Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes d. BH Schärding Merkblatt ZECKENSCHUTZIMPFUNG 2016 (FSME-Schutzimpfung) Auch 2016 bietet der Sanitätsdienst der BH. Schärding wieder in einigen Gemeinden des Bezirkes und bei der BH. Schärding eine Schutzimpfung gegen Zecken an. Persönliche Einladungen werden nicht ausgesandt. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll daher selbst seinen Impfstatus anhand der Impfkarte überprüfen. Impfschema: Die Grundimmunisierung gegen FSME besteht aus 3 Teilimpfungen. 1. Teilimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr möglich 2. Teilimpfung etwa 1-3 Monate* nach der 1. Teilimpfung (*bereits nach 2 Wochen bei saisonaler Zeckenaktivität) 3. Teilimpfung 1. Auffrischung weitere Auffrischungen 5 – 12 Monate nach der 2. Teilimpfung 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung alle 5 Jahre – für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr alle 3 Jahre – für Personen ab dem 60. Lebensjahr In der Beilage erhalten Sie Anmeldeformulare (Einverständniserklärung, Beiblatt 1 u. 2) a) für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren b) für Jugendliche/Erwachsene über 16 Jahren. Stellen Sie diese den Impfwilligen bitte zur Verfügung – bei Bedarf bitte kopieren. Kosten der Impfung: € 18,10......... für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr € 15,00......... für Personen vom 15. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr € 13,20......... für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 3,63......... für Impflinge lt. Sonderregelung ab dem 3. unversorgten Kind (<15 Jahre) Die Impfkosten (Impfstoff u. Arzthonorar) sind bei der Impfung in bar zu bezahlen. Zur Impfung sind mitzubringen: Anmeldeformular (Einverständniserklärung) – vollständig ausgefüllt Impfkosten in bar – wenn möglich, Betrag genau mitbringen Zeckenschutz-Impfkarte Anmerkungen/genauere Erläuterungen: Sonderregelung ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindern: Die Kosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. unversorgte Kind kostenpflichtig (á € 18,10/15,00 bzw. 13,20) geimpft wurden (d.h. beim 3. unversorgten Kind kann es sich durchaus bereits um das 4., 5.,.... Kind insgesamt der Familie handeln, wenn z.B. die älteren Kinder schon arbeiten gehen und daher nicht mehr als unversorgt eingestuft werden können). Als unversorgt gelten grundsätzlich alle Kinder, Jugendliche und Studenten, für welche die staatliche Kinderbeihilfe gewährt wird. Für Impflinge lt. obiger Sonderregelung sind pro Teilimpfung € 3,63 zu bezahlen. Der gesamte Betrag wird nach der Impfung von der zuständigen Krankenkasse rückerstattet. (Ausnahme: über 15-Jährige bezahlen € 5,43 und erhalten mindestens 3,63 retour) Anmerkung allgemein zu den Impfkosten: Personen, die gesetzlich krankenversichert sind oder als Angehörige anspruchsberechtigt sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) im Rahmen der Unfallverhütung ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der Oö. Gebietskrankenkasse € 3,63 pro Impfung). Jeder Impfling kann nach erfolgter FSME-Impfung einen Kostenzuschuss schriftlich bei seiner Krankenkasse beantragen. Zahlungsbestätigungen/Antragsformulare werden bei der Impfung ausgefolgt. ---------------------------------------------------- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Sanitätsdienst (Frau Laufer oder Frau Scherrerbauer, Tel. Nr. 07712/3105-70405 oder 70406). Die Impfung findet am Mo., 25. April 2016 von 08.00 bis 09.30 Uhr im Marktgemeindeamt Schardenberg, von 10.15 bis 11.30 Uhr in der Volksschule Esternberg und von 13.15 bis 15.30 Uhr im Marktgemeindeamt Münzkirchen statt. Anmeldeformulare liegen beim Gemeindeamt auf. Achtung !!! Es werden keine persönlichen Verständigungen mehr zugesandt!!!
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