Leitfaden zur LEADER-Projekteinreichung in der Lokalen Aktionsgruppe „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ Weiz, April 2016 Zum Anschauen im PDF-Reader am besten unter: Anzeige -> Seitenanzeige -> Häkchen setzen bei: ✓ Zwei Seitenansicht ✓ Deckblatt in zwei Seitenansicht einblenden Sehr geehrte EinwohnerInnen der „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“! Lokale Aktionsgruppe Mit 01. Juni 2015 ist die Lokale Aktionsgruppe „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ in die neue LEADER-Periode 2014-2020 gestartet. Auch in dieser Periode stellen Ihre Projektideen und Ihr Engagement einen wesentlichen Bestandteil einer erfolgreichen regionalen Entwicklung dar. Gleichzeit fiel mit Juni 2015 auch der Startschuss zu den Vorbereitungsarbeiten für den neuen Projekteinreichungs- und Projektauswahlmodus. Dieser einheitliche Prozess gewährleistet eine objektive und transparente Projektauswahl, um mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln wesentliche Akzente setzen und so die Entwicklung unserer Region vorantreiben zu können. Der vorliegende Leitfaden bietet Ihnen als ProjektwerberIn einen Überblick darüber: welche formalen Rahmenbedingungen durch das LEADER-Programm vorhanden sind welchem Ablauf die Projektauswahl folgt welche Kriterien für die Projektbeurteilung herangezogen werden und wie die Einreichung von Projekten auszusehen hat. Bei etwaigen, weiteren Fragen steht unser Team „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ jederzeit gerne zur Verfügung. Geschäftsführerin Dr. Iris Absenger-Helmli Geschäftsführer Jakob Wild Assistenz der GF MMag. Nicole Schuster Assistenz der GF Michaela Hirtler Kontakt: Büro Energieregion Almenlandbüro Franz-Pichler-Straße 32, 8160 Weiz Fladnitz 100, 8163 Fladnitz/Teichalm T: +43 (0) 664 / 88 44 73 73 T: +43 (0) 3179 / 23 000 14 E: [email protected] Wir hoffen Ihnen mit diesem Leitfaden eine nützliche Unterlage zur Projekteinreichung und -auswahl bereitzustellen und freuen uns auf Ihre Projektideen! Das Team „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ 1 Formale Rahmenbedingungen Die LEADER-Förderung erfolgt in zeitlich begrenzten Förderperioden, wobei es bisher vier Förderperioden gab: 1991–1994 (LEADER I), 1994–1999 (LEADER II), 2000–2006 (LEADER+) und 2007-2013. In der neuen LEADER-Periode 2014-2020 ist die Förderung wieder Teil des EU-Programms für die Ländliche Entwicklung. In der Steiermark wird LEADER über das neue Regionalressort des Landes Steiermark als landesverantwortliche Stelle mit dem ressortverantwortlichen Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Michael Schickhofer abgewickelt. In dieser LEADER-Periode wurden für die gesamte Steiermark ca. 48,8 Mio. € Fördermittel (80% EU, 14% Land, 6% Bund) reserviert. Dieses Budget verteilt sich auf 15 Lokale Aktionsgruppen in der Steiermark. Der Lokalen Aktionsgruppe LAG „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ wurde eine Fördersumme von € 3 Mio. für LEADER-Projekte zugeteilt. Dieser Betrag errechnet sich aus einem Grundbetrag pro Aktionsgruppe in Höhe von € 1,4 Mio. sowie einem Anteil basierend auf der endgültigen Punktezahl der Lokalen Entwicklungsstrategie, der Fusionsbereitschaft der LAG sowie deren Performance in der Vergangenheit. Die Zuteilung der Förderungen in Höhe von € 3 Mio. und somit die Projektauswahl obliegt in dieser Periode der Lokalen Aktionsgruppe selbst und hier dem neu definierten Projektauswahlgremium. Die erste Möglichkeit zur Projekteinreichung startet mit 30. September 2015. Die nächste Möglichkeit für Projekteinreichungen wird es aller Voraussicht nach im Frühjahr 2016 geben. Nähere Informationen zum Projektauswahlgremium (kurz: PAG) entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Beurteilungskriterien zur Projektauswahl“ in diesem Leitfaden. 2 Ablauf zur Projektauswahl Der Ablauf zur Projektauswahl von eingereichten Projekten folgt einem vordefinierten und für jede/n ProjektwerberIn einheitlichen Ablauf. Für die zweite Einreichung von Projekten im Frühjahr 2016 für die LEADER-Periode 2014-2020 ist nachfolgender Ablauf vorgesehen: 3 Ad 1) Einbringung Projekt durch Projektwerber & Feedback durch LAG-Management Von 08. Februar 2016, 00:00 Uhr, bis 25. April 2016, 13:00 Uhr1, haben alle ProjektwerberInnen Zeit ihre Projekte in der LAG „Almenland & Energieregion WeizGleisdorf“ einzubringen. Innerhalb dieses Zeitraums steht das LAG-Management mit allen ProjektwerberInnen in regem Austausch, damit die eingereichten Unterlagen inkl. notwendiger Beilagen, sofern notwendig, vervollständig werden. Die notwendige Form zur Einreichung sowie die Kontaktdaten bei etwaigen Fragen entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Einreichung von Projekten“ in diesem Leitfaden. Ad 2) Weiterleitung an Projektauswahlgremium & Bewertung durch PAG Auch nach Ablauf der Einreichfrist bleibt der Kontakt zwischen dem LAG-Management und dem Projektwerber aufrecht, um bei Bedarf den jeweiligen Projektantrag (weiter) zu vervollständigen. Voraussichtlich in Kalenderwoche 182 erfolgt die Weiterleitung der Projektanträge an das Projektauswahlgremium. Dieses entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die einzelnen Projektanträge. Ein genauer Termin für die Bewertung wird noch bekanntgeben. Detaillierte Informationen zu den Projektauswahlkriterien entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Beurteilungskriterien zur Projektauswahl“ in diesem Leitfaden. Ad 3) Weiterleitung an Land Steiermark & Bewertung durch Land Stmk. Die Entscheidung des Projektauswahlgremiums inkl. sämtlicher Projektanträge wird im Anschluss durch das LAG-Management an die LEADER verantwortliche Landesstelle übermittelt. Diese prüft sämtliche, durch das Projektauswahlgremium positiv beurteilten Projektanträge auf Einhaltung formaler sowie inhaltlicher Vorgaben. Nach abgeschlossener Bewertung wird das Ergebnis der Prüfung dem Projektwerber sowie dem LAG-Management mitgeteilt. Ad) 4 Ausstellung Fördervertrag & Umsetzung Projekt durch Projektträger Im Falle dessen, dass dem Projektantrag stattgegeben wurde, wird von Seitens des Landes Steiermark der entsprechende Fördervertrag ausgestellt. Nach Zugang des Fördervertrages kann der Projektträger mit der Projektumsetzung beginnen. 1 2 Verlängerung: ursprünglich bis 07. März 2016. Verkürzung: ursprünglich bis 21. KW. 4 Beurteilungskriterien zur Projektauswahl Die Projektauswahl obliegt in dieser Periode dem Projektauswahlgremium der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe. Das Gremium der „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ ist eine Gruppe aus 18 Personen, darunter 7 Frauen und 11 nicht-öffentliche VertreterInnen. Nachfolgender Auflistung können Sie die einzelnen Mitglieder des Projektauswahlgremiums und deren Schwerpunkt bei der Projektbeurteilung entnehmen. Ldf. Nr. NAME (ohne Titel) FOKUS/EXPERTISE BEREICH GESCHLECHT 1 Thomas Derler Landwirtschaft öffentlich männlich 2 Erwin Eggenreich Regionalentwicklung & Bildung öffentlich männlich 3 Ernst Gissing Umwelt & Kultur nicht-öffentlich männlich 4 Erwin Gruber Gemeindekooperationen öffentlich männlich 5 Gottfried Heinz Kulinarik & Landwirtschaft öffentlich männlich 6 Karina Neuhold Kulinarik nicht-öffentlich weiblich 7 Bernadette Pichler Energie & Umwelt & Jugend nicht-öffentlich weiblich 8 Petra Pieber Soziales & Mobilität nicht-öffentlich weiblich 9 Christine Pollhammer Tourismus nicht-öffentlich weiblich 10 Hermine Ponsold Kulinarik & Landwirtschaft nicht-öffentlich weiblich 11 Peter Raith Kommunale Zusammenarbeit öffentlich männlich 12 Thomas Reisinger Wirtschaft nicht-öffentlich männlich 13 Robert Schmierdorfer Kulinarik & Landwirtschaft öffentlich männlich 14 Gerlinde Schneider Frauen öffentlich weiblich 15 Eva Skergeth-Lopič Soziales & Mobilität nicht-öffentlich weiblich 16 Christoph Stark Regionalentwicklung & Kultur öffentlich männlich 17 Siegfried Weberhofer Land- & Forstwirtschaft nicht-öffentlich männlich 18 Josef Wumbauer Landwirtschaft nicht-öffentlich männlich 5 Die Mitglieder des Projektauswahlgremiums nehmen eine Projektauswahl anhand von vordefinierten und für jede/n ProjektwerberIn einheitlichen Projektauswahlkriterien vor. Hierzu dienen formelle als auch inhaltliche Projektauswahlkriterien. Bei Projekten mit Marktorientierung und Wettbewerbsrelevanz ist zusätzlich ein Businessplan obligatorisch. Die formellen Projektauswahlkriterien beurteilen anhand von sieben Kriterien, ob die Formalkriterien zur Projekteinreichung eingehalten werden. Vorhandensein des Projektträgers: Ist bei Projekteinreichung bereits ein Projektträger bekannt? Gibt es eine verbindliche Zusage des Projektträgers? Fachliche Qualifikation des Projektträgers: Hat der Projektträger bereits Erfahrung mit der Umsetzung von (Förder-)projekten? Hat der Projektträger bereits Erfahrung mit LEADER? Finanzierung (Eigenmittel): Können die notwendigen Eigenmittel zur Projektumsetzung eingebracht werden? Gibt es bereits eine verbindliche Zusage zur Eigenmittel-Finanzierung? Finanzierung (Nachhaltige Wirtschaftlichkeit): Ist die Finanzierung des Projekts so gestaltet, dass es langfristig finanzierbar ist? Kann sich das Projekt auf lange Sicht gesehen ohne Förderungen, selbst finanzieren? Beitrag zur Zielerreichung: Trägt das Projekt zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie bei? Detailliertere Informationen zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entnehmen Sie bitte Kapitel „Einreichung von Projekten“ in diesem Leitfaden. Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplanes: Trägt das Projekt zu mindestens einem der drei Aktionsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie bei? Detailliertere Informationen zu den Aktionsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie entnehmen Sie bitte Kapitel „Einreichung von Projekten“ in diesem Leitfaden. Einhaltung Vergaberecht (falls zutreffend): Wird aller Voraussicht nach das Vergaberecht im Rahmen der Projektumsetzung eingehalten? Welche Vorkehrungen / geplanten Maßnahmen gibt es zur Einhaltung des Vergaberechts? Nachfolgend finden Sie die einzelnen, formellen Projektauswahlkriterien im übersichtlichen Beurteilungsraster. 6 Formelle Projektauswahlkriterien Projekt: LAG Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf Vorhandensein des Projektträgers Fachliche Qualifikation des Projektträgers Finanzierung (Eigenmittel) Finanzierung (Nachhaltige Wirtschaftlichkeit) Beitrag zur Zielerreichung der LES Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplanes Einhaltung Vergaberecht (falls zutreffend) 2 Pkt 1 Pkt 0 Pkt Zutreffend Weniger zutreffend Nicht zutreffend Projektträger verbindlich vorhanden Trägerschaft in Aussicht gestellt Projektträger unklar hohe Qualifikation nachgewiesen geringe Qualifikation nachgewiesen zu geringe oder keine Qualifikation Eigenmittel ausreichend vorhanden Eigenmittelaufbringung unklar, aber in Aussicht gestellt Eigenmittel nicht ausreichend vorhanden Wirtschaftlichkeit gegeben Wirtschaftlichkeit unsicher Wirtschaftlichkeit nicht gegeben positive Wirkung auf mind. 3 Indikatoren d. Wirkungsmatrix positive Wirkung auf mind. 1 Indikator d. Wirkungsmatrix keine Wirkung auf Indikatoren d. Wirkungsmatrix positive Wirkung auf das Aktionsfeldthema Wirkung auf Aktionsfeldthema unsicher keine Wirkung auf Aktionsfeldthema Bundesvergabegesetz wird eingehalten unklar, aber Aussicht auf Einhaltung Bundesvergabegesetz wird nicht eingehalten Summe 7 Summe Die inhaltlichen Projektauswahlkriterien beurteilen anhand von neun Kriterien die Qualität des eingereichten Projekts. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Welche positiven Auswirkungen hat das Projekt auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel? Ökologische Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur ökologischen Nachhaltigkeit bei (z.B. Schutz Artenvielfalt Tier- und Pflanzenwelt, Nutzung erneuerbarer Energien)? Achtung: der Aspekt „Klimaschutz und -wandel“ ist ein eigenes Kriterium und wird nicht im Zuge dieses Kriteriums behandelt. Soziale Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur sozialen Nachhaltigkeit bei (z.B. Daseinsvorsorge, Schaffung Arbeitsplätze, Gleichberechtigung)? Ökonomische Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur ökonomischen Nachhaltigkeit bei (z.B. Sicherung Unternehmensexistenz, Erhaltung / Steigerung Wettbewerbsfähigkeit)? Multisektoral: Hat das Projekt positive Auswirkungen auf mehrere Sektoren / Branchen? Innovationsgrad: Ist das Projekt innovativ? Welchen Innovationsgrad besitzt das Projekt? Kooperation: Werden im Rahmen des Projekts Kooperationen durchgeführt? Wenn ja, wie viele? Barrierefreiheit: Wird im Zuge des Projekts der Aspekt der Barrierefreiheit behandelt? Weit gefasster Begriff, der neben der klassischen Definition die Schaffung von Zugängen für alle Arten von Minderheiten (MigrantInnen, AsylwerberInnen, alte Menschen, Alleinerziehende etc.) umfasst. Gleichstellungsorientierung: Berücksichtigt das Projekt die Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, körperlicher Verfassung, sexueller Orientierung, Herkunft, Ausbildungsgrad etc.? Nachfolgend finden Sie die einzelnen, formellen Projektauswahlkriterien im übersichtlichen Beurteilungsraster. 8 Inhaltliche, qualitative Projektauswahlkriterien Projekt: LAG Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf 2 Pkt 1 Pkt 0 Pkt Zutreffend Weniger zutreffend Nicht zutreffend Bei tra g zum Kl i ma s chutz wa hrs chei nl i ch Bei tra g zum Kl i ma s chutz uns i cher Bei tra g zum Kl i ma s chutz unwa hrs chei nl i ch ökol ogi s ch na chha l tige Bei trä ge wa hrs chei nl i ch ökol ogi s ch na chha l tige Bei trä ge uns i cher ökol ogi s ch na chha l tige Bei trä ge unwa hrs chei nl i ch s ozi a l na chha l tige Bei trä ge wa hrs chei nl i ch s ozi a l na chha l tige Bei trä ge uns i cher s ozi a l na chha l tige Bei trä ge unwa hrs chei nl i ch ökonomi s ch na chha l tige Bei trä ge wa hrs chei nl i ch ökonomi s ch na chha l tige Bei trä ge uns i cher ökonomi s ch na chha l tige Bei trä ge unwa hrs chei nl i ch Projekt i s t s ektorübergrei fend Projekt i s t nur i n geri ngem Ma ße s ektorübergrei fend Projekt i s t ni cht s ektorübergrei fend Innovationsgrad Innova tions gra d vorha nden Innova tions gra d geri ng Projekt bes i tzt kei nen Innova tions gra d Kooperation mi nd. 3 Koopera tions pa rtner i nvol vi ert mi nd. 1 Koopera tions pa rtner i nvol vi ert kei ne Koopera tions pa rtner i nvol vi ert Ba rri erefrei hei t vorha nden Ba rri erefrei hei t geri ng Projekt bes i tzt kei ne As pkete der Ba rri erefrei hei t Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Ökologische Nachhaltigkeit (u.a. Biodiversität, erneuerbare Energie) Soziale Nachhaltigkeit (u.a. Daseinsvorsorge) Ökonomische Nachhaltigkeit Multisektoral Barrierefreiheit Gleichstellungsorientierung (u.a. von Frauen initiierte, genderspezifische Projekte) Gl ei chs tel l ungs ori entierung vorha nden Gl ei chs tel l ungs ori entierung Projekt bes i tzt kei ne geri ng Gl ei chs tel l ungs ori entierung Summe 9 Summe Pro Projektauswahlkriterium kann jedes Mitglied des Projektauswahlgremiums zwischen null und zwei Punkten vergeben, wodurch für die formellen Kriterien max. 14 Punkte bzw. für die inhaltlichen Kriterien max. 18 Punkte vergeben werden können. Nachdem das Projekt anhand der formalen sowie inhaltlichen Projektauswahlkriterien beurteilt wurde, werden die beiden Teilsummen in einem Ergebnisformular zu einer Endsumme addiert. Dieses Formular gibt klar und verständlich Auskunft darüber, welche Projekte für eine Einreichung des Projektantrags beim Land Steiermark empfohlen werden (A1, A2, B1, B2) nach einer Überarbeitung für einen Antrag geeignet sind bzw. für einen Antrag als nicht geeignet erscheinen (A3, B3, C1, C2, C3) Im Falle von Kleinprojekten kommt ein vereinfachtes Auswahlverfahren zur Anwendung. Das Projektauswahlgremium wendet die bereits dargestellten Projektauswahlkriterien an, jedoch mit der Einschränkung, dass keine Punkte für die einzelnen Kriterien vergeben werden. Anstelle dessen wird die Erfüllung der Kriterien mit einem Häkchen (✓) bzw. die NichtErfüllung mit einem Kreuz (✗) bewertet. Somit können für die formellen Kriterien max. sieben bzw. für die inhaltlichen max. neun Häkchen vergeben werden. Sind die 16 Kriterien zu mindestens 50 % erfüllt, wird eine Einreichung des Projektantrags empfohlen. Nachfolgend finden Sie die Ergebnisbewertung. 10 Ergebnis Bewertung Projekt: LAG Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf 6 18 14 _______________________ Punkte inhaltlich: _______________________ Bewertung (A1-C3): _______________________ Kommentar des Projektauswahlgremiums (Genderansatz!): ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ Beschluss Projektauswahlgremium: (Einreichung, Ablehnung, Überarbeitung) Grad der Erfüllung formaler Kriterien Punkte formal: 12 C1 B1 Anforderungen formal erfüllt, inhaltlich nicht erfüllt Anforderungen formal erfüllt, inhaltlich mangelhaft A1 Anforderungen formal & inhaltlich erfüllt 10 C2 Anforderungen formal mangelhaft, inhaltlich nicht erfüllt B2 Anforderungen formal & inhaltlich mangelhaft A2 Anforderungen formal mangelhaft, inhaltlich erfüllt 5 B3 C3 Anforderungen formal & inhaltlich nicht erfüllt ________________________________________________ Grad der Erfüllung inhaltlicher Kriterien 11 A3 Anforderungen formal nicht Anforderungen formal nicht erfüllt, inhaltlich erfüllt, inhaltlich erfüllt mangelhaft Die Höhe der Förderungen für Projekte wurde gemäß Programm LE 14-20 durch die LAG „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ festgelegt. Diese Fördersätze entsprechen dem Vorschlag des Bundes und sind Steiermark weit einheitlich. Pro Projekt kommt nur ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen zur Anwendung, wodurch in der Förderhöhe nicht zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten unterschieden wird. Eine 100%-ige Förderung eines Projekts ist ausgeschlossen. FÖRDERSATZ MASSNAHME FÖRDERBARE KOSTEN ANMERKUNG 40 % direkt einkommensschaffend / direkt wertschöpfend Investitions-, Sachund Personalkosten Einhaltung der „de minimis“-Regel verpflichtend 60 % nicht direkt einkommensschaffend / indirekt wertschöpfend Investitions-, Sachund Personalkosten - 80 % Bildung (Konzeptionierung und Durchführung, Lernende Regionen und Lebenslanges Lernen) sowie Projekte zu den Querschnittszielen Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für investive Maßnahmen - Kleinprojekte Investitions-, Sachund Personalkosten Projektuntergrenze: EUR 1.000; Projektobergrenze: EUR 5.600 80 % 12 Einreichung von Projekten Da die Lokale Entwicklungsstrategie das Kerninstrument zur erfolgreichen Umsetzung dieser LEADER-Periode ist, haben Projekten die eingereicht werden, die Realisierung dieser Strategie durch die Projektumsetzung zu berücksichtigen. Dementsprechend muss ein LEADER-Projekt mindestens eine der folgenden Wirkungen erzielen: die Wertschöpfung ist in der „Almenland & Energieregion Weiz-Gleisdorf“ gesteigert die natürlichen Ressourcen und das kulturelle Erbe sind gefestigt oder nachhaltig weiterentwickelt für das Gemeinwohl wichtige Strukturen und Funktionen sind gestärkt Hierzu können Projekte in den folgenden drei Aktionsfelder und deren unterschiedliche -themen umzusetzen werden: Oberste Priorität der eingereichten LEADER-Projekte soll der Aspekt der „Gesamtregionalität“ haben. D.h. die umgesetzten Projekte sollen in ihrer Wirkung nicht auf eine Kleinregion (z.B. eine Gemeinde) beschränkt sein. Im Idealfall werden Projekte durch alle oder zumindest einen Großteil der Gemeinden der Lokalen Aktionsgruppe gemeinsam umgesetzt und so eine gesamtregionale Wirkung erzielt. Das entsprechende Projekt muss in den zum Download bereitstehenden Vorlagen zur Projekteinreichung ausformuliert und dem LAG-Management in digitaler Form übermittelt werden. Die Einreichung kann von 08. Februar 2016, 00:00 Uhr, bis 25. April 2016, 13:00 Uhr3, unter [email protected] erfolgen. 3 Verlängerung: ursprünglich bis 07. März 2016. 13
© Copyright 2025 ExpyDoc