Der Magistrat der Stadt Nidda Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda 06043/8006-0 E-Mail: [email protected] Amtliche Bekanntmachung Nachrücken von Kandidaten in die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte der Stadt Nidda Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 18. April 2016 wurden Ute Kohlbecher Klaus-Peter Cos (SPD) (SPD) Gerhard Stock Gerald Wagner Adelheid Spruck Thomas Repp (BL) (BL) (CDU) (CDU) als ehrenamtliche Stadträte in den Magistrat gewählt und vereidigt. Sie sind damit an der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung gem. § 65 Abs. 2 HGO gehindert. Gem. § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) rücken als nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Jürgen Heldt, 63667 Nidda-Geiß-Nidda Herr Arno Zielinski, 63667 Nidda, vom Wahlvorschlag der Bürgerliste (BL) Herr Manfred Bohl, 63667 Nidda-Fauerbach Herr Andreas Voigtmann, 63667 Nidda- Ober-Widdersheim und vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Frau Jacqueline Reichhold, 63667 Nidda-Kohden Frau Gabriele Reichhold, 63667 Nidda-Kohden in die Stadtverordnetenversammlung nach. Herr Stadtrat Gerald Wagner hat mir mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsbeirat OberSchmitten niederlegt. Vom gemeinsamen Wahlvorschlag Gemeinsam für Ober-Schmitten (GfOS) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Jürgen Stelter in den Ortsbeirat Ober-Schmitten nach. Herr Stadtrat Gerhard Stock ist durch seine Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat gem. § 65 Abs. 2 HGO auch an der Mitgliedschaft im Ortsbeirat Fauerbach gehindert. Vom Wahlvorschlag der Freien Bürgerliste Fauerbach (FBF) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Wolfgang Stock in den Ortsbeirat Fauerbach nach. Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung bei mir schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben. Nidda, den 19.04.2016 (Bonarius) Wahlleiter
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