Ausschreibung - TG Westhofen Rollkunstlauf

Ausschreibung Kürpokal NRW - OHP
Rollkunstlauf ▪ Inline-Artistic
▪ 07. Mai 2016 ▪ Duisburg ▪
1. Organisation
Veranstalter:
Rollsport-und Inline Verband NRW e.V.
Ausrichter:
RSV Hamborn 07
Austragungsort:
Walter-Schädlich Halle, Kampstr. 2, 47166 Duisburg
Lauffläche:
28m x 60 m, Kunststoff-Beschichtung
Leitung:
SK Rollkunstlauf im RIV-NRW
Örtliche Organisation:
Katharina Peter
Einteilung Wertungsrichter:
Rüdiger Graf, Wertungsrichterobmann RIV NRW
Leitung Rechenbüro:
Brigitte Wehn / N.N. Ausrichter
Leitung Meldebüro:
Bärbel Lemiesz, RIV Schatzmeisterin
Finanzen:
Brigitte Wehn / Bärbel Lemiesz Schatzmeisterin RIV NRW
Ansage:
N.N. Ausrichter
Musik:
N.N. Ausrichter
2. Wettbewerbe
a: altersstrukturierte Wettbewerbe
A1 / A2
Meisterklasse Damen / Herren
Einzellaufen Kürlaufen (Kurzkür + Kür)
WOK 9.5.2. A
B1 / B2
Junioren Damen /Herren
Einzellaufen Kürlaufen (Kurzkür + Kür)
WOK 9.5.2. B
C1 / C2
Jugend Damen /Herren
Einzellaufen Kürlaufen (Kurzkür + Kür)
WOK 9.5.3. C
D1 / D2
Schüler A Mädchen /Jungen
Einzellaufen Kürlaufen (Kurzkür + Kür)
WOK 9.5.2. D
E1 / E2
Schüler B Mädchen /Jungen
Einzellaufen Kürlaufen (Kurzkür + Kür)
WOK 9.5.2. E
F1 / F2
Schüler C Mädchen /Jungen
Einzellaufen Kürlaufen (Kür)
WOK 9.5.2. F
G1 / G2
Schüler D Mädchen /Jungen
Einzellaufen Kürlaufen (Kür)
WOK 9.5.2. G
Inline Artistic Mädchen / Jungen
Einzellaufen Kürlaufen (Kurzkür + Kür)
WOK 9.5.2. H
H1 / H2
b: altersunabhängige Wettbewerbe
J5 / J6
Kunstläufer Mädchen / Jungen
Einzellaufen Kürlaufen
WOK 9.5.9.
J7 / J8
Nachwuchsklasse Damen / Herren Einzellaufen Kürlaufen
WOK 9.5.9.
J9 / J10
Cup Damen / Herren
WOK 9.5.9.
Einzellaufen Kürlaufen
Die Wettbewerbe J5-J10 werden bei Bedarf in die Leistungskategorien A und B aufgeteilt, bitte auf jeden
Fall bei der Meldung angeben
Inline-Artistic: Kategorien wie vor möglich!
3. Startberechtigung
Startrecht:
Startberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer, die gemäß WOK / Breitensportkonzept, die
Zulassungsbedingungen erfüllen.
Ausschreibung KP 2016
2
Startpass / Gesundheitszeugnis:
Zum Wettbewerb wird nur zugelassen, wer im Besitz eines gültigen DRIV-Sportpasses incl. DRIV
Lizenzmarke 2016 ist und die Anti-Dopingregeln anerkennt. Alle Läufer(innen) unter 18 Jahren haben
eine ärztliche Bestätigung der Sporttauglichkeit zu erbringen, die an den Wettbewerbstagen nicht älter
als 12 Monate sein darf. Die Sportpässe mit der ärztlichen Bestätigung der Sporttauglichkeit müssen dem
Meldebüro spätestens zur/zum Auslosung der Startreihenfolge/Wettbewerbsbeginn vorliegen. Der Start
ohne diese Sporttauglichkeitserklärung wird dem(der) betreffenden Läufer(in) untersagt. Ausnahmen hiervon
sind nicht zulässig.
4. Meldungen
Meldeadresse:
Die NRW-Vereine melden ihre Teilnehmer, Offiziellen und Trainer an die Vorsitzenden der SK Kunstlauf im
RIV NRW, Brigitte Wehn per mail an:
[email protected]
Meldeschluss:
Der Meldeschluss für die namentliche Meldung aller Teilnehmer, Offiziellen und Trainer ist der
25. April 2016
Für die Meldungen ist das RIV-Meldeformular zu verwenden!
Die Meldungen müssen enthalten:
 Bezeichnung des Wettbewerbs (A und B) incl. Testbedingungen
 Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der Läufer(innen)
 Nennung der Vereinszugehörigkeit mit Angabe des Vereinsnamens
 Bestätigung der Amateureigenschaft
 Anerkennung der Haftpflichtklausel nach Ziffer 2.3.2 der WOK
 Anerkennung der Anti-Doping-Ordnung DRIV / RIV
Meldegebühren:
Einzel 15,00 Euro, Abmeldung nach Meldeschuss = ½ Meldegebühr, am Wettkampftag = volle Meldegebühr
Die Meldegebühren sind in bar vor Ort zu entrichten.
6. Allgemeine Bestimmungen
Alle Teilnehmer/innen erhalten eine Urkunde.
OHP-Pokal
Der Pokal geht an den erfolgreichsten LRV. Dieser wird über die Vergabe von Platzierungspunkten ermittelt:
Platz 1 = 8 Punkte, Platz 2 = 7 Punkte, Platz 3 = 6 Punkte, … bis Platz 8 = 1 Punkt.
Testbedingungen:
Grundsätzlich werden die angegebenen Testbedingungen (bitte angeben) der Leistungsklassen empfohlen, sind aber
nicht verpflichtend. Es gelten alle Regeln und Beschlüsse des DRIV e.V., der WOB neueste Fassung,
Breitensportkonzept etc.
Haftpflicht:
Für die Beschaffenheit der Lauffläche und der sich daraus ergebenen Gefahren übernimmt weder der
Veranstalter, noch der Ausrichter oder der Träger der Halle eine Haftung.
gez. Brigitte Wehn
(Fachwartin Kunstlauf im RIV NRW)