- Breitband

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das
Breitbandkompetenzzentrum (BKZ M-V), beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in
Mecklenburg-Vorpommern (ZV eGo-MV), im Auftrag des Landkreises VorpommernGreifswald, ein Interessenbekundungsverfahren zum Aus- und Aufbau einer NGA-fähigen
Infrastruktur durchgeführt.
Es handelt sich um die NGA-Erschließung im Projektgebiet VG23_21 (Name des Projektgebietes).
Grundlage für das Verfahren bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in Verbindung mit
der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung“ vom 15. Juni 2015
(NGA-Rahmenregelung) sowie den „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C
25/01) vom 26.01.2013.
Bei den in Aussicht stehenden Fördermitteln handelt es sich u. a. um Mittel nach der o. g.
Richtlinie. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem auf seiner Internetseite einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitgestellt. Sowohl der Leitfaden als auch Förderaufrufe sind ergänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung.
Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Auswahl-/
Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich.
Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen des Interessebekundungsverfahrens wird
der Antrag auf Zuwendung für das Projektgebiet gemäß o. g. Richtlinie gestellt. In einem
nächsten Schritt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen durch den Bund und der
Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, werden die Angaben aus dem Interessebekundungsverfahren einem späteren Auswahl-/ Vergabeverfahren zugrunde gelegt.
Ein Aufwandsersatz für das Interessenbekundungsverfahren kann nicht gewährt werden.
Aktenzeichen
IBV-02/16 – BFP – VG23_21
Auftraggeber
Name:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
E-Mail:
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Demminer Straße 71 – 74, 17389 Anklam
Frau Petra Niederberger
03834 8760-1212
[email protected]
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Inhaltliche Fragen können gerichtet werden an:
Name:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon
Telefax
E-Mail:
Breitbandkompetenzzentrum beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Herr Bernd Holter
+49 385 77 33 47 20
+49 385 77 33 47 28
[email protected]
Zielgebiet
Als Zielgebiet der Erschließungsmaßnahmen gelten die weißen NGA-Flecken in dem Bereich
VG23_21. Das sind Gebiete, in denen aktuell keine NGA-Versorgung besteht und auch in
den nächsten drei Jahren kein NGA-Netz entstehen wird (§ 2 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Anlage 3. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Angebot
nur die in der GeoJSON-Datei dargestellte Fläche beinhalten darf.
Die bestehende Versorgungsituation ist im Breitbandatlas unter www.zukunft-breitband.de
einzusehen, auch diese Flächen dürfen nicht berücksichtigt werden.
Die für den Bereich ermittelten Daten finden Sie in Anlage 2.
Verfahrensgegenstand
Es gilt eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur flächendeckenden NGAErschließung vorzubereiten. Fördergegenstand kann sein:
•
Die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist
dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens
sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Förderrichtlinie).
•
Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen
Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen,
Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur
Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
(Abschnitte 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
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Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss zuverlässig Bandbreiten für
•
Teilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von
mindestens 50 MBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte
•
Teilnehmeranschlüsse zum Internet für alle im Versorgungsgebiet ansässigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und institutionelle Nachfrager, wie z. B. Schulen, Ärzte,
Einrichtungen der Verwaltungen, Kirchen, Altenheime, Ferienwohnungen u.w. von
mindestens 1 GBit/s symmetrisch (Download/ Upload) ohne Baukostenzuschuss des
jeweiligen Unternehmens bzw. der öffentlichen Hand
•
Teilnehmeranschlüsse zum Internet bei Bedarf für alle im Versorgungsgebiet ansässige Unternehmen von mindestens 1 GBit/s symmetrisch (Download/ Upload) ohne
Baukostenzuschuss des jeweiligen Unternehmens bzw. der öffentlichen Hand
gewährleisten.
Flächendeckung
Das Interessebekundungsverfahren ist auf die 100%ige Versorgung aller Teilnehmer im Projektgebiet mit den entsprechenden Mindestbandbreiten ausgerichtet. Für die Erreichung
dieses Ziels ist ggf. der Einsatz eines Technologiemixes angezeigt.
Zweckbindungsfrist
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung ab Inbetriebnahme mindestens 7 Jahre betrieben werden, damit Endkunden Zugang
sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene gewährt werden kann
(Zweckbindungsfrist). Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages der passiven Infrastruktur durch den Diensteanbieter.
Inhalt
Unternehmen, die sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligen, werden gebeten sich
auf die Übergabe der nachstehenden Dokumente zu beschränken.
Bei Abgabe einer Interessenbekundung zur Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Förderung des Betreibermodells sind folgende Dokumente zu übergeben:
•
Mindestanforderungen inkl. Projektbeschreibung (xls-Datei)
•
Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke (xls-Datei) oder Finanzplanung Betreibermodell (xls-Datei)
•
Netzplan „Ausbaugebiet“ als digital georeferenzierte Vektordatei (z. B. *.GeoJSON;
*.kml; *.shp)
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•
Netzplan „Leerrohre“ mit grober Lage, der beim Projekt zu verwendenden Leerrohre,
der Kopplungspunkte, der Hauptverbindungsstrecken und kenntlichgemachten Kabelverzweigern sowie mitgenutzer Infrastruktur (Leerrohre und Glasfaserleitungen)
entsprechend der GIS-Nebenbestimmung als digital georeferenzierte Vektordatei (z.
B. *.GeoJSON; *.kml; *.shp)
Abgabe
Die Interessenbekundungen sind bevorzugt per E-Mail fristgerecht zum 17.04.2016, 24:00
Uhr dem BKZ M-V zuzusenden:
[email protected]; Betreff: IBV-02/16 – BFP – VG23_21
Bei schriftlichen Interessenbekundungen ist ein Datenträger (DVD o. USB-Stick) mit der Interessenbekundung und den Anhängen (Anlagen 3, 4, 5 und/oder 6) beizulegen.
Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Aufschrift: „IBV-03/16 – BFP VG23_21– Nicht öffnen!“
Im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Anlagen
Anlage 1:
Information zu den allgemeinen Parametern der Geodaten
Anlage 2:
Tabellarische Definierung des Gebietes
Anlage 3:
Karte des Projektgebietes mit den Ergebnissen der Markterkundung im
Vektordatenformat .GeoJSON
Anlage 4:
Mindestanforderungen
Anlage 5/6:
Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodel - nutzen Sie bitte
die Vorlagen unter dem folgenden
Link http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/bmvifoerderprogramm-breitbandausbau.html
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Anlage 1
1. Allgemeine Parameter der Geodaten :
• Koordinatenreferenzsystem: WGS84 (EPSG: 4326)
Sollte ein anderes Koordinatenreferenzsystem abgegeben werden, ist dies in Form des EPSG Codes
mitzuteilen.
• Punktkoordinaten oder
• Flächen und
• gegebenenfalls Linien
Das IBV Vektordateiformat zur Versorgung muss Punkt- oder Flächen- und falls möglich LinienGeometrien beinhalten.
Es sind zwei Formate in der Abgabe möglich. Das erste ist ein Vektorformat wie z.B. GeoJSON, Shape,
Spatial Lite oder KML. Die zweite Möglichkeit ist eine Excel Liste mit Koordinatenangaben (X, Y) in
jeweils einer Spalte bei einer Punktgeometrie oder Angaben im WKT (Well-Know-Text) Format bei
einer Linien-, Flächen- und Punktgeometrie.
2. Datenformate
Die Daten sind in digitaler Form abzugeben. Jeder Datensatz muss eine eindeutige Identifikationsnummer (GID) vom Datentyp Integer besitzen. Werden Daten abweichend vom Koordinatenreferenzsystem WGS84 abgegeben, ist dies mitzuteilen. Koordinaten sind in Dezimalgrad (WGS84) anzugeben. Bei einer anderen Koordinatenangabe ist dies mitzuteilen.
2.1 Spezifikation Datentyp Punktinformation
Bei einer Punktgeometrie sind zwei Variante des Informationsgehaltes möglich. Die erste Variante ist
die Information der geplanten auszubauenden Adressen. Als zweite Variante ist die Information der
auszubauenden Anschlusspunkte darzulegen.
Sollten Adressen angegeben werden, sind minimal folgende Attribute nötig:
GID
Landkreis
Gemeinde
Gemeindeschlüssel
Straße
Hausnummer
Hausnummernzusatz
Geometrie
Sollten Anschlusspunkte angegeben werden, sind minimal folgende Attribute nötig:
GID
Landkreis
Gemeinde
Gemeindeschlüssel
APL-ID
KVZ-ID
Geometrie
wobei, APL-ID gleich Anschlusspunkt, Identifikationsnummer und KVZ-ID gleich Kabelverzweiger
Identifikationsnummer ist.
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2.2 Spezifikation Datentyp Flächeninformationen
Mit der Flächengeometrie muss das bekundete Ausbaugebiet dargestellt werden, unter Berücksichtigung der Vorgegebenen Gebiete.
Es müssen folgende Attribute minimal vorhanden sein:
GID
Landkreis
Gemeinde
Gemeindeschlüssel
Geometrie
2.3 Spezifikation Datentyp Linie
Sollten Linien-Geometrien von Leitungsverläufen angegeben werden, sind folgende Attribute minimal abzugeben:
GID
Leerrohr
Geometrie
wobei das Attribut Leerrohr vom Datentyp Boolean ist. Es muss dargelegt werden ob die Leitung ein
Leerrohr ist/hat in Form von 1 (ja) bzw. 0 (nein).
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