FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Wahl-FAQ – Beschäftigte Wann wird gewählt? Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr. Welche Gremien werden gewählt? - Senat Fakultätsräte Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + Beraterinnen für die Aufgabengebiete Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten Welche Arten der Wahl gibt es? Einige Wahlen finden in Form einer Listenwahl statt, andere als Personenwahl. Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen? Jede und jeder Wahlberechtigte kann sich selbst oder andere Personen innerhalb seiner Gruppe zur Wahl vorschlagen. Die Wahlleitenden stellen Formblätter zur Verfügung, auf denen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bereich einzutragen sind. Zudem muss die Kandidatin oder der Kandidat mit eigenhändiger Unterschrift bestätigen, dass sie oder er mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist. Für die Listenwahl kann außerdem der Name der Liste vermerkt sein. Welche Regelungen zum Frauenanteil sind zu beachten? Das Hochschulgesetz sieht vor, dass Gremien einen Frauenanteil von 50 Prozent haben sollen. Die Listen sollten paritätisch (50:50) mit Männern und Frauen besetzt sein; ist dies nicht der Fall, ist eine Begründung erforderlich. Die Gleichstellungskommission empfiehlt, Wahllisten alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen. 1 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Senat Hochschullehrende Wissenschaftliche Mitarbeitende Mitarbeitende in Technik und Verwaltung 12 5 5 Dauer der Amtszeit 2 Jahre 2 Jahre 4 Jahre Art der Wahl Listenwahl Anzahl der Sitze Wählbar und wahlberechtigt Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die bis einschließlich 25. April hauptberuflich an der TU Dortmund arbeiten. Aufgaben Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist das Gremium verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie weiterer Ordnungen der Hochschule und die Billigung von Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Darüber hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des Weiteren obliegen dem Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der Universität. Sitzungen Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Frist für Vorschläge 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter Prof. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat 2 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Fakultätsräte Hochschullehrende Wissenschaftliche Mitarbeitende Mitarbeitende in Technik und Verwaltung 8 (6)* 3 (2)* 1 Dauer der Amtszeit 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre Art der Wahl Listenwahl Anzahl der Sitze Wählbar und wahlberechtigt Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die der jeweiligen Fakultät angehören bis einschließlich 25. April hauptberuflich an der TU Dortmund arbeiten. Aufgaben Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und Lehre betreffen, und beschließt die Fachbereichsordnung sowie sonstige Ordnungen für den Fachbereich. Beispielsweise berät er über Habilitationen sowie über die Habilitations- und Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er beteiligt. Sitzungen je nach Fakultät Frist für Vorschläge 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter Prof. Dr. Wolfgang Rhode Fakultätsbeauftragte Fakultät für Mathematik: Andreas Langer Fakultät Physik: Heinz Hövel Fakultät für Chemie und Chemische Biologie: Markus Dzyk Fakultät für Informatik: Oliver Rüthing Fakultät Statistik: Max Wornowizki Fakultät Bio- u. Chemieingenieurwesen: Hans-Detlev Kühl Fakultät Maschinenbau: Bernd Dreißig Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: Wolfgang Endemann Fakultät Raumplanung: Laura Fahrenbruch Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen: Antonia Völkel Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Elke Klika Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie: Matthias Euteneuer Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Monika Klusenwirth Fakultät Humanwissenschaften und Theologie: Katja Crone Fakultät Kulturwissenschaften: Bernd Essmann Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften: Clemens Völlmecke * Die Angaben in Klammern beziehen sich auf Fakultäten mit weniger als 16 Hochschullehrenden. 3 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Gleichstellungsbeauftragte und Beraterinnen Anzahl der Sitze eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte eine Beraterin Bereich Wissenschaft eine Beraterin Bereich Verwaltung/Technik Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten Dauer der Amtszeit Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre Beraterinnen: 2 Jahre Gleichstellungsauftrage der Fakultäten: 2 Jahre Art der Wahl Personenwahl Wahlberechtigt Alle Vertreterinnen der jeweiligen Gruppe, die bis einschließlich 25. April hauptberuflich an der TU Dortmund arbeiten. Wählbar Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: Weibliche Angehörige der TU Dortmund, die über nachgewiesene fachliche Qualifikation verfügen (z.B. abgeschlossenes Hochschulstudium). Beraterin Bereich Wissenschaft: Weibliche Angehörige der TU Dortmund aus der Gruppe der Hochschullehrenden oder der wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Beraterin Bereich Verwaltung/Technik: Weibliche Angehörige der TU Dortmund aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung. Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten: Weibliche Angehörige der TU Dortmund an der jeweiligen Fakultät. Aufgaben Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und unterstützt die Belange von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils einer Stellvertreterin aus den Bereichen Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik. Sitzungen Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien Frist für Vorschläge 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter Prof. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de 4
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