V 351.HF - Vergabevermerk - Entscheidung über die Aufhebung

Vergabestelle
V 351.H F
(Entscheidung über Aufhebung/
Einstellung des Vergabeverfahren Bieter)
Datum
Vergabenummer
Maßnahmenummer
Baumaßnahme
Leistung/CPV
Bearbeiter/Tel.
Vergabevermerk – Entscheidung über Aufhebung / Einstellung des Vergabeverfahrens
Die Ausschreibung der Bauleistung ist aufzuheben, weil
kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,
die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen,
folgende andere schwerwiegende Gründe bestehen:
Die Freihändige Vergabe ist einzustellen.
Begründung:
Das Verhandlungsverfahren ist einzustellen.
Begründung:
Die Ausschreibung wird nach § 177 GWB beendet.
Entscheidungsvorschlag:
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(Unterschrift)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 351.H F
(Entscheidung über Aufhebung/Einstellung des Vergabeverfahren Bieter)
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einverstanden
Entscheidung über Aufhebung Einstellung des Vergabeverfahrens ist wie folgt zu ändern:
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(Unterschrift)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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