Wahl-FAQ – Beschäftigte

FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Wahl-FAQ – Beschäftigte
Wann wird gewählt?
Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr.
Welche Gremien werden gewählt?
-
Senat
Fakultätsräte
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + Beraterinnen für die Aufgabengebiete Studium,
Wissenschaft und Verwaltung/Technik
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
Welche Arten der Wahl gibt es?
Einige Wahlen finden in Form einer Listenwahl statt, andere als Personenwahl.
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Jede und jeder Wahlberechtigte kann sich selbst oder andere Personen innerhalb seiner
Gruppe zur Wahl vorschlagen. Die Wahlleitenden stellen Formblätter zur Verfügung, auf
denen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bereich einzutragen sind. Zudem muss die
Kandidatin oder der Kandidat mit eigenhändiger Unterschrift bestätigen, dass sie oder er mit
dem Wahlvorschlag einverstanden ist. Für die Listenwahl kann außerdem der Name der
Liste vermerkt sein.
Welche Regelungen zum Frauenanteil sind zu beachten?
Das Hochschulgesetz sieht vor, dass Gremien einen Frauenanteil von 50 Prozent haben
sollen. Die Listen sollten paritätisch (50:50) mit Männern und Frauen besetzt sein; ist dies
nicht der Fall, ist eine Begründung erforderlich. Die Gleichstellungskommission empfiehlt,
Wahllisten alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen.
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Senat
Hochschullehrende
Wissenschaftliche
Mitarbeitende
Mitarbeitende in Technik
und Verwaltung
12
5
5
Dauer der Amtszeit
2 Jahre
2 Jahre
4 Jahre
Art der Wahl
Listenwahl
Anzahl der Sitze
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die bis
einschließlich 25. April hauptberuflich an der TU Dortmund
arbeiten.
Aufgaben
Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl
der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die
Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist
das Gremium verantwortlich für den Erlass und die Änderung
der Grundordnung sowie weiterer Ordnungen der Hochschule
und die Billigung von Planungsgrundsätzen für den
Hochschulentwicklungsplan. Darüber hinaus verfasst der Senat
Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des
Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu
den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den
Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des
Weiteren
obliegen
dem
Senat
Empfehlungen
und
Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst,
Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder
zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher
Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem Grundsätze für
gute
Beschäftigungsbedingungen
des
Personals
der
Universität.
Sitzungen
Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16
Uhr.
Frist für Vorschläge
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos
http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Fakultätsräte
Hochschullehrende
Wissenschaftliche
Mitarbeitende
Mitarbeitende in Technik
und Verwaltung
8 (6)*
3 (2)*
1
Dauer der Amtszeit
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
Art der Wahl
Listenwahl
Anzahl der Sitze
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die der
jeweiligen Fakultät angehören bis einschließlich 25. April
hauptberuflich an der TU Dortmund arbeiten.
Aufgaben
Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser
wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist
zuständig für alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und
Lehre betreffen, und beschließt die Fachbereichsordnung sowie
sonstige Ordnungen für den Fachbereich. Beispielsweise berät
er über Habilitationen sowie über die Habilitations- und
Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er
beteiligt.
Sitzungen
je nach Fakultät
Frist für Vorschläge
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
Fakultätsbeauftragte
Fakultät für Mathematik: Andreas Langer
Fakultät Physik: Heinz Hövel
Fakultät für Chemie und Chemische Biologie: Markus Dzyk
Fakultät für Informatik: Oliver Rüthing
Fakultät Statistik: Max Wornowizki
Fakultät Bio- u. Chemieingenieurwesen: Hans-Detlev Kühl
Fakultät Maschinenbau: Bernd Dreißig
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: Wolfgang
Endemann
Fakultät Raumplanung: Laura Fahrenbruch
Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen: Antonia Völkel
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Elke Klika
Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie:
Matthias Euteneuer
Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Monika Klusenwirth
Fakultät Humanwissenschaften und Theologie: Katja Crone
Fakultät Kulturwissenschaften: Bernd Essmann
Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften: Clemens Völlmecke
* Die Angaben in Klammern beziehen sich auf Fakultäten mit
weniger als 16 Hochschullehrenden.
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Gleichstellungsbeauftragte und Beraterinnen
Anzahl der Sitze
eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte
eine Beraterin Bereich Wissenschaft
eine Beraterin Bereich Verwaltung/Technik
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
Dauer der Amtszeit
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre
Beraterinnen: 2 Jahre
Gleichstellungsauftrage der Fakultäten: 2 Jahre
Art der Wahl
Personenwahl
Wahlberechtigt
Alle Vertreterinnen der jeweiligen Gruppe, die bis einschließlich
25. April hauptberuflich an der TU Dortmund arbeiten.
Wählbar
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: Weibliche Angehörige der
TU Dortmund, die über nachgewiesene fachliche Qualifikation
verfügen (z.B. abgeschlossenes Hochschulstudium).
Beraterin Bereich Wissenschaft: Weibliche Angehörige der TU
Dortmund aus der Gruppe der Hochschullehrenden oder der
wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Beraterin Bereich Verwaltung/Technik: Weibliche Angehörige
der TU Dortmund aus der Gruppe der Mitarbeitenden in
Technik und Verwaltung.
Gleichstellungsbeauftragte
der
Fakultäten:
Weibliche
Angehörige der TU Dortmund an der jeweiligen Fakultät.
Aufgaben
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung
des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und
unterstützt die Belange von Frauen, um bestehende
Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils
einer Stellvertreterin aus den Bereichen Studium, Wissenschaft
und Verwaltung/Technik.
Sitzungen
Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien
Frist für Vorschläge
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos
http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de
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