Herzlich Willkommen zur Impfkampagne im Frühjahr 2016! Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 2 Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 3 Vermeintliche Impfhindernisse • Regressrisiko • Mangelnde Unterstützung durch Krankenkassen • Prävention hoher Zeitaufwand • Komplizierter Umgang mit Impfstoffen • Geringe Impfhonorare; keine Honorierung der Impfberatung • Nicht lieferbare Impfstoffe • Keine flächendeckenden Recall-Systeme Seite: 4 Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 5 Was sind eigentlich die Gründe warum in sinnvollen Fällen trotzdem nicht geimpft wird? Was sind die Impfhindernisse und welche Möglichkeiten gibt es die Impfquoten zu steigern? Seite: 6 Skepsis bei Patienten, Gleichgültigkeit, Unwissenheit, Fehlinformation... Hauptgrund: Patienten werden erst gar nicht darauf angesprochen! Seite: 7 Üben Sie die Einwandbehandlung! Seite: 8 Sind Sie selber geimpft? Wie wollen Sie andere Menschen zum Brennen bringen, wenn es bei Ihnen nicht einmal glimmt? Seite: 9 Delegation – Schlüssel zur Effizienz Was dürfen MFA in Sachen Impfen? Fast alles! Wenn Arzt die MFA beauftragt, in Rufweite ist, und für die Aufklärung der Patienten zur Verfügung steht. Seite: 10 Impf-Vorbereitung durch MFA Selektion Wer benötigt lt. Kartei/EDV welche Impfung? Recherche Impfausweiskontrolle Frage nach Reiseplänen Ansprache Recall Seite: 11 Impfmarketing Impfmarketing Impfmarketing Impfmarketing Flyer - persönlich überreichen - personalisieren - wertvoll machen So bitte nicht! Plakate und Flyer zu bestellen bei: [email protected] Seite: 18 Seite: 19 Werner M. Lamers Grundsätzlich nach Impfpass fragen! - Kontrolle als Service anbieten - auf der Homepage - bei der Terminvergabe „Bringen Sie Ihren Impfpass mit!“ Seite: 20 Recall - wichtiger Service - medizinisch + wirtschaftlich sinnvoll - einfach per EDV Brief, Telefon, SMS Seite: 21 Impf-Kommunikation Was ist Ihr Ziel? Was wollen Sie erreichen? Sie müssen nicht nur informieren – Ihr Ziel ist es, zu überzeugen! Seite: 22 Nonverbale Kommunikation Unbewusste Signale des Körpers geben mehr Wahrheit preis als Worte. Körpersignale sind ehrlicher. Oft trauen wir unbewusst diesen Signalen mehr als den Worten. Seite: 23 Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 24 Verträge zur Untersuchung und Behandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Grundlage Flüchtlingen und Asylbewerber sind keine GKV-Mitglieder Kostenträger für Behandlungen Æ Land NRW Æ Städte und Gemeinden Es besteht kein Sicherstellungsauftrag durch die KVen und ihre Mitglieder Seite: 25 Unterschiedliche Kostenträger bei der Unterbringung Datum Datum ca. 6 Wochen Ankunft in NRW Erstaufnahme und zentrale Unterbringung Seite: 26 = Land bis 15 Monate Asylverfahren Unterbringung in Kommunen = Kommune Verträge zur Untersuchung und Behandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Erstuntersuchung „ Durchführung der ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten nach § 62 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz“ Wer kann teilnehmen ? Vertragsärztinnen und -ärzte Rentner und Pensionäre Fachärzte aus anderen Arbeitsbereichen Seite: 27 Beitritt Erstuntersuchung = Impfung - pro Impfung 11,- EUR - bei zwei Impfungen gleichzeitig hinter das Kästchen „behandelt“ x 2 eintragen - taggenaue Abrechnung vornehmen - Unterschrift und Stempel der Einrichtungsleitung nicht vergessen - je Arzt eine Liste (auch bei GP) Seite: 28 Erstuntersuchung = Impfung Beispiel: Seite: 29 Erstuntersuchung Æ Vergütung Seite: 30 Abrechnungsgrundlage Seite: 31 Zentrale Unterbringung und Notunterkünfte: kurative Behandlung Bezirksregierung Arnsberg Dez. 20 Unterbringung, Betreuung und Zuweisung von Flüchtlingen Kassen-Nr. 24988 Krankenbehandlungsschein für die ärztliche Behandlung nach §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes Grundlage der Behandlung ist der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossene Vertrag (GUGV-Asyl KV/Land) (Stand September 2015) Grundsätzlich nur kurative Behandlung Abrechnender Arzt/Ärztin: (auszufüllen durch die Einrichtungsleitung der UE) Ausnahme: Impfung erfolgte nicht bei Erstuntersuchung Name, Vorname Name, Vorname oder Zusatzimpfung notwendig! Abrechnung Arztnummer (LANR) Geburtsdatum M W Symbolnummern zum Impfen der KVWL STEMPEL In PVS aufnehmen – Schein in Praxis! Tag/Monat verbleibt EBM-Ziffer Daten des/der Leistungsberechtigten: Unterbringungseinrichtung und Anschrift Datum Unterschrift Die Gültigkeit des Krankenbehandlungsscheines entspricht dem Abrechnungsquartal. Seite: 32 Abrechnung nur über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung! Abrechnungswege mit der KVWL Abrechnungsweg Erstuntersuchung Einreichung der Original-Listen Vertragsärzte elektronische Abrechnung als SKT Behandlung Seite: 33 NichtVertragsärzte Einreichung der Originalscheine Abrechnungszeitraum monatliche Abrechnung quartalsweise Abrechnung Abrechnung Oktober bis Dezember 2015 (4. Quartal) 49.616 Eingangsuntersuchungen 15.274 Röntgenuntersuchungen 60.203 Impfungen 1. Quartal 2016 = 12.123 Impfungen 2.876 Ärztinnen und Ärzte haben sich an den Untersuchungen und Behandlungen nach dem Vertrag mit dem Land NRW beteiligt. Seite: 34 Unterbringung in Städte und Gemeinden Ausstellende Gemeinde Berechtigungsschein Asylbewerber LG VKNR ambulante Behandlung belegärztliche Behandlung Quartal /20 Name, Vorname, Anschrift des Patienten Bei Gültigkeitsende vor Quartalsablauf: gültig bis Diagnosen (ggf. Abrechnungsbegründungen) geb. am Lfd. Nr. AsylbLG Tag Tag Tag Tag §§ 1,4 AsylbLG § 2 (Leistungen nach BSHG) Mutmaßlicher Tag der Entbindung Stationäre belegärztliche Behandlung von bis Ausstellung Datum Vertragsarztstempel Seite: 35 Unterschrift (Kostenträger) Unterbringung in Städte und Gemeinden Seite: 36 Gesundheitskarte für Asylbewerber Bocholt Bochum Dülmen Gevelsberg Hattingen Herdecke Münster Sprockhövel Wetter Seite: 37 Empfehlungen zu Impfungen bei Flüchtlingen in NRW RKI in Abstimmung mit STIKO, Epid. Bull. 41, 5.10.2015 Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen 23.10.2014 Seite: 38 Impfungen bei Flüchtlingen/Asylsuchenden Konzeptpapier RKI und STIKO: • Durchführung der Schutzimpfungen möglichst frühzeitig, bevorzugt bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung • Personen mit nachgewiesener einmaliger Impfung Masern benötigen keine Auffrischung • Bei geringer Menge an Impfstoffen, sind Kinder bevorzugt zu • Bei Ausbruch einer impfpräventablen Erkrankung soll die jeweilige Impfung zur Riegelung bevorzugt bei allen Bewohner durchgeführt werden • Angebot an alle Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung: Impfung gegen Influenza • In Erstaufnahmeeinrichtung begonnene Grundimmunisierung sollte im Verlauf durch niedergel. Ärzte vervollständigt werden Seite: 39 Impfungen bei Flüchtlingen Ɣ möglichst in den ersten Tagen nach Ankunft Ɣ vorhandene Impfdokumente berücksichtigen Ɣ ausnahmsweise auch mündliche Angaben Ɣ keine Serologien Ɣ bei unklarer Impfanamnese: – Ɣ Seite: 40 Mindest-Impfangebot abhängig vom Alter bei Impfstoff-Knappheit: Kinder bevorzugen Erstimpfung bei dokumentierten oder sicher bekannten Vorimpfungen bei vorhandener Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio: Ɣ Auffrischung bei Erwachsenen nach 10 Jahren Ɣ Auffrischung bei Kindern und Jugendlichen nach 5 Jahren Ɣ bei einmalig vorhandener Impfung gegen Masern: bis 12 Jahre 1x MMRV, bis 45 Jahre 1x MMR • bei Frauen im gebärfähigen Alter 2 x MMR wegen Rötelschutz Seite: 41 Erstimpfung bei unklarem oder unvollständigem Impfstatus Ɣ Mindest-Impfangebot abhängig vom Alter Ɣ Fortsetzung möglichst entsprechend der Empfehlungen der STIKO für Nachholimpfungen Seite: 42 Mindest-Impfangebot Ɣ 2 – 8 Monate: DTPa-IPV-Hib(-HBV) Ɣ 9 Monate – 4 Jahre: DTPa-IPV-Hib(-HBV)*+MMRV (o.MMR+V**) Ɣ 5 – 12 Jahre: Tdap-IPV+MMRV*** Ɣ ab 13 Jahre + Erwachsene nach 1970 geboren: Tdap-IPV+MMR Ɣ Erwachsene vor 1970 geboren: Tdap-IPV Quelle: RKI, Epid.Bull.41/2015 Seite: 43 *Pentavac bis 72mo zugelassen **„kann erwogen werden“ *** Priorix tetra bis 12J zugelassen Warum alle gegen Pertussis impfen? • Pertussis ist für Säuglinge lebensgefährlich • zentrale Apnoen statt Hustenanfälle • nasopharyngeale Schleim-Obstruktion • kein Nestschutz ! • Impfschutz erst mit der zweiten Impfung Daher: alle Flüchtlinge impfen ĺ Schutz der Säuglinge vor Exposition Seite: 44 Und womit impfen? DTPa-IPV-Hib(-HepB)-Impfstoffe Ɣ HexyonR (DTPa-IPV-Hib-HepB) v. 6wo - 23mo zugelassen Ɣ Infanrix hexaR (DTPa-IPV-Hib-HepB) v. 2 - 35mo zugelassen Ɣ Infanrix-IPV+HibR (DTPa-IPV-Hib) v. 2 – 35mo zugelassen Ɣ InfanrixR (DTPa) v. 2 – 71 mo zugelassen Ɣ PentavacR (DTPa-IPV-Hib) von 2 - 71mo zugelassen Quelle: Fachinfo Hexyon 5/15, Infanrix hexa 8/15, Infanrix 11/14, Pentavac 7/15 Seite: 45 Tdap(-IPV)-Impfstoffe Ab 5-6 Jahre: reduzierter Antigengehalt für d+ap! Ɣ eigentlich nur zur Auffrischimpfung zugelassen, nicht zur Grundimmunisierung Ɣ laut Paul Ehrlich-Institut (nationale Zulassungsbehörde für Impfstoffe) Grundimmmunisiereung „zulassungskonform“: Ɣ mit TdaP-IMMUNR ab 4 Jahre Ɣ mit CovaxisR (Tdap) und RepevaxR (Tdap-IPV) ab 12 Jahre Ɣ mit BoostrixR (Tdap) und Boostrix-PolioR (Tdap-IPV) ab 40 J Quelle: STIKO, Epid.Bull. Nr. 4, 1.2.2016 Seite: 46 Warum alle gegen Masern impfen? • Masern sind eine schwere Erkrankung • nach Masern wochenlange Immundefizienz • häufig Folgeinfekte, Otitis, Pneumonie • latente Tbc kann reaktiviert werden • Enzephalitis ca. 1mal auf 1.000 Masernfälle, Gefahr von Hirnschäden oder Tod • Seite: 47 SSPE 1x auf 10.000 bis 100.000 Masernfälle, immer tödlich Masern: Impfung • Vierfach mit Mumps, Röteln und Varizellen (MMR-V, bis 12 Jahre) oder dreifach (MMR, unbegrenzt) ohne Varizellen • Lebendimpfstoffe, ab 9 Monaten empfohlen • 2x, Mindestabstand 4 Wochen • glgtl. Fieber oder Ausschlag (Impfmasern) • selten leichte Komplikationen, auch Fieberkrämpfe • sehr selten Impfenzephalitis (<1/1Mio., leichter Verlauf, keine bleibenden Schäden), keine SSPE !!! Seite: 48 Masern: Erwachsene • bei Geburt bis 1970 noch hohe natürliche Durchseuchung ĺ stabile Immunität, keine Impfung! • ab 1971 Impfungen, anfangs mit Tot-Impfstoff, dann mit Lebendimpfstoff, aber nur einmalig • abnehmende Chancen für natürliche Boosterung durch Wildviruskontakt • Daher Impfempfehlung für die Jüngeren, wenn nicht zweimal Masern-Lebend geimpft Seite: 49 Landeszentrum Gesundheit NRW Empfiehlt: Ɣ zusätzlich Varizellen-Impfung 2x – bis 17 Jahre – bei Erwachsenen ohne Varizellen-Anamnese, ohne Impfung und ggf. neg. AK Seite: 50 Landeszentrum Gesundheit NRW Empfiehlt: Ɣ bei Varizellen-Ausbruch: - Isolierung von Erkrankten - Postexpositionsprophylaxe bei Risikopersonen Seite: 51 Varizellen-Prophylaxe nach Kontakt Bei Risikopersonen: Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG, VaritectR) Ɣ möglichst früh innerhalb von 3 Tagen und maximal bis zu 10 Tage nach Exposition (cave: Zulassung bis 96h!) Ɣ ggf. in Verbindung mit antiviraler Chemoprophylaxe (Aciclovir etc.) Seite: 52 Varizellen-Prophylaxe nach Kontakt Risikopersonen: Ɣ Ungeimpfte Schwangere ohne Varizellen-Anamnese Ɣ Immunkompromittierte Patienten mit unsicherer oder fehlender Varizellen-Immunität Ɣ Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Varizellen erkrankt Seite: 53 Varizellen-Prophylaxe nach Kontakt Bei ungeimpften Personen mit negativer Vz-Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen: Aktive Impfung (VarilrixR, VarivaxR, MMRV) Seite: 54 Ɣ innerhalb von 5 Tagen nach Exposition Ɣ Kontakt zu Risikopersonen dennoch vermeiden ! Nachholimpfungen Ɣ Rota nicht beginnen >12wo, ggf. abschließen bis 24/32 Woche Ɣ <1J 6fach 3+1, Abstände 1/1/6mo Ɣ <1J Pneumokokken 2+1, Abstände 1/6mo (FG 3+1) Ɣ > 1J 1x MenC Ɣ >2J keine generelle Pneumokokken-Impfung mehr Ɣ >5J keine generelle Hib-Impfung mehr Ɣ >5-6J Tdap-IPV 2+1, Abstände 1/6mo Ɣ >11J: wie oben (aber nur 1xap+ 2.ap) Ɣ > 18J: wie oben (nur 1x ap) + 2x Röteln und 2x Vz f. Frauen im gebärf. Alter Seite: 55 Saisonale Influenza-Impfung In den Einrichtungen für Flüchtlinge sollte die Option erwogen werden, zusätzlich zum Mindest-Impfangebot eine Impfung gegen saisonale Influenza ALLEN Bewohnern (Kindern wie auch Erwachsenen) anzubieten und nicht nur den Risikogruppen! – Identifizierung von Risikopersonen schwierig wg. Sprache – erhöhtes Risiko für Influenza-Ausbrüche wg. Bedingungen in Unterkünften Seite: 56 „Priming“ Ɣ Erste Influenza-Impfung im Leben bis 8 Jahre: - Ɣ Kinder unter 3 Jahren: - Ɣ 2 Impfungen im Abstand von vier Wochen Impfdosis halbieren Übliche Grippeimpfstoffe sind ab 6 Monate zugelassen (XanafluR und vergleichbare trivalente inaktivierte InfluenzaVakzine) Seite: 57 Doku: Impfpass oder Ersatzformular Seite: 58 Impfungen für Mitarbeiter in Einrichtungen für Flüchtlinge Ɣ Standardimpfungen nach STIKO (Tdap-IPV f. alle, MMR für nach 1970 Geborene) Ɣ Influenza saisonal für alle Ɣ zusätzlich HepA+B Ɣ Polio, falls letzte Impfung >10Jahre her Ɣ (ĺ alle 10 Jahre Tdap-IPV ??!!) Seite: 59 Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 60 HPV Gardasil®9 Studienprogramm und erste Ergebnisse Gardasil®9 Zulassung 2 malige Gabe 9-14 Jahre Zulassung 3 malige Gabe ab 15 Jahre Seite: 61 Prozentualer Anteil der HPV-Typen beim Zervixkarzinom in Europa http://www.hpvcentre.net/statistics/reports/XEX.pdf (Fig. 111 letzter Zugriff 3. Dez. 2015) Seite: 62 Zusammensetzung von Gardasil® und Gardasil® 9 ADJUVANS AAHS =amorphes Aluminium hydroxyphosphatsulfat Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23; Seite: 63 Primäres Studienziel Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23; Seite: 64 Nichtunterlegenheit in Monat 7 (Protokoll 001) Für alle 4 HPV-Typen wurden die Kriterien für die Nichtunterlegenheit erreicht (p<0.001) Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23 GMT= geometrischer Mitteltiter: geometrisches Mittel aller gemessenen Antikörperkonzentrationen Seite: 65 Gardasil® 9 Gardasil® Immunobridging von Erwachsenen auf Jugendliche Protokoll 002 Immunobridging Studie: Impfung von Frauen und Jugendlichen mit Gardasil® 9 um zu zeigen, dass Gardasil® 9 bei Jugendlichen mindestens so immunogen ist wie bei Erwachsenen. • Die Nichtunterlegenheit der Immunreaktion von Gardasil® 9 bei 9 – 15-jährigen Mädchen und Jungen gegenüber 16 – 26-jährigen Frauen konnte gezeigt werden. – Die Ergebnisse unterstützen das “Bridging” der Wirksamkeitsergebnisse bei den 16 – 26-jährigen Frauen auf 9 –15jährige Mädchen und Jungen. • Die Antikörperkonzentration ist bei Jungen etwas höher als bei Mädchen – Ähnliches ist bei Gardasil® beobachtet worden • Die Antikörperkinetik über 36 Monate ist bei den Jugendlichen und den Frauen gleich. Van Damme P, et al. Pediatrics. 2015;136(1):e28–e39. Seite: 66 Nichtunterlegenheit im Monat 7 (Frauen gegenüber Mädchen) Die Nichtunterlegenheit konnte für alle 9 HPV Typen nachgewiesen werden (alle p<0.001) Van Damme P, et al. Pediatrics. 2015;136(1):e28–e39 GMT= geometrischer Mitteltiter: geometrisches Mittel aller gemessenen Antikörperkonzentrationen Seite: 67 Vorimpfung mit Gardasil® (Protokoll 006) Sicherheitsstudie: Nachweis eines guten Sicherheitsprofils bei Personen, die nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Gardasil® mit Gardasil® 9 geimpft werden. • Die Impfung mit Gardasil® 9 nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Gardasil® zeigt ein akzeptables Sicherheitsprofil – Die meisten Lokalreaktionen waren mild bis moderat • Gardasil® 9 ist hoch immunogen bei den Personen, die zuvor mit Gardasil® geimpft waren – >98 % der Teilnehmer waren nach 3 Dosen Gardasil® 9 seropositiv für die zusätzlichen 5 HPV-Typen • Bei Personen nach abgeschlossener Impfserie mit Gardasil® war die Immunantwort auf die zusätzlichen 5 HPV-Typen niedriger – Die klinische Relevanz dieser Ergebnisse ist nicht bekannt (Antigenerbsünde) Garland et al. Vaccine. 2015 Nov 27;33(48):6855-64 Seite: 68 Gardasil® 9 Impfung nach abgeschlossener Impfserie mit Gardasil® Vergleich zu den Teilnehmern ohne Vorimpfung cLIA GMT bei Frauen ( 16 – 26 J.) in Monat 7 Booster Garland et al. Vaccine. 2015 Nov 27;33(48):6855-64 GMT= geometrischer Mitteltiter: geometrisches Mittel aller gemessenen Antikörperkonzentrationen Seite: 69 Immunobridging von Frauen auf Männer Protokoll 003 Immunobridging Studie: Impfung von Frauen im Alter von 16 – 26 Jahren und Männern im Alter von 16 – 26 Jahren mit Gardasil® 9 um zu zeigen, dass Gardasil® 9 bei Männern mindestens so immunogen ist wie bei Frauen. • • Die Nichtunterlegenheit der Immunreaktion von Gardasil® 9 bei 16 – 26-jährigen Männern gegenüber 16 – 26-jährigen Frauen konnte gezeigt werden. – Die Ergebnisse unterstützen das “Bridging” der Wirksamkeitsergebnisse von 16 – 26jährigen Frauen auf 16 – 26 jährige Männer. Die Antikörperkonzentration ist bei Männern etwas höher als bei Frauen. – Ähnliches ist bei Gardasil® beobachtet worden. Castellsague et al Vaccine 33 (2015) 6892–6901 Seite: 70 Unterschiedliche Lokalreaktion nach Schweregrad Lokalreaktion Schmerz mild moderat schwer Erythem mild ( 2.5 cm) moderat (> 2.5 bis 5 cm) schwer (> 5 cm) Schwellung mild ( 2.5 cm) moderat (>2.5 bis 5 cm) schwer (>5 cm) Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23; Seite: 71 Gardasil® 9 (N=6.414) % 89,9 53,1 32,5 4,3 34,0 27,2 5,2 1,6 40,0 27,7 8,4 3,8 Gardasil® (N=6.012) % 83,5 57,1 23,8 2,6 25,6 22,0 2,8 0,8 28,8 22,5 4,7 1,5 Systemische Nebenwirkungen (Inzidenz 1%) Gardasil® 9 (N=7.017) Gardasil® (N=7.078) n (%) n(%) 1.031 (14,6) 969 (13,7) Fieber 357(5,0) 301 (4,3) Übelkeit 311 (4,4) 261 (3,7) Schwindel 211(3,0) 197 (2,8) Müdigkeit 166(2,3) 150(2,1) Systemische AEs* Kopfschmerz *durch den Studienleiter als impfstoffassoziiert festgelegt Joura et al N Engl J Med 2015;372:711-23; Seite: 72 Sicherheitsdaten Zusammenfassung aus Protokoll 001, 002, 005, 006, 007, & 009 • • • • • Sicherheitsdaten der Gardasil® 9 Studien – Protokoll 001, 002, 005, 006, 007, 009 – >13.000 Teilnehmer >13.000 Teilnehmer haben die Impfung mit Gardasil® 9 in der Regel gut vertragen – Wenig Studienabbrüche – Wenige schwerwiegende Nebenwirkungen – Keine Impfstoff-assoziierten Todesfälle Das Nebenwirkungsprofil entspricht dem von Gardasil® aus den klinischen Studien Allgemeine gute Verträglichkeit bei Personen, die nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Gardasil® mit Gardasil® 9 geimpft wurden Nebenwirkungsprofil ist unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Ethnie Moreira et al 29th International Papillomavirus Conference and Clinical & Public Health Workshops 20 - 25 August 2014 / U.S.A, Seattle, WA Seite: 73 Erfolgreiches klinisches Studienprogramm • Alle Ziele bezüglich Wirksamkeit und Immunogenität für Gardasil® 9 wurden erreicht • Nachweis der Nichtunterlegenheit der Immunogenität für alle 9 Impfstoff-HPV-Typen bei Jungen, Mädchen und Männern im Vergleich zu Frauen (Wirksamkeitsstudie) • Das Sicherheitsprofil von Gardasil® 9 entspricht dem von Gardasil® Seite: 74 Zusammenfassung • • • • • • HPV-Infektionen verursachen gutartige und bösartige lokale Erkrankungen im Anogenitalbereich und im Rachenbereich bei Männern und Frauen Gardasil 9 bietet umfassende Krebsprävention und wird voraussichtlich verhindern: 90% aller Zervixkarzinome und 75-86% aller prämalignen Zervixläsionen 85-90% aller Vulvakarzinome und 90% Vulvaläsionen 80-85% aller Vaginalkarzinome 75-86% allerprämalignen Vaginalläsionen 90% aller Genitalwarzen • Das Sicherheitsprofil von Gardasil® 9 entspricht dem von Gardasil® • Seite: 75 Zusammenfassung • Gardasil 9 ist zugelassen im 2 Dosis Schema im Alter von 9-14 Jahren und im 3 Schema ab 14 Jahren • Begonnene Gardasil 4 Impfungen sollten mit gleichem Impfstoff zu Ende geführt werden • Gleiches gilt für Cervarix Impfungen • Gardasil 9 ist 7 EUR teurer als Gardasil 4 • Es können mehr lokale Reaktionen auftreten da die Dosierung höher liegt als bei Gardasil 4 Seite: 76 Lieferengpässe von Impfstoffen Paul-EhrlichInstitut Seite: 77 Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 78 Zika-Infektion Eine Infektionskrankheit, für die der globale Gesundheitsnotstand ausgerufen ist! Seite: 79 Das Problem Zika-Infektion • Inzwischen gibt es Millionen infizierter Menschen • mehrere Tausend Babys wurden mit Microcephalie (zu kleiner Hirnschädel) als Zeichen einer gestörten Hirnentwicklung mit der Folge geistiger Behinderung geboren, viele andere tot • das Guillain-Barreé-Syndrom ist eine mögliche Folgeerkrankung für Erwachsene • Es gibt keine wirksame Therapie und keinen Impfstoff Seite: 80 Zikaviren-Verteilungsgebiet Zusätzlich ist Mittelafrika betroffen Seite: 81 Zika-Infektion • Auslöser: Zika-Virus • Überträger: Aedes aegypti (überträgt auch Gelbfieber und Dengue-Infektionen) • Vertikale Übertragung von Mutter auf den Fetus während der Schwangerschaft • Übertragung auch durch Sexualkontakt nachgewiesen • Übertragung wahrscheinlich durch Blutkonserven möglich Seite: 82 Zika-Infektion Symptome • Auftreten zwei bis sieben Tage nach Stich • nur 20% der Infizierten erkrankt! • grippeähnliche Symptome I. plötzliches Fieber II. Gelenkschmerzen III. Unspezifischer Hautausschlag (Exanthem) IV. milde Conjunktivitis Seite: 83 Schutz vor Zika-Infektionen • Das wichtigste ist ein „konsequenter Mückenschutz“ • • • • Seite: 84 lange und helle Kleidung (man sieht die Mücken besser) freie Haustellen alle paar Stunden mit DEET oder Iscaridin betupfen klimatisierte „Mückendichte“ Schlafräume Permethrin-getränkte Mückennetze bei Schwangerschaftswunsch Reise in das Infektionsgebiet oder Schwangerschaft verschieben da viele Schwangerschaften ungeplant passieren, ist eine sichere Verhütung in Infektionsgebieten unumgänglich Männer sollten auch nach Rückkehr aus Zikagebieten für mindestens 1 Monat mit Kondom verhüten; wenn sie erkrankt waren sogar 6 Monate und bei Schwangerschaft der Partnerin bis zur Geburt des Kindes 28 Tage nach Aufenthalt sollte kein Blut gespendet werden Mückenschutz Moskitonetz • Industriell imprägniert – hält 5 Jahre • Selbst imprägniert (z.B. KO-Tab) – hält 6 Monate • Substanz: Permethrin Kleidung • Industriell imprägniert – hält für immer • Selbst eingesprüht (z.B. Nobite Kleidung) – hält 23 Wochen • Substanz: Permethrin, Bifanthrin Haut • 1. Wahl: DEET 30-50% (z.B. Antibrumm, Nobite, DEET Tropicare • 2. Wahl: Picaridin (z.B .Autan) • 3. Wahl: Diverse Duftstoffe Seite: 85 Was lockt Stechmücken an? • Visuell, thermische und olfaktorische Reize (Tagaktive Mücken: dunkle Kleidung und Bewegung) • Geruchsstimuli (Wirken auf bis zu 30 Meter Entfernung) –Kohlendioxid –Milchsäure –Mikrobiolog. Abbauprodukte von Fettsäuren • Hauttemperatur und Hautfeuchtigkeit Seite: 86 Reiseimpfungen Immer sinnvoll: Mögliche Pflichtimpfungen: Tetanus Diphtherie Pertussis Polio MMR Gelbfieber Cholera MeningokokkenMeningitis Häufig sinnvoll: Hepatitis A Hepatitis B Typhus Seite: 87 Nach Empfehlung: Japanische Enzephalitis Pneumokokken Influenza Tollwut FSME ETEC/Cholera Varizellen Zoster FSME Seite: 88 FSME-Risikogebiete Deutschland Seite: 89 FSME-Risikogebiete weltweit Seite: 90 FSME-Impfstoffe Impfstoff Hersteller Impfalter Grundimmunisierung Booster Encepur Kinder Novartis ab 1 J bis 11 J 0, 1-3 M Schnellimmunisierung: Tag 0, 14 oder 0, 7, 21 12-18M, i.m. dann 3 J, dann 5J Encepur Erwachsene Novartis ab 12 J 0, 1-3 M Schnellimmunisierung: Tag 0, 14 oder 0, 7, 21 12-18M, i.m. dann 3 J, dann 5J (<50J) FSME-Immun K Baxter ab 1 J Bis 15 J 0, 1-3 M Schnellimmunisierung: Tag 0,14 5-12 M, i.m. dann 3 J, dann 5 J FSME-Immun E Baxter ab 16 J 0, 1-3 M Schnellimmunisierung: Tag 0,14 i.m. 5-12 M, dann 3 J, dann 5 J (<60J) Seite: 91 Applik. Meningokokken in Afrika Globalverteilung Nach: Moelsworth et al. Where is the meningitis belt? Tans Roy Soc Trop Med Hyg 2003 Seite: 92 Impfung gegen Meningokokken Indikation Seite: 93 1. Immer für Men-Gürtel 2. Mekka-Pilger 3. Soziale Projekte 4. Besonders Kinder und Jugendliche Wann impfen? Bis direkt vor der Abreise Was impfen? Menveo® oder Nimenrix® ggf. zusätzlich Bexsero® Nebenwirkungen Lokalreaktion, Allgemeinreaktion Meningokokken-Impfstoffe Impfstoff Artdes Impfstoffes Impfal ter GrundͲ immunisierung Booster Applikation Nimenrix (ACWY) Konjugat ab1J 1xig 10Jahre? i.m. Menveo(ACWY) Konjugat ab2J 1xig 10Jahre? i.m. Mencevax ACWY Polysaccharid ab2J 1xig <2.LJ:2J sonst4J tiefs.c. Meningokokke nimpfstoffA+C Polysaccharid ab18. LM 1xig 3J s.c. (?) i.m. Bexsero (Men B) Seite: 94 ab2.LM 1.LHJ:4xig,2.LHJ:3xig ab2.LJ:2xig Hepatitis-A-Risikogebiete Seite: 95 Hepatitis-A-Impfstoffe Impfstoff Hersteller Impfalter Grundimmunisierung Booster Applik. Havrix720 GSK ab2.bis15.LJ 2x:0und6Ͳ12M 25J i.m. Havrix1440 GSK ab15J 2x:0und6Ͳ12M 25J i.m. VaqtaKinder Sanofi ab2.LJbis18.LJ 2x:0und6Ͳ18M 25J i.m. VaqtaErw. Sanofi ab18J 2x:0und6Ͳ18M 25J i.m. Seite: 96 Typhus: Verbreitung Quelle: WHO 2009 Seite: 97 Impfung gegen Typhus Seite: 98 Indikation 1. Immer für Indischen Subkontinent 2. Häufig wechselnde Nahrungsquellen Wann impfen? Bis kurz vor Abreise Was impfen? Typhim Vi® oder Typherix® Typhoral® Viatim® und Hepatyrix ® (Viatim ® und Hepatyrix ® allerdings derzeit nicht verfügbar) Nebenwirkungen Lokalreaktion Allgemeinreaktion, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden Tollwut Risikogebiete Seite: 99 Impfung gegen Tollwut Indikation Reisen in Risikogebieten mit a) Tierbissrisiko und b) schlechter Impfstoffversorgung Seite: 100 Wann impfen? Tag 1-7-21 (28), Booster nach 1 bis 10 Jahren, dann nach Titerkontrolle bei Bedarf Notfalls bis 1 Woche vor Abreise (Tag 1-3-7 Off-label möglich) Was impfen? Rabipur ® oder Tollwut-Impfstoff HDC ® (Vaccine Rabique®) Nebenwirkungen Lokalreaktion (vor allem bei 2. und 3. Termin) Allgemeinreaktion Agenda 1 Identifikation und Reduzierung von Impfhindernissen 2 Möglichkeiten zur Steigerung der Impfquoten 3 Impfungen bei Flüchtlingen einschließlich Abrechnung 4 Aktuelles 5 Reiseimpfungen einschließlich Abrechnung Seite: 101 GOÄ Reiseimpfungen sind keine GKV-Leistungen; die Vergütung erfolgt nach GOÄ! Achtung: Bitte Ausnahmen beachten! Seite: 102 Schutzimpfungen und Prophylaxe bei Auslandsreisen Vertrag mit TK, BKK Novitas, BKK Achenbach, Deutsche BKK, BIG direkt gesund Krankenkasse Vergütung TK Erstimpfung: 12,00 EUR, jede weitere Impfung bei gleichem Arzt-/Patientenkontakt: 6,00 EUR BKK Novitas jede Impfung: 15,00 EUR BKK Achenbach und Deutsche BKK jede Impfung: 17,00 EUR BIG direkt gesund Jede Impfung: 15,00 EUR außer Hepatitis A und B: 22,00 EUR Typhus und Hepatitis A: 22,00 EUR Seite: 103 Auslandsreiseimpfungen Privatpatienten GKV-Patienten (z. B. Debeka, DKV, Axa, Allianz Private, Signal Iduna, HUK-Coburg, Continentale, Central, Bayerische Beamtenkk., Barmenia) Beihilfeberechtigte etc. (z. B. AOK, BEK GEK, DAK, IKK) Abrechnung GOÄ GOÄ KV-eigene Symbolnummern Finanzierung Kostenerstattung Kostenerstattung KV-Abrechnung Verordnung Einzelverordnung auf Namen des Patienten – Privatrezept Einzelverordnung auf Namen des Patienten – Privatrezept Einzelverordnung auf Namen des Patienten – Muster 16 Seite: 104 Sonderverträge der KVen (Satzungsleistung) Auslandsreiseimpfungen KVWL-Impfvereinbarung GOÄ 85 Symbolnummern mit Buchstabenkennzeichnung A, B, R 3 Abrechnungsnummern 6 Beratungsleistungen Differenzierung zwischen Standard- und Indikationsimpfungen 4 Untersuchungsleistungen Keine Beratungs- und Untersuchungsleistungen 6 Abrechnungsnummern zur Feststellung von Antikörpern 3 Abrechnungsnummern für Atteste -------------------------------Kassenindividuelle Verträge mit der KVWL = Satzungsleistungen Seite: 105 Potentielles Abrechnungsspektrum Reisemedizinische Beratungsleistungen Faktor 1,0 € Faktor 2,3 € Faktor 3,5 € Beratung, auch telefonisch 4,66 10,73 16,32 Eingehende Beratung (mindst. 10 Min.) 8,74 20,11 30,60 Ziffer 4*** Unterweisung Bezugsperson (z. B. bei mitreisenden Kindern) 12,82 29,49 44,88 Ziffer 20 7,00 16,09 24,48 GOÄ Kurzbeschreibung Ziffer 1* Ziffer 3** Beratungsgespräch in Gruppen von 4 – 12 Teilnehmern (mindst. 50 Min.) je Teilnehmer, je Sitzung *nur 1x im BHF (Monat) neben Impfungen berechnungsfähig **Nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder i.Z.m. einer Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; eine mehr als 1xige Berechnung im BHF bedarf der Begründung ***nur 1 x im BHF (Monat) berechnungsfähig Seite: 106 Potentielles Abrechnungsspektrum Untersuchungsleistungen Faktor 1,0 € Faktor 2,3 € Faktor 3,5 € Symptombezogene Untersuchung 4,66 10,73 16,32 Ziffer 6** Vollst. körperl. Untersuchung mindst. eines Organsystems (Augen, HNO, stomatognates System, Nieren u. Harnwege, Gefäßstatus) 5,83 13,41 20,40 Ziffer 7*** Vollst. körperl. Untersuchung mindst. eines Organsystems (Haut, Stütz- u. Bewegungsapparat, Brustorgane, Bauchorgane, weibl. Genitaltrakt) 9,33 21,45 32,64 Ziffer 8**** Untersuchung zur Erhebung eines Ganzkörperstatus 15,16 34,86 53,04 GOÄ Kurzbeschreibung Ziffer 5* * ** *** **** Seite: 107 Neben den Leistungen nach Ziffer 6 bis 8 nicht berechnungsfähig Neben 5, 7 und / oder 8 nicht berechnungsfähig Neben den Leistungen nach Ziffer 5, 6 und / oder 8 nicht berechnungsfähig Neben den Leistungen nach den Ziffern 5, 6, 7 und / oder 800 nicht berechnungsfähig Potentielles Abrechnungsspektrum Impfleistungen Faktor 1,0 € Faktor 2,3 € Faktor 3,5 € 4,66 10,73 16,32 Ziffer 376*** Schutzimpfung (oral) einschließlich beratendem Gespräch Typhus, Cholera 4,66 10,73 16,32 Ziffer 377*** Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 2,91 6,70 10,20 GOÄ Kurzbeschreibung Ziffer 375 Schutzimpfung einschl. Eintragung in Impfpass* Tetanus, Diphtherie, Polio, Td, TdIPV, Hepatitis A, Hepatitis A+B, Typhus, Hepatitis A+Typhus, Meningitis, Grippe, Pneumokokken, Tollwut, FSME, Japanische Enzephalitis, Cholera, Gelbfieber**, ggf. weitere Impfungen *Bei Kombi-Impfungen ist ein höherer Steigerungssatz mögl., da ein erhöhter Beratungsaufwand besteht **Die Gelbfieber-Impfung kann nur in staatlich zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden. Ein Verzeichnis zugelassener Gelbfieber-Impfstellen finden Sie im Internet unter www.crm.de ***Neben den Ziffern 376 – 378 sind die Leistungen nach Ziffer 1 und 2 nicht berechnungsfähig Seite: 108 Potentielles Abrechnungsspektrum Ärztliche Atteste im Zusammenhang mit Reisen GOÄ Kurzbeschreibung analog Ziffer 70 Impfbefreiungszeugnis (bei Gelbfieber- und Faktor 1,0 € Faktor 2,3 € Faktor 3,5 € 2,33 5,36 8,16 Choleraimpfung) Ziffer 70 Attest zur Vorlage bei Einreisebehörden über mitgeführte medizinische Ausrüstung 2,33 5,36 8,16 Ziffer 8 Ziffer 70 Ganzkörper-Untersuchung Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses 15,16 34,86 53,04 2,33 5,36 8,16 17,49 40,22 61,20 - Ziffer 80 Kurze Bescheinigung z. B. für die Erlangung eines Visums; zur Vorlage bei Einreisebehörden, Gesundheitsbescheinigungen für eine Reise bei Aktivitäten während der Reise, die mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen verbunden sind (z. B. Höhenaufenthalt, Extrem- oder Leistungssport, extreme klimatische Belastungen, Tauchsport, berufliche Auslandseinsätze) Schriftliche gutachterliche Äußerung z. B. bei Stornierung einer Reise/Reiserücktritt Seite: 109 Abrechnungsbeispiel nach GOÄ: FSME-Reiseimpfung 1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) GOÄ-Nr.: 3 Eingehende Beratung (in diesem Fall reisemedizinisch) Faktor 2,3 Faktor 3,5 20,11 EUR 30,60 EUR Faktor 2,3 Faktor 3,5 2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) GOÄ-Nr.: 1 Beratung 10,73 EUR 16,32 EUR 5/ 7 Symptombezogene Untersuchung/ Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems 10,73 EUR 21,45 EUR 16,32 EUR 32,64 EUR Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis 10,73 EUR 16,32 EUR 375 3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils GOÄ-Nr.: 375 Seite: 110 Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis Faktor 2,3 Faktor 3,5 10,73 EUR 16,32 EUR Verordnung auf dem Privatrezept Seite: 111 Kostenerstattung Patientenerklärung – Inanspruchnahme von individuellen Gesundheitsleistungen Persönliche Erklärung des Patienten/der Patientin: Ich, Name_____________________________________ Vorname_________________________________________ Straße___________________________________ PLZ______________ Nr.______ Ort________________________ Arbeitgeber_________________________________________________________________________________ wünsche die private Behandlung folgender außervertraglicher Leistung(en), die mir auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie nachfolgend berechnet wird/werden: Leistung __________________________ __________________________ __________________________ Ziffer x Faktor ______________ ______________ ______________ Betrag ________________ ________________ ________________ Die Gesamtkosten betragen: Es ist mir bekannt, dass diese Leistung(en) nicht zum Leistungsumfang meiner Krankenversicherung gehören und deshalb die Kosten von ihr eventuell nicht übernommen oder erstattet werden. Ort:___________________________________________ Datum:____________________________ Praxisstempel Unterschrift Arzt/Ärztin________________________ Seite: 112 Unterschrift Patient(in)_______________________ Ich habe ein Exemplar dieser Vereinbarung erhalten. Kostenerstattung Name Straße PLZ Ort Telefonnummer Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte) Krankenkasse Straße PLZ Ort 3. Mai 2014 Kostenerstattung Auslandsreiseschutzimpfungen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer geplanten Urlaubsreise nach (Urlaubsziel) habe ich mich gegen (Impfung bzw. Impfungen) impfen lassen. Beigefügt erhalten Sie die Rechnung für die Impfung(en) mit der Bitte um Erstattung der mir entstandenen Kosten auf folgendes Konto: Kontonummer: Bankleitzahl (BLZ): Geldinstitut: Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung! Freundliche Grüße Seite: 113 Anlage: Originalrechnung Kostenerstattung – Übersicht CRM: Kostenerstattung – Beispiele: max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl. Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen 80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle Reiseimpfungen 50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen: Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach GOÄ bis max. 2,3facher Satz volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf. abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen Seite: 115 Seite: Name 116 des Referenten 26.04.2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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