Einstellung des Magisterstudiengangs

ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG
Universität Koblenz-Landau · Postfach 1864 · 55 008 Mainz
An die Studierenden
des Magisterstudiengangs
der Universität Koblenz-Landau
Präsidialamt
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
Studium und Weiterbildung
Bearbeiterin: Frau Jungeilges
Telefon: 06131 37460-29
Telefax: 06131 37460-40
E-Mail: [email protected]
Mai 2016 - ju
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Einstellung des Magisterstudiengangs (alle Fächer)
Sehr geehrte Studierende des Magisterstudiengangs,
der Senat der Universität hat am 26. April 2016 in Fortsetzung des Bologna-Prozesses die
Einstellung des Magisterstudiengangs zum Ende des Wintersemesters (WS) 2017/2018
beschlossen. Die Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Magisterprüfung vom 26.
April 2016 wurde im Mitteilungsblatt 3/2016, S. 6 veröffentlicht und ist am 29. April 2016 in
Kraft getreten.
Als Studierende des Magisterstudiengangs haben Sie drei Handlungsoptionen:
1. Sie können noch bis zum Ende des WS 2017/18 Ihre Magisterprüfung abschließen.
Die Meldung zur Magisterprüfung muss bis spätestens 31. Juli 2017 erfolgt sein; es
wird allerdings empfohlen, sich zu einem früheren Zeitpunkt zu melden. Bitte melden
Sie sich im Dekanat des Fachbereichs, dem Ihr Hauptfach angehört und in dem die
Magisterarbeit angefertigt wird, zur Prüfung an.
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Sollte es aufgrund Ihres bisherigen Studienverlaufs nicht möglich sein, die Magisterprüfung bis Ende des WS 2017/2018 abzulegen, können Sie sich - je nach Fächerkombination und vorhandenen Kapazitäten – umschreiben lassen oder exmatrikulieren.
2. Sie können eine Umschreibung in den
- 2-Fach-Bachelorstudiengang
(https://www.uni-koblenz-landau.de/de/studium/vordem-studium/studienangebot/studienbeginner/bachelor/zwei-fach-bachelor)
oder
einen
- anderen Studiengang (https://www.uni-koblenz-landau.de/de/studium/vor-demstudium/studienangebot)
beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Fächer oder Studiengänge auch in höheren Semestern zulassungsbeschränkt sein können. Nähere Informationen finden Sie unter den o. g.
links. Bei Fragen zu dem Zwei-Fach-Bachelorstudiengang oder zu einem anderen
Anschriften:
Präsidialamt
Rhabanusstraße 3, 55118 Mainz
Telefon: 06131 37460-0
Telefax: 06131 37460-40
Campus Koblenz
Universitätsstraße 1, 56070 Koblenz
Telefon: 0261 287-0
Telefax: 0261 37524
Campus Landau
Fortstraße 7, 76829 Landau
Telefon: 06341 280-0
Telefax: 06341 280-31101
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Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studienberatung (Koblenz: [email protected] bzw. Landau: [email protected]).
Eine Umschreibung ist im Studierendensekretariat zu beantragen und muss spätestens im Rahmen der Rückmeldung für das WS 2017/2018 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Umschreibung kann auf Antrag eine Anerkennung bereits erbrachter
Studienleistungen für den neuen Studiengang erfolgen. Der Antrag auf Anerkennung
von Leistungen
(Koblenz: https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/ abteilungen/abt-3/hsp-ko/pruefungsamt-ko-service#Zwei-Fach-Bachelorstudiengang,
Landau: https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/ abteilungen/abt-3/hsp-ld/ref-l31-hochschulpruefungsamt)
muss parallel zum Antrag auf Umschreibung im Hochschulprüfungsamt eingereicht
werden (Koblenz: [email protected] / Landau: [email protected]).
3. Sollten Sie beabsichtigen die Exmatrikulation zu beantragen, wenden Sie sich bitte
an das Studierendensekretariat. Die Exmatrikulation muss spätestens bis Ende WS
2017/2018 erfolgen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, beim Hochschulprüfungsamt eine Fristverlängerung für die Ablegung der Magisterprüfung zu beantragen, sofern eine Verlängerung oder eine Unterbrechung Ihrer Studienzeiten bedingt war durch
- die Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks,
- Krankheit, eine Behinderung oder andere von Ihnen nicht zu vertretende Gründe,
- Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes,
- die Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen oder
- einen Auslandsaufenthalt zum Zwecke des Studiums.
Sie sind verpflichtet, mit dem Antrag entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ihren schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung senden Sie bitte
bis zum 15. Mai 2017
an folgende Anschrift:
Universität Koblenz-Landau
Hochschulprüfungsamt
Stichwort: Magisterstudiengang
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz-Metternich
bzw.
Universität Koblenz-Landau
Hochschulprüfungsamt
Stichwort: Magisterstudiengang
Fortstraße 7
76829 Landau
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail nicht möglich
ist.
Sollten Sie von keiner der o. g. Möglichkeiten Gebrauch machen, müssen Sie zum Ende
des WS 2017/2018 von Amts wegen exmatrikuliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angelika Jungeilges