R+V-Kautionsversicherung Sicherheiten geben und Liquidität bewahren: Flexibel bleiben mit der R+V-Kautionsversicherung Ganz gleich, ob öffentliche oder private Auftraggeber: Alle wollen auf Nummer sicher gehen. Durchaus verständlich, doch für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer hat dieses gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Kunden eine Kehrseite: Es werden kaum noch Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts vergeben. Der Auftragnehmer braucht hierfür Avale seiner Bank. Doch die werden voll auf den Kreditrahmen des Unternehmens angerechnet. Das verringert die Liquidität und kann dringend benötigte Investitionen verhindern. Die Lösung: Mit der R+V-Kautionsversicherung gibt das Unternehmen seinen Kunden die geforderten Sicherheiten, ohne dass die von der Bank eingeräumte Kreditlinie in Anspruch genommen wird. Praxisbeispiel 1: Auftraggeber verlangt die Absicherung von Mängelansprüchen Praxisbeispiel 2: Auftraggeber verlangt die Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen Das mittelständische Bauunternehmen von Erwin Sch. freut Der mittelständische Anlagenbauer Philipp K. & Sohn erhält sich über einen lukrativen Auftrag. Für einen bekannten und einen Auftrag von einem öffentlichen Auftraggeber. Dieser sehr erfolgreichen Verlag soll es ein neues, komplexes Ver- verlangt eine Vertragserfüllungsbürgschaft im Umfang von sandzentrum erstellen. Der Bauunternehmer verfügt über das 200.000 EUR. Eine Bürgschaft in dieser Höhe würde die Bank- notwendige Know-how, aber der Verlag verlangt Sicherheiten kreditlinie erheblich beeinträchtigen. Das expandierende Fami- für den Fall von Baumängeln im Umfang von 100.000 EUR. Die lienunternehmen muss aber hohe Summen in die Produktion Hausbank ist bereit, eine entsprechende Bürgschaft auszustel- investieren, um die steigende Nachfrage bei gleichbleibender len, doch die würde auf die Kreditlinie des Bauunternehmens Qualität erfüllen zu können. Eine erhebliche Belastung der angerechnet werden. Dank der R+V-Kautionsversicherung, die Bankkreditlinie wäre im Augenblick sehr ungünstig. Investiti- anstelle der Hausbank die geforderte Sicherheit übernimmt, onen müssten verschoben, lukrative Aufträge könnten nicht kann Erwin Sch. die dringend benötigten Maschinen anschaf- oder nur verspätet ausgeführt werden. Doch glücklicherweise fen. hat Philipp K. & Sohn eine R+V-Kautionsversicherung abgeschlossen. So kann er seinem öffentlichen Auftraggeber die gewünschte Sicherheit geben und gleichzeitig seine Bankkreditlinie voll ausschöpfen. Entlastung der Kreditlinie: 100.000 Euro Entlastung der Kreditlinie: 200.000 Euro R+V-Kautionsversicherung Die Vorteile auf einen Blick Liquiditätsverbesserung durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Avalen (Bürgschaften) Entlastung der Bankkreditlinie und oftmals Reduktion von Kreditsicherheiten Erweiterter Finanzierungsspielraum durch zusätzlichen Kredit außerhalb der Bankkreditlinie Bequemer und schneller Zugang zum R+V-Kreditportal – Online Beantragung von Avalen Hohes Maß an Flexibilität (z. B. ohne prozentuale Begrenzung von Avlarten) Keine zusätzlichen Avalgebühren Sicherheit für Auftraggeber Breiter Kundenkreis Die R+V-Kautionsversicherung ist identisch mit dem Avalkredit Die R+V-Kautionsversicherung eignet sich in besonderem Maße von Banken. Im Rahmen dieses Produktes stellt R+V Avale für kleine und mittelständische Unternehmen und Existenz- als Sicherheit für Verpflichtungen aus, die das Unternehmen gründer, insbesondere aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewer- gegenüber seinen Auftraggebern übernommen hat. be, dem Maschinen- und Anlagenbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau. Die R+V übernimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers Avale, deren Inhalt und Sicherungszweck den Vereinbarungen des Kautionsvertrages entsprechen, z. B. für Mängelansprüche, Vertragserfüllung nach §631 ff.BGB und nach §632a Abs.3 BGB, An- und Vorauszahlungen sowie Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB. 01 700 70 0021 400 0 07.12 Die vorliegende Produktinformation stellt einen Ausschnitt der Versicherungsleistungen dar. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
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