Informationen zum Studium in Australien und Neuseeland für

Informationen zum Studium
in Australien und Neuseeland
für Studierende an der
Universität Tübingen
Dezernat für Internationale Angelegenheiten – Studium und Studierendenaustausch
Universität Tübingen
Wilhelmstr. 9
72074 Tübingen
http://www.uni-tuebingen.de/international
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr
Stand: 27. April 2016
Diese Broschüre finden Sie im Internet unter
http://www.uni-tuebingen.de/de/1085
Für alle Angaben in dieser Broschüre besteht keine Gewähr. Bitte beachten Sie, dass die hier enthaltenen
Informationen trotz vorheriger Recherche im Einzelfall aufgrund von kurzfristigen Änderungen an den
Partneruniversitäten von den Begebenheiten vor Ort abweichen können.
I. Das Austauschprogramm der Universität Tübingen ....................................................................- 2 1. Die Partneruniversitäten .........................................................................................................- 2 2. Welche Universität passt zu mir? ............................................................................................- 3 3. Semesterzeiten in Australien und Neuseeland .......................................................................- 4 4. Die Bewerbung .........................................................................................................................- 5 5. Der zeitliche Ablauf nach der Bewerbung ...............................................................................- 7 6. Zum Auswahl- und Platzierungsverfahren ..............................................................................- 7 7. Englisch-Nachweise für die Gastuniversitäten nach der Zusage durch Dez. III ......................- 8 II. Praktische Hinweise .....................................................................................................................- 9 1. Visum........................................................................................................................................- 9 2. Unterkunft................................................................................................................................- 9 3. Was ist der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL)? ...............................................- 10 4. Was ist das “International English Language Testing System” (IELTS-Test)? ........................- 10 III. Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten ......................................................................- 10 1.Baden-Württemberg-STIPENDIUM ........................................................................................- 11 2. Jahresstipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ......................- 11 3. Sonstige Stipendien und Stipendienorganisationen .............................................................- 11 4. Auslands-BAföG: ....................................................................................................................- 12 IV. Anhang ......................................................................................................................................- 13 -
-1-
I. Das Austauschprogramm der Universität Tübingen
1. Die Partneruniversitäten
Die Universität Tübingen unterhält Austauschbeziehungen zu folgenden australischen und
neuseeländischen Universitäten:
AUSTRALIEN
New South Wales
Bemerkungen
University of New South Wales, Sydney
(UNSW)
Durchschnittsnote von mind. 2,0
wird verlangt
University of Technology, Sydney (UTS)
Griffith University
(Studienorte in Gold Coast, Logan,
Mt. Gravatt und Nathan)
Queensland
University of Queensland, Brisbane (UQ)
Gebühren: 140.- AU$ pro Semester
Queensland University of Technology, Brisbane (QUT)
Western Australia
University of Western Australia, Perth (UWA)
NEUSEELAND
Dunedin
The following study areas are
not available to Study Abroad
and Exchange students:
Master of Business
Administration courses
Postgraduate Psychology
Postgraduate Law
Exchange students are not
eligible for MBA courses
Durchschnittsnote von mind. 2,3
wird verlangt
Keine MBA-Kurse möglich
Bemerkungen
University of Otago, Dunedin
(Gebühren: NZ$ 671.67 inkl. Krankenversicherung)
Psychiatry, Pharmacology, Pharmacy
or any other clinical course are not
open to exchange students. Some
Otago courses such as MBA, Wildlife
Management and Master of Science
Communication are restricted in
admissions.
Durchschnittsnote von mind. 2,0
wird verlangt
Wellington
Victoria University of Wellington, Wellington
Durchschnittsnote von mind. 2,3
wird verlangt
VUW Kursrestriktionen
Auf Grundlage des Austauschs wird Tübinger Studierenden an diesen Universitäten ein
Studiengebührenerlass gewährt. Die Kosten für Ihren Lebensunterhalt (Kosten für Miete, Bücher,
Krankenversicherung, Reisekosten etc.) müssen Sie allerdings selbst aufbringen. In Einzelfällen
können gewisse Gebühren auch im Rahmen der Austauschprogramme nicht erlassen werden. Die
Höhe der anfallenden Gebühren ist in der obigen Tabelle vermerkt (Änderungen vorbehalten).
Sie können sich für einen Aufenthalt für die Dauer von einem oder zwei Semestern bewerben. Wir
erhalten allerdings wesentlich mehr förderungswürdige Bewerbungen als Plätze im Rahmen
-2-
dieses Programmes zur Verfügung stehen. Es werden daher in der Regel bevorzugt Studienplätze
für die Dauer von einem Semester vergeben. Insgesamt stehen ca. 25 studiengeldfreie Plätze für
jeweils ein Semester für Tübinger Studierende zur Verfügung.
Der Status eines Austauschstudenten an einer australischen und neuseeländischen Universität ist
der eines "exchange student". Dieser Status (non-degree oder non-award) schließt die
Möglichkeit des Erwerbs eines akademischen Grades aus. Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern
und einen akademischen Abschluss anstreben, können Sie einen Statuswechsel natürlich nur mit
Zustimmung der Universität Tübingen und der Gastuniversität erreichen, müssen aber die dann
anfallenden Studiengebühren aus privaten Mitteln bestreiten.
Voraussetzung für die Einschreibung in „postgraduate courses“ (= Master-Niveau) ist in der Regel
der Nachweis der abgeschlossenen Bachelor-Prüfung oder (in Staatsexamens-Studiengängen) der
Zwischenprüfung plus zwei Semester (Nachweis von insgesamt mindestens sechs Semestern).
BewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im zweiten oder dritten Fachsemester sind,
sollten daher wissen, dass Sie sich lediglich für undergraduate courses einschreiben können. Eine
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für das Studium in Tübingen ist in vielen
Fällen trotzdem möglich. Bitte setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage mit Ihrem Prüfungsamt in
Verbindung.
Eine Teilnahme am Austausch steht auch Studierenden mit Kind offen. Sollte dies für Sie
zutreffen, bitten wir Sie darum, vor Ihrer Bewerbung einen Sprechstundentermin bei der
Koordinatorin Nicole Sauer wahrzunehmen (Di + Do, 9-12 Uhr).
2. Welche Universität passt zu mir?
Auf den oben verlinkten Seiten können Sie sich generell über unsere Partneruniversitäten
informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie spezifischere Informationen speziell für
Austauschstudierende:
UNSW
UTS
Griffith U
University of New South Wales: Exchange to UNSW
University of New South Wales: Fact Sheet
University of Technology, Sydney: Exchange at UTS
Griffith University, Brisbane/Gold Coast: Exchange at Griffith
Griffith University Exchange Prospectus
UQ
University of Queensland, Brisbane: Incoming Exchange
University of Queensland, Brisbane: Information Sheet for Exchange Students
QUT
Queensland University of Technology, Brisbane: Exchange at QUT
Queensland University of Technology, Brisbane: Exchange Guide
UWA
University of Western Australia, Perth: Exchange at UWA
University of Western Australia, Perth: Exchange Course Guide
Otago
VUW
University of Otago: Exchange at Otago
Victoria University of Wellington: Exchange at VUW
VUW Kursrestriktionen
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Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten intensiv, ob
Ihr Studienvorhaben mit Ihrem jeweiligen Studienfach und Ihren Vorstellungen durchführbar und
sinnvoll ist. Bei konkreten Fragen, die sich durch die Recherche nicht klären lassen, wenden Sie
sich bitte an das Dezernat III (http://www.uni-tuebingen.de/de/431).
Die Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer/-innen am Austauschprogramm sind eine sehr
gute Informationsquelle, nicht nur was die akademischen Angebote der Partneruniversitäten
anbelangt, sondern auch wenn es um praktische Fragen (Wohnsituation, Lebenshaltungskosten
etc.) geht. Die Erfahrungsberichte können auf unserem Erfahrungsberichte-Portal eingesehen
werden, auf das Sie mit Ihrer ZDV-Kennung zugreifen können: http://www.unituebingen.de/international/studieren-im-ausland/erfahrungsberichte.html
Bitte beachten Sie, dass Studierende, die an den MBA-Programmen der Partneruniversitäten
teilnehmen möchten, besonders schwer zu platzieren sind, da die MBA-Programme der
Universitäten in der Regel nicht frei für Austauschstudierende zugänglich sind. An einigen
Universitäten werden beispielsweise mehrere Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt.
3. Semesterzeiten in Australien und Neuseeland
Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihres Auslandsaufenthaltes die unterschiedlichen
Strukturen des akademischen Jahres in Australien und Neuseeland:
AUSTRALIEN
Semester-System (alle
Universitäten außer
Griffith University)
Trimester-System: Griffith
University
NEUSEELAND
Semester-System_
University of Otago
Semester 1
Semester 2
Ende Februar bis Ende Juni
Ende Juli bis Mitte November
Trimester 1
Trimester 2
Februar bis Juni
Ende Juni (!) bis Oktober
Semester 1
Semester 2
Ende Februar bis Ende Juni
Anfang Juli (!) bis Mitte November
Trimester 1
Trimester-System: Victoria
University of Wellington
Trimester 3
Das dritte Trimester an der
Griffith University ist für den
Austausch nicht geeignet
(stark reduziertes
Studienangebot).
Ende Februar bis Ende
Juni
Trimester 2
Trimester 3
Anfang Juli (!) bis Ende
Oktober
Das dritte Trimester an der
Victoria University of
Wellington ist für den
Austausch nicht geeignet
(stark reduziertes
Studienangebot).
Die obige Tabelle stellt die Semesterzeiten nur grob dar. Die genauen Semesterzeiten der
jeweiligen Partneruniversitäten können abweichen und lassen sich über deren Internetseiten
herausfinden (Suche nach „Academic Calendar“).
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4. Die Bewerbung
Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an einer australischen oder neuseeländischen
Partneruniversität werden folgende Unterlagen benötigt (bitte geben Sie die Unterlagen in der
angegebenen Reihenfolge ab):
 Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung aus und geben Sie ein ausgedrucktes 1 - fach
Exemplar bei uns ab. Das Online-Portal ist ab 1. Mai geöffnet.
 Nachweis der Englischkenntnisse:
1 - fach
Für die Bewerbung um den Austauschplatz in Dezernat III werden als Nachweis Ihrer
Englischkenntnisse akzeptiert:
- DAAD-Sprachzeugnis: Den etwa einstündigen Sprachtest können Sie am DeutschAmerikanischen Institut Tübingen (d.a.i.) ablegen: https://www.daituebingen.de/sprachkurse/sprachtests.html
Für die Bewerber/-innen für das Austauschprogramm Australien/Neuseeland gibt es
eine eigene Testmöglichkeit beim d.a.i.! Sie können sich hier online anmelden:
https://www.daituebingen.de/kurse/webbasys/index.php?kathaupt=12&knr=16%2F2-DAA01
- TOEFL: https://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung-dezernate/iiiinternationale-angelegenheiten/fachsprachenzentrum/sprachenkurskonzepte/landesspezifische-sprachpruefungen/toefl-ibtr-test.html
- IELTS-Test: https://www.britishcouncil.de/pruefung/ielts
Bitte reichen Sie ein originales Testergebnis oder eine beglaubigte Kopie ein.
Beglaubigungen können bei Vorlage des Originals an der Infotheke im Dezernat III,
Wilhelmstraße 9 (Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr von 9-12 Uhr) kostenlos
vorgenommen werden. Bitte lassen Sie sich Ihre Unterlagen frühzeitig und nicht am
letzten Tag des Bewerbungszeitraums beglaubigen. Bitte kümmern Sie sich so
frühwie möglich um Ihren Sprachnachweis – oft sind die Testtermine Wochen im
Voraus ausgebucht.
Bei erfolgreicher Bewerbung und Zuteilung eines Austauschplatzes muss für die
Gastuniversität ggf. ein weiterer Sprachnachweis erbracht werden (siehe Punkt 7
in diesem Kapitel)
 Lebenslauf (englisch, tabellarisch; gerne, aber nicht zwingend im US-Format), bis 1 - fach
zu 2 Seiten
 Beschreibung Ihres Studienvorhabens (auf Englisch – etwa 2 Seiten)
1 - fach
Die Beschreibung des Studienvorhabens spielt bei der Platzierung und Vergabe der
zur Verfügung stehenden Plätze eine entscheidende Rolle. Geben Sie
fachspezifische Gründe für die Wahl der Hochschule(n) an, für die Sie sich bewerben
möchten. Bei der Online-Bewerbung können Sie bis zu fünf Wunschuniversitäten
angeben. Bitte richten Sie Ihr Motivationsschreiben auf Ihren Erstwunsch aus. Zweitund Drittwunsch können zusätzlich (kurz!) beschrieben werden.
U
U
Sie sollten im Motivationsschreiben auf folgende Punkte eingehen:
- Was ist das Ziel Ihres Auslandsaufenthaltes?
- Warum wollen Sie in das besagte Land und an Ihre Wunschuniversität?
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-
Was macht Ihre Wunschuniversität aus? Wieso haben Sie sich für sie
entschieden und nicht für eine andere?
Welche Kurse wollen Sie dort belegen und wie passen diese in Ihren
Studienverlauf in Tübingen? Wie planen Sie Ihr weiteres Studium?
Welche Probleme könnte es vielleicht geben und wie haben Sie sich bereits
mit diesen auseinandergesetzt? (z.B. australische Semesterzeiten,
Anrechnung von Leistungen, Finanzierung des Aufenthalts etc.)
Form: Anschreiben
 Auflistung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen, „Transcript of Records“
2 - fach
(Formular im Internet)
Füllen Sie dieses Formblatt unter Beachtung der beiliegenden Anleitung in Englisch
sehr sorgfältig aus, da es die Grundlage für Ihre Einstufung an der ausländischen
Hochschule ist.
Das ausgefüllte Formular bringen Sie dann
- mit den entsprechenden Original-Scheinen (im Fall dass an Ihrer Fakultät
Scheine als Leistungsnachweise verwendet werden)
- einen von Ihrem Prüfungsamt ausgestellten und beglaubigten Auszug aus
dem Campus-System (wenn Ihre Fakultät das Campus-System verwendet)
zur Beglaubigung an die Infotheke im Dezernat III, Wilhelmstraße 9 (Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr von 9-12 Uhr). Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Tag des
Bewerbungszeitraums mit der Beglaubigung des Transcripts! Transcripts mit
handschriftlichen Korrekturen können wir nicht annehmen.
 Beglaubigte Kopie des Zwischenprüfungs- bzw. Bachelorzeugnisses (soweit 2 - fach
vorhanden). Auch hier gilt: Beglaubigungen können bei Vorlage des Originals an der
Infotheke im Dezernat III, Wilhelmstraße 9 (Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr von 9-12
Uhr) kostenlos vorgenommen werden. Bitte lassen Sie sich Ihre Unterlagen
frühzeitig und nicht am letzten Tag des Bewerbungszeitraums beglaubigen.
 Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (erhalten Sie wiederum an der 1 - fach
Infotheke)
Kopie des Reisepasses; eine Beglaubigung ist hier nicht notwendig. Der Reisepass 1 - fach
muss noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr aus dem Ausland gültig sein.
16. Juni
Bitte geben Sie diese Unterlagen bis zum
im Dezernat für Internationale
Angelegenheiten – Studium und Studierendenaustausch, Wilhelmstrasse 9, an der Info-Theke,
1. Stock, ab. Die Infotheke ist bis 12:00 Uhr geöffnet.
Einreichungen per Post sind nicht möglich!
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5. Der zeitliche Ablauf nach der Bewerbung
Zur Orientierung bzgl. des zeitlichen Ablaufs nach der Bewerbung hier eine grobe Übersicht:
Zeitpunkt
Schritt
16. Juni
Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Dezernat III
Bis max. Ende Juli
Die Auswahlkommission sichtet die Bewerbungen und teilt die
Bewerber/-innen an die Partnerhochschulen zu. Als Auswahlkriterien
werden angesetzt:
- Fachliche Qualifikation
- Sinnhaftigkeit und Begründung des Studienvorhabens
- Sprachkenntnisse
- Formale Anforderungen (Vollständigkeit der Unterlagen,
ordentlicher Zustand der Unterlagen, richtige Reihenfolge etc.)
- Außerfachliche Kriterien, z.B. praktische Erfahrung,
ehrenamtliches Engagement des/der Bewerbers/-in
Spätestens Ende Juli
Versand der Zu- und Absagenbescheide durch Dezernat III
Unterschiedlich je nach
Gastuniversität und
Zeitpunkt Ihres
Auslandssemesters
(Wintersemester oder
Sommersemester)
Bei Zusage: Dezernat III nominiert Sie an Ihre Gastuniversität. Sie
bewerben sich an Ihrer Gastuniversität und müssen dafür weitere
Dokumente einreichen. Dazu gehört ggf. ein weiterer Nachweis Ihrer
Englisch-Kentnisse (siehe Punkt 7in diesem Kapitel) und ggf. ein
aktualisiertes, auf die Gastuniversität zugeschnittenes Studienvorhaben
oder ein aktualisiertes Transcript of Records.
Nach Bewerbung an der Die Gastuniversität prüft die Bewerbung und versendet anschließend den
Gastuniversität
Zulassungsbescheid, also die offizielle Bescheinigung, dass und wann Sie
an der Gastuniversität studieren werden.
Im Idealfall 1-2 Monate
vor Beginn des
Auslandssemesters
Sie erhalten den Zulassungsbescheid. Erst dann können Sie Ihr Visum
beantragen und sollten Sie Ihren Flug buchen.
6. Zum Auswahl- und Platzierungsverfahren
Die australischen und neuseeländischen Universitäten überlassen das Auswahlverfahren der
Universität Tübingen, die im Rahmen der bestehenden Austauschprogramme Studierende zur
Zulassung vorschlagen kann. In der Regel werden diese Nominierungen von den
Partneruniversitäten akzeptiert. Sie können jedoch Vorschläge ablehnen, wenn die
Zulassungsvoraussetzungen eines Departments nicht erfüllt werden. Wir sind jeweils bemüht,
diese 'kritischen' Fälle vorab zu klären, so dass Ablehnungen von Bewerbern in der Praxis sehr
selten vorkommen.
Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich zunächst im Dezernat III um einen Platz im Rahmen des
Austauschprogrammes unter Angabe von maximal fünf Präferenzen in Bezug auf die Wahl der
Hochschule bewerben. Ein Anspruch auf einen Studienplatz an einer bestimmten Hochschule
besteht nicht. Die Auswahlkommission versucht unter Berücksichtigung der eingereichten
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Bewerbungsunterlagen, vor allem des Studienvorhabens, die zur Verfügung stehenden Plätze so
zu besetzen, dass für Sie angemessene Studienbedingungen an der Gastuniversität gegeben sind.
Wir erhalten jedes Jahr mehr Bewerbungen als Plätze an unseren Partneruniversitäten zur
Verfügung stehen. Dies macht es der Auswahlkommission unmöglich, in allen Fällen Ihre erste
Präferenz berücksichtigen zu können. Die Auswahlkommission ist allerdings in jedem Einzelfall
bemüht, eine für Sie befriedigende Lösung zu finden, wobei die akademische und persönliche
Qualifikation, die Eignung des Studienvorhabens oder spezifische Projekte im Hinblick auf die
Studienmöglichkeiten der Gastuniversität berücksichtigt werden. Leider müssen wir auch eine
Vielzahl an Bewerbungen ablehnen. Deshalb sollten Sie sich bemühen, in Ihrem Studienvorhaben
nachvollziehbar darzulegen, weshalb Sie sich für einen Studienaufenthalt an Ihrer
Wunschuniversität bewerben!
Bis spätestens jeweils Ende Juli werden Sie ein Ergebnis des Auswahlverfahrens erhalten. Wenn
wir Ihnen ein konkretes Studienplatzangebot machen, müssen Sie über dessen Annahme oder
Ablehnung verbindlich schriftlich entscheiden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie im
australischen/neuseeländischen Semester 1 (unser Sommersemester) oder im Semester 2 (unser
Wintersemester) an der Partnerhochschule studieren möchten.
7. Englisch-Nachweise für die Gastuniversitäten nach der Zusage durch Dez. III
Für die Bewerbung um einen Austauschplatz im Dezernat III ist der TOEFL oder IELTS-Test nicht
zwingend notwendig. Es reicht auch das kostengünstigere DAAD-Sprachzertifikat als Nachweis
aus. Bitte achten Sie darauf, dass der eingereichte Sprachtest nicht älter als zwei Jahre sein sollte.
Falls Sie durch das Dezernat III einen Platz an einer australischen oder neuseeländischen
Universität zugeteilt bekommen, müssen Sie wie bereits erwähnt noch weitere Unterlagen für
Ihre Gastuniversität einreichen. Dazu gehört auch ein Sprachnachweis und dann reicht unter
Umständen das DAAD-Sprachzertifikat nicht mehr aus 1. Einige Universitäten verlangen dann
zwingend den TOEFL oder IELTS-Test. Konkret werden verlangt (Stand April 2016, Änderungen
möglich):
Universität
UNSW, Sydney
UTS, Sydney
1
Akzeptierte Sprachnachweise
IELTS 6.5 overall (min. 6.0 in each subtest)
TOEFL internet-based (iBT): 90 overall (min.23 in writing, 22 in reading,
listening and speaking)
TOEFL paper-based (PBT): 577 overall (min. 5.0 in Test of Written English)
Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) und Cambridge Certificate
of Proficiency in English (CPE):
- Dec 2014 session & earlier: C grade (CAE) bzw. C1 grade (CPE)
- Jan 2015 session & onwards: 176 overall (min.169 in each subtest,
CAE) bzw. 180 overall (min.180 in each subtest, CPE)
DAAD-Sprachzeugnis nicht ausreichend
DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien ausreichend
TOEFL und IELTS werden aber von allen Universitäten akzeptiert.
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Griffith University, DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien ausreichend
Brisbane
UQ, Brisbane
DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien und Abiturnote
befriedigend oder besser
QUT, Brisbane
DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien und Abiturnote
befriedigend oder besser
UWA, Perth
DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien und Abiturnote
befriedigend oder besser
University of Otago, DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen Kategorien
Dunedin, NZ
VUW, Wellington,
NZ
Bachelor-Studierende: DAAD-Sprachzeugnis mit mindestens B in allen
Kategorien
Master-Studierende: TOEFL 80 (iBT) or IELTS 6.0 overall with no sub-score
below 5.5;
Master-Studierende Jura: TOEFL mit 100 oder IELTS 7.0
Mehr Informationen zu TOEFL und IELTS finden Sie unter II.3 und II.4.
II. Praktische Hinweise
1. Visum
Neuseeland
Allgemeine Informationen
Australien
2. Unterkunft
Bei der Suche nach einer Unterkunft ist Ihnen nach der Zulassung die Gastuniversität behilflich.
Die Wohnsituation und -suche gestaltet sich an jeder Universität unterschiedlich. An einigen
Universitäten haben Sie als Austauschstudent/-in einen garantierten Platz im
Studentenwohnheim, bei anderen müssen Sie sich für einen Wohnheimsplatz bewerben. Bei der
Suche nach einer privaten Wohnung oder Wohngemeinschaft unterstützt Ihre Gastuniversität Sie
mit entsprechenden Informationen (z.B. lokale Internetseiten zur Wohnungssuche oder einer
Facebook-Gruppe zur Kontaktaufnahme mit anderen Austauschstudierenden, die auch eine
Wohnung suchen). Insgesamt ist das Wohnen in australischen und neuseeländischen Städten
teurer als in Deutschland! Mehr als 90% aller Tübinger Teilnehmer am Austauschprogramm
wohnen übrigens in Privatzimmern bzw. in Privathäusern. Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten,
sollten Sie die Erfahrungsberichte Ihrer Kommilitonen lesen, die häufig auch zum Thema
"Wohnen" konkrete Angaben gemacht haben.
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3. Was ist der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL)?
Normalerweise müssen alle ausländischen Studienbewerber im englischsprachigen Ausland,
deren Muttersprache nicht Englisch ist, den TOEFL ablegen. Ein ausreichendes Ergebnis dieses
Tests stellt sozusagen die Eintrittskarte in die jeweilige Hochschule dar. Der Test wird vom
Educational Testing Service (ETS) angeboten. Jährlich nehmen weltweit etwa 800.000 Studierende
an diesem Test teil.
Seit Einführung des internet-based TOEFL im September 2005 gibt es auch ein TOEFL-Testzentrum
in Tübingen. Mehr Informationen hier: http://www.uni-tuebingen.de/de/55809
Bitte beachten Sie, dass Sie sich frühzeitig für einen Testtermin anmelden sollten, da die Termine
oft ausgebucht sind. Vor dem Test sollten Sie sich mit der Testmethode vertraut machen
(multiple-choice-Verfahren). In den Buchhandlungen in Tübingen sind Vorbereitungsbücher
verschiedener Verlage (Kosten zwischen 20.- und 80.- Euro) erhältlich.
Als Ergebnis wird Ihnen eine Punktzahl (score) mitgeteilt, als Maximalpunktzahl kann ein score
von 120 erreicht werden. Alle Ergebnisse,
- die zwischen 100 und 120 liegen, können als ausgezeichnet bezeichnet werden und
bereiten im Hinblick auf die Zulassung an einer australischen oder neuseeländischen
Hochschule keinerlei Probleme;
- die zwischen 79 und 99 (oder höher) liegen, sind gut bis sehr gut;
- die zwischen 61 und 78 liegen, sind sehr problematisch und der Test muss in der Regel
wiederholt werden;
- die unter 61 liegen, sind nicht ausreichend; eine Zulassung an einer australischen bzw.
neuseeländischen Hochschule ist dann nicht möglich.
Selbstverständlich kann man den TOEFL beliebig oft wiederholen. Die Testgebühr in Höhe von
zurzeit 245 US$ muss natürlich jeweils neu bezahlt werden.
4. Was ist das “International English Language Testing System” (IELTS)?
Der IELTS-Test ist ein weiterer Sprachnachweis, den einige Universitäten in den genannten
Ländern anerkennen und den Sie i.d.R. alternativ zum TOEFL einreichen können. Es gibt zwei
verschiedene IELTS-Tests, Sie sollten sich für den Test mit dem akademischen Modul anmelden.
Der Test kostet 210 €. Anmelden können Sie sich online über die Webseite des British Council
herunterladen.
III. Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten
Ein Studienaufenthalt in Australien oder Neuseeland ist durch die anfallenden Flug-,
Versicherungs- und Visakosten sowie die in diesen Ländern traditionell hohen
Lebenshaltungskosten eine finanzielle Belastung für jeden Austauschstudierenden. Im Folgenden
haben wir daher einige Angaben über die Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsstudiums
und die Regelungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zusammengestellt.
- 10 -
1.Baden-Württemberg-STIPENDIUM
Der wichtigste Stipendiengeber für Studierende, die an den Austauschprogrammen der
Universität Tübingen teilnehmen, ist die Baden-Württemberg Stiftung, die mit dem BadenWürttemberg-STIPENDIUM Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten fördert. Das Stipendium
umfasst in der Regel eine monatliche Förderrate von 500 € für maximal 5 Monate.
Bewerbungsvoraussetzungen
Das Stipendium richtet sich an gute bis sehr gut qualifizierte Tübinger Studierende, die an einem
der folgenden Austauschprogramme teilnehmen:
- Austauschprogramm mit Partneruniversitäten
- Institutspartnerschaften
Es können Auslandsaufenthalte im Zeitraum August eines Jahres bis Juli im Jahr darauf gefördert
werden. Bewerbungsfrist ist imemr Mitte Februar.
Achtung: Falls Sie bereits im Semester 1 (unser Sommersemester) nach
Neuseeland gehen möchten (Studienbeginn im Gastland im Februar), müssen
Bewerbung um den Austauschplatz für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM
Zeitpunkt der Bewerbung muss noch keine Zulassung der ausländischen
vorliegen.
Australien oder
Sie sich vor der
bewerben. Zum
Gasthochschule
Auswahl
Gefördert werden gute gute bis sehr gut qualifizierte Tübinger Studierende, die von der
Auswahlkommission als die Besten ihres Faches bewertet werden (entsprechend dem Prozentsatz
der Bewerbungen pro Fach). Hauptsächliches, aber nicht ausschließliches Kriterium der Auswahl
sind die Studienleistungen. Lebenslauf, Gutachten, Studienvorhaben, ehrenamtliches Engagement
und eventuell die Abiturnote spielen für die abschließende Bewertung der Bewerbung ebenfalls
eine Rolle.
Bewerbung
Bitte informieren Sie sich zu den Einzelheiten des Stipendiums über die entsprechenden
Internetseiten.
2. Jahresstipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Der DAAD vergibt Jahresstipendien für Studierende aller Fächer:
Jahresstipendien für Bachelor-Studierende bzw. Studierende ohne Abschluss
Jahresstipendien für Graduierte aller Fächer
Während das Baden-Württemberg-STIPENDIUM einsemestrige Aufenthalte fördert, ist das DAADStipendium für zweisemestrige Aufenthalte gedacht. Bitte beachten Sie die teils sehr frühen
Bewerbungsdeadlines. Die Bewerbung wird direkt an den DAAD gerichtet.
3. Sonstige Stipendien und Stipendienorganisationen
Die verschiedenen Organisationen und Stiftungen wie die Studienstiftung des deutschen Volkes,
das Cusanus-Werk, die Hans-Böckler-Stiftung, die parteinahen Stiftungen wie die Friedrich-EbertStiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung etc., gewähren
Stipendien zum Studium im Ausland nur den bereits in die jeweilige Stiftung aufgenommenen
Studierenden. Sie lehnen sich dabei an die Richtlinien des BAföG an.
- 11 -
Stipendien der deutschen Stiftungen können über die Seite www.stiftungsindex.de gefunden
werden.
Außerdem kann sich für weitere Stipendien (auch außerhalb der Stiftungen) eine Suche über die
Stipendiendatenbank www.stipendienlotse.de lohnen.
4. Auslands-BAföG: Die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Deutsche und Deutschen gleichgestellte Studierende können auch für ein Studium im Ausland
Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Auslandsstudiums besteht gemäß § 5
Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ein Rechtsanspruch, wenn
 dieses Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und zumindest ein Teil des
Auslandsstudiums auf das Studium angerechnet werden kann oder,
 die Ausbildung im Inland nicht durchführbar ist und
die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Nach dem Ausbildungsstand förderlich ist ein Auslandsstudium, wenn der Studierende in der
gewählten Fachrichtung die Grundkenntnisse während einer zumindest einjährigen Ausbildung
bereits erlangt hat.
Da der Bedarf durch die bei Auslandsstudien vorgesehenen Zusatzleistungen erheblich höher
werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung
für die Durchführung eines Studiums im Ausland haben, die wegen der Höhe des anzurechnenden
Einkommens im Inland selbst keine Förderung erhalten.
Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für maximal ein Jahr gefördert.
Dabei werden folgende Zuschläge geleistet:
 Auslandszuschlag (für Australien und Neuseeland z.Zt. 85 €),
 die Aufwendungen für je eine Hin- und Rückreise zum Ort der Ausbildung (pauschal pro Fahrt
500 Euro),
 nachweisbar notwendige Studiengebühren bis 4.600 € für maximal ein Studienjahr und ein
 Zuschuss zur Krankenversicherung (soweit erforderlich).
Studierende, die für ein Auslandsstudium gefördert werden, erhalten die hierdurch bedingten
Mehrkosten für Studiengebühren nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss.
Für ein Praktikum in Australien oder Neuseeland, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer
Hochschule gefordert wird (Pflichtpraktikum), wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn die
Hochschule anerkennt, dass die fachpraktische Ausbildung im Ausland einem im Inland
abzuleistenden Praktikum gleichwertig ist.
Zuständig für die Förderung sind die nachfolgend genannten Studierendenwerke. Nur dort
können Sie die entsprechenden Anträge und weitergehende Informationen erhalten, nur dort
können die Anträge eingereicht werden (das Tübinger Studierendenwerk ist nicht zuständig):
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Für Australien:
Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Tel.: 06421 / 296 -203, -204
[email protected]
Für Neuseeland:
Studentenwerk Frankfurt / Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt / Oder el.: 0335 / 5650922
Fax: 0335 / 5650999
[email protected]
Hierzu noch zwei Hinweise: Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag frühzeitig, mindestens sechs Monate
vor dem beabsichtigten Auslandsaufenthalt. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung eines
Antrages mehrere Monate. Und bitte bedenken Sie, dass im Ausland nur die Fortsetzung eines
schon im Inland begonnenen Fachstudiums gefördert werden kann. Ein "Studium Generale", zu
dem Sie möglicherweise als Gast einer Universität im Ausland eine gewisse Neigung verspüren
könnten, kann im Rahmen von BAföG nicht gefördert werden, sondern würde möglicherweise als
Fachwechsel interpretiert.
IV. Anhang
Erläuterungen zur Tabelle auf der folgenden Seite: Für jede Universität und für jedes Studienfach
ist angegeben, welcher höchste akademische Grad jeweils angestrebt werden kann. Dabei
bedeutet
- = Das entsprechende Fach ist nicht vertreten
1 = bis Bachelor of Arts (B.A.), bzw. Bachelor of Science (B.Sc.)
2 = bis Master of Arts (M.A.), bzw. Master of Science (M.Sc.)
3 = bis Doctor of Philosophy (Ph.D.)
Anmerkungen
1. Ein B.A./B.Sc.-Programm bietet nicht mehr als das, was hier in den ersten sechs Semestern zu
absolvieren ist. Für höhere Semester also nicht geeignet.
2. Eine Universität bietet Studierenden im 7. und 8. Semester zum Zeitpunkt des
Auslandsaufenthaltes dann geeignete Studienbedingungen, wenn mindestens der Abschluss eines
M.A., bzw. eines M.Sc. möglich ist.
3. Wo ein Ph.D. erworben werden kann, dürften ausgezeichnete Studienmöglichkeiten vorhanden
sein. Ein Ph.D. wird in der Regel nur von den größeren Departments mit weit gefächerten
Spezialisierungsmöglichkeiten im jeweiligen Fach angeboten.
- 13 -
Fächerschlüssel
SOC
POL
LAW
3
3
3
2
1
1
3
3
3
3
3
2
3
2
3
3
3
2
2
3
-
3
3
3
3
PSY
2
SPO
3
EDU
2
REL
2
HST
3
PHI
Western Australia
3
BUS
Queensland
3
ECO
New South Wales
ART
AUSTRALIEN
ENG = English
LAW = Law
LING = Linguistics
MED = Media Studies / Film / Journalism
MAT = Mathematics
PHY = Physics
CPS = Computer Science
BIO = Biology
CHE = Chemistry
BCH = Biochemistry
GEO = Geology
GGR = Geography
SWK = Social Work
ANT
ANT = Anthropology
ART = Art/History of Art
MUS = Musicology
ECO = Economics
BUS = Buisness Administration
PHI = Philosophy
HST = History
REL = Religious Studies
EDU = Education
SPO = Sports (Studies)
PSY = Psychology
SOC = Sociology
POL = Political Science
-
2
3
3
3
3
-
3
3
3
-
-
2
2
-
-
-
3
2
-
-
2
2
2
-
-
-
3
-
3
University of Queensland, Brisbane
3
2
3
3
3
3
2
3
3
3
Queensland University of Technology, Brisbane
-
-
3
3
-
1
-
3
-
University of Western Australia, Perth
1
3
3
3
3
3
-
3
University of Otago, Dunedin
3
3
3
3
3
3
3
Victoria University of Wellington, Wellington
2
2
3
3
3
3
Studienfächer / Institutionen
University of New South Wales, Sydney
University of Technology, Sydney
Griffith University
NEUSEELAND
MED
MAT
PHY
CPS
BIO
CHE
BCH
GEO
GGR
SWK
Western Australia
LIN
Queensland
COM
New South Wales
Studienfächer / Institutionen
ENG
AUSTRALIEN
University of New South Wales, Sydney
3
3
-
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
University of Technology, Sydney
-
2
-
2
2
3
2
3
-
2
3
-
-
Griffith University
2
2
-
2
-
2
2
2
2
2
-
-
2
University of Queensland, Brisbane
3
3
2
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Queensland University of Technology, Brisbane
-
3
-
-
2
2
2
-
-
-
-
-
-
University of Western Australia, Perth
3
3
-
-
3
3
3
3
3
-
3
3
1
University of Otago, Dunedin
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Victoria University of Wellington, Wellington
3
3
3
2
3
3
3
3
3
3
3
3
2
NEUSEELAND
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