Eine methodenkritische Betrachtung der Effektivität des

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Eine methodenkritische Betrachtung der Effektivität des Präventionsprojekts Dunkelfeld
Andrej König
Fachhochschule Dortmund
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Korrespondenzadresse:
Dr. rer. nat. Andrej König, Dipl.-Psych.
Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, Fachhochschule Dortmund
Emil-Figge-Str. 44, 44227 Dortmund, Deutschland
E-Mail: [email protected]
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne nehme ich zu den in Ihrem Leserbrief angeführten Kritikpunkten zu meinem
psychiatrischen Beitrag „Kein Täter werden – Keine Effekte?“ [1] erläuternd Stellung.
Zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch richtet sich das Präventionsprojekt
Dunkelfeld (PPD) an nicht-strafverfolgte tatgeneigte Personen mit pädophilen und/oder
hebephilen sexuellen Präferenzstörungen [2]. Ein Zusammenhang zwischen der klinischen
Diagnose einer Pädophilie und Rückfälligkeit mit Sexualdelikten (r = -.02) konnte bei
inhaftierten Kindesmissbrauchern bislang nicht nachgewiesen werden [3]. Eher et al. [3]
konnten lediglich einen moderaten korrelativen Zusammenhang (r = .30, p < .001) für
Kindesmissbraucher mit einer Pädophilie des Exklusiven-Typus feststellen. Hierbei handelte
es sich jedoch um eine Minderheit (11.8%) der inhaftierten Kindesmissbraucher [3]. Auch in
anglo-amerikanischen Studien [4, 5] ergaben sich keine für die forensische Praxis relevanten
Unterschiede hinsichtlich einschlägiger Vorverurteilungen und prospektiver Sexualdelinquenz
zwischen pädophilen und nicht-pädophilen Kindesmissbrauchern. Der kriminalpräventive
Nutzen des Selektionskriteriums „Pädophilie“ im PPD ist demnach ungewiss und entzieht sich
einer empirischen Überprüfung, da nicht-pädophile Tatgeneigte und Täter ausgeschlossen
werden.
Zum Einsatz kommen im PPD überwiegend deliktorientierte Methoden [2] sowie die
Möglichkeit der freiwilligen „androgenunterdrückenden Therapie“ [6, S. 175]. Nach Kröber [7,
S. 302] werden medikamentöse Maßnahmen zur chemischen Kastration auch aufgrund
unserer historischen Vergangenheit inzwischen „wohltönend“ als „Antiandrogen-Behandlung“
bezeichnet. Ein rückfallpräventiver Effekt durch eine Antiandrogen-Behandlung von
Sexualstraftätern ist hingegen bisher nicht empirisch belegt [8].
Die in der Originalarbeit von Beier et al. [2] fehlenden Effektstärkenkorrelationen (ESr) für die
Skalen der Selbstbeschreibungsverfahren in meinem Beitrag [1] wurden nach folgenden
Formeln [9] bestimmt:
𝑑=
𝑀1 − 𝑀2
𝑠𝑝𝑜𝑜𝑙𝑒𝑑
und
𝐸𝑆𝑟 =
𝑑
√(𝑑2 + 4)
Ein Berechnungsfehler lässt sich hierbei nicht erkennen. Selbstverständlich gibt es eine
Vielzahl von Effektstärkenmaßen, die angewendet werden könnten. Ungeachtet dessen zeigt
sich zum Post-Messzeitpunkt zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe lediglich ein
signifikanter Unterschied auf der Skala „Cognitive victim empathy deficits“ [2, s. Tab. 2]. Auf
den verbleibenden zwölf Skalen ergeben sich zum Post-Messzeitpunkt hingegen keine
signifikanten Unterschiede zwischen den untersuchten Gruppen. Außerdem weist nach einer
Meta-Analyse von Hanson et al. [10], wie auch von Beier et al. [2, S. 530] angemerkt wird, das
Merkmal „Opferempathie“ keinen signifikanten Zusammenhang (d = -.08 ± .13) mit späterer
Sexualdelinquenz auf. Kurzum lassen sich anhand der Selbstbeschreibungsverfahren keine
bedeutsamen Behandlungseffekte erkennen, die für eine Wirksamkeit des Dunkelfeldansatzes
des PPD sprechen. Umso erstaunlicher ist es, dass Beier et al. [2, S. 540] eine finanzielle
Absicherung eben dieses Ansatzes durch eine Integration in das Gesundheitssystem fordern.
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Es ist erfreulich, dass es sich bei den inkonsistenten Angaben zur Probandenanzahl in Tab. 5
[2, S. 538] nicht um einen Fehler der Dateneingabe oder -analyse [11] handelt, sondern in
beiden untersuchten Gruppen jeweils ein Proband keine Angaben machen wollte. Da es
offensichtlich auch die Antwortmöglichkeit „Keine Angaben“ gab, sollte diese bei der
Berechnung des Chi-Quadrat-Tests ebenfalls berücksichtigt werden.
Tabelle hier einfügen
Hinsichtlich selbstberichteter sexueller Übergriffe gegen Minderjährige ergeben sich keine
signifikanten Unterschiede zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe (s. Tabelle und [2, S.
537]). Darüber hinaus weist die Itemkonstruktion des „Fragebogens zum sexuellen Verhalten“
einige inhaltliche Probleme auf. So hatten Probanden, die in den letzten sechs Monaten
einmalig einen sexuellen Übergriff gegen Kinder begangen haben, keine Möglichkeit dies
anzugeben (s. Tabelle). Die Antwortmöglichkeit „Wenige Male“ ist ebenfalls unglücklich
gewählt, da sich so keine Aussagen über das Ausmaß (absolute Häufigkeit) sexueller Gewalt
gegen Kinder treffen lassen. Aufgrund der ungenauen Itemkonstruktion kann also nicht
ausgeschlossen werden, dass in der Behandlungsgruppe womöglich mehr sexuelle Übergriffe
begangen wurden als in der Kontrollgruppe, da in beiden Gruppen lediglich die Anzahl der
Probanden, die eine bestimmte Art des Übergriffes begangen haben, jedoch nicht die Anzahl
der selbstberichteten sexuellen Übergriffe erfasst wird. Vor allem ist es bedauerlich, dass
Angaben zu sexuellen Übergriffen von Probanden, die das unterbreitete Behandlungsangebot
zu Beginn abgelehnt haben oder die Behandlung im Verlauf abgebrochen haben (Dropouts),
nicht vorliegen. Die Dropout-Rate im PPD liegt mit 56,4% [2, S. 532] in einem Bereich, der
gemäß der CODC-Richtlinien [12, S. 41] zur Evaluation von Behandlungsmaßnahmen von
Sexualstraftätern als sogenannter „Implementation Failure“ zu werten ist. Auch hinsichtlich
anderer relevanter Aspekte (z.B. „Experimenter Expectancy“, „Attrition“, „Outcome Variables“
u.a.) weist das Forschungsdesign des PPD nach internationalen Standards [12] erhebliche
methodische Mängel auf, die eine Dissemination des Dunkelfeldansatzes zur Verhinderung
sexueller Gewalt nach aktuellem Forschungsstand in Frage stellen.
Der Vorwurf von Beier et al. mein Beitrag [1] würde einen für den Kinderschutz bedenklichen
„Antagonismus zwischen zwei Ansätzen“ der Kriminalprävention schaffen, erschließt sich mir
nicht, da der Beitrag eben diese künstlich erzeugte Dichotomie zwischen „selbstbestimmten
und -motivierten“ nicht durch die Justiz verfolgten Tatgeneigten und „fremdbestimmten und motivierten“ Straffälligen kritisch betrachtet. Die Therapiemotivation ist bei Hell- und/oder
Dunkelfeldtätern oder rein tatgeneigten, bisher nicht straffällig gewordenen Personen ein
schwer zu erfassendes dynamisches Konstrukt, das von einer Vielzahl von Faktoren abhängig
ist [13]. Alleine auf Basis des strafrechtlichen Status eines Bewerbers Rückschlüsse zur
Therapiemotivation oder Behandlungsindikation zu ziehen, erscheint daher mit Blick auf den
Opferschutz wenig zielführend. Beispielsweise können nicht-strafverfolgte Bewerber auch
aufgrund von externalem Druck durch Angehörige oder der Androhung einer Strafanzeige
therapeutische Maßnahmen aufsuchen. Durch die im Netzwerk „Kein Täter werden“
praktizierte Exklusion von Männern, die Auflagen der Justiz unterliegen oder gegen die
polizeiliche Ermittlungen laufen [2], wird eben dieser durch Beier et al. zu Recht kritisierte
„Antagonismus“ unnötig befeuert. Da nahezu der Hälfte (44%, n = 122) der ausgeschlossenen
Bewerber (n = 277) wegen laufender strafrechtlicher Ermittlungen eine Teilnahme im PPD
verweigert wurde [2, S. 532], kann dies als deutlicher Hinweis auf eine unzureichende
ambulante Versorgungslage strafverfolgter Männer gewertet werden [s. auch 14]. Dölling et
al. führen hierzu aus: „Wenn die Probanden sich in dieser Situation [Anm. laufendes
Ermittlungsverfahren] einer Behandlung unterziehen, mag die Überlegung eine Rolle spielen,
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hierdurch das Ergebnis des Strafverfahrens in einem für sie günstigen Sinn zu beeinflussen.
Dieses Verhalten sollte aber nicht von vornherein als „egoistisch“ abqualifiziert werden.“ [15,
S. 255]. Diese Haltung wird durch eine aktuelle Meta-Analyse von Schmucker und Lösel [16]
zur Wirksamkeit der Sexualstraftäterbehandlung gestützt. Die freiwillige oder unfreiwillige
(voluntarily vs. mandatory) Teilnahme an deliktorientierten Maßnahmen zeigte keinen
moderierenden Effekt auf spätere Rückfälligkeit mit Sexualdelikten [16]. Auch laut Hanson et
al. [10] ergibt sich kein Zusammenhang zwischen einer geringen Therapiemotivation zum
Behandlungsbeginn und späterer Sexualdelinquenz (d = -.08 ± .13).
Zusammenfassend ist es gerade aus der Perspektive des Kinderschutzes bedenklich, dass
das PPD trotz inzwischen über zehnjähriger Laufzeit sowie umfangreicher Förderung durch
Bundesmittel [17] und bislang weit über 500 Bewerbern [2], ein nach internationalen Standards
[12, 18] erheblich eingeschränktes Forschungsdesign aufweist, welches keine belastbaren
Aussagen über die Wirksamkeit [19] – im Sinne der Reduktion sexueller Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche – zulässt. Aufgrund der gravierenden Konsequenzen, die sexuelle
Gewalterfahrungen für Betroffene haben können, sollte Opferschutz jedoch nicht einem
bedingungslosen Glauben an eine Wirksamkeit jeglicher deliktorientierter Maßnahmen folgen.
So ist in der forensischen Forschung empirisch gut belegt, dass eine intensive deliktorientierte
Behandlung sogenannter „low risk offender“ zu einer Erhöhung der Rückfälligkeit mit
Sexualdelikten führen kann [20] oder bestenfalls gar keine Effekte hat [16].
Literatur
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6
Tabelle. Häufigkeit und Schwere von selbstberichtetem Übergriffsverhalten in den letzten sechs Monaten zum Post-Messzeitpunkt nach Gruppenzugehörigkeit.
Behandelte Gruppe
(n = 53)
Kontrollgruppe
(n = 22)
Nie
Wenige Male
Keine Angaben
Nie
Wenige Male
Keine Angaben
L𝜒2 (df = 2)
Cramer’s V
Sexueller Körperkontakt
94.3% (50)
3.8% (2)
1.9% (1)
86.4% (19)
9.1% (2)
4.5% (1)
1.233, p = .82
.13, p = .61
Sexuelle Handlungen vor einem Kind
98.1% (52)
0% (0)
1.9% (1)
86.4% (19)
9.1% (2)
4.5% (1)
5.511, p = .16
.27, p = .16
Sexuelle Erregung zusammen mit einem Kind
96.2% (51)
1.9% (1)
1.9% (1)
81.8% (18)
13.6% (3)
4.5% (1)
4.288, p = .27
.25, p = .15
Anmerkungen: Aufgrund der geringen Stichprobengröße (N = 75) und der 2x3 Kreuztabelle werden der Likelihood-Ratio-Test (L𝜒2), Cramer’s V als Assoziationsmaß und die exakten
zweiseitigen Irrtumswahrscheinlichkeiten (p) bestimmt; In keinem der drei Gruppenvergleiche unter- bzw. überschreiten die standardisierten Residuen (z-Werte) den kritischen Wert
von ± 1.96 (p < .05), so dass sich selbst „im Trend“ keine signifikanten Unterschiede zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe ergeben; Um die Schwere des selbstberichteten
Übergriffsverhaltens zu beurteilen, bedarf es der genauen Itemformulierungen und Antwortmöglichkeiten des „Fragebogens zum sexuellen Verhalten“. Die Kategorie „Sexueller
Körperkontakt“ [gemeint ist vermutlich mit einem Kind] enthält eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen (z.B. Küssen, Umarmen, Anale Penetration u.a.). Auch die Kategorie
„Sexuelle Handlungen vor einem Kind“ kann unterschiedlichste sexuelle Handlungen beinhalten (z.B. Exhibitionismus, Pornografiekonsum vor einem Kind, sexuelle Kontakte mit
Erwachsenen vor einem Kind u.a.). Für die Kategorie „Sexuelle Erregung zusammen mit einem Kind“ bleibt unklar, was hiermit gemeint ist. Muss sowohl der Erwachsene als auch
das Kind sexuelle Erregung im Rahmen der Handlungen empfinden, und worin unterscheidet sich diese Kategorie von der Kategorie „Sexueller Körperkontakt“?