Der Gemeinderat berichtet… Alte Turnhalle Sunneberg: Planung für

GEMEINDERAT
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Der Gemeinderat berichtet…
Alte Turnhalle Sunneberg: Planung für Ersatz startet
ms. Für den Ersatz der Turnhalle Sunneberg wird eine Planersubmission durchgeführt. Der Gemeinderat hat für die
Erstellung einer Projektstudie einen Kredit von CHF 110'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
Die Finanzplanung sieht in den Jahren 2019
und 2020 den Ersatz der alten Turnhalle
Sunneberg vor. Die Turnhalle wurde im Jahre
1954 erbaut und hat ihre Lebensdauer
erreicht. Auch die Ausstattung ist nicht mehr
zeitgemäss.
Ein Planerteam, bestehend aus einem
federführenden Architekten, einem
Bauingenieur, Fachplanern für
Gebäudetechnik und weiteren Fachleuten
(z.B. für Bauphysik), soll die Projektierung, Ausschreibung und Realisierung des Neubaus
durchführen. Wie bereits bei der Sanierung des
Schulhauses Sunneberg 2 werden
verschiedene Architekturbüros im Rahmen der
öffentlichen Ausschreibung Projektstudien mit
Lösungsvorschlägen erarbeiten. Gleichzeitig
reichen diese auch ein Honorarangebot ein.
Aus den Bewerbungen werden die Teams
ausgewählt, die dann Projektstudien
ausarbeiten und diese am Schluss einer Jury
vorstellen.
Unter Vorbehalt der Bewilligung des Projektierungskredits durch die Gemeindeversammlung
wird dann der Planungsauftrag dem
ausgewählten Team vergeben, welches das
Bauprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet.
Dieses bildet die Grundlage zur Bewilligung
des Baukredits in einer Urnenabstimmung.
Für die Vorarbeiten und die
Planerausschreibung wurde das Ingenieurbüro
BBS Ingenieure AG, Winterthur, engagiert.
Ebenfalls wurde eine Planungskommission
unter der Leitung des Liegenschaftenvorstands
Philip Hirsiger eingesetzt.
Revision Bau- und Zonenordnung
Anfangs Jahr hat der Gemeinderat den
Grundsatzentscheid für den Start der
Totalrevision der Bau- und Zonenordnung
gefällt (wir berichteten). Aufgrund der
Vorstellung und der Präsentation der
Vorgehensweise wurde der Auftrag für die
planerische Begleitung des Projekts dem Büro
Suter von Känel Wild AG, Zürich, vergeben.
Das vorgelegte Programm beinhaltet offene
Punkte, wie zum Beispiel mögliche Varianten
von Mitwirkungsmöglichkeiten der
Bevölkerung. Für die Totalrevision wurde ein
Gesamtkredit von CHF 130'000.00 zu Lasten
der Investitionsrechnung bewilligt. Neben den
Planerkosten sind in diesem Betrag unter
anderem die Entschädigungen des
Begleitgremiums und die Kosten für
Veranstaltungen enthalten.
Finanzvermögen neu bewertet
Aufgrund kantonaler Vorgaben wurde per
1. Januar 2016 das Grundeigentum im
Finanzvermögen neu bewertet. Diese
Neubewertung findet alle zehn Jahre in
sämtlichen Gemeinden des Kantons Zürich
statt. Sie hat zum Ziel, dass die Vermögenswerte einen möglichst realistischen
Wert ausweisen. Die Neubewertung führt zu
einer Wertverminderung von rund CHF
636'000.00 und wird dem Eigenkapital
entnommen. Dieses beträgt nach der
Anpassung 23,6 Mio. Franken. Die
Neubewertung muss noch von der Direktion
der Justiz und des Innern des Kantons Zürich
genehmigt werden.
Was
ist
Grundeigentum
Finanzvermögen?
im
Sämtliche
Liegenschaften
und
Grundstücke, welche nicht
für die
Aufgabenerfüllung der Gemeinde benötigt
werden, gehören zum Finanzvermögen. In
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der Gemeinde Russikon sind dies zum
Beispiel das ehemalige Schulhaus an der
Dorfstrasse, das "Fadezainli", die alte
Milchhütte
an
der
Berggasse,
Baulandreserven oder landwirtschaftliche
Grundstücke
(Kulturland).
Diese
Grundstücke könnten veräussert werden,
ohne dass dadurch die Tätigkeiten der
Gemeinde beeinträchtigt würden.
-
Die Gemeinde Russikon besitzt aus strategischen
Überlegungen
solches
Grundeigentum.
Damit
kann
die
Gemeinde bei der Dorfentwicklung aktiv
mitwirken. Bei Bedarf kann sie zur
Finanzierung ihrer Investitionstätigkeiten
durch deren Veräusserungen zusätzliche
Liquidität schaffen. Über solche Verkäufe
hätte die Gemeindeversammlung zu
befinden.
Russikon, 27. April 2016
Zudem hat der Gemeinderat…
- die Betriebsrechnung 2015 des Abwasserzweckverbandes Bläsimüli genehmigt. Der
durch Gebühren zu deckende
Aufwandüberschuss beträgt
CHF 248'672.73. Die Gemeinde Russikon
übernimmt davon CHF 121'839.65 bzw. 49
Prozent. Die restlichen 51 Prozent gehen zu
Lasten der Gemeinde Wildberg. Investitionen wurden keine getätigt;
-
dem Gemeindeverein Russikon GVR für das
Gaukler Festival in Madetswil vom 27.
August 2016 eine Defizitgarantie von CHF
3'450.00 gewährt;
-
die KITA-Statistik vom vergangenen Jahr zur
Kenntnis genommen. Im Voranschlag
waren Subventionen im Betrage von CH
25'000.00 vorgesehen. Davon wurden CHF
21'909.50 beansprucht. Insgesamt
besuchten 18 Russiker Kinder die 5
Institutionen, mit welchen eine
Leistungsvereinbarung unterzeichnet
wurde. Davon wurden 5 Kinder
subventioniert. Bei 13 Kindern sind die Eltern
Vollzahler. In den Tagesstrukturen der
Schule Russikon wurden 50 Kinder betreut.
Davon sind keine Kinder subventioniert;
zur Kenntnis genommen, dass die
Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) im
Kanton Zürich per 1. April 2016 abgeschafft
wurden. Bereits bewilligte Beiträge werden
bis längstens 30. September 2016
ausgerichtet. Die Gemeinde Russikon hat
für die KKBB im Jahr 2015 CHF 78'000.00
ausgerichtet. Diese Beiträge entfallen ab
dem Jahr 2017.