Änderungsantrag NEU der Fraktion der SPD und der CDU zum

Änderungsantrag NEU
der Fraktion der SPD und der CDU
zum Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes
Drs. 17/2712
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Drs. 17/2712 wird mit folgenden Änderungen angenommen:
1. Es wird eine neue Nr. „2a.“ eingefügt:
In § 3 (Genehmigung) wird Absatz (3) gestrichen. Die §§ (4) bis (6) alt werden
neu §§ (3) bis (5).
2. Die Nr. „4. c)“ wird durch folgende Fassung ersetzt:
„Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4 und erhält folgende Fassung:
„(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“
09.03.2016/2 neu