Wartungsvertrag
über die Prüfung und Wartung von Tresoren zwischen
Auftragnehmer:
HFD Tresorwartung
Wolfgang Friedrich
Jungfernborn 6
34298 Helsa
Tel. 05602 919 767
[email protected]
und
Auftraggeber:
Objekt:
Tresor _____________ Fabrik-Nr. __________________
Baujahr _____________ Schlosstyp __________________
Wenn nicht bekannt, bitte Fotos von Tresor und Plakette hereinreichen.
Weitere Tresore bitte jeweils auf Extrablatt benennen.
1. Der Auftragnehmer übernimmt ab Vertragsdatum die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung,
Prüfung und Wartung sämtlicher Tresore, derzeit ___ Stück, in dem oben benannten Objekt.
Sämtliche Leistungen werden gemäß DIN 31051:2003-06 und den spezifischen Wartungs- und
Instandhaltungsangaben der Herstellers der zu wartenden Tresore und Schlosssysteme
ausgeführt. Arbeiten an den Alarmsystemen der Tresore, wie Justierungen und Anpassungen,
welche durch die Wartungen erforderlich werden können, sind nicht Vertragsbestandteil
2. Sollten während der Prüfung über die reine Wartung hinausgehende Mängel an den Tresoren
und/oder Schlosssystemen diagnostiziert werden, so sind dies Auftragserweiterungen und diese
Instandsetzungen und zusätzlichen Arbeiten sind separat zu vergüten.
Ebenfalls nicht enthalten sind Reparaturleistungen zur Beseitigung von Schäden und Störungen,
die durch Einbruch, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Bedienung, aus Folgen von
Bedienungsfehlern oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung der Tresore
und/oder Schlosssysteme verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden und Störungen, die
durch Zubehör oder Geräte verursacht wurden, die den Spezifikationen des Herstellers der
Tresore und/oder Schlosssysteme nicht entsprechen.
Arbeiten am Tresor sind im Vertragszeitraum ausschließlich dem Auftragnehmer bzw. dem
Werkskundendienst des Tresorherstellers vorbehalten.
3. Der Auftragnehmer bescheinigt dem Auftraggeber nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsund Wartungsleistungen durch Dokumentation im Wartungsheft, dass die betreffenden Tresore
und Schlosssysteme gemäß DIN 13051:2003-06 gewartet wurden und damit einsatzbereit sind.
Diese Dokumentation kann den Behörden oder Versicherungsgesellschaften bei Nachprüfungen
als Nachweis der durchgeführten Kontrolle vorgelegt werden.
Wartungsvertrag, Rev. 2.0
4. Vertragsoptionen (gewünschte Variante bitte ankreuzen):
Aufgrund der folgenden Optionen wird ein Dokumentationszeitraum mit drei Jahren bestimmt, dies
entspricht der Vertragsdauer bei erstmaligem Vertragsschluß.
Variante 1
Die Prüfung und Wartung erfolgt ein Mal im Dokumentationszeitraum von drei Jahren.
Der Preis für die vertragliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung beträgt pro
Dokumentationszeitraum für den ersten Tresor € 360,00 , somit pro Jahr € 120,00, für jeden
weiteren am gleichen Standort vorhandenen Tresor pro Dokumentationszeitraum € 120,00,
somit pro Jahr € 40,00, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Variante 2
Die Prüfung und Wartung erfolgt zwei Mal im Dokumentationszeitraum von drei Jahren.
Der Preis für die vertragliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung beträgt pro
Dokumentationszeitraum € 621,00 , somit pro Jahr € 207,00, für jeden weiteren am gleichen
Standort vorhandenen Tresor pro Dokumentationszeitraum € 219,00,somit pro Jahr € 73,00,
jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Auf die Preise der Var. 2 gewährt der Auftragnehmer zudem einen Nachlass in Höhe von 3%.
Variante 3
Die Prüfung und Wartung erfolgt einmal jährlich im Dokumentationszeitraum von drei Jahren.
Der Preis für die vertragliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung beträgt pro
Dokumentationszeitraum € 879,00 , somit pro Jahr € 293,00, für jeden weiteren am gleichen
Standort vorhandenen Tresor pro Dokumentationszeitraum € 315,00,somit pro Jahr € 105,00,
jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Auf die Preise der Var. 3 gewährt der Auftragnehmer zudem einen Nachlass in Höhe von 8%.
Anfallende Anfahrts- und Abfahrtskosten, Spesen sowie Monteurstunden und Schmiermittel sind
jeweils im Preis enthalten.
Die genannten Preise gelten jeweils für den Dokumentationszeitraum von drei Jahren. Sollte sich
der Vertrag stillschweigend verlängern, so steht dem Auftragnehmer je weiterem
Dokumentationszeitraum eine Preisanpassung in Höhe von 6 % zu.
Die Rechnung wird jeweils jährlich zum 01.01. im voraus erstellt und ist innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
5. Die Gewährleistungszeit für die durchgeführten Prüfungs- und Wartungsarbeiten beträgt 12
Monate nach Vollendung der erbrachten Leistungen, wobei Mängel dem Auftragnehmer
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen sind.
6. Für Schadensersatzansprüche haftet der Auftragnehmer, aus welchem Rechtsgrund auch immer,
nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig
verschwiegen hat, soweit der Auftragnehmer eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit
übernommen hat, sowie soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Wartungsvertrag, Rev. 2.0
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei
grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall
begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des
Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren
hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet drei Jahre nach
Vertragsdatum zum jeweiligen Monatsletzten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate,
wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Ist das
Vertragsende nicht identisch mit dem Ende eines Dokumentationszeitraumes, wird zum
Vertragsende noch eine Abschlußwartung gegen Kostenberechnung durchgeführt. Im Falle der
Zerstörung des Tresors bspw. durch Einbruchschaden endet dieser Vertrag am Tag des
eingetretenen Schadens. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von einem Sachverhalt
innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Schadenfalles informieren. Es steht dem Auftraggeber
jedoch frei, den Vertrag auf einen ersatzbeschafften Tresor zu den Konditionen dieses Vertrages
fortzuführen, in diesem Fall ist der Auftragnehmer davon zu unterrichten, welches Modell mit
welchem Schließsystem beschafft worden ist.
8. Gerichtsstand ist Kassel.
Ort, Datum
Unterschrift des Auftraggebers
Helsa,
Ort, Datum
Unterschrift des Auftragnehmers
Wartungsvertrag, Rev. 2.0