Ablaufplan für die Vertragsverlängerung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen nach § 28(1) HmbHG (Promovendinnen und Promovenden) - Antrag auf ein viertes bzw. fünftes Promotionsjahr Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin/ der Wissenschaftliche Mitarbeiter stellt mind. 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit einen Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses elektronisch und per Papier an den Betreuer bzw. die Betreuerin der Promotion. Der Antrag (ca. 5-10 Seiten) sollte folgendes enthalten: 1. Beschreibungen des Standes der Dissertationsarbeit in einer Form, die die Logik der Arbeit und des Arbeitsprozesses deutlich macht, 2. Analyse der Gründe, warum die Arbeit nicht innerhalb des vorgesehen Zeitraums zum Abschluss gebracht werden konnte, 3. Angaben über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung anhand eines präzisen Arbeitsplans für den beantragten Verlängerungszeitraum, 4. Nachweis der Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Erziehungswissenschaft Der Betreuer bzw. die Betreuerin führt ein Gesprächs mit dem betreffenden Wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und entwickelt auf dieser Basis einen ausführlich begründeten Entscheidungsvorschlag. Dieser Entscheidungsvorschlag wird zusammen mit dem Antrag der wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. des wissenschaftlichen Mitarbeiters an das Prodekanat für Forschung, Nachwuchsförderung und Internationalisierung geschickt., das in Zweifelsfällen den Ausschuss für Forschungsförderung und Nachwuchsförderung befasst. Bei einem Antrag auf ein fünftes Promotionsjahr ist der Ausschuss regelhaft bei der Entscheidung zu beteiligen. Die Entscheidung des Prodekanats - ggf. in Absprache mit dem Ausschuss für Forschung, Nachwuchsförderung und Internationalisierung - wird an den Personalbereich der Fakultät (Frau Bohn) weitergeleitet, der dann die administrative Prüfung und Durchführung veranlasst, sowohl bei einer Genehmigung wie bei einer Ablehnung. Stand: 27.4.2016
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