Schweigepflichtentbindungserklärung zur Condor-(Gruppen-)UnfallPolice Condor Allgemeine Versicherungs-AG Weitere Einwilligungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz: 1. Die Vertragsbeteiligten willigen ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe die allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient. 2. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 3. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 4. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. . Admiralitätstraße 67, 20459 Hamburg . Bundesrepublik Deutschland Interne Daten zum Antrag vom FD-Nr. VS-Nr. Bemerkungen Anlage zur Schweigepflichtentbindung Die Condor Allgemeine-Versicherungsaktiengesellschaft arbeitet bei ihrer Aufgabenerfüllung mit folgenden Unternehmen zusammen: Angaben des Antragstellers (Versicherungsnehmers) Name, Vorname, Titel Telefon* Straße, Hausnummer** Postleitzahl** Geburtsdatum R+V Service Center GmbH Abraham-Lincoln-Str. 11 65189 Wiesbaden www.ruv.de R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden www.ruv.de Grp.-S.-Vertr.-Nr. Ort** ** Erstwohnsitz laut Melderegister *Freiwillige Angabe gem. Bundesdatenschutzgesetz Schweigepflichtentbindungserklärung Ort, Datum Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Condor Allgemeine Versicherungs-AG (im folgenden Condor) als Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Dienstleister für die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder das Beschwerdemanagement weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres UnfallVersicherungsvertrages unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, ist der Abschluss der Unfallversicherung in der Regel nicht möglich. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Condor. Die Erklärungen gelten auch für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie z. B. Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Condor Die Condor verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die Condor führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung, die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder das Beschwerdemanagement bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der R+V Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die Condor Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die Condor führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für die Condor erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligung angefügt. Eine aktuelle Liste kann im Internet unter www.cvers.de (Service – Für Kunden – Einwilligung nach BDSG) eingesehen oder bei der Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Niedersachsenring 67, 30163 Hannover, angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die Condor Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die Condor meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der R+V Versicherungsgruppe von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Condor meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Condor insoweit von ihrer Schweigepflicht. Der vorgenannte Text zur Schweigepflichtenbindungserklärung in der Unfallversicherung beruht auf den mit den Datenschutzbehörden für Lebens- und Krankenversicherung abgestimmten Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungsklauseln. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers. Vorstand: Michael Busch, Dr. Edgar Martin, Claus Scharfenberg. Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 7520, Amtsgericht Hamburg 01 057 10 1213 001 0 02.13 UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden www.umb-gmbh.de 01 057 10 1213 001 0 02.13 Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel Human Protect Consulting GmbH Worringer Straße 25 50668 Köln www.humanprotect.de Schweigepflichtentbindungserklärung zur Condor-(Gruppen-)UnfallPolice Condor Allgemeine Versicherungs-AG Weitere Einwilligungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz: 1. Die Vertragsbeteiligten willigen ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe die allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient. 2. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. 3. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 4. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. . Admiralitätstraße 67, 20459 Hamburg . Bundesrepublik Deutschland Interne Daten zum Antrag vom FD-Nr. VS-Nr. Bemerkungen Anlage zur Schweigepflichtentbindung Die Condor Allgemeine-Versicherungsaktiengesellschaft arbeitet bei ihrer Aufgabenerfüllung mit folgenden Unternehmen zusammen: Angaben des Antragstellers (Versicherungsnehmers) Name, Vorname, Titel Telefon* Straße, Hausnummer** Postleitzahl** Geburtsdatum R+V Service Center GmbH Abraham-Lincoln-Str. 11 65189 Wiesbaden www.ruv.de R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden www.ruv.de Grp.-S.-Vertr.-Nr. Ort** ** Erstwohnsitz laut Melderegister *Freiwillige Angabe gem. Bundesdatenschutzgesetz Schweigepflichtentbindungserklärung Ort, Datum Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Condor Allgemeine Versicherungs-AG (im folgenden Condor) als Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Dienstleister für die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder das Beschwerdemanagement weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres UnfallVersicherungsvertrages unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, ist der Abschluss der Unfallversicherung in der Regel nicht möglich. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Condor. Die Erklärungen gelten auch für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie z. B. Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Condor Die Condor verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die Condor führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung, die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder das Beschwerdemanagement bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der R+V Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die Condor Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die Condor führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für die Condor erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligung angefügt. Eine aktuelle Liste kann im Internet unter www.cvers.de (Service – Für Kunden – Einwilligung nach BDSG) eingesehen oder bei der Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Niedersachsenring 67, 30163 Hannover, angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die Condor Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die Condor meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der R+V Versicherungsgruppe von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Condor meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Condor insoweit von ihrer Schweigepflicht. Der vorgenannte Text zur Schweigepflichtenbindungserklärung in der Unfallversicherung beruht auf den mit den Datenschutzbehörden für Lebens- und Krankenversicherung abgestimmten Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungsklauseln. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers. Vorstand: Michael Busch, Dr. Edgar Martin, Claus Scharfenberg. Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 7520, Amtsgericht Hamburg 01 057 10 1213 001 0 02.13 UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden www.umb-gmbh.de 01 057 10 1213 001 0 02.13 Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel Human Protect Consulting GmbH Worringer Straße 25 50668 Köln www.humanprotect.de
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