Richtlinien Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an die Wärmedämmung gemäß dem KfWProgramm „Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen" Wärmedämmung Die Anforderungen zur Dämmung beziehen sich nur auf die wärmetauschenden Umfassungsflächen. Die einzuhaltenden Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) der geförderten neu eingebauten Dämmung sind der Tabelle 1 zu entnehmen. In Tabelle 2 aufgeführte beispielhafte Kombinationen der Wärmeleitfähigkeit (λ bzw. WL) und der Dämmstoffdicke erfüllen die technischen Mindestanforderungen. Die Anforderungen zur Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude gemäß der EnEV sind zu beachten. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten können folgende Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden: Außenwanddämmung: Die Förderung von Dämmmaßnahmen an zweischaligem Außenmauerwerk kann abweichend von den technischen Anforderungen erfolgen, wenn eine nachträgliche Kerndämmung des vorhandenen Hohlraums nach EnEV vorgenommen wird und der R-Wert der neu auf- bzw. eingebrachten Dämmschichten insgesamt 2,3 m2K/W nicht unterschreitet. Ist aus Gründen des Denkmalschutzes oder zur Erhaltung besonders erhaltenswerter Bausubstanz eine Außendämmung nicht möglich, kann ersatzweise eine Innendämmung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der R-Wert gemäß Tabelle 1 eingehalten wird und eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde oder des Bauamts vorgelegt wird, nach der aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen oder architektonischen Gründen eine Außendämmung nicht durchführbar ist. Dachdämmung: Kann eine Dachdämmung nicht ausschließlich im Zwischensparrenbereich untergebracht werden, so sind zusätzliche Dämmschichten unter bzw. auf den Sparren vorzusehen. Kombinationen unterschiedlicher Dämmstoffgüten sind zulässig. -2- Richtlinien Anlage 1 Tabelle 1: Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) Sanierungs- lfd. Nr. Art der Dämmung 1.1 Außendämmung Kerndämmung bei 2schaligem Mauerwerk Innendämmung an Denkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz maßnahme 1.2 1.3 Dämmung von Wänden 1.5 1.6 21 2.2 2.3 2.4 3.1 Dämmung von Geschossdecken 3.2 3.3 3.4 Tabelle 2: R-Wert 2 [m K/W] aus Tabelle 1 0,022 1.4 1.2 1.3 1.5 1.6 7 3,4 3:2 8 5,0 6,8 1,2 3,4 3,4 5,0 5,0 4,2 6,8 5,0 3,4 4,2 3,4 Wärmeleitfähigkeit ( λ bzw. WL) der Dämmschicht [W/mK] 1,2 2,3 3,0 4,2 3,0 Erforderliche Mindestdämmstoffdicken für gebräuchliche Dämmstoffeigenschaften in Abhängigkeit der Anforderungen der Tabelle 1 lfd. Nr. 3.4 1.1 2.3 3.3 2.1 2.2 3.1 2.4 2,3 Denkmalschutzbedingte Innendämmung bei Fachwerkwänden Wandflächen gegen unbeheizte Räume Wandflächen gegen Erdreich Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenlagen Dachflächen von Gauben Gaubenwangen Flachdach als Hauptdach bis 10°Dachneigung Oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen Kellerdecken Geschossdecken gegen qußenluft nach unten Bodenflächen gegen Erdreich 1.4 Dämmung von Dachflächen Mindestwert Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) der neu eingebauten Dämmung [m² K/W] 4,2 0,024 0,028 0,03 0,032 0,035 0,04 0,045 0,05 0,06 Erforderliche Dämmstoffdicke für gängige Dämmstoffe [cm] 4 9 10 9 9 10 5 9 11 5 10 12 6 11 14 10 11 11 12 14 16 12 13 14 15 17 19 11 12 14 15 16 18 20 23 15 17 19 21 22 24 28 31 -2- 6 12 15 8 0,07 9
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