Graduiertenakademie | www.tu-dresden.de/graduiertenakademie Ausschreibung von Sächsischen Landesstipendien für ein Promotionsstudium Was wird gefördert? Wer ist antragsberechtigt? Für das Haushaltsjahr 2016 können – vorbehaltlich der Mittelzuweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst im Haushaltsjahr 2016 – neue Stipendien für ein Promotionsstudium an der Technischen Universität Dresden im Rahmen der Graduiertenförderung vergeben werden. Die Vergabe erfolgt nach der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 14.02.2001. • • • Wie hoch sind Art und Umfang der Förderung? Antragsberechtigt sind Promotionsinteressierte und Promovierende aller Fachbereiche der TU Dresden. Ausschluss von der Förderung: Die Gewährung eines Landesstipendiums ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits auf andere Weise von öffentlichen Stellen oder von mit öffentlichen Mitteln finanzierten privaten Einrichtungen gleichzeitig gefördert wird oder ein Rechtsanspruch auf eine derartige Förderung besteht. Eine Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden/Woche ist zulässig, wenn die Erwerbstätigkeit in keinerlei Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben steht. Monatlicher Stipendiensatz: 895 EUR Monatlicher Familienzuschlag*: 100 EUR Dauer der Förderung: bis zu 3 Jahren * je unterhaltsberechtigtem Kind (vorbehaltlich Mittelzuweisung) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Landesstipendiums besteht nicht. Nach der Fördermittelzuweisung durch den Freistaat Sachsen ist zunächst die Förderung für ein Jahr (erste Förderungsempfehlung) gewährleistet. Über eine Verlängerung der Förderung für den zweiten Förderabschnitt entscheidet der Vorstand der Graduiertenakademie auf Grundlage des eingereichten Antrags der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten sowie der Stellungnahme des/r zuständigen Betreuers/-in. Welche Antragsunterlagen sind einzureichen? Der vollständige Antrag umfasst folgende Unterlagen: • Online-Bewerbung sowie unterzeichneter Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars • Exposé zum Forschungsvorhaben inkl. Zeit- und Arbeitsplan • Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdegangs • Gutachterliche Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers 1 Wann ist Antragsschluss? • Förderempfehlung einer weiteren Hochschullehrerin oder eines weiteren Hochschullehrers (auch außerhalb der TUD) • Kopie des letzten Hochschulzeugnisses • Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis der Annahme als Doktorand an der Fakultät (ggf. innerhalb von zwei Monaten nachzureichen) • ggf. Formular „Beurteilung Ausländischer Studienabschluss" mit Einschätzung des Akademischen Auslandsamtes (SG 8.3), sofern der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde • sofern eine andere Förderung als die beantragte besteht, Aussagen zur Dauer, Art und zum Auslaufen der bisherigen Förderung, sowie Unterlagen zur aktuellen Förderung (z.B. Kopie Förderbescheid) und Auskunft, ob andere Förderungen beantragt wurden, über welche bisher noch nicht entschieden wurde • ggf. Kopie des Kindergeldbescheides sowie Erklärung, ob der andere Elternteil ein Stipendium (bzw. welches) bezieht • ggf. Bestätigung über den Rangplatz innerhalb Ihres Studiengangs im betreffenden Abschlussjahr • bei Erwerbstätigkeit einen Nachweis, aus dem die Arbeitszeit pro Woche (max. 20 Stunden) hervorgeht sowie eine Bestätigung, dass die Erwerbstätigkeit in keinerlei Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben steht Antragsfrist: • 30. April 2016 Es gilt der Posteingangsstempel der Zentralen Poststelle der TU Dresden. Ab wann ist Förderbeginn? Förderbeginn: • ab August 2016 Eine rückwirkende Bewilligung ab dem 1. April 2016 ist möglich. Bitte beachten Sie, dass die Förderentscheidung voraussichtlich im Juni/Juli 2016 getroffen wird. Sollten Sie das Stipendium rückwirkend beantragen, müssen Sie ggf. bereits erhaltene Gelder zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes von anderen Stellen (z.B. ALG I oder ALG II) zurückzahlen. Wo und wie wird der Antrag eingereicht? Der Antrag ist fristgerecht in Papierform einzureichen an: Graduiertenakademie, TU Dresden, 01062 Dresden. Verspätet eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. 2 Wer sind die Ansprechpartner/innen in der Graduiertenakademie? Bettina Beer, M.A. Koordinatorin Förderprogramme Kontakt: Telefon: 0351 463-42240 E-Mail: [email protected] Zur Information: Nach der Förderentscheidung durch die TU Dresden ist das Studentenwerk Dresden, Geschäftsbereich Studienfinanzierung, für die administrative Abwicklung Ihres Antrags zuständig. 3
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