von 2 - Kassenärztliche Vereinigung Westfalen

Herzlich Willkommen zur
Impfkampagne im Frühjahr 2016!
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 2
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 3
Vermeintliche Impfhindernisse
• Regressrisiko
• Mangelnde Unterstützung durch Krankenkassen
• Prävention hoher Zeitaufwand
• Komplizierter Umgang mit Impfstoffen
• Geringe Impfhonorare; keine Honorierung der Impfberatung
• Nicht lieferbare Impfstoffe
• Keine flächendeckenden Recall-Systeme
Seite: 4
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 5
Was sind eigentlich die Gründe warum in
sinnvollen Fällen trotzdem nicht geimpft
wird?
Was sind die Impfhindernisse und welche
Möglichkeiten gibt es die Impfquoten zu
steigern?
Seite: 6
Skepsis bei Patienten, Gleichgültigkeit,
Unwissenheit, Fehlinformation...
Hauptgrund:
Patienten werden erst gar nicht darauf
angesprochen!
Seite: 7
Üben Sie die Einwandbehandlung!
Seite: 8
Sind Sie selber geimpft?
Wie wollen Sie andere Menschen zum Brennen
bringen, wenn es bei Ihnen nicht einmal glimmt?
Seite: 9
Delegation – Schlüssel zur Effizienz
Was dürfen MFA in Sachen Impfen?
Fast alles!
Wenn Arzt die MFA beauftragt, in Rufweite ist, und
für die Aufklärung der Patienten zur Verfügung
steht.
Seite: 10
Impf-Vorbereitung durch MFA
Selektion
Wer benötigt lt. Kartei/EDV welche Impfung?
Recherche
Impfausweiskontrolle
Frage nach Reiseplänen
Ansprache
Recall
Seite: 11
Impfmarketing
Impfmarketing
Impfmarketing
Impfmarketing
Flyer
- persönlich
überreichen
- personalisieren
- wertvoll machen
So bitte nicht!
Plakate und Flyer zu bestellen bei:
[email protected]
Seite: 18
Seite: 19
Werner M. Lamers
Grundsätzlich nach Impfpass fragen!
- Kontrolle als Service anbieten
- auf der Homepage
- bei der Terminvergabe
„Bringen Sie Ihren
Impfpass mit!“
Seite: 20
Recall
- wichtiger Service
- medizinisch + wirtschaftlich sinnvoll
- einfach per EDV Brief, Telefon, SMS
Seite: 21
Impf-Kommunikation
Was ist Ihr Ziel?
Was wollen Sie erreichen?
Sie müssen nicht nur informieren –
Ihr Ziel ist es, zu überzeugen!
Seite: 22
Nonverbale Kommunikation
Unbewusste Signale des Körpers geben
mehr Wahrheit preis als Worte.
Körpersignale sind ehrlicher.
Oft trauen wir unbewusst
diesen Signalen mehr
als den Worten.
Seite: 23
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 24
Verträge zur Untersuchung und Behandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Grundlage
ƒ Flüchtlingen und Asylbewerber sind keine GKV-Mitglieder
ƒ Kostenträger für Behandlungen
Æ Land NRW
Æ Städte und Gemeinden
ƒ Es besteht kein Sicherstellungsauftrag durch die KVen und ihre
Mitglieder
Seite: 25
Unterschiedliche Kostenträger
bei der Unterbringung
Datum
Datum
ca. 6 Wochen
Ankunft in NRW
Erstaufnahme und
zentrale Unterbringung
Seite: 26
= Land
bis 15 Monate
Asylverfahren
Unterbringung in
Kommunen
= Kommune
Verträge zur Untersuchung und Behandlung
von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Erstuntersuchung
„ Durchführung der ärztlichen Untersuchung auf übertragbare
Krankheiten nach § 62 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz“
Wer kann teilnehmen ?
ƒ
Vertragsärztinnen und -ärzte
ƒ
Rentner und Pensionäre
ƒ
Fachärzte aus anderen Arbeitsbereichen
Seite: 27
Beitritt
Erstuntersuchung =
Impfung
-
pro Impfung 11,- EUR
-
bei zwei Impfungen gleichzeitig
hinter das Kästchen „behandelt“
x 2 eintragen
-
taggenaue Abrechnung
vornehmen
-
Unterschrift und Stempel der
Einrichtungsleitung nicht
vergessen
-
je Arzt eine Liste (auch bei GP)
Seite: 28
Erstuntersuchung =
Impfung
Beispiel:
Seite: 29
Erstuntersuchung Æ Vergütung
Seite: 30
Abrechnungsgrundlage
Seite: 31
Zentrale Unterbringung und Notunterkünfte:
kurative Behandlung
Bezirksregierung Arnsberg
Dez. 20 Unterbringung, Betreuung und Zuweisung von Flüchtlingen
Kassen-Nr. 24988
Krankenbehandlungsschein
für die ärztliche Behandlung nach §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Grundlage der Behandlung ist der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe und dem
Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossene Vertrag (GUGV-Asyl KV/Land) (Stand September 2015)
Grundsätzlich nur kurative
Behandlung
Abrechnender
Arzt/Ärztin:
(auszufüllen durch die Einrichtungsleitung der UE)
Ausnahme:
Impfung
erfolgte nicht bei
Erstuntersuchung
Name, Vorname
Name,
Vorname
oder Zusatzimpfung notwendig! Abrechnung
Arztnummer (LANR)
Geburtsdatum
M
W
Symbolnummern
zum Impfen
der KVWL STEMPEL
In PVS aufnehmen – Schein
in Praxis!
Tag/Monat verbleibt
EBM-Ziffer
Daten des/der Leistungsberechtigten:
Unterbringungseinrichtung und Anschrift
Datum
Unterschrift
Die Gültigkeit des Krankenbehandlungsscheines
entspricht dem Abrechnungsquartal.
Seite: 32
Abrechnung nur über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung!
Abrechnungswege mit der KVWL
Abrechnungsweg
Erstuntersuchung
Einreichung der Original-Listen
Vertragsärzte
elektronische
Abrechnung als SKT
Behandlung
Seite: 33
NichtVertragsärzte
Einreichung der
Originalscheine
Abrechnungszeitraum
monatliche
Abrechnung
quartalsweise
Abrechnung
Abrechnung Oktober bis Dezember 2015
(4. Quartal)
49.616 Eingangsuntersuchungen
15.274 Röntgenuntersuchungen
60.203 Impfungen
1. Quartal 2016 = 12.123 Impfungen
2.876 Ärztinnen und Ärzte haben sich an den Untersuchungen und Behandlungen nach dem Vertrag mit
dem Land NRW beteiligt.
Seite: 34
Unterbringung in Städte
und Gemeinden
Ausstellende Gemeinde
Berechtigungsschein Asylbewerber LG
VKNR
ambulante
Behandlung
belegärztliche
Behandlung
Quartal
/20
Name, Vorname, Anschrift des Patienten
Bei Gültigkeitsende vor Quartalsablauf: gültig bis
Diagnosen (ggf. Abrechnungsbegründungen)
geb. am
Lfd. Nr.
AsylbLG
Tag
Tag
Tag
Tag
§§ 1,4
AsylbLG
§ 2 (Leistungen
nach BSHG)
Mutmaßlicher Tag der Entbindung
Stationäre belegärztliche Behandlung
von
bis
Ausstellung
Datum
Vertragsarztstempel
Seite: 35
Unterschrift (Kostenträger)
Unterbringung in Städte
und Gemeinden
Seite: 36
Gesundheitskarte für Asylbewerber
Bocholt
Bochum
Dülmen
Gevelsberg
Hattingen
Herdecke
Münster
Sprockhövel
Wetter
Seite: 37
Empfehlungen zu Impfungen
bei Flüchtlingen in NRW
RKI in Abstimmung mit STIKO, Epid. Bull. 41, 5.10.2015
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen 23.10.2014
Seite: 38
Impfungen bei Flüchtlingen/Asylsuchenden
Konzeptpapier RKI und STIKO:
• Durchführung der Schutzimpfungen möglichst frühzeitig,
bevorzugt bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung
• Personen mit nachgewiesener einmaliger Impfung Masern
benötigen keine Auffrischung
• Bei geringer Menge an Impfstoffen, sind Kinder bevorzugt zu
• Bei Ausbruch einer impfpräventablen Erkrankung soll die jeweilige
Impfung zur Riegelung bevorzugt bei allen Bewohner durchgeführt
werden
• Angebot an alle Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung: Impfung
gegen Influenza
• In Erstaufnahmeeinrichtung begonnene Grundimmunisierung sollte
im Verlauf durch niedergel. Ärzte vervollständigt werden
Seite: 39
Impfungen bei Flüchtlingen
Ɣ
möglichst in den ersten Tagen nach Ankunft
Ɣ
vorhandene Impfdokumente berücksichtigen
Ɣ
ausnahmsweise auch mündliche Angaben
Ɣ
keine Serologien
Ɣ
bei unklarer Impfanamnese:
–
Ɣ
Seite: 40
Mindest-Impfangebot abhängig vom Alter
bei Impfstoff-Knappheit: Kinder bevorzugen
Erstimpfung bei dokumentierten oder
sicher bekannten Vorimpfungen
bei vorhandener Grundimmunisierung gegen Tetanus,
Diphtherie, Pertussis und Polio:
Ɣ
Auffrischung bei Erwachsenen nach 10 Jahren
Ɣ
Auffrischung bei Kindern und Jugendlichen nach 5 Jahren
Ɣ
bei einmalig vorhandener Impfung gegen Masern:
bis 12 Jahre 1x MMRV, bis 45 Jahre 1x MMR
• bei Frauen im gebärfähigen Alter 2 x MMR wegen Rötelschutz
Seite: 41
Erstimpfung bei unklarem oder
unvollständigem Impfstatus
Ɣ
Mindest-Impfangebot abhängig vom Alter
Ɣ
Fortsetzung möglichst entsprechend der Empfehlungen der
STIKO für Nachholimpfungen
Seite: 42
Mindest-Impfangebot
Ɣ
2 – 8 Monate: DTPa-IPV-Hib(-HBV)
Ɣ
9 Monate – 4 Jahre: DTPa-IPV-Hib(-HBV)*+MMRV (o.MMR+V**)
Ɣ
5 – 12 Jahre: Tdap-IPV+MMRV***
Ɣ
ab 13 Jahre + Erwachsene nach 1970 geboren:
Tdap-IPV+MMR
Ɣ
Erwachsene vor 1970 geboren: Tdap-IPV
Quelle: RKI, Epid.Bull.41/2015
Seite: 43
*Pentavac bis 72mo zugelassen
**„kann erwogen werden“
*** Priorix tetra bis 12J zugelassen
Warum alle gegen Pertussis impfen?
•
Pertussis ist für Säuglinge lebensgefährlich
•
zentrale Apnoen statt Hustenanfälle
•
nasopharyngeale Schleim-Obstruktion
•
kein Nestschutz !
•
Impfschutz erst mit der zweiten Impfung
Daher: alle Flüchtlinge impfen ĺ Schutz der Säuglinge vor
Exposition
Seite: 44
Und womit impfen?
DTPa-IPV-Hib(-HepB)-Impfstoffe
Ɣ
HexyonR (DTPa-IPV-Hib-HepB) v. 6wo - 23mo zugelassen
Ɣ
Infanrix hexaR (DTPa-IPV-Hib-HepB) v. 2 - 35mo zugelassen
Ɣ
Infanrix-IPV+HibR (DTPa-IPV-Hib) v. 2 – 35mo zugelassen
Ɣ
InfanrixR (DTPa) v. 2 – 71 mo zugelassen
Ɣ
PentavacR (DTPa-IPV-Hib) von 2 - 71mo zugelassen
Quelle: Fachinfo Hexyon 5/15, Infanrix hexa 8/15, Infanrix 11/14, Pentavac 7/15
Seite: 45
Tdap(-IPV)-Impfstoffe
Ab 5-6 Jahre: reduzierter Antigengehalt für d+ap!
Ɣ
eigentlich nur zur Auffrischimpfung zugelassen, nicht zur
Grundimmunisierung
Ɣ
laut Paul Ehrlich-Institut (nationale Zulassungsbehörde für
Impfstoffe) Grundimmmunisiereung „zulassungskonform“:
Ɣ
mit TdaP-IMMUNR ab 4 Jahre
Ɣ
mit CovaxisR (Tdap) und RepevaxR (Tdap-IPV) ab 12 Jahre
Ɣ
mit BoostrixR (Tdap) und Boostrix-PolioR (Tdap-IPV) ab 40 J
Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 4, 1.2.2016
Seite: 46
Warum alle gegen Masern impfen?
•
Masern sind eine schwere Erkrankung
•
nach Masern wochenlange Immundefizienz
•
häufig Folgeinfekte, Otitis, Pneumonie
•
latente Tbc kann reaktiviert werden
•
Enzephalitis ca. 1mal auf 1.000 Masernfälle, Gefahr von
Hirnschäden oder Tod
•
Seite: 47
SSPE 1x auf 10.000 bis 100.000 Masernfälle, immer tödlich
Masern: Impfung
•
Vierfach mit Mumps, Röteln und Varizellen (MMR-V, bis 12
Jahre) oder dreifach (MMR, unbegrenzt) ohne Varizellen
•
Lebendimpfstoffe, ab 9 Monaten empfohlen
•
2x, Mindestabstand 4 Wochen
•
glgtl. Fieber oder Ausschlag (Impfmasern)
•
selten leichte Komplikationen, auch Fieberkrämpfe
•
sehr selten Impfenzephalitis (<1/1Mio., leichter Verlauf, keine
bleibenden Schäden), keine SSPE !!!
Seite: 48
Masern: Erwachsene
•
bei Geburt bis 1970 noch hohe natürliche Durchseuchung
ĺ stabile Immunität, keine Impfung!
•
ab 1971 Impfungen, anfangs mit Tot-Impfstoff, dann mit
Lebendimpfstoff, aber nur einmalig
•
abnehmende Chancen für natürliche Boosterung durch
Wildviruskontakt
•
Daher Impfempfehlung für die Jüngeren, wenn nicht zweimal
Masern-Lebend geimpft
Seite: 49
Landeszentrum Gesundheit NRW
Empfiehlt:
Ɣ
zusätzlich Varizellen-Impfung 2x
–
bis 17 Jahre
–
bei Erwachsenen ohne Varizellen-Anamnese, ohne Impfung
und ggf. neg. AK
Seite: 50
Landeszentrum Gesundheit NRW
Empfiehlt:
Ɣ
bei Varizellen-Ausbruch:
- Isolierung von Erkrankten
- Postexpositionsprophylaxe bei Risikopersonen
Seite: 51
Varizellen-Prophylaxe nach Kontakt
Bei Risikopersonen:
Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG, VaritectR)
Ɣ
möglichst früh innerhalb von 3 Tagen und maximal bis zu
10 Tage nach Exposition (cave: Zulassung bis 96h!)
Ɣ
ggf. in Verbindung mit antiviraler Chemoprophylaxe
(Aciclovir etc.)
Seite: 52
Varizellen-Prophylaxe nach Kontakt
Risikopersonen:
Ɣ
Ungeimpfte Schwangere ohne Varizellen-Anamnese
Ɣ
Immunkompromittierte Patienten mit unsicherer oder
fehlender Varizellen-Immunität
Ɣ
Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der
Entbindung an Varizellen erkrankt
Seite: 53
Varizellen-Prophylaxe nach Kontakt
Bei ungeimpften Personen mit negativer Vz-Anamnese und
Kontakt zu Risikopersonen:
Aktive Impfung (VarilrixR, VarivaxR, MMRV)
Seite: 54
Ɣ
innerhalb von 5 Tagen nach Exposition
Ɣ
Kontakt zu Risikopersonen dennoch vermeiden !
Nachholimpfungen
Ɣ Rota nicht beginnen >12wo, ggf. abschließen bis 24/32 Woche
Ɣ <1J 6fach 3+1, Abstände 1/1/6mo
Ɣ <1J Pneumokokken 2+1, Abstände 1/6mo (FG 3+1)
Ɣ > 1J 1x MenC
Ɣ >2J keine generelle Pneumokokken-Impfung mehr
Ɣ >5J keine generelle Hib-Impfung mehr
Ɣ >5-6J Tdap-IPV 2+1, Abstände 1/6mo
Ɣ >11J: wie oben (aber nur 1xap+ 2.ap)
Ɣ > 18J: wie oben (nur 1x ap) + 2x Röteln und 2x Vz f. Frauen im gebärf. Alter
Seite: 55
Saisonale Influenza-Impfung
In den Einrichtungen für Flüchtlinge sollte die Option erwogen
werden, zusätzlich zum Mindest-Impfangebot eine Impfung
gegen saisonale Influenza ALLEN Bewohnern (Kindern wie auch
Erwachsenen) anzubieten und nicht nur den Risikogruppen!
–
Identifizierung von Risikopersonen schwierig wg. Sprache
–
erhöhtes Risiko für Influenza-Ausbrüche wg. Bedingungen
in Unterkünften
Seite: 56
„Priming“
Ɣ
Erste Influenza-Impfung im Leben bis 8 Jahre:
-
Ɣ
Kinder unter 3 Jahren:
-
Ɣ
2 Impfungen im Abstand von vier Wochen
Impfdosis halbieren
Übliche Grippeimpfstoffe sind ab 6 Monate zugelassen
(XanafluR und vergleichbare trivalente inaktivierte InfluenzaVakzine)
Seite: 57
Doku: Impfpass oder Ersatzformular
Seite: 58
Impfungen für Mitarbeiter in
Einrichtungen für Flüchtlinge
Ɣ
Standardimpfungen nach STIKO (Tdap-IPV f. alle, MMR für
nach 1970 Geborene)
Ɣ
Influenza saisonal für alle
Ɣ
zusätzlich HepA+B
Ɣ
Polio, falls letzte Impfung >10Jahre her
Ɣ
(ĺ alle 10 Jahre Tdap-IPV ??!!)
Seite: 59
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 60
HPV
Gardasil®9
Studienprogramm und erste Ergebnisse
Gardasil®9
Zulassung 2 malige Gabe 9-14 Jahre
Zulassung 3 malige Gabe ab 15 Jahre
Seite: 61
Prozentualer Anteil der HPV-Typen beim
Zervixkarzinom in Europa
http://www.hpvcentre.net/statistics/reports/XEX.pdf (Fig. 111 letzter Zugriff 3. Dez. 2015)
Seite: 62
Zusammensetzung von Gardasil® und
Gardasil® 9
ADJUVANS
AAHS =amorphes Aluminium hydroxyphosphatsulfat
Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23;
Seite: 63
Primäres Studienziel
Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23;
Seite: 64
Nichtunterlegenheit in Monat 7 (Protokoll 001)
Für alle 4 HPV-Typen wurden die Kriterien für die
Nichtunterlegenheit erreicht (p<0.001)
Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23
GMT= geometrischer Mitteltiter: geometrisches Mittel aller gemessenen Antikörperkonzentrationen
Seite: 65
Gardasil® 9
Gardasil®
Immunobridging von Erwachsenen
auf Jugendliche Protokoll 002
Immunobridging Studie: Impfung von Frauen und Jugendlichen mit
Gardasil® 9 um zu zeigen, dass Gardasil® 9 bei Jugendlichen mindestens so
immunogen ist wie bei Erwachsenen.
•
Die Nichtunterlegenheit der Immunreaktion von Gardasil® 9 bei
9 – 15-jährigen Mädchen und Jungen gegenüber 16 – 26-jährigen Frauen
konnte gezeigt werden.
– Die
Ergebnisse
unterstützen
das
“Bridging”
der
Wirksamkeitsergebnisse bei den 16 – 26-jährigen Frauen auf 9 –15jährige Mädchen und Jungen.
•
Die Antikörperkonzentration ist bei Jungen etwas höher als bei Mädchen
– Ähnliches ist bei Gardasil® beobachtet worden
•
Die Antikörperkinetik über 36 Monate ist bei den Jugendlichen und den
Frauen gleich.
Van Damme P, et al. Pediatrics. 2015;136(1):e28–e39.
Seite: 66
Nichtunterlegenheit im Monat 7
(Frauen gegenüber Mädchen)
Die Nichtunterlegenheit konnte für alle 9 HPV Typen nachgewiesen werden (alle
p<0.001)
Van Damme P, et al. Pediatrics. 2015;136(1):e28–e39
GMT= geometrischer Mitteltiter: geometrisches Mittel aller gemessenen Antikörperkonzentrationen
Seite: 67
Vorimpfung mit Gardasil®
(Protokoll 006)
Sicherheitsstudie: Nachweis eines guten Sicherheitsprofils bei Personen, die
nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Gardasil® mit Gardasil® 9 geimpft
werden.
•
Die Impfung mit Gardasil® 9 nach einer abgeschlossenen Impfserie mit
Gardasil® zeigt ein akzeptables Sicherheitsprofil
– Die meisten Lokalreaktionen waren mild bis moderat
• Gardasil® 9 ist hoch immunogen bei den Personen, die zuvor mit Gardasil®
geimpft waren
– >98 % der Teilnehmer waren nach 3 Dosen Gardasil® 9 seropositiv für
die zusätzlichen 5 HPV-Typen
•
Bei Personen nach abgeschlossener Impfserie mit Gardasil® war die
Immunantwort auf die zusätzlichen 5 HPV-Typen niedriger
– Die klinische Relevanz dieser Ergebnisse ist nicht bekannt (Antigenerbsünde)
Garland et al. Vaccine. 2015 Nov 27;33(48):6855-64
Seite: 68
Gardasil® 9 Impfung nach abgeschlossener
Impfserie mit Gardasil®
Vergleich zu den Teilnehmern ohne Vorimpfung
cLIA GMT bei Frauen ( 16 – 26 J.) in Monat 7
Booster
Garland et al. Vaccine. 2015 Nov 27;33(48):6855-64
GMT= geometrischer Mitteltiter: geometrisches Mittel aller gemessenen Antikörperkonzentrationen
Seite: 69
Immunobridging
von Frauen auf Männer Protokoll 003
Immunobridging Studie: Impfung von Frauen im Alter von 16 – 26 Jahren
und Männern im Alter von 16 – 26 Jahren mit Gardasil® 9 um zu zeigen,
dass Gardasil® 9 bei Männern mindestens so immunogen ist wie bei Frauen.
•
•
Die Nichtunterlegenheit der Immunreaktion von Gardasil® 9 bei
16 – 26-jährigen Männern gegenüber 16 – 26-jährigen Frauen konnte
gezeigt werden.
– Die
Ergebnisse
unterstützen
das
“Bridging”
der
Wirksamkeitsergebnisse von 16 – 26jährigen Frauen auf 16 – 26
jährige Männer.
Die Antikörperkonzentration ist bei Männern etwas höher als bei
Frauen.
– Ähnliches ist bei Gardasil® beobachtet worden.
Castellsague et al Vaccine 33 (2015) 6892–6901
Seite: 70
Unterschiedliche Lokalreaktion
nach Schweregrad
Lokalreaktion
Schmerz
mild
moderat
schwer
Erythem
mild (” 2.5 cm)
moderat (> 2.5 bis 5 cm)
schwer (> 5 cm)
Schwellung
mild (” 2.5 cm)
moderat (>2.5 bis 5 cm)
schwer (>5 cm)
Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23;
Seite: 71
Gardasil® 9
(N=6.414)
%
89,9
53,1
32,5
4,3
34,0
27,2
5,2
1,6
40,0
27,7
8,4
3,8
Gardasil®
(N=6.012)
%
83,5
57,1
23,8
2,6
25,6
22,0
2,8
0,8
28,8
22,5
4,7
1,5
Systemische Nebenwirkungen (Inzidenz •1%)
Gardasil® 9
(N=7.017)
Gardasil®
(N=7.078)
n (%)
n(%)
1.031 (14,6)
969 (13,7)
Fieber
357(5,0)
301 (4,3)
Übelkeit
311 (4,4)
261 (3,7)
Schwindel
211(3,0)
197 (2,8)
Müdigkeit
166(2,3)
150(2,1)
Systemische AEs*
Kopfschmerz
*durch den Studienleiter als impfstoffassoziiert festgelegt
Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23;
Seite: 72
Sicherheitsdaten
Zusammenfassung
aus Protokoll 001, 002, 005, 006, 007, & 009
•
•
•
•
•
Sicherheitsdaten der Gardasil® 9 Studien
– Protokoll 001, 002, 005, 006, 007, 009
– >13.000 Teilnehmer
>13.000 Teilnehmer haben die Impfung mit Gardasil® 9 in der Regel gut
vertragen
– Wenig Studienabbrüche
– Wenige schwerwiegende Nebenwirkungen
– Keine Impfstoff-assoziierten Todesfälle
Das Nebenwirkungsprofil entspricht dem von Gardasil® aus den
klinischen Studien
Allgemeine gute Verträglichkeit bei Personen, die nach einer
abgeschlossenen Impfserie mit Gardasil® mit Gardasil® 9 geimpft
wurden
Nebenwirkungsprofil ist unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Ethnie
Moreira et al 29th International Papillomavirus Conference and Clinical & Public Health
Workshops 20 - 25 August 2014 / U.S.A, Seattle, WA
Seite: 73
Erfolgreiches klinisches Studienprogramm
•
Alle Ziele bezüglich Wirksamkeit und Immunogenität für Gardasil® 9
wurden erreicht
• Nachweis der Nichtunterlegenheit der Immunogenität für
alle 9 Impfstoff-HPV-Typen bei Jungen, Mädchen und Männern im
Vergleich zu Frauen (Wirksamkeitsstudie)
• Das Sicherheitsprofil von Gardasil® 9 entspricht dem von Gardasil®
Seite: 74
Zusammenfassung
•
•
•
•
•
•
HPV-Infektionen verursachen gutartige und bösartige lokale
Erkrankungen im Anogenitalbereich und im Rachenbereich bei Männern
und Frauen
Gardasil 9 bietet umfassende Krebsprävention und wird voraussichtlich
verhindern:
90% aller Zervixkarzinome und 75-86% aller prämalignen Zervixläsionen
85-90% aller Vulvakarzinome und 90% Vulvaläsionen
80-85% aller Vaginalkarzinome
75-86% allerprämalignen Vaginalläsionen
90% aller Genitalwarzen
•
Das Sicherheitsprofil von Gardasil® 9 entspricht dem von Gardasil®
•
Seite: 75
Zusammenfassung
• Gardasil 9 ist zugelassen im 2 Dosis Schema im Alter von 9-14 Jahren und
im 3 Schema ab 14 Jahren
• Begonnene Gardasil 4 Impfungen sollten mit gleichem Impfstoff zu Ende
geführt werden
• Gleiches gilt für Cervarix Impfungen
• Gardasil 9 ist 7 EUR teurer als Gardasil 4
• Es können mehr lokale Reaktionen auftreten da die Dosierung höher liegt
als bei Gardasil 4
Seite: 76
Lieferengpässe von
Impfstoffen
Paul-EhrlichInstitut
Seite: 77
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 78
Zika-Infektion
Eine Infektionskrankheit, für die
der globale Gesundheitsnotstand
ausgerufen ist!
Seite: 79
Das Problem Zika-Infektion
• Inzwischen gibt es Millionen infizierter Menschen
• mehrere Tausend Babys wurden mit Microcephalie (zu kleiner
Hirnschädel) als Zeichen einer gestörten Hirnentwicklung mit
der Folge geistiger Behinderung geboren, viele andere tot
• das Guillain-Barreé-Syndrom ist eine mögliche
Folgeerkrankung für Erwachsene
• Es gibt keine wirksame Therapie und keinen Impfstoff
Seite: 80
Zikaviren-Verteilungsgebiet
Zusätzlich
ist Mittelafrika betroffen
Seite: 81
Zika-Infektion
• Auslöser: Zika-Virus
• Überträger: Aedes aegypti (überträgt auch Gelbfieber und
Dengue-Infektionen)
• Vertikale Übertragung von Mutter auf den Fetus während der
Schwangerschaft
• Übertragung auch durch Sexualkontakt nachgewiesen
• Übertragung wahrscheinlich durch Blutkonserven möglich
Seite: 82
Zika-Infektion Symptome
• Auftreten zwei bis sieben Tage nach Stich
• nur 20% der Infizierten erkrankt!
• grippeähnliche Symptome
I. plötzliches Fieber
II. Gelenkschmerzen
III. Unspezifischer Hautausschlag (Exanthem)
IV. milde Conjunktivitis
Seite: 83
Schutz vor Zika-Infektionen
• Das wichtigste ist ein „konsequenter Mückenschutz“
•
•
•
•
Seite: 84
lange und helle Kleidung (man sieht die Mücken besser)
freie Haustellen alle paar Stunden mit DEET oder Iscaridin
betupfen
klimatisierte „Mückendichte“ Schlafräume
Permethrin-getränkte Mückennetze
bei Schwangerschaftswunsch Reise in das Infektionsgebiet oder
Schwangerschaft verschieben
da viele Schwangerschaften ungeplant passieren, ist eine sichere
Verhütung in Infektionsgebieten unumgänglich
Männer sollten auch nach Rückkehr aus Zikagebieten für mindestens
1 Monat mit Kondom verhüten; wenn sie erkrankt waren sogar 6
Monate und bei Schwangerschaft der Partnerin bis zur Geburt des
Kindes
28 Tage nach Aufenthalt sollte kein Blut gespendet werden
Mückenschutz
Moskitonetz
• Industriell imprägniert – hält 5 Jahre
• Selbst imprägniert (z.B. KO-Tab) – hält 6 Monate
• Substanz: Permethrin
Kleidung
• Industriell imprägniert – hält für immer
• Selbst eingesprüht (z.B. Nobite Kleidung) – hält 23 Wochen
• Substanz: Permethrin, Bifanthrin
Haut
• 1. Wahl: DEET 30-50%
(z.B. Antibrumm, Nobite, DEET Tropicare
• 2. Wahl: Picaridin (z.B .Autan)
• 3. Wahl: Diverse Duftstoffe
Seite: 85
Was lockt Stechmücken an?
• Visuell, thermische und olfaktorische Reize
(Tagaktive
Mücken: dunkle Kleidung und Bewegung)
• Geruchsstimuli
(Wirken
auf bis zu 30 Meter Entfernung)
–Kohlendioxid
–Milchsäure
–Mikrobiolog. Abbauprodukte von Fettsäuren
• Hauttemperatur und Hautfeuchtigkeit
Seite: 86
Reiseimpfungen
Immer sinnvoll:
Mögliche
Pflichtimpfungen:
Tetanus
Diphtherie
Pertussis
Polio
MMR
Gelbfieber
Cholera
MeningokokkenMeningitis
Häufig sinnvoll:
Hepatitis A
Hepatitis B
Typhus
Seite: 87
Nach
Empfehlung:
Japanische
Enzephalitis
Pneumokokken
Influenza
Tollwut
FSME
ETEC/Cholera
Varizellen
Zoster
FSME
Seite: 88
FSME-Risikogebiete Deutschland
Seite: 89
FSME-Risikogebiete weltweit
Seite: 90
FSME-Impfstoffe
Impfstoff
Hersteller
Impfalter
Grundimmunisierung
Booster
Encepur Kinder
Novartis
ab 1 J
bis 11 J
0, 1-3 M
Schnellimmunisierung:
Tag 0, 14 oder
0, 7, 21
12-18M, i.m.
dann 3 J,
dann 5J
Encepur Erwachsene
Novartis
ab 12 J
0, 1-3 M
Schnellimmunisierung:
Tag 0, 14 oder
0, 7, 21
12-18M, i.m.
dann 3 J,
dann 5J
(<50J)
FSME-Immun K
Baxter
ab 1 J
Bis 15 J
0, 1-3 M
Schnellimmunisierung:
Tag 0,14
5-12 M,
i.m.
dann 3 J,
dann 5 J
FSME-Immun E
Baxter
ab 16 J
0, 1-3 M
Schnellimmunisierung:
Tag 0,14
i.m.
5-12 M,
dann 3 J,
dann 5 J
(<60J)
Seite: 91
Applik.
Meningokokken
in Afrika
Globalverteilung
Nach: Moelsworth et al. Where is
the meningitis belt?
Tans Roy Soc Trop Med Hyg 2003
Seite: 92
Impfung gegen Meningokokken
Indikation
Seite: 93
1. Immer für Men-Gürtel
2. Mekka-Pilger
3. Soziale Projekte
4. Besonders Kinder und Jugendliche
Wann impfen?
Bis direkt vor der Abreise
Was impfen?
Menveo® oder Nimenrix®
ggf. zusätzlich Bexsero®
Nebenwirkungen
Lokalreaktion, Allgemeinreaktion
Meningokokken-Impfstoffe
Impfstoff
Artdes
Impfstoffes
Impfal
ter
GrundͲ immunisierung Booster
Applikation
Nimenrix
(ACWY)
Konjugat
ab1J
1xig
10Jahre?
i.m.
Menveo(ACWY) Konjugat
ab2J
1xig
10Jahre?
i.m.
Mencevax
ACWY
Polysaccharid ab2J
1xig
<2.LJ:2J
sonst4J
tiefs.c.
Meningokokke
nimpfstoffA+C
Polysaccharid ab18.
LM
1xig
3J
s.c.
(?)
i.m.
Bexsero
(Men B)
Seite: 94
ab2.LM 1.LHJ:4xig,2.LHJ:3xig
ab2.LJ:2xig
Hepatitis-A-Risikogebiete
Seite: 95
Hepatitis-A-Impfstoffe
Impfstoff
Hersteller
Impfalter
Grundimmunisierung
Booster
Applik.
Havrix720
GSK
ab2.bis15.LJ
2x:0und6Ͳ12M
25J
i.m.
Havrix1440
GSK
ab15J
2x:0und6Ͳ12M
25J
i.m.
VaqtaKinder
Sanofi
ab2.LJbis18.LJ
2x:0und6Ͳ18M
25J
i.m.
VaqtaErw.
Sanofi
ab18J
2x:0und6Ͳ18M
25J
i.m.
Seite: 96
Typhus: Verbreitung
Quelle: WHO 2009
Seite: 97
Impfung gegen Typhus
Seite: 98
Indikation
1. Immer für Indischen Subkontinent
2. Häufig wechselnde Nahrungsquellen
Wann impfen?
Bis kurz vor Abreise
Was impfen?
Typhim Vi® oder Typherix®
Typhoral® Viatim® und Hepatyrix ® (Viatim
® und Hepatyrix ® allerdings derzeit nicht
verfügbar)
Nebenwirkungen
Lokalreaktion
Allgemeinreaktion, Kopfschmerzen,
Magen-Darm-Beschwerden
Tollwut Risikogebiete
Seite: 99
Impfung gegen Tollwut
Indikation
Reisen in Risikogebieten mit
a) Tierbissrisiko und
b) schlechter Impfstoffversorgung
Seite: 100
Wann impfen?
Tag 1-7-21 (28), Booster nach 1 bis 10 Jahren,
dann nach Titerkontrolle bei Bedarf
Notfalls bis 1 Woche vor Abreise
(Tag 1-3-7 Off-label möglich)
Was impfen?
Rabipur ® oder Tollwut-Impfstoff HDC ®
(Vaccine Rabique®)
Nebenwirkungen
Lokalreaktion (vor allem bei 2. und 3. Termin)
Allgemeinreaktion
Agenda
1
Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen
2
Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten
3
Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung
4
Aktuelles
5
Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung
Seite: 101
GOÄ
Reiseimpfungen sind
keine GKV-Leistungen;
die Vergütung erfolgt nach GOÄ!
Achtung: Bitte Ausnahmen
beachten!
Seite: 102
Schutzimpfungen und Prophylaxe
bei Auslandsreisen
Vertrag mit TK, BKK Novitas, BKK Achenbach, Deutsche BKK, BIG
direkt gesund
Krankenkasse
Vergütung
TK
Erstimpfung: 12,00 EUR,
jede weitere Impfung bei gleichem Arzt-/Patientenkontakt:
6,00 EUR
BKK Novitas
jede Impfung: 15,00 EUR
BKK Achenbach und
Deutsche BKK
jede Impfung: 17,00 EUR
BIG direkt gesund
Jede Impfung: 15,00 EUR außer
Hepatitis A und B: 22,00 EUR
Typhus und Hepatitis A: 22,00 EUR
Seite: 103
Auslandsreiseimpfungen
Privatpatienten
GKV-Patienten
(z. B. Debeka, DKV, Axa,
Allianz Private, Signal
Iduna, HUK-Coburg,
Continentale, Central,
Bayerische Beamtenkk.,
Barmenia)
Beihilfeberechtigte etc.
(z. B. AOK, BEK GEK,
DAK, IKK)
Abrechnung
GOÄ
GOÄ
KV-eigene Symbolnummern
Finanzierung
Kostenerstattung
Kostenerstattung
KV-Abrechnung
Verordnung
Einzelverordnung
auf Namen des
Patienten –
Privatrezept
Einzelverordnung
auf Namen des
Patienten –
Privatrezept
Einzelverordnung auf
Namen des Patienten –
Muster 16
Seite: 104
Sonderverträge der KVen
(Satzungsleistung)
Auslandsreiseimpfungen
KVWL-Impfvereinbarung
GOÄ
85 Symbolnummern mit
Buchstabenkennzeichnung A, B, R
3 Abrechnungsnummern
6 Beratungsleistungen
Differenzierung zwischen Standard- und
Indikationsimpfungen
4 Untersuchungsleistungen
Keine Beratungs- und
Untersuchungsleistungen
6 Abrechnungsnummern zur Feststellung
von Antikörpern
3 Abrechnungsnummern für Atteste
-------------------------------Kassenindividuelle Verträge mit der
KVWL = Satzungsleistungen
Seite: 105
Potentielles Abrechnungsspektrum
Reisemedizinische Beratungsleistungen
Faktor 1,0
€
Faktor 2,3
€
Faktor 3,5
€
Beratung, auch telefonisch
4,66
10,73
16,32
Eingehende Beratung
(mindst. 10 Min.)
8,74
20,11
30,60
Ziffer 4*** Unterweisung Bezugsperson (z. B. bei
mitreisenden Kindern)
12,82
29,49
44,88
Ziffer 20
7,00
16,09
24,48
GOÄ
Kurzbeschreibung
Ziffer 1*
Ziffer 3**
Beratungsgespräch in Gruppen von 4 –
12 Teilnehmern (mindst. 50 Min.) je
Teilnehmer, je Sitzung
*nur 1x im BHF (Monat) neben Impfungen berechnungsfähig
**Nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder i.Z.m. einer Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8, 800
oder 801; eine mehr als 1xige Berechnung im BHF bedarf der Begründung
***nur 1 x im BHF (Monat) berechnungsfähig
Seite: 106
Potentielles Abrechnungsspektrum
Untersuchungsleistungen
Faktor 1,0
€
Faktor 2,3
€
Faktor 3,5
€
Symptombezogene Untersuchung
4,66
10,73
16,32
Ziffer 6**
Vollst. körperl. Untersuchung mindst.
eines Organsystems (Augen, HNO,
stomatognates System, Nieren u.
Harnwege, Gefäßstatus)
5,83
13,41
20,40
Ziffer 7***
Vollst. körperl. Untersuchung mindst.
eines Organsystems (Haut, Stütz- u.
Bewegungsapparat, Brustorgane,
Bauchorgane, weibl. Genitaltrakt)
9,33
21,45
32,64
Ziffer 8****
Untersuchung zur Erhebung eines
Ganzkörperstatus
15,16
34,86
53,04
GOÄ
Kurzbeschreibung
Ziffer 5*
*
**
***
****
Seite: 107
Neben den Leistungen nach Ziffer 6 bis 8 nicht berechnungsfähig
Neben 5, 7 und / oder 8 nicht berechnungsfähig
Neben den Leistungen nach Ziffer 5, 6 und / oder 8 nicht berechnungsfähig
Neben den Leistungen nach den Ziffern 5, 6, 7 und / oder 800 nicht berechnungsfähig
Potentielles Abrechnungsspektrum
Impfleistungen
Faktor 1,0
€
Faktor 2,3
€
Faktor 3,5
€
4,66
10,73
16,32
Ziffer 376*** Schutzimpfung (oral) einschließlich
beratendem Gespräch
Typhus, Cholera
4,66
10,73
16,32
Ziffer 377*** Zusatzinjektion bei Parallelimpfung
2,91
6,70
10,20
GOÄ
Kurzbeschreibung
Ziffer 375
Schutzimpfung einschl.
Eintragung in Impfpass*
Tetanus, Diphtherie, Polio, Td, TdIPV, Hepatitis A,
Hepatitis A+B, Typhus, Hepatitis A+Typhus,
Meningitis, Grippe, Pneumokokken, Tollwut,
FSME, Japanische Enzephalitis, Cholera,
Gelbfieber**, ggf. weitere Impfungen
*Bei Kombi-Impfungen ist ein höherer Steigerungssatz mögl., da ein erhöhter Beratungsaufwand besteht
**Die Gelbfieber-Impfung kann nur in staatlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden. Ein
Verzeichnis zugelassener Gelbfieber-Impfstellen finden Sie im Internet unter www.crm.de
***Neben den Ziffern 376 – 378 sind die Leistungen nach Ziffer 1 und 2 nicht berechnungsfähig
Seite: 108
Potentielles Abrechnungsspektrum
Ärztliche Atteste im Zusammenhang mit Reisen
GOÄ
Kurzbeschreibung analog
Ziffer 70
Impfbefreiungszeugnis (bei Gelbfieber- und
Faktor 1,0
€
Faktor 2,3
€
Faktor 3,5
€
2,33
5,36
8,16
Choleraimpfung)
Ziffer 70
Attest zur Vorlage bei Einreisebehörden
über mitgeführte medizinische Ausrüstung
2,33
5,36
8,16
Ziffer 8
Ziffer 70
Ganzkörper-Untersuchung
Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses
15,16
34,86
53,04
2,33
5,36
8,16
17,49
40,22
61,20
-
Ziffer 80
Kurze Bescheinigung
z. B. für die Erlangung eines Visums; zur Vorlage bei Einreisebehörden, Gesundheitsbescheinigungen für eine Reise bei Aktivitäten
während der Reise, die mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen verbunden
sind (z. B. Höhenaufenthalt, Extrem- oder
Leistungssport, extreme klimatische Belastungen, Tauchsport, berufliche Auslandseinsätze)
Schriftliche gutachterliche Äußerung z. B.
bei Stornierung einer Reise/Reiserücktritt
Seite: 109
Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:
FSME-Reiseimpfung
1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
GOÄ-Nr.:
3
Eingehende Beratung (in diesem Fall
reisemedizinisch)
Faktor 2,3
Faktor 3,5
20,11 EUR
30,60 EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
GOÄ-Nr.:
1
Beratung
10,73 EUR
16,32 EUR
5/
7
Symptombezogene Untersuchung/
Vollständige körperliche Untersuchung eines
Organsystems
10,73 EUR
21,45 EUR
16,32 EUR
32,64 EUR
Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis
10,73 EUR
16,32 EUR
375
3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils
GOÄ-Nr.:
375
Seite: 110
Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis
Faktor 2,3
Faktor 3,5
10,73 EUR
16,32 EUR
Verordnung auf dem Privatrezept
Seite: 111
Kostenerstattung
Patientenerklärung – Inanspruchnahme von individuellen Gesundheitsleistungen
Persönliche Erklärung des Patienten/der Patientin:
Ich, Name_____________________________________
Vorname_________________________________________
Straße___________________________________
PLZ______________
Nr.______
Ort________________________
Arbeitgeber_________________________________________________________________________________
wünsche die private Behandlung folgender außervertraglicher Leistung(en), die mir auf Grundlage der amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie nachfolgend berechnet wird/werden:
Leistung
__________________________
__________________________
__________________________
Ziffer x Faktor
______________
______________
______________
Betrag
________________
________________
________________
Die Gesamtkosten betragen:
Es ist mir bekannt, dass diese Leistung(en) nicht zum Leistungsumfang meiner Krankenversicherung gehören und deshalb die
Kosten von ihr eventuell nicht übernommen oder erstattet werden.
Ort:___________________________________________
Datum:____________________________
Praxisstempel
Unterschrift Arzt/Ärztin________________________
Seite: 112
Unterschrift Patient(in)_______________________
Ich habe ein Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.
Kostenerstattung
Name
Straße
PLZ Ort
Telefonnummer
Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte)
Krankenkasse
Straße
PLZ Ort
3. Mai 2014
Kostenerstattung Auslandsreiseschutzimpfungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer geplanten Urlaubsreise nach (Urlaubsziel) habe ich mich gegen (Impfung bzw. Impfungen) impfen
lassen.
Beigefügt erhalten Sie die Rechnung für die Impfung(en) mit der Bitte um Erstattung der mir entstandenen Kosten auf
folgendes Konto:
Kontonummer:
Bankleitzahl (BLZ):
Geldinstitut:
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Freundliche Grüße
Seite: 113
Anlage: Originalrechnung
Kostenerstattung – Übersicht CRM:
Kostenerstattung – Beispiele:
max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.
Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen
80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle
Reiseimpfungen
50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im
Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:
Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus
volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das
Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach
GOÄ bis max. 2,3facher Satz
volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.
abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen
Seite: 115
Seite:
Name 116
des
Referenten
26.04.2016
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!