Ausgabe April 2016

Außenwirtschaft
aktuell
4
2016
1
Veranstaltungen/Unternehmerreisen
3 25. – 29.04.2016: AHK USA auf der Hannover Messe .............................................................................................. 5 25. April 2016: Impulsveranstaltung auf der Hannover Messe .............................................................................. 5 27. April 2016: 13. Niedersächsischer Außenwirtschaftstag 2016, Hannover-Messe .............................. 6 12.05.2016: Informationsveranstaltung für deutsche Unternehmen zum Thema Windenergie in Berlin . 6 13.06. – 16.06.2016: Korea Rep. - Geförderte Unternehmerreise durch koreanische
Mittelstandsförderungsagentur ...................................................................................................................................... 7 29.06. – 01.07.2016: Unternehmensreise Biowerkstoffe in den Niederlanden ................................................. 8 Auslandsmessen
8 25.04. – 29.04.2016: „Hannover-Messe 2016: Partnerland USA“......................................................................... 8 30.06. – 02.07.2016: „International Field Days in the Volga Region“, Kasan .................................................... 9 19.10. – 21.10.2016: Ungarn - AHK Gemeinschaftsstand auf der Messe AUTOMOTIVE HUNGARY,
Budapest ................................................................................................................................................................................ 9 Zoll/Außenwirtschaftsrecht
9 Exportkontrolle - Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert .................................................................................... 9 Wegfall der Codierungen für Präferenzdokumente in Atlas Ausfuhr ................................................................ 10 Übergangsrechtsakt (Transitional Delegated Act/TDA) des Zollkodexes der Europäischen Union (UZK) am 15.
März 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht ........................................................................................................... 10 Quelle: www.zoll.de ....................................................................................................................................................... 11 Länderbezogene Embargoübersicht aktualisiert ...................................................................................................... 11 Neuerungen bei Zollverfahren durch den Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 .................................... 11 Ägypten - Ergänzende Informationen der Zentralbank zu den geänderten Importvorschriften ............... 12 Aserbaidschan - Zollbefreiungen für Maschinen und technische Ausrüstung ............................................... 12 Belarus - Neue Regelungen für Wareneinfuhren durch Privatpersonen in Postsendungen ....................... 13 Bosnien und Herzegowina - Beitritt zu EU-Kooperationsprogrammen Customs 2020 und Fiscalis 2020
............................................................................................................................................................................................... 13 Europäische Union EU-Kommission veröffentlicht ................................................................................................. 13 Abkommenstext des Freihandelsabkommens mit Vietnam .................................................................................. 13 Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix................................................................................................... 14 Guinea - Erhöhung der Mehrwertsteuer und Einführung einer Stempelsteuer auf importierte
Gebrauchtfahrzeuge ........................................................................................................................................................ 15 Marokko Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Luft- und Schienentransportmittel ......................... 16 USA: Teilweise Aufhebung der US-Sanktionen gegen den Iran .......................................................................... 16 USA Neuester Stand der obligatorischen Einführung des elektronischen Abfertigungssystems ACE ...... 16 USA hebt Schwelle für zoll- und steuerfreien Import von Waren auf 800 USD an ...................................... 17 Ländernotizen
18 Ägypten - Planung für neue ägyptische Hauptstadt schreitet voran ................................................................ 18 Ägypten - Suezkanalzone weckt Interesse von Investoren .................................................................................. 18 Albanien - Tirana präsentiert neue Projekte zur Stadtentwicklung................................................................... 18 Belgien - Abfallraffinerie im Hafen Antwerpen soll Ammoniak und Urea erzeugen .................................... 18 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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China benötigt neue Sondermüllanlagen .................................................................................................................. 19 Dänemark - Investitionsklima und -risiken............................................................................................................... 19 Griechenland - Startschuss für vier EU-Programme .............................................................................................. 19 Indien - Akteure auf dem indischen E-Commerce-Markt nehmen zu .............................................................. 20 Indonesien - Kunststoffindustrie importiert viele Vorprodukte .......................................................................... 20 Indonesien - eine aufstrebende Regionalmacht ...................................................................................................... 20 Israel - Modernisierungsprogramm für Israels Häfen ............................................................................................ 20 Israel - Zwei große Krankenhausprojekte gehen an den Start ............................................................................ 21 Malaysia - Endspurt für Sportstättenumbau ........................................................................................................... 21 Mexiko - Verarbeiter von Nahrungsmitteln expandieren ..................................................................................... 21 Österreich investiert 1 Mrd. Euro ins Autobahnnetz .............................................................................................. 21 Türkei - Vertrieb und Handelsvertretersuche ........................................................................................................... 21 Ukraine ist ein attraktiver Markt für IT-Outsourcing ............................................................................................. 22 Zentralamerika baut erneuerbare Energien aus ...................................................................................................... 22 Auslandsangebote/ -anfragen
22 Rumänien – Kooperationsanfragen............................................................................................................................. 22 Geschäftsanbahnungsreise nach Tschechien ........................................................................................................... 23 Allgemeines
23 Matchmaking - Plattform BIZ2BR “Business to Brazil” ........................................................................................ 23 Algerien - Neues Bankverfahren: die Vor-Domizilierung...................................................................................... 24 Außenwirtschafts-Compliance: Bedeutung für exportorientierte Unternehmen .......................................... 24 EU plant neue Portale für Auswahl- und Ausschlusskriterien ............................................................................. 25 EU - Technische Anpassung im Vergabehandbuch PRAG 2016 .......................................................................... 25 Kommunikation mit dem BAFA ab sofort auch über De-Mail möglich ............................................................ 25 Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen......................................................................................................... 26 Griechenland: Deckungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft unter bestimmten Bedingungen wieder
möglich ............................................................................................................................................................................... 26 Veröffentlichungen
27 Brasilien - Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Brasilien, 2016.................................................... 27 100 Fragen & Antworten zum Iran-Geschäft .......................................................................................................... 27 Impressum
28 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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Veranstaltungen/Unternehmerreisen
Datum
Veranstaltung
IHK
20.04.2016
Betriebsprüfung durch die Bundeszollverwaltungen
IHK Stade
20.04.2016
Exportkontrolle in der Praxis
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft
Bentheim
20.04.2016
Deutsch-Niederländischer Unternehmersprechtag
IHK Ostfriesland und
Papenburg / DER
20.04.2016
USA – Rechts- und Steuerfragen bei Vertrieb und
Montagen
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft
Bentheim
21.04.2016
Einführung in die Abwicklung von Importgeschäften
IHK Hannover
21.04.2016
Dokumenten-Abwicklung im Auslandsgeschäft
IHK Braunschweig
21.04.2016
Guten Tag und Dobryi Den - Wie verhandeln die
Russen und die Deutschen
IHK Hannover
22.04.2016
Einreihung von Waren in den Zolltarif
IHK Hannover
26.04.2016
Außenhandelsformulare effizient bearbeiten
Ort: Bremen
HK Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven / BAV
26./27.04.2016
Export-und Zollformulare richtig ausfüllen
IHK Braunschweig
27.04.2016
Außenhandelsformulare effizient bearbeiten
Ort: Bremen
HK Bremen IHK für Bremen und
Bremerhaven / BAV
27.04.2016
Zahlungsbedingung und finanzielle Abwicklung
von Exportaufträgen
Ort: Bremerhaven
HK Bremen IHK für Bremen und
Bremerhaven
27.04.2016
Organisation der Zoll- und Exportabteilung
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft
Bentheim
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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Datum
Veranstaltung
IHK
27.04.2016
Inhouse-Marktberatung Australien
IHK LüneburgWolfsburg
27.04.2016
Niedersächsischer Außenwirtschaftstag
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
28.04.2016
Grundlagen der Exportkontrolle - Was Exporteure wissen müssen
Oldenburgische IHK
28.04.2016
Lieferantenerklärungen - EUR. 1 – Ursprungserklärungen
IHK LüneburgWolfsburg
Mai 2016
Business-Frühstück Indonesien
03.05.2016
Inhouse-Marktberatung Brasilien
IHK LüneburgWolfsburg
IHK LüneburgWolfsburg
04.05.2016
Grundkurs Export / Import
IHK Braunschweig
10.05.2016
Umsatzsteuer bei Exporten und EU-Lieferungen
Ort: Bremen
HK Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven / BAV
10.05.2016
Internationales Vertragsrecht für Nichtjuristen
IHK Braunschweig
12.05.2016
Kalkulation von Export
preisen
IHK Hannover
13.05.2016
Round Table Gespräch: Vietnam auf der
Überholspur
Ort: Bremen
HK Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven
17.05.2016
Warenursprung und Präferenzen
IHK Braunschweig
18.05.2016
Das Ausfuhrverfahren: Nutzen, Ablauf und
mögliche Vergünstigungen
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft
Bentheim
18.05.2016
Deutsch-Niederländischer Unternehmersprechtag
IHK Ostfriesland und Papenburg / DER
19.05.2016
English Intensive: Presenting Effecitvely in international Business
IHK Hannover
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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Datum
Veranstaltung
IHK
23.05.2016
Zollpräferenzen und Lieferantenerklärungen
Oldenburgische IHK
23.05.2016
Praktische Exportabwicklung und geschickte Vertrags-gestaltung
IHK Ostfriesland und Papenburg
24.05.2016
Organisation der Zoll- und Exportabteilungen
Oldenburgische IHK
24./25.05.2016
Basic-English: Mündliche und schriftliche Grundlagen der Bürokommunikation
IHK Hannover
26.05.2016
Exportkontrolle in der Praxis
Oldenburgische IHK
25. – 29.04.2016: AHK USA auf der Hannover Messe
Die USA sind nicht nur der Stabilitätsanker für die Weltwirtschaft und wichtigster Exportmarkt Deutschlands, sondern in diesem Jahr auch Partnerland der
Hannover Messe (25.-29. April 2016). Die AHK USA bietet auf der Hannover
Messe zwei Seminare zum Thema Markteintritt an. Zudem werden AHKVertreter aus jeder Region der USA während der gesamten Messewoche für Fragen deutscher Unternehmen zur Verfügung stehen. So können Unternehmen
direkt von mehreren Jahrzehnten gesammelter Erfahrung in den Bereichen Maschinenbau, Automobil, IT, Start-ups, Automatisierungstechnik, Recht uvm.
profitieren.
Die Seminare geben am US-Markt interessierten Unternehmen Basisinformationen, wie sie erfolgreich in den US-Markt eintreten können und wie die DeutschAmerikanische Handelskammer dabei unterstützen kann. Abgerundet wird dieser
Überblick durch einen Erfahrungsbericht eines deutschen Unternehmens, das
bereits den US-Markteinstieg erfolgreich umgesetzt hat. Beide Seminare werden
in deutscher Sprache gehalten.
Dienstag, 26.04., 09:30 – 11:30 Uhr - Das Seminar am Dienstag fokussiert auf
rechtliche Aspekte und Themen wie IT und Start-ups
Donnerstag, 28.04., 11:30 – 13:30 Uhr - Das Seminar am Donnerstag fokussiert
auf Vertriebsstrategien, sowie auf die Bereiche Maschinenbau und Logistik.
Weitere Informationen bei Frau Virginia Attaway Rounds, German American
Chamber of Commerce of the Midwest, Inc., Telefon: (312) 494-2163, Mob.:
(773) 951-4601, E-Mail: [email protected].
25. April 2016: Impulsveranstaltung auf der Hannover Messe
Zusammen mit der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kenia und dem
Netzwerk GeoEnergy Celle e.V. lädt die Industrie- und Handelskammer LüneNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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burg-Wolfsburg Sie herzlich ein zu unserer Impulsveranstaltung auf der Hannover Messe, bei der Ihnen Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen aus den Bereichen Bohrtechnik, Geothermie sowie Brunnen- und Bergbau vorgestellt werden:
Neue Märkte in Ostafrika, Montag, 25.04., 14:00 bis 16:00 Uhr, Hannover Messe, Halle 3, Global Business & Markets, Investment Lounge, Konferenzraum 1 H 33/9.
Die Erschließung von Kenias 10 GW-Geothermiepotential ist in vollem Gange.
Die gesamte Wertschöpfungskette, von der Erkundung bis zur Energieproduktion, bietet Möglichkeiten für deutsche Unternehmen. Mittelfristig haben Kenia
und Tansania die Entwicklung ihres Öl- und Erdgassektors fest im Blick. Brunnenbohrungen für den öffentlichen oder insbesondere den privaten Sektor spielen ebenfalls eine große Rolle.
Vor diesem Hintergrund beleuchtet und diskutiert unser Impulsformat Marktchancen und Möglichkeiten unternehmerischen Engagements speziell in Kenia
und Tansania. Unsere Referenten erläutern branchenspezifisch die wichtigsten
Aspekte der Märkte Ostafrikas und stellen vor, welche Förderprogramme der
Entwicklungszusammenarbeit deutsche Unternehmen vor Ort unterstützen. Der
Praxisbericht eines Bohrtechnikunternehmens aus Niedersachsen, das bereits in
Kenia tätig ist, rundet die Veranstaltung ab.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung jedoch in jedem Fall erforderlich.
Weitere Informationen bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg, Herrn Lars Heidemann,
Telefon 04131 742-125.
27. April 2016: 13. Niedersächsischer Außenwirtschaftstag 2016, Hannover-Messe
Die USA gewinnen für den niedersächsischen Außenhandel zunehmend an Bedeutung. Der Niedersächsische Außenwirtschaftstag am 27. April 2016 bietet
Ihnen ein Forum, um zentrale Fragen und Geschäftsmöglichkeiten im Export zu
diskutieren. Profitieren Sie von komprimiertem Fachwissen, Erfolgsgeschichten
und Erfahrungsberichten und nehmen Sie anschließend an der feierlichen Verleihung des 7. Außenwirtschaftspreises teil.
Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen unter
http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33947&article_i
d=120250&_psmand=18.
12.05.2016: Informationsveranstaltung für deutsche Unternehmen zum Thema Windenergie in Berlin
Im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien organisiert die Deutsche
Industrie -und Handelskammer in Marokko gemeinsam mit Renewables
Academy (RENAC) AG am 12. Mai 2016 in Berlin eine Informationsveranstal-
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
7
tung zum Thema ÊWindenergie in Marokko“. Die Informationsveranstaltung
dient der Vorbereitung auf die Geschäftsreise zum selben Thema, die vom
10.-14. Oktober 2016 im Rahmen der Exportinitiative stattfindet.
Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmern Informationen über die Rahmenbedingungen, Ausschreibungen sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
für Windenergieprojekte in Marokko. Sowohl die AHK als auch zwei marokkanische Experten liefern Ihnen Informationen aus erster Hand und stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Ferner werden Chancen und Herausforderungen für deutsche Unternehmen diskutiert.
Marokko ist beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Vorreiter in Nordafrika. Die
Pläne Marokkos zur Stärkung der erneuerbaren Energien sind im nordafrikanischen Vergleich ehrgeizig. Bis 2020 sind Kapazitäten bei der Stromerzeugung
mittels Wind-, Solar- und Wasserkraft von jeweils 2.000 MW geplant. Sowohl
im Hinblick auf die Produktion für das Gesamtnetz als auch bei der Produktion
für den Eigenverbrauch - etwa für energieintensive Betriebe - sind in der Windenergie (ausschließlich onshore) große Fortschritte zu verzeichnen.
Die Informationsveranstaltung richtet sich daher besonders an deutsche Firmen
aus folgenden Bereichen:
• Projektentwickler
• Planer / Gutachter
• Komponentenhersteller
• Berater
• Finanzdienstleister
• Zulieferer
Weitere Informationen finden Sie in unter marokko.ahk.de/fileadmin/ahk_marokko/2016/Factsheet_Windenergie.pdf.
Interessierte deutsche Unternehmen wenden sich bitte an Frau Laura Scharlach
(RENAC), E-Mail: [email protected], Telefon: +49 (30) 52 68 95 896.
13.06. – 16.06.2016: Korea Rep. - Geförderte Unternehmerreise durch koreanische Mittelstandsförderungsagentur
Small and medium Business Corporation (SBC), Êkoreanische Mittelstandsförderungsagentur“ lädt deutsche Mittelstandsunternehmen, die auf der Suche nach
Kunden oder Lieferanten sind, ein. Die Unternehmen wollen Geschäftsbeziehungen in Korea suchen oder bereits bestehende Beziehungen ausbauen. Für
deutsche Unternehmen liegt das Ziel der Veranstaltung darin sich über ihre
Märkte und Branchen in Korea zu informieren, Kontakt mit koreanischen Unternehmen zu knüpfen, Unternehmen und Produkte zu präsentieren und Geschäftspartner vor Ort zu treffen.
Die Veranstaltung findet vom 13. - 16.06.2016 in Seoul, Südkorea statt, und
die Teilnahme wird durch SBC Koreas gefördert, d.h. außer An und Abreise werden während der Veranstaltung alle Kosten der Verpflegung in Korea durch SBC
übernommen.
Weitere Informationen bei Frau Munok Kwon, KBDC-Korea Business Development Center, Ludwig-Erhard-Str.30-34, 65760 Eschborn a.Ts., Telefon: 061969582-12, E-Mail: [email protected].
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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29.06. – 01.07.2016: Unternehmensreise Biowerkstoffe in
den Niederlanden
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die Deutsch-Niederländische Handelskammer eine Unternehmensreise in
die Niederlande für deutsche Unternehmen aus dem Bereich nachhaltige Materialien und Biowerkstoffe. Der Fokus der Reise liegt auf den internationalen Kooperations- und Geschäftschancen in dieser Branche.
Die vom BMWi geförderte Leistungspräsentation wird im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt und soll deutschen KMU den Einstieg in den niederländischen Markt erleichtern und deren Exporte fördern. Die
Leistungspräsentation unterliegt den De-Minimis-Regelungen.
Weitere Informationen finden Sie im IXPOS-Portal:
http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-imausland/Service/meldungen,t=leistungspraesentation-biowerkstoffe-in-denniederlanden,did=1419544.html.
Weitere Informationen bei Aldo Lodder, Deutsch-Niederländische Handelskammer, Telefon: +31-(0)70-3114140, E-Mail: [email protected].
Auslandsmessen
25.04. – 29.04.2016: „Hannover-Messe 2016: Partnerland
USA“
Die Aussteller präsentieren auch dieses Jahr wieder Produktneuheiten entlang
der gesamten industriellen Wertschöpfungskette. Mit Innovationen in den Kernbereichen Industrieautomation und IT, Energie- und Umwelttechnologien, industrielle Zulieferung, Produktionstechnologien und Dienstleistungen sowie
Forschung und Entwicklung stellt die weltweit wichtigste Industriemesse alle
zukunftsweisenden Lösungen für die Industrie vor.
Im Jahr 2016 präsentiert sich mit der USA die größte Volkswirtschaft der Welt
als Partnerland der Messe. Bei vielen Veranstaltungen spielt das Land eine besondere Rolle. Energieeffizienz und Energieerzeugung, modernste Fertigungstechnik und intelligente Technologien sind die Schwerpunkte des Partnerlands
auf der Hannover Messe 2016. Führende US-Unternehmen werden ihre Lösungen für die vernetzte Industrie vorstellen, darunter General Electric, Honeywell,
Eaton, Molex, Microsoft, AT&T oder IBM.
Das aktuelle Veranstaltungsprogramm erhalten Sie unter:
www.hannovermesse.de.
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30.06. – 02.07.2016: „International Field Days in the Volga
Region“, Kasan
Nach der erfolgreichen Premiere der Wolgafeldtage im letzten Jahr, wird es vom
30.06. bis zum 02.07. die nächste Ausgabe der unter Landwirten beliebten Freilandveranstaltung in Kasan geben. Die International Field Days in the Volga Region werden vom deutschen Messeveranstalter IFWexpo Heidelberg und dem
russischen Unternehmen Kazanskaya Yarmarka durchgeführt. Die Deutsche
Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG e.V.) und das tatarische Ministerium für
Landwirtschaft und Ernährung unterstützen die Veranstaltung mit einem modernen Fachprogramm und sorgen für die Einladung der umliegenden russischen Regionen.
Schon 2015 präsentierten 150 Aussteller aus Russland, Deutschland, Österreich,
Finnland und Frankreich – unter ihnen große Technikproduzenten wie Kuhn,
Rostselmash, Gregoire Besson, KWS und Lely – ihre neuesten Erzeugnisse den
rund 6.300 Besuchern.
Weitere Informationen bei Irene Stadelmaier, IFWexpo Heidelberg GmbH, Telefon: 06221-1357-24, E-Mail [email protected].
19.10. – 21.10.2016: Ungarn - AHK Gemeinschaftsstand auf
der Messe AUTOMOTIVE HUNGARY, Budapest
Die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (DUIHK) plant auch im
Jahre 2016 einen Gemeinschaftsstand auf der internationalen Messe AUTOMOTIVE HUNGARY zu organisieren.
Am Firmengemeinschaftsstand können sich Mitglieder der DUIHK sowie deutsche Hersteller und Dienstleister der Branche beteiligen. Die AUTOMOTIVE
HUNGARY ist die einzige internationale Messe Ungarns und Mittel-Ost-Europas,
wo sich bedeutende Akteure der Industrie mit dem ganzen Spektrum der Automobilherstellung präsentieren.
Weitere Informationen bei Herrn Simon-Lutring Tünde, Telefon: + 36 1 345
7645, E-Mail: [email protected].
Zoll/Außenwirtschaftsrecht
Exportkontrolle - Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert. Damit sind die 2015 in Kraft getretenen Änderungen der Ausfuhrliste und des Anhangs I EG-Dual-use-Güter-Verordnung
nunmehr im Umschlüsselungsverzeichnis berücksichtigt. Die Warennummern
wurden auf den aktuellen Stand vom 01.01.2016 angepasst.
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hilfsmittel für die Prüfung, ob Güter, die
nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, einer
Exportkontrolle unterliegen könnten. Nur auf einem aktuellen Stand ist es als
Hilfsmittel einsetzbar.
Quelle: BAFA
Wegfall der Codierungen für Präferenzdokumente in Atlas
Ausfuhr
Nachdem Anfang des Jahres die Codierung N954 für das EUR.1 Dokument in
Atlas Ausfuhr gestrichen wurde sind auch die anderen Präferenzdokumente
EUR.MED und A.TR seit dem 04.03. in der Ausfuhranmeldung nicht mehr zu
codieren.
Nachricht des Zolls:
Die Angabe eines Präferenzdokumentes ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Ausfuhrverfahrens nicht erforderlich. Präferenzdokumente werden
zwar im Rahmen der Ausfuhr ausgestellt, es bestehen weder Vorlage- noch Behandlungspflichten. Vielmehr ist es ist jedem Ausführer freigestellt, sich für eine
auszuführende Ware ggf. einen förmlichen Präferenznachweis ausstellen zu lassen bzw. die entsprechende Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen
Handelspapier abzugeben. Die Codierungen für Unterlagen im Ausfuhrverfahren
wurden überprüft und die Präferenzdokumente aus der Werteliste entfernt.
Quelle: DIHK
Übergangsrechtsakt (Transitional Delegated Act/TDA) des Zollkodexes der Europäischen Union (UZK) am 15. März 2016 im
Amtsblatt der EU veröffentlicht
Der UZK wurde am 10.10.2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und löst den
bisher gültigen Zollkodex der Gemeinschaft mit seinem Inkrafttreten am
01.05.2016 ab. Er normiert eine stufenweise Einführung von EU-weiten gemeinsamen Datenbanken und harmonisierten IT-Verfahren. Um die Bereitstellung der notwendigen IT-Systeme zu ermöglichen, gewährt Art. 278 UZK eine
Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2020.
Die nunmehr am 15.03.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Delegierte
Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission (UZK-TDA) regelt das in der Übergangsphase anzuwendende Recht. Hier geht es u. a. um:
verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)
Beantragung/Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
Austausch und Speicherung von Daten über die Sicherheitsleistungen (Einfuhrkontrolle)
Datensätze bei der summarischen Eingangsmeldung
Fristen zur Abgabe einer ergänzenden Anmeldung (Einfuhrsysteme/automatisiertes Ausfuhrsystem)
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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Postsendungen
NCTS (New Computerised Transit System) im Eisenbahnverkehr
Den vollständigen Text des UZK-TDA finden Sie unter http://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0341&from=EN .
Der UZK, das entsprechende Durchführungsrecht (Delegated Acts/DA und Implementing Acts/IA) sowie weiterführende Informationen erhalten Sie auf den
Internetseiten der Zollverwaltung unter
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Der_Zollkodex_der_Union/der_zollko
dex_der_union_node.html;jsessionid=CF58C71EF006E9C35937305AE7EE0BE3.l
ive0502.
Quelle: www.zoll.de
Länderbezogene Embargoübersicht aktualisiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine länderbezogene Embargoübersicht aktualisiert und als PDF zum Download
(www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bez
ogene_embargos.pdf) zur Verfügung gestellt. Die Übersicht berücksichtigt nicht
die personenbezogenen Embargos zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (siehe hierzu das BAFA-Merkblatt ÊLänderunabhängige Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“
(www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merk
blatt_ebt.pdf).
Quelle: BAFA
Neuerungen bei Zollverfahren durch den Unionszollkodex
(UZK) zum 1. Mai 2016
Am 01.05.2016 ist das neue EU-Zollrecht anwendbar. Einige wenige Zollverfahren (Umwandlung, aktive Veredelung mit Rückvergütung und Zolllager Typ D/E)
sind unmittelbar betroffen.
In der ATLAS-Info 0842/16 hat die Zollverwaltung die Umstellungserfordernisse
in den einzelnen Verfahren beschrieben:
Umwandlungsverfahren: Bestehende Bewilligungen werden als aktive Veredelung mit neuer Bewilligungsnummer fortgeführt.
Aktive Veredelung: Ab 01.05.2016 wird das Rückvergütungsverfahren abgeschafft, bereits überführte Waren werden noch abgerechnet. Für neue Waren
gibt es nur noch das Nichterhebungsverfahren; das heißt, es wird bei der Einfuhr in die EU kein Zoll erhoben. Zoll fällt für die Waren an, die nicht innerhalb
der Wiederausfuhrfrist die EU wieder verlassen.
Zollager Typ D und E: Hier ändert sich die Bemessungsgrundlage. Bei ab Mai
eingelagerten Waren ist der Zeitpunkt der Entnahme aus dem Zolllager maßgeblich für die Zollschuld. Für alle Waren die sich zum 01.05. bereits in diesem
Zollager befinden, kann alternativ bis 31.12.2016 der Zollwert bei der Einlagerung als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dies ist die wirtschaftlich
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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wichtigste Änderung.
Weitere Informationen entnehmen Sie der ATLAS-Info 0842/16
(https://wm.ihk.de/download/attachments/184779042/ATLASInfo%20084216.pdf?version=1&modificationDate=1456927170000&api=v2).
Quelle: ITZBund
Ägypten - Ergänzende Informationen der Zentralbank zu den
geänderten Importvorschriften
Ein Rundschreiben der ägyptischen Zentralbank vom 27.01.2016 enthält nähere
Erläuterungen zu den geänderten Zahlungsvorschriften für Importgeschäfte. Per
Runderlass vom 21.12.2015 hatte die ägyptische Zentralbank angeordnet, dass
bei Zahlungsabwicklung per Dokumenteninkasso die Handelsdokumente direkt
von der ausländischen Bank des Exporteurs an die lokale Bank des Importeurs
weiterzuleiten sind. Der direkte Versand der Dokumente vom Exporteur zum
Importeur ist nicht mehr zulässig.
Einfuhrgeschäfte von Niederlassungen oder Tochterfirmen ausländischer Unternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen, auch Vieh- und Geflügelzucht
sowie per Luftfracht versendete Rohstoffe, Produktionsbedarf und Ersatzteile
für Fabriken.
Bei Zahlungsabwicklung per Dokumentenakkreditiv ist der Importeur von Handelsgütern verpflichtet, 100 % des Rechnungswertes der Importware im Voraus
bei seiner Bank zu hinterlegen. Diese Sicherheit kann auch in ägyptischen Pfund
geleistet werden.
Ausgenommen von der geforderten 100-prozentigen Sicherheit sind dem Zentralbankschreiben vom 27.01. zufolge neben Arzneimitteln, Impfstoffen und Babynahrung auch medizinische Geräte, Ausrüstungen und Bedarfsartikel, Ersatzteile für Maschinen und Ausrüstungen sowie Computer Hard- und Software.
Quelle: gtai
Aserbaidschan - Zollbefreiungen für Maschinen und technische Ausrüstung
Seit dem 20.02.2016 wird die Einfuhr von Maschinen und technischer Ausrü
stung für Investitionsprojekte sowie für Technoparks von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit.Benötigt wird hierfür jedoch ein Dokument über Investitionsförderung, das beim Wirtschaftsministerium (LINK Wirtschaftsministerium / weiterführende Infos) erhältlich ist. Damit sind die entsprechenden Einfuhren für 7
Jahre von Einfuhrabgaben befreit.
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 10/2015
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Belarus - Neue Regelungen für Wareneinfuhren durch Privatpersonen in Postsendungen
In Belarus wurde die zollfreie Grenze für Warensendungen im Postverkehr an
Privatpersonen von 200 Euro auf 22 Euro und von 31 Kilo auf 10 Kilo herabgesenkt. Bei Überschreiten dieser Grenze werden Zölle und Abgaben in Höhe von
30 % des Warenwertes, jedoch nicht weniger als 4 Euro pro Kilo erhoben. Des
Weiteren sollen Wareneinfuhren von Privatpersonen im Wert von mehr als 300
Euro und/oder mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm, die häufiger als
einmal in drei Monaten erfolgen, nicht mehr als Wareneinfuhren zum persönlichen Gebrauch angesehen werden. Damit werden diese als gewerbliche Wareneinfuhren behandelt und zoll- und nebenabgabenpflichtig.
Quelle: Pressemitteilung des belarussischen Zollkomitees vom 12.02.2016
(http://gtk.gov.by/ru/press-center/news/glavoj-gosudarstva-prinjat-ukazopredeljajuschij-osobennosti-peremeschenija-fizicheskimi-litsami-tovarov-dljalichnogo-polzovanija_i_6658.html).
Quelle: gtai
Bosnien und Herzegowina - Beitritt zu EUKooperationsprogrammen Customs 2020 und Fiscalis 2020
Die EU-Programme ermöglichen den Austausch von Informationen und Erfahrungen unter den Zoll- und Steuerverwaltungen der Teilnehmerstaaten. Mitglieder sind alle EU-Staaten sowie die Türkei, Albanien, Serbien, Montenegro,
die EJR Mazedonien und nun auch Bosnien und Herzegowina.
Customs 2020 und Fiscalis 2020 laufen seit dem 01.01.2014 und sollen voraussichtlich sieben Jahre dauern.
Quelle: Mitteilung der Behörde für indirekte Besteuerung Bosnien und Herzegowinas vom 18.2.2016 (http://www.new.uino.gov.ba/bs/clanci/novosti/1/8/1802-2016-15-14-03/1832/Customs-2020-i-Fiscalis-2020).
Europäische Union EU-Kommission veröffentlicht
Abkommenstext des Freihandelsabkommens mit Vietnam
Die EU-Kommission hat am 01.02.2016 auf ihrer Internetseite
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437) den Text des bilateralen Freihandelsabkommens mit Vietnam veröffentlicht. Der veröffentlichte
Text ist nicht rechtsverbindlich. Er dient lediglich der Information interessierter
Wirtschaftsbeteiligter und entspricht dem Stand nach Abschluss der Verhandlungen.
Nach Prüfung der Rechtsförmlichkeit wird das Abkommen dem EU-Rat und
dem Europaparlament zur Zustimmung übermittelt. Der international verbindliche Abkommenstext wird erst nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses veröf-
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fentlicht. Eine Angabe, ab wann das Abkommen Anwendung findet könnte,
wurde von der EU-Kommission nicht gemacht.
Quelle: gtai
Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix
Die EU-Kommission hat auf der Grundlage der Mitteilungen der Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-MittelmeerPräferenzursprungsregeln eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, ab wann die zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung
vereinbarten Ursprungsregeln anwendbar sind (Tabelle 1). Die neue Tabelle ersetzt die im Juni 2015 (ABl. C 214 vom 30.06.2015) veröffentlichte Aufstellung.
Die Tabelle umfasst einerseits den Beginn der diagonalen Kumulierung auf der
Grundlage von Anlage 1 Artikel 3 des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzregeln (ABl. L 54 vom 26.02.2013, S. 4 (http://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2013:054:TOC)), soweit in dem
betreffenden Freihandelsabkommen hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das
Übereinkommen Bezug genommen wird (Kennzeichnung vor dem Datum mit
(C)) und andererseits den Beginn der Anwendung der Ursprungsprotokolle zur
diagonalen Kumulierung, die den betreffenden Freihandelsabkommen beigefügt
sind.
Gegenüber der bisherigen Matrix haben sich folgende Änderungen ergeben:
• Inkrafttreten des Regionalen Übereinkommens zwischen
•
EU und Schweiz/Liechtenstein zum 1.2.2016
•
EU und Ägypten zum 1.2.2016
•
EU und Mazedonien zum 1.5.2015
•
den EFTA-Staaten (Schweiz/Liechtenstein, Island und Norwegen) und
Albanien und Serbien zum 01.05.2015.
• Zusätzlich wurde der Beginn der Anwendung der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung aus dem Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit
Mazedonien vermerkt (Schweiz/Liechtenstein - Mazedonien: 01.02.2016; Island
- Mazedonien: 01.05.2015; Norwegen - Mazedonien: 01.05.2015).
• Der in der Matrix erfasste Länderkreis wurde um die Republik Moldau, die
ebenfalls dem Regionalen Übereinkommen beigetreten ist, erweitert. Damit sind
jetzt alle Länder der CEFTA (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Serbien und Moldau) in der Matrix enthalten. Die Ursprungsprotokolle der CEFTA-Freihandelsabkommen verweisen auf die Ursprungsregeln nach dem Regionalen Übereinkommen. Bis auf die Abkommen
Bosnien-Herzegowinas mit Albanien, Montenegro, Mazedonien und Serbien ist
die Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung auf der Grundlage des
Regionalen Übereinkommens im CEFTA-Rahmen bereits seit 01.04.2014 anwendbar. Für die vier genannten Ausnahmen ist die diagonale Kumulierung
nach dem Regionalen Übereinkommen erst seit 01.02.2015 möglich.
Die neuen Einträge sind in der Tabelle
(www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/_SharedDocs/Pdf/Zoll/Eu-zoll/diagonaleursprungskumulierung-matrix_20160220.pdf?v=2) Êrot“ markiert.
Zusätzlich enthält die Mitteilung noch die Tabelle zur sog. SAP-Kumulierung
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(Tabelle 2). Die Datumangaben in dieser Tabelle beziehen sich auf das Datum
der Anwendung der den Freihandelsabkommen der EU, der Türkei und den
Teilnehmern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU beigefügten Ursprungsprotokollen, die eine diagonale Kumulierung vorsehen. Sobald in
ein Freihandelsabkommen zwischen in Tabelle 2 aufgeführten Parteien, für die
das Übereinkommen in Kraft getreten ist, ein Verweis auf das Übereinkommen
auf-genommen wird, ist in Tabelle 1 eine Datumsangabe eingesetzt worden, der
ein (C) voran-gestellt ist. Unter die Zollunion zwischen der EU und der Türkei
fallende Vormaterialien mit Ursprung in der Türkei können als Vormaterialien
mit Ursprungseigenschaft zum Zweck der diagonalen Kumulierung zwischen der
Europäischen Union und den an dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
beteiligten Ländern, mit denen Ursprungsprotokolle gelten, behandelt werden.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die diagonale Kumulierung nur zulässig ist, wenn die Partei der Endfertigung und die Partei der Endbestimmung
mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Parteien, d. h. mit
den Parteien, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben,
Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln geschlossen haben.
Vormaterialien mit Ursprung in einer Partei, die kein Abkommen mit der Partei
der Endfertigung und der Partei der Endbestimmung geschlossen hat, sind als
Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln.
Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen
Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw.
der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens; ABl. C 67 vom 20.02.2016, S. 8 (http://eurlex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0220(02)&from=DE)
Quelle: gtai
Guinea - Erhöhung der Mehrwertsteuer und Einführung einer
Stempelsteuer auf importierte Gebrauchtfahrzeuge
Die Regierung Guineas hat mit dem Finanzgesetz 2016 eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer (T.V.A) um zwei Prozentpunkte von 18 auf 20 % beschlossen.
Der neue Steuersatz wird auch auf Mehl und Speiseöle angewendet, die bislang
von der Mehrwertsteuer befreit waren. Ausgenommen von der T.V.A sind weiterhin Warenexporte und internationale Versandverfahren (transports internationaux).
Auf Einfuhren von Gebrauchtfahrzeugen inklusive Sattelzugmaschinen und Anhänger wird eine Stempelsteuer eingeführt. Diese beträgt je nach Fahrzeugart
und Alter zwischen 0,5 Mio. und 3 Mio. Guinea-Franc (0,5 Mio. Guinea-Franc =
rund 58 Euro). Die Änderungen sind zum 1.2.2016 in Kraft getreten.
Quelle: gtai
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Marokko Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Luftund Schienentransportmittel
Mit dem marokkanischen Finanzgesetz für 2016 wurde die bisherige Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 % für bestimmte Transportmittel gestrichen.
Bei der Ein-fuhr von Flugzeugen mit einer Kapazität von mindestens 100 Sitzen
sowie Ausrüstungen und Ersatzteilen hierfür fällt somit keine Einfuhrumsatzsteuer mehr an. Das Gleiche gilt für Züge und Eisenbahnbedarf.
Weitere Informationen: Loi de finances 2016
(http://www.finances.gov.ma/fr/Pages/plf2016.aspx?m=Loi%20de%20Finances
%20et%20Budget)
Quelle: gtai
USA: Teilweise Aufhebung der US-Sanktionen gegen den
Iran
Am 14.07.2015 einigte sich die Gruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, China, Russland, USA) mit dem Iran auf eine umfassende Vereinbarung zur Beilegung des mehr als zehn Jahre andauernden Konflikts um
das iranische Atomprogramm. Mit dem ÊImplementation Day“ am 16.01.2016
erfolgte auch eine teilweise Aufhebung der US-Sanktionen gegen den Iran. Eine
Übersicht der weiterhin von den USA sanktionierten Personen ist online einsehbar. Die Personen und Institutionen, die vom zuständigen Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums von der ÊList of Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ (SDN List) gestrichen wurden, finden Sie
unter https://www.treasury.gov/ofac/downloads/sdnew16.pdf.
Die SDN-Liste enthält Personen und Organisationen, die aus Sicht der USA die
innere Sicherheit gefährden und an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind.
Quelle: DIHK
USA Neuester Stand der obligatorischen Einführung des
elektronischen Abfertigungssystems ACE
Die Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection hat aktuelle Zeitvorgaben
für die obligatorische Nutzung des ÊAutomated Commercial Environment“ veröffentlicht:
Ab dem 28.02.2016 wird das Vorgängersystem ÊAutomated Commercial
System“ (ACS) schrittweise stillgelegt werden. Für Einfuhrvorgänge, die schon
im ACE abgewickelt wer-den können, wird ab diesem Zeitpunkt nur noch eingeschränkter technischer Kunden-support angeboten, ACS wird nur noch während
der Hauptgeschäftszeiten aufrechterhalten. Einfuhrvorgängen, die im ACE eingehen, wird Priorität vor entsprechenden ACS Vorgängen gewährt.
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Ab dem 31.03.2016 muss die Übermittlung der Zollanmeldung für
kommerzielle Waren-einfuhren (Entry Summary), Einfuhren von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, nicht kommerzielle Wareneinfuhren (mit einem Warenwert von unter 2.500 US$), vorübergehende Einfuhren
und zollpflichtige Wareneinfuhren im Auftrag der Regierung (insbesondere ÊDefense Contract Administration Service Region“) via ACE bearbeitet werden. Gleiches gilt für die elektronische Freigabe von Waren und damit verbundene
Übermittlung der Zollanmeldung mit von dem Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) und der National HighwayTraffic Safety Administration
(NHTSA) geforderten Angaben, sofern diese Vorgänge nicht mit Vorgaben weiterer Partnerbehörden gekoppelt sind.
Ab dem 28.05.2016 müssen die elektronische Freigabe von kommerziellen Wareneinfuhren (auch von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen
unterliegen), nicht kommerziellen Wareneinfuhren (mit einem Warenwert von
unter 2.500 US$), vorübergehenden Einfuhren und zollpflichtigen Wareneinfuhren im Auftrag der Regierung via ACE bearbeitet werden. Beinhaltet sind auch
Einfuhren mit von dem APHIS geforderten Angaben zum Lacey Act (Produkte
aus Holz), sofern diese nicht mit Vorgaben weiterer Partnerbehörden gekoppelt
sind. Ferner ist für die elektronische Freigabe und Übermittlung der Zollanmeldung bei der Verbringung von Waren in eine Freizone sowie für Wareneinfuhren, zu denen Angaben aufgrund von Anforderungen der NHTSA ohne Angaben
weiterer Partnerbehörden gefordert sind, die Nutzung von ACE ab dem
28.05.2016 obligatorisch.
Die obligatorische Nutzung des ACE für weitere Einfuhrvorgänge wie
zum Beispiel elektronische Freigabe von Waren und damit verbundene Übermittlung der Einfuhranmeldung für Waren, die Quoten- und Visaregelungen
unterliegen, ist ab Sommer 2016 geplant. Genaue Termine hierfür wird die CBP
noch bekannt geben.
Quelle: gtai
USA hebt Schwelle für zoll- und steuerfreien Import von
Waren auf 800 USD an
The Trade Facilitation and Trade Enforcement Act of 2015 raises the de minimis
threshold for low value shipments. Section 901 amends the Trade Tariff Act of
1930 (19 U.S.C. § 1321(a)(2)(C)) to raise the limit on amount of exemption from
USD 200 to USD 800. This amendment applies to merchandise imported or
withdrawn from the warehouse for consumption on or after the 15th day after
the date of enactment of the Act. The enactment date was February 24, 2016.
Quelle: DIHK
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Ländernotizen
Ägypten - Planung für neue ägyptische Hauptstadt schreitet
voran
Die Schwierigkeiten der Metropole Kairo liegen auf der Hand, zum Beispiel in
punkto Verkehr und Abfallentsorgung. Für Abhilfe soll der Bau einer neuen
Hauptstadt mit moderner Infrastruktur sorgen. Kosten von 45 Mrd. bis 80 Mrd.
US$ stehen im Raum, die aus in- und ausländischen Quellen finanziert werden
sollen. Die Planungen nehmen seit Oktober 2015 Fahrt auf und führten zu ersten Aufträgen. Viele weitere dürften folgen, sofern genug finanzielle Mittel
mobilisiert werden.
Quelle: gtai
Ägypten - Suezkanalzone weckt Interesse von Investoren
Mit der Wirtschaftszone am Suezkanal will Ägypten seine geographische Lage
besser für die Industrieproduktion nutzen. Interesse besteht an in- und ausländischen Investitionen und der Fertigung für den Export sowie den Binnenmarkt.
Einige Unternehmen haben sich angesiedelt und weitere prüfen die Bedingungen oder haben Absichtserklärungen unterzeichnet. Eine einheitliche Anlaufstelle soll Investoren den Weg durch die zahlreichen bürokratischen Formalitäten
erleichtern.
Quelle: gtai
Albanien - Tirana präsentiert neue Projekte zur Stadtentwicklung
Die Verwaltung der albanischen Hauptstadt Tirana hat 116 Projekte zu den
Themen Mobilität, Gesellschaft, urbanes Leben, Wirtschaft und Landleben entwickelt. Diese präsentierte der Bürgermeister Mitte Januar auf einer Konferenz
unter dem Titel ÊGO Tirana Smart City 2016-2026“ mit internationalen Geberorganisationen und Wirtschaftsvertretern. Im Bereich Verkehr sind eine Straßenund eine Stadtbahn geplant. Eine Webseite listet die Vorhaben auf.
Quelle: gtai
Belgien - Abfallraffinerie im Hafen Antwerpen soll Ammoniak und Urea erzeugen
Im belgischen Hafen Antwerpen soll eine Anlage jährlich 1,2 Mio. Urea und
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645.000 t Ammoniak aus Abfall produzieren. Das Vorhaben ist noch in der Planung und geht frühestens 2020 in Betrieb. Da die Verwertungsquote im Land
bereits sehr hoch und Müll für die neue Anlage kaum verfügbar ist, muss der
Betreiber die jährlich nötigen 3,5 Mio. t Abfall überwiegend importieren. Mit
Projekten wie diesem will die Region Flandern zum internationalen ÊRecycling
Hub“ avancieren.
Quelle: gtai
China benötigt neue Sondermüllanlagen
Seit Jahren hinkt die Entsorgungsbranche in der VR China dem schnellen Industriewachstum im Land hinterher. Vor allem im Bereich Sondermüll bestehen
regional erhebliche Engpässe. Erhöhte Emissionsauflagen verschärfen die Situation. Neue Projekte befinden sich derzeit in Bau und Planung. Deutsche Firmen
können als Technologielieferanten mit dabei sein. Das Zeitfenster für den derzeitigen Ausbau ist auf wenige Jahre begrenzt. Dann drohen Überkapazitäten.
Quelle: gtai
Dänemark - Investitionsklima und -risiken
Die hohe Produktivität und ein exzellentes Ausbildungsniveau von Fachkräften
bieten ausländischen Unternehmen eine gute Investitionsgrundlage in Dänemark. Besonders forschungsintensive Industrien profitieren von der Innovationsausrichtung des Königreichs. Als größter Handelspartner genießen deutsche
Unternehmen im Land mit der EU-weit fünftgrößten Kaufkraft pro Kopf ein
hohes Ansehen. Sie beurteilen ihre Geschäftsentwicklung als weitgehend gut.
Quelle: gtai
Griechenland - Startschuss für vier EU-Programme
Ab März 2016 startet die erste Ausschreibungsrunde für vier Programme der
EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Im Vordergrund stehen Innovation, Modernisierung, Zertifizierung, Umweltschutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die
Zuschüsse liegen bei 40 bis 100 % der Investitionssumme. Gefördert werden
unter anderem Touristikunternehmen, Start-ups sowie kleine und mittlere Betriebe aus acht Wirtschaftssektoren. Rund 370 Mio. Euro stehen Bewerbern zur
Verfügung.
Quelle: gtai
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Indien - Akteure auf dem indischen E-Commerce-Markt
nehmen zu
Der indische E-Commerce-Markt boomt. Durch steigende Internetnutzung, sinkende Preise von Smartphones und eine aufstrebende Mittelschicht soll sich der
Markt von circa 40 Mio. Internetnutzern 2014 auf 200 Mio. bis 2019 vergrößern. Weiterhin erlebt der Online-Handel durch Start-up-Unternehmen einen
ungeahnten Wachstumsschub. Immer mehr nationale und internationale Firmen
wittern ihre Chance und investieren kräftig in die Branche.
Quelle: gtai
Indonesien - Kunststoffindustrie importiert viele Vorprodukte
Indonesien hat ein großes Problem: Die petrochemischen Verarbeitungskapazitäten sind zu gering. Daher muss die Kunststoffindustrie des Landes zahlreiche
Vorprodukte und Grundstoffe im Ausland einkaufen. 2015 beliefen sich die entsprechenden Einfuhren auf 8,5 Mrd. US$. Die meisten Lieferungen stammen aus
den benachbarten asiatischen Ländern. Deutsche Anbieter exportierten 2014
immerhin Branchenwaren im Wert von 170 Mio. $ ins größte Land der ASEAN.
Quelle: gtai
Indonesien - eine aufstrebende Regionalmacht
Indonesien gewinnt dank seines dynamischen Wirtschaftswachstums auf regionaler Ebene zunehmend an Einfluss. Trotz internationaler Ambitionen und diplomatischer Erfolge steht das Land aber noch immer im Schatten anderer asiatischer Mächte. Armut, Korruption und ein mangelhaftes Bildungssystem hemmen den innenpolitischen Fortschritt.
Quelle: giz
Israel - Modernisierungsprogramm für Israels Häfen
In Israel einigten sich Regierung und Gewerkschaften auf ein Modernisierungsprogramm des staatseigenen Mittelmeerhafens in Ashdod. Vorgesehen sind der
Ausbau eines Kais sowie Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen. Ein ähnliches Programm für den staatlichen Hafen in Haifa befindet sich in Vorbereitung. Private Unternehmen sollen an Bau und Betrieb beteiligt werden.
Quelle: gtai
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Israel - Zwei große Krankenhausprojekte gehen an den Start
Das Jerusalemer Krankenhaus Shaare Zedek plant einen massiven Ausbau. Die
Baukosten sollen bei umgerechnet 255 Mio. US$ liegen. Für ausländische Firmen können sich Zulieferchancen sowie Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der
Medizintechnik ergeben. In der Stadt Beer Sheva schreiten die Vorbereitungen
für den Bau eines neuen Krankenhauses voran. Laut aktueller Planung soll das
Großprojekt im September 2016 ausgeschrieben werden.
Quelle: gtai
Malaysia - Endspurt für Sportstättenumbau
Rechtzeitig zu den Südostasien-Spielen im August 2017 soll die erste Phase der
Sportstättenerneuerung im malaysischen Kuala Lumpur abgeschlossen sein. Danach schließen sich noch weitere Modernisierungen und Erweiterungen an, die
bis Ende 2020 laufen sollen.
Quelle: gtai
Mexiko - Verarbeiter von Nahrungsmitteln expandieren
Die Nahrungsmittelproduktion ist einer der am schnellsten wachsenden Industriezweige in Mexiko. Das steigert die Absatzchancen deutscher Hersteller von
Verarbeitungs- und Verpackungsmaschinen. Wichtigste Standorte sind der Estado de México, Puebla, Oaxaca, der Hauptstadtdistrikt sowie Veracruz. Anders als
in den übrigen Industriezweigen verfügt die mexikanische Nahrungsmittelindustrie über nationale Global Player.
Quelle: gtai
Österreich investiert 1 Mrd. Euro ins Autobahnnetz
Für den Ausbau und Erhalt der Autobahnen und Schnellstraßen verfügt die österreichische Bundesgesellschaft Asfinag 2016 über einen Betrag von rund
1 Mrd. Euro. Etwas mehr als die Hälfte davon soll in Neubauprojekte fließen.
Die Verkehrssicherheit steht ebenso im Mittelpunkt. Allein 300 Mio. Euro werden in Tunnelsicherheitsprojekte investiert.
Quelle: gtai
Türkei - Vertrieb und Handelsvertretersuche
Der türkische Einzelhandel expandiert seit mehreren Jahren. Davon profitieren
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auch internationale Firmen, die ihre Präsenz in der Türkei ausbauen. Für einen
nachhaltigen Erfolg ist die Beachtung lokaler Gepflogenheiten wichtig. Der Onlinehandel ist auf dem Vormarsch und dürfte in den kommenden Jahren weiter
an Bedeutung gewinnen.
Quelle: gtai
Ukraine ist ein attraktiver Markt für IT-Outsourcing
Die wirtschaftliche Lage in der Ukraine bleibt angespannt. So leidet auch der
Absatz von Informationstechnologien unter der gesunkenen Kaufkraft der Bevölkerung. Die exportorientierte Softwareentwicklung und IT-Beratung verbuchen allerdings stetiges Wachstum. Besonders gut sieht die Lage im ITOutsourcing aus: Hier zählt die Ukraine zu den 30 bedeutendsten globalen
Standorten. Für ausländische Firmen bieten sich interessante Kooperationschancen.
Quelle: gtai
Zentralamerika baut erneuerbare Energien aus
Die sechs Länder Zentralamerikas haben in den letzten Jahren insgesamt ähnlich
hohe Summen in den Ausbau erneuerbarer Energien gesteckt wie Mexiko. Der
Investitionsschwerpunkt verlagert sich derzeit von Honduras in die Nachbarländer, um Strom aus Wind, Sonne und - längerfristig - Erdwärme zu erzeugen.
Hinderlich sind die schwachen Leitungsnetze, die aber ausgebaut werden sollen.
Die deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien sowie GIZ und KfW unterstützen den Sektor.
Quelle: gtai
Auslandsangebote/ -anfragen
Rumänien – Kooperationsanfragen
Die Industrie- und Handelskammer Rumänien veröffentlicht auf Ihren Internetseiten regelmäßig Kooperationsanfragen rumänischer Unternehmen. Diese werden auch monatlich als ÊInfo Bulletin“ per Mail versendet. Interessenten, die am
Bezug des ÊInfo Bulletin“ interessiert sind, wenden sich bitte direkt an Calin
Tatomir, Business Information Office, The Chamber of Commerce and Industry
of Romania, 2, Octavian Goga Blvd., sector 3, Bucharest, zip 030982, Romania,
Telefon: +4021 319 01 63, E-Mail: [email protected]. Das Info Bulletin ist
auch über die Internetseite http://ccir.ro/wpcontent/uploads/2014/11/iBno73_2016.pdf abrufbar.
Quelle: IHK Rumänien
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Geschäftsanbahnungsreise nach Tschechien
Die AHK Services s.r.o. / Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
(AHK Tschechien) führt in Kooperation mit der Bayern Handwerk International
GmbH vom 07. bis 10.11.2016 eine Geschäftsanbahnungsreise nach Tschechien
für Unternehmen im Bereich Maschinenbau durch. Das Projekt wird im Rahmen
des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU (kleine und mittelständische
Unternehmen) durchgeführt und aufgrund eines Beschlusses des Deutschen
Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
gefördert.
Die Reise richtet sich an deutsche Unternehmen aus den Bereichen Sondermaschinen, Komponenten, Mess- und Regelungstechnik, Werkzeuge der Oberflächenbearbeitung oder Spritzgusstechnik sowie 3D-Druck, die Interesse an einem
Markteinstieg oder einer Markterweiterung in Tschechien haben. Das Geschäftsanbahnungsprogramm fokussiert auf die Absatzmärkte Automobil- und Automobilzulieferindustrie, Maschinen- und Anlagenbau sowie Elektronik und Elektrotechnik.
Für die Projektteilnehmer werden individuell auf ihre Anforderungen zugeschnittene Geschäftsgespräche mit potenziellen Kooperationspartnern, Kunden
und Branchenexperten organisiert. In Vorbereitung auf die Geschäftsreise erhalten die Projektteilnehmer eine Zielmarktanalyse, die auf die relevante Branche,
deren Marktentwicklung, Vertriebsinformationen sowie die rechtlichen und
steuerlichen Rahmenbedingungen auf dem tschechischen Markt eingeht. Im
Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung in Prag werden die
deutschen Teilnehmer die Möglichkeit haben, dem tschechischen Fachpublikum
bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und Presse ihre
Leistungen, Produkte und Technologien vorzustellen.
Weitere Informationen bei AHK Services s.r.o./, Deutsch-Tschechische Industrieund Handelskammer, Frau Irena Novotná, Telefon +420 221 490 316, E-Mail:
[email protected].
Allgemeines
Matchmaking - Plattform BIZ2BR “Business to Brazil”
Die ICC World Chambers Federation macht auf die Matchmaking - Plattform
BIZ2BR ÊBusiness to Brazil“ aufmerksam. Die Plattform wurde von der Rio
Chamber of Commerce und der Brazilian Confederation of Trade and Business
Association (CACB) entwickelt und bietet die Möglichkeit, sich mit potenziellen
Geschäftspartnern in Brasilien, auch vor dem Hintergrund der Olympischen
Spiele in Rio de Janeiro, zu verbinden. Interessierte Unternehmen können sich
kostenlos unter http://biz2br.com/ registrieren.
Weitere Informationen bei Frau Helene Kolmodin, World Chambers Federation
([email protected]) oder Marylis Fantoni Marylis ([email protected]).
Quelle: DIHK
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Algerien - Neues Bankverfahren: die Vor-Domizilierung
Am Montag, den 14.03.2016, haben die algerischen Geschäftsbanken eine Note
(note 17/2016/DGC du 13 mars 2016) von der algerischen Zentralbank erhalten,
welche eine Verstärkung der Kontrollen des Außenhandels vorsieht und die am
Dienstag, den 15 März 2016, in Kraft trat. Entsprechend der Note wird für Import- und Exportgeschäfte von Waren und Dienstleistungen eine VorDomizilierung verlangt.
Das vorgeschriebene Verfahren besteht aus einem Einschreibungsverfahren. Der
Importeur muss auf der Webseite seiner Bank seine Steueridentifikationsnummer und seine Handelsregisternummer eingeben.
Der Vor-Domizilierung-Dienst generiert daraufhin einen Benutzercode und ein
Passwort, womit anschließend ein Antrag auf Vor-Domizilierung gestellt werden
muss.
Sobald der Antrag auf Vor-Domizilierung gespeichert und die Nummer zugeteilt
wurde, muss der Importeur das Dossier zusammen mit dem Antrag auf VorDomizilierung und dem dazugehörigen Handelsvertrag bei der Geschäftsstelle
einreichen.
Von nun an kann ohne die Durchführung einer Vor-Domizilierung bei der Bank
kein Import- oder Exportgeschäft von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden.
Quelle: AHK Algerien
Außenwirtschafts-Compliance: Bedeutung für exportorientierte Unternehmen
Das Thema Compliance Management in Unternehmen gewinnt zunehmend an
Bedeutung. Nicht zuletzt, weil Skandale wie der VW-Fall gezeigt haben, wie
wichtig ein Compliance Management System (CMS) zum Schutze von Organisationen und ihren Mitgliedern ist – und darüber hinaus zur Sicherung der zivilen
Bevölkerung vor Wirtschaftskriminalität und deren Folgen. Unternehmen, die bis
dato noch kein CMS hatten, treiben nun die Implementierung eines solchen
Systems voran. Unterstützt werden sie dabei von der ISO 19600, deren Veröffentlichung als Êdeutsche“ DIN-Norm für Sommer 2016 geplant ist. Die Norm
legt international einheitliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für
Compliance-Organisationen fest. Hinweis: Grundinformationen zum Standard
finden sich unter www.iso19600.info – kostenpflichtig abrufbar unter
www.iso.org.
Auch im Bereich der Exportkontrolle spielt das Thema ÊCompliance“ bzw. ÊAußenwirtschafts-Compliance“ eine große Rolle. Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt exportorientierten Unternehmen das
Einrichten interner Compliance-Programme (sog. Internal Compliance Programme – ICP), und hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht, abrufbar unter:
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter
/merkblatt_icp.pdf.
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Das Bundesamt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es kein allgemeingültiges ICP gibt! Vielmehr richtet sich die Ausgestaltung des Systems nach der Größe und der Risikolandschaft (Güterart, Länderkreis, Anzahl der Ausfuhren und
Endverwendung) des jeweiligen Unternehmens. Wichtig ist: Ein funktionierendes ICP sollte sicherstellen, dass gewisse Pflichten erfüllt werden (auch Zuverlässigkeitsgrundsätze genannt).
Quelle: AW-Newsletter, Bundesanzeiger
EU plant neue Portale für Auswahl- und Ausschlusskriterien
Im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Vergabehandbuch PRAG 2016 der
EU-Kommission, das die Regeln für Ausschreibungen im Rahmen von EUDrittstaatenprogrammen setzt, wecken vor allem zwei neue elektronische Portale mit europaweiter Gültigkeit das Interesse von Bietern. Unternehmen können
nun eine Selbstauskunft über die Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen
erteilen. Die zweite Datenbank beinhaltet Firmendaten, die zum Ausschluss von
Ausschreibungen führen können.
Quelle: gtai
EU - Technische Anpassung im Vergabehandbuch PRAG
2016
Die EU-Kommission hat ihre neu überarbeitete Version 2016 des Vergabehandbuchs PRAG veröffentlicht. Der PRAG gibt die Regeln für öffentliche Auftragsvergabe durch EU-Drittstaatenprogramme vor. Die aktuelle Version enthält vorrangig technische Neuerungen, da sie einer neuen EU-Richtlinie über öffentliche
Auftragsvergabe angepasst wurde. Einige Änderungen aber eröffnen Geschäftschancen für Bieter, z.B. flexiblere Evaluationskriterien.
Quelle: gtai
Kommunikation mit dem BAFA ab sofort auch über De-Mail
möglich
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ab sofort auch
über den elektronischen Kommunikationskanal De-Mail erreichbar. Über das
BAFA-Postfach [email protected] können Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen, die über ein De-Mail-Postfach verfügen, rechtswirksam mit
dem BAFA kommunizieren und beispielsweise Antragsunterlagen für ein Förderprogramm unter Wahrung der gesetzlichen Fristen einreichen.
Im Vergleich zur herkömmlichen E-Mail bietet die De-Mail den Vorteil, dass die
Identität der Nutzer bei Einrichtung des De-Mail Kontos überprüft wird. Jeder
Nutzer muss sich für die Eröffnung seines De-Mail-Kontos, das später nur von
ihm genutzt werden kann, bei dem Anbieter seiner Wahl ausweisen. Die Über-
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tragung der De-Mail erfolgt auf verschlüsseltem Weg und damit vertraulich.
Versand, Empfang und Inhalte der De-Mail können rechtswirksam nachgewiesen werden. Die De-Mail ersetzt damit die postalische Kommunikation.
Beim Absenden einer De-Mail kann, entsprechend der Briefsendung, die Versandart gewählt werden. Wie auch beim Briefversand haben die Versandvarianten unterschiedliche Beweiskraft. Daher ist auf die Versandart zu achten: Um
beispielsweise Antragsfristen zu wahren, muss die Zustellvariante Êabsenderbestätigte De-Mail“ genutzt werden, die Êeinfache De-Mail ohne Option“ genügt
hierfür nicht. Der BAFA-Zugang für die De-Mail ist ein Baustein zur Umsetzung
des E-Government-Gesetzes. Bundesbehörden sind nach dem E-GovernmentGesetz verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente zu eröffnen.
Quelle: BAFA
Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen
Mit BMF-Schreiben vom Januar 2016 (GZ IV B 2 - S 1301/07/10017-07) wurde
eine Übersicht über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und
anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ist auf der Internetseite des Bundesministerium
(http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationa
les_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/staatenbezogene_info.html?lv2
=206374&lv3=171680) der Finanzen abrufbar, ebenso wie die einzelnen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen im Volltext.
Quelle: gtai
Griechenland: Deckungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft
unter bestimmten Bedingungen wieder möglich
Die Bundesregierung bietet bis zu einem gewissen Umfang wieder die Möglichkeit, Geschäfte in Griechenland zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen mit
Hermesdeckungen abzusichern. Bei entsprechender Bonität des Bestellers gilt
im Einzeldeckungsbereich eine Absicherungsmöglichkeit für Geschäfte bis zu
500.000 Euro. Die Höchstgrenze im Sammeldeckungsbereich wurde auf maximal 2,5 Mio. Euro festgelegt. Die Karenzfrist für Konvertierungs- und Transferrisiken hat der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien auf sechs
Monate verlängert.
Damit eröffnet der Bund deutschen Exporteuren Absicherungsmöglichkeiten in
einem ansonsten marktfähigen Land. Die Grundlage hierfür ist eine zunächst bis
zum 30. Juni 2016 befristete Entscheidung der EU-Kommission.
Quelle: aga-report
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Veröffentlichungen
Brasilien - Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren –
Brasilien, 2016
Das Zollmerkblatt Brasilien bietet deutschen Exporteuren einen Überblick über
die aktuellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen des größten Landes innerhalb des
Mercosur. Neben einer Darstellung handelspolitischer Rahmenbedingungen enthält die Broschüre Details zu Zollverfahren, Warenbegleitpapieren, Einfuhrabgaben und den komplexen produktspezifischen Verboten und Beschränkungen.
Das Zollmerkblatt Brasilien können Sie kostenlos nach vorheriger Registrierung
downloaden unter www.gtai.de/zollmerkblaetter.
Quelle: gtai
100 Fragen & Antworten zum Iran-Geschäft
Nach fast vier Jahrzehnten der Einschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen
zum Iran gibt es nun insbesondere für deutsche Unternehmen neue Chancen
und Möglichkeiten, ihre Handelsbeziehungen zum Iran zu aktivieren bzw. neu
aufzubauen. Der OWC-Verlag wird mit seiner neuen Publikation die Entwicklung im Iran begleiten. Die erste Ausgabe kann beim OWC-Verlag kostenlos per
Post oder e-Paper bestellt werden (https://shop.owc.de/produkt/irancontact100-fragen-antworten-zum-iran-geschaeft).
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Impressum
Herausgeber:
Niedersächsischer Industrie- und
Handelskammertag (NIHK)
Hinüberstraße 16/18
30175 Hannover
im Verbund mit der IHK Braunschweig und der
Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
Mitglieder des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK)
sind:
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet.
Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Meldungen können bei der jeweiligen
IHK angefordert werden.
Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter:
www.ihk-emden.de
www.ihk-lueneburg.de
www.ihk-oldenburg.de
www.osnabrueck.ihk24.de
www.stade.ihk24.de
www.ihk-braunschweig.de
www.handelskammer-bremen.de
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Bildnachweis: shutterstock.com
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