Der Magistrat der Stadt Nidda

Der Magistrat der Stadt Nidda
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Amtliche Bekanntmachung
Nachrücken von Kandidaten in die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte
der Stadt Nidda
Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 18. April 2016 wurden
Ute Kohlbecher
Klaus-Peter Cos
(SPD)
(SPD)
Gerhard Stock
Gerald Wagner
Adelheid Spruck
Thomas Repp
(BL)
(BL)
(CDU)
(CDU)
als ehrenamtliche Stadträte in den Magistrat gewählt und vereidigt. Sie sind damit an der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung gem. § 65 Abs. 2 HGO gehindert.
Gem. § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung
(KWO) rücken als nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen
vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Jürgen Heldt, 63667 Nidda-Geiß-Nidda
Herr Arno Zielinski, 63667 Nidda,
vom Wahlvorschlag der Bürgerliste (BL)
Herr Manfred Bohl, 63667 Nidda-Fauerbach
Herr Andreas Voigtmann, 63667 Nidda- Ober-Widdersheim
und vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Frau Jacqueline Reichhold, 63667 Nidda-Kohden
Frau Gabriele Reichhold, 63667 Nidda-Kohden
in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Herr Stadtrat Gerald Wagner hat mir mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsbeirat OberSchmitten niederlegt. Vom gemeinsamen Wahlvorschlag Gemeinsam für Ober-Schmitten
(GfOS) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen
Herr Jürgen Stelter
in den Ortsbeirat Ober-Schmitten nach.
Herr Stadtrat Gerhard Stock ist durch seine Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat gem. § 65 Abs.
2 HGO auch an der Mitgliedschaft im Ortsbeirat Fauerbach gehindert. Vom Wahlvorschlag der
Freien Bürgerliste Fauerbach (FBF) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den
meisten Stimmen
Herr Wolfgang Stock
in den Ortsbeirat Fauerbach nach.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach
kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung bei mir schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.
Nidda, den 19.04.2016
(Bonarius) Wahlleiter