Nr. 9 / 27.04.2016 45. Jahrgang Nr. 09 1 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau Mittwoch, 27. April 2016 20 Jahre Partnerschaft Treignac - Neuendettelsau Über das Himmelfahrtswochenende erwarten wir Gäste aus unserer französischen Partnergemeinde Treignac. Seit mittlerweile 20 Jahren treffen sich mindestens einmal im Jahr Leute aus Neuendettelsau und Treignac um miteinander Land und Leute kennen zu lernen. Wir sind stolz darauf, dass wir mit daran arbeiten dürfen, die schwierige Vergangenheit unserer Länder zu bewältigen. Viele Vorurteile wurden abgebaut und neue Freundschaften gewonnen. Letztes Jahr durften wir bereits in Treignac feiern. In diesem Jahr möchten wir mit allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Jubiläum bei uns in Neuendettelsau, mit einem Festkonzert, würdigen. Das Vokal- und Instrumental-Ensemble ReBelcanto wird für Begeisterung sorgen, durch ihre musikalische Vielfalt vom Barock bis Swing, mit ihrem Witz, ihrer Heiterkeit und ihrem Charme. St. Nikolai wird wieder erfüllt sein von den mehrstimmigen Klängen der jungen Damen und Herren, die ihren Zuhörern ein Repertoire präsentieren, das mit ihren großartigen Stimmen und ihren Instrumenten Energie und große Freude ausstrahlt. ReBelcanto am Freitag, 06. Mai 2016 um 17.00 Uhr in St. Nikolai. Eintritt frei. Ein großer Jubiläumsabend, an dem Bezirkstagspräsident Richard Bartsch unter den Gästen sein wird, rundet die Feierlichkeiten am Abend ab. Am Freitagvormittag werden wir mit den Gästen zum grünen Bildungs- und Technologiezentrum nach Triesdorf fahren. Dort erfahren wir Wissenswertes über die Milchgewinnung und besichtigen die Landmaschinenschule. Mit einer Fahrt ins Taubertal werden sich unsere Gäste am Samstag auf die Spuren Riemenschneiders begeben und in Detwang und Rothenburg Station machen. Der Abend klingt gemütlich bei den Gastfamilien aus und am Sonntagmorgen heißt es schon wieder Abschied nehmen. Wir danken allen ganz herzlich für die Gastfreundschaft, für die Mitorganisation der Ausflüge und ganz besonders auch Herrn Beringer für das Engagement und die Bemühungen rund um das Konzert sowie den weiteren Unterstützern. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Bezirk Mittelfranken für die Hilfe während der vielen Jahre und die finanzielle Unterstützung. Dank allen Mitbegründern, Unterstützern und Freunden der Partnerschaft mit Treignac. Gemeinde Neuendettelsau ReBelcanto, Foto: Klemens Hoppe www.neuendettelsau.eu Gerhard Korn 1. Bürgermeister 2 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau Nr. 9 / 27.04.2016 Bezug nahm, mussten die Textstellen an das neue Recht angepasst werden. Sperrzeitverordnung neu erlassen Bekanntmachung der Gemeinde Neuendettelsau vom 12. April 2016 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.04.2016 eine neu gefasste Verordnung der Gemeinde Neuendettelsau zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnügungsstätten (Sperrzeitverordnung) erlassen. Sie ersetzt die bisher gültige Verordnung vom 25.11.2014. Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für die Änderung der Verordnung: 1. In die Regelungen, die das Kirchweihfest betreffen, wurde der Donnerstag vor dem Kirchweihsonntag einbezogen, so dass nun auch für die Nacht vom Donnerstag auf den Freitag eine besondere Sperrzeit gilt. Diese Änderungen sind in § 1 und § 3 Abs. 2 der Verordnung zu finden. 2. Mit Wirkung ab 01. April 2016 ist die Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 23.02.2016 in Kraft getreten. Soweit die Verordnung der Gemeinde auf die bislang gültige Gaststättenverordnung vom 22.07.1986 Die neue Sperrzeitverordnung der Gemeinde tritt laut ihrem § 5 am 01. Mai 2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert das bisherige Regelwerk seine Gültigkeit. Mit der Neufassung ist auch die bis 30.06.2020 befristete Wirkung der Verordnung entfallen, die ebenfalls in § 5 enthalten war. Unabhängig von vorstehender Zusammenfassung ist allein der folgende Wortlaut der nachstehend bekannt gemachten Sperrzeitverordnung verbindlich: Verordnung der Gemeinde Neuendettelsau zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnügungsstätten (Sperrzeitverordnung) vom 12. April 2016 Die Gemeinde Neuendettelsau erlässt aufgrund von § 18 Absatz 1 Satz 3 des Gaststättengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Art. 286 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Bayerische Gaststättenverordnung – BayGastV) vom 23. Februar 2016 (GVBl. S. 39), und aufgrund von Art. 19 Abs. 7 Nr. 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstrafund Verordnungsgesetz – LStVG), (Bay RS 2011-2-I, BayRS II S. 24), zuletzt geändert durch § 5 ÄndG vom 22. Mai 2015 (GVBl S. 154), folgende Verordnung: § 1 Sperrzeit im Zentralort anlässlich des Kirchweihfestes Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt in der Gemeinde Neuendettelsau gemäß § 18 Gaststättengesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Während des Kirchweihfestes, also jährlich am ersten Wochenende im Juli, und zwar vom vorausgehenden Donnerstag bis zum darauf folgenden Dienstag, beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten, die im Bereich des Zentralorts Neuendettelsau liegen, abweichend von Satz 1 um 3.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Der Zentralort Neuendettelsau liegt innerhalb der Ortstafeln (Verkehrszeichen 310 und 311 nach § 42 Abs. 2 StVO), die die straßenverkehrsrechtliche geschlossene Ortschaft im Verlauf der - Heilsbronner Straße - Birkenhofstraße - Haager Straße - Reuther Straße - GV- Straße von Wernsbach nach Neuendettelsau - Bechhofener Straße - Schlauersbacher Straße - Nordstraße Für Notfälle ist das gemeindliche Elektrizitäts- und Wasserwerk sowie die Gasversorgung unter Tel.: 01728115020, die Kläranlage unter Tel.: 0179-1176244 erreichbar. N-ERGIE Störungsdienst für Strom: 0180-2713538* oder 0911-264370 Notrufnummer Reckenberg-Gruppe: Während der allgemeinen Dienstzeit: 09831/6781-0. Nach Dienstschluss und an Sonn- und Feiertagen: 0172/8102334 (* 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz. Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute) www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau 3 festlegen. Der Geltungsbereich ist im Einzelnen aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Verordnung ist. § 2 Vergnügungen und Freiflächen im gesamten Ortsgebiet (1) Für öffentliche Vergnügungen, die nach Art. 19 LStVG anzeige- und erlaubnispflichtig sind, wird die Sperrzeit auf die Zeitspanne von 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgesetzt. (2) Geräuschvolle öffentliche Vergnügungen im Freien und in nicht geschlossenen Räumen sind, vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4, nur von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zulässig; dies gilt auch für nicht öffentliche Vergnügungen, die zu einer erheblichen Belästigung der Allgemeinheit oder Nachbarschaft führen können. (3) Die Sperrzeit für den Gaststättenbetrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und privaten Flächen im Freien, wie Wirtschaftsgärten, Vorgärten, Veranden, Terrassen, Freisitze u.ä. Einrichtungen wird auf 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgesetzt. (4) Die Regelung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 BayGastV, wonach die Sperrzeit in der Nacht zum 1. Januar aufgehoben ist, bleibt von den Bestimmungen der vorstehenden Absätze 1 bis 3 unberührt. (5) Für Veranstaltungen, die nach Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzt sind, gelten die in der Festsetzung enthaltenen Öffnungszeiten. § 3 Sonderregelungen (1) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe befristet und widerruflich abweichend von § 2 Abs. 3 die Sperrzeit freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen in der Regel auf 24 Uhr festgesetzt werden. (2) Abweichend von § 2 Abs. 3 wird die Sperrzeit am Kirchweihfest im Zentralort (siehe § 1) unter Berücksichtigung folgender Regelungen wie folgt festgesetzt: a) In den Nächten von Kirchweihdonnerstag bis zum Morgen des Kirchweihmontag das Ende von Musikdarbietungen das Ausschankende der Beginn der Sperrzeit auf 1.00 Uhr, auf 2.00 Uhr, auf 2.30 Uhr. (3) Die Befugnis nach § 8 BayGastV bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit bis höchstens 19.00 Uhr vorzuverlegen und das Ende der Sperrzeit bis 8.00 Uhr hinauszuschieben oder die Sperrzeit befristet und widerruflich aufzuheben, bleibt unberührt. § 4 Widerrufsregelung=============================== Eine Sperrzeitverkürzung bzw. -aufhebung nach § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3 kann insbesondere widerrufen werden, wenn geltende Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten und dadurch Beschwerden der Anwohner wegen Beeinträchtigung der Nachtruhe veranlasst werden. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sperrzeitverordnung vom 25.11.2014 außer Kraft. Neuendettelsau, 12. April 2016========================= b) In der Nacht von Kirchweihmontag auf Dienstag das Ende von Musikdarbietungen das Ausschankende der Beginn der Sperrzeit auf 24.00 Uhr, auf 1.00 Uhr, auf 1.30 Uhr. gez. Gerhard Korn, 1. Bürgermeister www.neuendettelsau.eu 4 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau Hinweise: Ordnungswidrigkeiten Nach § 28 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 4 des Gaststättengesetzes kann mit Geldbuße belegt werden, wer 1. vorsätzlich oder fahrlässig als Inhaber einer Schankwirtschaft, Speisewirtschaft oder öffentlichen Vergnügungsstätte duldet, dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit in den Betriebsräumen verweilt, 2. als Gast in den Räumen einer Schankwirtschaft, einer Speisewirtschaft oder einer öffentlichen Vergnügungsstätte über den Beginn der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl der Gewerbetreibende, ein in seinem Betrieb Beschäftigter oder Beauftragter der zuständigen Behörde ihn ausdrücklich aufgefordert hat, sich zu entfernen. Nach Art. 19 Abs. 8 Nr. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die für öffentliche Vergnügungen nach Art. 19 LStVG i.V.m. §§ 1 bis 3 dieser Verordnung festgelegte Sperrzeit verstößt. Bekanntmachung Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Einleiten von Mischwasser aus dem RÜB II in den Wernsbach durch die Gemeinde Neuendettelsau Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Neuendettelsau unter Vorlage von Planunterlagen mit Schreiben vom 03.12.2016 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 15.03.2016 und erstellte ein Gutachten. Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird eingeleitet das - Mischwasser aus dem RÜB II in den Wernsbach Nr. 9 / 27.04.2016 In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Neuendettelsau, 19.04.2016 Gerhard Korn 1. Bürgermeister Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG). Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die beschränkte Erlaubnis - im vereinfachten Verfahren - für die Grundwasserabsenkung und -ableitung während der Bauzeit beantragt. Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 27. April 2016 bis 27. Mai 2016 (einschließlich der genannten Tage) bei der Gemeindeverwaltung, Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr sowie Montag, Mittwoch und Freitag von 14.00 – 16.00 Uhr zur Einsicht auf. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Neuendettelsau oder beim Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Mit dem Bibelzitat „Des Vaters Segen baut den Kindern Häuser“ übergab der szt. Bürgermeister Klenner den Kindergarten Bunte Oase im Jahr 1994 seiner Bestimmung. Blickt man auf die mehr als zwanzigjährige Betriebszeit zurück, darf man wohl zu Recht feststellen, dass das Diakoniewerk als Betreiber der Tagesstätte mit Gottes Segen vielen Kindern zu einem guten Start ins Leben verhelfen konnte. Ganz aktuell steht der Gemeinderat vor Aufgabe, den Kindern wieder ein neues Haus zu bauen. Denn nur durch die Errichtung eines neuen Kindergartens kann die Gemeinde angesichts gestiegener Geburtenzahlen den mittlerweile vom Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch verankerten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch weiterhin erfüllen. Planung für den Kindergarten in der Froschlach vorgestellt Noch nicht einmal zwei Monate sind vergangen, seit der Gemeinderat den Planungsauftrag für einen weiteren Kindergarten an ein Architekturbüro mit Stammsitz in Neuendettelsau erteilte. In der Sitzung am 11. April stellte der Planer nun mehrere Varianten vor. Neben einer „Nullvariante“, die von vorneherein ausschied, weil sie zwar einen insgesamt ebenerdigen Betrieb der Einrichtung ermöglichen, aber lediglich eine Erweiterung um eine einzige zusätzliche Gruppe erlauben würde, stan- www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau den ein ebenfalls eingeschossiges und alternativ dazu ein doppelstöckiges Gebäude zur Wahl. Beide decken ebenfalls den aktuellen Bedarf ab, den die Gemeinde in Abstimmung mit der Regierung auf 24 Krippen- und 25 Kindergartenplätze festgelegt hat. In beiden Fällen ist aber auch eine Verdopplung der Kapazität möglich, falls sich diese als notwendig erweisen sollte. Für die zunächst geplante Tagesstätte mit 49 Betreuungsplätzen auf insgesamt 281m² Fläche gibt es 45 - 46 % staatliche Zuschüsse, die in der Summe bei ca. 500.000 € liegen werden. Zusätzlich darf die Gemeinde mit 9.800 € für jeden neu geschaffenen Krippenplatz, also weiteren 235.000 € rechnen, falls die Krippe bis 31.12.2017 an den Träger übergeben ist. Von „Gut Ding will Weile haben“ kann also keine Rede sein. Vielmehr heißt die Devise „auf die Tube drücken“, die auch den Gemeinderat zügig zu einer Entscheidung bei der Planungsvariante veranlasste. Auf den ersten Blick präsentiert sich das ebenerdig nutzbare Gebäude gefälliger, das sich ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen als barrierefreie Lösung für eine integrative KiTa eignet und über direkte Ausgänge auf die Freiflächen verfügt. Ein weiterer Ausbau ist bei dieser Variante 1 stufenweise um zwei oder drei Gruppenräume möglich, die zusammen mit dem ersten Bauabschnitt einen geschützten Innenhof bilden. Auch die brutto bei 1,6 Mio. € festgemachten Kosten sprechen zunächst für diese Lösung. Denn die Alternative, ein zweigeschossiges Gebäude nach Variante 2, kann zwar mit einer kompakteren Bauweise punkten, schlägt aber mit 1,9 Mio. € zu Buche. Wegen des geringeren Flächenverbrauchs reicht der vorhandene Baugrund aber auch für eine Erweiterung aus, während bei Variante 1 für die zweite Ausbaustufe rd. 500 m² aus dem westlich angrenzenden Grundstück in Anspruch genommen werden müssten. Der zusätzliche Grunderwerb ist mit 75.000 € zu beziffern und verringert bereits den finanziellen Abstand zwischen den beiden Lösungen. Zu einem vollständigen Kippen des Kostenbildes kommt es, wenn man den Aufwand für eine spätere Erweiterung in die Überlegungen einbezieht. Denn dann spielt Variante 2 den Vorteil aus, durch einen doppelgeschossigen Anbau und nur 750.000 € zusätzliche Baukosten auf doppelte Kapazität anwachsen zu können, während die Gemeinde bei Variante 1 den ersten Bauabschnitt quasi spiegelbildlich im Westen dazu bauen müsste, was mit 1,1 Mio. € zu veranschlagen wäre. Unter dem Summenstrich schneidet Variante 2 dann mit 2,65 Mio. € um rd. 125.000 € günstiger ab als die mit 2,775 Mio. € kalkulierte Alternative. Der Gemeinderat machte sich die Entscheidung nicht leicht und diskutierte das Für und Wider aller Lösungen ausgiebig unter baulichen Aspekten, aus dem Blickwinkel der Energieeinsparung, wie auch unter finanziellen Gesichtspunkten. Bei allem Bemühen musste manche Frage ungelöst bleiben. So begibt man sich nach Meinung von 1. Bgm. Korn auf das Gebiet der Kaffeesatzleserei, wollte man heute beurteilen wollen, ob und wann eine Erweiterung des derzeit angepeilten Bauvolumens nötig wird. Letztlich blieb es der persönlichen Entscheidung jedes Ratsmitglieds überlassen, ob sie oder er einer momentanen oder künftigen Einsparung den Vorzug geben wollte. Die Abstimmung fiel schließlich mit Zweidrittelmehrheit zugunsten der zweigeschossigen Variante aus, die Basis für die weitere Arbeit des Architekten sein wird. Technik der Turnhalle an der Friedhofstraße wird auf Vordermann gebracht Das in Neuendettelsau nach wie vor bestens als „SchmollTurnhalle“ bekannte Gebäude hat bereits zu Zeiten des früheren Hausmeisterehepaars mehrere gravierende bauliche Verbesserungen erfahren. In den Jahren 2016 und 2017 sollen nun die Erneuerung der Heizzentrale und der Lüftung weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Sanierung bilden. Das vom Ingenieurbüro vorgestellte Konzept für die beiden Technikgewerke sieht vor, die Gaskesselanlage, 5 Warmwasserbereitung, Verteilung, Steuerung und Lüftung komplett zu erneuern. Effizienter als bisher soll das Warmwasser künftig in einer sog. Frischwasserstation erzeugt werden. Ihr Vorteil besteht darin, dass trotz geringen Behältervolumens sofort warmes Wasser verfügbar ist und auch die Leistung des Kessels gering gehalten werden kann, nämlich bei künftig 85 kW an Stelle der bisherigen 130 kW. Falls kein Warmwasser abgenommen wird, wird ein Heizungspufferspeicher erwärmt, der dann die Halle beheizt. Die Kosten für die Umrüstung beziffert der Ingenieur mit ca. 75.000 €. Auch bei der Lüftung kann die Heizleistung dank Wärmerückgewinnung niedrig gehalten werden. Dennoch wird die Außenluft im Winter durch ein Heizregister mit 5,5 kW Leistung auf Raumtemperatur erwärmt. Die Kosten für die Anlage sind mit rd. 23.000 € veranschlagt. Für die Elektrotechnik und Steuerung stellte der Planer zwei ganz unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl. So könnte die im Kessel bereits werkseitig eingebaute Steuerung verwendet werden. Bei Kosten von 44.500 € müsste man aber beschränkte Funktionen in Kauf nehmen. Denn die vorhandene Elektronik eignet sich u.a. nicht zur Regelung der Lüftung, die separat geplant werden müsste. Trotz des höheren Aufwands von 69.000 € entschied sich der Gemeinderat deshalb für den Einbau einer programmierbaren Steuerung, die über die Leittechnik der Dreifachsporthalle läuft und nicht nur benutzerfreundlicher ist, sondern auch über eine detaillierte Datenübertragung verfügt und eine Fernwartung ermöglicht. Da insgesamt eine stattliche Summe für das technische Update zusammenkommt und augenblicklich ein hohes Preisniveau zu erwarten ist, folgte der Gemeinderat den Vorschlägen des Ingenieurs und Bürgermeisters, die Ausschreibung bis zum Herbst aufzuschieben, dann auf ein erfahrungsgemäß günstigeres Winterangebot zu hoffen und das komplette Maßnahmenpaket im zeitigen Jahr 2017 zu realisieren. Bebauungsplan für den Ortsteil Haag in Erwägung gezogen Die Zeiten als man in den Dörfern immer mal wieder ein Haus an den Ortsrand setzen konnte und dafür nur eine Baugenehmigung einholen musste, sind gezählt. Längst hat die Verpflichtung, mit Grund und Boden sparsam zu wirtschaften, auch die Ortsteile erreicht und der Widerstreit der Interessen zwischen Wohnen und unmittelbar benachbarter Landwirtschaft zwingt ebenfalls dazu, über Bebauungsplanverfahren zu klären, wer wo was tun darf oder lassen muss. In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat erfahren, dass das Landratsamt für mehrere Wohngebäude in Haag keine Baugenehmigung erteilen wird, so lange nicht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und einen Bebauungsplan planungsrechtliche Fragen geklärt sind. Ein einstimmiges Votum zeigte, dass im Gemeinderat durchaus Bereitschaft besteht, die Planungen in Auftrag zu geben. Allerdings sollen zunächst der Kostenrahmen ermittelt und mit den Grundstückseigentümern der Aufwand sowie die Finanzierung der Erschließung geklärt werden. Mobilfunkplanung erreicht die Ziellinie Der Auftrag, zum Thema „Mobilfunk“ einen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig auch den Flächennutzungsplan anzupassen, ist ziemlich genau vier Jahre alt. Auf dem Weg durch das komplexe Thema, mit dem sich die Gemeinde teils auf unerforschtes Terrain wagte, war schwierig und steinig. Und auch in der bislang letzten Phase, der öffentlichen Auslegung, gab es wieder Bedenken und Einwände gegen die Planungen, wenngleich der Gemeinderat am 02.02.2016 fast eine gesamte Sitzung den Problemen rund um die Mobilfunkstandorte und Strahlungsfragen gewidmet hatte. Im Gegensatz zum Sachstand im Februar war aktuell aber deutlich spürbar, dass die Gegner der Planungen ihr Pulver im Wesentlichen verschossen hatten, so dass die teils erneut, teils nicht ausreichend www.neuendettelsau.eu 6 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau fundiert vorgetragenen Einwendungen samt und sonders im Wege der Abwägung erledigt werden konnten. Für den Flächennutzungsplan ging das Änderungsverfahren deshalb mit dem sog. Feststellungsbeschluss, für den Bebauungsplan mit dem Satzungsbeschluss zu Ende. Es hängt nun lediglich noch von der Genehmigung durch das Landratsamt ab, dass die beiden Pläne in Kraft gesetzt werden können und als örtlich gesetztes Recht verbindliche Vorgaben dafür bilden, an welchen ausgewählten Standorten Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen, die eine flächendeckende Versorgung des Gesamtortes mit Sendeleistung, vor allem aber die geringstmögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung gewährleisten. Nr. 9 / 27.04.2016 Die wichtige Maßnahme, auch um das Bewusstsein der Kinder zu schärfen, endete mit einer gemeinsamen Brotzeit im Bauhof. Wir danken allen Mitwirkenden, besonders den Freiwilligen, die mit ihren Traktorgespannen - sehr zur Freude der Kinder - die Sammlung unterstützt haben. SN Sperrzeitverordnung neu gefasst „Wir machen durch bis morgen früh…“ ist ein Liedtext, der sich bereits nach der bisherigen Sperrzeitverordnung nicht mit den Regelungen für das Kirchweihfest in Einklang bringen ließ und auch künftig selbst für gesellige und trinkfeste Naturen Wunschdenken bleiben wird. Denn auch die Neufassung der Verordnung, die dem Gemeinderat rechtzeitig vor der nächsten Kirchweih zur Abstimmung vorlag, sieht an den Festtagen nach wie vor einen früheren Beginn der Sperrzeit vor. Geändert wurde aber die Gültigkeit der Verordnung, die nun auch den Donnerstag vor dem Kirchweihsonntag erfasst. Wer sich für Details interessiert, sei auf die novellierte, im vorliegenden Amtsblatt veröffentliche Verordnung verwiesen, die in § 1 sowie § 3 Abs. 2 die fortgeschriebenen Bestimmungen zur Kirchweih enthält. Foto: Schottmann Die Gruppe in Neuendettelsau Dieser Kurs ist für Frauen, die erst wenig Deutsch sprechen. Es geht um Themen aus dem täglichen Leben, wie Familie, Einkaufen, Gesundheit, Schule... In entspannter Atmosphäre sollen neue Wörter gelernt und Grammatik geübt werden. Our aim: develop basic skills in reading, writing, listening and speaking German. Druckfreigabe für den Haushalt 2016 erteilt Im März hat der Haushaltsausschuss des Gemeinderates in zwei Sitzungen die Weichenstellungen für das Finanzgebaren der Kommune im Jahr 2016 vorgenommen und auch die Wirtschaftsplanung bis ins Jahr 2019 erstellt. Der Empfehlung, das Planwerk auf der Grundlage der erarbeiteten Eckdaten zum Druck freizugeben, damit der Haushalt alsbald beschlossen werden kann, schloss sich die Mehrheit der Ratsmitglieder an. Wie die Zahlen für das laufende Jahr aussehen und welche Entwicklung für die kommenden Jahre zu erwarten ist, wird Gegenstand des Berichts über den Erlass der Haushaltssatzung sein, die Ende April auf der Tagesordnung stehen wird. In der nichtöffentlichen Sitzung wurden zwei Parzellen im Baugebiet Kälberweiher verkauft. Wer noch einen Bauplatz in diesem Bereich sucht, sollte sich möglichst bald beim Bauamtsleiter erkundigen, da nur noch wenige Grundstücke verfügbar sind. R.R. Umwelt von Unrat befreit Hauptsächlich Vereine sind in diesem Jahr dem Aufruf der Gemeinde gefolgt – rund 50 Personen, darunter erfreulicherweise viele Kinder und Jugendliche, haben sich in Neuendettelsau zur „Müllsammelaktion“ eingefunden. Hinzu kamen noch die Helfer aus den Ortsteilen. Das Jugendrotkreuz war mit einer stattlichen Gruppe angetreten. Aber auch Mitglieder des Jugendrats, des TSC, des Schützenvereins, des Reitvereins und des Obst- und Gartenbauvereins waren anzutreffen. In Neuendettelsau haben sich die Helfer in 5 Gruppen aufgeteilt, in den Ortsteilen Aich, Mausendorf, Watzendorf und Wollersdorf waren insgesamt weitere 4 Gruppen unterwegs. Nach der Begrüßung durch 1. Bürgermeister Gerhard Korn und der Sachbearbeiterin Angelika Hahn zogen die Gruppen in Warnwesten und mit Stöcken aus, um wieder unterschiedlichste Abfälle zu finden. Neben vielen Plastikflaschen und Papierabfällen fand sich ein Kinderwagen, Altölbehälter, Reifen und vieles mehr. Wann? 31. Mai – 3. Juni / 14. – 17. Juni / 28. Juni – 1. Juli Dienstag - Freitag: 09:00 Uhr - 12:15 Uhr Wo? Rathaus / Besprechungszimmer, 2.Stock, Johann-Flierl-Str. 19 Kosten? 60,- Euro (ab 8 Teilnehmerinnen) Wer? Ausländerinnen mit wenigen Deutsch-Kenntnissen Lehrbuch: „Mama lernt Deutsch Anmeldung: Gemeinde Neuendettelsau, JohannFlierl-Str. 19, 1. Stock, Zi. 15, Tel: 09874 / 50250 (Frau Dubansky), E-Mail: vhs@neuen dettelsau.eu oder über http://vhs-lkransbach.de Sitzung des Seniorenbeirats Am 03. Mai 2016 findet die nächste Sitzung des Seniorenbeirats statt. Die Sitzung beginnt um 19:00 Uhr im Besprechungszimmer im 2. Stock des Rathauses. Auf der Tagesordnung stehen u.a. ein Bericht über die Behandlung der Anträge vom 26.01.2016 im Gemeinderat, der Vorschlag eines Seniorenwegweisers für Neuendettelsau, Sprech- und Fragestunden des Seniorenbeirates, sowie senioren- und behindertengerechte Straßenübergänge. Die Sitzung des Seniorenbeirates ist öffentlich. www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau tet Gastfreundschaft etwa in Damaskus, was in Deutschland? Welche Erfahrungen macht man beim Erlernen der deutschen Sprache? Rafik Schami hat einen wachen Blick für die skurrilen Seiten des deutschen Alltags und erzählt unnachahmlich charmant von seiner Kindheit und Jugend in Syrien und von alten und neuen Abenteuern in seiner deutschen Wahlheimat. Indem er deutschen Lesern die Vielfalt der arabischen Welt nahebringt, trägt er zum besseren Verständnis syrischer Flüchtlinge, aber auch (mit dem Blick „von außen“) deutscher Eigenheiten bei. Seine Geschichten: ein Lesegenuss voller Entdeckungen! Öffnungszeiten: Rathaus Montag – Freitag Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Gemeindebücherei Montag – Freitag Montag Mittwoch Freitag 10.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 19.00 Uhr 15.00 – 18.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 7 Herzlich willkommen - immer am ersten Dienstag im Monat von 20 bis 21.30 Uhr! (Informationen in der Bücherei bei Frau Link, Tel.: 503-31 oder bei Dr. Öffner, Tel. 503 71 71.) Freizeitbad Novamare Montag – Freitag 15.00 – 22.00 Uhr in den bayer. Ferien ab 13.00 Uhr geöffnet Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen 10.30 – 18.00 Uhr Frühschwimmen: Montag, Mittwoch, Freitag 05.45 – 07.15 Uhr Abfallwirtschaft: Dienstags wöchentlich Sommeröffnungszeiten Wertstoffhof 01. April – 31. Oktober Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr Samstag 09.00 – 13.00 Uhr Kreative Betreuungsgruppe als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige von 14.30 – 17.00 Uhr im Therese-Stählin-Heim. Informationen unter Tel.: 8-4269, dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert. Feierabendtouren des ADFC um 18.30 Uhr ab Sternplatz. Abfuhrtermine in Neuendettelsau und seinen Ortsteilen Grüne Tonne: Gelber Sack: Dienstag, 31. Mai 2016 Montag, 23. Mai 2016 Biotonne: Restmüll: Mittwoch, 11. Mai 2016 Mittwoch, 04. Mai 2016 Bauschuttdeponie, Fa. Meyer, Windsbach, Tel.: 09871/67939-0 Die Bauschuttdeponie hat wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind 14-tägig, samstags von 08.00 – 12.00 Uhr. Die nächste Öffnung ist am Samstag, 30. April 2016. Literatur-Gesprächskreis Beim nächsten Literaturabend in der Bücherei am Dienstag, 03. Mai (20 Uhr) werden wir uns mit Siegfried Lenz’ frühem (zweitem) Roman „Der Überläufer“ beschäftigen, der allerdings erst posthum (2016) aus dem Nachlass veröffentlicht wurde. Die Geschichte spielt im letzten Kriegssommer, die Lage wird immer verzweifelter, der Krieg immer brutaler und sinnloser, die Befehle des kommandierenden Unteroffiziers zunehmend menschenverachtend und sinnlos. In dieser Situation stellen sich für den Protagonisten des Romans, den Soldaten Walter Proska, immer mehr dringliche und sehr existentielle Fragen: Was ist wichtiger: Pflicht oder Gewissen? Wer ist der wahre Feind? Kann man handeln, ohne schuldig zu werden? Am Dienstag, 07. Juni wollen wir Kurzgeschichten des syrischdeutschen Autors Rafik Schami besprechen: „Eine deutsche Leidenschaft namens Nudelsalat“ (2011/Tb. 2013). Rafik Schami, geboren 1946 in Damaskus, aramäischer Christ, engagierte sich in den 60er Jahren gegen die Assad-Diktatur, floh 1971 über Beirut nach Deutschland, wo er Chemie studierte und promovierte. Schami ist ein begnadeter Erzähler in der Tradition orientalischer „oraler“ (mündlicher) Geschichtenerzähler und zählt zu den bedeutendsten Autoren der deutschen Gegenwartsliteratur. Sein Werk wurde vielfach ausgezeichnet. In seinen Erzählungen kann man - für die Gegenwart sehr hilfreich miterleben, wie es einem „Migranten“ ergeht, der in die für ihn ersehnte, aber fremde Welt Deutschlands kommt. Was bedeu- Mittwochs wöchentlich Lebensmittelausgabe der Tafel von 12.00 bis 13.00 Uhr im Löhehaus, Hauptstraße. Probe der Feuerwehrkapelle um 19.30 Uhr im FW-Haus, Haager Straße. Donnerstags wöchentlich Vital Ü 55 von 14.30 – 15.30 Uhr im Wohnpark (Gymnastikraum), Hermann-von-Bezzel-Straße. Anmeldung und Informationen unter Tel.: 8-4269. Tanzen zur Freude und Besinnung 14.30 – 16.00 Uhr im Kapitelsaal, Heckenstraße. (12.05. Tanzfest Orangerie Ansbach) Chorprobe des Gesangvereins: 19.30 Uhr gemischter Chor, 20.45 Uhr Männerchor im Luthersaal / Mensa der Diakonie, Wilhelm-Löhe-Straße. Erster Mittwoch im Monat Vorlesen für Kinder um 15.30 Uhr und 16.30 Uhr in der Gemeindebücherei. Mittwoch, 27. April Altschülerinnentreffen ab 15.00 Uhr im Wohnpark, Hermannvon-Bezzel-Straße. Mittwochskino bei Mission EineWelt um 19.30 Uhr im OttoKuhr-Saal, Hauptstraße. Der Eintritt ist frei, Spenden sind jederzeit willkommen. Donnerstag, 28. April Blutspenden des Roten Kreuzes von 16.00 – 20.00 Uhr im Rotkreuzhaus, Haager Straße. Spenden kann jeder gesunde Bürger im Alter von 18 bis 69. Bitte Blutspendeausweis mitbringen, Erstspender bitte ein amtliches Ausweisdokument. Samstag, 30. April „Klingender Frühling“ ab 14.00 Uhr. Konzert mit Musikalischer Früherziehung und Instrumentalschüler der Grundschule Veranstaltungsort Grund- und Mittelschule. Zum Kaffee und Kuchen laden wir ganz herzlich ein! Sonntag, 01. Mai Muttertagsfahrt der Arbeiterwohlfahrt Abfahrt an der Wäscherei Honold um 08.55 Uhr, Sternplatz um 09.00 Uhr sowie www.neuendettelsau.eu 8 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau am Krankenhaus um 09.10 Uhr. Nähere Informationen bei Frau Merker, Tel.: 66728 oder Frau Dörmer, Tel.: 1069. Montag, 02. Mai Meditation veranstaltet von St. Nikolai um 19.30 Uhr im Löhehaus, Hauptstraße, mit Marlis Rupprecht. Bitte eine Decke und warme Socken mitbringen! Dienstag, 03. Mai Arbeitskreissitzung des Vogelschutzvereins um 20.00 Uhr im Gasthaus „Zum Fäßla“, Hauptstraße. Ökumenischer Seniorenausflug um 12.30 Uhr nach Kraftshof bzw. ins Nürnberger Land. Weitere Informationen im Pfarrheim St. Nikolai, Tel.: 1454 oder St. Franziskus, Tel.: 339. Gesprächskreis für pflegende Angehörige um 15.00 Uhr im Wohnpark, Hermann-von-Bezzel-Straße. Thema: „Bewegung hält gesund“ – Ideen und Möglichkeiten auch bei eingeschränkter Beweglichkeit. Literaturkreis im Wohnpark, Hermann-von-Bezzel-Straße um 15.00 Uhr im Clubraum, 2. Stock. Dr. Elisabeth Fuchshuber-Weiß widmet sich dem Buch von Robert Seethaler „Ein ganzes Leben“. Interessierte sind herzlich eingeladen. Unkostenbeitrag: 4,00 €. Nr. 9 / 27.04.2016 „Matthias Egersdörfer live“ eine Veranstaltung der Kulturreihe Dietenhofen ab 20.00 Uhr im Musiksaal der Mittelschule. „Wenn´s läfft, dann läfft´s“ mit Oti Schmelzer ab 20.00 Uhr in der KulturScheuneSilberhorn in Gottmannsdorf. Einlass ab 19.00 Uhr Sonntag, 01. Mai Ausstellungseröffnung im Rahmen des KunstRaum Heilsbronn mit Arbeiten von Hartmut Pfeuffer ab 11.00 Uhr im Münster, Heilsbronn. Dienstag, 03. Mai Maranatha Singers - Chor aus Nambia um 19.30 Uhr im Chorsaal des Windsbacher Knabenchors. Informationen: www.windsart.de Mittwoch, 04. Mai Mittwochs-Mühle Führung um 18.00 Uhr durch die Klostermühle, Heilsbronn. 25. Külbinger Dorffest bis einschl. 08. Mai Donnerstag, 05. Mai Erzähl-Café im Wohnpark, Hermann-von-Bezzel-Straße um 15.00 Uhr im Terrassencafé. Elisabeth Dahn stellt das Buch „Ein Buch, das mich bewegt hat“ vor. Gäste sind herzlich willkommen zum Kaffeetrinken, Kuchenessen, Zuhören und Mitdenken. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Burgfest ab 11.00 Uhr veranstaltet von der Landjugend und den Motorradfreunden Vestenberg. Schlossfest des 1. Europa-Musikzuges Dietenhofen von 11-18 Uhr am Schloßplatz. Tanzcafé zu den Klängen der Rentnerband von 14.30 – 18.00 Uhr in der Alten Turnhalle, Lichtenau. Veranstalter: Kulturburg Lichtenau e.V. u. Kulturbeauftragter des Marktes Lichtenau. Geistliche Musik um 19.00 Uhr im Münster, Heilsbronn mit den Windsbacher Blechbläsern. Mittwoch, 11. Mai Samstag, 07. Mai Treffen der Gesprächsgruppe für Männer „Man(n) trifft sich“ um 20.00 Uhr im Besucherzentrum, Wilhelm-Löhe-Straße. Dr. Manfred Keßler wird unter dem Motto: „Mut zur Veränderung“ Anstöße durch das Leben von Papst Franziskus geben. Konzertabend im Schützenheim Petersaurach um 19.00 Uhr mit der Chorjugend Petersaurach e.V. und Concordia Petersaurach e.V. und dem Gastchor „Coro val Lubie“, Varena Tretin, Italien. Dienstag, 10. Mai Sonntag, 08. Mai Donnerstag, 12. Mai Kirchweih in Neuhöflein Treffen des Nikolai-Frauenkreises um 19.30 Uhr im Löhehaus, Hauptstraße. Ricarda Stahl wird über das Thema: „Lieder, die mich begleiten und getragen haben“ sprechen. Mittwoch, 11. Mai Münsterführung: „Die Pilger und die Heiligen“ um 17.00 Uhr im Münster, Heilsbronn. Muttertagsfeier um 14.00 Uhr im Gasthaus „Landisch“ veranstaltet im Pensionisten-, Renter- & Witwenbund. Donnerstag, 12. Mai Donnerstag, 28. April Kirchweih in Unterrottmannsdorf bis einschl. Montag, 02. Mai. Windsbacher Bauernmarkt von 16.00 – 19.00 Uhr in der Rathauspassage. Geistliche Musik um 19.00 Uhr im Münster Heilsbronn mit dem Posaunenchor Heilsbronn und Sopranistin Iris Querbach. Nachtwächterführung für Kinder mit Christine Diefenbacher, Treffpunkt um 20.00 Uhr am Glasaufzug, Hauptstraße 5. Samstag, 30. April Freitag, 13. Mai Pylon FunCup des Modellflugclubs Dietenhofen ab 10.00 Uhr auf dem Modellflugplatz bei Haunoldshofen. Musikalischer Spaziergang „Froh zu sein bedarf es wenig“ mit den Sopranetten ab 19.00 Uhr am Münsterplatz. „Die Well-Brüder aus´m Biermoos“ Veranstaltung der Kulturreihe Dietenhofen um 20.00 Uhr im Musiksaal der Mittelschule. Bibertal-Festival bis 15. Mai in Andorf. Windsbacher Bauernmarkt von 16.00 – 19.00 Uhr in der Rathauspassage. Freitag, 29. April Schülerlotsen gesucht Elternbeirat der Grund- und Mittelschule sucht ehrenamtliche Verkehrshelfer: „Helfen Sie mit, den Schulweg für Ihre Kinder sicherer zu machen!“ Zum Aufbau einer Truppe von Schülerlotsen sucht der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Neuendettelsau Eltern, Großeltern oder rüstige Seniorinnen und Senioren, die sich täglich ein paar Minuten Zeit nehmen, um den Schulweg, sprich den Gang unserer jüngsten Verkehrsteilnehmer über die FriedrichBauer-Straße zu sichern. Die Tätigkeit erfordert keine speziellen Vorkenntnisse und kann nach einer Unterweisung durch einen Verkehrssicherheitsbe- www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau amten der Polizei ausgeübt werden. Die notwendige Schutzkleidung wird zur Verfügung gestellt. Der Lotsendienst findet grundsätzlich von 07:30 bis 08:00 Uhr statt. Interessierte wenden sich bitte an den Elternbeiratsvorsitzenden Andreas Götz, Telefon (09874) 5351. Vielen Dank im Voraus. Feierabendradtouren des ADFC Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub führt auch in diesem Jahr wieder seine regelmäßigen Feierabendtouren durch und zwar immer dienstags um 18.30 Uhr ab Sternplatz. Teilnehmen kann jeder, der ein fahrtüchtiges Fahrrad hat. Ein Fahrradhelm dazu wäre erwünscht. Die Touren betragen am Anfang 15 - 20 km und steigern sich bis Juli auf 30 -35 km. Das Tempo richtet sich nach den Teilnehmern. Eine Mitgliedschaft beim ADFC ist für die Teilnahme ist ebenso wie eine Anmeldung nicht erforderlich. Bei 2 - 3 Ausfahrten ist eine Einkehr vorgesehen, die jedoch rechtzeitig bekanntgegeben wird. Näheres ist bei Manfred Birke oder Norbert Schottmann noch zu erfragen. Schnuppertag im Rahmen des Boys´- und Girls´Day Im Rahmen des internationalen Boys´- und Girls´Day am 28. April 2016 veranstaltet die Diakonie einen Schnuppertag für alle interessierten Jugendlichen ab 15 Jahren. Für einen Tag Kinder erziehen oder Menschen mit Behinderung helfen, oder bei Lebensmittelunverträglichkeiten beraten. An diesem Tag wird sowohl Jungen als auch Mädchen die Möglichkeit geboten, die Diakonie und ihre Einrichtungen besser kennen zu lernen. Bekannt war zunächst der Girls´Day, bei dem Mädchen vor allem technische Berufe kennen lernen konnten. Nun gibt es auch den Boys´Day – Jungen-Zukunftstag – der ein bundesweiter Aktionstag zur Berufsorientierung und Lebensplanung für Jungen ist. Dabei können Jungen in Berufe hineinschnuppern, in den aktuell mehr Frauen arbeiten. In der Diakonie werden am 28. April die verschiedenen Aufgaben und Tätigkeitsfelder aus erster Hand vorgestellt und somit einen praxisnahe Erfahrung vermittelt. Die Tätigkeit des Krankenpflegers und Erziehers, bis hin zum Beruf des Diätassistenten, sowie acht weitere soziale Berufe warten darauf entdeckt zu werden. Kinderflohmarkt am Jahresfest der Diakonie Der Flohmarkt der Elterninitiative Kindergarten/Schule am Samstag, 16. April ist leider sprichwörtlich „ins Wasser gefallen“! Die Verantwortlichen bieten deswegen gemeinsam mit der Diakonie den Kindern nochmals eine Möglichkeit an, ausrangierte Spielsachen, Bücher etc. zu verkaufen. Kinder und Jugendliche können sich am Sonntag, 01. Mai 2016 ohne Voranmeldung auf der großen Wiese vor dem Haus der Jugend (Wilhelm-Löhe-Straße) einen Platz suchen. Einige HelferInnen der Elterninitiative werden – falls sich genügend Unterstützer finden - ebenfalls einen Verkaufsstand mit den Fundsachen wie Handtücher, Schwimmflügel uvm. dort aufstellen. Der Flohmarkt findet ab 11 Uhr statt. Chorkonzert in Dietenhofen Der Sängerkreis Ansbach und der Sängerkreis Fürth veranstalten zum ersten Mal ein gemeinsames Chorkonzert am Samstag, 7. Mai 2016 um 19.00 Uhr in der Schulturnhalle in Dietenhofen. Unter dem Motto „Viva la musica“ singen Gemeinschaftschöre, ein Frauenchor, Männerchöre und ein Jugendchor aus den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim bekannte deutsche und internationale Lieder. Sie sind herzlich eingeladen – Eintritt frei! 9 Einladung zur Versammlung der Tischtennisabteilung Hiermit ergeht herzliche Einladung zur Versammlung der Tischtennisabteilung des TSC Neuendettelsau. Themen: Neue Saison sowie die Wahlen der Abteilungsführung. Wir treffen uns am Montag, 09. Mai 2016 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Keim, Bahnhofstraße. Es gibt wieder viel zu besprechen, wir bitten deshalb um zahlreiche Teilnahme. Hierzu sind alle Erwachsenen der Abteilung eingeladen. King Herod the Great. Gastvortrag von Prof. Dr. Katharina Galor Das Institut für christlich-jüdische Studien und Beziehungen an der Augustana-Hochschule lädt sehr herzlich ein zum Gastvortrag am Dienstag, 10. Mai 2016 um 19 Uhr im Hörsaal IV im Wilhelm-von-Pechmann-Haus. Referentin ist Prof. Dr. Katharina Galor, Rhode Island School of Design und Brown University, Providence, RI/USA. Frau Prof. Dr. Galor wird in ihrem Vortrag am Beispiel der Gestalt von Herodes dem Großen die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Identität des jüdischen Staates Israel heute beleuchten. Sie lehrt, forscht und gräbt vor allem zur griechischrömischen Antike in Jerusalem und Palästina, insbesondere zur Kunst, Architektur und Archäologie. Der Vortrag wird in englischer Sprache gehalten, es schließt sich ein Gespräch auf Deutsch an. Jahreshauptversammlung des SPD Ortsvereins mit Neuwahlen Es ergeht herzliche Einladung zur Hauptversammlung des SPD Ortsvereins am Donnerstag, 12. Mai 2016 im Hotel Gasthof „Zur Sonne“, Hauptstraße. Beginn ist um 19.30 Uhr Ende gegen 22.00 Uhr. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Berichte der Vorstandschaft - Bericht des Vorsitzenden - Bericht des Kassiers - Bericht der Revisoren 3. Aussprache zu den Berichten 4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft 5. Bildung einer Wahlkommission 6. Wahlen a, 1. Vorsitzender b, Stellvertreter c, Schriftführer d, Kassier e, Beisitzer f, Revisoren 7. Wahl der drei Delegierten für die Wahlkreiskonferenzen zur Wahl des Bundestagskandidaten 8. Feuerwehrhaus als Begegnungszentrum (Dietrich Tramsen) 9. Sonstiges Sonderveranstaltung des VdK Kreisverband Ansbach Der VdK Kreisverband Ansbach fährt am Freitag, 03. Juni zum Landestheater nach Dinkelsbühl zu den „Comedian Harmonists“. Die Kosten für Eintritt und Bustransfer beträgt für Mitglieder 22,00 € und für Nichtmitglieder 27,00 €. Anmeldungen sind bei W. Rottler, Tel.: 5609 (Abends) möglich. Die Unkosten sind bei der Anmeldung zu entrichten. Fahrkartenverkauf in Neuendettelsau Öffnungszeiten des Verkaufsschalters der Deutschen Bahn im Bahnhof: Montag – Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag – Freitag 13.00 – 17.00 Uhr Telefonisch ist der Bahnhof unter der Nr. 4236 zu erreichen. www.neuendettelsau.eu 10 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau Nr. 9 / 27.04.2016 NIX LOS IN NEUENDETTELSAU??!! Jugendzentrum Neuendettelsau, Tel.: 82241 - [email protected] Nikolai Youth Church – Tel.: Andreas Güntzel, 68 91 16 – www.nyc-neuendettelsau.de Öffnungszeiten im Jugendzentrum: - Montag, Mittwoch und Donnerstag: 17.00 - 21.00 Uhr - Freitag: 17.00 - 22.00 Uhr Unsere Gruppenstunden sind: St. Nikolai Freitag, 29.04.2016 8.30 Uhr Morgenandacht in der Kapelle des Hauses Lutherrose Diakon Oelschläger 19.30 Uhr Gebetsandacht im Löhehaus Sonntag, 01.05.2016, Rogate 9.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl in St. Nikolai, gleichzeitig Kindergottesdienst im Löhehaus, Pfr. Walther Donnerstag, 05.05.2016, Christi Himmelfahrt 9.30 Uhr Gottesdienst in St. Nikolai, Pfr. Stahl 9.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl in Reuth, Pfr. Singer - Sportgruppe am Montag ab 20.00 Uhr (in der Doppelturnhalle am Löhe-Campus) - JUZ-Band am Dienstag ab 19.30 Uhr Freitag, 06.05.2016 -KEINE MORGENANDACHT!!!10.00 Uhr Senioren-Abendmahl in St. Nikolai, Pfr. Singer 17.00 Uhr Konzert von und mit Rebelcanto in St. Nikolai - „Kids-Club“ (6-10 Jahre) am Dienstag von 15.00-16.30 Uhr - „Feierabendtreff“ (Menschen mit Behinderung) am Mittwoch von 19.00-20.30 Uhr Sonntag, 08.05.2016, Exaudi 9.30 Uhr Gottesdienst in St. Nikolai, gleichzeitig Kindergottesdienst im Löhehaus, Pfr. Stahl - „Basketballgruppe“ am Donnerstag von 19.30 – 20.30 Uhr in der Einfachturnhalle am Löhe-Campus Unser Monatsprogramm für April: St. Laurentius - 29. April Yu-Gi-Oh- Abend Unser Mai-Monatsprogramm für Mai: - 01. Mai: Jahresfest bei uns mit dem Thema „Mittelalter“ und Eichi im Spaßkoffer - 06. Mai: Basteln für Muttertag - 13. Mai: Kickerturnier Mittwoch, 27. April 8.30 Nachösterlicher Morgengottesdienst 18.00 Vesper Donnerstag, 28. April 8.30 Matutin Alle Aktionen finden ab 18 Uhr im JUZ statt!!! In den Ferien ist wieder Ferienprogramm – Anmeldung über die Flyer! Unsere JUZ-Band sucht zur Verstärkung eine Sängerin/einen Sänger! Wer interessiert ist, kann dienstags ab 19.30 Uhr im JUZ zu den Proben kommen! Auf euer Kommen freut sich das JUZ-Team! Unsere neue Homepage ist endlich da – schaut doch mal drauf!! ( unter www.juz-nau.de) Sonne, Strand und Mee(h)r. Jugendcamp in Süd-Frankreich für Jugendliche ab14 Jahre vom 31.7. bis 12.8.2016, Kosten: 495 EUR Infos und Anmeldung bei: Andreas Güntzel, Tel. 689116, E-Mail: [email protected] Flyer liegen auch in der Gemeindebücherei aus! Veranstalter: Nikolai Youth Church, www.nyc-neuendettelsau.de Freitag, 29. April 8.00 Schulandacht 16.30 Gottesdienst Clinic (Pfr.in Lefèvre) 19.00 Segnungsgottesdienst (Oberin Biewald) im Anschluß Einzelbeichte Samstag 30. April 18.00 Vesper mit Hl. Abendmahl Gottesdienste St Laurentius 27. April bis 10. Mai 201 Sonntag, 01. Mai Rogate / Jahresfest der Diakonie Neuendettelsau 9.30 Gottesdienst Rektor Hartmann, Pfr Singer 9.30 Zeltgottesdienst (Pfrin Goetz) 17.00 Wort auf den Weg Montag, 02. Mai 8.00 Morgenandacht (Schule) Dienstag, 03. Mai Tag der Apostel Philippus u. Jakobus 18.00 Vesper Mittwoch, 04. Mai 8.00 Andacht für Mitarbeitende (Diakonin Riedel) 18.00 Vesper Donnerstag, 05. Mai Christi Himmelfahrt 9.30 Deutsche Messe (Pfr.in Lefèvre) 18.00 Vesper www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau 11 Freitag, 06. Mai 16.30 Gottesdienst i. d .Clinic (Pfr. Singer) 19.00 Segnungsgottesdienst ( Pfr.in Goetz) im Anschluß Einzelbeichte Samstag, 07. Mai 18.00 Vesper Sonntag, 08. Mai Exaudi 9.30 Gottesdienst (Pfr. Weigart) 9.30 MiniMax – GD 11.00 Gottesdienst der AHS (Pfr. Klitsch) 18.00 Vesper Montag, 09. Mai 8.00 Morgenandacht (Schule) Dienstag, 10. Mai 19.00 Komplet Mittwoch, 11. Mai 18.00 Vesper St. Franziskus Mittwoch, 27.04.2016 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 28.04.2016 18.30 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Hl. Messe Freitag, 29.04.2016 16.30 Uhr Rosenkranz 17.00 Uhr Hl. Messe Baum- und Heckenschnitt, Baumfällungen, Wurzelstockfräsen, Entrümpelung u.v.m., Fa. D. Körber, Tel.: 1602 IMMOBILIE gesucht? KAUF- und MIETANGEBOTE täglich aktualisiert unter: Tel.: 09874 6 88 60, bzw. www.hoegner.net LOHNSTEUERHILFEVEREIN - Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. Beratungsstelle Neuendettelsau (in der Passage), Tel.: 0162-6 52 80 96, E-Mail: [email protected] Familie sucht Putzhilfe! Zuverl. Hilfe für großes Haus (Nau), 4-6 Std./ Woche. Grundrein., Bügeln, Fenster. Nur auf Rechnung/450,-€ Basis. 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Messe 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, 04.05.2016 15.30 Uhr Stählin-Heim: Hl. Messe 20.15 Uhr Oratorium: Meditationsabend - Komm und sieh! Donnerstag, 05.05.2016 CHRISTI HIMMELFAHRT 09.30 Uhr Hl. Messe Sonntag, 08.05.2016 09.30 Uhr Hochamt 19.00 Uhr Maiandacht Montag, 09.05.2016 18.00 Uhr Kontemplative Meditation Dienstag, 10.05.2016 08.00 Uhr Rosenkranz 08.30 Uhr Hl. Messe 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, 11.05.2016 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Hl. Messe Beachten Sie bitte auch kurzfristige Änderungen in der Gottesdienstordnung, im Schaukasten oder im Internet: www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/neuendettelsau www.neuendettelsau.eu 12 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau ůůĞ&ŽƌŵƵůĂƌĞĚĞƐ ŵƚƐͲ ƵŶĚ DŝƚƚĞŝůƵŶŐƐďůĂƚƚĞƐ ĨŝŶĚĞŶ^ŝĞƵŶƚĞƌ͗ǁǁǁ͘ŚĂďĞǁŝŶĚ͘ĚĞ www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Nr. 9 / 27.04.2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau www.neuendettelsau.eu 13 14 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016 Nr. 9 / 27.04.2016 15 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau WƌĞŝƐĞƵŶĚŶnjĞŝŐĞŶŐƌƂƘĞŶĚĞƐ ŵƚƐͲƵŶĚDŝƚƚĞŝůƵŶŐƐďůĂƚƚĞƐ ĨŝŶĚĞŶ^ŝĞƵŶƚĞƌ͗ǁǁǁ͘ŚĂďĞǁŝŶĚ͘ĚĞ Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuendettelsau Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. BGM Gerhard Korn, Gemeindeverwaltung - sowie für alle Artikel ohne Namenszeichen, Tel.: 09874-502-44, E-mail: [email protected] Anzeigenannahme und -verwaltung: Werbeagentur Habewind, Friedrich-Bauer-Straße 6a, 91564 Neuendettelsau, Tel.: 09874-689 683, Fax: 09874-689 684, E-mail: [email protected], Internet: www.habewind.de Druck: PuK Krämmer GmbH, Nürnberger Str. 7, 91217 Hersbruck Für Satz- und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe (Nr. 10) ist Dienstag, 03.05.2016, 12.00 Uhr. Erscheinung ist am Mittwoch, 11.05.2016 Anzeigenannahme: Werbeagentur Habewind, Friedrich-Bauer-Str. 6a, 91564 Neuendettelsau, Tel.: 09874-689683, Fax: 09874-689684, Email: [email protected], Internet: www.habewind.de www.neuendettelsau.eu 16 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuendettelsau www.neuendettelsau.eu Nr. 9 / 27.04.2016
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