- AKV EUROPA

26 S 53/16p Insolvenz Norbert Kabelka
Graz, 25.04.2016/OE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Kabelka kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom
Landesgericht für ZRS Graz Abt. 26 wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der
Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter
Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie
die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Sanierungsplanquote
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
In diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie
bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 22,--.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Mitglieder erhalten mit dem
Schutzpaket 2016 ein Scheckheft für weitere Ermäßigungen und kostenlose Dienstleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Mag. Elisa Öffl
Geschäftsstelle Graz
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Norbert Kabelka
// AKV INSOLVENZINFORMATION
VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL //
GERICHT //
VERFAHRENSERÖFFNUNG //
ANTRAG //
EIGENVERWALTUNG //
VERWALTER //
ANMELDEFRIST //
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG //
PRÜFUNGSTAGSATZUNG //
BERICHTSTAGSATZUNG //
SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG //
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG //
26 S 53/16p
Landesgericht für ZRS Graz Abt. 26
25.04.2016
Eigenantrag
Nein
Mag. Stefan Kohlfürst, Rechtsanwalt St. Veiter
Straße 99, 8046 GRAZ
13.06.2016
09.05.2016, 10:20 Uhr
27.06.2016, 11:20 Uhr
27.06.2016, 11:20 Uhr
11.07.2016, 10:45 Uhr
11.07.2016, 10:45 Uhr
DATEN DES SCHULDNERS
NAME //
GEBURTSDATUM //
FIRMENSITZ //
PROTOKOLLIERT //
DIENSTNEHMER //
UNTERHALTSPFLICHTEN //
Norbert Kabelka
ehem. Gastwirt
29.06.1963
Am Weinberg 18, 8051 GRAZ-THAL
Nein
0
1
PROGNOSE
FORTFÜHRUNG //
bereits geschlossen
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
GESAMTQUOTE //
Die Gläubiger erhalten 20% ihrer Forderungen,
zahlbar 10% durch den Verwalter binnen 14
Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des
Sanierungsplans, weitere 5% binnen 12 Monaten
ab Annahme des Sanierungsplans, sowie weitere
5% binnen 24 Monaten ab Annahme des
Sanierungsplans. Bei Zahlungsverzug beträgt die
Nachfrist 14 Tage. Dem Sanierungsplan ist die
Norbert Kabelka
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Bestätigung zu versagen, wenn das
Sanierungsplanerfordernis von 10% nicht binnen
14 Tagen ab Annahme des
Sanierungsplanvorschlages beim Verwalter
erliegt.
Der am 29.06.1963 geborene Schuldner hat ab dem Jahr 1992 das Restaurant "Hofkeller" in Graz
betrieben, wobei er aufgrund massiver gesundheitlicher Probleme den Betrieb des Lokals
aufgegeben und dieses verkauft hat. Seit dem Jahr 2013 soll er eine Erwerbsunfähigkeitspension
beziehen und es soll noch eine Sorgepflicht bestehen.
Anzumerken ist, dass über das Vermögen des Schuldners bereits im Jahr 2011 zur GZ 26 S 122/11b
ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, welches nach Abschluss eines Sanierungsplans mit einer
20%igen Barquote im Jänner 2012 aufgehoben wurde. Der Sanierungsplan wurde erfüllt.
Die neuerliche Insolvenzursache soll darin liegen, dass aus dem Verkauf des Lokals Hofkeller um
EUR 180.000,-- seitens der Käuferin lediglich EUR 80.000,-- an den Schuldner bezahlt worden sein
soll, der Restbetrag von EUR 100.000,-- soll nach wie vor ausständig sein, wobei die Käuferin, bei
der es sich um eine GmbH handelt, mittlerweile gelöscht worden sein dürfte, infolge rechtskräftiger
Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.
Die Passiva sollen sich laut einer vorgelegten Gläubigerliste auf rund EUR 60.000,-- belaufen, zudem
sollen noch liegenschaftsbezogene Verbindlichkeiten in der Höhe von EUR 236.148,75 bestehen. An
Aktiva ist insbesondere das im schuldnerische Eigentum stehende Liegenschaftsvermögen
vorhanden, welches im Rahmen der Vorinsolvenz geschätzt wurde und einen Wert von
EUR 206.000,-- aufweisen soll. Es soll daher eine vorläufige rechnerische Überschuldung in der
Höhe von EUR 90.148,75 vorliegen.
Eine Entschuldung soll durch den obig angeführten Sanierungsplan erfolgen, wobei man davon
ausgeht, dass die an der Liegenschaft besicherte Pfandgläubigerin eine (Teil-)
Rückstehungserklärung abgibt, sodass die Quote aus den laufenden Einkünften bzw. von dritter Seite
finanziert werden soll.
Ein genauer Vermögensüberblick wird noch zu schaffen sein.
RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem der Schuldner mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem
Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken
Sie einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen den Schuldner. Von diesem
können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.
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Norbert Kabelka
// WEITERES VORGEHEN
Um für Sie einschreiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
VOLLMACHT
firmenmäßig gefertigt (das Formular finden Sie beiliegend)
FORDERUNGSNACHWEIS
Genaue Angabe der anzumeldenden Forderungshöhe (in EURO)
Belege, die die Höhe Ihrer Forderung ausweisen wie zB RECHNUNGEN, OFFENE POSTEN-LISTEN
BANKVERBINDUNG
bitte IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC direkt auf der Vollmacht vermerken
UID-NUMMER
bitte direkt auf der Vollmacht vermerken
EIGENTUMSVORBEHALT?
Wir benötigen:
- Schriftlichen Auftrag zur Geltendmachung
- Rechtsgültige Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts (Vermerk auf der Rechnung reicht nicht)
- Welche Waren wurden unter Eigentumsvorbehalt geliefert
KONTAKTINFO
Die gegenständliche Insolvenz wird von der Geschäftsstelle Graz betreut.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:
oder einfach per Fax an:
oder per Mail an:
AKV EUROPA
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
05 04 100 8220
[email protected]
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingelangt sind, wird der AKV EUROPA für Sie tätig.
BEILAGEN //
Vollmacht
Tarifblatt
Besuchen Sie uns auf www.akv.at!
Bitte per Fax an 05 04 100 8220 oder per Mail an [email protected]
VOLLMACHT
Staatlich bevorrechteter
Gläubigerschutzverband nach
österreichischem Insolvenzrecht
Hiermit ermächtige(n) ich (wir) den
8011 Graz, Pestalozzistraße 1/2
meine (unsere) Forderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren anzumelden
mich (uns) bei Tagsatzungen, die zur Sicherung der Rechte als Gläubiger erforderlich sind, zu vertreten und dort das
Stimmrecht auszuüben
alle wie immer gearteten Erklärungen abzugeben, Eingaben einzubringen, Anträge zu stellen und Vergleiche zu
schließen
Zustellungen in Empfang zu nehmen
Zahlungen für mich (uns) zu übernehmen
Vorkehrungen zur Sicherstellung und Einbringlichmachung meiner (unserer) Forderung oder Teile derselben im
genannten Insolvenzfall zu treffen
Terminverlust und Wiederaufleben von Forderungen geltend zu machen
GERICHT //
Landesgericht für ZRS Graz Abt. 26
GESCHÄFTSZAHL //
26 S 53/16p
NAME //
Norbert Kabelka
ADRESSE //
Am Weinberg 18, 8051 GRAZ-THAL
ANMELDEFRIST //
13.06.2016
UID //
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IBAN //
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BIC //
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MAILADRESSE* //
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RECHNUNGSMAIL** //
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*Bitte geben Sie uns eine Mailadresse bekannt, an die wir sämtliche Korrespondenz in diesem Insolvenzverfahren (wie
Berichte, Anfragen, etc.) schicken können.
**Falls Sie die Zusendung der Rechnung an eine andere Mailadresse wünschen.
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Ort, Datum
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Firmenmäßige Fertigung / Unterschrift
Falls Sie innerhalb einer Woche keine Empfangsbestätigung erhalten, bitten wir dringend um Kontaktaufnahme.
Sie finden die vollständigen AGB unter www.akv.at.