Wartungsvertrag über die Prüfung und Wartung von Tresoren zwischen Auftragnehmer: HFD Tresorwartung Wolfgang Friedrich Jungfernborn 6 34298 Helsa Tel. 05602 919 767 [email protected] und Auftraggeber: Objekt: Tresor _____________ Fabrik-Nr. __________________ Baujahr _____________ Schlosstyp __________________ Wenn nicht bekannt, bitte Fotos von Tresor und Plakette hereinreichen. Weitere Tresore bitte jeweils auf Extrablatt benennen. 1. Der Auftragnehmer übernimmt ab Vertragsdatum die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung sämtlicher Tresore, derzeit ___ Stück, in dem oben benannten Objekt. Sämtliche Leistungen werden gemäß DIN 31051:2003-06 und den spezifischen Wartungs- und Instandhaltungsangaben der Herstellers der zu wartenden Tresore und Schlosssysteme ausgeführt. Arbeiten an den Alarmsystemen der Tresore, wie Justierungen und Anpassungen, welche durch die Wartungen erforderlich werden können, sind nicht Vertragsbestandteil 2. Sollten während der Prüfung über die reine Wartung hinausgehende Mängel an den Tresoren und/oder Schlosssystemen diagnostiziert werden, so sind dies Auftragserweiterungen und diese Instandsetzungen und zusätzlichen Arbeiten sind separat zu vergüten. Ebenfalls nicht enthalten sind Reparaturleistungen zur Beseitigung von Schäden und Störungen, die durch Einbruch, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Bedienung, aus Folgen von Bedienungsfehlern oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung der Tresore und/oder Schlosssysteme verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden und Störungen, die durch Zubehör oder Geräte verursacht wurden, die den Spezifikationen des Herstellers der Tresore und/oder Schlosssysteme nicht entsprechen. Arbeiten am Tresor sind im Vertragszeitraum ausschließlich dem Auftragnehmer bzw. dem Werkskundendienst des Tresorherstellers vorbehalten. 3. Der Auftragnehmer bescheinigt dem Auftraggeber nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsund Wartungsleistungen durch Dokumentation im Wartungsheft, dass die betreffenden Tresore und Schlosssysteme gemäß DIN 13051:2003-06 gewartet wurden und damit einsatzbereit sind. Diese Dokumentation kann den Behörden oder Versicherungsgesellschaften bei Nachprüfungen als Nachweis der durchgeführten Kontrolle vorgelegt werden. Wartungsvertrag, Rev. 2.0 4. Vertragsoptionen (gewünschte Variante bitte ankreuzen): Aufgrund der folgenden Optionen wird ein Dokumentationszeitraum mit drei Jahren bestimmt, dies entspricht der Vertragsdauer bei erstmaligem Vertragsschluß. Variante 1 Die Prüfung und Wartung erfolgt ein Mal im Dokumentationszeitraum von drei Jahren. Der Preis für die vertragliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung beträgt pro Dokumentationszeitraum für den ersten Tresor € 360,00 , somit pro Jahr € 120,00, für jeden weiteren am gleichen Standort vorhandenen Tresor pro Dokumentationszeitraum € 120,00, somit pro Jahr € 40,00, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Variante 2 Die Prüfung und Wartung erfolgt zwei Mal im Dokumentationszeitraum von drei Jahren. Der Preis für die vertragliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung beträgt pro Dokumentationszeitraum € 621,00 , somit pro Jahr € 207,00, für jeden weiteren am gleichen Standort vorhandenen Tresor pro Dokumentationszeitraum € 219,00,somit pro Jahr € 73,00, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Auf die Preise der Var. 2 gewährt der Auftragnehmer zudem einen Nachlass in Höhe von 3%. Variante 3 Die Prüfung und Wartung erfolgt einmal jährlich im Dokumentationszeitraum von drei Jahren. Der Preis für die vertragliche Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Wartung beträgt pro Dokumentationszeitraum € 879,00 , somit pro Jahr € 293,00, für jeden weiteren am gleichen Standort vorhandenen Tresor pro Dokumentationszeitraum € 315,00,somit pro Jahr € 105,00, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Auf die Preise der Var. 3 gewährt der Auftragnehmer zudem einen Nachlass in Höhe von 8%. Anfallende Anfahrts- und Abfahrtskosten, Spesen sowie Monteurstunden und Schmiermittel sind jeweils im Preis enthalten. Die genannten Preise gelten jeweils für den Dokumentationszeitraum von drei Jahren. Sollte sich der Vertrag stillschweigend verlängern, so steht dem Auftragnehmer je weiterem Dokumentationszeitraum eine Preisanpassung in Höhe von 6 % zu. Die Rechnung wird jeweils jährlich zum 01.01. im voraus erstellt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. 5. Die Gewährleistungszeit für die durchgeführten Prüfungs- und Wartungsarbeiten beträgt 12 Monate nach Vollendung der erbrachten Leistungen, wobei Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen sind. 6. Für Schadensersatzansprüche haftet der Auftragnehmer, aus welchem Rechtsgrund auch immer, nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat, soweit der Auftragnehmer eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat, sowie soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Wartungsvertrag, Rev. 2.0 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 7. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet drei Jahre nach Vertragsdatum zum jeweiligen Monatsletzten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Ist das Vertragsende nicht identisch mit dem Ende eines Dokumentationszeitraumes, wird zum Vertragsende noch eine Abschlußwartung gegen Kostenberechnung durchgeführt. Im Falle der Zerstörung des Tresors bspw. durch Einbruchschaden endet dieser Vertrag am Tag des eingetretenen Schadens. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von einem Sachverhalt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Schadenfalles informieren. Es steht dem Auftraggeber jedoch frei, den Vertrag auf einen ersatzbeschafften Tresor zu den Konditionen dieses Vertrages fortzuführen, in diesem Fall ist der Auftragnehmer davon zu unterrichten, welches Modell mit welchem Schließsystem beschafft worden ist. 8. Gerichtsstand ist Kassel. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers Helsa, Ort, Datum Unterschrift des Auftragnehmers Wartungsvertrag, Rev. 2.0
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