternd Stellung. Zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch richtet sich das Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPD) an nicht-strafverfolgte tatgeneigte Personen mit pädophilen und/oder hebephilen sexuellen Präferenzstörungen [2]. Ein Zusammenhang zwischen der klinischen Diagnose einer Pädophilie und Rückfälligkeit mit Sexualdelikten (r = -.02) konnte bei inhaftierten Kindesmissbrauchern bislang nicht nachgewiesen werden [3]. Eher et al. [3] konnten lediglich einen moderaten korrelativen Zusammenhang (r = .30, p < .001) für Kindesmissbraucher mit einer Pädophilie des Exklusiven-Typus feststellen. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Minderheit (11.8%) der inhaftierten Kindesmissbraucher [3]. Auch in anglo-amerikanischen Studien [4, 5] ergaben sich keine für die forensische Praxis relevanten Unterschiede hinsichtlich einschlägiger Vorverurteilungen und prospektiver Sexualdelinquenz zwischen pädophilen und nicht-pädophilen Kindesmissbrauchern. Der kriminalpräventive Nutzen des Selektionskriteriums „Pädophilie“ im PPD ist demnach ungewiss und entzieht sich einer empirischen Überprüfung, da nicht-pädophile Tatgeneigte und Täter ausgeschlossen werden. Zum Einsatz kommen im PPD überwiegend deliktorientierte Methoden [2] sowie die Möglichkeit der freiwilligen „androgenunterdrückenden Therapie“ [6, S. 175]. Nach Kröber [7, S. 302] werden medikamentöse Maßnahmen zur chemischen Kastration auch aufgrund unserer historischen Vergangenheit inzwischen „wohltönend“ als „Antiandrogen-Behandlung“ bezeichnet. Ein rückfallpräventiver Effekt durch eine Antiandrogen-Behandlung von Sexualstraftätern ist hingegen bisher nicht empirisch belegt [8]. Die in der Originalarbeit von Beier et al. [2] fehlenden Effektstärkenkorrelationen (ESr) für die Skalen der Selbstbeschreibungsverfahren in meinem Beitrag [1] wurden nach folgenden Formeln [9] bestimmt: 𝑑= 𝑀1 − 𝑀2 𝑠𝑝𝑜𝑜𝑙𝑒𝑑 und 𝐸𝑆𝑟 = 𝑑 √(𝑑2 + 4) Ein Berechnungsfehler lässt sich hierbei nicht erkennen. Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl von Effektstärkenmaßen, die angewendet werden könnten. Ungeachtet dessen zeigt sich zum Post-Messzeitpunkt zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe lediglich ein signifikanter Unterschied auf der Skala „Cognitive victim empathy deficits“ [2, s. Tab. 2]. Auf den verbleibenden zwölf Skalen ergeben sich zum Post-Messzeitpunkt hingegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den untersuchten Gruppen. Außerdem weist nach einer Meta-Analyse von Hanson et al. [10], wie auch von Beier et al. [2, S. 530] angemerkt wird, das Merkmal „Opferempathie“ keinen signifikanten Zusammenhang (d = -.08 ± .13) mit späterer Sexualdelinquenz auf. Kurzum lassen sich anhand der Selbstbeschreibungsverfahren keine bedeutsamen Behandlungseffekte erkennen, die für eine Wirksamkeit des Dunkelfeldansatzes des PPD sprechen. Umso erstaunlicher ist es, dass Beier et al. [2, S. 540] eine finanzielle Absicherung eben dieses Ansatzes durch eine Integration in das Gesundheitssystem fordern. 3 Es ist erfreulich, dass es sich bei den inkonsistenten Angaben zur Probandenanzahl in Tab. 5 [2, S. 538] nicht um einen Fehler der Dateneingabe oder -analyse [11] handelt, sondern in beiden untersuchten Gruppen jeweils ein Proband keine Angaben machen wollte. Da es offensichtlich auch die Antwortmöglichkeit „Keine Angaben“ gab, sollte diese bei der Berechnung des Chi-Quadrat-Tests ebenfalls berücksichtigt werden. Tabelle hier einfügen Hinsichtlich selbstberichteter sexueller Übergriffe gegen Minderjährige ergeben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe (s. Tabelle und [2, S. 537]). Darüber hinaus weist die Itemkonstruktion des „Fragebogens zum sexuellen Verhalten“ einige inhaltliche Probleme auf. So hatten Probanden, die in den letzten sechs Monaten einmalig einen sexuellen Übergriff gegen Kinder begangen haben, keine Möglichkeit dies anzugeben (s. Tabelle). Die Antwortmöglichkeit „Wenige Male“ ist ebenfalls unglücklich gewählt, da sich so keine Aussagen über das Ausmaß (absolute Häufigkeit) sexueller Gewalt gegen Kinder treffen lassen. Aufgrund der ungenauen Itemkonstruktion kann also nicht ausgeschlossen werden, dass in der Behandlungsgruppe womöglich mehr sexuelle Übergriffe begangen wurden als in der Kontrollgruppe, da in beiden Gruppen lediglich die Anzahl der Probanden, die eine bestimmte Art des Übergriffes begangen haben, jedoch nicht die Anzahl der selbstberichteten sexuellen Übergriffe erfasst wird. Vor allem ist es bedauerlich, dass Angaben zu sexuellen Übergriffen von Probanden, die das unterbreitete Behandlungsangebot zu Beginn abgelehnt haben oder die Behandlung im Verlauf abgebrochen haben (Dropouts), nicht vorliegen. Die Dropout-Rate im PPD liegt mit 56,4% [2, S. 532] in einem Bereich, der gemäß der CODC-Richtlinien [12, S. 41] zur Evaluation von Behandlungsmaßnahmen von Sexualstraftätern als sogenannter „Implementation Failure“ zu werten ist. Auch hinsichtlich anderer relevanter Aspekte (z.B. „Experimenter Expectancy“, „Attrition“, „Outcome Variables“ u.a.) weist das Forschungsdesign des PPD nach internationalen Standards [12] erhebliche methodische Mängel auf, die eine Dissemination des Dunkelfeldansatzes zur Verhinderung sexueller Gewalt nach aktuellem Forschungsstand in Frage stellen. Der Vorwurf von Beier et al. mein Beitrag [1] würde einen für den Kinderschutz bedenklichen „Antagonismus zwischen zwei Ansätzen“ der Kriminalprävention schaffen, erschließt sich mir nicht, da der Beitrag eben diese künstlich erzeugte Dichotomie zwischen „selbstbestimmten und -motivierten“ nicht durch die Justiz verfolgten Tatgeneigten und „fremdbestimmten und motivierten“ Straffälligen kritisch betrachtet. Die Therapiemotivation ist bei Hell- und/oder Dunkelfeldtätern oder rein tatgeneigten, bisher nicht straffällig gewordenen Personen ein schwer zu erfassendes dynamisches Konstrukt, das von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist [13]. Alleine auf Basis des strafrechtlichen Status eines Bewerbers Rückschlüsse zur Therapiemotivation oder Behandlungsindikation zu ziehen, erscheint daher mit Blick auf den Opferschutz wenig zielführend. Beispielsweise können nicht-strafverfolgte Bewerber auch aufgrund von externalem Druck durch Angehörige oder der Androhung einer Strafanzeige therapeutische Maßnahmen aufsuchen. Durch die im Netzwerk „Kein Täter werden“ praktizierte Exklusion von Männern, die Auflagen der Justiz unterliegen oder gegen die polizeiliche Ermittlungen laufen [2], wird eben dieser durch Beier et al. zu Recht kritisierte „Antagonismus“ unnötig befeuert. Da nahezu der Hälfte (44%, n = 122) der ausgeschlossenen Bewerber (n = 277) wegen laufender strafrechtlicher Ermittlungen eine Teilnahme im PPD verweigert wurde [2, S. 532], kann dies als deutlicher Hinweis auf eine unzureichende ambulante Versorgungslage strafverfolgter Männer gewertet werden [s. auch 14]. Dölling et al. führen hierzu aus: „Wenn die Probanden sich in dieser Situation [Anm. laufendes Ermittlungsverfahren] einer Behandlung unterziehen, mag die Überlegung eine Rolle spielen, 4 hierdurch das Ergebnis des Strafverfahrens in einem für sie günstigen Sinn zu beeinflussen. Dieses Verhalten sollte aber nicht von vornherein als „egoistisch“ abqualifiziert werden.“ [15, S. 255]. Diese Haltung wird durch eine aktuelle Meta-Analyse von Schmucker und Lösel [16] zur Wirksamkeit der Sexualstraftäterbehandlung gestützt. Die freiwillige oder unfreiwillige (voluntarily vs. mandatory) Teilnahme an deliktorientierten Maßnahmen zeigte keinen moderierenden Effekt auf spätere Rückfälligkeit mit Sexualdelikten [16]. Auch laut Hanson et al. [10] ergibt sich kein Zusammenhang zwischen einer geringen Therapiemotivation zum Behandlungsbeginn und späterer Sexualdelinquenz (d = -.08 ± .13). Zusammenfassend ist es gerade aus der Perspektive des Kinderschutzes bedenklich, dass das PPD trotz inzwischen über zehnjähriger Laufzeit sowie umfangreicher Förderung durch Bundesmittel [17] und bislang weit über 500 Bewerbern [2], ein nach internationalen Standards [12, 18] erheblich eingeschränktes Forschungsdesign aufweist, welches keine belastbaren Aussagen über die Wirksamkeit [19] – im Sinne der Reduktion sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – zulässt. Aufgrund der gravierenden Konsequenzen, die sexuelle Gewalterfahrungen für Betroffene haben können, sollte Opferschutz jedoch nicht einem bedingungslosen Glauben an eine Wirksamkeit jeglicher deliktorientierter Maßnahmen folgen. So ist in der forensischen Forschung empirisch gut belegt, dass eine intensive deliktorientierte Behandlung sogenannter „low risk offender“ zu einer Erhöhung der Rückfälligkeit mit Sexualdelikten führen kann [20] oder bestenfalls gar keine Effekte hat [16]. Literatur 1. König, A. (2015). Psychiatrischer Beitrag: „Kein Täter werden“ – Keine Effekte?. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 9 (2), 117-119. 2. Beier, K. M., Grundmann, D., Kuhle, L. F., Scherner, G., Konrad, A., & Amelung, T. (2015). The German Dunkelfeld project: a pilot study to prevent child sexual abuse and the use of child abusive images. The Journal of Sexual Medicine, 12 (2), 529-542. 3. Eher, R., Rettenberger, M., Matthes, A., & Schilling, F. (2010). Stable dynamic risk factors in child sexual abusers: the incremental predictive power of narcissistic personality traits beyond the Static-99/Stable-2007 priority categories on sexual reoffense. Sexual Offender Treatment, 5 (1), 1-12. 4. Moulden, H. M., Firestone, P., Kingston, D., & Bradford, J. (2009). Recidivism in pedophiles: an investigation using different diagnostic methods. The Journal of Forensic Psychiatry & Psychology, 20 (5), 680-701. 5. Kingston, D. A., Firestone, P., Moulden, H. M., & Bradford, J. M. (2007). The utility of the diagnosis of pedophilia: A comparison of various classification procedures. Archives of Sexual Behavior, 36 (3), 423-436. 6. Siegel, S., Kuhle, L. F., & Amelung, T. (2015). Medikamentöse Therapie im Präventionsprojekt Dunkelfeld. Sexuologie, 22 (3-4), 175-180. 7. Kröber, H.-L. (2014). Chemische Kastration. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 8 (4), 302-304. 8. Khan, O., Ferriter, M., Huband, N., Powney, M. J., Dennis, J. A., & Duggan, C. (2015). Pharmacological interventions for those who have sexually offended or are at risk of offending. Cochrane Database of Systematic Reviews, DOI: 10.1002/14651858.CD007989.pub2. 5 9. Rosnow, R. L., & Rosenthal, R. (1996). Computing contrasts, effect sizes, and counternulls on other people's published data: General procedures for research consumers. Psychological Methods, 1 (4), 331-340. 10. Hanson, R. K., & Morton-Bourgon, K. E. (2005). The characteristics of persistent sexual offenders: A meta-analysis of recidivism studies. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 73 (6), 1154-1163. 11. König, A. (2015). Letter to the Editor: Data inconsistencies in the Beier et al. (2015) article. The Journal of Sexual Medicine, 12 (8), 1848. 12. Collaborative Outcome Data Committee. (2007). The Collaborative Outcome Data Committee’s Guidelines for the Evaluation of Sexual Offender Treatment Outcome Research, Part 2: CODC Guidelines. Ottawa, Ontario: Public Safety Canada. Abgerufen unter www.publicsafety.gc.ca 13. Elsner, K., & König, A. (2009). Aspekte der Therapiemotivation in Zwangskontexten. In: N. Saimeh (Hrsg.): Motivation und Widerstand - Herausforderungen im Maßregelvollzug. 24. Eickelborner Fachtagung. Dortmund: PsychoGen. 14. Stiels-Glenn, M. (2010). Zur ambulanten psychotherapeutischen pädosexueller Patienten. Recht & Psychiatrie, 28, 74-80. Versorgung 15. Dölling, D., Fiedler, P.,& Keller, L. (2015). Zur Kriminalprävention durch Behandlung von Tatgeneigten. In: T. Rotsch, J. Brünning u. J. Schady (Hrsg.), Festschrift für Heribert Ostendorf zum 70. Geburtstag, Baden-Baden. 16. Schmucker, M., & Lösel, F. (2015). The effects of sexual offender treatment on recidivism: an international meta-analysis of sound quality evaluations. Journal of Experimental Criminology, DOI: 10.1007/s11292-015-9241-z. 17. Beier, K. M. (2015). Kein Täter werden – Geschichte und Zukunft eines Präventionsprojektes [Interview von Hannes Gieseler]. Sexuologie, 22 (3-4), 121-126. 18. Gottfredson, D. C., Cook, T. D., Gardner, F. E., Gorman-Smith, D., Howe, G. W., Sandler, I. N., & Zafft, K. M. (2015). Standards of evidence for efficacy, effectiveness, and scale-up research in prevention science: Next generation. Prevention Science, 16 (7), 893-926. 19. Endres, J., Breuer, M. M., & Stemmler, M. (im Druck). „Intention to treat“ oder „treatment as received“ – Umgang mit Abbrechern in der Forschung zur Straftäterbehandlung. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, DOI: 10.1007/s11757-015-0348-x. 20. Lovins, B., Lowenkamp, C. T., & Latessa, E. J. (2009). Applying the risk principle to sex offenders: Can treatment make some sex offenders worse?. The Prison Journal, 89 (3), 344357. 6 Tabelle. Häufigkeit und Schwere von selbstberichtetem Übergriffsverhalten in den letzten sechs Monaten zum Post-Messzeitpunkt nach Gruppenzugehörigkeit. Behandelte Gruppe (n = 53) Kontrollgruppe (n = 22) Nie Wenige Male Keine Angaben Nie Wenige Male Keine Angaben L𝜒2 (df = 2) Cramer’s V Sexueller Körperkontakt 94.3% (50) 3.8% (2) 1.9% (1) 86.4% (19) 9.1% (2) 4.5% (1) 1.233, p = .82 .13, p = .61 Sexuelle Handlungen vor einem Kind 98.1% (52) 0% (0) 1.9% (1) 86.4% (19) 9.1% (2) 4.5% (1) 5.511, p = .16 .27, p = .16 Sexuelle Erregung zusammen mit einem Kind 96.2% (51) 1.9% (1) 1.9% (1) 81.8% (18) 13.6% (3) 4.5% (1) 4.288, p = .27 .25, p = .15 Anmerkungen: Aufgrund der geringen Stichprobengröße (N = 75) und der 2x3 Kreuztabelle werden der Likelihood-Ratio-Test (L𝜒2), Cramer’s V als Assoziationsmaß und die exakten zweiseitigen Irrtumswahrscheinlichkeiten (p) bestimmt; In keinem der drei Gruppenvergleiche unter- bzw. überschreiten die standardisierten Residuen (z-Werte) den kritischen Wert von ± 1.96 (p < .05), so dass sich selbst „im Trend“ keine signifikanten Unterschiede zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe ergeben; Um die Schwere des selbstberichteten Übergriffsverhaltens zu beurteilen, bedarf es der genauen Itemformulierungen und Antwortmöglichkeiten des „Fragebogens zum sexuellen Verhalten“. Die Kategorie „Sexueller Körperkontakt“ [gemeint ist vermutlich mit einem Kind] enthält eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen (z.B. Küssen, Umarmen, Anale Penetration u.a.). Auch die Kategorie „Sexuelle Handlungen vor einem Kind“ kann unterschiedlichste sexuelle Handlungen beinhalten (z.B. Exhibitionismus, Pornografiekonsum vor einem Kind, sexuelle Kontakte mit Erwachsenen vor einem Kind u.a.). Für die Kategorie „Sexuelle Erregung zusammen mit einem Kind“ bleibt unklar, was hiermit gemeint ist. Muss sowohl der Erwachsene als auch das Kind sexuelle Erregung im Rahmen der Handlungen empfinden, und worin unterscheidet sich diese Kategorie von der Kategorie „Sexueller Körperkontakt“?
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