Umsetzung des Konjunkturpaketes in Niederösterreich Referent Mag. Helmut Frank Leiter der Abteilung Wohnungsförderung 1 Ausgangssituation – Konjunkturbelebung Förderleistung der Bundesländer im Neubau 2 Förderleistung Neubau gesamt (ohne Heimplätze) auf Basis Wohneinheiten 3 Förderleistung Neubau gesamt (ohne Heimplätze) Bevölkerungszahl 4 Förderleistung Neubau gesamt (ohne Heimplätze) FAG 2008 5 Eckpunkte der geplanten Anpassungen der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 Übernahme der OIB RL 6 (Stand März 2015) im Baurecht und der Wohnbauförderung Baukostenobergrenze im Wohnungsbau – leistbares Wohnen Zielgruppenspezifische Förderungen - Junges Wohnen – Verlängerung bis 31.12.2017 - Betreutes Wohnen - Familien Wohnen (NEU) – Befristung bis 31.12.2017 6 Junges Wohnen JUNGES WOHNEN die Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m²; die Verbindung von 2 Wohnungen gemäß § 32 ist nicht möglich die Vergabe darf nur in Miete erfolgen der Finanzierungsbeitrag darf höchstens € 4.000,00 betragen das Objekt muss auf einem Baurechtsgrund errichtet werden Punkte 20 Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderung erfüllen. 7 Familien Wohnen Familien Wohnen - 4 Zimmer Wohnung, max. 80 m² gefördert - familiengerechte Grundrisslösungen - Familie mit 1 Kind mit Familienbeihilfe - Einzelpersonen mit 2 Kindern mit Familienbeihilfe Punkte 10 8 - Regierungsbeschluss vom 15. März 2016 - Errichtung von 100 Wohnhäusern mit je 8 Wohnungen - noch kostengünstigeres Wohnen in Niederösterreich mit € 4,20 je m² inkl. Betriebskosten 9 Wohn.Chance.NÖ 10 Wohn.Chance.NÖ Grundriss einer Wohnung mit 58 m² Wohnnutzfläche 11 Wohn.Chance.NÖ Bestimmungen Baurechtsgrund mit symbolischen Euro je Grundstück Finanzierungsleistung max. € 2.000,-- je Wohnung reduzierte Einkommensgrenze, z.B. 4 Personen Haushalt max. 2.875,-- netto pro Monat Baukostenobergrenze € 1.430,-- je m² Wohnnutzfläche Photovoltaikanlage 1 kWpeak je Wohnung Miete inkl. Betriebskosten € 250,-- pro Wohnung zuzüglich Umsatzsteuer und Energie Förderungsdarlehen mit € 1.100,-- je m², Laufzeit 38,5 Jahre Vorschlagsrecht für jede 2. Wohnung an Gemeinde 12 Wohnbauförderung und Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) Regelungen gemäß § 5 Abs. 3 sind: Wohnbauförderungsrichtlinien stellen auf Kofinanzierung mit WBIB Mittel ab Vergaben erfolgen nach Vorgaben des jeweiligen Landes – Größenordnung ist noch festzulegen nächsten Schritte sind: Richtlinien der WBIB Konditionen der langfristigen WBIB-Finanzierungsmittel zur Anpassung der Wohnbauförderungsrichtlinien 13 HERZLICHEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit 14
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