Wahl-FAQ – Studierende

FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Wahl-FAQ – Studierende
Wann wird gewählt?
Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr.
Welche Gremien werden gewählt?
Gewählt werden sowohl Gremien, die in der Grundordnung der TU Dortmund verankert sind,
als auch solche der Verfassten Studierendenschaft:
In der Grundordnung verankerte Gremien:
-
Senat
Fakultätsräte
Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + Beraterinnen für die Aufgabengebiete Studium,
Wissenschaft und Verwaltung/Technik
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
Gremien der Verfassten Studierendenschaft:
-
Studierendenparlament
Autonomes AusländerInnenreferat
Autonomes Frauenreferat
Welche Arten der Wahl gibt es?
Einige Wahlen finden in Form einer Listenwahl statt, andere als Personenwahl.
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Jede und jeder wahlberechtigte Studierende kann sich selbst oder andere Studierende zur
Wahl vorschlagen. Die Wahlleitenden stellen Formblätter zur Verfügung, auf denen Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse und Matrikelnummer einzutragen sind. Zudem muss die
Kandidatin oder der Kandidat mit eigenhändiger Unterschrift bestätigen, dass sie oder er mit
dem Wahlvorschlag einverstanden ist. Für die Listenwahl soll außerdem der Name der Liste
vermerkt sein. Über die Reihenfolge auf einer Liste sprechen sich die Kandidierenden im
Vorfeld auf einem Listentreffen ab.
Welche Regelungen zum Frauenanteil sind zu beachten?
Das Hochschulgesetz sieht vor, dass Gremien einen Frauenanteil von 50 Prozent haben
sollen. Die Listen für die Gremien, die in der Grundordnung vorgesehen sind, sollten
paritätisch (50:50) mit Männern und Frauen besetzt sein; ist dies nicht der Fall, ist eine
Begründung erforderlich. Die Gleichstellungskommission empfiehlt, Wahllisten alternierend
mit Frauen und Männern zu besetzen.
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Studierendenparlament
Anzahl der Sitze:
51
Dauer der Amtszeit:
1 Jahr
Art der Wahl:
Listenwahl, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl
Wählbar und
wahlberechtigt:
Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich
29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben:
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium
der Studierendenschaft. Grundsätzlich kann es in allen Fragen
der Verfassten Studierendenschaft entscheiden, die nicht durch
übergeordnetes Recht festgelegt sind. Das StuPa ist eine
Legislative, das heißt, es setzt Normen in Form von Ordnungen,
Satzungen und Richtlinien fest. Es formuliert Forderungen und
Resolutionen und beschließt den Haushalt der Verfassten
Studierendenschaft. Es wählt diverse Ausschüsse, darunter den
AStA, der als Exekutive die Beschlüsse des StuPa ausführt.
Sitzungen:
Einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern etwa vier Stunden, auf
Antrag ist eine Verlängerung oder Vertagung möglich.
Frist für Vorschläge:
9. Mai, 12 Uhr
Wahlleiterin:
Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund,
Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund
Weitere Infos:
http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Autonomes Frauenreferat
Anzahl der Sitze:
7
Dauer der Amtszeit:
1 Jahr
Art der Wahl:
Personenwahl, gemeinsam mit dem StuPa
Wählbar und
wahlberechtigt:
Alle Studentinnen der TU Dortmund, die bis einschließlich
29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben:
Das Autonome Frauenreferat vertritt die Interessen aller
Studentinnen. Mindestens einmal pro Semester führt es eine
Vollversammlung zur Information der Studentinnen durch,
sowie mindesten zwei öffentliche Veranstaltungen. Es engagiert
sich für die Chancengleichheit von Frau und Mann, setzt sich
gegen
die
Diskriminierung
von
nicht-heterosexuellen
Lebensmodellen ein und unterstützt die studentischen
Frauengruppen an der Universität. Dabei arbeitet es mit
verschiedenen Gruppen und Institutionen an der Universität
zusammen, insbesondere mit der Gleichstellungsbeauftragten.
Zudem
bieten
die
Frauenreferentinnen
regelmäßige
Sprechstunden an.
Sitzungen:
In der Vorlesungszeit mindestens einmal pro Woche, in der
vorlesungsfreien Zeit mindestens einmal pro Monat.
Frist für Vorschläge:
9. Mai, 12 Uhr
Wahlleiterin:
Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund,
Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund
Weitere Infos:
http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/afr
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Autonomes AusländerInnenreferat
Anzahl der Sitze:
5
Dauer der Amtszeit:
1 Jahr
Art der Wahl:
Personenwahl, gemeinsam mit dem StuPa
Wählbar und
wahlberechtigt:
Ausländische Studierende, die bis einschließlich 29. April 2016
als ausländische ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind; die Gewählten sollen nach Möglichkeit aus
fünf unterschiedlichen Ländern stammen.
Aufgaben:
Das autonome AusländerInnenreferat vertritt die Interessen der
ausländischen Studierenden. Mindestens einmal pro Semester
führt es eine Vollversammlung zur Information der
ausländischen Studierenden durch. Es unterstützt studentische
AusländerInnenvereine an der Universität und motiviert
studentische AusländerInnen zur politischen Mitgestaltung.
Dabei arbeitet es mit allen Gruppen und Institutionen der
Universität zusammen, die für die Wahrnehmung seiner
Aufgaben wichtig sind.
Sitzungen:
Alle zwei Wochen mittwochs um 18 Uhr.
Frist für Vorschläge:
9. Mai, 12 Uhr
Wahlleiterin:
Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund,
Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund
Weitere Infos:
http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/aar
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Senat
Anzahl der Sitze:
5 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 22)
Dauer der Amtszeit:
1 Jahr
Art der Wahl:
Listenwahl
Wählbar und
wahlberechtigt:
Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben:
Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl
der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die
Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist
das Gremium verantwortlich für den Erlass und die Änderung
der Grundordnung sowie weiterer Ordnungen der Hochschule
und die Billigung von Planungsgrundsätzen für den
Hochschulentwicklungsplan. Darüber hinaus verfasst der Senat
Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des
Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu
den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den
Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des
Weiteren
obliegen
dem
Senat
Empfehlungen
und
Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst,
Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder
zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher
Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem Grundsätze für
gute
Beschäftigungsbedingungen
des
Personals
der
Universität.
Sitzungen:
Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16
Uhr.
Frist für Vorschläge:
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter:
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos:
http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Fakultätsräte
Anzahl der Sitze:
2-3 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 9-12, je nach
Größe der Fakultät)
Dauer der Amtszeit:
1 Jahr
Art der Wahl:
Listenwahl
Wählbar und
wahlberechtigt:
Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben:
Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser
wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist
zuständig für alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und
Lehre betreffen, und beschließt die Fachbereichsordnung sowie
sonstige Ordnungen für den Fachbereich. Beispielsweise berät
er über Habilitationen sowie über die Habilitations- und
Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er
beteiligt.
Sitzungen:
je nach Fakultät
Frist für Vorschläge:
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter:
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
Fakultätsbeauftragte
Fakultät für Mathematik: Andreas Langer
Fakultät Physik: Heinz Hövel
Fakultät für Chemie und Chemische Biologie: Markus Dzyk
Fakultät für Informatik: Oliver Rüthing
Fakultät Statistik: Max Wornowizki
Fakultät Bio- u. Chemieingenieurwesen: Hans-Detlev Kühl
Fakultät Maschinenbau: Bernd Dreißig
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: Wolfgang
Endemann
Fakultät Raumplanung: Laura Fahrenbruch
Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen: Antonia Völkel
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Elke Klika
Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie:
Matthias Euteneuer
Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Monika Klusenwirth
Fakultät Humanwissenschaften und Theologie: Katja Crone
Fakultät Kulturwissenschaften: Bernd Essmann
Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften: Clemens Völlmecke
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Anzahl der Sitze:
2 (+ 4 Stellvertretende)
Dauer der Amtszeit:
2 Jahre
Art der Wahl:
Personenwahl
Wählbar und
wahlberechtigt:
Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Belange studentischer
Hilfskräfte überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der
Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und
wirkt
auf
eine
angemessene
Gestaltung
ihrer
Arbeitsbedingungen hin. Die Vertreterinnen und Vertreter
behandeln Beschwerden von Betroffenen. Beanstanden sie
eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende
Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu
beteiligen.
Frist für Vorschläge:
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter:
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund
Stand: 29.04.2016
Gleichstellungsbeauftragte und Beraterinnen
Anzahl der Sitze:
eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte (kann unter
Umständen Studentin sein)
eine Beraterin Bereich Studium (übrige Beraterinnen: 2)
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
Dauer der Amtszeit:
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre
Stellvertreterinnen: 2 Jahre
Gleichstellungsauftrage der Fakultäten: 2 Jahre
Art der Wahl:
Personenwahl
Wahlberechtigt:
Alle weiblichen Studierenden der TU Dortmund, die bis
einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der
TU Dortmund eingeschrieben sind.
Wählbar:
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: Weibliche Angehörige der
TU Dortmund, die über nachgewiesene fachliche Qualifikation
verfügen (z.B. abgeschlossenes Hochschulstudium).
Beraterin Bereich Studium: Weibliche Studierende der TU
Dortmund, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche
Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind.
Gleichstellungsbeauftragte
der
Fakultäten:
Weibliche
Angehörige der TU Dortmund an der jeweiligen Fakultät.
Aufgaben:
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung
des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und
unterstützt die Belange von Frauen, um bestehende
Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils
einer Stellvertreterin aus den Bereichen Studium, Wissenschaft
und Verwaltung/Technik.
Sitzungen:
Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien
Frist für Vorschläge:
17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205)
Wahlleiter:
Prof. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos:
http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de
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