Förderrichtlinien Sportstättenbau

Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschr
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (MKJS)
Baden-Württemberg vom 01.01.2005
für die Zuteilung von Landesmitteln für Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung), Kauf und
Instandsetzung von Vereinssportanlagen
Bitte beachten:
 Kein Baubeginn ohne Bewilligungsbescheid oder
Baufreigabe gemäß Ziffer 1.4.

Bauberatungspflichtige Maßnahmen gemäß Ziffer
2.3.
 Bei Zuschüssen über 25.000 € Zweckbindung von 25
Jahren, ansonsten von 10 Jahren gem. Ziff. 2.4.
 Nur der Verein kann Anträge stellen, nicht die Abteilung.
 Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % der zuschussfähigen Kosten.
1. Allgemeine Bestimmungen und Hinweise
1.1 A
ntragsteller ist der Verein, keinesfalls die Abteilung. Diesem muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts vorliegen.
1.2. Gefördert werden Baumaßnahmen von Vereinen,
deren Mitgliederzahl am 01.01. des Antragsjahres
über 50 liegt und die zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre Mitglied im Württembergischen
Landessportbund e.V. sind.
1.3. Anträge mit einem Gesamtaufwand unter 2.500 €
werden nicht bearbeitet.
1.4. Grundsätzlich können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende
Lieferungs-oder Leistungsverträge abgeschlossen
sind. Der Erwerb eines Grundstücks und die Ertei-
lung eines Auftrags zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Falls die Notwendigkeit des sofortigen Baubeginns
gegeben ist, kann nach Prüfung der besonderen
Begründung (Ziffer 7.1 des Antrages) eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (Baufreigabe)
durch den Württembergischen Landessportbund
e.V. erteilt werden. Der Baubeginn erfolgt dann auf
eigenes Risiko, die Baufreigabe begründet keinen
Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
Sportstättenbau
Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien
2. Zuschussfähigkeit
2.1. Bezuschusst werden:
 Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung),
Kauf (ohne Grunderwerb),
 Instandsetzung (abzüglich 10 % vom zuschussfähigen Aufwand)
 Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen
 Geschäftsräume
 Sanitäre Einrichtungen
 Schulungsräume
 Flutlichtanlagen, Trainingsbeleuchtungen
 Besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes
 Aufwand aufgrund topographischer Verhält­
nisse
2.2. Nicht gefördert werden:
 Zuschaueranlagen
 Grunderwerb
 Gärtnerische Anlagen
 Parkplätze
Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschr
Sportstättenbau
Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschr
 Vereinsgaststätten u.ä.
 Reparaturen
 Bauunterhaltung/Pflege
 Speisen und Getränke
Es ist erforderlich, dass die Anträge der Fördermaßnahme in baufachlicher Hinsicht durch die Bauberatung des Württembergischen Landessportbundes e.V. geprüft werden.
Terminvereinbarung mit dem zuständigen
Geschäftsbereich.
Ansprechpartner Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hanke und Dipl.-Verw.Wiss. Marcus Lachenwitzer, Geschäftsbereich Sportstätten, Bewegungsräume und
Kommunalberatung, SpOrt Stuttgart, Fritz-WalterWeg 19, 70372 Stuttgart,
Telefon 0711/28077-170, Fax 0711/28077-102,
E-Mail [email protected], Internet http://www.wlsb.de
2.3. Beratungspflichtig sind
 baugenehmigungspflichtige Maßnahmen
 Maßnahmen mit Baukosten über 25.000 €
2.4 Bei Zuschüssen über 25.000 € ist eine Zweckbindung
von 25 Jahren festzulegen, sonst 10 Jahre, wenn
nicht im Einzelfall eine noch kürzere Frist angemessen erscheint. Träger von Maßnahmen, die nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte des betroffenen
Grundstücks sind, können Zuschüsse nur erhalten,
wenn ihnen ein Nutzungsrecht zusteht, dessen Dauer der Zweckbindung mindestens entspricht.
2.5. Wir weisen darauf hin, dass die jeweils gültige VOB
(Verdingungsordnung für Bauleistungen) bei Zuwendungen über 25.000 € anzuwenden ist
2.6. Ein rechtlicher Anspruch auf Zuschussgewährung
besteht nicht. Änderungen bleiben vorbehalten.
2.7. Die Zuschüsse werden im Wege der Anteilsfinanzierung bewilligt. Der Zuschuss beträgt 30 % der zuschussfähigen Kosten, der in Teilbeträgen über mehrere Jahre (bis zu drei Jahren nach dem Bewilligungsjahr) unter dem Vorbehalt ausgezahlt wird, dass die
Mittel durch das Land Baden-Württemberg bereitgestellt und freigegeben werden.
2.8. Auszahlungen werden unbar geleistet und erfolgen
nur auf die der Finanzabteilung bekannte Bankverbindung.
2.9. Abtretungen des Zuschusses werden nicht anerkannt.
2.10. Es bleibt vorbehalten, bis zur Schlusszahlung eine
dingliche Sicherung des Zuschusses kostenfrei vom
Zuschussempfänger zu fordern.
2.11. Bei dem Ansatz und der Abrechnung der Eigenleistungen können je Arbeits- und/oder Maschinenstunde 11 € je Stunde in Anrechnung gebracht werden. Eigenleistungen werden bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten anerkannt.
3. Antragsverfahren
3.1. Die Anträge sind vollständig auszufüllen. Dem Antragsvordruck (einfach) sind folgende Anlagen (einfach) beizulegen:
 Kostenvoranschlag bzw. Kostenberechnung nach
DIN 276 (von Architekt oder sonstigem Baufachmann)
 Raum- und Flächenberechnungen
 verbindliche Finanzierungsdarstellung gemäß
Antrag mit den erforderlichen Nachweisen (z.B.
Bestätigung durch die Kommune, Eigenmittelund Fremdmittelnachweis)
 Bauunterlagen (Orts-, Lageplan, Bauzeichnungen, Bestandspläne, Plandarstellung alt/neu)
 genehmigtes Baugesuch (Planheft mit schriftlichem Genehmigungsteil), immissionsrechtliche,
wasserrechtliche Genehmigung
 Aufstellung der Eigen- und Sachleistungen nach
Gewerken
 Pacht- bzw. Nutzungs- oder Mietverträge gemäß
Ziffer 2.4.
 Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Bauvorhaben über 250.000 €
3.2. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben
und mit der Vereinsnummer zu versehen.
3.3. Anträge müssen beim Württembergischen Landessportbund e.V. eingereicht werden. Antragsvordrucke können unter http://www.wlsb.de heruntergeladen oder telefonisch bzw. per E-Mail angefordert werden.
3.4. Für die Zuschussberechnung werden ausschließlich
die Antragsunterlagen herangezogen.
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rasenplatz
1.2.Kleinspielfeld netto mind. 20/40 m zzgl.
Sicherheitsabstand
1.2.1.Kunststoffbelag
1.2.2.Kunstrasen
1.3.Beleuchtungsanlage
1.3.1. Großspielfeld - 6 Masten
1.3.2. Kleinspielfeld - 4 Masten
1.4.Beregnungsanlage
1.5.
Ballfang, Einzäunungen
1.6.Tennisplatz
1.6.1.Kindertennisplatz
1.6.2. Tenniswand einschl. Übungsplatz
1.7.
Beleuchtungsanlage Tennisplatz
1.8.Finnenbahn
1.9.Reitplatz
1.9.1. 20/60 m
1.9.2. 20/40 m
1.10.Golfplatz
1.10.1.18-Loch
1.10.2.9-Loch
1.11.Wasser, Abwasser, Strom (Ver- und
Entsorgungsleistungen)
1.12. Bergsport-Kletteranlage 0utdoor
1.13.Rollschuhbahnen, Bahnengolf,
Bocciabahnen, Beachanlagen u.a.m.
1.14.Umweltschutzmaßnahmen, Auflagen
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1 Umkleidegruppe
2 Umkleidegruppen
3 Umkleidegruppen
2.2.Geschäftszimmer
165.000 EUR
247.500 EUR
302.500 EUR
15.000 EUR
2.3.Schulungsraum
22.500 EUR
2.4.Konditions-, Fitness-, Kraft-, Gymnastikund Tischtennisraum
2.5.Turn-, Gymnastik- und Kampfsporthalle
(reiner Hallenkörper)
2.6.Tennis-Mehrfeldhalle ohne
Nebenräume
2.7.Squashkabine
2.8.
Reithalle ohne Nebenräume
2.9.Reitstallung Grundelement
(1 Sattelkammer, 1 Beschlagplatz,
1 Abspritzplatz und 3 Boxen)
2.9.1. Grundelement und 5 Boxen
2.9.2. Grundelement und 10 Boxen
2.10. Schießanlagen je
2.10.1.elektronische Scheibenanlagen
(im Neubau enthalten)
2.11. Sportkegelbahnen (je Bahn)
2.12. Bergsport-Kletteranlagen Indoor
2.13.Energiesparmaßnahmen (z.B. Solar­
thermieanlagen), Umweltschutzmaßnahmen, Auflagen u.a.
2.14.Bootshalle, Geräteräume u.a. sonstige
Sportbauten
wie 2.5.
275 EUR/m3 ohne Dachvolumen. Eine
Umkleidegruppe umfasst
2 Umkleideräume und min. einen
Duschraum,
Geräteraum 175 EUR/m³
max. 600 m3
max. 900 m3
max. 1.100 m3
750 EUR/m2 je Raum, strikte Trennung
von Vereinsgaststätte
750 EUR/m2 in der Regel nicht unter
30 m2 je Raum, strikte Trennung von
Vereinsgaststätte
750 EUR/m², min. 80 m² je Raum
Sportstättenbau
2. Sportanlagen/Hochbaumaßnahmen
2.1.Umkleidegruppen einschließlich 1
Geräte-, 1 Schiedsrichter-, 1 Sanitätssowie 1 Putz- und Trockenraum
300.000 EUR 750 EUR/m2
300.000 EUR Traglufthallen werden nicht gefördert
22.000 EUR max. 4 Kabinen nur bei Verbandsmitgliedschaft und Teilnahme am Wettkampf
150.000 EUR Hufschlag 20/40 m
40.500 EUR für vereinseigene Schulpferde
55.000 EUR
82.500 EUR
150.000 EUR entsprechend Schießdisziplin,
Kostenberechnung und Einzelfallprüfung
16.000 EUR 10 Anlagen à 1.600 EUR innerhalb von 10
Jahren
30.000 EUR min. 2, max. 4 Bahnen;
Verbandsmitgliedschaft und Teilnahme
am Wettkampfbetrieb
50.000 EUR
entsprechend Kostenberechnung und
Einzelfallprüfung
3. Sportanlagen/Instandsetzungen
3.1.Umbauten, Instandsetzungen von
sportlich genutzten Räumen und
Anlagen
entsprechend Kostenberechnung und
Einzelfallprüfung
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reibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung
Ausschreibungsjahr
Württembergischer Landessportbund e.V.
Geschäftsbereich Sportstätten,
Bewegungsräume und Kommunalberatung
Postfach 50 12 69
70342 Stuttgart
Mitglieds-Nr.:
(bitte bei Schriftverkehr unbedingt angeben)
Sportstättenbau
Antrag auf Zuteilung von Landesmitteln für Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung), Kauf und Instandsetzung von Vereinssportanlagen
Sportkreis:
Bitte beachten:
• Kein Baubeginn ohne Bewilligungsbescheid oder Baufreigabe gemäß Ziffer 1.4 der
Ausschreibung
1. Angaben zum Verein:
Name des Vereins:
vorsteuerabzugsberechtigt
nein
ja Umfang _____%
Name und Anschrift der Kontaktperson (für Nachfragen; Schriftverkehr wird dennoch über die offizielle Vereinsadresse abgewickelt):
Telefon privat:
geschäftlich:
Fax:
Email:
Funktion im Verein:
2. Voraussichtlicher Baubeginn
vorzeitige WLSB-Baufreigabe notwendig
Voraussichtliches Bauende
ja
nein
Wenn ja, ab wann
WLSB-Bauberatung bereits erfolgt
ja
nein
Wenn ja, wann
3. Die Zuteilung wird beantragt für folgende Baumaßnahme des Vereins:
4. Finanzierungsplan (Bescheinigung/Nachweise beifügen)
Die Finanzierung muss den veranschlagten Gesamtkosten nach DIN 276 für die Maßnahme entsprechen
1. Eigenmittel
a) vorhandene Geldmittel
€
(Bankbescheinigung)
b) noch aufzubringende Geldmittel
€
(Spendenliste etc.)
c) vorgesehene Darlehensaufnahme
€
(Bescheinigung des Darlehensgebers)
2. Arbeits- und Sachleistungen
a) eigene Arbeitsleistungen
€
3.
b) Sachleistungen
Zuschüsse
a) der Gemeinde (siehe beiliegende schriftliche Zusage)
€
b)
€
(siehe beiliegende schriftliche Zusage)
c) beantragter Landeszuschuss
höchstens 30 % der zuschussfähigen Kosten
Gesamtkosten
€
€
€
€
€
€
reibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung
Sportstättenbau
Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschreibung +++ Ausschr
5. Welche Sportanlagen benützt der Verein
6. Angaben zum Grundstück
a) welches Grundstück/Flurstück
b) Ist der Verein Eigentümer des Grundstücks
(wenn nein s. Punkt 6 d)
c) Ist der Verein Erbbauberechtigter
ja
ja
d) Aufgrund welchen Vertrages ist der Verein nutzungsberechtigt
Pacht-/Nutzungsvertrag vom
Vertragsende
nein
Erbbaurechtsvertrag vom
Vertragsende
kein Vertrag vorhanden
nein
7. Begründung des Antrages (sachlicher Bericht, bitte ausführlich - erspart Rückfragen)
7.1. Begründung für die Notwendigkeit der WLSB-Baufreigabe gem. Ziffer 1.4 (vorzeitige Baufreigabe zum sofortigen Baubeginn)
Es wird bestätigt, dass für das im Antrag vorgesehene Projekt sonstige Staatsmittel nicht erbeten oder in Anspruch genommen werden
und ein gültiger Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit) des zuständigen Finanzamtes vorliegt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der
im Staatshaushaltsplan des Landes veranschlagten Mittel nach Maßgabe der Richtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg (Sportförderrichtlinien) vom 01.01.2005. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Falle der
Vorsteuerabzugsberechtigung ist dies bei der Kostendarstellung zu berücksichtigen.
Diese Unterlagen sind dem Antrag einfach beigefügt:
Kostenvoranschlag/Angebot
Schriftliche Baugenehmigung/Planheft
Finanzierungsnachweise
Kopie Pacht-/Nutzungs-/Erbbaurechtsvertrag (Laufzeit gem. Ziffer 2.4. der Ausschreibung)
Ort,
den
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift (i.d.R. 1. Vorsitzender)
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Ausschreibungsjahr
Württembergischer Landessportbund e.V.
Geschäftsbereich Sportstätten,
Bewegungsräume und Kommunalberatung
Postfach 50 12 69
70342 Stuttgart
Mitglieds-Nr.:
(bitte bei Schriftverkehr unbedingt angeben)
Sportstättenbau
Antrag auf Zuteilung von Landesmitteln für Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung), Kauf und Instandsetzung von Vereinssportanlagen
Sportkreis:
Bitte beachten:
• Kein Baubeginn ohne Bewilligungsbescheid oder Baufreigabe gemäß Ziffer 1.4 der
Ausschreibung
1. Angaben zum Verein:
Name des Vereins:
vorsteuerabzugsberechtigt
nein
ja Umfang _____%
Name und Anschrift der Kontaktperson (für Nachfragen; Schriftverkehr wird dennoch über die offizielle Vereinsadresse abgewickelt):
Telefon privat:
geschäftlich:
Fax:
Email:
Funktion im Verein:
2. Voraussichtlicher Baubeginn
vorzeitige WLSB-Baufreigabe notwendig
Voraussichtliches Bauende
ja
nein
Wenn ja, ab wann
WLSB-Bauberatung bereits erfolgt
ja
nein
Wenn ja, wann
3. Die Zuteilung wird beantragt für folgende Baumaßnahme des Vereins:
4. Finanzierungsplan (Bescheinigung/Nachweise beifügen)
Die Finanzierung muss den veranschlagten Gesamtkosten nach DIN 276 für die Maßnahme entsprechen
1. Eigenmittel
a) vorhandene Geldmittel
€
(Bankbescheinigung)
b) noch aufzubringende Geldmittel
€
(Spendenliste etc.)
c) vorgesehene Darlehensaufnahme
€
(Bescheinigung des Darlehensgebers)
2. Arbeits- und Sachleistungen
a) eigene Arbeitsleistungen
€
3.
b) Sachleistungen
Zuschüsse
a) der Gemeinde (siehe beiliegende schriftliche Zusage)
€
b)
€
(siehe beiliegende schriftliche Zusage)
c) beantragter Landeszuschuss
höchstens 30 % der zuschussfähigen Kosten
Gesamtkosten
€
€
€
€
€
€
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5. Welche Sportanlagen benützt der Verein
6. Angaben zum Grundstück
a) welches Grundstück/Flurstück
b) Ist der Verein Eigentümer des Grundstücks
(wenn nein s. Punkt 6 d)
c) Ist der Verein Erbbauberechtigter
ja
ja
d) Aufgrund welchen Vertrages ist der Verein nutzungsberechtigt
Pacht-/Nutzungsvertrag vom
Vertragsende
nein
Erbbaurechtsvertrag vom
Vertragsende
kein Vertrag vorhanden
nein
7. Begründung des Antrages (sachlicher Bericht, bitte ausführlich - erspart Rückfragen)
7.1. Begründung für die Notwendigkeit der WLSB-Baufreigabe gem. Ziffer 1.4 (vorzeitige Baufreigabe zum sofortigen Baubeginn)
Es wird bestätigt, dass für das im Antrag vorgesehene Projekt sonstige Staatsmittel nicht erbeten oder in Anspruch genommen werden
und ein gültiger Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit) des zuständigen Finanzamtes vorliegt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der
im Staatshaushaltsplan des Landes veranschlagten Mittel nach Maßgabe der Richtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg (Sportförderrichtlinien) vom 01.01.2005. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Falle der
Vorsteuerabzugsberechtigung ist dies bei der Kostendarstellung zu berücksichtigen.
Diese Unterlagen sind dem Antrag einfach beigefügt:
Kostenvoranschlag/Angebot
Schriftliche Baugenehmigung/Planheft
Finanzierungsnachweise
Kopie Pacht-/Nutzungs-/Erbbaurechtsvertrag (Laufzeit gem. Ziffer 2.4. der Ausschreibung)
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Für besondere projekte
sind tSG reutlingen,
DjK Sportbund Stuttgart
und rV Gomaringen
mit den „Sternen des
Sports“ geehrt worden.
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„Was schafft Kraft?“ ist
das thema der Seminartagung „Sport im Sport“
für trainer und Übungsleiter am 4. April im
Sport Stuttgart.
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Ein Glücksfall für den Sport
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Schulsport
Sport und Bewegungserziehung dürfen keine
nebensache sein. Über
die Zukunft des Schulsports wurde bei der
LSV-tagung im Sport
Stuttgart diskutiert.
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2009
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