Leitfaden zur LEADER-Projekteinreichung

Leitfaden zur LEADER-Projekteinreichung
in der Lokalen Aktionsgruppe „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“
Weiz, April 2016
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Sehr
geehrte
EinwohnerInnen
der
„Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“!
Lokale
Aktionsgruppe
Mit 01. Juni 2015 ist die Lokale Aktionsgruppe „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“
in die neue LEADER-Periode 2014-2020 gestartet. Auch in dieser Periode stellen Ihre
Projektideen und Ihr Engagement einen wesentlichen Bestandteil einer erfolgreichen
regionalen Entwicklung dar.
Gleichzeit fiel mit Juni 2015 auch der Startschuss zu den Vorbereitungsarbeiten für den
neuen Projekteinreichungs- und Projektauswahlmodus. Dieser einheitliche Prozess
gewährleistet eine objektive und transparente Projektauswahl, um mit den zur Verfügung
stehenden Fördermitteln wesentliche Akzente setzen und so die Entwicklung unserer Region
vorantreiben zu können.
Der vorliegende Leitfaden bietet Ihnen als ProjektwerberIn einen Überblick darüber:




welche formalen Rahmenbedingungen durch das LEADER-Programm vorhanden sind
welchem Ablauf die Projektauswahl folgt
welche Kriterien für die Projektbeurteilung herangezogen werden und
wie die Einreichung von Projekten auszusehen hat.
Bei etwaigen, weiteren Fragen steht unser Team „Almenland & Energieregion
Weiz-Gleisdorf“ jederzeit gerne zur Verfügung.
Geschäftsführerin
Dr. Iris Absenger-Helmli
Geschäftsführer
Jakob Wild
Assistenz der GF
MMag. Nicole Schuster
Assistenz der GF
Michaela Hirtler
Kontakt:
Büro Energieregion
Almenlandbüro
Franz-Pichler-Straße 32, 8160 Weiz
Fladnitz 100, 8163 Fladnitz/Teichalm
T: +43 (0) 664 / 88 44 73 73
T: +43 (0) 3179 / 23 000 14
E: [email protected]
Wir hoffen Ihnen mit diesem Leitfaden eine nützliche Unterlage zur Projekteinreichung und
-auswahl bereitzustellen und freuen uns auf Ihre Projektideen!
Das Team „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“
1
Formale Rahmenbedingungen
Die LEADER-Förderung erfolgt in zeitlich begrenzten Förderperioden, wobei es bisher vier
Förderperioden gab: 1991–1994 (LEADER I), 1994–1999 (LEADER II), 2000–2006 (LEADER+)
und 2007-2013. In der neuen LEADER-Periode 2014-2020 ist die Förderung wieder Teil des
EU-Programms für die Ländliche Entwicklung. In der Steiermark wird LEADER über das neue
Regionalressort des Landes Steiermark als landesverantwortliche Stelle mit dem
ressortverantwortlichen Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Michael Schickhofer
abgewickelt.
In dieser LEADER-Periode wurden für die gesamte Steiermark ca. 48,8 Mio. € Fördermittel
(80% EU, 14% Land, 6% Bund) reserviert. Dieses Budget verteilt sich auf 15 Lokale
Aktionsgruppen in der Steiermark. Der Lokalen Aktionsgruppe LAG „Almenland &
Energieregion Weiz-Gleisdorf“ wurde eine Fördersumme von € 3 Mio. für LEADER-Projekte
zugeteilt. Dieser Betrag errechnet sich aus einem Grundbetrag pro Aktionsgruppe in Höhe
von € 1,4 Mio. sowie einem Anteil basierend auf der endgültigen Punktezahl der Lokalen
Entwicklungsstrategie, der Fusionsbereitschaft der LAG sowie deren Performance in der
Vergangenheit.
Die Zuteilung der Förderungen in Höhe von € 3 Mio. und somit die Projektauswahl obliegt in
dieser Periode der Lokalen Aktionsgruppe selbst und hier dem neu definierten
Projektauswahlgremium. Die erste Möglichkeit zur Projekteinreichung startet mit 30.
September 2015. Die nächste Möglichkeit für Projekteinreichungen wird es aller Voraussicht
nach im Frühjahr 2016 geben.
Nähere Informationen zum Projektauswahlgremium (kurz: PAG) entnehmen Sie bitte dem
Kapitel „Beurteilungskriterien zur Projektauswahl“ in diesem Leitfaden.
2
Ablauf zur Projektauswahl
Der Ablauf zur Projektauswahl von eingereichten Projekten folgt einem vordefinierten und
für jede/n ProjektwerberIn einheitlichen Ablauf.
Für die zweite Einreichung von Projekten im Frühjahr 2016 für die LEADER-Periode
2014-2020 ist nachfolgender Ablauf vorgesehen:
3
Ad 1) Einbringung Projekt durch Projektwerber & Feedback durch LAG-Management
Von 08. Februar 2016, 00:00 Uhr, bis 25. April 2016, 13:00 Uhr1, haben alle
ProjektwerberInnen Zeit ihre Projekte in der LAG „Almenland & Energieregion WeizGleisdorf“ einzubringen. Innerhalb dieses Zeitraums steht das LAG-Management mit allen
ProjektwerberInnen in regem Austausch, damit die eingereichten Unterlagen inkl.
notwendiger Beilagen, sofern notwendig, vervollständig werden.
Die notwendige Form zur Einreichung sowie die Kontaktdaten bei etwaigen Fragen
entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Einreichung von Projekten“ in diesem Leitfaden.
Ad 2) Weiterleitung an Projektauswahlgremium & Bewertung durch PAG
Auch nach Ablauf der Einreichfrist bleibt der Kontakt zwischen dem LAG-Management und
dem Projektwerber aufrecht, um bei Bedarf den jeweiligen Projektantrag (weiter) zu
vervollständigen. Voraussichtlich in Kalenderwoche 182 erfolgt die Weiterleitung der
Projektanträge an das Projektauswahlgremium. Dieses entscheidet unter Ausschluss der
Öffentlichkeit über die einzelnen Projektanträge. Ein genauer Termin für die Bewertung wird
noch bekanntgeben.
Detaillierte Informationen zu den Projektauswahlkriterien entnehmen Sie bitte dem Kapitel
„Beurteilungskriterien zur Projektauswahl“ in diesem Leitfaden.
Ad 3) Weiterleitung an Land Steiermark & Bewertung durch Land Stmk.
Die Entscheidung des Projektauswahlgremiums inkl. sämtlicher Projektanträge wird im
Anschluss durch das LAG-Management an die LEADER verantwortliche Landesstelle
übermittelt. Diese prüft sämtliche, durch das Projektauswahlgremium positiv beurteilten
Projektanträge auf Einhaltung formaler sowie inhaltlicher Vorgaben. Nach abgeschlossener
Bewertung wird das Ergebnis der Prüfung dem Projektwerber sowie dem LAG-Management
mitgeteilt.
Ad) 4 Ausstellung Fördervertrag & Umsetzung Projekt durch Projektträger
Im Falle dessen, dass dem Projektantrag stattgegeben wurde, wird von Seitens des Landes
Steiermark der entsprechende Fördervertrag ausgestellt. Nach Zugang des Fördervertrages
kann der Projektträger mit der Projektumsetzung beginnen.
1
2
Verlängerung: ursprünglich bis 07. März 2016.
Verkürzung: ursprünglich bis 21. KW.
4
Beurteilungskriterien zur Projektauswahl
Die Projektauswahl obliegt in dieser Periode dem Projektauswahlgremium der jeweiligen
Lokalen Aktionsgruppe. Das Gremium der „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ ist
eine Gruppe aus 18 Personen, darunter 7 Frauen und 11 nicht-öffentliche VertreterInnen.
Nachfolgender Auflistung können Sie die einzelnen Mitglieder des Projektauswahlgremiums
und deren Schwerpunkt bei der Projektbeurteilung entnehmen.
Ldf. Nr.
NAME (ohne Titel)
FOKUS/EXPERTISE
BEREICH
GESCHLECHT
1
Thomas Derler
Landwirtschaft
öffentlich
männlich
2
Erwin Eggenreich
Regionalentwicklung & Bildung
öffentlich
männlich
3
Ernst Gissing
Umwelt & Kultur
nicht-öffentlich
männlich
4
Erwin Gruber
Gemeindekooperationen
öffentlich
männlich
5
Gottfried Heinz
Kulinarik & Landwirtschaft
öffentlich
männlich
6
Karina Neuhold
Kulinarik
nicht-öffentlich
weiblich
7
Bernadette Pichler
Energie & Umwelt & Jugend
nicht-öffentlich
weiblich
8
Petra Pieber
Soziales & Mobilität
nicht-öffentlich
weiblich
9
Christine Pollhammer
Tourismus
nicht-öffentlich
weiblich
10
Hermine Ponsold
Kulinarik & Landwirtschaft
nicht-öffentlich
weiblich
11
Peter Raith
Kommunale Zusammenarbeit
öffentlich
männlich
12
Thomas Reisinger
Wirtschaft
nicht-öffentlich
männlich
13
Robert Schmierdorfer
Kulinarik & Landwirtschaft
öffentlich
männlich
14
Gerlinde Schneider
Frauen
öffentlich
weiblich
15
Eva Skergeth-Lopič
Soziales & Mobilität
nicht-öffentlich
weiblich
16
Christoph Stark
Regionalentwicklung & Kultur
öffentlich
männlich
17
Siegfried Weberhofer
Land- & Forstwirtschaft
nicht-öffentlich
männlich
18
Josef Wumbauer
Landwirtschaft
nicht-öffentlich
männlich
5
Die Mitglieder des Projektauswahlgremiums nehmen eine Projektauswahl anhand von
vordefinierten und für jede/n ProjektwerberIn einheitlichen Projektauswahlkriterien vor.
Hierzu dienen formelle als auch inhaltliche Projektauswahlkriterien.
Bei Projekten mit Marktorientierung und Wettbewerbsrelevanz ist zusätzlich ein
Businessplan obligatorisch.
Die formellen Projektauswahlkriterien beurteilen anhand von sieben Kriterien, ob die
Formalkriterien zur Projekteinreichung eingehalten werden.

Vorhandensein des Projektträgers: Ist bei Projekteinreichung bereits ein Projektträger
bekannt? Gibt es eine verbindliche Zusage des Projektträgers?

Fachliche Qualifikation des Projektträgers: Hat der Projektträger bereits Erfahrung
mit der Umsetzung von (Förder-)projekten? Hat der Projektträger bereits Erfahrung
mit LEADER?

Finanzierung (Eigenmittel): Können die notwendigen Eigenmittel zur
Projektumsetzung eingebracht werden? Gibt es bereits eine verbindliche Zusage zur
Eigenmittel-Finanzierung?

Finanzierung (Nachhaltige Wirtschaftlichkeit): Ist die Finanzierung des Projekts so
gestaltet, dass es langfristig finanzierbar ist? Kann sich das Projekt auf lange Sicht
gesehen ohne Förderungen, selbst finanzieren?
Beitrag zur Zielerreichung: Trägt das Projekt zu den Zielen der Lokalen
Entwicklungsstrategie bei? Detailliertere Informationen zu den Zielen der Lokalen

Entwicklungsstrategie entnehmen Sie bitte Kapitel „Einreichung von Projekten“ in diesem Leitfaden.

Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplanes: Trägt das Projekt zu mindestens einem der
drei Aktionsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie bei? Detailliertere Informationen zu
den Aktionsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie entnehmen Sie bitte Kapitel „Einreichung von
Projekten“ in diesem Leitfaden.

Einhaltung Vergaberecht (falls zutreffend): Wird aller Voraussicht nach das
Vergaberecht im Rahmen der Projektumsetzung eingehalten? Welche Vorkehrungen /
geplanten Maßnahmen gibt es zur Einhaltung des Vergaberechts?
Nachfolgend finden Sie die einzelnen, formellen Projektauswahlkriterien im übersichtlichen
Beurteilungsraster.
6
Formelle
Projektauswahlkriterien
Projekt:
LAG Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf
Vorhandensein des
Projektträgers
Fachliche Qualifikation des
Projektträgers
Finanzierung
(Eigenmittel)
Finanzierung
(Nachhaltige Wirtschaftlichkeit)
Beitrag zur Zielerreichung
der LES
Beitrag zur Umsetzung des
Aktionsplanes
Einhaltung Vergaberecht
(falls zutreffend)
2 Pkt
1 Pkt
0 Pkt
Zutreffend
Weniger zutreffend
Nicht zutreffend
Projektträger verbindlich
vorhanden
Trägerschaft in Aussicht
gestellt
Projektträger unklar
hohe Qualifikation
nachgewiesen
geringe Qualifikation
nachgewiesen
zu geringe oder keine
Qualifikation
Eigenmittel ausreichend
vorhanden
Eigenmittelaufbringung unklar,
aber in Aussicht gestellt
Eigenmittel nicht ausreichend
vorhanden
Wirtschaftlichkeit gegeben
Wirtschaftlichkeit unsicher
Wirtschaftlichkeit nicht gegeben
positive Wirkung auf mind. 3
Indikatoren d. Wirkungsmatrix
positive Wirkung auf mind. 1
Indikator d. Wirkungsmatrix
keine Wirkung auf Indikatoren d.
Wirkungsmatrix
positive Wirkung auf das
Aktionsfeldthema
Wirkung auf Aktionsfeldthema
unsicher
keine Wirkung auf
Aktionsfeldthema
Bundesvergabegesetz wird
eingehalten
unklar, aber Aussicht auf
Einhaltung
Bundesvergabegesetz wird nicht
eingehalten
Summe
7
Summe
Die inhaltlichen Projektauswahlkriterien beurteilen anhand von neun Kriterien die Qualität
des eingereichten Projekts.

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Welche positiven Auswirkungen hat
das Projekt auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel?

Ökologische Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur ökologischen Nachhaltigkeit bei
(z.B. Schutz Artenvielfalt Tier- und Pflanzenwelt, Nutzung erneuerbarer Energien)?
Achtung: der Aspekt „Klimaschutz und -wandel“ ist ein eigenes Kriterium und wird nicht im Zuge
dieses Kriteriums behandelt.

Soziale Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur sozialen Nachhaltigkeit bei (z.B.
Daseinsvorsorge, Schaffung Arbeitsplätze, Gleichberechtigung)?

Ökonomische Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur ökonomischen Nachhaltigkeit bei
(z.B. Sicherung Unternehmensexistenz, Erhaltung / Steigerung
Wettbewerbsfähigkeit)?

Multisektoral: Hat das Projekt positive Auswirkungen auf mehrere Sektoren /
Branchen?

Innovationsgrad: Ist das Projekt innovativ? Welchen Innovationsgrad besitzt das
Projekt?

Kooperation: Werden im Rahmen des Projekts Kooperationen durchgeführt? Wenn ja,
wie viele?
Barrierefreiheit: Wird im Zuge des Projekts der Aspekt der Barrierefreiheit behandelt?

Weit gefasster Begriff, der neben der klassischen Definition die Schaffung von Zugängen für alle Arten
von Minderheiten (MigrantInnen, AsylwerberInnen, alte Menschen, Alleinerziehende etc.) umfasst.

Gleichstellungsorientierung: Berücksichtigt das Projekt die Gleichstellung aller
Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, körperlicher Verfassung, sexueller
Orientierung, Herkunft, Ausbildungsgrad etc.?
Nachfolgend finden Sie die einzelnen, formellen Projektauswahlkriterien im übersichtlichen
Beurteilungsraster.
8
Inhaltliche, qualitative
Projektauswahlkriterien
Projekt:
LAG Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf
2 Pkt
1 Pkt
0 Pkt
Zutreffend
Weniger zutreffend
Nicht zutreffend
Bei tra g zum Kl i ma s chutz
wa hrs chei nl i ch
Bei tra g zum Kl i ma s chutz
uns i cher
Bei tra g zum Kl i ma s chutz
unwa hrs chei nl i ch
ökol ogi s ch na chha l tige
Bei trä ge wa hrs chei nl i ch
ökol ogi s ch na chha l tige
Bei trä ge uns i cher
ökol ogi s ch na chha l tige
Bei trä ge unwa hrs chei nl i ch
s ozi a l na chha l tige Bei trä ge
wa hrs chei nl i ch
s ozi a l na chha l tige Bei trä ge
uns i cher
s ozi a l na chha l tige Bei trä ge
unwa hrs chei nl i ch
ökonomi s ch na chha l tige
Bei trä ge wa hrs chei nl i ch
ökonomi s ch na chha l tige
Bei trä ge uns i cher
ökonomi s ch na chha l tige
Bei trä ge unwa hrs chei nl i ch
Projekt i s t s ektorübergrei fend
Projekt i s t nur i n geri ngem
Ma ße s ektorübergrei fend
Projekt i s t ni cht
s ektorübergrei fend
Innovationsgrad
Innova tions gra d vorha nden
Innova tions gra d geri ng
Projekt bes i tzt kei nen
Innova tions gra d
Kooperation
mi nd. 3 Koopera tions pa rtner
i nvol vi ert
mi nd. 1 Koopera tions pa rtner
i nvol vi ert
kei ne Koopera tions pa rtner
i nvol vi ert
Ba rri erefrei hei t vorha nden
Ba rri erefrei hei t geri ng
Projekt bes i tzt kei ne
As pkete der Ba rri erefrei hei t
Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel
Ökologische Nachhaltigkeit
(u.a. Biodiversität, erneuerbare Energie)
Soziale Nachhaltigkeit
(u.a. Daseinsvorsorge)
Ökonomische Nachhaltigkeit
Multisektoral
Barrierefreiheit
Gleichstellungsorientierung
(u.a. von Frauen initiierte, genderspezifische
Projekte)
Gl ei chs tel l ungs ori entierung
vorha nden
Gl ei chs tel l ungs ori entierung
Projekt bes i tzt kei ne
geri ng
Gl ei chs tel l ungs ori entierung
Summe
9
Summe
Pro Projektauswahlkriterium kann jedes Mitglied des Projektauswahlgremiums zwischen null
und zwei Punkten vergeben, wodurch für die formellen Kriterien max. 14 Punkte bzw. für die
inhaltlichen Kriterien max. 18 Punkte vergeben werden können.
Nachdem das Projekt anhand der formalen sowie inhaltlichen Projektauswahlkriterien
beurteilt wurde, werden die beiden Teilsummen in einem Ergebnisformular zu einer
Endsumme addiert.
Dieses Formular gibt klar und verständlich Auskunft darüber, welche Projekte

für eine Einreichung des Projektantrags beim Land Steiermark empfohlen werden
(A1, A2, B1, B2)

nach einer Überarbeitung für einen Antrag geeignet sind bzw. für einen Antrag als
nicht geeignet erscheinen (A3, B3, C1, C2, C3)
Im Falle von Kleinprojekten kommt ein vereinfachtes Auswahlverfahren zur Anwendung. Das
Projektauswahlgremium wendet die bereits dargestellten Projektauswahlkriterien an, jedoch
mit der Einschränkung, dass keine Punkte für die einzelnen Kriterien vergeben werden.
Anstelle dessen wird die Erfüllung der Kriterien mit einem Häkchen (✓) bzw. die NichtErfüllung mit einem Kreuz (✗) bewertet. Somit können für die formellen Kriterien max.
sieben bzw. für die inhaltlichen max. neun Häkchen vergeben werden. Sind die 16 Kriterien
zu mindestens 50 % erfüllt, wird eine Einreichung des Projektantrags empfohlen.
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisbewertung.
10
Ergebnis Bewertung
Projekt:
LAG Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf
6
18
14
_______________________
Punkte inhaltlich:
_______________________
Bewertung (A1-C3):
_______________________
Kommentar des Projektauswahlgremiums
(Genderansatz!):
________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
Beschluss Projektauswahlgremium:
(Einreichung, Ablehnung, Überarbeitung)
Grad der Erfüllung formaler Kriterien
Punkte formal:
12
C1
B1
Anforderungen formal
erfüllt, inhaltlich nicht
erfüllt
Anforderungen formal
erfüllt, inhaltlich
mangelhaft
A1
Anforderungen formal &
inhaltlich erfüllt
10
C2
Anforderungen formal
mangelhaft, inhaltlich nicht
erfüllt
B2
Anforderungen formal &
inhaltlich mangelhaft
A2
Anforderungen formal
mangelhaft, inhaltlich
erfüllt
5
B3
C3
Anforderungen formal &
inhaltlich nicht erfüllt
________________________________________________
Grad der Erfüllung inhaltlicher Kriterien
11
A3
Anforderungen formal nicht
Anforderungen formal nicht
erfüllt, inhaltlich
erfüllt, inhaltlich erfüllt
mangelhaft
Die Höhe der Förderungen für Projekte wurde gemäß Programm LE 14-20 durch die LAG
„Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ festgelegt. Diese Fördersätze entsprechen dem
Vorschlag des Bundes und sind Steiermark weit einheitlich.
Pro Projekt kommt nur ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen zur
Anwendung, wodurch in der Förderhöhe nicht zwischen Sach-, Personal- und
Investitionskosten unterschieden wird. Eine 100%-ige Förderung eines Projekts ist
ausgeschlossen.
FÖRDERSATZ
MASSNAHME
FÖRDERBARE
KOSTEN
ANMERKUNG
40 %
direkt einkommensschaffend /
direkt wertschöpfend
Investitions-, Sachund Personalkosten
Einhaltung der „de
minimis“-Regel
verpflichtend
60 %
nicht direkt einkommensschaffend
/ indirekt wertschöpfend
Investitions-, Sachund Personalkosten
-
80 %
Bildung (Konzeptionierung und
Durchführung, Lernende Regionen
und Lebenslanges Lernen) sowie
Projekte zu den Querschnittszielen
Jugendliche, Gender/Frauen,
Migrantinnen und Migranten,
Menschen mit besonderen
Bedürfnissen, Klima und Umwelt,
Demographie, regionale Kultur und
Identität
Konzeption,
Prozessbegleitung,
Bewusstseinsbildung;
nicht für investive
Maßnahmen
-
Kleinprojekte
Investitions-, Sachund Personalkosten
Projektuntergrenze:
EUR 1.000;
Projektobergrenze:
EUR 5.600
80 %
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Einreichung von Projekten
Da die Lokale Entwicklungsstrategie das Kerninstrument zur erfolgreichen Umsetzung dieser
LEADER-Periode ist, haben Projekten die eingereicht werden, die Realisierung dieser
Strategie durch die Projektumsetzung zu berücksichtigen.
Dementsprechend muss ein LEADER-Projekt mindestens eine der folgenden Wirkungen
erzielen:


die Wertschöpfung ist in der „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ gesteigert
die natürlichen Ressourcen und das kulturelle Erbe sind gefestigt oder nachhaltig
weiterentwickelt

für das Gemeinwohl wichtige Strukturen und Funktionen sind gestärkt
Hierzu können Projekte in den folgenden drei Aktionsfelder und deren unterschiedliche
-themen umzusetzen werden:
Oberste Priorität der eingereichten LEADER-Projekte soll der Aspekt der
„Gesamtregionalität“ haben. D.h. die umgesetzten Projekte sollen in ihrer Wirkung nicht auf
eine Kleinregion (z.B. eine Gemeinde) beschränkt sein. Im Idealfall werden Projekte durch
alle oder zumindest einen Großteil der Gemeinden der Lokalen Aktionsgruppe gemeinsam
umgesetzt und so eine gesamtregionale Wirkung erzielt.
Das entsprechende Projekt muss in den zum Download bereitstehenden Vorlagen zur
Projekteinreichung ausformuliert und dem LAG-Management in digitaler Form übermittelt
werden. Die Einreichung kann von 08. Februar 2016, 00:00 Uhr, bis 25. April 2016,
13:00 Uhr3, unter [email protected] erfolgen.
3
Verlängerung: ursprünglich bis 07. März 2016.
13