unsere dienstleistungen DE

unsere dienstleistungen
DE
Der schutz für
die ganze familie
Solidarisch und non-profit-orientiert betreut die „Caisse
Médico-Complémentaire Mutualiste“ heute rund 135.000
Mitgliedsfamilien und 270.000 Versicherte.
Mit der CMCM an Ihrer Seite sind Sie, Ihr Partner und Ihre
Kinder abgesichert.
allgemeinregime
1.Leistungen in Luxemburg
Krankenhausaufenthalt
Begleitperson
Die CMCM übernimmt einen Pauschalbetrag von
20,93 € pro Tag (während einer maximalen Dauer
von 30 Tagen pro Kalender­jahr) in einem Zweibettzimmer. Die Differenz zwischen den Aufenthaltskosten in einer 1. Klasse mit Badezimmer und der
Rückzahlung der Aufenthaltskosten in der 2. Klasse
wird u.a. bei einem schweren chirurgischen Eingriff
oder einer schweren medizinischen Behandlung
übernommen.
In bestimmten Fällen übernimmt die CMCM die Auf­
enthaltskosten einer Begleitperson.
Arzthonorare
Im Falle eines schweren chirurgischen Eingriffes
oder einer schweren medizinischen Behandlung
übernimmt die CMCM die Rückerstattung der ungedeckten Kosten der Arzt- und Zahnarzthonorare
gemäß den Tarifen der 1. Klasse.
ÄuSSere und innere Prothesen
Bei der CMCM erhalten Sie für innere und äußere
Prothesen eine Rückerstattung der Kosten von bis
zu 40% eines Höchstbetrags von 1.500 €. Bei seitens
der Krankenversicherung genehmigten Perücken (nach
einer Strahlen- oder Chemotherapie), Hörgeräten
und orthopädischen Schuhen beteiligt sich die CMCM
an den anfallenden Kosten mit einem Maximalbetrag
von bis zu 100 €.
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allgemeinregime
Kuren
Nach einer schweren medizinischen Behandlung
oder einem chirurgischen Eingriff beteiligt sich die
CMCM während 21 Tagen mit 15,50 € pro Tag an
einer von der Krankenversicherung genehmigten Kur
unter der Bedingung, dass die Kur binnen 6 Monaten
nach dem Krankenhausaufenthalt beginnt.
Zusatzkosten vor und nach
dem Krankenhausaufenthalt
Während einer Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach einer medizinisch-chirurgischen Behandlung erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten
von Arzneimitteln und Heilgymnastik.
Tagesklinik oder
Überwachungsraum
Bei einem chirurgischen Eingriff gewährt die CMCM
ein Pauschalbetrag von 10,46 € für den Aufenthalt
in einem Überwachungsraum oder in der Tagesklinik.
wir sind für sie da!
ABTEILUNG „ ANMELDUNG “
Tél : +352 49 94 45-300
Mail : [email protected]
allgemeinregime
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2.
Leistungen im Ausland
Im Falle eines chirurgischen Eingriffes oder einer
schweren medizinischen Behandlung im Ausland
beteiligt sich die CMCM an den anfallenden medizinischen Kosten und Aufenthaltskosten. Mitglieder
der CMCM können dies über 2 Wege anfragen:
Rückzahlung auf dem Direktweg
(tiers payant)
Gemäß den Bestimmungen der bilateralen Abkommen
übernimmt die CMCM die Unter­suchungs-, Arzt-,
Operations-, Aufenthalts- und Nebenkosten in den
unter Vertrag stehenden Krankenhäusern in Frankreich, Deutschland, Belgien und der Schweiz.
Rückzahlung an den
Versicherten selbst
In einem Krankenhaus mit dem die CMCM kein Abkommen hat, müssen die anfallenden Kosten bei einer
medizinisch-chirurgischen Behandlung vom Mitglied
selbst beglichen werden. Erst im nachhinein erhält
das Mitglied die Rückzahlung der CMCM. Die Leistungen über diesen Weg beinhalten Kranken­haus­
aufenthaltskosten, Arzthonorare sowie Nebenkosten.
Allgemeine Leistungen im Ausland beinhalten:
Äußere und innere Prothesen
Bei der CMCM erhalten Sie für innere und äußere
Prothesen eine Rückerstattung der Kosten von bis
zu 40% eines Höchstbetrags von 1.500 €. Bei seitens
der Krankenversicherung genehmigten Perücken
(nach einer Strahlen- oder Chemotherapie), Hörgeräten und orthopädischen Schuhen beteiligt sich die
CMCM an den anfallenden Kosten mit bis zu einem
Maximalbetrag von 100 €.
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allgemeinregime
Begleitperson
In bestimmten Fällen übernimmt die CMCM die
Aufenthaltskosten für eine Begleitperson bis zu einem
Maximalbetrag von 77,52 € pro Tag.
Kuren
Nach einer schweren medizinischen Behandlung
oder einem chirurgischen Eingriff beteiligt sich die
CMCM während 21 Tagen mit 15,50 € pro Tag an
einer von der Krankenversicherung genehmigten Kur
unter der Bedingung, dass die Kur binnen 6 Monaten
nach dem Krankenhausaufenthalt beginnt.
Vor- und Nachbehandlungskosten
Während einer Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen
nach einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren
medizinischen Behandlung erstattet die CMCM die
ungedeckten Kosten von Arzthonoraren und Arznei­
mitteln.
Reisekosten und medizinisch betreute Transporte
Bei einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren
medizinischen Behandlung gewährt die CMCM dem
Versicherten und einer Begleitperson eine einmalige
Rückerstattung der Reisekosten in Form eines festgelegten Pauschalbetrages. Des Weiteren werden
die Kosten für einen von der Krankenversicherung
genehmigten Transport per Ambulanz, Hubschrauber
oder Sanitärflugzeug mit bis zu 30% des offiziellen
Tarifs übernommen.
Rückführungskosten eines Verstorbenen werden
bis zu einem Höchstbetrag von 1.240 € rückerstattet.
wir sind für sie da!
ABTEILUNG „ AUSLAND “
Tél : +352 49 94 45-700
Mail : [email protected]
allgemeinregime
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3.CMCM - Assistance
Krankenhausaufenthalt
Ski
Bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung im Ausland
übernimmt CMCM-Assistance weltweit die Kranken­
hausaufenthaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von
80.000 € pro Person und pro Zwischenfall.
Bei einem Skiunfall übernimmt CMCM-Assistance
die Bergungskosten im Skigebiet.
Bei einem Krankenhausaufenthalt eines Versicherten
von mehr als 10 Tagen über­nimmt CMCM-Assistance
die Kosten für ein Ticket (hin und zurück) per Bahn
oder Flugzeug, um einem Familienangehörigen einen
Besuch zu ermöglichen.
Bei einer ambulanten Behandlung erstattet die CMCM,
nach Beteiligung der Krankenversicherung, die ungedeckten Arzt- und Nebenkosten, bis zu einem
Maximalbetrag von 1.000 € pro Kalenderjahr.
Rückführung
Bei einem medizinischen Notfall organisiert
CMCM-Assistance die Rückführung und übernimmt
deren Kosten.
Todesfall
Bei Todesfall eines Versicherten werden sämtliche
Formalitäten und Unkosten, die beim Leichentransport zum Bestattungsort in Luxemburg oder in den
Grenzländern anfallen, übernommen.
Bei Todesfall eines nahen Verwandten stellt
CMCM-Assistance dem sich im Ausland aufhaltenden
Versicherten ein Bahn- oder Flugticket zwecks Teilnahme an der Beisetzung zur Verfügung.
10 a l l g e m e i n r e g i m e
Dringender Arztbesuch im Ausland
Für die Leistung CMCM-Assistance haben wir uns
den kompetenten Partner Inter Mutuelles Assistance
ausgesucht.
Bei notfällen
im ausland
CMCM-Assistance ist 24 /24
Stunden und 7 Tage die Woche
unter dieser Nummer zu erreichen:
+352 44 44 44
allgemeinregime
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4.Leistungen im Zahnbereich
Beteiligung von bis zu 100%
der offiziellen Tarife
Beteiligung in Form
von Pauschalbeträgen
Die CMCM übernimmt die ungedeckten Kosten der
offiziellen Tarife bei verschiedenen zahnärztlichen
Behandlungen (z.B. Extraktionen, Anästhesien, Zahn­
steinentfernung) und Orthodontie bei Kindern unter
17 Jahren.
Die CMCM gewährt Pauschalbeträge bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen sowie bei
herausnehmbarem und fest­sitzendem Zahnersatz.
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allgemeinregime
werden sie mitglied
Sind Sie an den Dienstleistungen der CMCM interessiert? Wir bitten Sie das
untenstehende Formular auszufüllen und es uns per Post zu senden.
Ich möchte ausgiebigere Informationen sowie die Anmeldeformulare erhalten
per Post
per E-mail
Name
Vorname
Nr. und Straße
Postleitzahl
Ort
Land
Geburtsdatum
Rufnummer
E-mail
Postanschrift
L-2971 Luxembourg
Dienststelle Luxemburg-Gare
49, rue de Strasbourg
Tel. 49 94 45-300
Fax 49 94 45-229
Mail [email protected]
www.cmcm.lu
L-2971 Luxembourg
Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste
prestaplus
1.Leistungen
Krankenhausaufenthalt
Arzthonorare
PRESTAPLUS übernimmt den Preisunterschied
zwischen den Krankenhausaufenthaltskosten einer
1. Klasse mit Badezimmer und der Rückzahlung
durch die Krankenkasse eines Zweibettzimmers in der
2. Klasse in folgenden Fällen:
In folgenden Fällen übernimmt PRESTAPLUS den
Preisunterschied zwischen den Arzt­honoraren einer
1. Klasse und der Rückzahlung durch die Krankenversicherung gemäß den Tarifen einer 2. Klasse:
• bei einem leichten oder mittelschweren
chirurgischen Eingriff
• bei einer Entbindung
• bei einem Krankenhausaufenthalt ohne
chirurgischen Eingriff (Maximaldauer von
20 Tagen pro Kalenderjahr)
Bei einem chirurgischen Eingriff, wo die 1. Klasse nicht
beansprucht werden kann, zahlt PRESTAPLUS
einen Pauschalbetrag von 10 € pro Tag während
maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr.
• bei einem leichten oder mittelschweren
chirurgischen Eingriff
• bei einer Entbindung
• bei einem Krankenhausaufenthalt ohne
chirurgischen Eingriff (Maximaldauer von
20 Tagen pro Kalenderjahr)
Transportkosten in Luxemburg
PRESTAPLUS übernimmt die Kosten für einen
(1) von der Krankenversicherung genehmigten
Transport per Ambulanz mit bis zu 30% des offiziellen
Tarifs, Maximalbetrag von 100 € pro Kalenderjahr.
2.Aufnahmebedingungen
Der Beitritt zu Prestaplus ist optional und nur den
leistungsberechtigten Versicherten des Allgemeinregimes der CMCM vor­behalten.
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prestaplus
Der Beitritt erfolgt ab dem ersten des darauffolgenden
Monats während dem der Aufnahmeantrag angenommen wurde. Die Karenzzeit beträgt 3 Monate.
wir sind für sie da!
ABTEILUNG
„ INLAND - CHIRURGIE “
Tél : +352 49 94 45-500
Mail : [email protected]
prestaplus
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denta & optiplus
1.Leistungen im Zahnbereich
Die Beteiligung der CMCM beschränkt sich prinzipiell
auf die Leistungen für zahn­ärztliche Behandlungen,
welche in den offiziellen Tarifen vorgesehen sind.
DENTA & OPTIPLUS übernimmt bis zu 70% des,
nach Rückerstattung der Krankenkasse und des
Allgemeinregimes der CMCM, verbleibenden Patien­
tenanteils bei folgenden Leistungen:
Zahnärztliche Behandlungen
und Parodontalbehandlungen
Bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen und
Parodontalbehandlungen übernimmt DENTA &
OPTIPLUS einen jährlichen Maximalbetrag von 600 €
pro Person.*
DENTA & OPTIPLUS beteiligt sich an den Kosten
für Kunststofffüllungen bei den vorderen und hinteren
Backenzähnen bis zur Höhe von 8 € pro Zahn mit
einem jährlichen Maximalbetrag von 40 € pro Person.
Zahnersatz & Zahnimplantate
Bei Zahnersatz, übernimmt DENTA & OPTIPLUS
die Kosten bis zu einem jährlichen Maximal­betrag
von 2.500 € pro Person, ohne dass allerdings der
Höchstwert von 3.500 € während 2 aufeinanderfolgenden Jahren über­schritten werden kann.*
DENTA & OPTIPLUS beteiligt sich an den Kosten
für Zahnimplantate bis zu maximal 350 € pro Implantat
und einem jährlichen Maximalbetrag von 1.050 €
pro Person.
Die Leistungen für Zahnimplantate zusam­men mit
den Leistungen für Zahnersatz können den jährlichen
Maximalbetrag von 2.500 € pro Person, respektive
3.500 € pro Person während 2 aufeinanderfolgenden
Jahren, nicht überschreiten.
Orthodontie
DENTA & OPTIPLUS übernimmt die Kosten für
eine orthodontische Behandlung bei Kindern unter
17 Jahren bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von
350 € pro Kind.*
*Die Details zu den entsprechenden Behandlungen, den Tarifpositionen und /oder ihrer Deckelung,
sowie auch Rückerstattungsbeispiele, finden Sie auf www.cmcm.lu
22 d e n t a & o p t i p l u s
wir sind für sie da!
ABTEILUNG
„ ZAHNBEHANDLUNGEN “
Tél : +352 49 94 45-600
Mail : [email protected]
d e n t a & o p t i p l u s 23
2.Sehhilfen
DENTA & OPTIPLUS übernimmt bis zu 80% des,
nach Rückerstattung der Krankenkasse und des Allgemeinregimes der CMCM, verbleibenden Patien­
ten­anteils bei folgenden Leistungen:
Brillengläser
Jährliche Maximalbeteiligung von 100 € pro Person
bei Brillengläsern.
Kosten für Brillenfassungen werden nicht übernommen.
Kontaktlinsen
Jährliche Maximalbeteiligung von 100 € pro Person
bei Kontaktlinsen. (Ausschließlich Rechnungen von
zugelassenen Optikern).
Refraktive Chirurgie
DENTA & OPTIPLUS beteiligt sich an den Arztkosten
im Zusammenhang mit einem refraktiv-­chirurgischen
Eingriff bis zu einem Maximal­betrag von 300 € pro
Auge.
4.AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Der Beitritt zu DENTA & OPTIPLUS ist optional
und nur den leistungsberechtigten Versicherten des
Allgemeinregimes der CMCM vor­behalten.
Der Beitritt erfolgt ab dem ersten des da­rauf­f olgenden
Monats während dem der Aufnahmeantrag angenommen wurde. Die Karenzzeit beträgt 9 Monate.
24 d e n t a & o p t i p l u s
aufnahmegesuch
Prestaplus
DENTA & OPTIplus
Name
Vorname
Nr. und Straße
Ort
Postleitzahl
Land
Geburtsdatum
Rufnummer
E-mail
Familienverhältnis
ledig
geschieden
verheiratet
getrennt
Partner(in)
Witwe(r)
Versichertennummer CMCM
- 0
Versichertennummer
Sécurité Sociale
Ausgestellt in
den
Signature
Postanschrift
L-2971 Luxembourg
Dienststelle Luxemburg-Gare
49, rue de Strasbourg
Tel. 49 94 45-300
Fax 49 94 45-229
Mail [email protected]
www.cmcm.lu
L-2971 Luxembourg
Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste
Extrait des statuts portant sur la
garantie PRESTAPLUS
Extrait des statuts portant sur la
garantie DENTA & OPTIPLUS
Art. 24 - Conditions d’admission
Peut bénéficier de la garantie PRESTAPLUS visée à l’article 11 des
statuts de la CMCM tout affilié qui remplit les conditions prévues aux
articles 3, 19 et 29 desdits statuts.
Art. 31 - Conditions d’admission
Peut bénéficier de la garantie DENTA & OPTIPLUS, tout affilié qui
remplit les conditions prévues aux articles 3, 19 et 36 desdits statuts.
Art. 26 - Délai de carence
Le délai de carence est fixé à trois mois à partir du 1er jour du mois qui
suit l’entrée de la demande d’adhésion, à l’exception des cas visés à
l’article 19.2. du chapitre V des statuts.
Art. 33 - Délai de carence
Le délai de carence est fixé à neuf mois à partir du 1er jour du mois qui
suit l’entrée de la demande d’adhésion, à l’exception des cas visés à
l’article 19.2. du chapitre V des statuts.
Art. 28 - Démission
L’affilié peut renoncer au renouvellement de son adhésion, en informant
la CMCM jusqu’au 31 décembre de l’année courante.
Art. 35 - Démission
L’affilié peut renoncer au renouvellement de son adhésion, en informant
la CMCM jusqu’au 31 décembre de l’année courante.
Art. 29 - Réadmission
En cas de réadmission, le délai de carence fixé à l’article 26 précité
est porté à 12 mois, à l’exception des cas visés à l’article 19.2. du
chapitre V des statuts.
Art. 36 - Réadmission
En cas de réadmission, le délai de carence fixé à l’article 33 précité
est porté à 36 mois, à l’exception des cas visés à l’article 19.2. du
chapitre V des statuts.
Protection des données
Conformément à la loi du 2 août 2002 relative à la protection des personnes à l’égard du traitement des données à caractère personnel,
vous autorisez la CMCM à enregistrer et à traiter les données que vous lui avez communiquées ainsi que celles que vous lui communiquerez
ultérieurement, en vue d’une gestion rationnelle.
Dienststelle Luxemburg-Gare
49, rue de Strasbourg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
Postanschrift
L-2971 Luxembourg
Tel. 49 94 45-1
Fax 48 25 81
8.45 - 11.45
13.00 - 17.00
Mail [email protected]
www.cmcm.lu
mehr informationen unter www.cmcm.lu