Die Präventionsordnung des Bistums Trier - DIAG

Bischöfliches
Generalvikariat
SB 2 – MAV-Seminare
Hinweise zur Studientagung
Beginn:
30.06.2016, 09.15 Uhr
Ende:
30.06.2016, 16.00 Uhr
Tagungsort:
AULA im Robert-Schuman-Haus,
Auf der Jüngt 1, 54293 Trier, Telefon: 0651/8105-0
Tagungsleitung:
Dr. Günter Gehl,
Bischöfliches Generalvikariat Trier SB 2 – MAV-Seminare
Telefon: 0651/7105-490
E-Mail: [email protected]
Tagungsbeitrag:
o kein Kostenbeitrag für Mitglieder der MAVen aus der Diözese Trier
o 35 € für Mitglieder der MAVen aus den anderen Diözesen
Der Beitrag wird vor Ort bezahlt.
Anmeldung:
[email protected]
Abmeldung/Stornobedingungen:
Sollten Sie nach erfolgter Bestätigung durch uns kurzfristig an der
Teilnahme doch noch verhindert sein, so teilen Sie dies bitte umgehend mit. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird jeder/m angemeldeten Teilnehmenden eine Stornogebühr in Höhe von 35 € in
Rechnung gestellt.
Studientag
Die Präventionsordnung des
Bistums Trier:
Bedeutung von Verhaltenskodex
und Selbstverpflichtungserklärung
Donnerstag, 30. Juni 2016
09.15 Uhr bis 16.00 Uhr
AULA Robert-Schuman-Haus, Auf der Jüngt 1, Trier
Die Präventionsordnung des Bistums Trier:
Programm
Bedeutung von Verhaltenskodex und
Selbstverpflichtungserklärung
Bis 09.15 Uhr Anreise, Anmeldung, Einladung zur Kaffee und Tee
In ihrer Herbsttagung 2010 hatte die Deutsche Bischofskonferenz die
„Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz“ beschlossen. Eine überarbeitete Fassung wurde im
August 2013 verabschiedet. Für das Bistum Trier wurde diese Rahmenordnung übernommen und als Bischöfliches Gesetz erlassen. Umstritten
ist allerdings, ob es im System kirchlichen Arbeitsrechts Aufgabe des Diözesanbischofs oder der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) ist, die Inhalte des Arbeitsrechts hinsichtlich
der in der Präventionsordnung angesprochenen Präventionsmaßnahmen auszugestalten.
In dem institutionellen Schutzkonzept sind Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung zwei bedeutende Punkte: „Ein Verhaltenskodex ist
im jeweiligen Arbeitsbereich partizipativ zu erstellen. Kinder, Jugendliche
und erwachsene Schutzbefohlene sollen angemessen in die Entwicklung des Verhaltenskodex eingebunden werden. Der Verhaltenskodex
wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlich Tätigen
durch Unterzeichnung anerkannt. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex bzw. einer Verpflichtungserklärung ist verbindliche Voraussetzung
für eine An- und Einstellung, für eine Weiterbeschäftigung sowie auch für
eine Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.“ In dieser Vorschrift
sind Punkte enthalten, die die Beteiligungsrechte der MAV betreffen. Der
Verhaltenskodex wurde nicht für alle Arbeitsbereiche einheitlich in der
Präventionsordnung formuliert, sondern jeder Arbeitsbereich soll jeweils
einen eigenen Verhaltenskodex erstellen.
Besonders die Vorschriften über Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung haben innerhalb der Mitarbeitervertretungen, wie auch
in der Mitarbeiterschaft selbst Verunsicherungen hervorgerufen, Ängste
und Befürchtungen ausgelöst und viele Fragen aufgeworfen.
Über die vielen Fragen dieses, für viele brennenden Themas soll im
Rahmen dieses Studientages diskutiert werden und den Mitarbeitervertretungen die Gelegenheit zum Austausch und Beratung in vielfältiger
Form gegeben werden.
Zu einer klärenden Auseinandersetzung laden wir Sie herzlich ein.
Dr. Günter Gehl
Stefanie Korb
Hans-Dieter Rössel
Bischöfliches Generalvikariat Trier DIAG MAV-A
DIAG MAV-B
SB 2 – MAV-Seminare
des Bistums Trier des Bistums Trier
09.30 Uhr
Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum
Trier: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
Einführung in die Thematik
Dr. Günter Gehl
09.45 Uhr
Referent:
Die Formulierung eines Verhaltenskodex’ und einer
Selbstverpflichtungserklärung als Instrumente der Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Prof. Dr. Adolf Gallwitz,
Dipl.Psych., Villingen-Schwenningen
Anschl. Aussprache (wie nach jedem Vortrag)
11.15 Uhr
Referent:
Der Erlass einer Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt – Anmerkungen aus arbeitsrechtlicher Sicht
Prof. Dr. Jacob Joussen, Professor für Bürgerliches Recht, Deu­tsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, Ruhr-Universität, Bochum
12.45 Uhr
Mittagessen
13.30 Uhr
Workshop1
Impuls:
Workshop 2
Impuls:
Workshop 3
Impuls:
Workshop 4 Impuls: Workshop 5
Impuls:
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung als
Instrumente der Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Workshops zur Diskussion brennender Themen
Zielsetzung und Sinnhaftigkeit von Verhalteskodex und
Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention gegen sexuelle Übergriffe
Prof. Dr. Adolf Gallwitz, Dipl.Psych., Villingen-Schwenningen
Formulierung eines Verhaltenskodex’ durch die Mitarbeiter
als Prozess – Beachtung der zwischenmenschlichen Ebene
und Vorbeugung gegen Denunzierungen
Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf,
Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg
Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte der Formulierung eines
Verhaltenskodex’
RA Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne
Formulierung eines Verhaltenskodex’ und die mögliche
Rolle der MAV
Renate Wulf, Leiterin der Rechtsstelle der KAB Diözesanverband Trier
Präventionsordnung mit Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung - Aufgabe der KODA?
Andrea Hoffmann-Göritz, Mitglied der Sprechergruppe
der Zentral-KODA – Mitarbeiterseite und Sprecherin der Mitarbeiterseite und Vorsitzende der KODA im Bistum Trier
15.15 Uhr
Die Präventionsordnung des Bistums Trier: Bedeutung
von Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
Podium mit den Referenten und dem Publikum
16.00 Uhr
Ende des Studientages und Abschied