ALM16_Almfachtung_Unterlage Koch_ ÖPUL,AZ und DIZA

Aktuelles zur Alm
Direktzahlungen, Ausgleichszulage (AZ), ÖPUL
DI Gerhard Koch
Almfachtagung, 13.Feber 2016, Schloss Krastowitz
Referat 7
Direktzahlungen
Flächenprämie, gekoppelte Almprämie
2
Direktzahlungen - Flächenprämie
3
Direktzahlungen - Flächenprämie
 Zuweisung der neuen ZA mit dem Antragsjahr 2015
 1 ha beihilfefähige Fläche = 1 Zahlungsanspruch (ZA)
 Almen und Hutweiden mit Verringerungskoeffizient von
80 %
 5 ha Alm oder Hutweide = 1 ZA (Zuteilung 1:5)
 ab 2016: mit 1 ha Alm oder Hutweide kann 1 ZA
genutzt werden (Nutzung 1:1)
4
Direktzahlungen - Gekoppelte Almprämie
 Für Almauftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen
 Rindermeldungen aus Rinderdatenbank
 Schafe und Ziegen aus Alm/Gemeinschaftsweide –
Auftriebsliste
 Altersberechnung mit Stichtag 1. Juli
 mind. 60 Tage Alpung
 am 15. Juli auf der Alm gemeldet
 Prämie:
 62 Euro je RGVE Muttertiere
 31 Euro für sonstige RGVE
5
Direktzahlungen – Gekoppelte Almprämie
 „Opting Out“ für Schafe und Ziegen möglich
 ab 2016:
 keine ZA-Neuberechnung bei erhöhtem Auftrieb von Mutterkühe
im Vergleich zum Jahr 2015
 Beispiel:
 Anzahl Mutterkuhprämien 2014: 10
 Anzahl Kühe auf Alm 2015: 3
 3 Mutterkühen mit Referenzbetrag 138 €
 7 Mutterkühe mit Referenzbetrag 200 €
 Anzahl Kühe auf Alm 2016: 8  keine ZA-Neuberechnung
6
ÖPUL 2015
Alpung und Behirtung
7
ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung
Almdefinition:
 Almfutterflächen sind beweidete, mit Futterpflanzen bestandene
Flächen, die nicht vom Heimgut aus bewirtschaftet werden.
 Die Alm ist eine Bewirtschaftungseinheit aus Almfutterflächen und muss
im Almkataster des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sein.
 In der Natur muss ein sichtbarer Bewirtschaftungsunterschied zwischen
Dauergrünlandflächen und Almfutterflächen erkennbar oder eine
deutliche Grenze vorhanden sein (Zaun, Steinmauer, natürliche
Grenze).
8
ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung
Einzuhaltende Bedingungen:
 3 ha Almfutterfläche im 1. Teilnahmejahr
 mind. 3 RGVE im 1. Teilnahmejahr
 Mindestweidedauer von 60 Tagen, Unterbrechungen max. 10 Tage
 Almauftriebsliste und Alm-/Weidemeldung Rinder
 bis spätestens 15.7.
 Altersstichtag der Tierkategorien ist der 1.7.
 max. 2 RGVE/ha Almfutterfläche
 Ausgleichsfütterung (z.B. Heu, Mineralstoffergänzung, Kraftfutter)
zulässig, Verfütterung almfremder Silage und almfremdes Grünfutter
verboten
9
ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung
Einzuhaltende Bedingungen:
 Keine Ausbringung von nicht auf der Alm angefallener Gülle od.
Jauche, Mist vom Heimbetrieb darf ausgebracht werden
 Keine N-Mineraldünger, zulässig sind Düngemittel gem. BioVerordnung
 kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel
 Ausbringung Klärschlamm nicht erlaubt
10
ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung
Option Behirtungszuschlag:
 Alle Tiere der beantragten Kategorie müssen behirtet werden
 tägliche, ordnungsgemäße Versorgung
 Pflege der Weideflächen
 Unterkunfts- und Übernachtungsmöglichkeit
 Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 4 Stunden bis spätestens
31.12.2017
 Zuschlag für Milchkuh/Milchschaf/Milchziege
 mind. 45 Tage auf der Alm gemolken und behirtet
 Milchkühe mit Stichtag 1.7. zwei Jahre und einmal abgekalbt
11
ÖPUL 2015 – Alpung und Behirtung
Prämie für max. 1 ha Almfutterfläche je RGVE,
jedoch maximal im Ausmaß der Almfutterfläche
Pro Hirte Prämie für max. 70 RGVE
12
Ausgleichszulage (AZ)
Alm-AZ
13
Ausgleichszulage (AZ) –
Alm und Gemeinschaftsweide
 Ermittlung der anrechenbaren Fläche über Auftrieb von
Tieren mit mind. 60 Tage
 max. 0,75 ha je aufgetriebenem RGVE
 jedoch in Summe maximal die vorhandene tatsächliche Futterfläche
 Altersstichtag für die Kategorie ist der 01.07.
 Alm-Auftriebsliste und Alm-/Weidemeldung Rinder bis
15.07.
 Berechnung mit Erschwernispunkte (EP) des
Heimbetriebes
14
Ausgleichszulage (AZ) –
Alm und Gemeinschaftsweide
 AZ Heimbetrieb und AZ Alm werden getrennt berechnet
und dann addiert
 das Ausmaß der geförderten Almfutterfläche ist auf das
Doppelte der prämienfähigen Fläche des Heimbetriebes
beschränkt
 Beispiel:
 10 ha Heimgutfläche, Auftrieb von 30 RGVE
 Es können max. 20 ha Almfutterfläche berücksichtigt werden, auch
wenn die 30 RGVE 22,5 ha auslösen würden.
15
Ausgleichszulage (AZ) –
Alm und Gemeinschaftsweide
Weideflächen auf Almen
(inkl. Gemeinschaftsweiden)
16
Prämie je ha in Euro
max. 0,75 ha je aufgetriebenem RGVE
Bis 10 ha
0,65 x EP + 100
Über 10 bis 30 ha
0,48 x EP + 84
Über 30 bis 40 ha
0,38 x EP + 66
Über 40 bis 50 ha
0,30 x EP + 52
Über 50 bis 60 ha
0,24 x EP + 40
Über 60 ha bis 70 ha
0,18 x EP + 30
Über 70 ha
0
GAP Endauszahlung
Auszahlungstermin: 28. April 2016
Ausgleichszulage AZ
ÖPUL 2015
Direktzahlungen
17