Amtsblatt - Stadt Weiden in der Oberpfalz

Amtsblatt
26. April 2016
Nummer 8
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
1. Bekanntmachung –
Frühlingsfest 2016 in Weiden i.d.OPf.
2. Familiennachrichten
1.2
BEKANNTMACHUNG
Frühlingsfest 2016 in Weiden i.d.OPf.
Zusätzlich zur Verordnung der Stadt Weiden
i.d.OPf. über das Volks- und Schützenfest und das
Frühlingsfest (Festverordnung) vom 01.03.2013 erlässt die Stadt Weiden i.d.OPf. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
dem Festplatz an der Conrad-Röntgen-Straße in
Weiden i.d.OPf. für das
1.3
vom 29.04.2016 bis 08.05.2016 stattfindende Frühlingsfest
gemäß Art. 23 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende
Einzelanordnung
1.
1.1
Beziehen und Betrieb des Festplatzes
Das Aufstellen von Verkaufswägen oder –
ständen, Imbissbuden und dgl. sowie jedes
Feilhalten von Waren und das Anbieten gewerblicher Leistungen außerhalb der Laden-
1.4
geschäfte und des Festplatzes ist in der Conrad-Röntgen-Straße und den nächstgelegenen Privatgrundstücken an dieser Straße mit
Rücksicht auf die allgemeine Verkehrssicherheit untersagt. Unter dieses Verbot fällt auch
die Errichtung von Einstellgelegenheiten für
Fahrzeuge auf Privatgrundstücken.
Personen, die aus Anlass des Festes auf
dem Festplatz Speisen und Getränke verabreichen und Waren verkaufen, benötigen
eine behördliche Erlaubnis. Diese Genehmigungen gelten für die o. g. Tage jeweils bis
zur Sperrzeit (Ziffer 2). Ist für Schaustellergeschäfte ein gültiges Prüfbuch vorgeschrieben, hat dies der Unternehmer bei der Gebrauchsabnahme vorzulegen. Reisegewerbekarten sind ebenso mit vorzulegen, soweit
diese erforderlich sind. Das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ist jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Jede Verunreinigung des Festplatzes sowie
der Nebenstraßen ist verboten. Unrat und
Abfälle sind von den Beschickern des Festplatzes in die aufgestellten Mülltonnen oder
beim Müllsammelplatz in die dort aufgestellten Wertstoffbehälter zu entleeren. Die Imbissbetriebe im Laufbereich als auch die
Verlosungsgeschäfte haben eigene Müllbehälter aufzustellen und zu entleeren. Die Toilettenanlage des Festplatzes ist sauber zu
halten. Heim-WCs dürfen dort nicht entleert
werden.
Die Abwasserbeseitigung hat ordnungsgemäß zu erfolgen bzw. es sind die Schmutzwässer (insbesondere auch Spül- und
Schankwasser) über die auf dem Platz vorhandenen Kanalanschlüsse zu entsorgen.
Eine ordnungsgemäße Speiserest-Entsorgung ist sicherzustellen und nachzuweisen.
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Lautsprecheranlagen sind so aufzustellen,
dass der Schall nach unten wirkt, Nachbargeschäfte nicht mehr als unvermeidbar gestört und die geltenden Lärmwerte eingehalten werden. Beim Betrieb des Frühlingsfestes dürfen nachfolgende Immissionsrichtwerte an den nachfolgend beschriebenen nächstgelegenen Immissionsorten
(IO) des Festplatzes nicht überschritten werden:
Gewerbegebiet (GE)
tags außerhalb der Ruhezeiten 70dB (A)
tags innerhalb der Ruhezeiten 70dB (A)
nachts
65dB (A)
Als nächstgelegene Immissionsorte im Umfeld des Festplatzes gelten dabei
Merklsteig 28 bis 46a in einem Reinen Wohngebiet (WR)
Merklsteig 74, 76 in einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA)
Fohlenweg 15 (MI) und Sperlingstr. 15, 17
und 25 (WA)
1.5
Mischgebiet (MI)
tags außerhalb der Ruhezeite 70dB (A)
tags innerhalb der Ruhezeiten 65dB (A)
nachts
55dB (A)
Die Spitzenpegel dürfen dabei die o. a. Werte
tags um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten, nachts um nicht mehr als 10 dB(A).
60dB (A)
50dB (A)
Reines Wohngebiet (WR)
tags außerhalb der Ruhezeiten 60dB (A)
tags innerhalb der Ruhezeiten 55dB (A)
nachts
45dB (A)
Einzelne Geräuschspitzen dürfen die vorgenannten Werte tagsüber um nicht mehr als
20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB
(A) überschreiten.
Als Tagzeit an Werktagen gilt dabei der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und
Feiertagen von 07:00 bis 22:00 Uhr. Als
Nachtzeit gilt an Werktagen der Zeitraum von
22:00 bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 22:00 bis 07:00 Uhr. Die Ruhezeit an
Werktagen dauert von 06:00 bis 08:00 Uhr
und von 20:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und
Feiertagen von 07:00 bis 09:00 Uhr, von
13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00
Uhr.
Um die Einhaltung der in vorgenannter Ziffer
festgesetzter Immissionsrichtwerte sicherzustellen, dürfen die Lautsprecheranlagen der
einzelnen Schausteller am Straßenrand folgende Schalldruckpegel (als Mittelungspegel) nicht überschreiten:
85 dB(A) tagsüber bis 22:00 Uhr
75 dB(A) nachts ab 22:00 Uhr
Allgemeines Wohngebiet (WA)
tags außerhalb der Ruhezeiten 65dB (A)
Kleinsiedlungsgebiet (WS)
tags innerhalb der Ruhezeiten
nachts
Mess- und Beurteilungsgrundlage für die Veranstaltung ist die 18. BImSchV.
1.6
1.7
1.8
1.9
Mindestens bei den 5 lautesten Schaustellerbetrieben sind Schallpegelbegrenzer (sog. Limiter) einzusetzen.
Betrunkene Personen sind von der Benutzung der Fahrgeschäfte auszuschließen.
Ebenso wenig darf ihnen weiterer Alkohol
veräußert werden.
Die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
sowie die Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung sind genauestens zu beachten.
Der Name des Unternehmers muss am Geschäft gut sichtbar sein. Die Eintritts- und
Fahrpreise bzw. die Verkaufspreise sind anzubringen. Bei Schießgeschäften und Spielund Losständen sind die Spielregeln und der
Gewinnplan deutlich sichtbar anzubringen.
Der Unternehmer ist für die bauliche Sicherheit
seiner Anlagen und für eine ordnungsgemäße
Betriebsführung voll verantwortlich. Während
des Betriebes hat er selbst oder ein sachkundiger Vertreter die Aufsicht zu führen und auf die
Einhaltung der Betriebsvorschriften zu achten.
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1.10 Für einen ausreichenden Feuerschutz im
Sinn der §§ 20, 22 der Verordnung über die
Verhütung von Bränden sowie für die notwendig werdende gesundheitliche Betreuung
ist zu sorgen. Die zweckmäßige Unterbringung der entsprechenden Einsatzgruppen
und die sofortige Erreichbarkeit müssen gewährleistet sein.
2.
Der Beginn der Sperrzeit ist laut Festverordnung für die Schaustellergeschäfte, die Verkaufsbuden sowie den Wirtschaftsbetrieb auf
24:00 Uhr, am Feuerwerkstag (06.05.2016)
auf 00:30 Uhr, festgesetzt.
Die durch die Veranstaltung verursachten
Lärmwerte dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Die Anordnung über die Herabsetzung der
Lautstärke während des Festes bleibt vorbehalten.
4.
5.
6.
Sperrzeit, Musikende
Musik- und Lautsprecherübertragungen sind
auf dem gesamten Festgelände und in den
Zeltbetrieben an allen Tagen einschl. evtl. Zugaben spätestens um 23:30 Uhr zu beenden,
am Feuerwerkstag (06.05.2016) um 24:00
Uhr.
3.
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Zu Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb
des Festzeltes hat der Festwirt geeignete
Ordnungsleute einzusetzen.
Verkehrspolizeiliche Maßnahmen und
Befahren des Festplatzes
Es wird auf die Festverordnung der Stadt
Weiden i.d.OPf. hingewiesen. Für einen Festzug ist rechtzeitig vor Abmarsch eine Sicherung durch Polizeikräfte bei der Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. anzufordern.
Sicherung der Zufahrtswege zum Festplatz
Auf die verkehrsrechtlichen Anordnungen der
Stadt Weiden i.d.OPf. vom 07.03.13 und vom
11.07.13 wird verwiesen.
Besondere Anordnungen
Den an Ort und Stelle ergehenden Anordnungen behördlicher Organe ist Folge zu leisten.
7.
8.
Der Erlass weiterer Anordnungen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit
und Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit oder
die Besucher des Festes bleibt vorbehalten.
Strafbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden
Bestimmungen werden mit Geldbuße belegt
(Art. 23 Abs. 3 LStVG).
Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser Einzelanordnung wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Ladenschlussgesetz
Evtl. erforderliche Erlaubnisse nach § 20 Abs.
2 a Ladenschlussgesetz gelten hiermit als erteilt.
Weiden i.d.OPf., 25.04.2016
Stadt Weiden i.d.OPf.
Hermann Hubmann
Berufsmäßiger Stadtrat
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BEKANNTMACHUNG
Standesamt Weiden i.d.OPf.
Auszug aus den Beurkundungen
des Standesamtes Weiden i.d.OPf.
Familiennachrichten
(11.04.2016 bis 24.04.2016)
Die Beteiligten sind mit der
Veröffentlichung einverstanden.
Geburten:
29.01.2016, Mohamed Salman, männlich, Huda
Masaad Hamid Al Mulawi und Karrar Mohammed
Salman, Kasernenstr. 4, 92637 Weiden i.d.OPf.;
29.02.2016, Rayan Mohamud Abdulahi Hashi,
weiblich, Rosina Musse Gulled und Mohamud Abdulahi Hashi, Fleischgasse 10, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 25.03.2016, Alina Viktoria Teetenburg,
weiblich, Stephanie Anita Christa Teetenburg geb.
Lehner, Raiffeisenstr. 21, 92709 Moosbach und Oliver Teetenburg, Feldweg 53, 25451 Quickborn;
31.03.2016, Ali Alsoofi, männlich, Fidaa Alsoofi
geb. Ayash und Alaa Alsoofi, Hauptstr. 3, 92709
Moosbach; 01.04.2016, Joshua Zian Brundidge,
männlich, Mihaela Oana Tilici, Eichendorffstr. 5 a,
92655 Grafenwöhr und James Nigel Brundidge,
Von-Steuben-Str. 23, 92637 Weiden i.d.OPf.;
03.04.2016, Hanna Sophia Höcherl, weiblich, Lisa
Marlene Kucel und Michael Höcherl, Döltsch 52,
92665 Kirchendemenreuth; 04.04.2016, Janos
Beer, männlich, Nadja Beer, Hardtheim 14, 92685
Floß; 04.04.2016, Maryam Al-Bdour, weiblich, Renata Ileana Al-Bdour geb. Kovács und Mohammad
Salem Sulaiman Al- Bdour, Schmeltzlstr. 10 a,
92637 Weiden i.d.OPf.; 04.04.2016, Adrian Hans
Henryk Laqua, männlich, Claudia Laqua, Ringstr. 1,
95100 Selb und Karsten Schröder, Bergstr. 6,
95100 Selb; 04.04.2016, Justus Markus Fichtl,
männlich, Anna Kristina Fichtl geb. Stenzel und Sebastian Ferdinand Fichtl, Edmund-Langhans-Str. 4,
92676 Eschenbach i.d.OPf.; 05.04.2016, Lena
Martina Rosemarie Schreier, weiblich, Stephanie
Martina Schreier geb. Völkl, Waldkirch 54, 92697
Georgenberg und Andreas Karl Schreier, Dimpfl 21,
92697 Georgenberg; 05.04.2016, Daniel Alexander
Maxim Gewinner, männlich, Viktoriia Volodimirivna
Gewinner geb. Âkimaško und Dieter Herbert Gewinner, Oschwitz 5, 95659 Arzberg; 06.04.2016,
Lina Carina Binner, weiblich, Sylvia Anna Binner,
Schulstr. 2, 95506 Kastl und Andreas Thomas
Riedl, Kaiser-Karl-Str. 29, 92660 Neustadt a.d.
Waldnaab; 06.04.2016, Amaris Emma Lösch,
weiblich, Aida Lösch geb. Durrsi und Hans-Jürgen Lösch, Perschener Str. 52, 92507 Nabburg;
06.04.2016, Emma Witt, weiblich, Christina Witt
geb. Reber und Tobias Konrad Witt, Schwand 13,
92711 Parkstein; 06.04.2016, Korbinian Stefan
Groß, männlich, Michaela Groß geb. Kindl und Tobias Anton Groß, Edeldorf 8, 92637 Theisseil;
07.04.2016, Bryan Sauer, männlich, Vanessa
Larissa Sandra Palluch und Dominik Albin Sauer
geb. Köstler, Kreuzstr. 10, 95615 Marktredwitz;
07.04.2016, Emma Troppmann, weiblich, Nicole
Sibylle Troppmann geb. Stöcker und Peter
Troppmann, Kohlbühl 1, 92703 Krummennaab;
07.04.2016, Bettina Becher, weiblich, Cornelia
Becher geb. Stauber und Markus Robert Becher,
Weislitz 1, 92542 Dieterskirchen; 08.04.2016,
Michelle Talea Rippl, weiblich, Sabrina Gabriele
Rippl geb. Maier und Michael Stefan Rippl, Hagendorfer Str. 16, 92726 Waidhaus; 08.04.2016, Deniz
Akcakaya, weiblich, Gülşen Akcakaya geb. Uğur
und Emin Akcakaya, Beim Alten Kircherl 11, 92655
Grafenwöhr; 09.04.2016, Lotta Fischer, weiblich,
Stefanie Gudrun Fischer geb. Kopera und Andreas
Hermann Fischer, Artesgrüner Str. 1, 92702 Kohlberg; 10.04.2016, Marie Mädl, weiblich, Sandra
Mädl geb. Helgert und Michael Marco Mädl, Danziger Str. 11 a, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.04.2016,
Emelie Gnidin, weiblich, Anna Vladimirovna Gnidin
geb. Nakonechnikova, Bismarckstr. 6, 92637 Weiden i.d.OPf. und Alexander Gnidin, Birmarckstr. 6,
92637 Weiden i.d.OPf.; 11.04.2016, Marie Bäsler,
weiblich, Melanie Sieglinde Bäsler geb. Schottenhammel und Michael Gerhard Bäsler, Habichtweg 19, 92637 Weiden i.d.OPf.; 12.04.2016, Mia
Melodie Stadler, weiblich, Sabine Kerstin Hartwig,
Siedlerweg 7, 92708 Mantel und Ralf Tobias Bernhard Stadler, Leimbergerstr. 25, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 12.04.2016, Franz Armin Stephan Oetzinger, männlich, Barbara Inge Oetzinger geb. Stahl
und Stephan Manfred Peter Oetzinger, Weidener
Str. 32, 92708 Mantel; 01.04.2016, Piper Marie Krysiak, weiblich, Elyssa Marie Krysiak geb. Smith und
William Joseph Krysiak, Württemberger Str. 8,
92637 Weiden i.d.OPf.; 14.04.2016, Florian Andreas Gebhard, männlich, Anita Anna Elisabeth
Gebhard, Tulpenweg 4, 92720 Schwarzenbach
und Markus Dieter Magerl, Tannenweg 8, 92720
Schwarzenbach; 15.04.2016, Laura Schmeller,
weiblich, Corinna Maria Schmeller geb. Beer und
Stefan Franz Schmeller, Bingerstr. 51, 95695 Mähring; 16.04.2016, Max Hahn, männlich, Sabrina
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Hahn und Marco Martin Ott, Lichtensternstr. 2,
92711 Parkstein; 17.04.2016, Luna Daniela Eckl,
weiblich, Nadine Anna Eckl geb. Völkl und Michael
Hans Jochen Eckl, Fliederstr. 7, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 17.04.2016, Bastian Christian Horst Färber, männlich, Michaela Carolin Färber geb. Pohlt
und Martin Walter Färber, Schillerstr. 6, 92670 Windischeschenbach; 18.04.2016, Toni Paul Michael
Birkmüller, männlich, Katharina Lydia Birkmüller
geb. Rupprecht und Manuel Günther Johann
Birkmüller, Ahornstr. 1, 92729 Weiherhammer;
18.04.2016, Jakob Benjamin Meißner, männlich,
Kathrin Astrid Meißner geb. Müller und Andreas
Wolfgang Karl Meißner, Eppenhof 1, 92681 Erbendorf; 19.04.2016, Lotta Burgis, weiblich, Jule Burgis
und Kevin Neumann, Am Gäßlein 7, 95183 Trogen;
19.04.2016, Carter Kenneth Dickerson, männlich,
Jacquelyn Joyce Dickerson geb. Erks und Christopher Eugene Dickerson, John-F.-Kennedy-Ring 44,
GT Netzaberg, 92676 Eschenbach i.d.OPf.;
Eheschließungen:
Keine Eheschließungen im genannten Zeitraum.
Sterbefälle:
15.03.2016, Christine Matis, Rotkreuzplatz 8,
92637 Weiden i.d.OPf.; 08.04.2016, Klaus Adolf
Raab, Schmeltzlstr. 8, 92637 Weiden i.d.OPf.;
10.04.2016, Anna Maria Räder geb. Weiß, Spitzwegsteig 3, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.04.2016, Elfriede Margareta Theresia Dobler geb. Bauer, Zur
Centralwerkstätte 20, 92637 Weiden i.d.OPf.;
14.04.2016, Maria Mark, Kirchenstr. 5, 92715 Püchersreuth; 15.04.2016, Georg Michael Stingl,
Schulstr. 8, 95652 Waldsassen; 15.04.2016, Anna
Winter geb. Bayerl, Gartenstr. 28, 92694 Etzenricht; 15.04.2016, Josef Lindner, Leimbergerstr. 45,
92637 Weiden i.d.OPf.; 16.04.2016, Maria Anna
Krauß geb. Weiß, Hasenweg 4, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 17.04.2016, Ottilie Köllner geb. Krichenbauer, Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden i.d.OPf.;
17.04.2016, Marianne Haberzeth geb. Schnödt,
Adalbert-Stifter-Str. 7, 92670 Windischeschenbach;
18.04.2016, Johann Konrad Schneider, Bräugasse
6, 95666 Mitterteich; 18.04.2016, Otto Knott, Frauenrichter Str. 100, 92637 Weiden i.d.OPf.;
19.04.2016, Helmut Georg Kummer, Wacholderweg 14, 92711 Parkstein; 19.04.2016, Frieda Forster geb. Spannl, Hauptstr. 57, 92718 Schirmitz;
20.04.2016, Johann Voit, Ullersrichter Str. 15,
92637 Weiden i.d.OPf.
Amtsblatt
Notizen:
26. April 2016, Nummer 8, Seite 6
Amtsblatt
Notizen:
26. April 2016, Nummer 8, Seite 7
Amtsblatt
26. April 2016, Nummer 8, Seite 8
Notizen:
Herausgeber: Stadt Weiden i.d.OPf. – Verantwortlich für den Inhalt sind die einzelnen Fachämter der Stadt bzw. bei Amtshilfe die in der Bekanntmachung genannten Stellen. – Zusammenstellung und Koordination: Stabsstelle Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit und Statistik. – Layout und Satz:
Digitalsatz Lidl, 83075 Bad Feilnbach. – Druck: Internes Servicebüro der Stadt Weiden i.d.OPf.