16 - Lokalmatador.de

graben-neudorf.de
16
Donnerstag
21.04.2016
Korksammelwettbewerb
Seite 11
Mannheimer Maimarkt
Ermäßigte Karten im Bürgerbüro
erhältlich
Seite 11
Foto: iStock/Thinkstock
Straßensperrung wegen
Volksduathlon
am Sonntag, 24.04. von 9-12 Uhr Seite 6
Freibadkarten-Vorverkauf
ab sofort im Bürgerbüro
Seite 11
Wichtige Rufnummern und Adressen
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf ·21. April 2016· Nr. 16
Feuerwehr Notruf 112
Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222
Strom, Erdgas-, Wasser-, Abwasserversorgung
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf
07255/901-0
E-Mail: [email protected]
Telefon Bürgerbüro
07255/901-110
Sprechzeiten im Rathaus
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und Do. 15.00-18.00 Uhr
Mittwochs und freitags nachmittags ist das Rathaus geschlossen.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können Gesprächstermine mit
dem jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus vereinbart werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros
Mo., Di. 7.30 – 16.00 Uhr; Mi., Fr. 7.30 – 12.00 Uhr;
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Polizeiposten Graben-Neudorf
Polizeirevier Philippsburg
Polizei Notruf 110
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
07243/180-0
Störungsmeldestelle - Strom (Tag und Nacht erreichbar) 0800/3629477
MVV Energie
Notfälle - Erdgas
0800/2901000
Servicehotline – Erdgas
0800/6882255
Wasserwerk Graben-Neudorf
Herr Flohr
0170/6302983
Zentralkläranlage Graben-Neudorf/Dettenheim
Herr Beerkircher
0176/11190100
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
07255/9378
07256/9329-0
Samstags, sonntags und feiertags jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
übernimmt den Bereitschaftsdienst am:
Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, übernimmt in dringenden
Fällen den Bereitschaftsdienst:
Notfallpraxis Kirrlach, Rheinstr. 28
Tel. 116 117
Freitag von 19.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr
Feiertage 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden
Fällen telefonisch erreichbar.
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.kzvbw.de oder unter Tel. 0621 – 38000803
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.: jew. von 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr,
Mi. ab 13.00 Uhr bis Do. 7.00 Uhr, Fr. 19.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr,
Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis
Tel. 01806072100
Knielinger Allee 101 im Gebäude der Kinderklinik Karlsruhe
Mo., Di. und Do. von 19.00 - 22.00 Uhr
Mi. von 13.00 - 22.00 Uhr
Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 17.00 - 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen von 8.00 - 22.00 Uhr
Nach 22.00 Uhr übernimmt die Kinder- und Jugendklinik die Notfallversorgung.
Soziale Dienste
Kirchliche Sozialstation Nördliche Hardt e.V.
Hauptstr. 11a
07255/6425
Die Sozialstation ist ständig unter dieser Rufnummer für Sie erreichbar.
AWO-Sozialstation Linkenheim
07247/89922
Graben-Neudorf/Dettenheim
Ambulante Pflege, Essen auf Rädern, Betreuungsgruppen
Einsatzleitung Frau Wender
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
Beratung rund um die Pflege
Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege
Ihr Pflegeteam A. Gess
– 24 Stunden für Sie erreichbar –
07255/725006
Psychologische Beratungsstelle Graben-Neudorf
Für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
0721/93668600
Bahnhofsring 39, Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefonseelsorge
rund um die Uhr, kostenfrei
0800/1110111
0800/1110222
Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe - Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
Landkreis Karlsruhe
0721/9366029
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Tierärztliche Klinik und Praxis (Kleintiere)
Dr. med. vet. Christian Nees
Neue Bahnhofstr. 14, Weingarten
oder bei Notfällen rund um die Uhr
Wichtige Rufnummern und Adressen
07244/77040
0171/220 88 84
23. und 24.04.2016
J. Badayei, Huttenheimer Str. 17, 76706 Dettenheim
Tel. 07255/5044
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 8.30 Uhr.
Fr. 22.04.2016
Altenbürg-Apotheke, Karlsdorf
Bahnhofstr. 6, Tel. 07251 – 94 81 90
Sa. 23.04.2016
Hirsch-Apotheke, Wiesental
Mannheimer Str. 4, Tel. 07254 – 14 44
So. 24.04.2016
Löwen-Apotheke, Graben-Neudorf, Ot. Graben
Karlsruher Str. 40, Tel. 07255 – 7 13 90
Mo. 25.04.2016
Via Apotheke, Friedrichstal
Berliner Allee 42, Tel. 07249 – 9 13 13 90
Di. 26.04.2016
Da-Vinci-Apotheke im Postcenter, Bruchsal
Luisenstr. 10, Tel. 07251 – 5 05 08 80
Mi. 27.04.2016
Apotheke am Bahnhof, Graben-Neudorf, Mitte-Zentrum
Bahnhofsring 2, Tel. 07255 – 7 60 40
Do. 28.04.2016
Marien-Apotheke, Forst
Kirchstr. 13, Tel. 07251 – 30 02 78
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.lak-bw.notdienst-portal.de oder unter Tel. 0800 0022 833
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Hans D.
Reinwald oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Nachhaltigkeit
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Bezugspreis: halbjährlich 18,90 € inkl.
Zustellung.
Einzelverkaufspreis: 0,90 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 21. April 2016 · Nr. 16
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Einladung zum
8. Duathlon für Jedermann
Am Sonntag, 24. April, um 9.30 Uhr
bei der Festhalle Graben
5 km
35 km
5 km
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen
Radfahrerverein Vorwärts Graben
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www.rv-graben.de
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@hoin Concert
Veranstalter:
Evangelische Kirchengemeinde
und CVJM Graben-Neudorf
Praise&
Worship
23.04.2016
Graben, Henhöferhaus
Beginn: 19:30 (Einlass 19 Uhr)
Eintritt frei - spenden erbeten
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf ·21. April 2016· Nr. 16
Bei herrlichster Frühlingssonne durften wir dieses Jahr am 2. Aprilwochenende wieder unseren
traditionellen Frühjahrsmarkt genießen.
Die Gemeinde Graben-Neudorf sagt allen Beteiligten am Grabener Frühjahrsmarkt
Herzlichen Dank.
-
Den Böllerschützen des Schützenvereins Hubertus Neudorf für die weithin hörbare
Eröffnung des Marktes,
- unseren Spargelhoheiten für Ihre Begleitung,
- dem TSV Neudorf für die Überlassung des Zeltes,
- den Schülerinnen und Schülern der Musikschule Hardt,
- den Schülerinnen und Schülern der AKS mit ihren Lehrern
- allen Anwohnern für Ihr Verständnis für die Unannehmlichkeiten,
- allen Schaustellern und Kunsthandwerkern die den Markt so bunt und
abwechslungsreich gestaltet haben und last but not least
- allen Besuchern die den Markt mit Leben und Fröhlichkeit gefüllt haben.
Durch ihre Beteiligung konnte auf dem Kirchplatz eine wunderbare Stimmung entstehen.
Die Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf ist auch weiterhin bemüht dem Grabener Markt neues
Leben einzuhauchen und ihn immer wieder aufs Neue interessant zu gestalten. Wir freuen uns
über jede Beteiligung von Bürgern und Vereinen. Gemeinsam können wir den Markt immer bunter
und abwechslungsreicher erleben.
Leider hatte der Betreiber des Bungeetrampolins wegen Krankheit sehr kurzfristig abgesagt, so
dass kein Ersatz gefunden werden konnte. Wir möchten uns bei allen „Gutscheinbesitzern“
entschuldigen und hoffen sie konnten diese anderweitig einsetzen und bedanken uns für ihr
Verständnis.
Wir freuen uns schon heute Sie bei unserem nächsten Herbstmarkt wieder begrüßen zu
dürfen
Ihr Ordnungsamt Graben-Neudorf
Der Bürgermeister informiert
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Aus der Arbeit des Gemeinderates
In seiner Sitzung am 18.04.2016 befasste sich der Gemeinderat
mit folgenden Tagesordnungspunkten:
1. Brückensanierung 2016
In seiner Sitzung am 01.02.2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, zwei Brücken im Gemeindewald über den Hirschgraben zu
sanieren. Gleichzeitig wurde der Abriss der Schafbrücke über
die Heglach beschlossen. Hieraufhin fand eine beschränkte Ausschreibung statt, die in zwei Losen aufgeteilt war:
Los 1: Instandsetzung der Brücken (Waldbrücken Nr. 41/2 und 46)
Los 2: Abbruch Schafbrücke Nr. 39
Insgesamt wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bis zur Eröffnung am 16.03.2016 waren sechs Angebote zu
Los 1 und fünf Angebote zu Los 2 eingegangen.
Annehmbarster Bieter war die Firma Grötz GmbH & Co. KG aus
Gaggenau. In beiden Losen gab die Firma Grötz das günstigste
Angebot ab.
Los 1: 113.981,69 € brutto
Los 2: 20.176,02 € brutto
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat die
Vergabe der beiden Lose an die Firma Grötz GmbH & Co. KG aus
Gaggenau.
Der Gemeinderat behielt sich allerdings vor, beim Abbruch der
Schafbrücke eine Ersatzbrücke zu errichten, sollten sich die Brückenwiderlager als noch verwendbar erweisen.
Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen werden für die
Sanierung der Waldbrücken Zuwendungen gewährt. Beide Lose
bzw. Angebote liegen unter den im Haushalt eingestellten Mitteln von 230.000,– € für Los 1 bzw. 55.00,– € für Los 2.
2. Sanierung der Pestalozzi-Halle
Das Büro Köhler & Meinzer, welches mit der Sanierung der
Pestalozzi-Halle beauftragt worden ist, stellte dem Gemeinderat
zunächst die Entwurfsplanung mit der nötigen Kostenberechnung vor. Weiterhin zeigten sie die Fortführung der Dachsanierung für den 1. Bauabschnitt auf.
Da die Kostenschätzung/Berechnung bereits 660.000,– € netto
über dem eingestellten Budget lag, musste die Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2017 erhöht werden. Des
Weiteren musste die Verpflichtungsermächtigung für das Kalenderjahr 2017 um weitere 280.000,– € erhöht werden, da sich die
Steuerabzugsfähigkeit der Pestalozzi-Halle durch eine Gesetzes-
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 21. April 2016 · Nr. 16
änderung verändert hat. Nach aktueller Gesetzeslage ist nur
noch der Anteil der Umsatzsteuer vorsteuerabzugsfähig, der
gewerblich, also z.B. durch Mieteinnahmen genutzt wird. Hierbei
macht die hoheitliche Nutzung, Schul- und Vereinssport, 70 %
und die gewerbliche Vermietung 30 % aus. Dies bedeutet, dass
70 % der Vorsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet werden
können. Die Gesetzeslage hat sich erst nach Aufstellung des
Haushalts für das Jahr 2016 ergeben und konnte daher noch
nicht berücksichtigt werden.
Weiterhin zeigte das Büro Köhler & Meinzer den Terminplan
für die Sanierung auf. So soll bis 23.05.2016 die Werksplanung
abgeschlossen sein. Anschließend wird die Ausschreibung der
Gewerke vorgenommen und eine Vergabe aller Gewerke ist
für den 11.07.2016 vorgesehen. Mit einem Beginn der Sanierungsarbeiten wird am 25.07.2016 gerechnet, die bis 30.11.2016
abgeschlossen sein werden. Bis März 2017 soll die Sanierung
des Daches bzw. der Fassade des Bauabschnitts 1 fertiggestellt
werden. Dies bedeutet eine ca. 4-wöchige Verschiebung der
Arbeiten auf dem Hallenhauptdach gegenüber der Planungsvorstellung im März. In der Zeit vom 25.07.-30.11.2016 ist eine
Nutzung der Halle voraussichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt
möglich.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, der
Entwurfsplanung des Büros Köhler & Meinzer zuzustimmen und
die Dachsanierung für den Bauabschnitt 1 fortzuführen und
umzusetzen.
Weiterhin wurde das Büro Köhler & Meinzer mit den Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume
beauftragt.
Abschließend wurde die Verpflichtungsermächtigung für das
Jahr 2017 um 940.000,– € im Nachtragshaushalt 2016 erhöht.
3. Einrichtung eines Tigers in der Magdeburger Str. 2
Bereits am 15.02.2016 hatte sich der Verwaltungsausschuss mit
der möglichen Einrichtung eines Tigers (Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen) in der Magdeburger Str. 2 befasst. Die Einrichtung des Tigers als Kindertagespflege sieht derzeit sieben
Betreuungsplätze für Kinder von 0-3 Jahren vor.
Nach Aufstellung des Büros für Bauwesen Braun fallen für die
räumlichen Umbaumaßnahmen in der Magdeburger Str. 2
Kosten in Höhe von rund 62.000,– € an. Hinzukommt noch
ein Zuschuss der Gemeinde für eine Einbauküche in Höhe von
5.790,– € sowie ca. 800,– € für eine Waschmaschine und einen
Trockner, was Gesamtkosten in Höhe von 68.590,– € mit sich
bringt. Hinzukommen nochmals einmalige Projektierungskosten
von rund 5.400,– €. Weiterhin ist monatlich mit Gesamtkosten für
Miete und Platzzuschüsse sowie eine Betriebskostenpauschale
und Kosten für die Fachaufsicht von monatlich rund 3.100,– € zu
rechnen.
Für den Tiger stehen zwei Tagespflegepersonen des Tageselternvereins Bruchsal, der den Betrieb übernehmen wird, zur
Verfügung. Der Tageselternverein stellte dem Gemeinderat das
Betreuungsmodell Tiger eingehend vor.
Nach umfangreicher Beratung beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Einrichtung eines Tigers in der Magdeburger Str. 2.
4. Bürgermeisterwahl 2016
Nachdem Bürgermeister Hans D. Reinwald zum Oberbürgermeister der Stadt Leimen gewählt wurde, wird er voraussichtlich am
13.06.2016 sein Amt in Leimen antreten. Nach den Vorschriften
des § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist die Bürgermeisterwahl
spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, als Termin der
Hauptwahl (1. Wahlgang) den Sonntag, 26.06.2016 festzulegen.
Termin für eine etwaige Neuwahl (2. Wahlgang) soll der Sonntag,
10.07.2016 sein. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde
vorgeschlagen, das Ende der Einreichungsfrist für die Hauptwahl
auf den 31.05.2016, 18.00 Uhr festzulegen. Für eine evtl. Neuwahl
(2. Wahlgang) sollte die Neuwahl auf den 29.06.2016, 18.00 Uhr
festgelegt werden.
Der Gemeinderat schloss sich diesen Vorschlägen der Verwaltung mehrheitlich an.
5
Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Bildung des Wahlausschusses. Demnach wird kraft Gesetzes die Leitung des Gemeindewahlausschusses bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt des
Bürgermeisters der Bürgermeister selbst übernehmen. Weiterhin
gehören als Beisitzer dem Gemeindewahlausschuss Herr Jonas
Notheis, Herr Wolfgang Bauer sowie Frau Dr. Mandy Peichl-Brak
an. Als Stellvertreter wurden Herr Klaus Wilhelm, Herr Jonas
Pfirmann und Frau Annette Zinecker bestellt. Die Stellenausschreibung wird am 22.04.2016 im Staatsanzeiger veröffentlicht
werden.
5. Haushaltsreste im Vermögenshaushalt 2015
Nach Ablauf des Haushaltsjahres hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob und in welcher Höhe für übertragbare Ausgabe- und Einnahmeansätze des abgelaufenen Haushaltsjahres
Haushaltsreste gebildet werden. Insgesamt wurde vorgeschlagen, Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt in Höhe von
2.140.333,– € zu bilden. Haushaltseinnahmereste sind nicht zu
bilden. Die Haushaltsausgabereste resultieren hauptsächlich aus
Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossen, noch nicht abgerechnet oder gänzlich nicht getätigt worden sind.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Bildung der
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt in Höhe von
2.140.333,– € zu.
Verschiedenes
Sollten Sie für das kommende Wochenende noch keine Planungen haben, empfehle ich Ihnen einen Besuch der Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen. Diese würden sich
über Ihren Besuch sicherlich sehr freuen.
Für heute möchte ich meinen Bericht beenden und wünsche
Ihnen für die kommende Woche alles Gute, viel Erfolg und vor
allem gute Gesundheit.
Es grüßt Sie
Ihr Bürgermeister
Hans D. Reinwald
Sprechstunden des Bürgermeisters
Sprechstunden des Bürgermeisters finden nach telefonischer
Vereinbarung statt. Termine können mit Frau Rolli/Frau Bonelli,
Tel. 901-203, vereinbart werden.
Aktuelles aus Graben-Neudorf
90. Geburtstag von Annemarie Fraas,
Schwarzwaldstr. 20 am 15.04.2016
„Baum des Jahres” –
Winter-Linde in Graben-Neudorf gepflanzt
Im Vorfeld des „Tag des Baumes” am 25. April pflanzten Landrat
Dr. Christoph Schnaudigel und Bürgermeister-Stellvertreter KarlHeinz Kling am vergangenen Freitag, 15.04.2016 auf GrabenNeudorfer Gemarkung den „Baum des Jahres 2016“, eine WinterLinde. Eine Besonderheit war die Anwesenheit der Deutschen
Baumkönigin, die in diesem Jahr durch die Bruchsalerin Lil Wendeler repräsentiert wird.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf ·21. April 2016· Nr. 16
der insgesamt drei Bäumchen auf die Gemarkung der Doppelgemeinde gefallen ist und hoffte, dass sich der Ort unmittelbar vor
der Hubertushütte in einigen Jahren zu einem beliebten Aufenthaltsort entwickelt.
Besuchen Sie die Wochenmärkte
auf dem Kirchplatz im OT Graben,
donnerstags von 9.00 bis 13.30 Uhr
und bei der Pestalozzi-Halle,
samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte.
Homepage des HGV: www.hgv-gn.de
Foto: /Stockphoto/Thinkstock
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Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Ämter
Hallenbadbesuch in Bruchsal (SaSch)
V.l.n.r.: Baumkönigin Lil Wendeler, Bürgermeister-Stellvertreter KarlHeinz Kling und Landrat Dr. Christoph Schnaudigel
„Es ist gute Tradition, anlässlich des Internationalen Tages des
Baumes auf den jeweiligen Baum des Jahres aufmerksam zu
machen”, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel bei der Pflanzaktion. Damit soll der Bevölkerung der ökologische, wirtschaftliche und ästhetische Wert des Waldes bewusst gemacht werden.
Seit 1952 ist in der Bundesrepublik Deutschland der 25. April
„Tag des Baumes“. Er geht auf eine amerikanische Tradition aus
dem Jahr 1872 und eine Empfehlung der Vereinten Nationen
zurück. In Deutschland wird dieser Tag seit 1989 zudem jeweils
einem bestimmten Baum gewidmet. „Mit der Winter-Linde steht
diesmal eine der bekanntesten und beliebtesten Baumarten im
Fokus“, erläuterte der stellvertretende Forstamtsleiter Dr. Thomas Eichkorn. Das weiche und nicht splitternde Holz sei bei
Schnitzern sehr gefragt, weshalb die meisten Holzskulpturen
sowie Altar- und Wandfiguren in Kirchen von dieser Baumart
gefertigt sind. In den hiesigen von Eichen und Buchen geprägten Wäldern sei diese Baumart dagegen seltener, weshalb er
die prominente Benennung begrüßte und einen Schub bei den
Neuanpflanzungen mit dieser Baumart ankündigte. Die Studentin der Forstwissenschaften und von der „Stiftung Baum des
Jahres“ für die Dauer von einem Jahr gekürte Baumkönigin Lil
Wendeler berichtete, dass Linden sehr oft an markanten Stellen
in den Ortskernen zu finden sind und deshalb auch als „Baum der
Liebe“ oder „Baum der Gerechtigkeit“ bekannt sind. Lindenextrakte werden gerne von der Kosmetikindustrie verarbeitet und
auch die Bienen schätzen die Blüten. Gewählt wurde bewusst
die Winter-Linde, um sie gegenüber der bekannteren SommerLinde in den Vordergrund zu rücken. Bürgermeister-Stellvertreter
Karl-Heinz Kling bestätigte, dass große Linden auch in GrabenNeudorf an markanten Stellen im Ort stehen, wo sich die Bürger
gerne aufhalten. Er freute sich, dass die Wahl für die Pflanzung
Die Gemeinde bietet für die Einwohner/-innen für den Zeitraum,
in dem das Graben-Neudorfer Freibad geschlossen ist, verbilligte
Eintrittskarten für das Hallenbad in Bruchsal (SaSch) an und übernimmt die entstehenden Beförderungskosten für die Bahnfahrt
von Graben-Neudorf nach Bruchsal zum Hallenbad. Eintrittskarten für das Bad werden im Bürgerbüro zum Preis von 3,20
€ für Erwachsene und 2,40 € für Ermäßigte verkauft. Auch die
entsprechenden Fahrscheine können im Bürgerbüro erworben
werden. Die Rückerstattung der Fahrtkosten wird im Nachhinein
vorgenommen. Hierfür ist es erforderlich, den Hinfahrtfahrschein
an der Kasse des SaSch abstempeln zu lassen und die Fahrkarten
beim Bürgerbüro vorzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie
im Bürgerbüro des Rathauses.
Formulare
Auf der Homepage der Gemeinde (www.graben-neudorf.
de) stehen unter
Rathaus & Politik/Verwaltung/Formulare
zahlreiche Formulare wie An-/Abmeldung Hundesteuer,
Mängelmitteilung an die Gemeindeverwaltung etc. bereit.
Das Ordnungsamt informiert
Aufgrund des Volksduathlons des Radfahrervereins Vorwärts 1906
e.V. Graben kommt es am kommenden Sonntag, 24.04.2016
zwischen 09.00 Uhr bis etwa 12.00 Uhr in Graben-Neudorf bis
zur Abzweigung in Richtung Rußheim zu Sperrungen von
Straßen und Wegen.
Dem Verlauf der Radstrecke folgend werden die Rheinstraße und
alle Zufahrten bis zur Bismarckstraße, die Mühlgasse ab der Pfinzbrücke und der Melfortweg zwischen Modellflugplatz und der
Rheinstraße sowie die Kreisstraßen K 3532 und K 3533 zwischen
Graben und Rußheim (Brücke) bzw. Liedolsheim (Ortseingang) in
der Zeit von 9.00-12.00 Uhr für den Verkehr gesperrt sein.
Umleitungen zwischen Graben-Neudorf und Dettenheim werden entsprechend ausgeschildert.
Die Straßensperrungen sind notwendig, damit der Radteil des
Volksduathlons ohne größere Gefahren für die teilnehmenden
Sportler ablaufen kann.
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Ihr Ordnungsamt
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.lak-bw.notdienst-portal.de oder unter Tel. 0800 0022 833
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
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07244/77040
0171/220 88 84
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Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
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Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
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der graue Fleck über Nase, Maul und Kinn.
Wer hat ihn gesehen? Wer kann uns etwas über seinen Aufenthaltsort sagen? Wir sind für jeden Hinweis dankbar!
Hinweise bitte unter Tel. 07255 762496 oder 0172 7608890
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Nr. 16 · 21. April 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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in seinem Leben in Freundschaft begleitet haben, sich in
stiller Trauer mit uns verbunden fühlen und mit uns von
ihm Abschied genommen haben.
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Gestaltung der Trauerfeier und dem Kirchenchor
Neudorf für die musikalische Umrahmung
• denHarmonika-FreundenNeudorfund
dem TSV Neudorf für ihren ehrenden Nachruf
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Nr. 16 · 21. April 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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ENERGIERATGEBER
Foto: djd/sonnigeheizung.de
Erhöhte Zuschüsse vom Staat
(djd). Hausbesitzer, die ihre
Immobilie mit einer solarthermischen Anlage zur Heizungsunterstützung
nachrüsten wollen, können unter
bestimmten Voraussetzungen
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) Fördergelder in Höhe
von mindestens 2.000 Euro
beantragen. Die Höhe der
Förderung hängt dabei von
der Größe der Anlage ab. Eine
solarthermische Anlage zur
reinen Warmwasserbereitstellung wird mit mindestens 500
Euro bezuschusst. Auch hier
ist wieder die Größe der Anlage ausschlaggebend. Alle vom
Foto: Thinkstock
Wärme von der Sonne
(djd). Bereits über zwei Millionen Deutsche heizen nach
Angaben des Bundesverbandes
der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) umweltfreundlich
und preisgünstig mit der Kraft
der Sonne. Immer mehr Bundesbürger setzen dabei auf die
Anschaffung einer solarthermischen Anlage, denn Hausbesitzer profitieren von einer
deutlich erhöhten Förderung
und der hohen Energieeffizienz dieses natürlichen Wärmelieferanten. Nach Angaben
des BDH sind rund 70 Prozent
der in Deutschland installierten Heizungen über 20 Jahre
alt und verbrauchen aufgrund
ihres überholten technischen
Standards viel zu viel Energie. Da sich solarthermische
Anlagen mit jedem beliebigen
anderen Wärmeerzeuger wie
etwa einer Gas- oder Ölbrennwertheizung kombinieren lassen und diesen stark entlasten
können, bieten sie sich als sehr
gute Nachrüstungslösung mit
hohem Energieeinspar-Potential an. Durch den Einsatz eines
solchen hybriden Heizsystems
lässt sich nach den Untersuchungen des BDH in einem
durchschnittlichen Einfamilienhaus der Energieverbrauch
um bis zu 40 Prozent reduzieren. Und weil eine solarthermische Anlage nicht nur das
Portemonnaie schont, sondern
auch die Umwelt, hat die Bundesregierung die Fördergelder
für diese Technologie deutlich
erhöht.
BAFA geförderten Systeme
können zusätzlich mit einem
so genannten Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro
gekoppelt werden. Dieser Bonus greift zum Beispiel, wenn
eine „sonnige Heizung“ kombiniert mit einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe
kombiniert wird. Der Bonus
gilt ebenfalls, wenn mit der
Installation der solarthermischen Anlage ein Kesseltausch
einhergeht. Zudem ist die
nötige Investition beim Neubau oder dem Erwerb einer
Immobilie durch ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW
förderfähig.
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Nr. 16 · 21. April 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Foto: GMH/ Christiane Bach
Farbe bekennen
(GMH/BdS/red) Ton in Ton
gehaltene Gärten können ausgesprochen abwechslungsreich
sein – wenn man ein paar Kniffe beachtet: Ob Winterlinge
(Eranthis), Osterglocken (Narcissus) oder Steinkraut (Alyssum), im Frühling hat die Farbe Gelb ihren großen Auftritt.
Als wolle die Natur die ersten
Sonnenstrahlen um ein Vielfaches verstärken, überzieht sie
Gärten und Parks mit leuchtenden Farbtupfern. Im Sommer
hingegen reicht die Wärme von
außen vollkommen aus. Bei 30
Grad im Schatten lechzt selbst
der eifrigste Gärtner nach ein
wenig Abkühlung. Auch hier
hilft ein Griff in den Farbkasten
der Natur, weiß Landschaftsarchitektin Petra Pelz aus Sehnde
bei Hannover. Blau und Violett
gelten als kühle Farbtöne. Gär-
Foto: GMH/Bettina Banse
Fröhliche Sonnenkinder
(GMH/BdS) Strahlendes Gelb,
energiegeladenes Orange und
feuriges Rot – es sind echte
Powerfarben, in die sich Sonnenhut (Rudbeckia), Sonnenauge (Heliopsis), Sonnenbraut
(Helenium) und Stauden-Sonnenblumen (z. B. Helianthus
microcephalus) kleiden. Sehr
zur Freude von Erich Luer:
Während sich viele Gartenfreunde nur zögerlich an derart
kräftige Farben heranwagen,
schöpfen der Inhaber der Stau-
dengärtnerei Röttger und seine
Frau Maria in ihrem „Garten
der Horizonte“ aus dem Vollen. In schwungvollen Bändern und großzügigen Tuffs
dürfen sich die Sonnenkinder
unter den Stauden auf dem
8.000 Quadratmeter großen
Schaugelände
nordwestlich
von Hamburg ausbreiten – und
versetzen Gärtner und Besucher zur Hauptblütezeit von
August bis September jedes
Jahr aufs Neue in Verzücken.
Foto: GMH/ Bettina Banse
ten oder Balkonbepflanzungen,
die in diesen Nuancen gehalten
sind, laden an heißen Tagen
zum Verweilen ein. Powerfarben wie Rot, Orange oder Pink
wirken spritzig und belebend,
drängen jedoch optisch sehr in
den Vordergrund. „Mit diesen
Farben kann man umso mutiger und großzügiger umgehen, je größer der Garten ist“,
sagt Petra Pelz. Dabei sollten
Gartenbesitzer eine Pflanzengruppe nicht vergessen: „Blattschmuckpflanzen können die
Wirkung farbiger Blüten ganz
wunderbar ergänzen und unterstützen.“ Weiß-grün panaschierte Funkien etwa sind ein
Hingucker für sich und lassen
weiße Blüten in der Nachbarschaft noch intensiver strahlen
– ein toller Effekt für dunkle
Gartenecken.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 21. April 2016 · Nr. 16
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Nr. 16 · 21. April 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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