GEMEINDERAT Kirchgasse 4 | Postfach 18 | 8332 Russikon www.russikon.ch | 043 355 61 13 | [email protected] Der Gemeinderat berichtet… Alte Turnhalle Sunneberg: Planung für Ersatz startet ms. Für den Ersatz der Turnhalle Sunneberg wird eine Planersubmission durchgeführt. Der Gemeinderat hat für die Erstellung einer Projektstudie einen Kredit von CHF 110'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Die Finanzplanung sieht in den Jahren 2019 und 2020 den Ersatz der alten Turnhalle Sunneberg vor. Die Turnhalle wurde im Jahre 1954 erbaut und hat ihre Lebensdauer erreicht. Auch die Ausstattung ist nicht mehr zeitgemäss. Ein Planerteam, bestehend aus einem federführenden Architekten, einem Bauingenieur, Fachplanern für Gebäudetechnik und weiteren Fachleuten (z.B. für Bauphysik), soll die Projektierung, Ausschreibung und Realisierung des Neubaus durchführen. Wie bereits bei der Sanierung des Schulhauses Sunneberg 2 werden verschiedene Architekturbüros im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung Projektstudien mit Lösungsvorschlägen erarbeiten. Gleichzeitig reichen diese auch ein Honorarangebot ein. Aus den Bewerbungen werden die Teams ausgewählt, die dann Projektstudien ausarbeiten und diese am Schluss einer Jury vorstellen. Unter Vorbehalt der Bewilligung des Projektierungskredits durch die Gemeindeversammlung wird dann der Planungsauftrag dem ausgewählten Team vergeben, welches das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage zur Bewilligung des Baukredits in einer Urnenabstimmung. Für die Vorarbeiten und die Planerausschreibung wurde das Ingenieurbüro BBS Ingenieure AG, Winterthur, engagiert. Ebenfalls wurde eine Planungskommission unter der Leitung des Liegenschaftenvorstands Philip Hirsiger eingesetzt. Revision Bau- und Zonenordnung Anfangs Jahr hat der Gemeinderat den Grundsatzentscheid für den Start der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung gefällt (wir berichteten). Aufgrund der Vorstellung und der Präsentation der Vorgehensweise wurde der Auftrag für die planerische Begleitung des Projekts dem Büro Suter von Känel Wild AG, Zürich, vergeben. Das vorgelegte Programm beinhaltet offene Punkte, wie zum Beispiel mögliche Varianten von Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung. Für die Totalrevision wurde ein Gesamtkredit von CHF 130'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Neben den Planerkosten sind in diesem Betrag unter anderem die Entschädigungen des Begleitgremiums und die Kosten für Veranstaltungen enthalten. Finanzvermögen neu bewertet Aufgrund kantonaler Vorgaben wurde per 1. Januar 2016 das Grundeigentum im Finanzvermögen neu bewertet. Diese Neubewertung findet alle zehn Jahre in sämtlichen Gemeinden des Kantons Zürich statt. Sie hat zum Ziel, dass die Vermögenswerte einen möglichst realistischen Wert ausweisen. Die Neubewertung führt zu einer Wertverminderung von rund CHF 636'000.00 und wird dem Eigenkapital entnommen. Dieses beträgt nach der Anpassung 23,6 Mio. Franken. Die Neubewertung muss noch von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich genehmigt werden. Was ist Grundeigentum Finanzvermögen? im Sämtliche Liegenschaften und Grundstücke, welche nicht für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde benötigt werden, gehören zum Finanzvermögen. In Seite 2 von 2 der Gemeinde Russikon sind dies zum Beispiel das ehemalige Schulhaus an der Dorfstrasse, das "Fadezainli", die alte Milchhütte an der Berggasse, Baulandreserven oder landwirtschaftliche Grundstücke (Kulturland). Diese Grundstücke könnten veräussert werden, ohne dass dadurch die Tätigkeiten der Gemeinde beeinträchtigt würden. - Die Gemeinde Russikon besitzt aus strategischen Überlegungen solches Grundeigentum. Damit kann die Gemeinde bei der Dorfentwicklung aktiv mitwirken. Bei Bedarf kann sie zur Finanzierung ihrer Investitionstätigkeiten durch deren Veräusserungen zusätzliche Liquidität schaffen. Über solche Verkäufe hätte die Gemeindeversammlung zu befinden. Russikon, 27. April 2016 Zudem hat der Gemeinderat… - die Betriebsrechnung 2015 des Abwasserzweckverbandes Bläsimüli genehmigt. Der durch Gebühren zu deckende Aufwandüberschuss beträgt CHF 248'672.73. Die Gemeinde Russikon übernimmt davon CHF 121'839.65 bzw. 49 Prozent. Die restlichen 51 Prozent gehen zu Lasten der Gemeinde Wildberg. Investitionen wurden keine getätigt; - dem Gemeindeverein Russikon GVR für das Gaukler Festival in Madetswil vom 27. August 2016 eine Defizitgarantie von CHF 3'450.00 gewährt; - die KITA-Statistik vom vergangenen Jahr zur Kenntnis genommen. Im Voranschlag waren Subventionen im Betrage von CH 25'000.00 vorgesehen. Davon wurden CHF 21'909.50 beansprucht. Insgesamt besuchten 18 Russiker Kinder die 5 Institutionen, mit welchen eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Davon wurden 5 Kinder subventioniert. Bei 13 Kindern sind die Eltern Vollzahler. In den Tagesstrukturen der Schule Russikon wurden 50 Kinder betreut. Davon sind keine Kinder subventioniert; zur Kenntnis genommen, dass die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) im Kanton Zürich per 1. April 2016 abgeschafft wurden. Bereits bewilligte Beiträge werden bis längstens 30. September 2016 ausgerichtet. Die Gemeinde Russikon hat für die KKBB im Jahr 2015 CHF 78'000.00 ausgerichtet. Diese Beiträge entfallen ab dem Jahr 2017.
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