Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5438 - Dauern kriminaltechnische Untersuchungen und Auswertungen in Niedersachsen zu lange? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg und Thomas Adasch (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 18.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.04.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Am 05.01.2015 berichtete die Welt in ihrer Onlineausgabe unter dem Titel „Wie die Datenflut Kriminelle vor Strafe schützt“, dass aufgrund einer rasch wachsenden Zahl von auszuwertenden Computerfestplatten, Mobiltelefonen, DVDs und USB-Sticks Staatsanwälte zunehmend Schwierigkeiten hätten, die Fristen zur Beweisaufnahme einzuhalten, und deswegen Prozesse zu platzen drohten. Ebenfalls sei die Anzahl der DNA-Proben dramatisch gestiegen. Die kriminaltechnischen Institute seien überlastet, dies gelte auch für Niedersachsen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Unternimmt die Landesregierung etwas, um Staatsanwaltschaften und Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?“, Drucksache 17/2980, S. 86 bis 88, erklärte die Landesregierung am 20.02.2015, dass sie der steigenden Anzahl der molekulargenetischen Untersuchungsfälle durch eine verbesserte Personal- und Sachausstattung sowie durch Vergabe von Untersuchungsaufträgen an externe private Dienstleister begegnet sei und sie hierdurch eine Verkürzung der Untersuchungszeiten erreicht habe. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die kriminalistische Verdachtsgewinnung und der Beweis von Tat und Täterschaft gründen auf Personen- und Sachbeweisen. Die Landesregierung sieht dabei in der Sicherung und Auswertung von möglichen Beweismitteln sowie der kriminalistischen Bewertung im Hinblick auf erkennbare objektiv nachvollziehbare Tatbeteiligungen und Tatbeiträge einen der bedeutendsten Faktoren im Ermittlungsverfahren. Insofern sind kriminaltechnische Untersuchungsergebnisse von zentraler Bedeutung. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Untersuchungsstellen orientieren sich u. a. an dem Bedarf der Auftraggeber, um eine hohe Untersuchungsqualität und eine möglichst kurze Untersuchungsdauer zu gewährleisten. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 Das Kriminaltechnische Institut (KTI) im Landeskriminalamt Niedersachsen untersucht insbesondere für die Polizei Niedersachsen Asservate in Strafverfahren, dokumentiert die Untersuchungsergebnisse in Gutachten und vertritt diese gegebenenfalls in Hauptverhandlungen. Im Bedarfsfall werden Untersuchungsaufträge an andere Kriminaltechnische Institute bzw. private Dienstleiter nach vergaberechtlichen Regelungen vergeben. Das KTI und die Polizeidienststellen in Niedersachsen beauftragen dazu erforderlichenfalls bei privaten Dienstleistern die Untersuchung von einem oder mehreren Asservaten. Das Untersuchungsergebnis wird auch vom privaten Dienstleister regelmäßig in einem schriftlichen Gutachten festgehalten. Bei den nachfolgenden Antworten sind gegebenenfalls erforderliche Beauftragungen von Nachuntersuchungen nicht enthalten. Soweit sich die Fragen auf die „Dauer von Gutachtenerstellung“ beziehen, wird bei der Beantwortung jeweils der Zeitraum vom Eingang eines Untersuchungsauftrages im KTI bzw. bei einem privaten Dienstleister bis zur Beendigung der Untersuchung durch die Absendung des Gutachtens zugrunde gelegt. Statistiken über die Anzahl der Fälle, in denen Gutachten im Allgemeinen und Gutachtenvergaben an private Dienstleiter im Speziellen erfolgt sind, sind weder über das staatsanwaltschaftliche Programm „web.sta“ abrufbar noch anderweitig verfügbar. Eine Datengewinnung, die zur Beantwortung der Fragen mit staatsanwaltschaftlichem Bezug erforderlich wäre, würde daher eine händische Einzelauswertung aller Verfahrensakten erforderlich machen, die zum einen kurzfristig nicht durchführbar ist und zudem mit einem derart hohen Arbeitsaufwand verbunden wäre, dass er ohne Zurückstellung der eigentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht möglich wäre. 1. In wie vielen Fällen und wann im Einzelnen sind in Niedersachsen seit 2013 private Dienstleister durch Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften mit der Erstellung von DNA-Gutachten beauftragt worden? Durch niedersächsische Polizeibehörden wurden in den Jahren 2013 bis 2016 (Stichtag 31.03.2016) insgesamt 9 584 DNA-Untersuchungen an private Dienstleister in Auftrag gegeben. 2013 = 3 298 Untersuchungen, 2014 = 2 836 Untersuchungen, 2015 = 2 145 Untersuchungen, 2016 = 1 305 Untersuchungen. 2. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Erstellung von DNAGutachten durch beauftragte private Dienstleister (bitte nach Jahren und Anzahl der Gutachten aufschlüsseln)? Der Zeitraum vom Eingang eines Untersuchungsauftrages bei einem privaten Dienstleister bis zur Beendigung der Untersuchung durch Absendung des Gutachtens wird durch die niedersächsische Polizei in der Regel nicht erfasst. Soweit entsprechende Daten bei den Polizeibehörden bekannt und mitgeteilt wurden, ergibt sich folgender Durchschnitt, der insofern keinen landesweiten Durchschnitt wiedergibt: 2013 = 30,0 Tage, 2014 = 47,5 Tage, 2015 = 60,0 Tage, 2016 (Stand 31.03.2016) = 30,0 Tage. Seit 2015 besteht eine vergabevertragliche Regelung, dass der Unterauftragnehmer bei monatlicher Zulieferung von 200 Vorgängen durch das KTI diese binnen sechs Wochen abschließend bearbeitet. Dieser Zeitraum wird im Wesentlichen eingehalten. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode 3. Drucksache 17/5641 Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Erstellung von DNAGutachten bei der Polizei bzw. dem LKA in Niedersachsen in den Fällen, in denen die Gutachtenerstellung nicht an private Dienstleister vergeben wurde (bitte nach Jahren und Anzahl der Gutachten aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung wird als Zeitraum der Eingang eines Untersuchungsauftrags in der zuständigen Fachgruppe des KTI bis zur Beendigung der Untersuchung durch Absendung des Gutachtens definiert („Verweilzeit“). Dabei ist zu berücksichtigen, dass – Asservate die Untersuchung durch mehrere Fachgruppen des KTI erfordern können („multiple Spurenträger“). Dazu werden aus dem ursprünglichen singulären Untersuchungsauftrag einer Polizeidienststelle im KTI automatisch für jede betroffene Fachgruppe gesonderte Aufträge generiert. – in hoch priorisierten oder herausragenden komplexen Untersuchungsfällen den Dienststellen die für die Ermittlungsführung besonders relevanten Untersuchungsergebnisse in geeigneter Weise vorab übermittelt werden. Die Verschriftlichung des Gesamtergebnisses erfolgt aus pragmatischen oder fachlichen Gründen zum Teil später. Diese besondere Erledigungsform kann in automatisierten statistischen Erhebungen nicht berücksichtigt werden. – die statistische Messgröße „durchschnittliche Untersuchungszeit“ bzw. die durchschnittliche Verweilzeit der Quotient aus der Summe der Zeitwerte aller in einem definierten Zeitraum abgeschlossenen Untersuchungsaufträge und der Summe aller Untersuchungsaufträge ist. Nach hiesiger Bewertung hat diese Messgröße in einem so inhomogenen Bereich wie der Untersuchung von Asservaten in Strafverfahren nur sehr begrenzte Aussagekraft, da insbesondere die Deliktsschwere des Untersuchungsanlasses, die Asservatenmengen pro Fall sowie der Untersuchungsaufwand und eine mögliche Priorisierung pro Fall außer Acht gelassen werden. Die Unterschiedlichkeit der durch die o. a. Berechnung als gleichartig bewerteten Fälle wird an folgenden Beispielen deutlich: Fall 1 - DNA: Molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen nach § 81 g StPO - einfachster Untersuchungsfall Die Probe wird in einem durch starke Routinen geprägten Untersuchungslauf analysiert und von einer/einem Sachverständigen in kurzer Zeit begutachtet. Verweilzeit pro Fall: wenige Tage. Bearbeitungszeit pro Fall: wenige Stunden. Fall 2 - DNA: Molekulargenetische Untersuchungen für die Mordkommission „Kanal“ - komplexer und komplizierter Fall Am 03.08.2015 wurden in Hannover im Mittellandkanal Leichenteile einer unbekannten Person aufgefunden. Der Vorgang umfasst derzeit 26 DNA-Untersuchungsaufträge, die von der sachbearbeitenden Dienststelle in der Zeit vom 04.08.2015 bis zum 12.02.2016 gestellt wurden. Das erste Gutachten ist am 26.01.2016 erstellt worden und beinhaltet die spurenkundliche Befassung mit über 100 Asservaten (Umfang 67 Seiten). Ein Folgegutachten ist am 30.03.2016 abgeschlossen worden. Momentan werden mehrere Asservate mit dem überaus personal- und ressourcenintensiven Verfahren der Einzelhautschuppenpräparation spurensicherungstechnisch untersucht. Aktuell sind bereits ca. 450 DNA-Proben analysiert worden. Der Untersuchungskomplex ist noch nicht abgeschlossen. Fall 3 - DNA: Sexueller Missbrauch eines Kindes - besonders beschleunigte Untersuchungen weniger Asservate Am Tatort wurden Körperflüssigkeiten gesichert und nach Rücksprache mit dem KTI zwei Tage nach der Tat per Kurier nach Hannover verbracht. Die Analyse wurde sofort durchgeführt und das Ergebnis des Abgleichs des Spurenprofils mit der DNA-Analysedatei am Folgetag fernmündlich übermittelt. Der Tatverdächtige konnte kurzfristig festgenommen werden. Das Gutachten wurde fünf Tage nach Eingang der Tatortspur abgeschlossen. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 Fall 4 - Btm: Illegale Einfuhr von 439 kg Kokain - komplexer Fall Die toxikologischen Untersuchungen der 202 Asservate erfolgten in der Zeit vom 10.08.2015 bis 04.02.2016 und erforderten 514,5 Personalstunden einer Assistenz. Das Gutachten konnte am 11.03.2016 abgeschlossen werden. Die Begutachtung durch die Sachverständige erforderte 117,5 Stunden. Fall 5 - Btm: Allgemeiner Verstoß gegen das BtmG - besondere Eilbedürftigkeit weniger Asservate Nach Sicherstellung einer kleinen Menge Btm sind durch die sachbearbeitende Dienststelle strafprozessuale Folgemaßnahmen geplant. Das toxikologische Gutachten ist für die Beantragung der strafprozessualen Maßnahmen unverzichtbar. Untersuchung und Erstellung des Gutachtens sind nach drei Tagen beendet. Fall 6 - Speichermedien: Wirtschaftskriminalität, Ermittlungen stehen in besonderem Fokus der Öffentlichkeit - komplexer und komplizierter Fall Mitarbeiter des KTI unterstützen die Ermittlungsführung bei den ersten Durchsuchungsmaßnahmen im Oktober 2015. Die Auswertung der Datenträger beginnt am Folgetag und dauert noch an. Das Ende der Untersuchung ist offen. Fall 7 - Speichermedien: Auslesen eines Mobiltelefons - besondere Eilbedürftigkeit Die ausgelesenen Daten werden noch am Tag des Eingangs des Asservats der ermittlungsführenden Dienststelle bereitgestellt. Der Untersuchungsbericht wird nachgesandt. Die durchschnittliche „Verweildauer“ von DNA-Untersuchungen im KTI beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 = 138 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2014 = 84 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 = 65 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2016 = 84 Tage, Die Anzahl der erstellten Gutachten kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden. 4. In welchen Fällen und bei welchen Delikten erfolgt eine Priorisierung in der Bearbeitung eines DNA-Gutachtens? Eine Priorisierung erfolgt mit nachfolgender Gruppierung: Gruppe I (höchste Priorität) Hierunter fallen Spuren aus den „Katalogstraftaten“ gemäß § 100 a StPO (Straftaten gegen das Leben, Sexual-, Brand-, Raub- und Erpressungsdelikte, Verbrechen nach dem BtMG, erkannte Straftatenserien) und Terminsachen (z. B. Haftsachen). Gruppe II (mittlere Priorität) Hierunter fallen Spuren aus anderen Delikten als Gruppe I. Gruppe III (ohne Priorität) Hierunter fallen Spuren aus anderen Delikten als Gruppe I und II ohne Priorisierung. Gruppe IV (unterhalb der Untersuchungsschwelle) Hierunter fallen Spuren mit nicht ausreichender Spurenqualität. Die Priorisierung ist im Juli 2015 angepasst worden. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode 5. Drucksache 17/5641 Wie lange dauerte die Erstellung eines DNA-Gutachtens durchschnittlich seit 2013 bis heute jeweils in den Fällen, in denen eine Priorisierung erfolgte, und wie lange dauerte sie in den Fällen, in denen keine Priorisierung erfolgte (bitte nach Jahren und Anzahl aufschlüsseln)? Eine exakte Ermittlung der deliktspezifischen Durchschnittswerte ist bei der Vielzahl der Untersuchungsaufträge nur mit einem hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand möglich und bisher nicht betrieben worden. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass seit dem Jahr 2013 bis zum Berichtsdatum der Zeitraum zwischen der Beantragung einer DNA-Untersuchung und der Mitteilung des Untersuchungsergebnisses durch das KTI insbesondere für die nicht priorisierten Delikte erheblich verkürzt werden konnte. Mit der mittlerweile eigeführten elektronischen Schnittstelle zwischen dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NIVADIS und dem Vorgangsverwaltungssystem (VVS) des KTI wird zukünftig ein neuer Datenbestand in NIVADIS zur Verfügung stehen, der eine deliktische Auswertung ermöglichen könnte. 6. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute jeweils im Ländervergleich die Erstellung eines DNA-Gutachtens (bitte nach Jahren und Anzahl aufschlüsseln)? Entsprechende bzw. vergleichbare Daten anderer Bundesländer liegen der Landesregierung nicht vor. 7. In wie vielen Fällen und wann im Einzelnen sind in Niedersachsen seit 2013 private Dienstleister durch Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften mit der Erstellung von forensisch-toxikologischen Drogengutachten und sogenannten Wirkstoffgutachten beauftragt worden (bitte aufschlüsseln nach Art der Gutachten und Jahren)? Durch niedersächsische Polizeibehörden wurden in den Jahren 2013 bis 2016 (Stichtag 31.03.2016) insgesamt 1 212 Untersuchen von Körperflüssigkeiten zur Feststellung von Drogenoder Arzneimittelkonsum an private Dienstleister in Auftrag gegeben. 2013 = 404 Untersuchungen, 2014 = 353 Untersuchungen, 2015 = 455 Untersuchungen, 2016 = keine Untersuchungen. 8. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Erstellung von forensisch-toxikologischen Drogengutachten und von sogenannten Wirkstoffgutachten durch beauftragte private Dienstleister (bitte nach Art und Anzahl der Gutachten und Jahren aufschlüsseln)? Der Zeitraum vom Eingang eines Untersuchungsauftrages bei einem privaten Dienstleister bis zu Beendigung der Untersuchung durch Absendung des Gutachtens wird durch die niedersächsische Polizei in der Regel nicht erfasst. Soweit entsprechende Daten bei den Polizeibehörden bekannt und mitgeteilt wurden, ergibt sich folgender landesweiter Durchschnitt: 2013 = 45 Tage, 2014 = 36 Tage, 2015 = 44,5 Tage, 2016 (Stand 31.03.2016) = 45 Tage. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode 9. Drucksache 17/5641 Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Erstellung von forensisch-toxikologischen Drogengutachten und sogenannten Wirkstoffgutachten durch die Polizei bzw. das LKA in den Fällen, in denen die Gutachtenerstellung nicht an private Dienstleister vergeben wurde (bitte nach Art und Anzahl der Gutachten und Jahren aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung wird als Zeitraum der Eingang eines Untersuchungsauftrags in der zuständigen Fachgruppe des KTI bis zur Beendigung der Untersuchung durch Absendung des Gutachtens definiert („Verweilzeit“). Die durchschnittliche „Verweildauer“ von toxikologischen Untersuchungen von Körperflüssigkeiten oder Wirkstoffuntersuchungen im KTI beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 = 148 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2014 = 120 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 = 163 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2016 = 137 Tage. Die Anzahl der erstellten Gutachten kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden und wäre mit einem Arbeitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung der eigentlichen Aufgaben der Polizei nicht möglich ist. 10. In welchen Fällen bzw. bei welchen Delikten erfolgt eine Priorisierung durch die Polizei bzw. das LKA bei der Erstellung von forensisch-toxikologischen Drogengutachten und bei sogenannten Wirkstoffgutachten? Priorisiert werden Fälle mit Untersuchungsaufträgen und konkreter Terminsetzung, zu Straftaten gemäß den „Katalogstraftaten“ des § 100 a StPO bzw. bei Haft- und Jugendsachen. 11. Wie lange dauerte die Erstellung von forensisch-toxikologischen Drogengutachten und von sogenannten Wirkstoffgutachten seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils in den Fällen, in denen eine Priorisierung erfolgte, und in den Fällen, in denen keine Priorisierung erfolgte (bitte nach Art und Zahl der Gutachten und nach Jahren aufschlüsseln)? Eine entsprechende Auswertung kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden und wäre mit einem nicht angemessenen Arbeitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung der eigentlichen Aufgaben der Polizei nicht möglich ist. 12. Wie lange dauerte die Erstellung von forensisch-toxikologischen Drogengutachten und von sogenannten Wirkstoffgutachten seit 2013 bis heute durchschnittlich jeweils im Ländervergleich (bitte nach Art und Zahl der Gutachten und Jahren aufschlüsseln)? Entsprechende bzw. vergleichbare Daten anderer Bundesländer liegen der Landesregierung nicht vor. 13. In wie vielen Fällen und wann im Einzelnen sind in Niedersachsen seit 2013 private Dienstleister durch Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften mit der Auswertung von elektronischen Speichermedien (Festplatten, Mobiltelefone, DVDs, USB-Sticks usw.) beauftragt worden? Durch niedersächsische Polizeibehörden wurden in den Jahren 2013 bis 2016 (Stichtag 31.03.2016) insgesamt drei Untersuchungen von elektronischen Speichermedien an private Dienstleister in Auftrag gegeben. 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 2013 = keine Untersuchungen, 2014 = keine Untersuchungen, 2015 = keine Untersuchungen, 2016 = drei Untersuchungen. 14. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Auswertung von elektronischen Speichermedien (Festplatten, Mobiltelefone, DVDs, USB-Sticks usw.) durch beauftragte private Dienstleister (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Bei den drei Untersuchungen (siehe Beantwortung der Frage 13) konnte ein Auftrag an einem Tag abgeschlossen werden. Die beiden weiteren Aufträge sind noch nicht abgeschlossen, sodass ein Durchschnittswert nicht ermittelt werden kann. 15. Wie lange dauerte durchschnittlich seit 2013 bis heute jeweils die Auswertung von elektronischen Speichermedien (Festplatten, Mobiltelefone, DVDs, USB-Sticks usw.) durch die Polizei bzw. das LKA in den Fällen, in denen die Auswertung nicht an private Dienstleister vergeben wurde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung wird als Zeitraum der Eingang eines Untersuchungsauftrags in der zuständigen Fachgruppe des KTI bis zur Beendigung der Untersuchung durch Absendung des Gutachtens definiert („Verweilzeit“). Die durchschnittliche „Verweildauer“ der Untersuchungen von elektronischen Speichermedien im KTI (Zentrale Datenverarbeitungsgruppe) beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 = 116 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2014 = 111 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 = 92 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2016 = 74 Tage. Die Anzahl der erstellten Gutachten kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden. Die durchschnittliche „Verweildauer“ der Untersuchungen von elektronischen Speichermedien in den Behörden (dezentrale Datenverarbeitungsgruppen) beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 = 37 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2014 = 26 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 = 28 Tage. Für das Jahr 2016 liegen keine aktuellen Werte vor. In diesem Zusammenhang wird zudem auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drs. 17/3165) vom 11.03.2015 verwiesen. 16. In welchen Fällen bzw. bei welchen Delikten erfolgt eine Priorisierung durch die Polizei bzw. das LKA in der Auswertung von elektronischen Speichermedien? Im KTI erfolgt die Auswertung von elektronischen Speichermedien gemäß folgender Priorisierung: Gruppe I (höchste Priorität) Spuren aus Katalogstraftaten gemäß § 100 a StPO (Straftaten gegen das Leben, Sexual-, Brand-, Raub- und Erpressungsdelikte, Verbrechen nach dem BtMG, erkannte Straftatenserien), Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Terminsachen (z. B. Haftsachen), 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 Gruppe II (mittlere Priorität) Spuren aus sonstigen Verbrechen und Serien-/Bandenkriminalität, soweit nicht als Gruppe I eingestuft, Gruppe III (ohne Priorität) Spuren aus anderen Delikten als Gruppe I und II. In der jüngeren Vergangenheit sind einige Untersuchungsaufträge zu Strafverfahren, die nicht zur Gruppe 1 gehören, aber in besonderem Maße im Fokus der Öffentlichkeit stehen, nach Einzelfallentscheidungen mit höchster Priorität bearbeitet worden. Die Polizeibehörden priorisieren entsprechende Fälle deliktsbezogen (z. B. Tötungs- und Kapitaldelikte, Staatsschutzdelikte bzw. sexueller Missbrauch/Kinder- und Jugendpornografie) bzw. nach zeitlicher Dringlichkeit (z. B. Haftsachen oder besondere Ermittlungsgruppen). Die Bearbeitung von Untersuchungsanträgen anderer Deliktsbereiche, die nicht priorisiert wurden, erfolgt nach Eingangsdatum. 17. Wie lange dauerte die EDV-Auswertung von elektronischen Speichermedien durchschnittlich seit 2013 bis heute jeweils in den Fällen, in denen eine Priorisierung erfolgte, und in den Fällen, in denen keine Priorisierung erfolgte? Eine entsprechende Auswertung kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden. 18. Wie lange dauerte seit 2013 jeweils im Ländervergleich die Auswertung von elektronischen Speichermedien durch die Polizei und das LKA (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Entsprechende bzw. vergleichbare Daten anderer Bundesländer liegen der Landesregierung nicht vor. 19. In wie vielen Fällen und wann im Einzelnen sind in Niedersachsen seit 2013 private Dienstleister durch Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften mit der Erstellung von Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten beauftragt worden? Es ist keine entsprechende Beauftragung erfolgt. 20. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Erstellung von Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten durch beauftragte private Dienstleister (bitte nach Jahren und Art und Zahl der Gutachten aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 19. 21. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute im Durchschnitt jeweils die Erstellung von Schuhabdruck- und Reifenspurgutachten bei der Polizei bzw. dem LKA in Niedersachsen in den Fällen, in denen die Gutachtenerstellung nicht an private Dienstleister vergeben wurde (bitte nach Jahren und Art und Zahl der Gutachten aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung wird als Zeitraum der Eingang eines Untersuchungsauftrags in der zuständigen Fachgruppe des KTI bis zur Beendigung der Untersuchung durch Absendung des Gutachtens definiert („Verweilzeit“). 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 Untersuchungen erfolgen ausschließlich im KTI. Die durchschnittliche „Verweildauer“ von Untersuchungen von Schuh- oder Reifenspuren im KTI beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 = 107 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2014 = 72 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 = 54 Tage, den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2016 = 32 Tage. Die Anzahl und Art der erstellten Gutachten kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden. 22. In welchen Fällen und bei welchen Delikten erfolgt eine Priorisierung in der Bearbeitung von Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten? Bis Ende 2015 wurden Untersuchungsaufträge mit entsprechender Terminsetzung priorisiert. Im ersten Quartal 2016 ist - in Abstimmung mit den Leitern der Generalstaatsanwaltschaften - eine Schwelle für die Annahme von Untersuchungsaufträgen für die Individualuntersuchung von Abdruckspuren (unmittelbarer Vergleich von Tatortspuren mit sichergestellten Schuhen/Reifen) eingeführt worden. Derzeit werden Untersuchungsanträge auf Individualvergleich nur noch beim Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen angenommen: a) Es handelt sich um ein Kapitaldelikt nach § 100 a StPO. b) Der Individualvergleich ist der einzige forensische Ansatz zur Aufklärung der Tat oder zur maßgeblichen Unterstützung der Ermittlungen in herausragenden Ermittlungskomplexen (täterorientierte Ermittlungen durch Ermittlungseinheiten mit besonderer Aufbauorganisation und definiertem Ermittlungsauftrag). c) Eine positive Einzelfallentscheidung nach Durchführung einer Spurenkonferenz (unmittelbare Besprechung von Untersuchungsaufträgen zwischen der Sachbearbeitung und den Untersuchungsbereichen des KTI). 23. Wie lange dauerte die Erstellung von Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten durchschnittlich seit 2013 bis heute jeweils in den Fällen, in denen eine Priorisierung erfolgte, und in den Fällen, in denen keine Priorisierung erfolgte (bitte nach Jahren und Art und Zahl der Gutachten aufschlüsseln)? Eine entsprechende Auswertung kann nur durch eine händische Einzelauswertung aller Vorgänge ermittelt werden. Mit der Einführung der elektronischen Schnittstelle zwischen dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NIVADIS und dem Vorgangsverwaltungssystem (VVS) des KTI wird mittelfristig ein neuer Datenbestand in NIVADIS zur Verfügung stehen, der nach bisheriger Einschätzung eine entsprechende Erhebung ermöglichen könnte. 24. Wie lange dauerte seit 2013 bis heute jeweils im Ländervergleich die Erstellung von Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten (bitte nach Jahren und Art und Zahl der Gutachten aufschlüsseln)? Entsprechende bzw. vergleichbare Daten anderer Bundesländer liegen der Landesregierung nicht vor. 25. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen aufgrund von Verzögerungen bei DNA-Untersuchungen, bei forensisch-toxikologischen Drogengutachten, bei 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 sogenannten Wirkstoffgutachten, bei Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien die Frist zur Beweisaufnahme nicht eingehalten werden konnte (bitte nach DNA-Untersuchungen, forensisch-toxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien getrennt und jeweils separat für jedes Jahr im Zeitraum von 2013 bis 2016 aufschlüsseln)? Statistiken über die Anzahl der Fälle, in denen Gutachten im Allgemeinen und Gutachtenvergaben an private Dienstleiter im Speziellen erfolgt sind, sind nicht verfügbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 26. Wie lange haben sich die einzelnen Verfahren jeweils verzögert (bitte nach DNAUntersuchungen, forensisch-toxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und EDV-Auswertungen getrennt und jeweils separat für jedes Jahr im Zeitraum von 2013 bis 2016 aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 25. 27. Wie viele Verzögerungsrügen hat es deswegen in wie vielen Verfahren gegeben, und was war jeweils Gegenstand der Verfahren (bitte nach DNA-Untersuchungen, forensisch-toxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien getrennt und jeweils separat für jedes Jahr im Zeitraum von 2013 bis 2016 aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 25. 28. In wie vielen Strafverfahren haben Gerichte wegen Verzögerungen bei der Erstellung von DNA-Gutachten, forensisch-toxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien seit 2013 Strafen gemildert wegen sogenannter überlanger Verfahrensdauer, und welche Delikte waren jeweils Gegenstand der Verfahren? Siehe Antwort zu Frage 25. 29. In wie vielen Fällen seit 2013 haben Gerichte Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte aus der Untersuchungshaft wegen überlanger Verfahrensdauer entlassen, die auch auf Verzögerungen bei der Erstellung von DNA-Gutachten, forensisch-toxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien beruhte, und welche Delikte waren jeweils Gegenstand der Verfahren? Siehe Antwort zu Frage 25. 30. Wie viele Bedienstete waren in Niedersachsen seit 2013 bis heute jeweils bei der Polizei und dem LKA mit DNA-Untersuchungen, forensisch-toxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien befasst, und welche Qualifikation haben diese Bediensteten jeweils? Gemäß Organisationserlass der Polizei nimmt das LKA NI im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion u. a. die Aufgabe „kriminaltechnische, kriminalwissenschaftliche und erkennungsdienstliche Untersuchungen durchzuführen und Gutachten zu erstatten“ durch das KTI wahr; es vertritt die Gutachten vor Gericht und unterstützt in besonderen Fällen die Tatortarbeit. Auftraggeber des KTI sind 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 dabei insbesondere Organisationseinheiten der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Verwaltungsbehörden. Im KTI ist mit Stand 31.03.2016 die nachfolgende Anzahl von Beschäftigen in den einzelnen Untersuchungsbereichen eingesetzt: Untersuchungsbereich DNA-Untersuchungen Körperflüssigkeiten, Wirkstoffe Elektronische Speichermedien Schuh-und Reifenspuren Sachverständige 13 3 5 5 Assistenzkräfte 26 8 5 nicht erforderlich Verwaltungskräfte 8 1 nicht erforderlich 2 Hinzu kommen vier Verwaltungskräfte in der zentralen Eingangsstelle des KTI, die für die Erfassung der eingehenden Untersuchungsaufträge zuständig sind, sowie aktuell drei Sachverständige in der Ausbildung im Bereich der Untersuchungen von Schuh- und Reifenspuren. Den dezentralen Datenverarbeitungsgruppen der Polizeibehörden, die sich mit der Auswertung von elektronischen Speichermedien befassen, gehörten bzw. gehören die nachfolgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte und Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte) an: 2013 = 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2014 = 107 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2015 = 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Personalbestand einer Organisationseinheit und so auch des KTI unterliegt bedingt durch z. B. Ruhestände oder Veränderungswünschen der Beschäftigten immer Schwankungen. Frei werdende DP und/oder AP werden in solchen Fällen zeitnah ausgeschrieben und nach der entsprechenden Personalauswahl schnellstmöglich wiederbesetzt. Die im KTI eingesetzten Beschäftigten verfügen über nachfolgende Qualifikationen: Bereich DNA-Untersuchungen Sachverständige/Sachverständiger – Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universitätsdiplom oder M.Sc.) in einer biowissenschaftlichen Disziplin („Life Siences“), – Promotion zur/zum Dr. rer. nat oder vergleichbarer Abschluss, – Fundierte Vorkenntnisse oder umfassende praktische Vorerfahrungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Arbeitsplatz. Technische Assistenz – Staatliches Examen als technische Assistenz in einer biowissenschaftlichen Disziplin. Verwaltungskraft – Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. alternativ: – Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, vorzugsweise als Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation oder als Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter. Bereich toxikologische Untersuchungen Sachverständige/Sachverständiger – Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universitätsdiplom oder M.Sc.) in einer chemischen Disziplin, – Promotion zur/zum Dr. rer. nat oder vergleichbarer Abschluss, 11 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode – Drucksache 17/5641 fundierte Vorkenntnisse oder umfassende praktische Vorerfahrungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Arbeitsplatz. Technische Assistenz – Erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung als chemisch/technische Assistentin/chemisch/technischer Assistent mit staatlicher Anerkennung. Verwaltungskraft – Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, alternativ: – Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, vorzugsweise als Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation oder als Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellter. Bereich Schuh- und Reifenspuren Hier ist die Besetzung der Dienstposten und Arbeitsplätze sowohl durch Tarifpersonal als auch Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte möglich. a) Anforderungen an Tarifpersonal für den Einsatz als Sachverständige/Sachverständiger: Erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium „Forensic Science“ oder vergleichbares technisches oder naturwissenschaftliches Studium b) Anforderungen an PVB/-in für den Einsatz als Sachverständige/Sachverständiger: Erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium Bereich Speichermedien im KTI Hier ist die Besetzung der Dienstposten und Arbeitsplätze sowohl durch Tarifpersonal als auch Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte möglich. a) Tarifpersonal für den Einsatz als Sachverständige/Sachverständiger: – Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Informatik, – Spezifische Vorkenntnisse in Bezug auf den ausgeschriebenen Arbeitsplatz. b) PVB/-in für den Einsatz als Sachverständige/Sachverständiger: – Erfolgreich abgeschlossenen Fachhochschulstudium, – Spezifische Vorkenntnisse in Bezug auf den ausgeschriebenen Dienstposten. Verwaltungskraft in der Zentralen Eingangsstelle des KTI – Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, alternativ: – Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, vorzugsweise als Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation oder als Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellter. Qualifikationen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den regionalen Polizeidirektionen (DVGen) Eine entsprechende Qualifikation für die Wahrnehmung einer Tätigkeit in einer DVG wird über die ursprüngliche Ausbildung hinaus, die sehr unterschiedlich sein kann und von abgeschlossenem Fachhochschulstudium bis hin zu geeigneten Ausbildungsgängen reicht, durch spezielle Aus- und Fortbildungsmodule erworben, die durch die Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) angeboten werden. 12 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 Weitergehend wird durch Eigenstudium (u. a. Webinare) und Nutzung der vorhandenen Netzwerkstrukturen gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVG fortlaufend über neue technische Innovationen und Untersuchungsmöglichkeiten informiert sind. 31. Sind entsprechende Stellen bei der Polizei und dem LKA unbesetzt? In den regionalen Polizeidirektionen und dem LKA NI sind zurzeit nachfolgende Stellen vakant: Behörde LKA NI Polizeidirektion Hannover Polizeidirektion Oldenburg vakante Stellen 2 1 4 32. Sofern Stellen unbesetzt sein sollten: Wie viele Stellen sind seit wann unbesetzt? Behörde LKA NI Polizeidirektion Hannover Polizeidirektion Oldenburg Vakanz seit: 6 bzw. 1 Monat 8 Monaten 3 Monaten 33. Welche Qualifikationen müssen die Bediensteten von Polizei und LKA für diese Tätigkeiten vorweisen können? Siehe hierzu die Antwort der Frage 30. 34. Wie viele Altersabgänge gab es seit 2013 bei diesen Bediensteten, und wie viele werden es voraussichtlich 2016 und 2017 sein? Im Zeitraum 2013 bis zum 01.04.2016 gab es insgesamt fünf „Altersabgänge“. Bis zum Jahr 2017 werden weitere vier Bedienstete die Altersgrenze erreichen. 35. Welche Kosten sind durch die Beauftragung externer Dienstleister durch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften für die Erstellung von DNA-Gutachten, forensischtoxikologischen Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und die Auswertung von elektronischen Speichermedien seit 2013 in Niedersachsen entstanden (bitte für jedes Jahr und nach Art der Gutachten separat aufschlüsseln und Gesamtsumme angeben)? Durch die Beauftragung externer Dienstleister durch niedersächsische Polizeibehörden sind folgende Kosten entstanden: DNA-Untersuchungen 2013 2014 2015 bis 31.03.2016 Gesamtsumme 1 2 Toxikologische Untersu- Untersuchungen Untersuchunchungen von Körpervon elektr. Spei- gen von flüssigkeiten oder Wirk- chermedien Schuh- und stoffuntersuchungen Reifenspuren 436.723 Euro 59.851 Euro 402.504 Euro 31.776 Euro 332.886 Euro 37.717 Euro 1 2 16.506 Euro 529 Euro 1.188.619 Euro 129.344 Euro 529 Euro - kassenwirksam; die nächste Rechnung über 119 000 Euro liegt bereits vor. 1. Fall, weitere Fälle sind noch in der Bearbeitung; siehe Antwort zur Frage 14 13 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 36. Dauern kriminaltechnische Untersuchungen und Auswertungen in Niedersachsen zu lange? Die Landesregierung kann keine vermeidbaren Verzögerungen bei der Dauer von kriminaltechnischen Untersuchungen erkennen. Sie misst dem Sachbeweis in der Kriminalitätsbekämpfung eine herausragende Bedeutung bei. Insofern ist es für die Verfahrensführung entscheidend, möglichst zeitnah entsprechende Untersuchungen durchzuführen und Gutachten zu erstellen. Die hierzu getroffenen und geplanten Maßnahmen sind geeignet, die erforderlichen Untersuchungsergebnisse zeitnah zur Verfügung zu stellen. 37. Mit Blick auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Unternimmt die Landesregierung etwas, um Staatsanwaltschaften und Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?“, Drucksache 17/2980, S. 86 bis 88: Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 im Einzelnen wann ergriffen, um DNA-Untersuchungen, forensisch-toxikologische Drogengutachten, Wirkstoffgutachten, Schuhabdruck- und/oder Reifenspurgutachten und Auswertungen von elektronischen Speichermedien zu beschleunigen? Für alle Untersuchungsbereiche des KTI wurde im Jahr 2016 die elektronische Schnittstelle zwischen dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Niedersachsen „NIVADIS“ und dem Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem des KTI eingeführt. Für den Bereich der DNA-Untersuchungen wurden folgende Maßnahmen mit dem Ziel einer Beschleunigung umgesetzt: Im Jahr 2013 fand der Austausch von zwei Genetic-Analyzer-Maschinen gegen Geräte der modernsten Baureihe statt. Im Jahr 2014 wurden zwei weitere Genetic-Analyzer-Maschinen gegen Geräte der modernsten Baureihe ausgetauscht und ein Labor für die Einzelhautschuppen-Analytik eingerichtet. Zudem ist eine weitere Initiative mit dem Ziel der Steigerung der Effektivität der Vorgehensweise der Polizei bei der Suche und Sicherung von DNA-Spuren, dem zielgerichteten Einsatz der DNASpuren im Ermittlungsverfahren und der Beschleunigung der forensischen Untersuchung im KTI eingeleitet worden. Die Empfehlungen aus der „Qualitätsoffensive DNA-Untersuchung 2014“ sind 2015 in ein Umsetzungskonzept überführt worden. Erste Maßnahmen sind im 2. Quartal 2015 umgesetzt worden. Im Jahr 2016 ist die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Umsetzungskonzept zur o. a. „Qualitätsoffensive DNA-Untersuchung 2014“ durch Bereitstellung der Haushaltsmittel für die damit verbundenen Investitionen für Laborroboter, Laborgeräte und Laboreinrichtung vorgesehen. Mit dem Ziel der Verkürzung der Untersuchungszeiten wurden für den Bereich der toxikologischen Untersuchungen im KTI im Jahr 2016 zwei zusätzliche Stellen Technische Assistenz für den Bereich „Wirkstoffgutachten“ zugewiesen. Weiterhin wurden zwei Stellen „Technische Assistenz“ und eine Stelle Sachverständiger und Ergänzung der technischen Ausstattung mit dem Ziel zugewiesen, durch Ausweitung der Untersuchungsmengen im Bereich „Untersuchung von Körperflüssigkeiten auf Drogenkonsum“ die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Für die Auswertung von Speichermedien erfolgte neben der Schwerpunktsetzung bei der Bekämpfung von Cybercrime die Zuweisung einer weiteren Beschäftigtenstelle für forensische Untersuchungen im KTI. 38. Hat die Landesregierung den Erfolg bzw. die Wirkung der einzelnen Maßnahmen evaluiert? Nein. 14 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 39. Wenn ja, wann, wie und mit welchem konkreten Ergebnis? Siehe Antwort zu Frage 38. 40. Wenn nein, warum nicht? Der Erfolg von bisher veranlassten Maßnahmen zur Optimierung der Untersuchungsabläufe war unmittelbar beobachtbar bzw. in der praktischen Anwendung feststellbar. Insofern wird die Erforderlichkeit einer Evaluierung einzelner Maßnahmen nicht gesehen. (Ausgegeben am 29.04.2016) 15
© Copyright 2024 ExpyDoc