elternkarenz - Ärztekammer für Salzburg

P.b.b. VPA 5020 Salzburg
02Z032725M
DAS MAGAZIN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN SALZBURG
AUSGABE 4/2016
„Wir haben die
Verantwortung,
die Ärztinnen und
Ärzte Salzburgs
gut zu vertreten.“
ELTERNKARENZ
AKTUELLE BASICS & REGELUNGEN
AUSBILDUNG
Neue App bietet
Überblick ............... Seite 10
REGISTRIERKASSE
Nicht verfassungs­widrig ...................... Seite 18
IMPFEN
Gutscheinheft
in der Praxis ......... Seite 34
TERMINE, STELLEN,
WISSENSWERTES
& CO ....................... Seite 43
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EDITORIAL
med.ium 4/2016
3
Schreibtischkonzepte
greifen zu kurz
EDITORIAL
Dieser Tage erreicht die Salzburger Ärztekammer
ein Schreiben einer 80-jährigen Dame aus Mittersill,
die uns die Leidensgeschichte ihres 83-jährigen Gatten
berichtet. Dieser betagte Herr muss nämlich dreimal
pro Woche dialysiert werden. Das Schreiben bezieht
sich allerdings nicht auf die grundsätzlich beklagens­
werte Situation, sondern auf den Umstand, dass aus
Ressourcenknappheit im vergleichsweise nahe ge­legenen Krankenhaus Zell a. S. die Behandlung nicht
möglich ist, sondern diese Dialyse in Bad Hofgastein
durchgeführt werden muss. Dadurch ergibt sich für
den Patienten neben der Dialysedauer von vier Stunden
ein Reiseweg von weiteren drei Stunden.
Die Kritik in diesem Schreiben richtete sich natur­
gemäß nicht auf die unabwendbare Dialysedauer und –
frequenz, aber nachvollziehbarerweise fehlt das Verständnis, dass die notwendige Leistung nicht wohnort­näher verfügbar ist.
ablehnend gegenüber steht, müssen
wir Schreibtischkonzepte ohne
Bezug zur Lebenswirklichkeit,
insbesondere der
ländlichen Be­
völkerung, vehement ablehnen.
In diesem Zu­
sammenhang
begrüßt die
Salzburger Ärztekammer die jüngst
in Aussicht genommenen Verbesserungen
bei Hausapotheken, wenngleich diese auch nur einen
kleinen positiven Schritt bedeuten. Aber immerhin wird
durch die abnehmende Gefährdung für bestehende
Hausapotheken die Versorgungssicherheit insbesonders
eingeschränkt mobiler Patienten dadurch erhalten. Auch
die vom Land Salzburg betriebene Sicherung der Standorte peripherer Spitäler trifft mit Sicherheit die berechtigten Ansprüche der dort lebenden Bevölkerung. Wenngleich wir auch in unserem Bundesland
zur Kenntnis nehmen müssen, dass außerhalb von
Ballungsräumen nicht alle notwendigen medizinischen
Leistungen in unmittelbarer Nähe angeboten werden
können, offenbart dieses Beispiel
dennoch eine Grundthematik unseres
Gesundheitssystems. Denn gerade
„Ja, wir sind sicher, dass die Salzburger Bevölkerung
für das unabwendbar wachsende
Spitzenmedizin in ihrem Bundesland haben will. Aber
Bevölkerungs­segment älterer
Spitzenmedizin ohne qualitativ hochstehende wohnort­
Menschen, aber nicht nur für diese,
nahe Angebote in Krankenhäusern und im niederge­
stellt die Wohnortnähe medi­
lassenen Bereich verfehlen die Erwartungen unserer
zinischer Angebote ein zen­trales
Qualitätsmerkmal dar. Dies sollte
Bevölkerung.“
bei allen Planungs­vorhaben
zwingend im Auge behalten werden.
Gerade für die aktuelle Diskussion um die PrimaryHealthcare-Einrichtungen (PHC) bedarf es hier einer
besonderen Aufmerksamkeit, stehen doch bei vielen
Überlegungen zentralisierende Tendenzen im Vordergrund. Dies mag aus der Sicht von politischen Akteuren,
deren Horizont an den Grenzen der Großstadt Wien
endet, stark im Vordergrund stehen. Wenn auch die
Standesvertretung, motiviert durch die Entwicklung der
Medizin und durch Erwartungshaltungen nachrückender
>Präsident Dr. Karl Forstner,
Generationen, Reformschritten keinesfalls grundlegend
Ärztekammer für Salzburg
4
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
Kurz aus
der Kammer
AUS DER KAMMER
Salzburger
Landes­kliniken:
weniger
Investitionen
Das Land Salzburg wird in den
nächsten zehn Jahren rund 250
Millionen Euro in Neubauten und
Modernisierungen der Landes­
kliniken investieren. Der vor rund
zehn Jahren erstellte Masterplan
2020 hatte noch 600 Millionen
Euro vorgesehen.
Im neuen zentralen Laborge­
bäude, dessen Fertigstellung
für 2018 geplant ist, werden
folgende Einheiten unterge­
bracht: das Universitätsinstitut
für medizinisch-chemische Labordiagnostik,
die Division für medi­zinische Mikrobiologie,
die Uni­versitätsklinik für Blutgruppen­
serologie und Transfusions­medizin, das
Universitäts­institut für Pathologie, Teile
der Krankenhaushygiene und Infektions­
kontrolle sowie der Blut­spendedienst des
Roten Kreuzes. Das neue Laborgebäude
soll durch geringere Personal- und Energie­
kosten sowie Synergien eine Einsparung
von 1,2 Millionen Euro pro Jahr bringen.
Die onkologischen Stationen sollen von
derzeit vier auf zwei Standorte zusammen­
gelegt werden. Handlungsbedarf gibt es
laut SALK-Geschäftsführer Paul Sungler im
Bereich der Radiotherapie und RadioOnkologie sowie der Universitätsklinik für
Nuklearmedizin und Endokrinologie.
Neu wird auch der Isolationsbereich,
in dem sich die Patientinnen und Patienten
zum Beispiel nach Radiojodtherapien
aufhalten. Es entsteht eine aktive Zone mit
Ein-Bett-Zimmern inklusive Nasszellen.
Zudem werden adäquate Nebenflächen,
die den heutigen Anforderungen an Medizin
und Pflege entsprechen, geschaffen.
Die Station soll direkt über das
Ge­­bäude der beiden Uni­
kliniken gezogen werden.
Die Kosten dafür werden
sich auf rund 4,8 Millionen
Euro belaufen.
Ebenfalls in neue Räum­
lichkeiten kommt die
Dialyse in den Salz­burger
Landes­kliniken. In Zukunft
werden 13 Dialyseplätze auf
einer Fläche von rund 450
Quadrat­metern zur Verfü­
gung stehen.
Die Kosten in der Höhe von
rund 900.000 Euro sind im
Budget 2016 vorgesehen und
damit gesichert.
Knapp 21 Millionen Euro
fließen in den kommenden
Jahren in die Modernisierung der
technischen Infrastruktur in den
Salzburger Landeskliniken. Der
Neubau des Hauses B, das die
Universitäts­kliniken für Derma­
tologie, Herz­chirurgie, Innere
Medizin 1 und 2, Mund-KieferGesichtschirurgie und Urologie
beherbergen wird, soll bis 2025
fertig sein; veranschlagte
Kosten: 150 Millionen Euro.
Die Zusammenlegung von
derzeit 14 Standorten für
chirurgische Leistungen auf drei
soll erhebliche Einsparungen
bringen. Außerdem will das Land
23 Millionen Euro in die General­
sanierung des Krankenhauses
Tamsweg investieren.
Quelle: Landeskorrespondenz Salzburg
BVA: Selbst­behalt halbiert
Seit 1. April 2016 müssen Ver­sicherte der BVA (Versicherungs­
anstalt öffentlich Be­diensteter)
für einen Arztbesuch nur noch
zehn Prozent Selbst­behalt zahlen,
was eine Halbierung des bis­
herigen Betrages entspricht.
Das be­stehende Nachsichtsystem
bleibt nach wie vor aufrecht;
unter gewissen Voraussetzungen
wird damit der Behandlungs­
beitrag weiterhin teilweise oder
zur Gänze nachgesehen.
INHALT
med.ium 4/2016
5
„Wir haben die Verantwortung,
die Ärztinnen und Ärzte Salzburgs
gut zu vertreten.“
AUS DER KAMMER
>Kurzmeldungen ...................................................................................................... 4
>Von Rechts wegen ...
Mutterschafts­karenz, Meldepflichten und
Kündigungsschutz bei Schwangerschaft ............................ 6
> Ausbildungsstellen­meldungen .......................................................... 10
>Vertreterbörse ....................................................................................................... 16
>Registrierkassenpflicht:
Keine Verfassungswidrigkeit ............................................................. 18
INHALT
Mutterschaftskarenz
In einem aktuellen Artikel
werden alle Regelungen
zusammengeführt.
AUS DEN KURIEN
>Wahlärzte-Tipp .................................................................................................... 20
MEDIZIN IN SALZBURG
>Onkologie: Immune Checkpoint Blockade –
eine neue Säule der Krebstherapie? .......................................... 21
WISSENSWERTES
> Kurzmeldungen ................................................................................................... 29
> Ausländische Ärzte: Voraussetzungen
für Tätigkeit in Österreich ................................................................... 30
>AVOS: Das Impfgutscheinheft
im Einsatz in der Arztpraxis .............................................................. 34
>Medizinische Assistenzberufe ............................................................ 35
Ausbildungsstellen
Eine neue App
sichert transparente
Dokumentation der
Ausbildungszeiten.
AUS- UND FORTBILDUNG
> 35. Goldegger Dialoge:
Gesundheit ist lernbar ............................................................................. 37
> Fortbildung aktuell: Fortbildungsakademie,
Bildungspartnerschaft ............................................................................. 38
Ausländische Ärzte
Korrekte Voraus­
setzungen für
die Tätigkeit in
Österreich sichern
Patientenrechte.
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Ursachen beseitigen / Wirbelsäule – Manuelle
Untersuchung und Mobilisationsbehandlung für
Ärzte und Physio­therapeuten / Leitsymptome –
Ein Handbuch für Studenten und Ärzte ............................. 40
> Service aktuell: Termine, Kongresse,
Standesmeldungen und mehr ........................................................ 43
Impressum: med.ium, Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg, erscheint monatlich | Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion:
Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Faberstraße 10 | Namentlich gezeichnete Beiträge sind als persönliche
Meinung des Autors aufzufassen | Produktion und Anzeigenverwaltung: Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg,
Telefon +43 662 871327-137, [email protected] | Herstellung: Basisdesign und grafische Produktion: die fliegenden fische werbeagentur gmbh,
Druck: Druckerei Roser, Hallwang. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Umweltschutzpapier. Bilder: Ärztekammer für Salzburg, shutterstock –
wenn nicht anders angegeben | Verlags- und Herstellungsort: Salzburg.
6
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
Mutterschafts­karenz
Beginn und Dauer – Geltendmachung –
Teilung – vorzeitiges Ende – Kündigungsschutz
Isabell Feil
AUS
WISSENSWERTES
DER KAMMER
Mutterschaftskarenz ist die Frei­
stellung von der Arbeitsleistung
bei Entfall des Entgelts anlässlich
der Geburt eines mit der Mutter
im gemeinsamen Haushalt le­
benden Kindes.
BEGINN UND DAUER
DER KARENZ
Die Karenz muss grundsätzlich
mindestens 2 Monate betragen.
Sie beginnt frühestens mit Ende
der Schutzfrist und dauert höchstens bis zum
letzten Tag vor dem zweiten Geburtstag des
Kindes. Bei Urlaub oder Erkrankung unmittel­
bar nach der Schutzfrist beginnt die Karenz
erst nach Urlaubs bzw. Krankheitsende.
Eine einseitige Verlängerung der Karenz
durch den Dienstgeber über das Höchstaus­
maß (etwa bis zum Ende des Kinderbetreu­
ungsgeldbezuges) ist nicht zulässig, kann
aber vertraglich vereinbart werden. Eine Ver­
kürzung der vereinbarten Karenz ist nur mit
Zustimmung des Arbeitgebers zulässig aber
dies bedarf einer konkreten Klärung und
Prüfung des Sachverhaltes.
GELTENDMACHUNG
DES ANSPRUCHS AUF
KARENZ
Innerhalb des gesetzlichen Rah­
mens kann die Dauer der Karenz
von der Mutter einseitig bestimmt
werden. Beginn und Dauer der
Karenz sind dabei grundsätzlich
spätestens bis zum Ende der
Schutzfrist dem Arbeitgeber be­
kannt zu geben. Sofern der ande­
re Elternteil keinen Anspruch auf
Karenz hat, kann die Dienstneh­
merin Karenz auch zu einem spä­
teren Zeitpunkt in Anspruch neh­
men. In diesem Fall hat sie ihrem
Dienstgeber Beginn und Dauer
der Karenz spätestens drei Monate
vor dem Antritt der Karenz be­
kannt zu geben.
Auf Verlangen der Mutter hat der
Arbeitgeber eine Bestätigung über
den Beginn und die Dauer bzw.
über die Nichtinanspruchnahme
der Karenz auszustellen (ist von
der Mutter zu unterfertigen).
Die Arbeitnehmerin kann eine
nicht bis zum Höchstausmaß aus­
geschöpfte Karenz einmalig ver­
längern. Dem Arbeitgeber ist spä­
testens drei Monate vor Ende der
Karenz die Dauer der Verlänge­
rung bekannt zu geben. Danach
ist eine Verlängerung nur mehr
mit Zustimmung des Arbeit­
gebers zulässig.
Über Vereinbarung mit dem Ar­
beitgeber kann die Mutter unter
bestimmten Voraussetzungen 3
Monate der Karenz für einen spä­
teren Verbrauch (zwischen dem
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
7
besonderen
Voraussetzungen
aufgelöst werden. Dieser Schutz
endet grundsätzlich 4 Wochen
nach Ende der Karenz.
Auflösungen ohne Vorliegen die­
ser besonderen Voraussetzungen
sind unwirksam und beenden das
Arbeitsverhältnis daher nicht bzw.
können zur Zahlung von nicht un­
erheblichen Kündigungsentschä­
digungen führen.
KARENZ DER ADOPTIVODER PFLEGEMUTTER
zweiten und in der Regel dem
siebenten Geburtstag des Kindes)
aufschieben.
TEILUNG DER KARENZ
ZWISCHEN VATER UND
MUTTER
Die Karenz kann zweimal zwi­
schen Vater und Mutter geteilt
werden, wobei jeder Karenzteil
mindestens 2 Monate betragen
muss. Der Beginn und die Dauer
der Karenz sind jeweils spätestens
drei Monate (bzw. bei Karenzen
unter drei Monaten zwei Monate)
vor dem Ende der Karenz des an­
deren Elternteils dem Dienstgeber
bekannt zu geben.
Beim ersten Wechsel kann die
Mutter einen Monat der Karenz
gleichzeitig mit dem Vater in An­
spruch nehmen. In diesem Fall en­
det die Karenz einen Monat früher.
ANRECHNUNG DER KARENZ
AUF DIENSTZEITABHÄNGIGE
ANSPRÜCHE
Die erste Karenz im Arbeitsverhältnis wird
für die Dauer der Kündigungsfrist sowie der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das
Urlaubsausmaß mit insgesamt höchstens
zehn Monaten angerechnet.
Der Urlaub ist in Urlaubsjahren, die Karenzzei­
ten enthalten, um die Dauer der Karenzzeit im
Urlaubsjahr entsprechend zu kürzen, sofern er
noch nicht (vor Karenzbeginn) verbraucht
wurde. Teile von Werktagen sind dabei auf gan­
ze Werktage aufzurunden. Gleiches gilt auch
für die jährlichen Sonderzahlungen, wenn nicht
kollektivvertraglich abweichendes geregelt ist.
KÜNDIGUNGS- UND
ENTLASSUNGSSCHUTZ
Aus Anlass der Mutterschaft karenzierte Ar­
beitsverhältnisse unterliegen einem speziellen
Bestandschutz und können daher nur unter
Auch Adoptiv- und Pflegemütter
haben bei gemeinsamem Haus­
halt mit dem Kind Anspruch auf
Karenz, wenn vor dessen zweitem
Geburtstag
>die alleinige oder mit dem Ehe­gatten gemeinsame Adoption,
oder
>die Aufnahme in unentgeltliche
Pflege stattfindet.
Die Karenz beginnt mit dem Tag
der Adoption bzw. der Übernahme
in unentgeltliche Pflege, oder im
Anschluss an eine Karenz des Va­
ters, Adoptiv- oder Pflegevaters.
Bei Adoption oder Beginn der
unentgeltlichen Pflege zwischen
dem 18. Lebensmonat und dem
zweiten Geburtstag des Kindes ist
eine Karenz bis zu sechs Monaten
auch nach dem zweiten Geburts­
tag möglich. Bei Adoption oder
Beginn der unentgeltlichen Pflege
zwischen dem zweiten und sie­
benten Geburtstag des Kindes ist
die Dauer der Karenz auf sechs
Monate eingeschränkt.
8
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
Meldepflichten und
Kündigungsschutz
bei Schwangerschaft
Meldepflichten der Arbeitnehmerin/des Arbeitgebers –
Meldepflichten und Kündigungsschutz
im Zeitpunkt des Kündigungsaus­
spruches bereits schwanger war,
ist die Kündigung rechtsunwirk­
sam, wenn die Arbeitnehmerin
AUS
WISSENSWERTES
DER KAMMER
>dem Arbeitgeber binnen 5
Arbeitstagen die Schwanger­
schaft schriftlich oder mündlich
bekannt gibt und
>gleichzeitig eine ärztliche
Bestätigung über das Bestehen
der Schwangerschaft vorlegt.
Es ist ausreichend, wenn die Ar­
beitnehmerin das Schreiben, in
dem sie dem Arbeitgeber ihre
Schwangerschaft mitteilt, in der
Frist von 5 Arbeitstagen bei der
Post aufgibt.
KÜNDIGUNGSSCHUTZUND ENTLASSUNGSSCHUTZ
Mit Beginn der Schwangerschaft
bis zum Ablauf von 4 Monaten
nach der Entbindung genießt die
Arbeitnehmerin einen besonderen
Kündigungs- und Entlassungs­
schutz. Bei einer Fehlgeburt endet
dieser Kündigungs- und Ent­
lassungsschutz nach 4 Wochen.
MELDEPFLICHT DER
ARBEITNEHMERIN
Die Arbeitnehmerin hat unmittel­
bar nach Bekanntwerden der
Schwangerschaft dem Arbeitge­
ber den voraussichtlichen Geburts­
termin mitzuteilen. Ebenso hat die Arbeit­
nehmerin den Arbeitgeber von einem
vorzeitigen Ende der Schwangerschaft zu
verständigen.
Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die Ar­
beitnehmerin auf eigene Kosten eine ärztliche
Bestätigung über
>das Bestehen der
Schwangerschaft und
>den voraussichtlichen
Geburtstermin vorzulegen.
MELDEPFLICHT UND
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Stellt sich bei einer Arbeitgeberkündigung
nachträglich heraus, dass die Arbeitnehmerin
Bei verspäteter Meldung verliert
die Arbeitnehmerin den Kündi­
gungsschutz, es sei denn, die ver­
spätete Meldung ist ohne ihr Ver­
schulden erfolgt.
Kann die Arbeitnehmerin aus
Gründen, die nicht von ihr zu ver­
treten sind, dem Arbeitgeber die
Schwangerschaft nicht innerhalb
der Frist von 5 Arbeitstagen nach
der Kündigung bekannt geben, so
ist die Bekanntgabe dennoch
rechtzeitig, wenn die Mitteilung
unmittelbar nach Wegfall dieses
Hinderungsgrundes nachgeholt
wird.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin wird gekün­
digt. Sie weiß zu diesem Zeitpunkt
noch nicht, dass sie schwanger ist.
Zwei Wochen später erfährt sie
bei einem Arztbesuch von ihrer
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
9
ImmoPension
Schwangerschaft. Noch am sel­
ben Tag informiert sie den Arbeit­
geber.
Bei Bestehen einer betriebsärztlichen
Betreuung ist deren Leiter über die
Schwangerschaft zu informieren.
Die Mitteilung ist rechtzeitig.
Eine Verletzung der Meldepflicht durch
den Arbeitgeber ist mit einer Geldstrafe
bedroht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet
dem zuständigen Arbeitsinspek­
torat schriftlich über das Bestehen
der Schwangerschaft Mitteilung
zu machen. Diese schriftliche Mit­
teilung muss
>den Namen,
>das Alter,
>die Tätigkeit,
>den Arbeitsplatz und
>den voraussichtlichen
Geburtstermin
der werdenden Mutter beinhalten.
Eine Abschrift dieser Meldung ist
der Arbeitnehmerin auszuhändigen.
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10 AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
Endlich korrekte
Meldungen
Mit der elektronischen Ausbildungsstellenverwaltung gelingt
erstmals ein umfassender Überblick über die Ausbildungskarriere
Peter Neidhart
müssen über die ASV melden. Für
Lehrpraxen und Lehrgruppen­
praxen gibt es die Möglichkeit, je­
doch nicht die Verpflichtung, über
die ASV zu melden.
AUS
WISSENSWERTES
DER KAMMER
Die Ausbildungsstellenverwal­
tungs­
applikation (ASV) sichert
eine transparente Dokumentati­
on der Ausbildungszeiten und
bietet den Ärztinnen und Ärzten
in Ausbildung die Möglichkeit via
www.meindfp.at Einsicht in die
individuellen Ausbildungsstellen­
meldungen zu nehmen.
Seit 1. Juli 2015 ist „der Beginn, der
Wechsel, die Unterbrechung, die
Änderung des Ausbildungsausma­
ßes sowie der Abschluss der Basi­
sausbildung bzw. der Ausbildung
zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum
Facharzt an einer Ausbildungsstelle innerhalb
eines Monats vom Träger der Ausbildungsstät­
te der Österreichischen Ärztekammer mittels
einer von ihr zur Verfügung gestellten Applika­
tion … zu melden“ (u.a. § 11 Abs. 7 Ärztegesetz).
Diese Meldung der Belegung einer von der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) fest­
gesetzten Ausbildungsstelle über eine OnlineApplikation (Ausbildungsstellenverwaltungs­applikation – ASV) ersetzt die bisherigen
halbjährlichen Meldungen der Krankenan­
staltenträger an die Ärztekammer und dient
zusammen mit den Rasterzeugnissen als Aus­bildungsnachweis. Auch Lehrambulatorien
Auszubildende Ärzte nach der
Ärzteausbildungsordnung (ÄAO)
2015 sollen damit über eine mög­
lichst lückenlose Auflistung ihrer
Meldungen verfügen. Auszubil­
dende Ärzte nach der ÄAO 2006
und frühere sind auf jener Stelle
erstmals über die ASV gemeldet,
auf welcher sie sich zum Stichtag
befanden. Frühere Stellen-Bele­
gungen können, müssen aber
nicht online nachgemeldet wer­
den. Auch die Meldung der Bele­
gung von Gegenfach-Stellen ist
hierbei nicht verpflichtend und
daher nicht vorgesehen. Für alle
Ärzteausbildungsordnungen gilt,
dass erst dann Meldungen mög­
lich sind, wenn die jeweiligen Aus­
bildungsstellen von der ÖÄK per
Bescheid festgesetzt wurden. Erst
dann sind diese Stellen im ASVSystem erfasst. Dann können die
jeweiligen Träger der Ausbil­
dungsstätte Ärzte in Ausbildung
auf diesen melden.
Als Datenbasis dient hierbei das
Ausbildungsstättenverzeichnis der
ÖÄK, welches auf der Homepage
(www.aerztekammer.at, Arztinfo –
Ausbildungsstättenverzeichnis)
abrufbar ist.
Damit Ärztinnen und Ärzte ihre
Ausbildungsstellenmeldungen
auch selbst direkt einsehen kön­
nen, wurde über das Online-Fort­
bildungskonto der Österreichi­
schen Akademie der Ärzte unter
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
www.meindfp.at die Möglichkeit
geschaffen,
diese
abzurufen.
Wer über kein Fortbildungskonto
verfügt, kann es ebenfalls über
meindfp.at beantragen bezie­
hungsweise sich dort registrieren
lassen. Sofern man bereits über
einen Zugang verfügt, wird – so­
fern entsprechende Meldungen in
der ASV vorliegen – der zusätzli­
che Menüpunkt „Ausbildung – Ihre
Meldungen“ angezeigt. Sollte die­
ser Menüpunkt nicht angezeigt
werden, liegen derzeit keine Mel­
dungen vor.
Dies kann mehrere Gründe haben.
Beispielsweise kann der Träger der
Ausbildungsstätte einen Arzt in
Ausbildung über die ASV melden,
er muss es aber nicht. Oder aber
der Betreffende besitzt noch keine
ÖÄK-Eintragungsnummer (ÖÄKArztnummer) oder die betreffende
Ausbildungsstelle wurde noch
nicht von der ÖÄK per Bescheid
festgesetzt.
Erscheint der Menüpunkt „Aus­
bildung – Ihre Meldungen“, kann
man durch Anklicken die jeweils
vorliegenden Meldungen abrufen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit,
den Zeitraum einzuschränken:
entweder durch direkte Eingabe
oder aber durch Verwendung der
Kalenderfunktion, indem man das
entsprechende Kalendersymbol
anklickt. Nach dem Anklicken von
„Anwenden“ erscheint als Ergebnis
nun eine Liste mit den Meldungen
dieses Zeitraums.
Jede Einzelmeldung zeigt neben
einer technischen Stellen-Identifi­
kationsnummer die Ausbildungs­
stätte/Abteilung, die Ausbildungsordnung,
das Fach, den Zeitraum der Belegung sowie
das anrechenbare Ausbildungsausmaß (in
Stunden) an. Zu beachten ist, dass das
maximal anrechenbare Ausbildungsausmaß
35 Wochenstunden (100 Prozent) beträgt,
Teilzeitausmaße dementsprechend andere
Stundenausmaße beinhalten.
Sollte hinsichtlich des Belegungszeitraumes
noch kein Endzeitpunkt eingegeben worden
sein, wird die Meldung mit „offenem Endzeit­
punkt“ angezeigt. Alle Meldungen sind wei­
ters farblich markiert; diese Farbcodes (grün,
gelb, grau, weiß) geben nähere Informationen
zu den einzelnen Meldungen.
13
Grün: Es handelt sich um eine
gültige Meldung. Gelb: Die Mel­
dung wurde verändert. Zum Bei­
spiel: Eine Meldung mit offenem
Endzeitpunkt (grün) wurde mit
einem Endzeitpunkt versehen, da
beispielsweise die Ausbildung an
dieser Stelle abgeschlossen wur­
de. Die neue Meldung mit Endzeit­
punkt wird somit grün (aktiv) an­
gezeigt; die Meldung mit offenem
Zeitpunkt wurde aktualisiert, je­
doch nicht gelöscht und wird so­
mit gelb markiert. Grau: Eine Mel­
dung wurde widerrufen; das heißt:
Sie wurde von der meldenden
14 AUS DER KAMMER
Stelle zurückgenommen. Weiß:
Meldungen mit unbekanntem Sta­
tus. Hier wird empfohlen, beim
Träger der Ausbildungsstätte
nachzufragen. Um Verläufe nach­
vollziehen zu können, werden Mel­
dungen in der ASV nicht gelöscht,
sondern jede Veränderung wird
protokolliert.
„Prinzipiell gilt: Bei
Fragen im Hinblick auf
Meldungen sollte man
sich immer zuerst an den
Träger wenden. Diesen –
und nicht der Ärzte­
kammer – obliegt die
Änderung. Die Akademie
der Ärzte kann diese
Daten aus Datenschutz­
gründen nicht einsehen.“
Die von der ÖÄK konzipierte und
umgesetzte Ausbildungsstellen­
verwaltungsapplikation ist ein Mei­
lenstein in Bezug auf Transparenz
und Dokumentation.
Jede Turnusärztin/jeder Turnus­
arzt hat nun die Möglichkeit, den
Ausbildungsverlauf mitzuverfol­
gen, Unklarheiten bereits während
der Ausbildungszeit zu beseitigen
und somit Rechtssicherheit hin­
sichtlich der gemeldeten Aus­
bildungszeiten zu erhalten.
Quelle: © Österreichische
Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2016
med.ium 4/2016
KOMMENTAR
Mit der EDV-technischen Umsetzung der Ausbildungs­
stellenverwaltung ist uns ein weiterer Schritt dahin gelungen,
den Kolleginnen und Kollegen eine umfassende Information
über die Meldungen ihrer Ausbildung zu liefern. Die Umsetzung
wurde mit dem Ziel verfolgt Bürokratie abzubauen und
Meldungswege zu beschleunigen. Durch die Kooperation mit
den Spitalsträgern ist es nun möglich zeitnah Ausbildungszeiten
zu dokumentieren und auch abzurufen. Fehl­meldungen wie sie
immer wieder vorgekommen sind, sollten nun der Vergangenheit
angehören, da nun jeder einzelne seine persönlichen Daten
rund um die Uhr abrufen kann.
Die Salzburger Ärztekammer hat hierbei die Vorreiterrolle
übernommen und ist in den letzten Jahren die Triebfeder für
diese zeitgemäße österreichweite Umsetzung geworden. So
sehen wir die Funktion der Ärztekammer im Sinne einer Service­
kammer, die es ihren Mit­gliedern ermöglicht alle relevanten
Informationen zum Berufsleben auf einer Plattform abrufen
zu können.
Ausgehend vom Projekt einer österreichweiten, einheitlichen
Internetpräsenz unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse
der einzelnen Länder, werden wir diesen Weg weiter gehen.
Ziel muss sein, alle relevanten Informationen zur Aus- und
Weiterbildung (DFP-Punkte), Wohlfahrtsfonds, Dienstpläne
im niedergelassenen Bereich etc. auf einer persönlichen
Plattform abrufen zu können. Nutzen Sie dieses Angebot
unserer Ärztekammer, wobei wir uns auch immer über neue
Ideen freuen.
VP Priv.-Doz.
Dr. Jörg Hutter
Kurienobmann der
angestellten Ärzte
16 AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
Vertreterbörse
Neues Service: Zeitgemäße Vertretersuche
und Partner für dauerhafte Kooperationen
AUS
WISSENSWERTES
DER KAMMER
Um die Suche nach einem Vertre­
ter beziehungsweise nach einem
Arzt, der einen Vertreter benötigt,
einfacher zu gestalten, hat sich
die Ärztekammer Salzburg dazu
entschlossen eine elektronische
1.
Vertreterbörse
2.
Vertreterbörse zu initialisieren. Diese ist seit
Ende Jänner 2016 im geschlossenen Bereich
der Homepage der Ärztekammer Salzburg
abrufbar. Bis dato haben sich 141 Ärztinnen
und Ärzte registriert um Vertretungsannon­
cen zu schalten, aber auch um Partner für
dauerhafte Kooperationsformen oder eine
Praxisübergabe bzw. –nachfolge zu suchen.
Renate Riß
Kurie nieder­
gelassene Ärzte
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
DIE REGISTRIERUNG
KOMMENTAR
Es stehen Ihnen 3 Möglichkeiten
zur Verfügung um zur elektroni­
schen Vertreterbörse zu gelangen:
Das mühsame Suchen von Vertretungen
war Grund zu häufigen Klagen. Eine zeit­
gemäße, auf aktuelle Daten bezogene
Kontaktmöglichkeit zu etablieren, war mir
daher eine wesentliches Anliegen. Die
Umsetzung ist nun endlich allen unseren
Mitgliedern zugänglich.
1. Auf Ihrem PC k Klicken Sie auf
der Startseite im Karussell auf
das Bild „Vertreterbörse“.
2. Auf Ihrem Handy haben Sie die
Möglichkeit die Vertreterbörse
über die Servicebox auszu­
wählen.
3. Sie haben auch die Möglichkeit
über das Hauptmenü zur Vertre­
terbörse zu gelangen. Hierfür
loggen Sie sich bitte auf der ÄKHomepage in den geschlosse­
nen Bereich ein. Über den Menü­
punkt „Arztinfo“ können Sie nun
„Ärzteservice“ p „Job- & Ver­
treterbörse“ auswählen.
Nach dieser ersten Registrierung
erhalten Sie spätestens innerhalb
von zwei Werktagen eine Bestäti­
gungsmail. Bitte folgen Sie dem
darin angegebenen Link, um Ihre
Freischaltung für die Teilnahme
an der Vertreterbörse vorzu­
nehmen.
>Ihre Ansprechpartnerin:
Renate Riß, Kurie nieder­
gelassene Ärzte
Alle Informationen zur
Vertreterbörse erhalten Sie
bei Renate Riß unter
Telefon: +43 662 871327-125
oder [email protected]
Dr. Christoph
Fürthauer
Obmann-Stellver­
treter der Kurie der
niedergelassenen
Ärzte
„Das Team der Ärztekammer
Salzburg freut sich, damit eine
weitere Verbesserung der Service­leistung anbieten zu können.“
17
18 AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
Registrierkassenpflicht:
Keine Verfassungswidrigkeit
Herbert Emberger*
AUS
WISSENSWERTES
DER KAMMER
das Grundrecht der Freiheit der Erwerbstätigkeit und die
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
In der Sache selbst hält der VfGH zunächst fest, dass er
sich bei seiner Prüfung auf die konkret in den verfassungs­
rechtlichen Eingaben aufgeworfenen Fragen zu beschrän­
ken hat, also ausschließlich zu beurteilen hat, ob die ange­
fochtene Bestimmung aus den in der Begründung des
Antrags dargelegten Gründen verfassungswidrig ist.
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht der
Freiheit der Erwerbsausübung ist durch die angefochte­
nen Bestimmungen nicht verletzt. Der Gesetzgeber ver­
folgt das öffentliche Interesse der Bekämpfung von Steu­
erhinterziehung und der Erhöhung des Steueraufkommens.
Die Erwerbsausübungsfreiheit beschränkende Regelun­
gen sind nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche
Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat
und sonst fachlich zu rechtfertigen sind. Durch die Regis­
trierkassenpflicht werden Manipulationsmöglichkeiten
verringert, was auch für die technischen Anforderungen
an den Manipulationsschutz gilt. Die Verpflichtung zur
Verwendung einer Registrierkasse ist daher im öffent­
lichen Interesse.
Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anschaf­
fung und zum Betrieb einer Registrierkasse hat der Ver­
fassungsgerichtshof als verfassungskonformm bezeich­
net. Die Verpflichtung muss frühestens ab 1. Mai 2016
erfüllt sein.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung
vom 9. März 2016, G 606/2015-14, G 644/2015-14, G
649/2015-14, die Bestimmungen über die Verpflichtung
zur Anschaffung und zum Betrieb einer Registrierkasse als
verfassungskonform bezeichnet. Lediglich zum vorgese­
henen Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung erfüllt sein
muss – nämlich 1. Jänner 2016 – stellt der Verfassungsge­
richtshof fest, dass diese Verpflichtung frühestens erst ab
1. Mai 2016 besteht. Die Gleichstellung der Zahlungen mit
Bankomat-, Kreditkarte oder mit vergleichbaren elektroni­
schen Zahlungsformen mit den Barzahlungen wurde vom
VfGH bestätigt.
Antragsteller waren drei Unternehmer: zwei Kleinunter­
nehmer und ein größerer handwerklicher Betrieb. Anfech­
tungsgründe waren die Unverletzlichkeit des Eigentums,
HR Dr. Herbert Emberger ist Steuerkonsulent der ÖÄK
*
Die Registrierkassenregelung ist aber auch bei Kleinun­
ternehmern verhältnismäßig. Die Regelung zielt nicht nur
auf Erhöhung des Steueraufkommens, sondern auch auf
Vermeidung von Steuerausfällen durch Umsatzverkürzun­
gen aus Bargeschäften ab. Sie dient damit dem Grundsatz
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Der Gesetzgeber
kann die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse an
Umsatzgrenzen knüpfen und zwar so, dass die Einbezie­
hung einer möglichst großen Zahl von Unternehmen ge­
währleistet ist. Das gilt auch für Unternehmen mit Umsät­
zen von weniger als 30.000 Euro, also von Umsätzen, die
der Kleinunternehmerregelung unterliegen und somit um­
satzsteuerbefreit sind. Die Aufwendungen zur Anschaf­
fung der Registrierkasse und zur Führung mögen zwar bei
Kleinunternehmen größer sein als bei Großunternehmen;
trotzdem kann damit nicht Unverhältnismäßigkeit der ge­
setzlichen Regelung belegt werden.
Bei der Frage, wann die Rechtsfolgen der Verpflichtung zur
Verwendung einer Registrierkasse eintreten, nämlich nach
Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen bei Über­
schreiten der Grenzen bis September 2015 mit 1. Jänner 2016,
AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
stellt der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich fest,
dass dieses Wirksamwerden frühestens erst mit 1. Mai 2016
eintritt. Das heißt: Wenn das erstmalige Überschreiten der
vorgesehenen Grenzen im Jänner 2016 stattfindet, tritt die
Verpflichtung zur Registrierkasse (mit Beginn des viertfol­
genden Monats) erst mit 1. Mai 2016 ein. Wenn die Grenzen
erst in einem späteren Voranmeldungszeitraum zum Bei­
spiel des Jahres 2016 überschritten werden, tritt die Ver­
pflichtung später, das heißt mit Beginn des viertfolgenden
Monats ein.
solchen durch andere elektronische Zahlungsformen mit
Barumsätzen als verfassungskonform bestätigt.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2016
>Für Fragen zur Registrier­
kassen­pflicht steht Ihnen
Frau Mag.a Isabell Feil
gerne zur Verfügung
Der Verfassungsgerichtshof verwirft auch die Kritik an der
Verwendung unterschiedlicher Begriffe wie Bareinnahmen,
Barumsätze und Ähnliches in den einschlägigen Bestim­
mungen der BAO. Schließlich wird auch die Gleichstellung
von Bankomat- oder Kreditkartenumsätzen oder von
Telefon +43 662 871327-126
[email protected]
Postgraduate School
Medizinische Universität Graz
MBA in Health Care & Hospital Management
Die Postgraduate School der Medizinischen Universität Graz startet im
Herbst 2016 den nächsten Grazer MBA
in Health Care and Hospital Management.
Geblockte Präsenzzeiten ermöglichen
eine berufsbegleitende Absolvierung.
Die Zusammenarbeit mit der FH
JOANNEUM, der KAGes und der Grazer Public Health School garantiert neben internationalen Vortragenden einen innovativen Pool an Fachexpertise.
19
Die Schwerpunkte:
Interesse am nächsten MBA?
Der 5-semestrige Lehrgang folgt in seiner
Gestaltung nationalen und internationalen
Richtlinien und vermittelt Wissen in den 4 Themenschwerpunkten:
> Leadership
> Public Health
> General Management
> Hospital Management
Dabei wird Wert gelegt auf eine überregionale,
trägerübergreifende und multiprofessionelle
Zusammensetzung der TeilnehmerInnen aus
dem ärztlichen, pflegerischen, medizintechnischen und dem Verwaltungsbereich.
Postgraduate School
Public Health School
Medizinische Universität Graz
Medizinische Universität Graz
> Ein absolvierter ULG für Führungskräfte im
Gesundheitssystem ab 2012 wird voll auf die
ersten beiden Semester angerechnet.
> Ein absolvierter Universitätslehrgang für
medizinische Führungskräfte vor 2012 wird
nach Absolvierung eines 3tägigen Upgrades
für die ersten beiden Semester angerechnet.
> Die Anrechnung anderer in Inhalt und Umfang vergleichbarer postgradualer Ausbildungen ist für die ersten beiden Semester
möglich.
DETAILS ZUM NÄCHSTEN MBA
Ursula Schwarzl: Telefon: +43/664-30 07 161, Mo – Fr, 9 –13 Uhr
www.medunigraz.at/mba. [email protected]
20 AUS DEN KURIEN
med.ium 4/2016
WahlärzteTipp
AUS DEN KURIEN
Wahlärzte nehmen
in Österreich und
auch Salzburg
nach wie vor zu!
In Salzburg waren mit Stichtag
01. 04. 2016 697 Wahlärzte bei
der Ärztekammer gemeldet, 2014
waren 678, 2015 679 Kollegen als
Wahlärzte tätig.
„Die Entscheidung, eine
Wahlarztpraxis zu eröffnen
und zu führen, ist mit
hohem persönlichen Enga­
gement, Aufwand und
Kosten verbunden. Umso
wichtiger ist es, diesen
Schritt gut vorzubereiten*“
Es eröffnen sich dem Wahlarzt
ungeahnte Möglichkeiten der Ge­
staltung und Entwicklung seiner
medizinischen Schwerpunkte, er
kann sich sein Arbeitsumfeld gestalten und
entscheiden, wieviel Zeit er für seine Patien­
ten aufwenden kann und will. Danach orien­
tiert sich auch Möglichkeit, einen beträchtli­
chen Anteil seines Einkommens aus der
Wahlarzt-Tätigkeit zu erzielen.
Wenns gut läuft, der Wahlarzt ambitioniert
und gut vorbereitet seine Ordinationstätig­
keit beginnt und das medizinische Angebot
der Wahlarztordination bei vielen Patienten
ankommt, ermöglicht der Erlös aus einer gut
eigeführten Wahlarztpraxis den Lebensun­
terhalt für Arzt und Familie.
Wie im Einleitungsstatement formuliert ist
es wichtig, den Schritt in die Wahlarzt-Nie­
derlassung gut und sorgfältig vorzubereiten.
Dazu sind Gespräche mit bereits tätigen
Wahlärzten, Besuch einer etablierten Wahl­
arztpraxis, Teilnahme an Seminaren von
Wahlärztegruppen und der Salzburger Ärz­
tekammer (Wahlarzt und Kassenverrech­
nung; Die Praxisgründung – Der Weg in die
eigene Praxis; JUNGÄRZTiNNEN - selbst­
ständig aber nicht allein in die Zukunft) un­
bedingt anzuraten.
Ich empfehle allen Kollegen, die den Gang in
die Niederlassung planen, sich bereits wäh­
rend der Ausbildung mit ihrer medizinischen
Dr. Dietmar
Gmeiner
Wahlärztereferent der
Ärztekammer
für Salzburg
Zukunft zu befassen und das vor­
handene Seminarangebot früh
genug in Anspruch zu nehmen.
Der informierte Arzt wird pro
futuro für sich am ehesten den Be­
rufsweg finden, der seinen medi­
zinischen Fähigkeiten entspricht
und damit einer lebenslangen
erfüllten medizinischen Tätigkeit
nachgehen können.
*
itatquelle: Wahlärztebroschüre
Z
der ÄK für OÖ
>Dr. Dietmar Gmeiner,
Facharzt für Chirurgie
(Viszeralchirurgie)
Ordination für Chirurgie
und Endoskopie
Allg. beeid. und gerichtl.
zertifiz. Sachverständiger
Schrannengasse 10e
5020 Salzburg
Telefon +43 662 875244-0
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MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 4/2016
21
Immune Checkpoint
Blockade – eine neue
Säule der Krebstherapie?
Lukas Weiss, Florian Huemer, Brigitte Mlineritsch, Richard Greil
MEDIZIN IN SALZBURG
Nach Jahrzehnten mehr oder we­
niger erfolgloser Versuche das
eigene Immunsystem zur Be­
kämpfung von Krebszellen zu ak­
tivieren, scheinen nun die soge­
nannten „Immune CheckpointInhibitoren“ der Immuntherapie
zum Durchbruch zu verhelfen.
Aber was steckt hinter dieser
neuen Therapieform und was
können wir in Zukunft erwarten?
IMMUNE CHECK­POINT-INHIBITOREN –
WIRKMECHANISMUS
Die Therapie mit Immune Check­
point-Inhibitoren wird von vielen
als Paradigmenwechsel in der
Krebstherapie erachtet. So stellt
bei dieser Therapieform nicht die
Krebszelle die primäre Zielstruktur
dar und es wird auch im Gegen­
satz zu den meisten bis­
herigen
immuntherapeutischen Ansätzen
auch nicht versucht, das Immun­
system direkt zu aktivieren, son­
dern vielmehr eine bereits beste­
hende – jedoch unterdrückte
– Antitumorantwort der T-Zellen
zu entfesseln. Es gibt eine Vielzahl
von sogenannten Immune Check­
points, welche die Interaktionen
zwischen T-Zelle und antigenprä­
sentierender Zelle, Zellen des an­
geborenen Immunsystems (wie
z.B. Gewebsmakrophagen) und
der Tumorzelle selbst regulieren.
Die größte Aufmerksamkeit kam
bisher jedoch den Molekülen
CTLA-4 (cytotoxic T-lymphocyteassociated Protein 4) bzw. PD-1
(programmed cell death 1) und PD-L1 (pro­
grammed cell death ligand 1) zu (Abbildung 1).
CTLA-4 wird auf den aktivierten T-Zellen
ausgeprägt und die Bindung dieses Moleküls
hemmt die weitere T-Zell-Aktivierung. Anti­
körper die gegen CTLA-4 gerichtet sind füh­
ren somit zu einer Hemmung der Hemmung
und dadurch zur T-Zell-Aktivierung.
Das Molekül PD-1 und sein Ligand PD-L1
spielen in der Interaktion zwischen tumor­
spezifischer T-Zelle und der Tumorzelle eine
wichtige Rolle. Durch Bindung von PD-1 auf
der T-Zelle durch PD-L1 auf der Tumorzelle
wird die weitere T-Zell-Aktivierung und der
T-Zell-Angriff auf die Tumorzelle gehemmt.
Zur Blockade dieses Signalwegs
und somit Entfesselung der akti­
ven Antitumorantwort im Tumor­
gewebe selbst, können sowohl
Antikörper gegen PD-L1 als auch
gegen PD-1 verwendet werden.
IMMUNE CHECKPOINT-INHIBITOREN –
ZULASSUNGEN
Der anti-CTLA-4 Antikörper Ipili­
mumab (Yervoy®) wurde bereits
2011 zur Therapie des nicht resek­
tablen bzw. metastasierten Mela­
noms zugelassen.
Abbildung 1:
nach Ott et al., Clin Cancer Res, 2013.
22 MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 4/2016
„Angesichts der bisherigen Erfolge arbeiten viele Pharma­unternehmen intensiv an der Entwicklung weiterer Antikörper
gegen CLTA-4, PD-1 oder PD-L1. Darüber hinaus werden auch
andere Immune Checkpoints als mögliche therapeutische
Zielstrukturen untersucht.“
Ebenso sind die anti-PD-1-Anti­
körper Nivolumab (Opdivo®) und
Pembrolizumab (Keytruda®) für
die Behandlung des nicht resekta­
blen bzw. metastasierten Mela­
noms zugelassen und stellen in­
zwischen in Abwesenheit einer
BRAF Mutation die Standardthe­
rapie in dieser Indikation dar. Für
Nivolumab besteht zudem eine
Zulassung für die Zweitlinienthera­
pie des metastasierten Bronchial­
karzinoms
(Plattenepithelkarzi­
nom und Adenokarzinom), sowie
für die Zweitlinientherapie des me­
tastasierten Nierenzell­karzinoms.
Noch im Laufe dieses Jahres
werden weitere Zulassungen er­
wartet:
>Nivolumab bei rezidiviertem
Morbus Hodgkin
>die Kombination Nivolumab
mit Ipilimumab bei nicht
resektablem bzw. metas­
tasiertem Melanom
>Pembrolizumab für die Zweitlinien­
therapie des metastasierten
Bronchial­karzinoms
Diese exponentielle Entwicklung wird sich
vermutlich in den kommenden Jahren fort­
setzen, nachdem es sehr vielversprechende
Daten aus Phase I und Phase II Studien für z.B.
das Magenkarzinom, das Urothelkarzinom,
das triple-negative Mammakarzinom und das
Mikrosatelliten-instabile Kolorektalkarzinom
gibt. Angesichts der bisherigen Erfolge arbei­
ten viele Pharmaunternehmen intensiv an der
Entwicklung weiterer Antikörper gegen
CLTA-4, PD-1 oder PD-L1 (Atezolizumab, Ave­
lumab, Durvalumab, Tremelimumab, etc.). Da­
rüber hinaus werden auch andere Immune
Checkpoints als mögliche therapeutische
Zielstrukturen untersucht und bereits in frü­
hen klinischen Studien geprüft.
IMMUNE CHECKPOINTINHIBITOREN – UNERWÜNSCHTE
ARZNEI­MITTELWIRKUNGEN
Die Phase III Studien beim Bronchialkarzi­
nom zeigen wohl am anschaulichsten die Un­
terschiede im Nebenwirkungsprofil der Im­
mune Checkpoint-Inhibitoren im Vergleich
zur Chemotherapie. Als Beispiel wurde in der
CheckMate017-Studie der anti-PD-1 Antikör­
per Nivolumab mit der Chemotherapie Do­
cetaxel verglichen, welche in der Onkologie in
verschiedenen Entitäten eingesetzt wird.
Generell wies die Monotherapie mit dem
anti-PD-1 Antikörper mit nur 7 % höhergradi­
gen Nebenwirkungen (CTCAE Grad ≥3) eine
sehr vorteilhafte Nebenwirkungsrate auf, im
Vergleich zu 57 % bei Docetaxel. Das Spekt­
rum der immunvermittelten Nebenwirkun­
gen unterscheidet sich jedoch deutlich von
den bekannten Chemotherapie-assoziierten
Nebenwirkungen: während Haarausfall, Übel­
keit/Erbrechen und Zytopenien inklusive
febriler Neutropenien bei anti-PD-1
Antikörpern keine bis kaum eine
Rolle spielen, können demgegen­
über aber immunvermittelte Ne­
benwirkungen wie Hautausschlag,
Kolitis mit Diarrhoe, Hepatitis,
Pneumonitis, und auch Endokrino­
pathien (Hypothyreose, Hypophy­
sitis etc.) auftreten.
Aber auch die zeitliche Sequenz
der Nebenwirkungen unterschei­
det sich: während es bei der Che­
motherapie oftmals zu kumulativer
Toxizität kommt (Neuropathie, Hä­
matotoxizität, etc.), treten immun­
vermittelte Nebenwirkungen zu­
meist bereits innerhalb der ersten 3
Monate auf. Diesbezüglich muss
auf die Wichtigkeit der Kenntnis
um immunvermittelte Nebenwir­
kungen – auf ärztlicher als auch auf
PatientInnen-Seite – hingewiesen
werden, da diese in manchen Fällen
ein rasches therapeutisches Ein­
greifen mit systemischer Kortison­
gabe zur Abwendung bedrohlicher
Komplikationen erfordern können.
Bezüglich des Tumoransprechens
konnte interessanterweise bisher
keinerlei Nachteil für PatientInnen
festgestellt werden, bei denen
eine immunvermittelte Nebenwir­
kung auftrat, selbst dann nicht,
wenn eine systemische Kortison­
gabe notwendig wurde.
Jedoch nicht jeder Immune Check­
point-Inhibitor verfügt über das
gleiche Nebenwirkungspotential,
sodass man folgende Daumenregel
mit absteigender Nebenwirkungs­
rate aufstellen könnte: Kombination
anti-CTLA-4 & anti-PD-1/PD-L1 >>
anti-CTLA-4 >> anti-PD1/PD-L1
MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 4/2016
Ass. Dr.
Florian
Huemer
OA DDr.
Lukas
Weiss
Abgesehen von den mechanisti­
schen Besonderheiten dieser Im­
mune
Checkpoint-Inhibitoren,
liegt die Ursache für die große
wissenschaftliche als auch media­
le Aufmerksamkeit für diese The­
rapieform in den beeindrucken­
den klinischen Daten begründet:
so wurde in einer gepoolten Ana­
lyse von 4.846 PatientInnen mit
metastasiertem Melanom nach
Ipilimumab–Therapie bei 20 % der
PatientInnen ein Plateau in der
Überlebenskurve beobachtet. Ins­
besondere muss hervorgehoben
werden, dass ein Großteil der Pati­
entInnen nach dem zugelassenen
Ipilimumab-Schema
therapiert
wurden (4 Einzelgaben alle 3 Wo­
chen) und nichtsdestotrotz bei ei­
ner metastasierten Krebserkran­
kung
eine
Induktion
einer
effektiven Immunantwort für über
10 Jahre erfuhren.
Als weiteres markantes Unter­
scheidungsmerkmal gegenüber
bisher etablierten Krebstherapien
wurde diese dauerhafte Krank­
heitskontrolle weitestgehend un­
abhängig vom Therapieanspre­
chen gesehen. Dies ist auch der
Grund, weshalb in den meisten
Immuntherapie-Studien die soge­
nannte
„Disease-Control-Rate“,
d.h. die Erkrankungskontrollrate
angeführt wird, welche komplette
Remission, partielle Remission
und stabile Erkrankung vereint. So
besteht die Hoffnung durch diese
Immune Checkpoint-Inhibitoren
als Mono- oder vielmehr noch in
Univ.-Doz.
Dr. Brigitte
Mlineritsch
Abbildung 2:
Therapie A
Therapie B
Immunotherapie – Mono
Immunotherapie – Kombi
% Überleben
IMMUNE CHECKPOINT-INHIBITOREN –
KLINISCHE AKTIVITÄT
23
nach Sharma &
Allison, Cell, 2015.
Zeit
Kombinationstherapie nicht nur ein paralle­
les Verschieben der Überlebenskurven durch
eine neue Therapie mit jedoch gleichem Kur­
venverlauf zu erreichen, sondern vielmehr
ein Plateau für eine Subgruppe von Patien­
tInnen zu erzielen, welche eine dauerhafte
Erkrankungskontrolle über die Zeitdauer der
eigentlichen Therapie hinaus bewirken kann
(Abbildung 2).
und somit die Erkennbarkeit der
Krebszellen für das Immunsystem
erhöhen. Klassische Krebstherapi­
en wie Chemotherapie und auch
Radiotherapie induzieren Zelltod,
welcher zu einer vermehrten im­
munologischen Präsentation von
Krebs-spezifischen
Antigenen
führt.
IMMUNE CHECKPOINTINHIBITOREN – MÖGLICHE
KOMBINATIONEN
Aber auch für die Kombination
mit diversen, bereits klinisch ein­
gesetzten monoklonalen Antikör­
pern und Tyrosinkinasehemmern,
sowie Vakzinierungs-Strategien
besteht eine sehr starke prä­
klinische Rationale. Die Fülle an
Möglichkeiten der Kombinationen
beherrscht die aktuelle Studien­
landschaft und lässt auf weitere
Verbesserungen hoffen. Beson­
deres Augenmerk muss hierbei
aber sicherlich auf möglicherwei­
se erhöhte Toxizitäten gerichtet
werden.
Trotz aller Euphorie über die teilweise zu
beobachtende Langzeit-Tumorkontrolle bei
Ansprechen unter Immune Checkpoint-Inhi­
bitoren, muss zukünftig der Anteil der Pati­
entInnen, welche von dieser Therapie profi­
tieren, noch deutlich erhöht werden.
Aufgrund des oben beschriebenen Wirkme­
chanismus scheinen sich hierfür vor allem The­
rapien anzubieten, welche die Immunogenität
24 MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 4/2016
Primar
Univ.-Prof.
Dr. Richard
Greil
AUSBLICK
Zusammenfassend stimmen die
bisherigen Berichte mit Immune
Checkpoint-Inhibitoren bei der
Krebstherapie sehr hoffnungs­voll, sodass davon auszugehen
ist, dass diese Therapien nach
entsprechend ausgiebiger Prü­
fung zunehmend den Weg in den
klinischen Alltag finden werden.
Wie sooft stellt sich aber auch hier
die Frage, welche PatientInnen in
besonderem Maße von einer derartigen The­
rapie profitieren könnten. Ein möglicher An­
satzpunkt könnte hier die unterschiedliche
genetische Stabilität der Tumore sein: je in­
stabiler ein Tumor ist, desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass ein abberrantes
Protein exprimiert wird, welches als immu­
nologisch fremd erkannt wird. Die Suche
nach prädiktiven Markern für diese neue und
auch kostenintensive Therapieform stellt eine
zusätzliche Herausforderung dar.
Literatur beim Verfasser
>Universitätsklinik für Innere
Medizin III, mit Hämatologie,
internistischer Onkologie,
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Konsument sollte sich dabei aber bewusst sein, dass zum
einen nicht alle Versicherer im Internet vertreten sind, und
zum anderen nicht alle Produkte eines Versicherers dort beworben werden. So kann das vermeintlich günstigste und
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med.ium 4/2016
Nichtalkoholische
Fettlebererkrankung (NAFLD)
ZUSAMMENFASSUNG
Die NAFLD (nonalcoholic fatty liver disease) ist eine
häufige Form der Erkrankung der Leber aufgrund
eines multifaktoriellen Geschehens. Es bezeichnet eine
vermehrte Einlagerung von Fett (großer Anteil durch
De-novo-Lipogenese aus Kohlenhydraten) in die
Leberzellen. Ab einem Fettanteil von 5 – 6 % des
Leberfeuchtgewichts wird das Fett in den Leberzellen
mikroskopisch sichtbar. In Extremfällen kann der
Fettanteil 50 % des Feuchtgewichts erreichen.
Als Ursache der Nichtalkoholischen Fettleber werden
Erkrankungen des metabolischen Syndroms, vor­
wiegend Diabetes mellitus Typ 2, totale parenterale
Ernährung, bestimmte Medikamente (Steroide),
Drogen sowie einige seltene Noxen in der Literatur
angeführt. Zunehmend ist es eine Erkrankung der
Industrienationen, eine multifaktorielle Volkskrankheit
bedingt durch Überangebot und Bewegungsmangel.
In den letzten Jahren bekommt das Krankheitsbild
der nichtalkoholischen Steatohepatitis (NASH,
nonalcoholic steatohepatitis) durch seine steigende
Prävalenz zunehmend Bedeutung als eigenständige
Krankheitsentität. Über einen mehrjährigen Zeitraum
kann sich aus einer NAFLD eine Steatohepatitis
entwickeln. Beim Ursachenspektrum der NASH stehen
das Metabolische Syndrom und Diabetes mellitus Typ
2 ganz vorne (zusammen 90 %). (1) Druckempfind­
lichkeit im rechten Oberbauch, Übelkeit, Völlegefühl,
Gewichtsabnahme, Müdigkeit oder Abgeschlagenheit
sind etwaige unspezifische Beschwerden. Cholestase­
parameter (insbes. Gamma-GT) als auch die Transa­
minasen als Zeichen der Entzündung in der Leber sind
erhöht. Typisch für leichtere Leberschäden durch
Hepatitis ist, dass die ALAT/GPT höher als die ASAT/
GOT ist. Diese Faktoren stellen signifikante Risiken für
koronare Herzerkrankungen dar. Im Fettstoffwechsel
hat die Leber einen zentralen Stellenwert (Lipidbio­
synthese und Cholesterinelimination über die Gallen­
säuren-Biosynthese) und ihre damit begründete
Schlüsselfunktion.
EINFLUSSFAKTOR
ERNÄHRUNG
Eine hyperkalorische Ernährung steigert die Neusynthese
von Triglyceriden und führt zur Entwicklung der sog. Mast­
fettleber. Ausgangssubstanz sind insbesondere Kohlenhy­
drate – in einem Ausmaß, das der Fetteinlagerung in die
Leber bei Fettsucht entspricht. Die Mastfettleber ist die
häufigste Form der Fettleber. Auch die diabetische Fettle­
ber ist hier einzuordnen. Pathogenetisch spielen die Stoff­
wechselveränderungen des Metabolischen Syndroms,
insbesondere die Insulinresistenz und Adipositas, eine ent­
scheidende Rolle. Bei der Insulinresistenz reichen die nor­
malen Insulinspiegel im Blut nicht aus, um den Blutzucker­
spiegel zu normalisieren. Die NAFLD führt vorerst zu
keinen Beschwerden und ist bei Normalisierung des Kör­
pergewichts voll reversibel. Hochkalorische Ernährung mit
gesättigten Fettsäuren, raffinierten Kohlenhydraten (v. a. in
Softdrinks und Fertigprodukten) kann die NAFLD jedoch
nachweislich verschlimmern.
Die Lebensmittelindustrie hat uns in den letzten Jahr­
zehnten vor eine große Herausforderung gestellt. Der Zu­
ckerkonsum hat deutlich zugenommen. Es sind immer
mehr industriell gefertigte Nahrungsmittel am Markt, die
mit einer Vielzahl von bedenklichen und unerwünschten
Ingredienzien versehen sind.
Die Fructose (Gruppe der Monosaccharide) wird wegen
ihrer starken Süßkraft gerne als Süßungsmittel eingesetzt,
in Form von Mais- (high fructose corn syrup, HFCS),
Glucose-Fructose- oder Fructose-Glucose-Sirup. Der
Fructose-Sirup bietet der Lebensmittelindustrie viele tech­
nologische Vorteile. Er ist kostengünstig, ergiebig (doppelt
so hohe Süßkraft wie Saccharose), hat eine gute Löslich­
keit und kristallisiert nicht aus. Dies führte zu einer vielseiti­
gen Verwendung. Viele Fertigprodukte, Müsliriegel, Fertig­
kuchen, Saucen, Dressings, Sirupe, Kompotte, Konfitüren,
Würzmischungen, Chips und Limonaden sind mit HFCS
gesüßt.
Fructose wird in der Leber verstoffwechselt. Unter Einwir­
kung der Fructokinase phosphoryliert sie zu Fructose1-phosphat, welches in die Triosen Dihydroxyacetonphos­
phat und Glyzerinaldehyd gespalten wird, beide zuständig
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med.ium 4/2016
27
Mag.rer.nat.
Diana
Apflauer
für die Energiegewinnung (Glykolyse und Glukoneogenese).
Eine Bildung von Triglyceriden aus Fructose kann
außer über Glukose auch über die Formierung mit Glyzerin
erfolgen.
Über Jahre war man der Ansicht, dass Fructose eine bes­
sere Alternative zu Saccharose darstellt, da sie insulinun­
abhängig verstoffwechselt wird. Auch bei Diabetikern
wurde Fructose lange Zeit als gesunder Ersatz für Saccha­
rose eingesetzt. Viele fructosehaltige Produkte für Diabeti­
ker wurden in letzter Zeit vom Markt genommen. Mittler­
weile ist der Zusammenhang von einer überhöhten
Fructoseaufnahme und Folgeerscheinungen durch die
Umwandlung in Triglyceriden und die Speicherung in der
Leber wissenschaftlich belegt.
Da Insulin jedoch indirekt einen Anteil an der Erzeugung
des Sättigungsgefühls hat und Fructose in höheren Men­
gen zudem die Fettsynthese fördert, ist der starke Einsatz
von HFCS als Süßungsmittel möglicherweise für Überge­
wicht, Metabolisches Syndrom, Fettleibigkeit (Adipositas),
Bluthochdruck, Gicht und sogar chronische Nierenschä­
den verantwortlich.
Diskutiert wird auch ein Zusammenhang zwischen über­
mäßiger Fructoseaufnahme und Leptinresistenz. Leptin als
Botenstoff vermittelt dem Gehirn das Sättigungsgefühl.
Leptin wird vor allem von Fettzellen (Adipozyten) ausge­
schüttet, seine Konzentration ist somit proportional zur
Fettmasse des Körpers. Adipöse Menschen zeigen erhöh­
te Leptinspiegel ohne die zu erwartende appetithemmen­
de Wirkung, was auf eine Leptinresistenz bzw. Rezepto­
ranomalien schließen lässt.
Inwieweit sich oxidativer Stress und Entzündungs­
geschehen auf die gastrointestinale Flora von NAFLDBetroffenen auswirken können, ist zunehmend von Bedeu­
tung. Erwiesen ist jedenfalls, dass Antioxidantien das pa­
thologische Geschehen verbessern.
So könnte Vitamin E eine wirksame Therapie für die nicht­
alkoholische Fettleber sein. Eine Meta-Analyse zeigte, dass
die Vitamin-E-Supplementation histologische Parameter
von NASH-Patienten, wie Fetteinlagerung ins Leberge­
webe, Entzündungsgeschehen und Fibroseentwicklung,
signifikant reduziert.
Abb. 1: MÖGLICHE FAKTOREN EINER PATHOGENESE VON NASH
NASH
Oxidativer Stress
Insulinresistenz
Leptinresistenz
Hyperinsulinismus
Überhöhte Energieaufnahme (Fructose!)
28 ANZEIGE
med.ium 4/2016
systolischen Blutdrucks, Verbesserung der Körperzusam­
mensetzung und einer Verminderung des Körperfettan­
teils, Plasmakonzentration von ALT, APO und Insulinresis­
tenz HOMA-IR.
Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass die Fructose in
Fertigprodukten sich von jener in Obst unterscheidet. Die
angereicherten Lebensmittel sollen reduziert werden,
während die Fructose in ihrer natürlichen Form in Obst
und Gemüse als nicht schädlich gilt. Eine gute Zusammen­
setzung der Ernährung mit langsam verfügbaren Kohlen­
hydraten, hochwertigem Eiweiß und ausreichend Omega3-Fettsäuren hat positive Effekte.
FAZIT
LEBENSSTILMODIFIKATION
NAFLD, als hepatische Manifestationsform des metaboli­
schen Syndroms, tritt insbesondere bei Personengruppen
in Ländern mit Nahrungsüberangebot und Bewegungs­
mangel auf. Therapeutisch wird deshalb eine dauerhafte
Veränderung des Lebensstils mittels regelmäßiger körper­
licher Bewegung und ausgewogener Ernährung mit hoch­
wertigen Lebensmitteln und angepasster Kalorienaufnah­
me empfohlen.
Ernährungsmediziner fordern eine vorsichtige Gewichts­
reduktion und eine optimale Einstellung von Diabetes mel­
litus und Dyslipoproteinämie. Eine zu rasche Gewichtsab­
nahme kann das Fortschreiten der Lebererkrankung eher
fördern, hingegen kann durch die Kombination von mäßi­
ger Gewichtsabnahme, körperlicher Aktivität und der Ver­
besserung der Insulinresistenz und der Dyslipoproteinämie
eine Rückbildung der Steatohepatitis einschließlich der
Reduktion fibrotischer Veränderungen erreicht werden.
In einer Ernährungsstudie mit Kindern führte die Redukti­
on von Fructose (totale, freie und HFCS) innerhalb von
sechs Monaten zu einer signifikanten Verringerung des
Der Konsument und die Lebensmittelindustrie sind glei­
chermaßen gefordert. Eine gezielte Verminderung der
Konsumation von Softdrinks und raffinierten Kohlenhydra­
ten aus Fertigprodukten ist vorrangig. Die bedrohliche Zu­
nahme des Krankheitsbildes NASH bei Jugendlichen, vor
allem in den USA, muss für ein Umdenken der Nahrungs­
mittelproduzenten und in der Nahrungsaufnahme sorgen
und dazu beitragen, dass vor allem Kinder und Jugendli­
che über die Ernährung forciert aufgeklärt werden und ihr
Bewusstsein darüber gebildet wird.
Literatur beim Verfasser
>> AUTORIN:
Mag.rer.nat. Diana Apflauer
Biogena Wissensmanagement
Biogena Naturprodukte
GmbH & Co KG
Strubergasse 24,
5020 Salzburg
WISSENSWERTES
med.ium 4/2016
29
Bilder: AS Media (Abdruck honorarfrei)
Wissenswertes
Doc-Shots
WISSENSWERTES
Haus
Sankt Lukas
Mit April öffnete Salzburgs
erstes ambulantes Institut für
neurologische- und Kinder­
rehabilitation seine Pforten. Als
einziger Anbieter in Österreich
(neben LKH Hochzirl) bietet das
Institut auch eine roboterge­stützte Therapie (Hirob) zur
Verbesserung von Rumpf­stabilität und Muskulatur des
Körper­stammes an.
Der Hirob simuliert die gemittelte
Bewegung von 2000 Pferden wie
Schritt, Trab oder Galopp und
wird eingesetzt bei:
>Instabilität im Rumpf
>neuroorthopädische Patienten
>Pädiatrische Rehabilitation
>psychosomatische
Krankheiten
>selektive Bewegungen
des Beckens
>Erarbeitung grobmotorischer
Fertigkeiten
>Grundlage für das Wieder­
erlernen des Gehens
Erstmals in Salzburg: Robotikgestützte „Hippotherapie“ mit dem Hirob.
SCHWERPUNKTE IM
HAUS SANKT LUKAS
SIND:
>ambulante Neurorehabilitation,
>Kinderrehabilitation,
>Medizinische Trainingstherapie
>Physiotherapie und
>Geriatrie
Der Hirob ermöglicht eine Bewegungstherapie zur Verbesserung der Rumpfstabilität
und -kontrolle. Zur Kinder- und Erwachsenentherapie geeignet
30 WISSENSWERTES
med.ium 4/2016
Ausländische Ärzte:
Voraussetzungen für
Tätigkeit in Österreich
Patientenrecht auf ärztliche Qualifikation
WISSENSWERTES
Der strukturelle Ärztemangel in
Österreich werde nicht durch die
Integration der nach Österreich
zuziehenden oder hierher flüch­
tenden Ärzte zu beheben sein.
Dessen ungeachtet sei es zweifel­
los wichtig und wünschenswert,
dass die Qualifikationen der nach
Österreich geflüchteten ausländi­
schen Ärztinnen und Ärzte nicht
unnötig lange brachliegen. Obers­
te Priorität habe jedoch die Pati­
entensicherheit, das erklärten
heute im Rahmen einer Presse­
konferenz Vertreter der Österrei­
chischen Ärztekammer (ÖÄK)
und der Medizinischen Universität
Wien.
„Der Arztberuf ist kein
Selbstzweck, sondern ein
Dienst am kranken
Menschen. Jeder Patient
muss sich darauf verlassen
können, dass sein Arzt über
die notwendigen medi­zinischen Qualifikationen
verfügt und generell die ge­
setzlichen Anforderungen
zur Ausübung seines
Berufes erfüllt,"
sagte ÖÄK-Vizepräsident Harald
Mayer. Weiters hänge eine erfolg­
reiche Behandlung wesentlich
vom Gelingen des Arzt-PatientenGesprächs ab, betonte der Präsi­
dent des Wissenschaftlichen
Beirats der Österreichischen Aka­
demie der Ärzte und Präsident
der Ärztekammer Oberösterreich,
Peter Niedermoser. Daraus ergebe sich,
dass jede Person die in Österreich ärztlich
tätig sein wolle, ausreichende Kenntnis der
deutschen Sprache und weitere Basisvor­
aussetzungen nachzuweisen habe. „Und
zwar unabhängig davon, woher die Person
stammt und ob sie ihr Medizinstudium und
ihre postpromotionelle Ausbildung in Öster­
reich oder im Ausland absolviert hat", so
Niedermoser.
STUDIUM- UND AUSBILDUNGS­ABSCHLUSS IM EWR-RAUM
ODER IN DER SCHWEIZ
Medizinische Qualifikation: Habe ein aus­
ländischer Arzt sein Medizinstudium und die
postpromotionelle Ausbildung in einem
EWR-Staat (also EU-Länder sowie Liechten­
stein, Norwegen und Island) oder in der
Schweiz zur Gänze abgeschlos­
sen, so müsse er weder das Studi­
um an der Universität nostrifizie­
ren lassen noch eine Detailprüfung
seiner postpromotionellen Ausbil­
dung bei der ÖÄK beantragen, da
seine Ausbildung in der Regel au­
tomatisch anerkannt werden kön­
ne – gemäß der EU-Richtlinie,
die die Anerkennung ausländi­
scher Berufsqualifikationen regelt
(2005/36/EG).
Sprachliche Qualifikation: Was
jedoch auch ein Arzt mit EU-kon­
former Ausbildung nachweisen
müsse, seien ausreichende Kennt­
nisse der deutschen Sprache.
Dazu diene die Sprachprüfung,
mit deren Durchführung die Ös­
terreichische Akademie der Ärzte
WISSENSWERTES
med.ium 4/2016
beauftragt sei. „Die Sprachprü­
fung kann unter bestimmten Vor­
aussetzungen entfallen, z. B. wenn
jemand ein deutschsprachiges
Studium, eine deutschsprachige
Matura oder drei Jahre Tätigkeit
im Gesundheitswesen im deutsch­
sprachigen Raum vorweisen kann.
Auch wer die postpromotionelle
Ausbildung sowie die Arztprüfung
im deutschsprachigen Raum ab­
solviert hat, muss nicht zur
Sprachprüfung antreten", sagte
Niedermoser.
Weitere Voraussetzungen für
Eintragung in die Ärzteliste: Sei
die medizinische Ausbildung der
österreichischen gleichwertig und
seien Deutschkenntnisse beleg­
bar, könne die betreffende Person
die Eintragung in die Ärzteliste be­
antragen, und zwar über die Lan­
desärztekammer jenes Bundes­
landes, in dem jemand ärztlich
tätig sein möchte. Dafür seien
dann noch Nachweise für folgen­
de Kriterien zu erbringen: Voll­
jährigkeit
(Eigenberechtigung),
Vertrauenswürdigkeit (also Straf­
registerauszug bzw. „Certificate of
Good Standing") und gesundheit­
liche Eignung. Weiters müsse der
Betreffende das Recht zum Auf­
enthalt im gesamten Bundesge­
biet sowie eine Arbeitserlaubnis
haben – beides treffe nicht nur für
EU-Bürger automatisch zu, son­
dern auch für jene Angehörigen
von Drittstaaten, die als Asyl- oder
subsidiär Schutzberechtigte aner­
kannt seien. Komplexer sei der
Weg zur ärztlichen Tätigkeit für
Ärzte, die ihre Ausbildung in ei­
nem Drittstaat absolviert haben.
Sie müssten zuerst ihr Studium
nostrifizieren lassen, bevor sie die Anerken­
nung ihrer postpromotionellen Ausbildung
bei der Österreichischen Ärztekammer be­
antragen könnten.
STUDIUM IN DRITTSTAAT:
NOSTRIFIKATION DURCH
MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT
Die Nostrifizierung sei die Anerkennung ei­
nes an einer offiziell anerkannten ausländi­
schen Bildungseinrichtung erworbenen Stu­
dienabschlusses. Durch die positive Ab­solvierung eines Nostrifizierungsverfahrens
an einer der staatlichen Medizin-Universitä­
ten/Fakultäten werde die Berechtigung zur
Führung des inländischen akademischen
Grades „Doktor/in der gesamten Heilkunde
– Dr. med. univ." erlangt, erklärte Univ.-Prof.
Gerhard Zlabinger, Curriculumdirektor an
der MedUni Wien. Die Voraussetzungen da­
für seien: i) Vorliegen eines ausländischen
Studienabschlusses, der mit dem Studium
der Humanmedizin der MedUni Wien grund­
sätzlich gleichwertig ist, ii) es wurde noch
31
kein Antrag auf Nostrifizierung in
Österreich gestellt und iii) der
Nachweis, dass die Nostrifizierung
zwingend für die Berufsausbil­
dung oder die Fortsetzung der
Ausbildung in Österreich erforder­
lich ist. „Die Nostrifizierung ist
nicht mit der Verleihung der ärztli­
chen Berufsberechtigung in Ös­
terreich gleichzusetzen", betonte
Zlabinger.
Lägen alle erforderlichen Geneh­
migungen und Dokumente vor,
komme es zum Ermittlungsver­
fahren, in dem Inhalt und Umfang
des ausländischen mit dem Curri­
culum der MedUni Wien vergli­
chen würden. Es müssten Stich­
probentests in klinischen Fächern
– insgesamt rund 250 Fragen aus
Bereichen wie Chirurgie, Frauenund Kinderheilkunde oder Psychi­
atrie – absolviert werden. „Beim
Stichprobentest handelt es sich
nicht um eine Prüfung, bei der
32 man durchfallen kann, das Ergeb­
nis hat jedoch Einfluss auf die Zahl
der später noch abzulegenden
Prüfungen", erklärte Zlabinger.
Liege nach dem Ermittlungsver­
fahren ein grundsätzlich positiver
Bescheid vor, werde festgelegt,
welche Prüfungen zur Herstellung
einer gänzlichen Gleichwertigkeit
abzulegen und welche Studien­
leistungen noch zu erbringen sei­
en. In diesem Bescheid werde
dann die Frist zur Absolvierung
dieser Prüfungen festgelegt. Vier
Prüfungen seien in jedem Fall für
Nostrifikantinnen und Nostrifikan­
ten in Österreich vorgeschrieben:
Rezeptierkunde,
Hygiene und
WISSENSWERTES
Präventivmedizin, Epidemiologie und Sozial­
medizin sowie Medizinrecht.
ÖÄK PRÜFT IN DRITTSTAATEN
ABSOLVIERTE AUSBILDUNG
Während die staatlichen Medizinuniversitä­
ten prüften, ob ein im Ausland absolviertes
Studium der gesamten Heilkunde dem öster­
reichischen Curriculum entspreche, habe der
Gesetzgeber die Ärztekammer mit der An­
rechnung bzw. Prüfung der im Ausland absol­
vierten praktischen Ausbildung eines Arztes
beauftragt, erklärten ÖÄK-Vizepräsident Ha­
rald Mayer und der Präsident des Wissen­
schaftlichen Beirats der Österreichischen
Akademie der Ärzte und Präsident der Ärzte­
kammer Oberösterreich, Peter Niedermoser.
med.ium 4/2016
Die ÖÄK habe die Anträge auf An­
rechnung von Ausbildungszeiten
all jener Personen zu prüfen, die
ihre Arzt-Ausbildung in einem
Drittstaat (also alle außer EWR und
Schweiz) begonnen oder abge­
schlossen hätten. Das betreffe z.B.
einen seit Jahren in Kanada tätig
gewesenen Psychiater, der erst­
mals in Europa arbeiten möchte,
genauso wie einen aus Syrien ge­
flohenen Chirurgen, der in seiner
Heimat jahrelang in einem Spital
Patienten versorgt habe.
Wer in einem Drittstaat eine Aus­
bildung abgeschlossen habe, müs­
se jedenfalls eine Arztprüfung ab­
legen, entweder zum Arzt für
Allgemeinmedizin oder zu einem
medizinischen Sonderfach. Nach
bestandener Prüfung und Nach­
weis aller erforderlichen Ausbil­
dungszeiten stehe der Eintragung
in die Ärzteliste als berufsberech­
tigter Arzt nichts mehr entgegen,
sofern ausreichende Deutsch­
kenntnisse und die weiteren forma­
len Voraussetzungen vorlägen.
Sehr oft allerdings seien Inhalt
und/oder Dauer der im Ausland
absolvierten praktischen Ausbil­
dung nicht gleichwertig mit den
Vorgaben der österreichischen
Ärzte-Ausbildungsordnung. „Bei
Drittstaaten-Angehörigen
aus
Ländern mit unsicherer politischer
Lage liegt es zudem auf der Hand,
dass die Beibringung offizieller
Dokumente schwierig oder un­
möglich sein kann: Oft gehen Un­
terlagen auf der Flucht verloren
oder es ist z.B. aufgrund von
Kriegswirren und zerstörten Be­
hördenstrukturen schwierig oder
WISSENSWERTES
med.ium 4/2016
unmöglich, beglaubigte Kopien
verlorener Dokumente im Her­
kunftsland zu beschaffen", sagte
ÖÄK-Vizepräsident Mayer. Die
Ausbildungskommission der ÖÄK
prüfe jedenfalls die vorhandenen
Dokumente und Ausbildungs­
nachweise auf ihre Anrechenbar­
keit und nehme die Anrechnung
dann mit Bescheid vor. Wenn Aus­
bildungsinhalte auf die Ausbil­
dung zum Arzt für Allgemeinme­
dizin oder Facharzt fehlen, seien
diese an einer anerkannten Ausbil­
dungsstätte (Krankenhaus) er­
gänzend zu absolvieren.
„Bevor ein Arzt aber de facto
ärztlich tätig werden darf, muss er
die Eintragung in die Ärzteliste
über die zuständige Landesärzte­
kammer beantragen. Dafür sind –
neben den formalen Kriterien wie
z.B. Strafregisterauszug – auch
ausreichende Sprachkenntnisse
nachzuweisen. Schließlich muss
der Betreffende in der Lage sein,
sich auf Deutsch mit seinen Pati­
enten, mit anderen Ärzten und mit
Pflegekräften zu verständigen",
sagte Peter Niedermoser von der
Österreichischen Akademie der
Ärzte.
SPRACHPRÜFUNG
FÜR ÄRZTE MIT
NICHT-DEUTSCHER
MUTTERSPRACHE
„Mit dem verstärkten Zuzug aus­
ländischer Ärzte wurde eine Prü­
fung der Sprachkenntnisse not­
wendig. Seit 2005 müssen daher
Ärzte mit nicht-deutscher Mutter­
sprache
eine
Sprachprüfung
absolvieren, mit deren Durchführung die Ös­
terreichische Akademie der Ärzte als Toch­
ter der ÖÄK betraut ist", erklärte der Präsi­
dent des wissenschaftlichen Beirats der
Österreichischen Akademie der Ärzte und
Präsident der Ärztekammer Oberösterreich,
Peter Niedermoser.
An der Prüfung könne teilnehmen, wer ein
in Österreich oder im Ausland erworbenes
Deutsch-Zertifikat der Schwierigkeitsstufe
B2 vorlegen könne, entsprechend dem ge­
meinsamen Referenzrahmen für Sprachen
des Europarates. Der Referenzrahmen sei ein
einheitliches Raster für alle Sprachen im EURaum und solle die Vergleichbarkeit von
Fremdsprachenkenntnissen
sicherstellen.
„Darüber hinaus soll diese Mindestanforde­
rung den Kolleginnen und Kollegen schon
vorab eine realistische Einschätzung des
Prüfungsniveaus ermöglichen", sagte Nie­
dermoser.
Die Prüfung bestehe aus einem schriftlichen
und zwei mündlichen Teilen, die alle praxis­
bezogen gestaltet sind. Der Inhalt orientiere
sich am Fach des jeweiligen Prüflings. Eine
dreiköpfige Prüfungskommission (zwei Ärz­
te und ein Sprachexperte) simuliere realisti­
sche Gesprächssituationen zwischen Arzt
und Patient sowie zwischen Ärzten. „Der
schriftliche Teil kann z.B. darin bestehen, ei­
nen Antrag auf Rehabilitation für die Kran­
kenkasse zu verfassen. Jeder Prüfungsteil­
nehmer erhält eine detaillierte schriftliche
Beurteilung, sodass er oder sie im Falle des
Nichtbestehens genau weiß, in welchen Be­
reichen Nachholbedarf besteht. Wer es nicht
geschafft hat, kann jederzeit wieder antre­
ten, die meisten bestehen die Prüfung je­
doch spätestens beim zweiten Versuch", er­
klärte Niedermoser.
In den vergangenen fünf Jahren habe sich
die Anzahl der Kandidaten versechsfacht:
2015 seien insgesamt 325 Personen zur
33
Sprachprüfung angetreten. Mitt­
lerweile fänden die Prüfungen
monatlich statt, wenn nötig, wür­
den Zusatztermine eingeschoben.
Turnusärzte seien die mit Abstand
größte Gruppe der Sprachprü­
fungsteilnehmer, das zeige sich
auch im Altersdurchschnitt: 57
Prozent seien zwischen 25 und 35
Jahre alt. Derzeit seien die meisten
dieser Turnusärzte italienischer
Herkunft.
„Insgesamt stellen
aber Ärztinnen und Ärzte
aus Ungarn die größte
Gruppe, gefolgt von
Rumänen und Slowaken.
Aus Syrien hingegen
kamen seit 2013 nur
insgesamt fünf Teilnehmer,
die die Sprachprüfung
erfolgreich absolviert haben",
sagte Niedermoser. Auch an den
Sprachprüfungen lasse sich er­
kennen, dass die Medizin weiblich
werde oder schon sei: 54 Prozen­
ten der Prüflinge seien Frauen. Be­
trachte man die Teilnehmer nach
ihren Fachrichtungen, so stellten
Allgemeinmediziner die größte
Gruppe, gefolgt von Anästhesis­
ten, Chirurgen, Internisten und
Gynäkologen.
Quelle: Pressestelle der
Österreichischen Ärztekammer
34 WISSENSWERTES
med.ium 4/2016
Das Impfgutscheinheft im
Einsatz in der Arztpraxis
MR Dr. Ernst Wenger
Impfreferent der
Ärztekammer für
Salzburg, FA für Kinderund Jugendheilkunde
WISSENSWERTES
Gesundheitsvorsorge leicht gemacht: Per Anforderungs­
karte erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte von
AVOS Prävention & Gesundheitsförderung ein Gutschein­
heft für die kostenlose Inanspruchnahme aller KleinkindImpfungen gemäß des Österreichischen Impfplans. In­
begriffen sind Einladungen zu Mutter-Kind-Pass-Unter­suchungen, zur Augenuntersuchung und zur zahnärztli­
chen Kontrolle. Die Anwendung in der Praxis ist denkbar
einfach und stärkt die Arzt-Patientenbindung.
Für die einfache Handhabung des Impfgutscheinheftes
empfiehlt der Ärztliche Leiter der Impfvorsorge bei AVOS,
Dr. Ernst Wenger: „Für die Impfungen wird der entspre­
chende Gutschein aus dem Impfgutscheinheft abge­
trennt, mit Impfdatum und Praxisstempel ausgefüllt und
am besten monatlich zur Datenerhebung an AVOS Prä­
vention & Gesundheitsförderung geschickt.“ Sein Tipp:
„Bitte beachten Sie, dass der Barcode auf den Gutschei­
nen frei bleibt!“ Ist das Gutscheinheft verloren gegangen,
kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- auch
ein neues bei AVOS angefordert werden. „Im Notfall kann
auch ein Ersatzgutschein verwendet werden. Wichtig da­
bei ist, dass er nur vollständig ausgefüllt angenommen
und abgerechnet werden kann“, so Wenger. Die Ersatz­
gutscheine gibt es zum Herunterladen unter https://avos.
at/downloads
Dr. Ernst Wenger betrachtet das Gutscheinheft auch als
ein gutes Mittel, um die Arzt-Patientenbindung zu stärken:
„Die empfohlenen Impf- bzw. Untersuchungs­
termine werden für jedes Kind individuell
berechnet. So kommen die Eltern mit ihren
Kindern regelmäßig in die Praxis.“
Seine Empfehlung für einen optimalen Ablauf: „Legen Sie
sich in Ihrer Praxis ein Depot der Impfstoffe in der Größe
eines monatlichen Bedarfs zu, um den Eltern den Weg zur
Apotheke zu ersparen und die Abläufe zu vereinfachen.“
Die Anforderungskarte für das Impfgutscheinheft gibt es
auf den Geburtsstationen, in den Arztpraxen sowie per
Download auf der Homepage von www.avos.at
Die Vorteile für die KinderärztInnen/HausärztInnen liegen
auf der Hand: Sie können eine optimale Impf- und Gesund­
heitsvorsorge für jedes Kind gewährleisten. Die Eltern ha­
ben bereits die nötigen Informationen zu den einzelnen
Impfungen inkl. möglicher Nebenwirkungen erhalten. Dies
erleichtert die Aufklärungsarbeit der ÄrztInnen.
DIE LEISTUNGEN DES AVOS-ANGEBOTS
>Gutscheinheft mit Gratis-Impfungen gegen:
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus Influencae
b , Polio, Hepatitis B, Rotavirus, Pneumokokken und
Masern-Mumps-Röteln
>Impfstoff und Durchführung der Impfung
aus einer Hand
>individuell auf Basis des Geburtsdatums errechnete
optimale Impf- und Untersuchungstermine
>zusätzliche Erinnerungen zur Mutter-Kind-PassUntersuchungen, zur Augenuntersuchung und zur
zahnärztlichen Kontrolle mit Terminempfehlung
>Kurzinformationen zu den einzelnen Impfungen
inkl. möglicher Nebenwirkungen
Das Angebot wird finanziert vom Land Salzburg.
>AVOS – Prävention & Gesundheitsförderung
Elisabethstraße 2, 5020 Salzburg,
Telefon +43 662 887588-0,
[email protected], www.avos.at
WISSENSWERTES
med.ium 4/2016
35
Medizinische
Assistenzberufe
Info- Veranstaltung findet am
9.6.2016, um 15 Uhr, im BFI Salz­
burg, statt.
WISSENSWERTES
Investition: Euro 2.345,–
Anmeldung: Ihre Bewerbung rich­
ten Sie schriftlich ausschließlich an
die Ärztekammer Salzburg, z.Hd.
Edtih Trausnitz, Telefon +43 662
8713270, Faberstr. 10, 5020 Salz­
burg (Formular Homepage BFI
und Ärztekammer).
Anmeldeschluss: 24.6.2016
Gruppenfoto vom Abschluss der Ordinations­assistentInnen 2015
AUSBILDUNG ZUR
ORDINATIONS­
ASSISTENZ 2016/17
AM BFI SALZBURG
Diese Ausbildung setzt sich aus
folgenden Modulen zusammen:
>MAB-Basismodul
>MAB-Aufbaumodul –
Ordinationsassistenz
Dauer: 2 Semester, 340 Unter­
richtseinheiten (UE) + Praktikum
mind. 325 Stunden 7.9.2016 bis
7.5.2017
Kurstage Mittwoch 13 – 20.15 Uhr
und zusätzlich Freitag bis 2.12.2016
von 9 – 16.15 Uhr
Ort: BFI Salzburg,
Schillerstraße 30, 5020 Salzburg
Praktikum: Während der Ausbildung sind
mind. 325 Stunden Praktikum in ärztlichen
Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, in
selbstständigen Am-bulatorien, in einer nicht
bettenführenden Organisationseinheit einer
Kran-kenanstalt oder Sanitätsbehörden zu
absolvieren. Das Praktikum kann auch im
Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen.
Es dürfen Tätigkeiten der Ordinationsassis­
tenz berufsmäßig unter Anleitung und Auf­
sicht bereits vor Abschluss der Ausbildung
ausgeübt werden („Ordinationsassistenz in
Ausbildung“).
Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbil­
dung ist innerhalb von drei Jahren ab Auf­
nahme der Tätigkeit als Ordinationsassistenz
in Ausbildung nachzuweisen.
Aufnahme: Das halbtägige Auf­
nahmeverfahren findet am 1.7.2016
von 9 bis 14 Uhr im Bfi Salzburg
statt. Die Aufnahmegespräche
werden am 13.7.2016 geführt. Die
Entscheidung bezüglich der Auf­
nahme wird ab 18.7.2016 schriftlich
bekannt gegeben.
Voraussetzungen: Nachweis der
erfolgreichen Absolvierung der
9. Schulstufe oder Pflichtschulab­
schluss-Prüfung; gesundheitliche
Eignung;
Vertrauenswürdigkeit;
EDV-Grundkenntnisse und Inter­
netzugang; Deutschkenntnisse B 2,
absolvierte Aufnahmetestung.
AUSBILDUNG ZUR
GIPSASSISTENZ 2016/17
AM BFI SALZBURG
Diese Ausbildung setzt sich aus
folgenden Modulen zusammen:
>MAB-Basismodul
>MAB-Aufbaumodul –
Gipsassistenz
36 WISSENSWERTES
Dauer: 2 Semester, 288 Unterrichtseinheiten
(UE) + Praktikum mind. 362 Stunden 7.9.2016
bis 27.4.2017
Telefon +43 662 883081-511,
Schillerstr. 30, 5020 Salzburg
(Formular Homepage BFI).
Kurstage Mittwoch 13 – 20.15 Uhr und zu­
sätzlich Freitag bis 2.12.2016 9 – 16.15 Uhr
Anmeldeschluss: 24.6.2016
Ort: BFI Salzburg,
Schillerstraße 30, 5020 Salzburg
Praktikum: Während der Ausbildung sind
mind. 362 Stunden in der Gips-Erstversor­
gung sowie in der Gips-Nachbehandlung zu
absolvieren.
Info- Veranstaltung findet am 9.6.2016, um
15 Uhr, im BFI Salzburg, statt.
Schuldirektorin für medizinische Assistenz­
berufe: Rosina Klausner BA; und Dr. MariaElisabeth Mustafa-Korninger (stellvertr.
medizin. wiss. Leiterin der Schule für medi­zinische Assistenzberufe).
med.ium 4/2016
Investition: Euro 2.905,–
Anmeldung: Ihre Bewerbung richten Sie
schriftlich ausschließlich an das BFI Bildungs­
GmbH Salzburg z.Hd. Eugenie Sommerauer,
Aufnahme: Das halbtägige Auf­
nahmeverfahren findet am 1.7.2016
von 9 bis 14 Uhr im Bfi Salzburg
statt. Die Aufnahmegespräche
werden am 13.7.2016 geführt. Die
Entscheidung bezüglich der Aufnahme wird ab 18.7.2016 schriftlich
bekannt gegeben.
Voraussetzungen: Nachweis der
erfolgreichen Absolvierung der 9.
Schulstufe oder Pflicht-schulab­
schluss-Prüfung; gesundheitliche
Eignung;
Vertrauenswürdigkeit;
EDV-Grundkenntnisse und Inter­
netzugang; Deutschkenntnisse B 2,
absolvierte Aufnahmetestung.
>Informationen erhalten
Sie über: Homepage
Bfi-Salzburg BildungsGmbH
www.bfi-sbg.at
Gruppenfoto vom Ab­schluss der Ordinations­
assistentInnen 2015,
15 TeilnehmerInnen
schlossen mit ausge­
zeichnetem Erfolg ab
und 3 TNN mit guten
Erfolg.
AUS- UND FORTBILDUNG
med.ium 4/2016
37
35. Goldegger Dialoge –
Gesundheit ist lernbar
25. bis 28. Mai 2016
Cyriak Schwaighofer
AUS- UND FORTBILDUNG
AUFBRUCH.UMBRUCH.
WANDEL
„Wir können den
Wind nicht ändern,
aber wir können die
Segel richtig setzen.“
(Aristoteles)
Direkt atem(be)raubend schei­
nen rasante Wechsel, dramatische
Entwicklungen und schleichende
Veränderungen unser Leben der­
zeit zu begleiten und zu bestim­
men. Kaum ist die Finanzkrise –
noch gar nicht bewältigt - aus
dem Sinn, „überfällt“ uns eine neue
Herausforderung mit der Flücht­
lingsfrage, deren Dimension und
Bewältigung noch weitgehend of­
fen sind.
der fixe Arbeitsplatz (möglichst beim
gleichen Arbeitgeber) mit Aussicht
auf die gesicherte Pension als Regel
und Ziel, heißt heute die Devise in fast
allen Lebenslagen: nix is fix.
Wie dieses Tempo der Verände­
rung schaffen, wie Resilienz aufbau­
en, wie vielleicht sogar steuernd da­
bei sein? Aufbruch heißt auch etwas
„aufbrechen“ – das heißt, alte Mus­
ter bewusst verlassen und zu neuen
Ufern streben. UMBRUCH ist eine
grundlegende und folgenreiche
Veränderung, die nicht rückgängig
gemacht werden kann – das spü­
ren wir derzeit. Und WANDEL? Er
kann erlitten oder (mit)gestaltet
werden. In Partnerschaft, Familie,
Beruf und Alltagsleben.
Dazu wollen wir wieder neue
Einblicke von spannenden Refe­
rentInnen gewinnen und in prak­
tischen Erfahrungsräumen Weg­
weiser für die Zukunft finden.
Und im „Kleineren“ oder „Priva­
ten“? Kaum haben wir den Weg
ins Internet-Zeitalter geschafft und
uns darauf eingestellt, dass unser
Leben nun auch von „social media“
mitgestaltet wird, schaut schon
„Industrie 4.0“ bei der Tür herein,
das Teile der Berufswelt wieder
völlig auf den Kopf stellen könnte.
Und: Während die einen sich im
Spagat zwischen pflegebedürfti­
gen Eltern und beruflicher Karriere
zersprageln, hören wir von einer
„Generation Y“, die unsere bewähr­
ten Werteordnungen zu Beruf und
Leben (genießen) völlig auf den
Kopf stellen will. Galt früher noch
>INFORMATION, TAGUNGSBÜRO
Kulturverein Schloss Goldegg, 5622 Goldegg, Österreich
Telefon +43 6415 8234-0, Fax DW -4
[email protected], www.schlossgoldegg.at
38 AUS- UND FORTBILDUNG
med.ium 4/2016
Fortbildungs­akademie der
Salzburger Ärztekammer
AUS- UND FORTBILDUNG
Abendfortbildung:
Juni 2016
Sämtliche Veranstaltungen im
Rahmen der Abendfortbildung
werden mit jeweils zwei Punkten
für das DiplomfortbildungsProgramm der Österreichischen
Ärzte­kammer angerechnet.
Beginn für alle
Veranstaltungen
jeweils um 19.30 Uhr.
Keine Anmeldung
erforderlich.
>DIE RADIOLOGISCHEN
UNTERSUCHUNGEN DER
HALSWIRBELSÄULE UND
DES KOPFES
Dienstag, 7. Juni 2016
Schwarzach
Mittwoch, 8. Juni 2016
Salzburg
Dienstag, 14. Juni 2016
Maishofen
TERMINAVISO
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
des Referates für Qualitätssicherung der Ärztekammer
Salzburg in Kooperation mit der SAGAM
Dienstag, 7. Juni 2016 um 19.30 Uhr
Ärztekammer Salzburg
Die Strukturen und Prozesse der Patienten­versorgung sind
wesentlich für eine hohe Qualität der Behandlung.
Am Beispiel von Styriamed („Styriamed.net“ verbindet interessierte
und qualifizierte nieder­gelassene ÄrztInnen und Spitäler zur
Verbesserung der Zusammenarbeit im ambulanten Bereich sowie
zur Stärkung der Kooperation aller Partner im Gesundheitssystem.)
wird dargestellt, wie eine bessere Struktur und Prozessqualität in
der Medizin erreicht werden kann.
Referent: Dr Reinhold Glehr – Styriamed, Vizepräsident der ÖGAM
und Co-Referent für Qualitäts­sicherung der Ärztekammer Steiermark
Stellungnahmen: Dr Christian Gonzalez – EDV-Co-Referent der Ärzte­kammer Salzburg, Dr Florian Connert – Vizepräsident der SAGAM
Moderation: Dr. Klaus Bernhart – Referent für Qualitäts­sicherung
der Ärztekammer Salzburg
FORTBILDUNG
FORTBILDUNGS­ABEND –
REFERAT FÜR ARBEITS­MEDIZIN
Montag, 30. Mai 2016 um 19.30 Uhr
Ärztekammer Salzburg
>INFORMATION:
Dr. Klaus Bernhart
(Fortbildungs­referent),
[email protected] oder
Helmut Böhm,
Telefon +43 662 871327-120,
Fax DW -10,
[email protected]
Thema: „Begünstigt Behinderte
ArbeitnehmerInnen“
Referent: Mag. Peter Weiser –
Sozialministerium – Service Salzburg
Moderation: Dr. Martin Kühberger –
Referent für Arbeitsmedizin der
Ärztekammer Salzburg
AUS- UND FORTBILDUNG
med.ium 4/2016
39
AUS- UND FORTBILDUNG
VORSCHAU HERBST 2016*
>WAHLARZT UND KASSENVERRECHNUNG
Vorträge, Beispiele und Diskussionsrunde
Mag.a Conny
Ruhland,
Ärztekammer
für Salzburg
>ARZTHAFTUNG UND AUFKLÄRUNG
– Gesetzliche Grundlagen
–Dokumentationspflicht
–Verschwiegenheitspflicht
– Ärztlicher Verhaltenskodex
– Haftung und Rechtssprechung
>JUNGE ÄRZTE IN SALZBURG
–Ärzte-Ausbildungsreform
– „Who is who“ mit special guest
–Wohlfahrtsfonds
– Sondergebühren der Spitalsärzte
–Fortbildungsverpflichtungen
– Servicestelle Ärztekammer
>DIE PRAXISGRÜNDUNG.
DER WEG IN DIE EIGENE PRAXIS
– ÄrztInnen zwischen
Anstellung & Selbstständigkeit
– Basisinformationen zur Niederlassung
– Wirtschaftliche Perspektiven der Praxisführung
– Der Businessplan
– Unser Wohlfahrtsfonds
– Optimierung von Finanzierung &
Zahlungsverkehr
–Zusammenarbeitsformen
& Praxismodelle für ÄrztInnen
– Grundlagen steuerlicher Optimierung
– Versicherungen – Haftpflicht und Co.
– EDV in der Ordination
>INFORMATION UND ANMELDUNG
JEDERZEIT MÖGLICH:
Mag.a Conny Ruhland
Telefon +43 662 871327-115
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Zahnmaterialien –
Ihre Wirkung auf Körper,
Kopf und Psyche – Krankheitszeichen erkennen
und Ursachen beseitigen,
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Therapieansatz
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Schwermetalle und Kunststoffe
aus Zahn­materialien und der
Um­welt, können körperliche
Erkrankungen begünstigen.
Insbesondere bei chronischen
Erkrankungen sollte eine
Verträglichkeits­testung der sehr
lange im Mund verbleibenden
Zahn­materialien berücksichtigt
werden.
Multisystemerkrankungen durch
Schwermetalle und Kunststoffe
>Vergiftungssymptome erkennen
>Neue Zahnmaterial-Testver­
fahren, wie gehe ich Schritt für
Schritt vor
>Säure-Basen-Test / UrinSchwermetalltest für die Praxis
>Aufklärung über natürliche
Ausleitungsmittel +
Darm­bakterien
>Zahnimplantate:
Titan oder Zirkonoxid?
>Schwermetalle in Bezug
auf Hämochromatose,
Borreliose, Multiple Sklerose ...
>Kinderlosigkeit: Haben Sie an
Schwermetalle gedacht?
>Mundströme und ihre Auswirkungen
>Messung der Darmdurchlässigkeit
>Nachweis der Fernwirkung durch
tote / wurzelgefüllte Zähne
>Tabellen: Krankheiten-Schwermetalle /
Krankheiten-Aminosäuren
Schildt-Rudloff Karla / Sachse Jochen /
Harke Gabriele
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therapeuten
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eine erfolgreiche, qualitätsgerechte manuelle
Therapie der funktionsgestörten Wirbelsäule,
der Rippen und der Kiefergelenke. Es
beinhaltet auch alle manualmedizinischen
Funktionsuntersuchungen der einzelnen
Wirbelsäulenabschnitte, des Beckens, der
Rippen und der Kiefergelenke. Detailliert
werden die schmerzgezielten Entspannungs­
techniken und die segmentale
passive und aktive Mobilisation
dargestellt. Kurz­darstellungen
der funktionellen Anatomie
und der reflektorischen
Phänomene erleichtern das
Verständnis. Neu in der
komplett aktualisierten
6. Auflage: Zu­sätzliche Fallbei­
spiele für maximales Verständnis /
zahlreiche neue Fotos, die genau
zeigen, wie es geht / viele klinische
und praktische Hinweise.
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Leitsymptome –
Ein Handbuch für
Studenten und
Ärzte
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Urban & Fischer Verlag /
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praktischen Nachschlagen in
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ten und junge Ärzte ein optimaler
Leitfaden für effiziente Prüfungs­
vorbereitung und eine Orientie­
rung bei der praktischen Arbeit
in der Klinik.
Dieses Buch hilft Symptome
treffsicher zu beurteilen: Wichtigs­
te Ursachen, ent­scheidende
Hinweise bei der körperlichen
Untersuchung, uner­lässliche
Anamnese-Stichpunkte, weiter­
führende Diagnostik, klassische
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SERVICE
med.ium 4/2016
43
Termine
aktuell 2016
SERVICE
>24. WISSENSCHAFTLICHE
TAGUNG DER ÖSTER­
REICHISCHEN SCHMERZGE­
SELLSCHAFT – ZENTRALER
SCHMERZ – SOZIO-ÖKO­
NOMISCHE ASPEKTE IN DER
SCHMERZBEHANDLUNG
19. bis 21. Mai 2016,
Velden am Wörthersee
Information: vermed,
St. Peter-Pfarrweg 34/11/47,
8042 Graz,
Telefon +43 3 16426082,
[email protected],
www.oesg.at
>SPORTÄRZTETAGE
WILDALPEN
10. bis 12. Juni 2016,
Wildaplen/Steiermark
Infomation: Dr. Ulrike Preiml,
Krottenbachstraße 267,
1190 Wien,
Telefon +43 1 4403471,
[email protected],
www.sportmed-preiml.com
>WORKSHOP: KLINISCHES
LIPIDMANAGEMENT IN
KLEINGRUPPEN
24. Juni 2016, Fuschl am See
Information & Anmeldung:
Ärztezentrale Med.Info,
Frau Doppler,
Helferstorferstraße 4,
Postfach 155, 1011 Wien,
Telefon +43 1 53116-37,
[email protected]
>19. ÄRZTETAGE VELDEN
21. bis 27. August 2016,
Velden am Wörthersee
Information & Anmeldung:
www.arztakademie.at/velden
Aktuelle KassenStellenausschreibungen
finden Sie auf der Homepage
der Salzburger Ärztekammer unter
www.gesundinsalzburg.at/kassenstellen
>> Alle Informationen zu Bewerberlisten,
Reihungsrichtlinien und
Ausschreibungs­konditionen
erhalten Sie bei Renate Riß
unter Telefon +43 662 871327-113
oder [email protected]
Renate Riß
Kurie nieder­gelassene
Ärzte
SALZBURGER ÄRZTEGESELLSCHAFT
E I N L A D U N G zur
WISSENSCHAFTLICHEN SITZUNG
GEGR. 1849
Programm:
am Mittwoch, den 18. Mai 2016, um 19.00 Uhr s. t. im großen
Hörsaal des Universitätsklinikums der Paracelsus Medizinischen
Privatuniversität / SALK, Salzburg, Müllner Hauptstraße 48
Aktuelle Aspekte der Palliativmedizin
Neuropalliative Care – das Besondere im Umgang mit Patienten
mit neurologischen Erkrankungen in der Palliativmedizin
Univ.-Prof. Dr. med. Stefan Lorenzl, Dipl. Pall. Med.
(Univ. Cardiff)
Stiftungsprofessur Palliative Care, Paracelsus Medizinische
Privatuniversität Salzburg
Wird von der Ärztekammer als Fortbildungsveranstaltung anerkannt
(2 Modulstufen)
Fragestellungen im Grenzbereich Palliativmedizin –
Intensivmedizin/Notfallmedizin
Prim. Univ-Prof. Dr. Andreas Valentin, MBA
Abteilung für Innere Medizin, Kardinal Schwarzenberg’sches
Krankenhaus, Schwarzach im Pongau
B. Iglseder, Präsident
M. Franzen, Sekretär
Im Anschluss kleines Buffet
www.salzburger-aerztegesellschaft.at
44 AUS DER KAMMER
med.ium 4/2016
TAGUNG
65. Internationale
Pädagogische
Werktagung
Salzburg
Mo, 11. Juli – Fr, 15. Juli 2016,
Große Universitätsaula Salzburg
Im Rahmen der Internationalen Pädagogischen Werk­tagung Salzburg wird das Thema „Zeit“ in bewährter
Weise interdisziplinär beleuchtet. Zahlreiche Arbeits­
kreise laden ein, ausgewählte Aspekte zu vertiefen. Ein
spannendes kulturelles Rahmenprogramm rundet die
Tagung ab.
Es referieren folgende ExpertInnen:
>Prof. Dr. Clemens Hellsberg
Die Zeit, die ist ein sonderbar Ding. Gedanken
zur Bedeutung der Zeit in der Musik
>Assoz.-Prof. Dr. Lisa Kaltenegger
Unsere Zeit als Wendepunkt in der Astronomie
>Univ.-Prof. Dr. Peter Heintel
Geld ist Zeit
>Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Hede Helfrich
Der verborgene Horizont: Psychologische
Aspekte der Zeit
>Univ.-Prof. Dr. med. Michael Schulte-Markwort
Wenn die Zeit krank macht. Über den
Zusammenhang von Erschöpfungsdepression
und Entwicklungsdyspraxie
>Dr. habil. Gabriele Haug-Schnabel
Mehr als ein Blick auf die Uhr. Wie Kinder Zeit erleben
>Univ.-Prof. Dr. Lothar Böhnisch
Vom Lob der Umwege – Pädagogik braucht ihre Zeit
>Assoz.-Prof. Dr. Dorothe Bach &
Assoz.-Prof. Dr. John Baugher
Hast du es eilig, gehe langsam. Kontemplatives Lernen
im Zeitalter der Beschleunigung und Zerstreuung
>Günter Funke Geschenkte Zeit – gestohlene Zeit.
Welches Maß benötigen wir für die Zeit?
In den Arbeitskreisen werden pädagogisch-psycho­
logische, persönlichkeitsbildende und philosophische
Zugänge aufgegriffen. Neben kreativen Angeboten aus
der Theater- sowie der Musik- und Bewegungspäda­
gogik stehen auch therapeutische Aspekte im Fokus.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Vortragsthemen
am Nachmittag in einem eigenen Arbeitskreis zu
diskutieren und für die eigene Tätigkeit zu reflektieren.
Die Tagung richtet sich an PädagogInnen sämtlicher
Fachbereiche sowie an die interessierte Öffentlichkeit.
Informationen und Anmeldungen unter
www.bildungskirche.at/Werktagung
Wir freuen uns auf Sie!
SERVICE
med.ium 4/2016
NACHRUFE
Frau Dr.
Evelyne THORWARTL-KAINZ,
Fachärztin für Anästhesiologie
und Intensivmedizin,
ist am 9. März 2016 im
54. Lebensjahr verstorben.
Frau Dr. Evelyne Thorwartl-Kainz
wurde am 5. Februar 1962 in Mödling geboren. Sie studierte an der Universität Wien, wo
sie am 30. Juni 1987 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Ihre Turnusausbildung absolvierte sie am Krankenhaus Tamsweg, am LKH Stolzalpe
und im Tygerberg Hospital in Südafrika. Am 5. September 1991 wurde sie als Ärztin für Allgemeinmedizin in die Ärzteliste eingetragen. Von März 1992 bis
Februar 1996 absolvierte sie dann die Facharztausbildung, welche sie am 1.März 1996 erfolgreich als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin abschloss. Am 1. Jänner 1998 eröffnete sie eine
Privatordination für Anästhesiologie in Salzburg, welche sie bis 9. August 2011 führte. Neben Ihrer niedergelassenen Tätigkeit war Frau Dr. Thorwartl-Kainz
auch am Landeskrankenhaus Salzburg angestellt und
dort ab 1. Februar 2015 als Oberärztin tätig.
Frau Dr. Evelyne Thorwartl-Kainz
hinterlässt einen Sohn.
Das Amt der Salzburger Landesregierung sucht
auf Basis eines Werkvertrages eine/n:
Schulärztin/Schularzt
ab sofort – für folgende Schulen:
SALZBURG STADT
> Volksschule Gnigl
BEZIRK SALZBURG UMGEBUNG
> Polytechnische Schule Neumarkt a. W.
> Neue Mittelschule Neumarkt a. W.
> Volksschule Grödig > Neue Musikmittelschule Grödig
> ZIS Köstendorf > Neue Mittelschule Köstendorf
> Volksschule Schleedorf > Volksschule Henndorf
> Volksschule Obertrum > Neue Mittelschule Obertrum
> Volksschule Plainfeld > Volksschule Schwaighofen
> Volksschule Elsbethen
BEZIRK HALLEIN
> Neue Mittelschule Hallein Stadt
BEZIRK TAMSWEG
> Volksschule Sauerfeld
> Volksschule Seetal
> Sonderpädagogisches Zentrum Tamsweg
> Polytechnische Schule Tamsweg
> Berufsschule Tamsweg
BEZIRK ST. JOHANN IM PG.
Herr Dr. Klaus GERSDORF,
Arzt für Allgemeinmedizin,
ist am 10. April 2016
im 57. Lebensjahr verstorben.
Dr. Klaus Gersdorf wurde am 23. November 1959 in
Schwarzach geboren. Er studierte von 1978 bis 1984
Medizin an der Universität Innsbruck, wo er am 24.
März 1984 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Seine ärztliche Tätigkeit begann er im Mai
1984 im Heilstollen Böckstein. Von November 1984 bis
September 1989 absolvierte er die Ausbildung zum
Arzt für Allgemeinmedizin im Krankenhaus Schwarzach und erhielt mit 1. September 1989 die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin. Danach leistete er
den Präsenzdienst in Salzburg. Von April 1990 bis Oktober 1995 absolvierte er die Facharztausbildung, welche er am 1. Oktober 1995 als Facharzt für Unfallchirurgie erfolgreich abschloss. Am 1. Oktober 1996
eröffnete er eine Kassenarztpraxis als Arzt für Allgemeinmedizin in Großarl, für welche er die Bewilligung
zur Führung einer Hausapotheke erhielt. Weiters war
Dr. Gersdorf als leitender Bergrettungsarzt tätig. Im
November 2000 wurde ihm das ÖÄK-Diplom Komplementäre Medizin, Manuelle Medizin zuerkannt. Am 1.
Februar 2012 beendete er die ärztliche Tätigkeit.
Herr Dr. Klaus Gersdorf hinterlässt
eine Frau und zwei Kinder.
Wir werden den Verstorbenen stets
ein ehrendes Gedenken bewahren.
> Volksschule Großarl
> Neue Mittelschule/Hauptschule Großarl
> Polytechnische Schule Großarl
> Volksschule Hüttschlag
> Volksschule Bad Gastein
> Skimittelschule Bad Gastein
> Polytechnische Schule Bad Gastein
> Volksschule Dorfgastein
> Neue Mittelschule Bad Hofgastein
> Volksschule St. Johann
BEZIRK ZELL AM SEE
> Neue Mittelschule Lend
> Volksschule Rauris
> Neue Mittelschule Rauris
> Volksschule Wörth
> Volksschule St. Martin/Lofer
> Volksschule Weißbach/Lofer
> Neue Mittelschule Lofer
VORAUSSETZUNGEN
> Abgeschlossene medizinische Ausbildung
> jus practicandi
WÜNSCHENSWERT
> Erfahrung/Ausbildung
im schulärztlichen Bereich
KONTAKT
Für weitere Auskünfte steht Ihnen
Brigitte Maier in der Landes­sanitätsdirektion gerne zur Verfügung –
[email protected],
Telefon +43 662 8042-2734
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med.ium 4/2016
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Zusammensetzung:
1 Filmtablette enthält: 108 – 120 mg Trocken­extrakt aus Bärentrau­
benblättern (Uvae ursi folium), Droge-Extrakt-Verhältnis 4,0 – 5,0 : 1)
eingestellt auf 20 – 26 % Arbutin, Auszugsmittel Wasser, 46,25 mg
Trockenextrakt aus Birkenblättern (Betulae folium), Droge-ExtraktVerhältnis 4,5 – 5,5 : 1, Auszugsmittel Wasser und 40 mg Trocken­
extrakt aus Goldrutenkraut (Solidaginis herba), Droge-ExtraktVerhältnis 4 – 6 : 1, Auszugsmittel Ethanol 50 % (m/m). Hilfsstoffe:
Maltodextrin Zellulose, mikrokristallin, Povidon, Silizium­dioxid,
hochdispers, Simeticon, Talkum, Croscarmellose-Natrium,
Magnesiumstearat, Hypromellose, Titandioxid (E171), Macrogol 400.
Zusammensetzung:
Jede magensaftresistente Tablette enthält 22,3 (44,5) mg
Esomeprazol-Magnesiumtrihydrat, entsprechend 20 (40) mg
Esomeprazol. Hilfsstoffe: 28 (30) mg Saccarose, Glycerolmonostearat
40-55, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Eisenoxid (20 mg
Tabletten: rötlich-braun und gelb; 40 mg Tabletten: rötlich-braun)
(E172), Magnesiumstearat, Methacryl­säure-Ethylacrylat-Copolymer(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin,
Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat,
Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid
(E 171), Triethylcitrat.
Anwendungsgebiete:
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Durchspülung des
Harntraktes als Unterstützung bei leichten Harnwegsbeschwerden
im Bereich der Blase und der Harnröhre mit vermehrtem Harndrang
und Brennen oder Schmerzen beim Wasserlassen. Die enthaltenen
Pflanzenextrakte wirken leicht entzündungshemmend, harnweg­
desinfizierend und regen den Harnfluss an. Dieses Arzneimittel ist ein
traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund
langjähriger Verwendung für das genannte Anwendungsgebiet
registriert ist. Alpinamed® Blasen- und Nierenfilmtabletten werden
angewendet bei Erwachsenen ab 18 Jahren.
Anwendungs­gebiete:
Durotiv Tabletten sind indiziert bei Erwachsenen: Bei gastroösophage­
aler Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösopha­
gitis; Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis
zur Verhinderung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von
gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Zur Eradikation von
Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten
Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori
verbundenem Ulcus duodeni; Vorbeugung des Wiederauftretens von
peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem
Ulcus. Bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen:
Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie;
Zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammen­hang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; Zur weiterführenden
Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem
Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; Zur Behandlung
von Zollinger Ellison Syndrom. Durotiv Tabletten sind indiziert bei
Jugendlichen ab 12 Jahren: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit
(GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis; Langzeit­
management von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Ver­hin­
derung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroöso­
phagealer Refluxkrankheit (GERD).
Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der in
Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile, sowie bei Allergie
gegen Korbblütler oder Birkenpollen. Erkrankungen, bei denen eine
reduzierte Flüssigkeitszufuhr indiziert ist, wie bestimmte Herz- oder
Nierenerkrankungen. Magenbeschwerden und empfindlicher Magen.
Pharmakotherapeutische Gruppe:
Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Urologika.
ATC-Code: G04BX.
Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig.
Packungsgrößen:
20, 40 und 60 Stück. Es werden möglicherweise nicht alle
Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
Kassenstatus: No Box.
Zulassungsinhaber: Hänseler Pharma GmbH, Fischerstraße 11,
67655 Kaiserslautern, Deutschland.
Stand der Fachkurzinformation: 01. April 2015.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für
die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und
sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und
Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte
der veröffentlichten Fachinformation.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten,
sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf nicht zusammen nicht mit
Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe:
Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp,
apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blister­
packungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungs­
inhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fach­
kurzinformation: 2. Oktober 2014.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für
die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und
sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und
Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte
der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/
Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Reflux­
ösophagitis: Labenz et al., Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746;
Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al.,
Am J Gastroenterol 2001;96:656–665
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FACHINFORMATION S. 41
COLIDIMIN 200 MG – FILMTABLETTEN,
COLIDIMIN 400 MG – FILMTABLETTEN
Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 200 mg Rifaximin.
1 Filmtablette enthält 400 mg Rifaximin. Hilfsstoffe: Carboxyme­
thylstärke-Natrium, Glyceroldistearat, hochdisperses Siliciumdioxid,
Talkum, Rifaximin mikrokristalline Cellulose, Hypromellose,
Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172).
Anwendungsgebiete: Kausale Behandlung von Erkrankungen bei
Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximinsensitive Bakterien im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw.
mitverursacht werden, wie: unkomplizierte Divertikelerkrankungen;
hepatische Enzephalopathie; pseudomembranöse Kolitis durch
Clostridium difficile; bakterielles Überwucherungs-Syndrom; Reisedi­
arrhoe, verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien;
Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den
angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu
berücksichtigen.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff und
andere Rifamycin-Derivate oder einen der sonstigen Bestandteile.
Intestinale Obstruktion.
Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antiinfektiva,
Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen:
200 mg: 12 Stück, 36 Stück. 400 mg: 18 Stück. Abgabe: Rezeptund apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Kassen­
status: 200 mg: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar. 36 Stück:
Green Box. 400 mg: 18 Stück: ab Februar 2016 Green Box.
Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn.
Stand der Fachkurzinformation: Februar 2016.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für
die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und
sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und
Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte
der veröffentlichten Fachinformation.
1. 9. 2016
FORT
BILDUNGS
NACH
WEIS!
01.04.16 11:48
FACHINFORMATION S. 42
CENIPRES 10 MG/20 MG TABLETTEN
Zusammensetzung: 10 mg Enalaprilmaleat, 20 mg Nitrendipin.
Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Tablette Cenipres
10 mg/20 mg enthält 63,58 mg Laktose-Monohydrat. Hilfsstoffe:
Natriumhydrogencarbonat, Lactose-Monohydrat, Mikrokristalline
Cellulose, Maisstärke, Povidon, Natriumdodecylsulfat, Magnesiumstearat
Anwendungsgebiete: Behandlung von essenzieller arterieller
Hypertonie bei Patienten, deren Blutdruck mit Enalapril bzw.
Nitrendipin als Monotherapie nicht hinreichend kontrolliert wird.
Gegenanzeigen: Cenipres darf in folgenden Fällen nicht angewendet
werden: Bei Überempfindlichkeit gegenüber Enalapril, Nitrendipin
oder einen der sonstigen Bestandteile; Bei Patienten mit anamnes­
tisch bekanntem angioneurotischem Ödem infolge einer früheren
Therapie mit ACE-Hemmern (Angiotensin Converting Enzyme Inhibi­
tors) sowie hereditärem/idiopathischem angioneurotischem Ödem;
Zweites und drittes Trimester der Schwangerschaft; Bei Patienten
mit hämodynamisch instabilen Zuständen, insbesondere HerzKreislauf-Schock, akuter Herzinsuffizienz, akutem Koronar­syndrom,
akutem Schlaganfall; Bei Patienten mit Nierenarterienstenose
(beidseitig oder bei Einzelniere); Bei Patienten mit hämodynamisch
relevanter Aorten- oder Mitralklappenstenose und hypertropher
Kardiomyopathie; Bei Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung
(Kreatinin-Clearance unter 10 ml/min) und Hämodialyse-Patienten;
Bei Patienten mit schwerer Leberfunktionsstörung. Die gleichzeitige
Anwendung von Cenipres mit Aliskiren-haltigen Arzneimitteln ist bei
Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion
(GFR < 60 ml/min/1,73 m²) kontraindiziert. Pharmakotherapeutische
Gruppe: Angiotensin-Converting-Enzyme-(ACE-)Hemmer und
Kalziumkanalblocker. ATC-Code: C09BB06. Packungsgröße(n):
Packung mit 30 Tabletten. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig.
Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: FERRER INTER­
NACIONAL S.A., Gran Vía de Carlos III, 94, 08028 – Barcelona
(Spanien). Stand der Fachkurz­information: August 2015.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für
die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und
sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und
Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte
der veröffentlichten Fachinformation.
SERVICE
med.ium 4/2016
49
Standesmeldungen
SERVICE
>MUDr Slavka DOLINSKA
TÄ, LKH Salzburg
ORDINATIONS­­­­ERÖFFNUNGEN
DIE POSTPROMOTIONELLE AUSBILDUNG
HABEN BEGONNEN
>MUDr Matej HECKO
TA, Tauernkliniken
>Dr. Christian BACHLEITNER
Arzt für Allgemeinmedizin,
5020 Salzburg,
Friedensstraße 1
>Dr. Jakob Michael FUCHS
KH Schwarzwach
>Dr. Ioannis IOANNIDES
TA, Christian-Doppler-Klinik
Salzburg
>Dr. Warumporn LIMUNTACHAI
LKH Salzburg
>Dr. Katharina Christina KOGELNIG
TÄ, CDK Salzburg
>Christina MACHEINER
KH der Barmherzigen
Brüder Salzburg
>Dr. Stavros MEMTSOUDIS
FA für Anästhesiologie und
Intensivmedizin, LKH Salzburg
>DDr. Matthias MAYR
LKH St. Veit
>Dr. Hannes RAAB
FA für Neurologie,
Christian-Doppler-Klinik
Salzburg
>Dr. Alexander POCK
UKH Salzburg
>Ioanna VOULDI
KH Schwarzach
ZUGÄNGE AUS
ANDEREN BUNDES­
LÄNDERN BZW.
AUSLAND
>Dott.ssa mag.
Alessandra CONCAS
FÄ für Innere Medizin
und Pneumologie,
LKH Salzburg
>Dr. Petra UNGER
Ärztin für Allgemeinmedizin,
Kurhotel St. Josef in Bad
Dürrnberg und im Rehabilitations­zentrum Hallein
>Dr. Bernd WALLNER
Arzt für Allgemeinmedizin,
Wohnsitzarzt
>Dr. Alexander ZECHMANN
FA für Radiologie,
KH Schwarzach
>Dr. Marianne ZIEGLER
Ärztin für Allgemeinmedizin,
KH Hallein
>Dr. Tanja ENZINGER
Ärztin für Allgemeinmedizin,
5751 Maishofen,
Am Feld 17
>Dr. Wolfgang FREINBERGER
FA für Orthopädie und
Orthopädische Chirurgie,
5113 St. Georgen bei Salzburg,
Bruckenholzerstraße 16
>Dr. Katharina GORDON
FÄ für Orthopädie und
Orthopädische Chirurgie,
5020 Salzburg,
Franz-Josef-Straße 33/3
>Dr. Andreas SIR
FA für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe,
5400 Hallein,
Fürstenstraße 5
>Dr. Michael STEINBERGER
FA für Augenheilkunde
und Optometrie,
5071 Wals-Siezenheim,
Viehhauserstraße 32
>Dr. Liane WEBER
approbierte Ärztin,
5630 Bad Hofgastein,
Gerichtsstraße 8
>Dr. Martin WINTER
Arzt für Allgemeinmedizin,
5020 Salzburg,
Lasserstraße 33
50 NEUE ORDINATIONSANSCHRIFTEN
>Dr. Gabor BANSAGI
FA für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe,
5400 Hallein,
Ritter-von-Schwarz Straße 11
>Dr.med.univ. et scient.med.
Markus BLAUKOVITSCH
FA für Innere Medizin
FA für Lungenkrankheiten,
5422 Bad Dürrnberg,
Martin-Hell-Straße 7-9
(Helios Schlaflabor)
>Dr. Ulrike FRÜHWALD
FÄ für Kinder- und
Jugend­heilkunde,
5020 Salzburg,
Gaisbergstraße 14
>Dr. Markus LEDERER
Arzt für Allgemeinmedizin,
5023 Salzburg,
Aglassingerstraße 2
>Priv.-Doz. Dr. Josef STOIBER
FA für Augenheilkunde
und Optometrie,
5020 Salzburg,
Gaisbergstraße 14
EINSTELLUNG DER
ORDINATION BZW. DER
ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT
>Dr. Bettina BALTHASAR
Ärztin für Allgemeinmedizin
5061 Elsbethen,
Schießstandstraße 11
(Einstellung der ärztlichen
Tätigkeit)
SERVICE
>Dr. Josef Roland EDLINGER
Arzt für Allgemeinmedizin
(Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)
>Dr. Bernhard FÜRTHAUER
Arzt für Allgemeinmedizin,
5751 Maishofen, Am Feld 17
>MR Dr. Harald GRADL
Arzt für Allgemeinmedizin,
5760 Saalfelden, Blattlfeldstraße 1
>Dr. Heinz GRIENBERGER
FA für Kinder- und Jugendheilkunde,
5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10
>Dr. Nihad HATAHET
Arzt für Allgemeinmedizin,
5582 St. Michael im Lungau,
Pfarrfeldstr. 464 (Einstellung
der ärztlichen Tätigkeit)
>Dr. Helmut MAIER
FA für Neurochirurgie,
5020 Salzburg, Aigner Straße 48
(Zweitordination)
>Dr. Waltraud Maria PROFANTER
FÄ für Neurologie und
Psychiatrie, 5020 Salzburg,
Auerspergstraße 12
>Dr. Beate RIEDL
FÄ für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe (Einstellung der
ärztlichen Tätigkeit)
med.ium 4/2016
>Dr. Harald SLATIN
FA für Innere Medizin,
5020 Salzburg,
Guggenbichlerstraße 20
>Dr. Günter SPROHAR
Arzt für Allgemeinmedizin,
5020 Salzburg,
Friedensstraße 1
(Einstellung der
ärztlichen Tätigkeit)
>Dr. Anna Maria STRIEßNIG
FÄ für Medizinische und
Chemische, Labordiagnostik,
5020 Salzburg,
Pausingerstraße 15b
>Dr. Leonhard Maria WECKER
Arzt für Allgemeinchirurgie
und Viszeralchirurgie,
5431 Kuchl, Kellau 17A
(Einstellung der ärztlichen
Tätigkeit)
DIPLOM
ALLGEMEINMEDIZIN
>Dr. Aleksandra ROGIC
>Dr. Helene VORAUER
DIPLOM FACHARZT
>Dr. Brigitte RITZER
Ärztin für Allgemeinmedizin
(Einstellung der ärztlichen Tätigkeit)
>Dr. Alexander Wolfgang
BACHERNEGG
FA für Augenheilkunde
und Optometrie
>Dr. Gerd SEITLINGER
Facharzt für Orthopädie und
Orthopädische Chirurgie Facharzt für
Unfallchirurgie, 5441 Abtenau,
Markt 253 (Zweitordination)
>Dr. Petra DAUBEK-PUZA
Additivfachdiplom FÄ für
Innere Medizin Additivfach
Endokrinologie und
Stoffwechselerkrankung
SERVICE
med.ium 4/2016
BESTELLUNGEN,
VERLEIHUNGEN UND
SONSTIGES
>Dr. Wilfried PAYER
FA für Orthopädie
und Traumatologie
>Dr. Elisabeth AHMADI-PRIELER
Ärztin für Allgemeinmedizin:
Verleihung des Berufstitels
Medizinalrätin
>Dr. Albert Alois
PFEIFFENBERGER
FA für Innere Medizin
>MMag.rer.nat. Dr. Michael
QUIRCHMAYR
FA für Unfallchirurgie
>Dr. Christoph SULZER
Additivfachdiplom FA für
Neurologie Additivfach
Geriatrie
ZULASSUNGEN ZU DEN
§-2-KRANKENKASSEN
>Dr. Christian BACHLEITNER
Arzt für Allgemeinmedizin,
5020 Salzburg, Friedensstraße 1
>Dr. Jörg EICHINGER
FA für Innere Medizin:
Bestellung als Stellvertreter des
ärztlichen Leiters der EMCO
Privatklinik Bad Dürrnberg
>Dr. Martin EMESZ
FA für Augenheilkunde und
Optometrie: Habilitierung zum
Privatdozent in Augenheilkunde
der Paracelsus Medizinischen
Privatuniversität Salzburg
>Dr. Rudolf GREIL
Arzt für Allgemeinmedizin:
Verleihung des Berufstitels
Medizinalrat
>Dr. Tanja ENZINGER
Ärztin für Allgemeinmedizin,
5751 Maishofen, Am Feld 17
>Dr. Mark Robert MC COY
FA für Radiologie: Habilitierung
zum Privatdozent in Radiologie
der Paracelsus Medizinischen
Privatuniversität Salzburg
>Dr. Maher HATAHET
Arzt für Allgemeinmedizin,
5582 St. Michael im Lungau,
Pfarrfeldstr. 464
>Dr. Renate WACLAWICZEK
FÄ für Arbeitsmedizin:
Verleihung des Berufstitels
Medizinalrätin
ZURÜCKLEGUNGEN DER
§-2-KRANKENKASSEN
>Dr. Hans UHLIR
Arzt für Allgemeinmedizin,
5020 Salzburg,
Franz-Josef-Str. 33
KLARSTELLUNG
Erratum für einen Fehler
in den Standesmeldungen
med.ium 1
>Dr. Helga Maria
SCHUCKALL, MSc MBA,
FÄ für Anästhesiologie
und Intensivmedizin,
Ordination in 5020 Salzburg,
Lasserstraße 33 ist aufrecht
Geschlossen wurde die
Zweitordination in 5020
Salzburg, Rainerstraße 9
Bild: fotolia
>Dr. Eva Maria KRALL
FÄ für Augenheilkunde
und Optometrie
51
BAUTR ÄGER & IMMOBILIEN
PROJEKTMANAGEMENT
|
|
PL ANUNG
HAUSVERWALTUNG
|
|
BAULEITUNG
|
HAUSTECHNIK
FINANZIERUNG & VERSICHERUNG
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