Teil 1 - Alternative für Deutschland

Vorläufiges Antragsbuch
zum Bundesparteitag in Stuttgart
30. April und 01. Mai 2016
Teil 1
Inhaltsverzeichnis
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Anträge zur Tagesordnung
Sonstige Anträge (Beschlussanträge/ Anträge zur Satzung)
Anlage zum TOP 9 – Schiedsgerichtsordnung der AfD (S. 92)
Anlage zum Antrag TO 5 – „Politisches Manifest“ (S. 106)
Anlage zum Antrag SO 33 – „Konstanzer Entwurf“ (S. 123)
Anlage zum Antrag SO 45 – „Mut zur Verantwortung“ (S. 141)
Hinweis:
Das Antragsbuch wird in den kommenden Tagen durch die vorläufige Antragskommission in
Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle fortlaufend überarbeitet. Rechtzeitig vor Beginn des
Parteitages wird eine vorläufige Arbeitsversion auf der Bundeswebseite veröffentlicht.
https://www.alternativefuer.de/bpt-stuttgart/
Vorgelegt durch die Bundesgeschäftsstelle
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 796
Antragsart/ Nummer: TO 1
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Wolfgang Frommann
Mitgliedsnummer: 10574817
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung KV der AfD Lörrach
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, den Antrag von Stephan Wunsch zur Sozialpolitik vor Punkt
10 der Tagesordnung vorzuziehen und vor allen anderen Anträgen zum Leitantrag zu behandeln.
Antragsbegründung:
Der Antrag gibt die Leitlinien für die Sozial- und Sozialversicherungspolitik der AfD vor. Dass das
notwendig ist, steht nach der bekanngewordenen Entwurfsfassung des Parteipromgrammes außer
Frage. Zudem sind diese Bereich in dem nun offiziellen Programmentwurf überhaupt nicht
behandelt.
Um wirksam zu werden, muss der Antrag von Stephan Wunsch VOR dem Leitantrag der
Bundesprogrammkommission sowie Anträgen zu diesem behandelt werden. Denn Leitlinien müssen
stets vor den detaillierten Ausarbeitungen vorgegeben werden.
Zudem ist das Vorziehen notwendig, weil nach aller Erfahrung sonstige Anträge auf den Parteitagen
so weit nach hinten geschoben werden, dass sie gar nicht mehr verhandelt werden. Wenn diese
Parteitagsregie auch für diesen fundamental wichtigen Antrag zugelassen wird, verschwindet er auf
dem Haufen auf Dauer unbehandelter Antrage wie bereits unzählige vor ihm.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 989
Antragsart/ Nummer: TO 2
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Sebastian Marquardt
Mitgliedsnummer: 10575802
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Bochum
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: Einfügung von TOP
11 Beratung und Beschlussfassung zu Änderungsanträgen zur Bundessatzung sowie TOP 12 Beratung
und Beschlussfassung zu Änderungsanträgen zur Bundesgeschäftsordnung. Die bisherigen TOPs 11 &
12 werden zu TOP 13 und TOP 14
Antragsbegründung:
Begründung:
Die Bundessatzung enthält Einschränkungen für Länder und Kreise. Bundesparteitage, auch wenn sie
nicht als reine Satzungsparteitage gedacht sind, müssen den Untergliederungen die Möglichkeit
bieten die Satzung an die Erfahrung der Untergliederungen anpassen zu können. Auch die
Geschäftsordnung sollte geändert werden können, damit sie für künftige Parteitage vorausschauend
angepasst werden kann.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1066
Antragsart/ Nummer: TO 3
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Michael Principato
Mitgliedsnummer: 10587265
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen die einzelnen Kapitel des Programmentwurfs, angelehnt an
die Zustimmungsrate der Onlinebefragung in absteigender Reihenfolge, separat zu diskutieren und
zu beschließen. Das heißt in folgender Ordnung: 0. Präambel 1. Einwanderung, Integration und Asyl
2. Familien und Kinder 3. Demokratie und Grundwerte 4. Außen- und Sicherheitspolitik 5. Euro und
Europa 6. Finanzen und Steuern 7. Kultur, Sprache und Identität Schule, Hochschule und Forschung 8.
Innere Sicherheit und Justiz 9. Wirtschaft, digitale Welt und Verbraucherschutz Natur- und
Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft 10. Energiepolitik Infrastruktur, Wohnen und Verkehr 11.
Gesundheit 12. Arbeitsmarkt und Sozialpolitik „Arbeitsmarkt und Sozialpolitik“ wurde im Rahmen der
Onlinebefragung nicht zur Abstimmung gestellt und ist daher an das Ende gesetzt.
Antragsbegründung:
Der Tagesordnungspunkt Nummer 10 der vorläufigen Tagesordnung des 5. Bundesparteitags lautet:
„Beratung und Beschlussfassung zum „Leitantrag Programm“ der Bundesprogrammkommission und
des Bundesvorstandes“
Aus diesem Titel ist nicht ersichtlich in welchem Modus über den Entwurf des Grundsatzprogramms
beschlossen werden soll.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Es ist ein ambitioniertes Vorhaben ein völlig neues Parteiprogramm in nur zwei Tagen zu diskutieren
und zu beschließen. Die mit Bekanntwerden des Programmentwurfs aufflammenden Diskussionen
lassen eine große Zahl von Anträgen zum Programm erwarten. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit das
angestrebte Ziel der Verabschiedung des gesamten Programms nicht zu erreichen.
Es bietet sich daher an, die einzelnen Themenkomplexe separat abzuhandeln und zu verabschieden
um zumindest einige Etappen zu nehmen.
Kapitel, die aus Zeitgründen nicht mehr diskutiert werden können, werden auf einem weiteren
Parteitag abgearbeitet.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1082
Antragsart/ Nummer: TO 4
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Klaus Dürr
Mitgliedsnummer: 10570331
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Vorstand KV Calw/Freudenstadt; Vorstand KV Reutlingen
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, den Antrag von Stephan Wunsch zur Sozialpolitik vor Punkt
10 der Tagesordnung vorzuziehen und vor allen anderen Anträgen zum Leitantrag der
Bundesprogrammkommision zu behandeln.
Antragsbegründung:
Begründung: der Antrag gibt die Leitlinien für die Sozial- und Sozialversicherungspolitik der AfD vor.
Die Notwendigkeit solcher Leitlinien durch den Souverän - die Mitglieder - ergibt sich aus der
erlebten als vielstimmig, babylonisch wahrgenommenen Diskussion vor allem aber auch in der
öffentlichen Debatte. Um den Bundesfachausschüßen und der Bundesprogrammkommision
zukünftig hier eine Hilfestellung zu geben, damit sie einen klaren eineindeutig umrissenen Rahmen
haben und damit nicht auf "vereinzelte" und "minderheitsdominierte" Positionen fußen müssen.
Um sinnvoll wirksam zu werden, müssen diese von Herrn Wunsch eingebrachten Leitlinien zwingend
VOR dem Leitantrag der Bundesprogrammkommission sowie Anträgen zu deren Leitantrag behandelt
werden. Denn Leitlinien müssen stets vor den detaillierten Ausarbeitungen vorgegeben werden, um
die volle Wirkung des Willens des Souveräns zu entfalten. Eine weitergehende, vertiefende
mündliche Begründung erfolgt, falls erforderlich, auf dem Bundesparteitag.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1552
Antragsart/ Nummer: TO 5
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Martin Renner
Mitgliedsnummer: 2600
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Antrag zur Änderung der vorläufigen Tagesordnung des 5. Bundesparteitages der AfD in Stuttgart.
Ergänzungsantrag Es wird beantragt, die „vorläufige Tagesordnung 5. Bundesparteitag der AfD“
dahingehend zu ändern, dass ein ergänzender Tagsordnungspunkt, unmittelbar vor dem TOP 10:
Beratung und Beschlussfassung zum „Leitantrag Programm“ der Bundesprogrammkommission und
des Bundesvorstandes“, eingefügt wird. Der zusätzliche Tagesordnungspunkt soll lauten: „Beratung
und Beschlussfassung des Ergänzungsantrags „„Politisches Manifest der Partei Alternative für
Deutschland““ (eingebracht durch Martin E. Renner, Axel Hahn, Bengt Hofmann).“
Behelfsweise wird beantragt: Sollte die vorläufige Tagesordnung anderweitig verändert werden, so
bezieht sich oben stehender Ergänzungs-Antrag „zusätzlicher TOP“ immer auch darauf, jeweils vor
dem zurzeit gesetzten TOP 10 platziert zu werden.
Behelfsweise wird beantragt: Sollte ein zusätzlicher TOP organisatorisch oder durch die Abstimmung
des Parteitages nicht möglich sein, wandelt sich der „Ergänzungsantrag“ in einen „Änderungsantrag“
zum bestehenden TOP 10: „Beratung und Beschlussfassung zum „Leitantrag Programm“ der
Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes.“
Antragsbegründung:
Das vorgelegte „Politische Manifest der Partei Alternative für Deutschland“ wird prinzipiell nicht als
konkurrierender Entwurf zum „Leitantrag Programm“ gesehen und verstanden, sondern als sinnvolle
Ergänzung des vorgelegten und zur Abstimmung gestellten Programms.
Das „Politische Manifest der Partei Alternative für Deutschland“ der Antragsteller ist geeignet, die
Genetik unserer Partei und die Position der AfD im Koordinatensystem des politischen Raums knapp,
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
nachvollziehbar und merkfähig, zu beschreiben. Der „Leitantrag Programm“ kann dieses aufgrund
seines Detailreichtums nur schwerlich leisten
. Das Manifest soll über viele Jahre Gültigkeit haben und sich nicht wegen allzu großem
Detailreichtum und seiner Aktualität schon nach wenigen Jahren als veraltet erweisen.
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1634
Antragsart/ Nummer: TO 6
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Otto-Henning Wilhelms, Dr.
Mitgliedsnummer: 6040
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
AfD Stuttgart 30.04. - 01.05.2016+ Ergänzung für die vorläufige Tagesordnung Basispositionen der
AfD: „Für eine alternative Politik in Deutschland“ Dieser Bundesparteitag möge beschließen: 1. Es ist
eine Debatte zu eröffnen über die derzeitige Staatsrechtlichen Situation der Bundesrepublik
Deutschland nach dem Zwei-plus Vier-Deutschlandvertrag, Sept. 1990. 2. Ein Beschluss des Parteitags
ist heute herbeizuführen, dass das Thema ' Wiedererlangen wirklicher deutscher Souveränität' in das
Parteiprogramm übernommen werden soll. 3. Voraussetzungen dafür sind zu schaffen - a. mit
Beschluss zu einer Gründung einer Fachkommission und Berufung kompetenter Mitarbeiter zu
diesen Fragen; - b. mit offenen Auseinandersetzungen Parteiintern, welche sich nicht länger scheuen,
dies Tabu frei zu bedenken bzw. zu behandeln. -
Antragsbegründung:
Die Bundesrepublik Deutschland hat bis heute keine wirkliche, volle Souveränität.
Dies ist eine Schlüsselfrage deutscher Politik für unser Land.
Diese Tatsache wird uns, den Bürgern, immer noch vorenthalten. Es soll anscheinend ein Tabu
bleiben.
' Mut zur Wahrheit und Mut zu Deutschland ' bedeutet aber - heute dringlicher denn je:
Die nicht vorhandene volle Souveränität darf von der AfD nicht länger übergangen werden, weil
unser Land sich mittelfristig nur so durchringen kann, uns wieder wirklich frei werden zu lassen
für eine Politik, bei der unsere deutschen Interessen eine Selbstverständlichkeit sein sollten.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Frei für eine vertrauensvolle internationale Friedenspolitik in Übereinstimmung mit unseren
ureigenen Interessen.
Dies könnte am besten geschehen in einem partnerschaftlichen Europa von Nationalstaaten.
Die möglichst weitgehende Berücksichtigung basisdemokratischer Bedürfnisse der einzelnen Völker
sollte Grundlage dafür sein.
Eine Diskussion zu unserer eingeschränkten politischen Souveränität ist deshalb in der AfD - auf allen
Ebenen der Partei- als eine Schlüsselfrage deutscher Außenpolitik zu eröffnen.
Meine mehrfachen schriftlichen Eingaben hierzu an
- Herrn Prof. Lucke ab dem Jahr 2014, und weitere Vorstandsmitglieder;
- die Antragskommission in Baden-Württemberg;
- mit Anträgen
(1) zum Landespartei BW in Karlsruhe, Jan. 2015; sowie
(2) zum Bundesparteitag in Bremen, Ende Jan. 2015
wurden bislang nicht behandelt (1.),bzw.
-nicht ins Antragsbuch übernommen (2.)
trotz meiner wiederholten Nachfragen.
Begründung hier mit einigen Quellenhinweisen
- Eine Begründung erfolgt auch mündlich auf dem Bundesparteitag in Stuttgart -:
Ein Beleg dafür, dass bis heute zentrale Siegerrechte nach Beendigung des II. Weltkriegs unverändert
fortgelten:
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27bgbl290s1386.pdf%27]#__bg
bl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl290s1386.pdf%27]__1419523153823
Quelle:eine Zusatzvereinbarung, vom 27./28. Sept. 1990', zum *'2 plus 4-Deutschlandvertrag'.
welche von Russland nicht mit unterzeichnet wurde, s.
- Bundesgesetzblatt 1990, II; S. 1386 ff.
- (einer der eindeutigen Beweise: Teile der Besatzungsrechte aus den ** Überleitungsverträgen von
1952 / 1954 gelten folglich weiterhin).
Dies steht im Widerspruch zum Wortlaut des
* '2 plus 4-Deutschlandvertrag' (s. Hauptteil vom 12./ 13. Sept. 1990).
** Überleitungsvertrag
Der Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung
entstandener Fragen) wurde am 26.05.1952 zwischen der BRD, den USA,
Großbritannien und Frankreich geschlossen und am 30.03.1955 bekannt
gemacht (BGBl. II 405). Er dient der Ausführung des Deutschlandvertrags und regelt verschiedene
Fragen hinsichtlich des Fortbestands und der Aufhebung von Besatzungsrecht.
Er ist durch den sog. 2+4-Vertrag größtenteils suspendiert worden.
Wesentliches bleibt bis heute dennoch, selbst Forderungen der Sieger 'in der Zukunft' sind danach
vertraglich möglich!
Auch möchte ich verweisen auf meinen Text:
- Unser Ziel - Wiedererlangung der vollen Souveränität+141030+1116+an
Parteifreunde in der AfD Baden-Württemberg - (3x pdf-Dateien; ca. 1,1 MB),
- am 19. Nov. 2014 über ([email protected])Basisverteiler des Landesverbands
BW an die dort angemeldeten Mitglieder verteilt.
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Von nachfolgenden 'links' zu Kurzvideos sei Position Nr.1 dringend empfohlen. Hier wird in 15 sec (!)
deutlich, wie unsere Volksvertreter bisher in beschämender Weise mit diesem Schicksalsthema für
uns Deutsche verfahren!
1.
BRD GmbH - Siegmar Gabriel-Wir haben keine Bundesregierung !
- Videoausschnitt 15 sec
Siegmar Gabriel - "Merkel ist Geschäftsführerin einer NGO" - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
24. Nov. 2011 ... S.Gabriel sagt, dass Deutschland eine BRD GmbH sei!
weiter - aus der Fülle des INTERNETS:
2.
Schäuble unzensiert –
https://www.youtube.com/watch?v=YWfy6…
3.+4.
Gregor Gysi am 08.08.2013 Deutschland besetztes Land
https://www.youtube.com/watch?v=NNj7r…
https://www.youtube.com/results?searc…
5.
Joseph Foschepoth: NSA und rechtlicher Status in der BRD; Interview Phoenix 2.11.2013
https://youtu.be/exItKVIoJrg?t=119
6.
Ulrich Maurer DIE LINKE – Deutschland ist kein souveränes Land
https://www.youtube.com/watch?v=6WHwU…
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Mit uns Mitgliedern der AfD bekannten Mechanismen* zur Verunglimpfungen Tabuisierung konnte
das 'große Schweigen in der Mehrheitsgesellschaft' zum Status BRD 'Besetzter Feindstaat' in der
Öffentlichkeit bislang weitgehend aufrecht erhalten werden.
Es ist nun die große Aufgabe für die AfD, sich klug und standhaft dafür einzubringen Abhilfe zu
schaffen.
(* s. die bedrückenden Erfahrungen von vielen Mitgliedern der AfD in der Öffentlichkeit, wie jüngst
bei mancher Info-Veranstaltun für einen 'demokratisch zu führenden Wahlkampf.)
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Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1880
Antragsart/ Nummer: TO 7
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Markus Mohr
Mitgliedsnummer: 10577766
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Aachen-Stadt
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Die Tagesordnung wird um den Punkt: Beratung und
Beschlussfassung zu dem Satzungsergänzungsantrag "AfD-Mandatsträger mit basisdemokratischer
Legitimation wählen" erweitert. Beantragt wird die Behandlung an TOP 9. Alle weiteren
Tagesordnungspunkte verschieben sich numerisch.
Antragsbegründung:
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1737
Antragsart/ Nummer: TO 8
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Wolfram Schubert
Mitgliedsnummer: 10591668
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Vorstand des BV Niederbayern
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: In die Tagesordnung wird aufgenommen: Vorstellung und
Erläuterung des Alternativantrags des Bezirksvorstands Niederbayern und anderer zum Leitantrag
der BPK und des Bundesvorstands
Antragsbegründung:
Erfolgt mündlich auf dem BPT.
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2107
Antragsart/ Nummer: TO 9
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Elke Sommer
Mitgliedsnummer: 14348
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung KV Mainz-Bingen
Antragstext:
Der 5. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland möge beschließen: Vor TOP 10 einen TOP
einzufügen: Beschlussfassung über die Vorgehensweise bei der Abstimmung über das
Grundsatzprogramm Untergliederung des TOP: 1. Bevor über Inhalte abgestimmt wird, soll zuerst ein
Beschluss über die logische Strukturierung des Grundsatzprogrammes gefasst werden und über die
Kapitelüberschriften abgestimmt werden. 2. Steht die Struktur, sollen zu jedem Hauptpunkt, je nach
Anzahl der möglichen Unterpunkte, aussagekräftige Forderungen bzw. Formulierungen vorangestellt
werden. 3. Erst dann sollen die Inhalte detaillierter ausgearbeitet oder über detaillierte
Ausarbeitungen und passende Änderungsanträge abgestimmt werden. 4. Am Schluss soll dann über
die Präambel diskutiert und vielleicht noch ein abschließender Absatz ausgearbeitet und beschlossen
werden.
Antragsbegründung:
Diese Vorgehensweise hätte den Vorteil, dass wir die eine oder andere detailliertere
Ausformulierung weg lassen können, wenn wir unter Zeitdruck stehen oder keine mehrheitsfähige
Lösung zustande kommt.
Es muss vor allem das logische Grundgerüst stehen und unsere Leitlinien müssen klar und
unmissverständlich formuliert sein.
Sehr viele Mitglieder aus allen Bundesländern sind monatelang immer wieder zusammengetreten,
um ihre Gedanken und ihre Sorgen über die politische Landschaft in Deutschland zu artikulieren, die
dazu gegensätzlichen Positionen der AfD festzulegen und Vorgehensweisen zu definieren, die
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
unserem Land und den Bürgern mehr Freiheit, mehr Demokratie aber auch mehr Verantwortung
bringen sollen.
Da wir alle sehr unterschiedliche Erfahrungen und Lebenswege haben, ist es nicht leicht, einen
Leitantrag zu formulieren, der aus einem Guss zu sein scheint und der in sich vollkommen
widerspruchsfrei ist.
Das ist zum Teil gut, zu anderen Teilen weniger gut gelungen. Zu sehr wird der Versuch sichtbar, es
jedem recht machen zu wollen. Allerdings ist das ein löbliches Zeichen dafür, dass Toleranz und
Demokratieverständnis in unserer Partei fest verwurzelt sind.
Einige Passagen sind recht unübersichtlich lang, andere zu langatmig und detailliert und damit über
die Anforderungen an ein Grundsatzprogramm hinausgehend.
Dieses muss klar strukturiert, logisch aufgebaut und widerspruchsfrei, denn der Bürger soll sofort
beim ersten Lesen verstehen, worum es geht und wie die Position der AfD ist.
Stand: 25. April 2016
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Neuer Antrag:
ID : 2303
Antragsart/ Nummer: TO 10
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Flak Julian
Mitgliedsnummer: 788
Der Antrag wird unterstützt: Bundesvorstand
Antragstext:
Der Bundesvorstand der AfD beantragt folgende drei Ergänzungen zur Tagesordnung, einzufügen
hinter vorläufigem TOP 9:
Antrag auf Satzungsänderung:
Der Bundesparteitag möge in § 18 (7) (a) Bundessatzung folgende neue Formulierung beschließen:
„(7) Die Bundesfachausschüsse setzen sich zusammen aus:
je 22 Mitgliedern aus den Landesverbänden; jeder Landesverband entsendet dazu ein Mitglied aus
dem Kreis des entsprechenden Landesfachausschusses; die Restverteilung bestimmt sich nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren entsprechend der Mitgliederzahl der Landesverbände, wobei maßgeblich
die Mitgliederzahl zum 1. Januar eines jeden Jahres ist; […]“
Antrag auf Bestätigung einer Ordnungsmaßnahme:
Der Bundesparteitag möge gemäß § 8 (3) Bundessatzung folgenden Beschluss fassen:
„Der Bundesparteitag bestätigt die vom Bundesvorstand in seiner Sitzung vom 18. März 2016 gemäß
§ 8 (1) (b) Bundessatzung beschlossene Auflösung des Landesverbandes Saarland.“
Antrag auf Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2015:
Der Bundesparteitag möge Bezug nehmend auf § 11 (7) Bundessatzung folgenden Beschluss fassen:
„Der Bundesparteitag beschließt, den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes für das Jahr 2015 auf
dem ersten Bundesparteitag Anfang 2017 entgegenzunehmen.“
Stand: 25. April 2016
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Antragsbegründung:
erfolgt mündlich durch ein Mitglied des Bundesvorstandes
Stand: 25. April 2016
Seite 19 von 186
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2328
Antragsart/ Nummer: TO 11
Antrag zur Tagesordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Marcus Pretzell
Mitgliedsnummer: 2393
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung LaVo NRW
Antragstext:
Hiermit beantrage ich im Namen des Landesvorstandes NRW folgenden TOP für den BPT in Stuttgart
am 30.4./1.5.2016: "Diskussion zur Mitgliedschaft in einer Fraktion im EP"
Antragsbegründung:
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 41
Antragsart/ Nummer: SO 1
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Rainer Rösl
Mitgliedsnummer: 10569168
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: A N T R A G: Die Alternative für Deutschland fordert in Bezug
auf Gender Mainstreaming / Gender Diversity (Gender-Ideologie) für Deutschland was folgt. A.
Gender Mainstreaming als durchgängiges politisches Leitprinzip in Form einer Quer-schnittsaufgabe
staatlichen Handelns ist auf allen Ebenen unverzüglich und ersatzlos zu beenden, wobei sich diese
politische Gesamtforderung im Einzelnen wie folgt begründet: 1. Die Alternative für Deutschland hält
die politisch-bürokratisch verordnete Nivellierung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen
für einen unzulässigen Eingriff des Staates in das private und gesellschaftliche Leben der Menschen,
der überdies aus biologischen Gründen zum Scheitern verurteilt ist und eine Verschwendung von
Steuergeldern darstellt. 2. Die Alternative für Deutschland hält es für untragbar, dass Mütter, die sich
ihren Kindern in Vollzeit widmen wollen, einem politischen und ökonomischen Druck ausgesetzt
werden, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Die AfD fordert deshalb die Beendigung aller Versuche,
Frauen und Ehepaare in dieser Frage zu bevormunden. 3. Die Alternative für Deutschland hält einen
Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugend-liche, der „zu sexuellem Experimentieren ermutigen
soll“, für einen sittenwidrigen Eingriff in die Kinderseelen und für eine schwerwiegende
Beeinträchtigung der psychischen und physischen Entwicklung junger Menschen. 4. Die Alternative
für Deutschland lehnt die fortschreitende Aushöhlung des Erziehungs-rechts von Eltern und dessen
Übertragung auf den Staat als unvereinbar mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
sowie mit dem Subsidiaritätsprinzip ab. 5. Die Alternative für Deutschland lehnt geschlechtsbezogene
Quotenregelungen für alle Ar-beits- und Lebensbereiche, aber auch jede Form der Quotierung nach
anderen soziodemo-graphischen Merkmalen ab, da sie den Prinzipien der Chancengleichheit und des
freien Wettbewerbs widersprechen. 6. Die Alternative für Deutschland hält die sogenannte
„geschlechtergerechte Sprache" für eine grobe Verunstaltung der deutschen Sprache, die starke
Anklänge an den totalitären Orwellschen „Neusprech“ aufweist, und fordert deshalb die Rückkehr
zum generischen Mas-kulinum sowie den Verzicht auf alle gender-ideologischen Wendungen
(erkünstelte Gerun-dium-Formen, überflüssige männlich-weibliche Doppelformen usw.) in
behördlichen Doku-menten, Gesetzestexten und allen sonstigen Verlautbarungen staatlicher und
staatsnaher Institutionen. 7. Die Alternative für Deutschland lehnt jegliche staatliche Propaganda – in
Schulen, den Massenmedien oder im öffentlichen Raum – für bestimmte sexuelle Orientierungen
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
oder Verhaltensweisen strikt ab. Die Förderung der klassischen Familie bleibt davon unberührt. 8. Die
Alternative für Deutschland setzt sich für eine Willkommenskultur für Un- und Neu-geborene ein und
wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, sie staatlicherseits zu fördern oder
sie gar zu einem „Menschenrecht“ zu erklären. 9. Die Alternative für Deutschland weiß sich in diesen
Forderungen mit den ethischen Grundsätzen der großen Weltreligionen einig und lehnt es ab, diese
auf dem Altar der pseu-dowissenschaftlichen Gender-Ideologie zu opfern. B. Die Alternative für
Deutschland fordert die ersatzlose Rücknahme aller Gesetze und Vorschriften im Sinne der GenderIdeologie, wie – mindestens – der folgenden: • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) • Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • §4 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg u.v.m. sowie die
unverzügliche Einstellung sämtlicher einschlägiger Gesetzgebungsvorhaben. C. Die Alternative für
Deutschland fordert den Entzug sämtlicher Steuer- und Förder-mittel für gender-ideologische
Maßnahmen, wie beispielsweise: • die Streichung aller Stellen für sog. „Gleichstellungsbeauftragte“
(früher: „Frauenbeauf-tragte“) • die Schließung aller sog. „Diversity Offices“ in allen öffentlich- und
privat-rechtlichen Institutionen, sowie: einen sofortigen Förderstopp für die sogenannten „Gender
Studies“ an Hochschulen und Universitäten. Bestehende „Gender“-Lehrstühle sollen traditionellen
Studiengängen zugeordnet und bei Ausscheiden der Stelleninhaber nicht wieder nachbesetzt
werden.
Antragsbegründung:
Begründung:
1.
Gender-Mainstreaming zielt auf einen permanenten und ubiquitären „Kampf der
Geschlechter“ ab und führt damit zu einer schleichenden Vergiftung des gesell-schaftlichen Klimas.
2.
Gender-Mainstreaming führt in seiner Anwendung regelmäßig zur Verletzung von Artikel 1-6
Grundgesetz, insbesondere von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, da es mit der Diskriminierung
konkreter Personen – in der Regel von Männern – aus ge-schlechtsspezifischen Gründen einhergeht.
3.
Die gegen die Natur des Menschen gerichtete Gender-Ideologie ist der wichtigsten
bevölkerungspolitischen Herausforderung, vor der Deutschland steht, nämlich die Geburtenrate
signifikant zu steigern, in extremer Weise abträglich.
Stand: 25. April 2016
Seite 22 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 86
Antragsart/ Nummer: SO 2
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Rainer Rösl
Mitgliedsnummer: 10569168
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: A N T R A G: Die Alternative für Deutschland fordert in Bezug
auf die Staatsangehörigkeit in Deutschland: 1. Der Artikel 116 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt neu gefasst. Aktuelle Fassung (20. März 2016): Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung,
wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher
Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen
Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (2) Frühere deutsche
Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die
Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und
ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie
nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen
entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Neue Fassung: Artikel 116 (1) Deutscher im
Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die Staatsangehörigkeit gemäß Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) in der Fassung vom 22. Juli 1913 besitzt. Die Feststellung der
Staatsangehörigkeit erfolgt in Bezug auf das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.
Dezember 1913. (2) Jeder Versuch nach dem 30. Juli 1914, deutschen Staatsangehörigen und ihren
Abkömmlingen die in Absatz 1 Satz 1 genannte Staatsangehörigkeit zu entziehen, war und ist
unwirksam, weil ein Entzug der Abstammung objektiv unmöglich ist. Lebende Abkömmlinge von
deutschen Staatsangehörigen gemäß Absatz 1 Satz 1 machen ihre Staatsangehörigkeit gemäß Absatz
1 Satz 2 durch lückenlose, öffentlich beglaubigte Abstammungsnachweise, die bis vor den 01. Januar
1914 zurückreichen, glaubhaft. 2. Das Bundesgesetz „Staatsangehörigkeitsgesetz“ (StAG) vom
15.07.1999 wird aufgehoben.
Antragsbegründung:
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Als Partei der verfassungsmäßigen Rechtsstaatlichkeit lehnt die Alternative für Deutschland die
Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen,
gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, entschieden ab.
Aus diesem Grund lehnt die Alternative für Deutschland die sog. „deutsche Staatsangehörigkeit“ ab,
die am 05.02.1934 von der nationalsozialistischen Regierung unter Adolf Hitler (NSDAP) mit der
„Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ (V) im Zuge der sog. „Politik der
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ eingeführt wurde, und die von der sozialdemokratischgrünen Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) und Joseph „Joschka“ Fischer (Bündnis 90/Die
Grünen) mit dem sog. „Staatsangehörigkeitsgesetz“ (StAG) am 15.07.1999 – Ausfertigungsdatum:
22.07.1913(!) – bestätigt wurde, und die seither auch von den Bundesregierungen nach dem Jahr
2004 bis heute fortgeführt wird.
Beweis (öffentlich im Bundesgesetzblatt, veröffentlicht zu Bonn am Rhein nachlesbar, Zitat):
"Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
StAG
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
Vollzitat:
"Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158)"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 5.2.2009 I 158 Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1.1.1980
Überschrift: Langüberschrift idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000;
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000
Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat
sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934
102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die
"Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934
beseitigt worden
§1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
... "
Überdies stellt die Alternative für Deutschland die Völkerrechtswidrigkeit der V v. 05.02.1934 sowie –
als Konsequenz – des darauf basierenden StAG v. 15.07.1999 aus zwei Gründen fest:
1.
Die von den Nationalsozialisten in „deutsche Staatsangehörigkeit“ umbenannte Reichsangehörigkeit
ist eine Auslands(!)- bzw. Kolonial(!)angehörigkeit gemäß §§ 33 bis 35 RuStAG, in die Adolf Hitler
(NSDAP) alle europäischen Deutschen(!) durch Entzug ihrer Staatsangehörigkeit „eingebürgert“
hatte.
Warum die rot-grüne Bundesregierung von 1999 sowie die nachfolgenden AltparteienBundesregierungen diese völkerrechtswidrige Lage zum Wohle der Deutschen nicht beendet haben
und dieses Unrecht sogar bekräftigt und fortgeführt hatten, bleibt deren Geheimnis, zumal Artikel 15
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) v. 10.12.1948 eindeutig
bestimmt:
„Artikel 15
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2)
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“
2.
Jeder Versuch des Entzuges einer auf dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) beruhenden
Staatsangehörigkeit, wie sie gemäß §§ 1, 3 ff. RuStAG für die Deutschen gültig gesetzlich bestimmt
ist, ist zwar objektiv unmöglich, gleichwohl aber auf die Auflösung eines Volkes sowie seines Staates
gerichtet.
Die Alternative für Deutschland erkennt in dem völkerrechtswidrigen StAG v. 15.07.1999 die
juristische Vorbereitung einer späteren Transformation Deutschlands in eine sog. „multikulturelle
Gesellschaft“ durch die seinerzeitige rot-grüne Bundesregierung, ein Vorhaben, das den Deutschen
seit vielen Jahren massenmedial mit wohlklingenden Begriffen wie „bunt“, „vielfältig“, „tolerant“,
„weltoffen“, „Bereicherung“ u.ä. verkauft wird.
Angesichts der durch die CDU/CSU/SPD-Bundesregierung in dem Jahr 2014 ausgelösten und seit
Mitte des Jahres 2015 galoppierenden Masseneinwanderung – grundgesetzwidrig nach Artikel 16a
GG und strafbar nach §96 AufenthaltsG – aus prinzipiell allen Ländern der Welt nach Deutschland,
die ohne Übertreibung als multikulturelle Flutung Deutschlands bezeichnet werden kann, sieht die
Alternative für Deutschland mit dem vorliegenden Beschlußantrag dringenden juristischen
Handlungsbedarf, zumal das StAG v. 15.07.1999 vorsieht, über den Erwerb der „deutsche[n]
Staatsangehörigkeit“ in kürzester Zeit Deutscher gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG (aktuelle Fassung) zu
werden, so daß die indigenen Deutschen möglicherweise auf ihrem eigenen Grund und Boden von
Ausländern im Rahmen demokratischer(!) Abstimmungen von einer nachhaltig antideutschen Politik
betroffen sein könnten, die dann alle denkbaren Lebensbereiche zu ihrem Nachteil durchdringen
könnte.
Mit §4 Abs. 3 StAG wurde das (bisher exklusive!) Abstammungsprinzip gemäß RuStAG um eine
Mischung aus Territorial- und Aufenthaltsdauerprinzip ergänzt, so daß der Erwerb eines Wahlrechtes,
das nach der Rechtsordnung für die Bundesrepublik Deutschland stets an die Deutscheneigenschaft
des Artikels 116 Absatz 1 GG gekoppelt ist, keine ernsthafte Hürde mehr darstellt:
„(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ... besitzt. ...“
Mit Blick auf die Behandlung der multikulturellen Neuankömmlinge durch die Bundesregierung bzw.
durch die Organe der Bundesrepublik Deutschland seit 2014 ist zu befürchten, daß dieser
Personenkreis – sogar ohne dessen Wissen bzw. ohne dessen explizite Willensbekundung – die
„deutsche Staatsangehörigkeit“ und damit ein Wahlrecht nach der Rechtsordnung für die
Bundesrepublik Deutschland erhalten könnte, siehe §3 Abs. 2 StAG:
„(2)
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als
deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher
Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass
oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt
zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staats-angehörigkeit
angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von
dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.“
Es ist somit zu befürchten, daß eine Bundesregierung auf Basis des StAG aus illegal eingereisten
Ausländern (Straftätern) wahlberechtigte Deutsche „ ... im Sinne dieses Grundgesetzes ...“ gemäß
Artikel 116 Absatz 1 GG (aktuelle Fassung) i.V.m. den geltenden Wahlgesetzen machen könnte!
Um einer solchen denkbaren Zielsetzung einer Bundesregierung für immer wirksam zu begegnen, will
die Alternative für Deutschland die Staatsangehörigkeit in Deutschland grundsätzlich und
ausschließlich – wie im Antrag formuliert – an das Abstammungsprinzip und an völkerrechtlich
unantastbares, gültiges deutsches Recht, d.h. an das RuStAG i.d.F.v. 22.07.1913, koppeln und jedes
andere Prinzip in Bezug auf den Erwerb und den Besitz der Staatsangehörigkeit in Deutschland mit
allen politischen und rechtlichen Mitteln bekämpfen.
An der in diesem Beschlußantrag formulierten Grundgesetzänderung
hängt die Existenz der Deutschen als Nation und der Fortbestand ihres Staates!
Hinweis:
Heute ist die Bundesrepublik Deutschland, Platz der Republik 1, 11011 Berlin in
internationalen Firmenregistern unter der D-U-N-S-Nummer 34-161-1478 registriert.
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 335
Antragsart/ Nummer: SO 3
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Michael Schild
Mitgliedsnummer: 4095
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Unna
Antragstext:
Der BPT möge beschließen, den Bundesvorstand mit der Schaffung einer Unterstützungseinrichtung
für - im Rahmen ihrer Parteiarbeit oder mittelbar durch ihre Parteiarbeit - geschädigte, zum Beispiel
körperlich verletzte oder von ihrem Arbeitgeber gekündigte, Parteimitglieder zu beauftragen. Die
genaue Ausgestaltung der Einrichtung obliegt dem Bundesvorstand.
Antragsbegründung:
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 484
Antragsart/ Nummer: SO 4
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Ralf-Rüdiger Engelhardt
Mitgliedsnummer: 13515
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kassel-Land
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass Unternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsführung im
Ausland haben, in Deutschland durch eine Niederlassung produzieren, diese Betriebsstätte steuerlich
als eigenständiger Betrieb erfasst wird. Kostenträchtige Bereiche, die für die Muttergesellschaft oder
andere Verbundgesellschaften im Ausland erbracht werden, sollen die Gewinne in Deutschland nicht
schmälern dürfen.
Antragsbegründung:
Immer mehr Unternehmen versuchen mit Sitzverlegungen des Unternehmens ins Ausland sich vor
Steuerzahlungen in Deutschland zu drücken.
Es reicht, wenn ausländische Unternehmen nach Deutschland Waren exportieren, hier keine
Niederlassung haben, somit Geld verdienen und an Deutschland keine Steuern zahlen.
Die Steuerersparnis dieser Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Ausland haben, kann durch
Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland, die aber Leistungen für die Muttergesellschaft
im Ausland erbringt, z.B. Personal-, EDV-, Logistikkosten etc., dadurch realsiert werden, dass
künstlich keine Gewinne in Deutschland erwirtschaftet werden. Die Bereiche, die Gewinne erzielen,
bleiben im Ausland.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 704
Antragsart/ Nummer: SO 5
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Wunsch Stephan
Mitgliedsnummer: 10516
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, die nachfolgenden sozialpolitischen- bzw.
Sozialversicherungsleitlinien zur verbindlichen Arbeitsvorgabe für die Fachausschüsse,
Programmkommissionen und Vorstände zu erklären, die an den entsprechenden Parteiprogrammen
der AfD arbeiten. Sie sind verpflichtet, den Tenor dieser Vorgaben ohne jedwede Abschwächung in
die Parteiprogrammentwürfe einzuarbeiten. Die AfD ist seit ihrer Gründung ganz ausdrücklich der
sozialen Marktwirtschaft verpflichtet. Und zwar beiden Aspekten – dem sozialen wie dem
marktwirtschaftlichen. Wir wollen die soziale Gerechtigkeit dort wieder stärken, wo sie in den letzten
Jahrzehnten demontiert wurde. Nur die umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme haben zwei
Weltkriege überstanden - im Gegensatz zu kapitalgedeckten Verfahren über die Finanzwirtschaft.
Eine zusätzliche Privatisierung bislang umlagefinanzierter Sozialversicherungen ist daher strikt
abzulehnen. Zudem sind versicherungsfremde Leistungen aller Art, die den Sozialversicherungen
aufgebürdet sind, in voller Höhe aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Über eine
langfristige Umstrukturierung von Renten- und Krankenversicherung, angelehnt an das Schweizer
Vorbild, muss nachgedacht werden. Zunächst aber gelten folgende gleichrangige
Handlungsnotwendigkeiten: 1) Arbeitslosenversicherung Die AfD setzt sich dafür ein, bei der ALV
zurück zu den Leistungen vor den Hartz-Reformen zu kommen. Denn es kann nicht sein, dass jemand,
der 30 Jahre in die ALV eingezahlt hat, nach nur einem Jahr Leistungsbezug gleichgestellt wird wie
jemand, der nur 3 Jahre eingezahlt hat. Oder überhaupt noch nicht, wie z.B. viele Asylbewerber mit
Bleiberecht. Das bedeutet: je nach Einzahlungsdauer bis zu 36 Monate ALG 1, dann eine aktivierende
Grundsicherung. Die Anrechnung von Erspartem auf Lohnersatzleistungen muss deutlich verringert
werden. 2) Rentenversicherung Die AfD setzt sich dafür ein, das Äquivalenzprinzip bei der Rente
wieder einzuführen: Leistungen beruhen auf eigenen Einzahlungen. Für darüber hinaus politisch
gewollte und durchaus wünschenswerte Mehrleistungen, die gesamtgesellschaftlich wirksam sind,
etwa die Ausweitung der Mütterrente, sollen die Kosten vollständig aus Steuerzuschüssen finanziert
werden. Denn es bekommen auch Frauen die Mütterrentenaufbesserung, deren Kinder Beamte sind,
Selbstständige, Angehörige von Versorgungswerken etc. Diese zahlen aber nichts ein in die
gesetzliche Rentenversicherung, entziehen sich somit der Umlagefinanzierung, von der ihre Eltern
profitieren. Das ist nicht gerecht, nicht fair, nicht angemessen und muss deshalb korrigiert werden. 3)
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Kranken- und Pflegeversicherung Die AfD setzt sich dafür ein, dass der sogenannte Arbeitgeberanteil
wieder auf die gleiche prozentuale Höhe wie der sogenannte Arbeitnehmeranteil kommt; und dort
auch bleibt. Die Risiken von Kostensteigerungen allein auf die Arbeitnehmer abzuwälzen, wie es die
letzten Bundesregierungen getan haben, ist zutiefst unsozial. Und auch in der Sache nicht
gerechtfertigt: die Unternehmen profitieren enorm davon, dass die Arbeitnehmer ein
leistungsfähiges Gesundheitssystem haben. Daher müssen Arbeitgeber wieder zum fairen, das
bedeutet: gleichen Anteil an dessen Finanzierung beteiligt werden. 4) Unfallversicherung Die AfD
setzt sich dafür ein, die verpflichtende gesetzliche Unfallversicherung beizubehalten. Es darf nicht
sein, dass sich Menschen dagegen entscheiden und dadurch ihre persönlichen Folgerisiken für
Unfälle den Beitrags- und Steuerzahlern aufbürden.
Antragsbegründung:
Liebe Parteifreunde,
mehrere Tausend Menschen haben zwei Jahre lang am Programmentwurf gearbeitet, so Herr Glaser.
Trotz dieses Aufwands werden ausgerechnet sozialpolitische Themen und somit ein elementarer
politischer Bereich nur beiläufig gestreift, und zwar im Programmpunkt 5.4.
Dass auf Renten- Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht eingegangen wird, hat Gründe.
Im vorab bekannt- gewordenen Entwurf bestand eine enorme Schieflage bei den
Sozialversicherungsthemen. Sie hatten eine stramm neoliberale Ausrichtung. Man wollte z.B. ALG I
privatisieren oder die gesetzliche Unfallversicherung abschaffen. Die Finanzwirtschaft war sicher
begeistert, dass ihr zusätzliche Milliardenumsätze zugeschustert werden sollten.
Während die Interessen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, immerhin der mit Abstand
größten Gruppe unserer Mitglieder und Wähler, ignoriert wurden. Als nach dem Bekanntwerden
dieser Ausrichtung ein vielstimmiger Proteststurm aufkam, entschloss sich Medienberichten zufolge
der Bundesvorstand, diese Teile vorerst zurückzustellen. In Anbetracht der Situation sicherlich die
einzig richtige Entscheidung.
Es muss nun sichergestellt werden, dass der zweite Anlauf nicht wieder völlig aus dem Ruder läuft. Es
muss dafür den Fachausschüssen, Programmkommissionen und Vorständen ein Kompass an die
Hand gegeben werden der sie dabei unterstützt, nicht nochmals bei den Sozialversicherungen
zentrale soziale Aspekte wie z.B. die faire Kostenverteilung oder das Äquivalenzprinzip komplett
auszublenden. Der Bundesparteitag als höchster Souverän der AfD kann diesen Kompass festlegen.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Ich bitte Sie daher: unterstützen Sie den Antrag durch Ihre Stimme auf dem Bundesparteitag. Lassen
Sie sich nicht von Abwiegeleien, von zielgerichteter Parteitagsregie und von Versprechungen davon
abbringen, diese Leitlinien VOR dem Beschluss über den Leitantrag zum Parteiprogramm zu
verabschieden.
Stand: 25. April 2016
Seite 32 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 690
Antragsart/ Nummer: SO 6
Antrag zur Finanz- und Beitragsordnung
Namentlicher Hauptantragssteller: Franz Arnold
Mitgliedsnummer: 10592346
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Oberbayern Südost
Antragstext:
Antrag des AfD-Kreisverbandes Erding-Ebersberg zur Vorlage an den Bundesparteitag in Stuttgart.
Der Bundesparteitag möge beschließen: Die Finanz- und Beitragsordnung wird wie folgt ergänzt: In §
8 – Mindestbeiträge – wird im Anschluss an Absatz 1 folgendes eingefügt: Bei mehreren Mitgliedern
einer Familie im selben Haushalt ermäßigt sich der jährliche Mindestbeitrag für das zweite und jedes
weitere Familienmitglied um jeweils 50 % (Ehegatten- und Jugendlichen-Ermäßigung). Für Rentner
und Pensionäre beträgt der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag 90 € . Begründung: Die Ehegatten- und
Jugendlichen-Ermäßigung stellt einen Anreiz dar, ganze Familien für die AfD zu gewinnen und
bedeutet gleichzeitig einen gerechten Ausgleich für solches Familien-Engagement; zusätzliche
Ersparnisse treten ein durch die Versand-Beschränkung von Informationen aller Art auf jeweils eine
Person des Familienverbundes. Die Rentner-Ermäßigung trägt dem Umstand geringerer Einkünfte
nach Beendigung der aktiven Berufstätigkeit Rechnung. Die Mär von den wohlhabenden Rentnern ist
durch die steigende Altersarmut widerlegt; vielen Rentnern würde ohne diese Ermäßigung der AfDBeitritt unnötig erschwert. Gut betuchten Rentnern wiederum steht es jederzeit frei, ihren Beitrag
einmalig durch Spenden oder laufend durch freiwillige Zusatzleistungen zu erhöhen.
Antragsbegründung:
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 713
Antragsart/ Nummer: SO 7
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Hartmut Schreiber
Mitgliedsnummer: 0
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisvorstand Dresden
Antragstext:
Der Bundestag möge beschließen, dass Rechtsstaatlichkeit ebenso in Fällen sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen oder Erwachsenen sowie deren Verschleierung durch Missbrauchsbeauftragte
endlich nicht mehr durch katholische Paralleljustiz unterbunden werden. Hier muss gemäß unserer
Rechtsordnung ausschließlich staatliche Gerichtsbarkeit befugt sein, den Fall in einem ordentlichen
Ver- fahren zu einem Urteil zu führen. Innerkirchliches Strafrecht darf nicht länger staatliches Strafrecht aushebeln! Auch hier gilt die Trennung von Staat und Kirche.
Antragsbegründung:
Bisher gab es nach der Aufdeckung emassiver Fälle keinerlei
rechtsstaatliche Konsequenzen. Auch der jüngste Fall (Spiegel
13/2016)wurde innerkirchlich 'geregelt' und damit vorsätzlich(!)
der Staatsanwaltschaft entzogen...
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 869
Antragsart/ Nummer: SO 8
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Johannes Brinkrolf
Mitgliedsnummer: 10569989
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisvorstand Gütersloh
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, die Winterzeit abzuschaffen.
Antragsbegründung:
Die Zeitumstellung ist überflüssig und bei der Bevölkerung unbeliebt.
Wir beantragen hier die Abschaffung der Winterzeit und nicht der Sommerzeit. Dies bewirkt, dass es
im Winter eine Stunde länger hell ist.
Das ist angenehmer.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 871
Antragsart/ Nummer: SO 9
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Johannes Brinkrolf
Mitgliedsnummer: 10569989
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisvorstand Gütersloh
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, den Artikel 146 des GG zu realisieren und die Verfassung, die
vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird, wählen zu lassen.
Antragsbegründung:
Die Verfassung ist seit Jahrzehnten überfällig und beendet das
untragbare politische Durcheinander der heutigen Zeit.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 872
Antragsart/ Nummer: SO10
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Johannes Brinkrolf
Mitgliedsnummer: 10569989
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisvorstand Gütersloh
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, das Assoziationsabkommen mit der Türkei zu kündigen.
Antragsbegründung:
Das Abkommen ist seit Jahrzehnten nur von einseitigem Nutzen.
Die Türkei wird im Rahmen ihres Projektes 2023 zu einer der stärksten Volkswirtschaften aufsteigen.
Die Türkei ist absolut in der Lage die nötigen Gelder auch ohne den deutschen Sozialtransfer
finanzieren
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 925
Antragsart/ Nummer: SO11
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Uwe Ehmig
Mitgliedsnummer: 10590134
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung BW
Antragstext:
die rentenprozente wieder zu erhöhen auf das niveau von 1980. nicht zuzulassen dass wie von der
regierung geplant senkung der rentenprozente auf 43% im jahre 2029. renter steuerlich so behandel
wie in den 70er/80er. die leiharbeit einschränken a diese den arbeiter in geiselhaft hält!
lebensgerechten lohn ohne dass die gemeinschft zuschüsse geben muss! zurück zu schulsystem der
60er/ 70er mit den heutigen technologien! deutschland wieder zu einem souveränen staat machen
(vorbild schweiz)! endlich das volk über eine verfassung abstimmen lassen die vom volk fürs volk
gemacht wurde. abschaffung des fraktionszwangs.
Antragsbegründung:
notwendig damit 1. der Arbeiter seine Familie ernähren kann
.
2. der Rentner leben kann
.
Stand: 25. April 2016
Seite 38 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 940
Antragsart/ Nummer: SO12
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Ralf-Rüdiger Engelhardt
Mitgliedsnummer: 13515
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Kassel-Land
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen,dass es in der AfD auf allen Ebenen keinen Fraktionszwang
geben wird. Unter Fraktionszwang versteht man die Verpflichtung der Abgeordneten, einem zuvor
gefassten Fraktionsbeschluss entsprechend abzustimmen. In der Theorie gibt es in der
Bundesrepublik Deutschland keinen Fraktionszwang - und es darf ihn auch nicht geben: Art 38 Absatz
1 Satz des Grundgesetzes ist da unmissverständlich: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Antragsbegründung:
Artikel 38 Absatz 1: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Stand: 25. April 2016
Seite 39 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 991
Antragsart/ Nummer: SO13
Antrag zur GO Parteitage
Namentlicher Hauptantragssteller: Sebastian Marquardt
Mitgliedsnummer: 10575802
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Bochum
Antragstext:
Der Parteitag möge beschließen einen weiteren Absatz in der Bundesgeschäftsordnung einzufügen.
Neuer Absatz: § 7 Abs. 4 Beinhaltet der Beratungspunkt einen Satzungs- oder einen
Programmänderungsantrag oder eine Resolution, können durch den Sachantrag nur Änderungen
geringen Umfangs oder redaktioneller Art beantragt werden. Die Entscheidung darüber, welcher
Änderungsantrag als umfangreich zu qualifizieren ist, trifft das Parteitagspräsidium.
Antragsbegründung:
Begründung:
Satzungs- oder Programmänderungsanträge sowie Resolutionen sind von herausragender Bedeutung
für die Parteiarbeit und die Außendarstellung der Partei. Daher sollte jedem Versammlungsmitglied
die diesbezügliche Entscheidungsgrundlage in schriftlicher Form rechtzeitig vor dem Parteitag
vorliegen. Während des Parteitages sollten daher keine wesentlichen Änderungen oder gar
Neuformulierungen bei diesen wichtigen Beratungspunkten möglich sein. Wesentliche Änderungen
und Neuformulierungen können und sollten innerhalb der durch die Satzung bestimmten Fristen
eingebracht werden.
Stand: 25. April 2016
Seite 40 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 992
Antragsart/ Nummer: SO14
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Sebastian Marquardt
Mitgliedsnummer: 10575802
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Bochum
Antragstext:
Der Parteitag möge beschließen, die Bundessatzung um einen Buchstaben zu erweitern. Erweiterung
Buchstabe: § 11 Abs. 10 Buchstabe h (h) Landesfachausschüsse
Antragsbegründung:
Begründung:
In Ihrer Arbeit berühren die Landesfachausschüsse immer wieder bundesrelevante Themen. Leider
werden diese aber nicht in Gänze von den Bundesfachausschüssen oder der
Bundesprogrammkommission in Erwägung gezogen. Es ist daher nicht angemessen, dass ein LFA für
die Antragsstellung 5 Delegierte, 50 Mitglieder oder einen Kreisvorstand zum zeichnen suchen muss,
um erarbeitete Punkte oder Änderungen auf Bundesebene zur Diskussion stellen zu können.
Stand: 25. April 2016
Seite 41 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1011
Antragsart/ Nummer: SO15
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Mirko Welsch
Mitgliedsnummer: 3990
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Saarbrücken-Dudweiler
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Mut zur Familie! Kinder fördern statt kinderloser
Gemeinschaften! Die Alternative für Deutschland bekennt sich zur traditionellen Familie als Keimzelle
der Gesellschaft. Für Kinder ist es die wünschenswerteste Konstellation neben Vater, Mutter und
Geschwistern aufzuwachsen. Gleichzeitig gilt es alternative Lebensmodelle gleichwertig zu
behandeln. Alleinerziehende, Regenbogen- und Patchwork-Familien verdienen ebenfalls jegliche
Unterstützung. Kinderlose Paare (egal welcher sexuellen Neigung) dagegen dürfen nicht länger
bevorzugt behandelt werden. Denn Familie ist dort, wo Kinder aufwachsen. Diese gilt es für uns als
AfD zu fördern.
Antragsbegründung:
Neben der traditionellen Familie als Keimzelle und als Wunschkonstellation für das Heranwachsen
der künftigen Kindergenerationen hat sich die Gesellschaft gewandelt. Für uns als AfD muss das
Kindeswohl im Fokus stehen. Das ist dann gesichert, wenn Kinder behütet aufwachsen.
Stand: 25. April 2016
Seite 42 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1012
Antragsart/ Nummer: SO16
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Mirko Welsch
Mitgliedsnummer: 3990
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Saarbrücken-Dudweiler
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Mut zur Freiheit! Rauchverbot in Kneipen und Bars lockern!
Die Alternative für Deutschland lehnt die derzeitige "Nichtraucherschutzpolitik" ab. Wir sehen uns als
Partei der Freiheit in der Pflicht den Gastronomen und den Gästen diese Gängelungen abzustellen.
Das Rauchen in (Eck-)Kneipen und Bars zu verbieten oder zu erlauben, soll wieder alleinige
Angelegenheit der Inhaber werden. Der Staat soll sich dagegen auf seine Kernbereiche
konzentrieren. Staatliche Umerziehung mündiger und erwachsener Steuerzahler gehört für uns nicht
dazu.
Antragsbegründung:
Das Rauchverbot in Deutschland ist eine urgrüne Gängelung des mündigen Bürgers. Die Freiheit des
Einzelnen muss im Fokus stehen und darf nicht länger untergraben werden.
Stand: 25. April 2016
Seite 43 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1016
Antragsart/ Nummer: SO17
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Sebastian Marquardt
Mitgliedsnummer: 10575802
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Bochum
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass § 4 Abs. 6 der Bundessatzung wie folgt geändert wird:
Änderung § 4 Abs. 4 (Änderung in >>...<>Bei einem Wohnwechsel kann das Mitglied, in
Ausnahmefällen bei Vorliegen eines sachlichen Grunds Mitglied in seinem bisherigen Gebietsverband
bleiben. Der Verbleib bedarf der Zustimmung des Vorstands des behaltenden. niedrigsten rechtlich
selbstständigen Gebietsverbands und des zuständigen Landesverbands.<< Die Landesverbände
können in ihren Satzungen Näheres regeln.
Antragsbegründung:
Begründung:
Derzeit ist es möglich, dass ein Mitglied schon über Jahre aktiv in einem Kreis eingebunden ist, den
aber wegen eines Umzugs, z.B. nur wenige Kilometer in die Nachbarschaft, verlassen muss. Ist dieses
Mitglied z.B. auch noch Amts- oder Funktionsträger im Kreis bedeutet dies für den Kreis
unzumutbare Härte.
Stand: 25. April 2016
Seite 44 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1025
Antragsart/ Nummer: SO18
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Klaus Dr. Blanck
Mitgliedsnummer: 10569501
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Heidelberg
Antragstext:
Die AfD verpflichtet sich einer signifikanten Stärkung der Meinungsfreiheit in Deutschland hin zur
Redefreiheit. Insbesondere ist die freie Meinungsäußerung über persönliche Befindlichkeiten wie
Gefühle und Ehre zu stellen. 1. Der Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird wie folgt neu gefasst Aktuelle Fassung: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre
Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung
und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Neue
Fassung: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, Meinungen in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend. (3) Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung.
Antragsbegründung:
Im Internetzeitalter mit der instanten Verschaltung von hunderten Millionen Menschen aller
Nationen sind Gesetze, die einseitig Bürger eines Staates benachteiligen, nicht zeitgemäß. Als Partei
für Deutschland lehnt die Alternative für Deutschland jedwede Gesetze ab, die eine Benachteiligung
von Deutschland und Deutschen gegenüber Bürgern anderer Nationen darstellen.
Im Internet gilt de facto die volle Redefreiheit. Desweiteren ist es völlig irrig anzunehmen, Bürger
anderer Nationen würden sich im Internet an deutsche Gesetze im Umgang mit Deutschen halten.
Stand: 25. April 2016
Seite 45 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Hier ergibt sich unweigerlich ein Nachteil für den deutschen Bürger, wenn er mit Beleidigungen oder
Aussagen konfrontiert wird, die ihm als Deutschen untersagt sind. Entweder er zensiert sich selber,
oder er antwortet auf der gleichen Ebene und bricht deutsche Gesetze.
Kritisch wird dies bei der Sozialisierung von Kindern und Jugendlichen, die im Internet diesen
Umgangston als normal erlernen und dafür dann später in Deutschland in ähnlichen Situationen hart
abgestraft werden. Dies betrifft insbesondere auch Deutsche, die die Gesetzestexte gar nicht kennen.
Schädigung der Wirtschaft:
Durch die harten Einschränkungen in der Rede- und Meinungsfreiheit in Deutschland befindet sich
Deutschland in einem immensen Nachteil im sogenannten Web 2.0. Jeder Webseitenbetreiber, der
nutzergenerierte Inhalte erlaubt befindet sich rechtlich auf sehr dünnem Eis. Wir sehen hierbei im
deutschen Internet eine Zensurflut sondersgleichen. deutsche Zeitungen im Internet schalten
Kommentare unter Artikeln entweder ganz ab, zensieren extrem hart oder erlauben Kommentare
nur für einen kurzen Zeitraum.
Auch erfordert die Überprüfung von Kommentaren auf etwaige Konflikte mit deutschen Gesetzen
Personal und damit immense Kosten.
Diese gesetzlich verordnete Zensur stellt somit einen eklatanten Standortnachteil für Deutschland in
Bezug auf Webseiten dar, die von nutzergenerierten Inhalten leben. Besonders deutlich wird dies
dadurch, dass alle massiven sozialen Netzwerke nicht Deutsch sind. Facebook, Twitter,
Instagram,Youtube, vKontakte, reddit … deutsche Bürger sind gezwungen ausländischen Firmen ihre
persönlichen Daten anzuvertrauen, wenn sie in diesen sozialen Netzwerken mitwirken wollen.
Stand: 25. April 2016
Seite 46 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1062
Antragsart/ Nummer: SO19
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Mario Mieruch
Mitgliedsnummer: 99
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Landesvorstand NRW
Antragstext:
Antrag auf Änderung (Ergänzung) der Bundessatzung §11 (10) Ergänzung um einen Absatz (h)
Anträge (10) Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung und Sachanträge zur Behandlung durch den
Bundesparteitag können bis drei Wochen vor dem Parteitag beim Bundesvorstand eingereicht
werden. Anträge sollen begründet werden. Fristgerecht eingereichte Anträge sind nebst Begründung
mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Bundesparteitag den ordentlichen Delegierten zuzuleiten
und den Mitgliedern zugänglich zu machen. Antragsberechtigt sind (a) fünf ordentliche Delegierte,
(b) Gliederung, (c) der Konvent, (d) der Bundesvorstand, (e) die Bundesprogrammkommission, (f)
Bundesfachausschüsse (g) Landesfachausschüsse sowie Die Antragsteller benennen ein Mitglied zum
Vertreter des Antrags vor dem Bundesparteitag. Dieser Vertreter hat das Rederecht zu dem Antrag.
(h) fünfzig Mitglieder.
Antragsbegründung:
In Ihrer Arbeit berühren die Landesfachausschüsse immer wieder bundesrelevante Themen.
Leider werden diese aber nicht in Gänze von den Bundesfachausschüssen oder der
Bundesprogrammkommission in Erwägung gezogen. Wir finden es nicht angemessen, dass ein LFA
sich 5 Delegierte, 50 Mitglieder oder einen Kreisvorstand suchen muss, um erarbeitete Punkte oder
Änderungen auf Bundesebene zur Diskussion stellen zu können.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1063
Antragsart/ Nummer: SO20
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Mario Mieruch
Mitgliedsnummer: 99
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Landesvorstand NRW
Antragstext:
Korrektur Antrag auf Änderung (Ergänzung) der Bundessatzung §11 (10) Ergänzung um Antragsrecht
auch für Landesfachausschüsse als (g) neu, fünfzig Mitglieder wird (h) neu Anträge (10) Anträge auf
Erweiterung der Tagesordnung und Sachanträge zur Behandlung durch den Bundesparteitag können
bis drei Wochen vor dem Parteitag beim Bundesvorstand eingereicht werden. Anträge sollen
begründet werden. Fristgerecht eingereichte Anträge sind nebst Begründung mit einer Frist von zwei
Wochen vor dem Bundesparteitag den ordentlichen Delegierten zuzuleiten und den Mitgliedern
zugänglich zu machen. Antragsberechtigt sind (a) fünf ordentliche Delegierte, (b) Gliederung, (c) der
Konvent, (d) der Bundesvorstand, (e) die Bundesprogrammkommission, (f) Bundesfachausschüsse (g)
Landesfachausschüsse sowie (Die Antragsteller benennen ein Mitglied zum Vertreter des Antrags vor
dem Bundesparteitag. Dieser Vertreter hat das Rederecht zu dem Antrag.) (h) fünfzig Mitglieder.
Antragsbegründung:
In Ihrer Arbeit berühren die Landesfachausschüsse immer wieder bundesrelevante Themen.
Leider werden diese aber nicht in Gänze von den Bundesfachausschüssen oder der
Bundesprogrammkommission in Erwägung gezogen. Wir finden es nicht angemessen, dass ein LFA
sich 5 Delegierte, 50 Mitglieder oder einen Kreisvorstand suchen muss um erarbeitete Punkte oder
Änderungen auf Bundesebene zur Diskussion stellen zu können.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1067
Antragsart/ Nummer: SO21
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Michael H.G. Schmidt
Mitgliedsnummer: 10599291
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Hersfeld-Rotenburg
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Auf Bundesebene richtet die Partei unverzüglich eine
hauptamtlich besetzte Zentralstelle für öffentliche Kommunikation ein. Deren Hauptaufgabe ist es,
bei den Medien eine möglichst korrekte Information über die AfD sowie einen fairen öffentlichen
Umgang mit ihren Repräsentanten zu erreichen und zu wahren. Die Einrichtung soll auch allgemein
dazu beitragen, eine nicht zu übersehende gesellschaftliche Stigmatisierung der AfD zu beenden und
ggf. negativen Neuentwicklungen vorzubeugen.
Antragsbegründung:
Nicht nur in den meinungsprägenden Medien, sondern auch in der sonstigen öffentlichen politischen
Kommunikation war schon bisher eine durchgängige Stigmatisierung der AfD nicht zu übersehen. Seit
den AfD-Wahlerfolgen in Landtagen hat sie sich jedoch zu einer Offensive gesteigert, welche
Merkmale einer konzertierten Aktion erkennen läßt. Deren wichtigstes Nahziel scheint vor allem die
Verhinderung eines AfD-Erfolges bei den im Herbst 2016 anstehenden Senatswahlen in Berlin zu
sein. Ganz offensichtlich soll ein Mißerfolg in der Bundeshauptstadt den für die AfD bisher eindeutig
positiven Trend brechen und damit die öffentliche Stimmung umkippen lassen.
Angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Bundestagswahl ist eine solche Gefährdung nicht
hinnehmbar. Ihr kann in wirksamer Weise nur durch eine zentrale Einrichtung auf Bundesebene
begegnet werden.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1120
Antragsart/ Nummer: SO22
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Bernd Pühringer
Mitgliedsnummer: 4496
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung KV-Lörrach
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge folgendes beschließen: Die AfD setzt sich für eine gleichbleibende
Sommer-wie Winterzeit ein und damit für die Abschaffung der jährlichen Zeitumstellungen.
Antragsbegründung:
Kurzbegründung:
1.Die Umstellung auf die Sommerzeit bringt nicht die erhoffte Energieeinsparung.
2.Die Zeitumstellungen bringen für einen Großteil der Menschen massive Gesundheitsprobleme.
Auch sind vermehrte Herzinfarkte und die Zunahme von Unfällen in einem Zeitraum von ca. 1 Monat
nach den Umstellungen zu verzeichnen
3.Ob nun die Sommerzeit abgeschafft wird oder die Winterzeit oder eine gleichbleibende mittlere
Sommer- wie Winterzeit eingeführt wird, sollen die entsprechenden Gremien der Partei festlegen,
sobald die AfD die Möglichkeit bekommt darüber politisch mit zu entscheiden.
Stand: 25. April 2016
Seite 50 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1359
Antragsart/ Nummer: SO23
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Gerhard Heyder
Mitgliedsnummer: 1137
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Stadtverband Frankfurt(Oder)
Antragstext:
Die gegenwärtige Weltpolitik ist durch zwei grundsätzliche Positionen geprägt, die auch die
Grundlage der Aussen- und Sicherheitspolitik der BRD sind. „Dem Westen und seiner auf
Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Gewalten- teilung und Demokratie beruhenden Legitimation
ist kein Gegenpol mit ähnlicher, universaler Stahlkraft erwachsen. Und der jahrzehntelange Garant
dieser Ord- nung, die Vereinigten Staaten, bleibt zumindest auf absehbare Zeit die einzige
Supermacht mit globalem Ordnungswillen und Reichweite.“ 1) Diesem Hegemonialanspruch der USA
stehen die Vorstellungen einer multipolaren Welt entgegen, die durch Russland, China, die BRICS Staaten und zunehmend mehr Völker vertreten werden. Kernpunkte sind dabei Erhalt und Stärkung
der Nationalstaaten, ihrer Souveränität und die gleichberechtigte Achtung nationaler Interessen aller
Völker, mit ihren sie repräsentierenden Staaten. Die AfD steht für ein Europa der Vaterländer, ein
Europa souveräner Staaten. Demzufolge gegen eine alles dominierende Hegemonie der USA, die ihre
staatlichen Interessen über beeinflussbare Institutionen,wie EU und NATO durchzusetzen versuchen,
was u.a. zu der Europa- und Immigrationspolitik der Bundesregierung geführt hat, die wir
entschieden ablehnen. Damit wird auch ein Konflikt mit unserem europäischen Nachbarn, Russland,
aufgebaut und ständig verstärkt. Die AfD will ein friedliches, in allen Bereichen eng
zusammenarbeitendes Europa, in das Russland nicht nur territorial gehört, sondern auch
wirtschaftlich eng einge- bunden sein sollte. Ein technologisch und innovativ aufgestelltes
Deutschland würde, im Verbund mit allen westeuropäischen Staaten, mit dem rohstoffreichsten
Land der Erde große Zukunftsperspektiven eröffnen, auch wenn die USA eine solche Entwicklung
unbe- dingt verhindern wollen und Russland als das Böse darstellen. Diese Position sollten wir
zumindest infrage stellen. Eine solche Orientierung würde ein europäisches Haus des
Friedensschaffen können und bestehende Spannung des „Westens“ mit der Großmacht Russland
abbauen helfen. In diesem Sinne tritt die AfD auch dafür ein, die weltpolitische Orientierung der
NATO neu zu durchdenken und Russland aktiv in diesen Prozess einzubeziehen. 1) "Neue Macht
Neue Verantwortung Elemente einer deutschen Außen- und Sicherheitspolitik für eine Welt im
Umbruch" Ein Papier der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und des German Marshall Fund of
United States (GMF) 2013,S.2
Stand: 25. April 2016
Seite 51 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Antragsbegründung:
Alle jetzige und zukünftige politische Arbeit unserer Partei wird durch diese globalen grundsätzlichen
machtpolitischen Tendenzen beeinflußt. Wir sollten uns hier klar, im Sinne einer alternativen und
oppositionellen Kraft in Deutschland ,positionieren.
Stand: 25. April 2016
Seite 52 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1438
Antragsart/ Nummer: SO24
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Johannes Brinkrolf
Mitgliedsnummer: 10569989
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisvorstand Gütersloh, NRW
Antragstext:
Beginnend mit "Der Bundesparteitag möge beschließen, die AfD setzt sich für einen Mindestlohn von
16,-€ / Std ein. Im Gegenzug werden Dinge wie Wohngeld oder andere "Wohltaten" für Menschen
die leistungsfähig aber nicht leistungswillig sind ersatzlos gestrichen.
Antragsbegründung:
Denkt daran, es sind die Gepeinigten der Agenda 2010 die uns wählen.
Es gibt keinen Grund, warum Menschen die morgens um 6 Uhr aufstehen und im Rahmen ihrer Gott
gegebenen Fähigkeiten 8 Stunden ehrlich und fleißig arbeiten mit einem Hungerlohn abgespeist
werden und auf Kosten der Allgemeinheit aufstocken sollen.
Durch die Einführung des Euros wurden die Preise verdoppelt aber in dem Niedriglohnsektor bei
Millionen Arbeitnehmern keine oder nur marginale Lohnerhöhungen realisiert.
Stand: 25. April 2016
Seite 53 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1449
Antragsart/ Nummer: SO25
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Ulrich Neymeyr
Mitgliedsnummer: 5979
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung München Süd
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Der gesamte Programmabschnitt 12 wird abgelehnt und an die Programmkommission zur erneuten
Bearbeitung zurückverwiesen mit der Maßgabe, die folgenden Kritikpunkte maßgeblich zu
berücksichtigen:
1. Die auf Seite 61 in den Zeilen 13 – 15 aufgestellte Behauptung, es habe in den letzten 18 Jahren
keine globale Klimaerwärmung stattgefunden, ist für sich allein keine Widerlegung der Theorie des
menschengemachten Klimawandels. Somit ist der gesamte Ansatz einer einseitig „klimaskeptischen“
Positionierung verfehlt und wird der immensen Komplexität des Themas nicht gerecht.
2. Die angeführten negativen Eigenschaften von Windenergieanlagen (Seite 62, Zeile 8-9) werden
nicht in Relation gesetzt zu den negativen Eigenschaften von Kohlekraftwerken (riesige
Flächenzerstörung bei Braunkohle sowie Schadstoffbelastungen durch Schwermetalle u.a.; siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Kohlekraftwerk).
3. Neueste technologische Entwicklungen und Chancen einer modernen Energietechnik, in denen die
deutsche Wirtschaft teilweise führend ist und damit wichtige Wachstumsimpulse liefert, wurden
nicht berücksichtigt.
4. In der Bevölkerung besteht eine weitverbreitete Ablehnung gegenüber der Kernenergie sowie
gegenüber Fracking. Eine gegensätzliche Positionierung der AfD widerspricht indirekt dem
basisdemokratischen Grundgedanken.
5. Eine durch die Dekarbonisierung angeblich herbeigeführte „Transformation der Gesellschaft“ ist
nicht erkennbar.
6. Die die vorliegenden Entwurf enthaltene, im Kern berechtigte Kritik am EEG und an der
Wärmeschutzverordnung (v.a. hinsichtlich der Finanzierung) ist zu wenig differenziert vorgetragen.
Stand: 25. April 2016
Seite 54 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Antragsbegründung:
Dieser Abschnitt ist einfach nur unausgewogen. Es erscheint als eine Verschwörungstheorie, dass die
Regierung positive Wirkungen von CO2 unterschlagen würde. Für Fracking gibt es keinen
gesellschaftliche Konsenz. und das Plädayer für Kernenergie ist einseitig und ebenfalls nicht von der
Gesellschaft akzeptiert.
Hier würden wir viele Wähler verlieren! Wir fordern, dass man sich nochmals Gedanken macht und
unsere Position zur Energiepolitik später nachreicht.
Stand: 25. April 2016
Seite 55 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1561
Antragsart/ Nummer: SO26
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Martin Renner
Mitgliedsnummer: 2600
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Politisches Manifest, siehe gesondertes Kapitel
Antragsbegründung:
Begründung:
Das vorgelegte „Politische Manifest der Partei Alternative für Deutschland“ wird prinzipiell nicht als
konkurrierender Entwurf zum „Leitantrag Programm“ gesehen und verstanden, sondern als sinnvolle
Ergänzung des vorgelegten und zur Abstimmung gestellten Programms.
Das „Politische Manifest der Partei Alternative für Deutschland“ der Antragsteller ist geeignet, die
Genetik unserer Partei und die Position der AfD im Koordinatensystem des politischen Raums knapp,
nachvollziehbar und merkfähig, zu beschreiben. Der „Leitantrag Programm“ kann dieses aufgrund
seines Detailreichtums nur schwerlich leisten
Das Manifest soll über viele Jahre Gültigkeit haben und sich nicht wegen allzu großem Detailreichtum
und seiner Aktualität schon nach wenigen Jahren als veraltet erweisen.
Stand: 25. April 2016
Seite 56 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1565
Antragsart/ Nummer: SO27
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Thomas Matzke
Mitgliedsnummer: 10585931
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Rhein-Sieg
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass die Alternative für Deutschland (AfD) die
innerparteiliche Basisdemokratie noch stärker in den Mittelpunkt des eigenen Denken und Handelns
noch stärker in den Mittelpunkt ihres eigenen Denkens und Handelns stellt. Dazu gehört
insbesondere: 1.) die Einrichtung eines institutionalisierten internen Netzwerkes (moderiertes
Internet-Forum) zum permanenten (politischen) Austausch unter den Mitgliedern (Diskussionsforum)
auf Bundes- und Landesverbandsebene. 2.) die Einrichtung eines für alle Mitglieder offenen und
transparenten Arbeitsforums auf Bundes- und Landesverbandsebene, um jedem Mitglied zu
ermöglichen, sich jederzeit einen Überblick zum aktuellen programmatischen Sachstand verschaffen
zu können, sich in den Programmatikprozess der Partei einbringen zu können und es dadurch zu
ermöglichen, permanent an politischen Themenfeldern im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung
organisiert zu arbeiten.
Antragsbegründung:
Die Alternative für Deutschland (AfD) steht insbesondere für die Begriffe "Basisdemokratie" und
"Subsidiarität". Beim Wähler beworben wird das "Schweizer Vorbild". Zu Recht wird eine "alternative
Politik" zu den Altparteien gefordert, die sich mittlerweile vom Wähler und dessen Lebensrealität fast
vollständig entfernt haben. Politische Eliten treffen - losgelöst vom jeweiligen Bürgerwillen überwiegend intransparente Entscheidungen, ohne in wesentlichen Themen- bzw. Problemfeldern
ein Votum der Bevölkerung einzuholen.
Wer dem Wähler "Basisdemokratie" und "Subsidiarität" verspricht, muss diese Werte auch
innerparteilich noch viel stärker "leben" - andernfalls macht man sich unglaubwürdig.
Stand: 25. April 2016
Seite 57 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen verbessern die innerparteiliche Basisdemokratie und
ermöglichen es allen Mitgliedern, permanent und je nach individueller Möglichkeit, aktiv an
politischen Prozessen teilzuhaben und sich mit eigenen Kompetenzen zum Wohle der Partei
einbringen zu können.
Stand: 25. April 2016
Seite 58 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1576
Antragsart/ Nummer: SO28
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Wasmut Reyer
Mitgliedsnummer: 10571185
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Hersfeld-Rotenburg
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Die Partei richtet so rasch wie möglich auf Bundesebene
eine Zentralstelle für öffentliche Kommunikation ein. Deren Hauptaufgaben sind, (a) bei den Medien
eine möglichst korrekte Information über die AfD zu zu erreichen und zu wahren, (b) auf einen fairen
öffentlichen Umgang mit AfD-Repräsentanten hinzuwirken und (c) dazu beizutragen, die bisherige,
oft hinterhältige moralische Deklassierung und politische Stigmatisierung der AfD zu beenden und
drohenden negativen Neuentwicklungen dieser Art vorzubeugen.
Antragsbegründung:
Begründung:
Die unfaire, oft ehrverletzende Behandlung der AfD in meinungsprägenden Medien beruht letztlich
auf der Unterstellung, daß diese Partei den moralischen Grundkonsens unserer Gesellschaft verlasse;
sie dürfe daher zu Recht ausgegrenzt werden. Seit den AfD-Erfolgen bei Landtagswahlen hat sich
diese grundsätzliche Ablehnung zu einer öffentlichen Aggressionsoffensive gesteigert, die Merkmale
einer konzertierten Aktion erkennen läßt. Deren Nahziel scheint die Sabotage eines weiteren AfDErfolges bei den kommenden Senatswahlen in Berlin zu sein. Gerade ein Mißerfolg in der
Bundeshauptstadt hätte für die AfD jedoch besonders negative Folgen. Es würde nicht nur der
bisherige Aufwärtstrend der Wahlergebnisse gebrochen, sondern bei manchen Wählern wohl auch
ein Zweifel an der Stabilität der neuen politischen Kraft und an ihrer bundespolitischen Zukunft
entstehen. Ein Erfolg bei der Bundestagswahl 2017 wäre womöglich ernsthaft gefährdet.
Offensichtlich versuchen AfD-Gegner in den Medien, Funktionsträger der Partei systematisch in
gefahrenträchtige Gewässer politisch-weltanschaulicher Grundsatzdiskussionen zu manövrieren. Eine
Stand: 25. April 2016
Seite 59 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
optimale psychologische Selbstverteidigung der AfD muß dem Rechnung tragen. Hierfür erscheint am
ehesten eine auf Bundesebene wirkende zentrale Stelle für öffentliche Kommunikation geeignet. Sie
könnte – im Unterschied zu oft notwendigen Sofortreaktionen öffentlich attackierter AfDFunktionsträger – in grundsätzlicher Weise dazu beitragen, die Wertebasis politischer Positionen der
AfD klar und möglichst allgemein akzeptabel herauszuarbeiten. Sie stünde auch allen
Repräsentanten der Partei für eine Vorbereitung auf Grundsatzdebatten zur Verfügung, ebenso für
eine Steigerung der Effektivität verbaler Verteidigung gegenüber aktueller falscher Kritik. Die
vorgeschlagene Einrichtung könnte sowohl für die Existenz als auch für das weitere Wachstum der
AfD von grundlegender Bedeutung werden.
Stand: 25. April 2016
Seite 60 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1611
Antragsart/ Nummer: SO29
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Thomas Matzke
Mitgliedsnummer: 10585931
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Rhein-Sieg
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Es wird von der Alternative für Deutschland (AfD) anerkannt,
dass es ein gesellschaftlicher Mehrwert ist, wenn den Unternehmen die Möglichkeit geboten wird,
Produktions- oder Arbeitsspitzen flexibel mit Zeitarbeitern abzudecken. Um den Missbrauch dieser
Möglichkeit einzuschränken und die Unternehmen zu motivieren, Mitarbeiter fest einzustellen, soll
es gesetzlich geregelt werden, das die Löhne (nicht die Kosten) von Zeitarbeitern grundsätzlich
mindestens 10% über den Löhnen des engeren Branchendurchschnitts liegen müssen. Sollte nach
einiger Zeit zu erkennen sein, dass diese Maßnahme nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, dann soll
dieser Lohnabstand soweit erhöht werden, bis Zeitarbeit von den Unternehmen ausschließlich zur
Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt wird.
Antragsbegründung:
Seit der Agenda 2010 der SPD hat in Deutschland eine Entwicklung begonnen, dass die unbefristeten
Arbeitsverhältnisse immer mehr durch befristete Beschäftigung in Zeitarbeitsverhältnissen ersetzt
werden.
Immer mehr Menschen, die in Zeitarbeit eingesetzt werden, haben nun keine langfristig gesicherte
Einkommensperspektive und können die Verantwortung für eine Familiengründung nicht tragen.
Dies trägt zu dem Phänomen bei, dass in Deutschland immer weniger Kinder zur Welt kommen, die
in gesicherten Familienverhältnissen aufwachsen und sich entwickeln können. Die Industrie hat in
der Zeitarbeit ein probates Mittel erhalten, um sich aus dem Kündigungsschutz und der langfristigen
Verantwortung für ihre Mitarbeiter zu entziehen.
Stand: 25. April 2016
Seite 61 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Es gibt mittlerweile Zeitarbeitsfirmen, die 10- und 20-jährige "Dienstjubiläen" ihrer Mitarbeiter
"feiern". Für diese Menschen gibt es keine Aussicht mehr auf eine unbefristete Beschäftigung und
dies führt zu großer psychischer Belastung und Unsicherheit und zu einem Schaden an unserer
Gesellschaft.
Stand: 25. April 2016
Seite 62 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1652
Antragsart/ Nummer: SO30
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Thomas Matzke
Mitgliedsnummer: 10585931
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Rhein-Sieg
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Um das Ausweichen von Behörden, Unternehmen oder
anderen gewerblich bzw. freiberuflich Tätigen von Zeitarbeit auf Werkvertragsregelungen
auszuschließen, ist die Vergabe von Arbeiten ("Outsourcing") an Subunternehmen durch Abschluss
von Werkverträgen im Kerngeschäft (eigentlicher Unternehmenszweck, z.B. gemäß
Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder Gesellschaftsvertrag) unzulässig und lediglich in
Nebenbereichen des Unternehmens erlaubt.
Antragsbegründung:
Im Kerngeschäftsfeld eines Wirtschaftsteilnehmers muss sowohl die Leiharbeit als auch der
Missbrauch von Werkverträgen verhindert werden. Nach der vorgeschlagenen Regelung kann
beispielsweise eine Bäckerei das Brötchenbacken (Kerngeschäft) nicht mehr über Werkverträge
auslagern, sondern nur durch eigenes Personal.
Durch die massive Einschränkung des Werkvertragsunwesens kann der Ausbeutung von Menschen etwa aus Süd-Ost-Europa - sowohl durch inländische als auch ausländische Subunternehmen
eingeschränkt werden.
Stand: 25. April 2016
Seite 63 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1781
Antragsart/ Nummer: SO31
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Wolfgang Gedeon
Mitgliedsnummer: 14449
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Konstanz
Antragstext:
Der BPT möge beschließen:
1. Der folgende von W. Gedeon verfasste Entwurf eines Grundsatzprogramms der AfD („Eine neue
Partei für eine neue Zeit!“ – Konstanzer Entwurf) wird als Grundlage der Programmdiskussion
behandelt und ggfs. als Grundsatzprogramm der AfD verabschiedet.
2. Der Vorschlag des Bundesvorstands („Leitantrag …“) wird unter dem Titel „Erläuterungen und
Ausführungen der Bundesprogramm-Kommission zum Grundsatzprogramm“ veröffentlicht. Er ist als
erläuternder Text des Bundesvorstands zum Grundsatzprogramm zu verstehen.
3. Die „Erläuterungen ….“ müssen zunächst von der Bundesprogramm-Kommission im Hinblick auf
Überschneidungen und Bruchstellen mit dem verabschiedeten Grundsatzprogramm überarbeitet
werden und sind dann regelmäßig der politischen Entwicklung entsprechend zu aktualisieren.
4. Die „Erläuterungen …“ können, müssen aber nicht von einem BPT verabschiedet werden.
Bundesparteitage können aber jederzeit auf den Inhalt der Ausführungen Einfluss nehmen und
entsprechende Vorgaben dazu machen.
Antragsbegründung:
Begründung:
Das Problem
1.
Die Vorlage des Bundesvorstandes ist für ein „Grundsatzprogramm“ der AfD nicht geeignet.
Es handelt sich um eine viel zu ausführliche und überdetaillierte Ansammlung politischer
Erörterungen und Forderungen, die zwar vielfach richtig und berechtigt sind, aber nicht in ein
Stand: 25. April 2016
Seite 64 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Grundsatzprogramm gehören und deshalb den Charakter eines selbigen sprengen. Die
grundsätzlichen Probleme hingegen – z. B. Nationalismus, Identität, Laizismus, Geopolitik usw. –
werden nur angedeutet, aber nicht klar dargestellt. Auch enthält die Positionierung gegenüber NATO
und EU kaum innovative Aspekte und ist noch entschieden zu nahe an den diesbezüglichen
Positionen der etablierten Parteien.
2.
Zu diesem Vorschlag des Bundesvorstands (BuVo-Entwurf) liegen zwei weitere
Programmentwürfe vor: der hier vorgestellte Konstanzer sowie einer aus Niederbayern. Darüber
hinaus sind Änderungs-und Ergänzungsvorschläge zu einzelnen Themen und Problemen in so großer
Zahl eingereicht worden, dass es zeitlich und technisch nicht möglich ist, sie alle im notwendigen
Maß zu berücksichtigen. Jede Auswahl dürfte dann eher willkürlich als nachvollziehbar sein.
3.
Nach den erfolgreichen Landtagswahlen ist die AfD noch mehr in den Fokus der
Öffentlichkeit geraten. Nicht nur in den Medien, sondern in der politischen Öffentlichkeit insgesamt
schaut man auf den Stuttgarter Parteitag und erwartet insbesondere die Verabschiedung eines
Parteiprogramms. Diesem hohen Erwartungsdruck kann sich die Partei nicht entziehen: Sie muss
unter allen Umständen etwas verabschieden, das dem Anspruch eines Grundsatzprogrammes
gerecht wird.
Die Ursache des Problems
1.
Anstatt die grundsätzlichen Probleme (Nationalismus etc. siehe oben) erst einmal breit in der
Parteiöffentlichkeit zu diskutieren, wurden sofort – schon in der Lucke-Zeit – auf Landes- und
Bundesebene Fachausschüsse nach Einzelbereichen und -themen beschlossen (Außenpolitik, Innere
Sicherheit, Gesundheit usw.). Die übergreifenden Probleme, die in allen Themenbereichen eine Rolle
spielen und diesen inhaltlich vorgeschaltet sind, wurden so nie ausdrücklich thematisiert, und die
hier notwendige Klärung hat bis heute nicht stattgefunden.
2.
Zusätzlich hat sich die Arbeit der Fachausschüsse weitgehend neben der Parteiöffentlichkeit
abgespielt. Die hier geführten Diskussionen sind kaum in diese hineingetragen worden. Stattdessen
wurde eine Satzung für die Fachausschüsse beschlossen, die eine weitgehende Geheimhaltung dieser
Diskussionen verlangte.
3.
Mit dem Austritt von Lucke und seiner ALFA-Truppe hat sich an diesem Konzept nichts
geändert. Nachdem die Parteiöffentlichkeit nun fast zwei Jahre auf Distanz zu den Fachausschüssen
gehalten wurde, entlädt sich die angestaute Diskussionsenergie – wen wundert das – in einer solchen
Fülle von Anträgen, dass diese im vorgegebenen Zeitbudget nicht mehr zu bewältigen ist.
Die Lösung des Problems
1.
Der vorliegende Konstanzer Entwurf eines Grundsatzprogramms der AfD thematisiert
grundsätzlich und niveauvoll die Kernprobleme einer alternativen Politik. Die AfD würde damit in
eindeutiger Weise ihr Profil gegenüber den etablierten Parteien schärfen.
2.
Dabei versteht der Konstanzer Entwurf die AfD nicht als Reparaturwerkstatt für die
verkorkste deutsche Politik der letzten 25 Jahre, sondern als eine neue Partei für eine neue Zeit, die
dem 1989 eingeläuteten politischen Paradigmenwechsel gerecht werden soll und auch kann.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
3.
In diesem Sinn stellt der Konstanzer Entwurf das Programm in einen umfassenden
historischen Rahmen und beleuchtet auch die großen Themen Nationalismus, Identität und Laizismus
nicht nur vordergründig, sondern von ihrem Ideengehalt her.
4.
Des Weiteren wird die geopolitische Dimension aufgeworfen und die notwendige
Neuorientierung in der NATO- und EU-Politik besonders thematisiert. Austrittsforderungen werden
nicht von vornherein gestellt. Wohl aber wird aufgezeigt, was unabdingbare Voraussetzung für einen
weiteren Verbleib in diesen Institutionen wäre.
5.
Schließlich werden die politischen Eigenschaften skizziert, die die AfD als neue Partei
entwickeln muss, um ihrer geschichtlichen Mission gerecht zu werden.
In den genannten Punkten unterscheidet sich der Konstanzer Entwurf deutlich von der BuVo- und
auch der niederbayrischen Vorlage. Darüber hinaus ist er wesentlich kürzer als diese. Mit seiner
Verabschiedung auf dem BPT bekäme die AfD eine fundierte ideelle Grundlage für eine erfolgreiche
politische Arbeit.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1816
Antragsart/ Nummer: SO32
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Christof Rausch
Mitgliedsnummer: 10574111
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Rhein-Kreis-Neuss
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen sich gegen die Inländerdiskriminierung bei Binationalen
Paaren, wo ein Partner Deutscher und der andere aus dem Internationalen Ausland stammt,
auszusprechen.
Antragsbegründung:
2007 hat SPD und CDU Änderungen beim Ehegattennachzug vorgenommen. Ziel war es Zwangsehen
zu verhindern. Sehr interessant dazu sind auch die Ausführungen von Dr. Uhl (CDU), einer der
Initiatoren, aus denen klar hervor geht das dies ein Versuch war die muslimischen und türkischen,
nach Deutschland ziehenden Ehepartner zu zwingen die deutsche Sprache zu lernen, was aber übrig
bleibt ist eine Regelung die vor allem Inlandsdeutsche gegenüber anderen Benachteiligt. Denn die
Türken haben sich auf das Verschlechterungsverbot des EU-Türkei-Assoziationsabkommens bezogen
und sind damit, entgegen der Deutschen, nicht mehr betroffen.
Zitat Dr. Uhl: "Die Regelung ist verfassungsgemäß und nicht diskriminierend
Die türkischen Regierung und die Vertreter der türkischen Gemeinde in Deutschland
müssen endlich einsehen, dass sie die staatlichen Integrationsbemühungen in
Deutschland unterstützen müssen und diese nicht ständig torpedieren dürfen.
Auch andere Staaten stellen vor dem dauerhaften Zuzug vergleichbare
Integrationsanforderungen.
Die Neuregelung nimmt nur einen engen Kreis von Staatsangehörigen bestimmter
Herkunftsländer aus, zu denen Deutschland enge wirtschaftliche Beziehungen unterhält.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Auch an anderen Stellen des geltenden Ausländerrechts finden sachgerechte
Differenzierungen nach Herkunftsstaaten statt.
Die ersten Verwaltungsgerichtsentscheidungen belegen, dass die Regelung
verfassungsgemäß ist." Man stelle sich vor der hier lebende Brite, Franzose oder Holländer kann den
Ehegatten ohne A1 Sprachtest nach Deutschland holen der gebürtige Deutsche im eigenen Land
nicht. Der, eigentlich gut gemeinte, Versuch schwer integrierbare darüber Zwangsweise zu
integrieren ist also gründlich "in die Hose gegangen" was unzulässig bleibt ist wie gesagt das sich
Deutsche daran halten müssen und im eigenen Land diskriminiert werden, die "Zielgruppe" jedoch
nicht.
Im übrigen kann dies, auch wenn die Gerichte bisher z.T. noch anderer Auffassung sind, nicht mit
Gleichbehandlungsgrundsätzen konform gehen. Dies betrifft sowohl Spracherfordernis als auch
Visapraxis. Viel besser wäre es auf den Ehegatten in Deutschland abzustellen d.h. z.B. zu betrachten
und zu honorieren ob es ein Nicht Vorbestrafter von eigenem Geld lebender Bürger ist.
Dabei wird im übrigen immer von "einfachen" Deutschkenntnissen gesprochen die bereits im
Heimatland erworben werden sollen. Bevorzugt und fast ausschließlich beim Goethe Institut (die
quasi ein Alleinstellungsmerkmal haben und damit die Lizenz zum Kassieren). Mit dieser Regelung
wird geduldet das ein Deutscher/eine Deutsche von seinem/ihrem Ehepartner mindestens 1 Jahr, in
der Lernphase, getrennt ist und stark zur Kasse gebeten wird. Diese Regelung wurde auf 1 Jahr
reduziert/begrenzt da ein Deutsch Afghane dagegen geklagt hatte. Ausnahmen von dieser Regel sind
für Ehepartner aus bestimmten Ländern die z.T. Visafrei einreisen (z.B. Brasilien, Australien, Israel,
Japan,Korea...ect) Kürzlich nun wie oben genannt jetzt auch für Türken kein Sprachtest und bald
Visafreiheit? Im übrigen stellt auch die EU-Kommission fest das Sprachtests als Voraussetzung für
Visa zur Familienzusammenführung rechtswidrig ist. Deshalb ist seit 31.05.2013 von der EUKommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
In der derzeitigen Ungleichbehandlung o.g. Binationaler Paare tritt die Unfähigkeit der derzeitigen
Politik zu Tage.
Auch Innenminister Boris Pistorius (SPD) sieht die Inländerdiskriminierung Zitat aus Rheinische Post:
"BERLIN. Sprachtests für ausländische Einwanderer, deren Ehepartner bereits in Deutschland leben,
sollen nach dem Willen des Bundesrates endgültig abgeschafft werden. „Wenn wir von Australiern,
Japanern, Kanadiern und Amerikanern einen solchen Sprachnachweis nicht verlangen, aber für die
nachziehende Ehefrau eines Deutschen, dann ist das in Wirklichkeit eine Inländerdiskriminierung“,
sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius der Rheinischen Post."
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Ich bitte deshalb die Mitglieder um Zustimmung. Mit Änderungen bin ich einverstanden sofern der
Sinn des Antrages erhalten bleibt.
Stand: 25. April 2016
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Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1831
Antragsart/ Nummer: SO33
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Dieter Amann
Mitgliedsnummer: 10573430
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Karlsruhe-Land
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge folgenden Änderungsantrag zu § 18 Abs. 7 Buchst. a Bundessatzung
(Bundesfachausschüsse) beschließen: „Alt“ ( Inkrafttreten nach dem Programmparteitag geplant): (7)
Die Bundesfachausschüsse setzen sich zusammen aus a) je angefangene 1000 Mitglieder je einem
von den Landesverbänden aus deren Landesfachausschüssen entsandten Vertretern,… Neu: 7) Die
Bundesfachausschüsse setzen sich zusammen aus a) je 22 Mitgliedern aus den Landesverbänden;
jeder Landesverband entsendet dazu ein Mitglied aus dem Kreis des entsprechenden
Landesfachausschusses; die Restverteilung bestimmt sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
entsprechend der Mitgliederzahl der Landesverbände, wobei maßgeblich die Mitgliederzahl zum
31.12. eines jeden Jahres ist;…
Antragsbegründung:
Auf dem Bundesparteitag Hannover 2015 hat der Vertreter des mitgliederstärksten
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen (über 3000 Mitglieder) einen kurzfristigen
Satzungsänderungsantrag hinsichtlich der Zusammensetzung der Bundesfachausschüsse eingebracht,
der aus diesem Grund nicht hinreichend vom Satzungsausschuß vorberaten werden konnte.
Das dahinterstehende Anliegen – paritätische Verteilung der Stimmgewichtung für Abstimmungen im
BFA je nach Stärke des Landesverbandes – ist zwar nicht zwingend, aber legitim. In der
beschlossenen Fassung ist es aber nicht bzw. nur mangelhaft durchführbar und führt u.a. zu
unnötigen und vermeidbaren Kosten, zu einer Bürokratisierung und einer Erschwerung der
Ausschussarbeit.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Praxisbeispiel: der Landesverband Baden-Württemberg dürfte nach den Landtagswahlen im März 16
stark zulegen und die Zahl von 3000 Mitgliedern überschreiten. Ab 3001 Mitgliedern hätte er nach
dem beschlossenen Wortlaut vier physische Vertreter in den BFA zu entsenden. Der betroffene
Landesfachausschuss „Zuwanderung“ beispielsweise hat aber (derzeit) nur 5 Mitglieder.
Die Mitgliederzahl der LFA in den Bundesländern ist stark schwankend. Es wird daher vorkommen,
dass Landesverbände überhaupt nicht genug Mitglieder in allen LFA´en haben, die entsendet werden
können. Auch wird es durch die hohe Fluktuation in den LFA´en zu einer ebenso hohen Fluktuation
der BFA-Mitglieder kommen, ganz abgesehen davon, dass unmöglich alle Mitglieder ständig auf den
fachlich notwendig hohen Informationsstand zu bringen sind; vielmehr benötigt die Mitarbeit in den
BFA hochspezialisierte Fachleute, deren Teilnahme auf Dauer möglichst feststeht. Nicht zuletzt
dürften Streitigkeiten, die in vielen Landesfachausschüssen zu beklagen sind, mit in die BFA´e
überschwappen.
Des weiteren sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass an jeder Präsenzsitzung alle zwei, drei oder vier oder
mehr Mitglieder überhaupt terminlich gleichzeitig teilnehmen können, umgekehrt proportional zu
ihrer Zahl. Das wird wiederum dazu führen, dass eigentlich mitgliederstarke Landesverbände
entgegen dem Sinn der Vorschrift unterrepräsentiert sein werden, mitgliederschwächere, die mit
Vollbesetzung erscheinen, dagegen überrepräsentiert. Diese leicht vorhersehbare Unwucht verkehrt
die Absicht der Neuregelung ins Gegenteil. Das würde auf eine Nötigung von Mitgliedern
hinauslaufen, um jeden Preis an BFA-Sitzungen teilzunehmen.
Des weiteren ist zu bedenken, dass die Entstehung von solchermaßen aufgeblähten BFA´en nicht nur
eine effektive Sitzungsleitung irgendwann verunmöglichen, sondern auch die
Unterbringungsmöglichkeiten sprengen wird, da große Räumlichkeiten benötigt werden, deren
Anmietung nicht nur den Bundesverband teuer zu stehen kommen würde, sondern die auch nicht
oder zumindest nicht in der jetzigen Anzahl zur Verfügung stehen werden. Ausgeschlossen ist meines
Erachtens hiernach, dass alle BFA-Sitzungen weiterhin in Kassel würden stattfinden können (die
manchmal parallel terminiert sind)
Das Gesagte gilt für alle 10 Bundesfachausschüsse.
Ein Sonderproblem besteht für den Bundesfachausschuss 4 „Zuwanderung und Familie“. Bedingt
durch die nicht deckungsgleiche thematische Aufstellung in manchen Bundesländern besteht dieser
nach der bisher geltenden Regelung schon heute aus +/- 23 Mitgliedern, die in zwei Unterausschüsse
aufgeteilt sind und ständig mit Raumproblemen zu kämpfen haben. Nicht auszudenken, wenn sich
auch hier die Teilnehmerzahl entsprechend vermehrt.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Die Bundesgeschäftsstelle hat mir die gegenwärtigen Kopfstärken der Landesverbände zur Verfügung
gestellt. Danach verfügen folgende LV über mehr als 1000 Mitglieder und würden nach der
Neuregelung in jeden BFA folgende Mitgliederzahl entsenden:
BaWü:
ca. 2480 = 3 Mitglieder
Bayern:
ca. 2240 = 3 Mitglieder
Hessen:
ca. 1630 = 2 Mitglieder
Niedersachsen: ca. 1530 = 2 Mitglieder
NRW:
ca. 3170 = 4 Mitglieder
Rest je 1 Mitglied
= 11 Mitglieder
Summe:
25 Mitglieder
gegenüber gegenwärtig:
16 Mitgliedern pro BFA eine Erhöhung um über 1/3.
Die Landesverbände Berlin (ca. 850), RLP (ca. 850) und Sachsen (knapp 1000) werden absehbar 1000
Mitglieder übersteigen, womit weitere drei Mitglieder entsendet würden, dann also deren 28.
Auch die Landesverbände selbst würden durch die vermehrten Fahrtkostenerstattungen stark
belastet werden. Die Beitragseinnahmen sollten für sinnvollere Maßnahmen als für unnötige
Bürokratisierung aufgewendet werden – ganz abgesehen davon, dass sich die AfD ganz grundsätzlich
schwer hüten sollte, durch Überbürokratisierung fett, träge und unbeweglich zu werden. Nur durch
schlanke Strukturen können Schlagkraft und schnelle Reaktionsfähigkeit erhalten werden.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Die Lösung für all diese praktischen Probleme bietet die vorgeschlagene Änderung als Kompromiss
zwischen der alten und der neuen Lösung. Damit bliebe es bei maximal 22 Ländervertretern, also
einer für die praktische Arbeit sinnvollen Größe.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 1876
Antragsart/ Nummer: SO34
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Uwe Wanke
Mitgliedsnummer: 11600
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung KV Neckar-Odenwald-Kreis
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: dass das neue Grundsatzprogram in einem „Info Film“ so
aufgearbeitet wird, dass es den Bürgern visuell leicht und unmissverständlich vorgestellt werden
kann.
Antragsbegründung:
Begründung:
Die in den Kreisverbänden tätigen Aktivisten sind in der Regel keine rhetorisch geschulte „ProfiPolitiker“ Für die Parteiarbeit an der Basis (z.B. Bürgerversammlungen) wäre ein Film über die Ziele
der AfD hilfreich, um in das Gespräch zu kommen. Ein einheitlicher Film würde auch die vorhandenen
Interpretationsunterschiede in den Landesverbänden egalisieren.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2049
Antragsart/ Nummer: SO35
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Manfred Criegee-Rieck
Mitgliedsnummer: 10596811
Der Antrag wird unterstützt: mehr als 49 weitere Mitglieder
Antragstext:
Die AfD befürwortet die ersatzlose Auflösung des sogenannten Gemeinsamen Bundesauschusses
(G¬-BA) im Gesundheitswesen und somit die Entbürokratisierung der Patientenversorgung.
Kurzbegründung: 1. der Gemeinsame Bundesausschuss ist ohne demokratische Legitimation und
entscheidet über die Gesundheit Dritter die keinen Einfluss auf die Entscheidung haben. 2. Die
Richtlinien die der B¬-GA erlässt stehen zwar in der Rangfolge unter Gesetzen, sie sind jedoch für
gesetzlich versicherte Patienten und die Leistungserbringer bindend. 3. Der G¬-BA ist ein Organ der
mittelbaren Staatsverwaltung, dem durch Delegation hoheitliche, staatliche Aufgaben übertragen
wurden, wobei keine Kontrolle durch demokratisch legitimierte Gremien wie den Bundestag
stattfindet. 4. Bürger müssen über ihre eigene Gesundheit mit entscheiden können. Die
Ökonomisierung im Gesundheitswesen wird maßgeblich verantwortet durch vom G¬-BA erlassene
Richtlinien. Diese führen einerseits zur Einschränkung von medizinischen Leistungen im
Krankheitsfall, zum anderen müssen Ärzteschaft und die Beschäftigten in der Pflege ihre Arbeit in
wachsendem Umfang dokumentieren. Hierdurch entsteht kein Nutzen für den Patienten der diese
Dokumentation zu finanzieren hat. Laut Untersuchungen verbringen Ärzte, grundsätzlich ausgebildet
für die Patientenversorgung, heute täglich mehrere Stunden pro Tag mit dieser Dokumentation.
Zudem ist mit durchschnittlich 15,5 Arbeitsunfähigkeits¬-Tagen die Erkrankungshäufigkeit von
Mitarbeitern im Gesundheits¬- und Sozialwesen alarmierend hoch und damit höher als der
Durchschnitt in Wirtschaft und Verwaltung. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen bekommen die
Begriffe „Ärztemangel“ oder „Pflegenotstand“ einen neuen Handlungs- und Gestaltungsrahmen für
die alternative, bürgerorientierte Politik der AfD. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Antragsbegründung:
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2096
Antragsart/ Nummer: SO36
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Helmut Birke
Mitgliedsnummer: 4142
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Münster
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen, den Paragraphen 4 der Bundessatzung zu ergänzen. § 4 –
Erwerb der Mitgliedschaft (5) Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes
ergibt, sind Mitglieder grundsätzlich dem Gebietsverband zugehörig, in dessen Gebiet sich ihr
melderechtlicher Hauptwohnsitz befindet. Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes hat das Mitglied
den Wohnsitzwechsel unverzüglich dem bisherigen und dem neuen Gebietsverband anzuzeigen.
NEU: Auf begründeten Antrag des Mitglieds können Ausnahmen vom Wohnortprinzip zugelassen
werden.
Antragsbegründung:
Bei Neumitgliedern ergab sich wiederholt in Einzelfällen die Situation, dass der Wohnort nicht mit
dem täglichen Lebensmittelpunkt zusammenfiel. Insbesondere bei kreisfreien Städten, wie z. B.
Münster, kommt es vor, dass Bürger, vor den Toren der Stadt wohnend, ihren tatsächlichen Alltag IN
der Stadt verbringen, sei es, dass sich dort die Arbeitsstelle befindet oder die überwiegenden
sozialen Kontakte und Freunde.
Es gibt auch Personen, die aufgrund des vermittelten negativen Bildes der AfD in Medien und
Öffentlichkeit, nicht in ihrem nahen Wohnumfeld für die AfD in Erscheinung treten möchten. Diesen
Menschen, die sich aus freien Stücken uns anschließen, sollten wir bei einem triftigen
Aufnahmewunsch bürgernah entgegenkommen.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2100
Antragsart/ Nummer: SO37
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Sven Tritschler
Mitgliedsnummer: 14743
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Bundesvorstand der Jungen Alternative (§17a Abs. 5
Bundessatzung)
Antragstext:
***ANTRAG DER JUNGEN ALTERNATIVE GEM. § 17 Abs. 5 DER BUNDESSATZUNG*** Der
Bundesparteitag möge beschließen: Der Passus "Aufgaben jenseits dieser vier Kerngebiete bedürfen
besonderer Rechtfertigung. Wir wollen prüfen, inwieweit vorhandene staatliche Einrichtungen durch
private oder andere Organisationsformen ersetzt werden können. Die gewaltige demographische
Problemlage, die uns in Deutschland bevorsteht, wird uns zu einem veränderten Staatsverständnis
zwingen." wird durch den Passus "Aufgaben jenseits dieser vier Kerngebiete bedürfen besonderer
Rechtfertigung. Wir wollen prüfen, inwieweit vorhandene staatliche Einrichtungen durch private
oder andere Organisationsformen ersetzt werden können. Dabei bleiben jedoch die Bereiche der
Grundversorgung (Wasser, Energie,Infrastruktur,etc.) unangetastet. Die gewaltige demographische
Problemlage, die uns in Deutschland bevorsteht, wird uns zu einem veränderten Staatsverständnis
zwingen." ersetzt.
Antragsbegründung:
Eine Verschlankung des Staates ist eine sinnvolle Idee. Jedoch nicht im bereich der Grundversorgung.
Hier sollte viel eher noch der Staat seine Hoheitsgewalt zurück gewinnen, als sie noch weiter ab zu
geben. Die Grundversorgung der Bürger in lebenswichtigen Bereichen wie z.B. Trinkwasser,
Infrastruktur und Energie, darf nicht in gewinnorientierte Privathände gelegt werden. Hier muss der
Staat die Versorgung sicher stellen.
Stand: 25. April 2016
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Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2116
Antragsart/ Nummer: SO38
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Sven Tritschler
Mitgliedsnummer: 14743
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Bundesvorstand der Jungen Alternative (§17a Abs. 5
Bundessatzung)
Antragstext:
***ANTRAG DER JUNGEN ALTERNATIVE GEM. § 17 Abs. 5 DER BUNDESSATZUNG*** Der
Bundesparteitag möge beschließen: Der Passus "Die ständige, vielfach ideologiegetriebene Expansion
der Staatsaufgaben stößt an finanzielle und faktische Grenzen. Sie bedroht inzwischen den
Kerngehalt der elementaren Freiheitsrechte der Bürger. Der Staat hat sich verzettelt. Es bedarf neuer
Konzentration auf die vier klassischen Gebiete: Innere und äußere Sicherheit, Justiz, Auswärtige
Beziehungen und Finanzverwaltung. Aufgaben jenseits dieser vier Kerngebiete bedürfen besonderer
Rechtfertigung." wird durch den Passus "Die ständige, vielfach ideologiegetriebene Expansion der
Staatsaufgaben stößt an finanzielle und faktische Grenzen. Sie bedroht inzwischen den Kerngehalt
der elementaren Freiheitsrechte der Bürger. Der Staat hat sich verzettelt. Es bedarf neuer
Konzentration auf die fünf klassischen Gebiete: Innere und äußere Sicherheit, Justiz, Auswärtige
Beziehungen, Bildung und Finanzverwaltung. Aufgaben jenseits dieser fünf Kerngebiete bedürfen
besonderer Rechtfertigung." ersetzt.
Antragsbegründung:
Bildung war stets einer der Hauptfaktoren, die Deutschland wirtschaftlich wie kulturell erhielten und
voranbrachten. Wie an anderer Stelle im Parteiprogramm festgestellt, ist eine Rückkehr zu den
Diplom-, Magister- und Staatsexamen-Studiengängen erstrebenswert. Diese Abschlüsse müssen
logischerweise staatlich kontrolliert werden. Auch die Schulbildung und die Notwendigkeit, dass
jeder Bürger Zugang zu ihr hat, erfordern weiterhin staatliches Engagement (auch im Hinblick auf die
ebenfalls im Programm geforderte Erhaltung des dreigliedrigen Schulsystems).
Stand: 25. April 2016
Seite 78 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2172
Antragsart/ Nummer: SO39
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Stefan Hein
Mitgliedsnummer: 291
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Kreisverband Potsdam, Bundes Brandenburg
Antragstext:
Die Alternative für Deutschland fordert als sozialpolitische Maßnahme einen Steuerfreibetrag in
Höhe von 24.000 EUR (2000 EUR pro Monat) für Jedermann. Egal ob Schüler, Azubi, Student,
Arbeiternehmer, Angestellter, Selbständiger, Freiberufler, Beamter oder Rentner! In einem ersten
Schritt soll der Steuerfreibetrag zum 1. Januar 2020 auf 18.000 EUR (1500 EUR pro Monat) steigen.
Damit Steuereinnahmen nicht wegbrechen, wird die derzeitige Vielzahl der steuerlichen
Ausnahmetatbestände – wie Pauschalen, Pauschbeträge, Freibeträge und Möglichkeiten der
Abschreibung – stark reduziert. Hierzu ist das deutsche Steuerrecht mit einer Übergangsfrist bis zum
1. Januar 2025 anzupassen. Stellt sich in Folge dieser Maßnahmen ein höheres Steueraufkommen für
den Fiskus ein, soll der Spitzensteuersatz gesenkt und die Staatsschulden getilgt werden.
Antragsbegründung:
Etwa ein Drittel der Weltsteuerliteratur ist auf Deutsch verfasst und regelt das hiesige Steuerrecht.
Hinzu kommt, dass mit jeder neuen Regierung immer mehr und immer neue soziale
Errungenschaften und Geschenke versprochen und umgesetzt werden, die in inflationäre
arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse, massive bürokratische Institutionen sowie
Förderprogramme münden und schließlich mündige Bürger zu abhängigen Bittstellern machen. Im
Ergebnis weiß heute niemand, wie effektiv all diese Maßnahmen funktionieren und wie dieser
permanente staatliche Eingriff die Arbeitswelten hart arbeitender Bürger in Deutschland beeinflusst.
Der überbordende Aufwand an betrieblichen Berichtspflichten gerade kleiner und mittelständischer
Unternehmen und die Möglichkeit für besser Verdienende, sich durch das löchrige Steuerrecht „arm“
zu rechnen, tun ihr Übriges.
Ziel des Antrags ist es, die Bürger im unteren Einkommensbereich steuerlich zu entlasten und Armut
trotz Job zu verhindern. Zudem soll die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen zu einer
Entbürokratisierung des Steuerrechts führen, die schlussendlich auch zu einer größeren
Steuergerechtigkeit und einer Absenkung des Spitzensteuersatzes führt.
Stand: 25. April 2016
Seite 79 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2202
Antragsart/ Nummer: SO40
Antrag zur Satzung
Namentlicher Hauptantragssteller: Markus Mohr
Mitgliedsnummer: 10577766
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung Der Kreisvorstand für den AfD-Kreisverband Aachen Stadt
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Einfügung eines neuen § 15 in der Bundessatzung. Alle
anderen Paragraphen verschieben sich numerisch. Wortlaut: § 15 Landeswahlversammlungen (1) Die
Aufgabe der Landeswahlversammlungen in den jeweiligen Bundesländern ist die Aufstellung der
Landeslisten für die Landtags- und Bundestagswahlen. (2) Die Landeswahlversammlungen finden als
Mitgliederversammlungen statt. (3) Die Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der
Landeswahlgesetze sind jeweils einzuhalten.
Antragsbegründung:
Die Erarbeitung von Parteiprogrammen und die Entsendung von Kandidaten zur Durchsetzung der
Parteipositionen in Parlamenten stellt den Wesenskern einer Partei dar. Dieser zentrale Punkt erhält
durch basisdemokratische Vorgehensweisen die höchste Legitimation.
1. Die direkte Beauftragung von Kandidaten ist authentischer und gerechter als deren Delegation.
2. Die Glaubwürdigkeit des von der AfD aufgestellten Kandidaten wird erhöht, da er im Gegensatz zu
den gewöhnlichen Delegiertenwahlverfahren der Altparteien, die direkte Basis hinter sich weiß und
nicht nur eine geringe Anzahl von Wahlmännern.
3. Die Glaubwürdigkeit der AfD wird erhöht, die vor allem mit einem hohen direktdemokratischen
Anspruch in der Öffentlichkeit um das Vertrauen der Wähler wirbt.
Stand: 25. April 2016
Seite 80 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
4. Es entfallen die aufwendigen Prozeduren zur Einberufung von gesonderten Versammlungen zur
Wahl von Delegierten. Das spart Zeit und Kosten.
5. Mitgliederversammlungen sind das derzeit mehrheitlich praktizierte Verfahren in der AfD und
durch die Ergänzung der Bundessatzung wird eine einheitliche Verfahrensweise über alle Länder
garantiert.
Stand: 25. April 2016
Seite 81 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2210
Antragsart/ Nummer: SO41
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Martin Berke
Mitgliedsnummer: 10598018
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung AfD Cochem Zell
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Die AfD fordert die Bundesregierung offiziell auf, die
Russland Sanktionen sofort aufzuheben.
Antragsbegründung:
Ohne Aufhebung der Russlandsanktionen entsteht der Wirtschaft und der einheimischen
Bevölkerung ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden und der Verlust sehr vieler Arbeitsplätze.
Zweitens verschlechtert sich durch diese Sanktionen die sicherheitspolitische Lage in Europa. Dritens
sind die Sanktionen auch nicht gerechtfertigt, weil die Bevölkerung der Krimm sich mit einer
demokratischen Volksabstimmung für die Zugehörigkeit zu Russland ausgesprochen hat.
Stand: 25. April 2016
Seite 82 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Neuer Antrag:
ID : 2226
Antragsart/ Nummer: SO42
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Jürgen Schulz
Mitgliedsnummer: 11577
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung KV Dresden
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Kurzprogramm Vorwort Die AfD versteht sich ausdrücklich
als Bürgerrechtspartei, die sich dem Erhalt, dem Ausbau und der aktiven Verteidigung unserer
freiheitlichen, demokratischen Grundordnung zum Wohle des deutschen Volkes verpflichtet fühlt.
Deutschland ist als Nation durch seine Geschichte, Sprache und Kultur eine klar definierte, in der
europäischen Tradition verankerte Werte- und Solidargemeinschaft. Sie wird getragen und befördert
durch die Selbstbestimmung seiner Bürger und findet in der sozialen Marktwirtschaft den ihr
angemessenen Ausdruck. Unsere Rechtsordnung ist gewaltenteilig und basiert auf einer
unabhängigen und strikt an Recht und Gesetz gebundenen Justiz. Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus. Dem wollen wir wieder Geltung verschaffen. Geleitet von den Prinzipien der Subsidiarität,
internationaler Kooperation und einem Menschenbild, das die Schöpfung bewahrt und respektiert.
Leitsätze zu Demokratie und Grundwerten. Die AfD setzt sich für eine Erneuerung der
demokratischen Kultur ein. Diese leidet unter einem Mangel an gegenseitigem Respekt und der
Verdrängung des normalen Bürgers aus den politischen Entscheidungsprozessen. Wir fordern
deshalb mehr Initiativ- und Mitbestimmungsrechte für den verantwortungsbewussten Staatsbürger.
Die Schweiz ist uns dafür Vorbild und ein in der Praxis bewährtes Modell. Wir streben nach: 1.
Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild. 2. Echter Gewaltenteilung. 3. Trennung von Amt und
Mandat. 4. Einschränkung des Einflusses der Parteien entsprechend der Verfassung (Finanzierung,
freie Listenwahl und freies Mandat, Amtszeitbeschränkung). 5. Eindämmen des Lobbyismus. 6
Strafbarkeit für Steuerverschwendung. 7. Private Altersvorsorge für Parlamentarier. Leitsätze zum
Euro und Europa. Die EU mit dem Euro ist gescheitert. Nicht an den europäischen Nationen, sondern
an der Absicht der EU, die Bürger von oben herab zu dominieren. Deshalb stehen wir für ein
demokratischeres Europa der Vielfalt, des freien Handels und Wettbewerbs. Geprägt von dem
grundlegenden Prinzip der Subsidiarität und unbedingter Vertragstreue. Dafür brauchen wir auch ein
neues Währungskonzept, das nicht wieder willkürlich politisiert werden kann. Es muss gewährleisten,
dass ehrliche Transaktionen zur Norm unserer internationalen Zusammenarbeit werden.
Handlungsfelder: 1. Rückkehr zum Konzept eines Europas der Vaterländer. 2. Wir bauen das neue
Europa von unten nach oben. 3. Jede Wählerstimme muss gleichwertig sein. 4. Konzentration der
gemeinsamen Institutionen auf die europäischen Interessen. 5. Keine Internationalisierung der
Stand: 25. April 2016
Seite 83 von 186
Antragsbuch – BPT Stuttgart
Anträge zur Tagesordnung und Sonstige Anträge
Haftung. Leitsätze zur inneren Sicherheit und Recht. Das Grundgesetz ist der Vertrag des Volkes mit
seinem Auftragnehmer, dem Staat. Die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit ist seine
Kernaufgabe. Die Justiz dient der Durchsetzung von Gleichheit aller vor dem Gesetz und der Kontrolle
des Staates im Sinne dieses Vertrages. Beiden Verpflichtungen kann oder will der Staat nicht mehr
gerecht werden. So sind die Sicherheitsorgane fundamental geschwächt und gleichzeitig überlastet
worden. Grenzen werden nicht mehr kontrolliert und respektiert. Die weisungsgebundenen
Staatsanwaltschaften unterscheiden nach Belieben zwischen erwünschten, tolerierbaren und
anderen Gesetzesbrüchen. Das ist einem Rechtsstaat unwürdig. Handlungsfelder: 1. Polizei
verstärken und Strafjustiz verbessern. 2. Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften stärken. 3.
Bürgernahe Gerichtsbarkeit ortsnah organisieren 4. Organisierte Kriminalität nachhaltig bekämpfen.
5. Mehr Opferschutz statt Täterschutz. 6. Angriffe auf Amtspersonen ächten und härter bestrafen. 7.
Selbstverteidigungsrechte stärken (Waffenrecht). Leitsätze zur Außen- und Sicherheitspolitik. Die
Politik muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden: Es geht um Deutschland, nicht um New
York, Brüssel oder Mekka. Unsere geostrategische Lage bestimmt unsere Interessen und die unserer
näheren und ferneren Nachbarn. Als rohstoffarmes Land leben wir einzig und allein von der Leistung
und Kultur der deutschen Bevölkerung, die wir der Welt anbieten können. Nur eine friedliche und
selbstbewusste, kooperative Außen- und Sicherheitspolitik nach allen Seiten sichert unsere Zukunft.
Handlungsfelder: 1. Qualitative Reorganisation der Vereinten Nationen. 2. Kooperationen mit den
Bündnispartnern beibehalten, keine Doppelstrukturen (keine EU-Armee). 3. Die Bundeswehr stärken,
Wehrpflicht reaktivieren. 4. Entwicklungshilfe als Hilfe zur Selbsthilfe. Leitsätze zur Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik. Eine zeitgemäße und arbeitsteilige Wirtschafts- und Sozialordnung beruht auf einer klar
definierten Solidargemeinschaft. Diese zu erhalten und zu schützen ist oberstes Ziel all unserer
Bemühungen. Nur so kann einem Sozialstaat die freie Entfaltung aller Formen von persönlichen
Talenten und Neigungen in einem balancierten System von Geben und Nehmen ermöglicht werden.
Die gegenwärtige Politik der offenen Grenzen zerstört fahrlässig alle Grundlagen unserer
Sozialordnung. Handlungsfelder: 1. Entbürokratisierung des Arbeitsmarktes. 2. Mindestlohn
beibehalten. 3. Förderung des Lastenausgleichs zwischen den Generationen. 4. Aktivierung der
Arbeitsmarktpolitik für Arbeit, die sich lohnt. Leitsätze zu Familie und Kindern. Zitat GG Art 6.1: „Ehe
und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Dem wollen wir wieder
Geltung verschaffen, indem wir den Begriff „Schutz“ mit Leben und Inhalt füllen und vor
sinnentleerten Ersatzhandlungen bewahren. Die Pflege und Erziehung der Kinder muss das natürliche
Recht und die Pflicht der Eltern bleiben. Dieses Recht zu respektieren und zu fördern ist oberstes
Staatsziel. Handlungsfelder: 1. Das Leitbild der traditionellen Familie fördern. 2. Kinder statt
Gender(politik). 3. Bewältigung des demografischen Wandels. 4. Stopp der Diskriminierung von
Vollzeitmüttern. 5. Alleinerziehende unterstützen und entlasten. Leitsätze zur Kultur, Sprache und
Identität. Gerade weil unser Leben immer weltläufiger, komplexer und unübersichtlicher wird,
braucht unsere Gesellschaft für ihren inneren Zusammenhalt gemeinsame und gelebte kulturelle
Werte. Unsere Geschichte, Sprache und Kultur ist dafür ein Schatz, den es zu pflegen und zu schätzen
gilt. Nicht als Staatsideologie, sondern als selbstbestimmtes Lebensgefühl aller, die sich ihrer
Identität als Deutsche verbunden fühlen. Handlungsfelder: 1. Leitkultur statt Multikulturalismus. 2.
Unsere Sprache ist das Zentrum unserer Identität. 3. Kultur und Kunst vom Staat emanzipieren. 4.
Öffentlichen Rundfunk verfassungskonform reformieren. 5. Die allgemeine Meinungsfreiheit vom
Diktat der politischen Korrektheit befreien. Leitsätze zum Spannungsverhältnis von Islam und
Demokratie. Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur garantierten Glaubens-, Gewissens- und
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Bekenntnisfreiheit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Islam ist zwar Teil unserer
Lebenswirklichkeit, steht aber in seiner praktizierten Lehre und seinem damit verbunden
umfassenden Herrschaftsanspruch (Sharia) im Widerspruch zu den allgemeinen Menschenrechten
und den unabdingbaren Werten der europäischen Aufklärung. Dem muss mit allen dem Rechtsstaat
zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet werden. Handlungsfelder: 1. Kritik am Islam muss erlaubt
sein. 2. Auslandsfinanzierungen von Schulen und Moscheen beenden. 3. Kein öffentlich-rechtlicher
Status für islamische Organisationen. 4. Keine Vollverschleierung im öffentlichen Raum und
Institutionen. Leitsätze zu Schule, Hochschule und Forschung. Die AfD ist geprägt von dem Grundsatz
der Chancengleichheit im Bildungsbereich und der Freiheit von Lehre und Forschung auf dem Boden
des Deutschland prägenden Humboldtschen Bildungsideals. Frei von ideologischen Vorgaben, offen
und förderlich für alle Talente und Ambitionen. Nicht bürokratische Vorgaben, sondern die
Leistungsgerechtigkeit muss wieder zum alleinigen Maßstab des Bildungserfolges werden. Theorie
und handwerkliche Praxis müssen gleichrangig anerkannt und gepflegt werden. Davon leben wir.
Handlungsfelder: 1. Die seelische und soziale Entwicklung der Kinder schützen. 2. Unser Schulsystem
durch Differenzierung und Freiheit stärken. 3. Leistungsbereitschaft und Disziplin fördern. 4. Das
duale System der Berufsausbildung aufwerten. 5. Nachgewiesene Studierfähigkeiten sind wichtiger
als Abi-Quoten. 6. Förder-und Sonderschulen erhalten – keine erzwungene Inklusion. 7. Keine
Förderung von Esoterik- und Genderstudien an den Unis. 8. Autonomie der Hochschulen schützen
(Promotions- und Habilitationsrecht). 9. Wiedereinführung von Diplom- und Magisterabschlüssen.
Leitsätze zu Integration und Asyl Die AfD ist ein entschiedener Gegner der unkontrollierten Öffnung
europäischer Grenzen für jeden. Asyl und Flucht sind keine Lösung, sondern ein Schaden, eine
Katastrophe für alle. Selbst wenn unser Schönwetter-Rechtssystem konsequent angewendet würde,
ist es für diese Art von Wanderungsbewegungen weder gedacht noch gemacht. Wer jedem helfen
will, hilft niemanden. Weder den Hilfsbedürftigen noch den Hilfswilligen. Deshalb muss der Zustrom
begrenzt, kontrolliert und qualitativ gesteuert werden. Handlungsfelder: 1. Lückenlose Erfassung
aller seit dem 30.09.2015 Zugewanderten mit Frist. Ohne diesen Nachweis kein Aufenthaltsrecht und
keine Sach- oder Geldleistungen. 2. Dem Grundsatz „Frauen und Kinder zuerst“ wieder Geltung
verschaffen. 3. Unser Anreizsystem radikal einschränken und international kommunizieren. 4.
Sozialleistungen für Zuwanderer aus der EU nach den Regelsätzen ihrer Heimat. 5. Den Schlepperund Rechtswegemissbrauch eindämmen. 6. Geduldeter Aufenthalt nur bei Aussicht auf Erfolg. 7.
Einwanderungsgesetz mit qualitativen und quantitativen Zielen. 8. Staatsbürgerschaft nur nach
erwiesener Integration. Leitsätze zu Wirtschaft, Verbraucherschutz und der digitalen Revolution. Die
Einführung der freien und sozialen Marktwirtschaft durch Ludwig Erhard in der von
Lebensmittelkarten, Bezugsscheinen und Schwarzhandel geprägten Nachkriegszeit führte praktisch
über Nacht zu mehr Wohlstand und Arbeit für alle. Sie wurde so zum Vorbild für von Not und Krieg
geplagte Nationen. Von Südkorea, Vietnam bis zu den Transformationsländern des ehemaligen
Ostblocks. Nun beginnt die Rolle rückwärts. Von TTIP über die Energiewende bis zur Anti-CO2-Politik
wird im Sinne der staatsmonopolistischen EU und UN reguliert, was internationale Konzerne und
NGOs wollen. Zu Lasten von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit. Die AfD versucht zu retten, was noch
zu retten ist – mit allen Mitteln. Auch mit echtem Verbraucherschutz und einer dezentralen,
selbstkontrollierten und staatsfernen digitalen Infrastruktur. Handlungsfelder. 1. Unternehmergeist
fördern. 2. Soviel wirtschaftliche Freiheit wie möglich mit sowenig Regulationen wie nötig. 3. Fair
Trade auf Basis multilateraler Abkommen. 4 Radikale Senkung der Bürokratiekosten für den
Mittelstand. 5. Sichere und umweltgerechte Produkte und Produktionsweisen durchsetzen. 6. Schutz
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und Freiheit für alle im Cyberspace. 7. Unmittelbare Mitbestimmung der Bürger in allen
Unternehmen der örtlichen Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Energie, ÖPNV). Leitsätze zu
Finanzen und Steuern. Wir wollen Deutschland reformieren. Dazu gehört eine grundlegende Reform
des Steuerrechts. Es muss gerechter, einfacher werden und besonders die unteren und mittleren
Einkommensgruppen entlasten. Wie man es auch immer dreht und begründet, Steuern sind Strafen
auf gute und ehrliche Arbeit – von der wir alle leben, auch der Staat. Also dürfen die Leistungsträger
nicht länger durch die „kalte Progression“ für ihr Engagement diskriminiert werden. Das Bank- und
Steuergeheimnis muss als Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verankert werden.
Handlungsfelder: 1. Einführung indexierter Steuerstufentarife gegen die kalte Progression. 2.
Obergrenze für die Staatsquote am BIP festlegen. 3. Familiensplitting für Familien mit Kindern
einführen. 4. Reform der Kommunalfinanzen und Abschaffung der Gewerbesteuer. 5.
Doppelbesteuerung durch Vermögens- und Erbschaftssteuer abschaffen. 6. Nur ein internationaler
Wettbewerb der Steuersysteme schützt den Bürger vor Überbelastung. 7. Das Bank- und
Steuergeheimnis ist als ein Bürgerrecht zu garantieren. 8. Staatsschulden tilgen, um die schon
tickende Zinszeitbombe zu entschärfen. Leitsätze zur Energiepolitik: Die AfD steht für eine NoNonsense-Politik. Das gilt gerade auch für die Energie- und Klimapolitik. Geleitet von den gesicherten
Erkenntnissen der Naturwissenschaft und Technik fordern wir, sowohl das Gesetz zu den
Erneuerbaren Energien als auch die kostspieligen Folgen der sogenannten Energiewende sofort zu
beenden – zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Energieverbraucher. Weil Wind und Sonne
beim heutigen Stand der Technik in Deutschland keine positive Energie- und CO2-Bilanz haben (ganz
im Gegensatz zur Kernenergie). Handlungsfelder: 1. Die garantierten Einspeise-Vergütungen nach
dem EEG sofort beenden (Vertrauensschutz für den Bestand). 2. Schluss mit der bauphysikalisch
schädlichen „Verpackung“ unserer Städte. 3. Brot für die Welt ist wichtiger als Biosprit. 4.
Bürgerbeteiligung bei der Prüfung der Chancen und Risiken des Frackings. 5. Forschung zur
Kernenergie weiterentwickeln und sichere Anlagen länger nutzen. Leitsätze zu Natur- und
Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft. Nicht der Mensch an sich ist der Feind unserer
Kulturlandschaften, sondern die Dummheit und Kurzsichtigkeit einzelner Akteure. Unsere
Landschaften wirden hemmungslos mit Windkraftanlagen zugebaut. Also kommt es auf unser aller
Bewusstsein an, sorgfältiger mit den komplexen Zusammenhängen unserer Lebensgrundlagen
umzugehen. Handlungsfelder: 1. Schluss mit dem rücksichtslosen Ausbau der Windenergie. 2. Tiere
sind als fühlende Wesen zu respektieren. 3. Rituelle Schächtungen ohne Betäubung verbieten. 4.
Flächenbezogene Subventionen der Agrarindustrie beenden. 5. Strenge Kontrolle für gentechnisch
veränderte Lebewesen und Pflanzen. 6. Die Förderung umweltfreundlicher Produktionsformen
verbessern. 7. Naturnahe und traditionell verankerte Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei stützen. 8.
Keine Ausgleichsmaßnahmen zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft. Leitsätze zur Infrastruktur,
Wohnen und Verkehr: Unsere Infrastruktur ist eine der größten Kulturleistungen unserer
Gesellschaft. Sie zu erhalten, zu entwickeln und permanent den wechselnden Erfordernissen
anzupassen, ist eine der größten Herausforderungen. Nach dem Motto „Aus dem Auge, aus dem
Sinn“ ist hier viel versäumt worden. Oft sind sogar zweckgebundene Mittel für wahltaktische
Manöver in gigantischen Mengen vergeudet worden. Die AfD fordert deshalb den Straftatbestand
der Steuerverschwendung. Fangen wir endlich an, die Mittel sachgemäß einzusetzen.
Handlungsfelder: 1. Werterhaltung ist oft besser als Abriss und Neubau. 2. Frühzeitige Einbindung
der Rechnungshöfe, schon bei Planung und Umsetzung. 3. Zweckgebundene Gebühren, Steuern und
Rücklagen auch so nutzen. 4. Güterfernverkehre entsprechend der Systemvorteile ausbauen. 5. Freie
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Wahl der Verkehrsmittel ohne Schikanen. 6. Den ländlichen Raum als Lebensraum der Zukunft
planen. 7. Flächendeckende Breitbandversorgung ist kooperativ machbar. 8. Baurecht vereinfachen.
9. Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen schaffen keinen Wohnraum. 10. Die Stadtbrachen für
den verdichteten Wohnungsbau nutzen.
Antragsbegründung:
Der Antrag "Kurzprogramm" versteht sich nicht als konkurrierendes Programm zum "Leitantrag". Er
dient vielmehr als Zusammenfassung und Hilfestellung für die Bewertung des Leitantrages.
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Neuer Antrag:
ID : 1170
Antragsart/ Nummer: SO43
Antrag zur Beschlussfassung
Namentlicher Hauptantragssteller: Wolfram Schubert
Mitgliedsnummer: 10591668
Der Antrag wird unterstützt: Gliederung 1. Bezirksvorstand Niederbayern/2. Kreisvorstand LandshutKehlheim/3. Kreisvorstand Straubing-Bogen/Regen/ 4. Kreisvorstand Rottal-Inn/Dingolfing-Landau, 5.
Kreisvorstand Passau/Freyung-Grafenau, 6. Kreisvorstand Gütersloh, 7. Kreisvorstand Warendorf
(NRW
Antragstext:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Der Leitantrag der Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes wird ersetzt durch den
Text mit dem Titel
Mut zur Verantwortung - Politik für Deutschland
Vorschlag aus Niederbayern für ein Grundsatzprogramm
Antragsbegründung:
Zum Inhalt:
Auch wir stehen voll hinter den Aussagen des Leitantrags der BPK (LA) und wissen die Arbeit der
Fachausschüsse zu würdigen. Angesichts des sehr gründlichen und aufwendigen Verfahrens fehlte
allerdings erkennbar die Zeit für eine weitere, übergeordnete Endbearbeitung. Somit zeigt sich der
LA in zweierlei Hinsicht als problembehaftet:
Einerseits ist er insgesamt zu umfangreich, was zu Detail-Lastigkeit, einem inneren Ungleichgewicht
und zu einer Verwässerung der Kernaussagen führt.
Stand: 25. April 2016
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Andrerseits fehlen ihm ein gesamtpolitisches Fundament und die Rückführung auf unsere
Verfassung, um daraus alle Aussagen und Forderungen jetzt und künftig zu begründen.
So gesehen gleicht der LA eher einem Wahl- denn einem Grundsatzprogramm. Belässt man es dabei,
bleiben die Inhalte des LA beliebig und angreifbar, und wer sie vertritt, gerät in eine
Rechtfertigungsrolle. Das muß nicht sein. Unser Programm soll hieb- und stichfest auf dem Recht,
insbesondere dem Grundgesetz aufbauen, und alle unsere Positionen und Forderungen sollen sich
exakt daraus ableiten lassen. Nur so können wir als AfD überzeugend in die Offensive gehen und
unsere Gegner und Kritiker in die Rechtfertigung zwingen. Wir sind die Partei der Verfassung und des
Rechts. Dies kommt in der vorliegenden Fassung des LA nicht zum Ausdruck.
So haben wir in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit in konzentriertester Arbeit einen Vorschlag
erstellt, der dieses Problem lösen dürfte. Wir haben zunächst
- die Positionen aus dem Entwurf der BPK übernommen,
- redundante Stellen eingekürzt,
- wo nötig, redaktionelle und darstellerische Verbesserungen vorgenommen,
- wo nötig, Sinnzusammenhänge und Überleitungen hergestellt,
- wo nötig, inhaltliche Klarstellungen, Ergänzungen oder Berichtigungen vorgenommen,
- Systematik und Gliederung übersichtlicher gestaltet.
Dies ergab einen kompakteren, leichter lesbaren Text, der Raum schuf für die Vorschaltung oder
Einfügung der erforderlichen Kernaussagen. Diese beschreiben am Grundgesetz entlang unsere
Positionen und münden dann zwangsläufig zu unseren Forderungen. Das heißt, wir, die Alternative
für Deutschland, sind die wirklichen Anwälte des Grundgesetzes und damit des Rechts. Dies tritt vor
allem in den Kapiteln 1(Demokratie und Rechtsstaat), 3 (Europa- und Außenpolitik), 4 (Religion),
5(Währungs- und Finanzpolitik), 8 (Ausländerpolitik) und 11 (Medien) hervor. Selbstverständlich zieht
sich der rote Faden des Grundgesetzes auch durch alle anderen Kapitel. Wir machen deutlich und
belegen,
- dass wir derzeit Zeugen und Betroffene eines auf mehreren Ebenen stattfindenden kalten
Staatsstreiches sind (Kap. 3 – EU, Kap. 8 – Einwanderung, Kap. 12 – Energiewende),
- dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bereits ausgehöhlt sind und nur noch dem Namen nach
bestehen (Kap. 1),
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- wir thematisieren zusätzlich zum LA in Kap. 1 die Problematik bei der Strafbarkeit des Hochverrats,
die ständigen Verletzungen der Parteienneutralität, die Rollen der Antifa und der
Verfassungsschutzämter, und was wir dagegen tun können,
- in Kap. 4 begründen wir ergänzend zum LA eingehend, warum und inwieweit der Islam
verfassungswidrig ist, und beschreiben die Problematik der unzureichenden Trennung von Kirche und
Staat,
- in Kap. 8 begründen wir, warum das Regierungshandeln in der Einwanderungsfrage
verfassungswidrig ist; wir trennen zwischen Asyl und Einwanderung sowie zwischen
Sofortmaßnahmen und grundsätzlichen Problemlösungen,
- in Kap. 9 setzen wir den Eltern- und Familienbegriff auf den Boden des Grundgesetzes und weisen
nach, dass eine Durchsetzung der Gender-Ideologie verfassungswidrig ist,
- in Kap.11 nehmen wir uns der Medien und der mafiösen Methoden der Altparteien zur Abschaffung
der Meinungsfreiheit an und beleuchten die nunmehrige Rolle der ö.r. Rundfunkanstalten als
verfassungswidrige Propagandainstrumente.
Zwangsläufig gelangen wir damit zum Volksentscheid als einzig verbleibendes politisches Rezept
gegen unsere Staats- und Demokratie-Krise. Wir haben ihn daher an allen einschlägigen Stellen zur
Sprache gebracht.
Abgeleitet vom Grundgesetz und dessen Begriffen der Verantwortung für das Wohl des deutschen
Volkes als zwingende Handlungsanweisung für die Regierenden entwickeln wir das Konzept der
Verantwortungspolitik, das unsere einigende Maxime sein sollte. Dagegen steht die herrschende
moralisierende Gesinnungspolitik, die sich inzwischen anmaßend über Verfassung, Recht und Gesetz
hinwegsetzt, die Gesellschaft spaltet, und gegen die wir antreten müssen. Wir haben diese beiden
Begriffe nicht erfunden, aber sie bringen das, worum es geht, auf den Punkt. Sie bilden die weitere
gedankliche Klammer des Entwurfs und machen damit den gesamten Inhalt schlüssig. Daneben
eignet sich der Entwurf für die praktischen Nutzanwendung. Jedes Parteimitglied kann damit künftig
diffamierenden Angriffen argumentativ begegnen.
Diese Grundgedanken stellen wir in der Präambel voran. Wir hinterfragen auch den tieferen Grund
der Gesinnungspolitik und ihre Wirkungsweise bei der Indoktrinierung und Einschüchterung unserer
Bevölkerung.
Auch dieser Entwurf erhebt bei weitem nicht den Anspruch, vollkommen und dauerhaft zu sein.
Entsprechend unserem Selbstverständnis als junge, demokratische und lebendige Partei ist er
zukunftsoffen und und kann vom Parteisouverän, den Mitgliedern, weitergestaltet werden.
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Zum Verfahren:
Wir stellen den gesamten Text gem. § 6 (2) GO als Hauptantrag alternativ zum Leitantrag der
Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes. Wird dies von der Mehrheit der Mitglieder
so entschieden, wird dieser Entwurf zum Leitantrag und sämtliche eingereichten Änderungsanträge
sind als solche für diesen Text auszulegen. Auch ansonsten wäre dieser Text als neuer Leitantrag
uneingeschränkt für Änderungen, Ergänzungen und Streichungen durch präsente Sachanträge gem. §
7 GO zugänglich.
Stand: 25. April 2016
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E N T W U R F Stand 8. April 2016
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Alternaive für Deutschland
Schiedsgerichtsordnung
vom 30. April 2016
I. Gerichtsverfassung
§ 1 Grundlagen
§ 2 Einrichtung der Schiedsgerichte
§ 3 Unabhängigkeit der Schiedsgerichte
§ 4 Besetzung des Bundesschiedsgerichts
§ 5 Besetzung der Landesschiedsgerichte
§ 6 Nachrückregelung
§ 7 Geschätsstelle und Aktenführung
§ 8 Zuständigkeit der Landesschiedsgerichte
§ 9 Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts
II. Verfahren
§ 10 Anrufung
§ 11 Antragsberechigung
§ 12 Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen
§ 13 Verfahrensbeteiligte
§ 14 Einleitung des Verfahrens, Schritverkehr
§ 15 Bevollmächigte
§ 16 Sachverhaltsermitlung
§ 17 Schritliches Verfahren
§ 18 Mündliche Verhandlung
III. Entscheidung und Rechtsmitel
§ 19 Entscheidungen
§ 20 Einstweilige Anordnung
§ 21 Rechtsmitel
§ 22 Rechtsmitelverfahren
IV. Schlußbesimmungen
§ 23 Kosten
§ 24 Inkrattreten
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Alternative für Deutschland
E N T W U R F Stand 8. April 2016
I. Gerichtsverfassung
§ 1 Grundlagen
(1) Die Schiedsgerichtsordnung ist für alle Schiedsgerichte der Partei bindend.
Zusätzliche oder abweichende Regelungen durch andere Gliederungen sind
nur insoweit zulässig, wie es diese Ordnung ausdrücklich vorsieht.
(2) Die Parteimitglieder sind verplichtet, sich bei Streifragen, für deren Entscheidung die Schiedsgerichte zuständig sind, zunächst an diese zu wenden.
Die Schiedsgerichte sollen in jedem Stand der Verfahren auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits hinwirken.
§ 2 Einrichtung der Schiedsgerichte
(1) Auf der Bundes- und Landesebene werden Schiedsgerichte eingerichtet.
(2) Die Schiedsrichter und Ersatzschiedsrichter werden auf eine Dauer von
zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Schiedsrichter durch Ablauf seiner Amtszeit
oder aus sonsigen Gründen aus dem Amt aus, so rückt ein Ersatzschiedsrichter in das Schiedsgericht nach. Die Reihenfolge, in der die gewählten Ersatzschiedsrichter nachrücken, ergibt sich aus der zeitlichen Reihenfolge ihrer
Wahl, im Falle der gleichzeiigen Wahl nach dem Wahlergebnis. Abweichend
davon rückt der nach dieser Reihenfolge erste Ersatzschiedsrichter mit der Befähigung zum Richteramt nach, wenn sonst nicht die nöige Zahl von Schiedsrichtern diese Eigenschat häte. Sind keine Ersatzschiedsrichter mehr vorhanden, verlängert sich die Amtszeit der amierenden Schiedsrichter bis zur Wahl
neuer Schiedsrichter.
(3) Ein Schiedsgericht muß mit mindestens drei Schiedsrichtern besetzt sein,
um Entscheidungen trefen zu können. Ist das nicht der Fall, benennt das
Bundesschiedsgericht kommissarische Schiedsrichter, die bis zur Neuwahl im
Amt sind oder erklärt ein anderes Landesschiedsgericht vorübergehend für zuständig. Dies gilt auch, wenn nicht die nöige Zahl amierender Schiedsrichter
über die Befähigung zum Richteramt verfügt.
(4) Trit der Fall des Abs. 3 beim Bundesschiedsgericht ein, wird der Landesschiedsrichter mit der längsten ununterbrochenen Parteizugehörigkeit zum Ersatzrichter. Bei gleicher Dauer der Parteizugehörigkeit entscheidet das Lebensalter.
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Alternative für Deutschland
E N T W U R F Stand 8. April 2016
§ 3 Unabhängigkeit der Schiedsgerichte
(1) Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie müssen Mitglieder der AfD sein. Mit dem Ende der Mitgliedschat in der Partei endet auch das Richteramt. Ein Richter darf in derselben Rechtsangelegenheit nur in einer Instanz täig sein.
(2) Die Mitglieder der Schiedsgerichte dürfen nicht Mitglied eines Parteivorstands sein. Die Täigkeit eines Schiedsrichters ist unvereinbar mit einem entgeltlichen Beschätigungsverhältnis
1. zur Partei, einer Parteigliederung oder einer Parteivereinigung nach § 17 der
Bundessatzung,
2. zu einem Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags, eines Landesparlaments einer kommunalen Volksvertretung oder einer entsprechenden
parlamentarischen Gruppe oder Frakion,
3. zu einem Mitglied des Bundesvorstands, eines Landesvorstands oder des
Schiedsgerichts.
(3) Wird von irgendeiner Seite versucht, das Verfahren zu beeinlussen, so hat
das Gericht dies unverzüglich dem zuständigen Landesvorstand oder dem
Bundesvorstand der Partei bekannt zu machen. Können diese nach Aufassung
des Gerichts keine angemessene Abhilfe schafen, so kann das Gericht entscheiden, den Beeinlussungsversuch parteiöfentlich zu machen.
(4) Ein Schiedsrichter kann der Entscheidung eine abweichende Meinung anfügen. Dieser Wunsch ist den übrigen Schiedsrichtern bis zum Abschluß der Beratungen zu einer Entscheidung mitzuteilen. Die abweichende Meinung ist
dem Vorsitzenden binnen zwei Wochen nach Abschluß der Beratungen in Textform zu übermiteln.
(5) Schiedsgerichtsverfahren sind seitens des Schiedsgerichts vertraulich zu
behandeln. In begründeten Fällen, insbesondere um Schaden von der Partei
abzuwenden, sind die Schiedsrichter berechigt, den Bundesvorstand bzw.
Landesvorstand oder den Bundesparteitag bzw. Landesparteitag über Vorgänge zu informieren.
(6) Das Schiedsgericht erstellt eine vollständig anonymisierte Fassung der Entscheidung. Diese kann von dem Schiedsgericht sowie dem Bundes- bzw. Landesvorstand parteiöfentlich gemacht werden.
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§ 4 Besetzung des Bundesschiedsgerichts
(1) Der Bundesparteitag wählt die Schiedsrichter des Bundesschiedsgerichts.
Das Bundesschiedsgericht besteht aus neun Schiedsrichtern. Die Schiedsrichter wählen aus ihren Reihen einen Präsidenten, der das Schiedsgericht leitet
und seine Geschäte führt, und einen Vizepräsidenten. Das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten können nur Personen ausüben, die die Befähigung zum Richteramt haben.
(2) Zusätzlich wählt der Bundesparteitag bis zu neun Ersatzschiedsrichter. Ersatzschiedsrichter können zu Beratungen als Gäste zugelassen werden, wenn
dies dem Gericht im Einzelfall zweckmäßig erscheint.
(3) Dem Bundesschiedsgericht dürfen höchstens jeweils zwei Schiedsrichter
aus demselben Landesverband angehören. Würde durch das Nachrücken eines Ersatzschiedsrichters diese Zahl überschriten, rückt an seiner Stelle der
nächsfolgende Ersatzschiedsrichter nach.
(4) Das Bundesschiedsgericht verhandelt und entscheidet in der Besetzung
von drei Schiedsrichtern, von denen zwei die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Es kann Kammern bilden; der Vorsitzende einer Kammer muß die
Befähigung zum Richteramt haben.
Das Bundesschiedsgericht beschließt zum Ende jeden Jahres den Geschätsverteilungsplan für das Folgejahr, der die Zusammensetzung der Kammern
und die Verteilung der Verfahren regelt. Das Bundesschiedsgericht kann Entscheidungen nur in der dem Geschätsverteilungsplan entsprechenden Besetzung wirksam treffen. Solange kein neuer Geschätsverteilungsplan beschlossen ist, gilt der bisherige Geschätsverteilungsplan weiter. Im Falle einer Umbesetzung des Bundesschiedsgerichts kann der Geschätsverteilungsplan auch
unterjährig neu aufgestellt werden. Änderungen der Geschätsverteilung gelten nur für danach anhängig gewordene Verfahren.
(5) In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesamtpartei oder besonders schwierigen Fällen können die Verfahrensbeteiligten sowie die zuständige
Kammer die Entscheidung durch das Bundesschiedsgericht in der vollen Besetzung des Absatzes 1 (Senat) beantragen. Will eine Kammer in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage von der Entscheidung einer anderen Kammer abweichen, so hat sie die Entscheidung durch den Senat zu beantragen.
Über den Antrag entscheidet der Senat.
OPTIONAL:
(6) Der Parteitag kann die Bestellung eines Schiedsrichters mit Dreiviertelmehrheit widerrufen. Der Antrag auf Widerruf kann nicht als Dringlichkeitsantrag gestellt werden.
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§ 5 Besetzung der Landesschiedsgerichte
(1) Die Landesparteitage wählen das für ihren Landesverband zuständige Landesschiedsgericht. Das Landesschiedsgericht besteht aus mindestens drei
Richtern. Die jeweilige Landessatzung kann eine höhere Zahl von Schiedsrichtern vorsehen.
(2) Das Landesschiedsgericht verhandelt und entscheidet in der Besetzung von
drei Schiedsrichtern, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben
muß. § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 (Wahl des Präsidenten), Abs. 2 (Ersatzschiedsrichter), Abs. 4 Sätze 2 bis 7 (Geschätsverteilung) sowie Abs. 5 (Grundsätzliche
Entscheidungen) und Abs. 6 (Abberufung) gelten für die Landesschiedsgerichte
entsprechend.
(3) Die Landessatzungen können vorsehen, daß an den jeweiligen Landesschiedsgerichten auch Kammern eingerichtet werden, die gemäß § 14 Abs. 3
Parteiengesetz mit Beisitzern besetzt werden, die von den Streiteilen paritäisch benannt werden. In diesem Fall muß der Vorsitzende dieser Kammer ein
gewählter Schiedsrichter mit der Befähigung zum Richteramt sein. Die Beisitzer müssen Parteimitglied sein.
§ 6 Nachrückregelung
(1) Der Rücktrit eines Schiedsrichters ist dem gesamten Schiedsgericht gegenüber zu erklären. Ein zurückgetretener Schiedsrichter wird durch den in der
Rangfolge nächsten Ersatzschiedsrichter ersetzt. Trit der Präsident zurück, so
wählt das Schiedsgericht einen neuen Präsidenten. Dasselbe gilt für den Vizepräsidenten.
(2) Ist zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung absehbar, daß ein Schiedsrichter im Verlauf des Verfahrens seinen Plichten nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, so darf er sein Richteramt für dieses Verfahren ruhen lassen. Er hat
dies dem gesamten Gericht sofort mitzuteilen.
(3) Vor und nach der Eröfnung des Verfahrens haben beide Streitparteien das
Recht, einen Schiedsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Über den Ausschluß entscheidet die Kammer bzw. der Senat ohne die Mitwirkung des abgelehnten Schiedsrichters. Ist das Schiedsgericht ohne den oder
die abgelehnten Richter nicht entscheidungsfähig, so entscheidet das Bundesschiedsgericht über die Ablehnung. Weiterhin hat jeder Richter unabhängig
von einer Ablehnung das Recht, sein Amt für ein Verfahren wegen Besorgnis
der Befangenheit ruhen zu lassen.
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(4) Nimmt ein Schiedsrichter an Beratungen, Sitzungen und Entscheidungen in
einem Verfahren ohne zureichenden Grund nicht teil und hat der Vorsitzende
den Betrefenden ermahnt und erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Mitwirkung gesetzt, so kann der Vorsitzende ihn von dem Verfahren ausschließen.
Gegen den Ausschluß kann der Betrofene das Bundesschiedsgericht anrufen,
das abschließend entscheidet.
(5) Für die Fälle der Absätze 2, 3 und 4 ist im Geschätsverteilungsplan eine
Vertretungsregelung vorzusehen. Hierbei können auch Ersatzschiedsrichter als
Vertreter herangezogen werden. Die Verfahrensbeteiligten sind über den Eintrit des Vertretungsfalls in Kenntnis zu setzen.
§ 7 Geschätsstelle und Aktenführung
(1) Die Geschätsstelle des Schiedsgerichts ist bei der Geschätsstelle der
Bundespartei bzw. des jeweiligen Landesverbands ansässig, sofern nicht das
Schiedsgericht durch Beschluß hierfür einen anderen Ort besimmt.
(2) Im Falle der Landesschiedsgerichte muß sich die Geschätsstelle im jeweiligen Bundesland beinden.
(3) Die Trennung des Geschätsbetriebs von Parteigliederung und Schiedsgericht sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Schiedsgerichtssachen sind
durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.
(4) Zu jedem Schiedsgerichtsverfahren ist eine Akte anzulegen, die alle in das
Verfahren eingeführten Schritstücke und die Entscheidungen umfaßt. Die
Akte ist nach Abschluß des Verfahrens mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Förmliche Entscheidungen des Schiedsgerichts sind dauerhat zu archivieren.
§ 8 Zuständigkeit der Landesschiedsgerichte
Die Landesschiedsgerichte sind zuständig für die Entscheidung über
1. die Anfechtung von Wahlen zu Organen und durch Organe des Landesverbands und seiner Gliederungen sowie von Wahlen zur Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen im Bereich des Landesverbands;
2. die Anfechtung sonsiger Beschlüsse von Organen des Landesverbands oder
seiner Gliederungen;
3. Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesverbands; für Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder, die keinem Landesverband angehören, ist das
Landesschiedsgericht des Landesverbands Berlin zuständig;
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Alternative für Deutschland
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4. sonsige Streiigkeiten zwischen dem Bundesverband, dem Landesverband
oder einem ihm angehörigen Gebietsverband und einzelnen Mitgliedern des
Landesverbands;
5. Streiigkeiten zwischen dem Landesverband und ihm angehörigen Gebietsverbänden oder zwischen Gebietsverbänden innerhalb des Landesverbands;
6. sonsige Streiigkeiten über Auslegung und Anwendung des Satzungsrechts
der Partei, die im Bereich des Landesverbands entstehen, soweit das Interesse
der Partei berührt ist.
§ 9 Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts
Das Bundesschiedsgericht ist zuständig für die Entscheidung über
1. den Antrag auf Überprüfung von Entscheidungen der Landesschiedsgerichte,
2. die Anfechtung von Wahlen auf Ebene der Bundespartei,
3. die Anfechtung sonsiger Beschlüsse von Organen des Bundesverbands,
4. Streiigkeiten zwischen der Bundespartei und Gebietsverbänden, zwischen
Landesverbänden sowie zwischen Gebietsverbänden, die nicht demselben
Landesverband angehören,
5. sonsige Streiigkeiten über Auslegung und Anwendung des Satzungsrechts
der Partei, soweit das Interesse der Partei berührt ist und nicht nach § 8 Nr. 6
die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts begründet ist.
II. Verfahren
§ 10 Anrufung
(1) Die Schiedsgerichte werden nur auf Anrufung durch eine Streitpartei akiv.
(2) Die Anrufung erfolgt durch Einreichung der unterschriebenen Antragsschrit in Papierform – nebst dreier Kopien – bei der Geschätsstelle des
Schiedsgerichts.
(3) Die Antragsschrit muß enthalten:
1. Namen, Kontaktdaten und Mitgliedsnummer des Antragstellers,
2. die Bezeichnung des Antragsgegners und dessen Kontaktdaten,
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3. einen konkreten Antrag,
4. eine Antragsbegründung einschließlich einer Schilderung des Sachverhalts
und der behaupteten Rechtsverletzung.
(4) Macht der Antragsteller glaubhat, daß ihm die Kontaktdaten des Antragsgegners unbekannt sind, oder erweisen sich die vom Antragsteller angegebenen Kontaktdaten des Antragsgegners als unzutrefend, holt das Schiedsgericht diesbezügliche Auskunt eines zuständigen Parteivorstands ein.
§ 11 Antragsberechigung
Antragsberechigt sind
1. in Verfahren über die Anfechtung von Wahlen
a) der Bundesvorstand,
b) der Vorstand jedes Gebietsverbands, in dessen Bereich die Wahl statgefunden hat,
c) ein Zehntel der simmberechigten Teilnehmer der Versammlung, die die
angefochtene Wahl vollzogen hat,
d) wer geltend macht, in einem Recht in Bezug auf diese Wahl verletzt zu sein,
2. in Verfahren über Ordnungsmaßnahmen
a) der Bundesvorstand,
b) jeder für das betrofene Mitglied zuständige Vorstand eines Gebietsverbands,
c) das Parteimitglied, gegen das die Ordnungsmaßnahme ausgesprochen oder
beantragt ist,
3. in allen übrigen Verfahren
a) der Bundesvorstand,
b) der Vorstand jedes Gebietsverbands, der in der Sache betrofen ist,
c) wer geltend macht, in seinen Rechten als Parteimitglied verletzt zu sein.
§ 12 Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen
(1) Die Anfechtung von Wahlen und von Beschlüssen von Parteiorganen ist zulässig binnen eines Monats nachdem der Antragsteller von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat oder bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt häte
erlangen müssen, längstens aber ein halbes Jahr nach dem Tag der Wahl oder
der Beschlußfassung. Die Frist ist gewahrt durch Einreichung der Antragsschrit
beim zuständigen Schiedsgericht.
(2) Die Anfechtung ist nur begründet, wenn die Rechtsverletzung geeignet war,
das Ergebnis der Absimmung zu beeinlussen.
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E N T W U R F Stand 8. April 2016
(3) Eine satzungsmäßige Befugnis von Organen, bei Wahlverstößen die Wiederholung von Wahlen anzuordnen, bleibt unberührt.
§ 13 Verfahrensbeteiligte
(1) Beteiligtenfähig in Verfahren vor den Schiedsgerichten sind
1. die Bundespartei sowie Parteigliederungen,
2. Organe der Partei und ihrer Gliederungen,
3. andere satzungsmäßig deinierte Parteigremien,
4. Parteimitglieder.
(2) Verfahrensbeteiligte sind
1. der Antragsteller,
2. der Antragsgegner,
3. Beigeladene.
(3) Für mehrere Antragsteller oder mehrere Antragsgegner gelten die Vorschriten der §§ 59-63 ZPO (Streitgenossenschat) entsprechend. Das Gericht
kann durch Beschluß mehrere bei ihm anhängige Verfahren derselben oder
verschiedener Parteien über den gleichen Gegenstand zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden und wieder trennen.
(4) Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag Drite, deren rechtliche
Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. Sind an dem
streiigen Rechtsverhältnis Drite derart beteiligt, daß die Entscheidung auch
ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie beizuladen (notwendige Beiladung). Der Beigeladene kann innerhalb der Anträge eines Beteiligten selbständig Angrifs- und Verteidigungsmitel geltend machen und alle
Verfahrenshandlungen wirksam vornehmen. Abweichende Sachanträge kann
er nur stellen, wenn eine notwendige Beiladung vorliegt. Der Beiladungsbeschluß ist den Verfahrensbeteiligten zu übermiteln. Er ist unanfechtbar.
(5) Rechtskrätige Entscheidungen der Schiedsgerichte sind für alle Verfahrensbeteiligten verbindlich.
§ 14 Einleitung des Verfahrens, Schritverkehr
(1) Nach Eingang des Antrags bei dem Schiedsgericht prüt dieses, ob der Antrag als unzulässig oder ofensichtlich unbegründet erscheint. Ist das der Fall,
weist es den Antragsteller auf diese Einschätzung hin und gibt unter Setzung
einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Ergänzung der Antragsschrit. Geht
innerhalb der Frist keine weitere Stellungnahme des Antragstellers ein, gilt
dies als Rücknahme des Antrags. Das Gericht kann die Vorprüfung auf eines
seiner Mitglieder übertragen.
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(2) Sofern nicht der Antrag nach Abs. 1 als zurückgenommen gilt, eröfnet das
Gericht das Verfahren und teilt dies den Verfahrensbeteiligten mit. Zugleich informiert es die für die Verfahrensbeteiligten örtlich zuständigen Landesvorstände über die Eröfnung des Verfahrens, die Beteiligten und die gestellten
Anträge.
(3) Mit der Miteilung der Verfahrenseröfnung übermitelt das Schiedsgericht
die Antragsschrit an den Antragsgegner und setzt diesem eine angemessene
Frist zur Stellungnahme. Die Frist soll nur in Fällen besonderer Eilbedürtigkeit
weniger als zwei Wochen betragen.
(4) Alle Schreiben des Gerichts an einen Verfahrensbeteiligten sowie Schreiben
der Verfahrensbeteiligten an das Gericht sind jeweils den übrigen Verfahrensbeteiligten zu übermiteln. Die Übermitlung von verfahrensbezogenen Schritstücken erfolgt in Texform durch Brief, Telefax oder E-Mail. Maßgeblich sind
die von dem jeweiligen Adressaten dem Gericht angezeigten, ansonsten die
bei der Partei hinterlegten Kontaktdaten des Adressaten. Die Übermitlung
durch das Gericht gilt ab Zugang, spätestens mit Ablauf von drei Tagen nach
der dokumenierten Absendung als bewirkt, sofern nicht eine Fehlermeldung
wegen Unzustellbarkeit erfolgt.
§ 15 Bevollmächigte
(1) Die Verfahrensbeteiligten können sich durch ein anderes Parteimitglied
oder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Bevollmächigung ist dem
Schiedsgericht schritlich nachzuweisen.
(2) Ist eine Mitglieder- oder Delegiertenversammlung Antragsgegner, so wird
diese durch den Vorstand der entsprechenden Parteigliederung vertreten.
(3) Ist die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung Antragsgegner und der
Vorstand Antragsteller, besimmt das Gericht einen Vertreter des Antragsgegners von Amts wegen.
§ 16 Sachverhaltsermitlung
(1) Das Gericht kann auf Grund des von den Verfahrensbeteiligten mitgeteilten
Sachverhalts entscheiden. Es kann von Amts wegen den Sachverhalt weiter
auklären und ist dabei an Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Es
wirkt darauf hin, daß Formfehler beseiigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt und die
für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
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(2) Das Gericht kann die Vorstände der von dem Verfahrensgegenstand sachlich betrofenen Parteigliederungen um Auskunt ersuchen; diese haben die
zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Auskünte zu erteilen. Es kann
eines seiner Mitglieder mit der Anhörung von Zeugen oder sonsigen Beweiserhebungen beautragen oder ein anderes Schiedsgericht insoweit um Amtshilfe ersuchen. Die Ergebnisse solcher Beweiserhebungen sind in der Verfahrensakte zu dokumenieren und den Verfahrensbeteiligten zu übermiteln.
§ 17 Schritliches Verfahren
(1) In Verfahren über Ordnungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 4 und 5 Bundessatzung hat eine mündliche Verhandlung zu erfolgen, sofern nicht alle Verfahrensbeteiligten darauf verzichten. In allen übrigen Verfahren entscheidet das
Gericht nach plichtgemäßem Ermessen, ob eine mündliche Verhandlung zur
sachgerechten Entscheidung geboten ist.
(2) Alle Verfahrensbeteiligten haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Den Entscheidungen dürfen nur solche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die allen Verfahrensbeteiligten bekannt waren und zu denen sie Stellung nehmen
konnten.
(3) Sieht das Gericht von einer mündlichen Verhandlung ab, teilt es den Verfahrensbeteiligten diese Entscheidung sowie die vom Gericht erhobenen
entscheidungsrelevanten Umstände mit und setzt eine Frist zur abschließenden Stellungnahme. Eine vorläuige rechtliche Bewertung des Gerichts soll
ebenfalls mitgeteilt werden.
§ 18 Mündliche Verhandlung
(1) Das Schiedsgericht besimmt Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung.
Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. In besonders eilbedürtigen Fällen kann
sie bis auf drei Tage abgekürzt werden.
(2) Das Schiedsgericht kann das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen. Es kann auch ohne Anwesenheit der Beteiligten verhandeln und entscheiden; die Beteiligten sind darauf in der Ladung hinzuweisen.
(3) Die Verhandlungen sind öfentlich für Parteimitglieder. Das Gericht kann
die Parteiöfentlichkeit ausschließen.
(4) Der Vorsitzende der Kammer bzw. des Senats leitet die Verhandlung und
erteilt oder entzieht das Wort. Zu Beginn der Verhandlung trägt er oder der
vom Gericht besimmte Berichterstater den wesentlichen Inhalt der Akten
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vor. Hierauf erhalten die Beteiligten das Wort, um ihre Anträge zu stellen und
zu begründen.
(5) Über die mündliche Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Es verzeichnet Ort, Zeit, die Teilnehmer und die wesentlichen Inhalte der Verhandlung einschließlich der Anträge sowie in knapper
Form die Beweisergebnisse und entscheidungserheblichen Aussagen der Verhandlungsteilnehmer.
III. Entscheidung und Rechtsmitel
§ 19 Entscheidungen und verfahrensleitende Anordnungen
(1) Verfahrensleitende Anordnungen erläßt der Vorsitzende oder der Berichterstater. Im übrigen entscheiden die Schiedsgerichte mit Simmenmehrheit.
(2) Entscheidungen, durch die das Verfahren in einer Instanz ganz oder teilweise abgeschlossen wird (Urteile), sind schritlich zu begründen. Die Darstellung
des Sachverhalts kann durch konkrete Verweise auf das Verhandlungsprotokoll
oder andere Bestandteile der Akte abgekürzt werden. Urteile der Landesschiedsgerichte sind mit einer Rechtsmitelbelehrung zu versehen.
(3) Urteile werden mitels Einschreiben zugestellt.
§ 20 Einstweilige Anordnung
(1) Das Schiedsgericht der Hauptsache kann jederzeit auf Antrag eine Einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand trefen, wenn die Gefahr
besteht, daß andernfalls die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers
unmöglich oder wesentlich erschwert werden könnte. Vor Erlaß der Anordnung ist dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; hiervon
kann in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn die Angelegenheit eilbedürtig ist und der Antragsgegner sich bereits im Hauptsacheverfahren hinreichend zur Sache eingelassen hat oder häte einlassen können. Die
Entscheidung ist zu begründen und mit einer Rechtsmitelbelehrung zu versehen.
(2) In besonders eilbedürtigen Fällen kann, wenn andernfalls ein schwerer
Schaden für die AfD einzutreten droht, die Einstweilige Anordnung ohne Anhörung des Antragsgegners durch den Präsidenten des Schiedsgerichts oder
einen von ihm beautragten Schiedsrichter ergehen. In diesem Fall ist die Anhörung des Antragsgegners umgehend nachzuholen und binnen zwei Wochen
durch das Schiedsgericht über die Aufrechterhaltung der Anordnung zu entscheiden.
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§ 21 Rechtsmitel
(1) Gegen die Urteile und gegen Einstweilige Anordnungen der Landesschiedsgerichte kann bei dem Bundesschiedsgericht der Antrag auf Überprüfung gestellt werden.
(2) Die Frist zur Stellung des Antrags beträgt hinsichtlich der Urteile einen Monat, hinsichtlich Einstweiliger Anordnungen zwei Wochen. Sie beginnt mit Zugang der angefochtenen Entscheidung in vollständiger Form einschließlich der
Begründung und der Rechtsmitelbelehrung. Die Belehrung muß auf die Möglichkeit des Antrags auf Überprüfung, die Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts und die maßgebliche Frist hinweisen.
(3) Der Antrag richtet sich an das Bundesschiedsgericht. Er ist bei dem Gericht,
das die Entscheidung getrofen hat, einzureichen. Der Rechtsmitelführer soll
eine Kopie der Rechtsmitelschrit an das Bundesschiedsgericht übermiteln.
Das Landesschiedsgericht hat den Antrag zusammen mit seiner Akte unverzüglich dem Bundessschiedsgericht zu übersenden. Das Landesschiedsgericht behält eine Kopie der Akte.
(4) Der Antrag muß die konkrete Angabe enthalten, welche Entscheidung des
Landesschiedsgerichts zur Überprüfung gestellt und inwiefern diese abgeändert werden soll. Er ist zu begründen und soll sämtliche Tatsachen und Beweismitel bezeichnen, die nach Aufassung des Antragstellers eine Abänderung erfordern. Neue Tatsachen und Beweismitel sind innerhalb der Antragsfrist vorzubringen. Das Bundesschiedsgericht kann streiigen Sachvortrag und
Beweismitel, die schon in erster Instanz häten vorgebracht werden können,
zurückweisen.
§ 22 Rechtsmitelverfahren
(1) Das Bundesschiedsgericht prüt den Streifall in gleichem Umfang wie das
Landesschiedsgericht. Alle rechtzeiig vorgebrachten neuen Tatsachen und Beweismitel sind vorbehaltlich § 21 Abs. 4 Satz 4 zu berücksichigen.
(2) Auf das Rechtsmitelverfahren inden die §§ 10 bis 20 entsprechende Anwendung.
(3) Hat das Landesschiedsgericht einen Antrag als unzulässig abgewiesen und
in der Sache bislang nicht entschieden und erweist sich seine Entscheidung als
fehlerhat, so ist sie aufzuheben und das Verfahren an das Landesschiedsgericht zurückzuverweisen.
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Alternative für Deutschland
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(4) Hat das Landesschiedsgericht in der Sache entschieden, aber den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt und war der Mangel geeignet, die Entscheidung
zu beeinlussen, so kann das Bundesschiedsgericht die Entscheidung auheben
und das Verfahren zur weiteren Sachverhaltsauklärung an das Landesschiedsgericht zurückverweisen.
IV. Schlußbesimmungen
§ 23 Kosten
(1) Die Verfahren vor den Schiedsgerichten sind gebührenfrei.
(2) Außergerichtliche Kosten und Auslagen der Verfahrensbeteiligten sind von
diesen selbst zu tragen.
(3) Das Schiedsgericht kann ausnahmsweise die Erstatung von notwendigen
Reisekosten des Antragsgegners für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einer Parteigliederung auferlegen, wenn das Verfahren auf deren
Antrag durchgeführt wurde, sie unterlegen ist und sich der abgelehnte Antrag
als mutwillig darstellt.
(4) Notwendige Reisekosten des Antragstellers oder Antragsgegners für die
Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesschiedsgericht
können bis zu einer Höhe von 300 € der im Verfahren unterlegenen Seite auferlegt werden. Das Bundesschiedsgericht kann anordnen, daß die Streitparteien jeweils einen entsprechenden Betrag für den Fall ihres späteren Unterliegens hinterlegen. Geht der Vorschuß einer Streitpartei nicht bis eine Woche
vor dem Termin ein, kann es den Termin auheben und ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn nicht die andere Seite auf die Hinterlegung verzichtet hat.
(4) Die Täigkeit der Mitglieder der Schiedsgerichte ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden von der Bundespartei bzw.
dem jeweiligen Landesverband erstatet.
§ 24 Inkrattreten
(1) Diese Schiedsgerichtsordnung trit am Tage nach ihrer Verabschiedung
durch den Bundesparteitag in Krat und ersetzt alle früheren Fassungen.
(2) Die Vorschriten dieser Schiedsgerichtsordnung sind auf alle Schiedsgerichtsverfahren anzuwenden, die nach dem Inkrattreten anhängig werden.
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
Polit isch e s
M a n i f e st
der Part ei
Alt e r n a t ive fü r D e u t sch la n d
Vorlage zum AfD- Bundespart eit ag in St ut t gart
am 30. April bis 1. Mai 2016
Verfasser und Erst unt erst üt zer:
Mart in E. Renner, Mit gründer der AfD, Haan
Axel Hahn, Mit gründer der AfD, Berlin
Bengt Hofm ann, KV Rhein- Sieg
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
Die Alt e rna t ive für De ut sc hla nd (AfD) ist e in Z usa m m e nsc hluss fre ie r
Bürge r de r Bunde sre publik De ut sc hla nd. Aus Sorge um die polit isc he
Ent w ic k lung De ut sc hla nds und ge e int in de m Be st re be n, die N a t ion
und ihre fre ihe it lic h-de m ok ra t isc he Grundordnung zu be w a hre n, gibt
sie sic h die na c hfolge nd a ufge führt e n Grundsä t ze .
Die AfD w ill durc h die hie r be sc hrie be ne n Grundsä t ze sic he rst e lle n,
da ss De ut sc hla nd e in sic he re s und be w ohne nsw e rt e s La nd ble ibt
und sic h se ine großa rt ige k ult ure lle I de nt it ä t be w a hrt . Ein
De ut sc hla nd, da s die lie be nsw e rt e n Eige nhe it e n se ine r Be w ohne r,
se ine n fre ihe it lic he n Le be nsst il, se ine offe ne Le be nsa rt und se ine
w unde rba re K ult urla ndsc ha ft pfle ge nd fort e nt w ic k e lt . Ein
De ut sc hla nd, da s a n de r Spit ze de s Fort sc hrit t s ble ibt , ne ugie rig a uf
N e ue s, a rbe it sa m und spa rsa m , st olz a uf se ine w irt sc ha ft lic he n
Erfolge und zuve rsic ht lic h für die Z uk unft se ine r K inde r ist .
An die se n Grundsä t ze n ric ht e n sic h die je w e ilige n Fa c h- und
Wa hlprogra m m e a lle r Glie de runge n de r Pa rt e i a us.
Für Fre ihe it
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
acht et die Würde eines j eden Menschen und die Universalit ät der
Menschenrecht e.
•
fühlt sich dem Menschenbild und den Wert en der christ lich- j üdischen
Überlieferung, der griechischen Ant ike und der I deen der deut schen und
europäischen Aufklärung verpflicht et : Der Mensch ist als soziales
I ndividuum zu Freiheit und Selbst best im m ung geboren.
•
respekt iert die Freiheit der Person, sow eit diese nicht die Freiheit
anderer einschränkt oder bedroht , und verpflicht et den St aat zum
um fassenden Schut z der Freiheit srecht e seiner St aat sbürger.
•
•
weiß um die prinzipielle Unvollkom m enheit und Endlichkeit
m enschlichen Wissens. Daher st ellt sie sich in die Tradit ion des krit ischen
Rat ionalism us und des wissenschaft lichen Skept izism us.
Seite 2
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
käm pft für geist ige Freiheit , für Forschungs- und Publikat ionsfreiheit .
Forschung im Dienst e des Fort schrit t s und des Menschen m uss
grundsät zlich ergebnisoffen und nur der Wahrheit verpflicht et bleiben.
Sogenannt e „ gesellschaft liche Relevanz“ und polit ische Gewünscht heit der
Ergebnisse sind keine zu berücksicht igenden Krit erien.
•
sieht in der Meinungsfreiheit ein wicht iges Bürgerrecht . Sie wendet sich
daher m it Ent schiedenheit gegen zunehm ende I nt oleranz und die
Verket zerung abweichender Meinungen sowie gegen Meinungsdruck im
Sinne der anm aßenden „ Polit ical Correct ness“ . Anderslaut ende polit ische
Ansicht en sind zu respekt ieren, sofern sie nicht zu Menschenveracht ung
und Gewalt aufrufen.
•
•
hält Krit ik an religiösen Lehren grundsät zlich für legit im . Die Freiheit
der Religionsausübung findet dort eine Grenze, wo unt er dem Deckm ant el
religiöser Überzeugungen die Veracht ung Andersgläubiger, die
Diskrim inierung von Geschlecht ern oder Menschen best im m t er sexueller
Orient ierungen, die grundsät zliche Ablehnung der freiheit lichen
Recht sordnung, der Dem okrat ie und der Menschenrecht e gepredigt und
verkündet wird.
widerspricht der wachsenden Bevorm undung in St aat und Gesellschaft .
Sie lehnt m anipulierende Regierungst echniken ab, die m it finanziellen
Anreizen und suggest iven, öffent lich finanziert en em ot ionalisierenden
Pressekam pagnen ( sogenannt es Fram ing und Nudging) ein von der
Regierung erwünscht es Verhalt en in der Bevölkerung erzeugen sollen.
•
•
hat als Leit bild den freien m ündigen St aat sbürger, der sein Leben
selbst best im m t führt , aus eigener Einsicht in seine Verant wort ung handelt
und sich nicht als Unt ert an sieht . Sie verwahrt sich gegen j ede Polit ik, die
freie St aat sbürger zu einer von St aat sent scheidungen abhängigen Klient el
erniedrigen will.
•
wehrt sich gegen eine ausufernde st aat liche Reglem ent ierungssucht
und gegen das zunehm ende Eingreifen des St aat es und insbesondere
auch der EU in Bereiche der privat en Lebensführung.
st eht für inform at ionelle Selbst best im m ung ein. Daher fordert sie die
Abschaffung einer allgem einen St euer gleichkom m enden sogenannt en
Rundfunkgebühr. Das Syst em eines sich m ehr und m ehr selbst
erm ächt igenden öffent lichen Rundfunks m it Zwangsgebühren für j eden
Besit zer eines Em pfangsgerät es ist angesicht s der Fülle zur Verfügung
st ehender Übert ragungskanäle sowie der über das I nt ernet unbegrenzt
und frei verfügbaren I nform at ionsm öglichkeit en weder zeit gem äß, noch
wet t bewerbs- und st aat srecht lich vert ret bar.
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
Für Re c ht
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
t rit t für einen uneingeschränkt en Recht sst aat ein. Polit ische Macht
m uss bedingungslos an das Recht gebunden bleiben. Recht sbruch –
besonders von Seit en einer Regierung – ist nicht hinnehm bar.
•
acht et das Selbst best im m ungsrecht der Völker als oberst en Grundsat z
int ernat ionaler Ordnung. Eingriffe in die Souveränit ät srecht e anderer
Nat ionen sind nur durch qualifiziert e Mandat e anerkannt er int ernat ionaler
Organisat ionen zur Abwendung einer drohenden Gefahr für den
Welt frieden, zur Ausschalt ung t errorist ischer Bedrohungen frem der
Nat ionen, sowie bei schwerwiegenden Menschenrecht sverlet zungen und
hum anit ären Kat ast rophen zulässig.
•
•
sieht in j edem souveränen Nat ionalst aat ein prinzipiell
gleichberecht igt es Mit glied der Völkergem einschaft .
anerkennt als Ausfluss des Selbst best im m ungsrecht s und des
Dem okrat ieprinzips das Recht einer j eden souveränen Nat ion auf Eint rit t
( und Aust rit t ) in int ernat ionalen Organisat ionen, Unionen, St aat en- und
Währungsverbünden.
•
•
widerset zt sich daher m it Ent schiedenheit einer Polit ik, welche die
Souveränit ät der Bundesrepublik Deut schland und ihre föderale und
dem okrat ische Grundst rukt ur St ück für St ück aushöhlt , um deren
Transform at ion in einen Bundesst aat Europa „ unum kehrbar“ zu m achen.
Eine solche Polit ik hebelt die Verfassungsordnung des Grundgeset zes aus,
beugt das Recht und widerspricht dem Selbst best im m ungsrecht künft iger
Generat ionen deut scher St aat sbürger.
pocht auf die vollst ändige Einhalt ung der in den europäischen
Vert ragswerken vereinbart en Regeln, solange diese Vert räge
Recht sgült igkeit besit zen. Der offene Bruch der Vert ragsbest im m ungen
von Maast richt und anderer vert raglicher europäischer Abm achungen
sowie die eindeut ige Überschreit ung ihres Mandat s durch die Europäische
Zent ralbank sind flagrant e Recht sbrüche, die die Recht skult ur nachhalt ig
beschädigen. Die Wiederherst ellung des Recht s ist die vordringlichst e
Aufgabe einer dem Recht und den I nt eressen seiner Bürger verpflicht et en
Polit ik.
•
fordert die sofort ige Auflösung des sogenannt en „ Europäischen
St abilit ät sm echanism us“ und aller vergleichbaren Einricht ungen, die
St euer- und Haushalt sm it t el, öffent lich verbürgt e Kredit e und
Sonderziehungsrecht e in unbegrenzt er Höhe heranziehen können, ohne
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
einer dem okrat isch legit im iert en vollst ändigen Kont rolle und Transparenz
zu unt erliegen. Das Haushalt srecht bleibt das „ Königsrecht “ der
Parlam ent e, das nicht durch derart ige Vert ragskonst rukt ionen
fundam ent al unt erlaufen werden darf.
•
unt erscheidet zwischen allgem einen Menschen- und besonderen
Bürgerrecht en. Die Menschenrecht e eines j eden auf dem Territ orium
Deut schlands sich aufhalt enden Menschen – gleich welcher Herkunft –
sind zu wahren. Die Bürgerrecht e bleiben St aat sangehörigen der
Bundesrepublik Deut schland vorbehalt en. Ansprüche auf dauerhaft en
Aufent halt oder m at erielle Unt erhalt sleist ungen, die nicht aufgrund von
Arbeit sverhält nissen erworben wurden, sind auf St aat sangehörige zu
beschränken.
Für De m ok ra t ie
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
bekennt sich uneingeschränkt zur Dem okrat ie als St aat sform
Deut schlands: Jeder Versuch, die dem okrat ischen Recht e des deut schen
Volkes und dam it des Souveräns einzuschränken, zu beschneiden oder
auszuhöhlen, wird von ihr akt iv bekäm pft .
•
widerset zt sich daher j eder weit eren Verlagerung polit ischer
Kom pet enzen, die dem Deut schen Bundest ag oder den
Länderparlam ent en der Bundesländer zust ehen, auf I nst anzen, die nicht in
gleicher Weise dem okrat isch legit im iert und kont rolliert sind. Dies gilt
insbesondere auch für Verlagerungen auf das sogenannt e Europäische
Parlam ent , solange der Grundsat z der Gleichwert igkeit der St im m e für
j eden europäischen St im m bürger ( „ one m an, one vot e“ ) nicht gegeben ist .
•
st rebt eine um fassende Wiederbelebung und Neufundierung der
parlam ent arischen Dem okrat ie in Deut schland an. Dazu sind die Recht e
der einzelnen Bürger und der gewählt en Volksvert ret er durch Reform en
der Wahlgeset ze, anderer einschlägiger Geset ze und Geschäft sordnungen
zu st ärken. Dies wird vornehm lich zulast en der Part eien, Frakt ionen und
Part eiorganisat ionen anzust reben sein. Begrenzung der unm it t elbaren
Wiederwahlm öglichkeit en für polit ische Am t st räger in Parlam ent en und
Regierungen zur Verhinderung eines Berufsparlam ent ariert um s wird als
not wendig eracht et .
•
will die Part eien von ihrer heut e beherrschenden St ellung auf die im
Grundgeset z gefordert e Rolle der Bet eiligung an der polit ischen
Willensbildung des Volkes zurückführen. Dies wird durch eine generelle
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
St ärkung der Persönlichkeit swahl ( Bürgerm eist erwahlen, Wahlen der
Minist erpräsident en der Länder) erm öglicht . Ebenso durch die Möglichkeit ,
bei den Wahlen Einfluss auf die Reihenfolge von List enplat zbewerbern
nehm en zu können ( Kum ulieren und Panaschieren) . Ebenso durch ein
Verbot von Mandat st räger- Sonderbeit ragsregelungen zur unzulässigen
Part eienfinanzierung aus Abgeordnet endiät en. Ebenso durch ein generelles
Verbot der wirt schaft lichen Bet ät igung für Part eien. Ebenso durch das
Finanzierungsverbot part einaher polit ischen St ift ungen m it St euerm it t eln.
befürwort et grundlegende Reform en zur Aufrecht erhalt ung, St ärkung
und m axim aler Durchset zung der Gewalt ent eilung als unabdingbare Säule
des dem okrat ischen Prinzips. Die gängige Praxis der „ Post envergabe nach
Part eibuch“ m uss unt erbunden werden. Auch die Organisat ion der
öffent lich- recht lichen Medien als sogenannt e „ Viert e Gewalt “ im St aat
m uss in diesem Sinne neu überdacht werden.
•
•
fordert das Recht des Wahlvolks auf „ seine Rolle als ult im at ive
Opposit ion“ durch Einführung direkt dem okrat ischer I nst rum ent e –
Volksbegehren und Volksent scheide nach Schweizer Vorbild – auf Bundes, Landes- und Gem eindeebene ein. Grundent scheidungen, wie zum
Beispiel über die Zusam m enset zung des Wahlvolks durch
Einwanderungsregelungen, doppelt e St aat sbürgerschaft en,
Verfassungsänderungen oder Verlagerungen polit ischer Kom pet enzen auf
supranat ionale Einricht ungen sind zwingend Volksent scheiden
vorzubehalt en.
orient iert sich am Leit bild einer Gesellschaft m ündiger St aat sbürger
( Cit oyens im Sinne Rousseaus) , die sich ihrer Recht e als Souverän
bewusst sind, ihre I nt eressen verant wort lich wahrnehm en und akt iv an
der Willensbildung und Meinungsfindung in Deut schland t eilnehm en. Dies
ist das Gegenbild zu einem verm eint lich leicht verführbaren Bürger. Einer
m oralisch anm aßenden, part ei- und m acht polit isch m ot iviert en
Volkserziehung gegenüber zeigt sich dieser Bürgert yp weit gehend im m un.
•
vert rit t konsequent das Subsidiarit ät sprinzip in St aat und Gesellschaft .
Dieses besagt , dass die j eweilige unt ere polit ische Ebene das Vorrecht zur
Regelung ihrer ureigenen polit ischen Angelegenheit en besit zen m uss. Die
j eweils höhere polit ische Ebene darf dagegen nur unt erst üt zend –
subsidiär – eingreifen, wenn die unt ere Ebene die polit ische Aufgabe nicht
oder nur zu unvert ret baren Kost en erfüllen kann. I n Verfolgung dieses
Prinzips st eht die AfD für st arke selbst ändige Kom m unen, für einen
lebendigen Föderalism us, für gleichberecht igt e int ernat ionale
Zusam m enarbeit und lehnt zent ralist ische und gleichm acherische
Tendenzen ab.
•
verlangt dem ent sprechend eine durchgreifende Reform des föderalen
St aat saufbaus, m it dem Ziel einer klaren Abgrenzung der polit ischen
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kom m unen. Die Verm ischung der
Zust ändigkeit en und der polit ischen Verant wort ung m uss beendet werden.
Klare Zuordnungen der Aufgaben, der Verant wort lichkeit en, sowie auch
der ent sprechenden Finanzquellen m üssen erfolgen. Das Syst em der
Mischfinanzierungen m uss weit gehend eingest ellt werden. Eine
grundsät zliche Neuauft eilung der St euern auf die verschiedenen föderalen
St aat sebenen wird befürwort et , dam it ein Einst ieg in den
Fiskalföderalism us geschafft werden kann. Auch die Überprüfung der
Anzahl und die Zuschneidung der Bundesländer sollen unt er diese
Krit erien erfolgen.
Für N a t ion
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
bekennt sich zur Nat ion und zum Nat ionalst aat als dem
Ordnungsprinzip der St aat enwelt . Nat ionen sind die hist orisch
gewachsenen Solidargem einschaft en von Menschen gleicher Herkunft und
gleicher Sprache, die durch Geschicht e, Kult ur, Wert vorst ellungen, Sit t en
und Gebräuche m it einander verbunden sind.
Zusam m engehörigkeit sgefühle der Nat ionen, Anspruch auf kollekt ive
Selbst best im m ung und die hieraus result ierende „ Gem einsinnigkeit “ bilden
die Legit im at ionsgrundlage der Nat ionalst aat en. Die Trinit ät von
„ Gem einschaft , Raum und Tradit ion“ sind die Best im m ungsparam et er
unseres Nat ionenverst ändnisses.
•
erkennt im Nat ionalst aat den nat ürlichen Lebensraum der Dem okrat ie:
Dem okrat ischer Diskurs, Pluralism us und Akzept anz der
Mehrheit sent scheidung bedingen die Sprach- und Kult urgem einschaft , die
sich als St aat svolk verst eht .
•
verficht das Recht einer j eden Nat ion auf Wahrung ihrer kult urellen
I dent it ät und dam it der Vert eidigung der Trinit ät von „ Gem einschaft ,
Raum und Tradit ion“ . Die unt erschiedlichen Sprachen und kult urellen
Eigenheit en der Völker sind Ausdruck der Möglichkeit en m enschlichen
Geist es und dam it der wert vollst e Schat z der Menschheit .
•
verst eht die Bundesrepublik Deut schland als den Nat ionalst aat der
Deut schen. Das verpflicht et den St aat zum Schut z seiner Sprache und
seiner kult urellen I dent it ät als Nat ion. I n diesem Sinne ist Deut schland
eine Kult urnat ion, j edoch keine Willensnat ion. Eine Nat ion, die zwar
Zuwanderung erm öglicht , aber prinzipiell kein Einwanderungsland ist .
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
vert rit t einen m odernen Nat ionalit ät sbegriff: Die Zugehörigkeit zur
Nat ion kann über die St aat sbürgerschaft erworben werden. Der Erwerb
set zt das klare persönliche Bekennt nis zur Zugehörigkeit zur neuen
Nat ion, die uneingeschränkt e Acht ung ihrer Geset ze, das Beherrschen der
Sprache sowie die Bereit schaft zur weit gehenden Anpassung an die
kult urellen Gewohnheit en voraus.
•
lehnt daher die generelle Gewährung doppelt er St aat sangehörigkeit en
ab. Weit ere St aat sbürgerschaft en neben der deut schen sind nur in
individuellen Ausnahm efällen zulässig, die zudem auf die Zugehörigkeit zu
unzweifelhaft dem okrat isch verfasst en Recht sst aat en zu beschränken
sind. Anderslaut ende Regelungen werden abgeschafft .
•
•
verlangt die St euerung der Zuwanderung nach Deut schland durch
st rikt e Regeln ( wie zum Beispiel nach kanadischem Vorbild) . Dauerhaft e
Zuwanderung m uss nach den I nt eressen Deut schlands erfolgen und die
Assim ilat ion zum Ziel haben.
widerset zt sich m it Ent schiedenheit der Et ablierung von
Parallelgesellschaft en in Deut schland. Parallelgesellschaft en verführen zur
I nt egrat ionsverweigerung und sogar zur Bildung von Gegengesellschaft en,
in der die „ Zugewandert en“ ihre Herkunft skult ur für wert voller eracht en.
Diese Parallel- und Gegengesellschaft en verursachen hohe
gesellschaft liche Kost en, erhöhen das Krim inalit ät srisiko und bergen die
Gefahren der Radikalisierung und des Terrorism us.
•
t rit t für I nt egrat ionsangebot e der Zivilgesellschaft ein, sieht j edoch in
der I nt egrat ionswilligkeit zuerst eine Bringschuld der Zuwandernden. Der
Anspruch der deut schen Mehrheit sgesellschaft auf den Respekt und die
Acht ung ihrer Kult ur, ihrer Gewohnheit en, Lebens- und Um gangsform en
durch j eden Zuwandernden ist nicht verhandelbar. Am Ende des
I nt egrat ionsprozesses hat die Assim ilat ion in die Aufnahm egesellschaft zu
st ehen.
•
st eht für die Gewährung von Asyl für polit isch Verfolgt e in Deut schland
unt er dem Schrankenvorbehalt der j eweiligen m axim alen
Aufnahm efähigkeit des Landes. Der Missbrauch des Asylrecht s als Tor für
eine unkont rolliert e Einwanderung, zur Erlangung von Sozialleist ungen
oder zum Aufent halt aus anderen Gründen als einer nachweisbaren
individuellen polit ischen Verfolgung ist wirksam zu unt erbinden.
•
•
erblickt in der Nat ion auch das Gerüst einer Solidargem einschaft .
Soziale Sicherungssyst em e sind nicht beliebig ausdehnbar. Um nicht zu
kollabieren, bedürfen sie eines gesellschaft lichen Wert efundam ent s,
weit gehender Grundübereinst im m ungen über Arbeit set hos, Fairness,
Zum ut barkeit en und eines Grundvert rauens in die Gegenseit igkeit von
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
Leist ung und Gegenleist ung.
befürwort et ein Europa der Vat erländer. Eine „ Finalit ät “ oder eine nicht
rückholbare Weit erent wicklung der EU zu einem „ Bundesst aat Europa“
wird st rikt abgelehnt . Solange die hist orisch gewachsenen Nat ionen
Europas best ehen und es kein einheit liches europäisches St aat svolk m it
einer gem einsam en Sprache, Kult ur und Ment alit ät gibt , m uss die EU dem
Charakt er nach ein St aat enbund bleiben. Daher wird eine um fassende
Reform der EU angest rebt , welche die wenigen unum gänglich
supranat ionalen polit ischen Kom pet enzen fest definiert , alle anderen
Kom pet enzen j edoch dem Subsidiarit ät sprinzip folgend auf die nat ionalen
Ebenen rückverlagert .
•
Für Fa m ilie
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
st ellt die Fam ilie in den Mit t elpunkt ihrer Gesellschaft spolit ik. Jede
Polit ik m uss die St ärkung der Fam ilie und der fam iliären Bindungen zum
Ziel haben. Die Fam ilie darf dabei nicht länger zum bloßen Obj ekt
st aat licher Fürsorge gem acht werden, in das zur Erreichung
gesellschaft spolit ischer Zielvorst ellungen hineinregiert wird. I nt akt e
Fam ilien biet en die best e Gewähr für eine hum ane und lebenswert e
Gesellschaft , gegen Vereinsam ung im Alt er und gegen die drohende
Kom m erzialisierung prakt isch aller Bereiche des sozialen Lebens.
•
eracht et den Schut z der Fam ilie als Selbst zweck. Dessen ungeacht et
sind Kinder ein Segen für j ede, nicht nur für die alt ernde Gesellschaft . Das
Wohlst andsniveau Deut schlands ist nur zu halt en, wenn genügend gut
ausgebildet er Nachwuchs zur Verfügung st eht , der der Wirt schaft und der
Gesellschaft die not wendige Dynam ik und die Zukunft szugewandheit
erhält . Darum ist es wünschenswert , dass die Geburt enrat en in
Deut schland wieder st eigen. Anst rengungen, dieses zu erreichen, m üssen
unt ernom m en werden.
•
verwahrt sich gegen die gefährliche I llusion, dass Deut schland
Einwanderung zur St abilisierung seiner Sozialversicherungssyst em e
brauche. Deut schlands Wirt schaft braucht hochqualifiziert e Fachkräft e.
Diese sind welt weit begehrt . Sie kom m en nicht , um unsere Sozialsyst em e
vor dem Kollaps zu ret t en, sondern gehen dort hin, wo nach Abzug von
St euern und Sozialabgaben genug von den erzielt en hohen Einkom m en
übrigbleibt . Schlecht qualifiziert e Zuwanderer dagegen belast en die Sozialund Bildungssyst em e zusät zlich. Und das sehr oft auf Dauer.
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
wird Program m e ent wickeln, die j ungen Fam ilien den Erwerb von
fam iliengerecht em Wohneigent um – auch in Ballungsräum en –
erm öglicht , denn oft st eht fehlender bezahlbarer Wohnraum den
Wünschen nach m ehr Kindern ent gegen. Zudem ist die Kindererziehung –
wie auch der Bet reuung alt er und kranker Fam ilienangehöriger – als eine
der Berufst ät igkeit gleichwert ige Tät igkeit gesellschaft lich anzuerkennen.
•
hält an der recht lichen und st euerlichen Privilegierung der Ehe
zwischen Mann und Frau fest und widerset zt sich der allfälligen
Diffam ierung t radit ioneller Lebensform en.
•
prangert den Zust and an, dass den Fam ilien über das Kindergeld ein
Alm osen von dem zurückgegeben wird, was ihnen zuvor – vornehm lich
über Verbrauchsst euern – an finanziellen Ressourcen ent zogen wurde. Sie
fordert einen um fassenden st euerlichen Last enausgleich für die Fam ilien,
zum Beispiel über ein gerecht bem essenes Fam iliensplit t ing.
•
bekräft igt den Grundsat z, dass Erziehung Elt ernrecht und auch
Elt ernpflicht ist . Sie widerset zt sich allen Best rebungen zur Einführung
einer allgem einen und verpflicht enden st aat lichen Früherziehung.
•
handelt nach dem Grundsat z, dass Gleichberecht igung
Chancengerecht igkeit bedeut et , nicht Gleichm acherei. Jeder Mensch in
Deut schland verdient es, die Chance zu erhalt en, durch eigene Leist ung
aus seinen individuellen Anlagen und Fähigkeit en das Best e m achen zu
können. Niem and aber hat es hinzunehm en, bei gleicher oder besserer
Leist ung zurückgeset zt zu werden, weil j em and anderes aufgrund von
Herkunft oder Geschlecht vorgezogen werden m uss.
•
wendet sich grundsät zlich gegen Quot ierungen, weil neue
Diskrim inierungen keine Ant wort auf hist orische Diskrim inierung sein
können. Zudem widersprechen sie dem Grundsat z der individuellen
Leist ungsgerecht igkeit und hebeln das Wet t bewerbsprinzip aus. Aus
diesen Gründen bekäm pft die Alt ernat ive für Deut schland die aggressive
Macht st rat egie des „ Gender Mainst ream ing“ , die diesen Grundsät zen
zuwiderläuft und in ihrem Kern freiheit sfeindlich ist .
•
spricht sich klar für die Beibehalt ung des Um lageprinzips bei der
Rent enversicherung aus. Dem Ursprungsgedanken des Um lageverfahrens
der deut schen Rent enversicherung - wonach die arbeit ende Generat ion
m it ihren Beit rägen eine Dankesschuld gegenüber ihrer Elt erngenerat ion
abt rägt , eigene Ansprüche j edoch über das Großziehen von Kindern
erwirbt – m uss wieder m ehr Gelt ung verschafft werden. Um dem Defekt
des j et zigen Konst rukt s zu ent gehen – der es Kinderlosen erm öglicht ,
höhere Rent enansprüche zu erwerben als Müt t er m ehrerer Kinder – sind
Beit ragsrabat t e für Elt ern, gest affelt nach der Kinderzahl, einzuführen. Es
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darf nicht sein, dass durch das Großziehen m ehrerer Kinder das Risiko
ent st eht , den eigenen Rent enanspruch nachhalt ig zu m indern.
Für Eige nt um
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sieht im Eigent um einer der Grundvorausset zungen einer freien
Gesellschaft . Der verfassungsrecht lich verbrieft e Schut z des Eigent um s
grenzt den Recht sst aat gegen alle Form en der Willkürherrschaft ab. Nur
ein St aat , der das Eigent um seiner Bürger respekt iert und wirksam
schüt zt , kann eine wirkliche Dem okrat ie unabhängiger, freier St aat sbürger
aufbauen und so Wohlst and für alle schaffen.
•
erkennt im Eigent um die Grundlagen von Wet t bewerb und
Markt wirt schaft . Ohne gesichert e Eigent um srecht e – am m at eriellen,
m obilen und im m obilen und am geist igen Eigent um – sind Aust ausch und
Handel, Sparen und I nvest ieren, die Ent wicklung neuer Produkt e und
Produkt ionst echniken nicht m öglich. Und dam it auch kein Fort schrit t .
•
•
wehrt sich m it Ent schiedenheit gegen eine m anipulierende Geldpolit ik,
welche die Wert bewahrungsfunkt ion des Geldes im I nt eresse der
St aat sfinanzierung schädigt und schwächt . Wenn das Geld keinen
verlässlichen, langfrist ig kalkulierbaren Wert m ehr darst ellt , sondern
polit isch beliebig m anipulierbar ist , verliert das Sparen seinen Sinn,
während die Verm ögenspreise st eigen. I m m obilien, Land, Unt ernehm en,
Rohst offe und Nahrungsm it t el werden einem inflat ionären
Spekulat ionsdruck ausgeset zt . Sparer, also Menschen, die für ihr Alt er
vorsorgen wollen und m üssen, werden so um ihre Lebensleist ungen
gebracht . Die Folgen einer solchen Geldpolit ik sind die Um schicht ung der
Verm ögen von unt en nach oben, die St ärkung spekulat iver großer
Verm ögenskonzent rat ionen und die Schwächung der Realwirt schaft .
zieht aus dem offenkundigen und desast rösen Scheit ern der
europäischen Währungsunion - das durch sein Nicht - Eingest ehen in
unverant wort licher Weise und zum Schaden aller bet eiligt en Länder in
seinen Dim ensionen im m er gefährlicher geworden ist – die einzig m ögliche
Konsequenz und fordert die geordnet e Beendigung dieses m issglückt en
Währungs- Experim ent s. Deut schland m uss not falls durch einen einseit igen
Aust rit t aus diesem Währungsverbund seine Bürger vor weit eren
unvert ret baren finanziellen, wirt schaft lichen und sozialen Risiken
schüt zen.
•
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
verlangt nach einer event uellen Auflösung bzw. dem Aust rit t aus der
Währungsunion die sofort ige Wiedereinführung der Deut schen Mark. Die
Rückübert ragung der Währungspolit ik von der EZB auf die Bundesbank ist
obligat orisch. Alleiniger Auft rag der Bundesbank ist die Erhalt ung der
Geldwert st abilit ät .
•
lehnt ent schieden j eden neuerlichen Anlauf zu einer Währungsunion
ab. Die Währung ist zuvorderst ein Spiegel der Ment alit ät eines Volkes,
seines Arbeit set hos, seiner Sparneigung und seiner Wirt schaft sgesinnung.
I n zweit er Linie ist sie Ausdruck der polit ischen Solidit ät und
Verlässlichkeit seiner I nst it ut ionen und Haushalt sführung. Ohne eine
verbindende Wirt schaft sm ent alit ät und ohne klare, verbindliche
Haushalt sgeset ze endet j eder Währungsverbund in der
Vergem einschaft ung von Schulden und in einem sich best ändig
ausweit enden Transferregim e. I n der der rat ional und wirt schaft lich
operierende Währungspart ner keinen Nut zen aus seinem vorbildlichen
Handeln ziehen kann, da er diesen Nut zen an den weniger vorbildlich
agierenden Part ner abzut ret en hat . Eine allseit ige Verant wort ungslosigkeit
wird in einem solchen Syst em zu erwart en sein.
•
käm pft für das Recht am selbst erarbeit et en Einkom m en gegen eine
konfiskat orische, st rafähnliche Best euerung. St euern sind zur
ausköm m lichen Finanzierung der St aat sausgaben und zur St im ulierung
der Wirt schaft skreisläufe not wendig. Sie dürfen nur in begründet en
Ausnahm efällen ( z.B. Tabakst euer) zur St euerung des Verhalt ens der
Bevölkerung eingeset zt werden. Nach dem Grundsat z: „ st arke Schult ern
t ragen m ehr“ , ist die progressive Best euerung legit im , solange sie nicht in
gleichm acherischer Absicht und m it St rafcharakt er angewendet wird.
•
bet ont ausdrücklich die soziale Verpflicht ung des Eigent um s und die
kom pensat orische Aufgabe des Sozialst aat s in der Markt w irt schaft :
Jedem , der sich nicht selbst helfen kann, soll die Hilfe des St aat es zut eil
werden. St aat liche Hilfe soll soweit wie m öglich als Hilfe zur Selbst hilfe
ausgelegt sein. Sie verpflicht et im Gegenzug - im Rahm en des Möglichen
und Zum ut baren – zur Eigenverant wort ung. Der Subsidiarit ät sgedanke
soll j edoch grundsät zlich Beacht ung finden.
•
respekt iert auf diese Weise die Würde des hilfsbedürft igen Menschen.
Sie will erm ut igen, keinesfalls j edoch will der soziale St aat den
Hilfebedürft igen abhängig m achen. Sie verwahrt sich gegen eine sich
selbst erm ächt igende, klient elist isch agierende Sozialindust rie. Sie st eht
aus diesem Grund auch der I dee und dem Konzept eines bedingungslosen
Grundeinkom m ens für St aat sbürger prinzipiell offen gegenüber: Sofern
dieses Konzept finanzierbar sein sollt e, würde es die zahlreichen
Sozialleist ungen und eine ins gigant ische angewachsene Sozialst aat sBürokrat ie überflüssig m achen. Es würde hingegen Menschen freist ellen,
•
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sich ehrenam t lich für soziale, karit at ive und kult urelle Aufgaben zu
engagieren.
t raut den Bürgern dieser Nat ion ein hohes Maß an sozialer
Verant wort ung für sich und andere zu. Sie ist inspiriert von dem
Gesellschaft sbild einer breit en und wieder wachsenden Mit t elschicht als
der Trägerin der Dem okrat ie. Daher st em m t sie sich gegen die
schleichende Ent eignung und Ausplünderung der deut schen
Mit t elschicht en durch die Zum ut ungen eines gierigen St aat es –
repräsent iert durch die Part eien und ihren Aft erorganisat ionen
( Gewerkschaft en, Kirchen, Sozialindust rie, NGOs, Medien et c.) – der sich
m it den int ernat ionalen Großunt ernehm en und der Finanzindust rie
verbündet zeigt .
•
will eine breit angelegt e Eigent um sförderung – auch und gerade die
Förderung der Bildung von Wohneigent um – durchset zen. Nach dem
Wahrspruch: „ Eigent um schafft Sicherheit “ . Ein sicherer Grund ist der
best e Kapit alst ock für eine dynam ische, innovat ive und posit iv in die
Zukunft schauende Gesellschaft .
•
Für Fort sc hrit t
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
bekennt sich zum Fort schrit t : I n einer Welt m it einem rasant
anst eigenden Bevölkerungswachst um und prinzipiell begrenzt en
Ressourcen ist nicht s alt ernat ivlos. Außer dem t echnologischen Fort schrit t .
Um die Ernährung einer bald die Acht - Milliarden- Grenze erreichenden
Welt bevölkerung sicherst ellen zu können, bedarf es eines im m er
rat ionelleren Einsat zes von Ressourcen und Techniken.
•
sieht Problem e darin, die Gesundheit einer im m er höhere Lebensalt er
erreichenden Menschheit – die sich in Mega- St ädt en und Ballungsräum en
im m er dicht er zusam m endrängt – zu erhalt en. Derart ige Problem e zu
lösen, erfordern Fort schrit t e der Medizin, der Pharm azie und den Ausbau
der I nfrast rukt uren.
•
st eht dem Wachst um sgedanken posit iv gegenüber: Das Wachst um der
Welt wirt schaft m uss m it dem Bevölkerungswachst um Schrit t halt en
können, wenn nicht die Verarm ung und Verelendung großer Teile der
Menschheit in Kauf genom m en werden soll.
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verst eht Wachst um j edoch vornehm lich als einen qualit at iven Prozess
der Wohlst andsm ehrung. Sie begrüßt ausdrücklich den Prozess der
Globalisierung: Durch int ernat ionale Zusam m enarbeit , faire
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Handelsprakt iken, Abbau von Handelshem m nissen und I nt egrat ion von
Newcom ern in die Welt wirt schaft sollen die Lebensbedingungen von
Menschen in allen Ländern der Erde grundlegend verbessert werden. Auch
dam it diese in ihren Heim at ländern verbleiben können und nicht zur Flucht
get rieben werden. Allerdings m uss diese Globalisierung durch gegenseit ige
int er- nat ionale Fairness gekennzeichnet sein. Zuweilen m üssen
Beschränkungen des wirt schaft lich Überlegenen den wirt schaft lich
Unt erlegenen in seiner Wet t bew erbsfähigkeit ert ücht igen.
eracht et es für unverzicht bar, Wachst um sgewinne in die Erhalt ung und
Wiederherst ellung der Um welt zu invest ieren. Nur wenige Landgebiet e der
Erde werden angesicht s des Bevölkerungsdrucks als großflächige
Nat urreservat e erhalt en bleiben können. Um so wicht iger wird es sein,
genügend Kapit al für die Wiederherst ellung ökologisch wert voller
Kult urlandschaft en zur Verfügung zu haben. Tat sächlich ist der Zust and
der Um welt in den Ländern am best en, die über die höchst en
durchschnit t lichen Pro- Kopf- Einkom m en verfügen. Je eher ärm ere Länder
ein befriedigendes Wohlst andsniveau erreichen, dest o eher können sie
z.B. eine m oderne I nfrast rukt ur der Ver- und Ent sorgung bereit st ellen und
die Renat urierung verödet er und vernut zt er Landschaft en bet reiben.
•
•
bej aht den Wet t bewerb der I deen, Konzept e und Technologien als die
Grundbedingung für den Fort schrit t . St aat sdirigist ische Eingriffe,
planbürokrat ische Vorgaben für die Verwendung best im m t er Technologien
verhindern, dass sich die effizient est e t echnische Lösung im Markt
bewähren und durchset zen kann. St at t dessen gewinnen häufig die am
best en vernet zt en Lobbyint eressen.
resüm iert , dass die links- grüne I deologisierung und Däm onisierung
Deut schland auf einen Sonderweg der im m ens vert euert en
Energieerzeugung und der angst erfüllt en Technikfeindlichkeit geführt hat .
Die sicherst en Kernkraft werke der Erde zum Beispiel werden vom Net z
genom m en, während Randt echnologien der St rom erzeugung, wie die
Phot ovolt aik und die Windenergie, unt er Vergeudung volkswirt schaft licher
und finanzieller Ressourcen in einem Maße forciert werden, das den
Ausbau der Net ze weit über den Bedarf erfordert , um Spit zenlast en
abzuleit en. Diese weit gehend irrat ionale Energiepolit ik belast et die Bürger
und gefährdet den I ndust riest andort .
•
Aufgabe des St aat es bleibt die Forschungsförderung und nicht die
I m plem ent ierung von Techniken durch eine erzwungene Subvent ionierung
seit ens der St rom kunden. Forschungsvorhaben zur Effizienzst eigerung, zu
Speichert echniken und zur Kernfusion werden ausschließlich über
St euerm it t el finanziert . Die „ Verspargelung“ der deut schen Landschaft en
durch die Windräder soll eingedäm m t und wieder reduziert werden.
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bekundet ihre grundsät zliche Skepsis zur Theorie eines
m enschenverursacht en Klim awandels: Klim awandel hat es im Lauf der
Erdgeschicht e vielfach und drast isch gegeben. Für die Theorie der
Verursachung durch Treibhausgase sprechen st at ist ische Korrelat ionen,
aber nach wie vor keine exakt en nat urwissenschaft lichen Beweise.
Arbeit shypot hesen eines polit isiert en, ideologisiert en und alarm ist ischen
Wissenschaft s- und Mediennet zwerks t reiben welt weit die Polit ik vor sich
her. Die Polit ik handelt hier vorbeugend, aus Angst und aus Eigenint eresse
am Macht erhalt . Ohne gesichert e Erkennt nisse abzuwart en, werden
Milliarden ausgegeben und kost ent reibende Auflagen ert eilt . Diese
finanziellen Ressourcen wären besser in den welt weit en
Trinkwasserschut z, in die Abfallent sorgung, in den Kam pf gegen den
Hunger, in den Gesundheit sschut z und gegen die Verm üllung der Meere
invest iert .
•
bekräft igt ihre Einst ellung zur Freiheit und Ergebnisoffenheit der
Wissenschaft . Sie verweigert sich einem m acht hungrigen Ökologism us,
der zusehends t ot alit äre und quasireligiöse Züge annim m t . Fort schrit t
beginnt im m er m it der Skepsis und I nfragest ellung herrschender Lehren.
Das Neue ent st eht aus Abweichung und Abwandlung.
•
•
favorisiert bei der wicht igst en deut schen Ressource – der Bildung
seiner Bürger – die Rückkehr zu einem dreigliedrigen Schulsyst em .
Deut schland braucht ein differenziert es Schulsyst em m it großer
Durchlässigkeit zwischen den Schult ypen. Die t echnisch orient iert e
Realschule bildet e und bildet das Rückgrat der hochqualifiziert en
Facharbeit erschaft als Basis der Qualit ät sarbeit und I nnovat ionsfähigkeit
der deut schen Wirt schaft . Die Akadem isierung vieler klassischer
Ausbildungs- und Handwerksberufe wird von uns krit isch bet racht et ,
ebenso wie die Verschulung der klassischen Universit ät sst udiengänge
nach dem sogenannt en Bolognaprozess.
Für Sic he rhe it
D ie Alt e r na t ive fü r D e u t sch la n d
bekennt sich zur Konzept ion der wehrhaft en Dem okrat ie: Die Toleranz
m uss dort enden, wo zur Gewalt aufgerufen und Gewalt öffent lich
verherrlicht wird. Die deut sche Dem okrat ie m uss zur Abwehr int olerant er
I deologien von innen und außen unm issverst ändlich bereit sein - auch und
gerade solcher, die sich unt er dem Deckm ant el der Religion t arnen und
die bei uns garant iert e Religionsfreiheit ausnut zen.
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definiert Deut schland als int egralen Best andt eil der west lichen
Wert egem einschaft . Zur Vert eidigung dieser Wert egem einschaft ist
Deut schland Mit glied des Nordat lant ik- Vert rags ( NATO) . Diesem Bündnis
kam in Zeit en der Ost / West konfront at ion zent rale Bedeut ung für die
Sicherheit Deut schlands und Europas zu. Auch wenn diese
j ahrzehnt elange Konfront at ion polit isch für überwunden galt , zeigen sich
neuerliche Spannungen. Die Alt ernat ive für Deut schland st eht dafür ein,
dass Ost und West einen Ausgleich ihrer I nt eressen polit isch bet reiben.
Bei dem die I nt eressen Deut schlands – als Part ner auf Augenhöhe –
hinreichend berücksicht igt werden. Jedoch set zt dieses voraus, dass die
I nt eressen Deut schlands durch die deut sche Polit ik endlich form uliert und
dann – im Ausgleich m it den Nachbarn – auch durchgeset zt werden. Es ist
im I nt eresse Deut schlands m it den Bündnispart nern des West ens, wie
auch m it Russland, zu kooperieren. Die globalst rat egischen
Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft m achen dies
unum gänglich.
•
erm ut igt Deut schland zur Definit ion eigener nat ionaler I nt eressen, die
selbst bewusst und gleichberecht igt im Rahm en der int ernat ionalen
Organisat ionen und Bündnisse sowie durch eigenst ändige Außenpolit ik
vert ret en werden.
•
•
anerkennt den Beit rag, den die USA zur Vert eidigung Deut schlands und
Europas geleist et haben. Sie zeigt Verst ändnis dafür, dass die
Bündnispart ner einen größeren Beit rag der st ärkst en Volkswirt schaft
Europas zur Best reit ung der gem einsam en Vert eidigungslast en anm ahnen.
Angesicht s der vielfält igen Bedrohungen in der Welt des 21. Jahrhundert s
m uss Deut schland in Zukunft wesent lich m ehr Verant wort ung für die
eigene m ilit ärische Sicherheit und auch diej enige seiner europäischen
Bündnispart ner übernehm en. Das m ilit ärische Pot ent ial einer Nat ion ist
einer der Gradm esser für den Behaupt ungswillen einer freiheit lichen
Gesellschaft .
•
fordert eine den verschiedenst en Bedrohungslagen angem essene,
m oderne Ausrüst ung der Bundeswehr. Das Land ist dies seinen Soldat en
schuldig, da diese im Ernst fall ihr Leben für die Freiheit Deut schlands
einset zen m üssen.
befürwort et die Wiedereinset zung der Wehrpflicht als sinnvoll und
gebot en. Die Vert eidigung des eigenen Landes ist keine kom m erzielle
Aufgabe. Die Bundeswehr m uss wieder die Arm ee der Bürger dieses
Landes sein. Der „ St aat sbürger in Uniform “ charakt erisiert unser
Begehren. Auch das m indert – im Zweifel – die Bereit schaft des
Parlam ent s, die Bundeswehr in unkalkulierbare und den deut schen
I nt eressen wenig dienliche Einsät ze zu schicken.
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Manifest der Partei Alternative für Deutschland
zeigt sich grundsät zlich offen für die alt ernat ive Einführung einer
allgem einen m ehrm onat igen Dienst pflicht für alle j ungen St aat sbürger
Deut schlands. Die Dienst pflicht als Gegenleist ung für die vielen
Leist ungen, die der St aat seinen Bürgern erbringt , st ärkt die
Verant wort ungsbereit schaft und den Gem einsinn j unger St aat sbürger.
•
sieht in der Selbst behaupt ung I sraels – in einem prinzipiell feindlichen
Um feld – ein Sym bol, das auch für uns Gült igkeit ent falt et . I srael
behaupt et sich als einzige funkt ionierende Dem okrat ie in einer Um welt ,
die sein Exist enzrecht im m er wieder in Frage st ellt . Diese
Selbst behaupt ung verdient den Respekt und die Solidarit ät der Europäer,
die sich ebenfalls der Freiheit verpflicht et sehen.
•
•
eracht et angesicht s der sich st eigernden Bedrohung durch den
int ernat ionalen Terrorism us und sogenannt e asym m et rische Kriege die
Arbeit der Geheim dienst für unverzicht bar. Dazu zählt auch die
Zusam m enarbeit m it den Geheim dienst en befreundet er Nat ionen.
Geheim dienst e arbeit en not wendigerweise in einer Grauzone. Das
erfordert ihre Kont rolle durch besonders vert rauenswürdige Polit iker. I m
Falle der Äm t er für Verfassungsschut z ist j edoch eine grundsät zliche und
regelm äßige Evaluat ion der St rukt uren unausweichlich und unabdingbar.
•
würdigt die Leist ungen der Bundes- und der Länderpolizeien, sieht
j edoch in Anbet racht der Verbrechenswelle, die Deut schland m it seinen
offenen Grenzen seit Jahren überspült , die Not wendigkeit einer
erheblichen Verst ärkung der Polizeipräsenz in Deut schland. Einbruch,
Diebst ahl, Raub durch organisiert e Banden und durchreisender
Krim ineller, sowie die allgem eine Zunahm e der Rohheit sdelikt e, der
Übergriffe und Beleidigungen durch Jugendliche erzeugen Unsicherheit
und bedingen den Verlust des öffent lichen Raum s in Deut schland. Diese
Ent wicklung ist nicht hinnehm bar und m uss durch m assive personelle
Verst ärkungen der Polizeien beendet werden.
•
sieht die Just izbehörden in Deut schland in ganz erheblichem Maße
gefordert , eine Null- Toleranz- Polit ik gegenüber Krim inalit ät und
Vandalism us zu prakt izieren. Schnellere Verfahrensanset zungen m üssen
den j ugendlichen Mehrfach- und I nt ensivt ät ern den Zusam m enhang von
St raft at und Sühne unm issverst ändlich deut lich m achen.
Seite 17
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3
Eine neue Partei für eine neue Zeit!
Entwurf eines Grundsatzprogramms der AfD von Wolfgang Gedeon („Konstanzer Entwurf“)
1. Geschichtlicher Rahmen
1.1 In grauer Vorzeit raubte der griechische Göttervater Zeus die phönizische Königstochter Europa
und brachte sie nach Kreta. Im Mythos entsteht Europa also durch göttliches Eingreifen. So versteht
es sich noch heute übernatürlich: nicht von seiner Geographie, nach der es nur ein Anhängsel Asiens
ist, sondern von seiner Kultur her und seinem Geist!
1.2 Die historischen Anfänge: Die griechischen Stadtstaaten, heillos untereinander zerstritten, finden
im entscheidenden Augenblick ihre Einheit und verhindern den Vormarsch des asiatischen
Großreichs der Perser. Trotz dessen militärischer Übermacht bringen sie ihm in mehreren
Schlachten1 kapitale Niederlagen bei und sichern so den Raum für das, was wir heute „Europa“
nennen. Die Griechen, diese ersten Europäer, schufen eine große Kultur und erfanden neben der
Philosophie, der Mathematik und anderem auch die Demokratie, die Partizipation von Vielen an der
Macht.
1.3 Das geistige Leitprinzip des antik-griechischen Geistes war die Freiheit, das des antik-römischen
dann die Ordnung, nicht nur im Bereich des Politischen und der Macht, auch der Sprache, dem
Lateinischen, und des Rechts, dem „römischen Recht“. Rom wurde nach Athen zur zweiten Säule des
europäischen Fundaments, aber beide waren noch verankert im System der Sklaverei. Erst die dritte,
die des Christentums, bringt den Durchbruch zu Individualität und einem universalen Humanismus:
Jeder Mensch ist vor Gott gleich, kein Sklave, sondern ein Kind Gottes, das sich zum erwachsenen
Gott entwickeln kann: die Menschwerdung Gottes nicht wie bei Zeus und Wotan eine Profanisierung
des Göttlichen, sondern der Beginn der Gottwerdung des Menschen, der mehr ist als nur Mensch
und immer über sich hinaus, ins Göttliche hineinwachsen muss, um er selbst zu werden – dies die
Kernidee des Christentums und auch Europas, weshalb Goethe zu Recht sagt: „Europa ist von
Wallfahrern gegründet und das Christentum seine Muttersprache".
1.4 Nach grausamen Verfolgungen in der römischen Kaiserzeit gelingt dem Christentum unter Kaiser
Konstantin2 der Durchbruch gegenüber den heidnischen Religionen und wenig später die
Anerkennung als Staatsreligion. Damit geht eine Spaltung des Reiches in ein west- und ein
oströmisches einher; Letzteres noch stärker dem asiatischen Prinzip, der Ordnung, verhaftet, mit
säkularer Macht- und Prachtentfaltung, im wahrsten Sinn des Wortes „byzantinisch“. Darüber hinaus
hatte man in Byzanz im Gegensatz zur (west-)römisch-katholischen Kirche von Anfang an Probleme,
die dialektische Einheit von Gott und Mensch im „Menschensohn“ zu verstehen, so dass man in ihm
mal nur den Gott und mal nur den Menschen sah3. Die Dialektik des Gottesbildes, die sich in allen
anderen philosophischen Problemen widerspiegelt, kann als Spezifikum des europäischen Geistes
ausgemacht werden.
1.5 Im Westen brach die kaiserliche Macht des Römischen Reichs unter der Wucht der germanischen
Völkerwanderung zusammen. Im entstandenen Machtvakuum öffnete sich der Raum für die
Verwirklichung von Neuem: In Gestalt der Katholischen Kirche „inkarnierte“ sich das Christentum in
den germanischen Stämmen Mitteleuropas. Das neue römische Reich, das Karl der Große mit Papst
1
490 v. Chr. bei Marathon, 480 bei Salamis und an den Thermopylen
313 Toleranzedikt von Mailand
3
„Monophysitismus“: Christus ist nur Gott; „Arianismus“: Christus ist nur Mensch.
2
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4
Leo III. im Jahr 800 aus der Taufe hob, war kein rein weltliches, sondern ein Heiliges Römisches Reich,
eine Synthese aus weltlicher (Kaiser-) und religiöser (Papst-) Macht: zwei auch örtlich getrennte
Machtzentren, immer im Streit miteinander, aber immer wieder vereint, weil aufeinander
angewiesen, um das aufzubauen, was zum christlichen Abendland und zum Fundament des heutigen
Europas werden sollte und völlig anders war als das, was es schon gab und damals im Orient in Form
des islamischen Reiches neu aufgelegt wurde. Gegenüber dem christlichen bleibt im islamischen
Reich Gott Gott und der Mensch Mensch, und Gott im wahrsten Sinne des Wortes un-menschlich
und der Mensch un-göttlich. Der unüberbrückbare Gegensatz lässt den Menschen immer nur im
Status eines Sklaven Gottes. Nicht Burka oder Bikini – im Gottes- und Menschenbild finden wir den
fundamentalen Gegensatz zwischen Islam und Christentum und damit zwischen dem Orient und
Europa! Auf der einen Seite Despotie und prunkvolle Machtentfaltung, auf der anderen das Bedürfnis
nach Freiheit, der faustische Drang zum Höheren, Göttlichen, begabt mit einem
Entwicklungspotential, das sich dem Islam bald als weit überlegen erweisen sollte.
1.6 So lag es in der Natur der Sache, dass es zwischen den beiden grundverschiedenen
Geschichtsprojekten zu grundsätzlichen Auseinandersetzungen kam, wobei der Islam immer wieder
als Aggressor auftrat: zunächst im Südwesten Europas, als erst Karl Martell, der Großvater Karls des
Großen, die islamische Invasion in Südfrankreich4 stoppen konnte; dann im Südosten der
jahrhundertelange Kampf gegen die osmanischen Islamgläubigen. In existenzieller Bedrängnis rief
Ostrom (Byzanz) die europäischen Christen um Hilfe. In diesem Sinne waren die Kreuzzüge nichts
Anderes als der Versuch, das byzantinisch-christliche Reich gegen die vordringenden Türken zu
verteidigen. Diesen gelang es 1453, Konstantinopel zu erobern und 1529 und 1683 gar bis Wien
vorzustoßen. Erst danach konnten unter habsburgischer Führung die islamischen Eroberer
Südosteuropas zurückgeschlagen und zu Beginn des 20. Jahrhunderts schließlich bis auf ihr Kernland
in Anatolien zurückgedrängt werden.
1.7 Die zweite große Bedrohung Europas kam aus dem Osten, aus den Tiefen Asiens; von denen, die
man „Heiden“ und „Barbaren“ nannte. Im 4. und 5. Jahrhundert waren es die Hunnen, im 10. die
Magyaren und im 12. die Mongolen unter Dschingis-Khan. Aber auch innereuropäische Kriege
prägten nachhaltig Geschichte und geistige Entwicklung unseres Kontinents. Nicht friedlich, sondern
in blutigen Kriegen wurden europäische Einheit und Identität gegen äußere, nichteuropäische wie
innere Feinde erstritten!
1.8 Das von Karl dem Großen gegründete christliche Reich brach alsbald in einen west- und einen
ostfränkischen Teil auseinander; aus letzterem ging das Erste Deutsche Reich hervor, gegründet 963
von Otto dem Großen, ab dem 12. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
bezeichnet. Auf den Grundlagen einer hochentwickelten Bildungskultur (Klösterschulen,
Universitätsgründungen) konnte es sich bis zur Reformation gegenüber seinen inner- und
außereuropäischen Gegnern behaupten.
2. Reformation und Neuzeit
2.1 Mit der Reformation zerriss das einigende religiöse Band des Reichs, was politisch in der
europäischen „Identitätskrise“ des Dreißigjährigen Kriegs offensichtlich wurde. Wohl hatte Luther die
kirchliche Autorität erschüttert, doch was er an Freiheit und Unabhängigkeit von Institution und
Inquisition erstritten, gab er beim Fürsten wieder ab. Die Universalmächte Papst und Kaisertum
verloren an Macht, und das im Zentrum Europas liegende Deutsche Reich wurde erheblich
geschwächt. Es spaltete sich in zahlreiche Fürstentümer und Duodezherrschaften auf. Die peripheren
4
732 bei Tours und Poitiers
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5
Mächte aber – Schweden, Frankreich und dann Groß-Britannien – erstarkten und gewannen immer
mehr Einfluss auf das Schicksal Mitteleuropas.
2.2 Politisch ist das Erste Deutsche Reich im Dreißigjährigen Krieg untergegangen, rechtlich erst
durch die auf napoleonischen Druck hin erfolgte Abdankung von Kaisers Franz II. im Jahr 1806. Im
Zweiten Reich5, von Bismarck gegründet, dominierte dann der protestantische Norden Deutschlands
dessen katholischem Süden. Wissenschaft und Technik entwickelten sich mächtig, kulturelle
Harmonie (Kulturkampf) und europäischer Frieden eher nicht, wie uns die Entwicklung zum
Weltkrieg zeigt.
2.3 Das Zweite Deutsche Reich existiert in Form der Bundesrepublik Deutschland rechtlich noch
immer, ist aber faktisch, was seinen geistigen Kern anlangt, mit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. im
Jahr 1918 untergegangen. Durch den Versailler Vertrag nicht unwesentlich gefördert, konnte sich
danach eine rassisch-nationalistische Bewegung an die deutsche Staatsspitze hieven, die mit ihrer
Politik 1945 den totalen geistigen und politischen Zusammenbruch Deutschlands verursachte. Dieses
war danach politisch fremdbestimmt: im Westen durch die amerikanische, im Osten durch die
sowjetrussische Siegermacht. Eine nationale Identität spielte in beiden deutschen Teilstaaten keine
große Rolle mehr. Im Westen wurde sie durch einen amerikanisch geprägten Wirtschafts- bzw. DMNationalismus ersetzt, im Osten durch eine mehr oder weniger kommunistische Identität.
2.4 Mit der Wiedervereinigung von 1989, die wir inzwischen als Beginn einer strategischen
Osterweiterung von NATO und EU verstehen müssen, hat sich die geopolitische Situation auch für
Deutschland grundsätzlich geändert. Wir sind jetzt für die Amerikaner wieder mehr Konkurrent als
Bündnispartner, und die unverbrüchliche Westintegration in NATO und EU, im Kalten Krieg noch
Voraussetzung für den Aufstieg Deutschlands, bedeutet heute eine gefährliche Verstrickung in
geopolitische Interventionen der USA sowie den (supra-)nationalen und (multi-)kulturellen
Niedergang Deutschlands.
3. Amerikanisierung, Globalisierung und geopolitische Situation
3.1 Mit der französischen Revolution und der amerikanischen Staatsgründung löst sich die christliche
Ethik aus ihrem religiösen Nährboden und wird zu einer säkularen Menschenrechtsethik: Die
ursprünglich christlichen Ideen von geistig-moralischer Freiheit, von Gleichheit aller Menschen vor
Gott, von universaler Nächstenliebe usw. werden politisiert und verstaatlicht. Die Gründung der USA
war keine Staatsgründung im üblichen Sinn. Hier verschmolzen nationale mit religiösen Elementen zu
einem säkular-religiösen Glauben. Man fühlte sich auserwählt und war fest entschlossen, den Rest
der Welt in eigenen Sinn zu missionieren und mit dem neuen Menschheitsglauben zu beglücken. Die
USA, so die Überzeugung, würden das Schicksal der Menschheit bestimmen, ohne eigene oder gar
imperialistische Interessen zu verfolgen. Es sei unmöglich, so Thomas Jefferson, einer der ersten
amerikanischen Präsidenten, „nicht zu erkennen, dass wir für die ganze Menschheit handeln".
3.2 Während man in der ganzen Welt mit großem Pathos die Universalität der Menschenrechte
einforderte, führte man zuhause die Negersklaverei ein und rottete die Indianer per Genozid aus.
Bigotte Selbstüberschätzung gehörte von Anfang an zur Grundausstattung des amerikanischen
Menschenrechtsglaubens und manifestiert sich auch heute noch in der politischen Praxis der USA:
Was ein Menschenrecht ist, bestimmen wir, die Amerikaner, und was auch immer wir tun, ist eben
eine Verwirklichung dieser „Menschenrechte“!
3.3 „Westen“ bedeutet die Vereinnahmung Europas durch die USA, „Globalisierung“ die ab 1989
systematisch betriebene weltweite Verbreitung des amerikanischen Zivilisationsmodells. Die US5
nach dem gewonnenen Krieg gegen Frankreich 1871 im Spiegelsaal zu Versailles ausgerufen
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6
Amerikaner sind die treibende Kraft der Globalisierung, und Globalisierung und Amerikanisierung
bedeuten deshalb weitgehend das Gleiche.
3.4 Es gibt heute vier geopolitische Hauptakteure, deren Kräfteverhältnis untereinander durch das
Verhältnis ihrer verschieden hohen Wehretats der letzten Jahre charakterisiert werden kann. So ist
der Wehretat der Vereinigten Staaten von Amerika etwa viermal höher als der des nächsten
Konkurrenten China; der Chinas etwa doppelt so hoch wie der russische, und dieser wiederum
doppelt so hoch wie der deutsche. Ohne Zweifel sind die USA die derzeit einzige Supermacht,
nämlich diejenige, die in der Lage ist, in alle wesentlichen Probleme der Welt politisch wirkungsvoll
einzugreifen, was sie seit 1989 auch ausgiebig praktiziert haben: in zwei Irak-Kriegen, einem SerbienKrieg, einem Afghanistan-Krieg, einem Libyen-Krieg und verschiedenen anderen Interventionen. In
der Finanzkrise 2008 zeigte sich dann erstmals, dass die USA wirtschaftlich angeschlagen sind und
auch ihr politisches und nicht zuletzt moralisches Ansehen durch ihre kriegerische Außenpolitik
erheblich gelitten hat. Heute sind sie eine Supermacht im Niedergang, während China trotz
verschiedener Rückschläge als aufsteigende Supermacht gesehen werden kann. Dennoch werden die
Amerikaner nicht nur militärisch, sondern auch durch bestimmte Schlüsselindustrien (Hard- und
Software, Waffen- und Informationstechnologie, soziale Netzwerke usw.) politisch und wirtschaftlich
noch für einige Zeit weltweit die Nummer 1 bleiben. Darauf sollten sich Konkurrenten und Gegner
einstellen.
3.5 China reagiert international eher defensiv, expandiert vor allem wirtschaftlich – hier ist es zum
größten globalen Gläubigerstaat geworden - und verhält sich aggressiv nur im Umfeld der eigenen
Grenzen. Russland ist keine Supermacht mehr, aber militärisch noch ein Riese. Deutschland hingegen
ist nicht nur keine Weltmacht, sondern hat auch im Hinblick auf Bevölkerungsgröße, Territorium,
Bodenschätze usw. kein Potenzial dazu. Seine derzeitige geopolitische Stärke ist geoökonomisch: Sie
basiert auf seiner Wirtschaftskraft. Geopolitisch kann es nur im Bündnis mit anderen Staaten
Bedeutung erlangen. Je nach geopolitischer und europäischer Gesamtlage muss es sich eine
Bündniskonstellation suchen, die ihm maximale Souveränität und Selbstentfaltung ermöglicht.
3.6 Was den Islam anbelangt, so ist er eine geo-ideologische Macht, politisch aber insofern
unbedeutend, als sich die islamischen Staaten in heftigen Auseinandersetzungen gegenseitig
schwächen. Großbritannien und Frankreich hingegen können nicht mehr, und Indien und Brasilien
noch nicht als wirkungsvolle geopolitische Akteure gesehen werden.
3.7 Die Geopolitik der USA ist auf Erhalt und Ausdehnung der eigenen Weltmachtposition
ausgerichtet. Dabei schätzen einige US-Strategen China und den Islam, andere Russland und einige
auch Deutschland und Europa als das Hauptproblem ein. Gerade eine engere staatliche Kooperation
zwischen Deutschland und Russland - darin sind sich die amerikanischen Denkfabriken einig - könnte
die Weltmachtposition der USA in Europa und damit in der ganzen Welt gefährden. Deshalb versucht
man, Deutschland als Juniorpartner noch intensiver einzubinden: militärisch über die NATO, politisch
über die EU – so gesehen der zivile Arm der NATO – und wirtschaftlich über Freihandelsabkommen
wie TTIP, die man in Amerika treffend als „Wirtschafts-NATO" bezeichnet, als Instrument also, um
Deutschland, wie schon militärisch in der NATO, auch wirtschaftlich amerikanischen Interessen
unterzuordnen.
4. Deutsche Geopolitik
4.1 Innerhalb der westlichen Allianz betrachten die USA jetzt Deutschland eher als Konkurrenten
denn als Bündnispartner. So greift man in innereuropäische Gegensätze ein und unterstützt, wenn es
gegen Deutschland geht, osteuropäische Staaten oder Griechenland oder Frankreich – so geschehen
bei der Euro-Rettung, aber auch bei der Massenzuwanderung usw. Letztlich sind sich die Amerikaner
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7
wohl bewusst, dass Deutschland inzwischen geopolitische Alternativen zur Juniorpartnerschaft mit
den USA hätte, die Henry Kissinger so formuliert:
•
•
•
Deutschland verzichtet zwar auf geopolitische Aktivität, tritt aber als eine Art Mini-UNO auf
und hält den Amerikanern politische Moralpredigten.
Deutschland wird geopolitisch aktiv und bleibt dabei aber neutral, d. h. entscheidet sich nicht
für eine der beiden Seiten (USA oder Russland), sondern versucht eine Vermittlerrolle
einzunehmen.
Deutschland löst sich weitgehend vom amerikanischen Einfluss und tritt in ein Bündnis mit
Russland ein. Das wäre freilich nicht nur eine transatlantische, sondern eine weltpolitische
Revolution, für die Kissinger massive Konsequenzen androht.
4.2 Folgt Deutschland seinen amerikanischen Ratgebern und baut seine Rolle als Juniorpartner der
USA aus, bedeutet das nicht nur totale Integration in EU und NATO, sondern auch totale, ja totalitäre
Implementierung des amerikanisch-westlichen Systems in Deutschland und Europa. Wir würden
gezwungen, unsere nationale und kulturelle Identität vollständig zu opfern, und als geographische
Region mit ein paar traditionellen Besonderheiten im sog. Westen aufgehen. Die Brüsseler EU würde
als Zwischenstufe und Umsetzungsinstrument dieses Verwestlichungsprozesses fungieren, der
folgendermaßen zusammengefasst werden kann:
•
•
•
•
Umsetzung einer immer aggressiveren militärischen Interventionspolitik der USA
systematische geopolitische Polarisierung in Richtung eines neuen kalten und
gegebenenfalls. auch heißen Krieges gegen Russland
systematische Auflösung der Nationalstaaten von oben durch supranationale Konstrukte (EU)
und von unten durch Bevölkerungsaustausch (Massenzuwanderung)
Herrschaft der Wall Street-Banken und Hedge-Fonds über die Weltwirtschaft u.a.
Dies wäre der Preis, den Deutschland und Europa für die Beibehaltung und Intensivierung der
Westbindung zu zahlen hätten.
4.3 Deutschland ist zu klein, um geopolitisch allein agieren zu können, und zu groß, um sich als eine
Art Schweiz geopolitisch zurückziehen zu können, wie das bis 1989 bis zu einem gewissen Maß
möglich war. Wenn Deutschland den Weg weiterer Verwestlichung aus den dargestellten Gründen
nicht gehen will, bleiben ihm (nach Kissinger) eine mehr oder weniger neutrale Vermittlerrolle oder
aber eine geopolitische Umorientierung in Richtung eines eurasischen Bündnisses. Wohl birgt dieses
das Risiko amerikanischer Interventionen in sich wie auch die Gefahr, als Juniorpartner Russlands in
ähnliche Abhängigkeit zu geraten wie jetzt als Satellit der Amerikaner. Beide Gefahren würden aber
durch eine europäische Lösung abgefedert: wenn es nämlich gelänge, ausreichend viele und auch
starke europäischen Staaten für den Emanzipationsprozess Europas von den USA zu gewinnen!
5. Deutschland und Europa
5.1 Deutschland braucht Europa, Europa braucht Deutschland. Die Frage ist nur, was wir unter
„Europa" verstehen. Sind „EU“ und Europa dasselbe, wie es die Eurokraten darstellen? Oder ist die
EU womöglich ein europafeindliches Gebilde, das die europäische Gemeinschaft eher zerstört? So
zumindest wird es jetzt in der Euro-Rettungs- und in der Flüchtlingspolitik der EU augenscheinlich.
5.2 Es gibt zwei Modelle von Europa. Das eine ist mit dem Namen Churchills verbunden, der 1946 in
Zürich die „Vereinigten Staaten von Europa“ ausrief, damit aber nichts anderes meinte als einen
starken Staatenblock als Gegengewicht zur Sowjetunion, die durch den Zweiten Weltkrieg zur
führenden Macht auf dem Kontinent aufgestiegen war. Churchills Vorschlag wärmte die alte britische
Balancepolitik zur Wahrung angloamerikanischer Interessen in Europa auf.
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8
5.3 Das europäische Gegenmodell ist mit den Namen de Gaulles und Adenauers verbunden: ein von
den USA unabhängiges Europa, das diese Unabhängigkeit als entscheidende Voraussetzung für die
eigene Handlungsfreiheit betrachtet und heute in der Emanzipation von den USA den wichtigsten
Sinn einer europäischen Vereinigung sieht.
5.4 Die Brüsseler EU entspricht zu 90 % dem Modell von Churchill. Institutionell ist sie
supranationalistisch, d. h. auf das Ziel eines europäischen Einheitsstaates mit einer Zentralregierung
ausgerichtet, für die die heutige Kommission als Vorstufe gilt. In einem gaullistischen Europa wird
dieses supranationalistische Konzept zugunsten eines intergouvernementalen Ansatzes verworfen:
Europa in diesem Sinn ein zwischenstaatliches (= intergouvernementales) Bündnis, in dem alle
Staaten ihre volle Souveränität behalten. Bleiben kann von der EU der Europäische Rat, also das
Gremium der Regierungschefs der verschiedenen Einzelstaaten, wohingegen das Europaparlament in
ein reines Beratungsforum umgewandelt wird. Dieses wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus
Delegierten der verschiedenen nationalen Parlamente zusammen, die hier Gedanken zur
europäischen Einheit austauschen und Impulse für gemeinsame Unternehmungen setzen können
und sollen. Die sog. Brüsseler Kommission würde jeden Charakter als Vorstufe einer Zentralregierung
verlieren und nur noch ein den Regierungschefs zuarbeitendes und beratendes Gremium darstellen,
dessen Mitglieder von den jeweiligen Regierungen ernannt werden und etwa im Range eines
Staatssekretärs zu stehen hätten. Eine solche anti-supranationalistische Europapolitik bedeutet de
facto eine Rückkehr nicht nur zu Maastricht, sondern zur Zeit vor Maastricht, zur EG, zu einem
Europa der Vaterländer im Sinne de Gaulles als institutioneller Voraussetzung für ein Europa, das als
ein von USA und NATO unabhängiger Global Player agieren kann.
5.5 Will man verhindern, dass Deutschland in der Brüsseler EU und über diese im amerikanischen
Westen quasi verramscht wird, bedarf es eines solchen Paradigmenwechsel in der deutschen
Europapolitik.
5.6 Ähnliches gilt für die NATO. Angesichts US-amerikanischer Hegemonialpolitik ist ihre
Europäisierung – d.h. die Entwicklung hin zu einer rein europäischen NATO – das Gebot der Stunde.
Ebenso wie heute die EU Europa politisch den USA unterordnet, so tut dies die NATO militärisch.
Diese Unterordnung schränkt die politische und kulturelle Entfaltung Deutschlands und Europas
erheblich ein und sollte in den nächsten Jahren grundsätzlich verändert und aufgehoben werden. Ob
dies über ein neuaufgestelltes und umorganisiertes NATO-Gebilde geschieht, etwa durch interne
Aufteilung in einen US-amerikanischen, einen europäischen und womöglich einen neu zu
schaffenden russischen NATO-Block, oder aber über entsprechende Bündnis-Neugründungen,
werden die Gegebenheiten der Zeit entscheiden.
5.7 Schon jetzt aber gilt es rote Linien zu markieren, die für einen weiteren Verbleib in NATO und EU
nicht zu überschreiten sind. Nicht hinnehmbar beispielsweise ist eine Mitgliedschaft Deutschlands in
einer EU, in die die von ihrem Grundwesen her islamische Türkei als Mitglied beitritt. Sollten die
entsprechenden EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nicht abgebrochen werden, müsste das zu
einem deutschen Austritt gemäß Art. 50 der europäischen Verträge führen. Ähnliches gilt für die
Implementierung der TTIP-Verträge in Europa. Sie würden die deutsche Wirtschaft in vielerlei
Hinsicht amerikanischen Interessen unterwerfen und darüber hinaus, wie schon die vorbereitenden
Geheimverhandlungen gezeigt haben, diktatorische Befugnisse Brüssels über Deutschland
ermöglichen: Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten durften sich Kopien von den zwischen EU
und amerikanischer Regierung ausgehandelten Verträgen machen. Eine solche EU-Diktatur kann von
Deutschland nicht hingenommen werden.
5.8 Was die NATO anlangt, so kann sich Deutschland von den USA nicht in einen Krieg gegen
Russland hineintreiben lassen. Noch weniger entspräche es unseren Interessen, wenn uns
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9
ausgerechnet die Türkei in einen NATO-Bündnisfall gegen Russland hineinmanövrierte. Auch eine
Teilnahme an ständig neuen internationalen Interventionsmanövern der Amerikaner wäre für
Deutschland nicht tragbar und würde seine weitere Mitgliedschaft in der NATO infrage stellen.
5.9 Schließlich erwarten wir, dass die USA ihre Stützpunkte in Deutschland aufgeben, von denen
zahlreiche amerikanische Drohnen- und andere Militäreinsätze ausgehen, und ihre Truppen mitsamt
den in der Eifel gelagerten Atomwaffen aus Deutschland abziehen. Wir haben auch kein Verständnis
mehr dafür, dass unser Staat in der UNO immer noch als „Feindstaat“ geführt wird (sog.
Feindstaatenklausel), was zum Beispiel die USA ermächtigt, Gesetze zu erlassen, die diejenigen des
Deutschen Bundestags aufheben, und im Extremfall sogar eine Kriegsführung gegen Deutschland
ohne vorherige Kriegserklärung ermöglichen.
5.10 Dies alles sind keine politischen Kleinigkeiten. Es geht um essenzielle und existenzielle Probleme
deutscher Souveränität und Handlungsfreiheit. Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika diese
Forderungen missachten, muss ein Austritt Deutschlands aus der NATO erwogen werden. Eine
deutsche Außenpolitik, die das bisherige Koordinatensystem von NATO und EU unangetastet lässt –
womöglich mit neuen Treueschwüren in Richtung Washington – wäre nicht nur keine Alternative für
Deutschland, sondern ein Verrat elementarer deutscher Interessen.
6. Islam und Europa
6.1 Nach der Emanzipation Deutschlands von der Supermacht USA ist die Bedrohung durch den
Islamismus das zweite große Problem deutscher Politik. Es ist das Ziel des Islam von Mohammed bis
heute, die Ungläubigen, und damit meint man nicht zuletzt die Christen, seiner religiösen und
politischen Herrschaft zu unterwerfen. Dies gilt für den politischen wie für den dschihadistischen
Islam in gleicher Weise, wobei der dschihadistische von vornherein auf militärische d.h. terroristische
Gewalt setzt, der politische dagegen auf Massenzuwanderung, auf Demographie (junge Moslems
gegen alte Deutsche), auf Parallelgesellschaften und schließlich auf Zeit.
6.2 Es geht hier also nicht um eine endogene Islamisierung, nicht um die Konversion einheimischer
Europäer zum Islam, sondern um eine exogene, um einen Import des Islam durch
Massenzuwanderung nichteuropäischer Muslime. Diese werden nicht in der (europäischen)
Stammgesellschaft, sondern in einer islamischen Parallelgesellschaft „integriert“. Letztere soll dann
immer mehr anwachsen, erstere immer mehr schrumpfen: eine systematische Islamisierung von
unten, bei der zwei Prinzipien von besonderer Bedeutung sind, die Erdogan, Islamist und türkischer
Staatspräsident, folgendermaßen formuliert:
•
•
„Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
„Die Demokratie ist der Zug für uns. Wenn wir am Bahnhof sind, steigen wir aus“!
6.3 Das Assimilierungsverbot ist die Grundlage für die Bildung von Parallelgesellschaften und damit
für die Islamisierung der westlichen Gesellschaften, und die Täuschung der „ungläubigen“ Europäer
durch pseudodemokratische Tarnung gehört zur Grundausstattung islamistischer Strategie. Sie ist im
Islam theologisch als Takya verankert und für Moslems nicht nur legitim, sondern vorgeschrieben,
wenn sie der Ausbreitung ihrer Religion dient.
6.4 Zur weiteren Taktik des Islamismus gehören viele kleine Schritte, die immer selbstverständlicher
den europäischen Gesellschaften abverlangt werden: Schweinefleisch-freie Schulkantinen, Änderung
von Friedhofsordnungen (eigene Areale für Muslime, keine Sargbestattung), Anerkennung der
Tetragamie in der gesetzlichen Krankenversicherung: Im Gegensatz zu deutschen Versicherten kann
ein Moslem bis zu vier Frauen als Familie mitversichern usw.
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10
6.5 Die Islamisierung der deutschen Gesellschaft ist ein gesteuerter Prozess: Ankara hat ein Netzwerk
von über 800 Moschee-Gemeinden über Deutschland ausgebreitet, die vom Religionsministerium in
Ankara über von dort entsandte Imame dirigiert werden. Immer wieder finden Großveranstaltungen
mit Vertretern der türkischen Regierung in deutschen Arenen statt, und systematisch werden IslamLobbyisten in den Medien eingesetzt, vor allem in Fernseh-Talkshows. Selbst nach islamistischen
Terroranschlägen lamentieren sie noch über „Diskriminierung“ und „Generalverdacht“, denen
Muslime bei uns angeblich ausgesetzt seien, und schleudern von den Linken übernommene
Kampfbegriffe – „Islamphobie“, „Religionsrassismus“ usw. – der deutschen Mehrheitsgesellschaft
entgegen.
6.6 Sie sind damit sehr erfolgreich in Europa, nicht zuletzt deshalb, weil sie mit den USA, von diesen
als „gemäßigte“ Islamisten anerkannt, einen de facto-Deal geschlossen haben: Die Türken stellen den
USA ihr Land weiterhin als für diemerikanische Geopolitik essenziellen NATO-Standort zur Verfügung.
Dafür unterstützen die USA die muslimische Massenzuwanderung nach Europa und einen baldigen
EU-Beitritt der Türkei – gegen den Widerstand der Europäer. Das saudische Königshaus seinerseits,
das zweite außenpolitisch aktive Islam-Zentrum, garantiert den USA seit 1945 eine ausreichende ÖlVersorgung und bekommt dafür nicht nur Waffen und das Schutzversprechen für den Erhalt der
eigenen Dynastie: Offensichtlich haben die Amerikaner nichts dagegen, wenn sich auch die Saudis
engagiert bei der Islamisierung Europas einbringen, vom Bau zahlreicher Prunkmoscheen bis hin zu
verdeckter Unterstützung der IS-Terroristen. Geopolitisch und ökonomisch sind den USA die
türkischen und saudischen Islamisten näher als die Europäer; vielleicht betrachten sie die durch
Islamisierung bewirkte Schwächung des geopolitischen Konkurrenten Deutschland sogar als
erwünschten Nebeneffekt.
6.7 Den Islamisten geht es in Europa um die Erhöhung des islamischen Bevölkerungsanteils und noch
mehr um die Etablierung des Islamismus als politisch-religiösem System. Es ist ein Irrtum zu glauben,
eine Scharia-Herrschaft könne erst errichtet werden, wenn 51 % der Bevölkerung Moslems sind. In
kommunistischen Systemen zum Beispiel war nie die Mehrheit der Bevölkerung kommunistisch. Es
genügten 10-15 % aktiver Kommunisten, um eine entsprechende Diktatur zu errichten. Das sollte
man sich auch im Fall des Islam vor Augen halten! Die Gefahr, die im Kalten Krieg vom Kommunismus
ausging, stellt heute der Islamismus dar.
6.8 So steht Europa zwischen der Skylla einer amerikanischen Globalisierung durch Wall Street und
Pentagon und der Charybdis einer von Ankara und Riad gesteuerten Islamisierung.
7. Identität und Multikulturalismus
7.1 Identität ist das, was Menschen zu einer Einheit verbindet; was aus einer Gesellschaft eine
Gemeinschaft und aus einer Bevölkerung ein Volk macht. Es geht um Herkunft, Sprache, Kultur,
Sitten und Gebräuche, politische Vorstellungen und anderes. Unsere ethnokulturelle Identität ist
deutsch-europäisch, wobei wir das geistige, sprich kulturelle Moment stärker gewichten als das
ethnisch-biologische. Letzteres verwerfen wir nicht, relativieren es aber und unterstellen es dem
Primat der Kultur. Identität in unserem Sinn ist deshalb nicht exklusiv: Sie schließt Zuwanderer mit
anderer Herkunft nicht aus, erwartet von ihnen aber eine kulturelle Anpassung an die aufnehmende
Gesellschaft. Integration in diesem Sinne bedeutet neben wirtschaftlicher Selbstversorgung
(Unabhängigkeit von Sozialtransfers) vor allem Anerkennung der deutsch-europäischen Leitkultur.
Assimilation bedeutet darüber hinaus ein langfristiges Verschmelzen mit dieser Kultur; ein Vorgang,
der in der Regel ein bis drei Generationen dauert. Integration und Assimilation sind eine Bringschuld
der Zuwanderer!
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11
7.2 Herkunft bzw. Abstammung stellt die ethnische, Kultur die weltanschaulich-geistige Dimension
einer gemeinsamen Identität dar. Ihre politische Dimension schließlich zeigt sich in der rechtlichen
Verfasstheit einer Gesellschaft und den dieser zugrunde liegenden Werten. Der Begriff Patriotismus
hebt dabei auf die emotionale Seite dieser Identität ab. Ein reiner Herkunftspatriotismus bedeutet
eine geschlossene Gesellschaft ohne Zuwanderung. Ein reiner Verfassungspatriotismus, dem es nur
um das Einhalten von Gesetzen, also um bloßes Nicht-kriminell-werden geht, taut dagegen nicht für
einen stabilen und nachhaltigen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Er führt zu einer identitätslosen
Ansammlung von Individuen, denen die Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln fehlt.
7.3 Während ein alleiniges Abstammungsprinzip ein zu starres und zu Stagnation führendes
Einheitsprinzip darstellt, ist ein bloßes Verfassungsbekenntnis ein zu flüchtiges. Kann es doch sowohl
vom Einzelnen als auch von der Gesellschaft kurzfristig geändert und ausgetauscht werden! Wenn
man hingegen die Kultur zum entscheidenden Einheitsband macht, geht man weder von einem völlig
unveränderbaren noch von einem eher einfach veränderbaren Einheitsmerkmal aus. Stattdessen
geht man von einem Einheitsmerkmal aus, das wohl grundsätzlich verändert werden kann, doch nur
langfristig. Eigene Bereitschaft und Zutun sind erforderlich, um diesen Prozess zu ermöglichen und
gegebenenfalls. zu beschleunigen: das Modell einer Gesellschaft, die auf Stabilität und
Zusammenhalt setzt und sich je nach Bedarf und Notwendigkeit mal mehr und mal weniger für
Zuwanderung öffnet. In jedem Fall hat die Aufnahmegesellschaft über die Zuwanderung zu
entscheiden und nicht der Zuwanderer.
7.4 Indem wir uns zum Kulturpatriotismus bekennen, grenzen wir uns von rechts (reiner
Abstammungspatriotismus) und von links (reiner Verfassungspatriotismus) ab. Wir wollen eine
kulturell homogene bzw. gemäßigt heterogene Gesellschaft nach dem Suppe-Salz-Prinzip: ein
bisschen Salz ist unabdingbar, eine größere Menge macht die Suppe ungenießbar!
7.5 Unsere ethnokulturelle Identität ist deutsch, was sich besonders in unserer Sprache artikuliert.
Die Muttersprache ist das wesentliche Element nationaler Identität. Unsere Identität ist aber auch
europäisch. Das bedeutet: In unseren europäischen Nachbarn nehmen wir mehr Einheit und
Verwandtschaft als Verschiedenheit und Fremdheit wahr, was bei nichteuropäischen
ethnokulturellen Identitäten umgekehrt ist.
7.6 Deutschland ist der Staat der Deutschen. Bei aller Relativierung des Abstammungsprinzips wollen
wir auch diesbezüglich deutsche Mehrheitsverhältnisse langfristig erhalten. Der Multikulturalismus
dagegen versucht, durch Massenzuwanderung eine ethnokulturelle Heterogenität künstlich zu
erzeugen und macht diese zum Grundprinzip einer Gesellschaft. Solchen Gesellschaften fehlt der
langfristige Zusammenhalt, das Nebeneinander überwiegt das Miteinander und wird in
Krisensituationen schnell zum Gegeneinander. Deshalb bergen multikulturelle Gesellschaften ein
hohes Konfliktpotenzial bis hin zum Bürgerkrieg in sich. Für Dynastien und Machtcliquen freilich, die
ein Volk beherrschen wollen, ist das gut gemäß dem alten Spruch: divide et impera6. Uns aber geht es
um die Interessen des Volkes und das Gemeinwohl und damit um inneren Frieden, Einheit und
Harmonie in diesem Staat. Deshalb lehnen wir Multikulturalismus als konstitutiven Faktor einer
Gesellschaft ab.
8. Europäischer Humanismus und amerikanischer Humanitarismus
8.1 Neben der Reformation entwickelte sich zu Beginn der Neuzeit, diese konstituierend, der
Humanismus aus der abendländischen Kultur heraus. Er ist vor allem mit dem Namen des Erasmus
von Rotterdam verbunden ist, der sich gegen die Dogmatisierung von Religion und eine ritualistische
6
(lat.) = „teile und herrsche!“
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12
Veräußerlichung des Glaubens einsetzte. Im Gegensatz zur Reformation Luthers und besonders
Calvins7 verteidigte er theologisch die Willensfreiheit des Menschen.8
8.2 Die amerikanische Revolution individualisierte und politisierte diese Freiheit zu einer Meinungs-,
Demonstrations- und vor allem Glaubensfreiheit, gegen Gesinnungsjustiz und religiöse Repression,
wie sie damals vielfach von der kirchlichen Inquisition betrieben wurden. Durch die politische
Umsetzung dieser Ideen und ihre Verankerung in der Gründungscharta der Vereinigten Staaten von
Amerika wurde individuelle Freiheit in den USA zum höchsten politischen Gut. Dies förderte aber
auch eine massive soziale Ungleichheit, wie sie noch heute für die USA typisch ist. Nach dem Zweiten
Weltkrieg und besonders nach 1989 entwickelten sich auf diesem Nährboden dekadente libertärsexualistische Ideologien, durch die sich das Individuum im Hinblick auf Reproduktion (Abtreibung,
„sexuelle Präferenz“) von seiner sozialen Verantwortlichkeit entkoppelt und nicht einmal mehr
biologische Grundgegebenheiten, wie der natürliche Unterschied von Mann und Frau, als
selbstverständlich hingenommen werden.
8.3 Wir lehnen die amerikanische Menschenrechtsethik (Humanitarismus) nicht grundsätzlich ab und
anerkennen die Weiterentwicklung abendländischer Ethik durch sie in Richtung individueller Freiheit.
Dem Emanzipationsexzess aber, in den sich die amerikanisch-westliche Aufklärung jetzt
hineingesteigert hat (Gender, Fremdenkult usw.), stellen wir uns entgegen und fühlen uns
verpflichtet, die dort verkündeten Ideale sozial, politisch, kulturell und religiös zu relativieren:
8.4 Sozial: indem wir z. B. Sexualität nicht vorrangig als Möglichkeit individueller Selbstverwirklichung
oder gar maximalen Lustgewinns betrachten. Vielmehr sehen wir sie in soziale Verantwortlichkeit
gestellt, die gerade Familien nicht zerstören und nicht zuletzt auch dem Gesichtspunkt von
Fortpflanzung und Erhalt einer Gesellschaft, je nach individueller Möglichkeit, gerecht werden sollte.
Ein Staat, der diese Prinzipien aufgibt, gibt sich selbst auf und geht über kurz oder lang schon aus
biologischen Gründen unter.
8.5 Weiterhin relativieren wir die amerikanische Menschenrechtsethik politisch: indem wir zum
Beispiel nicht jeden oppositionellen Aufstand – siehe diverse „Farbrevolutionen“ – unterstützen,
sondern erst einmal fragen, ob er nur Partikularinteressen gewisser Aktivisten oder tatsächlich das
Gemeinwohl des Staates insgesamt fördert. Amerikanische Interventionen der letzten Jahrzehnte,
immer wieder menschenrechtlich begründet, haben mit ihrer Revolutionsethik sehr viel an
notwendiger politischer Ordnung zerstört und zahlreiche Staaten in Bürgerkrieg und Chaos gestürzt.
8.6 Wir relativieren die Menschenrechte auch kulturell: indem wir unterstellen, dass diese durch
jeweils verschiedene Prägung der Menschen in den verschiedenen Kulturen unterschiedlich
verstanden werden können und müssen. Die vom Calvinismus geprägten USA wähnen zum Beispiel,
weibliche Gleichberechtigung müsse sich gesellschaftlich vor allem, ja ausschließlich in der
beruflichen Stellung der Frau verwirklichen. Sollte es nicht selbstverständlich sein, dieses Ideal auch
über die Position der Frau in der Familie oder durch die Zahl der Kinder oder durch irgendetwas
anderes zu definieren? Kann man wirklich Abtreibung als Menschenrecht der selbstbestimmten Frau
definieren und dann Kulturen, die das Kindesrecht auf Leben höher bewerten, eine minderwertigere
Ethik vorwerfen? Die Interpretationshoheit, die westliche Politiker und Medien in
Menschenrechtsfragen beanspruchen, stellt die eigene, die amerikanisch-westliche Zivilisation über
alle anderen Kulturen, was nicht ein Zeichen hoch entwickelter Menschenrechtspolitik, sondern
kulturimperialistischer Anmaßung darstellt.
7
8
Prädestinationslehre
besonders in seiner Schrift „de libero arbitrio“ (1524)
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13
8.7 Schließlich gilt es, die Menschenrechte auch religiös zu relativieren: Bei aller Zentrierung auf den
Menschen leitet der europäische Humanismus daraus nicht dessen Autonomisierung ab und
betrachtet eine solche als Bruch einer dem Menschen vorgegebenen Schöpfungsordnung. Erst eine
solche macht den Höhenflug des Menschen zu Freiheit und Selbsttranszendierung überhaupt
möglich. Im Gegensatz zum amerikanisch-westlichen Humanitarismus geht es dem europäischen
Humanismus also nicht nur um Menschenrechte, sondern auch um Menschenpflichten und, wenn
man so will, auch um Gottesrechte.
9. Kampf der Kulturen, Laizismus und Leitkultur
9.1 Kultur ist die geschichtlich-traditionelle Dimension der Lebensweise einer Gesellschaft, eines
Volkes. Sie spielt auch in der Politik, heute mehr denn je, eine herausragende Rolle9. Wer dies, wie
die westliche Politik, nicht verstehen will, richtet viel Schaden und Unheil an. Auch in Deutschland
müssen wir wieder lernen: Ein Land, das nicht in seiner Geschichte und in seinen Traditionen wurzelt,
hat keine Zukunft.
9.2 Es geht in der Politik nicht nur um Weltanschauungen (Ideologien) und Einflusssphären, sondern
auch um die Auseinandersetzung von Kulturen, d. h. der verschiedenen Eigenheiten und Identitäten
von Staaten und Völkern. Diese Auseinandersetzung findet nicht nur inter-, sondern auch
innernational statt. In Deutschland haben wir eine deutsch-europäische Kultur. Sie wurzelt im
europäischen Humanismus und in der abendländisch-christlichen Tradition. Die amerikanischwestliche Zivilisation hingegen basiert auf säkularer Menschenrechtsethik und ist traditionsfeindlichmodernistisch ausgerichtet. Die islamische Kultur schließlich gründet auf religiösem
Fundamentalismus und ist traditionalistisch und fortschrittsfeindlich. Diese drei Kulturen bzw.
Zivilisationen stehen sich heute im innereuropäischen Kampf der Kulturen gegenüber. Dabei müssen
wir unsere ursprüngliche europäische Kultur gegen die nichteuropäischen – amerikanischen und
islamischen – Herausforderer verteidigen und damit Europa wieder in die geistige Mitte zwischen
den globalen Extremen stellen.
9.3 Politisch führt die amerikanische Menschenrechtsethik zu einem Laizismus, der nur den
nichtreligiösen Kräften einer Gesellschaft das Recht zugesteht, den öffentlichen Raum und das
öffentliche Leben gemäß der eigenen Doktrin zu gestalten. Damit stellt man Atheismus und
Religionslosigkeit über andere religiöse Einstellungen und ordnet damit letztere ersteren unter. Aus
unserer Sicht ist es aber nicht legitim, nichtreligiöse Einstellungen gegenüber religiösen derart zu
privilegieren. Es geht vielmehr darum, den Konflikt zwischen beiden gemäß den tatsächlichen
Kräfteverhältnissen in der Gesellschaft auszutarieren und diese so zu gestalten, dass sie offen für
Religiöses und Säkulares ist, immer wieder einen Ausgleich anstrebt und nicht laizistisch repressiv das
Religiöse aus der Gesellschaft zu drängen versucht. Wenn in einer Klasse von 30 Schülern einer will,
dass das Kruzifix im Klassenzimmer abgehängt wird, obwohl es die anderen 29 nicht stört oder diese
es sogar ausdrücklich wollen, ist das nicht Ausdruck von Religionsfreiheit und schon gar nicht von
Demokratie, sondern ein laizistisches Diktat, ja ein religionspolitischer Skandal!
9.4 Es ist Aufgabe demokratischer Politik, möglichst basisnahe entscheiden zu lassen, ob und wie viel
Religion in einem bestimmten staatlichen und gesellschaftlichen Rahmen verwirklicht wird. Dabei
bedeutet europäische Leitkultur, die wir als Prinzip des „Kampfs der Kulturen“ in Europa einfordern,
das Christentum hier als geistige Grundlage im Sinne eines wohl kultur-christlichen, aber nicht
religiös-christlichen Bekenntnisses anzuerkennen. Das Christentum kann und darf in Europa nicht wie
eine x-beliebige Religion behandelt werden. Es kann und darf hier eine kulturelle Privilegierung
9
Siehe hierzu vor allem S. Huntington The Clash of Civilizations 1996 („Kampf der Kulturen“)
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14
beanspruchen, und europäische Politik bedeutet von ihrem Wesen her, Tradition und Demokratie
und damit Christentum und Aufklärung harmonisch in Einklang zu bringen.
9.5 In diesem Sinn ist die öffentliche Präsenz von Kirchen, Kathedralen, Gipfelkreuzen, Kruzifixen in
Klassenzimmern usw. als Grundelement europäischer Tradition ein kulturchristliches Privileg, das wir
als Europäer, unabhängig von unserer individuellen Gläubigkeit und diese in keiner Weise berührend,
anerkennen und im Kampf der Kulturen gegen Laizismus und Islamismus verteidigen. Einen
unhistorischen, traditionslosen laizistischen Demokratiekult und ein diesem zugrunde liegendes
7wurzelloses Europa, das erst 1789 beginnt, lehnen wir ausdrücklich ab.
9.6 Die aus den USA stammende laizistische Menschenrechtsethik ist nach 70 Jahren amerikanischer
Freundschaft bzw. Besatzung in vielen deutschen Köpfen verinnerlicht. Die Islamisierung Europas
dagegen ist, wie schon erläutert, exogen, durch muslimische Masseneinwanderung von
Nichteuropäern hervorgerufen. Der Islam in Europa ist also kein europäisches Kulturprodukt,
sondern ein orientalischer Import, und die Forderung nach Gleichstellung des Islam mit dem
Christentum in Europa – es muss noch einmal wiederholt werden – hat nichts mit Religionsfreiheit zu
tun. Es geht um islamischen Kulturimperialismus, durch den der religiöse Friede in Europa und der
innereuropäische Friede überhaupt bedroht werden!
9.7 Der grundsätzliche Gegensatz zwischen christlich geprägtem Europa und dem Islam kann
theologisch, kulturell, historisch und politisch ausgemacht werden. Religionssoziologisch ergibt sich
daraus, dass der Islam mit seiner extrem patriarchalischen Theologie mit wirklicher Demokratie nicht
vereinbar ist. Entscheidend für den notwendigen Paradigmenwechsel in der Religionspolitik ist die
Einführung des Kulturfaktors. Die Linken wehren sich heftig dagegen, sind mit diesem ihren
Verhalten aber schon mitten drin im Kampf der Kulturen. Die AfD verteidigt eine deutscheuropäische Leitkultur mit ihren christlichen Wurzeln deshalb an zwei Fronten: gegen den westlichen
Laizismus wie auch den Islamismus in seinen verschiedenen Ausprägungen! Die Religionspolitik der
etablierten Parteien aber zerreibt Europa zwischen den beiden Extremen und zerstört seinen
christlichen Kern und damit sein geistiges Fundament. Das lassen wir nicht zu!
10. Antitotalitarismus und „Kampf gegen rechts"
10.1 Bis 1989 bestimmte die Theorie des Antitotalitarismus die politische Kultur der Bundesrepublik
Deutschland. Bereits mit der 68er Studentenrevolte zeichnete sich ein Paradigmenwechsel ab, der
dann 1989 politisch durchschlug. Es ging jetzt nicht mehr gegen Rechts- und Linksextremismus,
sondern nur noch gegen Rechtsextremismus, was dann zum sog. „Kampf gegen rechts"
zusammenschrumpfte – ein Beleg dafür, dass die rot-grünen 68er über ihren „langen Marsch durch
die Institutionen“ Stück für Stück die Macht in Deutschland erobert haben. Die konventionellen, die
SED-Linken, treiben jetzt mit den „modernen“ Linken, den Grünen, die vormaligen Mitte-Parteien
(CDU / CSU / SPD) vor sich her, und diese sind nur noch ein Schatten ihrer selbst.
10.2 Mit ihrem Kampf gegen rechts wollen die Linken vom eigenen Extremismus ablenken. Sie
knüpfen damit an die Volksfronttaktik der alten Kommunisten an, die so schon damals die Mitte der
Gesellschaft durch einen gemeinsamen Buhmann, die „Rechten“, für die eigenen Ziele zu
vereinnahmen suchten. Vor allem aber wollen sie mit dieser Parole die Gesellschaft insgesamt
spalten. In der Antitotalitarismus-Theorie ging es vor allem um die Einheit der Gesellschaft. Sie
betrachtete die extremen Ränder als Problem, die es je nach Lage zu integrieren bzw. auszugrenzen
galt. Im Gegensatz dazu fußt die Kampf gegen rechts-Ideologie auf einer Zweiteilung der Gesellschaft
im Sinne des kommunistischem Barrikaden-Denkens: Stehst Du diesseits oder jenseits der Barrikade?
Bist Du Prolet oder Bourgeois, Genosse oder Klassenfeind?
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15
10.3 Heute ist es nicht mehr die „Arbeiterklasse", für deren Interessen man kämpft, sondern ein
Internationales Migrationsproletariat, die Fremden, die Flüchtlinge, die man mit allen Mitteln ins
Land zu holen versucht. Man agiert nicht mehr als kommunistische Vorhut-Partei. Es sind jetzt rotgrüne „Aktivisten“ der „Zivilgesellschaft“, die im „politischen Prozess“, vormals „Klassenkampf“, als
Vorhut marschieren. Es geht nicht mehr um einen Kampf gegen den Klassenfeind, gegen die
Kapitalsten, sondern um einen Kampf gegen die „Rechten“ und „Rassisten“, und enteignen will man
nicht mehr die Produktionsmittel der Kapitalisten, sondern die nationale und kulturelle Identität der
Gesellschaften, die sich dem linken Wahn entgegenstellen.
10.4 Dabei hat „Rassismus“ nichts mehr mit dem zu tun, was er ursprünglich in seiner ethnischbiologischen Interpretation bedeutete. Vielmehr wird er zum universalen Etikett gegen diejenigen,
die an ihrer eigenen Lebensweise und ihrem eigenen kollektiven Charakter festhalten wollen und
beides nicht auf dem Altar einer Massenzuwanderung fremden ethnokulturellen Identitäten der
Zuwanderer zu opfern bereit sind; also gegen alle, die sich gegen die staatlich verordnete
Zuwanderungspolitik stellen. Bei dieser Transformation von einem roten zu einem „grünen“, vom
Sowjet- zum EU-Kommunismus, haben sich die Begriffe vordergründig verändert – das Prinzip ist das
gleiche geblieben. Es läuft immer darauf hinaus: Wir, die Linken, sind die Guten, die Humanitären,
wir repräsentieren den Fortschritt. Dort sind die Bösen, die „Rassisten“, die Rückwärtsgewandten,
die „Menschenfeinde“!
10.5 Mit solcherart Phraseologie wollen diese „guten“ Linken die Welt in ihrem Sinne verändern.
Sicherlich gibt es auch tatsächlich eine rechte Gefahr, aber sie ist kaum mehr konventionell
nationalsozialistisch, sondern vor allem islamistisch. Denn es sind die Islamisten, die heute dem
totalitären Modernismus der Linken einen totalitären Traditionalismus entgegenhalten, wie dies
früher in Deutschland die Nationalsozialisten getan haben. Die islamistische Bedrohung aber wird
von den linken Humanitaristen bagatellisiert, sie zielen auf die „Rechten“ ab, auf die AfD und damit
auf die Mitte der Gesellschaft, auf den „Extremismus der Mitte“.
10.6 Noch ist es vorwiegend ein ideologischer Kampf, ein „Krieg der Worte“: „Rechts“,
„Rechtspopulismus“ „Hass-Prediger“, „Homophobie“, „Islamphobie“ usw. Das sind alles keine
Argumente, sondern demagogische Kampfbegriffe! Die Medien gehen voran. Sie informieren nicht
mehr, sondern verbreiten agitatorisch den rot-grünen Standpunkt, dem die Mehrheit der
Journalisten anhängt. In Kommentaren, die nicht mehr zum Nachdenken anregen, sondern nur noch
emotionalisieren, tun sie genau das, was sie den anderen vorwerfen: Sie predigen Hass und hetzen.
Die Medien haben ihre Unabhängigkeit verloren und sind zu Propagandainstrumenten der Regierung
geworden, zu „Staatsmedien“: „Die herrschende Meinung“, so schon Karl Marx, „ist die Meinung der
Herrschenden“. Dabei steht hinter ihnen eine Politologie, die auch nicht wissenschaftlich-analytisch,
sondern normativ-moralisch im Sinne ihrer staatlichen Auftraggeber arbeitet und so der alten
sozialistischen DDR-Wissenschaft immer ähnlicher wird.
10.7 Es wird nicht beim „Kampf der Worte“ bleiben, der schon tief Eingang in die Praxis staatlicher
Behörden gefunden hat. Je größer die politischen Probleme werden, desto mehr besteht die Gefahr,
dass die politische Klasse in Deutschland zu diktatorischen Mitteln greift, um ihre Macht zu erhalten.
Es droht eine neue Diktatur im Sinne einer modernisierten Groß-DDR. Schon heute widerspricht das
Verhalten etablierter Parteien und Medien gegenüber der AfD zum Beispiel im Wahlkampf vielfach
demokratischen Regeln, und ausgerechnet die Gefahr des Terrorismus, die gerade durch die
etablierte Politik gewachsen ist, droht jetzt zum Anlass für Notstandsmaßnahmen zu werden, in
denen neben ein paar Razzien gegen Islamisten vor allem gegen die gefürchtete „rechte“ Opposition
vorgegangen werden kann – bis hin zur Verschiebung von Wahlen.
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16
10.8 Der Weg einer schleichenden Linksfaschisierung in Richtung einer neuen Groß-DDR zeichnet sich
konkret ab, wenn ideologischer Terror justitiabilisiert wird und aus dem „Krieg der Worte" z. B. über
den Paragraphen 130 („Volksverhetzung“) nach und nach eine strafrechtliche Unterdrückung der
Opposition betrieben wird: „Hass predigen“, „Diskriminierung“, „Rassismus“ usw. sind juristisch
gesehen sehr schwammige Begriffe. Wenn sie das Strafrecht dominieren, werden sie leicht zu
Metaphern wie vormals „Volksschädling“ oder „Klassenfeind“, die in ihrer interpretationsoffenen
Dehnbarkeit einer totalitären Gesinnungsjustiz den Weg bereiten könnten.
11. Wirtschaft- und Sozialpolitik
11.1 Die sog. vier großen Freiheiten (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und
Menschen bzw. „Humankapital“) sind nicht Ausdruck entwickelter Demokratie, sondern
dogmatisierte Prinzipien einer wirtschaftsliberalistischen Ideologie. Wir lehnen diese Prinzipien nicht
generell ab, handhaben sie aber nicht ideologisch, sondern pragmatisch. Das heißt: Wenn wir
feststellen, dass totale Freizügigkeit von Menschen in Europa mehr Schaden als Nutzen verursacht
(Zuwanderung, organisierte Kriminalität, Sozialmissbrauch, Drogen- und Menschenhandel), behalten
wir uns vor, sie jederzeit im notwendigen Maß wieder einzuschränken.
11.2 Das heißt: Wir ideologisieren den Freihandel nicht und betrachten ihn nicht als Wert als solchen,
sondern streben eine Wirtschaftspolitik an, die die Balance zwischen Freihandel und Protektionismus
sucht: so wenig Staat wie möglich, so viel wie nötig! Wir gehen davon aus, so den Interessen der
eigenen Volkswirtschaft am besten gerecht zu werden. In diesem Sinn betrachten wir auch nicht
jedes Freihandelsabkommen – siehe TTIP – als gut.
11.3 Soziale Gerechtigkeit ist für uns ein hoher Wert. Wir verstehen darunter allerdings nicht nur
eine Verteilungsgerechtigkeit, sondern in gleicher Weise auch eine Leistungsgerechtigkeit. Die
sozialistische Zeitgeistformel „arm = gut, reich = böse“ lehnen wir ab. Reichtum ist weder gut noch
böse. Es kommt darauf an, wie er zustande gekommen ist und was man aus ihm macht. Ähnliches gilt
für Armut. Soziale Marktwirtschaft, wie wir sie uns vorstellen, bedeutet einen harmonischen
Ausgleich zwischen Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit.
11.4 Dass heute weltweit die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht, liegt im
Wesentlichen am Börsensystem, von vielen zu Recht als „Kasinokapitalismus“ gebrandmarkt. Dieser
generiert durch Devisenspekulation laufend Geld, ohne dadurch irgendwelche Realwerte zu schaffen
(rein virtuelles Geld). Zum anderen dient hier die Finanzwirtschaft nicht der Realwirtschaft, sondern
dominiert diese vollständig.
11.5 Im Gegensatz dazu halten wir fest am bewährten und weltweit vorbildlichen bundesdeutschen
Modell einer Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb geht es uns um
•
•
•
Dominanz der Realwirtschaft über die Finanzwirtschaft und deren mögliche
Einschränkung durch politische Intervention, zum Beispiel durch globale
Finanztransaktionssteuern;
eine ausgewogene Balance innerhalb der Realwirtschaft zwischen mittelständischer und
Großindustrie;
einen politischen Ausgleich wirtschaftlich generierter Armut durch maßvolle staatliche
Sozialtransfers mit dem Ziel, möglichst viele der Unterstützten zu wirtschaftlicher
Selbstversorgung zu ermutigen und zu befähigen.
12. Technologie und Bildung
12.1 Die grundsätzliche Frage lautet hier, ob der Mensch auf Dauer die Technik beherrschen kann,
oder ob sie ihn beherrscht – oder noch zugespitzter: Ist künstliche Intelligenz vorstellbar, die den
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Menschen geistig nicht nur ersetzen, sondern sogar existenziell bedrohen kann? Zunächst gilt, dass
bei allem, wo noch irgendwelche Regeln gelten – seien sie noch so komplex wie bei Schach oder bei
Go – künstliche Intelligenz langfristig die natürliche des Menschen übertreffen kann. Die Spezifität
menschlicher Intelligenz besteht nicht in maximaler Komplexität, sondern in der Fähigkeit zur
Selbsttranszendierung, d.h. der Fähigkeit, in eine Dimension hineinzuwirken, in der das materielle
Grundprinzip von Raum und Zeit nicht wirksam ist. Wer unterstellt, dass es eine solche Dimension
nicht gibt, dem bleibt nichts anderes übrig, als die grundsätzliche Überlegenheit künstlicher
gegenüber menschlicher Existenz und damit die grundsätzliche Überlegenheit der Technik gegenüber
dem Menschen einzugestehen.
12.2 Im Hinblick auf diese vorhandene oder nicht vorhandene Dimension geht es freilich nicht um
eine analytisch-rationale, sondern um eine überrationale Entscheidung, eine Glaubensentscheidung
im weiteren Sinn. Die Frage lautet: Ist der Mensch nur ein Wesen der Natur? Oder ist er mehr als
Natur, ist er von seinem Wesen her übernatürlich? Im Gegensatz zu naturalistischen Materialisten
und im Geist des europäischen Humanismus unterstellen wir Letzteres und somit auch eine
grundsätzliche Überlegenheit des Menschen über die Technik. Diese Überlegenheit kommt nicht
zuletzt in der Befähigung zu schöpferischer Intelligenz zum Ausdruck, die deshalb grundsätzlich und
vor allem in Bildung und Erziehung entwickelt und gefördert werden muss. Das ist eine
Überlebensfrage für die Menschlichkeit einer Gesellschaft!
12.3 Nicht durch programmiertes Software-lernen wird diese Fähigkeit entwickelt, sondern in
personalisierten, d. h. menschlichen Lehr- und Lernbeziehungen. Deshalb müssen in der Schule
Personen in der Erziehung nach wie vor die entscheidende Rolle spielen: in der Person des Lehrers als
höchstmöglichem individualisierten Anleitungsprinzip, und in der Schulklasse als dynamischinteraktivem Aufnahmeprinzip. Jede Schulreform, die Axt an diese beiden pädagogischen
Grundsäulen legt, erschüttert die Grundfesten unseres Bildungssystems und entwickelt nur noch
Intelligenz, die der technischen unterlegen ist. Die Menschen werden so abhängig von der Technik
und zu Erfüllungsgehilfen technischer Prozesse degradiert.
12.4 Insgesamt sind heute die Gefahren der modernen Informationstechnologie größer als deren
Nutzen – vor allem in Hinblick auf Totalüberwachung und -manipulation der Menschen. Hier besteht
eine restriktive Interventionspflicht des Staates zum Schutze seiner Bürger vor im Wesentlichen aus
den USA gesteuerten Informationssystemen (Google, Facebook u.a.). Am wichtigsten und
problematischsten sind die Möglichkeiten der Cyber-Kriegsführung. Kleinste
Menschengruppierungen können weite Teile dieser Erde lahmlegen und ins Chaos stürzen (Funktion
von Staudämmen, AKWs, Gefängnistoren u.a.). Von daher ist es für Deutschland unabdingbar, gerade
im Bereich der Cyber-Kriegsführung absolute Weltspitze zu erlangen. Denn hier wird sich in der
Zukunft die Frage von Weltmacht im aktiven wie im passiven Sinn entscheiden. Das heißt: Auch wenn
wir nicht beanspruchen, selbst auf diese Weise Weltmacht auszuüben, so ist es für uns doch
entscheidend zu verhindern, auf diese Weise von technologisch überlegenen Mächten gesteuert und
unterworfen zu werden. Die spezifischen Fähigkeiten der Cyber-Kriegsführung müssen im
universitären und im Bundeswehr-Bereich maximal gefördert und entwickelt werden, wobei die
Kriterien von Hochsicherheit, Geheimnisverrat und Spionage in höchstem Maße zu beachten sind;
nicht zuletzt gegenüber Mächten, die bei vielen Deutschen immer noch als unsere „besten Freunde"
gelten.
13. Energie, Umwelt und Landwirtschaft
13.1 Im Hinblick auf die Energieversorgung unseres Landes gilt, was Henry Kissinger auf den Punkt
gebracht hat: Weltmacht bedeute globale Kontrolle über Lebensmittel und Energie. In diesem Sinne
geht es darum, eine nationale energetische Grundversorgung zu sichern und diese, was noch
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wichtiger ist, zu dezentralisieren. In diesem Sinne sind Photovoltaik und ähnliche Verfahren in
Verbindung mit entsprechenden Speichertechniken nicht nur ideal dezentral, weil sie Unabhängigkeit
von großen Energiekonzernen ermöglichen, sondern weil sie es darüber hinaus feindlichen Angriffen
erheblich erschweren, über die Ausschaltung von Energie großen Schaden anzurichten.
13.2 Im Hinblick auf Sicherheit von Energie sind Atomkraftwerke keine langfristige Lösung; nicht
primär wegen der derzeit noch ungeklärten Entsorgungssituation (hier sind in absehbarer Zeit
technische Lösungen vorstellbar), auch nicht wegen konventioneller Unfall- und GAU-Auslöser
(Erdbeben, Tsunami usw. sind bei uns eher unwahrscheinlich), wohl aber wegen der ständigen
Möglichkeit terroristischer Angriffe, gegen die AKWs trotz höchster Sicherheitsmaßnahmen nicht
geschützt werden können.
13.3 Es ist sinnvoll, regenerative Energien schon mittelfristig ins Zentrum der Energieversorgung zu
stellen, wobei sich im Norden Deutschlands Windräder anbieten. In dessen Süden passen sie eher
nicht in die Landschaft und sind auch unökonomisch. Verfahren wie Photovoltaik und Ähnliches sind
hier zukunftsträchtiger. In beiden Fällen ist die augenblickliche Einsatzfähigkeit insofern begrenzt, als
individuelle Speichertechniken noch nicht marktreif ökonomisch entwickelt sind, so dass diese
Energien vermutlich erst in einigen Jahren den hauptsächlichen Anteil der Energieversorgung des
Landes ausmachen werden. Die Zeit bis dahin ist vor allem durch fossile Energien zu überbrücken
(Kohle, Öl, Gas), deren ideologische Dämonisierung nur schadet und allenfalls zu erheblichen
Strommehrkosten in den Staaten führt, die zu früh auf diese konventionellen Energieformen
verzichten.
13.4 Beim Abbau von AKWs als Energielieferanten gilt es zu beachten, dass dieser Prozess
international gesteuert wird, denn es macht nicht Sinn, technisch hoch entwickelte und relative
sichere Atomkraftwerke abzuschalten und den Atomstrom dann von wesentlich störanfälligeren
Werken aus Nachbarstaaten zu nutzen und dabei noch in gleicher Weise dem GAU-Risiko bei
Reaktorunfällen ausgesetzt zu sein. Macht doch ausströmende Radioaktivität bekanntlich nicht an
den Staatsgrenzen halt! Zum anderen sollte man das hoch entwickelte Know-how der deutschen
Atomwissenschaft auf keinen Fall mit dem Abbau der AKWs verloren gehen lassen. Wenn die atomar
bewaffneten Staaten weiterhin entgegen dem Geist des Atomwaffensperrvertrags ihre eigene
Atommacht nicht abbauen und auflösen, sondern monopolisieren, müssen wir uns vorbehalten,
selbst Möglichkeiten atomarer Verteidigung zu schaffen, um nicht atomar erpressbar oder in
ständiger Abhängigkeit von anderen atomar bewaffneten Mächten zu bleiben.
13.5 In der Umweltpolitik ist das Wichtigste nicht das Klima, sondern der Mensch. Dessen
wichtigster Beitrag zur Umweltpolitik ist der sorgsame Umgang mit Energie, das heißt vor allem das
Einsparen von Energie, wobei die entsprechenden Möglichkeiten in den Industrienationen noch nicht
annähernd ausgeschöpft sind. Durch Differenzierung der Energiekosten in eine billige
Basisversorgung und eine teure „Luxus“-Versorgung könnte ökonomisch und ökologisch sinnvolles
Verhalten gefördert werden. Was Umweltgefahren anbelangt, so gehen diese nicht vom
gesundheitlich eher unproblematischen CO2 aus, sondern von Feinstäuben und Nanopartikeln,
weshalb auf deren Vermeidung der Schwerpunkt der Umweltpolitik gelegt werden muss.
13.6 Klimaveränderungen gibt es, seit es diese Erde gibt. Wieweit der Mensch dabei eine Rolle spielt,
kann kein Wissenschaftler auch nur annähernd quantifizieren. Es ist grotesk, von Vorstellungen
auszugehen, man könnte durch Energiepolitik das Weltklima bis auf ein Grad der globalen
Durchschnittstemperatur beeinflussen – und dann das Klimaproblem auch noch zu einer
apokalyptischen Ersatzreligion zu theologisieren!
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13.7 Für unsere Landwirtschaft gilt, dass wir uns in der Versorgung nicht vollständig vom
internationalen Markt abhängig machen dürfen, sondern immer eine nationale Basisversorgung
vorhalten müssen. Dies entspricht einem existenziellen Anliegen des Gemeinwohls, weshalb auf
diesem Gebiet staatliche Subventionen – sinnvollerweise nicht über supranationale, sondern über
nationale Institutionen – legitim und notwendig sind. Aus Gründen der Effizienz sollte dabei eine
Regionalisierung angestrebt werden, was heißt: Die Versorgung der Bevölkerung mit Produkten aus
der umgebenden Landwirtschaft muss vorrangig sein und entsprechende Produktions- und
Verkaufsgenossenschaften sind staatlich zu fördern.
13.8 Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Ökologisierung der Landwirtschaft. Sowohl bei Pflanzen als
auch bei Tieren sollte gelten: weniger Masse, mehr Qualität! Auch hier muss das
Verbraucherverhalten gesteuert werden, gerade beim Fleischverzehr. Der Verzicht auf
Massentierhaltung ist nur möglich, wenn die Menschen wesentlich weniger Fleisch verzehren – dafür
dann in umso höherer Qualität! Was die Qualität landwirtschaftlicher Produkte insgesamt anlangt, so
sollten im Gegensatz zu US-amerikanischen Gepflogenheiten genetisch veränderte Nahrungsmittel
äußerst restriktiv behandelt werden. Gilt doch nach wie vor das Zauberlehrlingsprinzip: Man
beherrscht den ersten Schritt der Veränderung, den zweiten (dritten, vierten usw.) zur Beherrschung
der Folgen aber nicht!
14. Die AfD – eine neue Partei für eine neue Zeit!
14.1 Die AfD hat ihre Wurzeln in der Mitte der Gesellschaft. Sie ist nicht nur eine Partei der kleinen
Leute, nicht nur eine Partei des Mittelstands und nicht nur eine Partei des „freien
Unternehmertums“. Schon jetzt versteht sie sich als eine Volkspartei, die versucht, die Interessen der
verschiedenen Bevölkerungsgruppen auszugleichen und Lösungen zu finden, die sich am
Gemeinwohl der gesamten Gesellschaft orientieren und deren innere Einheit und inneren Frieden
festigen.
14.2 Auch geistig ist die AfD eine Partei der Mitte. Ob im Spannungsfeld von Individualismus und
sozialer Verantwortlichkeit, von Freiheit und Ordnung, von Moderne und Tradition und nicht zuletzt
von Säkularität und Religion – immer sucht sie eine Balance zwischen den Extremen und so viel
gesellschaftliche Harmonie wie möglich.
14.3 Wenn das Boot nach links kippt, setzt man sich nicht in die Mitte, sondern auf die rechte Seite!
Angesichts eines enormen Linksrucks der deutschen Politik in den letzten 25 Jahren muss die Politik
der AfD heute rechtsbetont sein, was nicht eine ideologische, sondern eine pragmatische
Entscheidung darstellt. Dementsprechend ist die Politik der AfD nicht durchgehend „rechts“, sondern
in Einzelfällen auch „links“. Die AfD behält sich sogar vor, zu anderen Zeiten, wenn notwendig, auch
eine linksbetonte Politik zu betreiben. Heute aber kann sie, wenn sie wirksam und sinnvoll ins
politische Geschehen eingreifen will, dies nur als profiliert rechtsdemokratische bzw.
rechtskonservative Partei tun!
14.4 Die AfD ist keine wiederbelebte rückwärtsgewandte, sondern eine neue Partei, eine Partei der
Zukunft. Sie sehnt sich nicht nostalgisch nach den Filzpantoffeln der frühen Kohl-Zeit. Vielmehr sieht
sie in den Veränderungen von 1989 den Beginn einer geopolitischen und geistigen Wendezeit, was
viele gerade in Deutschland noch nicht verstanden haben. Mit den Lösungen von gestern glauben sie
die neuen Probleme lösen zu können. Die AfD dagegen stellt sich den Herausforderungen der neuen
Zeit und lotet nicht nur geopolitisch neue Orientierungen aus, sondern schreckt auch bei anderen
großen Problemen vor grundsätzlichen Alternativen nicht zurück, wozu sie ja schon ihr Name
verpflichtet.
Seite 139 von 186
20
14.5 Insbesondere betrachtet sie auch nicht einen deutschen Nationalismus, sondern einen
westlichen Supranationalismus als die politische Gefahr unserer Zeit. Denn durch diesen soll
Deutschland abgeschafft und die deutsche Bevölkerung zur Minderheit im eigenen Land gemacht
werden – und das wollen wir nicht! Deshalb ist für uns nicht eine sog. Fremdenfeindlichkeit, sondern
die allgegenwärtige Agitation dagegen das politische Problem. Ist diese Agitation doch vor allem eine
flankierende ideologische Kampagne der politischen Klasse, um die deutsche Bevölkerung
psychologisch einzuschüchtern und so in unverfrorener Weise eine zutiefst antideutsche
Zuwanderungs- und Überfremdungspolitik durchzusetzen. Nicht eine zu geschlossene – eine zu bunte
und zu offene Gesellschaft bedroht unsere Zukunft!
14.6 Die AfD will als Partei der Mitte im Berliner Parteienspektrum den Platz einnehmen, den die
nach links abgedrifteten und geistig ausgelaugten Parteien CDU und SPD vormals innehatten. Sie
versteht sich dabei weniger als Ergänzung denn als Alternative zu einem Parteienspektrum, das
Gefahr läuft, sich immer mehr zu einem Blockparteien-System nach altem DDR-Muster zu
entwickeln.
14.7 Natürlich will die AfD in Zukunft auch Regierungsverantwortung übernehmen und mit anderen
Parteien entsprechend kooperieren. Vorerst jedoch geht es um Opposition. In dieser Rolle muss die
AfD politisch-inhaltlich und personell zu einer Regierungspartei heranreifen. Dabei gründet sie fest
auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht zum
Grundgesetz und betrachtet dieses trotz rechtlicher Bedenken als de facto-Verfassung unseres
Staates. Sie handelt als parlamentarische Kraft, befürwortet aber – angesichts derzeit erheblicher
Mängel der repräsentativen Demokratie – bei wichtigen Entscheidungen ergänzende
Volksabstimmungen nach dem Schweizer Modell. Gleichzeitig hält sie Aktivitäten in der
Öffentlichkeit für notwendig, die über die parlamentarische Arbeit hinausgehen, z. B.
Demonstrationen und Kundgebungen. Dabei unterstützt sie gezielt Bewegungen, die sich wie Pegida
spontan aus der Bevölkerung heraus entwickeln, und fühlt sich verantwortlich, politisch führend
einzugreifen und die hier versammelten Menschen nicht dem Einfluss von Extremisten z. B. der NPD
zu überlassen.
14.8 Zusammenfassend will die AfD also
•
•
•
•
•
•
weniger USA in Europa, mehr Russland;
weniger Multikulti, mehr deutsche Leitkultur;
weniger EU, mehr Deutschland;
weniger Ideologieterror und politisches Diktat, mehr Volksabstimmungen und Demokratie;
weniger Islam und mehr Christentum;
und nicht zuletzt: viel mehr Abschiebungen und viel weniger Zuwanderung!
Letztlich wird Europa nur als Festung überleben oder überhaupt nicht!
14.9 Was das Christentum anbelangt, so verstehen wir darunter nicht, wie diverse Kirchenfürsten,
eine säkular degenerierte Barmherzigkeitsideologie, die das Wesen christlicher Religion mit rotgrüner Gesellschaftspolitik verwechselt; und schon gar nicht Kirchen, die sich mit vielleicht gut
gemeinter Hilfe tatsächlich zur Vorhut der Islamisierung Europas machen. Wir halten es mit einem
auf christlicher Tradition gegründeten Humanismus, der sich nicht von einer Ethik bestimmen lässt,
die aus dem Bauch herauskommt, sondern von einer Verantwortungsethik, die die Folgen des
eigenen Helfens im Hinblick auf Folgen für andere immer im Auge behält. Im Gegensatz zu Islamisten
und Naturalisten betrachten wir den Menschen auch nicht als Sklaven Gottes und schon gar nicht als
Affen, sondern als ein letztlich zur Göttlichkeit bestimmtes Wesen. Im Sinne dieses Menschenbildes
gestaltet die AfD ihre alternative Politik für Deutschland.
W. Gedeon (14. 2. / 8. 4. 2016)
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Mut zur Verantwortung
Politik für Deutschland
Vorschlag aus Niederbayern
für ein
Grundsatzprogramm
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Inhaltsverzeichnis
Präambel
1
1. Demokratie und Rechtsstaat
1.1 Demokratie
1.2 Rechtsstaatlichkeit
1.3 Parteienneutralität
1.4 Antifa
1.5 Verfassungsschutz
1.6 Lobbyismus
1.7 Bundestagsabgeordnete
1.8 Parteienfinanzierung
1.9 Verkleinerung Bundestag
1.10 Private Rentenvorsorge Parlamentarier
1.11 Neuordnung des Wahlrechts
1.12 Amtszeitbegrenzung
1.13 Dritte Gewalt
2
2
2
2
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
2. Inneres
2.1 Innere Sicherheit
2.2 Verbraucherschutz
2.3 Datenschutz
2.4 Quelloffene Software & Verschlüsselung
2.5 Sichere Kommunikation
2.6 Justizielle Kriminalitätsbekämpfung
2.7 Drogenhandel
2.8 Waffenrecht
5
5
5
5
6
6
6
7
7
3. Europa- und Außenpolitik
3.1 Europapolitik
3.2 Staatsgrenzen
3.3 Vereinte Nationen
3.4 Landesverteidigung
3.5 Bundeswehr
3.6 NATO
3.7 Entwicklungshilfe
8
8
9
9
9
9
10
10
4. Religion
4.1 Religionskritik
4.2 Zum Islam
4.3 Trennung von Kirche und Staat
11
11
11
12
5. Währungs- und Finanzpolitik
5.1 EURO
5.2 Steuern und Finanzen
5.3 Staatshaushalt
5.4 Bargeld
5.5 Geldsystem
14
14
15
15
15
15
6. Wirtschaft
6.1 TTIP, CETA, TISA
6.2 Wissenschaftsethik
6.3 Mindestlohn
16
17
18
18
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7. Soziales
7.1 Rentenversicherung
7.2 Pflegeversicherung
19
19
20
8. Ausländerpolitik
8.1 Zuwanderung
8.2 Asyl
21
21
23
9. Familienpolitik
9.1 Familienförderung
9.2 Kinderbetreuung
9.3 Bevölkerungsentwicklung
9.4 Gender-Ideologie/Sexualerziehung
26
26
26
27
28
10. Gesundheitspolitik
10.1 Prävention
10.2 Schutzimpfungen
10.3 Krankenversicherung
10.4 Dt-tk.Sozialversicherungsabkommen
10.5 Kostentransparenz
10.6 Patientendaten
30
30
31
31
31
32
32
11. Bildung, Kultur & Medien
11.1 Schule
11.2 Inklusion
11.3 Bildungsziele
11.4 Disziplin und Leistung
11.5 Hochschule und Lehre
11.6 Kultur
11.7 Identität
11.8 Sport
11.9 Sprache
11.10 Kunstfreiheit
11.11 Medien und Meinungsfreiheit
33
33
33
34
34
34
35
35
35
35
36
36
12. Energie & Umwelt
12.1 Energiepolitik
12.2 Klimawandel
12.3 EEG
12.4 Energiesparverordnung und EEWärmeG
12.5 Bioenergie
12.6 Fracking
12.7 Umwelt- und Naturschutz
12.8 Tierschutz
12.9 Gentechnik
12.10 Landwirtschaft
12.11 Fischerei, Forst und Jagd
38
38
39
39
40
40
40
40
41
41
41
41
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Präambel
Gewissenhafte und vernünftige Politik kann nur gelingen, wenn sie dem Grundsatz der
Verantwortung und nicht dem einer Gesinnung folgt. Kein Land und kein Volk haben dies je auf
eine für sich und andere schmerzlichere Weise erfahren müssen als das deutsche. Dennoch
wiederholt sich die Geschichte und die gegenwärtige politische Führung treibt unser Land durch
eine Abkehr von einer Verantwortungspolitik hin zu einer Gesinnungspolitik erneut in die
Katastrophe.
Zwar werden Politik und Medien nicht müde zu betonen, wie sehr sich Deutschland in den letzten
Jahrzehnten gewandelt habe, doch die Fehler der Vergangenheit werden immer noch wiederholt.
Lediglich die ideologischen Vorzeichen der alten Gesinnungspolitik haben gewechselt.
Großmachtswahn und Militarismus des vergangenen Jahrhunderts werden durch ÖkoIdeologien, Gendermainstreaming und sozialistische Umverteilungsphantasien ersetzt, und
erneut lockt eine politische Elite mit dem Heilsversprechen, die Welt am grenzenlos
humanitaristischen deutschen Wesen genesen zu lassen. Dazu wird unter Bezug auf die 12
finsteren Jahre der mehrhundertjährigen Geschichte Deutschlands eine bestehende besondere
Verantwortung des deutschen Volkes betont, die wiederum den Deutschen eine Sonderstellung
im Kreis der Völker oktroyieren soll. Wir - die Alternative für Deutschland - verweigern uns einer
solchen Sonderstellungen und wollen ein Volk sein wie andere. Das zu sich steht und falschen
Stolz ebenso ablehnt wie Gefügigkeit.
Indes hat sich wieder ein großer Teil der Bevölkerung von diesen ideologisierenden Ideen
verführen lassen, ohne sie auf ihre Konsequenzen hin zu hinterfragen. Besonderes Merkmal
dieser auch von den Medien weitgehend mitgetragenen Gesinnungspolitik ist es, die ideologisch
überhöhten Leitmotive für absolut und für allgemeinverbindlich zu erklären, Widerspruch als
unmoralisch und feindselig zu charakterisieren, und auf diese Weise die Bevölkerung zu
disziplinieren. Das Land wird in „hell“ und „dunkel“, die Bürger werden in gute und böse eingeteilt
mit der Folge, dem damit abgespaltenen Teil der Bevölkerung das Recht zur Teilhabe am
politischen und gesellschaftlichen Leben abzusprechen. Die so betriebene Spaltung der
Gesellschaft und auch der europäischen Nationen hat bereits eingesetzt.
Gesinnungspolitik ist begleitet von Wahrnehmungsverboten bis hin zur Leugnung oder
Umdefinierung offensichtlich schädlicher und rechtsfeindlicher Entwicklungen, was bereits eine
Diskussion über ihre fehlende Rationalität verhindert. Gesinnungspolitik wird außerdem zur
Legitimierung von Rechtsverstößen herangezogen, Die Gesinnung wird damit über das Recht
gestellt, und das bis in die höchsten Ebenen der Exekutive hinein. Die Medien, die als „vierte
Gewalt“ sich solchen Tendenzen aufs Heftigste widersetzen müssten, begleiten diese
stattdessen überwiegend mit Beifall.
Aus einer solch verantwortungslosen Politik, gegründet auf nichts als ideologisches
Wunschdenken, droht jetzt neuerliches schweres Unheil. Dieses erscheint nur noch abwendbar
durch eine Rückkehr zur Verantwortungspolitik, die – wie der Amtseid des Grundgesetzes in Art.
56 und 64 es vorschreibt - das „Wohl des deutschen Volkes“ fördern, seinen „Nutzen mehren“
und „Schaden von ihm wenden“ soll.
Die Alternative für Deutschland steht für eine solche Politik der Verantwortung. Grundlage
unserer Politik sind Rechtsstaatlichkeit, die Bestimmungen des Grundgesetzes und die
Souveränität Deutschlands. Auf Basis dieser Grundsätze gibt sich die Alternative für Deutschland
nachfolgendes
Grundsatzprogramm.
Dieses ist zukunftsoffen. Es kann und soll durch die Mitglieder im Wege des demokratischen
Meinungsbildungsprozesses weitergestaltet werden, um Antworten auf die künftigen politischen
und gesellschaftlichen Entwicklungen zu finden.
1
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1. Demokratie und Rechtsstaat
1.1 Demokratie
Das politische System in Deutschland hat sich von der im Grundgesetz (Art. 20 (2) S.1, Art. 38
(1)) postulierten Idee der repräsentativen Demokratie losgelöst und hin zu einem Parteienstaat
entwickelt. Dieser hat sich zunehmend von seiner Aufgabe, das Volk und das Gemeinwohl zu
vertreten, entfernt und versteht Politik nur noch als Vertretung eigener Interessen oder Ideologien.
Damit hat der Staat bereits in vielen Bereichen die Kontrolle und der Bürger den Glauben an die
Politik verloren. Das inzwischen herrschende, komplett staatsfinanzierte Berufspolitikertum
verführt dazu, wichtige Entscheidungen im Zweifel nicht am Wohl des Bürgers, sondern am
Erwerb oder Erhalt eigener persönlicher Vorteile (Versorgungsposten) ausrichten, und staatliche
Institutionen entgegen der Verfassung für eigene Ziele anstelle des Gemeinwohls zu
missbrauchen. Die Bundeskanzlerin regiert inzwischen völlig oppositionsfrei, nach Art einer
Staatsratsvorsitzenden.
Die
Fraktionen
des
Deutschen
Bundestags
sind
zu
Zustimmungsgremien und die dort vertretenen Parteien zu einer Einheitspartei mutiert. Da die
sogenannten Leitmedien diesen Prozess bislang weitgehend unkritisch bis wohlwollend
begleiten, hat sich hieraus ein einheitlicher politisch-medialer Komplex herausgebildet, der die
Meinungs- und Politikherrschaft im Lande weitgehend monopolisiert hat und politische
Wettbewerber auf allen Ebenen auszuschalten versucht. Eine Demokratie nach Maßgabe des
Grundgesetzes existiert derzeit nur noch dem Namen nach.
Um diesen degenerativen Veränderungen unseres Staatswesens gegenzusteuern, setzt sich die
Alternative für Deutschland entschieden dafür ein, das das vom Grundgesetz vorgesehene (Art.
20 (2) S.2 GG) und bisher von den Parteien aus durchsichtigen Gründen verweigerte Element
der direkten Demokratie einzuführen, um den Bürgern künftig Kurskorrekturen bei politischen
Entscheidungen zu ermöglichen. Dies soll im Wege von Volksentscheiden und Volksbegehren
geschehen. Vorbild für rechtsverbindliche Volksabstimmungen sind solche der Schweiz. Sie sind
einzuführen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene, soweit noch nicht geschehen. Die
Alternative für Deutschland fordert zudem die in Art. 146 GG festgeschriebene Volksabstimmung
über das Grundgesetz und über das Abschließen völkerrechtlicher Verträge ein, welche die
Souveränität Deutschlands betreffen.
1.2 Rechtsstaatlichkeit
Staatliche Organe dürfen sich selbst in Einzelfällen nicht über Gesetze und Verträge
hinwegsetzen (Art. 20 (3) GG). Gegen Verfassungsverstöße der Regierung müssen künftig ein
qualifiziertes Klagerecht und die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung eingeräumt werden. In
diesem Zusammenhang sollte auch die Strafbarkeit des Hochverrats (§ 81 StGB) um ein
Tatbestandsmerkmal, nämlich um die Begehungsweise „durch Missbrauch eines
Regierungsamtes“, erweitert werden. Ferner spricht sich die Alternative für Deutschland dafür
aus, den bisher wirkungslosen und damit rein symbolischen Straftatbestand der aktiven und
passiven „Abgeordnetenbestechung“ gem. § 108e StGB so zu verschärfen, dass er auch
praktische Wirkung entfaltet. Ebenfalls ist ein Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“ zu schaffen.
Der steuerzahlende und rechtstreue Bürger hat kein Verständnis dafür, dass Steuerhinterziehung
auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland konsequent verfolgt und bestraft wird,
wohingegen die ebenfalls gemeinwohlschädigende Steuerverschwendung straffrei bleiben soll.
1.3 Parteienneutralität
Aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 (2) S.1 GG), wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht,
folgt für alle Staatsorgane, zu denen vornehmlich auch die Regierung und deren Minister
gehören, die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Den Staatsorganen ist es durch die
Verfassung untersagt, in amtlicher Funktion Parteien oder Wahlbewerber zu bekämpfen und
dadurch die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen. Ihrer Gesinnungspolitik und ihrem
Selbsterhaltungstrieb folgend setzen sich die Regierungsorgane der Einheitsparteien seit
längerem in skandalöser Weise über dieses Verfassungsgebot hinweg. Bereits im Nov. 2015
musste der Bundesbildungsministerin vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, ihr Amt
2
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zur Beeinflussung demonstrationswilliger Bürger zu missbrauchen. Die Leitmedien haben
bezeichnenderweise diesen in der Politikgeschichte der Bundesrepublik einmaligen Vorgang
entweder gar nicht oder nur am Rande erwähnt. Nunmehr will das Bundesfamilienministerium
unter dem Etikett „Kampf gegen rechts“ mit 100 Mio. EURO Steuergeldern Bürger indoktrinieren,
linksgerichtete Aktivistengruppen und damit zumindest indirekt auch kriminelle Vereinigungen
finanzieren und auf diesem Wege die noch verbliebene Opposition ausschalten. Auch dieser
Anschlag auf die Grundlagen unserer Demokratie wird von den Leitmedien weitgehend kritiklos
übergangen. Die Alternative für Deutschland, die damit in erster Linie gemeint ist, wird gegen
diesen verfassungsfeindlichen Missbrauch von Steuergeldern auf allen Ebenen vorgehen.
1.4 „Antifa“ und sonstige demokratiefeindliche Organisationen
Die sogenannte Antifa, eine bundesweit als Netzwerk organisierte Schläger- und
Brandstiftertruppe zur Verhinderung unerwünschter Demonstrationen und Veranstaltungen sowie
zur Einschüchterung politisch missliebiger Personen, konnte bislang unbehelligt ihrem Treiben
nachgehen. Da vornehmlich die Alternative für Deutschland und deren Mitglieder und Wähler im
Fokus dieser kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB standen – was zahlreiche Vorfälle belegen
-, bestand bislang kein spürbares Verfolgungsinteresse bei den parteigebundenen
Sicherheitsorganen. Es gibt vielmehr Hinweise auf aktive und passive Unterstützung bis hin zur
Finanzierung durch Steuergelder. Die Alternative für Deutschland wird in den Landtagen dafür
Sorge tragen, dass diese von Teilen derzeitiger Landesregierungen mitgetragenen oder
zumindest geduldeten Angriffe auf die Demokratie gründlich untersucht, einer Ahndung zugeführt
und die Verstrickungen der Unterstützer offengelegt werden.
1.5 Verfassungsschutz
Die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder sind aus der Zuständigkeit der
Innenministerien herauszulösen und unmittelbar den jeweiligen Verfassungsgerichten zu
unterstellen. Nur so kann verhindert werden, dass
• wie jüngst im Bund sowie in einem Bundesland geschehen – die Verfassungsschutzämter von
regierenden Parteipolitikern zur Einschüchterung politischer Mitbewerber missbraucht werden,
• der Verfassungsschutz seiner Aufgabe ausgerechnet dann nicht nachkommt, wenn Organe der
eigenen Regierung die Verfassung brechen oder es unternehmen, die freiheitlich-demokratische
Ordnung zu gefährden.
1.6 Lobbyismus
Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Lobbyverbände haben derzeit in überproportionalem und
unangemessenem Maß Einfluss auf die Gesellschaft und die Gestaltung von Gesetzen. Die
Alternative für Deutschland fordert die Beendigung der Privilegierung politischer und/oder
religiöser Vereinigungen sowie die Abschaffung der Subventionierung parteipolitischer
Stiftungen.
1.7 Bundestagsabgeordnete
Diese haben ihre volle Arbeitskraft der parlamentarischen Arbeit zu widmen. Die Nebentätigkeiten
der Abgeordneten haben ein für unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß angenommen und
müssen eingedämmt und transparenter gemacht werden. Gleiches gilt für den überbordenden
Lobbyismus in Brüssel und Berlin. Die Alternative für Deutschland setzt sich daher für ein
Lobbyisten-Gesetz ein, das vorbildlichen Regelungen anderer Demokratien standhält. In § 19
Absatz 2 ihrer Bundessatzung hat die Alternative für Deutschland bereits selbst entsprechende
Regelungen für ihre Mitglieder festgelegt.
1.8 Parteienfinanzierung
Parteien sollen am politischen System mitwirken, es aber nicht beherrschen (Art. 21 GG). Die
Macht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie. Die
Parteienfinanzierung muss daher verfassungskonform und auf einen angemessenen Umfang
begrenzt werden. Dies gilt auch für Umgehungsmanöver wie Parteienstiftungen sowie EUZuschüsse und Mittel für Abgeordnetenmitarbeiter. Diese Form der verdeckten
3
Seite 146 von 186
Parteienfinanzierung hat inzwischen ein Jahresvolumen von etwa 600 Millionen EUR erreicht,
also dem Vierfachen der verfassungsgerichtlich zugelassenen Parteienfinanzierung.
Die Alternative für Deutschland will für die Gesamtheit der von den Parteien erschlossenen
Finanzquellen eine Obergrenze einführen und mit konkreten gesetzlichen Regelungen eine echte
Transparenz und Kontrolle jeglicher Parteifinanzierung sicherstellen. Dazu gehört auch eine
Neuordnung der Spendenregelungen, ein Verbot von Unternehmensbeteiligungen und ein Verbot
von Firmen-Spenden.
1.9 Verkleinerung des Bundestages
Derzeit sind in Deutschland insgesamt über 2.500 Abgeordnete in Bund und Ländern tätig, dazu
kommt ein gewaltiger Verwaltungsapparat. Eine Reduzierung würde zu einer enormen
Kosteneinsparung und Erhöhung der Arbeitsqualität führen. Ein Bundestagsabgeordneter vertritt
etwa 128.000 Einwohner, in den USA beträgt das Verhältnis im Vergleich 1:600.000. Für den
Bundestag erachten wir die vom Bund der Steuerzahler vorgeschlagene Zahl von 500
Parlamentariern als Obergrenze für völlig ausreichend.
1.10 Private Rentenvorsorge für Parlamentarier
Ebensolchen Reformbedarf sehen wir bei der Altersversorgung der Abgeordneten. Sie haben
sich ein Pensionssystem geschaffen, das keine eigenen Beitragsleistungen vorsieht. Nach einem
halben Arbeitsleben (27 Jahre) haben die Parlamentarier bereits den Maximalanspruch von
derzeit 6.130 Euro erreicht, im Vergleich hierzu erhält ein Arbeitnehmer mittleren Einkommens
nach 43 Berufsjahren und jahrelanger Rentenbeitragszahlungen eine Bruttomonatsrente von
unter 1.200 Euro.Die Alternative für Deutschland möchte das kostspielige und den Steuerzahler
übermäßig belastende Selbstversorgungsmodell der Abgeordneten grundlegend reformieren und
z. B. die Parlamentarier auf eine private Rentenvorsorge oder Beteiligung an der gesetzlichen RV
verweisen.
1.11 Neuordnung des Wahlrechts
Die nach Grundgesetz und Bundeswahlgesetz deklarierte Personenwahl ist nur zum Schein eine
solche. Dem Wähler werden starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt. Die
Erststimme hat auf die konkrete personelle Besetzung des Parlaments eine nur geringe
Auswirkung. Durch sichere Listenplätze ist parteitreuen Machtträgern ihr Bundestagsmandat
bereits vor der Wahl garantiert. Der Wähler hat hier keinen Einfluss darauf, wen er in das
Parlament entsenden möchte. Dies sollte im Sinne einer wirklich demokratischen Gestaltung des
Wahlsystems durch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens, die sich auch in
Landeswahlen bewährt haben, korrigiert werden.
1.12 Amtszeitbegrenzung
Die sich fortsetzende Tendenz zum Berufspolitikertum hat der Monopolisierung der Macht
Vorschub geleistet und die unübersehbare Kluft zwischen dem Volk und der sich
herausgebildeten politischen Klasse vergrößert. Eine Amtszeitbegrenzung von Mandatsträgern
kann dieser gesellschaftsschädigenden Entwicklung entgegenwirken. Besonders notwendig ist
diese Begrenzung für das Amt des Bundeskanzlers.
1.13 Dritte Gewalt
Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut
werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Wir unterstützen daher
den Modellvorschlag des Deutscher Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen
Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Bundes- und Verfassungsgerichte sowie die
Rechnungshöfe sind auf diese Weise vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen. Auch sollte
die externe Weisungsbefugnis der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften gem.
§ 147 GVG neu geregelt werden, um politische Einflussnahmen auf Ermittlungsverfahren
auszuschließen.
4
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2. Inneres
Die Hauptaufgabe der staatlichen Ordnung liegt in ihrer friedens- und freiheitssichernden
Funktion (Art. 1 und 2 GG). Der Staat hat an erster Stelle den Ordnungsrahmen zu garantieren,
in dem wir uns bewegen. Die größte Gefahr für staatliches Handeln sehen wir darin, dass sich
der Staat, veranlasst durch Gesinnungspolitik, einerseits in immer mehr Lebensbereiche
einmischt und andrerseits den Kernbereich öffentlicher Sicherheit zunehmend vernachlässigt.
Auch hier bedarf es dringend der Rückkehr zur Verantwortungspolitik.
2.1 Innere Sicherheit
Polizei- und Ordnungskräfte sind durch die weltfremde Gesinnungspolitik der letzten Jahre in ihrer
Autorität beschädigt und dabei regelrecht zu reinen Prügelknaben degradiert worden. Gerade
diese Menschen jedoch riskieren jeden Tag ihre Gesundheit und ihr Leben für die Gemeinschaft.
Aus diesem Grund ist der Schutz vor körperlichen und persönlichen Angriffen auf die
Sicherheitskräfte das oberste Gebot unserer Politik. Die Strafbarkeit von Angriffen auf
Vollzugsbeamte ist zu verschärfen. Durch die personellen Sparmaßnahmen sowie die politische
Einflussnahme der letzten Jahre sind rechtsfreie Räume entstanden; dies muss rückgängig
gemacht werden. Daher sind, um sie zu beheben, die Stellenpläne im erforderlichen Maß
aufzustocken und die technische Ausstattung auf den neuesten Stand zu bringen. An der
Sicherheit der Einsatzkräfte darf nicht gespart werden!
Die Bürokratie muss zurückgedrängt werden. Aufgabe der Polizei ist es, Straftaten zu verhindern
und zu verfolgen - und nicht, Aktenordner zu sortieren!
Verunglimpfungen der Sicherheitskräfte, auch politischer Art, wird die Alternative für Deutschland
entschieden entgegentreten. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Polizei frei von politischer
Einflussnahme ihre Aufgaben erfüllen kann. Das beschönigende Manipulieren von Berichten,
Kriminalitätsstatistiken und Meldungen, um in ein vermeintlich politisch korrektes Weltbild zu
passen, ist ein typisches Merkmal von fehlgeleiteter Gesinnungspolitik. Es ist eines freiheitlichen
Staates unwürdig und entmündigt den Bürger.
2.2 Verbraucherschutz
Die Alternative für Deutschland will sich im Verbraucherschutz für Transparenz durch Information
einsetzen, um Haftung und Kontrolle zu ermöglichen.
Die in Deutschland im größeren Umfang in Verkehr gebrachten Lebensmittel müssen
gekennzeichnete Inhaltsstoffe und Qualität haben. Lebensmittelkennzeichnung ist für jeden
verständlich darzustellen. Chemisch angereicherte funktionelle Lebensmittel sowie
Nahrungsergänzungsmittel sind unter pharmazeutische Prüfverfahren zu stellen. In
Langzeitstudien ist die Unbedenklichkeit nachzuweisen.
Den Versuchen einzelner Hersteller, die Lebensdauer ihrer Produkte zum Nachteil des Kunden
künstlich zu verkürzen (geplante Obsoleszenz), ist durch Öffentlichkeitsarbeit und unabhängige
Produkttests entgegenzuwirken.
Risikobehaftete chemische Stoffe sind unverzüglich einem Prüfverfahren zu unterziehen. Dies
gilt besonders für importierte Textilien. Kinderspielzeug ist vor der Vermarktung auf Schadstoffe
zu prüfen und ihm bei Unbedenklichkeit eine Zulassung zu erteilen. Es muss frei sein von
Kunststoffweichmachern, Gift und anderen schädigenden Substanzen.
Wasser ist lebensnotwendig, aber von neuen Schadstoffen belastet. Die Wasseraufbereitung ist
zu modernisieren und zu verbessern, damit diese Stoffe für die Verbraucher nicht zu einer
Gesundheitsgefahr werden.
2.3 Datenschutz
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist für uns ein wichtiges Gut. Jeder Deutsche
soll das Recht erhalten, vorab und vollständig Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten
Daten zu erhalten. Die Alternative für Deutschland wendet sich gegen jede Bestrebung,
“gläserne” Bürger zu erschaffen. Damit wenden wir uns auch gegen die Implantierung ausleseund beschreibbarer Mikro- und Speicherchips in den menschlichen Körper, soweit diese nicht
medizinisch indiziert sind und der Träger einverstanden ist. Datenschutz hat seine Grenze dort,
5
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wo die Sicherheit der Bürger, die Volksgesundheit und berechtigte wirtschaftliche Interessen
Schaden nehmen können.
2.4 Quelloffene Software und Verschlüsselung
Die öffentliche Verwaltung arbeitet auf allen Ebenen mit sensiblen Daten der Bevölkerung. Dabei
werden in der Regel Computer mit Betriebssystemen und Software ausländischer Hersteller
eingesetzt. Für Sicherheitsaktualisierungen können diese Hersteller jederzeit auf diese Computer
zugreifen. Die Benutzer haben keine Möglichkeit die Aktualisierungen zu prüfen. Diese
Zugriffsmöglichkeiten sind intransparent und können auch durch Cyber-Kriminelle oder
Geheimdienste ausgenutzt werden. Die Angriffsvektoren für Cyber-Krieg sind dadurch vielfältiger.
Die Alternative für Deutschland fordert deshalb zumindest für die öffentliche Verwaltung in
Deutschland den Einsatz von Betriebssystemen und Programmen, die über quelloffene Software
erstellt wurden und die im Vorfeld überprüft werden konnten, ob unautorisierte Zugriffe möglich
sind.
2.5 Sichere Kommunikation
In Deutschland arbeiten nicht nur die staatlichen Stellen vorwiegend mit nicht in Deutschland
hergestellter Software. Die Industrie ist ebenfalls betroffen. Ein ungewollter Informationsabfluss
ist nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich. So kann die Forderung nach nationalen SoftwareEntwicklungen auch als Wirtschaftsvorteil für die Gesamtheit deutscher Unternehmen gesehen
werden, die allein 2014 durch Industriespionage rund 51 Milliarden Euro verloren haben. Die
Hardware der Verwaltungen ist aus Sicherheitsgründen zentral zu beschaffen und auf
Manipulationen zu prüfen. Eine im Inland erfolgte Montage geprüfter Hardwarekomponenten wird
die sicherheitstechnischen Anforderungen weiter erhöhen. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf
nicht verboten oder anderweitig behindert werden. Die Alternative für Deutschland sieht sichere
Kommunikation als Bürgerrecht an.
2.6 Justizielle Kriminalitätsbekämpfung
Auch im Strafrecht zeigen sich die Auswirkungen einer auf Wunschdenken basierenden
Gesinnungspolitik. Ihr liegt ein idealisiertes und damit falsches Menschenbild zugrunde. Die
Verantwortung des Täters wird immer weiter zurückgeschraubt, zu Lasten der Opfer und der
Gesellschaft. Im Zuge dieses Trends plant der Bundesjustizminister aktuell eine faktische
Erleichterung bei der Begehung von Mordtaten, indem er u.a. eine vom Täter jederzeit
behauptbare „schwere Beleidigung“ als massiven Milderungsgrund einführen will. Damit hätten
religiöse Fanatiker, Psychopathen und Familientyrannen quasi freie Hand bei der Begehung ihrer
Taten. Derartigen Bestrebungen widersetzt sich die Alternative für Deutschland. Schon die
sogenannte „große Strafrechtsreform“ aus den Zeiten der sozialdemokratischen Regierung hat
sich in weiten Teilen nicht bewährt und ist zu korrigieren. Anhand der Rückfallzahlen lässt sich
erkennen, dass der reine Resozialisierungsgedanke ein Irrweg ist. Die in den letzten Jahren stark
angestiegene Anzahl von Gewaltdelikten, in der Regel ausgeübt von Mehrfach- und
Wiederholungstätern, ist außerdem ein deutlicher Hinweis auf den zu wenig abschreckenden
Zustand des bundesdeutschen Justizvollzuges. Selbiges gilt für den Jugendvollzug, der eine
erschreckende Rückfallrate von gut 2/3 aufweist. Offenbar hat nur eine Minderheit wirklichen
Respekt vor dem Jugendstrafrecht in seiner heutigen Form. Auch hier muss verantwortliche
Politik die Maßstäbe wieder zurechtrücken.
Nicht therapierbare Alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen
erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen
Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt-, Drogen- und Organisierten
Kriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen. Es sollte daher
auch die Ausweisung eines ausländischen Straftäters in den Rechtsfolgenkatalog des
Strafgesetzbuchs eingefügt werden. Gesetzliche Abschiebungshindernisse sind zu entschärfen.
Durch Vereinbarung mit ausländischen Staaten sind Aufnahmekapazitäten für sonst nicht
abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche
Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können. Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig
6
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zu verhindern, u.a. durch Verschärfen der Ausschlussgründe.
2.7 Drogenhandel
Die bisherige Bekämpfung des Drogenkonsums und speziell der Drogensucht war wenig
erfolgreich. Es gilt daher in allererster Linie zu verhindern, dass auch bei uns Drogenbanden Staat
und Gesellschaft durch die für sie typische Mischung aus Gewalt, Drohung und Korruption
durchdringen und auf diese Weise illegale Macht erringen.
Hierzu ist bei den Drogenkonsumenten anzusetzen, weil diese die Nachfrage schaffen, die das
Angebot erst hervorruft. Süchtigen und sonstigen Konsumenten ist daher die Möglichkeit zu
geben, im Wege der kontrollierten Abgabe in den Genuss von Drogen zu gelangen, wenn und
soweit auf diese Weise der von Drogenbanden beherrschte Schwarzmarkt ausgetrocknet und die
Macht der Verbrecherorganisationen entscheidend geschwächt werden kann. Um nach
Möglichkeit den Schwarzmarkt vollständig zum Erliegen zu bringen, ist dieses System des
alternativen Angebots zu kombinieren mit einer scharfen Strafandrohung für alle diejenigen, die
außerhalb der so geschaffenen Möglichkeiten Drogen erwerben.
2.8 Waffenrecht
Ein freiheitlicher Rechtsstaat muss es seinen Bürgern ermöglichen, legal Waffen zu erwerben
und zu besitzen. Er muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und
freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren.
Eine Kriminalisierung von Waffenbesitz verhindert nicht, dass sich Kriminelle und Terroristen mit
Waffen versorgen, sondern zwingt den Bürger in die Wehrlosigkeit. Schätzungen der
Sicherheitsbehörden zufolge stehen hierzulande rund 5,6 Millionen legal gehaltenen Waffen 15
bis 20 Millionen illegale gegenüber.
Die Alternative für Deutschland widersetzt sich daher jeder Einschränkung der Bürgerrechte
durch Verschärfungen des Waffenrechts. Vielmehr muss die enorme Gefahr, die von den
illegalen Waffen und deren Besitzern ausgeht, ernst genommen werden. Der Zugang zu legalen
Waffen muss für gesetzestreue Bürger auch unter dem Aspekt der Selbstverteidigung vereinfacht
werden.
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3. Europa- und Außenpolitik
Die Gesinnungspolitik der letzten Jahre hat unter der Doktrin des Humanitarismus und eines
moralischen Überlegenheitsgestus dazu geführt, dass sich unsere Regierung faktisch für die
Konflikte und Probleme in aller Welt für zuständig erklärt hat. Zugleich unterwirft sie sich in Fällen,
in denen sie sich von anderen Staaten und Institutionen abgrenzen müsste, deren Vorgaben und
handelt damit fremdbestimmt.
Diese Politik hat fatale Folgen:
• Wir werden zunehmend unmittelbar in für uns nicht lösbare politische und/oder militärische
Konflikte hineingezogen mit allen finanziellen und humanitären Konsequenzen.
• Wir ergreifen Partei und verlieren dadurch die Kontrolle über unsere eigenen
Handlungsoptionen.
• Wir verlieren potentielle internationale Partner, sowohl politisch als auch wirtschaftlich.
• Wir importieren ohne Not die Konflikte und Probleme anderer Regionen und Völker vornehmlich aus Afrika und dem Nahen Osten – zusätzlich zu den Problemen, die wir aufgrund
der verfehlten politischen Entwicklung ohnehin haben.
• Wir erhöhen indirekt die weltweite Terrorgefahr.
• Wir setzen andere Staaten unter Druck, isolieren uns politisch und geraten in den Ruf des
moralischen Imperialismus.
Verantwortliche Außenpolitik sieht anders aus. Sie orientiert sich in jeder Lage an den Interessen
unseres Landes und dem Wohl des deutschen Volkes, wie das Grundgesetz es gebietet.
Die Alternative für Deutschland setzt sich für die Rückkehr zu einer solchen Politik der
Verantwortung ein. Unser Ziel ist eine dauerhafte Friedensordnung, die sich auf Freiheit und
Menschenrechte gründet. Mit unseren Nachbarstaaten wollen wir friedlich mit gegenseitigem
Respekt vor einander und den jeweiligen unterschiedlichen Kulturen leben. Wir stehen für die
Politik der Verständigung, der Vertrauensbildung und der Zusammenarbeit. Deshalb befürworten
wir vor allem konstruktive und stabile Beziehungen mit den Ländern in Mittel- und Osteuropa,
eingeschlossen die Russische Föderation.
3.1 Europapolitik
Die Europäische Union hat sich in der Wahrnehmung sehr vieler Bürger seit ihrer Gründung von
einer funktionierenden Interessengemeinschaft europäischer Staaten zur Diktatur eines
anonymen zentralistischen Bürokratieapparates gewandelt, der in alle Lebensbereiche der EUBürger eingreift und diese sogar bis in ihre Denkweise hinein gängeln und erziehen will. Hier soll
Gesinnungspolitik mit totalitären Tendenzen durchgesetzt werden bis hinein ins Privatleben.
Dazu ist das strukturelle Ziel der EU- Kommission und der derzeitigen Bundesregierung
erklärtermaßen die Errichtung eines europäischen Superstaats, der die Vielfalt Europas beseitigt,
kulturelle und gesellschaftliche Unterschiede eliminiert und die politische Willensbildung von oben
vorsieht. Das Ganze geschieht ohne echte demokratische Legitimation und ohne Bindung an die
Lebensrealität. Eine solche Entwicklung wollen wir nicht. Die deutsche Bevölkerung hat genug
von einem durchnormierten und allmächtigen Obrigkeitsstaat, der vorgibt, was man zu denken
und für richtig zu halten hat.
Das Europaparlament stellt dem kein Gegengewicht entgegen. Es hat trotz seiner Bezeichnung
keine echten demokratischen Entscheidungsbefugnisse. Es gleicht vielmehr einer finanziellen
Selbstversorgungsinstitution, in welcher sich mittlerweile all jene gescheiterten Politiker tummeln,
für welche die Mitgliederstaaten in ihren nationalen Parlamenten keine Verwendung mehr hatten.
Es liegt auf der Hand, dass die Europäische Union in dieser Gestalt nicht mehr reformierbar ist.
Sie leidet an mehreren nicht behebbaren Konstruktionsfehlern. Die Konsequenz ist die Auflösung
der EU in ihrer bisherigen Struktur und die Neugründung einer Vertragsgemeinschaft im Stile und
nach Ausgestaltung der EWG der 80er Jahre.
Wir wollen sowohl gute Handelsbeziehungen mit unseren Nachbarn, als auch den freien
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Grenzverkehr, und einen gemeinsamen Markt; die Regeln hierfür jedoch sollte Deutschland
selbst mitgestalten können. Die Alternative für Deutschland setzt sich für diese Lösung ein und
fordert darüber einen Volksentscheid, verbunden mit einer Wiederherstellung der Souveränität
der Bundesrepublik durch eine ersatzlose Streichung von Art. 23 GG, wonach Hoheitsrechte an
Institutionen der EU abgegeben werden können. Wir befürworten als Nachfolgemodell ein
Europa der Vaterländer
als Staatenbund, mit einem friedlichen Zusammenleben und dem gegenseitig nutzbringenden
Handel der Nationen Europas miteinander. Wir halten fest an den starken Beziehungen zu
unseren Nachbarn in den vielen Häusern Europas. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit hat allen
Staaten Europas starken Nutzen und über viele Jahrzehnte Sicherheit gebracht, ebenso die
Kooperation in Justiz und Sicherheitspolitik. Diese Zusammenarbeit gilt es wiederzubeleben. Die
Übertragung von Hoheitsrechten an zentrale supranationale Institutionen hat sich jedoch nicht
bewährt und ist abzulehnen.
3.2 Staatsgrenzen
Ein Staat, der für sich selbst die Verantwortung übernimmt, muss auch die Hoheit über sein
Staatsgebiet haben. Die Kontrolle darüber, wer in unser Land ein- und ausreist und wer in
unserem Land welche Gelder und Waren einführt und verwendet, ist unabdingbar. Diesem
Fundamentalrecht einer jeden Nation haben sich die Begehrlichkeiten an ungehindertem
Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr unterzuordnen.
Auf die europäisch-zentralistische Normierung von Waren und Dienstleistungen legen wir keinen
Wert, wir werden stattdessen den bewährten und qualitätssichernden DIN- Normen wieder zur
Geltung verhelfen.
3.3 Vereinte Nationen
Die Vereinten Nationen spielen für die Frage der Sicherheit und des Friedens in der Welt eine
nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei hält es die Alternative für Deutschland für ratsam, sich in
innere Angelegenheiten anderer Staaten im Zweifel nicht einzumischen. Zur Entschärfung
internationaler Krisenherde muss diplomatische Unterstützung das Mittel der Wahl sein, in
Katastrophenfällen humanitäre Hilfe, wo sie angezeigt ist. Zur Klarstellung, dass der zweite
Weltkrieg überwunden und Deutschland längst im Kreis der zuverlässigen Nationen
angekommen ist, ist es überfällig, aus der UNO-Charta die sogenannte Feindstaatenklausel zu
streichen.
3.4 Landesverteidigung
Verständigungsbereitschaft und Verteidigungsbereitschaft gehören zusammen.
Waffen sind nicht die Ursache für politische Spannungen, sondern ihre Folge. Rüstungskontrolle
und Abrüstung sind am ehesten dann erreichbar, wenn sie in eine Politik des Ausgleichs und der
Zusammenarbeit auf allen Ebenen eingebettet sind, die das gegenseitige Vertrauen fördert. Erst
wenn die beteiligten Staaten sich gegenseitig vertrauen können, keinem Staat also militärische
geopolitische Ambitionen nachgesagt werden können, ist eine wirkliche und nachhaltige
Abrüstung möglich. Wir sind deshalb für neue Wege in der internationalen Rüstungsbegrenzung,
die defensive Aufrüstung bei gleichzeitiger offensiver Abrüstung fördern. Forschungen im Bereich
der Raketenabwehr sind entsprechend nicht nur ethisch-moralisch erlaubt, sondern auch politisch
geboten. Die Nutzung neuartiger Verteidigungstechnologien soll uns von nuklearen Waffen
unabhängiger machen und uns größere Sicherheit vor nuklearen Angriffswaffen geben.
3.5 Bundeswehr
Wir leben in Europa seit über siebzig Jahren in Frieden. Dies wäre ohne die Bundeswehr nicht
möglich gewesen. Sie soll als konventionelle Streitmacht zur Verteidigung auch in Zukunft den
Frieden sichern. Allerdings sind die deutschen Streitkräfte derzeit nur noch bedingt einsatzbereit.
Die Regierungsparteien haben durch diverse begonnene, aber nicht vollendete Reformen die
Bundeswehr destabilisiert.
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Unterfinanzierung und grobes Missmanagement haben die Bundeswehr über nahezu drei
Dekaden hinweg sträflich vernachlässigt und die Einsatzbereitschaft stark verringert.
Sie muss vollumfänglich wieder in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe wirkungsvoll und
nachhaltig zu erfüllen. Das Ziel Deutschlands muss es sein, den Grundauftrag der
Landesverteidigung allumfassend wahrnehmen zu können. Dabei benötigt Deutschland
Streitkräfte, deren Führung, Stärke und Ausrüstung, die den bevorstehenden Aufgaben gerecht
werden und sich an den Erfordernissen zukünftiger möglicher Konfliktsituationen orientieren und
höchsten internationalen Standards entspricht. Nur so können die Truppen gründlich und an den
modernen Einsatzszenarien orientiert ausgebildet und eine am Wohl der Truppe angepasste
Verwaltung mit deutlich reduzierter Bürokratie aufgebaut werden.
Die erneute Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft muss das Ziel aller politischen
Anstrengungen sein. Daher ist die Wehrpflicht für Männer wiedereinzusetzen. Auch der
Staatsbürger in Uniform und die wehrhafte Demokratie werden hiermit wieder mit Substanz
gefüllt.
In diesem Zusammenhang spricht sich die Alternative für Deutschland auch für die Einführung
eines Gesamtsystems einer allgemeinen Dienstpflicht i.S. von Art. 12 (2) GG aus, das auch
Kriegsdienstverweigerer und Frauen mit der Möglichkeit zur Ableistung eines sog. sozialen
Jahres berücksichtigt. Darüber sollte ein Volksentscheid herbeigeführt werden.
Auslandseinsätze obliegen grundsätzlich dem Parlamentsvorbehalt, wobei hier über Umfang,
Risiken und Nutzen die militärische Führung im Parlament vortragen sollten. Eine konventionelle
Rüstung auf höchstem Niveau soll die Bundeswehr unabhängig vom Besitz und Einsatz von
Nuklearwaffen machen.
3.6 NATO
Die Mitgliedschaft im Militärbündnis der NATO orientiert sich nicht mehr an den außen- und
sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands, da diese den Boden des reinen
Verteidigungsbündnisses verlassen hat und mittlerweile vor allem als aktives Militärbündnis unter
Führung der USA in Wahrnehmung ihrer geopolitischen Interessen agiert.
Deutschland hat gemäß Grundgesetz eine reine Verteidigungsarmee, deshalb muss der
fortschreitende politische Umbau der Bundeswehr zu einer Einsatzarmee sofort gestoppt werden
genauso wie aktive Auslandseinsätze der Bundeswehr außer zum Zwecke der humanitären Hilfe.
Wenn die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der NATO nach dieser Maßgabe nicht möglich ist,
muss der weitere Verbleib im Bündnis diskutiert werden.
Die Stationierung alliierter Truppen sowie zahlreicher Atomsprengköpfe in Deutschland entspricht
nicht mehr der politischen Lage und ist daher zu beenden. Deutschland darf seine eigenen
außen- und sicherheitspolitischen Interessen nicht denen seiner Bündnispartner unterordnen
oder sein Territorium passiv als Brückenkopf für militärische NATO-Einsätze vereinnahmen
lassen.
3.7 Entwicklungshilfe
Entwicklungshilfe sollte stets „Hilfe zur Selbsthilfe“ sein. Hiervon zu trennen ist die humanitäre
Hilfe, die sogenannten Transfers. Es liegt im deutschen Interesse, wenn die Menschen in
Entwicklungsländern eine Perspektive für ein menschenwürdiges Leben in ihrer Heimat erhalten.
Die Auswanderung von Menschen in wirtschaftlicher Not nach Deutschland löst die Probleme vor
Ort nicht, sondern führt im Gegenteil zu einer Verschärfung der Lage bei den ansässig
gebliebenen. Um die Entwicklungshilfe in die außenpolitische Gesamtstrategie einzuordnen, soll
sie zukünftig in das Auswärtige Amt eingegliedert werden. Die Entwicklungshilfe-Organisationen
in Deutschland (GIZ, KfW Kapitalhilfe, etc.) sind zu straffen und besser zu koordinieren.
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4. Religion
Die Alternative für Deutschland steht hinter der vom Grundgesetz normierten Freiheit des
Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 (1)
GG). Aus der Gleichwertigkeit dieser Elemente folgt, dass keine Religion und keine
Weltanschauung den Anspruch erheben darf, über den anderen zu stehen und den Bürgern ihre
Lehre oder ihre Regeln als allein gültige aufzudrängen. Daher hat auch die vom Grundgesetz in
Art. 4 (2) gewährleistete Ausübung von Religion ihre Grenzen in den allgemein gültigen Gesetzen
(Art. 140 GG, 136 WRV). Um dies in der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung
sicherzustellen, streben wir an, bei Verstößen den betroffenen Bürgern ein Klagerecht
einzuräumen.
Ersichtlich haben die Väter des Grundgesetzes bei dessen Abfassung nicht in Betracht gezogen,
dass in seinen Anwendungsbereich auch Religionen Einzug halten könnten, die zu Straftaten
auffordern, die Trennung von Staat und Religion verneinen und deren Inhalte mit den
Grundrechten des Grundgesetzes oder den allgemeinen Menschenrechten unvereinbar sind oder
die Errichtung totalitärer Herrschaftssysteme bis hin zum Anspruch auf die Weltherrschaft zum
Ziel haben. Viele solcher Eigenschaften finden sich in den unterschiedlichen Ausprägungen des
Islam. Das Grundgesetz räumt auch diesem die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ein, verbietet
jedoch eine Staatsreligion und damit eine Islamisierung Deutschlands. Vereinigungen, welche
dieser Lehre gleichwohl zur politischen Umsetzung verhelfen wollen, sind daher unvereinbar mit
unserer freiheitlichen-demokratischen Ordnung und unterfallen dem Organisationsverbot nach
Art. 9 (2) GG. Es ist Aufgabe der Exekutive, dieses von der Verfassung ausgesprochene
Organisationsverbot zu überwachen und durchzusetzen. Damit stehen der „Zentralrat der
Muslime“ und sonstige islamische Organisationen in der Pflicht, für sich und ihre Mitglieder
konstitutiv zu erklären, dass sie von der Umsetzung von Glaubensgeboten, die auf eine
Abschaffung oder Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands angelegt
sind, Abstand nehmen und diese Inhalte nicht öffentlich verbreiten.
Ferner ist islamischen Organisationen der Körperschaftsstatus gem. Art. 140 GG, 137 WRV zu
versagen. Sie erstreben diesen mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken. Voraussetzung
für den Körperschaftsstatus wäre neben einer ausreichenden Repräsentanz die Achtung des
freiheitlichen Staatskirchenrechts. Letzteres verlangt, die Religionsfreiheit, die weltanschauliche
Neutralität des Staates und die Parität der Religionen und Bekenntnisse anzuerkennen. Diese
Voraussetzungen werden von keiner orthodox-islamischen Organisationen erfüllt.
4.1 Religionskritik
Die Alternative für Deutschland erinnert daran, dass Religionskritik, gerade auch Kritik am Islam,
im Rahmen der allgemeinen Gesetze vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 (1)
GG) gedeckt ist. Zur Kritik gehören regelmäßig auch religiöse Satire und Karikaturen. Die
Alternative für Deutschland unterstützt ausdrücklich das Bestreben von Islamkritikern, über den
Islam aufzuklären, Reformen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft anzustoßen und den
Islam an die Normen und Werte der aufgeklärten Moderne anzupassen. Die Alternative für
Deutschland wendet sich zudem entschieden gegen eine Diffamierung von Islamkritik als
„Islamophobie“ oder gar „Rassismus“.
Viele Islamwissenschaftler, Historiker, Staatsrechtler und Soziologen, auch solche muslimischere
Abstammung, fordern eine historisch-kritische Betrachtung von Koran und Sunna sowie den
Verzicht auf die Scharia und eine islamische Staatsverfassung. Ihnen und ihren Zielen gilt
angesichts vielfacher Verfolgung und Bedrohung unsere Solidarität.
4.2 Zum Islam
Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
Er ist nach seinen selbsterklärten Inhalten und Zielen (Koransuren 2,3,4,5,8,9,33,47, sowie
Sunna, Hadithen und Scharia) verfassungsfeindlich und wäre als politische Partei gem. Art. 21
(2) GG zu verbieten. Solange der Bau und Betrieb von Moscheen nicht nur dem gemeinsamen
Gebet, sondern auch der Verbreitung der auf die Beseitigung unserer Rechtsordnung gerichteten
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islamischen Lehre dient, ist er zu untersagen. Dem können auch abweichende Beteuerungen
islamischer Geistlicher nicht entgegenstehen, denn der Koran lässt zur Erreichung seiner Ziele
gegenüber außenstehenden auch Lüge und Täuschung zu (die sog. Taqiya, Suren 3:28; 16:106;
40:28). In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird zudem eine Reihe von
islamistischen Vereinen aufgeführt, die ebenfalls dem Verbot des Grundgesetzes unterliegen und
eigentlich längst hätten aufgelöst werden müssen. Sowohl die innere Sicherheit unseres Staates
als auch die Integration von Muslimen werden durch solche Vereine konkret verhindern. Die
Alternative für Deutschland fordert, das grundgesetzlich angeordnete Organisationsverbot auch
real zu vollziehen.
Der Islam ist auf seinem erklärten Weg zur Weltherrschaft bereits bei 57 von 190 Staaten
angelangt. Diese haben in der Kairoer Erklärung von 1990 die Scharia zu ihrem verbindlichen
Rechtssystem und damit die UNO-Menschenrechtscharta von 1948 als für sich unbeachtlich
deklariert. Auch darin liegt eine selbsterklärende Bestätigung der Unvereinbarkeit des Islam mit
unserer Verfassung. Zur Umsetzung des Weltherrschaftszieles gehört auch, dass islamische
Staaten, vor allem Saudi-Arabien und die Emirate, in zunehmendem Maße durch den Bau und
Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten, so ihre Einflussnahme auf unser
Land steigern und die Integration von hier lebenden Muslimen in unsere Gesellschaft gefährden.
Diesen Tendenzen tritt die Alternative für Deutschland entschieden entgegen, warnt eindringlich
vor der Gefahr rechts- und verfassungswidriger Indoktrination durch insbesondere aus dem
islamischen Ausland entsandte Imame.
Wir fordern daher:
•Verbot von Minaretten und Muezzinrufen als islamische Herrschaftssymbole Sie stehen im
Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in
der Moderne praktizieren.
•Allgemeines Verbot der Vollverschleierung durch Burka und Niqab in der Öffentlichkeit und im
öffentlichen Dienst. Burka und Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer
Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der
Gesellschaft. Ein Verbot ist daher notwendig und nach einem Urteil des EuGHs auch rechtmäßig.
•Verbot eines deklaratorischen Kopftuchs im öffentlichen Dienst, weder von muslimischen
Lehrerinnen noch Schülerinnen. Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und
Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiöspolitisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann und ist daher im
öffentlichen Dienst inakzeptabel.
•Verbot der Beschneidung des männlichen Kindes gemäß § 1631d Abs. 1 und 2 BGB ohne
medizinische Indikation. Die vom Bundestag durch eine Gesetzesänderung vom 12.12.2012
zugelassene Beschneidung verstößt gegen die Menschenwürde, das Kindeswohl, missachtet die
Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, widerspricht dem ärztlichen
Prinzip „primum non nocere”, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist damit verfassungswidrig.
•Schließung und Verbot von Koranschulen wegen der unkontrollierbaren Gefahr der radikalen
verfassungsfeindlichen Indoktrination durch die dort lehrenden Imame. Der Betrieb solcher
Schulen ist gem. Art. 7 GG verfassungswidrig; die grundgesetzlich angeordnete staatliche
Schulaufsicht muss auch in diesem Bereich durchgesetzt werden. Auch lehnen wir Sonderrechte
für moslemische Schüler ab und fordern die ausnahmslose Teilnahme am Sportunterricht und an
Klassenfahrten. Dass moslemische Schüler und ihre Eltern auch weibliche Lehrkräfte als
Vertreter unserer Werte und unserer staatlichen Ordnung uneingeschränkt zu akzeptieren haben,
ist eine Selbstverständlichkeit.
•Verbot des Schächtens von Tieren. Das Schächten ist unvereinbar mit unserem Staatsziel
“Tierschutz”. Die Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften in § 4a (2) Abs. 2 TierSchG ist
ersatzlos zu streichen.
4.3 Trennung von Kirche und Staat
Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde nach über 1000 Jahren das Heilige
Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst und damit auch die geistlichen Fürstentümer. Dabei
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wurde unter anderem eine Dotationsvereinbarung zwischen den Kirchen und den
Nachfolgestaaten des Reiches getroffen, wonach die höheren Geistlichen vom Staat, also von
allen Steuerzahlern, also auch von denen, die keiner oder einer anderen Religion zugehören
besoldet werden. Der Öffentlichkeit ist dies kaum bekannt. Die Gehälter orientieren sich an den
Besoldungsstufen der deutschen Spitzenbeamten. Beispielsweise erhält die evang.
Landesbischöfin Margot Käßmann ungeachtet ihres Rücktritts nach wie vor ein B 8-Gehalt von
monatlich über 8.500.- EURO. Die jährlichen Dotationen an die Katholische und Evangelische
Kirche saldieren sich so auf derzeit 475 Mio. EUR. Das Kirchensteueraufkommen, das zur freien
Verfügung der Kirchen steht und nur von deren Mitgliedern erhoben wird, rechnet sich hinzu und
beträgt jährlich über 10 Milliarden EURO. Entgegen einem weit verbreiteten Anschein werden
davon keineswegs die Großorganisationen der Sozialindustrie, Caritas und Diakonie, finanziert.
Diese werden von den Kirchen zwar betrieben, aber nur zu einem geringen Anteil von 2 % selbst
bezahlt. Die wirkliche Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen aus Staats- und Sozialkassen.
Diese beliefen sich zuletzt jährlich auf 44 Milliarden EURO, der Beitrag der Kirchen betrug 860
Mio. EUR.
Diese Situation beruht auf Art. 140 GG, wonach die Art. 136 – 139 der Weimarer
Reichsverfassung von 1919 ihre Geltung beibehalten. Diese Vorschriften räumt den Kirchen
weitere massive Privilegien ein. Von einer echten Trennung von Staat und Kirche kann daher
keine Rede sein. Es besteht vielmehr ein massives Abhängigkeits- und Verquickungsverhältnis.
Es liegt auf der Hand, dass die Privilegien der Kirchen keinerlei Berechtigung mehr haben und
somit der dringenden Anpassung an die heutige Realität bedürfen. Dies wird sogar von
Kirchenvertretern selbst gefordert und wurde auch vom Bundesverfassungsgericht angeregt.
Bisher hat sich jede Bundesregierung gescheut, hier tätig zu werden aus Angst, die Kirchen
gegen sich aufzubringen. Die Alternative für Deutschland hat diese Sorge nicht und sieht es als
ihr Anliegen an, sich dieses 200 Jahre alten Problems im Interesse aller Bürger anzunehmen und
es der Lösung durch einen Volksentscheid gem. Art. 20 (2) GG zuzuführen.
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5. Währungs- und Finanzpolitik
Ein funktionierendes Währungs-, Finanz- und Steuersystem ist die Grundbedingung für eine
prosperierende Wirtschaft, national wie international. Gerade unser Land mit seiner
hochentwickelten, weltweit verknüpften Volkswirtschaft und seiner hohen Exportquote ist auf ein
solches System angewiesen. Die aus gesinnungspolitischen Gründen forcierte Einführung des
5.1 EURO
erfüllt diese Anforderungen nicht. Der EURO als Währungssystem weist so massive konstruktive
Mängel auf, dass er sich zum Träger einer für jedermann spürbaren Dauerkrise entwickelt hat.
Diese Konstruktionsfehler sind u.a.:
• Erhebliche Unterschiede in der Produktivität und damit ungleiche Wettbewerbsfähigkeit der
einzelnen europäischen Volkswirtschaften der EURO- Zone.
• Gravierende Diskrepanzen in der Haushalts-, Währungs- und Finanzpolitik der verschiedenen
Länder, Auseinanderdriften der Staatshaushalte.
• Verschieden hoher Verschuldungsgrad der EURO-Länder bis hin zur Überschuldung, also
Insolvenz (Griechenland).
• Fehlendes Regulativ von Produktivitätsunterschieden durch den Wegfall nominaler Auf- und
Abwertungen.
• Fehlendes Regulativ von Inflationsdifferenzen durch einheitliche Leitzinssätze im gesamten
EURO-Raum.
Die Folgen waren und sind u.a.:
• Massiver Kaufkraftverlust in Deutschland seit Einführung des EURO. Die Einkommen haben
sich nominal halbiert, die Preise nicht. Der wirkliche und für jedermann spürbare Inflationseffekt
im Konsumbereich beträgt bis heute ca. 50%.
• Schuldentransfer und damit kalte Enteignung der deutschen Steuerzahler durch die bisherigen
und weiter zu erwartenden „Rettungspakete“ für überschuldete Mitgliedsstaaten, vornehmlich
Griechenland.
• Umlegung von Staatschulden einzelner Länder auf den gesamten EURO-Raum durch den
Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB. Der Kaufkraftverlust-Effekt ist derselbe wie beim
Inverkehrbringen großer Mengen Falschgeld.
• Geldentwertung durch die Niedrigzins- und Geldschwemme-Politik der EZB.
• Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken für ausländische Banken.
Die zweifellos vorhandenen Vorteile des EURO – Erleichterung des innereuropäischen
Zahlungsverkehrs – können diese schwerwiegenden Mängel, die auf eine Aushöhlung unserer
Volkswirtschaft und eine Entwertung unseres gesamten Vermögens hinauslaufen, nicht
kompensieren. Vielmehr droht in der weiteren Entwicklung ein totaler Zusammenbruch des
Finanzsystems mit der Folge einer weltweiten Wirtschaftskrise ähnlich der von 1929. Ein
Vorgeschmack dafür war in der Finanzkrise von 2008 zu spüren.
Die Fehler und ihre Folgen wurden zwar erkannt, die vorherrschende Gesinnungspolitik im
Gewande einer postulierten Solidarität zeigt bislang jedoch keine Bereitschaft zu einer
nachhaltigen Korrektur. Die bisher verordneten Rettungspakete mittels EFSF, ESM, OMT und
Target behandelten allein die Symptomatik und kauften in Wahrheit nur Zeit, um den Finanz-GAU
noch hinauszuzögern. Die suprastaatliche Rettungspolitik verletzte darüber hinaus durch ihr
vormaliges Handeln geltendes Recht, darunter das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB
und das Verbot der Haftung für Schulden anderer Mitgliedstaaten (Art. 123 und 125 AEUV).
Die daraus resultierenden Auswirkungen sind verheerend. Die Gemeinschaftswährung ist zum
Quell für unsoziale Lebenshärten aller Bürger in Europa geworden. Auch hier hilft nur eine
Rückkehr zur Verantwortungspolitik. Diese besteht in einer geordneten kompletten Auflösung des
Euro-Währungsraumes und der Wiedereinführung der Deutschen Mark. Diese würde dann
zwangsläufig wieder zur Leitwährung Europas werden und könnte bilateral von anderen Staaten
übernommen werden (Modell USA-Ecuador). Auf jeden Fall muss die nationale Souveränität
auch im Währungsbereich wiederhergestellt werden. Die Alternative für Deutschland sieht gerade
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in der Währungsfrage den Prüfstein für die Einführung eines Volksentscheides auf Bundesebene
gem. Art. 20 (2) S.2 GG und fordert einen solchen, um das immer dringender werdende EUROProblem einer stabilen Lösung zuzuführen.
5.2 Steuern und Finanzen
Die Alternative für Deutschland will Deutschlands Steuersystem reformieren. Es soll ein
übersichtlicheres Steuersystem geschaffen werden, welches sowohl leistungsfreundlich als auch
sozial gerecht ausgestaltet ist und die Steuerbelastung der Bürger insgesamt reduziert. Dazu
trägt ein neuer Einkommensteuertarif bei sowie ein deutlich höherer Grundfreibetrag bei.
Außerdem sollen Arbeitseinkommen nicht mehr höher besteuert werden als reine Kapitalerträge.
Mittel- und Geringverdiener sollen finanziell entlastet, der Mittelstand soll gestützt, die Kommunen
sollen mit einem soliden und planbaren Anteil am Gesamtsteueraufkommen ausgestattet werden.
Versteckte Steuererhöhungen durch die "kalte Progression" sollen durch einen AnpassungsIndex künftig entfallen, ebenso Steuervermeidungsmodelle. Die gegenwärtigen Substanzsteuern
müssen zudem auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Besteuerung international agierender Firmen („Global Player“) muss dort erfolgen, wo die
Wertschöpfung stattfindet. Die fatalen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte weg vom bewährten
Unternehmertum hin zu dem jetzigen Kapital- und Börsentotalitarismus angelsächsischer
Prägung haben dem deutschen Staats- und Sozialwesen schweren Schaden zugefügt. Die
Alternative für Deutschland sieht in der Realwirtschaft und nicht in einem derivativen
Finanzwesen den Kern einer leistungsfähigen Volkswirtschaft und befürwortet entsprechende
strukturelle Korrekturen.
5.3 Staatshaushalt
Die Alternative für Deutschland strebt die Rückkehr zu ausgeglichenen Staatshaushalten an. Sie
befürwortet die schrittweise Rückführung, der ausgeuferten öffentlichen Verschuldung.
Nachfolgende Generationen sollen nicht die Folgen der bisherigen kurzsichtigen Ausgabenpolitik
in Form immer höherer Zins- und Tilgungslasten tragen müssen. Wir wollen die öffentlichen
Haushalte nicht nur wegen der Verringerung der Staatsschuldenquote konsolidieren. Vielmehr
muss auch die nominale Verschuldung verringert werden, um höhere Zinsaufwendungen im Fall
eines künftig steigenden allgemeinen Zinsniveaus bewältigen zu können. Wir wollen deshalb
Staatsschulden planmäßig tilgen. Dauerhaft niedrige Zinsen gefährden die Alterssicherung weiter
Teile der Bevölkerung.
5.4 Bargeld
Bargeldnutzung ist ein bürgerliches Freiheitsrecht. Die Alternative für Deutschland tritt dafür ein,
das Bargeld uneingeschränkt als gesetzliches Zahlungsmittel zu erhalten - auch entgegen anders
gerichteter Bestrebungen der Bundesregierung, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der
Europäischen Zentralbank (EZB) und einiger EU-Mitgliedsstaaten. Ein Bargeldverbot würde
bedeuten, dass Zahlungsvorgänge nur noch elektronisch stattfinden können. Dies eröffnet Staat
und Banken die totale Kontrolle über alle Geldströme und Wirtschaftsaktivitäten, über jede
finanzielle Handlung der Bürger, unter Umständen sogar über deren Aufenthaltsorte. Dieser
existentiellen Einschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit widersetzen wir uns
entschieden und fordern, sie in einer bundesweiten Volksabstimmung zu klären.
5.5 Geldsystem
Unsere Sorge gilt auch dem Geldsystem selbst. Die Zentralbanken verfolgen eine
interventionistisch-künstliche Nullzinspolitik und werden diese wohl fortsetzen – bis hin zu
negativen Zinssätzen. Solche schweren Eingriffe in die finanziellen Eigentums- und
Freiheitsrechte der Bürger führen letztlich zwingend zu einem nicht wünschenswerten weiteren
Machtzuwachs des Staates und des Finanzsektors. Aus Sorge um unser Geld wollen wir auch
darüber nachdenken, ob grundsätzlichere Reformen am Geldsystem mit seinem Kartell aus
Zentral- und Geschäftsbanken zur Schöpfung von Kreditgeld notwendig sind. Damit Deutschland
bei einer demokratischen Entscheidung hin zu stabilem Geld alle Optionen offen hat, sollte das
Gold der Bundesbank ausschließlich im deutschen Inland gelagert werd
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6. Wirtschaft
Fußend auf den Vorgaben des Grundgesetzes (insbes. Art. 2 (1), 9 (3), 11, 12 (1), 20 (1), 20a
GG) sprechen wir uns auch im Bereich der Wirtschaft für eine Politik der Verantwortung aus.
Orientierung am Gemeinwohl, Eindämmung von Partikularinteressen und Freiheit von
wirtschaftsfeindlichen Ideologien. Eine solche Politik findet sich wieder in der Sozialen
Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard mit ihrer ausgewogenen Ordnungsethik. Der
grundgesetzlich garantierte Schutz des Privateigentums ist dabei genauso unentbehrlich wie
offene Märkte, Vertragsfreiheit und ein freier Wettbewerb mit entsprechender Wettbewerbspolitik
sowie Monopolkontrolle.
Da Deutschland ein exportorientiertes Land mit weltweiten Handelspartnern ist und in intensivem
Güteraustausch mit den anderen Staaten der EU steht, gehört zu einer verantwortlichen
Wirtschaftspolitik selbstverständlich auch die Abstimmung wirtschaftlicher Interessen unseres
Landes mit denen unserer Partner. Dies war auch das Prosperitätsmodell der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, von dem sich unsere Politik aus ihrer ideologischen Zielbestimmung
heraus, ohne Legitimation durch das Volk einen europäischen Einheitsstaat zu schaffen,
inzwischen weit entfernt hat. Dies zeigt sich nirgends deutlicher als in der beispiellosen
rechtswidrigen Euro- Rettungspolitik der Staaten des Euro-Währungsverbundes und der
Manipulation der Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank. Hier werden grundlegende
Marktmechanismen wie der Zusammenhang von Sparen und Investieren ausgehebelt,
Haftungsgrundsätze verletzt und das Verhältnis von Schuldnern und Gläubigern einseitig
verzerrt. Im Ergebnis stellt diese Politik eine schleichende Enteignung aller Kapitalvermögen dar.
Die Alternative für Deutschland will derartige Fehlentwicklungen durch eine Rückkehr zur
Verantwortungspolitik korrigieren, was heißt:
• Schaffung eines investitions- und innovationsfördernden Wirtschaftsumfeldes. Wir wollen
deregulieren, wo sinnvoll und geboten. Wir wollen unternehmerischen Geist neu entfachen und
bei Unternehmensgründungen dadurch helfen, dass wir bürokratische Lasten streichen, welche
vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmern ein vernünftiges Wirtschaften derzeit
nahezu unmöglich machen. Dies betrifft nicht nur eine bessere Ausgestaltung der Regeln,
sondern auch eine Prüfung ihrer Notwendigkeit. Die Selbständigkeit muss – vor allem für junge
Menschen – wieder erstrebenswert werden. Gerade Unternehmen aus dem
• Mittelstand passen sich strukturellen Veränderungen rasch an und besitzen ein hohes Maß an
Innovationskraft. Vor allem der Mittelstand gewährleistet, dass Arbeitsplätze in der Nähe des
Wohnortes angeboten werden. Eine tragende Rolle spielt hierbei das
• Handwerk: Dieses ist kraft eines qualifizierten Ausbildungswesens traditionell weltweit führend
und ein wesentlicher Faktor unserer Lebensqualität. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die
hohen Standards für die Berufsausübung gewahrt bleiben.
• In diesem Zusammenhang gehört die sog. Zwangsmitgliedschaft für Gewerbetreibende in den
jeweiligen Berufskammern (IHK, HWK, etc.) auf den Prüfstand. Gerade kleine Unternehmen
sehen darin eine Erschwernis ohne Nutzen. Da nach dem Grundgesetz niemand gezwungen
werden darf, einer Vereinigung anzugehören, sollte die Mitgliedschaft als freiwillige und damit
leistungsbezogene ausgestaltet werden. Auch ein duales System wäre zu erwägen.
• Durch gezielte Förderung von Forschung und Technik wollen wir den Technologiestandort
Deutschland weiter voranbringen. Wirtschaftskraft, Wohlstand und soziale Sicherheit unseres
Landes hängen nach wie vor davon ab, ob wir auch weiterhin technologische Spitzenprodukte
auf dem Weltmarkt in Konkurrenz vor allem zu den USA und Japan absetzen können. Auch China
ist inzwischen als Konkurrent ernst zu nehmen. Moderne Technologien ermöglichen zudem
wirksamen Umweltschutz, sparsamen Umgang mit knappen Ressourcen, humane
Arbeitsbedingungen und neuartige Hilfen für Behinderte und ältere Menschen. Mit der Förderung
von Forschung und Technik wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Nation nachhaltig
stärken.
16
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• Die Stärke der deutschen Volkswirtschaft liegt auch in den Standortbedingungen: Öffentliche
Sicherheit, ein funktionierendes Rechtssystem sowie moderne Infrastrukturen — leistungsfähige
Forschungseinrichtungen, praxisnahe Beratungs- und Technologietransfersysteme, moderne
Informations- und Kommunikationsnetze. Diese müssen weiter ausgebaut und gepflegt werden,
auf strukturschwache Regionen ist hierbei besondere Rücksicht zu nehmen. Die Reparatur, der
Werterhalt, und die Beseitigung von Engpässen in Straßen und Schienennetzen haben nicht nur
im Verkehrsbereich Vorrang, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht.
• Subventionen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU, der Bundesagentur für Arbeit und der
Sonderfonds wollen wir mindestens so konsequent lichten, wie dies eine Prüfung auf Wirksamkeit
und Effizienz nahelegt. Auf jeden Fall sind sie zeitlich zu befristen und dürfen niemals der
Vollversorgung politischer Klientelgruppen dienen.
• Zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen muss das geltende Kartellrecht konsequent
angewandt und im Bereich der Fusionskontrolle und des Leistungswettbewerbs verbessert
werden. Durch eine Verbesserung der Kriterien der Fusionskontrolle soll dem weiteren
Konzentrationsprozess, ins besondere im Handel, Einhalt geboten werden. Das Instrumentarium
der Missbrauchskontrolle gegenüber marktstarken Unternehmen muss wirksamer gestaltet
werden.
• Freihandelsabkommen sind die Grundlage unseres Wohlstands und des friedlichen
Miteinanders. Wirtschaftliche Sanktionen halten wir grundsätzlich für falsch. Außenwirtschaftliche
Maßnahmen von übergeordneter Bedeutung müssen der deutschen Souveränität und dem
deutschen Interesse Rechnung tragen.
Die Alternative für Deutschland lehnt Freihandelsabkommen ab, wenn diese intransparent und
ohne ausgewogene Interessenwahrung der beteiligten Parteien gestaltet sind bzw. sie unzulässig
in nationales Recht eingreifen, z.B. durch Aufweichung von rechtlichen Standards, das Einbetten
sog. Investitionsschutzklausen oder Bestrebungen zur regulatorischen Harmonisierung.
6.1 TTIP, CETA, TISA
Derzeit wird zwischen den USA und Kanada einerseits und der EU andrerseits ein
Freihandelskomplex verhandelt, welcher die Umwelt- und Verbraucherschutzstandards
aufzuweichen und demokratische wie auch rechtsstaatliche Prinzipien zugunsten multinationaler
und transatlantisch-geostrategischer Interessen auszuhebeln droht.
Das Ziel dieser Handelsabkommen ist Deregulierung und damit die Schaffung neuer
Gestaltungsmöglichkeiten für große Konzerne. Dabei wird propagiert, diese Abkommen schüfen
neue Arbeitsplätze und würden das Wirtschaftswachstum auf beiden Kontinenten steigern.
Das mag zutreffen, doch stehen dem gewichtige Argumente entgegen:
• Lebensmittelstandards und Verbraucherschutz bei Kosmetika und Arzneimitteln drohen an USamerikanische Standards angeglichen zu werden, obwohl wir statt niedrigerer vielmehr höhere
Schutzstandards (z.B. bei Pestiziden oder Massentierhaltung) benötigen.
• Einmal privatisierte Stadtwerke, Krankenhäuser oder die Abfallentsorgung wieder in kommunale
Hände zu geben, würde mit CETA und TTIP erschwert oder gar unmöglich. Selbst Hochschulen
einschließlich der Universitäten könnten zunehmend unter Druck geraten, sich dem
Privatisierungsgeschäft zu öffnen. Das würde den Verfall des wissenschaftlichen Niveaus
beschleunigen, welcher bereits z.B. durch die “Bachelorisierung“ etlicher Studiengänge
begonnen wurde.
• Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze in zahlreichen Branchen würden gefährdet. Die USA
haben nur wenige grundlegende Rechte für Arbeitnehmer anerkannt (nur zwei der acht ILO
Kernarbeitsnormen). Vor allem in der Landwirtschaft und in der Elektroindustrie drohen massive
Arbeitsplatzverluste durch die härtere Konkurrenz aus Übersee.
• Die EU und ihre Mitgliedsstaaten geraten durch die in den Abkommen enthaltene
„Investitionsschutzklausel“ unter Druck, z.B. Risikotechnologien wie „Fracking“ oder Gentechnik
zuzulassen. Denn allein die Androhung einer Investor-Staat-Klage wäre ein starkes Druckmittel
auf die nationalen Gesetzgeber und könnte erforderliche Auflagen verhindern wie z.B. beim
Fracking. Der kanadische Bundesstaat Québec wurde wegen eines Fracking-Moratoriums bereits
mit einer Investorenklage des US-Konzerns Lone Pine auf 250 Mio. US-Dollar Schadensersatz
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überzogen.
● Der Rechtsstaat würde durch die Einführung einer Paralleljustiz weiter ausgehöhlt: Kanadische
und US-amerikanische Unternehmen würden das Recht erhalten, Schadensersatz einzuklagen,
wenn sie meinen, dass ihnen aufgrund von Gesetzen oder Maßnahmen der EU oder einzelner
EU-Mitgliedsstaaten Verluste entstanden sind. Das kann auch Gesetze betreffen, die im
Interesse des Gemeinwohls erlassen wurden, etwa zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Die
Entscheidung über Schadensersatzzahlungen würden private, größtenteils geheim tagende
Schiedsgremien statt öffentlicher Gerichte fällen, finanziert aus Steuermitteln. Mit ähnlichen
Klauseln aus anderen Abkommen haben Unternehmen schon vielfach Entschädigungen in
Millionen-, manchmal in Milliardenhöhe erstritten. Zudem: Nur ausländische Unternehmen
(„Investoren“) sollen von den Sonderklagerechten profitieren. Inländischen Unternehmen stünde
dieses Instrument nicht zur Verfügung.
• Das Demokratieprinzip droht wiederum für eine wichtige Entscheidung unseres Staatswesens
außer Kraft gesetzt zu werden und dies in zweifacher Weise:
●● Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt. Nicht einmal unsere Volksvertreter wissen
etwas über den Verlauf. Sie bekommen die Ergebnisse in Form von langen Vertragswerken (der
CETA-Vertrag z.B. hat rund 1.500 Seiten) erst nach Abschluss der Verhandlungen vorgelegt und
können dann nur noch den Gesamtvertrag durchwinken oder ablehnen. Die EU-Kommission
behauptet, eine Ablehnung würde Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze kosten, fünf Jahre
Verhandlungen überflüssig machen und die Handelspartner verärgern, und erzeugt dadurch
hohen Zustimmungsdruck.
●● Die Verhandlungen stehen im Zeichen des blanken Lobbyismus. Allein in der
Vorbereitungsphase zum TTIP fanden nach offiziellen Angaben 590 Begegnungen der EUKommission mit Lobbyvertretern statt. 92% dieser Begegnungen waren mit
Unternehmensvertretern, während nur in wenigen Fällen mit Vertretern von Verbrauchern und
Gewerkschaften gesprochen wurde. Auch während der Verhandlungen nehmen
Industrievertreter Einfluss. Einige Formulierungen in Entwürfen der Abkommen, die an die
Öffentlichkeit durchgesickert sind, stammen direkt aus der Feder von Unternehmenslobbyisten.
Aus diesen Gründen lehnt die Alternative für Deutschland dieses Freihandelsabkommen
ausdrücklich ab und fordert, die Verhandlungen sofort abbrechen und TTIP, CETA, TISA und
auch ähnliche Folgeabkommen nicht zu ratifizieren.
6.2 Wissenschaftsethik
Der technische Fortschritt ist für uns nicht nur eine politische und wirtschaftliche, sondern auch
eine ethische Herausforderung. Es gilt, eine Ethik der technisch- wissenschaftlichen Zivilisation
zu begründen, die glaubwürdige und konsensfähige Maßstäbe für unser Handeln und
Entscheiden liefert und Nutzen und Risiken abwägt.
6.3 Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn kann ein Korrekturinstrument der Sozialen Marktwirtschaft
darstellen:
• Er gleicht im Bereich der Entlohnung die Position der Niedriglohnempfänger als schwache
Marktteilnehmer gegenüber den Interessen der Arbeitgeber als vergleichsweise starke
Marktteilnehmer aus.
• Er schützt die Arbeitnehmer vor dem durch die derzeitige Massenimmigration zu erwartenden
Lohndruck.
• Er erlaubt eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer wenn auch
bescheidenen Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der
Gesellschaft zu tragen wäre.
• Mindestlöhne verhindern somit die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung
der Kosten und werden im derzeitigen Wirtschaftsumfeld von der Alternative für Deutschland
befürwortet.
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7. Soziales
Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland dem Sozialstaatsprinzip. Dieses ist auch der
Leitgedanke der deutschen Wirtschaftsverfassung. Die Wirtschaft muss sozial sein, auch aus
ökonomischen Gründen.
Solidarität und Eigenverantwortung stehen allerdings auch in einem Sozialstaat stets in einem
Spannungsverhältnis. Die richtige Balance zwischen beidem zu halten, ist Kernaufgabe einer
verantwortungsvollen Sozialpolitik. Eine solche Sozialpolitik ist vernunftbezogen und orientiert
sich vor allem daran, in schwierigen Situationen Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Der Bürger soll
vom Staat zur Selbständigkeit angehalten werden. Dies ist seiner vom Grundgesetz garantierten
Menschenwürde (Art. 1 GG) und seinem Freiheitsrecht (Art. 2) geschuldet.
Dafür muss er grundsätzlich die Bereitschaft mitbringen, die Zuständigkeit für sein Leben und
seine erfolgreiche Entfaltung selbst zu übernehmen und die Verantwortung dafür nicht der
Allgemeinheit aufzubürden. Die Umverteilung von Einkommen und Vermögen als Selbstzweck
ist gerade nicht das Ziel des Sozialstaats, steht sogar zu diesem in Widerspruch. Wir wollen
keinen Gouvernantenstaat, der sich auf Schritt und Tritt ins Leben und Denken der Bürger
einmischt und sich mit Steuergeld um jedes noch so abseitige Randanliegen kümmert. Der
Sozialstaat ist kein Tummelplatz für Ideologien und Gesinnungspolitik. Aufgrund einer solchen
Politik ist das System der sozialen Sicherheit inzwischen gefährdet. Zur „sozialen Gerechtigkeit“
gehört nämlich auch, die arbeitenden und steuerzahlenden Bürger nicht uferlos zu belasten. Die
Konzentration der Staatsausgaben auf das Wesentliche schafft erst die Voraussetzung, die
sozialen Sicherungssysteme leistungsfähig zu erhalten für die, die ihrer tatsächlich bedürfen. Die
hohen Schulden der öffentlichen Haushalte, steigende Arbeitslosenzahlen, eine verfehlte
Ausbildungspolitik sowie ungeregelte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme gefährden das
soziale Netz in der Bundesrepublik Deutschland akut.
Die Alternative für Deutschland fordert daher:
• Das soziale Sicherungssystem wieder leistungsfähig zu machen und durch strukturelle
Veränderungen die Sozialausgaben den realen Finanzierungsmöglichkeiten anzupassen. Ein
Überborden des Sozialstaats muss auch im Interesse der Bürger Einhalt geboten werden.
• Das Sozialsystem mit seinen Leistungen ist auf ungerechte und ungerechtfertigte Auswüchse
zu überprüfen. Diese müssen anschließend bedarfsorientiert angeglichen werden.
• Dem Missbrauch von sozialen Leistungen muss unabhängig von Umstrukturierungen im
Interesse des Gemeinwohls entschieden entgegengetreten, er muss entsprechend sanktioniert
werden.
7.1 Rentenversicherung
Die Rentenversicherung beruht auf dem Generationenvertrag. Die jeweils arbeitende Generation
sorgt im Umlageverfahren durch ihre Beiträge für die Sicherung des Einkommens der
Rentnergeneration.
Aufgrund der demographischen Entwicklungen ist dieses System in seiner jetzigen Form nicht
mehr aufrecht zu erhalten, denn immer weniger Beitragszahler werden nicht in der Lage sein,
immer mehr Rentner zu versorgen. Das bisherig bewährte Umlagemodell muss ergänzt werden.
Bei dieser sensiblen Thematik dürfen Jung und Alt jedenfalls nicht gegeneinander ausgespielt
werden! Dies würde die Bevölkerung spalten und Deutschland gesellschaftspolitisch
destabilisieren.
Dem Markt allein kann man diese Frage nicht überlassen: Das Auslesesystem des Marktes nimmt
keine Rücksicht auf Alte, Kranke, Schwache und Unfähige. Wenn der Markt seine
Gesetzmäßigkeit in der Alters- und Krankenvorsorge ungehindert entfalten kann, dann wirft er
alle, die nichts anzubieten haben, aus der Marktgesellschaft.
Eine allein kapitalgestützte Altersvorsorge wäre aufgrund der immanenten Risiken ein Irrweg, wie
die erfolglosen Versuche mit “Riester”- und “Rürup”-Modellen bereits gezeigt haben.
Kapitalanlagen sind volatil und geben nicht die erforderliche Sicherheit.
Da die Altersvorsorge eine Aufgabe ist, die alle angeht, liegt die Lösung darin, sie auf eine breitere
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Grundlage zu stellen. Volkswirtschaftlich gibt es keine Nöte der Altersfinanzierung, denn die
Wirtschaft wächst, während die Bevölkerung schrumpft. Also gibt es im Grunde mehr Mittel unter
weniger Menschen zu verteilen. Dies allerdings nur dann, wenn diese Mittel nicht für falsche
Zwecke wie Euro- und Bankenrettung, die Alimentierung von Sozialeinwanderern und zur
Durchsetzung sonstiger Ziele einer Gesinnungspolitik verwendet werden.
Wesentliche Teile der Volkswirtschaft, die bisher nicht in das Umlagesystem eingebunden sind
wie Beamte, Richter, Abgeordnete, Freiberufler bzw. Unternehmer, sollten sich in geeigneter
Weise an der Finanzierung beteiligen. Sie und ihre Angehörigen würden letztlich davon
profitieren. Zum anderen muss auch über eine zusätzlich steuerfinanzierte Altersversorgung
nachgedacht werden, die leistungsorientiert sein soll. Das Hinzuverdienen von zusätzlichen
finanziellen Mitteln im Ruhestand soll dabei ebenfalls gefördert werden.
7.2 Pflegeversicherung
Das im Rahmen der häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen durch Familienangehörige von
der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld ist in der Regel nicht einmal halb so hoch wie die
Leistungen, die die Versicherung dann erbringt, wenn für die häusliche Pflege externe
Pflegekräfte eingesetzt werden. Diese Absurdität wird derzeitig mit der Pflicht zum “gegenseitigen
Beistand” von Familienangehörigen untereinander von der Politik gerechtfertigt, das Pflegegeld
als materielle Anerkennung auszugestalten und nur in niedrigerer Höhe zu gewähren.
Diese Regelung bringt weitreichende Probleme für sowohl den Pflegebedürftigen als auch seine
Angehörigen mit sich. Zum einen kann sich der Angehörige durch diese Rechtslage im Regelfall
oft einfach deshalb nicht leisten, sein Familienmitglied selbst zu betreuen, weil er seinen
Lohnausfall nicht kompensieren kann. Es kommt mitunter zu unbilligen Härten, und es droht die
Armutsfalle: Auf lange Sicht wird eine zuvor über Jahre mühsam angesparte Habe zur Sicherung
des Lebensabends durch die Pflegekosten komplett aufgezehrt. Der Verlust des kleinen
Hausgrundstückes oder der selbst genutzten Eigentumswohnung können drohen. Zum anderen
ist den Pflegebedürftigen regelmäßig die Betreuung zu Hause in der gewohnten Umgebung durch
einen vertrauten Angehörigen am liebsten. Dies kann seinen Krankheitszustand zudem positiv
beeinflussen. Es muss dabei zudem auch bedacht werden, welche Konsequenzen es für den
Arbeitsmarkt und die Gesellschaft hat, wenn Pflegebedürftige zunehmend für die Versorgung in
Heime abgeschoben werden. Bereits jetzt ist der Bedarf an Pflegekräften enorm und kann durch
inländisch nicht mehr gedeckt werden. Zum anderen droht durch die Verlegung des
Pflegebedürftigen in ein Heim aus rein ökonomischen Gründen die Bindung zu seiner Familie
nachhaltig zu stören.
Die Alternative für Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, die derzeitige Pflegeversicherung
und ihre Ausgestaltung zu überprüfen und mehr Anreize dafür zu schaffen, dass die Angehörigen
sich zum Wohle sowohl ihrer Familie als auch für den Patienten für eine häusliche Pflege
entscheiden.
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8. Ausländerpolitik
Unsere Verfassung geht in ihren Normen (Art. 1 (2), 8 (1), 9 (1), 11, 12, 16, 56 Grundgesetz)
ausdrücklich von einem deutschen Staatsvolk aus und bestimmt dieses zum alleinigen Souverän
unseres Staates (Art. 20 (2) S.1 GG). Die Eigenschaft, Deutscher zu sein, ist ebenfalls in unserer
Verfassung festgelegt, und zwar in Art. 116 GG. Daran sind alle Staatsorgane gebunden (Art. 20
(3) GG).
Diese Grundlage unseres Staates ist in den öffentlichen Diskussionen der letzten Jahre
weitgehend aus dem Blick geraten. Wer sich darauf beruft, läuft inzwischen sogar Gefahr, von
Politikern bestimmter Richtungen und den von ihnen beeinflussten Mitbürgern und Medien des
Extremismus und Rassismus bezichtigt zu werden.
Die vorgegebene Definition des Volkes als deutsches Staatsvolk ist somit in seinem
unveränderbaren Kern durch die Verfassung geschützt; eine Bevölkerung, die dieser Definition
nicht mehr entspricht, wäre nicht mehr das grundgesetzliche Staatsvolk, mithin nicht mehr der
Souverän, und die Bundesrepublik Deutschland würde ungeachtet ihrer Bezeichnung nicht mehr
als solche existieren. Sie wäre durch einen kalten Staatsstreich beseitigt.
Die Ausländerpolitik der letzten Jahre hat einen solchen Souveränitätsverlust in die Wege
geleitet. Angesichts der Masseneinwanderungen der letzten Monate und der zu erwartenden der
künftigen Jahre droht eine Kernschmelze des deutschen Staatsvolkes und damit der
Bundesrepublik als Staatsgefüge.
Naturgegeben befindet sich die Gesellschaft und damit das Staatsvolk in ständiger Veränderung
und Entwicklung. Die Politik ist dabei von Verfassung wegen verpflichtet, Veränderungen nur in
dem Rahmen zuzulassen, dass das deutsche Staatsvolk in seinem Bestand keine
Beeinträchtigung erfährt. Jedes Mitglied der Regierung legt dazu den Amtseid ab, der es auf das
„Wohl des deutschen Volkes“ verpflichtet und auf nichts Anderes.
Die Alternative für Deutschland lehnt aus diesen Gründen auch den „Doppelpass“, also den
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer
anderen Staatsangehörigkeit ab. Wir erwarten von jedem Menschen, der in Deutschland
dauerhaft leben möchte, das uneingeschränkte Bekenntnis zu unserem Land. Kinder sollen nur
dann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben, wenn mindestens ein Elternteil
Deutscher ist.
8.1 Zuwanderung
Deutschland hat mit derzeit mit 227 Einwohnern/km2 eine der höchsten Bevölkerungsdichten
weltweit, noch vor der dicht besiedelten Volksrepublik China (143 EW/km²). Wir verfügen weder
über freie Flächen wie die klassischen Einwanderungsländer USA, Kanada oder Australien noch
über die entsprechende gesellschaftliche und kulturelle Aufnahmekapazität. Deutschland ist
damit kein Einwanderungsland.
Dennoch wird uns seit Jahren pausenlos von Medien und Politik weisgemacht, wir müssten noch
mehr Fremde ins Land lassen, vor allem zur Finanzierung unseres Wohlstands und zur
Beseitigung eines unterstellten Fachkräftemangels, der allerdings bislang nicht glaubwürdig
belegt werden konnte und im Widerspruch zur allgemeinen Wahrnehmung der Bevölkerung steht.
Die Alternative für Deutschland wird ihre Politik deshalb nicht am Ziel einer Förderung von
Migration als reinem Selbstzweck ausrichten, sondern Einwanderung eher als – nicht staatlich
propagierte, sondern sich zufällig ereignende – Ausnahme verstehen, die vor allem im Einklang
mit unseren Gesetzen und Interessen erfolgen muss. Nur dann kann Migration von den Bürgern
unseres Landes als belebendes und bereicherndes Element wahrgenommen werden. Ein davon
abweichendes Verständnis würde sonst suggerieren, dass die Staatsführung entweder mit der
Beschaffenheit seines Staatsvolks - in welcher Hinsicht auch immer - nicht einverstanden ist oder
selbigem nicht zutraut, seine Aufgaben selbst zu bewältigen, sodass ein beträchtlicher Teil von
ihm ausgetauscht werden müsste.
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Seite 164 von 186
Gleichwohl hat im Laufe der letzten Jahrzehnte faktische Zuwanderung stattgefunden,
vornehmlich über die Freizügigkeitsregelungen der EU sowie über die Duldung illegaler
Aufenthaltsverhältnisse nebst Familiennachzug. Mittlerweile ist bereits ein Drittel aller Einwohner
Deutschlands ausländischer Herkunft. Das ist die Realität, auch wenn sie im Widerspruch zu der
Aussage unseres Grundgesetzes steht, die das deutsche Volk zu dem Staat Bundesrepublik
Deutschland verfasst.
Realität ist aber leider auch, dass dabei in erheblichem Maße durch Minderqualifizierte in die
deutschen Sozialsysteme eingewandert wurde. Beispiele liefert die Rechts- und
Lebenswirklichkeit aller Zuwanderungsgruppen. Damit kristallisiert sich als Motivation vieler
Zuwanderer, die nach Deutschland kommen, vor allem ein rein monetäres Interesse an den
Sozialinstituten des deutschen Wohlfahrtsstaats heraus, nicht jedoch ein Interesse an
Deutschland als Kulturgemeinschaft mit seiner freiheitlichen Grundordnung. Dieser
Mechanismus verwundert nicht, da qualifizierte Zuwanderer Staaten mit geringer Steuerlast
bevorzugen. Ein solches Land ist Deutschland nicht und aus genau diesem Grund verzeichnen
wir sogar einen Schwund an eigenen inländischen Hochqualifizierten durch Auswanderung.
Deutschland muss deshalb gerade im Bereich der Ausländerpolitik verantwortungsvoll und mit
Hinblick auf die Verwirklichung der eigenen Interessen handeln. Dies ist keine unsittliche
Selektion, sondern ist rechtsstaatlich geboten.
Die Alternative für Deutschland hält daher am bereits bestehenden Prinzip der „Blue Card“ fest,
einer begrenzten Anzahl von Zuwanderern zur Deckung des inländischen Bedarfs von tatsächlich
fehlenden Arbeitskräften Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verschaffen. Diese soll sich an
den wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland orientieren und auch qualitative
Aspekte der Zuwanderung wie z.B. den Nutzen für die Aufnahmegesellschaft berücksichtigen.
Hierzu sind klare Kriterien wie Bedarf, Sprachkenntnisse, Qualifikation und
Integrationsaussichten, in das bereits bestehende Zuwanderungsgesetzespaket aus dem Jahre
2005 (darunter vor allem das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU), einzufügen,
soweit dort noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Im Falle der Auflösung der EU müsste
ein neues Regelwerk entwickelt werden, um auch der gegenwärtig vorrangigen Beschäftigung
von EU-Bürgern bzw. solchen aus dem europäischen Kulturraum gegenüber von solchen aus
Drittstaaten Rechnung zu tragen. So kann die Zuwanderung im deutschen Interesse flexibel und
bedarfsorientiert sowie transparent gestaltet werden.
Unabdingbar für den Zugang nach Deutschland muss dazu der Nachweis eines
Arbeitsplatzangebotes schon vor der Einreise geführt werden. Zuwanderer müssen in der Lage
sein, ihren Lebensunterhalt selbst und eigenständig zu bestreiten. Hochqualifizierten ist nach
einem bestimmten Zeitablauf eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu bieten, Mittelqualifizierte
erhalten angesichts des ständigen Wandels von Nachfrage und Anforderungen auf dem
Arbeitsmarkt nur einen temporären Aufenthaltsstatus ohne Familiennachzug. Ausgenommen von
der Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte sind solche Staaten, die aufgrund ihres niedrigen
Entwicklungsstandes ihre Fachkräfte dringend selbst benötigen.
Die Bewertung der Integrationsaussichten orientiert sich in erster Linie an den deutschen
Sprachkenntnissen sowie der Achtung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung. Jeder
Zuwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren. Wer sich dieser verweigert,
muss sanktioniert werden und letztendlich auch sein Aufenthaltsrecht verlieren können. Gute
Integrationsaussichten müssen für eine Einreise zwecks dauerhaften Aufenthalts künftig
Bedingung sein.
Die Alternative für Deutschland fordert darüber hinaus, die Finanzierung der Zuwanderung
grundsätzlich neu zu ordnen. Die Kosten sollen auf allen Ebenen der Verwaltung völlig
transparent und vollständig dargestellt werden.
22
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8.2 Asyl
I. Problembeschreibung
Im Jahr 2015 sind so viele Menschen wie nie zuvor nach Deutschland gekommen, um „offiziell“
um Asyl nachzusuchen. Nach den neuesten Erkenntnissen waren es deutlich über 1 Mio.
Einwanderer, von denen bisher erst knapp 500.000 einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Hinzu
kommt eine geschätzte Dunkelziffer von mindestens 300.000 unbemerkten und unregistrierten
Fällen, ferner der zu erwartende Familiennachzug in einer noch mehrfachen Quantität.
Dies hat unter dem verharmlosenden Etikett der „Buntheit“ und des „Multi-Kulti“ zunehmend zu
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Dehomogenisierung unseres Landes geführt,
vor allem
• zu einem Kontrollverlust der inneren Sicherheit,
• zu einer Einwanderung in die Sozialsysteme statt in den qualifizierten Arbeitsmarkt,
• zu einer Absenkung des allgemeinen Schul- und Ausbildungsniveaus,
• zur Bildung von integrierunwilligen Parallelgesellschaften ohne Bindung an unsere Sprache und
unser Recht, bis hin zu „No-Go-Areas“
• zur Herausbildung einwanderungsbedingter Kriminalität, die wegen ihrer Einbettung in Familien, Clan- und kulturelle Strukturen und aufgrund der Sprachbarriere am schwierigsten von allen zu
bekämpfen ist,
• zum Import ethnischer und religiöser Konflikte aus fremden Ländern, vornehmlich dem Nahen
und Mittleren Osten, und zu einem Vorrücken des uns kultur- und verfassungsfremden Islam,
• zur Bildung terroristischer Zellen aus islamistischen Kreisen,
• zur Erosion des Rechts durch die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber
Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind, und durch die Duldung
eigener Rechtsregeln in vorwiegend islamischen Einwandererkreisen,
• zum Autoritätsverlust unserer Exekutivorgane, insbesondere im Sicherheitsbereich,
• zu einem ideologisch vergifteten Klima der „politischen Korrektheit“,
• zu einer Einschüchterung der Teile der Bevölkerung, die auf dem verfassungsmäßigen Recht
auf freie Meinungsäußerung bestehen
Die Gesinnungspolitik der letzten Jahre versteht unser Land als Bannerträger eines weltweiten
Humanitarismus, wonach Deutschland verpflichtet wäre, Menschen aus aller Welt, die in Not
geraten sind und ein besseres Leben suchen, bei sich aufzunehmen. Aus diesem Gedanken
heraus hat die derzeitige politische Führung ohne demokratische Legitimation und ohne
rechtliche Notwendigkeit es zugelassen, dass Hunderttausende junger Männer aus kulturfernen
Ländern des Nahen Ostens und Afrikas, ohne jeglichen brauchbaren Sprach- und
Ausbildungsstatus, bei uns eingewandert sind, weitgehend unregistriert, und hat dadurch unser
Land in eine schwere Krise gestürzt. Diese von namhaften politischen Beobachtern als
Staatsversagen charakterisierte Krise hält an. Sie hat
• Deutschland in weiten Bereichen destabilisiert, die Kontrolle über die öffentliche Sicherheit
verloren, Haushaltsmittel in Milliardenhöhe ihrer ursprünglichen Verwendung entzogen, den
Grundstein für weitere Parallelgesellschaften gelegt,
• unser Land von seinen europäischen Nachbarn isoliert,
• die Gesellschaft in „gute“ und „böse“ Bürger gespalten,
• durch Verfassungs- und Gesetzesverstöße von Regierungsorganen den Kern unseres
staatlichen Zusammenhalts, das Recht, beschädigt sowie
• Deutschland und Europa in die politische Abhängigkeit eines machtorientierten, kühl
kalkulierenden
und
menschenrechtsverachtenden
islamischen
Präsidenten
eines
außereuropäischen Staates getrieben. Gerade dieser Fall zeigt wie kein anderer die bizarren und
verheerenden Folgen einer Gesinnungspolitik auf, die vorgeblich das Gute will, aber dadurch das
Schlechte schafft.
Diese Staatskrise wird sich weiter verschärfen. Denn Tatsache ist, dass bereits jetzt rund 2,1
23
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Milliarden Menschen des sog. Islambogens (einschließlich Afghanistans, Pakistans,
Bangladeschs, Malaysias und Indonesiens) sowie Schwarzafrikas (600 Millionen ohne
Elektrizität) zu einem Viertel, das sind über 520 Millionen, zu Wirtschafts- oder Sozialmigranten
werden wollen. Bis 2050 sollen es 1,1 Milliarden sein. Sie wollen nach Europa, vor allem nach
Deutschland. Bei knapp 510 Millionen EU-Bürgern sind das welthistorisch nie erlebte
Dimensionen. Kommt es in den Herkunftsländern zu Bürgerkriegen, verwandeln sich diese
Hunderte Millionen Wirtschaftsflüchtlinge nach der derzeitigen Rechtslage über Nacht in ebenso
viele Schutz- oder Asylberechtigte.
Es liegt auf der Hand, dass eine Fortsetzung einer Politik der offenen Tür, also eines weltweit
gültigen Aufnahme- und Asylversprechens, an diesen Zahlen scheitern muss. Sie würde in
absehbarer Zeit zu einem zivilisatorischen Zusammenbruch Deutschlands und Europas führen.
Die derzeit herrschende Gesinnungspolitik verweigert sich dieser Erkenntnis.
II. Lösungsansätze
Die Mitglieder und Wähler der Alternative für Deutschland sind nicht bereit, eine solch
selbstzerstörerische Entwicklung schweigend hinzunehmen. Sie fordern die Rückkehr zum Recht
und zur grundgesetzlich gebotenen Verantwortungspolitik. Aktuell heißt dies:
• Aufklärung der Bevölkerung über die wirkliche Lage und offener Diskurs anstelle von
Desinformation, Beschwichtigungspropaganda und Diskriminierung offener Meinungen. Hierzu
gehört auch eine vollständige und faktentreue Kriminalstatistik und die Rückkehr der Medien zu
einer manipulationsfreien und problembezogenen Berichterstattung.
• Verwendung korrekter Begriffe anstelle ideologischer Verneblungen: Die unzutreffende
Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um
hier zu bleiben, ist Ausdruck der Verfehltheit dieser Politik. Es ist demgegenüber notwendig,
zwischen politisch Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor ihrer Einreise echten,
kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits
zu unterscheiden.
• Vollständige Schließung der EU-Außengrenzen. Für die aus politischen und anderen Gründen
flüchtenden Menschen müssen Schutz- und Asylzentren unter UN- oder EU-Mandat in
afrikanischen und nahöstlichen Staaten sowie ggf. jenseits der östlichen EU-Außengrenzen
eingerichtet werden. Anträge auf Schutz sollen dann nur dort gestellt und entschieden werden.
Antragsteller in Deutschland und Europa sind ausnahmslos zur Rückkehr in diese Zentren zu
verpflichten.
• An allen deutschen Grenzübergängen, an denen eine unkontrollierte Einwanderung stattfindet,
sind strenge Personenkontrollen einzuführen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Dies
schließt die Bewachung der "grünen Grenze" ein.
• Die erkennungsdienstliche Erfassung ausnahmslos, konsequent und vollständig durchzuführen.
• Personen, die über keine echte Ausweisdokumentation verfügen, ist die Einreise zu verwehren.
Das Wegwerfen oder Fälschen von Personaldokumenten muss den Verlust des Zutritts- und
Aufenthaltsrechts zur Folge haben. Dasselbe gilt für Obstruktionen bei der Passbeschaffung und
bei Täuschungen der Behörden.
• Die Lebensbedingungen in heimatnahen Flüchtlingslagern in Folge von Kriegen müssen auf
einem Niveau gehalten werden, das eine Weiterwanderung überflüssig macht. Mit einem
Bruchteil der Finanzmittel, die wir für die Bewältigung der irregulären Migration im Inland
aufwenden müssen, können wir ungleich mehr Menschen vor Ort helfen.
• Das Abschieberecht ist zu ertüchtigen, zu vereinfachen und konsequent anzuwenden; wo dies
nicht geschieht, hat der Bund einzuschreiten. Die Ausländerbehörden müssen auf die
uneingeschränkte Rückendeckung der Politik vertrauen können.
• Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern
sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen.
• Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben
gegeben werden. Staatliche Transferleistungen sind zunächst zu kürzen, und schließlich ganz
einzustellen.
• Altfall- und Bleiberechtsregelungen sind zu streichen, denn als „Belohnung“ für langjährige
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Verweigerungshaltung konterkarieren sie diese Absicht.
• Gewährung oder Streichung von Entwicklungshilfe sowie die Visapolitik müssen zum Hebel für
die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen
werden.
• Außenpolitische Einwirkung auf die reichen islamischen Staaten, namentlich die der Golfregion,
zur Aufnahme von Flüchtlingen. Diese Staaten sind im Gegensatz zu unserem Land sowohl als
Mitverursacher der Probleme als auch aus dem Gebot der islamischen Solidarität für deren
Lösung zuständig.
Damit wären allerdings erst die aktuellen Probleme angegangen. Die Alternative für Deutschland
sieht unsere Politik darüber hinaus in der Pflicht, auch die strukturellen Probleme, die komplexer
Natur sind, einer zukunftsorientierten Lösung zuzuführen. Dazu bedarf es einer Politik, die
Tatsachen zur Kenntnis nimmt, zukünftige Entwicklungen zutreffend einschätzt und daraus
nüchtern und ohne ideologische Brille Handlungsmaximen ableitet. Die Alternative für
Deutschland ist zu einer solchen Politik bereit.
III. Konzept einer zukunftsorientierten Asylpolitik
Das weltweite Aufnahmeversprechen kann nicht bestehen bleiben. Der Schlüssel zur Lösung des
Problems liegt in der Anpassung der unter dem Eindruck des zweiten Weltkriegs und der
darauffolgenden Ost-West-Spaltung getroffenen nationalen wie internationalen Regelungen über
das Flüchtlings-, Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesens an die heutige Realität;
flankierend dazu geeignete und wirksame Vollzugsmaßnahmen. Es ist die Realität einer
explosiven weltweiten Bevölkerungszunahme bei gleichzeitiger weltweiter Mobilität,
Kommunikation und wirtschaftlicher Verknüpfung.
Arbeitsmarktpolitische sowie demographische Defizite, wie sie seit einigen Jahren von Medien,
Regierungspolitikern und Teilen der Wirtschaft propagiert werden, sind jedenfalls nicht über das
Institut des Asylwesens zu beheben! Asyl und Zuwanderung sind zwei völlig unterschiedliche
Instrumente, mit ebenfalls unterschiedlicher Zielsetzung. Es ist nicht zulässig, dass Personen, die
nicht über ausreichende Qualifikation, Sprachkenntnisse und Integrationsvermögen verfügen
unter dem vorgegebenen Deckmantel der „Schutzsuche“ in Deutschland Unterkunft und
Versorgung finden.
Die oben genannten strukturellen Probleme Deutschlands hinsichtlich seiner Bevölkerung ist
vielmehr im Rahmen einer auf Verantwortung gerichteten Politik über eine bedarfsgerechte
Ausrichtung des akademikerlastigen Ausbildungssystems zu beheben; in zweiter Linie durch die
Anwerbung bereits ausgebildeter Arbeitskräfte vorrangig aus dem europäischen Kulturraum nach
den Kriterien der Blue Card.
Über die entscheidenden gesetzlichen und völkerrechtlichen Fragen ist zudem eine
Volksabstimmung gem. Art. 20 (2) S.2 GG herbeizuführen.
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Seite 168 von 186
9. Familienpolitik
Nach Art. 6 des Grundgesetzes haben Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der
staatlichen Ordnung zu stehen. Unsere Verfassung hat sich damit klar positioniert.
Verantwortliche Politik bekennt sich zu diesem Verfassungssatz und damit zur traditionellen
Familie als Leitbild. Diese natürliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft bildet das Fundament
unserer Gesellschaft als dem ersten und wichtigsten Ort persönlicher Geborgenheit und
Sinnvermittlung. Die originären Bedürfnisse der Kinder, die Zeit und Zuwendung ihrer Eltern
brauchen, stehen dabei im Zentrum.
Nach unserem Verständnis besteht eine Familie aus Mann und Frau, deren Eltern, Geschwistern
und Kindern. Der Begriff „Eltern“ in Art. 6 (2) GG ist eindeutig und dauerhaft mit Mutter und Vater
definiert und steht damit nicht zur Disposition, auch nicht für die doktrinären Ziele einer
familienfernen Gesinnungspolitik. Ideologisch motivierte Umdeutungen und Relativierungen
dieses schon rein biologisch gegebenen Sozialverbandes lehnen wir daher strikt ab, ebenso die
staatliche Förderung entsprechender individueller Befindlichkeiten.
Die Familie ist Mittelpunkt einer Politik, die auf Freiheit, Eigenverantwortung, Mitmenschlichkeit
und Vorrang der Personen vor Ideologien und Gesinnungen gerichtet ist. Die Familie ist das
Fundament der Solidargemeinschaft.
Allerdings haben sich die Lebensentwürfe der Menschen im Deutschland des 21. Jahrhunderts,
vor allem die der Frauen, verändert:
Die Frauen haben sich mühsam die Gleichberechtigung erkämpft und partizipieren heute
erfolgreich und aktiv am Wirtschaftsleben. Diese Freiheit darf und will ihnen niemand streitig
machen. Viele Frauen haben mittlerweile den Wunsch – ebenso wie die Männer, sich in ihrem
Leben auch durch das Ergreifen eines Berufs selbst zu verwirklichen. Diese Haltung ist
nachvollziehbar. Allerdings darf sie nicht dazu führen, dass die Gesellschaft fortan nur noch die
Frauen, die im Erwerbsleben stehen, wertschätzt, aber nicht jene, die ihre Rolle im Wesentlichen
“nur” als Mutter und Hausfrau sehen.
9.1 Familienförderung
So muss eine alternative Familienpolitik die Familie als wertegebende Grundeinheit und
Keimzelle der Gesellschaft finanziell und ideell stärken. Insbesondere muss es auch in den
bildungsnahen, mittleren Einkommensschichten wieder möglich sein, eine große Familie zu
gründen, ohne sich dabei einem Armutsrisiko auszusetzen. Leider ist die Berufstätigkeit von
Mann und Frau heutzutage die Bedingung zur Erreichung eines bescheidenen Wohlstands in der
Mittelschicht. Das Einkommen eines Elternteils reicht dafür nicht, entgegen Art. 23 Abs. 3 der
AEMR von 1948, wonach die Entlohnung eines Arbeitnehmers ausreichen soll, sich und seine
Familie „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz” zu sichern. Ein
familienfreundlicher Arbeitsmarkt muss Eltern daher dringend eine tatsächliche Vereinbarkeit von
Familie und Beruf bieten.
9.2 Kinderbetreuung
Den Bedürfnissen unserer Kinder nach individueller Betreuung muss wieder Rechnung getragen
werden. Eltern kleiner Kinder ist dafür der gesellschaftliche, finanzielle und arbeitsmarktliche
Druck zur doppelten Berufstätigkeit zu nehmen. Wir brauchen eine tatsächliche Wahlfreiheit ohne
eine Diskriminierung elterlicher Betreuung.
Die aktuelle Familienpolitik in Deutschland wird bestimmt durch das politische Leitbild der voll
erwerbstätigen Frau, sodass die Anzahl außerfamiliär betreuter Kleinkinder stetig ansteigt. Die
sichere Bindung an eine verlässliche Bezugsperson ist aber die Voraussetzung für eine gesunde
psychische Entwicklung kleiner Kinder und bildet die Grundlage für spätere Bildung und
Beziehungsfähigkeit. Die Alternative für Deutschland fordert daher, dass bei unter Dreijährigen
eine Betreuung, die Bindung ermöglicht, im Vordergrund steht.
Die Alternative für Deutschland erinnert zudem daran, dass die flächendeckende Bereitstellung
von staatlichen Kindertagesstätten dem Konzept von Familie diametral gegenübersteht. Die
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Abgabe von Erziehungsaufgaben an Fremde ist ursprünglich ein sozialistisches Konzept aus
Zeiten der DDR gewesen, mit dem einerseits möglichste viele Menschen dem sozialistischen
Arbeitsprozess zugeführt werden und andererseits die familiären Bindungen gelockert und die
Bevölkerung damit besser steuerbar gemacht werden sollte. Die vielgepriesene Entlastung und
Gleichberechtigung der Frau aus dieser Maßnahme sieht in der Realität so aus, dass Frauen
schlicht Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind und entsprechend mehr an Verpflichtungen
haben. Im Ergebnis sollen Eltern nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch die Wahl haben, ob
sie eine KiTa nutzen wollen oder nicht.
Aus diesen Gründen wird sich die Alternative für Deutschland für eine erheblich verstärkte
Förderung von Kindererziehung einsetzen, die einen Elternteil der Notwendigkeit enthebt, einer
Lohntätigkeit nachzugehen und so die Zeit auf Kindererziehung verwandt werden kann. Nichts
und niemand kann die Erziehung der Kinder durch Mutter und Vater ersetzen. Das schließt die
familiennahe Betreuung durch Großeltern, Kinderfrauen und Tagesmütter mit ein. Damit wird
auch dem von der bisherigen Gesinnungspolitik ignorierten Abstandsgebot des Art. 6 (1) GG
Rechnung getragen, wonach Ehe und Familie gegenüber anderen gesellschaftlichen
Lebensformen besonderen Schutz verdienen.
Sollten sich die Eltern dennoch für einen Krippenplatz entscheiden, muss sich die Qualität in
Krippen insbesondere hinsichtlich des Betreuungsschlüssels an international geforderten
Standards orientieren.
Berufstätigkeit soll Eltern nicht anhaltend überlasten oder in Gewissenskonflikte führen. Familie
und Beruf sind nur vereinbar, wenn junge Eltern ausreichend Zeit haben, um ihrer Elternrolle und
ihrer Erziehungspflicht gerecht zu werden. Daher hält die Alternative für Deutschland ein
Umdenken in der Arbeitswelt für förderlich. Weder familienbedingte Erwerbspausen noch
Teilzeitarbeit sollten sich negativ auf den beruflichen Status und die weitere berufliche
Entwicklung auswirken. Der berufliche Wiedereinstieg muss auch nach mehrjähriger
Erziehungsarbeit staatlich gefördert werden.
Die Alternative für Deutschland will auch die finanziellen Belastungen Alleinerziehender und
Unterhaltspflichtiger korrigieren, wie in Art. 6 (4,5) GG vorgesehen. Gleichzeitig wendet sie sich
gegen eine Propagierung individualisierter Lebensformen, welche von Organisationen, Medien
und Politik, den Status “alleinerziehend” als herkömmlichen, fortschrittlichen oder gar
erstrebenswerten Lebensentwurf suggeriert.
9.3 Bevölkerungsentwicklung
Den demografischen Fehlentwicklungen in Deutschland muss entgegengewirkt werden. Die
volkswirtschaftlich nicht tragfähige und konfliktträchtige Masseneinwanderung ist dafür kein
geeignetes Mittel. Neben einer maßvollen, an qualitativen Kriterien orientierten Einwanderung,
muss vor allem die Geburtenrate der einheimischen Bevölkerung durch eine effektive familienund kinderfreundliche Politik erhöht werden.
Die Geburtenrate in Deutschland liegt mit einem relativ konstanten Wert von 1,4 seit über vierzig
Jahren weit unter dem bestanderhaltenden Niveau. Jede fünfte Frau bleibt heute kinderlos.
Familien mit mehr als zwei Kindern finden sich überwiegend in sozial schwächeren Schichten,
während in der Mittelschicht das Geburteneintrittsalter der Frauen immer weiter steigt und die
Anzahl kinderreicher Familien sinkt. Auch sind jährlich rund 100.000 Abtreibungen nach der
Beratungsregel (soziale Indikation) zu beklagen. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung
kontinuierlich an, so dass sich die demografische Bevölkerungsstruktur gravierend ändert. Im
Jahr 2060 werden Prognosen des Statistischen Bundesamts zufolge nur noch 65 bis 70 Millionen
Menschen in Deutschland leben gegenüber 81 Millionen 2015.
Nehmen die Verschiebung der Alterspyramide und die mangelnde Orientierung der Zuwanderung
am Bedarf des Arbeitsmarktes weiter zu, wird dies sinkende Renten, eine Überlastung der
berufstätigen Jahrgänge durch Steuern und Abgaben und eine verminderte Wirtschaftsleistung
zur Folge haben. Die sozialen Sicherungssysteme werden in eine finanzielle Schieflage geraten.
Um diesen markanten demografischen Trends entgegenzuwirken, setzen die derzeitigen
Regierungsparteien auf eine fortgesetzte, von Bedarf und Qualifikation abgekoppelte
Masseneinwanderung hauptsächlich aus islamischen Staaten. Dabei hat sich in den
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vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere muslimische Migranten in Deutschland nur ein
unterdurchschnittliches Bildungs- und Beschäftigungsniveau erreichen. Dass die Geburtenrate
unter Migranten mit >1,8 deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den
ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur.
Der Versuch, diese Entwicklungen über noch mehr Einwanderung zu kompensieren, birgt durch
mangelnde Integration und Kettenmigration insbesondere in den großen Städten die Gefahr, dass
sich weitere Parallelgesellschaften bilden. Der soziale Zusammenhalt, das gegenseitige
Vertrauen und die öffentliche Sicherheit als unverzichtbare Elemente eines stabilen
Gemeinwesens erodieren in einer konfliktträchtigen Multi-Minoritätengesellschaft. Der
durchschnittliche Bildungsstand wird weiter sinken.
Durch eine größere ideelle Wertschätzung der Elternarbeit sowie einer Familienpolitik, die sich
an den Bedürfnissen von Familien orientiert und junge Menschen zur Familiengründung ermutigt,
soll die Geburtenrate mittel- bis langfristig wieder ein tragfähigeres Niveau erreichen. Die Lücke
zwischen Kinderwunsch, den nach wie vor 90 Prozent der jungen Deutschen hegen, und der Zahl
der geborenen Kinder soweit wie möglich zu schließen, sehen wir als zentrale politische Aufgabe.
9.4 Gender-Ideologie/Sexualerziehung
Die Alternative für Deutschland stellt fest, dass das sog. “Gender-Mainstreaming” auf einen
permanenten und ubiquitären „Kampf der Geschlechter“ abzielt und damit zu einer schleichenden
Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas führt.
Seine Anwendung verletzt regelmäßig die Verfassung von Art. 1 bis Art. 6 des Grundgesetzes,
insbesondere Art. 3 (3) GG, da sie mit der Diskriminierung konkreter Personen – in der Regel von
Männern – aus geschlechtsspezifischen Gründen einhergeht.
Die gegen die Natur des Menschen gerichtete Gender-Ideologie ist der wichtigsten
bevölkerungspolitischen Herausforderung, vor der Deutschland steht, nämlich die Geburtenrate
signifikant zu steigern, in extremer Weise abträglich.
Gender-Mainstreaming als durchgängiges politisches Leitprinzip in Form einer
Querschnittsaufgabe staatlichen Handelns ist nach der Forderung der Alternative für Deutschland
auf allen Ebenen unverzüglich und ersatzlos zu beenden, wobei sich diese politische
Gesamtforderung im Einzelnen wie folgt begründet:
1. Die politisch-bürokratisch verordnete Nivellierung der Unterschiede zwischen Männern und
Frauen ist ein unzulässiger Eingriff des Staates in das private und gesellschaftliche Leben der
Menschen. Ein solcher Eingriff ist aus biologisch-anthropologischen Gründen zum Scheitern
verurteilt und stellt eine Verschwendung von Steuergeldern dar.
Die Alternative für Deutschland halt es für untragbar, dass Mütter, die sich ihren Kindern in Vollzeit
widmen wollen, einem politischen und ökonomischen Druck ausgesetzt werden, eine
Erwerbsarbeit aufzunehmen. Die Alternative für Deutschland fordert deshalb die Beendigung aller
Versuche, Frauen und Ehepaare in dieser Frage zu bevormunden.
2. Die Alternative für Deutschland halt einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche,
der „zu sexuellem Experimentieren ermutigen soll“, für einen sittenwidrigen Eingriff in die
Kinderseelen und für eine schwerwiegende Beeinträchtigung der psychischen und physischen
Entwicklung junger Menschen. Damit wird massiv gegen das persönliche Freiheitsrecht aus Art.
2 (2) S.2 GG verstoßen sowie in den Kernbereich des elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 (2)
GG eingegriffen.
3. Die Alternative für Deutschland lehnt jegliche staatliche Propaganda – in Schulen, den
Massenmedien oder im öffentlichen Raum – für bestimmte sexuelle Orientierungen oder
Verhaltensweisen als verfassungs- und demokratiewidrige (Art. 1, 2, 4, 6 GG) Indoktrinierung
strikt ab. Die Förderung der Familie bleibt davon unberührt. Es ist nicht Aufgabe des Staates,
ideologisch geprägte Vorgaben für das Sexualleben seiner Bürger zu machen. Die damit
einhergehende Verschwendung von Steuergeldern unterstreicht die Forderung der Alternative für
Deutschland auf Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes.
4. Die Alternative für Deutschland lehnt die fortschreitende Aushöhlung des in Art. 6
(2) GG garantierten Erziehungsrechts von Eltern und dessen Übertragung auf den Staat als
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unvereinbar mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie mit dem
Subsidiaritätsprinzip ab.
5. Die Alternative für Deutschland lehnt geschlechtsbezogene Quotenregelungen für alle Arbeitsund Lebensbereiche, aber auch jede Form der Quotierung nach anderen soziodemographischen
Merkmalen ab, da sie den Prinzipien der Chancengleichheit nach Art. 3 GG und des freien
Wettbewerbswidersprechen.
6. Die Alternative für Deutschland hält die sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ für eine
grobe Verunstaltung der deutschen Sprache, die starke Anklänge an den totalitären Orwellschen
„Neusprech“ aufweist und fordert deshalb die Rückkehr zum generischen Maskulinum sowie den
Verzicht auf alle gender-ideologischen Wendungen (erkünstelte Gerundium-Formen,
überflüssige männlich-weibliche Doppelformen usw.) in behördlichen Dokumenten,
Gesetzestexten und allen sonstigen Verlautbarungen staatlicher und staatsnaher Institutionen.
Obrigkeitliche Sprachregelungen sind eines aufgeklärten Staatswesens unwürdig und greifen in
die bürgerlichen Freiheitsrechte nach Art. 2 GG ein. Daneben bilden sie die Vorstufe zu der
tendenziell fortschreitenden Einschränkung des Grundrechts auf Meinungs- und
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG).
7. Die Alternative für Deutschland lehnt jegliche staatliche Propaganda – in Schulen, den
Massenmedien oder im öffentlichen Raum – für bestimmte sexuelle Orientierungen oder
Verhaltensweisen strikt ab. Die Förderung der klassischen Familie bleibt davon unberührt.
8. Die Alternative für Deutschland setzt sich für eine Willkommenskultur für Un- und Neugeborene
ein und wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, sie staatlicherseits zu
fördern oder sie gar zu einem „Menschenrecht“ zu erklären.
9. Die Alternative für Deutschland weiß sich in diesen Forderungen mit den ethischen
Grundsätzen der großen Weltreligionen einig und lehnt es ab, diese auf dem Altar der
pseudowissenschaftlichen Gender-Ideologie zu opfern.
Die Alternative für Deutschland fordert daher
1. die ersatzlose Rücknahme aller Gesetze und Vorschriften im Sinne der Gender- Ideologie, vor
allem der folgenden:
• Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg u.v.m. sowie die
• unverzügliche Einstellung sämtlicher einschlägiger Gesetzgebungsvorhaben.
2. den Entzug sämtlicher Steuer- und Fördermittel für gender- ideologische Maßnahmen, wie
beispielsweise:
• Streichung aller Stellen für sog. „Gleichstellungsbeauftragte“ (früher:
„Frauenbeauftragte“)
• Schließung aller sog. „Diversity Offices“ in allen öffentlich- und privatrechtlichen Institutionen,
sowie einen
• sofortigen Förderstopp für die sogenannten „Gender Studies“ an Hochschulen und
Universitäten. Bestehende „Gender“-Lehrstühle sollen traditionellen Studiengängen zugeordnet
und bei Ausscheiden der Stelleninhaber nicht wieder nachbesetzt werden.
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10. Gesundheit
Die Gesundheit ist eines der höchsten Lebensgüter.
Die Chancen, gesund zu bleiben oder zu werden, dürfen grundsätzlich für keinen Bürger
unterschiedlich sein, insbesondere nicht im Hinblick auf seine finanzielle Situation. Wir wollen,
dass alle Bürger in Stadt und Land die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
Die Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens, dass die ambulante Versorgung ganz
überwiegend durch freiberuflich tätige Ärzte sichergestellt wird, will die Alternative für
Deutschland stärken. Auch der drohende Ärztemangel wegen schlechter Arbeitsbedingungen,
überbordender Bürokratie und staatlicher Gängelung der Praxen muss dringend aufgehalten
werden.
Entwicklungen hin zu einer „Staatsmedizin“ lehnt die Alternative für Deutschland ebenso ab wie
die Konzentration von ambulanten Gesundheitsleistungen in den Händen von
Gesundheitskonzernen und Großanbietern.
Eigenverantwortung und Solidarität gehören auch in der Gesundheitspolitik zusammen. Denn der
Staat kann niemandem Gesundheit garantieren. Für deren Erhalt ist zunächst jeder Bürger selbst
verantwortlich. Deshalb ist die Gesundheitserziehung besonders zu fördern.
Die sog. Zivilisationskrankheiten (wie Stoffwechsel- und Gefäßerkrankungen) sowie Krebs und
Demenz stellen das Gesundheitssystem zunehmend vor nicht nur finanzielle Herausforderungen.
Sie erfordern auch besondere Anstrengungen der medizinischen Wissenschaft. Deutschland soll
hier weiterhin führend bleiben.
Das notwendige Bestreben nach Effizienzsteigerung führt zunehmend zu einer Industrialisierung
der Medizin unter Verlust der Menschlichkeit. Behandlungen dürfen sich nicht ausschließlich an
wirtschaftlicher Prozessoptimierung orientieren, sonst droht der Medizin die Entmenschlichung.
Um Kosten zu senken, sollte vielmehr die Effizienz durch bessere Verzahnung des ambulanten
und stationären Sektors, ambulant vor stationär, gesteigert werden.
10.1 Prävention
Ein enormer Teil der Ursachen zivilisatorischer Erkrankungen ist erwiesenermaßen
hausgemacht. Dem muss auch in der Gesundheitspolitik Rechnung getragen werden, denn
Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Die Alternative für Deutschland unterstützt deshalb alle Maßnahmen, die geeignet sind, den
Gesundheitszustand der Bevölkerung präventiv zu verbessern und gesundheitliche
Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dies muss eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe sein,
die in den unterschiedlichsten Institutionen und gesellschaftlichen Ebenen anzusiedeln ist. Die
Erziehung zu einer gesundheitsfördernden Lebensweise findet idealerweise im Elternhaus statt.
Ergänzend hierzu soll jungen Menschen das erforderliche Wissen, insbesondere zum Thema
“Ernährung” nicht nur im Schulunterricht, sondern bereits in Kindergärten vermittelt werden. In
der Schul- und Vorschulzeit ist darüber hinaus für ausreichende Bewegung und Sportunterricht
zu sorgen.
Die anteilige Finanzierung sogenannter “Allgemeiner Präventionsmaßnahmen” (Sport,
Ernährungsberatung, Stressbewältigung, Entspannungsförderung, Suchtprävention usw.), durch
die GKV, mit denen viele Krankenkassen gern mit bunten Bildchen werben, lehnen wir hingegen
ab. Sie ist ineffektiv und kostet aufgrund des bürokratischen Aufwands mehr, als sie bringt.
Bei Prävention setzen wir vielmehr auf Bewegung und sportliche Betätigung im täglichen Leben.
Beides sollte für die Bürger fester Bestandteil ihres Lebens werden. Hier kommt dem Breiten- und
Vereinssport eine entscheidende Rolle zu. Die Alternative für Deutschland setzt sich deshalb für
regelmäßige angeleitete Sportstunden für Kinder- und Jugendliche bis zum Abschluss ihrer
Ausbildung ein und unterstützt die Errichtung von öffentlichen Sportplätzen, Turnhallen und deren
zweckgebundene Nutzung in allen Kommunen. Auch das Ehrenamt im Bereich “Sport” gestärkt
werden. Ebenso unterstützen wir eine stärkere Vernetzung der Sportvereine mit
Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten.
Das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers für seine Gesundheit
sollen zusätzlich durch geeignete Maßnahmen angemessen unterstützt und entwickelt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Selbstbeteiligungen, Bonussysteme oder Beitragsrückerstattungen.
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Finanzielle Härten werden durch einkommensorientierte Belastungsgrenzen vermieden.
10.2 Schutzimpfungen
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gebietet, dass Entscheidungen über
medizinische Eingriffe grundsätzlich vom Betroffenen, bei Minderjährigen von dessen
Erziehungsberechtigten, getroffen werden. Es muss jedoch dem Gesetzgeber weiterhin
vorbehalten bleiben, in Fällen von Epidemien oder sonstigen Gefährdungen der Volksgesundheit
Pflichtimpfungen anzuordnen.
10.3 Krankenversicherung
Zu einer verantwortungsvollen Sozialpolitik gehört ein freiheitliches Gesundheitswesen.
Das bedeutet: freie Wahl des Arztes und eine Vielfalt von privaten, öffentlichen und
gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen im Rahmen der stationären Unterbringung. Weil das
Recht auf Selbstbestimmung auch und gerade bei der Inanspruchnahme gesundheitlicher
Leistungen gilt, sollte jeder Bürger die Möglichkeit haben, unter den Angeboten des
Gesundheitssystems frei wählen zu können. Die Selbstbestimmung des Patienten soll zusätzlich
durch ein freiwillig wählbares Hausarztsystem mit geringeren Versicherungsprämien gestärkt
werden. Auch neue und alternative Heilmethoden sind mit wissenschaftlichen Methoden auf ihre
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Sie sind durch unabhängige Experten zu bewerten
und in den Leistungskatalog aufzunehmen, wenn dadurch belegbar Vorteile zu erwarten sind.
Der Vergleich mit anderen Ländern beweist: Ein freiheitliches Gesundheitswesen ist
menschlicher und kostengünstiger als ein bürokratisiertes und verstaatlichtes. Die Ziele der
Gesundheitspolitik der Alternative für Deutschland sind auf Dauer nur in einem
Gesundheitswesen zu erreichen, welches Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit miteinander in
Einklang bringt.
Zusätzlich soll die solidarische Basis zur Finanzierung der Krankenversicherung verbreitert
werden. Solidarität auf gesamtgesellschaftlicher Basis kann nur aus dem Steueraufkommen
gewährleistet werden. Dieses ist insbesondere zur Deckung der Kosten für sog.
versicherungsfremde soziale Leistungen der GKV heranzuziehen. Diese dürfen nicht vom
Beitragszahler allein finanziert werden.
Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz durch ergänzende Zusatzversicherung individuell
angepasst werden.
Die Verwendung von Versicherungsmitteln erfolgt aktuell nicht nach medizinischen oder
betriebswirtschaftlichen Kriterien bzw. anhand von Qualifikation des Arztes oder Qualität der
Leistung. Gegenwärtig werden dennoch unterschiedlich hohe Kosten für eine Operation in
Deutschland bezahlt, abhängig vom jeweiligen Standort. Zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten
bei der Mittelbereitstellung der GKV sollte diese in eine bundeseinheitliche Finanzausstattung
überführt werden. Es darf für die Abrechnung von Versicherungsleistungen nicht darauf
ankommen, wo ein Patient wohnt.
10.4 Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen
Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 regelt die
Rechtsstellung türkischer oder deutscher Staatsbürger im jeweils anderen Land. Das Abkommen
stammt aus einer Zeit, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb und als Anreiz
außergewöhnlich gute soziale Standards anbieten wollte. In der Krankenversicherung führt es
jedoch in der Praxis zu einer weithin unbekannten, eindeutigen Besserstellung türkischer
Staatsangehöriger gegenüber deutschen Staatsangehörigen. Dies betrifft insbesondere die in
unserem Sozialversicherungsrecht nicht vorgesehene Ausweitung der Familienversicherung:
Der Familienbegriff richtet sich bei der Versicherung der türkischen Staatsangehörigen nicht nach
den deutschen Vorschriften, sondern nach den türkischen. Da nach türkischem Recht auch die
Eltern mit zur Familie gehören, werden auch die - ggf. in der Türkei lebenden - Eltern eines
türkischen Arbeitnehmers in der Familienversicherung berücksichtigt. Weiterhin ist die
Berechtigung zur Familienversicherung nicht einmal mehr an den dauernden Aufenthalt in
Deutschland gebunden. Dies bedarf dringend einer Korrektur. Die Alternative für Deutschland
fordert deshalb, dieses Abkommen sofort zu beenden.
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10.5 Kostentransparenz
Kein anderes Land auf der Welt verbraucht derzeit so viele Gesundheitsdienstleistungen pro Kopf
wie Deutschland. Ob diese Ausgaben notwendig sind bzw. in welchem Verhältnis sie sich von
Kosten und Nutzen bewegen, ist bislang unklar. Daher befürwortet die Alternative für Deutschland
das Kostenerstattungsprinzip und die Einführung eines einheitlichen Gebührensystems, auf
deren Grundlage jeder Patient für seine Behandlung zeitnah eine Rechnung erhält. Eine
finanzielle Vorleistung des Patienten ist hierzu nicht erforderlich.
10.6 Patientendaten
Die Alternative für Deutschland befürwortet den elektronischen Austausch von Patientendaten
dort, wo er sinnvoll und sicher ist, lehnt eine zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten
jedoch ab.
Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen
Schutz genießen. Eine Weitergabe kann nur dann gestattet sein, wenn dies zur Behandlung von
Patienten unmittelbar geboten ist und die Einwilligung hierzu vorliegt. Jeglicher Missbrauch durch
Dritte muss technisch ausgeschlossen werden. Gegenwärtig kann dieses jedoch die sog.
“elektronische Gesundheitskarte” (eGK) nicht garantieren; Nachbesserung ist daher geboten.
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11. Bildung, Kultur & Medien
Wir fördern Bildung und Kultur als Grundlage menschlicher Selbstentfaltung.
Das Bildungswesen trägt zum sozialen Ausgleich bei, indem es Menschen jeder Herkunft und
sozialen Zugehörigkeit möglichst früh die besten Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Bildungspolitik
kann und soll soziale Sperren wegräumen oder abmildern. Sie kann aber dort keinen Erfolg
gewährleisten, wo der Leistungswille fehlt. Jede Begabung ist für die Entwicklung der
Einzelpersönlichkeit wichtig. Unser Land braucht die Vielfalt der Talente in allen Bereichen
kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Tätigkeit, den Forscher ebenso wie den Facharbeiter.
Wir setzen uns für die Förderung von Hochbegabten in Schule, Ausbildung und Studium ein.
11.1 Schule
Die Schule muss der Entfaltung, Bildung und Erziehung der ganzen Persönlichkeit dienen. Sie
darf sich weder nur auf die Vermittlung von reinem Fachwissen beschränken, noch in der
Verwirklichung von “grüner Kuschelpädagogik” die im tatsächlichen Leben wirtschaftlich kaum
verwertbaren „Softskills“ in den Vordergrund stellen.
Eine den Erkenntnissen der modernen Gehirn- und Verhaltensforschung angemessene
Wissensvermittlung ist zu einzusetzen, die Lehrmethoden des Industriezeitalters sind für das das
Zeitalter der Information weiterzuentwickeln. Gehirngerechtes Lernen wird unseren Kindern den
bestmöglichen Start in ihr eigen verantwortetes Leben bieten können.
Eine moderne Allgemeinbildung soll auch eine informationstechnische Grundbildung vermitteln.
Diese soll die Chancen und Risiken der neuen Techniken frühzeitig ins Bewusstsein der
Jugendlichen rücken. Mädchen müssen genauso wie Jungen ein Grundverständnis der neuen
Technologien erwerben, weil diese Kenntnisse in Zukunft für die meisten beruflichen Tätigkeiten
Grundvoraussetzung sein werden.
Schule und Bildung stehen unter der Hoheit der Länder. Gleichwohl lassen sich hierzu einige
generelle Aussagen treffen:
Die Alternative für Deutschland befürwortet auch in der Bildung uneingeschränkt das
Leistungsprinzip. Eine Politik, die eine nach unten nivellierende Einheitsschule anstrebt, bedroht
die Zukunftsfähigkeit junger Menschen und die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft. Die
Folgen der Gesinnungspolitik der letzten Jahre, insbesondere die Schaffung der Einheitsschulen,
hat zu ständig sinkenden Anforderungen geführt, sodass Schülern nicht selten schon die
Grundkenntnisse fehlen, um in Berufsausbildung oder im Studium zu bestehen. Ebenfalls
mangelt es vielen an der erforderlichen Allgemeinbildung, die zur verantwortungsvollen
Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten notwendig ist. Es ist falsch, Eltern
und Jugendlichen einzureden, nur derjenige Bildungsweg sei erfolgreich, der zu einer Hochschule
führe. Eine verantwortliche Politik fördert die Begabungen, Stärken und unterschiedlichen
Entwicklungsstufen von Schülern und versorgt auf diesem Wege unsere Volkswirtschaft mit
tüchtigen Handwerkern, Facharbeitern, Technikern und sonstigen Leistungsträgern.
Dazu trägt vor allem die duale Ausbildung in Unternehmen und staatlichen Berufsschulen bei.
Diese ist ein deutsches Erfolgsmodell. Jedoch gefährden das Streben nach immer höheren
Abiturienten- und Akademikerquoten Nachwuchs in den Ausbildungsberufen. Zahlreichen
Lehrstellen können zudem aus Mangel an ausreichend qualifizierten Bewerbern trotz Haupt- und
Realschulabschluss nicht besetzt werden. Berufliche Fach- und Meisterschulen müssen daher
als tragende Säulen der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens dringend erhalten
und gestärkt werden.
11.2 Inklusion
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt unsere Förder- und
Sonderschulen keineswegs in Frage. Allerdings ist die Forderung, behinderten Kindern Teilhabe
am Bildungssystem zu garantieren, bereits umfassend und erfolgreich durch eben diese unsere
Institutionen erfüllt. Mit der medial propagierten Inklusion „um jeden Preis“ wird hingegen aktuell
versucht, diese bewährten Beschulungsstrukturen aufzubrechen, was sowohl erhebliche Kosten
verursacht, als auch alle von ihr betroffenen Schüler in ihrem Lernerfolg hemmt. In Deutschland
ist der Begriff “Inklusion” mittlerweile derart ideologisch aufgeladen, dass er in der gegenwärtigen
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Umsetzung schädliche Wirkungen zeigt und sich damit in sein Gegenteil verkehrt.
Die Alternative für Deutschland setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen
ein. Die Eltern sollen auch weiterhin das Recht haben, ihre Kinder in diese bewährten
Einrichtungen zu schicken.
11.3 Bildungsziele
Die Bildungsstandards in allen Schulformen müssen sich an den gegenwärtig höchsten in
Deutschland orientieren, um unseren Schulabgängern die besten Chancen in Ausbildung und
Studium zu sichern. Die Wissensvermittlung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten,
Lernstrategien) muss zentrales Anliegen der Schule bleiben. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass
an den Oberschulen wieder Bildungsinhalte im Mittelpunkt eines vom Fachlehrer geleiteten
Unterrichts stehen.
Leistungsanforderungen und Notengebung müssen bundesweit vergleichbar sein.
Zugangsvoraussetzung für das Gymnasium dürfen allein landesweit verbindliche
Leistungskriterien sein. Das Abitur muss wieder eine echte Hochschulreifeprüfung werden.
Das Klassenzimmer darf indes kein Ort der politischen Indoktrination sein. Ziel der schulischen
Bildung muss jedoch das Hervorbringen eines eigenverantwortlich denkenden Bürgers sein.
11.4 Disziplin und Leistung
Leistungsbereitschaft und Disziplin sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Wissensvermittlung.
Die Erziehung der Schüler dazu ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Auf das Verhalten der
Schüler im Unterricht kann nur dann ergänzend eingewirkt werden, wenn den Lehrern die dazu
geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stehen und deren Durchsetzung nicht ständig hinterfragt
wird. Schulverweigerung, Null-Bock-Mentalität, Disziplinlosigkeit, Mobbing und Gewalt in der
Schule sind nicht zu tolerieren und unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten angemessen
zu ahnden. Die Wahlfreiheit zwischen Halbtags- und Ganztagsklassen muss erhalten bleiben.
11.5 Hochschule und Lehre
Die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen hat wesentliche Auswirkungen auf die Entwicklung
der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft. Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit
von Wirtschaft und Hochschulen sind deshalb zu nutzen. Bei der anwendungsbezogenen
Forschung werden wir die rasche Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Industrie
nachhaltig verbessern.
Die Alternative für Deutschland fühlt sich dem Humboldt’schen Bildungsideal verpflichtet. Die
Freiheit von Forschung und Lehre sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für
wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb müssen Hochschulen über Art und Umfang ihres
Studienangebotes frei entscheiden können. Der Wissenschaftsbetrieb muss vor ausufernden
bürokratischen Regelungen geschützt werden und die Wissenschaft muss frei von ideologischen
Zwängen sein. Die grundgesetzlich (Art. 5 (3) GG) Freiheit gefährdet durch einen ideologisch
generierten Moralgestus, der das Denken anderer Menschen beherrschen und in ihr Leben
eingreifen will (“political correctness”). Das Ethos der Wissenschaft, zu welchem die
Kritikfähigkeit, Unvoreingenommenheit und der Respekt vor anderen Wissenschaftlern und ihren
Leistungen gehören, muss dem widerstehen. Deutsch soll als Lehrsprache erhalten werden.
Die Einheit von Forschung und Lehre ist das Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und
Hochschulen mit Universitätsstatus. Deshalb sollten ausschließlich diese das Promotions- und
Habilitationsrecht besitzen.
Deutschland verfügt über eine differenzierte Hochschullandschaft von Universitäten und
Fachhochschulen über die Kunst- und Musikhochschulen bis zu den Theologischen und
Pädagogischen Hochschulen. Sie erfüllen auf hohem Niveau unterschiedliche Aufgaben und
Ziele.
Um den Anschluss an die internationale Spitzenforschung und Lehre wieder zu erreichen, sind
Universitäten entsprechend auszustatten. Die Studienabschlüsse müssen wieder klare Inhalte
und Fertigkeiten vermitteln und ein eindeutiges Profil haben. Pädagogische Hochschulen für
Grund-, Haupt- und Realschullehramt sind flächendeckend wiedereinzuführen. Berufsbezogene
Studienfächer und das duale System sind zu stärken. Auch kleine Fächer müssen erhalten
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werden, um die Vielfalt der Lehre und Forschung aufrecht zu bewahren. Die Freiheit von
Forschung und Lehre ist nur durch eine verlässliche staatliche Grundfinanzierung gewährleistet.
Die Alternative für Deutschland fordert deshalb, durch sie die politisch-ideologische Vergabe von
staatlichen Drittmitteln zu ersetzen.
11.6 Kultur
Deutschland gehört zu den großen europäischen Kulturnationen. Deutsche Schriftsteller und
Philosophen, deutsche Musiker, bildende Künstler und Architekten, in jüngerer Zeit auch
deutsche Designer und Filmemacher haben wesentliche Beiträge in ihren jeweiligen Disziplinen
zu Deutschlands kultureller Entwicklung geleistet und diese beeinflusst.
Museen, Denkmäler und Zeugnisse der Vergangenheit finden in der Bevölkerung ein steigendes
Interesse. Sie können dazu beitragen, die kulturellen, geistigen und politischen Wurzeln unseres
Landes besser zu verstehen.
Die Alternative für Deutschland will dazu beitragen, dass die Menschen wieder einen Zugang zu
Kunst und Kultur finden können. Das kulturelle Leben ist ein wichtiger Gradmesser für die Freiheit
und den geistigen Reichtum unseres Gemeinwesens. Kultur- und Traditionsbewusstsein müssen
bewahrt und gefördert werden.
11.7 Identität
Die Alternative für Deutschland bekennt sich, fußend auf den Werten des Grundgesetzes, zu
einer deutschen Leitkultur, die sich im Wesentlichen aus drei Quellen speist:
• erstens der historischen Prägung durch christliche Werte,
• zweitens der wissenschaftlich-humanistischen Tradition, deren antike Wurzeln in Renaissance
und Aufklärung erneuert wurden, sowie
• drittens dem Römischen Recht, auf dem unser Rechtsstaat gründet.
Gemeinsam liegen diese Traditionen nicht nur unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
zugrunde, sondern prägen auch den alltäglichen Umgang der Menschen miteinander, das
Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die
gesinnungspolitisch vertretene Ideologie des Multikulturalismus, die importierten kulturellen
Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte
damit zutiefst relativiert, betrachtet die Alternative für Deutschland als ernste Bedrohung für den
sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation nicht nur als kulturelle Einheit, sondern auch
in ihrem verfassungsrechtlich definierten Kern als Staatsvolk. Ihr gegenüber müssen der Staat
und die Zivilgesellschaft die deutsche kulturelle Identität als das Eigene selbstbewusst
verteidigen.
11.8 Sport
Deutschland ist eine der größten Sportnationen der Welt. Kein anderes Land kann gleichzeitig
ähnlich
große
Erfolge
bei
den
zwei
größten
Sportereignissen
der
Welt
(Fußballweltmeisterschaften und Olympische Spiele) vorweisen wie Deutschland. Damit ist die
gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports für unser Land besonders wichtig. Sport-Ikonen
dienen insbesondere jungen Menschen als Vorbilder und motivieren schon dazu,
Gesundheitsbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Ehrgeiz, Disziplin sowie Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit zu entwickeln. Das sind Werte, auf die es auch im beruflichen und
gesellschaftlichen Leben ankommt.
Im Mannschaftssport bildet sich darüber hinaus eine natürliche Form der Teamfähigkeit heran,
die sich in keinem Seminar erlernen lässt. Im Spiel entfaltet der Mensch zudem Fähigkeiten, die
in der oft einseitig zweckgerichteten Arbeitswelt zu wenig gefragt sind. Verantwortliche Politik
fördert daher kulturelle und sportliche Aktivitäten. Das schließt die Förderung von dopingfreiem
Spitzensport mit ein. Dafür will sich auch die Alternative für Deutschland stark machen.
11.9 Sprache
Das zentrale Element deutscher Identität ist die deutsche Sprache. Die Alternative für
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Deutschland fordert daher einen Aktionsplan, um die deutsche Sprache zu stärken und zu
erhalten.
Im Inland tritt die Alternative für Deutschland allen Tendenzen strikt entgegen, die deutsche
Sprache auf Behörden, in universitären Studiengängen und in der Binnenkommunikation von
Firmen im Sinne einer falsch verstandenen „Internationalisierung“ durch das Englische zu
ersetzen oder zu “gendern”. Politisch korrekte Sprachvorgaben lehnen wir ab.
Bei der Integration von Einwanderern ist dem Spracherwerb allerhöchste Priorität beizumessen.
Auf europäischer Ebene muss das Deutsche dem Englischen und Französischen endlich auch in
der alltäglichen Praxis gleichgestellt werden.
11.10 Kunstfreiheit
Die Alternative für Deutschland will den Einfluss der Parteien sowohl auf das Kulturleben
zurückdrängen, als auch gemeinnützige Kulturstiftungen und bürgerschaftliche Kulturinitiativen
stärken. Die Kulturpolitik muss sich generell an fachlichen Qualitätskriterien und ökonomischer
Vernunft anstatt an politischen Opportunitäten ausrichten.
Die gesinnungspolitische Verengung der deutschen Erinnerungskultur auf die Zeit des
Nationalsozialismus ist zugunsten einer erweiterten Geschichtsbetrachtung aufzubrechen, die
auch die positiven, identitätsstiftenden Aspekte deutscher Geschichte mit umfasst. Kulturpolitik
im engeren Sinn soll nach Ansicht der Alternative für Deutschland weiterhin im Kompetenzbereich
der Länder verbleiben. Dabei ist ein gewisses Minimum an staatlichen Kultursubventionen
unumgänglich, die jedoch an die selbst erwirtschafteten Einnahmen der Kulturbetriebe zu koppeln
sind.
11.11 Medien und Meinungsfreiheit
Die Gesinnungspolitik der letzten Jahre hat zu einer schleichenden Erosion des für die für die
Demokratie wichtigsten Grundrechts, nämlich dem auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 (1)
GG, geführt. Wer als Person oder als Gruppierung Meinungen vertritt, die nicht in die politische
Linie der Regierung oder der derzeit im Bundestag vertretenen Einheitsparteien passen, wer also
nicht linientreu ist, erfährt vom politisch-medialen Komplex gesinnungshaltige Signale der
Ächtung und der Ausgrenzung, ohne dass in eine inhaltliche oder gar argumentative Befassung
seiner Standpunkte eingetreten werden würde. Das öffentliche Klima ähnelt in diesem Bereich
bereits dem von totalitären Staaten. Dem entspricht auch die Wahl der Mittel, wie zahlreiche
dokumentierte Vorfälle belegen: Beim Normalbürger kommt es zu Einschüchterungen und
Repressalien bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes und damit seines Grundrechtes auf freie
Berufsausübung (Art. 12 (1) GG)). Bei politisch tätigen Einzelpersonen und Gruppierungen, die
ihre grundgesetzlich geschützte Meinung im Wege öffentlicher Veranstaltungen kundtun wollen,
greifen Politiker der Einheitsparteien bereits regelmäßig zu bewährten Methoden der
organisierten Kriminalität – z.B. Bedrohung des Veranstalters -, um neue politische Mitbewerber
mundtot zu machen. Die völlige Pervertierung des politisch-gesellschaftlichen Klimas und des
Rechtsbewusstseins zeigt sich darin, dass sich die betreffenden Politiker ihrer Interventionen im
Stile der Mafia auch noch öffentlich brüsten, ohne dass ihr manifestierter Verfassungsbruch von
den Leitmedien überhaupt noch in Frage gestellt werden würde. Wer es dann immer noch wagt,
öffentlich bei seiner Meinung zu bleiben, den erwartet der Besuch eines anonymen Schläger-,
Vandalen- oder Brandstiftertrupps der sog. Antifa, deren Täter dann regelmäßig nicht ermittelt
werden. Die Mitglieder der Alternative für Deutschland sind nicht die einzigen, aber derzeit
überwiegend Betroffenen dieser Form des politischen Diskurses.
Einen wesentlichen Beitrag zu dieser demokratiefeindlichen Entwicklung haben die öffentlichrechtlichen Medien geleistet. Entgegen ihrer verfassungsrechtlichen Bestimmung zur neutralen,
vollständigen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung gehen sie bereits im Berichtsteil selektiv,
manipulativ und tendenziös vor, wie zahlreiche Sendungen belegen. Und allein das ständige
Etikett „rechtspopulistisch“ nur bei der Nennung der Alternative für Deutschland, während die
etablierten Parteien keine Benennungen erfahren, weist aus, wie weit sich die Anstalten von ihrer
Pflicht zur Unparteilichkeit (Art. 111a (1) S.2 Bayer. Verfassung) bereits entfernt haben.
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Die ARD-Anstalten und das ZDF mit ihren Nebensendern haben sich somit zu einem Bestandteil
des politisch-medialen Komplexes entwickelt und sind vorwiegend Indoktrinations- und
Propagandainstrumente für die Regierungsparteien geworden. Aus Meinungsvielfalt wurde
Einheitsmeinung.
Durch das faktisch geschaffene Informationsmonopol – die „Privaten“ befassen sich ganz
überwiegend mit Unterhaltung – dominieren und manipulieren sie nicht nur das politische
Meinungsbild, sondern auch den wirtschaftlichen Sektor des Informations- und Meinungsmarktes
mit 22 Fernseh- und 67 Hörfunksendern sowie zahlreichen Internet-Kanälen. Das Finanzvolumen
für die nächsten 4 Jahre wird auf 38,51 Milliarden EURO veranschlagt, was dem kompletten
jährlichen Bruttosozialprodukt eines Landes wie Serbien entspricht. Die Folge ist, dass die
Printmedien, die in gleicher Weise unter dem Schutz des Art. 5 (1) GG stehen wie der öffentlichrechtliche Rundfunk, von diesem zunehmend verdrängt werden und um ihre Existenz kämpfen
müssen. Mit dem öffentlich-rechtlichen Jahresbudget von 8,4 Milliarden EURO können aktuell
nur noch wenige große Zeitungsverleger und nur zwei Sendergruppen ernsthaft konkurrieren. Die
Idee der Rundfunkfreiheit, Meinungsvielfalt durch ein breites Angebot einer Vielzahl von Medien
zu erzielen, wird so in ihr Gegenteil verkehrt.
Ein wesentlicher Faktor für diese groteske Entwicklung war die bisherige Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewissermaßen
die Heiligsprechung und eine Lizenz zum Erheben von Zwangsbeiträgen erteilte. Dabei räumt
selbst ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen vom
Oktober 2014 den unhaltbaren Anachronismus dieses Systems ein und schlägt eine strukturelle
Änderung vor.
Die Alternative für Deutschland hat kein Vertrauen in irgendwelche Selbstheilungskräfte und ist
im Zuge ihrer Initiative für die Rückkehr der Meinungsfreiheit entschlossen, diese aus dem Ruder
gelaufenen Strukturen aufzubrechen, die öffentlich-rechtlichen. Medien wieder zu ihrer
verfassungsrechtlich garantierten Kernaufgabe zurückzuführen, und den Bürger davon zu
bewahren, für einen ARD- Intendanten ein Jahresgehalt von 2,9 Mio. EURO bezahlen zu müssen.
Der Weg hierzu führt über die Verfassungen der Länder, da der Rundfunk in die Zuständigkeit
der Länder fällt. Die Alternative für Deutschland beabsichtigt daher, über ihre
Landesgliederungen in allen Bundesländern Volksbegehren in die Wege zu leiten, um die
Abschaffung der Rundfunk-Zwangsbeiträge zu erwirken. Der Landesverband BAYERN ist
vorangegangen und hat ein solches Volksbegehren bereits beschlossen.
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12. Energie & Umwelt
In keinem anderen Bereich als dem von Energie und Umwelt zeigen sich die absurden und
zerstörerischen Effekte einer sich von der Verfassung abwendenden, demokratiefeindlichen
Gesinnungspolitik. Seit Fukushima wurde schlaglichtartig deutlich, dass Regieren unter der Ägide
der Einheitsparteien bedeutet, die kurzzeitigen Emotionen bestimmter Wählerschichten zu
bedienen mit dem Ziel, sich um jeden Preis die Macht zu erhalten. Eine gemeinwohlorientierte
Verantwortungspolitik hätte nach dem GAU von Fukushima die technologische und
geographische Unvergleichbarkeit der Situationen in Japan und Deutschland herausgearbeitet
und wäre mit der Öffentlichkeit in einen sachbezogenen Diskurs über die langfristigen
Perspektiven einer nachhaltigen Energiepolitik für Deutschland eingetreten. Am Ende hätte ein
Volksentscheid eine Klärung herbeiführen müssen, ob die Bevölkerung in der deutschen
Nukleartechnologie wirklich ein so hohes Risiko sieht, dass sie deren endgültige Abschaffung
befürwortet und dafür gerne
• die irreversible Zerstörung schönster Landschaftsflächen mit gigantischen Betontürmen,
• die Überziehung weiter Flächen mit riesigen Überlandleitungen und Solaranlagen, sowie
• die dauerhafte empfindliche Erhöhung der Strompreise durch Subventionierung der
verschiedenen
Erzeugermodelle
und
einer
damit
einhergehenden
gigantischen
Vermögensumverteilung zugunsten von Stromerzeugern
in Kauf nimmt. Stattdessen wurden diese für unser Staatswesen gravierenden und nachhaltigen
Folgen handstreichartig über Nacht herbeigeführt, ohne dass die Bevölkerung in diesen für ihr
Alltagsleben entscheidenden Fragen überhaupt aufgeklärt, geschweige denn dazu gefragt
worden wäre. Mittlerweile beginnt es der Bevölkerung zu dämmern, dass sie damit selbst das
Opfer eines GAU wurde, nämlich eines politischen. Statt für ihr verfassungsgemäßes
Gemeinwohl wurde für das Partikularinteresse der Klientel eines grün-industriellen Komplexes
entschieden. Dies wird zunehmend für soziale Verwerfungen sorgen.
Die Alternative für Deutschland will diesem ein Ende bereiten. Sie will durch eine Rückkehr zur
Verantwortungspolitik
• die derzeit schlimmsten Fehlentwicklungen korrigieren, vor allem die EEG- Umlage, die in
Wirklichkeit eine verfassungswidrige Steuer darstellt, abschaffen,
• der Öffentlichkeit perspektivische Konzepte für eine nachhaltige
und finanzierbare Energieversorgung vorstellen, und
• die somit aufgeklärte Bevölkerung im Wege einer Volksabstimmung darüber entscheiden
lassen, welchen Weg sie künftig wirklich gehen will.
12.1 Energiepolitik
Für eine wirtschaftlich und sozial leistungsfähige Industriegesellschaft wie Deutschland ist die
ausreichende Versorgung mit sicherer, umweltschonender und preiswerter Energie eine
Existenzfrage. Nur so können wirtschaftliche Leistungskraft und Arbeitsplätze, soziale Sicherheit
und Wohlstand sowie die Gesundheit der Bürger erhalten und gewährleistet werden.
Kernkraft wird neben Kohle, Öl, Erdgas und regenerativen Energien auch noch in absehbarer Zeit
eine unverzichtbare Energiequelle sein, wenn wir weiterhin unseren Wohlstand sichern wollen.
Deutschland profitiert vom Export, insbesondere durch die Produktion von Autos, Maschinen und
hochqualitativen Verbrauchsgütern. Daher braucht unsere Industrie vergleichsweise viel Energie.
Ist diese Energie nicht mehr zu erschwinglichen Preisen erhältlich am Standort Deutschland,
verteuern sich zwangsweise alle deutschen Produkte und die deutsche Wirtschaft verliert ihre
Wettbewerbsfähigkeit.
Der mit dem Verzicht auf Kernenergie einhergehende verstärkte Einsatz von Kraftwerken, die mit
fossilen Brennstoffen betrieben werden, hat obendrein die Belastung von Luft, Wasser und Boden
erheblich erhöht und die Abhängigkeit von Erdgas und Erdöl verstärkt. Solange die
Stromversorgung am Ort und zur Zeit der Nachfrage nicht gesichert ist, setzt sich die Alternative
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für Deutschland deshalb dafür ein, eine Laufzeitverlängerung der noch in Betrieb befindlichen
weltweit sichersten Kernkraftwerke zumindest übergangsweise zu ermöglichen bei vorrangiger
Gewährleistung von Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Bürger.
Der Öffentlichkeit muss ferner offengelegt werden, warum kein anderer Staat von vergleichbarem
wirtschaftlichem Gewicht dem deutschen Beispiel in der Energiepolitik folgt.
Die Alternative für Deutschland fordert ebenfalls die Rückkehr der Forschung zur Kernenergie
sowie Reaktor- und Kraftwerkstechnik sowie zur ressourcen-schonenden Verwertung der
Reststoffe aus der Kernkraftnutzung. Ansonsten ist über die Nutzbarmachung der Kernfusion
nachzudenken, um für die nächsten Generationen saubere, bezahlbare Energie in großen
Mengen bereitstellen zu können. Energieversorger und Staat müssen hier umfangreiche
Investitionen aufwenden, um Deutschland und der Welt einen fortschrittlichen Weg in das 21. und
22. Jahrhundert zu ebnen.
Da die internationale Erforschung der Kernfusion durch divergierende nationale Interessen ins
Stocken geraten ist und auf absehbare Zeit keine Ergebnisse liefern wird, sollte Deutschland die
Eigeninitiative ergreifen und durch Forschung auf nationaler Ebene seine Energieversorgung für
die Zukunft sichern. Die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 (3) GG) sollte auch in diesem
Bereich nicht durch Gesinnungspolitik behindert werden. Eine verantwortliche Politik hat vielmehr
das Wohl künftiger Generationen im Blick und fördert im Vertrauen auf unsere Wissenschaft die
Erforschung dieser Technologie.
12.2 Klimawandel
Das Klima wandelt sich, seitdem die Erde existiert.
Die gegenwärtige Klimaschutzpolitik beruht auf Computer-Modellen des IPCC („Weltklimarat“).
Kohlendioxid (CO2) ist grundsätzlich erst mal kein Schadstoff, sondern ein unverzichtbarer
Bestandteil allen Lebens.
Ihrer Gesinnungspolitik folgend nutzt die Bundesregierung unter dem Schlagwort „Klimaneutrales
Deutschland 2050“ durch „Dekarbonisierung“ die steigende CO2- Konzentration zur
Propagierung einer sog. „großen Transformation“ der Gesellschaft, mit der Folge, dass die
persönliche und wirtschaftliche Freiheit massiv eingeschränkt wird. Die hierzu geplante
zwangsweise Senkung der CO2-Emissionen um mehr als 85 Prozent würde den
Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen und den Lebensstandard seiner Bürger erheblich
senken und eine weitere Destabilisierung der Stromversorgung bewirken. Außerdem soll die
Wärmeerzeugung durch fossile Energieträger praktisch auf null gebracht werden. Eine solche
Politik führt weiter in eine energiepolitische Sackgasse und wird von der Alternative für
Deutschland abgelehnt.
12.3 EEG
Jede erfolgreiche Energiepolitik muss drei Ziele verfolgen:
• Die Stromerzeugung muss sicher,
• kostengünstig und
• umweltverträglich sein.
Dieser Dreiklang war im deutschen Energieversorgungs- System immer gegeben, wurde aber mit
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgegeben. Das EEG und die Energiewende
gefährden die Stromversorgung. Sie treiben technisch bedingt den Strompreis hoch.
Windenergieanlagen zerstören das Bild unserer Kulturlandschaften und sind für Vögel eine
tödliche Gefahr.
Der von Wind und Sonne erzeugte Strom schwankt beständig zwischen Null und voller Leistung.
Die installierte Leistung dieser volatilen Stromerzeuger beträgt bereits mehr als 80 Gigawatt und
müsste daher ausreichen, Deutschland selbst bei maximalem Verbrauch vollständig mit Strom
zu versorgen. Tatsächlich aber haben diese „EE- Anlagen“ 2014 im Durchschnitt nur knapp 15
Prozent ihrer Nennleistung geliefert, an 25% der Tage des Jahres sogar weniger als fünf Prozent.
Deshalb können diese Anlagen kein einziges herkömmliches Großkraftwerk ersetzen. Außerdem
erzwingen sie einen massiven Ausbau der Leitungsnetze, der zu weiteren erheblichen Kosten
führt. Die steigende Zahl der volatilen Stromerzeuger gefährdet zunehmend die Netzstabilität.
Entsprechend hoch ist die Zahl der stabilisierenden Netzeingriffe gestiegen, die nötig wurden,
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Stromausfälle bis hin zum Totalausfall zu vermeiden.
Das EEG ist damit Ausdruck von Gesinnungspolitik mit Elementen der Planwirtschaft. Es werden
eigentlich unrentable Anlagen durch Postulierung „für den Klimaschutz“ massiv staatlich
beworben und subventioniert. Das geschieht durch Staatliche Zwangsvermarktung mittels
Vorrang-Einspeisung und zwanzigjähriger garantierter Einspeisevergütung. Die Kosten dieser
Subventionierung von mittlerweile 27 Milliarden Euro jährlich werden mittels EEG-Umlage
allerdings auf die Gesamtbevölkerung abgewälzt.
Obwohl sich der Strompreis in den letzten zehn Jahren bereits verdoppelt hat, wird mit dem EEG
im Ergebnis eine gigantische Umverteilung von Vermögen statt: von der Bevölkerung und
Wirtschaft hin zu den wenigen Subventionsgewinnern.
Trotz der immer höheren Zahl an EE-Anlagen ist der CO2-Ausstoß seit 2000 wegen des abrupten
Ausstiegs aus der Kernenergie unverändert geblieben. Große Flächen, auch in Wäldern,
verwandeln sich durch EE-Anlagen in Industriegebiete - mit allen nachteiligen Auswirkungen auf
die Natur und die Menschen. Das Gleiche vollzieht sich jetzt mit dem Ausbau der
Hochspannungsnetze.
Die Vorrangeinspeisung von Strom soll generell abgeschafft werden. Quoten oder
Auktionsmodelle, um mit ihnen planwirtschaftliche Ziele in der Energiepolitik durchzusetzen, sind
abzulehnen. Netzkosten sind auf alle Stromerzeuger verursachungsgerecht umzulegen.
Die Alternative für Deutschland setzt sich dafür ein, dass das Stromversorgungssystem wieder
auf jenen Stand der Technik gebracht wird, welches eine sichere, kostengünstige und
umweltverträgliche Stromversorgung gewährleistet.
12.4 Energiesparverordnung und EEWärmeG
Die Dekarbonisierung soll bis 2050 den CO2-Ausstoß um mehr als 85 Prozent verringern. Somit
sind die Gebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend stark zu dämmen.
Die erforderliche Restwärme ist gemäß Erneuerbare-Energien-Wärme- Gesetz (EEWärmeG)
weitestgehend durch „Erneuerbare“ Energien (EE) zu erzeugen.
Wie bei EEG und Energiewende reden Regierung und die Profiteure des grün- industriellen
Komplexes die erforderlichen Kosten zum Umsetzen dieser Maßnahmen klein oder verschweigen
sie. Wie von Fachleuten nachgewiesen, werden die erhofften Wirkungen nur bei wenigen
Gebäude-Konstruktionen mit schlechter Wärmedämmung erreicht; stattdessen steigt die Brandund Pilzbefallgefahr.
Ein messbar geringerer Energieverbrauch wird hingegen nur selten erreicht. Brennwert- Technik
und Kraft-Wärme-Kopplung lassen für EE nur einen geringen Spielraum. Hierzu zählt die Nutzung
von Erd- und Luftwärme mittels Wärmepumpen oder Solarthermie.
Daher setzt sich die Alternative für Deutschland dafür ein, die EnEV und das EEWärmeG
ersatzlos zu kassieren. Die gesinnungspolitische Bevormundung der Wohneigentümer und
Mieter für Maßnahmen zur Wärmedämmung und Erhöhung der Energie-Effizienz in Gebäuden
ist zu beenden.
12.5 Bioenergie
Bioenergie hat einen zu geringen Wirkungsgrad. Durch Abschaffung des EEG wäre auch die
Subventionierung und Vorrangeinspeisung des Stroms aus Biogasanlagen beendet. Auch muss
die Subventionierung der Biokraftstoffe durch das Quotensystem eingestellt werden.
12.6 Fracking
Unter “Fracking” versteht man die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen durch Einsatz
von mehr als 200 verschiedenen Chemikalien und Biozide, die man in die Erde pumpt.
Belastungen des Grund- und Trinkwassers, der hohe Flächenverbrauch und die Zerstörung von
Natur und Landschaft sind die unkalkulierbaren Risiken. Insgesamt entsteht für niemanden ein
solcher Nutzen, der es Wert ist, die Reinheit des Wassers und unsere Gesundheit zu gefährden.
12.7 Natur- und Umweltschutz
Die Alternative für Deutschland steht für einen effektiven Umwelt- und Naturschutz und bekennt
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sich zur Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Die intakte und vielfältige Natur
muss erhalten bleiben als Lebensgrundlage für alle Menschen.
Daher sind Vorkehrungen zu treffen, damit Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Tiere und Pflanzen,
geschützt werden. Schwerpunkte der Umweltpolitik der Alternative für Deutschland sind deshalb
u.a. Landschaftsverbrauch zu vermindern, die Schadstoffeinträge in Böden und Gewässer zu
verringern, die Luftqualität zu verbessern. Auch ein effektiver Lärmschutz gehört dazu.
Die Alternative für Deutschland spricht sich ausdrücklich gegen den Einsatz des von der WHO
als wahrscheinlich krebserzeugend eingestufte Glyphosat beim Pflanzenschutz aus.
12.8 Tierschutz
Tiere sind Mitgeschöpfe und keine leblosen Sachgegenstände. Als fühlende Wesen haben sie
ein Recht auf eine artgerechte Haltung im privaten wie kommerziellen Bereich. Dies sehen wir
nur bedingt bei einer industriellen Massentierhaltung oder einer Haltung im Zirkus gewahrt. Der
Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung muss durch geeignete Maßnahmen weiter gesenkt
werden. Tiere und tierische Produkte müssen frei von Antibiotika-Rückständen sein.
12.9 Gentechnik
Die faszinierende Welt der Gene verspricht augenscheinlich, Krankheiten zu vermeiden und den
Hunger in der Welt stillen. Ihre Befürworter können jedoch nicht umhin, zuzugeben, dass die
Gentechnik unkalkulierbare Risiken für Mensch, Tiere und Pflanzen birgt. Die Alternative für
Deutschland öffnet sich nur mit Zurückhaltung für eine Erforschung der Gentechnik. Diese muss
unter strengen Sicherheitsauflagen stattfinden. Jeglichem Einsatz, der über die Erforschung
hinausgeht, widerspricht die Alternative für Deutschland vehement. Insbesondere die Schaffung
gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel lehnt die Alternative für Deutschland ab.
Die Patentierung von genetischem Material, insbesondere Saatgut und Nahrungsmittel ist zu
verhindern. Die Abhängigkeit unserer Nahrungsmittelversorgung von wenigen multinationalen
Großkonzernen ist eine Gefahr für alle Menschen. Die Natur gebietet es zudem, die Vielfalt von
Flora und Fauna zu erhalten und damit auch die Biodiversität unserer Nahrungsmittel.
12.10 Landwirtschaft
Die Alternative für Deutschland tritt dafür ein, dass landwirtschaftliche Flächen der
Nahrungsmittelproduktion dienen und nicht zunehmend für andere Zwecke herangezogen
werden wie den Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung. Auch Bodenspekulation durch
international tätige Konzerne sind deshalb abzulehnen. Die Alternative für Deutschland ist davon
überzeugt, dass moderne bäuerliche Betriebe mit Verwurzelung in der Region am besten
geeignet sind, umwelt- und marktgerecht zu produzieren.
Anzustreben ist eine nachhaltige Erzeugung von gesunden, hochwertigen und rückstandsfreien
Nahrungsmitteln sowie marktgerechte Preise von landwirtschaftlichen Produkten. Eine detaillierte
Lebensmittel-Information und Herkunftskennzeichnung soll verpflichtend sein.
Die Alternative für Deutschland wird die Rahmenbedingungen für eine umweltgerecht
produzierende mittelständische Landwirtschaft verbessern. Die EU-Subventionen nach dem
Gießkannenprinzip sowie bürokratische Überreglementierungen sind zurückzufahren. Die
Landwirte brauchen wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Der Beruf des Landwirts muss wieder
attraktiver werden.
12.11 Fischerei, Forst und Jagd
Fischerei ist Kulturgut. Unsere Fischer sind beim Beseitigen von Wettbewerbsnachteilen zu
unterstützen und an der Fangmengenfestlegung zu beteiligen. Die Bindung der Fangquote an
den Kutter verhindert einen Generationswechsel in der Fischerei und macht Nachwuchsarbeit
unmöglich. Daher ist diese Regelung durch eine geeignetere zu ersetzen. Heimische
Fischereiprodukte müssen auch überregional unterstützt werden. Wir lehnen es ab, die
Stellnetzfischerei in Ostseeschutzgebieten zu verbieten und die Naturschutz-Kernzonen
auszuweiten.
Die Alternative für Deutschland setzt sich für eine naturgemäße Waldwirtschaft ein, die eine
ganzheitliche Betrachtung des Waldes in seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen
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Funktion zum Ziel hat. Die Alternative für Deutschland bekennt sich zu den bewährten
Grundsätzen der waidgerechten Hege und Jagd. Wir sehen Jäger als Naturschützer, deren
Fachkenntnisse wieder stärker berücksichtigt werden müssen.
Mut zur Verantwortung
Politik für Deutschland
Vorschlag aus Niederbayern für ein Grundsatzprogramm
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Mut zur Verantwortung
Politik für Deutschland
Vorschlag aus Niederbayern
für ein
Grundsatzprogramm
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