Freiwilligenarbeit Kriterien ausführlich

Entwicklungsstand 29. April 2016 Kriterienkatalog Fernsichter -­‐ Selbstverpflichtung Der folgende Kriterienkatalog soll es Freiwilligenarbeit-­‐Interessierten ermöglichen, anhand bewährter Kriterien die Qualität der Angebote von Freiwilligenarbeit-­‐Anbietern voneinander zu unterscheiden. Die einzelnen Kriterien wurden von langjährigen Praktikern und Experten aus der Branche erarbeitet. Die hier veröffentlichten Kriterien orientieren sich an bereits bestehenden Qualitätskriterien (Quifd, FTT, ICRT, RAL, Comhlamh), werden kontinuierlich überarbeitet und haben zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit (29.04.2016). Qualitätskriterium Indikatoren Überprüfung 1. Transparenz Auf der Website und in den Informationsmaterialien des Anbieters werden die Organisationsform, die Motivation und die Ziele des Anbieters klar kommuniziert. •
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Seriöse Anbieter kommunizieren ihre Organisationsform klar und deutlich auf der Website und in weiteren Informationsmaterialien. Es muss klar kommuniziert sein, ob der Anbieter ein Veranstalter und/oder ein Vermittler ist (Link zur Unterscheidung). Die individuellen Ziele und die Motivation des Anbieters sind niedergeschrieben und öffentlich zugänglich. •
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Die Organisationsform ist in der Regel im Impressum zu finden (Link zur Erklärung) -­‐ staatlich gefördert, gemeinnützig (Stiftung, e.V.) -­‐ nicht gefördert, privat wirtschaftlich (GmbH, AG, e.K.) Ziele und Motivation befinden sich in der Regel auf der Website des Anbieters unter den Bereichen „Über Uns“, „Leitbild“, „Vision“ oder „Werte“. Die in den Kosten inbegriffenen Leistungen des Angebots sind transparent und übersichtlich sowie öffentlich kommuniziert. •
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Die Inklusiv-­‐Leistungen (wie bspw. Unterkunft, Verpflegung, Transport) sind übersichtlich aufgelistet, sodass Interessierte vorab genau wissen, welche anfallenden Kosten und notwendigen Aufwendungen von den Teilnahmegebühren abgedeckt werden. Möglicherweise anfallende zusätzliche Kosten werden ebenfalls kommuniziert/aufgelistet Der Anbieter nimmt an prominenter Position Stellung zur Verwendung des Geldes. Interessierte werden informiert in welchem Umfang Anteile der Teilnahmegebühren bei den Empfängerorganisationen und Einsatzprojekten im Zielland ankommen. 1 •
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Die inklusiven und exklusiven Leistungen sind auf der Website des Anbieters unter Teilnahmegebühren / Preise. Die Verwendung des Geldes wird auf der Website kommuniziert. Entwicklungsstand 29. April 2016 Teilnehmende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und diese nachweisen. Diese Auswahlkriterien sind leicht verständlich erklärt und öffentlich zugänglich. Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen werden verständlich kommuniziert. •
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Der Anbieter verspricht keine Einsatz-­‐Garantie. Durch die Erwartung gewisser persönlicher Voraussetzungen und die Einforderung bestimmter erforderlicher Nachweise stellt der Anbieter die Auswahl qualitativer Teilnehmender sicher. Die für das jeweilige Projekt notwendigen Voraussetzungen sind mit den Partnern vor Ort abgestimmt und in den jeweiligen Projekt-­‐ und Stellenbeschreibungen klar definiert. Der Anbieter besitzt an das deutsche Arbeitsrecht angelehnte Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten. Mögliche Urlaubsregelungen gelten für alle Teilnehmenden und sind schriftlich festhalten. Touristische Angebote können z.B. möglicherweise nur an den Wochenenden wahrgenommen werden, da die Einsatzstelle auf die Mitarbeit zählt. 2 •
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Allgemein erforderliche Nachweise werden an zentraler Stelle kommuniziert Projektspezifische Nachweise bei den jeweiligen Projekt-­‐ und Stellenbeschreibungen. Das Verantwortungsbewusstsein ist ersichtlich in der Einforderung folgender Dokumente/Sachverhalte: • Motivationsschreiben • Lebenslauf • Sprachnachweis • Erweitertes Führungszeugnis • Mindestalter • Mindest-­‐Einsatzdauer je nach Projekt • Ggf. Nachweis von fachlichen Kompetenzen (z.B. medizinischer Bereich: Kopie Geburtsurkunde, Zeugnisse, Abschlüsse, Beleg für Berufserfahrung,Praktika) • Nach deutschem Arbeitsrecht darf beispielsweise maximal 8 Stunden am Tag gearbeitet werden • Es gilt beispielsweise ein Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub bei 12 Monaten Beschäftigung • Touristische Angebote und über das Wochenende hinausgehende Trips sind am Anfang oder Ende des Einsatzes buchbar sowie während der Betriebsferien der Einsatzstelle Entwicklungsstand 29. April 2016 2. Beratung und Unterstützung bei der Projektauswahl Der Anbieter unterstützt Interessierte bei der Wahl des passenden Projektes durch persönliche und individuelle Beratung. Der Anbieter stellt öffentlich zugängliche Entscheidungshilfen zur Verfügung. •
Interessierte und Teilnehmende haben während des gesamten Entscheidungsprozesses die Möglichkeit in persönlichen Kontakt mit den Mitarbeitenden des Anbieters zu treten – telefonisch, bei einem Gesprächstermin oder bei Vorbereitungs-­‐ und Informationsveranstaltungen. •
Telefonnummern, Terminangebote und Hinweise zu Informationsveranstaltungen werden auf der Website kommuniziert. •
Diese Inhalte befinden sich auf der Website oder können per Post zugesandt werden. •
Das gemeinsame Erarbeiten von Maßnahmen und Zielen eines Projektes / einer Stelle ist in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. •
Zusätzliche Entscheidungshilfen wie Länderbeschreibungen, Hinweise zu Herausforderungen bezüglich Sicherheit, Kultur, Land und Leute sind mit den Partnern gemeinsam erarbeitet und für Interessierte öffentlich zugänglich. Projekt-­‐ und Stellenbeschreibungen sind ersichtlich individuell erstellt und dokumentieren, dass Aufgaben und langfristige Ziele der Projekt-­‐ und Stellenbeschreibungen gemeinsam mit den Partnern im Zielland ermittelt wurden. Anforderungsprofile zu Voraussetzungen des Volunteers helfen bei der Einschätzung der persönlichen Eignung. Es gibt für jedes Projekt eine öffentlich zugängliche Beschreibung mit Aufgaben-­‐ und Anforderungsprofil. Das Ziel der Projektarbeit ist sichtbar definiert. •
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3. Vorbereitung und Begleitung der Freiwilligen Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Teilnahme gibt es eine/n Ansprechpartner/in oder Betreuer/in für die reibungslose Planung und Organisation des Einsatzes. •
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Die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme ist gegeben und Teilnehmende werden bei jeglichen Fragen und Anliegen Ernst genommen. Der Anbieter kümmert sich sichtbar um die Reisesicherheit und optimale Vorbereitung. 3 Die Betreuungsleistungen sollten mindestens die folgenden Leistungen beinhalten: • Infos zur Beantragung des Visums • Infos zur Gesundheitsvorsorge • Infos zum notwendigen Versicherungsschutz bzw. Versicherungspflicht • Hinweise zur Sicherheit vor Ort • Wichtige Adressen vor Ort • Packliste... Entwicklungsstand 29. April 2016 Der Anbieter bietet ein über die Bereitstellung von Informationsmaterialien hinaus reichendes Vorbereitungsangebot. •
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Der Anbieter besitzt ausformulierte Verhaltensrichtlinien, einen sogenannten Code of Conduct, welcher für alle Mitarbeitenden und Teilnehmenden verbindlich gilt. •
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Der Anbieter stellt verschiedene individuelle Vorbereitungsangebote zur Verfügung. Der Anbieter zeigt damit, dass die Projektarbeit vor Ort die Erfahrungen aller Beteiligten – auch die der Einheimischen – wichtig sind. Verhaltensrichtlinien haben zum Ziel die Teilnehmenden für die Notwendigkeit eines angemessenen Verhaltens vor Ort zu sensibilisieren. Der Anbieter setzt sich dafür ein, dass sich die Teilnehmenden im Klaren sind, dass ein Fehlverhalten negative Auswirkungen haben kann – auf Mensch, Tier und Umwelt. Der Anbieter bietet eine Ansprechperson/Begleitung im Zielland. Der Anbieter besitzt ein vorab klar kommuniziertes Krisen-­‐ und Notfall-­‐
Management. •
Die Ansprechperson im Zielland ist (neben der Ansprechperson im Heimatland) während des gesamten Auslandsaufenthaltes für die Teilnehmenden erreichbar (für Fragen, Austausch, Feedback und den Bedarf für Reflektion) . Zu den überdurchschnittliche zur Verfügung gestellten Vorbereitungsangeboten zählen: • persönliches Vorbereitungsgespräches via Skype/Telefon • Möglichkeit zur Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (mit pädagogischem Konzept) • weitere individuelle Vorbereitungsangebote • Austausch mit ehemaligen Teilnehmenden • öffentliche Informationsveranstaltungen • Die Richtlinien werden als zu unterschreibendes Dokument kommuniziert und stehen zum Download oder auf Anfrage zur Ansicht bereit (Link zu exemplarischen Richtlinien). • Bei Nichteinhaltung tritt ein -­‐ mit den Partnern festgelegtes -­‐ Krisenmanagement in Kraft. Im schlimmsten Fall droht die Heimreise des Volunteers. •
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Der Anbieter besitzt einen offiziellen Prozess zum Krisenmanagement bei Nichteinhaltung der Verhaltensrichtlinien – Diese wurden mit den Partnern vor Ort vereinbart. 4 •
Der Anbieter im Heimatland sowie die Ansprechpartner vor Ort stellen eine 24h/Notfallhotline. Das Krisenmanagement ist in der Kooperationsvereinbarung mit Partnern festgehalten. Im schlimmsten Fall droht die Heimreise des Teilnehmenden bzw. Anzeige weiterer Schuldiger bei der Polizei vor Ort. Entwicklungsstand 29. April 2016 4. Soziale Verantwortung und Qualitätssicherung Der Anbieter kommuniziert die Rolle des Freiwilligen im Kontext seiner Arbeit. Der Anbieter ist an einer langfristigen Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort interessiert. Die Nachhaltigkeit seiner Angebote liegt ihm am Herzen. Der Anbieter engagiert sich für die kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote. Der Anbieter besitzt Kinderschutzrichtlinien. •
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Unter Einbeziehung der Partner vor Ort legt der Anbieter großen Wert darauf, dass keine Abhängigkeiten von Freiwilligen oder finanziellen Mitteln entstehen -­‐ Es dürfen unter keinen Umständen lokale Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Projektarbeit des Anbieters ist eingebettet in langfristige Vorhaben mit konkreten Zielen für die Bevölkerung vor Ort. Der Anbieter besitzt Instrumente und Personal zur Umsetzung von Monitoring-­‐ und Evaluationsmaßnahmen. Der Anbieter holt sein Feedback von allen Stakeholdern ein, um die Wirkung und Qualität der Angebote stetig zu verbessern. Der Anbieter besitzt umfassende Kinderschutzrichtlinien und ein Meldeverfahren zur Nachverfolgung von Verdachtsfällen. Mitarbeitende werden nachweislich mit den notwendigen Fakten informiert und in die Thematik eingeführt – gecoached -­‐ und sind sich ihrer Verantwortung bewusst. •
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5 Volunteers werden lediglich als Unterstützung und Assistenz der Arbeitskräfte vor Ort eingesetzt. Dieses Verständnis wird auch entsprechend in den Beschreibungen kommuniziert. Zu meisternde Herausforderungen, Maßnahmen, Ziele und Zukunftsperspektiven werden gemeinsam mit Partnern erörtert und finden sich in der Kooperationsvereinbarung wieder. Die Erfolge und Weiterentwicklung sowie Lessons Learned spiegeln sich in der Berichterstattung des Anbieters (Jahresbericht, Impact-­‐Studien, ...) Auf der Website und in den Informationsmaterialien des Anbieters wird die Existenz und Einhaltung von Kinderschutzrichtlinien für Mitarbeitende und Teilnehmende kommuniziert (Link Beispiel). Teilnehmende werden über die Richtlinien und Inhalte informiert (was ist unangemessenes Verhalten? Was bedeutet Missbrauch? An wen wende ich mich wenn ich etwas Seltsames beobachte?). Entwicklungsstand 29. April 2016 Der Anbieter verzichtet auf das Angebot von Waisenhaus-­‐
Projekten. •
Der Anbieter verzichtet auf das Angebot von dem Tierschutz entgegen wirkenden Freiwilligenarbeit-­‐Projekten. Der Anbieter gibt eine Mindestdauer der Mitarbeit in bestimmen Bereichen an. Der Anbieter verzichtet generell auf das Angebot von Freiwilligenarbeit in Waisenhäusern und Kinderheimen sowie Einrichtungen die unter anderem Waisenkinder beherbergen. •
Der Anbieter verzichtet beim Angebot von Tier-­‐Projekten auf nicht artgerechte Einsatzstellen: Keine Streichelzoo-­‐Projekte oder Löwen-­‐
Hetzjagden. •
Der Anbieter legt eine Mindestdauer von 2 bis 12 Wochen (abhängig vom Projekt) für seine Projekte fest. Der Anbieter gibt Anregungen und bietet Unterstützung zum entwicklungspolitischen Engagement der Freiwilligen nach dem Einsatz. •
Anerkennung der Freiwilligenarbeit. •
Der Anbieter regt zu sozialem und entwicklungspolitischem Engagement nach dem Einsatz an und stellt den Rückkehrenden Möglichkeiten vor. Nach erfolgreichem Einsatz steht den Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung zu. Im Bedarfsfall auch eine ausführlichere Bewertung. 6 •
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Residential Care Center und vollstationäre Jugendeinrichtungen (Einrichtungen in denen sich die Kinder und Jugendlichen Tag und Nacht aufhalten) sind von den Angeboten ausgeschlossen. Der Anbieter nimmt an prominenter Stelle auf der Website Stellung zu den Standards bei Tierprojekten. Auf der Website des Anbieters sind die Mindest-­‐
Einsatzzeiten definiert: • Ab 4 Wochen in sozialen Projekten • Ab 2 Wochen in Projekten mit Natur/Tieren/Handwerk (Link zur Erklärung) • Es gibt ein Alumni-­‐Netzwerk, es wird zu Netzwerk-­‐Treffen für Rückkehrende eingeladen • Auf der Website und über weitere Kommunikationskanäle werden Engagement-­‐Möglichkeiten vermittelt • Die Ausstellung der Bestätigung zählt zu den Inklusiveistungen des Anbieters. Entwicklungsstand 29. April 2016 5. Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit den Partnern vor Ort. •
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In einer – auf Augenhöhe mit den Partnern – erarbeiteten Kooperationsvereinbarung wird das gemeinsam Verständnis der Freiwilligenarbeit, organisatorische Abläufe, gegenseitige Erwartungshaltungen aller Beteiligten, die Aufgabenverteilung, Mentoren/Mentorinnen und Ansprechpartner/innen festgelegt. Der Anmelde-­‐Prozess, die Auswahl der Freiwilligen, Abläufe der Zusammenarbeit, das Krisen-­‐ und Konfliktmanagement und das Meldeverfahren der Kinderschutzrichtlinien sind darin festgelegt. 6. Weitere mögliche Service-­‐Leistungen eines seriösen Anbieters •
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Sprachkurse in der Landessprache Zur-­‐Verfügung-­‐Stellen von Bildungsmaterialien und weiteren Angeboten Beratung zum Thema Sicherheit, Versicherung, Zahlungsmittel im Ausland Literaturhinweise (Reiseführer und Sprachführer, Informationsplattformen) Flugbuchung Rahmen-­‐ und Freizeitprogramme 7. Eigenverantwortliche Vorbereitung •
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Sprachkenntnisse aneignen Sich informieren und einlesen Versicherungen Gesundheitsvorsorge 7 •
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Die Überprüfung solcher Kooperationsvereinbarungen ist über eine dritte Instanz/Zertifizierer möglich. Es wird eine Vorlage zur Orientierung bereit gestellt.