Urteil schafft Planungssicherheit für Leipzig/Halle

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Info & News: Urteil schafft Planungssicherheit für Leipzig/Halle Airport
Geschrieben 29. Apr 2016 - 15:27 Uhr
Die Mitteldeutsche Flughafen AG begrüßt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gestern zur Betriebsgenehmigung
des Flughafens Leipzig/Halle, welcher eine 24-Stunden-Genehmigung für Frachtflüge umfasst. Denn das
Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit sowohl die in den Planfeststellungsbeschlüssen des Regierungspräsidiums Leipzig
(seit 01. Dezember 2012 Landesdirektion Sachsen) getroffenen Regelungen für den Betrieb des Flughafens als auch die
umfassenden Schallschutzmaßnahmen vor nächtlichem Fluglärm.
Bereits am 24. April 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen
Leipzig/Halle abgewiesen. Am 04. November 2009 wies auch das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ab,
welche sich gegen die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle richteten.
"Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt dem Flughafen, seinen Anwohnern und unseren Kunden
langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Selbstverständlich werden wir auch weiter mit Nachdruck an der Umsetzung aller
Festlegungen zum Schallschutz arbeiten, in die unser Unternehmen bereits über 140 Millionen Euro investiert hat", erklärt
Johannes Jähn, Sprecher des Vorstandes der Mitteldeutschen Flughafen AG und Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle
GmbH.
140 Mio. Euro für Schallschutz
Für den Flughafen Leipzig/Halle hat der Schutz seiner Anrainer vor nächtlichem Fluglärm einen hohen Stellenwert. Bis zum
jetzigen Zeitpunkt investierte der Airport mehr als 140 Millionen Euro in Lärmschutzmaßnahmen im Nachtschutzgebiet,
innerhalb dessen der Flughafen passive Schallschutzmaßnahmen realisieren muss. Basierend auf einer lärmmedizinischen
Langzeituntersuchung zählen hierzu – neben den aktiven Schallschutzmaßnahmen – der Einbau von schallgedämmten
Lüftern in Schlaf- und Kinderzimmern, der Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen
sowie Dächern.
Hierfür wird jedes Gebäude innerhalb des rund 45 km langen und bis zu sechs Kilometer breiten Nachtschutzgebietes rund
um den Flughafen, für das ein Antrag auf Schallschutz gestellt wurde, individuell durch unabhängige Gutachter geprüft und
der entsprechende Schallschutz dimensioniert. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist das Schutzgebiet mehr als
dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.
Überprüfung der Nachtschutzkriterien
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen seit dem Frühjahr 2009 Überprüfungsberechnungen
des Nachtschutzgebietes. Diese sind bis 2016 jährlich, dann alle drei Jahre, durchzuführen. Ziel der kontinuierlichen
Überprüfung ist es, zu ermitteln, ob sich zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Lärmaufkommen Differenzen
ergeben. Ist dies der Fall, muss der passive Schallschutz angepasst werden. Informationen zum Lärm- und Umweltschutz
stellt der Flughafen hier bereit.
Im Ergebnis der ersten turnusmäßigen Überprüfung wurde durch die jetzige Landesdirektion Sachsen 2009 das bis dato
planfestgestellte Nachtschutzgebiet um rund 44 Quadratkilometer erweitert. Dies führte dazu, dass sich die Zahl der
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auf baulichen
Schallschutz
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News weiter erhöhte. Im Rahmen einer Meistbegünstigungsregelung wurde
dabei das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil des Flughafens nicht verkleinert. Auch die Überprüfungsberechnung des
Jahres 2015 anhand der Daten des Jahres 2014 ergab laut Airport, dass keine weiteren Schutzauflagen durch die Flughafen
Leipzig/Halle GmbH zu erfüllen sind.
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