Aktuelles zur Alm Direktzahlungen, Ausgleichszulage (AZ), ÖPUL DI Gerhard Koch Almfachtagung, 13.Feber 2016, Schloss Krastowitz Referat 7 Direktzahlungen Flächenprämie, gekoppelte Almprämie 2 Direktzahlungen - Flächenprämie 3 Direktzahlungen - Flächenprämie Zuweisung der neuen ZA mit dem Antragsjahr 2015 1 ha beihilfefähige Fläche = 1 Zahlungsanspruch (ZA) Almen und Hutweiden mit Verringerungskoeffizient von 80 % 5 ha Alm oder Hutweide = 1 ZA (Zuteilung 1:5) ab 2016: mit 1 ha Alm oder Hutweide kann 1 ZA genutzt werden (Nutzung 1:1) 4 Direktzahlungen - Gekoppelte Almprämie Für Almauftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen Rindermeldungen aus Rinderdatenbank Schafe und Ziegen aus Alm/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste Altersberechnung mit Stichtag 1. Juli mind. 60 Tage Alpung am 15. Juli auf der Alm gemeldet Prämie: 62 Euro je RGVE Muttertiere 31 Euro für sonstige RGVE 5 Direktzahlungen – Gekoppelte Almprämie „Opting Out“ für Schafe und Ziegen möglich ab 2016: keine ZA-Neuberechnung bei erhöhtem Auftrieb von Mutterkühe im Vergleich zum Jahr 2015 Beispiel: Anzahl Mutterkuhprämien 2014: 10 Anzahl Kühe auf Alm 2015: 3 3 Mutterkühen mit Referenzbetrag 138 € 7 Mutterkühe mit Referenzbetrag 200 € Anzahl Kühe auf Alm 2016: 8 keine ZA-Neuberechnung 6 ÖPUL 2015 Alpung und Behirtung 7 ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung Almdefinition: Almfutterflächen sind beweidete, mit Futterpflanzen bestandene Flächen, die nicht vom Heimgut aus bewirtschaftet werden. Die Alm ist eine Bewirtschaftungseinheit aus Almfutterflächen und muss im Almkataster des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sein. In der Natur muss ein sichtbarer Bewirtschaftungsunterschied zwischen Dauergrünlandflächen und Almfutterflächen erkennbar oder eine deutliche Grenze vorhanden sein (Zaun, Steinmauer, natürliche Grenze). 8 ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung Einzuhaltende Bedingungen: 3 ha Almfutterfläche im 1. Teilnahmejahr mind. 3 RGVE im 1. Teilnahmejahr Mindestweidedauer von 60 Tagen, Unterbrechungen max. 10 Tage Almauftriebsliste und Alm-/Weidemeldung Rinder bis spätestens 15.7. Altersstichtag der Tierkategorien ist der 1.7. max. 2 RGVE/ha Almfutterfläche Ausgleichsfütterung (z.B. Heu, Mineralstoffergänzung, Kraftfutter) zulässig, Verfütterung almfremder Silage und almfremdes Grünfutter verboten 9 ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung Einzuhaltende Bedingungen: Keine Ausbringung von nicht auf der Alm angefallener Gülle od. Jauche, Mist vom Heimbetrieb darf ausgebracht werden Keine N-Mineraldünger, zulässig sind Düngemittel gem. BioVerordnung kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel Ausbringung Klärschlamm nicht erlaubt 10 ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung Option Behirtungszuschlag: Alle Tiere der beantragten Kategorie müssen behirtet werden tägliche, ordnungsgemäße Versorgung Pflege der Weideflächen Unterkunfts- und Übernachtungsmöglichkeit Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 4 Stunden bis spätestens 31.12.2017 Zuschlag für Milchkuh/Milchschaf/Milchziege mind. 45 Tage auf der Alm gemolken und behirtet Milchkühe mit Stichtag 1.7. zwei Jahre und einmal abgekalbt 11 ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung Prämie für max. 1 ha Almfutterfläche je RGVE, jedoch maximal im Ausmaß der Almfutterfläche Pro Hirte Prämie für max. 70 RGVE 12 Ausgleichszulage (AZ) Alm-AZ 13 Ausgleichszulage (AZ) – Alm und Gemeinschaftsweide Ermittlung der anrechenbaren Fläche über Auftrieb von Tieren mit mind. 60 Tage max. 0,75 ha je aufgetriebenem RGVE jedoch in Summe maximal die vorhandene tatsächliche Futterfläche Altersstichtag für die Kategorie ist der 01.07. Alm-Auftriebsliste und Alm-/Weidemeldung Rinder bis 15.07. Berechnung mit Erschwernispunkte (EP) des Heimbetriebes 14 Ausgleichszulage (AZ) – Alm und Gemeinschaftsweide AZ Heimbetrieb und AZ Alm werden getrennt berechnet und dann addiert das Ausmaß der geförderten Almfutterfläche ist auf das Doppelte der prämienfähigen Fläche des Heimbetriebes beschränkt Beispiel: 10 ha Heimgutfläche, Auftrieb von 30 RGVE Es können max. 20 ha Almfutterfläche berücksichtigt werden, auch wenn die 30 RGVE 22,5 ha auslösen würden. 15 Ausgleichszulage (AZ) – Alm und Gemeinschaftsweide Weideflächen auf Almen (inkl. Gemeinschaftsweiden) 16 Prämie je ha in Euro max. 0,75 ha je aufgetriebenem RGVE Bis 10 ha 0,65 x EP + 100 Über 10 bis 30 ha 0,48 x EP + 84 Über 30 bis 40 ha 0,38 x EP + 66 Über 40 bis 50 ha 0,30 x EP + 52 Über 50 bis 60 ha 0,24 x EP + 40 Über 60 ha bis 70 ha 0,18 x EP + 30 Über 70 ha 0 GAP Endauszahlung Auszahlungstermin: 28. April 2016 Ausgleichszulage AZ ÖPUL 2015 Direktzahlungen 17
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