Digitalforensische Maßnahmen des OLAF

Digitalforensische Maßnahmen des OLAF
Informationsbroschüre
http://ec.europa.eu/anti_fraud/
 Was ist eine digitalforensische Maßnahme?
Unter einer digitalforensischen Maßnahme versteht man die
technische
Inaugenscheinnahme,
Erfassung
und
Untersuchung digitaler Medien und/oder ihres Inhalts durch
OLAF-interne Spezialisten für die Erhebung digitalen
Beweismaterials mit Hilfe spezieller forensischer Ausrüstung
und Software. Ziel ist die Lokalisierung, Identifizierung,
Sammlung
und/oder
Erfassung
von
potenziell
untersuchungsrelevanten Daten. Letztere können als
Beweismittel in Verwaltungs-, Disziplinar- und Strafverfahren
verwendet werden. Bei einer solchen Maßnahme darf das
OLAF auch Daten sammeln, die nicht forensisch kopiert
wurden.
 Auf
welcher Rechtsgrundlage führt das OLAF bei
internen
Untersuchungen
digitalforensische
Maßnahmen durch?
Nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
ist das OLAF befugt, Kopien aller Schriftstücke und des
Inhalts aller Datenträger, die im Besitz der Organe,
Einrichtungen und sonstigen Stellen sind, oder Auszüge
davon
anzufertigen
und
diese
Schriftstücke
und
Informationen erforderlichenfalls sicherzustellen, um zu
gewährleisten, dass keine Gefahr besteht, dass sie
verschwinden. Alle Beamten oder sonstigen Bediensteten,
Mitglieder eines der Organe oder Einrichtungen, Leiter einer
sonstigen Stelle oder Bedienstete sind verpflichtet, in vollem
Umfang mit dem OLAF zusammenzuarbeiten.
 Auf
welcher Rechtsgrundlage führt das OLAF bei
externen
Untersuchungen
digitalforensische
Maßnahmen durch?
Nach Artikel 7 der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96
des Rates hat das OLAF unter denselben Bedingungen wie
die Kontrolleure der einzelstaatlichen Verwaltungen und
unter Einhaltung der einzelstaatlichen Vorschriften Zugang
zu allen Informationen und Unterlagen (einschließlich
Computerdaten), die sich für die ordnungsgemäße
Durchführung der Kontrollen und Überprüfungen vor Ort als
erforderlich
erweisen.
Zusätzlich
können
weitere
sektorspezifische Bestimmungen gelten.
 Was
geschieht, wenn der digitale
personenbezogene
Daten
enthält,
untersuchungsrelevant sind?
Datenträger
die
nicht
Bei digitalforensischen Maßnahmen werden die Grundsätze
der Zulässigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im
Rahmen
der
Untersuchung
eingehalten.
Die
Untersuchungsbeauftragten des OLAF sind befugt, auf
elektronischen Geräten oder Medien befindliche Daten, die
sie als potenziell untersuchungsrelevant ermittelt haben,
sicherzustellen oder mit digitalforensischen Mitteln zu
erfassen
–
und
zwar
auch
dann,
wenn
diese
personenbezogene, nicht untersuchungsrelevante Daten
enthalten. Wie nachfolgend näher ausgeführt wird, greift das
OLAF dabei stets nur auf solche Daten zu (und verarbeitet
diese), die für die betreffende Untersuchung relevant sind.
 Wie wird bei einer digitalforensischen Maßnahme im
Einzelnen vorgegangen?
Die vom OLAF angewandten Verfahren sind im OLAFLeitfaden für digitalforensische Verfahren (abrufbar unter
http://ec.europa.eu/anti_fraud) beschrieben. Kurz gesagt
geht das OLAF wie folgt vor:
 Der zuständige Untersuchungsbeauftragte des OLAF
übergibt der von der digitalforensischen Maßnahme
betroffenen Person zusammen mit dieser Broschüre eine
vom
OLAF-Generaldirektor
oder
von
einem
per
Befugnisübertragung
ermächtigten
OLAF-Direktor
unterzeichnete
Kopie
seiner
Ermächtigung
zur
Durchführung einer digitalforensischen Maßnahme und
Untersuchung.
 Die OLAF-Experten machen Fotos von allen Geräten und
Medien,
die
der
digitalforensischen
Maßnahme
unterzogen
werden
sollen,
und
erstellen
eine
Bestandsliste dieser Geräte und Medien.
 Die OLAF-Experten erstellen eine digitalforensische Kopie
der Daten. Dieses „Abbild“ wird im binären Format mit
einem nur einmal existierenden Hashwert gespeichert,
durch den die Unversehrtheit des Abbilds und gleichzeitig
die des digitalen Mediums und der auf diesem
befindlichen Daten sichergestellt wird.
 Falls es aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine
digitalforensische Kopie zu erstellen, können die OLAFExperten das betreffende elektronische Gerät bzw.
Medium sicherstellen oder die Daten nur teilweise
kopieren.
 Die OLAF-Experten erstellen abschließend einen Bericht
über die digitalforensische Maßnahme, in dem sämtliche
Tätigkeiten aufgeführt werden, die für den Zugriff auf die
Daten
sowie
deren
Erfassung,
Sammlung
und
Speicherung erforderlich waren. Des Weiteren werden in
dem Bericht sämtliche Personen (einschließlich Vertreter
nationaler Behörden) aufgeführt, die aktiv an der
digitalforensischen Maßnahme beteiligt waren. Letztere
werden gebeten, den Bericht zu unterschreiben. Der
Bericht wird sodann von den OLAF-Experten, die die
digitalforensische Maßnahme durchgeführt haben, sowie
von etwaigen vor Ort tätigen Technikern, die ihnen bei
der Ausführung ihrer Aufgaben behilflich waren,
unterzeichnet. Anschließend wird der Bericht in der
betreffenden Fallakte des OLAF abgelegt. Die von der
digitalforensischen Maßnahme betroffene Person erhält
eine Kopie des Berichts.
 Was
macht das OLAF
gesammelten Daten?
mit
den
erfassten
bzw.
 Das OLAF bewahrt die Daten an einem sicheren Ort auf.
 Etwaige untersuchungsrelevante Daten werden mittels
Stichwortsuche und anderer Suchmethoden ermittelt.
Nur die auf diese Weise ermittelten Daten werden der
Fallakte zugeführt.
 Nach Prüfung der Daten erstellen die OLAF-Experten
einen Bericht und legen diesen in der Fallakte ab.
 Das OLAF bewahrt die Daten bis zu 15 Jahre nach
Untersuchungsabschluss auf.
 Daten, die für eine nachfolgende Untersuchung relevant
sein können, dürfen für die Zwecke dieser Untersuchung
erneut erfasst werden. In einem solchen Fall wird die
betroffene Person vorab über Zeitpunkt und Ort der
erneuten Erfassung informiert.
Datenschutzerklärung
Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit werden in der elektronischen
Datei und den Akten des OLAF zum Zweck der Durchführung der Untersuchungstätigkeit des OLAF gemäß
Artikel 11 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien
Datenverkehr gespeichert. Verarbeitet werden personenbezogene Daten folgender Kategorien: Angaben
zur Person, berufliche Daten und Daten in Bezug auf Ihre Beteiligung an dem Fall. Ihre Daten können an
andere EU-Organe, -Einrichtungen, -Ämter und -Agenturen, zuständige Behörden eines Mitgliedstaats oder
Drittlandes sowie an internationale Organisationen übermittelt werden. Ihre Daten werden höchstens
15 Jahre lang gespeichert.
Sie haben das Recht, auf die im Besitz des OLAF befindlichen, Sie betreffenden personenbezogenen Daten
zuzugreifen sowie sie zu berichtigen und zu ergänzen. Sie können auf Antrag binnen drei Monaten nach
Eingang Ihres Antrags Informationen darüber erhalten, welche Sie betreffenden personenbezogenen Daten
das OLAF verarbeitet hat. Entsprechende Anträge sind an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen
zu
richten
([email protected]).
Hinsichtlich
der
Verarbeitung
Ihrer
personenbezogenen Daten können Sie jederzeit Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
([email protected]) einlegen.
Die vollständigen Datenschutzerklärungen für diese und sämtliche anderen Vorgänge des OLAF zur
Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter http://ec.europa.eu/anti_fraud.