Informationen zum Studium in Australien und Neuseeland für Studierende an der Universität Tübingen Dezernat für Internationale Angelegenheiten – Studium und Studierendenaustausch Universität Tübingen Wilhelmstr. 9 72074 Tübingen http://www.uni-tuebingen.de/international Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr Stand: 27. April 2016 Diese Broschüre finden Sie im Internet unter http://www.uni-tuebingen.de/de/1085 Für alle Angaben in dieser Broschüre besteht keine Gewähr. Bitte beachten Sie, dass die hier enthaltenen Informationen trotz vorheriger Recherche im Einzelfall aufgrund von kurzfristigen Änderungen an den Partneruniversitäten von den Begebenheiten vor Ort abweichen können. I. Das Austauschprogramm der Universität Tübingen ....................................................................- 2 1. Die Partneruniversitäten .........................................................................................................- 2 2. Welche Universität passt zu mir? ............................................................................................- 3 3. Semesterzeiten in Australien und Neuseeland .......................................................................- 4 4. Die Bewerbung .........................................................................................................................- 5 5. Der zeitliche Ablauf nach der Bewerbung ...............................................................................- 7 6. Zum Auswahl- und Platzierungsverfahren ..............................................................................- 7 7. Englisch-Nachweise für die Gastuniversitäten nach der Zusage durch Dez. III ......................- 8 II. Praktische Hinweise .....................................................................................................................- 9 1. Visum........................................................................................................................................- 9 2. Unterkunft................................................................................................................................- 9 3. Was ist der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL)? ...............................................- 10 4. Was ist das “International English Language Testing System” (IELTS-Test)? ........................- 10 III. Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten ......................................................................- 10 1.Baden-Württemberg-STIPENDIUM ........................................................................................- 11 2. Jahresstipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ......................- 11 3. Sonstige Stipendien und Stipendienorganisationen .............................................................- 11 4. Auslands-BAföG: ....................................................................................................................- 12 IV. Anhang ......................................................................................................................................- 13 - -1- I. Das Austauschprogramm der Universität Tübingen 1. Die Partneruniversitäten Die Universität Tübingen unterhält Austauschbeziehungen zu folgenden australischen und neuseeländischen Universitäten: AUSTRALIEN New South Wales Bemerkungen University of New South Wales, Sydney (UNSW) Durchschnittsnote von mind. 2,0 wird verlangt University of Technology, Sydney (UTS) Griffith University (Studienorte in Gold Coast, Logan, Mt. Gravatt und Nathan) Queensland University of Queensland, Brisbane (UQ) Gebühren: 140.- AU$ pro Semester Queensland University of Technology, Brisbane (QUT) Western Australia University of Western Australia, Perth (UWA) NEUSEELAND Dunedin The following study areas are not available to Study Abroad and Exchange students: Master of Business Administration courses Postgraduate Psychology Postgraduate Law Exchange students are not eligible for MBA courses Durchschnittsnote von mind. 2,3 wird verlangt Keine MBA-Kurse möglich Bemerkungen University of Otago, Dunedin (Gebühren: NZ$ 671.67 inkl. Krankenversicherung) Psychiatry, Pharmacology, Pharmacy or any other clinical course are not open to exchange students. Some Otago courses such as MBA, Wildlife Management and Master of Science Communication are restricted in admissions. Durchschnittsnote von mind. 2,0 wird verlangt Wellington Victoria University of Wellington, Wellington Durchschnittsnote von mind. 2,3 wird verlangt VUW Kursrestriktionen Auf Grundlage des Austauschs wird Tübinger Studierenden an diesen Universitäten ein Studiengebührenerlass gewährt. Die Kosten für Ihren Lebensunterhalt (Kosten für Miete, Bücher, Krankenversicherung, Reisekosten etc.) müssen Sie allerdings selbst aufbringen. In Einzelfällen können gewisse Gebühren auch im Rahmen der Austauschprogramme nicht erlassen werden. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist in der obigen Tabelle vermerkt (Änderungen vorbehalten). Sie können sich für einen Aufenthalt für die Dauer von einem oder zwei Semestern bewerben. Wir erhalten allerdings wesentlich mehr förderungswürdige Bewerbungen als Plätze im Rahmen -2- dieses Programmes zur Verfügung stehen. Es werden daher in der Regel bevorzugt Studienplätze für die Dauer von einem Semester vergeben. Insgesamt stehen ca. 25 studiengeldfreie Plätze für jeweils ein Semester für Tübinger Studierende zur Verfügung. Der Status eines Austauschstudenten an einer australischen und neuseeländischen Universität ist der eines "exchange student". Dieser Status (non-degree oder non-award) schließt die Möglichkeit des Erwerbs eines akademischen Grades aus. Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern und einen akademischen Abschluss anstreben, können Sie einen Statuswechsel natürlich nur mit Zustimmung der Universität Tübingen und der Gastuniversität erreichen, müssen aber die dann anfallenden Studiengebühren aus privaten Mitteln bestreiten. Voraussetzung für die Einschreibung in „postgraduate courses“ (= Master-Niveau) ist in der Regel der Nachweis der abgeschlossenen Bachelor-Prüfung oder (in Staatsexamens-Studiengängen) der Zwischenprüfung plus zwei Semester (Nachweis von insgesamt mindestens sechs Semestern). BewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im zweiten oder dritten Fachsemester sind, sollten daher wissen, dass Sie sich lediglich für undergraduate courses einschreiben können. Eine Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für das Studium in Tübingen ist in vielen Fällen trotzdem möglich. Bitte setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung. Eine Teilnahme am Austausch steht auch Studierenden mit Kind offen. Sollte dies für Sie zutreffen, bitten wir Sie darum, vor Ihrer Bewerbung einen Sprechstundentermin bei der Koordinatorin Nicole Sauer wahrzunehmen (Di + Do, 9-12 Uhr). 2. Welche Universität passt zu mir? Auf den oben verlinkten Seiten können Sie sich generell über unsere Partneruniversitäten informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie spezifischere Informationen speziell für Austauschstudierende: UNSW UTS Griffith U University of New South Wales: Exchange to UNSW University of New South Wales: Fact Sheet University of Technology, Sydney: Exchange at UTS Griffith University, Brisbane/Gold Coast: Exchange at Griffith Griffith University Exchange Prospectus UQ University of Queensland, Brisbane: Incoming Exchange University of Queensland, Brisbane: Information Sheet for Exchange Students QUT Queensland University of Technology, Brisbane: Exchange at QUT Queensland University of Technology, Brisbane: Exchange Guide UWA University of Western Australia, Perth: Exchange at UWA University of Western Australia, Perth: Exchange Course Guide Otago VUW University of Otago: Exchange at Otago Victoria University of Wellington: Exchange at VUW VUW Kursrestriktionen -3- Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten intensiv, ob Ihr Studienvorhaben mit Ihrem jeweiligen Studienfach und Ihren Vorstellungen durchführbar und sinnvoll ist. Bei konkreten Fragen, die sich durch die Recherche nicht klären lassen, wenden Sie sich bitte an das Dezernat III (http://www.uni-tuebingen.de/de/431). Die Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer/-innen am Austauschprogramm sind eine sehr gute Informationsquelle, nicht nur was die akademischen Angebote der Partneruniversitäten anbelangt, sondern auch wenn es um praktische Fragen (Wohnsituation, Lebenshaltungskosten etc.) geht. Die Erfahrungsberichte können auf unserem Erfahrungsberichte-Portal eingesehen werden, auf das Sie mit Ihrer ZDV-Kennung zugreifen können: http://www.unituebingen.de/international/studieren-im-ausland/erfahrungsberichte.html Bitte beachten Sie, dass Studierende, die an den MBA-Programmen der Partneruniversitäten teilnehmen möchten, besonders schwer zu platzieren sind, da die MBA-Programme der Universitäten in der Regel nicht frei für Austauschstudierende zugänglich sind. An einigen Universitäten werden beispielsweise mehrere Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt. 3. Semesterzeiten in Australien und Neuseeland Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihres Auslandsaufenthaltes die unterschiedlichen Strukturen des akademischen Jahres in Australien und Neuseeland: AUSTRALIEN Semester-System (alle Universitäten außer Griffith University) Trimester-System: Griffith University NEUSEELAND Semester-System_ University of Otago Semester 1 Semester 2 Ende Februar bis Ende Juni Ende Juli bis Mitte November Trimester 1 Trimester 2 Februar bis Juni Ende Juni (!) bis Oktober Semester 1 Semester 2 Ende Februar bis Ende Juni Anfang Juli (!) bis Mitte November Trimester 1 Trimester-System: Victoria University of Wellington Trimester 3 Das dritte Trimester an der Griffith University ist für den Austausch nicht geeignet (stark reduziertes Studienangebot). Ende Februar bis Ende Juni Trimester 2 Trimester 3 Anfang Juli (!) bis Ende Oktober Das dritte Trimester an der Victoria University of Wellington ist für den Austausch nicht geeignet (stark reduziertes Studienangebot). Die obige Tabelle stellt die Semesterzeiten nur grob dar. Die genauen Semesterzeiten der jeweiligen Partneruniversitäten können abweichen und lassen sich über deren Internetseiten herausfinden (Suche nach „Academic Calendar“). -4- 4. Die Bewerbung Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an einer australischen oder neuseeländischen Partneruniversität werden folgende Unterlagen benötigt (bitte geben Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge ab): Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung aus und geben Sie ein ausgedrucktes 1 - fach Exemplar bei uns ab. Das Online-Portal ist ab 1. Mai geöffnet. Nachweis der Englischkenntnisse: 1 - fach Für die Bewerbung um den Austauschplatz in Dezernat III werden als Nachweis Ihrer Englischkenntnisse akzeptiert: - DAAD-Sprachzeugnis: Den etwa einstündigen Sprachtest können Sie am DeutschAmerikanischen Institut Tübingen (d.a.i.) ablegen: https://www.daituebingen.de/sprachkurse/sprachtests.html Für die Bewerber/-innen für das Austauschprogramm Australien/Neuseeland gibt es eine eigene Testmöglichkeit beim d.a.i.! Sie können sich hier online anmelden: https://www.daituebingen.de/kurse/webbasys/index.php?kathaupt=12&knr=16%2F2-DAA01 - TOEFL: https://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung-dezernate/iiiinternationale-angelegenheiten/fachsprachenzentrum/sprachenkurskonzepte/landesspezifische-sprachpruefungen/toefl-ibtr-test.html - IELTS-Test: https://www.britishcouncil.de/pruefung/ielts Bitte reichen Sie ein originales Testergebnis oder eine beglaubigte Kopie ein. Beglaubigungen können bei Vorlage des Originals an der Infotheke im Dezernat III, Wilhelmstraße 9 (Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr von 9-12 Uhr) kostenlos vorgenommen werden. Bitte lassen Sie sich Ihre Unterlagen frühzeitig und nicht am letzten Tag des Bewerbungszeitraums beglaubigen. Bitte kümmern Sie sich so frühwie möglich um Ihren Sprachnachweis – oft sind die Testtermine Wochen im Voraus ausgebucht. Bei erfolgreicher Bewerbung und Zuteilung eines Austauschplatzes muss für die Gastuniversität ggf. ein weiterer Sprachnachweis erbracht werden (siehe Punkt 7 in diesem Kapitel) Lebenslauf (englisch, tabellarisch; gerne, aber nicht zwingend im US-Format), bis 1 - fach zu 2 Seiten Beschreibung Ihres Studienvorhabens (auf Englisch – etwa 2 Seiten) 1 - fach Die Beschreibung des Studienvorhabens spielt bei der Platzierung und Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze eine entscheidende Rolle. Geben Sie fachspezifische Gründe für die Wahl der Hochschule(n) an, für die Sie sich bewerben möchten. Bei der Online-Bewerbung können Sie bis zu fünf Wunschuniversitäten angeben. Bitte richten Sie Ihr Motivationsschreiben auf Ihren Erstwunsch aus. Zweitund Drittwunsch können zusätzlich (kurz!) beschrieben werden. U U Sie sollten im Motivationsschreiben auf folgende Punkte eingehen: - Was ist das Ziel Ihres Auslandsaufenthaltes? - Warum wollen Sie in das besagte Land und an Ihre Wunschuniversität? -5- - Was macht Ihre Wunschuniversität aus? Wieso haben Sie sich für sie entschieden und nicht für eine andere? Welche Kurse wollen Sie dort belegen und wie passen diese in Ihren Studienverlauf in Tübingen? Wie planen Sie Ihr weiteres Studium? Welche Probleme könnte es vielleicht geben und wie haben Sie sich bereits mit diesen auseinandergesetzt? (z.B. australische Semesterzeiten, Anrechnung von Leistungen, Finanzierung des Aufenthalts etc.) Form: Anschreiben Auflistung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen, „Transcript of Records“ 2 - fach (Formular im Internet) Füllen Sie dieses Formblatt unter Beachtung der beiliegenden Anleitung in Englisch sehr sorgfältig aus, da es die Grundlage für Ihre Einstufung an der ausländischen Hochschule ist. Das ausgefüllte Formular bringen Sie dann - mit den entsprechenden Original-Scheinen (im Fall dass an Ihrer Fakultät Scheine als Leistungsnachweise verwendet werden) - einen von Ihrem Prüfungsamt ausgestellten und beglaubigten Auszug aus dem Campus-System (wenn Ihre Fakultät das Campus-System verwendet) zur Beglaubigung an die Infotheke im Dezernat III, Wilhelmstraße 9 (Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr von 9-12 Uhr). Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Tag des Bewerbungszeitraums mit der Beglaubigung des Transcripts! Transcripts mit handschriftlichen Korrekturen können wir nicht annehmen. Beglaubigte Kopie des Zwischenprüfungs- bzw. Bachelorzeugnisses (soweit 2 - fach vorhanden). Auch hier gilt: Beglaubigungen können bei Vorlage des Originals an der Infotheke im Dezernat III, Wilhelmstraße 9 (Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr von 9-12 Uhr) kostenlos vorgenommen werden. Bitte lassen Sie sich Ihre Unterlagen frühzeitig und nicht am letzten Tag des Bewerbungszeitraums beglaubigen. Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (erhalten Sie wiederum an der 1 - fach Infotheke) Kopie des Reisepasses; eine Beglaubigung ist hier nicht notwendig. Der Reisepass 1 - fach muss noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr aus dem Ausland gültig sein. 16. Juni Bitte geben Sie diese Unterlagen bis zum im Dezernat für Internationale Angelegenheiten – Studium und Studierendenaustausch, Wilhelmstrasse 9, an der Info-Theke, 1. Stock, ab. Die Infotheke ist bis 12:00 Uhr geöffnet. Einreichungen per Post sind nicht möglich! -6- 5. Der zeitliche Ablauf nach der Bewerbung Zur Orientierung bzgl. des zeitlichen Ablaufs nach der Bewerbung hier eine grobe Übersicht: Zeitpunkt Schritt 16. Juni Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Dezernat III Bis max. Ende Juli Die Auswahlkommission sichtet die Bewerbungen und teilt die Bewerber/-innen an die Partnerhochschulen zu. Als Auswahlkriterien werden angesetzt: - Fachliche Qualifikation - Sinnhaftigkeit und Begründung des Studienvorhabens - Sprachkenntnisse - Formale Anforderungen (Vollständigkeit der Unterlagen, ordentlicher Zustand der Unterlagen, richtige Reihenfolge etc.) - Außerfachliche Kriterien, z.B. praktische Erfahrung, ehrenamtliches Engagement des/der Bewerbers/-in Spätestens Ende Juli Versand der Zu- und Absagenbescheide durch Dezernat III Unterschiedlich je nach Gastuniversität und Zeitpunkt Ihres Auslandssemesters (Wintersemester oder Sommersemester) Bei Zusage: Dezernat III nominiert Sie an Ihre Gastuniversität. Sie bewerben sich an Ihrer Gastuniversität und müssen dafür weitere Dokumente einreichen. Dazu gehört ggf. ein weiterer Nachweis Ihrer Englisch-Kentnisse (siehe Punkt 7in diesem Kapitel) und ggf. ein aktualisiertes, auf die Gastuniversität zugeschnittenes Studienvorhaben oder ein aktualisiertes Transcript of Records. Nach Bewerbung an der Die Gastuniversität prüft die Bewerbung und versendet anschließend den Gastuniversität Zulassungsbescheid, also die offizielle Bescheinigung, dass und wann Sie an der Gastuniversität studieren werden. Im Idealfall 1-2 Monate vor Beginn des Auslandssemesters Sie erhalten den Zulassungsbescheid. Erst dann können Sie Ihr Visum beantragen und sollten Sie Ihren Flug buchen. 6. Zum Auswahl- und Platzierungsverfahren Die australischen und neuseeländischen Universitäten überlassen das Auswahlverfahren der Universität Tübingen, die im Rahmen der bestehenden Austauschprogramme Studierende zur Zulassung vorschlagen kann. In der Regel werden diese Nominierungen von den Partneruniversitäten akzeptiert. Sie können jedoch Vorschläge ablehnen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen eines Departments nicht erfüllt werden. Wir sind jeweils bemüht, diese 'kritischen' Fälle vorab zu klären, so dass Ablehnungen von Bewerbern in der Praxis sehr selten vorkommen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich zunächst im Dezernat III um einen Platz im Rahmen des Austauschprogrammes unter Angabe von maximal fünf Präferenzen in Bezug auf die Wahl der Hochschule bewerben. Ein Anspruch auf einen Studienplatz an einer bestimmten Hochschule besteht nicht. Die Auswahlkommission versucht unter Berücksichtigung der eingereichten -7- Bewerbungsunterlagen, vor allem des Studienvorhabens, die zur Verfügung stehenden Plätze so zu besetzen, dass für Sie angemessene Studienbedingungen an der Gastuniversität gegeben sind. Wir erhalten jedes Jahr mehr Bewerbungen als Plätze an unseren Partneruniversitäten zur Verfügung stehen. Dies macht es der Auswahlkommission unmöglich, in allen Fällen Ihre erste Präferenz berücksichtigen zu können. Die Auswahlkommission ist allerdings in jedem Einzelfall bemüht, eine für Sie befriedigende Lösung zu finden, wobei die akademische und persönliche Qualifikation, die Eignung des Studienvorhabens oder spezifische Projekte im Hinblick auf die Studienmöglichkeiten der Gastuniversität berücksichtigt werden. Leider müssen wir auch eine Vielzahl an Bewerbungen ablehnen. Deshalb sollten Sie sich bemühen, in Ihrem Studienvorhaben nachvollziehbar darzulegen, weshalb Sie sich für einen Studienaufenthalt an Ihrer Wunschuniversität bewerben! Bis spätestens jeweils Ende Juli werden Sie ein Ergebnis des Auswahlverfahrens erhalten. Wenn wir Ihnen ein konkretes Studienplatzangebot machen, müssen Sie über dessen Annahme oder Ablehnung verbindlich schriftlich entscheiden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie im australischen/neuseeländischen Semester 1 (unser Sommersemester) oder im Semester 2 (unser Wintersemester) an der Partnerhochschule studieren möchten. 7. Englisch-Nachweise für die Gastuniversitäten nach der Zusage durch Dez. III Für die Bewerbung um einen Austauschplatz im Dezernat III ist der TOEFL oder IELTS-Test nicht zwingend notwendig. Es reicht auch das kostengünstigere DAAD-Sprachzertifikat als Nachweis aus. Bitte achten Sie darauf, dass der eingereichte Sprachtest nicht älter als zwei Jahre sein sollte. Falls Sie durch das Dezernat III einen Platz an einer australischen oder neuseeländischen Universität zugeteilt bekommen, müssen Sie wie bereits erwähnt noch weitere Unterlagen für Ihre Gastuniversität einreichen. Dazu gehört auch ein Sprachnachweis und dann reicht unter Umständen das DAAD-Sprachzertifikat nicht mehr aus 1. Einige Universitäten verlangen dann zwingend den TOEFL oder IELTS-Test. Konkret werden verlangt (Stand April 2016, Änderungen möglich): Universität UNSW, Sydney UTS, Sydney 1 Akzeptierte Sprachnachweise IELTS 6.5 overall (min. 6.0 in each subtest) TOEFL internet-based (iBT): 90 overall (min.23 in writing, 22 in reading, listening and speaking) TOEFL paper-based (PBT): 577 overall (min. 5.0 in Test of Written English) Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) und Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): - Dec 2014 session & earlier: C grade (CAE) bzw. C1 grade (CPE) - Jan 2015 session & onwards: 176 overall (min.169 in each subtest, CAE) bzw. 180 overall (min.180 in each subtest, CPE) DAAD-Sprachzeugnis nicht ausreichend DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien ausreichend TOEFL und IELTS werden aber von allen Universitäten akzeptiert. -8- Griffith University, DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien ausreichend Brisbane UQ, Brisbane DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien und Abiturnote befriedigend oder besser QUT, Brisbane DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien und Abiturnote befriedigend oder besser UWA, Perth DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien und Abiturnote befriedigend oder besser University of Otago, DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien Dunedin, NZ VUW, Wellington, NZ Bachelor-Studierende: DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien Master-Studierende: TOEFL 80 (iBT) or IELTS 6.0 overall with no sub-score below 5.5; Master-Studierende Jura: TOEFL mit 100 oder IELTS 7.0 Mehr Informationen zu TOEFL und IELTS finden Sie unter II.3 und II.4. II. Praktische Hinweise 1. Visum Neuseeland Allgemeine Informationen Australien 2. Unterkunft Bei der Suche nach einer Unterkunft ist Ihnen nach der Zulassung die Gastuniversität behilflich. Die Wohnsituation und -suche gestaltet sich an jeder Universität unterschiedlich. An einigen Universitäten haben Sie als Austauschstudent/-in einen garantierten Platz im Studentenwohnheim, bei anderen müssen Sie sich für einen Wohnheimsplatz bewerben. Bei der Suche nach einer privaten Wohnung oder Wohngemeinschaft unterstützt Ihre Gastuniversität Sie mit entsprechenden Informationen (z.B. lokale Internetseiten zur Wohnungssuche oder einer Facebook-Gruppe zur Kontaktaufnahme mit anderen Austauschstudierenden, die auch eine Wohnung suchen). Insgesamt ist das Wohnen in australischen und neuseeländischen Städten teurer als in Deutschland! Mehr als 90% aller Tübinger Teilnehmer am Austauschprogramm wohnen übrigens in Privatzimmern bzw. in Privathäusern. Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten, sollten Sie die Erfahrungsberichte Ihrer Kommilitonen lesen, die häufig auch zum Thema "Wohnen" konkrete Angaben gemacht haben. -9- 3. Was ist der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL)? Normalerweise müssen alle ausländischen Studienbewerber im englischsprachigen Ausland, deren Muttersprache nicht Englisch ist, den TOEFL ablegen. Ein ausreichendes Ergebnis dieses Tests stellt sozusagen die Eintrittskarte in die jeweilige Hochschule dar. Der Test wird vom Educational Testing Service (ETS) angeboten. Jährlich nehmen weltweit etwa 800.000 Studierende an diesem Test teil. Seit Einführung des internet-based TOEFL im September 2005 gibt es auch ein TOEFL-Testzentrum in Tübingen. Mehr Informationen hier: http://www.uni-tuebingen.de/de/55809 Bitte beachten Sie, dass Sie sich frühzeitig für einen Testtermin anmelden sollten, da die Termine oft ausgebucht sind. Vor dem Test sollten Sie sich mit der Testmethode vertraut machen (multiple-choice-Verfahren). In den Buchhandlungen in Tübingen sind Vorbereitungsbücher verschiedener Verlage (Kosten zwischen 20.- und 80.- Euro) erhältlich. Als Ergebnis wird Ihnen eine Punktzahl (score) mitgeteilt, als Maximalpunktzahl kann ein score von 120 erreicht werden. Alle Ergebnisse, - die zwischen 100 und 120 liegen, können als ausgezeichnet bezeichnet werden und bereiten im Hinblick auf die Zulassung an einer australischen oder neuseeländischen Hochschule keinerlei Probleme; - die zwischen 79 und 99 (oder höher) liegen, sind gut bis sehr gut; - die zwischen 61 und 78 liegen, sind sehr problematisch und der Test muss in der Regel wiederholt werden; - die unter 61 liegen, sind nicht ausreichend; eine Zulassung an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule ist dann nicht möglich. Selbstverständlich kann man den TOEFL beliebig oft wiederholen. Die Testgebühr in Höhe von zurzeit 245 US$ muss natürlich jeweils neu bezahlt werden. 4. Was ist das “International English Language Testing System” (IELTS)? Der IELTS-Test ist ein weiterer Sprachnachweis, den einige Universitäten in den genannten Ländern anerkennen und den Sie i.d.R. alternativ zum TOEFL einreichen können. Es gibt zwei verschiedene IELTS-Tests, Sie sollten sich für den Test mit dem akademischen Modul anmelden. Der Test kostet 210 €. Anmelden können Sie sich online über die Webseite des British Council herunterladen. III. Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten Ein Studienaufenthalt in Australien oder Neuseeland ist durch die anfallenden Flug-, Versicherungs- und Visakosten sowie die in diesen Ländern traditionell hohen Lebenshaltungskosten eine finanzielle Belastung für jeden Austauschstudierenden. Im Folgenden haben wir daher einige Angaben über die Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsstudiums und die Regelungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zusammengestellt. - 10 - 1.Baden-Württemberg-STIPENDIUM Der wichtigste Stipendiengeber für Studierende, die an den Austauschprogrammen der Universität Tübingen teilnehmen, ist die Baden-Württemberg Stiftung, die mit dem BadenWürttemberg-STIPENDIUM Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten fördert. Das Stipendium umfasst in der Regel eine monatliche Förderrate von 500 € für maximal 5 Monate. Bewerbungsvoraussetzungen Das Stipendium richtet sich an gute bis sehr gut qualifizierte Tübinger Studierende, die an einem der folgenden Austauschprogramme teilnehmen: - Austauschprogramm mit Partneruniversitäten - Institutspartnerschaften Es können Auslandsaufenthalte im Zeitraum August eines Jahres bis Juli im Jahr darauf gefördert werden. Bewerbungsfrist ist imemr Mitte Februar. Achtung: Falls Sie bereits im Semester 1 (unser Sommersemester) nach Neuseeland gehen möchten (Studienbeginn im Gastland im Februar), müssen Bewerbung um den Austauschplatz für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM Zeitpunkt der Bewerbung muss noch keine Zulassung der ausländischen vorliegen. Australien oder Sie sich vor der bewerben. Zum Gasthochschule Auswahl Gefördert werden gute gute bis sehr gut qualifizierte Tübinger Studierende, die von der Auswahlkommission als die Besten ihres Faches bewertet werden (entsprechend dem Prozentsatz der Bewerbungen pro Fach). Hauptsächliches, aber nicht ausschließliches Kriterium der Auswahl sind die Studienleistungen. Lebenslauf, Gutachten, Studienvorhaben, ehrenamtliches Engagement und eventuell die Abiturnote spielen für die abschließende Bewertung der Bewerbung ebenfalls eine Rolle. Bewerbung Bitte informieren Sie sich zu den Einzelheiten des Stipendiums über die entsprechenden Internetseiten. 2. Jahresstipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Der DAAD vergibt Jahresstipendien für Studierende aller Fächer: Jahresstipendien für Bachelor-Studierende bzw. Studierende ohne Abschluss Jahresstipendien für Graduierte aller Fächer Während das Baden-Württemberg-STIPENDIUM einsemestrige Aufenthalte fördert, ist das DAADStipendium für zweisemestrige Aufenthalte gedacht. Bitte beachten Sie die teils sehr frühen Bewerbungsdeadlines. Die Bewerbung wird direkt an den DAAD gerichtet. 3. Sonstige Stipendien und Stipendienorganisationen Die verschiedenen Organisationen und Stiftungen wie die Studienstiftung des deutschen Volkes, das Cusanus-Werk, die Hans-Böckler-Stiftung, die parteinahen Stiftungen wie die Friedrich-EbertStiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung etc., gewähren Stipendien zum Studium im Ausland nur den bereits in die jeweilige Stiftung aufgenommenen Studierenden. Sie lehnen sich dabei an die Richtlinien des BAföG an. - 11 - Stipendien der deutschen Stiftungen können über die Seite www.stiftungsindex.de gefunden werden. Außerdem kann sich für weitere Stipendien (auch außerhalb der Stiftungen) eine Suche über die Stipendiendatenbank www.stipendienlotse.de lohnen. 4. Auslands-BAföG: Die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Deutsche und Deutschen gleichgestellte Studierende können auch für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Auslandsstudiums besteht gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ein Rechtsanspruch, wenn dieses Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und zumindest ein Teil des Auslandsstudiums auf das Studium angerechnet werden kann oder, die Ausbildung im Inland nicht durchführbar ist und die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Nach dem Ausbildungsstand förderlich ist ein Auslandsstudium, wenn der Studierende in der gewählten Fachrichtung die Grundkenntnisse während einer zumindest einjährigen Ausbildung bereits erlangt hat. Da der Bedarf durch die bei Auslandsstudien vorgesehenen Zusatzleistungen erheblich höher werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Studiums im Ausland haben, die wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens im Inland selbst keine Förderung erhalten. Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für maximal ein Jahr gefördert. Dabei werden folgende Zuschläge geleistet: Auslandszuschlag (für Australien und Neuseeland z.Zt. 85 €), die Aufwendungen für je eine Hin- und Rückreise zum Ort der Ausbildung (pauschal pro Fahrt 500 Euro), nachweisbar notwendige Studiengebühren bis 4.600 € für maximal ein Studienjahr und ein Zuschuss zur Krankenversicherung (soweit erforderlich). Studierende, die für ein Auslandsstudium gefördert werden, erhalten die hierdurch bedingten Mehrkosten für Studiengebühren nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss. Für ein Praktikum in Australien oder Neuseeland, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule gefordert wird (Pflichtpraktikum), wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn die Hochschule anerkennt, dass die fachpraktische Ausbildung im Ausland einem im Inland abzuleistenden Praktikum gleichwertig ist. Zuständig für die Förderung sind die nachfolgend genannten Studierendenwerke. Nur dort können Sie die entsprechenden Anträge und weitergehende Informationen erhalten, nur dort können die Anträge eingereicht werden (das Tübinger Studierendenwerk ist nicht zuständig): - 12 - Für Australien: Studentenwerk Marburg Amt für Ausbildungsförderung Erlenring 5 35037 Marburg Tel.: 06421 / 296 -203, -204 [email protected] Für Neuseeland: Studentenwerk Frankfurt / Oder Amt für Ausbildungsförderung Paul-Feldner-Str. 8 15230 Frankfurt / Oder el.: 0335 / 5650922 Fax: 0335 / 5650999 [email protected] Hierzu noch zwei Hinweise: Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag frühzeitig, mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Auslandsaufenthalt. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung eines Antrages mehrere Monate. Und bitte bedenken Sie, dass im Ausland nur die Fortsetzung eines schon im Inland begonnenen Fachstudiums gefördert werden kann. Ein "Studium Generale", zu dem Sie möglicherweise als Gast einer Universität im Ausland eine gewisse Neigung verspüren könnten, kann im Rahmen von BAföG nicht gefördert werden, sondern würde möglicherweise als Fachwechsel interpretiert. IV. Anhang Erläuterungen zur Tabelle auf der folgenden Seite: Für jede Universität und für jedes Studienfach ist angegeben, welcher höchste akademische Grad jeweils angestrebt werden kann. Dabei bedeutet - = Das entsprechende Fach ist nicht vertreten 1 = bis Bachelor of Arts (B.A.), bzw. Bachelor of Science (B.Sc.) 2 = bis Master of Arts (M.A.), bzw. Master of Science (M.Sc.) 3 = bis Doctor of Philosophy (Ph.D.) Anmerkungen 1. Ein B.A./B.Sc.-Programm bietet nicht mehr als das, was hier in den ersten sechs Semestern zu absolvieren ist. Für höhere Semester also nicht geeignet. 2. Eine Universität bietet Studierenden im 7. und 8. Semester zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes dann geeignete Studienbedingungen, wenn mindestens der Abschluss eines M.A., bzw. eines M.Sc. möglich ist. 3. Wo ein Ph.D. erworben werden kann, dürften ausgezeichnete Studienmöglichkeiten vorhanden sein. Ein Ph.D. wird in der Regel nur von den größeren Departments mit weit gefächerten Spezialisierungsmöglichkeiten im jeweiligen Fach angeboten. - 13 - Fächerschlüssel SOC POL LAW 3 3 3 2 1 1 3 3 3 3 3 2 3 2 3 3 3 2 2 3 - 3 3 3 3 PSY 2 SPO 3 EDU 2 REL 2 HST 3 PHI Western Australia 3 BUS Queensland 3 ECO New South Wales ART AUSTRALIEN ENG = English LAW = Law LING = Linguistics MED = Media Studies / Film / Journalism MAT = Mathematics PHY = Physics CPS = Computer Science BIO = Biology CHE = Chemistry BCH = Biochemistry GEO = Geology GGR = Geography SWK = Social Work ANT ANT = Anthropology ART = Art/History of Art MUS = Musicology ECO = Economics BUS = Buisness Administration PHI = Philosophy HST = History REL = Religious Studies EDU = Education SPO = Sports (Studies) PSY = Psychology SOC = Sociology POL = Political Science - 2 3 3 3 3 - 3 3 3 - - 2 2 - - - 3 2 - - 2 2 2 - - - 3 - 3 University of Queensland, Brisbane 3 2 3 3 3 3 2 3 3 3 Queensland University of Technology, Brisbane - - 3 3 - 1 - 3 - University of Western Australia, Perth 1 3 3 3 3 3 - 3 University of Otago, Dunedin 3 3 3 3 3 3 3 Victoria University of Wellington, Wellington 2 2 3 3 3 3 Studienfächer / Institutionen University of New South Wales, Sydney University of Technology, Sydney Griffith University NEUSEELAND MED MAT PHY CPS BIO CHE BCH GEO GGR SWK Western Australia LIN Queensland COM New South Wales Studienfächer / Institutionen ENG AUSTRALIEN University of New South Wales, Sydney 3 3 - 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 University of Technology, Sydney - 2 - 2 2 3 2 3 - 2 3 - - Griffith University 2 2 - 2 - 2 2 2 2 2 - - 2 University of Queensland, Brisbane 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Queensland University of Technology, Brisbane - 3 - - 2 2 2 - - - - - - University of Western Australia, Perth 3 3 - - 3 3 3 3 3 - 3 3 1 University of Otago, Dunedin 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Victoria University of Wellington, Wellington 3 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 2 NEUSEELAND - 14 -
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