Die Stadt Kaltenkirchen stellt ein: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Planung und Bau, Bereich Grundstücksverwaltung, die Stelle einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (Entgeltgruppe 8 TVöD) unbefristet neu zu besetzen. Die Stelle kann durch eine Vollzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden oder durch zwei Teilzeitkräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 19,50 Stunden besetzt werden. Das Aufgabengebiet umfasst die Verwaltung unbebauter städtischer Grundstücke, soweit nicht anderen Sachgebieten zugeordnet, einschließlich damit zusammenhängender Miet- und Pachtangelegenheiten sowie die Verwertung städtischer Grundstücke (An- und Verkauf), mit Ausnahme der Gewerbeflächen. Wir erwarten von dem/ der Bewerber/in: Eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder die 1. Angestelltenprüfung, alternativ eine Ausbildung als Kaufmann/ Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder als Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau Teamfähigkeit und Fortbildungswille Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erkennen und zu lösen Flexibilität sowie selbständiges Arbeiten Verhandlungsgeschick, repräsentatives und sicheres Auftreten gegenüber Vertragspartnern Von Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kaufmann/ Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau erwarten wir, im Falle einer Einstellung, dass im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt, zusätzlich die 1. Angestelltenprüfung absolviert wird. Die hierfür entstehenden Kosten trägt die Stadt. Wünschenswert sind: Praktische Erfahrungen im Bereich der Grundstücksverwaltung, insbesondere im privaten Vertragsrecht Erfahrung im Umgang mit Vertragspartnern Wir bieten: eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst eine vielseitige Tätigkeit Schwerbehinderte werden bei entsprechender fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29.04.2016 an die Stadt Kaltenkirchen, -Der Bürgermeister-, Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen. Telefonische Auskunft erhalten Sie bei Frau Wiencke unter 04191/939-127.
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