P.b.b. VPA 5020 Salzburg 02Z032725M DAS MAGAZIN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN SALZBURG AUSGABE 4/2016 „Wir haben die Verantwortung, die Ärztinnen und Ärzte Salzburgs gut zu vertreten.“ ELTERNKARENZ AKTUELLE BASICS & REGELUNGEN AUSBILDUNG Neue App bietet Überblick ............... Seite 10 REGISTRIERKASSE Nicht verfassungswidrig ...................... Seite 18 IMPFEN Gutscheinheft in der Praxis ......... Seite 34 TERMINE, STELLEN, WISSENSWERTES & CO ....................... Seite 43 Ans Vermögen muss man sich erst gewöhnen. Spängler hilft Ihnen dabei. Eröffnen Sie ein Spängler Sparbuch und gehen Sie mit einem guten Gefühl nach Hause. www.spaengler.at EDITORIAL med.ium 4/2016 3 Schreibtischkonzepte greifen zu kurz EDITORIAL Dieser Tage erreicht die Salzburger Ärztekammer ein Schreiben einer 80-jährigen Dame aus Mittersill, die uns die Leidensgeschichte ihres 83-jährigen Gatten berichtet. Dieser betagte Herr muss nämlich dreimal pro Woche dialysiert werden. Das Schreiben bezieht sich allerdings nicht auf die grundsätzlich beklagens werte Situation, sondern auf den Umstand, dass aus Ressourcenknappheit im vergleichsweise nahe gelegenen Krankenhaus Zell a. S. die Behandlung nicht möglich ist, sondern diese Dialyse in Bad Hofgastein durchgeführt werden muss. Dadurch ergibt sich für den Patienten neben der Dialysedauer von vier Stunden ein Reiseweg von weiteren drei Stunden. Die Kritik in diesem Schreiben richtete sich natur gemäß nicht auf die unabwendbare Dialysedauer und – frequenz, aber nachvollziehbarerweise fehlt das Verständnis, dass die notwendige Leistung nicht wohnortnäher verfügbar ist. ablehnend gegenüber steht, müssen wir Schreibtischkonzepte ohne Bezug zur Lebenswirklichkeit, insbesondere der ländlichen Be völkerung, vehement ablehnen. In diesem Zu sammenhang begrüßt die Salzburger Ärztekammer die jüngst in Aussicht genommenen Verbesserungen bei Hausapotheken, wenngleich diese auch nur einen kleinen positiven Schritt bedeuten. Aber immerhin wird durch die abnehmende Gefährdung für bestehende Hausapotheken die Versorgungssicherheit insbesonders eingeschränkt mobiler Patienten dadurch erhalten. Auch die vom Land Salzburg betriebene Sicherung der Standorte peripherer Spitäler trifft mit Sicherheit die berechtigten Ansprüche der dort lebenden Bevölkerung. Wenngleich wir auch in unserem Bundesland zur Kenntnis nehmen müssen, dass außerhalb von Ballungsräumen nicht alle notwendigen medizinischen Leistungen in unmittelbarer Nähe angeboten werden können, offenbart dieses Beispiel dennoch eine Grundthematik unseres Gesundheitssystems. Denn gerade „Ja, wir sind sicher, dass die Salzburger Bevölkerung für das unabwendbar wachsende Spitzenmedizin in ihrem Bundesland haben will. Aber Bevölkerungssegment älterer Spitzenmedizin ohne qualitativ hochstehende wohnort Menschen, aber nicht nur für diese, nahe Angebote in Krankenhäusern und im niederge stellt die Wohnortnähe medi lassenen Bereich verfehlen die Erwartungen unserer zinischer Angebote ein zentrales Qualitätsmerkmal dar. Dies sollte Bevölkerung.“ bei allen Planungsvorhaben zwingend im Auge behalten werden. Gerade für die aktuelle Diskussion um die PrimaryHealthcare-Einrichtungen (PHC) bedarf es hier einer besonderen Aufmerksamkeit, stehen doch bei vielen Überlegungen zentralisierende Tendenzen im Vordergrund. Dies mag aus der Sicht von politischen Akteuren, deren Horizont an den Grenzen der Großstadt Wien endet, stark im Vordergrund stehen. Wenn auch die Standesvertretung, motiviert durch die Entwicklung der Medizin und durch Erwartungshaltungen nachrückender >Präsident Dr. Karl Forstner, Generationen, Reformschritten keinesfalls grundlegend Ärztekammer für Salzburg 4 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 Kurz aus der Kammer AUS DER KAMMER Salzburger Landeskliniken: weniger Investitionen Das Land Salzburg wird in den nächsten zehn Jahren rund 250 Millionen Euro in Neubauten und Modernisierungen der Landes kliniken investieren. Der vor rund zehn Jahren erstellte Masterplan 2020 hatte noch 600 Millionen Euro vorgesehen. Im neuen zentralen Laborge bäude, dessen Fertigstellung für 2018 geplant ist, werden folgende Einheiten unterge bracht: das Universitätsinstitut für medizinisch-chemische Labordiagnostik, die Division für medizinische Mikrobiologie, die Universitätsklinik für Blutgruppen serologie und Transfusionsmedizin, das Universitätsinstitut für Pathologie, Teile der Krankenhaushygiene und Infektions kontrolle sowie der Blutspendedienst des Roten Kreuzes. Das neue Laborgebäude soll durch geringere Personal- und Energie kosten sowie Synergien eine Einsparung von 1,2 Millionen Euro pro Jahr bringen. Die onkologischen Stationen sollen von derzeit vier auf zwei Standorte zusammen gelegt werden. Handlungsbedarf gibt es laut SALK-Geschäftsführer Paul Sungler im Bereich der Radiotherapie und RadioOnkologie sowie der Universitätsklinik für Nuklearmedizin und Endokrinologie. Neu wird auch der Isolationsbereich, in dem sich die Patientinnen und Patienten zum Beispiel nach Radiojodtherapien aufhalten. Es entsteht eine aktive Zone mit Ein-Bett-Zimmern inklusive Nasszellen. Zudem werden adäquate Nebenflächen, die den heutigen Anforderungen an Medizin und Pflege entsprechen, geschaffen. Die Station soll direkt über das Gebäude der beiden Uni kliniken gezogen werden. Die Kosten dafür werden sich auf rund 4,8 Millionen Euro belaufen. Ebenfalls in neue Räum lichkeiten kommt die Dialyse in den Salzburger Landeskliniken. In Zukunft werden 13 Dialyseplätze auf einer Fläche von rund 450 Quadratmetern zur Verfü gung stehen. Die Kosten in der Höhe von rund 900.000 Euro sind im Budget 2016 vorgesehen und damit gesichert. Knapp 21 Millionen Euro fließen in den kommenden Jahren in die Modernisierung der technischen Infrastruktur in den Salzburger Landeskliniken. Der Neubau des Hauses B, das die Universitätskliniken für Derma tologie, Herzchirurgie, Innere Medizin 1 und 2, Mund-KieferGesichtschirurgie und Urologie beherbergen wird, soll bis 2025 fertig sein; veranschlagte Kosten: 150 Millionen Euro. Die Zusammenlegung von derzeit 14 Standorten für chirurgische Leistungen auf drei soll erhebliche Einsparungen bringen. Außerdem will das Land 23 Millionen Euro in die General sanierung des Krankenhauses Tamsweg investieren. Quelle: Landeskorrespondenz Salzburg BVA: Selbstbehalt halbiert Seit 1. April 2016 müssen Versicherte der BVA (Versicherungs anstalt öffentlich Bediensteter) für einen Arztbesuch nur noch zehn Prozent Selbstbehalt zahlen, was eine Halbierung des bis herigen Betrages entspricht. Das bestehende Nachsichtsystem bleibt nach wie vor aufrecht; unter gewissen Voraussetzungen wird damit der Behandlungs beitrag weiterhin teilweise oder zur Gänze nachgesehen. INHALT med.ium 4/2016 5 „Wir haben die Verantwortung, die Ärztinnen und Ärzte Salzburgs gut zu vertreten.“ AUS DER KAMMER >Kurzmeldungen ...................................................................................................... 4 >Von Rechts wegen ... Mutterschaftskarenz, Meldepflichten und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft ............................ 6 > Ausbildungsstellenmeldungen .......................................................... 10 >Vertreterbörse ....................................................................................................... 16 >Registrierkassenpflicht: Keine Verfassungswidrigkeit ............................................................. 18 INHALT Mutterschaftskarenz In einem aktuellen Artikel werden alle Regelungen zusammengeführt. AUS DEN KURIEN >Wahlärzte-Tipp .................................................................................................... 20 MEDIZIN IN SALZBURG >Onkologie: Immune Checkpoint Blockade – eine neue Säule der Krebstherapie? .......................................... 21 WISSENSWERTES > Kurzmeldungen ................................................................................................... 29 > Ausländische Ärzte: Voraussetzungen für Tätigkeit in Österreich ................................................................... 30 >AVOS: Das Impfgutscheinheft im Einsatz in der Arztpraxis .............................................................. 34 >Medizinische Assistenzberufe ............................................................ 35 Ausbildungsstellen Eine neue App sichert transparente Dokumentation der Ausbildungszeiten. AUS- UND FORTBILDUNG > 35. Goldegger Dialoge: Gesundheit ist lernbar ............................................................................. 37 > Fortbildung aktuell: Fortbildungsakademie, Bildungspartnerschaft ............................................................................. 38 Ausländische Ärzte Korrekte Voraus setzungen für die Tätigkeit in Österreich sichern Patientenrechte. SERVICE > Bücher für MedizinerInnen: Zahnmaterialien – Krankheitszeichen erkennen und Ursachen beseitigen / Wirbelsäule – Manuelle Untersuchung und Mobilisationsbehandlung für Ärzte und Physiotherapeuten / Leitsymptome – Ein Handbuch für Studenten und Ärzte ............................. 40 > Service aktuell: Termine, Kongresse, Standesmeldungen und mehr ........................................................ 43 Impressum: med.ium, Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg, erscheint monatlich | Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Faberstraße 10 | Namentlich gezeichnete Beiträge sind als persönliche Meinung des Autors aufzufassen | Produktion und Anzeigenverwaltung: Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg, Telefon +43 662 871327-137, [email protected] | Herstellung: Basisdesign und grafische Produktion: die fliegenden fische werbeagentur gmbh, Druck: Druckerei Roser, Hallwang. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Umweltschutzpapier. Bilder: Ärztekammer für Salzburg, shutterstock – wenn nicht anders angegeben | Verlags- und Herstellungsort: Salzburg. 6 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 Mutterschaftskarenz Beginn und Dauer – Geltendmachung – Teilung – vorzeitiges Ende – Kündigungsschutz Isabell Feil AUS WISSENSWERTES DER KAMMER Mutterschaftskarenz ist die Frei stellung von der Arbeitsleistung bei Entfall des Entgelts anlässlich der Geburt eines mit der Mutter im gemeinsamen Haushalt le benden Kindes. BEGINN UND DAUER DER KARENZ Die Karenz muss grundsätzlich mindestens 2 Monate betragen. Sie beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist und dauert höchstens bis zum letzten Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes. Bei Urlaub oder Erkrankung unmittel bar nach der Schutzfrist beginnt die Karenz erst nach Urlaubs bzw. Krankheitsende. Eine einseitige Verlängerung der Karenz durch den Dienstgeber über das Höchstaus maß (etwa bis zum Ende des Kinderbetreu ungsgeldbezuges) ist nicht zulässig, kann aber vertraglich vereinbart werden. Eine Ver kürzung der vereinbarten Karenz ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig aber dies bedarf einer konkreten Klärung und Prüfung des Sachverhaltes. GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHS AUF KARENZ Innerhalb des gesetzlichen Rah mens kann die Dauer der Karenz von der Mutter einseitig bestimmt werden. Beginn und Dauer der Karenz sind dabei grundsätzlich spätestens bis zum Ende der Schutzfrist dem Arbeitgeber be kannt zu geben. Sofern der ande re Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat, kann die Dienstneh merin Karenz auch zu einem spä teren Zeitpunkt in Anspruch neh men. In diesem Fall hat sie ihrem Dienstgeber Beginn und Dauer der Karenz spätestens drei Monate vor dem Antritt der Karenz be kannt zu geben. Auf Verlangen der Mutter hat der Arbeitgeber eine Bestätigung über den Beginn und die Dauer bzw. über die Nichtinanspruchnahme der Karenz auszustellen (ist von der Mutter zu unterfertigen). Die Arbeitnehmerin kann eine nicht bis zum Höchstausmaß aus geschöpfte Karenz einmalig ver längern. Dem Arbeitgeber ist spä testens drei Monate vor Ende der Karenz die Dauer der Verlänge rung bekannt zu geben. Danach ist eine Verlängerung nur mehr mit Zustimmung des Arbeit gebers zulässig. Über Vereinbarung mit dem Ar beitgeber kann die Mutter unter bestimmten Voraussetzungen 3 Monate der Karenz für einen spä teren Verbrauch (zwischen dem AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 7 besonderen Voraussetzungen aufgelöst werden. Dieser Schutz endet grundsätzlich 4 Wochen nach Ende der Karenz. Auflösungen ohne Vorliegen die ser besonderen Voraussetzungen sind unwirksam und beenden das Arbeitsverhältnis daher nicht bzw. können zur Zahlung von nicht un erheblichen Kündigungsentschä digungen führen. KARENZ DER ADOPTIVODER PFLEGEMUTTER zweiten und in der Regel dem siebenten Geburtstag des Kindes) aufschieben. TEILUNG DER KARENZ ZWISCHEN VATER UND MUTTER Die Karenz kann zweimal zwi schen Vater und Mutter geteilt werden, wobei jeder Karenzteil mindestens 2 Monate betragen muss. Der Beginn und die Dauer der Karenz sind jeweils spätestens drei Monate (bzw. bei Karenzen unter drei Monaten zwei Monate) vor dem Ende der Karenz des an deren Elternteils dem Dienstgeber bekannt zu geben. Beim ersten Wechsel kann die Mutter einen Monat der Karenz gleichzeitig mit dem Vater in An spruch nehmen. In diesem Fall en det die Karenz einen Monat früher. ANRECHNUNG DER KARENZ AUF DIENSTZEITABHÄNGIGE ANSPRÜCHE Die erste Karenz im Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der Kündigungsfrist sowie der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß mit insgesamt höchstens zehn Monaten angerechnet. Der Urlaub ist in Urlaubsjahren, die Karenzzei ten enthalten, um die Dauer der Karenzzeit im Urlaubsjahr entsprechend zu kürzen, sofern er noch nicht (vor Karenzbeginn) verbraucht wurde. Teile von Werktagen sind dabei auf gan ze Werktage aufzurunden. Gleiches gilt auch für die jährlichen Sonderzahlungen, wenn nicht kollektivvertraglich abweichendes geregelt ist. KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ Aus Anlass der Mutterschaft karenzierte Ar beitsverhältnisse unterliegen einem speziellen Bestandschutz und können daher nur unter Auch Adoptiv- und Pflegemütter haben bei gemeinsamem Haus halt mit dem Kind Anspruch auf Karenz, wenn vor dessen zweitem Geburtstag >die alleinige oder mit dem Ehegatten gemeinsame Adoption, oder >die Aufnahme in unentgeltliche Pflege stattfindet. Die Karenz beginnt mit dem Tag der Adoption bzw. der Übernahme in unentgeltliche Pflege, oder im Anschluss an eine Karenz des Va ters, Adoptiv- oder Pflegevaters. Bei Adoption oder Beginn der unentgeltlichen Pflege zwischen dem 18. Lebensmonat und dem zweiten Geburtstag des Kindes ist eine Karenz bis zu sechs Monaten auch nach dem zweiten Geburts tag möglich. Bei Adoption oder Beginn der unentgeltlichen Pflege zwischen dem zweiten und sie benten Geburtstag des Kindes ist die Dauer der Karenz auf sechs Monate eingeschränkt. 8 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 Meldepflichten und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft Meldepflichten der Arbeitnehmerin/des Arbeitgebers – Meldepflichten und Kündigungsschutz im Zeitpunkt des Kündigungsaus spruches bereits schwanger war, ist die Kündigung rechtsunwirk sam, wenn die Arbeitnehmerin AUS WISSENSWERTES DER KAMMER >dem Arbeitgeber binnen 5 Arbeitstagen die Schwanger schaft schriftlich oder mündlich bekannt gibt und >gleichzeitig eine ärztliche Bestätigung über das Bestehen der Schwangerschaft vorlegt. Es ist ausreichend, wenn die Ar beitnehmerin das Schreiben, in dem sie dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilt, in der Frist von 5 Arbeitstagen bei der Post aufgibt. KÜNDIGUNGSSCHUTZUND ENTLASSUNGSSCHUTZ Mit Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung genießt die Arbeitnehmerin einen besonderen Kündigungs- und Entlassungs schutz. Bei einer Fehlgeburt endet dieser Kündigungs- und Ent lassungsschutz nach 4 Wochen. MELDEPFLICHT DER ARBEITNEHMERIN Die Arbeitnehmerin hat unmittel bar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Arbeitge ber den voraussichtlichen Geburts termin mitzuteilen. Ebenso hat die Arbeit nehmerin den Arbeitgeber von einem vorzeitigen Ende der Schwangerschaft zu verständigen. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die Ar beitnehmerin auf eigene Kosten eine ärztliche Bestätigung über >das Bestehen der Schwangerschaft und >den voraussichtlichen Geburtstermin vorzulegen. MELDEPFLICHT UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ Stellt sich bei einer Arbeitgeberkündigung nachträglich heraus, dass die Arbeitnehmerin Bei verspäteter Meldung verliert die Arbeitnehmerin den Kündi gungsschutz, es sei denn, die ver spätete Meldung ist ohne ihr Ver schulden erfolgt. Kann die Arbeitnehmerin aus Gründen, die nicht von ihr zu ver treten sind, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht innerhalb der Frist von 5 Arbeitstagen nach der Kündigung bekannt geben, so ist die Bekanntgabe dennoch rechtzeitig, wenn die Mitteilung unmittelbar nach Wegfall dieses Hinderungsgrundes nachgeholt wird. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin wird gekün digt. Sie weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger ist. Zwei Wochen später erfährt sie bei einem Arztbesuch von ihrer AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 9 ImmoPension Schwangerschaft. Noch am sel ben Tag informiert sie den Arbeit geber. Bei Bestehen einer betriebsärztlichen Betreuung ist deren Leiter über die Schwangerschaft zu informieren. Die Mitteilung ist rechtzeitig. Eine Verletzung der Meldepflicht durch den Arbeitgeber ist mit einer Geldstrafe bedroht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem zuständigen Arbeitsinspek torat schriftlich über das Bestehen der Schwangerschaft Mitteilung zu machen. Diese schriftliche Mit teilung muss >den Namen, >das Alter, >die Tätigkeit, >den Arbeitsplatz und >den voraussichtlichen Geburtstermin der werdenden Mutter beinhalten. Eine Abschrift dieser Meldung ist der Arbeitnehmerin auszuhändigen. WOHNUNGSBEISPIEL WOHNUNGSBE Finanzierungsp 20 Jahre*: € 25.000 Eigenmittel Mag.a Isabell Feil Ärztekammer für Salzburg >Für nähere Informationen steht Ihnen Ihre Ärztekammer für Salzburg jederzeit gerne zur Verfügung. Mag.a Isabell Feil Telefon +43 662 871327-126 [email protected] € 145,- Zuzahlung i.D./ WOHNUNG 43,7443,74 m² m² WOHNUNG KP KP netto € 134.050,– netto € 134.050,undKüche) Küche) (inkl.(inkl. TGTG und € 197.500 Immobilienverm € 674,- * Berechnungsbeispiel: Kredithöhe 132.000.- (inkl. aller Nebenkosten und Spesen), Finanzierungsphase 20 Jahre: Indexierung 1,5 % p.a., Finanzierungszinssatz 3,0% für die gesamte Laufzeit € 25.000,– € 145,– € 197.500,– € 674,– Mieteinnahme Eigenmittel Zuzahlung i.D./mtl. Ertragsphase: Immobilienvermögen Mieteinnahme mtl. Derzeit Top Anleger wohnungen in Graz und Wien INFO Alles über Beschäftigungs beschränkungen und Be schäftigungsverbote im Mutterschutz bzw. der Karenz lesen Sie in unserer nächsten Ausgabe. Ertragsphas >Ernst Lieber Mobil +43 676 88 11 86 11 [email protected] www.captura.cc Ein Unternehmen der Captura Unternehmensgruppe MELDEPFLICHT DES ARBEITGEBERS Das Prinzip einer Anlegeroder Vorsorgewohnung ist schnell erklärt. Sie erwerben eine Wohnung und vermieten diese weiter. Mit den Miet einnahmen können Sie die monatlichen Raten für das aufgenommene Darlehen bzw. für einen Teil des Dar lehens zurückzahlen. Später, wenn das Darlehen abgezahlt ist, erhalten Sie durch die Mieteinnahmen zusätzliche Einkünfte ein Leben lang und darüber hinaus. 10 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 Endlich korrekte Meldungen Mit der elektronischen Ausbildungsstellenverwaltung gelingt erstmals ein umfassender Überblick über die Ausbildungskarriere Peter Neidhart müssen über die ASV melden. Für Lehrpraxen und Lehrgruppen praxen gibt es die Möglichkeit, je doch nicht die Verpflichtung, über die ASV zu melden. AUS WISSENSWERTES DER KAMMER Die Ausbildungsstellenverwal tungs applikation (ASV) sichert eine transparente Dokumentati on der Ausbildungszeiten und bietet den Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung die Möglichkeit via www.meindfp.at Einsicht in die individuellen Ausbildungsstellen meldungen zu nehmen. Seit 1. Juli 2015 ist „der Beginn, der Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausma ßes sowie der Abschluss der Basi sausbildung bzw. der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt an einer Ausbildungsstelle innerhalb eines Monats vom Träger der Ausbildungsstät te der Österreichischen Ärztekammer mittels einer von ihr zur Verfügung gestellten Applika tion … zu melden“ (u.a. § 11 Abs. 7 Ärztegesetz). Diese Meldung der Belegung einer von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) fest gesetzten Ausbildungsstelle über eine OnlineApplikation (Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation – ASV) ersetzt die bisherigen halbjährlichen Meldungen der Krankenan staltenträger an die Ärztekammer und dient zusammen mit den Rasterzeugnissen als Ausbildungsnachweis. Auch Lehrambulatorien Auszubildende Ärzte nach der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015 sollen damit über eine mög lichst lückenlose Auflistung ihrer Meldungen verfügen. Auszubil dende Ärzte nach der ÄAO 2006 und frühere sind auf jener Stelle erstmals über die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum Stichtag befanden. Frühere Stellen-Bele gungen können, müssen aber nicht online nachgemeldet wer den. Auch die Meldung der Bele gung von Gegenfach-Stellen ist hierbei nicht verpflichtend und daher nicht vorgesehen. Für alle Ärzteausbildungsordnungen gilt, dass erst dann Meldungen mög lich sind, wenn die jeweiligen Aus bildungsstellen von der ÖÄK per Bescheid festgesetzt wurden. Erst dann sind diese Stellen im ASVSystem erfasst. Dann können die jeweiligen Träger der Ausbil dungsstätte Ärzte in Ausbildung auf diesen melden. Als Datenbasis dient hierbei das Ausbildungsstättenverzeichnis der ÖÄK, welches auf der Homepage (www.aerztekammer.at, Arztinfo – Ausbildungsstättenverzeichnis) abrufbar ist. Damit Ärztinnen und Ärzte ihre Ausbildungsstellenmeldungen auch selbst direkt einsehen kön nen, wurde über das Online-Fort bildungskonto der Österreichi schen Akademie der Ärzte unter AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 www.meindfp.at die Möglichkeit geschaffen, diese abzurufen. Wer über kein Fortbildungskonto verfügt, kann es ebenfalls über meindfp.at beantragen bezie hungsweise sich dort registrieren lassen. Sofern man bereits über einen Zugang verfügt, wird – so fern entsprechende Meldungen in der ASV vorliegen – der zusätzli che Menüpunkt „Ausbildung – Ihre Meldungen“ angezeigt. Sollte die ser Menüpunkt nicht angezeigt werden, liegen derzeit keine Mel dungen vor. Dies kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise kann der Träger der Ausbildungsstätte einen Arzt in Ausbildung über die ASV melden, er muss es aber nicht. Oder aber der Betreffende besitzt noch keine ÖÄK-Eintragungsnummer (ÖÄKArztnummer) oder die betreffende Ausbildungsstelle wurde noch nicht von der ÖÄK per Bescheid festgesetzt. Erscheint der Menüpunkt „Aus bildung – Ihre Meldungen“, kann man durch Anklicken die jeweils vorliegenden Meldungen abrufen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, den Zeitraum einzuschränken: entweder durch direkte Eingabe oder aber durch Verwendung der Kalenderfunktion, indem man das entsprechende Kalendersymbol anklickt. Nach dem Anklicken von „Anwenden“ erscheint als Ergebnis nun eine Liste mit den Meldungen dieses Zeitraums. Jede Einzelmeldung zeigt neben einer technischen Stellen-Identifi kationsnummer die Ausbildungs stätte/Abteilung, die Ausbildungsordnung, das Fach, den Zeitraum der Belegung sowie das anrechenbare Ausbildungsausmaß (in Stunden) an. Zu beachten ist, dass das maximal anrechenbare Ausbildungsausmaß 35 Wochenstunden (100 Prozent) beträgt, Teilzeitausmaße dementsprechend andere Stundenausmaße beinhalten. Sollte hinsichtlich des Belegungszeitraumes noch kein Endzeitpunkt eingegeben worden sein, wird die Meldung mit „offenem Endzeit punkt“ angezeigt. Alle Meldungen sind wei ters farblich markiert; diese Farbcodes (grün, gelb, grau, weiß) geben nähere Informationen zu den einzelnen Meldungen. 13 Grün: Es handelt sich um eine gültige Meldung. Gelb: Die Mel dung wurde verändert. Zum Bei spiel: Eine Meldung mit offenem Endzeitpunkt (grün) wurde mit einem Endzeitpunkt versehen, da beispielsweise die Ausbildung an dieser Stelle abgeschlossen wur de. Die neue Meldung mit Endzeit punkt wird somit grün (aktiv) an gezeigt; die Meldung mit offenem Zeitpunkt wurde aktualisiert, je doch nicht gelöscht und wird so mit gelb markiert. Grau: Eine Mel dung wurde widerrufen; das heißt: Sie wurde von der meldenden 14 AUS DER KAMMER Stelle zurückgenommen. Weiß: Meldungen mit unbekanntem Sta tus. Hier wird empfohlen, beim Träger der Ausbildungsstätte nachzufragen. Um Verläufe nach vollziehen zu können, werden Mel dungen in der ASV nicht gelöscht, sondern jede Veränderung wird protokolliert. „Prinzipiell gilt: Bei Fragen im Hinblick auf Meldungen sollte man sich immer zuerst an den Träger wenden. Diesen – und nicht der Ärzte kammer – obliegt die Änderung. Die Akademie der Ärzte kann diese Daten aus Datenschutz gründen nicht einsehen.“ Die von der ÖÄK konzipierte und umgesetzte Ausbildungsstellen verwaltungsapplikation ist ein Mei lenstein in Bezug auf Transparenz und Dokumentation. Jede Turnusärztin/jeder Turnus arzt hat nun die Möglichkeit, den Ausbildungsverlauf mitzuverfol gen, Unklarheiten bereits während der Ausbildungszeit zu beseitigen und somit Rechtssicherheit hin sichtlich der gemeldeten Aus bildungszeiten zu erhalten. Quelle: © Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2016 med.ium 4/2016 KOMMENTAR Mit der EDV-technischen Umsetzung der Ausbildungs stellenverwaltung ist uns ein weiterer Schritt dahin gelungen, den Kolleginnen und Kollegen eine umfassende Information über die Meldungen ihrer Ausbildung zu liefern. Die Umsetzung wurde mit dem Ziel verfolgt Bürokratie abzubauen und Meldungswege zu beschleunigen. Durch die Kooperation mit den Spitalsträgern ist es nun möglich zeitnah Ausbildungszeiten zu dokumentieren und auch abzurufen. Fehlmeldungen wie sie immer wieder vorgekommen sind, sollten nun der Vergangenheit angehören, da nun jeder einzelne seine persönlichen Daten rund um die Uhr abrufen kann. Die Salzburger Ärztekammer hat hierbei die Vorreiterrolle übernommen und ist in den letzten Jahren die Triebfeder für diese zeitgemäße österreichweite Umsetzung geworden. So sehen wir die Funktion der Ärztekammer im Sinne einer Service kammer, die es ihren Mitgliedern ermöglicht alle relevanten Informationen zum Berufsleben auf einer Plattform abrufen zu können. Ausgehend vom Projekt einer österreichweiten, einheitlichen Internetpräsenz unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Länder, werden wir diesen Weg weiter gehen. Ziel muss sein, alle relevanten Informationen zur Aus- und Weiterbildung (DFP-Punkte), Wohlfahrtsfonds, Dienstpläne im niedergelassenen Bereich etc. auf einer persönlichen Plattform abrufen zu können. Nutzen Sie dieses Angebot unserer Ärztekammer, wobei wir uns auch immer über neue Ideen freuen. VP Priv.-Doz. Dr. Jörg Hutter Kurienobmann der angestellten Ärzte 16 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 Vertreterbörse Neues Service: Zeitgemäße Vertretersuche und Partner für dauerhafte Kooperationen AUS WISSENSWERTES DER KAMMER Um die Suche nach einem Vertre ter beziehungsweise nach einem Arzt, der einen Vertreter benötigt, einfacher zu gestalten, hat sich die Ärztekammer Salzburg dazu entschlossen eine elektronische 1. Vertreterbörse 2. Vertreterbörse zu initialisieren. Diese ist seit Ende Jänner 2016 im geschlossenen Bereich der Homepage der Ärztekammer Salzburg abrufbar. Bis dato haben sich 141 Ärztinnen und Ärzte registriert um Vertretungsannon cen zu schalten, aber auch um Partner für dauerhafte Kooperationsformen oder eine Praxisübergabe bzw. –nachfolge zu suchen. Renate Riß Kurie nieder gelassene Ärzte AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 DIE REGISTRIERUNG KOMMENTAR Es stehen Ihnen 3 Möglichkeiten zur Verfügung um zur elektroni schen Vertreterbörse zu gelangen: Das mühsame Suchen von Vertretungen war Grund zu häufigen Klagen. Eine zeit gemäße, auf aktuelle Daten bezogene Kontaktmöglichkeit zu etablieren, war mir daher eine wesentliches Anliegen. Die Umsetzung ist nun endlich allen unseren Mitgliedern zugänglich. 1. Auf Ihrem PC k Klicken Sie auf der Startseite im Karussell auf das Bild „Vertreterbörse“. 2. Auf Ihrem Handy haben Sie die Möglichkeit die Vertreterbörse über die Servicebox auszu wählen. 3. Sie haben auch die Möglichkeit über das Hauptmenü zur Vertre terbörse zu gelangen. Hierfür loggen Sie sich bitte auf der ÄKHomepage in den geschlosse nen Bereich ein. Über den Menü punkt „Arztinfo“ können Sie nun „Ärzteservice“ p „Job- & Ver treterbörse“ auswählen. Nach dieser ersten Registrierung erhalten Sie spätestens innerhalb von zwei Werktagen eine Bestäti gungsmail. Bitte folgen Sie dem darin angegebenen Link, um Ihre Freischaltung für die Teilnahme an der Vertreterbörse vorzu nehmen. >Ihre Ansprechpartnerin: Renate Riß, Kurie nieder gelassene Ärzte Alle Informationen zur Vertreterbörse erhalten Sie bei Renate Riß unter Telefon: +43 662 871327-125 oder [email protected] Dr. Christoph Fürthauer Obmann-Stellver treter der Kurie der niedergelassenen Ärzte „Das Team der Ärztekammer Salzburg freut sich, damit eine weitere Verbesserung der Serviceleistung anbieten zu können.“ 17 18 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 Registrierkassenpflicht: Keine Verfassungswidrigkeit Herbert Emberger* AUS WISSENSWERTES DER KAMMER das Grundrecht der Freiheit der Erwerbstätigkeit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. In der Sache selbst hält der VfGH zunächst fest, dass er sich bei seiner Prüfung auf die konkret in den verfassungs rechtlichen Eingaben aufgeworfenen Fragen zu beschrän ken hat, also ausschließlich zu beurteilen hat, ob die ange fochtene Bestimmung aus den in der Begründung des Antrags dargelegten Gründen verfassungswidrig ist. Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht der Freiheit der Erwerbsausübung ist durch die angefochte nen Bestimmungen nicht verletzt. Der Gesetzgeber ver folgt das öffentliche Interesse der Bekämpfung von Steu erhinterziehung und der Erhöhung des Steueraufkommens. Die Erwerbsausübungsfreiheit beschränkende Regelun gen sind nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat und sonst fachlich zu rechtfertigen sind. Durch die Regis trierkassenpflicht werden Manipulationsmöglichkeiten verringert, was auch für die technischen Anforderungen an den Manipulationsschutz gilt. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse ist daher im öffent lichen Interesse. Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anschaf fung und zum Betrieb einer Registrierkasse hat der Ver fassungsgerichtshof als verfassungskonformm bezeich net. Die Verpflichtung muss frühestens ab 1. Mai 2016 erfüllt sein. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2016, G 606/2015-14, G 644/2015-14, G 649/2015-14, die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anschaffung und zum Betrieb einer Registrierkasse als verfassungskonform bezeichnet. Lediglich zum vorgese henen Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung erfüllt sein muss – nämlich 1. Jänner 2016 – stellt der Verfassungsge richtshof fest, dass diese Verpflichtung frühestens erst ab 1. Mai 2016 besteht. Die Gleichstellung der Zahlungen mit Bankomat-, Kreditkarte oder mit vergleichbaren elektroni schen Zahlungsformen mit den Barzahlungen wurde vom VfGH bestätigt. Antragsteller waren drei Unternehmer: zwei Kleinunter nehmer und ein größerer handwerklicher Betrieb. Anfech tungsgründe waren die Unverletzlichkeit des Eigentums, HR Dr. Herbert Emberger ist Steuerkonsulent der ÖÄK * Die Registrierkassenregelung ist aber auch bei Kleinun ternehmern verhältnismäßig. Die Regelung zielt nicht nur auf Erhöhung des Steueraufkommens, sondern auch auf Vermeidung von Steuerausfällen durch Umsatzverkürzun gen aus Bargeschäften ab. Sie dient damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Der Gesetzgeber kann die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse an Umsatzgrenzen knüpfen und zwar so, dass die Einbezie hung einer möglichst großen Zahl von Unternehmen ge währleistet ist. Das gilt auch für Unternehmen mit Umsät zen von weniger als 30.000 Euro, also von Umsätzen, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen und somit um satzsteuerbefreit sind. Die Aufwendungen zur Anschaf fung der Registrierkasse und zur Führung mögen zwar bei Kleinunternehmen größer sein als bei Großunternehmen; trotzdem kann damit nicht Unverhältnismäßigkeit der ge setzlichen Regelung belegt werden. Bei der Frage, wann die Rechtsfolgen der Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse eintreten, nämlich nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen bei Über schreiten der Grenzen bis September 2015 mit 1. Jänner 2016, AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 stellt der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich fest, dass dieses Wirksamwerden frühestens erst mit 1. Mai 2016 eintritt. Das heißt: Wenn das erstmalige Überschreiten der vorgesehenen Grenzen im Jänner 2016 stattfindet, tritt die Verpflichtung zur Registrierkasse (mit Beginn des viertfol genden Monats) erst mit 1. Mai 2016 ein. Wenn die Grenzen erst in einem späteren Voranmeldungszeitraum zum Bei spiel des Jahres 2016 überschritten werden, tritt die Ver pflichtung später, das heißt mit Beginn des viertfolgenden Monats ein. solchen durch andere elektronische Zahlungsformen mit Barumsätzen als verfassungskonform bestätigt. © Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2016 >Für Fragen zur Registrier kassenpflicht steht Ihnen Frau Mag.a Isabell Feil gerne zur Verfügung Der Verfassungsgerichtshof verwirft auch die Kritik an der Verwendung unterschiedlicher Begriffe wie Bareinnahmen, Barumsätze und Ähnliches in den einschlägigen Bestim mungen der BAO. Schließlich wird auch die Gleichstellung von Bankomat- oder Kreditkartenumsätzen oder von Telefon +43 662 871327-126 [email protected] Postgraduate School Medizinische Universität Graz MBA in Health Care & Hospital Management Die Postgraduate School der Medizinischen Universität Graz startet im Herbst 2016 den nächsten Grazer MBA in Health Care and Hospital Management. Geblockte Präsenzzeiten ermöglichen eine berufsbegleitende Absolvierung. Die Zusammenarbeit mit der FH JOANNEUM, der KAGes und der Grazer Public Health School garantiert neben internationalen Vortragenden einen innovativen Pool an Fachexpertise. 19 Die Schwerpunkte: Interesse am nächsten MBA? Der 5-semestrige Lehrgang folgt in seiner Gestaltung nationalen und internationalen Richtlinien und vermittelt Wissen in den 4 Themenschwerpunkten: > Leadership > Public Health > General Management > Hospital Management Dabei wird Wert gelegt auf eine überregionale, trägerübergreifende und multiprofessionelle Zusammensetzung der TeilnehmerInnen aus dem ärztlichen, pflegerischen, medizintechnischen und dem Verwaltungsbereich. Postgraduate School Public Health School Medizinische Universität Graz Medizinische Universität Graz > Ein absolvierter ULG für Führungskräfte im Gesundheitssystem ab 2012 wird voll auf die ersten beiden Semester angerechnet. > Ein absolvierter Universitätslehrgang für medizinische Führungskräfte vor 2012 wird nach Absolvierung eines 3tägigen Upgrades für die ersten beiden Semester angerechnet. > Die Anrechnung anderer in Inhalt und Umfang vergleichbarer postgradualer Ausbildungen ist für die ersten beiden Semester möglich. DETAILS ZUM NÄCHSTEN MBA Ursula Schwarzl: Telefon: +43/664-30 07 161, Mo – Fr, 9 –13 Uhr www.medunigraz.at/mba. [email protected] 20 AUS DEN KURIEN med.ium 4/2016 WahlärzteTipp AUS DEN KURIEN Wahlärzte nehmen in Österreich und auch Salzburg nach wie vor zu! In Salzburg waren mit Stichtag 01. 04. 2016 697 Wahlärzte bei der Ärztekammer gemeldet, 2014 waren 678, 2015 679 Kollegen als Wahlärzte tätig. „Die Entscheidung, eine Wahlarztpraxis zu eröffnen und zu führen, ist mit hohem persönlichen Enga gement, Aufwand und Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es, diesen Schritt gut vorzubereiten*“ Es eröffnen sich dem Wahlarzt ungeahnte Möglichkeiten der Ge staltung und Entwicklung seiner medizinischen Schwerpunkte, er kann sich sein Arbeitsumfeld gestalten und entscheiden, wieviel Zeit er für seine Patien ten aufwenden kann und will. Danach orien tiert sich auch Möglichkeit, einen beträchtli chen Anteil seines Einkommens aus der Wahlarzt-Tätigkeit zu erzielen. Wenns gut läuft, der Wahlarzt ambitioniert und gut vorbereitet seine Ordinationstätig keit beginnt und das medizinische Angebot der Wahlarztordination bei vielen Patienten ankommt, ermöglicht der Erlös aus einer gut eigeführten Wahlarztpraxis den Lebensun terhalt für Arzt und Familie. Wie im Einleitungsstatement formuliert ist es wichtig, den Schritt in die Wahlarzt-Nie derlassung gut und sorgfältig vorzubereiten. Dazu sind Gespräche mit bereits tätigen Wahlärzten, Besuch einer etablierten Wahl arztpraxis, Teilnahme an Seminaren von Wahlärztegruppen und der Salzburger Ärz tekammer (Wahlarzt und Kassenverrech nung; Die Praxisgründung – Der Weg in die eigene Praxis; JUNGÄRZTiNNEN - selbst ständig aber nicht allein in die Zukunft) un bedingt anzuraten. Ich empfehle allen Kollegen, die den Gang in die Niederlassung planen, sich bereits wäh rend der Ausbildung mit ihrer medizinischen Dr. Dietmar Gmeiner Wahlärztereferent der Ärztekammer für Salzburg Zukunft zu befassen und das vor handene Seminarangebot früh genug in Anspruch zu nehmen. Der informierte Arzt wird pro futuro für sich am ehesten den Be rufsweg finden, der seinen medi zinischen Fähigkeiten entspricht und damit einer lebenslangen erfüllten medizinischen Tätigkeit nachgehen können. * itatquelle: Wahlärztebroschüre Z der ÄK für OÖ >Dr. Dietmar Gmeiner, Facharzt für Chirurgie (Viszeralchirurgie) Ordination für Chirurgie und Endoskopie Allg. beeid. und gerichtl. zertifiz. Sachverständiger Schrannengasse 10e 5020 Salzburg Telefon +43 662 875244-0 [email protected] MEDIZIN IN SALZBURG med.ium 4/2016 21 Immune Checkpoint Blockade – eine neue Säule der Krebstherapie? Lukas Weiss, Florian Huemer, Brigitte Mlineritsch, Richard Greil MEDIZIN IN SALZBURG Nach Jahrzehnten mehr oder we niger erfolgloser Versuche das eigene Immunsystem zur Be kämpfung von Krebszellen zu ak tivieren, scheinen nun die soge nannten „Immune CheckpointInhibitoren“ der Immuntherapie zum Durchbruch zu verhelfen. Aber was steckt hinter dieser neuen Therapieform und was können wir in Zukunft erwarten? IMMUNE CHECKPOINT-INHIBITOREN – WIRKMECHANISMUS Die Therapie mit Immune Check point-Inhibitoren wird von vielen als Paradigmenwechsel in der Krebstherapie erachtet. So stellt bei dieser Therapieform nicht die Krebszelle die primäre Zielstruktur dar und es wird auch im Gegen satz zu den meisten bis herigen immuntherapeutischen Ansätzen auch nicht versucht, das Immun system direkt zu aktivieren, son dern vielmehr eine bereits beste hende – jedoch unterdrückte – Antitumorantwort der T-Zellen zu entfesseln. Es gibt eine Vielzahl von sogenannten Immune Check points, welche die Interaktionen zwischen T-Zelle und antigenprä sentierender Zelle, Zellen des an geborenen Immunsystems (wie z.B. Gewebsmakrophagen) und der Tumorzelle selbst regulieren. Die größte Aufmerksamkeit kam bisher jedoch den Molekülen CTLA-4 (cytotoxic T-lymphocyteassociated Protein 4) bzw. PD-1 (programmed cell death 1) und PD-L1 (pro grammed cell death ligand 1) zu (Abbildung 1). CTLA-4 wird auf den aktivierten T-Zellen ausgeprägt und die Bindung dieses Moleküls hemmt die weitere T-Zell-Aktivierung. Anti körper die gegen CTLA-4 gerichtet sind füh ren somit zu einer Hemmung der Hemmung und dadurch zur T-Zell-Aktivierung. Das Molekül PD-1 und sein Ligand PD-L1 spielen in der Interaktion zwischen tumor spezifischer T-Zelle und der Tumorzelle eine wichtige Rolle. Durch Bindung von PD-1 auf der T-Zelle durch PD-L1 auf der Tumorzelle wird die weitere T-Zell-Aktivierung und der T-Zell-Angriff auf die Tumorzelle gehemmt. Zur Blockade dieses Signalwegs und somit Entfesselung der akti ven Antitumorantwort im Tumor gewebe selbst, können sowohl Antikörper gegen PD-L1 als auch gegen PD-1 verwendet werden. IMMUNE CHECKPOINT-INHIBITOREN – ZULASSUNGEN Der anti-CTLA-4 Antikörper Ipili mumab (Yervoy®) wurde bereits 2011 zur Therapie des nicht resek tablen bzw. metastasierten Mela noms zugelassen. Abbildung 1: nach Ott et al., Clin Cancer Res, 2013. 22 MEDIZIN IN SALZBURG med.ium 4/2016 „Angesichts der bisherigen Erfolge arbeiten viele Pharmaunternehmen intensiv an der Entwicklung weiterer Antikörper gegen CLTA-4, PD-1 oder PD-L1. Darüber hinaus werden auch andere Immune Checkpoints als mögliche therapeutische Zielstrukturen untersucht.“ Ebenso sind die anti-PD-1-Anti körper Nivolumab (Opdivo®) und Pembrolizumab (Keytruda®) für die Behandlung des nicht resekta blen bzw. metastasierten Mela noms zugelassen und stellen in zwischen in Abwesenheit einer BRAF Mutation die Standardthe rapie in dieser Indikation dar. Für Nivolumab besteht zudem eine Zulassung für die Zweitlinienthera pie des metastasierten Bronchial karzinoms (Plattenepithelkarzi nom und Adenokarzinom), sowie für die Zweitlinientherapie des me tastasierten Nierenzellkarzinoms. Noch im Laufe dieses Jahres werden weitere Zulassungen er wartet: >Nivolumab bei rezidiviertem Morbus Hodgkin >die Kombination Nivolumab mit Ipilimumab bei nicht resektablem bzw. metas tasiertem Melanom >Pembrolizumab für die Zweitlinien therapie des metastasierten Bronchialkarzinoms Diese exponentielle Entwicklung wird sich vermutlich in den kommenden Jahren fort setzen, nachdem es sehr vielversprechende Daten aus Phase I und Phase II Studien für z.B. das Magenkarzinom, das Urothelkarzinom, das triple-negative Mammakarzinom und das Mikrosatelliten-instabile Kolorektalkarzinom gibt. Angesichts der bisherigen Erfolge arbei ten viele Pharmaunternehmen intensiv an der Entwicklung weiterer Antikörper gegen CLTA-4, PD-1 oder PD-L1 (Atezolizumab, Ave lumab, Durvalumab, Tremelimumab, etc.). Da rüber hinaus werden auch andere Immune Checkpoints als mögliche therapeutische Zielstrukturen untersucht und bereits in frü hen klinischen Studien geprüft. IMMUNE CHECKPOINTINHIBITOREN – UNERWÜNSCHTE ARZNEIMITTELWIRKUNGEN Die Phase III Studien beim Bronchialkarzi nom zeigen wohl am anschaulichsten die Un terschiede im Nebenwirkungsprofil der Im mune Checkpoint-Inhibitoren im Vergleich zur Chemotherapie. Als Beispiel wurde in der CheckMate017-Studie der anti-PD-1 Antikör per Nivolumab mit der Chemotherapie Do cetaxel verglichen, welche in der Onkologie in verschiedenen Entitäten eingesetzt wird. Generell wies die Monotherapie mit dem anti-PD-1 Antikörper mit nur 7 % höhergradi gen Nebenwirkungen (CTCAE Grad ≥3) eine sehr vorteilhafte Nebenwirkungsrate auf, im Vergleich zu 57 % bei Docetaxel. Das Spekt rum der immunvermittelten Nebenwirkun gen unterscheidet sich jedoch deutlich von den bekannten Chemotherapie-assoziierten Nebenwirkungen: während Haarausfall, Übel keit/Erbrechen und Zytopenien inklusive febriler Neutropenien bei anti-PD-1 Antikörpern keine bis kaum eine Rolle spielen, können demgegen über aber immunvermittelte Ne benwirkungen wie Hautausschlag, Kolitis mit Diarrhoe, Hepatitis, Pneumonitis, und auch Endokrino pathien (Hypothyreose, Hypophy sitis etc.) auftreten. Aber auch die zeitliche Sequenz der Nebenwirkungen unterschei det sich: während es bei der Che motherapie oftmals zu kumulativer Toxizität kommt (Neuropathie, Hä matotoxizität, etc.), treten immun vermittelte Nebenwirkungen zu meist bereits innerhalb der ersten 3 Monate auf. Diesbezüglich muss auf die Wichtigkeit der Kenntnis um immunvermittelte Nebenwir kungen – auf ärztlicher als auch auf PatientInnen-Seite – hingewiesen werden, da diese in manchen Fällen ein rasches therapeutisches Ein greifen mit systemischer Kortison gabe zur Abwendung bedrohlicher Komplikationen erfordern können. Bezüglich des Tumoransprechens konnte interessanterweise bisher keinerlei Nachteil für PatientInnen festgestellt werden, bei denen eine immunvermittelte Nebenwir kung auftrat, selbst dann nicht, wenn eine systemische Kortison gabe notwendig wurde. Jedoch nicht jeder Immune Check point-Inhibitor verfügt über das gleiche Nebenwirkungspotential, sodass man folgende Daumenregel mit absteigender Nebenwirkungs rate aufstellen könnte: Kombination anti-CTLA-4 & anti-PD-1/PD-L1 >> anti-CTLA-4 >> anti-PD1/PD-L1 MEDIZIN IN SALZBURG med.ium 4/2016 Ass. Dr. Florian Huemer OA DDr. Lukas Weiss Abgesehen von den mechanisti schen Besonderheiten dieser Im mune Checkpoint-Inhibitoren, liegt die Ursache für die große wissenschaftliche als auch media le Aufmerksamkeit für diese The rapieform in den beeindrucken den klinischen Daten begründet: so wurde in einer gepoolten Ana lyse von 4.846 PatientInnen mit metastasiertem Melanom nach Ipilimumab–Therapie bei 20 % der PatientInnen ein Plateau in der Überlebenskurve beobachtet. Ins besondere muss hervorgehoben werden, dass ein Großteil der Pati entInnen nach dem zugelassenen Ipilimumab-Schema therapiert wurden (4 Einzelgaben alle 3 Wo chen) und nichtsdestotrotz bei ei ner metastasierten Krebserkran kung eine Induktion einer effektiven Immunantwort für über 10 Jahre erfuhren. Als weiteres markantes Unter scheidungsmerkmal gegenüber bisher etablierten Krebstherapien wurde diese dauerhafte Krank heitskontrolle weitestgehend un abhängig vom Therapieanspre chen gesehen. Dies ist auch der Grund, weshalb in den meisten Immuntherapie-Studien die soge nannte „Disease-Control-Rate“, d.h. die Erkrankungskontrollrate angeführt wird, welche komplette Remission, partielle Remission und stabile Erkrankung vereint. So besteht die Hoffnung durch diese Immune Checkpoint-Inhibitoren als Mono- oder vielmehr noch in Univ.-Doz. Dr. Brigitte Mlineritsch Abbildung 2: Therapie A Therapie B Immunotherapie – Mono Immunotherapie – Kombi % Überleben IMMUNE CHECKPOINT-INHIBITOREN – KLINISCHE AKTIVITÄT 23 nach Sharma & Allison, Cell, 2015. Zeit Kombinationstherapie nicht nur ein paralle les Verschieben der Überlebenskurven durch eine neue Therapie mit jedoch gleichem Kur venverlauf zu erreichen, sondern vielmehr ein Plateau für eine Subgruppe von Patien tInnen zu erzielen, welche eine dauerhafte Erkrankungskontrolle über die Zeitdauer der eigentlichen Therapie hinaus bewirken kann (Abbildung 2). und somit die Erkennbarkeit der Krebszellen für das Immunsystem erhöhen. Klassische Krebstherapi en wie Chemotherapie und auch Radiotherapie induzieren Zelltod, welcher zu einer vermehrten im munologischen Präsentation von Krebs-spezifischen Antigenen führt. IMMUNE CHECKPOINTINHIBITOREN – MÖGLICHE KOMBINATIONEN Aber auch für die Kombination mit diversen, bereits klinisch ein gesetzten monoklonalen Antikör pern und Tyrosinkinasehemmern, sowie Vakzinierungs-Strategien besteht eine sehr starke prä klinische Rationale. Die Fülle an Möglichkeiten der Kombinationen beherrscht die aktuelle Studien landschaft und lässt auf weitere Verbesserungen hoffen. Beson deres Augenmerk muss hierbei aber sicherlich auf möglicherwei se erhöhte Toxizitäten gerichtet werden. Trotz aller Euphorie über die teilweise zu beobachtende Langzeit-Tumorkontrolle bei Ansprechen unter Immune Checkpoint-Inhi bitoren, muss zukünftig der Anteil der Pati entInnen, welche von dieser Therapie profi tieren, noch deutlich erhöht werden. Aufgrund des oben beschriebenen Wirkme chanismus scheinen sich hierfür vor allem The rapien anzubieten, welche die Immunogenität 24 MEDIZIN IN SALZBURG med.ium 4/2016 Primar Univ.-Prof. Dr. Richard Greil AUSBLICK Zusammenfassend stimmen die bisherigen Berichte mit Immune Checkpoint-Inhibitoren bei der Krebstherapie sehr hoffnungsvoll, sodass davon auszugehen ist, dass diese Therapien nach entsprechend ausgiebiger Prü fung zunehmend den Weg in den klinischen Alltag finden werden. Wie sooft stellt sich aber auch hier die Frage, welche PatientInnen in besonderem Maße von einer derartigen The rapie profitieren könnten. Ein möglicher An satzpunkt könnte hier die unterschiedliche genetische Stabilität der Tumore sein: je in stabiler ein Tumor ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein abberrantes Protein exprimiert wird, welches als immu nologisch fremd erkannt wird. Die Suche nach prädiktiven Markern für diese neue und auch kostenintensive Therapieform stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. Literatur beim Verfasser >Universitätsklinik für Innere Medizin III, mit Hämatologie, internistischer Onkologie, Hämostaseologie, Infektiologie, Rheumatologie und Onkologisches Zentrum Landeskrankenhaus Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, Telefon +43 5 7255-25804, Fax DW -25989, [email protected] EXPERTENTIPP Per Mausklick zur Polizze? Das Internet bietet dem Konsumenten eine Fülle von Informationen und kann bei der Kaufentscheidung durch Preis- und Leistungsvergleiche hilfreich sein. Auf der Suche nach der günstigsten Versicherung gelangt man häufig auf Vergleichsportale, deren Unabhängigkeit allerdings in Frage steht. Versicherungsunternehmen nutzen das Internet aber auch direkt, um Ihre Produkte zu vermarkten. Der Konsument sollte sich dabei aber bewusst sein, dass zum einen nicht alle Versicherer im Internet vertreten sind, und zum anderen nicht alle Produkte eines Versicherers dort beworben werden. So kann das vermeintlich günstigste und passendste Angebot unter Umständen eben gerade nicht das Beste sein. Komplizierte Bedingungen, etwaige Überschneidungen mit anderen Versicherungsprodukten, Deckungslücken sowie Prämienunterschiede machen es einem Laien nicht gerade leicht, sich für den richtigen Anbieter zu entscheiden. Oftmals sind wichtige Deckungserweiterungen standardmäßig nicht versichert und nur durch Zusatzbausteine gegen Mehrprämie einschließbar. Ein „OnlineVertragsabschluss“ heißt aber vor allem, dass Sie auf eine persönliche Beratung zur Ermittlung Ihres tatsächlichen Bedarfs verzichten. Selbst wenn Sie die Versicherungsbedingungen auf den Websites der Versicherer finden, eine persönliche Erklärung dazu werden Sie nicht bekommen. Kompliziert und für Sie aufwändig kann sich dann auch die Abwicklung in einem Schadensfall gestalten, denn bei einer „online-Polizze“ sind Sie Ihr eigener „Betreuer“. UNSER TIPP: Bevor Sie sich für den Abschluss einer Versicherung via Internet entscheiden, sollten Sie sich auch Angebote von einem unabhängigen Makler einholen. Nur dieser ermittelt Ihren individuellen Bedarf, beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen im Schadensfall auch unterstützend zur Seite. Billig bedeutet eben nicht gleichzeitig auch günstig! TEL +43 662 43 09 66 WWW.PBP.AT ANZEIGE med.ium 4/2016 25 NEU: e as groß D Biogena Buch Mikronährstoff-Coach ® Das große BIOGENA®-Kompendium der Mikronährstoffe Der Mikronährstoff-Coach von Biogena ermöglicht es, rasch und einfach zu fundierten Informationen über Mikronährstoffe und deren therapeutische Verwendung zu kommen. Es sind über 100 Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Fett- und Aminosäuren, bioaktive Pflanzenstoffe, Pflanzenextrakte und sonstige Naturstoffe erfasst und nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgearbeitet. Die Unterteilung nach Mikronährstoffen, Indikationen und Wechselwirkungen ermöglicht ein schnelles und gezieltes Auffinden der gewünschten Informationen. Dieses Buch ist nicht nur eine wertvolle Hilfe für die tägliche therapeutische Praxis, es ist eines der umfangreichsten Nachschlagwerke unserer Zeit über den aktuellen Wissensstand der orthomolekularen Medizin. Verlagshaus der Ärzte 832 Seiten ISBN 978-3-99052-111-3 Preis: EUR 69,90 Online-Bestellungen: www.doc-shop24.at 1506_Bio_MNC_Kompendium_A4_PPU.indd 1 23.06.15 09:39 26 ANZEIGE med.ium 4/2016 Nichtalkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD) ZUSAMMENFASSUNG Die NAFLD (nonalcoholic fatty liver disease) ist eine häufige Form der Erkrankung der Leber aufgrund eines multifaktoriellen Geschehens. Es bezeichnet eine vermehrte Einlagerung von Fett (großer Anteil durch De-novo-Lipogenese aus Kohlenhydraten) in die Leberzellen. Ab einem Fettanteil von 5 – 6 % des Leberfeuchtgewichts wird das Fett in den Leberzellen mikroskopisch sichtbar. In Extremfällen kann der Fettanteil 50 % des Feuchtgewichts erreichen. Als Ursache der Nichtalkoholischen Fettleber werden Erkrankungen des metabolischen Syndroms, vor wiegend Diabetes mellitus Typ 2, totale parenterale Ernährung, bestimmte Medikamente (Steroide), Drogen sowie einige seltene Noxen in der Literatur angeführt. Zunehmend ist es eine Erkrankung der Industrienationen, eine multifaktorielle Volkskrankheit bedingt durch Überangebot und Bewegungsmangel. In den letzten Jahren bekommt das Krankheitsbild der nichtalkoholischen Steatohepatitis (NASH, nonalcoholic steatohepatitis) durch seine steigende Prävalenz zunehmend Bedeutung als eigenständige Krankheitsentität. Über einen mehrjährigen Zeitraum kann sich aus einer NAFLD eine Steatohepatitis entwickeln. Beim Ursachenspektrum der NASH stehen das Metabolische Syndrom und Diabetes mellitus Typ 2 ganz vorne (zusammen 90 %). (1) Druckempfind lichkeit im rechten Oberbauch, Übelkeit, Völlegefühl, Gewichtsabnahme, Müdigkeit oder Abgeschlagenheit sind etwaige unspezifische Beschwerden. Cholestase parameter (insbes. Gamma-GT) als auch die Transa minasen als Zeichen der Entzündung in der Leber sind erhöht. Typisch für leichtere Leberschäden durch Hepatitis ist, dass die ALAT/GPT höher als die ASAT/ GOT ist. Diese Faktoren stellen signifikante Risiken für koronare Herzerkrankungen dar. Im Fettstoffwechsel hat die Leber einen zentralen Stellenwert (Lipidbio synthese und Cholesterinelimination über die Gallen säuren-Biosynthese) und ihre damit begründete Schlüsselfunktion. EINFLUSSFAKTOR ERNÄHRUNG Eine hyperkalorische Ernährung steigert die Neusynthese von Triglyceriden und führt zur Entwicklung der sog. Mast fettleber. Ausgangssubstanz sind insbesondere Kohlenhy drate – in einem Ausmaß, das der Fetteinlagerung in die Leber bei Fettsucht entspricht. Die Mastfettleber ist die häufigste Form der Fettleber. Auch die diabetische Fettle ber ist hier einzuordnen. Pathogenetisch spielen die Stoff wechselveränderungen des Metabolischen Syndroms, insbesondere die Insulinresistenz und Adipositas, eine ent scheidende Rolle. Bei der Insulinresistenz reichen die nor malen Insulinspiegel im Blut nicht aus, um den Blutzucker spiegel zu normalisieren. Die NAFLD führt vorerst zu keinen Beschwerden und ist bei Normalisierung des Kör pergewichts voll reversibel. Hochkalorische Ernährung mit gesättigten Fettsäuren, raffinierten Kohlenhydraten (v. a. in Softdrinks und Fertigprodukten) kann die NAFLD jedoch nachweislich verschlimmern. Die Lebensmittelindustrie hat uns in den letzten Jahr zehnten vor eine große Herausforderung gestellt. Der Zu ckerkonsum hat deutlich zugenommen. Es sind immer mehr industriell gefertigte Nahrungsmittel am Markt, die mit einer Vielzahl von bedenklichen und unerwünschten Ingredienzien versehen sind. Die Fructose (Gruppe der Monosaccharide) wird wegen ihrer starken Süßkraft gerne als Süßungsmittel eingesetzt, in Form von Mais- (high fructose corn syrup, HFCS), Glucose-Fructose- oder Fructose-Glucose-Sirup. Der Fructose-Sirup bietet der Lebensmittelindustrie viele tech nologische Vorteile. Er ist kostengünstig, ergiebig (doppelt so hohe Süßkraft wie Saccharose), hat eine gute Löslich keit und kristallisiert nicht aus. Dies führte zu einer vielseiti gen Verwendung. Viele Fertigprodukte, Müsliriegel, Fertig kuchen, Saucen, Dressings, Sirupe, Kompotte, Konfitüren, Würzmischungen, Chips und Limonaden sind mit HFCS gesüßt. Fructose wird in der Leber verstoffwechselt. Unter Einwir kung der Fructokinase phosphoryliert sie zu Fructose1-phosphat, welches in die Triosen Dihydroxyacetonphos phat und Glyzerinaldehyd gespalten wird, beide zuständig ANZEIGE med.ium 4/2016 27 Mag.rer.nat. Diana Apflauer für die Energiegewinnung (Glykolyse und Glukoneogenese). Eine Bildung von Triglyceriden aus Fructose kann außer über Glukose auch über die Formierung mit Glyzerin erfolgen. Über Jahre war man der Ansicht, dass Fructose eine bes sere Alternative zu Saccharose darstellt, da sie insulinun abhängig verstoffwechselt wird. Auch bei Diabetikern wurde Fructose lange Zeit als gesunder Ersatz für Saccha rose eingesetzt. Viele fructosehaltige Produkte für Diabeti ker wurden in letzter Zeit vom Markt genommen. Mittler weile ist der Zusammenhang von einer überhöhten Fructoseaufnahme und Folgeerscheinungen durch die Umwandlung in Triglyceriden und die Speicherung in der Leber wissenschaftlich belegt. Da Insulin jedoch indirekt einen Anteil an der Erzeugung des Sättigungsgefühls hat und Fructose in höheren Men gen zudem die Fettsynthese fördert, ist der starke Einsatz von HFCS als Süßungsmittel möglicherweise für Überge wicht, Metabolisches Syndrom, Fettleibigkeit (Adipositas), Bluthochdruck, Gicht und sogar chronische Nierenschä den verantwortlich. Diskutiert wird auch ein Zusammenhang zwischen über mäßiger Fructoseaufnahme und Leptinresistenz. Leptin als Botenstoff vermittelt dem Gehirn das Sättigungsgefühl. Leptin wird vor allem von Fettzellen (Adipozyten) ausge schüttet, seine Konzentration ist somit proportional zur Fettmasse des Körpers. Adipöse Menschen zeigen erhöh te Leptinspiegel ohne die zu erwartende appetithemmen de Wirkung, was auf eine Leptinresistenz bzw. Rezepto ranomalien schließen lässt. Inwieweit sich oxidativer Stress und Entzündungs geschehen auf die gastrointestinale Flora von NAFLDBetroffenen auswirken können, ist zunehmend von Bedeu tung. Erwiesen ist jedenfalls, dass Antioxidantien das pa thologische Geschehen verbessern. So könnte Vitamin E eine wirksame Therapie für die nicht alkoholische Fettleber sein. Eine Meta-Analyse zeigte, dass die Vitamin-E-Supplementation histologische Parameter von NASH-Patienten, wie Fetteinlagerung ins Leberge webe, Entzündungsgeschehen und Fibroseentwicklung, signifikant reduziert. Abb. 1: MÖGLICHE FAKTOREN EINER PATHOGENESE VON NASH NASH Oxidativer Stress Insulinresistenz Leptinresistenz Hyperinsulinismus Überhöhte Energieaufnahme (Fructose!) 28 ANZEIGE med.ium 4/2016 systolischen Blutdrucks, Verbesserung der Körperzusam mensetzung und einer Verminderung des Körperfettan teils, Plasmakonzentration von ALT, APO und Insulinresis tenz HOMA-IR. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass die Fructose in Fertigprodukten sich von jener in Obst unterscheidet. Die angereicherten Lebensmittel sollen reduziert werden, während die Fructose in ihrer natürlichen Form in Obst und Gemüse als nicht schädlich gilt. Eine gute Zusammen setzung der Ernährung mit langsam verfügbaren Kohlen hydraten, hochwertigem Eiweiß und ausreichend Omega3-Fettsäuren hat positive Effekte. FAZIT LEBENSSTILMODIFIKATION NAFLD, als hepatische Manifestationsform des metaboli schen Syndroms, tritt insbesondere bei Personengruppen in Ländern mit Nahrungsüberangebot und Bewegungs mangel auf. Therapeutisch wird deshalb eine dauerhafte Veränderung des Lebensstils mittels regelmäßiger körper licher Bewegung und ausgewogener Ernährung mit hoch wertigen Lebensmitteln und angepasster Kalorienaufnah me empfohlen. Ernährungsmediziner fordern eine vorsichtige Gewichts reduktion und eine optimale Einstellung von Diabetes mel litus und Dyslipoproteinämie. Eine zu rasche Gewichtsab nahme kann das Fortschreiten der Lebererkrankung eher fördern, hingegen kann durch die Kombination von mäßi ger Gewichtsabnahme, körperlicher Aktivität und der Ver besserung der Insulinresistenz und der Dyslipoproteinämie eine Rückbildung der Steatohepatitis einschließlich der Reduktion fibrotischer Veränderungen erreicht werden. In einer Ernährungsstudie mit Kindern führte die Redukti on von Fructose (totale, freie und HFCS) innerhalb von sechs Monaten zu einer signifikanten Verringerung des Der Konsument und die Lebensmittelindustrie sind glei chermaßen gefordert. Eine gezielte Verminderung der Konsumation von Softdrinks und raffinierten Kohlenhydra ten aus Fertigprodukten ist vorrangig. Die bedrohliche Zu nahme des Krankheitsbildes NASH bei Jugendlichen, vor allem in den USA, muss für ein Umdenken der Nahrungs mittelproduzenten und in der Nahrungsaufnahme sorgen und dazu beitragen, dass vor allem Kinder und Jugendli che über die Ernährung forciert aufgeklärt werden und ihr Bewusstsein darüber gebildet wird. Literatur beim Verfasser >> AUTORIN: Mag.rer.nat. Diana Apflauer Biogena Wissensmanagement Biogena Naturprodukte GmbH & Co KG Strubergasse 24, 5020 Salzburg WISSENSWERTES med.ium 4/2016 29 Bilder: AS Media (Abdruck honorarfrei) Wissenswertes Doc-Shots WISSENSWERTES Haus Sankt Lukas Mit April öffnete Salzburgs erstes ambulantes Institut für neurologische- und Kinder rehabilitation seine Pforten. Als einziger Anbieter in Österreich (neben LKH Hochzirl) bietet das Institut auch eine robotergestützte Therapie (Hirob) zur Verbesserung von Rumpfstabilität und Muskulatur des Körperstammes an. Der Hirob simuliert die gemittelte Bewegung von 2000 Pferden wie Schritt, Trab oder Galopp und wird eingesetzt bei: >Instabilität im Rumpf >neuroorthopädische Patienten >Pädiatrische Rehabilitation >psychosomatische Krankheiten >selektive Bewegungen des Beckens >Erarbeitung grobmotorischer Fertigkeiten >Grundlage für das Wieder erlernen des Gehens Erstmals in Salzburg: Robotikgestützte „Hippotherapie“ mit dem Hirob. SCHWERPUNKTE IM HAUS SANKT LUKAS SIND: >ambulante Neurorehabilitation, >Kinderrehabilitation, >Medizinische Trainingstherapie >Physiotherapie und >Geriatrie Der Hirob ermöglicht eine Bewegungstherapie zur Verbesserung der Rumpfstabilität und -kontrolle. Zur Kinder- und Erwachsenentherapie geeignet 30 WISSENSWERTES med.ium 4/2016 Ausländische Ärzte: Voraussetzungen für Tätigkeit in Österreich Patientenrecht auf ärztliche Qualifikation WISSENSWERTES Der strukturelle Ärztemangel in Österreich werde nicht durch die Integration der nach Österreich zuziehenden oder hierher flüch tenden Ärzte zu beheben sein. Dessen ungeachtet sei es zweifel los wichtig und wünschenswert, dass die Qualifikationen der nach Österreich geflüchteten ausländi schen Ärztinnen und Ärzte nicht unnötig lange brachliegen. Obers te Priorität habe jedoch die Pati entensicherheit, das erklärten heute im Rahmen einer Presse konferenz Vertreter der Österrei chischen Ärztekammer (ÖÄK) und der Medizinischen Universität Wien. „Der Arztberuf ist kein Selbstzweck, sondern ein Dienst am kranken Menschen. Jeder Patient muss sich darauf verlassen können, dass sein Arzt über die notwendigen medizinischen Qualifikationen verfügt und generell die ge setzlichen Anforderungen zur Ausübung seines Berufes erfüllt," sagte ÖÄK-Vizepräsident Harald Mayer. Weiters hänge eine erfolg reiche Behandlung wesentlich vom Gelingen des Arzt-PatientenGesprächs ab, betonte der Präsi dent des Wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Aka demie der Ärzte und Präsident der Ärztekammer Oberösterreich, Peter Niedermoser. Daraus ergebe sich, dass jede Person die in Österreich ärztlich tätig sein wolle, ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache und weitere Basisvor aussetzungen nachzuweisen habe. „Und zwar unabhängig davon, woher die Person stammt und ob sie ihr Medizinstudium und ihre postpromotionelle Ausbildung in Öster reich oder im Ausland absolviert hat", so Niedermoser. STUDIUM- UND AUSBILDUNGSABSCHLUSS IM EWR-RAUM ODER IN DER SCHWEIZ Medizinische Qualifikation: Habe ein aus ländischer Arzt sein Medizinstudium und die postpromotionelle Ausbildung in einem EWR-Staat (also EU-Länder sowie Liechten stein, Norwegen und Island) oder in der Schweiz zur Gänze abgeschlos sen, so müsse er weder das Studi um an der Universität nostrifizie ren lassen noch eine Detailprüfung seiner postpromotionellen Ausbil dung bei der ÖÄK beantragen, da seine Ausbildung in der Regel au tomatisch anerkannt werden kön ne – gemäß der EU-Richtlinie, die die Anerkennung ausländi scher Berufsqualifikationen regelt (2005/36/EG). Sprachliche Qualifikation: Was jedoch auch ein Arzt mit EU-kon former Ausbildung nachweisen müsse, seien ausreichende Kennt nisse der deutschen Sprache. Dazu diene die Sprachprüfung, mit deren Durchführung die Ös terreichische Akademie der Ärzte WISSENSWERTES med.ium 4/2016 beauftragt sei. „Die Sprachprü fung kann unter bestimmten Vor aussetzungen entfallen, z. B. wenn jemand ein deutschsprachiges Studium, eine deutschsprachige Matura oder drei Jahre Tätigkeit im Gesundheitswesen im deutsch sprachigen Raum vorweisen kann. Auch wer die postpromotionelle Ausbildung sowie die Arztprüfung im deutschsprachigen Raum ab solviert hat, muss nicht zur Sprachprüfung antreten", sagte Niedermoser. Weitere Voraussetzungen für Eintragung in die Ärzteliste: Sei die medizinische Ausbildung der österreichischen gleichwertig und seien Deutschkenntnisse beleg bar, könne die betreffende Person die Eintragung in die Ärzteliste be antragen, und zwar über die Lan desärztekammer jenes Bundes landes, in dem jemand ärztlich tätig sein möchte. Dafür seien dann noch Nachweise für folgen de Kriterien zu erbringen: Voll jährigkeit (Eigenberechtigung), Vertrauenswürdigkeit (also Straf registerauszug bzw. „Certificate of Good Standing") und gesundheit liche Eignung. Weiters müsse der Betreffende das Recht zum Auf enthalt im gesamten Bundesge biet sowie eine Arbeitserlaubnis haben – beides treffe nicht nur für EU-Bürger automatisch zu, son dern auch für jene Angehörigen von Drittstaaten, die als Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte aner kannt seien. Komplexer sei der Weg zur ärztlichen Tätigkeit für Ärzte, die ihre Ausbildung in ei nem Drittstaat absolviert haben. Sie müssten zuerst ihr Studium nostrifizieren lassen, bevor sie die Anerken nung ihrer postpromotionellen Ausbildung bei der Österreichischen Ärztekammer be antragen könnten. STUDIUM IN DRITTSTAAT: NOSTRIFIKATION DURCH MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT Die Nostrifizierung sei die Anerkennung ei nes an einer offiziell anerkannten ausländi schen Bildungseinrichtung erworbenen Stu dienabschlusses. Durch die positive Absolvierung eines Nostrifizierungsverfahrens an einer der staatlichen Medizin-Universitä ten/Fakultäten werde die Berechtigung zur Führung des inländischen akademischen Grades „Doktor/in der gesamten Heilkunde – Dr. med. univ." erlangt, erklärte Univ.-Prof. Gerhard Zlabinger, Curriculumdirektor an der MedUni Wien. Die Voraussetzungen da für seien: i) Vorliegen eines ausländischen Studienabschlusses, der mit dem Studium der Humanmedizin der MedUni Wien grund sätzlich gleichwertig ist, ii) es wurde noch 31 kein Antrag auf Nostrifizierung in Österreich gestellt und iii) der Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausbil dung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforder lich ist. „Die Nostrifizierung ist nicht mit der Verleihung der ärztli chen Berufsberechtigung in Ös terreich gleichzusetzen", betonte Zlabinger. Lägen alle erforderlichen Geneh migungen und Dokumente vor, komme es zum Ermittlungsver fahren, in dem Inhalt und Umfang des ausländischen mit dem Curri culum der MedUni Wien vergli chen würden. Es müssten Stich probentests in klinischen Fächern – insgesamt rund 250 Fragen aus Bereichen wie Chirurgie, Frauenund Kinderheilkunde oder Psychi atrie – absolviert werden. „Beim Stichprobentest handelt es sich nicht um eine Prüfung, bei der 32 man durchfallen kann, das Ergeb nis hat jedoch Einfluss auf die Zahl der später noch abzulegenden Prüfungen", erklärte Zlabinger. Liege nach dem Ermittlungsver fahren ein grundsätzlich positiver Bescheid vor, werde festgelegt, welche Prüfungen zur Herstellung einer gänzlichen Gleichwertigkeit abzulegen und welche Studien leistungen noch zu erbringen sei en. In diesem Bescheid werde dann die Frist zur Absolvierung dieser Prüfungen festgelegt. Vier Prüfungen seien in jedem Fall für Nostrifikantinnen und Nostrifikan ten in Österreich vorgeschrieben: Rezeptierkunde, Hygiene und WISSENSWERTES Präventivmedizin, Epidemiologie und Sozial medizin sowie Medizinrecht. ÖÄK PRÜFT IN DRITTSTAATEN ABSOLVIERTE AUSBILDUNG Während die staatlichen Medizinuniversitä ten prüften, ob ein im Ausland absolviertes Studium der gesamten Heilkunde dem öster reichischen Curriculum entspreche, habe der Gesetzgeber die Ärztekammer mit der An rechnung bzw. Prüfung der im Ausland absol vierten praktischen Ausbildung eines Arztes beauftragt, erklärten ÖÄK-Vizepräsident Ha rald Mayer und der Präsident des Wissen schaftlichen Beirats der Österreichischen Akademie der Ärzte und Präsident der Ärzte kammer Oberösterreich, Peter Niedermoser. med.ium 4/2016 Die ÖÄK habe die Anträge auf An rechnung von Ausbildungszeiten all jener Personen zu prüfen, die ihre Arzt-Ausbildung in einem Drittstaat (also alle außer EWR und Schweiz) begonnen oder abge schlossen hätten. Das betreffe z.B. einen seit Jahren in Kanada tätig gewesenen Psychiater, der erst mals in Europa arbeiten möchte, genauso wie einen aus Syrien ge flohenen Chirurgen, der in seiner Heimat jahrelang in einem Spital Patienten versorgt habe. Wer in einem Drittstaat eine Aus bildung abgeschlossen habe, müs se jedenfalls eine Arztprüfung ab legen, entweder zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zu einem medizinischen Sonderfach. Nach bestandener Prüfung und Nach weis aller erforderlichen Ausbil dungszeiten stehe der Eintragung in die Ärzteliste als berufsberech tigter Arzt nichts mehr entgegen, sofern ausreichende Deutsch kenntnisse und die weiteren forma len Voraussetzungen vorlägen. Sehr oft allerdings seien Inhalt und/oder Dauer der im Ausland absolvierten praktischen Ausbil dung nicht gleichwertig mit den Vorgaben der österreichischen Ärzte-Ausbildungsordnung. „Bei Drittstaaten-Angehörigen aus Ländern mit unsicherer politischer Lage liegt es zudem auf der Hand, dass die Beibringung offizieller Dokumente schwierig oder un möglich sein kann: Oft gehen Un terlagen auf der Flucht verloren oder es ist z.B. aufgrund von Kriegswirren und zerstörten Be hördenstrukturen schwierig oder WISSENSWERTES med.ium 4/2016 unmöglich, beglaubigte Kopien verlorener Dokumente im Her kunftsland zu beschaffen", sagte ÖÄK-Vizepräsident Mayer. Die Ausbildungskommission der ÖÄK prüfe jedenfalls die vorhandenen Dokumente und Ausbildungs nachweise auf ihre Anrechenbar keit und nehme die Anrechnung dann mit Bescheid vor. Wenn Aus bildungsinhalte auf die Ausbil dung zum Arzt für Allgemeinme dizin oder Facharzt fehlen, seien diese an einer anerkannten Ausbil dungsstätte (Krankenhaus) er gänzend zu absolvieren. „Bevor ein Arzt aber de facto ärztlich tätig werden darf, muss er die Eintragung in die Ärzteliste über die zuständige Landesärzte kammer beantragen. Dafür sind – neben den formalen Kriterien wie z.B. Strafregisterauszug – auch ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Schließlich muss der Betreffende in der Lage sein, sich auf Deutsch mit seinen Pati enten, mit anderen Ärzten und mit Pflegekräften zu verständigen", sagte Peter Niedermoser von der Österreichischen Akademie der Ärzte. SPRACHPRÜFUNG FÜR ÄRZTE MIT NICHT-DEUTSCHER MUTTERSPRACHE „Mit dem verstärkten Zuzug aus ländischer Ärzte wurde eine Prü fung der Sprachkenntnisse not wendig. Seit 2005 müssen daher Ärzte mit nicht-deutscher Mutter sprache eine Sprachprüfung absolvieren, mit deren Durchführung die Ös terreichische Akademie der Ärzte als Toch ter der ÖÄK betraut ist", erklärte der Präsi dent des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Akademie der Ärzte und Präsident der Ärztekammer Oberösterreich, Peter Niedermoser. An der Prüfung könne teilnehmen, wer ein in Österreich oder im Ausland erworbenes Deutsch-Zertifikat der Schwierigkeitsstufe B2 vorlegen könne, entsprechend dem ge meinsamen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates. Der Referenzrahmen sei ein einheitliches Raster für alle Sprachen im EURaum und solle die Vergleichbarkeit von Fremdsprachenkenntnissen sicherstellen. „Darüber hinaus soll diese Mindestanforde rung den Kolleginnen und Kollegen schon vorab eine realistische Einschätzung des Prüfungsniveaus ermöglichen", sagte Nie dermoser. Die Prüfung bestehe aus einem schriftlichen und zwei mündlichen Teilen, die alle praxis bezogen gestaltet sind. Der Inhalt orientiere sich am Fach des jeweiligen Prüflings. Eine dreiköpfige Prüfungskommission (zwei Ärz te und ein Sprachexperte) simuliere realisti sche Gesprächssituationen zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Ärzten. „Der schriftliche Teil kann z.B. darin bestehen, ei nen Antrag auf Rehabilitation für die Kran kenkasse zu verfassen. Jeder Prüfungsteil nehmer erhält eine detaillierte schriftliche Beurteilung, sodass er oder sie im Falle des Nichtbestehens genau weiß, in welchen Be reichen Nachholbedarf besteht. Wer es nicht geschafft hat, kann jederzeit wieder antre ten, die meisten bestehen die Prüfung je doch spätestens beim zweiten Versuch", er klärte Niedermoser. In den vergangenen fünf Jahren habe sich die Anzahl der Kandidaten versechsfacht: 2015 seien insgesamt 325 Personen zur 33 Sprachprüfung angetreten. Mitt lerweile fänden die Prüfungen monatlich statt, wenn nötig, wür den Zusatztermine eingeschoben. Turnusärzte seien die mit Abstand größte Gruppe der Sprachprü fungsteilnehmer, das zeige sich auch im Altersdurchschnitt: 57 Prozent seien zwischen 25 und 35 Jahre alt. Derzeit seien die meisten dieser Turnusärzte italienischer Herkunft. „Insgesamt stellen aber Ärztinnen und Ärzte aus Ungarn die größte Gruppe, gefolgt von Rumänen und Slowaken. Aus Syrien hingegen kamen seit 2013 nur insgesamt fünf Teilnehmer, die die Sprachprüfung erfolgreich absolviert haben", sagte Niedermoser. Auch an den Sprachprüfungen lasse sich er kennen, dass die Medizin weiblich werde oder schon sei: 54 Prozen ten der Prüflinge seien Frauen. Be trachte man die Teilnehmer nach ihren Fachrichtungen, so stellten Allgemeinmediziner die größte Gruppe, gefolgt von Anästhesis ten, Chirurgen, Internisten und Gynäkologen. Quelle: Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer 34 WISSENSWERTES med.ium 4/2016 Das Impfgutscheinheft im Einsatz in der Arztpraxis MR Dr. Ernst Wenger Impfreferent der Ärztekammer für Salzburg, FA für Kinderund Jugendheilkunde WISSENSWERTES Gesundheitsvorsorge leicht gemacht: Per Anforderungs karte erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte von AVOS Prävention & Gesundheitsförderung ein Gutschein heft für die kostenlose Inanspruchnahme aller KleinkindImpfungen gemäß des Österreichischen Impfplans. In begriffen sind Einladungen zu Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, zur Augenuntersuchung und zur zahnärztli chen Kontrolle. Die Anwendung in der Praxis ist denkbar einfach und stärkt die Arzt-Patientenbindung. Für die einfache Handhabung des Impfgutscheinheftes empfiehlt der Ärztliche Leiter der Impfvorsorge bei AVOS, Dr. Ernst Wenger: „Für die Impfungen wird der entspre chende Gutschein aus dem Impfgutscheinheft abge trennt, mit Impfdatum und Praxisstempel ausgefüllt und am besten monatlich zur Datenerhebung an AVOS Prä vention & Gesundheitsförderung geschickt.“ Sein Tipp: „Bitte beachten Sie, dass der Barcode auf den Gutschei nen frei bleibt!“ Ist das Gutscheinheft verloren gegangen, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- auch ein neues bei AVOS angefordert werden. „Im Notfall kann auch ein Ersatzgutschein verwendet werden. Wichtig da bei ist, dass er nur vollständig ausgefüllt angenommen und abgerechnet werden kann“, so Wenger. Die Ersatz gutscheine gibt es zum Herunterladen unter https://avos. at/downloads Dr. Ernst Wenger betrachtet das Gutscheinheft auch als ein gutes Mittel, um die Arzt-Patientenbindung zu stärken: „Die empfohlenen Impf- bzw. Untersuchungs termine werden für jedes Kind individuell berechnet. So kommen die Eltern mit ihren Kindern regelmäßig in die Praxis.“ Seine Empfehlung für einen optimalen Ablauf: „Legen Sie sich in Ihrer Praxis ein Depot der Impfstoffe in der Größe eines monatlichen Bedarfs zu, um den Eltern den Weg zur Apotheke zu ersparen und die Abläufe zu vereinfachen.“ Die Anforderungskarte für das Impfgutscheinheft gibt es auf den Geburtsstationen, in den Arztpraxen sowie per Download auf der Homepage von www.avos.at Die Vorteile für die KinderärztInnen/HausärztInnen liegen auf der Hand: Sie können eine optimale Impf- und Gesund heitsvorsorge für jedes Kind gewährleisten. Die Eltern ha ben bereits die nötigen Informationen zu den einzelnen Impfungen inkl. möglicher Nebenwirkungen erhalten. Dies erleichtert die Aufklärungsarbeit der ÄrztInnen. DIE LEISTUNGEN DES AVOS-ANGEBOTS >Gutscheinheft mit Gratis-Impfungen gegen: Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus Influencae b , Polio, Hepatitis B, Rotavirus, Pneumokokken und Masern-Mumps-Röteln >Impfstoff und Durchführung der Impfung aus einer Hand >individuell auf Basis des Geburtsdatums errechnete optimale Impf- und Untersuchungstermine >zusätzliche Erinnerungen zur Mutter-Kind-PassUntersuchungen, zur Augenuntersuchung und zur zahnärztlichen Kontrolle mit Terminempfehlung >Kurzinformationen zu den einzelnen Impfungen inkl. möglicher Nebenwirkungen Das Angebot wird finanziert vom Land Salzburg. >AVOS – Prävention & Gesundheitsförderung Elisabethstraße 2, 5020 Salzburg, Telefon +43 662 887588-0, [email protected], www.avos.at WISSENSWERTES med.ium 4/2016 35 Medizinische Assistenzberufe Info- Veranstaltung findet am 9.6.2016, um 15 Uhr, im BFI Salz burg, statt. WISSENSWERTES Investition: Euro 2.345,– Anmeldung: Ihre Bewerbung rich ten Sie schriftlich ausschließlich an die Ärztekammer Salzburg, z.Hd. Edtih Trausnitz, Telefon +43 662 8713270, Faberstr. 10, 5020 Salz burg (Formular Homepage BFI und Ärztekammer). Anmeldeschluss: 24.6.2016 Gruppenfoto vom Abschluss der OrdinationsassistentInnen 2015 AUSBILDUNG ZUR ORDINATIONS ASSISTENZ 2016/17 AM BFI SALZBURG Diese Ausbildung setzt sich aus folgenden Modulen zusammen: >MAB-Basismodul >MAB-Aufbaumodul – Ordinationsassistenz Dauer: 2 Semester, 340 Unter richtseinheiten (UE) + Praktikum mind. 325 Stunden 7.9.2016 bis 7.5.2017 Kurstage Mittwoch 13 – 20.15 Uhr und zusätzlich Freitag bis 2.12.2016 von 9 – 16.15 Uhr Ort: BFI Salzburg, Schillerstraße 30, 5020 Salzburg Praktikum: Während der Ausbildung sind mind. 325 Stunden Praktikum in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, in selbstständigen Am-bulatorien, in einer nicht bettenführenden Organisationseinheit einer Kran-kenanstalt oder Sanitätsbehörden zu absolvieren. Das Praktikum kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen. Es dürfen Tätigkeiten der Ordinationsassis tenz berufsmäßig unter Anleitung und Auf sicht bereits vor Abschluss der Ausbildung ausgeübt werden („Ordinationsassistenz in Ausbildung“). Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbil dung ist innerhalb von drei Jahren ab Auf nahme der Tätigkeit als Ordinationsassistenz in Ausbildung nachzuweisen. Aufnahme: Das halbtägige Auf nahmeverfahren findet am 1.7.2016 von 9 bis 14 Uhr im Bfi Salzburg statt. Die Aufnahmegespräche werden am 13.7.2016 geführt. Die Entscheidung bezüglich der Auf nahme wird ab 18.7.2016 schriftlich bekannt gegeben. Voraussetzungen: Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulab schluss-Prüfung; gesundheitliche Eignung; Vertrauenswürdigkeit; EDV-Grundkenntnisse und Inter netzugang; Deutschkenntnisse B 2, absolvierte Aufnahmetestung. AUSBILDUNG ZUR GIPSASSISTENZ 2016/17 AM BFI SALZBURG Diese Ausbildung setzt sich aus folgenden Modulen zusammen: >MAB-Basismodul >MAB-Aufbaumodul – Gipsassistenz 36 WISSENSWERTES Dauer: 2 Semester, 288 Unterrichtseinheiten (UE) + Praktikum mind. 362 Stunden 7.9.2016 bis 27.4.2017 Telefon +43 662 883081-511, Schillerstr. 30, 5020 Salzburg (Formular Homepage BFI). Kurstage Mittwoch 13 – 20.15 Uhr und zu sätzlich Freitag bis 2.12.2016 9 – 16.15 Uhr Anmeldeschluss: 24.6.2016 Ort: BFI Salzburg, Schillerstraße 30, 5020 Salzburg Praktikum: Während der Ausbildung sind mind. 362 Stunden in der Gips-Erstversor gung sowie in der Gips-Nachbehandlung zu absolvieren. Info- Veranstaltung findet am 9.6.2016, um 15 Uhr, im BFI Salzburg, statt. Schuldirektorin für medizinische Assistenz berufe: Rosina Klausner BA; und Dr. MariaElisabeth Mustafa-Korninger (stellvertr. medizin. wiss. Leiterin der Schule für medizinische Assistenzberufe). med.ium 4/2016 Investition: Euro 2.905,– Anmeldung: Ihre Bewerbung richten Sie schriftlich ausschließlich an das BFI Bildungs GmbH Salzburg z.Hd. Eugenie Sommerauer, Aufnahme: Das halbtägige Auf nahmeverfahren findet am 1.7.2016 von 9 bis 14 Uhr im Bfi Salzburg statt. Die Aufnahmegespräche werden am 13.7.2016 geführt. Die Entscheidung bezüglich der Aufnahme wird ab 18.7.2016 schriftlich bekannt gegeben. Voraussetzungen: Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflicht-schulab schluss-Prüfung; gesundheitliche Eignung; Vertrauenswürdigkeit; EDV-Grundkenntnisse und Inter netzugang; Deutschkenntnisse B 2, absolvierte Aufnahmetestung. >Informationen erhalten Sie über: Homepage Bfi-Salzburg BildungsGmbH www.bfi-sbg.at Gruppenfoto vom Abschluss der Ordinations assistentInnen 2015, 15 TeilnehmerInnen schlossen mit ausge zeichnetem Erfolg ab und 3 TNN mit guten Erfolg. AUS- UND FORTBILDUNG med.ium 4/2016 37 35. Goldegger Dialoge – Gesundheit ist lernbar 25. bis 28. Mai 2016 Cyriak Schwaighofer AUS- UND FORTBILDUNG AUFBRUCH.UMBRUCH. WANDEL „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“ (Aristoteles) Direkt atem(be)raubend schei nen rasante Wechsel, dramatische Entwicklungen und schleichende Veränderungen unser Leben der zeit zu begleiten und zu bestim men. Kaum ist die Finanzkrise – noch gar nicht bewältigt - aus dem Sinn, „überfällt“ uns eine neue Herausforderung mit der Flücht lingsfrage, deren Dimension und Bewältigung noch weitgehend of fen sind. der fixe Arbeitsplatz (möglichst beim gleichen Arbeitgeber) mit Aussicht auf die gesicherte Pension als Regel und Ziel, heißt heute die Devise in fast allen Lebenslagen: nix is fix. Wie dieses Tempo der Verände rung schaffen, wie Resilienz aufbau en, wie vielleicht sogar steuernd da bei sein? Aufbruch heißt auch etwas „aufbrechen“ – das heißt, alte Mus ter bewusst verlassen und zu neuen Ufern streben. UMBRUCH ist eine grundlegende und folgenreiche Veränderung, die nicht rückgängig gemacht werden kann – das spü ren wir derzeit. Und WANDEL? Er kann erlitten oder (mit)gestaltet werden. In Partnerschaft, Familie, Beruf und Alltagsleben. Dazu wollen wir wieder neue Einblicke von spannenden Refe rentInnen gewinnen und in prak tischen Erfahrungsräumen Weg weiser für die Zukunft finden. Und im „Kleineren“ oder „Priva ten“? Kaum haben wir den Weg ins Internet-Zeitalter geschafft und uns darauf eingestellt, dass unser Leben nun auch von „social media“ mitgestaltet wird, schaut schon „Industrie 4.0“ bei der Tür herein, das Teile der Berufswelt wieder völlig auf den Kopf stellen könnte. Und: Während die einen sich im Spagat zwischen pflegebedürfti gen Eltern und beruflicher Karriere zersprageln, hören wir von einer „Generation Y“, die unsere bewähr ten Werteordnungen zu Beruf und Leben (genießen) völlig auf den Kopf stellen will. Galt früher noch >INFORMATION, TAGUNGSBÜRO Kulturverein Schloss Goldegg, 5622 Goldegg, Österreich Telefon +43 6415 8234-0, Fax DW -4 [email protected], www.schlossgoldegg.at 38 AUS- UND FORTBILDUNG med.ium 4/2016 Fortbildungsakademie der Salzburger Ärztekammer AUS- UND FORTBILDUNG Abendfortbildung: Juni 2016 Sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Abendfortbildung werden mit jeweils zwei Punkten für das DiplomfortbildungsProgramm der Österreichischen Ärztekammer angerechnet. Beginn für alle Veranstaltungen jeweils um 19.30 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich. >DIE RADIOLOGISCHEN UNTERSUCHUNGEN DER HALSWIRBELSÄULE UND DES KOPFES Dienstag, 7. Juni 2016 Schwarzach Mittwoch, 8. Juni 2016 Salzburg Dienstag, 14. Juni 2016 Maishofen TERMINAVISO INFORMATIONSVERANSTALTUNG des Referates für Qualitätssicherung der Ärztekammer Salzburg in Kooperation mit der SAGAM Dienstag, 7. Juni 2016 um 19.30 Uhr Ärztekammer Salzburg Die Strukturen und Prozesse der Patientenversorgung sind wesentlich für eine hohe Qualität der Behandlung. Am Beispiel von Styriamed („Styriamed.net“ verbindet interessierte und qualifizierte niedergelassene ÄrztInnen und Spitäler zur Verbesserung der Zusammenarbeit im ambulanten Bereich sowie zur Stärkung der Kooperation aller Partner im Gesundheitssystem.) wird dargestellt, wie eine bessere Struktur und Prozessqualität in der Medizin erreicht werden kann. Referent: Dr Reinhold Glehr – Styriamed, Vizepräsident der ÖGAM und Co-Referent für Qualitätssicherung der Ärztekammer Steiermark Stellungnahmen: Dr Christian Gonzalez – EDV-Co-Referent der Ärztekammer Salzburg, Dr Florian Connert – Vizepräsident der SAGAM Moderation: Dr. Klaus Bernhart – Referent für Qualitätssicherung der Ärztekammer Salzburg FORTBILDUNG FORTBILDUNGSABEND – REFERAT FÜR ARBEITSMEDIZIN Montag, 30. Mai 2016 um 19.30 Uhr Ärztekammer Salzburg >INFORMATION: Dr. Klaus Bernhart (Fortbildungsreferent), [email protected] oder Helmut Böhm, Telefon +43 662 871327-120, Fax DW -10, [email protected] Thema: „Begünstigt Behinderte ArbeitnehmerInnen“ Referent: Mag. Peter Weiser – Sozialministerium – Service Salzburg Moderation: Dr. Martin Kühberger – Referent für Arbeitsmedizin der Ärztekammer Salzburg AUS- UND FORTBILDUNG med.ium 4/2016 39 AUS- UND FORTBILDUNG VORSCHAU HERBST 2016* >WAHLARZT UND KASSENVERRECHNUNG Vorträge, Beispiele und Diskussionsrunde Mag.a Conny Ruhland, Ärztekammer für Salzburg >ARZTHAFTUNG UND AUFKLÄRUNG – Gesetzliche Grundlagen –Dokumentationspflicht –Verschwiegenheitspflicht – Ärztlicher Verhaltenskodex – Haftung und Rechtssprechung >JUNGE ÄRZTE IN SALZBURG –Ärzte-Ausbildungsreform – „Who is who“ mit special guest –Wohlfahrtsfonds – Sondergebühren der Spitalsärzte –Fortbildungsverpflichtungen – Servicestelle Ärztekammer >DIE PRAXISGRÜNDUNG. DER WEG IN DIE EIGENE PRAXIS – ÄrztInnen zwischen Anstellung & Selbstständigkeit – Basisinformationen zur Niederlassung – Wirtschaftliche Perspektiven der Praxisführung – Der Businessplan – Unser Wohlfahrtsfonds – Optimierung von Finanzierung & Zahlungsverkehr –Zusammenarbeitsformen & Praxismodelle für ÄrztInnen – Grundlagen steuerlicher Optimierung – Versicherungen – Haftpflicht und Co. – EDV in der Ordination >INFORMATION UND ANMELDUNG JEDERZEIT MÖGLICH: Mag.a Conny Ruhland Telefon +43 662 871327-115 Fax DW -10, [email protected] * George liebt dich! George – das modernste digitale Banking Österreichs. Machen Sie sich das Geldleben leichter. George ist einfach. Sie suchen? George findet. Er zeigt Ihnen, was wichtig ist, erledigt vieles wie von selbst und lernt dazu. Komplizierte Formulare : esten waren gestern. Heute ist George. Jetzt t at rge. mygeo Änderungen vorbehalten George startet. George entspannt. George spart Zeit. George macht glücklich. 40 SERVICE med.ium 4/2016 Bücher für MedizinerInnen SERVICE D' Mexis Carola M. Zahnmaterialien – Ihre Wirkung auf Körper, Kopf und Psyche – Krankheitszeichen erkennen und Ursachen beseitigen, Aminosäuren als Therapieansatz 1. Auflage / 2016 / 288 S. / € 41,10 Schwermetalle und Kunststoffe aus Zahnmaterialien und der Umwelt, können körperliche Erkrankungen begünstigen. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen sollte eine Verträglichkeitstestung der sehr lange im Mund verbleibenden Zahnmaterialien berücksichtigt werden. Multisystemerkrankungen durch Schwermetalle und Kunststoffe >Vergiftungssymptome erkennen >Neue Zahnmaterial-Testver fahren, wie gehe ich Schritt für Schritt vor >Säure-Basen-Test / UrinSchwermetalltest für die Praxis >Aufklärung über natürliche Ausleitungsmittel + Darmbakterien >Zahnimplantate: Titan oder Zirkonoxid? >Schwermetalle in Bezug auf Hämochromatose, Borreliose, Multiple Sklerose ... >Kinderlosigkeit: Haben Sie an Schwermetalle gedacht? >Mundströme und ihre Auswirkungen >Messung der Darmdurchlässigkeit >Nachweis der Fernwirkung durch tote / wurzelgefüllte Zähne >Tabellen: Krankheiten-Schwermetalle / Krankheiten-Aminosäuren Schildt-Rudloff Karla / Sachse Jochen / Harke Gabriele Wirbelsäule – Manuelle Untersuchung und Mobilisationsbehandlung für Ärzte und Physio therapeuten 6. Auflage / 2016 / XII / 280 S. / 259 Farbabb. / € 48,40 Das Buch zeigt die richtigen Techniken für eine erfolgreiche, qualitätsgerechte manuelle Therapie der funktionsgestörten Wirbelsäule, der Rippen und der Kiefergelenke. Es beinhaltet auch alle manualmedizinischen Funktionsuntersuchungen der einzelnen Wirbelsäulenabschnitte, des Beckens, der Rippen und der Kiefergelenke. Detailliert werden die schmerzgezielten Entspannungs techniken und die segmentale passive und aktive Mobilisation dargestellt. Kurzdarstellungen der funktionellen Anatomie und der reflektorischen Phänomene erleichtern das Verständnis. Neu in der komplett aktualisierten 6. Auflage: Zusätzliche Fallbei spiele für maximales Verständnis / zahlreiche neue Fotos, die genau zeigen, wie es geht / viele klinische und praktische Hinweise. Hehlmann A. Leitsymptome – Ein Handbuch für Studenten und Ärzte Elsevier GmbH, Urban & Fischer Verlag / 7. Auflage / 2016 / 464 S. / 13 Abb. / € 29,80 Optimal für Studium und Praxis! Über 150 Leitsymptome zum praktischen Nachschlagen in Famulatur und PJ und im POLKurs: Dieses Buch ist für Studen ten und junge Ärzte ein optimaler Leitfaden für effiziente Prüfungs vorbereitung und eine Orientie rung bei der praktischen Arbeit in der Klinik. Dieses Buch hilft Symptome treffsicher zu beurteilen: Wichtigs te Ursachen, entscheidende Hinweise bei der körperlichen Untersuchung, unerlässliche Anamnese-Stichpunkte, weiter führende Diagnostik, klassische Fehler, Hintergrundwissen zu komplexeren Krankheitsbildern. Buchhandlung Sorger M E D I Z I N – P SYC H O LO G I E – R E C H T – E S OT E R I K – B E L L E T R I ST I K Bücher für ein gesundes Leben. Bücher für ein schöneres Leben. Am Landeskrankenhaus | Müllner Hauptstraße 34 | 5020 Salzburg | Inhaber: Gabor Schuster | Telefon +43 662 432413 | Fax +43 662 464145 | www.sorger-buch.at | Bestell-E-Mail [email protected] SERVICE med.ium 4/2016 43 Termine aktuell 2016 SERVICE >24. WISSENSCHAFTLICHE TAGUNG DER ÖSTER REICHISCHEN SCHMERZGE SELLSCHAFT – ZENTRALER SCHMERZ – SOZIO-ÖKO NOMISCHE ASPEKTE IN DER SCHMERZBEHANDLUNG 19. bis 21. Mai 2016, Velden am Wörthersee Information: vermed, St. Peter-Pfarrweg 34/11/47, 8042 Graz, Telefon +43 3 16426082, [email protected], www.oesg.at >SPORTÄRZTETAGE WILDALPEN 10. bis 12. Juni 2016, Wildaplen/Steiermark Infomation: Dr. Ulrike Preiml, Krottenbachstraße 267, 1190 Wien, Telefon +43 1 4403471, [email protected], www.sportmed-preiml.com >WORKSHOP: KLINISCHES LIPIDMANAGEMENT IN KLEINGRUPPEN 24. Juni 2016, Fuschl am See Information & Anmeldung: Ärztezentrale Med.Info, Frau Doppler, Helferstorferstraße 4, Postfach 155, 1011 Wien, Telefon +43 1 53116-37, [email protected] >19. ÄRZTETAGE VELDEN 21. bis 27. August 2016, Velden am Wörthersee Information & Anmeldung: www.arztakademie.at/velden Aktuelle KassenStellenausschreibungen finden Sie auf der Homepage der Salzburger Ärztekammer unter www.gesundinsalzburg.at/kassenstellen >> Alle Informationen zu Bewerberlisten, Reihungsrichtlinien und Ausschreibungskonditionen erhalten Sie bei Renate Riß unter Telefon +43 662 871327-113 oder [email protected] Renate Riß Kurie niedergelassene Ärzte SALZBURGER ÄRZTEGESELLSCHAFT E I N L A D U N G zur WISSENSCHAFTLICHEN SITZUNG GEGR. 1849 Programm: am Mittwoch, den 18. Mai 2016, um 19.00 Uhr s. t. im großen Hörsaal des Universitätsklinikums der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität / SALK, Salzburg, Müllner Hauptstraße 48 Aktuelle Aspekte der Palliativmedizin Neuropalliative Care – das Besondere im Umgang mit Patienten mit neurologischen Erkrankungen in der Palliativmedizin Univ.-Prof. Dr. med. Stefan Lorenzl, Dipl. Pall. Med. (Univ. Cardiff) Stiftungsprofessur Palliative Care, Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg Wird von der Ärztekammer als Fortbildungsveranstaltung anerkannt (2 Modulstufen) Fragestellungen im Grenzbereich Palliativmedizin – Intensivmedizin/Notfallmedizin Prim. Univ-Prof. Dr. Andreas Valentin, MBA Abteilung für Innere Medizin, Kardinal Schwarzenberg’sches Krankenhaus, Schwarzach im Pongau B. Iglseder, Präsident M. Franzen, Sekretär Im Anschluss kleines Buffet www.salzburger-aerztegesellschaft.at 44 AUS DER KAMMER med.ium 4/2016 TAGUNG 65. Internationale Pädagogische Werktagung Salzburg Mo, 11. Juli – Fr, 15. Juli 2016, Große Universitätsaula Salzburg Im Rahmen der Internationalen Pädagogischen Werktagung Salzburg wird das Thema „Zeit“ in bewährter Weise interdisziplinär beleuchtet. Zahlreiche Arbeits kreise laden ein, ausgewählte Aspekte zu vertiefen. Ein spannendes kulturelles Rahmenprogramm rundet die Tagung ab. Es referieren folgende ExpertInnen: >Prof. Dr. Clemens Hellsberg Die Zeit, die ist ein sonderbar Ding. Gedanken zur Bedeutung der Zeit in der Musik >Assoz.-Prof. Dr. Lisa Kaltenegger Unsere Zeit als Wendepunkt in der Astronomie >Univ.-Prof. Dr. Peter Heintel Geld ist Zeit >Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Hede Helfrich Der verborgene Horizont: Psychologische Aspekte der Zeit >Univ.-Prof. Dr. med. Michael Schulte-Markwort Wenn die Zeit krank macht. Über den Zusammenhang von Erschöpfungsdepression und Entwicklungsdyspraxie >Dr. habil. Gabriele Haug-Schnabel Mehr als ein Blick auf die Uhr. Wie Kinder Zeit erleben >Univ.-Prof. Dr. Lothar Böhnisch Vom Lob der Umwege – Pädagogik braucht ihre Zeit >Assoz.-Prof. Dr. Dorothe Bach & Assoz.-Prof. Dr. John Baugher Hast du es eilig, gehe langsam. Kontemplatives Lernen im Zeitalter der Beschleunigung und Zerstreuung >Günter Funke Geschenkte Zeit – gestohlene Zeit. Welches Maß benötigen wir für die Zeit? In den Arbeitskreisen werden pädagogisch-psycho logische, persönlichkeitsbildende und philosophische Zugänge aufgegriffen. Neben kreativen Angeboten aus der Theater- sowie der Musik- und Bewegungspäda gogik stehen auch therapeutische Aspekte im Fokus. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vortragsthemen am Nachmittag in einem eigenen Arbeitskreis zu diskutieren und für die eigene Tätigkeit zu reflektieren. Die Tagung richtet sich an PädagogInnen sämtlicher Fachbereiche sowie an die interessierte Öffentlichkeit. Informationen und Anmeldungen unter www.bildungskirche.at/Werktagung Wir freuen uns auf Sie! SERVICE med.ium 4/2016 NACHRUFE Frau Dr. Evelyne THORWARTL-KAINZ, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, ist am 9. März 2016 im 54. Lebensjahr verstorben. Frau Dr. Evelyne Thorwartl-Kainz wurde am 5. Februar 1962 in Mödling geboren. Sie studierte an der Universität Wien, wo sie am 30. Juni 1987 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Ihre Turnusausbildung absolvierte sie am Krankenhaus Tamsweg, am LKH Stolzalpe und im Tygerberg Hospital in Südafrika. Am 5. September 1991 wurde sie als Ärztin für Allgemeinmedizin in die Ärzteliste eingetragen. Von März 1992 bis Februar 1996 absolvierte sie dann die Facharztausbildung, welche sie am 1.März 1996 erfolgreich als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin abschloss. Am 1. Jänner 1998 eröffnete sie eine Privatordination für Anästhesiologie in Salzburg, welche sie bis 9. August 2011 führte. Neben Ihrer niedergelassenen Tätigkeit war Frau Dr. Thorwartl-Kainz auch am Landeskrankenhaus Salzburg angestellt und dort ab 1. Februar 2015 als Oberärztin tätig. Frau Dr. Evelyne Thorwartl-Kainz hinterlässt einen Sohn. Das Amt der Salzburger Landesregierung sucht auf Basis eines Werkvertrages eine/n: Schulärztin/Schularzt ab sofort – für folgende Schulen: SALZBURG STADT > Volksschule Gnigl BEZIRK SALZBURG UMGEBUNG > Polytechnische Schule Neumarkt a. W. > Neue Mittelschule Neumarkt a. W. > Volksschule Grödig > Neue Musikmittelschule Grödig > ZIS Köstendorf > Neue Mittelschule Köstendorf > Volksschule Schleedorf > Volksschule Henndorf > Volksschule Obertrum > Neue Mittelschule Obertrum > Volksschule Plainfeld > Volksschule Schwaighofen > Volksschule Elsbethen BEZIRK HALLEIN > Neue Mittelschule Hallein Stadt BEZIRK TAMSWEG > Volksschule Sauerfeld > Volksschule Seetal > Sonderpädagogisches Zentrum Tamsweg > Polytechnische Schule Tamsweg > Berufsschule Tamsweg BEZIRK ST. JOHANN IM PG. Herr Dr. Klaus GERSDORF, Arzt für Allgemeinmedizin, ist am 10. April 2016 im 57. Lebensjahr verstorben. Dr. Klaus Gersdorf wurde am 23. November 1959 in Schwarzach geboren. Er studierte von 1978 bis 1984 Medizin an der Universität Innsbruck, wo er am 24. März 1984 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Seine ärztliche Tätigkeit begann er im Mai 1984 im Heilstollen Böckstein. Von November 1984 bis September 1989 absolvierte er die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin im Krankenhaus Schwarzach und erhielt mit 1. September 1989 die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin. Danach leistete er den Präsenzdienst in Salzburg. Von April 1990 bis Oktober 1995 absolvierte er die Facharztausbildung, welche er am 1. Oktober 1995 als Facharzt für Unfallchirurgie erfolgreich abschloss. Am 1. Oktober 1996 eröffnete er eine Kassenarztpraxis als Arzt für Allgemeinmedizin in Großarl, für welche er die Bewilligung zur Führung einer Hausapotheke erhielt. Weiters war Dr. Gersdorf als leitender Bergrettungsarzt tätig. Im November 2000 wurde ihm das ÖÄK-Diplom Komplementäre Medizin, Manuelle Medizin zuerkannt. Am 1. Februar 2012 beendete er die ärztliche Tätigkeit. Herr Dr. Klaus Gersdorf hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Wir werden den Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. > Volksschule Großarl > Neue Mittelschule/Hauptschule Großarl > Polytechnische Schule Großarl > Volksschule Hüttschlag > Volksschule Bad Gastein > Skimittelschule Bad Gastein > Polytechnische Schule Bad Gastein > Volksschule Dorfgastein > Neue Mittelschule Bad Hofgastein > Volksschule St. Johann BEZIRK ZELL AM SEE > Neue Mittelschule Lend > Volksschule Rauris > Neue Mittelschule Rauris > Volksschule Wörth > Volksschule St. Martin/Lofer > Volksschule Weißbach/Lofer > Neue Mittelschule Lofer VORAUSSETZUNGEN > Abgeschlossene medizinische Ausbildung > jus practicandi WÜNSCHENSWERT > Erfahrung/Ausbildung im schulärztlichen Bereich KONTAKT Für weitere Auskünfte steht Ihnen Brigitte Maier in der Landessanitätsdirektion gerne zur Verfügung – [email protected], Telefon +43 662 8042-2734 45 46 SERVICE med.ium 4/2016 IHRE NEUE ORDINATION/PRAXIS im Fachärztezentrum Hallein an der A10 NE U Mit Flächen von 90 - 400 m2 können Sie als Facharzt oder Therapeut Ihre Vorstellungen für eine Einzel-, Gemeinschafts- oder Wahlarztordination im Fachärztezentrum Hallein frei verwirklichen. Für Ihr Eigentum und Ihre Vorsorge. Wir helfen bei der Standortverlegung. Perfekte Infrastruktur I Barrierefrei I Parkplätze I Provisionsfrei. KONTAKT VON ÄRZTEN FÜR ÄRZTE Dr. Michael Huesmann 06245/8044380 oder 0664/88988618 office@medifirstclass-hallein.at VERMIETE ÄRZTEHAUS MEDICENT Salzburg (Maxglan) vermietet für einen fixen Zeitraum im Monat (stunden-, tageweise) voll eingerichtete Arzt ordinationen für konservative und chirurgische Tätigkeiten! Weiters sind einzelne Räum lichkeiten für interessierte Ärzte als Hauptmieter noch frei (von 90 m2 bis 160 m2). Wir unterstützen Sie auch bei einer Standortverlegung! Unverbindliche Kontakt aufnahme direkt mit dem Vermieter (keine Provision!) Kontakt: Mobil +43 676 88901518 od. Telefon +43 662 9010-1001 www.medicentsalzburg.com VERKAUFE SUCHE Für Vertretungstätigkeit in allgemeinmedizinischer Praxis in 5671 Bruck ab sofort KollegIn tageweise gesucht. Dr. Peter Laszloffy, +43 664 1129231 ALOKA SSD 1000 Ultraschall mit vaginal und abdominal Sonde, technisch und optisch sehr guter Zustand, ideal für Zweitordination, BJ. 2006, günstig abzugeben. Standort zur Abholung: Salzburg. Kontakt: [email protected] SERVICE med.ium 4/2016 FACHINFORMATION S. 11 47 FACHINFORMATION S. 12 ALPINAMED® BLASEN- UND NIERENFILMTABLETTEN DUROTIV 20 (40) MG MAGENSAFTRESISTENTE TABLETTEN Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: 108 – 120 mg Trockenextrakt aus Bärentrau benblättern (Uvae ursi folium), Droge-Extrakt-Verhältnis 4,0 – 5,0 : 1) eingestellt auf 20 – 26 % Arbutin, Auszugsmittel Wasser, 46,25 mg Trockenextrakt aus Birkenblättern (Betulae folium), Droge-ExtraktVerhältnis 4,5 – 5,5 : 1, Auszugsmittel Wasser und 40 mg Trocken extrakt aus Goldrutenkraut (Solidaginis herba), Droge-ExtraktVerhältnis 4 – 6 : 1, Auszugsmittel Ethanol 50 % (m/m). Hilfsstoffe: Maltodextrin Zellulose, mikrokristallin, Povidon, Siliziumdioxid, hochdispers, Simeticon, Talkum, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat, Hypromellose, Titandioxid (E171), Macrogol 400. Zusammensetzung: Jede magensaftresistente Tablette enthält 22,3 (44,5) mg Esomeprazol-Magnesiumtrihydrat, entsprechend 20 (40) mg Esomeprazol. Hilfsstoffe: 28 (30) mg Saccarose, Glycerolmonostearat 40-55, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Eisenoxid (20 mg Tabletten: rötlich-braun und gelb; 40 mg Tabletten: rötlich-braun) (E172), Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid (E 171), Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Durchspülung des Harntraktes als Unterstützung bei leichten Harnwegsbeschwerden im Bereich der Blase und der Harnröhre mit vermehrtem Harndrang und Brennen oder Schmerzen beim Wasserlassen. Die enthaltenen Pflanzenextrakte wirken leicht entzündungshemmend, harnweg desinfizierend und regen den Harnfluss an. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für das genannte Anwendungsgebiet registriert ist. Alpinamed® Blasen- und Nierenfilmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen ab 18 Jahren. Anwendungsgebiete: Durotiv Tabletten sind indiziert bei Erwachsenen: Bei gastroösophage aler Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösopha gitis; Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni; Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus. Bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie; Zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; Zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; Zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Durotiv Tabletten sind indiziert bei Jugendlichen ab 12 Jahren: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis; Langzeit management von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhin derung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroöso phagealer Refluxkrankheit (GERD). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile, sowie bei Allergie gegen Korbblütler oder Birkenpollen. Erkrankungen, bei denen eine reduzierte Flüssigkeitszufuhr indiziert ist, wie bestimmte Herz- oder Nierenerkrankungen. Magenbeschwerden und empfindlicher Magen. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Urologika. ATC-Code: G04BX. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20, 40 und 60 Stück. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Hänseler Pharma GmbH, Fischerstraße 11, 67655 Kaiserslautern, Deutschland. Stand der Fachkurzinformation: 01. April 2015. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf nicht zusammen nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blister packungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungs inhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fach kurzinformation: 2. Oktober 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/ Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Reflux ösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665 48 SERVICE med.ium 4/2016 GUTEN TAG! GENAU IHR FORTBILDUNGSNACHWEIS FEHLT IMMER NOCH. Glaubhaftmachung der Fortbildung: DEADLINE 1. 9. 2016! Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bestätigung. Viel Zeit bleibt nicht mehr! Alle Details dazu und wie Sie am schnellsten zu Ihrem DFP-Diplom kommen, finden Sie auf www.meindfp.at. rz_DFP_ins_arzt_6_286x132.indd 1 FACHINFORMATION S. 41 COLIDIMIN 200 MG – FILMTABLETTEN, COLIDIMIN 400 MG – FILMTABLETTEN Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 200 mg Rifaximin. 1 Filmtablette enthält 400 mg Rifaximin. Hilfsstoffe: Carboxyme thylstärke-Natrium, Glyceroldistearat, hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, Rifaximin mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete: Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximinsensitive Bakterien im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie: unkomplizierte Divertikelerkrankungen; hepatische Enzephalopathie; pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile; bakterielles Überwucherungs-Syndrom; Reisedi arrhoe, verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien; Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff und andere Rifamycin-Derivate oder einen der sonstigen Bestandteile. Intestinale Obstruktion. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antiinfektiva, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 200 mg: 12 Stück, 36 Stück. 400 mg: 18 Stück. Abgabe: Rezeptund apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassen status: 200 mg: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück: Green Box. 400 mg: 18 Stück: ab Februar 2016 Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Februar 2016. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. 1. 9. 2016 FORT BILDUNGS NACH WEIS! 01.04.16 11:48 FACHINFORMATION S. 42 CENIPRES 10 MG/20 MG TABLETTEN Zusammensetzung: 10 mg Enalaprilmaleat, 20 mg Nitrendipin. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Tablette Cenipres 10 mg/20 mg enthält 63,58 mg Laktose-Monohydrat. Hilfsstoffe: Natriumhydrogencarbonat, Lactose-Monohydrat, Mikrokristalline Cellulose, Maisstärke, Povidon, Natriumdodecylsulfat, Magnesiumstearat Anwendungsgebiete: Behandlung von essenzieller arterieller Hypertonie bei Patienten, deren Blutdruck mit Enalapril bzw. Nitrendipin als Monotherapie nicht hinreichend kontrolliert wird. Gegenanzeigen: Cenipres darf in folgenden Fällen nicht angewendet werden: Bei Überempfindlichkeit gegenüber Enalapril, Nitrendipin oder einen der sonstigen Bestandteile; Bei Patienten mit anamnes tisch bekanntem angioneurotischem Ödem infolge einer früheren Therapie mit ACE-Hemmern (Angiotensin Converting Enzyme Inhibi tors) sowie hereditärem/idiopathischem angioneurotischem Ödem; Zweites und drittes Trimester der Schwangerschaft; Bei Patienten mit hämodynamisch instabilen Zuständen, insbesondere HerzKreislauf-Schock, akuter Herzinsuffizienz, akutem Koronarsyndrom, akutem Schlaganfall; Bei Patienten mit Nierenarterienstenose (beidseitig oder bei Einzelniere); Bei Patienten mit hämodynamisch relevanter Aorten- oder Mitralklappenstenose und hypertropher Kardiomyopathie; Bei Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance unter 10 ml/min) und Hämodialyse-Patienten; Bei Patienten mit schwerer Leberfunktionsstörung. Die gleichzeitige Anwendung von Cenipres mit Aliskiren-haltigen Arzneimitteln ist bei Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 60 ml/min/1,73 m²) kontraindiziert. Pharmakotherapeutische Gruppe: Angiotensin-Converting-Enzyme-(ACE-)Hemmer und Kalziumkanalblocker. ATC-Code: C09BB06. Packungsgröße(n): Packung mit 30 Tabletten. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: FERRER INTER NACIONAL S.A., Gran Vía de Carlos III, 94, 08028 – Barcelona (Spanien). Stand der Fachkurzinformation: August 2015. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. SERVICE med.ium 4/2016 49 Standesmeldungen SERVICE >MUDr Slavka DOLINSKA TÄ, LKH Salzburg ORDINATIONSERÖFFNUNGEN DIE POSTPROMOTIONELLE AUSBILDUNG HABEN BEGONNEN >MUDr Matej HECKO TA, Tauernkliniken >Dr. Christian BACHLEITNER Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Friedensstraße 1 >Dr. Jakob Michael FUCHS KH Schwarzwach >Dr. Ioannis IOANNIDES TA, Christian-Doppler-Klinik Salzburg >Dr. Warumporn LIMUNTACHAI LKH Salzburg >Dr. Katharina Christina KOGELNIG TÄ, CDK Salzburg >Christina MACHEINER KH der Barmherzigen Brüder Salzburg >Dr. Stavros MEMTSOUDIS FA für Anästhesiologie und Intensivmedizin, LKH Salzburg >DDr. Matthias MAYR LKH St. Veit >Dr. Hannes RAAB FA für Neurologie, Christian-Doppler-Klinik Salzburg >Dr. Alexander POCK UKH Salzburg >Ioanna VOULDI KH Schwarzach ZUGÄNGE AUS ANDEREN BUNDES LÄNDERN BZW. AUSLAND >Dott.ssa mag. Alessandra CONCAS FÄ für Innere Medizin und Pneumologie, LKH Salzburg >Dr. Petra UNGER Ärztin für Allgemeinmedizin, Kurhotel St. Josef in Bad Dürrnberg und im Rehabilitationszentrum Hallein >Dr. Bernd WALLNER Arzt für Allgemeinmedizin, Wohnsitzarzt >Dr. Alexander ZECHMANN FA für Radiologie, KH Schwarzach >Dr. Marianne ZIEGLER Ärztin für Allgemeinmedizin, KH Hallein >Dr. Tanja ENZINGER Ärztin für Allgemeinmedizin, 5751 Maishofen, Am Feld 17 >Dr. Wolfgang FREINBERGER FA für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 5113 St. Georgen bei Salzburg, Bruckenholzerstraße 16 >Dr. Katharina GORDON FÄ für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 33/3 >Dr. Andreas SIR FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5400 Hallein, Fürstenstraße 5 >Dr. Michael STEINBERGER FA für Augenheilkunde und Optometrie, 5071 Wals-Siezenheim, Viehhauserstraße 32 >Dr. Liane WEBER approbierte Ärztin, 5630 Bad Hofgastein, Gerichtsstraße 8 >Dr. Martin WINTER Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Lasserstraße 33 50 NEUE ORDINATIONSANSCHRIFTEN >Dr. Gabor BANSAGI FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5400 Hallein, Ritter-von-Schwarz Straße 11 >Dr.med.univ. et scient.med. Markus BLAUKOVITSCH FA für Innere Medizin FA für Lungenkrankheiten, 5422 Bad Dürrnberg, Martin-Hell-Straße 7-9 (Helios Schlaflabor) >Dr. Ulrike FRÜHWALD FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde, 5020 Salzburg, Gaisbergstraße 14 >Dr. Markus LEDERER Arzt für Allgemeinmedizin, 5023 Salzburg, Aglassingerstraße 2 >Priv.-Doz. Dr. Josef STOIBER FA für Augenheilkunde und Optometrie, 5020 Salzburg, Gaisbergstraße 14 EINSTELLUNG DER ORDINATION BZW. DER ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT >Dr. Bettina BALTHASAR Ärztin für Allgemeinmedizin 5061 Elsbethen, Schießstandstraße 11 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) SERVICE >Dr. Josef Roland EDLINGER Arzt für Allgemeinmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) >Dr. Bernhard FÜRTHAUER Arzt für Allgemeinmedizin, 5751 Maishofen, Am Feld 17 >MR Dr. Harald GRADL Arzt für Allgemeinmedizin, 5760 Saalfelden, Blattlfeldstraße 1 >Dr. Heinz GRIENBERGER FA für Kinder- und Jugendheilkunde, 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10 >Dr. Nihad HATAHET Arzt für Allgemeinmedizin, 5582 St. Michael im Lungau, Pfarrfeldstr. 464 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) >Dr. Helmut MAIER FA für Neurochirurgie, 5020 Salzburg, Aigner Straße 48 (Zweitordination) >Dr. Waltraud Maria PROFANTER FÄ für Neurologie und Psychiatrie, 5020 Salzburg, Auerspergstraße 12 >Dr. Beate RIEDL FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) med.ium 4/2016 >Dr. Harald SLATIN FA für Innere Medizin, 5020 Salzburg, Guggenbichlerstraße 20 >Dr. Günter SPROHAR Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Friedensstraße 1 (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) >Dr. Anna Maria STRIEßNIG FÄ für Medizinische und Chemische, Labordiagnostik, 5020 Salzburg, Pausingerstraße 15b >Dr. Leonhard Maria WECKER Arzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, 5431 Kuchl, Kellau 17A (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) DIPLOM ALLGEMEINMEDIZIN >Dr. Aleksandra ROGIC >Dr. Helene VORAUER DIPLOM FACHARZT >Dr. Brigitte RITZER Ärztin für Allgemeinmedizin (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit) >Dr. Alexander Wolfgang BACHERNEGG FA für Augenheilkunde und Optometrie >Dr. Gerd SEITLINGER Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Facharzt für Unfallchirurgie, 5441 Abtenau, Markt 253 (Zweitordination) >Dr. Petra DAUBEK-PUZA Additivfachdiplom FÄ für Innere Medizin Additivfach Endokrinologie und Stoffwechselerkrankung SERVICE med.ium 4/2016 BESTELLUNGEN, VERLEIHUNGEN UND SONSTIGES >Dr. Wilfried PAYER FA für Orthopädie und Traumatologie >Dr. Elisabeth AHMADI-PRIELER Ärztin für Allgemeinmedizin: Verleihung des Berufstitels Medizinalrätin >Dr. Albert Alois PFEIFFENBERGER FA für Innere Medizin >MMag.rer.nat. Dr. Michael QUIRCHMAYR FA für Unfallchirurgie >Dr. Christoph SULZER Additivfachdiplom FA für Neurologie Additivfach Geriatrie ZULASSUNGEN ZU DEN §-2-KRANKENKASSEN >Dr. Christian BACHLEITNER Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Friedensstraße 1 >Dr. Jörg EICHINGER FA für Innere Medizin: Bestellung als Stellvertreter des ärztlichen Leiters der EMCO Privatklinik Bad Dürrnberg >Dr. Martin EMESZ FA für Augenheilkunde und Optometrie: Habilitierung zum Privatdozent in Augenheilkunde der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg >Dr. Rudolf GREIL Arzt für Allgemeinmedizin: Verleihung des Berufstitels Medizinalrat >Dr. Tanja ENZINGER Ärztin für Allgemeinmedizin, 5751 Maishofen, Am Feld 17 >Dr. Mark Robert MC COY FA für Radiologie: Habilitierung zum Privatdozent in Radiologie der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg >Dr. Maher HATAHET Arzt für Allgemeinmedizin, 5582 St. Michael im Lungau, Pfarrfeldstr. 464 >Dr. Renate WACLAWICZEK FÄ für Arbeitsmedizin: Verleihung des Berufstitels Medizinalrätin ZURÜCKLEGUNGEN DER §-2-KRANKENKASSEN >Dr. Hans UHLIR Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Franz-Josef-Str. 33 KLARSTELLUNG Erratum für einen Fehler in den Standesmeldungen med.ium 1 >Dr. Helga Maria SCHUCKALL, MSc MBA, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Ordination in 5020 Salzburg, Lasserstraße 33 ist aufrecht Geschlossen wurde die Zweitordination in 5020 Salzburg, Rainerstraße 9 Bild: fotolia >Dr. Eva Maria KRALL FÄ für Augenheilkunde und Optometrie 51 BAUTR ÄGER & IMMOBILIEN PROJEKTMANAGEMENT | | PL ANUNG HAUSVERWALTUNG | | BAULEITUNG | HAUSTECHNIK FINANZIERUNG & VERSICHERUNG PREMIUM STADT SALZBURG - HOFHAYMER ALLEE LUXUS PUR UND DIE ALTSTADT ZUM GREIFEN NAH Leitgöb Wohnbau BAUTRÄGER GmbH Wir geben unsere jahrelangen Erfahrungen an ZWEIGSTELLE SALZBURG: den Kunden weiter! Profitieren auch Sie und über- Innsbrucker Bundesstraße 85, A-5020 Salzburg zeugen Sie sich von der Qualität unseres Unter- Telefon +43 (0)662 88 22 13 nehmens! [email protected] - www.lwb.at STADT SALZBURG - AIGEN EXKLUSIVES NEUBAUPROJEKT MIT EINZIGARTIGER ARCHITEKTUR
© Copyright 2025 ExpyDoc