Technische Mindestanforderungen an die

Richtlinien
Anlage 1
Technische Mindestanforderungen an die Wärmedämmung gemäß dem KfWProgramm „Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen bzw. freie
Einzelmaßnahmenkombinationen"
Wärmedämmung
Die Anforderungen zur Dämmung beziehen sich nur auf die wärmetauschenden
Umfassungsflächen.
Die einzuhaltenden Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) der
geförderten neu eingebauten Dämmung sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
In Tabelle 2 aufgeführte beispielhafte Kombinationen der Wärmeleitfähigkeit (λ bzw.
WL) und der Dämmstoffdicke erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
Die Anforderungen zur Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau,
Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude gemäß der
EnEV sind zu beachten.
In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten können folgende Ausnahmeregelungen
in Anspruch genommen werden:
Außenwanddämmung:
Die Förderung von Dämmmaßnahmen an zweischaligem Außenmauerwerk kann
abweichend von den technischen Anforderungen erfolgen, wenn eine nachträgliche
Kerndämmung des vorhandenen Hohlraums nach EnEV vorgenommen wird und der
R-Wert der neu auf- bzw. eingebrachten Dämmschichten insgesamt 2,3 m2K/W nicht
unterschreitet.
Ist aus Gründen des Denkmalschutzes oder zur Erhaltung besonders
erhaltenswerter Bausubstanz eine Außendämmung nicht möglich, kann ersatzweise
eine Innendämmung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der R-Wert gemäß
Tabelle 1 eingehalten wird und eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde oder
des Bauamts vorgelegt wird, nach der aus denkmalschutzrechtlichen,
städtebaulichen oder architektonischen Gründen eine Außendämmung nicht
durchführbar ist.
Dachdämmung:
Kann eine Dachdämmung nicht ausschließlich im Zwischensparrenbereich
untergebracht werden, so sind zusätzliche Dämmschichten unter bzw. auf den
Sparren vorzusehen. Kombinationen unterschiedlicher Dämmstoffgüten sind
zulässig.
-2-
Richtlinien
Anlage 1
Tabelle 1: Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert)
Sanierungs-
lfd. Nr.
Art der Dämmung
1.1
Außendämmung
Kerndämmung bei 2schaligem Mauerwerk
Innendämmung an Denkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz
maßnahme
1.2
1.3
Dämmung von
Wänden
1.5
1.6
21
2.2
2.3
2.4
3.1
Dämmung von
Geschossdecken
3.2
3.3
3.4
Tabelle 2:
R-Wert
2
[m K/W]
aus
Tabelle 1
0,022
1.4
1.2
1.3
1.5
1.6
7
3,4
3:2
8
5,0
6,8
1,2
3,4
3,4
5,0
5,0
4,2
6,8
5,0
3,4
4,2
3,4
Wärmeleitfähigkeit ( λ bzw. WL) der Dämmschicht [W/mK]
1,2
2,3
3,0
4,2
3,0
Erforderliche Mindestdämmstoffdicken für gebräuchliche Dämmstoffeigenschaften
in Abhängigkeit der Anforderungen der Tabelle 1
lfd. Nr.
3.4
1.1
2.3
3.3
2.1
2.2
3.1
2.4
2,3
Denkmalschutzbedingte
Innendämmung bei
Fachwerkwänden
Wandflächen gegen
unbeheizte Räume
Wandflächen gegen
Erdreich
Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenlagen
Dachflächen von Gauben
Gaubenwangen
Flachdach als Hauptdach
bis 10°Dachneigung
Oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
Kellerdecken
Geschossdecken gegen
qußenluft nach unten
Bodenflächen gegen
Erdreich
1.4
Dämmung von
Dachflächen
Mindestwert Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) der neu
eingebauten Dämmung [m² K/W]
4,2
0,024 0,028 0,03 0,032 0,035 0,04 0,045 0,05 0,06
Erforderliche Dämmstoffdicke für gängige Dämmstoffe [cm]
4
9
10
9
9
10
5
9
11
5
10
12
6
11
14
10
11
11
12
14
16
12
13
14
15
17
19
11
12
14
15
16
18
20
23
15
17
19
21
22
24
28
31
-2-
6
12
15
8
0,07
9