Kursangebot_InA_2016 - Landesamt für Soziales und

Kursangebot des
Integrationsamtes 2016
Schulungen | Informationen | Kontakte
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Kursprogramm für das Jahr
2016 haben wir wieder vielfältige
Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Schwerbehindertenvertretungen, Personal- und Betriebsräte und weitere Partner in Betrieben
und Dienststellen zusammen gestellt. Unser Angebot soll aber auch
Arbeitgeber und Beauftragte des Arbeitgebers erreichen, um sie über die
Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes im Rahmen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu informieren. Es lohnt sich für alle betrieblichen Funktionsträger sehr, sich
genauer mit dem Schwerbehindertenrecht zu beschäftigen.
Ziel der Schulungs- und Aufklärungsarbeit ist es, Wissen auf diesem
Gebiet zu vermitteln sowie Unterstützung für die praktische Umsetzung
zu geben. Die Bildungs- und Informationsveranstaltungen beinhalten sowohl fachliche als auch methodische
Kenntnisse für Ihre tägliche Arbeit.
Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich! Für alle Fragen
in diesem Zusammenhang stehen
Ihnen meine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Teams Schulungen
und Aufklärungsarbeit gern zur Verfügung.
Ich freue mich, Sie auf einer unserer
Veranstaltungen zu begrüßen.
Simone Wuschech
Leiterin des Integrationsamtes im
Landesamt für Soziales und Versorgung
VORWORT
1
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliche Hinweise............................4
Grundlagen der Tätigkeit der
Schwerbehindertenvertretung ............ 6
Mitwirken bei
Personalentscheidungen ............................8
Arbeitsrecht I: Gewusst wie Grundlagen des Arbeitsrechts ........ 10
Arbeitsrecht II:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun? ......................12
Arbeitskollegenseminar ............................14
Rentenrecht
..........................................................
15
Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX..........................16
Einführung in das Betriebliche
Eingliederungsmanagement ..............17
Workshop: Betriebliches
Eingliederungsmanagement ..............18
Leistungen der Agentur
für Arbeit ....................................................................20
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen ............22
Mobbing am Arbeitsplatz eine rechtliche Betrachtung ................24
Seelisch behinderte Menschen
im Arbeitsleben ..................................................26
Musterantrag an den
Arbeitgeber ............................................................28
Reservierungsformular
Radisson ..................................................................29
Anreise zu den
Veranstaltungsorten
....................................
Rechtliche Grundlagen
............................
30
32
Unser Schulungsteam ................................33
Übersicht der
Schulungstermine 2016
..........................
34
Veranstaltungsübersicht 2016 ..........35
Notizen ........................................................................36
Anmeldevordruck ............................................38
INHALTSVERZEICHNIS
3
Grundsätzliche Hinweise
Anmeldung
Benutzen Sie zur Anmeldung die beigefügten Teilnahmeerklärungen am
Ende der Broschüre. Melden Sie sich
bitte rechtzeitig an, da die Anmeldungen in der Reihenfolge des Einganges
berücksichtigt werden. Kurzfristige Anmeldungen sind nur nach telefonischer Abstimmung mit dem Integrationsamt möglich.
Sollten Sie für die Teilnahme an
einem Seminar spezielle Hilfsmittel
benötigen, bitten wir, dies bei der Anmeldung anzugeben.
Falls Sie am Tagungsort auch übernachten möchten, ist es erforderlich,
dass Sie nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Tagungsstätte Kontakt
aufnehmen und eine Zimmerreservierung veranlassen.
Anmeldebestätigung
Vor Durchführung der Veranstaltungen erhalten Sie von uns eine
schriftliche Einladung. Bei weniger
als 10 Teilnehmern ist das Integrationsamt berechtigt, Schulungsver anstaltungen auch kurzfristig abzusagen.
4
GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE
Freistellung
Die Schulungsveranstaltungen des
Integrationsamtes werden nach § 102
Abs. 2 SGB IX durchgeführt. Beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem
Arbeitgeber die Freistellung zur Teilnahme an der von Ihnen ausgewählten Veranstaltung nach § 96 Abs. 4
SGB IX sowie die Übernahme der
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auf Seite 28 finden Sie
einen kopierfähigen Musterantrag für
den Arbeitgeber.
Rücktritt
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sollten
Sie verhindert sein, geben Sie uns
bitte umgehend Bescheid. Falls von
Ihnen kein Ersatzteilnehmer benannt
werden kann, können bei nicht rechtzeitiger Abmeldung Kosten (z. B. für
nicht genutzte Zimmerreservierung
sowie eingeplante Verpflegung) in
Rechnung gestellt werden.
Kosten
Teilnahmegebühren fallen für Sie nicht
an. Die Kosten der Schulungsveranstaltungen, wie Raummiete, Referentenhonorar, Schulungsmaterial und
Seminartechnik, finanziert das Inte-
grationsamt Brandenburg aus den
Mitteln der Ausgleichsabgabe. Für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen Kosten für die An- und Abreise,
für Verpflegung und Übernachtung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zahlen für diese Leistungen direkt am
Schulungsort.
Eintagesveranstaltungen sind kostenfrei.
Zweitagesveranstaltungen kosten
92,00 € für eine Übernachtung inkl.
Verpflegung.
Dreitagesveranstaltungen kosten
184,00 € für Übernachtungen inkl.
Verpflegung.
Veranstaltungsdauer
Tageskurse finden in der Regel von
10:00 – 16:00 Uhr statt.
Die Zeiteinteilung für Mehrtageskurse ist wie folgt:
1. Tag 10:00 – 17:00 Uhr
2. Tag 09:00 – 16:00 Uhr
3. Tag 09:00 – 15:00 Uhr
Interne Kurse
Zu besonderen Problemen einer Branche, einer Region oder eines Großunternehmens bietet das Integrationsamt
auch gesonderte Veranstaltungen an.
Mit diesen internen Kursen besteht
die Möglichkeit, auf ganz spezielle Informationsbedürfnisse der Teilnehmer
eingehen zu können. Sollten Sie Interesse an einer Inhouse-Schulung
haben, dann wenden Sie sich bitte an
die Mitarbeiter des Integrationsamtes.
Kontakt
Fragen zur Organisation und Durchführung der Schulungen können Sie an
das Servicebüro richten, unter Telefon
0355 2893-800 oder direkt an Frau
Sabine Eitner Telefon 0355 2893-143,
[email protected].
Änderungen werden in den jeweiligen Einladungen bzw. durch die Referentinnen und Referenten rechtzeitig mitgeteilt. Nähere Informationen
können den Einladungsschreiben
entnommen werden.
GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE
5
GK
Grundlagen der Tätigkeit
der Schwerbehindertenvertretung
Inhalt
Schwerbehindertenvertretungen benötigen praktisches und theoretisches
Handwerkszeug, um die Aufgaben
und Tätigkeiten sinnvoll und effektiv
durchführen zu können. Dabei wird
auf folgende Tätigkeitsfelder der
Schwerbehindertenvertretungen näher eingegangen:
sich etablieren und organisieren,
den schwerbehinderten Menschen
beraten,
den Arbeitgeber beraten,
bei Personalentscheidungen mitwirken,
in Konfliktsituationen Gespräche
führen.
6
GRUNDKURS
Ziel
Den Teilnehmern werden grundlegende Kenntnisse über Aufgaben, Rechte
und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. Sie werden befähigt, als Mitglied des betrieblichen
Integrationsteams die Eingliederung
schwerbehinderter Arbeitnehmer in
Betrieben und Dienststellen zu fördern.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Schwerbehindertenvertretungen und
ihre stellvertretenden Mitglieder, die
bisher noch an keiner Schulungsveranstaltung teilgenommen haben, aber
auch Beauftragte des Arbeitgebers
sowie Betriebs- /Personalräte.
Referenten
Constanze Kovalev
Integrationsamt
Normen Franzke
Integrationsamt
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Kosten
184,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
GK
GK
21.03.2016
29.08.2016
20. – 22.04. 28. – 30.09.
2016
2016
GRUNDKURS
7
AK
Mitwirken bei Personalentscheidungen
Inhalt
Umfassende Vertiefung des bereits im
Grundkurs angesprochenen Tätigkeitsfeldes „Mitwirken bei Personalentscheidungen“. Die Teilnehmer werden mit präventiven Maßnahmen zur
Sicherung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen sowie mit dem
Kündigungsschutzverfahren bekannt
gemacht:
Kündigungsarten/-gründe,
Erarbeiten von Stellungnahmen,
Fallbeispiele,
Widerspruchsverfahren.
Ziel
Die Teilnehmer werden befähigt, bei
Aktivitäten zur Eingliederung und
Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben
mitwirken zu können. Sie sollen die
Möglichkeiten zur Hilfe und die rechtlichen Regelungen zum Thema “Kündigung“ kennen und dieses Wissen
8
AUFBAUKURS
zur Abwendung von Kündigungen
einsetzen können. Neben der Vermittlung von Rechtskenntnissen
- einschließlich aktueller Rechtsprechung - geht es vor allem um den
Erwerb von Fertigkeiten im Umgang
mit Personalentscheidungen. So
werden z. B. Handlungsanleitungen
gegeben, wie die Schwerbehindertenvertretung im Falle einer Kündigung eines schwerbehinderten
Menschen tätig werden kann.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Schwerbehindertenvertretungen und
ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- /Personalräte, Beauftragte des
Arbeitgebers.
++Besondere Hinweise++
Voraussetzung zur Teilnahme ist
der Besuch des Grundkurses.
Bringen Sie bitte Ihr Teilnehmerhandbuch und das Neunte Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit.
Referentinnen
Kosten
Petra Fongern
Integrationsamt
Kurzbezeichnung
Claudia Poets
Integrationsamt
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
92,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Termin
Anmeldeschluss
AK
AK
08.02.2016
07.10.2016
07. – 08.03. 07. – 08.11.
2016
2016
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
AUFBAUKURS
9
AR I
Arbeitsrecht I: Gewusst wie Grundlagen des Arbeitsrechts
Inhalt
Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter unterliegen, wie alle
anderen Arbeitnehmenden, dem allgemeinen Arbeitsrecht. Es werden in
diesem Kurs arbeitsrechtliche Fragen zur Begründung von Arbeitsverhältnissen besprochen unter Vermittlung der allgemeinen Grundbegriffe
des Arbeitsrechtes.
Darf ich bei der Einstellung lügen?
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des
Betriebs- /Personalrates
Abschluss, Form und Gestaltung
des Arbeitsvertrages und der sich
daraus ableitenden Pflichten für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber: Möglichkeiten des Arbeitnehmers
Grundbegriffe des Arbeitsrechtes
10
SPEZIALKURS
Ziel
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Inhalte des Arbeitsrechts, so dass sie ihre Beteiligungsrechte im Betrieb oder der Dienststelle besser wahrnehmen und die
schwerbehinderten Arbeitnehmer
kompetenter beraten können.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Der Kurs richtet sich an die Schwerbehindertenvertretungen und deren
stellvertretende Mitglieder sowie an
Betriebs- /Personalräte.
++Besondere Hinweise++
Die Teilnehmer brauchen für
diesen Kurs die Gesetzestexte
zum Arbeits- und Sozialrecht
(z. B. Beck’sche Ausgabe
„Arbeitsgesetze“).
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Referentin
Susanne Hoffarth
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kosten
92,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
AR I
AR I
15.02.2016
08.08.2016
15. – 16.03. 06. – 07.09.
2016
2016
SPEZIALKURS
11
AR II
Arbeitsrecht II: Beendigung des
Arbeitsverhältnisses - Was nun?
Inhalt
Das allgemeine Arbeitsrecht gilt für
schwerbehinderte Arbeitnehmer gleichermaßen wie für andere nichtbehinderte Arbeitnehmer. Insofern wird
die Schwerbehindertenvertretung
auch mit arbeitsrechtlichen Fragen
konfrontiert. Diese Seite des Arbeitsverhältnisses näher zu beleuchten,
ist Ziel dieses Seminars. In der Kursreihe Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt im 2. Modul auf folgenden
Themenfeldern:
Alternative Beendigungsformen
des Arbeitsverhältnisses,
Kündigung,
Kündigungsschutz,
Beteiligung der Interessenvertretungen der Beschäftigten bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht.
Ziel
Die Teilnehmer werden mit Regelungen aus dem Arbeitsrecht vertraut
gemacht, die bei der Beendigung
von Arbeitsverhältnissen zu beachten und anzuwenden sind.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Der Kurs richtet sich an die Schwerbehindertenvertretungen und deren
stellvertretende Mitglieder sowie an
Betriebs- /Personalräte.
12
SPEZIALKURS
++Besondere Hinweise++
Die Teilnehmer brauchen für
diesen Kurs die Gesetzestexte
zum Arbeits- und Sozialrecht
(z. B. Beck’sche Ausgabe
„Arbeitsgesetze“).
Referentin
Susanne Hoffarth
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kosten
92,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
AR II
AR II
14.03.2016
06.09.2016
14. – 15.04. 06. – 07.10.
2016
2016
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
SPEZIALKURS
13
AKS
Arbeitskollegenseminar
Inhalt
Vermittlung von Kenntnissen zu folgenden Schwerpunkten:
Lebensbedingungen von Gehörlosen,
Kommunikation mit Gebärden,
Höreindrücke von Hörgeschädigten,
Auswirkung der Gehörlosigkeit auf
die Schriftsprache,
Arbeitsplatzsituation.
Ziel
Im Kollegenseminar können sich gehörlose Menschen und ihre hörenden Arbeitskollegen näher kennen
lernen und ein Verständnis füreinander entwickeln.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Das Kollegenseminar richtet sich an
berufstätige Gehörlose sowie hochgradig Schwerhörige und deren direkte
betriebliche Ansprechpartner. Die hörgeschädigten Teilnehmer müssen in
der Lage sein, mittels der DGS am Seminar teilnehmen zu können. Berufstätige Gehörlose können nur gemeinsam
14
SPEZIALKURS
mit bis zu drei hörenden Arbeitskollegen und Vorgesetzten teilnehmen.
Referentinnen
Sandra Wolf
Integrationsfachdienst
Eva Schoppmann
Integrationsfachdienst
Veranstaltungsort
Heimvolkshochschule
Seeweg 2
14554 Seddiner See
Kosten
Die Kosten werden vom
Integrationsamt übernommen.
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
AKS
24.06. – 26.06.
2016
24.05.2016
Rentenrecht
Inhalt
Inhaltlicher und zeitlicher Schwerpunkt ist die Darstellung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im
Leistungsbereich der Rentenversicherung. In dem Kurs wird ein Überblick über die Begriffe, Ansprüche
und über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben.
Jeder Monat zählt – Beitragszeiten,
Ausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege, Kindererziehung.
Erwerbsgemindert/Berufsunfähig
– Was wäre wenn?
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Altersrenten – Wer, Wann, Wie?
Aktuelles aus der deutschen Rentenversicherung
Ziel
Erlangung von Kenntnissen aus dem
Rentenrecht und die Darstellung der
Verflechtung des Sozialrechts im Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung anhand von Praxisbeispielen.
SR
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer, deren stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte.
Referentin
Britta Schkrock
Deutsche Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Kosten
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
SR
SR
13.04.2016
14.09.2016
14.03.2016
15.08.2016
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
15
FSV
Durchführung des
Feststellungsverfahrens nach SGB IX
Inhalt
Die Vertrauenspersonen beraten zur
Anerkennung als schwerbehinderter
Mensch. Neben grundsätzlichen Aspekten interessieren auch konkrete Probleme im Einzelfall. Folgende Inhalte
werden im Kurs detailliert vermittelt:
Einführung in das Schwerbehindertenrecht,
Aufgabenstellung der Versorgungsverwaltung,
Antragstellung nach § 69 SGB IX,
Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX,
Merkzeichen im Ausweis.
Ziel
Den Teilnehmern wird ein Überblick
über die verschiedenen Nachteilsausgleiche gegeben. Desweiteren erhalten sie Einblicke in die einzelnen
Verfahrensabläufe der Versorgungsverordnung bei einer Antragstellung
nach § 69 SGB IX.
16
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende
Mitglieder, Betriebs- /Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers.
Referentin
Gabriele Jaron
Versorgungsamt
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Kosten
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Kurzbezeichnung
FSV
Termin
17.11.2016
Anmeldeschluss
17.10.2016
Einführung in das Betriebliche
Eingliederungsmanagement
Inhalt
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Arbeitgeber
verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs
Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Das Integrationsamt informiert über
die rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im SGB IX.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind:
rechtliche Grundlagen,
Organisation und Datenschutz,
exemplarischer Verfahrensablauf,
Praxisbeispiele.
Ziel
Die Teilnehmer sind über Inhalte und
Schwerpunkte bei der Einführung des
BEM informiert und wissen, wo sie
neben dem Integrationsteam Partner
finden können.
BEM
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende
Mitglieder, Betriebs- /Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers.
Referent
Lothar Thierbach
Integrationsamt
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Kosten
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Kurzbezeichnung
BEM
Termin
24.05.2016
Anmeldeschluss
25.04.2016
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
17
WBEM
Workshop: Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Inhalt
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern
eines Betriebes bzw. einer Dienststelle zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Erfahrungsaustausch zu Erfolgsfaktoren und Stolpersteinen bei
der Umsetzung des BEM
Diskussion von Fachfragen
(Datenschutz, Rechtsprechung)
Erfahrungsaustausch und Übungen zur erfolgreichen Durchführung von BEM-Gesprächen mit
Trainer
18
WORKSHOP
Ziel
Im Workshop „BEM“ steht der Erfahrungsaustausch zum BEM im Mittelpunkt. Voraussetzung ist daher, dass
ein BEM in den Betrieben bzw.
Dienststellen der Teilnehmer in Arbeit ist bzw. umgesetzt wird. Es geht
um Möglichkeiten zur Verbesserung
der BEM-Prozesskette und der Arbeit und Beratung im Kreis der BEMAkteure. Die erfolgreiche Durchführung von BEM-Gesprächen soll im
Rollenspiel geübt werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalrat,
Beauftragte des Arbeitgebers.
Referenten
Dr. Stephan Hackel
Diplompsychologe, Trainer und
Berater im Bund der Personalund Organisationsentwicklung
Lothar Thierbach
Integrationsamt
Kosten
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Kurzbezeichnung
W-BEM
Termin
12.10.2016
Anmeldeschluss
12.09.2016
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
WORKSHOP
19
LA
Leistungen der Agentur für Arbeit
Inhalt
Sowohl das Erläutern dieser Leistungsmöglichkeiten, als auch eine
erste Kontaktaufnahme zur Agentur
für Arbeit, speziell zu den Beratungsfachkräften für berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen
(Reha-Team), sind Gegenstand dieses Seminares.
Ziel
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Gesetzliche Grundlagen der Möglichkeit einer Gleichstellung und
Mehrfachanrechnung
Zuschuss zur befristeten Probebeschäftigung
Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb
Informationen zur Bundesagentur
als Rehabilitationsträger und den
damit zusammenhängenden Leistungen
Die Agentur für Arbeit erbringt zur
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen am Arbeitsleben umfangreiche
Leistungen.
20
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende
Mitglieder, Betriebs- /Personalräte,
Beauftragte des Arbeitgebers.
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Kosten
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
LA
16.11.2016
17.10.2016
Referent
Sascha Auch-Schwelk
Berater
Fachbereich Arbeitsmarkt
der Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg der
Bundesagentur für Arbeit
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
21
AP
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
Inhalt
Oft genügt eine ganz normale ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, damit dieser für schwerbehinderte Menschen geeignet ist.
In der Praxis kommt es immer wieder
vor, dass es an der grundlegenden
Arbeitsplatzgestaltung mangelt und
zusätzliche Bedarfe an Hilfsmöglichkeiten unzureichend bekannt sind.
Ziele
In diesem Seminar soll die Vorgehensweise bei der ergonomischen
und behinderungsgerechten Gestaltung besprochen werden. Einzelne
Behinderungsarten und deren Gestaltungserfordernisse und Lösungen aus der Praxis des technischen
Beratungsdienstes werden vorgestellt und näher beleuchtet. Neben
den Aspekten der Gestaltung werden
die finanziellen Leistungen des Integrationsamtes thematisiert. Gestaltungsbeispiele bzw. -vorhaben der
Seminarteilnehmer finden Berücksichtigung.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalrat,
Arbeitgeber/Beauftragte des Arbeitgebers.
22
SPEZIALKURS
Referentinnen
Annett Bothe
Beratende Ingenieurin
im Integrationsamt
Bärbel Schmandke
Beratende Ingenieurin
im Integrationsamt
Sigrid Grimm
Beratende Ingenieurin
im Integrationsamt
Kosten
92,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
AP
23. – 24.11.2016
24.10.2016
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
SPEZIALKURS
23
MA
Mobbing am Arbeitsplatz eine rechtliche Betrachtung
Inhalt
Mobbing tritt häufig auf in Prozessen
der Umstrukturierung, der Teamentwicklung und überwiegend als gestörte Kommunikation zwischen den
betroffenen Personen. Zur Behebung bedarf es – was häufig vernachlässigt wird – einer genauen
Analyse und Behandlung des vielschichtigen Prozesses.
In Deutschland gibt es keine zu sammen hängende spezialgesetzliche Regelung zum Mobbing. In der
Praxis besteht oftmals Unsicherheit,
wann überhaupt rechtlich von Mobbing gesprochen werden kann und
welche Rechtsvorschriften auf Mobbingtatbestände anzuwenden sind.
24
SPEZIALKURS
Ziel
Am ersten Tag des Spezialkurses werden die Teilnehmer befähigt, schwerbehinderte Arbeitnehmer, die sich von
Mobbing bedroht fühlen oder sich als
Mobbingopfer wahrnehmen, zu beraten und Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Am zweiten Tag sollen die
Teilnehmer in die Lage versetzt werden, Mobbinghandlungen rechtlich
einordnen zu können und zu wissen,
welche rechtlichen Möglichkeiten
einer von Mobbing betroffene Person
offenstehen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte.
Referenten
Ines Hirsch
Integrationsfachdienst
Prof. Dr. Andreas Wien
BTU Cottbus - Senftenberg
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Kosten
92,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
MA
10.10. – 11.10.
2016
12.09.2016
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
SPEZIALKURS
25
SBA
Seelisch behinderte Menschen
im Arbeitsleben
Inhalt
Das heutige Verständnis von seelischen Störungen weist in die Richtung, Einzelsymptomen und Syndromen keine konkrete Ursache zuzuschreiben. Im Kurs werden nachfolgende Themenfelder näher dargestellt:
Entstehen seelischer Erkrankungen, ausgewählte Krankheitsbilder,
Auswirkungen seelischer Erkrankungen im Arbeitsleben,
Anforderungen an Arbeitsplätze
für seelisch behinderte Menschen,
Beratung und Begleitung durch Integrationsfachdienste.
26
SPEZIALKURS
Ziel
Den Teilnehmern werden behinderungsspezifische Kenntnisse vermittelt, um Vorurteile und Missverständnisse gegenüber seelisch Kranken
abzubauen. Die aufgezeigten Hilfsangebote des Integrationsamtes und
der Integrationsfachdienste sollen
bereits bei ersten Problemen, die bei
der Beschäftigung seelisch Kranker
auftreten, in Anspruch genommen
werden, um das Arbeitsverhältnis gar
nicht erst zu gefährden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, deren stellvertretende Mitglieder, Betriebs- /Personalräte,
Beauftragte des Arbeitgebers.
Referentinnen
Ines Hirsch
Integrationsfachdienst
Ramona Feiereis
Integrationsfachdienst
Veranstaltungsort
Radisson Blu
Vetschauer Straße 12
03048 Cottbus
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Kosten
92,00 € für Übernachtung und
Verpflegung
Kurzbezeichnung
Termin
Anmeldeschluss
SBA
30.11. - 01.12.
2016
22.10.2016
SPEZIALKURS
27
Musterantrag an den Arbeitgeber
Datum ......................................................
Als
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Mitglied des Betriebs-/Personalrates
Beauftragte/r des Arbeitgebers
bitte ich um Freistellung und Übernahme der Reisekosten und Kosten für
Unterkunft und Verpflegung zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung des
Integrationsamtes im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes
Brandenburg.
Thema ................................................................................................................
am/ vom ................................................ bis ........................................................
in..........................................................................................................................
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen ........................... EURO.
Die Schulung erfolgt nach § 102 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB IX). Das Integrationsamt trägt die Sachkosten wie Raummiete, Referentenhonorar, Schulungs- und Informationsmaterial. Freistellung und Kostenübernahme sind gesetzlich geregelt.
Unterschrift ..........................................................................................................
28
KOPIERFÄHIGE VORLAGE
Reservierungsformular Radisson
ZIMMERRESERVIERUNG
Bitte reservieren Sie unter dem Kennwort »Integrationsamt 2016«
Anreise:
Abreise:
 Einzelzimmer EUR/Tag 92,00
 Doppelzimmer EUR/Tag 127,00
Die genannten Zimmerpreise beinhalten folgende Leistungen:
Übernachtung im komfortablen Zimmer mit Bad/Dusche, WC, SAT-TV, W-LAN
Zugang, Minibar, Telefon, Radio und Fön
Frühstück vom Vital-Buffet von 06:30 Uhr bis 10:30 Uhr
freie Nutzung des hoteleigenen Schwimmbades, der Saunen und des Fitnessraumes
gesetzliche Mehrwertsteuer
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Raum Cottbus
Einmal Abendessen als 2-Gang-Menü oder Buffet inkl. einem Softgetränk
Name:
Vorname:
Privatadresse:
Rechnungsanschrift:
Tel.:
E-Mail:
Radisson Blu Hotel, Cottbus
Vetschauer Straße 12, D-03048 Cottbus, Tel. 0355 47610, Fax 0355 476 1900
E-Mail: [email protected], Radissonblu.com/hotel-cottbus
RESERVIERUNGSFORMULAR RADISSON
29
Anreise zu den Veranstaltungsorten
Radisson Blu Hotel
Ansprechpartnerin:
Simone Taube
Tel.: 0355 4761 925
[email protected]
Vetschauer Str. 12
03048 Cottbus
Richtung
Peitz
Richtung
Burg
i
Karl-L
d tr
ing
ha
us
se
e
Nordring
tra
cht-S
ebkne
ße
Bahnhof
hr
-Me
Franz
i ng
-St
t
Stad
traße
raß
e
g
rin
Fo
rste
rS
tra
ße
traß
e
Lip
e
zk
e
rS
B169
A15
Gelsenk
ir
chen
er Al
le
e
Kiek
B169
her Str
ebusc
aß
e
Thie
m
stra
ße
Vets
er S
c h au
Sta
er
C
Bahnhofsstraße
Bu
rg
B97
Richtung
Spremberg
30
ANREISE
Richtung
Forst
Heimvolkshochschule
am Seddiner See
Seeweg 2
14554 Seddiner See
Ansprechpartner:
Dr. Klaus Benthin
Tel.: 033205 25000
[email protected]
31
Rechtliche Grundlagen
Die Seminare werden nach § 102
Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes
Buch (SGB IX) durchgeführt. Sie vermitteln und vertiefen Kenntnisse, die
für die Arbeit als Aufgabenträger nach
dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
(SGB IX) notwendig sind. Maßgebliche Vorschriften für die Teilnahme an
den Kursen sowie auch für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
sind im folgenden dargestellt.
Für die Vertrauenspersonen
§ 96 Abs. 4 und § 96 Abs. 8 SGB IX
Sie regeln die Freistellung zum Zwecke der Teilnahme für die Vertrauensperson sowie das mit der höchsten
Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn dessen ständige
Heranziehung nach § 95 SGB IX oder
eine häufige Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit oder ein
absehbares Nachrücken in das Amt
der Schwerbehindertenvertretung in
kurzer Frist besteht. Nach § 96 Abs.
8 SGB IX übernimmt der Arbeitgeber
die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten.
32
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Für den Betriebsrat
Spezielle Vorschriften für Betriebsräte enthalten § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und –
zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber – § 40 Abs.1 BetrVG.
Für den Personalrat
Spezielle Vorschriften für Perso nalräte (einschließlich der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber)
enthält § 46 Abs.1 Personalvertretungsgesetz das Landes Brandenburg (PersVG).
Für Beauftragte des Arbeitgebers
Die dem/der Beauftragten des Arbeitgebers entstehenden Kosten trägt
der Arbeitgeber entsprechend der für
Geschäfts- und Dienstreisen geltenden Bestimmungen.
Unser Schulungsteam
Constanze Kovalev
Tel.: 0355 2893 290
[email protected]
Sabine Eitner
Tel.: 0355 2893 143
[email protected]
Normen Franzke
Tel.: 0355 2893 341
[email protected]
UNSER SCHULUNGSTEAM
33
Übersicht der Schulungstermine 2016
März
April
Mai
Juni
Sept.
Okt.
Nov.
34
07. - 08.03.
Mitwirken bei Personalentscheidungen
15. - 16.03.
Arbeitsrecht I: Gewusst wie - Grundlagen des Arbeitsrechts
13.04.
Rentenrecht
14. - 15.04.
Arbeitsrecht II: Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun?
20. - 22.04.
Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung
24.05.
Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement
24. - 26.06
Arbeitskollegenseminar am Seddiner See
06. - 07.09.
Arbeitsrecht I: Gewusst wie - Grundlagen des Arbeitsrechts
14.09.
Rentenrecht
28. - 30.09.
Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung
06. - 07.10.
Arbeitsrecht II: Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Was nun?
10. - 11.10.
Mobbing am Arbeitsplatz - Eine rechtliche Betrachtung
12.10.
Workshop zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
07. - 08.11.
Mitwirken bei Personalentscheidungen
16.11.
Leistungen der Agentur für Arbeit
17.11.
Durchführung des Feststellungsverfahrens nach SGB IX
23. - 24.11.
Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen
30. - 01.12.
Seelisch behinderte Menschen im Arbeitsleben
ÜBERSICHT DER SCHULUNGSTERMINE 2016
Veranstaltungsübersicht 2016
Mo
Di
Mi
Do
Januar
4 11 18 25
1 8 15 22 29
6 13 20 27
3 10 17 24
5 12 19 26
7 14 21 28
Fr
1 8 15 22 29
So
3 10 17 24 31
Sa
2 9 16 23 30
Mai
Mo
2 9 16 23 30
Mi
Di
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
7 14 21 28
4 11 18 25
2 9 16 23 30
6 13 20 27
2 9 16 23
1 8 15 22 29
4 11 18 25
3 10 17 24 31
5 12 19 26
6 13 20 27
7 14 21 28
Juni
April
5 12 19 26
7 14 21 28
4 11 18 25
1 8 15 22 29
6 13 20 27
3 10 17 24
5 12 19 26
Juli
2 9 16 23 30
August
4 11 18 25
1 8 15 22 29
4 11 18 25
1 8 15 22 29
6 13 20 27
3 10 17 24 31
6 13 20 27
3 10 17 24
1 8 15 22 29
5 12 19 26
3 10 17 24 31
5 12 19 26
7 14 21 28
1 8 15 22 29
September
5 12 19 26
6 13 20 27
7 14 21 28
1 8 15 22 29
Sa
3 10 17 24
So
März
6 13 20 27
3 10 17 24 31
Do
Fr
Februar
2 9 16 23 30
4 11 18 25
7 14 21 28
2 9 16 23 30
4 11 18 25
5 12 19 26
7 14 21 28
2 9 16 23 30
2 9 16 23 30
4 11 18 25
5 12 19 26
6 13 20 27
7 14 21 28
Oktober
November
Dezember
4 11 18 25
1 8 15 22 29
6 13 20 27
6 13 20 27
3 10 17 24
1 8 15 22 29
5 12 19 26
3 10 17 24 31
3 10 17 24 31
5 12 19 26
7 14 21 28
1 8 15 22 29
2 9 16 23 30
7 14 21 28
2 9 16 23 30
4 11 18 25
6 13 20 27
5 12 19 26
7 14 21 28
2 9 16 23 30
4 11 18 25
Sonn- und Feiertage: rot gekennzeichnet
Schulungen des Integrationsamtes: farbig unterlegt
Schulferien in Brandenburg 2016: Weihnachtsferien 23.12. – 02.01. | Winterferien 01.02. – 06.02.
Osterferien 23.03. – 02.04. | Pfingstferien 06.05. / 17.05 | Sommerferien 21.07. – 03.09.
Herbstferien 17.10. – 28.10. | Weihnachtsferien 23.12. – 03.01.
VERANSTALTUNGSÜBERSICHT 2016
35
Notizen
36
NOTIZEN
Absender (Bitte in Blockschrift ausfülllen)
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
e-Mail
Ich bin
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
Stellvertreter/-in der Vertrauensperson
Betriebs-/Personalratsmitglied
Arbeitgeberbeauftragte/-r
Firma/Dienststelle (Bitte in Blockschrift ausfülllen)
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Telefon, Telefax
Landesamt
für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Integrationsamt
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Absender (Bitte in Blockschrift ausfülllen)
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
e-Mail
Ich bin
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
Stellvertreter/-in der Vertrauensperson
Betriebs-/Personalratsmitglied
Arbeitgeberbeauftragte/-r
Firma/Dienststelle (Bitte in Blockschrift ausfülllen)
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Telefon, Telefax
Landesamt
für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Integrationsamt
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Schulungen des Integrationsamtes
Hiermit melde ich mich für folgende/n Kurs/e an:
Kursbezeichnung
Termin
Kursbezeichnung
Termin
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Ich bin Rollstuhlfahrer/-in.
Ich bin gehbehindert.
Bei mir ist Diät erforderlich.
sonstiger/weiterer Unterstützungsbedarf:
Datum
Unterschrift
Schulungen des Integrationsamtes
Hiermit melde ich mich für folgende/n Kurs/e an:
Kursbezeichnung
Termin
Kursbezeichnung
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Ich bin Rollstuhlfahrer/-in.
Ich bin gehbehindert.
Bei mir ist Diät erforderlich.
sonstiger/weiterer Unterstützungsbedarf:
Datum
Unterschrift
Termin
Impressum
Herausgeber:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-0
E-Mail: [email protected]
www.lasv.brandenburg.de
Bilder | Grafiken:
LASV
Gesamtherstellung
dprint GmbH, Cottbus
Stand: Oktober 2015
Auflage: 3.000
Zertifikat seit 2009
audit berufundfamilie
Link zu unserer Website
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-0
E-Mail: [email protected]
www.lasv.brandenburg.de