Broschüre R+V-VermögensschutzPolice

R+V-Kautionsversicherung
Sicherheiten geben und Liquidität bewahren:
Flexibel bleiben mit der R+V-Kautionsversicherung
Ganz gleich, ob öffentliche oder private Auftraggeber: Alle wollen auf Nummer sicher gehen.
Durchaus verständlich, doch für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer hat dieses
gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Kunden eine Kehrseite: Es werden kaum noch Aufträge
ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts vergeben. Der Auftragnehmer braucht hierfür
Avale seiner Bank. Doch die werden voll auf den Kreditrahmen des Unternehmens angerechnet.
Das verringert die Liquidität und kann dringend benötigte Investitionen verhindern.
Die Lösung: Mit der R+V-Kautionsversicherung gibt das Unternehmen seinen Kunden die geforderten Sicherheiten, ohne dass die von der Bank eingeräumte Kreditlinie in Anspruch genommen
wird.
Praxisbeispiel 1: Auftraggeber verlangt die Absicherung
von Mängelansprüchen
Praxisbeispiel 2: Auftraggeber verlangt die Absicherung
von Vertragserfüllungsansprüchen
Das mittelständische Bauunternehmen von Erwin Sch. freut
Der mittelständische Anlagenbauer Philipp K. & Sohn erhält
sich über einen lukrativen Auftrag. Für einen bekannten und
einen Auftrag von einem öffentlichen Auftraggeber. Dieser
sehr erfolgreichen Verlag soll es ein neues, komplexes Ver-
verlangt eine Vertragserfüllungsbürgschaft im Umfang von
sandzentrum erstellen. Der Bauunternehmer verfügt über das
200.000 EUR. Eine Bürgschaft in dieser Höhe würde die Bank-
notwendige Know-how, aber der Verlag verlangt Sicherheiten
kreditlinie erheblich beeinträchtigen. Das expandierende Fami-
für den Fall von Baumängeln im Umfang von 100.000 EUR. Die
lienunternehmen muss aber hohe Summen in die Produktion
Hausbank ist bereit, eine entsprechende Bürgschaft auszustel-
investieren, um die steigende Nachfrage bei gleichbleibender
len, doch die würde auf die Kreditlinie des Bauunternehmens
Qualität erfüllen zu können. Eine erhebliche Belastung der
angerechnet werden. Dank der R+V-Kautionsversicherung, die
Bankkreditlinie wäre im Augenblick sehr ungünstig. Investiti-
anstelle der Hausbank die geforderte Sicherheit übernimmt,
onen müssten verschoben, lukrative Aufträge könnten nicht
kann Erwin Sch. die dringend benötigten Maschinen anschaf-
oder nur verspätet ausgeführt werden. Doch glücklicherweise
fen.
hat Philipp K. & Sohn eine R+V-Kautionsversicherung abgeschlossen. So kann er seinem öffentlichen Auftraggeber die
gewünschte Sicherheit geben und gleichzeitig seine Bankkreditlinie voll ausschöpfen.
Entlastung der Kreditlinie: 100.000 Euro
Entlastung der Kreditlinie: 200.000 Euro
R+V-Kautionsversicherung
Die Vorteile auf einen Blick
Liquiditätsverbesserung durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Avalen
(Bürgschaften)
Entlastung der Bankkreditlinie und oftmals Reduktion von Kreditsicherheiten
Erweiterter Finanzierungsspielraum durch zusätzlichen Kredit außerhalb der Bankkreditlinie
Bequemer und schneller Zugang zum R+V-Kreditportal – Online Beantragung von Avalen
Hohes Maß an Flexibilität (z. B. ohne prozentuale Begrenzung von Avlarten)
Keine zusätzlichen Avalgebühren
Sicherheit für Auftraggeber
Breiter Kundenkreis
Die R+V-Kautionsversicherung ist identisch mit dem Avalkredit
Die R+V-Kautionsversicherung eignet sich in besonderem Maße
von Banken. Im Rahmen dieses Produktes stellt R+V Avale
für kleine und mittelständische Unternehmen und Existenz-
als Sicherheit für Verpflichtungen aus, die das Unternehmen
gründer, insbesondere aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewer-
gegenüber seinen Auftraggebern übernommen hat.
be, dem Maschinen- und Anlagenbau sowie dem Garten- und
Landschaftsbau. Die R+V übernimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers Avale, deren Inhalt und Sicherungszweck
den Vereinbarungen des Kautionsvertrages entsprechen, z. B.
für Mängelansprüche, Vertragserfüllung nach §631 ff.BGB
und nach §632a Abs.3 BGB, An- und Vorauszahlungen sowie
Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB.
01 700 70 0021 400 0 07.12
Die vorliegende Produktinformation stellt einen Ausschnitt der Versicherungsleistungen dar. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus
dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.