Bischöfliches Generalvikariat SB 2 – MAV-Seminare Hinweise zur Studientagung Beginn: 30.06.2016, 09.15 Uhr Ende: 30.06.2016, 16.00 Uhr Tagungsort: AULA im Robert-Schuman-Haus, Auf der Jüngt 1, 54293 Trier, Telefon: 0651/8105-0 Tagungsleitung: Dr. Günter Gehl, Bischöfliches Generalvikariat Trier SB 2 – MAV-Seminare Telefon: 0651/7105-490 E-Mail: [email protected] Tagungsbeitrag: o kein Kostenbeitrag für Mitglieder der MAVen aus der Diözese Trier o 35 € für Mitglieder der MAVen aus den anderen Diözesen Der Beitrag wird vor Ort bezahlt. Anmeldung: [email protected] Abmeldung/Stornobedingungen: Sollten Sie nach erfolgter Bestätigung durch uns kurzfristig an der Teilnahme doch noch verhindert sein, so teilen Sie dies bitte umgehend mit. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird jeder/m angemeldeten Teilnehmenden eine Stornogebühr in Höhe von 35 € in Rechnung gestellt. Studientag Die Präventionsordnung des Bistums Trier: Bedeutung von Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung Donnerstag, 30. Juni 2016 09.15 Uhr bis 16.00 Uhr AULA Robert-Schuman-Haus, Auf der Jüngt 1, Trier Die Präventionsordnung des Bistums Trier: Programm Bedeutung von Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung Bis 09.15 Uhr Anreise, Anmeldung, Einladung zur Kaffee und Tee In ihrer Herbsttagung 2010 hatte die Deutsche Bischofskonferenz die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ beschlossen. Eine überarbeitete Fassung wurde im August 2013 verabschiedet. Für das Bistum Trier wurde diese Rahmenordnung übernommen und als Bischöfliches Gesetz erlassen. Umstritten ist allerdings, ob es im System kirchlichen Arbeitsrechts Aufgabe des Diözesanbischofs oder der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) ist, die Inhalte des Arbeitsrechts hinsichtlich der in der Präventionsordnung angesprochenen Präventionsmaßnahmen auszugestalten. In dem institutionellen Schutzkonzept sind Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung zwei bedeutende Punkte: „Ein Verhaltenskodex ist im jeweiligen Arbeitsbereich partizipativ zu erstellen. Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sollen angemessen in die Entwicklung des Verhaltenskodex eingebunden werden. Der Verhaltenskodex wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlich Tätigen durch Unterzeichnung anerkannt. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex bzw. einer Verpflichtungserklärung ist verbindliche Voraussetzung für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie auch für eine Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.“ In dieser Vorschrift sind Punkte enthalten, die die Beteiligungsrechte der MAV betreffen. Der Verhaltenskodex wurde nicht für alle Arbeitsbereiche einheitlich in der Präventionsordnung formuliert, sondern jeder Arbeitsbereich soll jeweils einen eigenen Verhaltenskodex erstellen. Besonders die Vorschriften über Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung haben innerhalb der Mitarbeitervertretungen, wie auch in der Mitarbeiterschaft selbst Verunsicherungen hervorgerufen, Ängste und Befürchtungen ausgelöst und viele Fragen aufgeworfen. Über die vielen Fragen dieses, für viele brennenden Themas soll im Rahmen dieses Studientages diskutiert werden und den Mitarbeitervertretungen die Gelegenheit zum Austausch und Beratung in vielfältiger Form gegeben werden. Zu einer klärenden Auseinandersetzung laden wir Sie herzlich ein. Dr. Günter Gehl Stefanie Korb Hans-Dieter Rössel Bischöfliches Generalvikariat Trier DIAG MAV-A DIAG MAV-B SB 2 – MAV-Seminare des Bistums Trier des Bistums Trier 09.30 Uhr Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung Einführung in die Thematik Dr. Günter Gehl 09.45 Uhr Referent: Die Formulierung eines Verhaltenskodex’ und einer Selbstverpflichtungserklärung als Instrumente der Prävention gegen sexualisierte Gewalt Prof. Dr. Adolf Gallwitz, Dipl.Psych., Villingen-Schwenningen Anschl. Aussprache (wie nach jedem Vortrag) 11.15 Uhr Referent: Der Erlass einer Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt – Anmerkungen aus arbeitsrechtlicher Sicht Prof. Dr. Jacob Joussen, Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, Ruhr-Universität, Bochum 12.45 Uhr Mittagessen 13.30 Uhr Workshop1 Impuls: Workshop 2 Impuls: Workshop 3 Impuls: Workshop 4 Impuls: Workshop 5 Impuls: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung als Instrumente der Prävention gegen sexualisierte Gewalt Workshops zur Diskussion brennender Themen Zielsetzung und Sinnhaftigkeit von Verhalteskodex und Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention gegen sexuelle Übergriffe Prof. Dr. Adolf Gallwitz, Dipl.Psych., Villingen-Schwenningen Formulierung eines Verhaltenskodex’ durch die Mitarbeiter als Prozess – Beachtung der zwischenmenschlichen Ebene und Vorbeugung gegen Denunzierungen Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte der Formulierung eines Verhaltenskodex’ RA Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne Formulierung eines Verhaltenskodex’ und die mögliche Rolle der MAV Renate Wulf, Leiterin der Rechtsstelle der KAB Diözesanverband Trier Präventionsordnung mit Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung - Aufgabe der KODA? Andrea Hoffmann-Göritz, Mitglied der Sprechergruppe der Zentral-KODA – Mitarbeiterseite und Sprecherin der Mitarbeiterseite und Vorsitzende der KODA im Bistum Trier 15.15 Uhr Die Präventionsordnung des Bistums Trier: Bedeutung von Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung Podium mit den Referenten und dem Publikum 16.00 Uhr Ende des Studientages und Abschied
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