FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Wahl-FAQ – Studierende Wann wird gewählt? Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr. Welche Gremien werden gewählt? Gewählt werden sowohl Gremien, die in der Grundordnung der TU Dortmund verankert sind, als auch solche der Verfassten Studierendenschaft: In der Grundordnung verankerte Gremien: - Senat Fakultätsräte Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + Beraterinnen für die Aufgabengebiete Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten Gremien der Verfassten Studierendenschaft: - Studierendenparlament Autonomes AusländerInnenreferat Autonomes Frauenreferat Welche Arten der Wahl gibt es? Einige Wahlen finden in Form einer Listenwahl statt, andere als Personenwahl. Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen? Jede und jeder wahlberechtigte Studierende kann sich selbst oder andere Studierende zur Wahl vorschlagen. Die Wahlleitenden stellen Formblätter zur Verfügung, auf denen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Matrikelnummer einzutragen sind. Zudem muss die Kandidatin oder der Kandidat mit eigenhändiger Unterschrift bestätigen, dass sie oder er mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist. Für die Listenwahl soll außerdem der Name der Liste vermerkt sein. Über die Reihenfolge auf einer Liste sprechen sich die Kandidierenden im Vorfeld auf einem Listentreffen ab. Welche Regelungen zum Frauenanteil sind zu beachten? Das Hochschulgesetz sieht vor, dass Gremien einen Frauenanteil von 50 Prozent haben sollen. Die Listen für die Gremien, die in der Grundordnung vorgesehen sind, sollten paritätisch (50:50) mit Männern und Frauen besetzt sein; ist dies nicht der Fall, ist eine Begründung erforderlich. Die Gleichstellungskommission empfiehlt, Wahllisten alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen. 1 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Studierendenparlament Anzahl der Sitze: 51 Dauer der Amtszeit: 1 Jahr Art der Wahl: Listenwahl, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl Wählbar und wahlberechtigt: Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich 29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben: Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Grundsätzlich kann es in allen Fragen der Verfassten Studierendenschaft entscheiden, die nicht durch übergeordnetes Recht festgelegt sind. Das StuPa ist eine Legislative, das heißt, es setzt Normen in Form von Ordnungen, Satzungen und Richtlinien fest. Es formuliert Forderungen und Resolutionen und beschließt den Haushalt der Verfassten Studierendenschaft. Es wählt diverse Ausschüsse, darunter den AStA, der als Exekutive die Beschlüsse des StuPa ausführt. Sitzungen: Einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern etwa vier Stunden, auf Antrag ist eine Verlängerung oder Vertagung möglich. Frist für Vorschläge: 9. Mai, 12 Uhr Wahlleiterin: Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Weitere Infos: http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa 2 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Autonomes Frauenreferat Anzahl der Sitze: 7 Dauer der Amtszeit: 1 Jahr Art der Wahl: Personenwahl, gemeinsam mit dem StuPa Wählbar und wahlberechtigt: Alle Studentinnen der TU Dortmund, die bis einschließlich 29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben: Das Autonome Frauenreferat vertritt die Interessen aller Studentinnen. Mindestens einmal pro Semester führt es eine Vollversammlung zur Information der Studentinnen durch, sowie mindesten zwei öffentliche Veranstaltungen. Es engagiert sich für die Chancengleichheit von Frau und Mann, setzt sich gegen die Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Lebensmodellen ein und unterstützt die studentischen Frauengruppen an der Universität. Dabei arbeitet es mit verschiedenen Gruppen und Institutionen an der Universität zusammen, insbesondere mit der Gleichstellungsbeauftragten. Zudem bieten die Frauenreferentinnen regelmäßige Sprechstunden an. Sitzungen: In der Vorlesungszeit mindestens einmal pro Woche, in der vorlesungsfreien Zeit mindestens einmal pro Monat. Frist für Vorschläge: 9. Mai, 12 Uhr Wahlleiterin: Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Weitere Infos: http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/afr 3 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Autonomes AusländerInnenreferat Anzahl der Sitze: 5 Dauer der Amtszeit: 1 Jahr Art der Wahl: Personenwahl, gemeinsam mit dem StuPa Wählbar und wahlberechtigt: Ausländische Studierende, die bis einschließlich 29. April 2016 als ausländische ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind; die Gewählten sollen nach Möglichkeit aus fünf unterschiedlichen Ländern stammen. Aufgaben: Das autonome AusländerInnenreferat vertritt die Interessen der ausländischen Studierenden. Mindestens einmal pro Semester führt es eine Vollversammlung zur Information der ausländischen Studierenden durch. Es unterstützt studentische AusländerInnenvereine an der Universität und motiviert studentische AusländerInnen zur politischen Mitgestaltung. Dabei arbeitet es mit allen Gruppen und Institutionen der Universität zusammen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben wichtig sind. Sitzungen: Alle zwei Wochen mittwochs um 18 Uhr. Frist für Vorschläge: 9. Mai, 12 Uhr Wahlleiterin: Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Weitere Infos: http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/aar 4 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Senat Anzahl der Sitze: 5 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 22) Dauer der Amtszeit: 1 Jahr Art der Wahl: Listenwahl Wählbar und wahlberechtigt: Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben: Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist das Gremium verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie weiterer Ordnungen der Hochschule und die Billigung von Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Darüber hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des Weiteren obliegen dem Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der Universität. Sitzungen: Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Frist für Vorschläge: 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter: Prof. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos: http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat 5 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Fakultätsräte Anzahl der Sitze: 2-3 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 9-12, je nach Größe der Fakultät) Dauer der Amtszeit: 1 Jahr Art der Wahl: Listenwahl Wählbar und wahlberechtigt: Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben: Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und Lehre betreffen, und beschließt die Fachbereichsordnung sowie sonstige Ordnungen für den Fachbereich. Beispielsweise berät er über Habilitationen sowie über die Habilitations- und Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er beteiligt. Sitzungen: je nach Fakultät Frist für Vorschläge: 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter: Prof. Dr. Wolfgang Rhode Fakultätsbeauftragte Fakultät für Mathematik: Andreas Langer Fakultät Physik: Heinz Hövel Fakultät für Chemie und Chemische Biologie: Markus Dzyk Fakultät für Informatik: Oliver Rüthing Fakultät Statistik: Max Wornowizki Fakultät Bio- u. Chemieingenieurwesen: Hans-Detlev Kühl Fakultät Maschinenbau: Bernd Dreißig Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: Wolfgang Endemann Fakultät Raumplanung: Laura Fahrenbruch Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen: Antonia Völkel Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Elke Klika Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie: Matthias Euteneuer Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Monika Klusenwirth Fakultät Humanwissenschaften und Theologie: Katja Crone Fakultät Kulturwissenschaften: Bernd Essmann Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften: Clemens Völlmecke 6 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte Anzahl der Sitze: 2 (+ 4 Stellvertretende) Dauer der Amtszeit: 2 Jahre Art der Wahl: Personenwahl Wählbar und wahlberechtigt: Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben: Die Vertreterinnen und Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Die Vertreterinnen und Vertreter behandeln Beschwerden von Betroffenen. Beanstanden sie eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen. Frist für Vorschläge: 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter: Prof. Dr. Wolfgang Rhode 7 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund Stand: 29.04.2016 Gleichstellungsbeauftragte und Beraterinnen Anzahl der Sitze: eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte (kann unter Umständen Studentin sein) eine Beraterin Bereich Studium (übrige Beraterinnen: 2) Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten Dauer der Amtszeit: Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre Stellvertreterinnen: 2 Jahre Gleichstellungsauftrage der Fakultäten: 2 Jahre Art der Wahl: Personenwahl Wahlberechtigt: Alle weiblichen Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Wählbar: Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: Weibliche Angehörige der TU Dortmund, die über nachgewiesene fachliche Qualifikation verfügen (z.B. abgeschlossenes Hochschulstudium). Beraterin Bereich Studium: Weibliche Studierende der TU Dortmund, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten: Weibliche Angehörige der TU Dortmund an der jeweiligen Fakultät. Aufgaben: Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und unterstützt die Belange von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils einer Stellvertreterin aus den Bereichen Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik. Sitzungen: Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien Frist für Vorschläge: 17. Mai, 15 Uhr (einzureichen beim Wahlamt, Campus Süd, HG I, Zimmer 205) Wahlleiter: Prof. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos: http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de 8
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