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Autounfall mit Autotür
Der Aussteigende trägt meist die Hauptschuld
Eine Autofahrerin parkt und will aussteigen, touchiert dabei ein Auto, das neben ihr parken will. Ein klarer
Fall, wer hier die Schuld hat? Nein, der Fall landete vor Gericht.
Die Versicherung des Unfallgegners bezahlte nur die Hälfte des Schadens, woraufhin die Frau Klage
einreichte. Schließlich sei ihre Autotür schon einige Sekunden offen gewesen.
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg war hier aber anderer Meinung (Aktenzeichen: 925 C 126/15). Die
Richter machten sie stattdessen für 60 Prozent der Kosten haftbar.
Der Grund: Bei Unfällen mit geöffneter Fahrertür weist laut Ansicht der Richter viel darauf hin, dass der
Aussteigende nicht umsichtig genug gewesen ist. Kann diese Annahme nicht widerlegt werden, trägt
der Aussteigende die Hauptschuld. Dem anderen Fahrer wies das Gericht 40 Prozent der Schuld zu mit
dem Hinweis, man müsse auf Parkplätzen stets besonders vorsichtig sein.
Dieser Artikel erschien am 29.04.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/autounfall-mit-autotuer-der-aussteigende-traegt-meist-die-hauptschuld-1461914428/
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