Junges Wohnen - Wohnbau

Umsetzung des Konjunkturpaketes
in Niederösterreich
Referent
Mag. Helmut Frank
Leiter der Abteilung Wohnungsförderung
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Ausgangssituation – Konjunkturbelebung
Förderleistung der Bundesländer im Neubau
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Förderleistung Neubau gesamt (ohne Heimplätze)
auf Basis Wohneinheiten
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Förderleistung Neubau gesamt (ohne Heimplätze)
Bevölkerungszahl
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Förderleistung Neubau gesamt (ohne Heimplätze)
FAG 2008
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Eckpunkte der geplanten Anpassungen
der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011
Übernahme der OIB RL 6 (Stand März 2015) im Baurecht und der
Wohnbauförderung
Baukostenobergrenze im Wohnungsbau – leistbares Wohnen
Zielgruppenspezifische Förderungen
- Junges Wohnen – Verlängerung bis 31.12.2017
- Betreutes Wohnen
- Familien Wohnen (NEU) – Befristung bis 31.12.2017
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Junges Wohnen
JUNGES WOHNEN
die Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m²;
die Verbindung von 2 Wohnungen gemäß § 32 ist nicht möglich
die Vergabe darf nur in Miete erfolgen
der Finanzierungsbeitrag darf höchstens € 4.000,00 betragen
das Objekt muss auf einem Baurechtsgrund errichtet werden
Punkte
20
Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.
Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der
Partner die Anforderung erfüllen.
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Familien Wohnen
Familien Wohnen
-
4 Zimmer Wohnung, max. 80 m² gefördert
-
familiengerechte Grundrisslösungen
-
Familie mit 1 Kind mit Familienbeihilfe
-
Einzelpersonen mit 2 Kindern mit Familienbeihilfe
Punkte
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- Regierungsbeschluss vom 15. März 2016
- Errichtung von 100 Wohnhäusern mit je 8 Wohnungen
- noch kostengünstigeres Wohnen in Niederösterreich
mit € 4,20 je m² inkl. Betriebskosten
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Wohn.Chance.NÖ
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Wohn.Chance.NÖ
Grundriss einer
Wohnung mit
58 m² Wohnnutzfläche
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Wohn.Chance.NÖ
Bestimmungen
Baurechtsgrund mit symbolischen Euro je Grundstück
Finanzierungsleistung max. € 2.000,-- je Wohnung
reduzierte Einkommensgrenze, z.B. 4 Personen Haushalt max.
2.875,-- netto pro Monat
Baukostenobergrenze € 1.430,-- je m² Wohnnutzfläche
Photovoltaikanlage 1 kWpeak je Wohnung
Miete inkl. Betriebskosten € 250,-- pro Wohnung zuzüglich
Umsatzsteuer und Energie
Förderungsdarlehen mit € 1.100,-- je m², Laufzeit 38,5 Jahre
Vorschlagsrecht für jede 2. Wohnung an Gemeinde
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Wohnbauförderung und
Wohnbauinvestitionsbank (WBIB)
Regelungen gemäß § 5 Abs. 3 sind:
Wohnbauförderungsrichtlinien stellen auf Kofinanzierung mit WBIB
Mittel ab
Vergaben erfolgen nach Vorgaben des jeweiligen Landes –
Größenordnung ist noch festzulegen
nächsten Schritte sind:
Richtlinien der WBIB
Konditionen der langfristigen WBIB-Finanzierungsmittel
zur Anpassung der Wohnbauförderungsrichtlinien
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HERZLICHEN DANK
für Ihre
Aufmerksamkeit
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