Kursangebot des Integrationsamtes 2016 Schulungen | Informationen | Kontakte Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Kursprogramm für das Jahr 2016 haben wir wieder vielfältige Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Schwerbehindertenvertretungen, Personal- und Betriebsräte und weitere Partner in Betrieben und Dienststellen zusammen gestellt. Unser Angebot soll aber auch Arbeitgeber und Beauftragte des Arbeitgebers erreichen, um sie über die Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes im Rahmen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu informieren. Es lohnt sich für alle betrieblichen Funktionsträger sehr, sich genauer mit dem Schwerbehindertenrecht zu beschäftigen. Ziel der Schulungs- und Aufklärungsarbeit ist es, Wissen auf diesem Gebiet zu vermitteln sowie Unterstützung für die praktische Umsetzung zu geben. Die Bildungs- und Informationsveranstaltungen beinhalten sowohl fachliche als auch methodische Kenntnisse für Ihre tägliche Arbeit. Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich! Für alle Fragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Schulungen und Aufklärungsarbeit gern zur Verfügung. Ich freue mich, Sie auf einer unserer Veranstaltungen zu begrüßen. Simone Wuschech Leiterin des Integrationsamtes im Landesamt für Soziales und Versorgung VORWORT 1 Inhaltsverzeichnis Grundsätzliche Hinweise............................4 Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung ............ 6 Mitwirken bei Personalentscheidungen ............................8 Arbeitsrecht I: Gewusst wie Grundlagen des Arbeitsrechts ........ 10 Arbeitsrecht II: Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun? ......................12 Arbeitskollegenseminar ............................14 Rentenrecht .......................................................... 15 Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX..........................16 Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement ..............17 Workshop: Betriebliches Eingliederungsmanagement ..............18 Leistungen der Agentur für Arbeit ....................................................................20 Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen ............22 Mobbing am Arbeitsplatz eine rechtliche Betrachtung ................24 Seelisch behinderte Menschen im Arbeitsleben ..................................................26 Musterantrag an den Arbeitgeber ............................................................28 Reservierungsformular Radisson ..................................................................29 Anreise zu den Veranstaltungsorten .................................... Rechtliche Grundlagen ............................ 30 32 Unser Schulungsteam ................................33 Übersicht der Schulungstermine 2016 .......................... 34 Veranstaltungsübersicht 2016 ..........35 Notizen ........................................................................36 Anmeldevordruck ............................................38 INHALTSVERZEICHNIS 3 Grundsätzliche Hinweise Anmeldung Benutzen Sie zur Anmeldung die beigefügten Teilnahmeerklärungen am Ende der Broschüre. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an, da die Anmeldungen in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt werden. Kurzfristige Anmeldungen sind nur nach telefonischer Abstimmung mit dem Integrationsamt möglich. Sollten Sie für die Teilnahme an einem Seminar spezielle Hilfsmittel benötigen, bitten wir, dies bei der Anmeldung anzugeben. Falls Sie am Tagungsort auch übernachten möchten, ist es erforderlich, dass Sie nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Tagungsstätte Kontakt aufnehmen und eine Zimmerreservierung veranlassen. Anmeldebestätigung Vor Durchführung der Veranstaltungen erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung. Bei weniger als 10 Teilnehmern ist das Integrationsamt berechtigt, Schulungsver anstaltungen auch kurzfristig abzusagen. 4 GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE Freistellung Die Schulungsveranstaltungen des Integrationsamtes werden nach § 102 Abs. 2 SGB IX durchgeführt. Beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung zur Teilnahme an der von Ihnen ausgewählten Veranstaltung nach § 96 Abs. 4 SGB IX sowie die Übernahme der Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auf Seite 28 finden Sie einen kopierfähigen Musterantrag für den Arbeitgeber. Rücktritt Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie verhindert sein, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Falls von Ihnen kein Ersatzteilnehmer benannt werden kann, können bei nicht rechtzeitiger Abmeldung Kosten (z. B. für nicht genutzte Zimmerreservierung sowie eingeplante Verpflegung) in Rechnung gestellt werden. Kosten Teilnahmegebühren fallen für Sie nicht an. Die Kosten der Schulungsveranstaltungen, wie Raummiete, Referentenhonorar, Schulungsmaterial und Seminartechnik, finanziert das Inte- grationsamt Brandenburg aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen Kosten für die An- und Abreise, für Verpflegung und Übernachtung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlen für diese Leistungen direkt am Schulungsort. Eintagesveranstaltungen sind kostenfrei. Zweitagesveranstaltungen kosten 92,00 € für eine Übernachtung inkl. Verpflegung. Dreitagesveranstaltungen kosten 184,00 € für Übernachtungen inkl. Verpflegung. Veranstaltungsdauer Tageskurse finden in der Regel von 10:00 – 16:00 Uhr statt. Die Zeiteinteilung für Mehrtageskurse ist wie folgt: 1. Tag 10:00 – 17:00 Uhr 2. Tag 09:00 – 16:00 Uhr 3. Tag 09:00 – 15:00 Uhr Interne Kurse Zu besonderen Problemen einer Branche, einer Region oder eines Großunternehmens bietet das Integrationsamt auch gesonderte Veranstaltungen an. Mit diesen internen Kursen besteht die Möglichkeit, auf ganz spezielle Informationsbedürfnisse der Teilnehmer eingehen zu können. Sollten Sie Interesse an einer Inhouse-Schulung haben, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Integrationsamtes. Kontakt Fragen zur Organisation und Durchführung der Schulungen können Sie an das Servicebüro richten, unter Telefon 0355 2893-800 oder direkt an Frau Sabine Eitner Telefon 0355 2893-143, [email protected]. Änderungen werden in den jeweiligen Einladungen bzw. durch die Referentinnen und Referenten rechtzeitig mitgeteilt. Nähere Informationen können den Einladungsschreiben entnommen werden. GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE 5 GK Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung Inhalt Schwerbehindertenvertretungen benötigen praktisches und theoretisches Handwerkszeug, um die Aufgaben und Tätigkeiten sinnvoll und effektiv durchführen zu können. Dabei wird auf folgende Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretungen näher eingegangen: sich etablieren und organisieren, den schwerbehinderten Menschen beraten, den Arbeitgeber beraten, bei Personalentscheidungen mitwirken, in Konfliktsituationen Gespräche führen. 6 GRUNDKURS Ziel Den Teilnehmern werden grundlegende Kenntnisse über Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. Sie werden befähigt, als Mitglied des betrieblichen Integrationsteams die Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer in Betrieben und Dienststellen zu fördern. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, die bisher noch an keiner Schulungsveranstaltung teilgenommen haben, aber auch Beauftragte des Arbeitgebers sowie Betriebs- /Personalräte. Referenten Constanze Kovalev Integrationsamt Normen Franzke Integrationsamt Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Kosten 184,00 € für Übernachtung und Verpflegung Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss GK GK 21.03.2016 29.08.2016 20. – 22.04. 28. – 30.09. 2016 2016 GRUNDKURS 7 AK Mitwirken bei Personalentscheidungen Inhalt Umfassende Vertiefung des bereits im Grundkurs angesprochenen Tätigkeitsfeldes „Mitwirken bei Personalentscheidungen“. Die Teilnehmer werden mit präventiven Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen sowie mit dem Kündigungsschutzverfahren bekannt gemacht: Kündigungsarten/-gründe, Erarbeiten von Stellungnahmen, Fallbeispiele, Widerspruchsverfahren. Ziel Die Teilnehmer werden befähigt, bei Aktivitäten zur Eingliederung und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben mitwirken zu können. Sie sollen die Möglichkeiten zur Hilfe und die rechtlichen Regelungen zum Thema “Kündigung“ kennen und dieses Wissen 8 AUFBAUKURS zur Abwendung von Kündigungen einsetzen können. Neben der Vermittlung von Rechtskenntnissen - einschließlich aktueller Rechtsprechung - geht es vor allem um den Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit Personalentscheidungen. So werden z. B. Handlungsanleitungen gegeben, wie die Schwerbehindertenvertretung im Falle einer Kündigung eines schwerbehinderten Menschen tätig werden kann. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- /Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers. ++Besondere Hinweise++ Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besuch des Grundkurses. Bringen Sie bitte Ihr Teilnehmerhandbuch und das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit. Referentinnen Kosten Petra Fongern Integrationsamt Kurzbezeichnung Claudia Poets Integrationsamt Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus 92,00 € für Übernachtung und Verpflegung Termin Anmeldeschluss AK AK 08.02.2016 07.10.2016 07. – 08.03. 07. – 08.11. 2016 2016 Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] AUFBAUKURS 9 AR I Arbeitsrecht I: Gewusst wie Grundlagen des Arbeitsrechts Inhalt Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen, wie alle anderen Arbeitnehmenden, dem allgemeinen Arbeitsrecht. Es werden in diesem Kurs arbeitsrechtliche Fragen zur Begründung von Arbeitsverhältnissen besprochen unter Vermittlung der allgemeinen Grundbegriffe des Arbeitsrechtes. Darf ich bei der Einstellung lügen? Anbahnung des Arbeitsverhältnisses unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs- /Personalrates Abschluss, Form und Gestaltung des Arbeitsvertrages und der sich daraus ableitenden Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber: Möglichkeiten des Arbeitnehmers Grundbegriffe des Arbeitsrechtes 10 SPEZIALKURS Ziel Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Inhalte des Arbeitsrechts, so dass sie ihre Beteiligungsrechte im Betrieb oder der Dienststelle besser wahrnehmen und die schwerbehinderten Arbeitnehmer kompetenter beraten können. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Der Kurs richtet sich an die Schwerbehindertenvertretungen und deren stellvertretende Mitglieder sowie an Betriebs- /Personalräte. ++Besondere Hinweise++ Die Teilnehmer brauchen für diesen Kurs die Gesetzestexte zum Arbeits- und Sozialrecht (z. B. Beck’sche Ausgabe „Arbeitsgesetze“). Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Referentin Susanne Hoffarth Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Kosten 92,00 € für Übernachtung und Verpflegung Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss AR I AR I 15.02.2016 08.08.2016 15. – 16.03. 06. – 07.09. 2016 2016 SPEZIALKURS 11 AR II Arbeitsrecht II: Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun? Inhalt Das allgemeine Arbeitsrecht gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer gleichermaßen wie für andere nichtbehinderte Arbeitnehmer. Insofern wird die Schwerbehindertenvertretung auch mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Diese Seite des Arbeitsverhältnisses näher zu beleuchten, ist Ziel dieses Seminars. In der Kursreihe Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt im 2. Modul auf folgenden Themenfeldern: Alternative Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz, Beteiligung der Interessenvertretungen der Beschäftigten bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht. Ziel Die Teilnehmer werden mit Regelungen aus dem Arbeitsrecht vertraut gemacht, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten und anzuwenden sind. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Der Kurs richtet sich an die Schwerbehindertenvertretungen und deren stellvertretende Mitglieder sowie an Betriebs- /Personalräte. 12 SPEZIALKURS ++Besondere Hinweise++ Die Teilnehmer brauchen für diesen Kurs die Gesetzestexte zum Arbeits- und Sozialrecht (z. B. Beck’sche Ausgabe „Arbeitsgesetze“). Referentin Susanne Hoffarth Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Kosten 92,00 € für Übernachtung und Verpflegung Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss AR II AR II 14.03.2016 06.09.2016 14. – 15.04. 06. – 07.10. 2016 2016 Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] SPEZIALKURS 13 AKS Arbeitskollegenseminar Inhalt Vermittlung von Kenntnissen zu folgenden Schwerpunkten: Lebensbedingungen von Gehörlosen, Kommunikation mit Gebärden, Höreindrücke von Hörgeschädigten, Auswirkung der Gehörlosigkeit auf die Schriftsprache, Arbeitsplatzsituation. Ziel Im Kollegenseminar können sich gehörlose Menschen und ihre hörenden Arbeitskollegen näher kennen lernen und ein Verständnis füreinander entwickeln. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Das Kollegenseminar richtet sich an berufstätige Gehörlose sowie hochgradig Schwerhörige und deren direkte betriebliche Ansprechpartner. Die hörgeschädigten Teilnehmer müssen in der Lage sein, mittels der DGS am Seminar teilnehmen zu können. Berufstätige Gehörlose können nur gemeinsam 14 SPEZIALKURS mit bis zu drei hörenden Arbeitskollegen und Vorgesetzten teilnehmen. Referentinnen Sandra Wolf Integrationsfachdienst Eva Schoppmann Integrationsfachdienst Veranstaltungsort Heimvolkshochschule Seeweg 2 14554 Seddiner See Kosten Die Kosten werden vom Integrationsamt übernommen. Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss AKS 24.06. – 26.06. 2016 24.05.2016 Rentenrecht Inhalt Inhaltlicher und zeitlicher Schwerpunkt ist die Darstellung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Leistungsbereich der Rentenversicherung. In dem Kurs wird ein Überblick über die Begriffe, Ansprüche und über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben. Jeder Monat zählt – Beitragszeiten, Ausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege, Kindererziehung. Erwerbsgemindert/Berufsunfähig – Was wäre wenn? Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Altersrenten – Wer, Wann, Wie? Aktuelles aus der deutschen Rentenversicherung Ziel Erlangung von Kenntnissen aus dem Rentenrecht und die Darstellung der Verflechtung des Sozialrechts im Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung anhand von Praxisbeispielen. SR Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer, deren stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte. Referentin Britta Schkrock Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Kosten Die Veranstaltung ist kostenfrei. Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss SR SR 13.04.2016 14.09.2016 14.03.2016 15.08.2016 INFORMATIONSVERANSTALTUNG 15 FSV Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX Inhalt Die Vertrauenspersonen beraten zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch. Neben grundsätzlichen Aspekten interessieren auch konkrete Probleme im Einzelfall. Folgende Inhalte werden im Kurs detailliert vermittelt: Einführung in das Schwerbehindertenrecht, Aufgabenstellung der Versorgungsverwaltung, Antragstellung nach § 69 SGB IX, Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX, Merkzeichen im Ausweis. Ziel Den Teilnehmern wird ein Überblick über die verschiedenen Nachteilsausgleiche gegeben. Desweiteren erhalten sie Einblicke in die einzelnen Verfahrensabläufe der Versorgungsverordnung bei einer Antragstellung nach § 69 SGB IX. 16 INFORMATIONSVERANSTALTUNG Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers. Referentin Gabriele Jaron Versorgungsamt Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Kosten Die Veranstaltung ist kostenfrei. Kurzbezeichnung FSV Termin 17.11.2016 Anmeldeschluss 17.10.2016 Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement Inhalt Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Arbeitgeber verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Das Integrationsamt informiert über die rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im SGB IX. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind: rechtliche Grundlagen, Organisation und Datenschutz, exemplarischer Verfahrensablauf, Praxisbeispiele. Ziel Die Teilnehmer sind über Inhalte und Schwerpunkte bei der Einführung des BEM informiert und wissen, wo sie neben dem Integrationsteam Partner finden können. BEM Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers. Referent Lothar Thierbach Integrationsamt Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Kosten Die Veranstaltung ist kostenfrei. Kurzbezeichnung BEM Termin 24.05.2016 Anmeldeschluss 25.04.2016 INFORMATIONSVERANSTALTUNG 17 WBEM Workshop: Betriebliches Eingliederungsmanagement Inhalt Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern eines Betriebes bzw. einer Dienststelle zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Erfahrungsaustausch zu Erfolgsfaktoren und Stolpersteinen bei der Umsetzung des BEM Diskussion von Fachfragen (Datenschutz, Rechtsprechung) Erfahrungsaustausch und Übungen zur erfolgreichen Durchführung von BEM-Gesprächen mit Trainer 18 WORKSHOP Ziel Im Workshop „BEM“ steht der Erfahrungsaustausch zum BEM im Mittelpunkt. Voraussetzung ist daher, dass ein BEM in den Betrieben bzw. Dienststellen der Teilnehmer in Arbeit ist bzw. umgesetzt wird. Es geht um Möglichkeiten zur Verbesserung der BEM-Prozesskette und der Arbeit und Beratung im Kreis der BEMAkteure. Die erfolgreiche Durchführung von BEM-Gesprächen soll im Rollenspiel geübt werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers. Referenten Dr. Stephan Hackel Diplompsychologe, Trainer und Berater im Bund der Personalund Organisationsentwicklung Lothar Thierbach Integrationsamt Kosten Die Veranstaltung ist kostenfrei. Kurzbezeichnung W-BEM Termin 12.10.2016 Anmeldeschluss 12.09.2016 Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] WORKSHOP 19 LA Leistungen der Agentur für Arbeit Inhalt Sowohl das Erläutern dieser Leistungsmöglichkeiten, als auch eine erste Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit, speziell zu den Beratungsfachkräften für berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen (Reha-Team), sind Gegenstand dieses Seminares. Ziel Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gesetzliche Grundlagen der Möglichkeit einer Gleichstellung und Mehrfachanrechnung Zuschuss zur befristeten Probebeschäftigung Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb Informationen zur Bundesagentur als Rehabilitationsträger und den damit zusammenhängenden Leistungen Die Agentur für Arbeit erbringt zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen am Arbeitsleben umfangreiche Leistungen. 20 INFORMATIONSVERANSTALTUNG Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers. Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Kosten Die Veranstaltung ist kostenfrei. Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss LA 16.11.2016 17.10.2016 Referent Sascha Auch-Schwelk Berater Fachbereich Arbeitsmarkt der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit INFORMATIONSVERANSTALTUNG 21 AP Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen Inhalt Oft genügt eine ganz normale ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, damit dieser für schwerbehinderte Menschen geeignet ist. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es an der grundlegenden Arbeitsplatzgestaltung mangelt und zusätzliche Bedarfe an Hilfsmöglichkeiten unzureichend bekannt sind. Ziele In diesem Seminar soll die Vorgehensweise bei der ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung besprochen werden. Einzelne Behinderungsarten und deren Gestaltungserfordernisse und Lösungen aus der Praxis des technischen Beratungsdienstes werden vorgestellt und näher beleuchtet. Neben den Aspekten der Gestaltung werden die finanziellen Leistungen des Integrationsamtes thematisiert. Gestaltungsbeispiele bzw. -vorhaben der Seminarteilnehmer finden Berücksichtigung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalrat, Arbeitgeber/Beauftragte des Arbeitgebers. 22 SPEZIALKURS Referentinnen Annett Bothe Beratende Ingenieurin im Integrationsamt Bärbel Schmandke Beratende Ingenieurin im Integrationsamt Sigrid Grimm Beratende Ingenieurin im Integrationsamt Kosten 92,00 € für Übernachtung und Verpflegung Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss AP 23. – 24.11.2016 24.10.2016 Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] SPEZIALKURS 23 MA Mobbing am Arbeitsplatz eine rechtliche Betrachtung Inhalt Mobbing tritt häufig auf in Prozessen der Umstrukturierung, der Teamentwicklung und überwiegend als gestörte Kommunikation zwischen den betroffenen Personen. Zur Behebung bedarf es – was häufig vernachlässigt wird – einer genauen Analyse und Behandlung des vielschichtigen Prozesses. In Deutschland gibt es keine zu sammen hängende spezialgesetzliche Regelung zum Mobbing. In der Praxis besteht oftmals Unsicherheit, wann überhaupt rechtlich von Mobbing gesprochen werden kann und welche Rechtsvorschriften auf Mobbingtatbestände anzuwenden sind. 24 SPEZIALKURS Ziel Am ersten Tag des Spezialkurses werden die Teilnehmer befähigt, schwerbehinderte Arbeitnehmer, die sich von Mobbing bedroht fühlen oder sich als Mobbingopfer wahrnehmen, zu beraten und Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Am zweiten Tag sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, Mobbinghandlungen rechtlich einordnen zu können und zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten einer von Mobbing betroffene Person offenstehen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte. Referenten Ines Hirsch Integrationsfachdienst Prof. Dr. Andreas Wien BTU Cottbus - Senftenberg Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Kosten 92,00 € für Übernachtung und Verpflegung Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss MA 10.10. – 11.10. 2016 12.09.2016 Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] SPEZIALKURS 25 SBA Seelisch behinderte Menschen im Arbeitsleben Inhalt Das heutige Verständnis von seelischen Störungen weist in die Richtung, Einzelsymptomen und Syndromen keine konkrete Ursache zuzuschreiben. Im Kurs werden nachfolgende Themenfelder näher dargestellt: Entstehen seelischer Erkrankungen, ausgewählte Krankheitsbilder, Auswirkungen seelischer Erkrankungen im Arbeitsleben, Anforderungen an Arbeitsplätze für seelisch behinderte Menschen, Beratung und Begleitung durch Integrationsfachdienste. 26 SPEZIALKURS Ziel Den Teilnehmern werden behinderungsspezifische Kenntnisse vermittelt, um Vorurteile und Missverständnisse gegenüber seelisch Kranken abzubauen. Die aufgezeigten Hilfsangebote des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste sollen bereits bei ersten Problemen, die bei der Beschäftigung seelisch Kranker auftreten, in Anspruch genommen werden, um das Arbeitsverhältnis gar nicht erst zu gefährden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers. Referentinnen Ines Hirsch Integrationsfachdienst Ramona Feiereis Integrationsfachdienst Veranstaltungsort Radisson Blu Vetschauer Straße 12 03048 Cottbus Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Kosten 92,00 € für Übernachtung und Verpflegung Kurzbezeichnung Termin Anmeldeschluss SBA 30.11. - 01.12. 2016 22.10.2016 SPEZIALKURS 27 Musterantrag an den Arbeitgeber Datum ...................................................... Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Mitglied des Betriebs-/Personalrates Beauftragte/r des Arbeitgebers bitte ich um Freistellung und Übernahme der Reisekosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung des Integrationsamtes im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg. Thema ................................................................................................................ am/ vom ................................................ bis ........................................................ in.......................................................................................................................... Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen ........................... EURO. Die Schulung erfolgt nach § 102 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Integrationsamt trägt die Sachkosten wie Raummiete, Referentenhonorar, Schulungs- und Informationsmaterial. Freistellung und Kostenübernahme sind gesetzlich geregelt. Unterschrift .......................................................................................................... 28 KOPIERFÄHIGE VORLAGE Reservierungsformular Radisson ZIMMERRESERVIERUNG Bitte reservieren Sie unter dem Kennwort »Integrationsamt 2016« Anreise: Abreise: Einzelzimmer EUR/Tag 92,00 Doppelzimmer EUR/Tag 127,00 Die genannten Zimmerpreise beinhalten folgende Leistungen: Übernachtung im komfortablen Zimmer mit Bad/Dusche, WC, SAT-TV, W-LAN Zugang, Minibar, Telefon, Radio und Fön Frühstück vom Vital-Buffet von 06:30 Uhr bis 10:30 Uhr freie Nutzung des hoteleigenen Schwimmbades, der Saunen und des Fitnessraumes gesetzliche Mehrwertsteuer Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Raum Cottbus Einmal Abendessen als 2-Gang-Menü oder Buffet inkl. einem Softgetränk Name: Vorname: Privatadresse: Rechnungsanschrift: Tel.: E-Mail: Radisson Blu Hotel, Cottbus Vetschauer Straße 12, D-03048 Cottbus, Tel. 0355 47610, Fax 0355 476 1900 E-Mail: [email protected], Radissonblu.com/hotel-cottbus RESERVIERUNGSFORMULAR RADISSON 29 Anreise zu den Veranstaltungsorten Radisson Blu Hotel Ansprechpartnerin: Simone Taube Tel.: 0355 4761 925 [email protected] Vetschauer Str. 12 03048 Cottbus Richtung Peitz Richtung Burg i Karl-L d tr ing ha us se e Nordring tra cht-S ebkne ße Bahnhof hr -Me Franz i ng -St t Stad traße raß e g rin Fo rste rS tra ße traß e Lip e zk e rS B169 A15 Gelsenk ir chen er Al le e Kiek B169 her Str ebusc aß e Thie m stra ße Vets er S c h au Sta er C Bahnhofsstraße Bu rg B97 Richtung Spremberg 30 ANREISE Richtung Forst Heimvolkshochschule am Seddiner See Seeweg 2 14554 Seddiner See Ansprechpartner: Dr. Klaus Benthin Tel.: 033205 25000 [email protected] 31 Rechtliche Grundlagen Die Seminare werden nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt. Sie vermitteln und vertiefen Kenntnisse, die für die Arbeit als Aufgabenträger nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) notwendig sind. Maßgebliche Vorschriften für die Teilnahme an den Kursen sowie auch für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sind im folgenden dargestellt. Für die Vertrauenspersonen § 96 Abs. 4 und § 96 Abs. 8 SGB IX Sie regeln die Freistellung zum Zwecke der Teilnahme für die Vertrauensperson sowie das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn dessen ständige Heranziehung nach § 95 SGB IX oder eine häufige Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit oder ein absehbares Nachrücken in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist besteht. Nach § 96 Abs. 8 SGB IX übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten. 32 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Für den Betriebsrat Spezielle Vorschriften für Betriebsräte enthalten § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und – zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber – § 40 Abs.1 BetrVG. Für den Personalrat Spezielle Vorschriften für Perso nalräte (einschließlich der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber) enthält § 46 Abs.1 Personalvertretungsgesetz das Landes Brandenburg (PersVG). Für Beauftragte des Arbeitgebers Die dem/der Beauftragten des Arbeitgebers entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber entsprechend der für Geschäfts- und Dienstreisen geltenden Bestimmungen. Unser Schulungsteam Constanze Kovalev Tel.: 0355 2893 290 [email protected] Sabine Eitner Tel.: 0355 2893 143 [email protected] Normen Franzke Tel.: 0355 2893 341 [email protected] UNSER SCHULUNGSTEAM 33 Übersicht der Schulungstermine 2016 März April Mai Juni Sept. Okt. Nov. 34 07. - 08.03. Mitwirken bei Personalentscheidungen 15. - 16.03. Arbeitsrecht I: Gewusst wie - Grundlagen des Arbeitsrechts 13.04. Rentenrecht 14. - 15.04. Arbeitsrecht II: Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun? 20. - 22.04. Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung 24.05. Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement 24. - 26.06 Arbeitskollegenseminar am Seddiner See 06. - 07.09. Arbeitsrecht I: Gewusst wie - Grundlagen des Arbeitsrechts 14.09. Rentenrecht 28. - 30.09. Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung 06. - 07.10. Arbeitsrecht II: Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun? 10. - 11.10. Mobbing am Arbeitsplatz - Eine rechtliche Betrachtung 12.10. Workshop zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement 07. - 08.11. Mitwirken bei Personalentscheidungen 16.11. Leistungen der Agentur für Arbeit 17.11. Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX 23. - 24.11. Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen 30. - 01.12. Seelisch behinderte Menschen im Arbeitsleben ÜBERSICHT DER SCHULUNGSTERMINE 2016 Veranstaltungsübersicht 2016 Mo Di Mi Do Januar 4 11 18 25 1 8 15 22 29 6 13 20 27 3 10 17 24 5 12 19 26 7 14 21 28 Fr 1 8 15 22 29 So 3 10 17 24 31 Sa 2 9 16 23 30 Mai Mo 2 9 16 23 30 Mi Di Do Fr Sa So Mo Di Mi 7 14 21 28 4 11 18 25 2 9 16 23 30 6 13 20 27 2 9 16 23 1 8 15 22 29 4 11 18 25 3 10 17 24 31 5 12 19 26 6 13 20 27 7 14 21 28 Juni April 5 12 19 26 7 14 21 28 4 11 18 25 1 8 15 22 29 6 13 20 27 3 10 17 24 5 12 19 26 Juli 2 9 16 23 30 August 4 11 18 25 1 8 15 22 29 4 11 18 25 1 8 15 22 29 6 13 20 27 3 10 17 24 31 6 13 20 27 3 10 17 24 1 8 15 22 29 5 12 19 26 3 10 17 24 31 5 12 19 26 7 14 21 28 1 8 15 22 29 September 5 12 19 26 6 13 20 27 7 14 21 28 1 8 15 22 29 Sa 3 10 17 24 So März 6 13 20 27 3 10 17 24 31 Do Fr Februar 2 9 16 23 30 4 11 18 25 7 14 21 28 2 9 16 23 30 4 11 18 25 5 12 19 26 7 14 21 28 2 9 16 23 30 2 9 16 23 30 4 11 18 25 5 12 19 26 6 13 20 27 7 14 21 28 Oktober November Dezember 4 11 18 25 1 8 15 22 29 6 13 20 27 6 13 20 27 3 10 17 24 1 8 15 22 29 5 12 19 26 3 10 17 24 31 3 10 17 24 31 5 12 19 26 7 14 21 28 1 8 15 22 29 2 9 16 23 30 7 14 21 28 2 9 16 23 30 4 11 18 25 6 13 20 27 5 12 19 26 7 14 21 28 2 9 16 23 30 4 11 18 25 Sonn- und Feiertage: rot gekennzeichnet Schulungen des Integrationsamtes: farbig unterlegt Schulferien in Brandenburg 2016: Weihnachtsferien 23.12. – 02.01. | Winterferien 01.02. – 06.02. Osterferien 23.03. – 02.04. | Pfingstferien 06.05. / 17.05 | Sommerferien 21.07. – 03.09. Herbstferien 17.10. – 28.10. | Weihnachtsferien 23.12. – 03.01. VERANSTALTUNGSÜBERSICHT 2016 35 Notizen 36 NOTIZEN Absender (Bitte in Blockschrift ausfülllen) Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort e-Mail Ich bin Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Stellvertreter/-in der Vertrauensperson Betriebs-/Personalratsmitglied Arbeitgeberbeauftragte/-r Firma/Dienststelle (Bitte in Blockschrift ausfülllen) Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon, Telefax Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Integrationsamt Postfach 10 01 23 03001 Cottbus Absender (Bitte in Blockschrift ausfülllen) Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort e-Mail Ich bin Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Stellvertreter/-in der Vertrauensperson Betriebs-/Personalratsmitglied Arbeitgeberbeauftragte/-r Firma/Dienststelle (Bitte in Blockschrift ausfülllen) Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon, Telefax Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Integrationsamt Postfach 10 01 23 03001 Cottbus Schulungen des Integrationsamtes Hiermit melde ich mich für folgende/n Kurs/e an: Kursbezeichnung Termin Kursbezeichnung Termin Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich bin Rollstuhlfahrer/-in. Ich bin gehbehindert. Bei mir ist Diät erforderlich. sonstiger/weiterer Unterstützungsbedarf: Datum Unterschrift Schulungen des Integrationsamtes Hiermit melde ich mich für folgende/n Kurs/e an: Kursbezeichnung Termin Kursbezeichnung Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich bin Rollstuhlfahrer/-in. Ich bin gehbehindert. Bei mir ist Diät erforderlich. sonstiger/weiterer Unterstützungsbedarf: Datum Unterschrift Termin Impressum Herausgeber: Landesamt für Soziales und Versorgung Lipezker Straße 45 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 E-Mail: [email protected] www.lasv.brandenburg.de Bilder | Grafiken: LASV Gesamtherstellung dprint GmbH, Cottbus Stand: Oktober 2015 Auflage: 3.000 Zertifikat seit 2009 audit berufundfamilie Link zu unserer Website Landesamt für Soziales und Versorgung Lipezker Straße 45 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 E-Mail: [email protected] www.lasv.brandenburg.de
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