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800 Aktenordner zur Kapazitätserweiterung des Airport DUS :: Info &
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Info & News: 800 Aktenordner zur Kapazitätserweiterung des Airport DUS
Geschrieben 20. Apr 2016 - 21:26 Uhr
Eine Zukunftsperspektive in rund 800 Aktenordnern – der Antrag des Düsseldorfer Airports auf Planfeststellung zur
Kapazitätserweiterung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung wird mit umfangreichen Daten untermauert. Das
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als
Planfeststellungsbehörde hat in Abstimmung mit der zuständigen Anhörungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, die
Antragsunterlagen als auslegungsreif bewertet. Die Bezirksregierung wird nunmehr den nächsten Schritt des
Verwaltungsverfahrens, nämlich die breite Öffentlichkeitsbeteiligung, einleiten.
In unserer mobilen Gesellschaft fliegen immer mehr Menschen. Egal ob es in den Urlaub, auf eine Bildungsreise oder zu
einem Geschäftstermin mit Kunden und Partnern im Ausland gehen soll, die Nachfrage nach Flügen und Zielen steigt seit
Jahren stetig.
Mobilität steigt – Grenzen erreicht
Die in Düsseldorf operierenden Fluggesellschaften versuchen, dieses steigende Mobilitätsbedürfnis zu befriedigen. Da sie
dabei aber bereits heute an die genehmigungsrechtlichen Grenzen stoßen, möchte NRWs größter Airport zukünftig sein
vorhandenes Start- und Landebahnsystem in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler nutzen können.
Der Antrag sieht vor, in den Spitzenstunden über Tage die technisch mögliche Kapazität des Start- und Landebahnsystems
zu nutzen und zukünftig 60 anstatt der aktuell möglichen 47 Slots zur Verfügung zu stellen. Mit acht zusätzlichen
Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung
angepasst werden. Alle notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes.
Die 800 Ordner mit Antragsunterlagen, Gutachten und Plänen können somit – auf Anweisung der Anhörungsbehörde – in
dieser Woche für die "Öffentliche Auslegung" an die Auslegungsgemeinden sowie an die zu beteiligenden Fachbehörden und
sonstigen öffentlichen Stellen gesendet werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die öffentliche Bekanntmachung der
Auslegungs- und Einwendungsfristen in den Gemeinden veranlassen sowie über die Einzelheiten des Anhörungsverfahrens
informieren. Die Flughafen Düsseldorf GmbH hatte am 27. Februar 2015 den Antrag auf Kapazitätserweiterung beim
Landesverkehrsministerium gestellt. Mit dem Versand der umfangreichen Unterlagen ist jetzt der Weg frei, die Öffentlichkeit
in das Verfahren einzubeziehen.
Rege Beteiligung erwünscht
"Dem Airport ist eine starke Beteiligung der Menschen an dem formellen Verfahren wichtig. Darum hoffen wir, dass sich die
Bürger nicht von dieser kleinen ‚Aktenflut‘ abschrecken lassen. Ein Satz der Antragsunterlagen umfasst vier Ordner. Wir
möchten vielmehr dazu ermuntern, sich mit den konkreten Inhalten der Gutachten auseinanderzusetzen", betont Dr. Ludger
Dohm, Sprecher der Flughafengeschäftsführung.
Damit sich alle Interessierten bereits vor Beginn der öffentlichen Auslegung mit dem Vorhaben des Airports und den
Gutachten beschäftigen können, wird der Flughafen ab dem 09. Mai sämtliche Dokumente vorab im Internet unter www.dusfuer-die-region.de veröffentlichen. Darüber hinaus sind im Vorfeld drei weitere öffentliche Informationsveranstaltungen
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geplant, in denen der
Airportaktuellen
einen Überblick
über den Verfahrensstand sowie die Möglichkeiten der Beteiligung geben
täglich
News
möchte:
am Montag, 02. Mai, in Ratingen, Dumeklemmer Halle – Stadthalle Ratingen, Schützenstraße 1, 40878 Ratingen,
Beginn: 18:30 Uhr
am Dienstag, 03. Mai, in Düsseldorf, Theodor-Fliedner-Gymnasium, Aula, Kalkumer Schloßallee 28, 40489 Düsseldorf,
Beginn: 18:30 Uhr
und am Mittwoch, 04. Mai, in Meerbusch, Maria-Montessori-Gesamtschule, Aula, Weißenberger Weg 8, 40667
Meerbusch, Beginn: 18:30 Uhr.
Der Airport hat bei seinen Plänen aber nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Mobilität sowie die Erfordernisse der
hiesigen Wirtschaft im Blick, sondern auch das verständliche Interesse der Nachbarn an Lärmschutz. Eine Änderung der
bestehenden Nachtflugregelung ist daher nicht Gegenstand des Antrags. Auch der Angerlandvergleich, eine seit über 50
Jahren bestehende Vereinbarung mit Nachbargemeinden, bleibt gewahrt. Zusammen mit den Airlines hat der Airport seit
2003 bereits rund 71 Millionen Euro in passive Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft investiert. Weitere 20 Millionen
Euro würden bei einer entsprechenden Erteilung der neuen Genehmigung in den Anwohnerschutz und die Instandhaltung
von Lärmschutzmaßnahmen folgen.
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