Auslobungstext Ideenwettbwerb Smart City Graz Waagner

EU-weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb im Unterschwellenbereich
Smart City Graz Waagner-Biro – Öffentlicher Raum
AUSLOBUNG
Stand, 20.04.2016
EU-weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb im Unterschwellenbereich
zur Erlangung von Gestaltungskonzepten
Ausloberin:
Stadt Graz
Abt. 14 - Stadtplanungsamt
Europaplatz 20
A – 8020 Graz
UID-Nummer: ATU36998709
Wichtige Verfahrenstermine:
Registrierung und Ausgabe der Auslobungsunterlagen
Hearing / Grundstücksbesichtigung
Frist für schriftliche Fragestellung
Abgabetermin, Abgabeort für Pläne
EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb
Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum
20.04.2016, ab 12:00
18.05.2016, ab 13:00 Uhr,
Treffpunkt: Eingangsbereich
Helmut List Halle
Waagner-Biro-Straße 98a
8020 Graz
08.06.2016, 18:00 Uhr
30.08.2016, bis 16:00 Uhr,
im Büro der Vorprüfung
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INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A − ALLGEMEINER TEIL DES AUSLOBUNGSTEXTES
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A 01 Präambel
A 01.1 Wettbewerbsgegenstand und Projektziel
A 01.3 Beschlusslage
A 01.4 Umsetzungsschritte
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A 02 Auslobende Stelle und Verrechnungsadresse
A 02.1 Ausloberin
A 02.1.1 Verrechnungsadresse für Preisgelder
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A 03 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
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A 04 Teilnahmeberechtigung
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A 05 Art des Verfahrens
12
A 06 Termine des Verfahrens
14
A 07 Zugang Auslobungsunterlagen, Geheimhaltung, Informationspflicht
A 07.1 Zugang zu den Auslobungsunterlagen (Registrierung)
A 07.2 Geheimhaltung, Informationspflicht
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A 08 Abgabe der Unterlagen
16
A 09 Vorprüfung
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A 10 Rückstellung der Wettbewerbsarbeiten
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A 11 Zusammensetzung des Preisgerichts
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A 12 Aufgaben des Preisgerichts
18
A 13 Absichtserklärung, Preisgelder
A 13.1 Absichtserklärung
A 13.1.1 Weitere Beauftragungsabsicht
A 13.2 Preisgelder
A 13.3 Preisgeldverteilung
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20
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A 14 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht
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A 15 Rechtsgrundlagen
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A 16 Rechtsschutz
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A 17 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe
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A 18 Formale Bedingungen und Kennzeichnung
A 18.1 Kennzeichnung
A 18.2 VerfasserInnenbrief
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A 19 Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechikerInnen und der Wirtschaftskammer Steiermark
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TEIL B − BESONDERER TEIL DES AUSLOBUNGSTEXTES
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B 01 Beschreibung des Projektgebietes „Smart City Graz Waagner-Biro“
B 01.1 Stadtteilentwicklung
B 01.1.1 Namensgeber der Straßenzüge
B 01.2 Prägende Gebäude im Bereich der Waagner-Biro Straße
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B 02 Künftige Entwicklungen im näheren Umfeld des Projektgebiets
B 02.1 Baufelder Mitte und Nord
B 02.2 Baufeld Süd („Smart Center“)
B 02.3 Science Tower
B 02.4 Energiezentrale
B 02.5 Volks- und Neue Mittelschule
B 02.6 Wettbewerb Cool City
B 02.7 EUROPAN 12
B 02.8 Städtebauliche Studie 2015, Graz – Bahnhofsviertel West
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B 03 Städtebauliche Rahmenbedingungen für den Wettbewrb
B 03.1 Stadtentwicklungskonzept
B 03.2 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz
B 03.3 Rahmenplan Waagner-Biro Graz
B 03.4 Bebauungsplan 04.19.0
B 03.5 Bebauungsplan 04.23.0
B 03.6 Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung Smart City
B 03.7 Weitere Rahmenbedingungen
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B 04 Allgemeine Vorgaben für einen smarten öffentlichen Raum
B 04.1 Nachhaltigkeit / Kosten-Nutzen-Effizienz
B 04.2 Oberflächengestaltung / Materialwahl
B 04.3 Beleuchtungskonzept
B 04.4 Akustische Raumgestaltung
B 04.5 Beschattung
B 04.6 Klima
B 04.7 Bepflanzung
B 04.8 Wasserelemente/Trinkbrunnen
B 04.9 Entwässerung
B 04.10 Müllsammelstellen
B 04.11 Radverkehr
B 04.12 Fahrradabstellplätze
B 04.13 Möblierung
B 04.14 Straßenbahnhaltestellen
B 04.15 Multimodaler Knoten
B 04.16 Leitungen
B 04.17 Kunst und Design
B 04.18 Werbeeinrichtungen
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B 05 Nutzerspezifische Anforderungen
B 05.1 Barrierefreiheit
B 05.2 Gender-Aspekte
B 05.3 Kindergerechtheit
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55
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B 06 Stellungnahme Stakeholder
B 06.1 Forschungsgruppe TU Graz _ Institut für Städtebau
B 06.2 StadtLABOR Graz - BürgerInnenbeteiligung
B 06.3 Beirat für MigrantInnen
B 06.4 Kinderbüro
B 06.5 Planungsanregungen von GrundstückseigentümerInnen
B 06.6 Creative Industries Styria (CIS) Eberhard Schrempf
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B 07 Wettbewerbsaufgabe: Anforderung an die einzelnen Teilbereiche
B 07.1 Öffentlicher Platz im Bereich des Science Towers und angeschlossene Flaniermeile
B 07.2 Freibereich nördlich, südlich und östlich der Helmut List Halle
B 07.3 Öffentliche Parkanlage östlich und westlich der Waagner-Biro-Straße
B 07.4 Freifläche nördlich des östlich gelegenen öffentlichen Parks
B 07.5 Freibereich entlang der Bahntrasse (Südbahn)
B 07.6 Peter-Tunner-Gasse West
B 07.7 Peter-Tunner-Gasse Ost
B 07.8 Erschließungsstraße / Haltestellenbereich
B 07.9 Waagner-Biro-Straße Nord
B 07.10 Waagner-Biro-Straße Süd (erweiterter Betrachtungsbereich)
B 07.11 Öffentlicher Spielplatz (erweiterter Betrachtungsbereich)
B 07.12 Öffentlicher Park im Süden des Projektgebietes (erweiterter Betrachtungsbereich)
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B 08 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
B 08.1 Digitale Teile der Wettbewerbsarbeit
B 08.2 Analoge Teile der Wettbewerbsarbeit
B 08.3 Inhaltsverzeichnis
B 08.4 VerfasserInnennachweis
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B 09 Beurteilungskriterien
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TEIL C – BEARBEITUNGSUNTERLAGEN
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C 01 Verzeichnis der bereitgestellten Bearbeitungsunterlagen
C 01.1 Plangrundlagen
C 01.2 Wettbewerbsergebnisse und Studien
C 01.3 Planstände
C 01.4 Allgemeines
C 01.5 Formblätter und Vorlagen
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C 02 Formblätter
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Verwendete Abkürzungen:
BBPL Bebauungsplan
FLÄWI Flächenwidmungsplan der Stadt Graz
HBH Hauptbahnhof
HGL
Holding Graz Linien (vormals Grazer Verbundlinie GVB)
MIV
Motorisierter Individualverkehr
MMK Multimodaler Knoten
ÖV
Öffentlicher (Personen-) Nahverkehr
StVO Straßenverkehrsordnung
STEK Stadtentwicklungskonzept der Stadt Graz
BVergG Bundesvergabegesetz
WSA Wettbewerbsstandard Architektur
STRAB Straßenbahn
LGBl Landesgesetzblatt
WOI Wettbewerbsordnung für Ingenieursleistungen
BGF
Bruttogrundfläche
HGL
Holding-Graz - Linien
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Teil A − Allgemeiner Teil des Auslobungstextes
A 01 Präambel
„Technology is the answer, but what was the question?“
(Cedric Price, 1979)
“The smart city vision tends to focus on infrastructure, buildings, vehicles, looking for a client admidst the
city governments that procure or plan such things. But the city is something else. The city is its people. We
don’t make cities in order to make buildings and infrastructure. We make cities in order to come together,
to create wealth, culture, more people. As social animals, we create the city to be with other people, to
work, live, play. Buildings, vehicles, and infrastructure are mere enablers, not drivers. They are a sideeffect, a by-product, of people and culture.” (Hill 2013, in: dérive Zeitschrift für Stadtforschung Nr. 56 –
Smart Cities, S. 4, Wien 2014)
Mit der Trennung der städtischen Funktionen nach industriellem Vorbild, vor allem aber mit der
Inanspruchnahme der Straßen durch das Auto im 20. Jahrhundert, sind die inspirierenden und
zivilisierenden öffentlichen Räume des 19. Jahrhunderts verloren gegangen. Im 21. Jahrhundert gehen die
Menschen wieder gern zu Fuß. Sie „gehen“ einkaufen, sie „gehen“ Kaffee trinken und sie „gehen“ ins
Kino. Öffentliche Räume werden aber auch zumindest zeitweise „bewohnt“: Menschen sitzen, lungern,
chillen, flashmobben, machen spontane Märkte, Straßenfeste, Straßenmusik, sie betreiben urban
gardening und vieles mehr. Die Nutzung des öffentlichen Raumes – temporär oder permanent – wirkt
identitätsstiftend und hat große Auswirkung auf die Akzeptanz des Prinzips „Stadt“.
Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist heute die wichtigste Aufgabe in der modernen Stadt- und
Raumplanung. Der öffentliche Raum ist die Visitenkarte eines Quartiers, ja der gesamten Stadt. Man
erkennt daran, welchen Stellenwert qualitätsvolle und durchdachte Gestaltung in einer Kommune
einnimmt.
Die Stadt Graz ist sich als Auftraggeberin der Verantwortung für den behutsamen und nachhaltigen
Umgang mit öffentlichen Räumen bewusst. Graz hat sich auf diesem Gebiet in den letzten Jahrzehnten
einen guten Ruf erarbeitet, und zwar als Ort, an dem selbstbewusste, mutige und prononcierte
Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur in der Lage sind, urbane Freiräume neu zu denken.
Das Projektgebiet „Smart City Graz Waagner-Biro“ im Westen der Landeshauptstadt ist eines der
interessantesten städtebaulichen Vorhaben der nächsten Jahre. Es wird das Stadtbild entscheidend
prägen und weiterentwickeln. Mit der visionären Gestaltung des öffentlichen Raums soll in diesem neuen
Stadtteil ein zukunftsweisendes Statement für modernes Urban Design gesetzt werden, das dem Ruf von
Graz als ein europäisches, kreatives Zentrum und als UNESCO City of Design gerecht wird.
Ein smarter Stadtteil ist ein Stadtteil der kurzen Wege und damit ein Raum, der sich unmittelbar am
Menschen als FußgängerInnen und RadfahrerInnen orientiert: in Maßstäblichkeit (Kubaturen,
Dimensionen, Texturen) und Geschwindigkeit.
Ein nachhaltiger Stadtteil erschöpft sich nicht in energetischer Nachhaltigkeit, nachhaltiger Mobilität, und
nachhaltigen Gebäuden, sondern basiert direkt und indirekt auf nachhaltigen Nachbarschaften,
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manifestiert in einem öffentlichen Raum mit hohen Aufenthaltsqualitäten für alle NutzerInnen. Der
öffentliche Raum ist langlebiger und stabiler als Gebäude, die wiederum langlebiger sind als urbane
Technologien, die in kürzeren Abständen auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden. Im
Planungsprozess muss daher ein qualitativer öffentlicher Raum als stabiles Gefäß eines smarten Stadtteils
an erster Stelle stehen.
Ziel ist die Schaffung eines Netzwerks attraktiver öffentlicher Räume und Raumsequenzen mit
unterschiedlichen räumlichen und funktionalen Qualitäten. Dieses auf fußläufige und radfahrende
Erschließung ausgelegte Netz stellt die Grundlage des zukünftigen „Stadtteils der kurzen Wege" dar.
A 01.1 Wettbewerbsgegenstand und Projektziel
Das ehemalige Industriegebiet nahe dem Grazer Hauptbahnhof im Umfeld der Waagner-Biro-Straße ist
das „Smart City Zielgebiet“ im Grazer Westen. Im Bereich um die Waagner-Biro-Straße soll erstmals ein
„Smart City Graz – Leitprojekt“ umgesetzt werden. Die derzeit überwiegend brachliegenden Flächen
stellen eine bedeutende Baulandreserve der Stadt Graz dar, die zu einem nachhaltigen Wohn- und
Arbeitsstandort mit einer hohen Lebensqualität für alle Nutzerinnen und Nutzer entwickelt werden soll.
Auf
Grundlage
des
Rahmenplanes
„Waagner-Biro
Graz“
wurden
im
Zuge
der
Flächenwidmungsplanänderung großzügige Straßenquerschnitte, eine öffentlich nutzbare Platzfläche
östlich der Waagner-Biro-Straße sowie ein attraktiver Quartierspark festgelegt. Das Planungsareal umfasst
insgesamt 12 Teilbereiche und eine Gesamtfläche von knapp 7 Hektar. Dieses Areal gliedert sich in ca.
35.600m² Straßenfreiräume, ca. 15.500m² öffentliche Plätze, ca. 11.000m² Parkanlagen und ca. 7.900m²
weitere Grünflächen, wobei unterschiedliche Bearbeitungstiefen der einzelnen Teilbereiche vorgegeben
werden (siehe B 08 Wettbewerbsaufgabe: Anforderung an die einzelnen Teilbereiche). Zur Sicherung
einer hohen Aufenthaltsqualität sowie einer attraktiven und funktionellen Gestaltung des öffentlichen
Raumes wird dieser Wettbewerb durchgeführt.
Ziel des Verfahrens ist die Erlangung von Gestaltungskonzepten für die Neugestaltung des öffentlichen
Raums im Projektgebiet „Smart City Graz Waagner-Biro“.
Die Entwurfsvorschläge sollen auf die aktuellen Planungen reagieren und so resilient sein, dass sie auch
zukünftige Entwicklungen aufnehmen können.
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Quelle: Syntheseplan erstellt vom Büro Pernthaler (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan)
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A 01.2 Bekenntnis zum Qualitätswettbewerb
Die Stadt Graz bekennt sich zur Förderung des Wettbewerbsgedankens. Dazu gehören die transparente
Entscheidungsfindung, der faire Umgang mit den PartnerInnen und die Sicherstellung der
Planungsqualität bei gleichzeitiger Beachtung der wirtschaftlichen Vorgaben. Der Qualitätswettbewerb
wird als ein wesentliches Mittel zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen.
Der Wettbewerb wird von der Stadt Graz, dem Stadtplanungsamt, nach den Leitlinien der
Wettbewerbsstandards der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WSA 2010)
durchgeführt.
A 01.3 Beschlusslage
Als Grundlage für die laufenden Umsetzungsschritte wurde der im Juni 2013 beschlossene Rahmenplan
Waagner-Biro Graz erarbeitet, der in den Flächenwidmungsplan eingeflossen ist. Dieser Rahmenplan
sowie die Wettbewerbsergebnisse Smart City Graz: Baufelder Mitte, Nord und Süd, bilden die Grundlage
für den Bebauungsplan Waagner-Biro/Peter-Tunner-Gasse, welcher am 31.12.2015 rechtswirksam wurde.
Vor dem Hintergrund der laufenden Wettbewerbsverfahren und Bebauungsplanungen sowie im Hinblick
auf die Fertigstellung des Science-Towers im Herbst 2016, hat der Grazer Stadtsenat mit Beschluss vom
16.01.2015 das Stadtplanungsamt beauftragt, einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des öffentlichen
Raums im Projektgebiet „Smart City Graz Waagner-Biro“ durchzuführen.
A 01.4 Umsetzungsschritte
Zum Zeitpunkt der Auslobung befinden sich die Baufelder östlich der Waagner-Biro-Straße sowie ein
Teilbereich im Westen in Entwicklung. Seitens der Stadt Graz ist die Errichtung eines Schulcampus (Volksund Neue Mittelschule) für rund 600 Schülerinnen und Schüler vorgesehen, ein Wettbewerbsergebnis
liegt bereits vor. Künftig soll das „Smart City Graz Quartier Nord“, im Umfeld der Helmut List Halle, nach
abgeschlossener Entwicklung von bis zu 3.000 BewohnerInnen und ca. 1.000 Beschäftigten genutzt
werden.
Am 09.07.2015 wurde im Grazer Gemeinderat die Planungsphase des Projekts „Straßenbahnanbindung
Smart City Project Graz Mitte – Waagner-Biro-Straße“ im Zeitraum 2015-2017 beschlossen, da
die „Smart City Graz Waagner-Biro" eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr benötigt. Es wurde
entschieden, die Straßenbahnlinie 6 zu verlängern.
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A 02 Auslobende Stelle und Verrechnungsadresse
A 02.1 Ausloberin
Ausloberin
Adresse
Ansprechperson
Telefon
Fax
E-Mail
Homepage
UID Nummer
Stadt Graz
A14 - Stadtplanungsamt
Europaplatz 20
A – 8020 Graz
DI Martin Zettel
+43 316 872 4719
+43 316 872 4709
[email protected]
www.graz.at
ATU 36998709
A 02.1.1 Verrechnungsadresse für Preisgelder
Rechnungsempfängerin
Adresse
ATU-Nummer
Stadt Graz
Abteilung für Rechnungswesen
Tummelplatz 9
A – 8011 Graz
ATU36998709
A 03 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
Verfahrensorganisator
Adresse
Telefon
Fax
E-Mail
Homepage
Öffnungszeiten:
Büro DI Daniel Kampus
Herrengasse 28/1
A – 8010 Graz
+43 316 818085
+43 316 818085 09
[email protected]
www.kampus.at
Mo – Do, 08.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr, 08.30 – 13.00 Uhr
A 04 Teilnahmeberechtigung
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind ArchitektInnen, LandschaftsarchitektInnen und
LandschaftplanerInnen sowie natürliche und juristische Personen mit gleichwertigen Qualifikationen mit
den entsprechenden Berufsberechtigungen im Zulassungsbereich für die Wettbewerbsteilnahme, sofern
sie die Eignungsvoraussetzungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) hinsichtlich Befugnis,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen. Eine Teilnahme ist mit aufrechter als auch ruhender
Befugnis zulässig.
Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren umfasst alle EU-Staaten
und die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).
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Ausgehend von § 69 BVergG wird mit Verweis auf § 20 Abs. 1 BVergG darauf hingewiesen, dass
WettbewerbsteilnehmerInnen, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in
der Schweiz ansässig sind und die, für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche
Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren
möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf des Zeitpunkts der Vorlage der Wettbewerbsarbeiten
einleiten müssen.
Die Bildung von interdisziplinären Teams mit weiteren Fachleuten ist erwünscht. Arbeitsgemeinschaften
sind zulässig. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein/e Hauptverantwortliche/r zu nominieren. Mindestens ein
Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss die geforderte Befugnis in einem teilnahmeberechtigten Staat
besitzen. Diese Person muss die Vertretungsbefugnis für die Arbeitsgemeinschaft innehaben
(Hauptverantwortliche/r). Eventuelle Verpflichtungen der Ausloberin aus diesem Wettbewerbsverfahren
bestehen nur gegenüber dieser Person, nicht gegenüber der Arbeitsgemeinschaft.
Durch die Unterschrift auf der VerfasserInnenerklärung (siehe Anlage) bestätigt die/der TeilnehmerIn,
dass sie/er geistige/r UrheberIn der Wettbewerbsarbeit ist und die gegenständlichen
Verfahrensbestimmungen anerkennt. Außerdem bestätigt damit die/der TeilnehmerIn, ihre/seine
Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Verfahrensbedingungen eigenverantwortlich geprüft zu haben
und dass keine Ausschlussgründe auf sie/ Ihn zutreffen (vgl. BVergG §§ 68-70).
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
A 05 Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als EU-weit
Unterschwellenbereich durchgeführt.
offener,
einstufiger,
anonymer
Ideenwettbewerb
im
Die Anonymität der TeilnehmerInnen wird über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zur abschließenden
Entscheidung des Preisgerichts über die/den GewinnerIn gewährleistet.
Da die Stadt Graz zum Teil nicht selbst Bauträgerin bzw. Grundstückseigentümerin (siehe Grafik Seite 13)
ist, werden die privaten Flächen von den privaten VertragspartnerInnen nach den Vorgaben der Stadt
hergestellt. Aufgrund der vorliegenden Besitzverhältnisse der Grundstücke hat sich die Stadt Graz für die
Auslobung eines Ideenwettbewerbs entschieden.
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Quelle: Stadtplanungsamt Graz, erstellt: 05.02.2015
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A 06 Termine des Verfahrens
Absendung zur EU-Bekanntmachung:
14.04.2016
Registrierung und Download der Wettbewerbsunterlagen:
20.04.2016, ab 12:00 Uhr
Konstituierende Sitzung des Preisgerichts
und
Hearing mit anschließender Begehung
18.05.2016,10:00-12:00 Uhr
18.05.2016, ab 13:00 Uhr
Treffpunkt: Eingangsbereich
Helmut List Halle
Waagner-Biro-Straße 98a
8020 Graz
Anlässlich dieser Besichtigung können von den WB-TeilnehmerInnen weitere Fragen gestellt werden,
wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird.
Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B. Fragebeantwortung oder Protokoll des Hearings)
werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per E-Mail übermittelt und werden im
nachfolgend angeführten Datenbereich zum Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende
Unterlagen (Pläne etc.), die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden
ausschließlich im Downloadbereich publiziert.
Die TeilnehmerInnen werden per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, wenn neue Unterlagen auf der
Internetplattform zum Download bereitstehen.
Frist zur schriftlichen Fragestellung
08.06.2016, 18:00 Uhr
Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind direkt per E-Mail an die Adresse [email protected] bis
zum genannten Zeitpunkt, einlangend bei der Verfahrensorganisation, zulässig. Schriftliche Fragen, die
nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.
Fragebeantwortung
01.07.2016
Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten
stehen allen registrierten WB-TeilnehmerInnen und PreisrichterInnen auf www.kampus.at zum oben
angegebenen Zeitpunkt als Download zur Verfügung.
Abgabetermin für die Beiträge
30.08.2016, bis 16:00 Uhr
Entscheidungssitzung des Preisgerichts
22. und 23.09.2016
Ausstellungseröffnung
wird gesondert bekannt gegeben
Workshop BürgerInnenbeteiligung (mit dem siegreichen Team)
wird gesondert bekannt gegeben
Die Vergütung der Teilnahme der/des WettbewerbsgewinnerIn an diesem wird gesondert vergütet.
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A 07 Zugang Auslobungsunterlagen, Geheimhaltung, Informationspflicht
A 07.1 Zugang zu den Auslobungsunterlagen (Registrierung)
Die Auslobung und Beilagen zur Auslobung stehen im Kunden-Login – Bereich auf der Homepage
www.kampus.at als Download zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Zugangsdaten erfolgt nach der
Übermittlung des ausgefüllten Registrierungsblattes und des unterfertigten Übernahmeprotokolls an
[email protected].
InteressentInnen müssen sich mittels Formblatts für die Teilnahme am Wettbewerb registrieren. Das
Formblatt steht im Newsbereich auf der Homepage www.kampus.at als Download zur Verfügung. Die
Registrierung und Übermittlung des unterfertigten Übernahmeprotokolls sind Voraussetzungen für die
Teilnahme am Verfahren. Die für die Ausarbeitung des Wettbewerbsprojektes erforderlichen Unterlagen
werden im Downloadbereich der oben angeführten Homepage bereitgestellt.
Der Zugang zu allen Teilen der Auslobungsunterlagen ist bis zum letztmöglichen Zeitpunkt der Abgabe der
Wettbewerbsarbeiten gewährleistet.
Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B. Fragebeantwortung oder Protokoll des Hearings)
werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per E-Mail übermittelt und werden im oben
angeführten Datenbereich zum Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende Unterlagen
(Pläne etc.), die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden ausschließlich im
Downloadbereich publiziert.
Die TeilnehmerInnen werden per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, wenn neue Unterlagen auf der
Internetplattform zum Download bereitstehen.
Die im Zuge der Wettbewerbsauslobung ausgegebenen digitalen Daten (Lage- und Höhenplan,
Mehrzweckkarte, Luftbilder etc.) wurden von den Abteilungen der Stadt Graz ausschließlich für die
Verwendung im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Mit der
Registrierung verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn zur Beachtung der Geschäftsbedingungen zur
Nutzung der beigestellten Daten.
Jede anderweitige Verwendung – auch auszugsweise – ist strengstens untersagt und bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung seitens der Ausloberin bzw. der Stadt Graz. Bei Zuwiderhandeln behält sich
die Ausloberin bzw. die Stadt Graz rechtliche Schritte gegenüber der/ dem Daten-EmpfängerIn
(WettbewerbsteilnehmerInnen) vor.
Der/die DatenempfängerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ausschließlich im Rahmen des
gegenständlichen Vergabeverfahrens verwendet werden und haftet auch für jede missbräuchliche
Verwendung durch Dritte. Eine Haftung für Mängel der übergebenen Daten und daraus resultierender
Mängelfolgeschäden wird von der Ausloberin bzw. von der Stadt Graz nicht übernommen. Für
Vollständigkeit, Aktualität und Detailgenauigkeit der Daten wird keine Gewähr geleistet. Die
WettbewerbsteilnehmerInnen erkennen mit der Aushebung der Auslobungsunterlagen die o. a.
Nutzungsbestimmungen an.
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A 07.2 Geheimhaltung, Informationspflicht
Die TeilnehmerInnen sind bis zur Bekanntgabe der, den Wettbewerb abschließenden, Entscheidung des
Preisgerichts zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet.
A 08 Abgabe der Unterlagen
Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens 30.08.2016, 16:00 Uhr mit der Aufschrift
WB Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum
im Büro der Vorprüfung, Büro Kampus, Herrengasse 28 /1, 8010 Graz, einlangen. Die Verantwortung
dafür liegt bei dem WB-Teilnehmer/der WB-Teilnehmerin. Die Wettbewerbsarbeiten sind bis zum
angegebenen Termin gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung unter der Wahrung der
Anonymität abzugeben. Mit der Post unter Wahrung der Anonymität übersandte Wettbewerbsarbeiten
müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.
A 09 Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt durch den Verfahrensbetreuer. Für die Tätigkeit des Vorprüfers ist der Zeitraum
vom 31.08.2016 bis 21.09.2016 in Aussicht genommen.
A 10 Rückstellung der Wettbewerbsarbeiten
Die nicht prämierten Wettbewerbsarbeiten können spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsende bei der
Ausloberin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat die/der WettbewerbsteilnehmerIn keinen
Anspruch auf Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten.
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A 11 Zusammensetzung des Preisgerichts
Das Preisgericht hat die Aufgabe, ein PreisträgerInnenprojekt als Leitprojekt zu bestimmen und allenfalls
Empfehlungen für eine Realisierung von Teilbereichen durch einzelne PreisträgerInnen vorzulegen.
Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:
HauptpreisrichterIn
FachjurorenInnen
Architekt DI Lorenz Dexler (F)
(TOPOTHEK 1 Gesellschaft von
Landschaftsarchitekten mbH, Berlin)
ErsatzpreisrichterIn
DI MA (hons.) Kim Thornton (F)
(ILA, Institut für Landschaftsarchitektur,
Department für Raum, Landschaft &
Infrastruktur, Universität für Bodenkultur Wien)
Kristian Villadsen, Architect MMA (F)
(GEHL Architects, Kopenhagen)
Ulrik Nielsen, Architect MMA (F)
(GEHL Architects, Kopenhagen)
Nominierung der WKO:
Dipl.-Ing.in Dr.in Susanne Staller (F)
(tilia mayrhofer.staller.studer og
technisches büro für landschaftsplanung, Wien)
Dipl.-Ing.in Beatrice Bednar (F)
(Bednar+Walch Landschaftsarchitektur,
Klagenfurt)
Nominierung der ZT-Kammer:
Architekt DI Franz Sam (F)
(sam-architects, Graz)
Architekt DI Alfred Bramberger (F)
(BRAMBERGER architects, Graz)
Stadtbaudirektion:
DI Mag. Bertram Werle (F)
DI Kai-Uwe Hoffer (F)
Stadtplanungsamt (Ausloberin):
DI Bernhard Inninger (F)
DI Klemens Klinar (F)
Abteilung für Grünraum und Gewässer:
DI Robert Wiener (F)
DIin Christine Radl (F)
Eigentümer:
Mag. Erwin Hauser (S)
(AVL List GmbH)
Dipl.-Bw. Werner Schuster (CFO) (S)
Mag. Nikolaus Lallitsch (S)
(Raiffeisen Immobilien Steiermark)
Ing. Helmut Baudendistel (S)
Ing. Johann Höllwart (S)
(SFL-technologies, Graz)
DI Mario Müller (S)
(S)…..Sachpreisrichter/Sachpreisrichterin
(F)……Fachpreisrichter/Fachpreisrichterin
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Zusätzlich können als BeraterInnen des Preisgerichtes folgende Personen (ohne Stimmrecht)
hinzugezogen werden:
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Arch. DI Markus Pernthaler
Mag. Eberhard Schrempf, Creative Industries Styria
DI Tomas Längle, Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz
DI Mark Thaller, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
DIin Renate Mußbacher, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
DI Michael Mayer, Stadtplanungsamt Graz
Mag. Oliver Konrad, Stadtplanungsamt Graz
DI Martin Zettel, Stadtplanungsamt Graz
DIin Constanze Koch-Schmuckerschlag, Stadtbaudirektion Graz, Referat f. barrierefreies Bauen
Mag. Markus Schabler, Amt für Jugend und Familie
DIin Elisabeth Oswald, StadtLABOR Graz
DIin Katja Hausleitner, Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14
DI Andreas Solymos, Planungsmanagement/ Infrastruktur Holding Graz Linien
Dipl.-WI (FH) Martin Nigitz, Abteilung Grünraum/ Stadtreinigung/ Winterdienst, Holding Services
Stadtraum
Ing. Bernd Peter, Abteilung Straßenerhaltung Nord, Holding Services Stadtraum
Arch. DI Ernst Rainer, Städtebauinstitut, TU Graz
Bei der Vorprüfung werden folgende Personen miteinbezogen:
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DI Tomas Längle, Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz
DI Mark Thaller, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
DIin Renate Mußbacher, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
DI Andreas Solymos, Planungsmanagement/ Infrastruktur, Holding Graz Linien
DI Heinz Reiter, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau
DIin Ingrid Frisch, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau
Weitere BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch hinzugezogen
werden.
A 12 Aufgaben des Preisgerichts
A 12.1
Die Aufgabe der PreisrichterInnen besteht in der fachlichen Prüfung und Freigabe der
Auslobungsunterlagen, in der Teilnahme an der konstituierenden Preisgerichtssitzung, der örtlichen
Besichtigung einschließlich der Rückfragenbeantwortung, sowie der Begutachtung der eingereichten
Entwürfe nach den im Punkt B 10 festgelegten Kriterien. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung
bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Arbeiten herbeizuführen (vorgesehen sind Ränge von 1 bis 3
sowie drei Ankäufe). Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge
erfolgen.
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A 12.2
Das Preisgericht hat sich spätestens bei der ersten Vorbesprechung oder spätestens bei der ersten Sitzung
über die Wettbewerbsbeurteilung zu konstituieren und wählt aus den anwesenden Mitgliedern die/ den
Vorsitzende/n, die/ den SchriftführerIn sowie die beiden StellvertreterInnen mit einfacher Mehrheit. Zur
Gewährleistung der fachlichen Qualität im Preisgericht wird empfohlen, als Vorsitzende/n einen/ eine
FachpreisrichterIn zu wählen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/ des Vorsitzenden oder
die der/ des vorsitzenden Stellvertreter(s)In.
A 12.3
Das Preisgericht kann der Ausloberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter
Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens geben.
A 12.4
Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Es ist
zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt
diesbezüglich die Verantwortung gegenüber der/dem AuftraggeberIn und den WB-TeilnehmerInnen im
Wettbewerbsverfahren.
Die weitere Vorgangsweise des Preisgerichts wird in Übereinstimmung mit der für diesen Wettbewerb
gültigen Wettbewerbsordnung (WSA idgF) erfolgen. Die Vorgangsweise des Preisgerichts steht in
Übereinstimmung mit der für diesen Wettbewerb gültigen Wettbewerbsordnung.
A 12.5
Die Preisgerichtssitzungen sind nicht öffentlich. Neben den unter Pkt. A 11 genannten Personen sind nur
der Verfahrensorganisator und ggf. erforderliche Hilfskräfte teilnahmeberechtigt. Alle Personen, die bei
den Sitzungen des Preisgerichts anwesend sind, sind zur strikten Vertraulichkeit über alle Vorgänge und
Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang verpflichtet.
A 12.6
In Abweichung von §7 Abs. 5 des WSA kann das Preisgericht jedes stimmberechtigte Mitglied zum/ zur
Vorsitzenden wählen.
A 13 Absichtserklärung, Preisgelder
A 13.1 Absichtserklärung
Die Auftraggeberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbs, unter Berücksichtigung der
Empfehlungen des Preisgerichts, die Wettbewerbsarbeit der Gewinnerin bzw. des Gewinners, und ggf.
auch weitere prämierte Wettbewerbsarbeiten, für weiterführende Planungen zu nutzen. Die
WerknutzerInnen werden die Werknutzung/en angemessen vergüten. Zudem werden die
WerknutzerInnen allfällige Überarbeitungen der Wettbewerbsarbeit auf Grundlage der Empfehlungen des
Preisgerichts angemessen vergüten.
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Bei Ideenwettbewerben hat die Gewinnerin oder der Gewinner keinen Planungsauftrag zu erwarten;
allenfalls kann die Gewinnerin oder der Gewinner mit der Aufbereitung des Wettbewerbsergebnisses
befasst werden.
A 13.1.1 Weitere Beauftragungsabsicht
Derzeit kann aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Besitzverhältnisse
sowie der teilweise noch offenen Entwicklungsziele und der Vorbereitung der nächsten Planungsschritte
keine Absichtserklärung zur weiteren Beauftragung abgegeben werden. Eine weiterführende
Beauftragung wird seitens der Ausloberin jedoch jedenfalls befürwortet.
Die privaten GrundeigentümerInnen unterliegen nicht dem Vergaberecht und können PlanerInnen ohne
Einschränkungen und Vorgaben frei wählen. Aufgrund von privatrechtlichen Verträgen zwischen der Stadt
Graz und den privaten GrundeigentümerInnen sind diese verbindlich dazu verpflichtet, die Vorgaben des
gegenständlichen Wettbewerbs umzusetzen und mit dem siegreichen Team in Verhandlung zu treten. Das
Werknutzungsrecht an den prämierten Wettbewerbsarbeiten ist mit der Ausbezahlung der Preisgelder
nicht abgedeckt.
Im bereits beauftragten Straßenbahnprojekt wurde zudem fixiert, dass die baukünstlerische Oberleitung
bei der/dem WettbewerbssiegerIn des gegenständlichen Verfahrens verbleibt:
„Basierend auf dem Ergebnis des „Ideenwettbewerbs öffentlicher Raum – Smart City Waagner-Biro“ und
den Vorgaben 04.19.0 Bebauungsplan Smart City Waagner Biro sind Vorentwurf und Entwurf für die
Gestaltung der Freianlagen zu erstellen. Die Planungsleistungen umfassen die Oberflächen‐ und
Grünflächengestaltung, Beleuchtung, Haltestellen und Möblierung. Die künstlerische Oberleitung für das
Projekt verbleibt jedenfalls bei der/dem WettbewerbsgewinnerIn“. (Siehe auch Beilage C 01.4.02
Planerausschreibung STRAB – Aufgabenbeschreibung)
A 13.2 Preisgelder
Das Preisgericht bestimmt als GewinnerIn die/den VerfasserIn der besten Wettbewerbsarbeit und die
Rangfolge der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten (es sind drei gereihte Preise sowie drei Ankäufe
vorgesehen). Das Preisgericht kann der Ausloberin begründet, neben der erstgereihten
Wettbewerbsarbeit, auch die Nutzung weiterer prämierter Wettbewerbsarbeiten empfehlen.
Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist eine Summe von € 95.000 (exklusive Umsatzsteuer) als
Preisgeld vorgesehen.
A 13.3 Preisgeldverteilung
1. Preis = GewinnerIn
2. Preis
3. Preis
& 3 Ankäufe zu je
40.000,- €
25.000,- €
15.000,- €
5.000,- €
Das Preisgericht kann mit entsprechender Begründung auch eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme
bestimmen.
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Das Preisgeld wird über die Vorlage der entsprechenden Rechnung, nach dem Termin der Sitzung des
Preisgerichts, mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen von der Ausloberin bezahlt.
A 14 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht
Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten
Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf die Ausloberin über.
Das Werknutzungsrecht
ProjektverfasserInnen.
bleibt
auch
nach
der
Ausbezahlung
der
Preisgelder
bei
den
Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen
ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen
für ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.
Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen
Ausschreibungsunterlagen und die Namen der PreisrichterInnen sowie die Stellungnahmen der Kammer
der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die
WettbewerbsteilnehmerInnen im Internet-Wettbewerbeportal der Bundeskammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten veröffentlicht werden.
Die WB-TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Beiträge im Rahmen
des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ArchitektInnen und
Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken.
Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WBTeilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
•
•
•
•
je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei
300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss
unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein
Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB)
inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennzahl.pdf“
Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente
A 15 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen des Wettbewerbes sind in nachstehender Reihenfolge:
1.
das Bundesvergabegesetz,
2.
die Fragebeantwortung,
3.
das Protokoll des Hearings,
4.
der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen,
5.
die Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010 – Teil B),
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6.
das Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 – Teil C),
7.
die WOI 2013, soweit auf diese in der Auslobung verwiesen wird.
Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge.
A 16 Rechtsschutz
Grundlage sind das Steiermärkische Vergaberechtsschutzgesetz 2012, LGBl. Nr. 80/2012 idF LGBl. Nr.
49/2014 sowie das Steiermärkische Landesverwaltungsgericht.
A 17 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe
Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind:
• die VorprüferInnen, VerfahrensbetreuerInnen und Mitglieder des Preisgerichts,
•
deren nahe Angehörige und deren TeilhaberInnen an aufrechten Bürogemeinschaften und auf
Dauer gebildeter Arbeitsgemeinschaften.
Die oben angeführten Ausschlussgründe betreffen auch die Mitglieder einer TeilnehmerInnen- bzw.
BieterInnengemeinschaft, die seitens der Ausloberin am Verfahren mitwirken. Es gelten die einschlägigen
Bestimmungen des BVergG (insbesondere § 68 BVergG), sowie § 2 Teil B WSA.
Es gelten die Ausscheidungsgründe gem. § 2 und § 17 Teil B WSA:
§2 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen:
1) Die Mitwirkung an der Vorprüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem
Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der
TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammer stellt keinen
Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar.
2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen:
a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen
unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und
lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre;
b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den
Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde
Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das
nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die
Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;
c) Die Vorprüfung, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie:
i)deren nahe Angehörige (als solche gelten Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte
oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte
oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl-, und
Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebeholfene);
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ii) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnegesellschaften (Büro- oder
Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte
ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);
d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen
Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die
Angehöringen der von diesen begleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen bzw. Personen,
zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis stehen.
e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner
Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den einreichten
Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.
3) Ausschließungsgründen gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs
entstehen, sind jene gleichzusetzen, die von Anfang an bestehen haben.
4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam,
wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkenden MitarbeiterInnen der
Teilnahmeberechtigten beziehen.
§17 Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten:
1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes
gem. §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschlossen werden:
a) wegen verspäteter Abgabe,
b) wegen Verletzung der Anonymität,
c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts,
d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung,
e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung,
f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten.
2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler,
Unterschreitung des Erfordernisprogrammes – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom
Preisgericht ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden.
Von den Bestimmungen abweichende Bedingungen oder Vorbehalte einer/s Teilnehmenden sind
gegenstandslos. Ausschließungsgründe, die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen
gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.
Weitere Gründe für das Ausscheiden einer Wettbewerbsarbeit sind:
• die Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe, welche unter § 68 BVerG genannt werden und
• die unter Pkt. 8.5 der WOI 2013 genannten Ausscheidungsgründe.
A 18 Formale Bedingungen und Kennzeichnung
A 18.1 Kennzeichnung
Kennzeichnung der Unterlagen:
Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen mit Ausnahme des VerfasserInnenbriefs dürfen
keinen Hinweis auf den / die VerfasserInnen enthalten. Alle Unterlagen sind zur Wahrung der Anonymität
mit einer 6-stelligen Kennzahl zu versehen mit 12 mm Höhe, bestehend aus 2 Großbuchstaben und 4
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Zahlen. Die Kennzahl ist jeweils auf der Verpackung der einzelnen Stücke anzubringen. Alle Dokumente
sind gesammelt in einer einzigen Rolle abzugeben.
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift lt. Punkt A 08– Abgabe der
Unterlagen zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.
Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist
mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung lt. Punkt A 08 - Abgabe der Unterlagen zu versehen.
Als Absender ist anzugeben:
Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten
Schönaugasse 7/ 1. Stock
A-8010 Graz
Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.
A 18.2 VerfasserInnenbrief
Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag
beizulegen, der außen die Kennzahl und die Bezeichnung lt. Punkt A 08 trägt und den VerfasserInnenbrief
(siehe Beilage C 01.5.01 VerfasserInnenblatt) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift der WBTeilnehmerInnen - enthält.
A 19 Kooperationsvermerk
Wirtschaftskammer Steiermark
der
Kammer
der
ZiviltechikerInnen
und
der
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretungen haben die Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten (Schreiben vom 11.04.2016) die Auslobungsunterlagen
hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft und ihre Kooperation mit
der Ausloberin bekundet.
Ebenso wurden seitens der Fachgruppe der Ingenieursbüros der Wirtschaftskammer Steiermark die
Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen geprüft. Mit dem
Schreiben (GZ: LA-WB 20150408_001) hat die Fachgruppe für Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer
Steiermark ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet und geeignete PreisrichterInnen zur
Nominierung vorgeschlagen. Die Stellungnahme der Fachgruppe Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer
Steiermark ist auf der Website www.ingenieurbueros.at veröffentlicht.
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Teil B − Besonderer Teil des Auslobungstextes
B 01 Beschreibung des Projektgebietes „Smart City Graz Waagner-Biro“
Das Areal Smart City Graz Waagner-Biro-Straße liegt rund 2km (Luftlinie) nordwestlich der Grazer
Innenstadt. In unmittelbarer Nähe (ca. 750m Luftlinie) befindet sich das Landeskrankenhaus Graz-West
und das Unfallkrankenhaus sowie der Grazer Hauptbahnhof, welcher ca. 800m (Luftlinie) weiter südlich
liegt. Im Kreuzungsbereich Waagner-Biro-Straße/ Dreierschützengasse befindet sich das
Bundesoberstufen-realgymnasium Dreierschützengasse. Mit der Helmut List Halle liegt seit 2003 ein für
Graz wesentlicher Veranstaltungsort mitten im Projektgebiet.
Auf der Ostseite des Areals verläuft die stark frequentierte Trasse der Südbahn, im Norden befindet sich
mit der Peter-Tunner-Gasse eine wichtige Ost-West-Straßenverbindung.
Das Areal ist über die Waagner-Biro-Straße und die Peter-Tunner-Gasse sowohl von Süden, als auch von
Norden mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierten Individualverkehr (MIV) gut
erreichbar.
Der Grazer Westen ist aufgrund seiner großflächigen Reserven und Entwicklungen der letzten Jahre ein
städtebaulicher Hoffnungsträger von Graz geworden. Kennzeichnend für dieses Gebiet ist der Wandel von
tristen ehemaligen Industriegebieten zu aufstrebenden und vitalen Stadtquartieren.
Quelle: Grafik erstellt vom Stadtplanungsamt der Stadt Graz, 16.03.2016
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B 01.1 Stadtteilentwicklung
Mit der Errichtung der Südbahn im Jahr 1844 bis 1857 entstand auch der heutige Hauptbahnhof. 1860
wurde die sich noch heute im Betrieb befindende Graz-Köflach-Bahn (GKB) mit eigenem Bahnhof südlich
der Eggenberger Straße gegründet, welche hauptsächlich dem Kohletransport diente. Die Eisenbahn
brachte eine Mechanisierung der Industrie und damit eine starke Expansion der metallverarbeitenden
Betriebe in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Hier u.a. die Andritzer Maschinenfabrik, spätere WaagnerBiro AG, sowie die Greinitz AG, heutiger Cognos Stahlhandel und die Johann Weitzer Waggonfabrik,
heutige Simmering Graz Pauker AG.
In Bahnhofsnähe kam es zur Errichtung von Häuserblocks für Bahnangestellte; für MetallarbeiterInnen
wurden Quartiere in der Alten Poststraße gebaut. Ebenso zogen in Gries und Lend vermehrt
ArbeiterInnen zu, so dass sich von 1870 bis 1910 die EinwohnerInnenzahl von 15.000 auf 30.000
verdoppelte. Während des 2. Weltkrieges wurden im Umfeld des Grazer Hauptbahnhofes zahlreiche
Hallen von Bomben getroffen und das gesamte Gebiet rund um den Hauptbahnhof weitgehend zerstört.
Durch den Wiederaufbau in den 1950er und 60er Jahren kam es in der Industrie zu einem Aufschwung
und das Stadtbild veränderte sich massiv. Viele Häuser wurden abgerissen und durch Hochhäuser ersetzt,
der Hauptbahnhof und das Industrieviertel waren vom ehemaligen Stadtrand ins nähere Zentrum gerückt.
Der Stadtteil rund um die Waagner-Biro-Straße liegt im Bezirk Lend. Die Bahnlinie stellt jedoch eine
markante Grenze im Bezirk dar, wodurch sich manche BewohnerInnen westlich der Bahn eher als
„EggenbergerInnen“ bezeichnen würden. Das Gebiet westlich der Bahn ist vorwiegend durch
Industrienutzung geprägt. Das Siedlungsgebiet in der Nachbarschaft ist weitgehend heterogen bebaut:
neben diversen Industriebetrieben, vor allem entlang der Eisenbahnlinie, befinden sich zahlreiche größere
Verkaufs- und Gewerbeflächen, diverse Einfamilienhausgebiete, Wohnanlagen der 60-er und 70-er Jahre
des 20. Jahrhunderts sowie einige neuere Wohnbauten im Umkreis des Betrachtungsareals. Ziel des
Stadtteilentwicklungsprojekts Smart City Graz ist die schrittweise Umwandlung des Gebiets in einen
Stadtteil für Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Freizeit. Insgesamt soll der Stadtteil im Umfeld der
Waagner-Biro-Straße für ca. 3.000 BewohnerInnen Platz bieten, so sollen auch neue öffentliche Freiräume
und Durchwegungen geschaffen werden.
B 01.1.1 Namensgeber der Straßenzüge
Waagner-Biro-Straße
Der Straßenname ist durch das Stahlbauunternehmen Waagner-Biro AG begründet. Dieses Unternehmen
entstand aus dem Zusammenschluss der Schlosserbetriebe von Rudolph Christoph Waagner (*1827
†1888) und Anton Biró (†1882) sowie 1904 mit Albert Milde & Co. 1899 wurde eine Brückenbaufirma und
Schmiede aus Graz dazugekauft und stellt somit den Bezug zu Graz her.
Peter Tunner Gasse
Peter Ritter von Tunner (*10.05.1809 †8.06.1897), geboren in Deutschfeistritz in der Steiermark, war eine
treibende Kraft des österreichischen Montanwesens. Seine Forschungstätigkeit hat wesentlich zum hohen
Qualitätsstandard von heute beigetragen. Die Basis seines Wissens im Bereich der Technik und des
Bergbauwesens verdankte er dem Studium am polytechnischen Institut. Der engagierte Forscher wurde
1840 an der „Steiermärkischen Ständischen Montan Lehranstalt“ in Vordernberg als Direktor beauftragt.
Nach neunjähriger Leitung wurde die Lehranstalt zur heutigen Montanuniversität, welche nach Leoben
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verlegt wurde. Diese mittlerweile weltweit bekannte Universität befindet sich noch heute an diesem
Standort.
B 01.2 Prägende Gebäude im Bereich der Waagner-Biro Straße
Grazer Hauptbahnhof
Arch. Moritz Löhr 1847 | Arch. Wilhelm von Flattich 1871 – 1876 | Arch. Wilhelm von Aduatz 1956 |
Architekten Zechner & Zechner 2015
1945
1956
2015
Quelle: Steiermärkisches Landesarchiv, DerStandard.at (Zugriff: 01.2015); www.detail.de, Foto von Thilo Härdtlein, (Zugriff am
17.03.2016)
Grundstein des Grazer Hauptbahnhofes war die Errichtung der Südbahnstrecke Mitte des 19.
Jahrhunderts auf Initiative von Erzherzog Johann. Der Bahnhof Graz entstand rund eineinhalb Kilometer
vom Stadtzentrum entfernt nach den Plänen des Südbahnarchitekten Moritz Löhr. Rund um die Bahn
siedelten sich im Laufe der Jahre zahlreiche Industriebetriebe an. Personen- und Güterverkehr nahmen
einen starken Aufschwung und der erste Bahnhof war den Anforderungen schon bald nicht mehr
gewachsen. Architekt Wilhelm von Flattich war für die Erweiterung des Bahnhofs verantwortlich. 1945
wurde der Bahnhof durch 25 Bombenangriffe zur Gänze zerstört. Die Wiedererrichtung erfolgte 1956
unter der Planung des Architekten Wilhelm Aduatz mit seiner großzügig verglasten Haupthalle samt
Bahnhofsuhr. Im Rahmen einer Bahnhofoffensive (2003) zum Umbau der 20 größten Bahnhöfe in
Österreich wurde der Grazer Hauptbahnhof nach der Planung vom Architektenduo Zechner & Zechner
2015 zur Gänze fertiggestellt.
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Helmut List Halle
Arch. Markus Pernthaler (2003)
Quelle: Martin Grabner, SCG Stadtteile, 09.2015
Eine alte Fertigungshalle inmitten eines Industrieareals wurde in eine flexible Konzert- und
Veranstaltungshalle für alte und neue Musik, Tanztheater und Performances umgewandeln. Daraus ist
mit zeitgenössischen Mitteln ein Baukörper entstanden, welcher in seiner gesamten Kubatur von den
freigelegten historischen Stahlbindern des Vorgängerbaus strukturiert wird. Zusammen mit dem
steirischen herbst, der styriarte, Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas und dem privaten Investor, AVL
List GmbH, entstand ein Veranstaltungsraum, der das gesamte Spektrum von alter Musik, über
zeitgenössische Produktionen und Konferenzen abdeckt.
BORG Dreierschützengasse
Arch. Hans Gangoly (2002)
Quelle: http://www.gangoly.at/projekte/oeffentlich/borg-dreierschutzengasse-graz/,Borg Dreierschützengasse,( Zugriff
am02.2016)
Die Schule befindet sich auf einem, bis zu 2,5 Metern unter Straßenniveau abgesenkten, Grundstück im
industriell geprägten Gebiet. Der viergeschossige, rechteckige Baukörper reagiert auf die heterogene
städtebauliche Situation und behauptet sich als kompakter, metallischer Solitär zwischen den übrigen
Gebäuden. Eine Rampe führt ausgehend von der Straße ins erste Obergeschoss, das Eingangsgeschoss.
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Wasserturm
Carl Ritter von Ghega
Quelle: Martin Grabner, SCG Wagner-Biro, 09.2015
Ein ehemaliger Wasserturm befindet sich im Gelände der ÖBB hinter dem Grazer Hauptbahnhof. Im
Süden der Waagner- Biro-Straße erhebt sich dieses denkmalgeschützte Bauwerk von Carl Ritter von
Ghega, dem Erbauer der Semmering- Bahn.
Mitte 2013 wurde ein wenig nördlich der (kleinen) Ankunftshalle des Grazer Hauptbahnhofes, also auf
Höhe SPAR-Lebensmittelmarkt die Fußgängerunterführung Nord erneuert und mit einem barrierefreien
Ausgang (Stiege und Lift) auf der westlichen Rückseite des Bahnhofgeländes beim denkmalgeschützten
Wasserturm eröffnet.
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B 02 Künftige Entwicklungen im näheren Umfeld des Projektgebiets
Übersicht der Projekte und zeitlicher Horizont:
Quelle: Architekturbüro DI Markus Pernthaler
02.1
02.2.
02.3
02.4
02.5
02.6
02.7
02. 8
Wettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro, Baufelder Mitte, Park und Nord:
Wettbewerbsergebnis vorliegend (siehe Beilage C 01.2.01 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro,
Baufelder Mitte, Park und Nord); baukünstlerischer Wettbewerb vorgesehen; Baufeld Mitte:
kooperatives Verfahren geplant
Wettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro, Baufeld Süd _ Smart Center: Die Neuen Hallen (siehe
Beilage C 01.2.02 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufeld Süd) Umsetzung geplant ab
2016/2017
Science Tower (siehe Beilage C 01.2.03 Science Tower): derzeit in Bau, voraussichtliche
Fertigstellung Herbst 2016
Energiezentrale (siehe Beilage C 01.2.04 Energiezentrale): Umsetzung voraussichtlich Sommer
2016 bis Ende 2016
Volks- und Neue Mittelschule Smart City Graz (siehe Beilage C 01.2.05 Siegerprojekt WB Volksund Neue Mittelschule): Wettbewerbsergebnis liegt vor, Umsetzung voraussichtlich 2019
Volksschule, 2021 Neue Mittelschule
CoolCity: Wettbewerbsergebnis liegt vor (siehe Beilage C 01.2.06 Siegerprojekt WB Cool City),
Umsetzung voraussichtlich ab 2016/2017
Europan 12 (siehe Beilage (C 01.2.07 Siegerprojekte Europanwettbewerb)
Projekt „The Bucket List – Fell the City“: wird nicht umgesetzt Projekt „Polyrhythmic Fields“: wird
nicht umgesetzt (das Wettbewerbsgebiet entspricht der -Abgrenzung des Rahmenplans)
Städtebauliche Studie 2015, Graz- Bahnhofsviertel West
EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb
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B 02.1 Baufelder Mitte und Nord
Städtebaulicher Wettbewerb Herbst 2014
SiegerInnenprojekt: nussmüller.architekten
Quelle: Wettbewerbsbeitrag; Außenperspektive
Der Leitgedanke des Entwurfes sind zwei städtische Blöcke, die auf einer Landschaft ruhen. Die
Blockrandbebauung erzeugt städtische Quartiere von hoher Dichte. In Summe sollen ca. 108.600m² BGF
umgesetzt werden. Die fließende Landschaft bildet einen wesentlichen Bestandteil des Entwurfs. Sie fließt
durch die Blockbebauungen hindurch, öffnet deren Innenbereiche und verbindet somit die
unterschiedlichen öffentlichen und halböffentlichen Bereiche. Es entsteht ein großzügiger, durch das
gesamte Areal fließender Naturraum. Unterhalb der Landschaft entsteht eine differenzierte Sockelzone,
die in beide Bereiche als Gebäude-Fassade nach außen und als Hof-Inseln, Patios oder Einschnitte nach
innen wirkt. Ziel soll es sein, einen differenzierten, bespielbaren und dennoch individuellen Freiraum zur
Verfügung zu stellen, der auf natürliche Art unterschiedliche Bereiche zulässt und gleichzeitig räumliche
Nähe zueinander ermöglicht. Die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern/Mädchen und Buben
werden dabei berücksichtigt.
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B 02.2 Baufeld Süd („Smart Center“)
Realisierungswettbewerb Herbst 2014
SiegerInnenprojekt: „Die Neuen Hallen“ von Pentaplan GmbH
Quelle: Wettbewerbsbeitrag: Außenperspektive „Die Neuen Hallen“
Auf dem Baufeld Süd des Projektgebietes Smart City Graz – Waagner-Biro soll ein multifunktionales
Versorgungszentrum mit einer Bruttogrundfläche von ca. 26.000m² umgesetzt werden. Das Projekt von
Architekturbüro Pentaplan GmbH sieht in der Erdgeschosszone die Unterbringung von
Versorgungseinrichtungen, einer Kinderbetreuungseinrichtung, etc. vor.
Über den großflächigen Sockelzonen ist ein mäandrierter Baukörper situiert. Die großflächigen Innenhöfe
sollen ausschließlich den künftigen BewohnerInnen zur Verfügung stehen. Entlang der Bahn werden
Zonen für Büros, Co-working und Ateliers angeboten. Die Dachform spiegelt die Vergangenheit des
Standorts als Industrie- und Produktionsstätte wider. Eine Wand aus gestapelten Containern, welche an
die Transportboxen der Eisenbahn erinnern sollen, schließt das Gebäude im Norden und Süden. Die
Container dienen als Abstellboxen für die Wohnungen. Die gesamte nördliche Fassade bzw.
Obergeschoßzone (ab 6,0m Durchgangslichte) kragt um ca. 10m über die Erdgeschoßzone aus und bildet
somit über die gesamte Länge einen überdachten Eingangsbereich für das geplante Versorgungszentrum.
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B 02.3 Science Tower
von DI Markus Pernthaler Architekt ZT GmbH
Außenperspektive und Regelgrundriss Science Tower, Planung Architekturbüro Pernthaler
Forschung und Entwicklung neuer gebäudeintegrierter Technologien im Bauwesen sind charakteristische
Nutzungsmerkmale dieses Gebäudes, das als Kompetenzzentrum ein markantes Zeichen im Smart City
Gebiet von Graz setzen wird.
Der kegelförmig geschnittene Baukörper ist zweischichtig aufgebaut. Ein Kern aus Holzwerkstoffen wird
von einer transparenten und farbigen Glashaut aus Photovoltaikpaneelen eingehüllt. Durch den
rechteckigen Zuschnitt dieser Haut ergibt sich im Zusammenhang mit der Grundgeometrie eine
dynamische Verschneidung, die sich in Form einer Überlappung bzw. Öffnung nach außen abbildet und
dem Gebäude eine Ausrichtung verleiht. Wie in der Biologie hat diese Haut nicht nur eine schützende
Funktion, sondern auch die Aufgabe, aktiv Energie zu produzieren. Niedervolt-Gleichstromsysteme im
Zusammenhang mit neuester Batterietechnologie sind Schwerpunkte der vorbereitenden
Forschungsarbeiten.
Das Kompetenzzentrum schafft mit der benachbarten Helmut List Halle die Grundlage für das neue
Stadtteilzentrum, das unter der Vorgabe ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in den
nächsten Jahren weiterentwickelt und ausgebaut werden wird.
ECKDATEN
Gebäudehöhe:
Basisdurchmesser unten:
Basisdurchmesser oben:
Nutzfläche:
Photovoltaik Glasfassade:
60,0m
19,6m²
23,5m²
ca. 2.700,0m²
ca. 3.500,0m²
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B 02.4 Energiezentrale
von DI Markus Pernthaler Architekt ZT GmbH
Ansicht Energiezentrale, Planung Architekturbüro Pernthaler
Im Smart City Projekt wird im Rahmen des eigenen Arbeitspaketes Energie (Energie Steiermark/Energie
Graz) die energietechnische Entwicklung des gesamten Areals betrachtet. Ein Bestandteil des
Energiekonzeptes ist die zukünftige sogenannte Energiezentrale im Osten der Helmut List Halle.
Im Rahmen des Demonstrationsprojektes wird hinter der Helmut List Halle der erste Abschnitt einer
bahnbegleitenden Bebauung errichtet, die das gesamte Quartier schallschutztechnisch abschirmen wird.
Der zweigeschossige Hauptbaukörper beinhaltet eine Energiezentrale für den Stadtteil, ein Lager und eine
der Halle zugeordnete Cateringküche. Darüber und an der Bahn gelegen wird eine ca. 12m hohe
Schallschutzfassade errichtet, die zum überwiegenden Teil aus Photovoltaikelementen, sogenannten
Grätzelzellen, aufgebaut ist. Durch die Überdachung des Sockelbauwerks entsteht ein wettergeschützter
Freibereich, der für das wachsende Quartier vielfältig genutzt werden kann.
Die angelegte Geometrie ermöglicht nicht nur einen problemlosen Weiterbau im Süden und im Norden,
sondern begründet auch den Ausgangspunkt für ein weitläufiges Wegenetz, über welches sämtliche
Bereiche des östlich der Waagner-Biro-Straße gelegenen Areals fußläufig erreicht werden können.
ECKDATEN
Nutzfläche Energiezentrale:
Nutzfläche Lager Listhalle:
Nutzfläche Catering:
Bruttogeschossfläche:
DSSC-Schallschutzverglasung:
450m²
690m²
520m²
1850m²
400m²
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B 02.5 Volks- und Neue Mittelschule
EU-weit offener, anonymer, zweistufiger Realisierungswettbewerb
SiegerInnenprojekt: Architektin DIin Alexa Zahn MSc
Quelle: Wettbewerbsbeitrag: Außenperspektive
Westlich der Waagner-Biro-Straße, auf den Grundstücken Nr. 1172/4 (Teilfläche), 1104/1, 1103/1, 1103/4
und 1103/5, alle KG 63104 Lend soll eine Volks- und Neue Mittelschule errichtet werden.
Das Konzept des siegreichen Teams sieht eine Komplementierung der bestehenden Bauvolumen entlang
der Waagner-Biro-Straße vor. Der viergeschossige Baukörper in seiner monolytischen Durchformung tritt
eindeutig in seiner Sonderstellung als Schulgebäude in Erscheinung und bildet ein Gegengewicht zum
Science Tower.
Durch den Rücksprung der unteren Geschosse entsteht ein neuer, teils überdeckter Vorplatz für die Volksund Neue Mittelschule. Der Haupteingang erschließt mittig die Schulhalle mit räumlich zugeordnetem
Speise- und Freizeitbereich sowie einem transparenten Übergang zum Schulgarten. Der umgebende
Außenraum wird durch die Baukörpersetzung in unterschiedlich genutzte Freibereiche gegliedert.
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B 02.6 Wettbewerb Cool City
Geladener einstufiger Wettbewerb nach dem Grazer Modell, Sommer 2015
SiegerInnenprojekt: Architekt DI Georg Eder
Quelle: Wettbewerbsbeitrag: Außenperspektive
Geplant ist die Umsetzung einer multifunktionalen Bebauung mit einem Studierendenheim mit rund 220
Betten, mehr als 100 Wohnungen, einem Supermarkt und weitere Flächen für Nahversorger, einem Café,
einem Kindergarten sowie einer Kinderkrippe südlich des künftigen öffentlichen Parks westlich der
Waagner-Biro-Straße.
Der siegreiche Entwurf des Grazer Architekten Georg Eder bringt die Funktionen vom Studierendenheim
über die Wohnungen bis hin zu den Geschäfts- und Gastronomiezonen in vier gesonderten Baukörpern
unter. Ein ruhiger Innenhof sowie zahlreiche halböffentliche und öffentliche Zonen sorgen trotz der
hohen Dichte für Qualität. Im Westen des Planungsgebietes, entlang der Waldertgasse wird ein 2,0m
breiter Gehweg errichtet.
Planungshinweis siehe Kapitel B 09.3 Öffentlich nutzbare Parkanlage auf Seite 65 f.
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B 02.7 EUROPAN 12
Zweistufiges Juryverfahren
SiegerInnenprojekt 1: „The Bucket List – Feel the City“ von Atelier Astwerk
Quelle: Wettbewerbsbeitrag, The Bucket List – Feel the city
Für das Planungsareal wird eine Konfiguration an raumschaffenden Gebäudestrukturen und öffentlichen
Plätzen vorgeschlagen, die eine urbane Atmosphäre schaffen soll. Die zwei Baukörper „Framework“ und
„Beach House“, mit dem großzügigen Platz dazwischen, bilden das Rückgrat für das große Spektrum von
vorgeschlagenen Nutzungen, wie Wohnen, Arbeiten, Freizeitaktivitäten etc. Durch das Angebot eines
Marktes, kleiner Läden und verschiedener Räume mit flexibler Nutzung sollen auch Kleinunternehmen
leichter Fuß fassen können.
SiegerInnenprojekt 2: „Polyrhythmic Fields“ von AR3DE Architecture and Visualization
Quelle: Wettbewerbsbeitrag, ergänzende Anmerkung: das Aufwindkraftwerk wird nicht umgesetzt werden.
Im Rahmen einer mehrfach genutzten und mehrdeutig codierten Freiraumsyntax intensivieren die
„polyrhythmischen Felder” die Beziehung der Wohn-, Freizeit- und Ausbildungsprogramme zu den
unterschiedlich bespielbaren Grünflächen. Das Konzept basiert auf der Integration und Verbindung der
„strategic site“ in die umgebenden Bereiche. Entlang dieser Verbindung werden Erweiterungen in Form
von Plätzen, Sportflächen, Parks und Spielplätzen erzielt. Im Bereich der künftigen Volks- und Mittelschule
wird die Straße wie ein Schulhof gestaltet, zwischen Wohnquartieren gleicht die Straße Spielplätzen und
zwischen Sportflächen wird die Straße wie ein Park angelegt.
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B 02.8 Städtebauliche Studie 2015, Graz – Bahnhofsviertel West
Erstellt vom Architekturbüro Zechner & Zechner – 3zu0 Landschaftsarchitektur – Verkehrsplus
In der von der Stadt Graz beauftragten Studie wird ein Teilgebiet der „Entwicklungsachse Grazer Westen“
im Geviert Eggenberger Straße, Pommergasse, Laudongasse und Grazer Hauptbahnhof behandelt.
Quelle: Städtebauliche Studie 2015, Graz – Bahnhofsviertel West
Das übergeordnete städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines urbanen Zentrums westlich
der Bahn vor. Hier entsteht rund um den neuen Vorplatz West ein dicht bebautes Areal mit einem
vielfältigen Nutzungsmix. Vertikale Akzente betonen das Zentrum und stellen eine visuelle Klammer über
die Barriere der Bahn hinweg Richtung Stadtzentrum her. Eine maßgebliche Grundlage und
Voraussetzung zur Entwicklung dieses Zentrums stellt die Durchbindung des Südtunnels zur WaagnerBiro-Straße dar.
Die neue Lage des öffentlichen Parks ermöglicht die Anlagerung eines Wohnquartiers mit hoher
Freiraumqualität. Die Daungasse wird durch Verkehrsberuhigung und hochwertige Freiraumgestaltung
und Begrünung zu einer wichtigen West-Ost-Achse für FußgängerInnen und RadfahrerInnen mit hoher
Aufenthaltsqualität. Die Eggenberger Straße wird langfristig als urbaner Straßenzug mit
Boulevardcharakter entwickelt.
Zur Sicherung der gestalterischen Qualität im Straßenraum werden in der Studie Festlegungen zu
Ausstattungselementen und Möblierungen sowie Werbeanlagen im Stadtraum getroffen.
Detaillierte Information zu den oben beschriebenen Bauvorhaben und Wettbewerbsergebnissen sowie
Studien befinden sich im Beilagenteil (C 01.2 Wettbewerbsergebnisse und Studien) zur Auslobung.
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B 03 Städtebauliche Rahmenbedingungen für den Wettbewrb
03.1
03.2
03.3
03.4
03.5
03.6
Stadtentwicklungskonzept
Flächenwidmungsplan
Rahmenplan Waagner –Biro, Graz
Bebauungsplan 04.19.0 (rechtswirksam)
Bebauungsplan 04.23.0 (Auflage)
Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung Smart City
Weitere Grundlagen:
• Straßenverkehrsordnung (StVO)
• Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)
• Verkehrsplanungsrichtlinien der Stadt Graz
(http://www.graz.at/cms/dokumente/10155063_2346678/2211df06/vprl_web_final_.pdf)
Für die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der
Wettbewerbsunterlagen.
B 03.1 Stadtentwicklungskonzept
Der Großteil des Planungsgebiets ist im Stadtentwicklungskonzept 4.0 der Stadt Graz als Gewerbe und
Zentrum -> Industrie, Gewerbe / Zentrum ausgewiesen. Im Nordosten des Planungsgebiets befindet sich
eine Fläche mit Gewerbe und Mischgebiet -> Industrie, Gewerbe/ Wohnen hoher Dichte, die eine
beidseitige Grünverbindung aufweisen soll. Südlich dieses Entwicklungsbereichs schließt innerstädtisches
Wohn- Mischgebiet -> Wohnen hoher Dichte/ Zentrum an. Im südlichen Teil, im Kreuzungsbereich zur
Eggenberger Straße, soll eine Grünverbindung von der Alten Poststraße bis zur Grünanlage gegenüber
dem Wasserturm entstehen, welche auch bei künftigen Entwicklungen erhalten bleiben soll. Das Areal im
Bereich der Helmut List Halle weist einen örtlichen Siedlungsschwerpunk auf. Dieser soll zur Stärkung der
zentralörtlichen Funktionen in diesem Gebiet dienen.
Zielsetzungen gemäß dem Entwicklungsplan des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes von Graz für den
Bereich:
§ 11 ZENTRUM: Bezirks- und Stadtteilzentrum
(1) Versorgung der Wohngebiete durch Stärkung und bedarfsgerechte Ausstattung der Bezirks- und
Stadtteilzentren mit den erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen.
(2) Aufwertung der Bezirkszentren durch Gestaltung des öffentlichen Raumes, Erhaltung bzw.
Verbesserung der Durchgrünung und Durchwegung.
§ 20 ZENTRUM / INDUSTRIE, GEWERBE:
(1) Berücksichtigung einer verträglichen Handelsentwicklung entlang des übergeordneten Straßennetzes.
(2) Festlegungen geeigneter Bebauungsweisen (z.B. der geschlossenen) entlang von Hauptverkehrsadern
als Lärmschutzmaßnahme für dahinter liegende Wohngebiete in Bauverfahren und Bebauungsplänen
unter Bedachtnahme auf bestehende Gebäude und Nutzungen.
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§ 22 Überlagerung Eignungszone „Freizeit/Sport/Ökologie“ mit anderen Funktionen (Wohnen, Industrie,
Gewerbe, Zentrum):
(1) Bei Festlegung von Vorbehaltsflächen für Freizeit/Sport/Ökologie im Flächenwidmungsplan kann als
Nachfolgenutzung auch Bauland festgelegt werden.
(2) Bei Festlegung von Bauland als Nachfolgenutzung sind intensiv durchgrünte Puffer- und
Abstandsbereiche mit geringer Bodenversiegelung zu berücksichtigen.
Gewerbe und Zentrum § 20
Industrie, Gewerbe / Zentrum
Innerstädtisches WohnMischgebiet § 18
Wohnen hoher Dichte/
Zentrum
Gewerbe und Mischgebiet §
19
Industrie, Gewerbe/ Wohnen
hoher Dichte
Eignungszone § 7
Freizeit, Sport, Erholung
Bahnfläche mit
Nachfolgenutzung
Zentrengliederung § 6
Örtlicher
Siedlungsschwerpunkt
Überlagerungen
Eignungszone / andere
Funktionen §22
Grünverbindungen
Auszug aus dem 4.0 Entwicklungskonzept der Stadt Graz, maßstabslos
Deckplan 4 - Verkehrslärmkataster:
Straßenverkehrslärm: Waagner-Biro-Straße 60 – 65 dB (Nacht), Peter-Tunner-Gasse 70 – 75 dB (Nacht)
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B 03.2 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz
Soll-Darstellung der 22. Änderung des 3.00 Flächenwidmungsplan der Stadt Graz, maßstabslos
Ostseite (rechtswirksam seit 5.2.2015):
Die Teilbereiche A (Teilweise) C, D und F sind im 3.21 Flächenwidmungsplan nunmehr als „Kerngebiet“
mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 2,0 ausgewiesen. Zwischen dem Baufeld Mitte (Teilbereich D) und
dem Baufeld Nord (Teilbereich A) ist eine „Öffentliche Parkanlage“ (Teilbereich B) ausgewiesen.
Westseite (rechtswirksam, seit 01.07.2015):
Die Teilbereiche A und B sind im 3.22 Flächenwidmungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer
Bebauungsdichte von 0,2 – 1,4 ausgewiesen. Der Teilbereich C ist im 3.22 Flächenwidmungsplan als
„Allgemeines Wohngebiet- Aufschließungsgebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 1,4 ausgewiesen.
Der Teilbereich D ist als „Öffentliche Parkanlage“ ausgewiesen und Teilbereich E als „Industrie- und
Gewerbegebiet“ mit zeitlicher Nachfolgenutzung „Öffentliche Parkanlage“.
B 03.3 Rahmenplan Waagner-Biro Graz
Die Grundstücke unmittelbar an der Waagner-Biro-Straße, im Abschnitt Dreierschützengasse bis PeterTunner-Gasse wurden während der letzten ca. 150 Jahre vorwiegend industriell genutzt. Erst seit ca. 10
bis 15 Jahren ist die industrielle Nutzung stark rückläufig bzw. gar nicht mehr vorhanden. Um die
dynamische Entwicklung des ca. 12,7ha großen Planungsareals zu forcieren bzw. die bisher entwickelten
Projektgrundlagen zur Entwicklung des Quartiers um die Helmut List Halle zusammenzuführen, wurde auf
Initiative der Stadtbaudirektion ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt.
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Dieser weist folgende Hauptaufgaben auf:
1. Es sollen die öffentlichen Interessen, insbesondere bei der Gestaltung und Dimensionierung des
öffentlichen Raums, der adäquaten Nutzungsverteilung und der Situierung von öffentlichen
Einrichtungen, langfristig sichergestellt werden.
2. Es sollen die GrundeigentümerInnen und ProjektentwicklerInnen auf Basis verbindlicher
Rahmenbedingungen Projekte entwickeln, planen und realisieren können.
Des Weiteren dient dieser städtebauliche Rahmenplan als resilientes Rückgrat des Smart City-Quartiers
für alle wesentlichen städtebaulichen Entwicklungsschritte zu einem zukunftsfähigen, urbanen und
energieoptimierten neuen Stadtteil.
Zusammenfassend werden folgende generelle Zielvorgaben angeführt:
• Umwandlung und Neunutzung der bestehenden Industriebrache in ein vielfältiges, lebenswertes
Stadtquartier
• Realisierung eines vorbildlichen, energieeffizienten, ressourcenschonenden und emissionsarmen
Quartiers
• Schaffung einer kompakten Siedlungsstruktur mit hoher Architektur- und Aufenthaltsqualität unter
Berücksichtigung des heterogenen Umfeldes (Immissionen durch Eisenbahnlinie und stark
frequentierte Straßen, etc.)
• Umsetzung eines qualitätsvollen öffentlichen Raums (Plätze, Straßenraum, Grünraum) mit hoher
BürgerInnenidentifikation
• eine optimale Grünraumversorgung mit attraktiven Fuß- und Radwegeverbindungen sowie
Berücksichtigung des „Grünen Netz Graz“
• leistungsfähige ÖV- Anbindungen
• Flächenvorsorge für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs (Bus- oder Straßenbahnwendeschleife)
• offensive Verkehrspolitik für einen ökologischen Modal Split
B 03.4 Bebauungsplan 04.19.0
(Rechtswirksamkeit Dezember 2015)
Der Bebauungsplan legt in erster Linie Bebauungsweisen, das Maß der baulichen Nutzung, die
Baugrenzlinien, die Erschließung, die Gestaltungsgrundsätze (Dachformen, Fassade, Begrünung,
Werbeanlagen) sowie Lärmschutzmaßnahmen fest. Durch Bepflanzungs- und Erhaltungsgebote wird eine
rasche Einfügung der zukünftigen Bebauung in den bestehenden Charakter des Gebiets vor allem in
Hinblick auf die angrenzenden Wohngebiete erzielt.
Der Bebauungsplan 4.19.0 weist für den Bereich zwischen der Bahntrasse und der Waagner-Biro-Straße 6
Bauplätze, die wiederum in insgesamt 19 Teilbereiche unterteilt sind, aus. Für jeden Teilbereich sind
verschiedene Festlegungen bezüglich der max. Bebauungsdichte und fristseitige Gebäudehöhen definiert.
Entlang der Bahntrasse ist eine max. 18,0m bis 36,5m hohe, geschlossene Bebauung möglich.
Für alle Bauplätze gilt, dass 20% der maximal ausnutzbaren Bebauungsdichte ausschließlich für
Hochgaragen, Fahrradabstellräume, Kellerersatzräume, Abstell- und Lagerflächen, Technikräume und
dergleichen in Anspruch genommen werden. Für max. 60% der verbleibenden Bruttogeschossfläche ist
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die Nutzung Wohnen zulässig, wobei eine Wohnnutzung in der Erdgeschosszone nicht möglich ist.
Innenhoflagen sind von dieser Vorgabe jedoch ausgenommen. Handelsbetriebe sind ausschließlich im
Bereich der Erdgeschossflächen zulässig. Die Geschosshöhe der Erdgeschosszonen mit dem Ausschluss
der Wohnnutzung hat mind. 4,5m zu betragen.
Der 04.19.0 Bebauungsplan „Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse“ befindet sich im Beilagenteil zur
Auslobung (C 01.3.02 Bebauungsplan 04.19.0).
B 03.5 Bebauungsplan 04.23.0
(voraussichtliche Rechtswirksamkeit Mai/ Juni 2016)
Der Bebauungsplanentwurf sieht eine straßengeleitende Bebauung über die gesamte Breite des
Gültigkeitsbereiches mit einer maximalen Gebäudehöhe von 25,0m im Norden und 22,0m im Süden vor.
Im dahinterliegenden Bereich sind weitere 3 Bauplätze definiert. Die Grundstückszufahrt erfolgt über die
Waagner-Biro-Straße im Süden des Betrachtungsgebietes.
Eine Wohnnutzung in der Erdgeschosszone entlang der Waagner-Biro-Straße ist ausgeschlossen,
Handelsnutzungen sind nur im Bereich des Gebäudes entlang der Waagner-Biro-Straße zulässig. Die
Geschosshöhe der Erdgeschosszonen ist mit 4,0m festgelegt, davon ausgenommen sind Bereiche, die für
Wohnen genutzt werden. Im Bebauungsplanverfahren wird die, im Flächenwidmungsplan festgelegte
Bebauungsdichte, auf max. 2,3 erhöht.
Der 04.23.0 Bebauungsplanentwurf „Waagner-Biro-Straße – Waldertgasse“ befindet sich im Beilagenteil
zur Auslobung (C 01.3.03 Bebauungsplanentwurf 04.23.0).
B 03.6 Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung Smart City
Am 09.07.2015 wurde im Grazer Gemeinderat die Planungsphase des Projekts Straßenbahnbindung
Smart City Project Graz Mitte – Waagner-Biro-Straße im Zeitraum von 2015 – 2017 beschlossen.
Nach umfangreichen Untersuchungen fiel die Entscheidung für die Verlängerung der aus St. Peter
kommenden Straßenbahnlinie 6.
Ausgangssituation
Zur Entscheidung über die erforderliche ÖV-Erschließung wurde eine verkehrliche und wirtschaftliche
Gegenüberstellung (Beurteilung) zwischen einer Erschließung mittels Straßenbahn oder Bus unter
Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Erschließungswirkung, Investitions- und Folgekosten,
Nachhaltigkeit, etc. durchgeführt.
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Streckenverlauf und Ausbaumaßnahmen –
Straßenbahn
Der Streckenverlauf erfolgt von der Eggenberger
Straße bzw. Asperngasse kommend in die
Waagner-Biro-Straße Richtung Norden bis zum
Smart City Gebiet südlich der Peter-Tunner-Gasse.
Die Haltestellen befinden sich in der Asperngasse
(nördlich bzw. südlich der Daungasse) und in der
Waagner-Biro-Straße
nördlich
der
Starhemberggasse,
südlich
der
Dreierschützengasse, rund 100m nördlich der
Helmut List Halle. Die Endhaltestelle befindet sich
parallel zur Peter-Tunner-Gasse im Smart City
Gebiet.
Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des
Straßenraumes und des unmittelbaren Umfeldes
werden im Zuge der Projekte Ideenwettbewerb
„Öffentlicher Raum – Smart City Waagner-Biro“
und „04.19.0 Bebauungsplan“ Smart City
Waagner-Biro festgelegt und bilden die Basis für
die Realisierung.
Quelle: Bericht an den Gemeinderat vom 19.06.2015
Bearbeiter Klaus Masetti; Trassenverlauf und Haltestellen
Straßenbahnlinie Smart City
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Aus derzeitiger Sicht ist eine zeitliche Umsetzung
des Projekts wie folgt möglich:
06/2015: GR-Beschluss Finanzierung Planung
07/2015–12/2015: EU-weite Ausschreibung
Planung
05/2016–05/2017: Eisenbahn- und
straßenrechtliche Einreichplanung bzw. § 31aErklärung,
06/2017–12/2017: Eisenbahn-, und
straßenrechtliche Bescheide, Grundeinlösen
06/2017: GR-Beschluss Finanzierung Bau
07/2017–12/2017: EU-weites Vergabeverfahren
Bau
03/2018: Baustart
12/2019: Fertigstellung / Inbetriebnahme
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B 03.7 Weitere Rahmenbedingungen
Erschließung/ Verkehr
Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Waagner-Biro-Straße. Die Anbindung an
den öffentlichen Verkehr ist innerhalb eines 300m Radius gegeben.
•
Buslinie 85, Haltestelle Dreierschützengasse/List Halle, ca. 10 Minuten-Takt, inkl. Abend- und
Wochenendverkehr
•
Buslinie 62, Haltestelle Resselgasse, ca. 15-Minuten Takt, exkl. Abend- und Wochenendverkehr
Die Straßenbahnlinien 3 und 6 haben in ca. 800m Entfernung in der Laudongasse ihre Endhaltestellen.
Über die Nahverkehrsdrehscheibe Grazer Hauptbahnhof in ca. 800m Entfernung sind überregionale
Verbindungen vorhanden.
Siehe auch Analyselayer erstellt von der TU Graz, Konzept öffentlicher Verkehr, maßstabslos (siehe
Beilage C 01.1.10 Analyselayer Smart City Graz).
Grünraum/ Freiraum
Im Rahmenplan Waagner–Biro Graz wurde eine Grün- und Freiraumstrategie formuliert, die einen
qualitätsvoll gestalteten, öffentlichen Freiraum für die jetzigen und künftigen BewohnerInnen des
Stadtteils gewährleisten soll. Folgende, wesentliche Freiraumqualitäten (Standards) werden für die
zukünftige Entwicklung der einzelnen Baufelder festgelegt: Die spezifischen Ansprüche der
Bewohnerinnen und Bewohner sollen bei der Planung berücksichtigt werden. Ziel ist es, einen
differenzierten, bespielbaren und dennoch individuellen Freiraum zur Verfügung zu stellen, der auf
natürliche Art unterschiedliche Bereiche zulässt und gleichzeitig räumliche Nähe ermöglicht.
Einer Smart City entsprechend, tragen, neben dem Angebot an verschiedenen Freiräumen
(Freiraumtypen) für unterschiedliche Bedarfe, insbesondere die Freiraumorganisation, die Erreichbarkeit
sowie die Vernetzung der Freiräume zu einem lebendigen Stadtquartier bei. Daraus abgeleitet sind zu den
einzelnen Quartieren freiraumplanerische Organisations- und Gestaltungsaspekte mit zu überlegen:
• sinnvolle Konfiguration der Freiräume (punktuelle Verdichtung, Vernetzung)
• geeignete Lage und der jeweiligen Nutzung entsprechende Größe
Der Freiraum am Areal wird durch zwei große öffentliche Bereiche wesentlich geprägt:
• Quartierspark: ca. 11.000m² groß, 250m lang, westlich und östlich der Waagner-Biro-Straße
• Öffentlicher Platz: ca. 30m breiter Platz in Nord-Süd-Richtung entlang der Waagner-Biro-Straße
mit urbaner, gründominierter Gestaltung und Flaniermeile
Grundsätzlich ist im Bezirk Lend West ein starkes Defizit an Freiräumen für Jugendliche (Sportplätze und
Kombianlagen). Die Nachfrage an Freiräumen für Kleinkinder, Kinder (den Wohnanlagen zugeordnete
Spielbereiche) und Erwachsene (Sportplätze und Kombinationsanlagen) ist mittel und jene für
SeniorInnen (Aufenthaltsbereiche) gering (vgl. Freiflächenbewertung zum STEK 4.0).
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B 04 Allgemeine Vorgaben für einen smarten öffentlichen Raum
B 04.1 Nachhaltigkeit / Kosten-Nutzen-Effizienz
Die ökologische Nachhaltigkeit in der Herstellung, die Robustheit in der Benutzung, sowie die
Alterungsfähigkeit der gewählten Materialien für Oberflächengestaltung, Möblierung und Beleuchtung
werden in der Umsetzung eine bedeutende Rolle spielen. Ein weiterer Aspekt der Nachhaltigkeit ist der
solid geplante Grünraum, z.B. die Beschattung der Oberflächen gegen das Aufheizen im Sommer.
Bei allen Ausführungen zu bedenken ist die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf Anschaffungs-, Erhaltungs-,
Instandsetzungs- und Entsorgungskosten, sowie die Lebensdauer.
B 04.2 Oberflächengestaltung / Materialwahl
Für die allgemeinen Verkehrsflächen gilt die Forderung nach Wirtschaftlichkeit und
Wartungsfreundlichkeit, wobei selbstverständlich eine Akzentuierung einzelner Bereiche durch
höherwertige Materialien möglich sein soll. Aus der Perspektive der Barrierefreiheit wichtig ist die
stufenlose Zugänglichkeit aller Bewegungsflächen, gut berollbare hindernisfreie Wege (keine
Rasengittersteine, kein loser Kiesweg, kein Kopfsteinpflaster, etc.).
Bei der Materialwahl für die Straßenbahntrasse ist zu berücksichtigen, dass diese auch mit Bussen
befahren werden soll. Unbefestigte Oberflächen oder Rasensteine sind daher nicht geeignet. Von Seiten
der Holding-Graz – Linien (HGL) wird eine Oberfläche in Asphalt oder Beton bevorzugt.
Die gesamte Fläche soll für Schwerlastverkehr (40t + 20%) ausgelegt werden (Zufahrt zu Veranstaltungen,
Baustellen, etc.).
Weitere Informationen zu übliche Aufbauten von Straßentypen befinden sich in der Beilage C 01.4.04
Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz.
B 04.3 Beleuchtungskonzept
Entlang der Waagner-Biro-Straße und der sich östlich im Gebiet befindlichen Erschließungsstraße soll für
das Beleuchtungssystem eine Gemeinschaftsanlage mit den geplanten Oberleitungsmasten hergestellt
werden. Die Straßenbeleuchtung soll den Einsatz von effizienten und wirtschaftlichen Anlagenteilen
widerspiegeln. Wichtig für die allgemeine Wahrnehmung im öffentlichen Raum ist der gestalterische
Einsatz von Lichtkörpern mit einerseits optisch zurückhaltender Tagwirkung und andererseits eine
blendfreie gute Ausleuchtung in der Nacht.
Es wird empfohlen LichtplanerInnen beizuziehen.
Auf eine realistische Umsetzbarkeit des Lichtkonzeptes wird in der Wettbewerbsvorprüfung geachtet.
Auf den Einsatz von Leuchten im Boden soll mit Hinweis auf die Blendwirkung für NutzerInnen und für die
BewohnerInnen der entstehenden angrenzenden Häuser verzichtet werden.
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Vor dem Hintergrund zunehmender Lichtverschmutzung sollte Überbeleuchtung vermieden werden. Als
Anregung kann statt durchgehender starker Ausleuchtung die Akzentuierung einzelner Bereiche
vorgeschlagen werden.
B 04.4 Akustische Raumgestaltung
Über die Einhaltung der einschlägigen Normen und Richtlinien hinaus, soll die Umgebung für die
BewohnerInnen akustisch angenehm gestaltet werden. Ziel ist in Zusammenarbeit mit der Architektur die
Erarbeitung eines innovativen Maßnahmenkataloges für eine hohe akustische Qualität in den öffentlichen
Räumen.
In umfangreichen Vorstudien wurde die Lärmbelastung auf dem Bebauungsgebiet des „Smart-CityProjects“ in Graz untersucht und zahlreiche Maßnahmen für den Lärmschutz der AnwohnerInnen geplant.
Lärmschutzmaßnahmen führen jedoch nicht automatisch zu einer Verbesserung der akustischen Qualität,
selbst dann nicht, wenn nachweislich die Grenzwerte aus Normen und Richtlinien eingehalten werden.
Zum Beispiel kann eine Lärmschutzwand zwar die Schallimmissionen deutlich reduzieren, das
Lärmempfinden der betroffenen Personen aber verschlechtern, weil durch die Wand eine Bedrohung
durch den Lärm überhaupt erst „sichtbar“ geworden ist.
Ziel einer weitergreifenden Planung ist die Schaffung von Orten, die nicht vom Verkehrslärm oder
anderen störenden Lärmquellen besetzt sind. Mit einer Vielzahl von kleinen Maßnahmen, wäre es
denkbar Orte zu schaffen, die ein akustisches „Gleichgewicht“ zwischen den Bedürfnissen nach Mobilität
und Ruhe ermöglichen.
B 04.5 Beschattung
Der „Urban Heat Island Effect“ (lokale Stadterwärmung) ist ein zunehmendes Problem. Mit Beschattung
des Bodens (z.B. durch ausreichende, dementsprechende Baumpflanzungen) und entsprechender
Oberflächengestaltung soll der lokalen Erhitzung entgegengewirkt werden.
B 04.6 Klima
Laut der Klimaanalyse der Stadt Graz, 2011 kommt es im planungsgegenständlichen Gebiet tagsüber zu
starken Erwärmungen der versiegelten Flächen. Zudem entstehen in diesem Bereich Emissionen, die auch
den Kunden/Zuliefer- und Angestelltenverkehr zugeschrieben werden müssen. Um diesen negativen
Entwicklungen entgegen zu wirken, wird die Begrünung von Parkplätzen empfohlen.
B 04.7 Bepflanzung
Dem Element Grün ist in der Planung ein hoher Stellenwert beizumessen.
Es sollen alle Potenziale in der Gestaltung ausgeschöpft werden. Generell sind standortangepasste,
robuste Pflanzenarten zu wählen, die eine flächige Überschirmung sicherstellen (großkronige
Laubbäume). Die Bestandsbäume in der Waagner-Biro-Straße und den einmündenden Straßen sind zu
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erhalten und bestmöglich in die Gestaltung zu integrieren, deren Muster aufzunehmen und weiter zu
führen.
Die Waagner-Biro-Straße ist im Sinne des „Grünen Netzes“ zu gestalten – aus der Sicht der
Grünraumplanung hat sie eine übergeordnete Bedeutung.
• Plätze und Flaniermeilen sollen mit Bäumen durchgrünt und räumlich eingefasst werden.
• Die restlichen Straßenbereiche (alle Straßenbereiche in den Quartieren Umkehrschleife etc.) sind
ansprechend zu bepflanzen.
• Die Parkplatzbereiche nördlich und südlich der Helmut List Halle sollen ebenfalls mit Bäumen
ausgestattet werden.
• Park (west u. ostseitig) und beide Parkanlagen südlich des Areals an der Waagner-Biro-Straße.
• Anbindung/Übergangsbereiche zu den Quartierparks (Grünbereiche in den „Hof-Zonen, laut
Wettbewerbsergebnis von Nussmüller–Architekten _ C 01.2.01 Siegerprojekt WB SCG, WaagnerBiro, Baufelder Mitte, Park und Nord).
Bei der Planung von Baumstandorten im Straßenraum sind folgende Standards zu berücksichtigen:
• Ein Mindestabstand von 4,5 m zum aufgehenden Mauerwerk sollte generell nicht unterschritten
werden.
In
Ausnahmefällen
ist
eine
Unterschreitung
denkbar.
Um diesen Abstand einzuhalten ist bei schmäleren Baumstreifen auch eine exzentrische
Pflanzung möglich. Jedoch soll der Abstand zur Einfassung nicht weniger als 1,0 m betragen.
• Zu den Oberleitungen der Straßenbahn ist jedenfalls ein Mindestabstand von 4,5m einzuhalten.
• Ein Mindestabstand zu unterirdischen Leitungen von 2,5m ist ebenfalls vorgegeben. Sollte dieser
nicht eingehalten werden können, sind die Leitungen durch bauliche Maßnahmen z.B.
Überschubrohr, Wurzelschutzfolie, Spundwand etc. zu schützen.
• Eine Baumscheibengröße sollte den Standard von 3m x 3m x 1,5m Tiefe aufweisen, es können
auch Sondermaße z.B. 2,5m x 3,5m x 1,5m, o.ä. zum Einsatz kommen. Jedenfalls muss
ausreichend Wurzelraum mitgedacht werden und dieser grundsätzlich einbauten- und leitungsfrei
sein.
• Der Standraum der Bäume ist in den befestigten Bereichen durch Bewässerungs- bzw.
Belüftungseinrichtungen oder durch eine ungebundene, wasserdurchlässige Ausführung zu
sichern.
• Baumscheiben sind durch entsprechende Maßnahmen vor dem Befahren zu schützen (z.B.
Gitterroste, Baumschutzgitter) oder erhöht auszuführen. Mindesteinfassungshöhe: 3cm.
• Die Mindestbreiten für durchgehende Baumstreifen betragen:
2,0m (Baum grenzt an Parkplatz)
2,5m (Fahrbahn grenzt unmittelbar an Baumstreifen)
3,0m (mittige Lage zwischen den Fahrbahnen)
Bei Neuerrichtungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen von PKW-Parkplätzen ist pro 5 Stellplätzen 1
großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Diese Anzahl gilt als Mindestvorgabe. Umfangreichere
Baumpflanzungen werden ausdrücklich begrüßt. Im Syntheseplan ist ein Layer mit den bereits
angedachten straßenwirksamen Baumpflanzungen angefügt. Dieser soll als Hilfestellung für die Planung in
den Bereichen mit geringerem gestalterischem Spielraum dienen und eine Richtung vorgeben.
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B 04.8 Wasserelemente/Trinkbrunnen
Ein markantes Wasserelement (Wasserspiel, Brunnen o.ä.) ist als akustische Ausgrenzung des
Verkehrslärms in die Gestaltung des Platzes zu integrieren. Trinkbrunnen sind in den verschiedenen
Teilbereichen (Platz, Parks etc.) vorzusehen z. B. in Bereichen mit erhöhter Aufenthaltsqualität zu
platzieren.
B 04.9 Entwässerung
Die Entwässerung der Straßenbahntrasse erfolgt über die Schienenentwässerung in das öffentliche
Kanalnetz. Auf den anderen befestigten Flächen (u.a. auch die Flächen der Verbreitung der Waagner-BiroStraße in Richtung Osten und Westen) müssen die Regenwässer durch geeignete Maßnahmen zur
Versickerung gebracht werden oder versickerungsfähige Beläge ausgewählt werden.
Bevorzugt werden innovative Lösungen zur Oberflächenentwässerung, welche in die Gestaltung integriert
werden sollen. Auch ansprechend gestaltete normgerechte „offene Rinnen“, wie Rigole, oder
Wasserelemente sind denkbar. Oberflächenwässer von Straßen und Gehwegen sind auf Basis der gültigen
Normen (Bodenfilter) aufzubereiten, bevor sie in den Boden versickert werden können. Der notwendige
Platzbedarf ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Einzelne Baumscheiben sind für die Versickerung von Oberflächenwasser zu klein.
B 04.10 Müllsammelstellen
Bei jeder Haltestelle ist mindestens ein Abfallbehälter vorzusehen, weitere sind im Bereich von
Grünanlagen und Plätzen/Flaniermeilen etc. in entsprechender Anzahl einzuplanen. Metall- und GlasContainer, sowie Bereiche für Grünschnitt, sind ebenfalls im öffentlichen Raum zu integrieren.
B 04.11 Radverkehr
•
•
•
•
Waagner-Biro-Straße
Peter-Tunner-Gasse
Erschließungsstraße
Aufstiegsmöglichkeit mit zukünftiger Brücke über das Bahngelände
Die im Zuge der Arbeiten für das Verkehrskonzept Smart City Graz Waagner-Biro erstellten
Radwegführungen sind im Plan der Verkehrsflächen (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) als Vorschlag
enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen. Für die Waagner-Biro-Straße sind in dieser Planung
auf Grund diverser Rahmenbedingungen größtenteils Mehrzweckstreifen vorgesehen. Für die
Erschließungsstraße im Bebauungsplan 04.19.0 ist kein eigener Radweg erforderlich.
Für darüber hinaus zu planende Geh- und Radwege (z.B. durch den westlichen Park) sind die Vorgaben
der Verkehrsplanungsrichtlinie der Stadt Graz
(http://www.graz.at/cms/dokumente/10155063_2346678/2211df06/vprl_web_final_.pdf) wesentlich.
(PDF als Beilage in den Ordner dazugeben und hier darauf verweisen – ohne Link!)
Quelle: http://www.graz.at/mobilitaetsstrategie
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B 04.12 Fahrradabstellplätze
Zusätzlich zu den Fahrradanlagen bei den Multimodalen Knoten ist an ausreichend
Fahrradabstellmöglichkeiten zu denken. Anzahl, Lage und Produkt sind frei wählbar (s. Mobilitätsstrategie
der Stadt Graz).
Fahrradständer:
Grundsätzlich sind die im Stadtgebiet verwendeten „Grazer Bügel“, mit Achsabstand von 1,0m versetzt,
gut geeignet. Wenn ein Produktvorschlag gemacht wird, sollte er derselben Höhe von einer Oberkante
von 1,0m entsprechen, da sich diese Höhe bewährt hat. Möglich sind auch Hoch-/Tiefparker mit ein- oder
zweiseitiger Aufstellung und einem Mindestachsabstand von 50cm, wenn sich diese aus gestalterischer
Sicht vereinzelt räumlich gut integrieren lassen.
B 04.13 Möblierung
Über die Möblierung soll für den gesamten Platz und die anderen Teilbereiche im Smart City Areal eine
Identität ablesbar werden. Benötigte Elemente sind Sitzmobiliar mit teilweise Rücken- und Armlehnen,
Abfallbehälter, Fahrradabstellplätze etc. Multifunktionalität von Möblierung ist generell erwünscht.
Das Ziel der Minimierung der Einschränkungen des Lichtraumes für den fußläufigen Verkehr (durch
Aufbauten, Maste, Werbeeinrichtungen) ist mit jenen Anforderungen abzuwägen, die der Attraktivität
des öffentlichen Raums entgegenkommen, also Bepflanzung, Beleuchtung, Gastgärten, Warenauslage,
Werbung. Vor allem aus der Sicht der Barrierefreiheit sollen praktikable Wegführungen hergestellt
werden.
Sitzmobiliar
Es sollen auch außerhalb der ÖV-Haltestellen ausreichend Sitzgelegenheiten angeboten werden.
Rücksicht ist in diesem Zusammenhang vor allem auf die unterschiedlichen Altersgruppen (Kinder – ältere
Menschen) und deren spezifische Bedürfnisse zu nehmen. Für ältere Menschen sind beispielsweise Armund Rückenlehnen erforderlich bzw. sollte die Sitzfläche nicht zu niedrig ausgeführt sein. Fallweise kann
eine multifunktionale Benutzbarkeit des Sitzmobiliars sinnvoll sein.
Spielgeräte / Freiraumnutzungs- und -funktionskonzept:
Objekte und Materialien sollen die Kinder dazu anregen diese für deren eigenes Spiel individuell und
kreativ zu nutzen. Nicht alle Spielgeräte müssen von vornherein als solche erkennbar sein. Einerseits
helfen die klassischen Spielgeräte wie z.B. Schaukel und Rutsche den Kindern sich zu orientieren.
Andererseits können diese aber auch schnell langweilig werden und unterfordern. Im Zusammenhang mit
dem Ausarbeiten eines Freiraumnutzungs- und -funktionskonzept für das gesamte Planungsgebiet sollen
Spielgeräte mitgedacht werden, die die klassischen, bekannten Geräte ergänzen und damit die
Spielmöglichkeiten erweitern. Viele bestehende Objekte können von Kindern zum „Spielen nebenbei“
genutzt werden.
Werbeeinrichtungen – Festlegungen aus den Bebauungsplänen:
Siehe Kapitel B 04.18 Werbeeinrichtungen
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B 04.14 Straßenbahnhaltestellen
Die im Zuge der Arbeiten für das Verkehrskonzept Smart City Graz Waagner-Biro erstellten
Haltestellenlagen und die Aufteilung der Räume in diesen Bereichen sind im Plan der Verkehrsflächen
(siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen.
Die Stadt Graz zieht in Erwägung, alle Haltestellen und „Multimodale Knoten“ (MMK) in einem
einheitlichen Gestaltungskonzept zusammenzuführen. Gestaltungsvorschläge hierzu sind erwünscht.
(siehe auch unter Punkt B 04.15 Multimodaler Knoten).
Quelle: http://www.holding-graz.at/holding-graz/unternehmen/news/preisverleihung-multimodalerknoten.html
Die Stadt Graz verwendet derzeit generell die Wartehäuschen des Typs WALL (siehe unten). Für den
Wettbewerb kann man auch alternative Produkte vorschlagen, die die Anforderung des StandardWartehäuschens jedoch erfüllen müssen.
Im Planungsgebiet sind 4 Straßenbahnhaltestellen geplant.
Geometrie und Ausstattung Haltestellenbereich:
Länge: 40,0m Randleiste, Höhe: 11cm (siehe Beilage C 01.4.05 Regelplan Haltestelle HGL)
• je 1 Wartehäuschen pro Haltestelle (diese kann bei der stadtauswärtsführenden Haltestelle
nördlich des Science Towers / der Helmut List Halle entfallen)
Länge: 470cm, Tiefe: 173cm, Höhe: 249cm
• je 1 Haltestellenstele pro Haltestelle
(siehe Beilage C 01.4.06 Typenblatt Haltestellenstelle 2002)
Derzeit ist eine Adaptierung dieses Modells in Bezug auf die Infoscreens in Arbeit.
Wartehäuschen Typ WALL1
Quelle: http://www.graz.at/cms/dokumente/10199296_4440201/f3792d35/vprl_web_final.pdf
Quelle: siehe Verkehrsplanungsrichtlinie S. 94ff und S.111ff
1
http://www.graz.at/cms/dokumente/10199296_4440201/f3792d35/vprl_web_final.pdf
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B 04.15 Multimodaler Knoten
Zur Bündelung der geplanten Mobilitätsangebote (ÖV, Rad, Car Sharing, Ladestationen, …) wurde im Zuge
der Arbeiten für das Smart City Project das Konzept der Multimodalen Knoten (MMK) für Graz entwickelt.
Im gegenständlichen Planungsgebiet ist die Umsetzung eines MMK bei der Helmut List Halle und eines
weiteren MMK bei der Haltestelle Peter-Tunner-Gasse vorgesehen.
Der MMK bei der Helmut List Halle (MMK-HLH) wird den Haltestellenbereich südlich der
Dreierschützengasse sowie einen kleinen Teilbereich der Parkplätze südlich der List-Halle umfassen (Siehe
auch Umrandung im Syntheseplan). Die Pkw-Stellplätze (Car-sharing, Taxi, E-Laden, …) des Multimodalen
Knotens Helmut List Halle sind auf dem Parkplatz südlich der Helmut List Halle anzuordnen und sollen
nahe der Haltestelle und somit nahe an der Waagner-Biro-Straße situiert werden.
Der MMK bei der Haltestelle Peter-Tunner-Gasse (MMK-PTG) ist im Bereich zwischen der
Straßenbahnhaltestelle und der Peter-Tunner-Gasse zu situieren, wobei für die erforderlichen PkwAbstellplätze Parkplätze in der Waagner-Biro-Straße herangezogen werden.
Die Stadt Graz zieht in Erwägung, alle Haltestellen und „Multimodale Knoten“ (MMK) in einem
einheitlichen Gestaltungskonzept zusammenzuführen. Gestaltungsvorschläge hierzu sind erwünscht.
Ausstattung MMK Helmut List Halle:
• 3 Car-sharing-Stellplätze
• 2 Car-sharing-Stellplätze für E-Car-sharing
• 5 Stellplätze für Taxis
• 2 Stellplätze für E-Taxis
• 1 Leihwagenabholplatz
• 8 Stellplätze mit Ladestationen.
• 30 Fahrradabstellplätze
• 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten)
• Infotafel, Schließfächer, etc.
Ausstattung MMK Peter-Tunner-Gasse:
• 2 Car-sharing-Stellplätze an der Westseite der Waagner-Biro-Straße
• 2 Pkw-Stellplätze mit E-Ladestationen an der Westseite der Waagner-Biro-Straße
• 15 Fahrradabstellplätze
• 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten)
• Infotafel, Schließfächer, etc.
B 04.16 Leitungen
Innovative Ansätze zur Gestaltung und Ausführung sind erwünscht und sollen vorgeschlagen werden.
Ergänzende Detail-Informationen zu Oberleitungen:
Da davon auszugehen ist, dass die Aufhängung der Fahrleitung durchgehend über Maste erfolgt, sollte
auch die Ausgestaltung der Fahrleitung (Maste) Teil der Gestaltung sein. Die Abhängung der Fahrleitung
sollte jedoch – wo dies baulich möglich ist – an Gebäuden erfolgen. Die Fahrleitung als solche wird als
flache Hochkette ausgebildet. Die Fahrdrahthöhe beträgt in der Regel 5,5m. Straßenbahnmaste bzw.
Kombimaste können aus Beton, Stahl (zylindrisch, konisch rund, verzinkt und beschichtet) oder aus GFK
hergestellt werden.
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Sonderkonstruktionen für Maste werden von Holding - Graz – Linien (HGL) sowohl aus genehmigungsrechtlichen (Zertifizierung, behördliche Genehmigung) als auch betrieblichen Gründen (Austausch,
Wartung) abgelehnt.
Der Längsachsabstand von Masten als Gemeinschaftsanlage (HGL und Beleuchtung), die von den Grazer
Linien und der Stadt Graz präferiert werden, kann mit 25m – 30m angenommen werden.
Abspannungen (quer) an Gebäuden sind in einem Abstand von ca. 20m möglich, sofern die Fassaden die
erforderlichen Zugkräfte aufnehmen können.
Ergänzende Detail-Informationen zu Auslegern:
Der horizontale Mindestabstand zwischen der Außenkante von Masten und der Gleisachse ist je nach
Planungsparametern unterschiedlich, hier wird auf die GVB-Lichtraum-Bestimmungen verwiesen. (Beilage
C 01.4.07 GVB-Lichtraum-Bestimmungen). Die Oberleitung kann auch mit der Beleuchtung und/oder
Verkehrslichtsignalanlagen kombiniert werden (siehe Beilage C 01.4.09 Systemskizze Betonmast).
Die Montage von Leuchten und Auslegern an Oberleitungsmasten funktioniert im Regelfall nur bei
Anlagen mit kurzen (25–30m) Mastabständen. Neuere Hochkettenanlagen weisen oftmals Mastabstände
von 50m und mehr auf, sie sind aber nicht für die Kombination mit der Straßen-Beleuchtung geeignet:
Zum einen wird hier die Beleuchtung ungleichmäßig (Normen werden nicht erreicht) und durch die
notwendigen höheren Lichtpunkte wird die Umgebung stärker aufgehellt. Deshalb wird beispielsweise ein
zusätzlicher Lichtmast zwischen den Linienmasten gesetzt oder die Beleuchtung wird mittels
Seilabspannungen hergestellt. Bei Abspannungen ergibt sich eine höhere Flexibilität, aber die stärkeren
Zugkräfte führen auch zu noch größeren Materialstärken und Mastdurchmessern.
In einer Beilage befindet sich ein Profil, welches die Hochkette im Verhältnis zur Beleuchtung zeigt. Bei
der sogenannten „Niedrigen Hochkette“ liegt der obere Leiterquerschnitt auf freier Strecke wesentlich
höher (Abstand 1,5–1,7m von der Fahrleitung). (siehe Beilage: 16-Profil_Hochkette_Bel-1_15-Schnitt 1)
Quelle: lt. AIT - Austrian Institute of Technology: Smart Cities Project - Urban and Regional Energy
Strategies http://www.ait.ac.at/departments/energy/smart-cities-and-regions/urban-regional-energystrategies
Verkehrslichtsignalanagen/ Ampelanlagen:
An folgenden Punkten des Planungsgebietes sind Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA bzw. Ampelanlagen)
vorgesehen (siehe C 01.1.01 Syntheseplan):
Waagner-Biro-Straße – Dreierschützengasse
Waagner-Biro-Straße – Erschließungsstraße BP 04.19.0
Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse (Adaptierung der bestehenden Anlage)
Die vorgeschlagene Aufteilung der Verkehrsflächen bei den Verkehrslichtsignalanlagen ist im beiliegenden
Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten.
Eine Zusammenfassung von Mast-Standorten mit Straßenbeleuchtung, sowie im Einzelfall auch
Oberleitungen, ist unter Einhaltung der verkehrstechnischen Funktionalität und Rahmenbedingungen
möglich.
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Schaltschränke für Ampelanlagen müssen derart kreuzungsnah situiert werden, dass eine direkte und
ungehinderte Sicht auf das gesamte Kreuzungsplateau gegeben ist. Derzeit kommen in Graz
standardisierte Schaltschränke aus ABS-Kunststoff, Farbe lichtgrau, mit in die Fronttür integriertem
Bedien-Tableau zur Anwendung. Die Einhausung ist möglich, sofern Zugänglichkeit und Kreuzungssicht
nicht eingeschränkt werden, sowie eine ausreichende Belüftung sichergestellt werden kann. Eine
Beschichtung der Schaltschränke ist nur in Sonderfällen möglich – jedoch aufgrund von WärmeEntwicklung jedenfalls nur in hellen Farben.
B 04.17 Kunst und Design
Im Sinne der Multifunktionalität des öffentlichen Raumes soll auch Raum für Kunst geschaffen werden.
Bei konkreten (Projekt-)Vorschlägen sind KünstlerInnen dem Planungsteam beizuziehen.
Die Kooperation mit DesignerInnen ist erwünscht. – Im Stadtteil Smart City Graz Waagner-Biro soll ein
Statement für nachhaltiges und zukunftsweisendes Urban Design gesetzt werden.
Permanente Klang- und Lichtinstallationen sind auszuschließen.
B 04.18 Werbeeinrichtungen
In den Bebauungsplänen 04.19.0 und 04.23.0 sind in den jeweiligen Verordnungen bezgl. Werbeanlagen
Festlegungen für das jeweilige Areal getroffen worden:
Festlegungen aus dem Bebauungsplan 04.19.0 (Rechtswirksam):
• Flächige Werbeeinrichtungen, Schilder, Leuchtkästen, fotorealistische Abbildungen und
dergleichen über 0,50m² Fläche, ausgenommen im Bereich der ÖV-Haltestellen, sind unzulässig.
Werbeeinrichtungen in Form von in der Fassade integrierte Schriftzüge (Einzelbuchstaben) sind
zulässig.
• Werbeanlagen sind ausschließlich im Bereich der Erdgeschossfassaden (maximale Oberkante
7,00m) zulässig.
• Ausgenommen von den beiden oben angeführten Punkten sind Ankündigungen für kulturelle
Veranstaltungen und Einrichtungen.
• Am Bauplatz 1, 3 und 6a-d ist je ein freistehender Werbeträger bis zu einer Höhe von maximal
6,00m zulässig und müssen mindestens einen Abstand von 2,0m von der öffentlichen
Verkehrsfläche einhalten. Werbeanlagen und Ankündigungseinrichtungen sind direkt an der
Fassade zu montieren und dürfen die Gebäudehöhe nicht überschreiten.
Festlegungen aus dem Bebauungsplan 04.23.0 (Auflageentwurf):
• Flächige Werbeeinrichtungen, Schilder, Leuchtkästen, fotorealistische Abbildungen und
dergleichen über 0,50m² Fläche, ausgenommen im Bereich der ÖV-Haltestellen, sind unzulässig.
Werbeeinrichtungen in Form von, in der Fassade integrierte Schriftzüge (Einzelbuchstaben) sind
zulässig.
• Werbeanlagen sind ausschließlich im Bereich der Erdgeschossfassaden (maximale Oberkante
5,00m) zulässig.
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•
Abstrahlende Werbeeinrichtungen sind so zu situieren, dass keine unzumutbaren Einwirkungen
auf die Wohnnutzung erfolgen.
B 05 Nutzerspezifische Anforderungen
B 05.1 Barrierefreiheit
Im Sinne des „design for all“ muss das gesamte Wettbewerbsgebiet auch für Menschen mit
Sehbehinderung (z.B.: Orientierungshilfen, Akustikampeln, etc.) und Mobilitätsbehinderung (z.B.: gut
berollbare, stufenlose Oberflächen) benutzbar sein.
Es sind die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes
und aller Verkehrsanlagen zu berücksichtigen.
Auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen ist zu achten, vor allem bei den Sitzgelegenheiten
(Sitzhöhen, Rücken- und Armlehnen).
B 05.2 Gender-Aspekte
Im Zuge der Gestaltung des öffentlichen Raums soll nachweislich auf Genderaspekte besondere Rücksicht
genommen werden. Die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen
Planungs- und Bauvorhaben, inklusive des öffentlichen Raums, ist ein Handlungsfeld unter dem Punkt
„Sicherheit und Gewalt“ aus dem Gleichstellungsaktionsplan des „Haus Graz“.
Folgende Aspekte müssen hier berücksichtigt werden:
• Gute Beleuchtung – für ein verbessertes Sicherheitsgefühl, z.B. Beleuchtung an Bushaltestellen,
Plätzen oder Parks
• Übersichtlichkeit – Vermeidung von schlecht belichteten, unübersichtlichen Räumen (z.B.
uneinsehbare Winkel, unterirdische Passagen)
• Breite Gehsteige und Barrierefreiheit für RollstuhlfahrerInnen, aber auch für Personen mit
Kinderwägen
• Kreuzungen: Gut sichtbare Übergänge, Ampelregelungen mit
langen Grünphasen für
FußgängerInnen
• Eine Verbesserung der Ein- und Ausstiegssituation im Haltestellenbereich (auch für Personen, die
mit einem Kinderwagen unterwegs sind). Besonders Kinder und Jugendliche, ältere Personen und
mehrheitlich Frauen nutzen den öffentlichen Verkehr, daher ist hier auf deren spezifische
Bedürfnisse im Haltestellenbereich Rücksicht zu nehmen.
In der Vorprüfung werden die Projekte und die Erläuterungstexte von Fachleuten daraufhin untersucht
werden.
B 05.3 Kindergerechtheit
Die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern ist ein wichtiges Anliegen, welches im öffentlichen
Raum berücksichtigt werden soll. Folgende Punkte sind für die Schaffung kindergerechter Straßenräume
zu beachten:
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• Bespielbare FußgängerInnenbereiche: Kleine Plätze als informelle Aufenthaltsmöglichkeit für
Kinder und Familien schaffen
• Nutzbarkeit der Freiflächen für Inline-Skates, Scooter, Sidewalker für Kinder ebenso Skate-, Kickund Snakeboards
• Ein lückenloses Netz ausreichend breiter Gehwege ohne Behinderungen, Barrieren und Umwege
• Bequeme Gehsteige schaffen (Breite mind. 2,5m, optimal 3,5m)
• Ausreichende Schattenzonen in Straßen und auf Plätzen
• Kindgerechte Kennzeichnung und Beschilderung des Wegenetzes
• Wegenetz sollte mit Rad- und trendigen Fortbewegungsmitteln wie Scootern und Inlineskatern
befahrbar sein
• Längere Intervalle bei Ampelschaltungen
• Kinderfreundliche Haltestellen sollten folgende Bedingungen erfüllen:
Keine unnötigen Überquerungen von Straßen und Kreuzungen (z.B. Anlegung der Haltestellen für
beide Richtungen auf der Straßenseite der Schule)
Für jedes Kind muss ausreichender Warteplatz vorhanden sein, der gut überdacht und beleuchtet ist und
zudem genügend Sitzflächen hat. Zu enge Haltestellen drängen die Kinder auf Radwege oder gar auf die
Straße. Außerdem müssen Kinder einen Sicherheitsabstand zur Bordsteinkante einhalten können.
Wichtig sind auch für Kinder leicht lesbare, in kindergerechter Höhe, angebrachte Fahr- und Stadtpläne
mit übersichtlicher Grafik.
B 06 Stellungnahme Stakeholder
B 06.1 Forschungsgruppe TU Graz _ Institut für Städtebau
Eine Forschungsgruppe der TU Graz, Institut für Städtebau, hat in den letzten Jahren einen
Kriterienkatalog für einen „smarten öffentlichen Raum“ erstellt. Der vorliegende Wettbewerb behandelt
den öffentlichen Raum in einem „smarten“ Stadtteil, weshalb den sogenannten „weichen Faktoren“ eines
qualitativen städtischen Raums besondere Beachtung geschenkt wird.
Ein nachhaltiger Stadtteil erschöpft sich nicht in energetischer Nachhaltigkeit, nachhaltiger Mobilität, und
nachhaltigen Gebäuden, sondern basiert direkt und indirekt auf nachhaltigen Nachbarschaften,
manifestiert in einem öffentlichen Raum mit hohen Aufenthaltsqualitäten für alle NutzerInnen. Der
öffentliche Raum ist langlebiger und stabiler als Gebäude, die wiederum langlebiger sind als urbane
Technologien, die in kürzeren Abständen auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden. Im
Planungsprozess muss daher ein qualitativer öffentlicher Raum als stabiles Gefäß eines smarten Stadtteils
an erster Stelle stehen.
Gefordert ist ein ganzheitliches Konzept, das von den Menschen, ihren spezifischen Bedürfnissen und
ihren Aktivitäten ausgeht, einen intensiven Dialog mit der bestehenden und geplanten Bebauung eingeht
und über den unmittelbaren Planungsbereich hinaus denkt. Ziel ist die Schaffung von Räumen für
Menschen.
Ein Raum wird vor allem dann als attraktiv wahrgenommen, wenn er belebt ist. Für die gewünschte
Urbanität sind jedoch meist zu wenige Menschen auf der Straße. Daher ist die Versammlung und
Zerstreuung von NutzernInnen ein wichtiger Faktor, um Teilräume mit hoher sozialer Dichte zu schaffen.
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Der öffentliche Raum besteht nicht nur aus der Gestaltung unterschiedlicher Freiräume, sondern basiert
auf einem engen Wechselspiel zwischen Gebäuden, Raum und Aktivitäten. Die Planung muss daher im
Dialog mit der (ebenfalls im Planungsstadium befindlichen) Bebauung, insbesondere mit Ein- und
Durchgängen und der Erdgeschoßzone passieren.
Im Dokument 6-TUG - Smart Urban Space v2 (siehe Beilage C 01.4.03 TUG – STUG – Smart Urban Space –
Institut für Städtebau, TUGraz) werden folgende Punkte, die maßgeblich auf der theoretischen und
praktischen Arbeit des Kopenhagener Stadtplaners Jan Gehl basieren, herausgegriffen:
•
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Verbindung statt Trennung: Vernetzung mit benachbarten Baufeldern, Durchwegungen derselben für
FußgängerInnen/Fahrradwege (Grünverbindungen)
Maßstab und Detaillierung am menschlichen Maßstab und FußgängerInnengeschwindigkeit (5 km/h)
Allgemeiner
wünschenswerter
Grundsatz:
Räumliche
Umsetzung
einer
„inversen
Mobilitätshierarchie“ - FußgängerInnen vor Fahrrad vor ÖPNV vor Zulieferung vor MIV - in Fläche,
Geschwindigkeit, Vorrang
Soziale und funktionale Durchmischung: Vielfältige Nutzbarkeit/Nutzungsüberlagerungen/Mehrfachnutzungen
Sonneneinstrahlung und Beschattung in Sommer und Winter
Bereiche und Ermöglichung temporärer Nutzungen
Nicht homogen, nicht uniform, nicht undifferenziert
Öffentlicher und öffentlich zugänglicher Raum: Sichtachsen und -bezüge, Bewegungsachsen
berücksichtigen
Identitäten und Charakter schaffen z.B.: Ortsspezifikation durch Besonderes in Möblierung und
Beleuchtung
Ausformulierung von Rand- und Übergangsbereichen
Räumlicher Dialog mit bestehender und projektierter Bebauung
Stadtinventar: Vielfalt und Wiedererkennbarkeit (kohärentes Erscheinungsbild)
Angemessene Stadtmöblierung (Umfang und Positionierung), zum Ausruhen alle 100 m Möglichkeit
zum Rasten
Abfall- / Entsorgungskonzept (Abstimmung mit Vorgaben der Holding Graz, Konzept zur
Problemstoffsammlung)
(…)
„Ein smarter Stadtteil ist ein Stadtteil der kurzen Wege und damit ein Raum, der sich unmittelbar am
Menschen als FußgängerInnen und RadfahrerInnen orientiert: in Maßstäblichkeit (Kubaturen,
Dimensionen, Texturen) und Geschwindigkeit.“
Ziel ist die Schaffung eines Netzwerks attraktiver öffentlicher Räume und Raumsequenzen mit
unterschiedlichen räumlichen und funktionalen Qualitäten. Dieses auf fußläufige und radfahrende
Erschließung ausgelegte Netz stellt die Grundlage des „Stadtteils der kurzen Wege" dar.
(siehe Beilage C 01.4.03 TUG – STUG – Smart Urban Space – Institut für Städtebau, TUGraz).
Zusammenfassung - Smartness:
„smarte“ Kriterien im Sinne einer Nachhaltigkeit auf allen drei Ebenen – sozial, ökologisch und
ökonomisch:
• Soziale und funktionale Durchmischung
• Soziale Infrastruktur
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Partizipation
Identität
Öffentlicher / öffentlich zugänglicher Raum
Mobilität
Grüne und blaue Infrastruktur
Ökologie
Energie
Technische Infrastruktur
Quelle: TU Graz – Städtebau: Forschungsgruppe Team Ernst Rainer
B 06.2 StadtLABOR Graz - BürgerInnenbeteiligung
Ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Smart City Projects ist die Beteiligung der BürgerInnen, der
Vereine und der Unternehmen am Planungsprozess. Das Stadtteilmanagement „VorOrt“ wird betreut
durch das StadtLABOR Graz und entwickelt kontinuierlich Formate der Aktivierung und Beteiligung der
Menschen im Stadtteil.
Neu gewonnene, öffentlich zugängliche Freiräume und Plätze verändern den Stadtteil, die
NachbarInnenschaften und damit den Alltag der Menschen.
Die zukünftige Entwicklung birgt Chancen aber auch Risiken und das Stadtteilmanagement „VorOrt“
bietet als Informations-, Anlauf- und Koordinierungsstelle Raum und Zeit für Gespräche und gemeinsame
Projekte mit den Beteiligten.
Seit September 2013 gab es zahlreiche BürgerInnenveranstaltungen und das Stadtteilmanagement hat
bereits verschiedenste Partizipationsformate durchführen können. Wichtig ist hier, dass alle
Altersgruppen und unterschiedlichste NutzerInnen gewonnen wurden und nach wie vor werden und so
eine umfangreiche Sammlung an Anregungen zusammengetragen werden kann.
Auszug aus den Anregungen, Schwerpunkt ÖFFENTLICHER RAUM
• Gemeinschaftliche Nutzung von Flächen ohne Reglementierung durch Schilder (kein
„Schilderwald“ mehr notwendig) – nur Gebotsschilder (keine Verbotsschilder)
• Trotzdem: explizite Nutzungen für verschiedene Altersgruppen, Mehrfachnutzungen sind
Notlösungen
• Hundewiese: Auslauffläche und Sackerlspender / von Nutzungen wie einem Kinderspielplatz
räumlich trennen
• Konsumfreie Zonen
• Spielplätze und Sportflächen
Wunsch nach
a.) Kinderspielplätzen
(inkl. Entdeckungs- und Rückzugsräume (Höhlen und Verstecke / Kletterbäume und
Baumhäuser), sowie integrierter Treffpunkt für Jung und Alt (Beschattungen,
Sitzgelegenheiten und Trinkbrunnen, WC, Kleinkinderbad)
b.) Freiflächen für Schulkinder und Jugendliche
(Bedarf an Flächen für Ballsportarten in lärmgeschützten und gleichzeitig wohnungsnahen
Siedlungszonen, sowie an Möglichkeitsräumen im Draußen. Bsp.: Sitzgelegenheiten, Wand zur
Gestaltung, Frischluftgaragen, vordefinierte Spielwiese (2000m²), Youth-Fun Court
(Multifunktionale Sport- und Freizeitfläche) auf den Dächern, Skater- und Fahrradpark, Flying
Fox, Jugendtreff plus expliziter Bereich für Mädchen)
c.) Sportflächen
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(1) Anregung einer Doppelnutzung: Sportflächen der Schule und öffentlich zugängliche
Sportplätze (Lage der Sportplätze mit Rücksicht auf AnrainerInnen zu wählen
(Lärmbelästigung)
(2) Öffentlich zugängliche Sportflächen auf den Dächern (Fun Court / Multifunktionale Sportund Freizeiteinrichtungen)
d.) Spiel-/ Parcoursgeräte für verschiedene Altersgruppen (nicht nur Kleinkindschaukel etc.)
e.) Aneignungsräume (stark definierte Kleinkinderbereich verdrängen Jugendliche) / Flächen
ohne Nutzungszuweisungen
• Nutzungsideen:
a.) Schanigärten
b.) Marktbetrieb (z.B.: Biobauernmarkt)
c.) Laufstrecken (im Schatten)
d.) Verweilzonen (im Schatten) / Treffpunkt für Jung und Alt (mit Bocciabahn)
e.) Flächen für Nutzgärten / Gemeinschaftsgärten (Hochbeete)
f.) Freiluft - Konzerte /- Theater / -Kino
g.) Streichelzoo
h.) Gestaltungsflächen (Wand / Boden – Graffiti / Land Art), in Serie bespiel- und gestaltbar
• Qualitäten:
a.) blühende Sträucher
b.) viele Bäume
c.) hoher Grünanteil
d.) Wasser (See, Teich, Biotop, Brunnen mit Wasserspiele…)
e.) Hügeln (zum Rodeln)
• Öffentliche Toiletten
• Trinkbrunnen
• Durchwegungen
a.) Verbindung zwischen bestehenden öffentlichen Räumen im Stadtteil und neu zu
entwickelnden Flächen schaffen (Verwebung mit Umgebung)
b.) gleichzeitig: keine Durchschneidung des öffentlichen Raum durch zu viele Durchwegungen
c.) Fuß- und Radverbindung nach Osten (Brücke über Bahntrassen), auf Höhe des zukünftigen
Parks
d.) Fahrradwege (Waagner-Biro Strasse sowie Peter-Tunner-Gasse, Richtung Zentrum) ausbauen
e.) Durchwegungen können qualitativ hochwertige Begegnungszonen schaffen / Schnittpunkte so
wählen, dass sich Menschen „automatisch“ begegnen
f.) den Straßenraum Waagner-Biro begrünen
g.) das Wegenetz beleuchten (Sicherheit)
h.) Idee: Park quer über die Waagner-Biro-Straße entwickeln / Unterführung der Waagner-Biro
Straße in diesem Bereich
Dokumente dazu:
• Sammlung der Anregungen, nach Themen geclustert (siehe Beilage C 01.4.10 Stadtlabor Graz –
BürgerInnenbeteiligung)
• http://www.smartcitygraz.at/handlungsbereiche/ - wird kontinuierlich aktualisiert
Durch die Erhebung des wahrgenommenen Bedarfs (Einzelner oder eines Kollektivs) und einer
Auseinandersetzung zwischen den BewohnerInnen („ExpertInnen vor Ort“) werden Qualitäten für eine
Veränderung im Stadtteil definiert - ein Bild für einen neuen, gemeinschaftlich nutzbaren öffentlichen
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Raum wird gezeichnet. Ein Verhandlungsraum von Interessen. Diese Qualität kann sich optimal entfalten,
wenn sich die NutzerInnen frühzeitig einbringen können.
Gleichzeitig entsteht Akzeptanz für das Projekt und Identifikation auf Stadtteilebene. Bei den
vorrangegangenen Wettbewerben (städtebaulich/ baukünstlerisch) wurden diese Anregungen bereits in
den Auslobungsunterlagen eingearbeitet.
Die Beteiligung im Rahmen des Ideenwettbewerbs
Aus dem Ideenwettbewerb wird durch die Entscheidung des Preisgerichts ein siegreiches Projekt gekürt.
Im Rahmen des Partizipationsprojekts wird gemeinsam mit der/den VerfasserInnen das siegreiche
Konzept im anschließenden Workshop weiterentwickelt und vertieft. Weitere TeilnehmerInnen des
Workshops werden interessierte BürgerInnen / VertreterInnen der Zielgruppen (Jugend…) und
VertreterInnen aus dem Smart City Arbeitspaket 1 (Leitung: Stadtplanungsamt, Team: Abteilungen der
Stadt - Stadtbaudirektion, Abt. f. Verkehrsplanung, Abt. f. Grünraum und Gewässer, Referat für
BürgerInnenbeteiligung, Institut für Städtebau d. TU Graz und das StadtLABOR Graz) sein.
Informationen und Kontakt
Aktuelle Informationen über laufende Beteiligungsprojekte in der Waagner-Biro-Straße werden mit
regelmäßigen Newslettern an Interessierte ausgesendet. Die Anmeldung für den Newsletter ist auf
www.smartcitygraz.at möglich oder per Mail an [email protected]!
Quelle: StadtLABOR: Elisabeth Oswald
B 06.3 Beirat für MigrantInnen
Der MigrantInnenbeirat definiert die Migrantinnen und Migranten in dieser Hinsicht nicht als Zielgruppe
mit besonderen Bedürfnissen. Die genannten Anforderungen betreffend Barrierefreiheit, Gender und
Kinder treffen auch bei migrantischen MitbürgerInnen in Graz zu. Es braucht daher keine speziellen
Anforderungen für MigrantInnen.
B 06.4 Kinderbüro
Siehe Aufstellung unter Punkt B 05.3 NutzerInnenspezifische Anforderungen – Kindergerechtheit.
B 06.5 Planungsanregungen von GrundstückseigentümerInnen
AVL List GmbH
Roland Sommer / Erwin Hauser
Bereich Helmut List Halle
• Bei der Gestaltung der Zufahrtssituation im südlichen Bereich der Helmut List Halle ist darauf zu
achten, dass der Bereich um die Helmut List Halle, ab Höhe Bauteil C, versperrbar sein muss. D.h.
weder LKW, PKW noch Personen dürfen zu bestimmten Zeiten diesen Bereich betreten bzw.
befahren. Dieser Aspekt ist insbesondere für die kombinierte Zufahrt von hoher Bedeutung.
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Die Parkplatzflächenausführung sollte nicht in Asphalt erfolgen, vielmehr sollten die generelle
Ausführung sowie die derzeitige Flächengestaltung verbleiben, damit der Charakter beibehalten
bleibt.
Eine Taxi-Zufahrt ohne erheblichen Stau vor der Helmut List Halle muss, auch bei
Großveranstaltungen, gewährleistet sein.
Ausreichend Radständer bzw. Radabstellplätze, die das hohe Aufkommen von RadfahrerInnen bei
Veranstaltungen in der Helmut List Halle berücksichtigen.
Bezüglich Beleuchtungskonzept muss auf die speziellen Anforderungen der Helmut List Halle
eingegangen werden. Bei der Ausleuchtung des Vorplatzes muss darauf geachtet werden, dass es
wesentlich im Betrieb der Helmut List Halle ist, dass Beleuchtung farblich und zeitlich für die
Helmut List Halle steuerbar ist. Dabei ist zu beachten, dass die verwendete Technik mit der
Helmut- List-Halle kompatibel ist (z.B. RGBW, DMX Steuerung).
Wasserbrunnen im Vorplatzbereich
Ausgestaltung der Außenfläche auch für hohe BesucherInnenzahlen (> 2000 Personen)
Stromanschlüsse am Vorplatz für temporäre Aufbauten (Verteilerkasten oder Bodenkästen)
Die nachfolgenden Bau- und Errichtungsmaßnahmen müssen den laufenden Betrieb der Halle
berücksichtigen.
Raiffeisen Immobilien Steiermark
Nikolaus Lallitsch / Michael Kaiser
Ermutigung zu außergewöhnlichen Bepflanzungskonzepten
Wir möchten ausdrückliche Ermutigungen zu einzigartigen Gestaltungskonzepten (Stichwort:
"Dschungel“) angebracht wissen.
Ökologie
• Quartiersoberflächengestaltung:
See/Teichflächen im Park erforderlich
Biotop nach Möglichkeit vorzusehen
Erdmassenmanagement anzustreben
Nahrungsmittelanbauflächen entlang der Bahntrasse andenken; urban gardening
Als Verbindung zur Dachebene (+5,6m) der Energiezentrale (privater Ballspielplatz) ist eine Rampe zu
planen, da die Dachebene von Baufeld Süd aus nicht erreicht werden kann.
Soziokulturelle Qualität
• Komfort öffentlicher Raum
• Barrierefreiheit
Technische Qualität
• Regenwasserbewirtschaftung wünschenswert
• Wasserflächen vorsehen
• Stadtmobiliar
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B 06.6 Creative Industries Styria (CIS)
Eberhard Schrempf
Navigation Smart City
Smarte Technologien/Systeme zur FußgängerInnenorientierung, Parkplatzmanagement, Werbung und
intelligente Informationssysteme.
Intelligente Informationssysteme und die Möglichkeit deren breiter Nutzung, gehen in der Smart City mit
der Nutzbarmachung digitaler Technologien einher. Ein wesentlicher Bestandteil einer Smart City ist eine
besondere Form der Nutzung von vernetzter und intelligenter Technologie. „Smart People“ und ihre
„Smart Businesses“ sollen hier die Möglichkeit erhalten, besonders kreativ, flexibel und vernetzt mit der
Öffentlichkeit zu interagieren.
In der Gestaltung des smarten urbanen öffentlichen Raumes ist daher darauf zu achten, dass offene
Informationssysteme (digitale Services/Terminals) für private und gewerbliche NutzerInnengruppen in
ausreichender Form zur Verfügung stehen. Damit soll eine besondere Form der Kommunikation („Smart
Communication“) im öffentlichen Raum des neuen Stadtteils, beispielsweise zur Orientierung, – zur
digitalen Ankündigung von Veranstaltungen – oder etwa ein interaktiver Stadtplan, etc. möglich werden.
Herkömmliche Werbesysteme (z. B. analoge Haltestellen-/Wartehäuschenwerbung oder klassische
Plakatflächen/Außenwerbung/Plakatständer) werden dadurch obsolet bzw. zeitgemäß ersetzt.
Quelle: Creative Industries Styria
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B 07 Wettbewerbsaufgabe: Anforderung an die einzelnen Teilbereiche
Das Planungsareal umfasst insgesamt 12 Teilbereiche:
07.1
Öffentlicher Platz im Bereich des
Science Towers und des
Eingangsbereich der Helmut List Halle
07.2
Freibereich nördlich, südlich und östlich
der Helmut List Halle
07.3
ÖffentlicheParkanlage östlich und
westlich der Waagner-Biro-Straße
07.4
Freifläche nördlich der öffentlichen
Parkanlage/ Flaniermeile
07.5
Freibereich entlang der Bahntrasse
07.6
Peter-Tunner-Gasse West
07.7
Peter-Tunner-Gasse Ost
07.8
Erschließungsstraße
07.9
Waagner-Biro-Straße Nord
Erweiterter Betrachtungsraum
07.10 Waagner-Biro-Straße Süd
07.11 Spielplatz im Kreuzungsbereich
Waagner-Biro-Straße/
Dreierschützengasse
07.12 Öffentlicher Park im Süden des
Projektgebietes
Quelle: Darstellung Büro Kampus
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B 07.1 Öffentlicher Platz im Bereich des Science Towers und angeschlossene Flaniermeile
Der Platz rund um den Science Tower ist ein weiteres
wesentliches Element des öffentlichen Raums im Stadtteil.
Der Platz (07.1) und der nördlich anschließende öffentliche
Park (07.3) bilden ein dialektisches Paar öffentlicher Räume.
Der Platz (07.1) ist deutlich länglich ausgeprägt und erstreckt
sich von der Erschließungsstraße (07.8) im Norden bis zum
südlichen Vorfeld der Helmut List Halle (bzw. bis zum
überdachten Vorbereich des zukünftigen südlichen
Gebäudes) in der Länge misst dieser ca. 200m, in der Breite
zwischen 25m und 32m. Insgesamt weist der Platz mit der
angeschlossenen östlichen Flaniermeile eine Fläche von
8.500m² auf. Durch zwei Einengungen wird der Platz zudem
gegliedert, zum einen ragt die bestehende Helmut List Halle
weit in den Platz hinein, zum anderen steht der Science
Tower innerhalb der Platzfläche. Im Norden und Süden der
Helmut List Halle befinden sich Zufahrten zur Helmut List
Halle. Im südlichen Bereich liegen außerdem einige
Parkplätze innerhalb der zu bearbeitenden Platzfläche. Der nördliche ca. 2.200m² große Platzraum ist
dagegen verkehrsfrei. Der Science Tower steht ohne weitere Einfriedung oder räumliche Abgrenzung am
Platz. Die Fassade grenzt direkt an den öffentlichen Raum.
Planungsaufgabe:
Gestaltung eines öffentlichen Platzes und der Flaniermeile mit Repräsentationscharakter. Der Platz
schließt direkt an die Waagner-Biro-Straße und den Freibereich westlich vor der Helmut List Halle an und
soll als ein kontinuierlicher Raum betrachtet werden. Der östlich gelegene Baukörper kann im
Erdgeschoss durchlässig ausformuliert werden und den Platz so auf den dahinter liegenden Bereich
(Flaniermeile) ausdehnen.
Entsprechende Bepflanzung und geeignete Stadtmöblierung sollen eine hohe Aufenthaltsqualität
sicherstellen. Im Kontrast zum Park sind der Platzraum und die Flaniermeile weitgehend befestigt zu
gestalten. Auf die zu erwartende, fallweise sehr hohe BesucherInnenfrequenz, im Bereich der Helmut List
Halle und die Ausbildung einer entsprechenden Eingangssituation beim Science Tower (sowie auch der
Helmut List Halle) ist im Rahmen der Freiraumplanung zu achten. Eine einheitliche Gestaltung des
gesamten Bereiches ist gewünscht. Der Platz soll so gestaltet werden, dass die Charakteristika des Platzes
im nordöstlichen Bereich fortgesetzt werden.
Es ist wünschenswert, die bestehende Rosskastanie nördlich des Science Towers zu erhalten und
bestmöglich in die Gestaltung zu integrieren. Ein entsprechender Übergang ist an den Schnittstellen des
nördlichen Parkplatzes und den Platzflächen bzw. der Flaniermeile zu schaffen (Durchlässigkeit,
Erreichbarkeit).
Südlich der Helmut–List-Halle sind bei der Planung ausreichende Schleppradien für die Zu- und Abfahrt
von LKWs zu berücksichtigen (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan).
Planungsparameter
• Multifunktionale Nutzbarkeit
• Angemessene Möblierung: Bänke, Abfallbehälter, Fahrradabstellplätze
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• Ausreichende, kommunikative und qualitative Sitzgelegenheiten
• Höhenunterschied/unterschiedlich Niveaus (insbesondere vor dem Haupteingangsbereich der
Helmut List Halle) berücksichtigen
• Adäquate Räume für alle Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, ältere Menschen)
• Bepflanzung (insbesondere Bäume, Beschattung, Sicht,…)
• Raum für temporäre Nutzungen
• Umgang mit den Randbereichen
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich)
• Dialog mit der zukünftigen Bebauung
• Einbeziehung der Erdgeschosszone
• Angemessene Beleuchtung (Masten, Abhängungen von Gebäuden – siehe dazu Gebäude lt.
Rahmenplan bzw. Wettbewerbsergebnisse)
• Ausreichend Abstellplätze für Fahrräder
• Multimodaler Knoten (Ausstattung: 3 Car-sharing-Stellplätze , 2 Car-sharing-Stellplätze für E-Carsharing, 5 Stellplätze für Taxis, 2 Stellplätze für E-Taxis, 1 Leihwagenabholplatz, 8 Stellplätze mit
Ladestationen; 30 Fahrradabstellplätze, 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen
den Standorten) Infotafel, Schließfächer, etc.)
• Oberflächengestaltung: Hier gibt es ein Potential für hochwertigere Oberflächen und
Differenzierungen der Materialien und Niveaus
• Haltestelle
B 07.2 Freibereich nördlich, südlich und östlich der Helmut List Halle
Der Freibereich grenzt östlich, südlich und teilweise nördlich
an die bestehende Helmut List Halle und dient als
funktionale Erweiterung des Veranstaltungsortes. Im
östlichen Bereich der Freifläche wird die Energiezentrale des
Smart City Projects errichtet. Der Bereich um die Helmut List
Halle ist in Summe ca. 6.239m² groß. Während
Veranstaltungen stattfinden, soll der Bereich als Parkplatz
für die Helmut List Halle zur Verfügung stehen. Wenn keine
Veranstaltungen stattfinden, besteht ein geringer Bedarf an
Parkplätzen vorrangig im Bereich vor dem Nahversorger im
Baufeld Süd.
Auszug aus dem 04.19.0 Bebauungsplan Waagner-BiroStraße/ Peter-Tunner-Gasse:
„Für die Verkehrsfläche südlich der List-Halle wird es eine
kombinierte Zufahrt geben, welche voraussichtlich im
Bereich der derzeit bestehenden Parkplatzzufahrt zu liegen
kommen wird. Grund dafür sind der nahe gelegene T-Knoten
Wagner-Biro-Straße – Dreierschützengasse gemeinsam mit der großen Anzahl an zu bedienenden KfzStellplätzen sowie die besonderen Anforderungen an die Verkehrsabwicklung welche durch die List-Halle
gegeben sind. Die Erschließung des Baufeldes Süd (Bauplatz 1) für den Kfz-Verkehr wird ebenfalls über
diese Zufahrt erfolgen. (…) Die gesamte nördliche Fassade bzw. Obergeschoßzone (ab 4,5m
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Durchgangslichte) kragt entsprechend des Siegerprojektes um ca. 10,0m gegenüber der Erdgeschoßzone
aus und bildet somit über die gesamte Länge eine überdachte Eingangszone für das geplante
Versorgungszentrum.“
Planungsaufgabe:
Die Neugestaltung der Freifläche unter Berücksichtigung der Errichtung von Kfz-Abstellplätzen:
Multifunktionalität. Die Gestaltung des Bereichs der vorgeschlagenen Kfz-Abstellplätze (147 + 28 Stück),
welche teilweise im Vorfeld durch Bewilligungen erwirkt wurden (siehe Beilage C 01.1.1 Syntheseplan),
sollen im Rahmen dieses Wettbewerbs auf deren tatsächliche Umsetzung in gesamtheitlichen
Gestaltungsüberlegungen überprüft werden. Es ist darauf zu achten, dass hier die Charakteristik des
Platzes, welche an die Nordseite der Halle angrenzt, fortgesetzt wird. Die Herausforderung ist die
Schaffung einer mehrfachen Nutzbarkeit der Parkplatzflächen. Die Charakteristik des Platzes ist auch im
Bereich des Betriebsgeländes (siehe Beilage C 01.1.1 Syntheseplan) im östlichen Bereich der Helmut List
Halle fortzusetzen. Die geforderte Abgrenzung dieses östlichen Bereichs ab Höhe Bauteil C der Helmut List
Halle ist gestalterisch zu lösen und in ihrer Funktionalität intelligent temporär vorzuschlagen. Vor dem
Haupteingang der Helmut List Halle ist eine großzügige Freiraumgestaltung als Vorplatz zur Helmut List
Halle zu gestalten – unter Beachtung der unterschiedlichen Höhenniveaus.
Weiterer Hinweis aus dem BPL 04.19.0 bzw. 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz:
„Bei PKW-Stellflächen in freier Aufstellung ist nach jedem 5. Stellplatz zumindest ein mittel- bis
großkroniger Laubbaum fachgerecht den Stellplätzen zugeordnet zu pflanzen.“
Planungsparameter:
• Nutzbarkeit als Parkplatz entsprechend der oben angeführten Stellplatzzahl
• Temporäre multifunktionale Nutzbarkeit bei geringem Parkplatzbedarf
• Räumlicher Lösungsansatz für den notwendiger Weise auftretenden Verkehr (Zufahrt zu Baufeld
Süd und zur Helmut List Halle)
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich)
• Bepflanzung (Beschattung, Sicht, Baumpflanzungen, etc.)
• Umgang mit den Randbereichen (besonders im Vorbereich des Baufelds Süd)
• Dialog mit der Bebauung (besonders im Vorbereich des Baufelds Süd und rund um die Helmut List
Halle)
• Einbeziehung der Erdgeschosszone (besonders im Vorbereich des Baufelds Süd)
• Beleuchtung
• Möblierung
• Ausreichend Abstellplätze für Fahrräder
• Oberflächenmaterialien
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B 07.3 Öffentliche Parkanlage östlich und westlich der Waagner-Biro-Straße
Der Quartierspark ist ein zentrales Element des öffentlichen
Raums des Stadtteils und ein wesentliches städtebauliches
Grundelement einer Smart City. Öffentliche Freiräume bilden
das Rückgrat in einem Netz an privaten, halböffentlichen und
öffentlichen Freiräumen und tragen durch ihre Vernetzungsund Aufenthaltsfunktion zu einem lebenswerten Quartier
bei.
Der westliche Teil hat eine Fläche von 5.566m², der östliche
Teil weist eine Fläche von 5.470m² auf. In Summe beträgt die
Parkfläche
11.036m².
Die
Waagner-Biro-Straße
durchschneidet den Park in Nord-Süd-Richtung.
Die östliche Hälfte des Parks erstreckt sich von einer neuen
Erschließungsstraße und dem öffentlichen Platz im Süden bis
zur Flaniermeile der nördlichen Bebauung. Der westliche
Parkteil grenzt im Süden an das Wettbewerbsareal „Cool
City“, im Norden und Westen an die bestehende Bebauung
und im Osten an die Waagner-Biro-Straße. Das im
Rahmenplan noch dargestellte Aufwindkraftwerk wird nicht umgesetzt, die dadurch frei gewordene
Fläche wird als Teil des Parks in diesen integriert.
Planungsaufgabe:
Aufgrund ihrer Größe soll die Parkanlage neben ihrer lokalen Funktion als öffentlicher Freiraum,
Aufenthaltsraum und Treffpunkt für die unmittelbar anschließenden Wohn- und Geschäftsgebiete auch
wesentlich zur Verbesserung der Freiraumsituation in den bestehenden Wohnquartieren beitragen.
Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sind daher darauf abzustimmen, wobei Multifunktionalität und
Aneigenbarkeit für unterschiedliche NutzerInnen bzw. Aktivitäten gegenüber einseitigen
Nutzungsoptionen vorzuziehen sind. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der Park, trotz der ihn
trennenden
Waagner-Biro-Straße,
als
eine
zusammenhängende
Anlage
erlebt
wird.
Generell kommt der Ausarbeitung von Parkgrenzen, Schwellen und Übergängen zu angrenzenden
Nutzungen eine besondere Bedeutung zu. Hauptwegeverbindungen sind in einen schlüssigen
Zusammenhang mit der umgebenden Bebauung zu setzen. Eine Offenheit für künftige
Aneignungsprozesse ist wünschenswert. Fuß- und Radwege sollen das Quartier mit den bestehenden und
geplanten Bauten vernetzen und ein kleinteiliges Wegenetz sicherstellen. Die Radwegverbindung soll in
Randlage geführt werden, dass sie, die der jeweiligen Nutzung entsprechende Geschwindigkeit
konfliktarm ermöglicht.
Der östliche Parkteil wird im Gesamten umgesetzt werden. Dieser bildet den Kern der Grün- und
Freiräume der Smart City. Dementsprechend hoch ist der Anspruch an eine gut durchdachte Mischung
zwischen Überlagerung und Verteilung von Funktionen, unter Berücksichtigung von etwaig auftretenden
Konflikten unterschiedlicher NutzerInnen.
Am südlichen Rand des Parkteils ist eine Straßenbahnhaltestelle vorgesehen. Der Wartebereich der
Haltestelle umfasst 40m x 3m entlang der Trasse. Die Haltestelle ist gestalterisch in den Parkraum zu
integrieren.
Richtung Osten zum „Freibereich entlang der Bahntrasse“ ist ebenso eine barrierefreie Durchwegung für
Fuß- und Radverkehr herzustellen. Die Herausforderung ist dabei den Höhenunterschied zwischen dem
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Parkniveau und der Überplattung der Straßenbahn (2 Geschosse, etwa 7m – siehe schraffierte Darstellung
im Syntheseplan) bzw. Erläuterungen zur Aufstiegsmöglichkeit im folgenden Kapitel B 09.4 Freifläche
nördl. d. östl. gelegenen öffentl. Parks) gestalterisch ansprechend in das Parkkonzept zu integrieren.
Im westlichen Parkteil stehen derzeit lediglich 16m (von der Baugrenzlinie nach Norden) für eine Nutzung
zur Verfügung. In der Gestaltung ist auf diese unterschiedlichen Realisierungsphasen Bezug zu nehmen
und die bereits aktuell notwendige Fuß- und Radwegeverbindung zur Waldertgasse umzusetzen. Der
Zugang von der „Cool City“, die geplante kommerzielle Nutzung der Erdgeschosszone (z.B. ein geplantes
Café im nordöstlichen Gebäudeteil), sowie ein Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss (des im Nord-Westen
befindlichen Gebäudeteiles – dieser ragt „halbinselartig“ in den zukünftigen Park hinein) sind ebenfalls
mit zu berücksichtigen. Der Endausbau soll ein schlüssiges Gesamtkonzept und einen sinnvollen
Weiterbau ermöglichen.
Planungsparameter:
• Resilienz
• Nutzungsoffenheit und Flexibilität
• Alterungsfähigkeit
• Vertretbarer Erhaltungsaufwand
• Versiegelungsgrad ist auf das notwendige Maß zu beschränken (Versickerung)
• Standortangepasste, stadtklimaresistente Pflanzenauswahl
• Berücksichtigung von Sonne und Beschattung für unterschiedliche Aufenhaltsqualitäten
• Durchwegung (FußgängerInnen und RadfahrerInnen unter Berücksichtigung notwendiger
Anschlüsse)
• Räumliche Ausformulierung der Ränder- und Übergangsbereiche zur Waagner-Biro-Straße, der
Erschließungsstraße und den angrenzenden Baufeldern
• Bespielbarkeit für unterschiedliche Witterung (befestigte und unbefestigte Flächen)
• Ausdifferenzierung von Bereichen für Bewegungsspiele (Ballspiel u. andere sportl. Aktivitäten)
sowie Ruhezonen
• Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Kinder,
Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen)
• Natürliche soziale Kontrolle durch Einsehbarkeit und Durchsichten
• Topografische Interventionen zur Raumdifferenzierung in der Parkanlage denkbar
• Qualität der eingesetzten (Oberflächen-)Materialien
• Möblierungskonzept
• Differenzbeleuchtung an dafür erforderlichen Punkten im Park
• Wasser als nutzbares Gestaltungselement
• Raum für urbane Sportaktivitäten
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B 07.4 Freifläche nördlich des östlich gelegenen öffentlichen Parks
Nördlich des östlichen Teilbereichs des öffentlichen Parks
befindet sich über die gesamte Länge der Parkanlage ein
Freibereich mit einer Breite von 8m (Privatgrund). Die
Freifläche weist eine Gesamtfläche von 850m² auf.
Planungsaufgabe:
Gestaltung einer im Süden an den öffentlichen Park (07.3)
und im Norden (zu Teilen) an die EG-Zone der zukünftigen
Bebauung
angrenzenden
durchgängigen
(weiteren)
Flaniermeile, die sich sichtbar vom angrenzenden Park
abhebt (durch Oberflächen, Belag, o.ä.). Abstimmung dieser
Freifläche mit dem Gestaltungskonzept für den öffentlichen
Park
und
dem
SiegerInnenprojekt
des
Wettbewerbsverfahrens „Smart City Graz – Waagner-Biro,
Baufelder Mitte und Nord“.
Der Bebauungsplan 04.19.0 Waagner-Biro-Straße – PeterTunner-Gasse sieht vom östlichen Ende dieses Freibereichs
ausgehend durch das angrenzende Bauwerk zum Freibereich entlang der Bahntrasse eine Durchwegung
(Servitut) im ersten Stockwerk (maximale Höhe 7m) vor. Dieser Weg könnte in Zukunft über die Bahnlinie
mittels Brücke barrierefrei weitergeführt werden und westseitig in die Lastenstraße münden. Derzeit ist
unklar, ob diese Variante umgesetzt werden wird, dennoch soll sie mitgedacht werden. Notwendig hierfür
ist jedenfalls eine barrierefreie Aufstiegsmöglichkeit in dieser Freifläche und/oder der Parkanlage, die sich
gut in die Gestaltung einfügt. Der Flächenanspruch soll sich nicht nachteilig auf die Parkflächennutzung
auswirken.
Planungsparameter:
• Vermittlung zwischen dem Park und dem vorläufigen Entwurf für die Bebauung des Baufeldes
Nord
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem und in den Park möglich)
• Durchwegung (FußgängerInnen)
• Qualität der eingesetzten (Oberflächen-)Materialien
• Möblierungskonzept: Sitzgelegenheiten zur Belebung des halböffentlichen Raums (nicht
kommerzielle Nutzung)
• Beleuchtungskonzept
• Sinnvolle Möglichkeit zur Überwindung des Höhensprungs Richtung Osten (Aufstiegsmöglichkeit)
und dessen topografische Ausgestaltung in Abstimmung mit der angrenzenden Parkfläche
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B 07.5 Freibereich entlang der Bahntrasse (Südbahn)
Der Freibereich befindet sich im Osten des Planungsgebietes
und führt ausgehend von der Peter-Tunner-Gasse südwärts
bis auf Höhe der Dreierschützengasse. Diese Freifläche ist ca.
5.532m² groß und dient zur Einhaltung des vorgeschriebenen
Bauverbotsbereiches von 12m entlang der ÖBB Bahntrasse.
Westlich der Freifläche ist die Errichtung einer
Lärmschutzwand mit einer Höhe von 18m – 23,5m für den
Schutz der dahinterliegenden Wohnbebauung erforderlich.
Lärmschutzmaßnahmen sind zudem entlang der PeterTunner-Gasse Ost und auf der Südseite des Baufeldes Süd
vorzunehmen. Der Grünstreifen entlang der Bahntrasse ist
vom Zug aus gut sichtbar, jedoch nicht vom Quartier aus.
Neben einer schlüssigen Programmierung und Gestaltung
des Grünraums unter den besonderen Voraussetzungen
(Lärmbelastung, linearer Zuschnitt) sind deshalb die
Einsehbarkeit und eine deutliche Ausweisung der Zugänge
wesentliche Punkte.
Planungsaufgabe:
Gestaltung einer grünen Achse mit Durchwegung und der bevorzugten Nutzung als Hundezone. Das ist
eine nicht eingezäunte Fläche, die aufgrund ihrer Lage bevorzugt zum Begehen durch Hunde geeignet ist.
Es gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Die derzeit auf der Raiffeisenwiese bestehende Hundezone soll damit
substituiert werden. Um die Attraktivität und die Nutzbarkeit dieser Grünfläche bestmöglich zu
gewährleisten ist eine Einzäunung dieses Areals nicht vorgesehen.
Anderslautende Nutzungsüberlegungen sind unter Einbeziehung der Programmierung sämtlicher Grünund Freiräume schlüssig dazustellen.
Planungsparameter
• Vorschlag zur Programmierung des Grünstreifens
• Grünraumgestaltung
• Zugänge von den öffentlichen Räumen durch die Bebauung (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan)
• Sichtbarmachung der Zugänge
• Oberflächengestaltung
• Beleuchtung
• Möblierung
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B 07.6 Peter-Tunner-Gasse West
Der Bereich Peter-Tunner-Gasse West bildet mit einer Fläche
von 1.277m² einen Teil der nördlichen Abgrenzung des
Projektgebiets und ist gleichzeitig die nördliche Verbindung
über (bzw. unter) die trennende Bahn. Entlang dieser Gasse
muss für eine mögliche Erweiterung der Unterführung eine
Zone von 15,00 m von jeglicher Verbauung freigehalten
werden. Die straßenbegleitenden Bäume (Linden) entlang
der Peter-Tuner-Gasse sind zu erhalten und gestalterisch
einzubinden.
Die
vorgeschlagene
Aufteilung
der
Verkehrsflächen ist im beiliegenden Plan (siehe Beilage C
01.1.01 Syntheseplan) enthalten und bei den Planungen zu
berücksichtigen. Alternative, innovative Vorschläge, die
jedoch die vorgegeben Funktionen erfüllen müssen, sind
erwünscht.
Planungsaufgabe:
Die 15m breite Freihaltezone soll als attraktiver Freibereich nahe dem multimodalen Knoten / der
zukünftigen Endhaltestelle der Straßenbahn gestaltet werden.
Planungsparameter
• Qualitativer Außenraum als nördliches Tor zum neuen Stadtteil
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich)
• Räumliche Verknüpfung zu den Nachbarquartieren
• Grünraumgestaltung
• Oberflächengestaltung
• Beleuchtung
• Möblierung
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B 07.7 Peter-Tunner-Gasse Ost
Der Bereich Peter-Tunner-Gasse Ost bildet mit einer Fläche
von 2.263m² den weiteren Teil der nördlichen Abgrenzung
des Projektgebiets. Entlang dieser Gasse muss für eine
mögliche Erweiterung der Unterführung eine Zone von 15,00
m von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Die
vorgeschlagene Aufteilung der Verkehrsflächen ist im
beiliegenden Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan)
enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen.
Alternative, innovative Vorschläge, die jedoch die
vorgegeben Funktionen erfüllen müssen, sind erwünscht.
Dabei ist eine Planung für die künftige Gestaltung der PeterTunner-Gasse inklusive Radwegführung enthalten.
Im Kreuzungsbereich Peter-Tunner-Gasse / WaaIm
Kreuzungsbereich Peter-Tunner-Gasse / Waagner-BiroStraße befindet sich die Haltestelle Resselgasse der Buslinie
62.
Auszug aus dem 04.19.0 Bebauungsplan Waagner-Biro- Straße/ Peter-Tunner-Gasse:
„In der Baufreihaltezone zwischen der Peter-Tunner-Gasse und dem Baufeld Nord ist ein Geh- und
Radweg geplant. Hauseingänge können von diesem Geh- und Radweg (südlich der künftigen Stützmauer)
nicht erschlossen werden, weil im nördlichen Bereich des Baufeldes Nord (Bauplatz 6d und 6c) der
Haltestellenbereich der ÖV-Wendeschleife situiert ist. (…) Eine Anbindung von Hauseingängen über den
Haltestellenbereich ist möglich, sofern nicht zusätzlich südlich der Haltestelle (Breite 14,0 m) ein Gehweg
vorgesehen wird. Die erforderlichen Wendemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge (z.B. am nördlichen Ende der
in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße) sind zu berücksichtigen.“
Planungsaufgabe:
Der Haltestellenbereich soll gemeinsam mit dem Baufreihaltebereich der Landesstraße als öffentliche
Fläche gestaltet werden. Der Haltestellenbereich für die zukünftige Straßenbahn soll südlich der
Baufreihaltezone für die Landesstraße geplant werden und eine Mindestbreite von 15,0m aufweisen.
Die Peter-Tunner-Gasse Ost soll als Endausbau verknüpft mit der Erschließungsstraße – unter Beachtung
der Niveau-Unterschiede – dargestellt werden. Eine direkte Anbindung an die Peter-Tunner-Gasse ist
aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus nicht möglich.
Eine Geh-/Radverbindung von der internen Erschließungsstraße hin zur Peter-Tunner-Gasse (von dort in
Richtung stadteinwärts) ist, wie im Plan der Verkehrsflächen (Syntheseplan) dargestellt, ebenfalls mit zu
planen.
Planungsparameter
• Qualitativer Außenraum als nördliches Tor zum neuen Stadtteil
• Räumliche Verknüpfung zu den Nachbarquartieren
• Grünraumgestaltung
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich)
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• Thematisierung des Niveauunterschiedes zwischen dem Baufeld Nord / der Erschließungsstraße
(Straßenbahnführung, Endhaltestelle) und der für die Unterführung abgesenkten Peter-TunnerGasse Ost (FußgängerInnen und RadfahrerInnen)
• Ausbildung einer öffentlichen platzartigen Fläche des Baufeldes Nord zur Peter-Tunner-Gasse
• Oberflächengestaltung
• Beleuchtung
• Möblierung
• Haltestelle
• Multimodaler Knoten (2 Car-sharing-Stellplätze an der Westseite der Waagner-Biro-Straße, 2 PkwStellplätze mit E-Ladestationen an der Westseite der Waagner-Biro-Straße, 15
Fahrradabstellplätze, 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten),
Infotafel, Schließfächer, etc.)
B 07.8 Erschließungsstraße / Haltestellenbereich
Die Erschließungsstraße befindet sich im Nordosten des
Planungsgebiets und weist eine Gesamtfläche von 5.819m²
auf. Diese beginnt entlang der Peter-Tunner-Gasse (07.6 und
07.7), verläuft weiter entlang der künftigen öffentlichen
Parkanlage (07.3) und endet zwischen Platz (07.1) und
Parkanlage (07.3), um die Straßenbahn in die Waagner-BiroStraße rückzuführen. Die für den motorisierten
Individualverkehr
als
Stichstraße
ausgebildete
Verkehrsfläche stellt die Haupterschließung des künftigen
Quartiers östlich der Waagner-Biro-Straße dar und dient der
Zufahrt zu den Garagen für die künftigen NutzInnen des
Quartiers. Zudem dient die Straße der Wendemöglichkeit der
Straßenbahn. Es sind 3 Zufahrten zu den Garagen, zum
einem auf Höhe des Grünstreifens nördlich der öffentlichen
Parkanlage und zum anderen im Bereich der 90 Grad Kurve
beide in Richtung Osten und eine nördliche Zufahrt in
Richtung Westen vorgesehen. Die Erschließungsstraße ist in
Nord-Süd Richtung ca. 200m lang und hat einen Querschnitt von 15,0m. Der Ost-West gerichtete
Straßenabschnitt weist einen Querschnitt von 12,0m auf. Eine teilweise Überbauung der Verkehrsfläche
ist im nordöstlichen Bereich möglich.
Auszug aus dem 04.19.0 Bebauungsplan:
„Auf Grund schalltechnischer Erfordernisse ist die Schließung der Bebauung zur stark lärmemittierenden
Peter-Tunner-Gasse erforderlich. Diesem Erfordernis wird durch die Überbauung der zukünftigen ÖVTrasse Rechnung getragen. Allenfalls ist in diesem Bereich eine Schallschutzmaßnahme in Abstimmung
auf das Erscheinungsbild der Fassade vorzusehen. Südlich dieser möglichen Überbauung ist im Planwerk
eine Zone für mögliche Überplattungen zwischen Bauplatz 5a-c und Bauplatz 6a, 6f und 6g ausgewiesen,
welche aus dem Wettbewerbsergebnis hervorgegangen ist. Die Festlegungen der maximal möglichen
Breiten
erfolgten
in
Hinblick
auf
tatsächliche
Umsetzungsmöglichkeiten
(rechtliche
Rahmenbedingungen).“
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Planungsaufgabe:
Eine wichtige Herausforderung ist die Ausformulierung des Übergangsbereichs zwischen der öffentlichen
Parkanlage (07.3) und dem öffentlichen Platz (07.1). Eine Dominanz des Zufahrtsverkehrs zur Garage ist in
dieser Erschließungsstraße zu vermeiden – an erster Stelle stehen die fußläufigen Verbindungen.
Der Straßenraum mit Aussagen zum Endausbau inklusive Straßenbahnführung (siehe auch Vorgaben zur
Oberflächengestaltung unter Punkt B 04.2, Seite 46) ist zu gestalten. Mögliche Straßenquerschnitte mit
der Lage der Trasse für die Straßenbahn, Rad- und Fußweg, Begrünung und Fahrstreifen befinden sich im
Beilagenteil zur Auslobung. Alternative, innovative Gestaltungskonzepte sind erwünscht. Am nördlichen
Ende der Erschließungsstraße soll eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw gegeben sein.
Die Entwässerung der Verkehrsfläche ist Teil der Planungsaufgabe. Siehe detaillierte Erläuterung unter
Punkt 04.9 Entwässerung, Seite 49.
Planungsparameter
• Räumlicher Lösungsansatz für den zeitweise zu erwartenden starken Zufahrtsverkehr zur
Sammelgarage
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich – ausgenommen Straßenbahntrasse)
• Ausformulierung des Übergangsbereichs zwischen Parkanlage (07.3) und öffentlichem Platz (07.1)
• Vermeidung von „Rückseiten“ und schlecht belichteten, unübersichtlichen Räumen, besonders
zur Garage im Erdgeschoss des westlichen Baukörpers
• Oberfläche
• Bepflanzung
• Beleuchtung
• Einbauten und Notwendigkeiten für Straßenbahn (Abspannung der Oberleitung über die
angrenzende Bebauung)
• Möblierung
B 07.9 Waagner-Biro-Straße Nord
Die Waagner-Biro-Straße ist eine wichtige Verkehrsachse
und die Hauptverkehrserschließungsstraße für das gesamte
Smart City Graz – Waagner-Biro – Areal. Der nördliche Teil
der
Waagner-Biro-Straße
beginnend
mit
dem
Kreuzungsbereich zur Peter-Tunner-Gasse bis hin zum
Kreuzungsbereich
Dreierschützengasse
dieser
Straßenabschnitt ist mit ca. 9.778m² Fläche ein Teil der
Hauptachse im Projektgebiet, aber auch ein zentraler Raum.
Durch die angelagerten Nutzungen des Quartiersparks auf
beiden Seiten der Straße, des öffentlichen Platzes im Bereich
des Science Towers und besonders durch die Volks- und
Neue Mittelschule ist es nötig, der Dominanz durch den MIV
durch die räumliche Ausgestaltung entgegen zu wirken und
den Straßenraum in diesem Bereich als multifunktionale, frei
zugängliche Verkehrsfläche zu betrachten. Eine Verdrängung
des Verkehrs in parallel führende Straßen durch
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verkehrsberuhigende Maßnahmen ist jedoch nicht vorgesehen. Zudem muss der Straßenraum die
Anforderungen der Führung einer Straßenbahnlinie erfüllen. Für die Radwege muss der Straßenraum
dementsprechend verbreitert und aufgewertet werden. Die Waagner-Biro-Straße soll zudem als ÖVAchse für eine Straßenbahn ausgebaut werden.
Planungsaufgabe:
Die Aufteilung der Verkehrsflächen wurde bereits mit den zuständigen Stellen für die vorgeschlagene
Variante abgestimmt. Sie ist im beiliegenden Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten und
bei den Planungen zu berücksichtigen. Der Straßenraum mit Aussagen zum Endausbau unter
Einbeziehung einer Straßenbahnführung ist zu gestalten. Alternative, innovative Vorschläge, die jedoch
die vorgegeben Funktionen erfüllen müssen, sind erwünscht. Südlich der Dreierschützengasse, nördlich
des Science Towers / der Helmut List Halle und bei der Peter-Tunner-Gasse ist jeweils eine Haltestelle
vorgesehen.
Derzeit ist der Ausbau der Straßenbahnlinie bis zum Smart City Graz Waagner-Biro Areal budgetär noch
nicht fixiert, die Planungsaufgabe für diesen Wettbewerb besteht jedoch in der Gestaltung des
zukünftigen Erscheinungsbildes mit dem geplanten Endausbau der Straßenbahnführung. Die
vorgeschlagenen Straßenquerschnitte (C 01.4.04 Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz mit der
Lage der Trasse für die Straßenbahn, Rad und Fußweg, Begrünung und Fahrstreifen) befinden sich im
Beilagenteil zur Auslobung.
Planungsparameter
• Aufwertung und Fortführung der städtischen Allee (laut Rahmenplan)
• Verteilungsschlüssel des Raums zwischen den NutzerInnen
• FußgängerInnen (Überquerungsmöglichkeiten, ausreichend Raum, Sicht, Sicherheit)
• Fahrradverkehr (Überquerungsmöglichkeiten, ausreichend Raum, Abstellmöglichkeiten, Sicht,
Sicherheit)
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich)
• Räumliche Ausformulierung des Kreuzungsbereichs Waagner-Biro-Straße – Quartierspark
• Umgang mit dem Vorbereich und Platzerweiterung zur zukünftigen Volks- und Neuen Mittelschule
• Ausbildung differenzierter Räume entlang der Straße
• Wegeführung und Minimierung baulicher Hindernisse für FußgängerInnen und RadfahrerInnen
• Oberflächenmaterialen
• Beleuchtung
• Bepflanzung
• Einbauten und Notwendigkeiten für Straßenbahn
• Möblierung
• Haltestellen
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Folgende 3 Teilbereiche stellen den erweiterten Betrachtungsbereich des Verfahrens
dar:
Die Gestaltung der folgenden 3 Teilbereiche ist fortzusetzen. Es ist jedoch ein geringerer
Detaillierungsgrad mit standardisierten Querschnitten ergänzend zum Übersichtsplan (Plakat 1,
Querschnitte im M 1:250, siehe Plakatvorlage) darzustellen.
B 07.10 Waagner-Biro-Straße Süd (erweiterter Betrachtungsbereich)
Der südliche Teil der Waagner-Biro-Straße beginnt im Kreuzungsbereich
Eggenberger Straße im Süden und endet nördlich beim
Kreuzungsbereich Dreierschützengasse. Dieser Straßenabschnitt
umfasst eine Fläche von ca. 13.405m² Fläche. Der südliche Teilbereich
der Waagner-Biro-Straße stellt einen erweiterten Betrachtungsraum des
Verfahrens dar. Die schon bestehenden Teilbereiche 07.11 und 07.12
sollen in ein Gesamtkonzept integriert werden.
Planungsaufgabe:
Für den südlichen Abschnitt der Waagner-Biro-Straße gelten
grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für den nördlichen
Teilbereich. Der Straßenabschnitt soll neu gestaltet und an das
Gesamtkonzept für die Waagner-Biro-Straße angepasst werden.
Vorgeschlagene
Straßenquerschnitte
(C
01.4.04
Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz mit der Lage der Trasse für
die Straßenbahn, Rad und Fußweg, Begrünung und Fahrstreifen)
befinden sich im Beilagenteil zur Auslobung.
Der rund 900m lange Raum muss insbesondere für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen attraktiv gestaltet werden.
Bei der Neuorganisation der Straße ist die bestehende Baumreihe aus
Roßkastanien auf der Ostseite im Bereich der Eisenbahnersiedlung in
die Planung zu integrieren. Da die Entwicklung eines stadtklimatologisch
wirksamen Baumbestandes einen sehr langen Zeitraum in Anspruch
nimmt, wird die Erhaltung des Bestandes gegenüber einer Neuanlage
eindeutig präferiert. Die intensive Durchwurzelung des Bodens erlaubt
keine Verschmälerung oder kein Verrutschen des Grünstreifens.
Im Bereich des öffentlichen Spielplatzes (07.11) ist die Schaffung einer zweiten straßenwirksamen
Baumreihe vorzusehen und mit den geplanten Nutzungsüberlegungen in Einklang zu bringen. Eine
Fortsetzung der Baumreihe auf den privaten Flächen der zukünftigen Volks- und Neue Mittelschule ist in
die Gestaltungsüberlegungen einzubeziehen, um für die Zukunft ein attraktives Eingangsportal in die
Smart City ausbilden zu können.
Hinweis / Ergänzung:
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Im Bereich der derzeitigen Baustelle auf dem Bebauungsplangebiet 04.15.0 – Waagner-Biro-Straße / Alte
Poststraße ist die Umsetzung einer Verrieselungsmulde mit Baumreihe laut Bebauungsplan vorgesehen.
An diesen Details ist gestalterisch noch Handlungsbedarf.
Planungsparameter
• Integration in das Gesamt-Freiraum-Konzept
• Differenzierung und Verknüpfung der räumlichen Aufweitungen, Rhythmisierung
• Fahrradverbindung zwischen dem Smart City Stadtteil und dem Fahrrad-P&R beim Bahnhof
(Eingang Waagner-Biro-Straße)
• Attraktivität für FußgängerInnen
• Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine
Einleitung ins Kanalsystem möglich)
• Grünraumkonzept, Abstimmung mit der Strategie Grünes Netz Graz (siehe dazu
http://www.geoportal.graz.at/cms/beitrag/10189880/4530149)
• Oberflächengestaltung
• Beleuchtung
• Einbauten und Notwendigkeiten für Straßenbahn
• Möblierung
• Haltestellen
B 07.11 Öffentlicher Spielplatz (erweiterter Betrachtungsbereich)
Im Kreuzungsbereich Waagner-Biro-Straße / Dreierschützengasse an der
Grenze des Projektgebiets nahe der zukünftigen Volks- und Neuen
Mittelschule
befindet sich ein öffentlicher Spielplatz mit einer
Gesamtfläche von ca. 1.527m². Wie im vorherigen Kapitel beschrieben,
wird dieser in Zukunft, zugunsten einer straßenbegleitenden Baumreihe
schmäler werden. Der Spielplatz ist Teil der Kette öffentlicher Räume im
Kerngebiet des Smart City Stadtteils und wird, aufgrund der Größe und
Lage im Quartier, vom angrenzenden Jugendzentrum Eggen-Lend
genutzt.
Planungsaufgabe:
Der Freiraum ist konzeptionell in den Kanon der Freiräume einzubinden
und soll diese in ihren Funktionen und Nutzungen ergänzen bzw. sich
auch in der Gestaltung schlüssig in das Gesamtareal einfügen. Die (Mit)Nutzung durch das Jugendzentrum Eggen-Lend ist dabei in die
Nutzungsüberlegungen
einzubeziehen.
Anderslautende
Nutzungsüberlegungen
als
die
derzeitige,
als
öffentlicher
Kinderspielplatz, sind denkbar, jedoch schlüssig zu argumentieren.
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Planungsparameter
• Öffentlicher Charakter soll in der räumlichen Ausformulierung erkennbar sein
• Multifunktionalität und Flexibilität
• Zugänglichkeit
• Sicherheit
• Beschattung
• Oberflächengestaltung
• Bepflanzung
• Beleuchtung
• Möblierung
B 07.12 Öffentlicher Park im Süden des Projektgebietes (erweiterter Betrachtungsbereich)
Die öffentliche Parkanlage befindet sich im erweiterten
Betrachtungsbereich des Wettbewerbs und ist Teil der möglichen
Attraktoren entlang der Waagner-Biro-Straße. Sie ist westlich
angrenzend an die Waagner-Biro-Straße situiert, zwischen Laudongasse
und Daungasse und ist in Summe 2.285m² groß.
Planungsaufgabe:
Der Freiraum ist einem Zeilenbau vorgelagert, die bestehenden
Wegeverbindungen (Trampelpfade) am Ort sind in den gestalterischen
Entwurf zu integrieren. Ziel ist es, den bestehenden Mangel an
gestalterischer Differenzierung und Ausstattung zu beheben, eine klare
Trennung zwischen öffentlichem Park und dem halböffentlichem
Freiraum der Wohnanlage zu schaffen. Etwaig auftretende Konflikte
durch Lärm o.ä. sind bei der Funktionszuweisung unbedingt zu
berücksichtigen und diese Nutzungen gegebenenfalls auf andere
Freiräume im Planungsgebiet zu verlagern. Fehlende Abstandsflächen
zu privaten Balkonen sollen hergestellt und Verweilbereiche mit
deutlich öffentlichem Charakter geschaffen werden.
Der Freiraum weist einen vitalen Baumbestand auf, der jedenfalls
erhalten und etwaig ergänzt werden soll. Die Eignung für eine
Teilnutzung als Gemeinschaftsgarten soll für diesen Freiraum geprüft
werden.
Planungsparameter
• Öffentlicher Charakter in räumlicher Ausformulierung
• Nutzungsoffenheit und Flexibilität
• Ermöglichen von kreativem, spontanem Spiel
• Bestehende Durchwegung
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•
•
•
•
•
•
Sicherheit
Oberflächengestaltung
Bepflanzung
Beleuchtung
Möblierung
Gemeinschaftsgarten optional
B 08 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
Die Wettbewerbsarbeit muss enthalten - siehe Beilage C 01.5.03 Plakatvorlagen:
Plakat 1
•
Lageplan M 1:1.000
Das gesamte Planungsgebiet ist darzustellen.
Nutzungsarten, Erschließung, Situierung der Frei- und Grünräume etc.
•
3 Profile M 1:250 (Schnittführung und Blickrichtung nach Vorgabe)
•
Erläuterungen und Ideen-Skizzen
Plakat 2
•
Lageplan M 1:250 (Ausschnitt nach Vorgabe)
Plakat 3
•
Zwei Profile M 1:250 (Schnittführung und Blickrichtung nach Vorgabe, auf Vorlagen-Plakat 2
eingetragen)
•
Detaildarstellung von Sonderlösungen für Oberflächengestaltung und Möblierung
Allgemein – freie Platzwahl:
•
Zwei 3D-Darstellungen aus der Fußgängerperspektive.
Die Standpunkte für diese beiden Perspektiven sind in der Vorlage festgelegt (Blickwinkel und
Blickrichtung nach Vorgabe, auf Vorlagen-Plakat 2 eingetragen).
•
Ein weiteres Schaubild nach freier Wahl ist zulässig.
Alle 3D-Darstellungen/Schaubilder sind auf allen drei Plakaten frei platzierbar.
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Den planlichen Darstellungen sind beizufügen:
Motivbericht
Es ist eine kopierfähige Zusammenfassung der Planungsmotive auf DIN-A4-Seiten zu erstellen und
entsprechend den Beurteilungskriterien zu gliedern.
Kostenrahmen
Zur Ermittlung des Kostenrahmens ist die Beilage C 01.5.2 Kostenrahmen zu verwenden.
B 08.1 Digitale Teile der Wettbewerbsarbeit
Ein Datenträger mit der kompletten Wettbewerbsarbeit ist abzugeben. Die Dateien sind als PDF und DWG
abzuspeichern. Sämtliche Dateien sind mit eindeutigen Dateibenennungen und vorangestellter Kennzahl
zu versehen.
B 08.2 Analoge Teile der Wettbewerbsarbeit
Sämtliche Pläne sind auf Papier, ungefaltet und nicht aufkaschiert, in einer Rolle verpackt abzugeben.
Das Planformat wird entsprechend der Aufgabenstellung auf das Hochformat mit den Abmessungen 841 x
1500mm festgelegt. Zugelassen sind max. 3 Pläne. Alle Pläne sind zweifach abzugeben (Prüfpläne und
Präsentationspläne).
B 08.3 Inhaltsverzeichnis
Es ist eine Liste sämtlicher abgegebener Teile der Wettbewerbsarbeit beizulegen.
B 08.4 VerfasserInnennachweis
Der Wettbewerbsarbeit ist als VerfasserInnennachweis ein undurchsichtiger, verschlossener
Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „VerfasserInnennachweis
Wettbewerb Öffentlicher Raum Smart City Graz“ trägt. Der Briefumschlag muss das ausgefüllte und
rechtsgültig unterfertigte Formblatt VerfasserInnennachweis enthalten.
B 09 Beurteilungskriterien
Als von der Ausloberin vorgegebenen Kriterien für die Beurteilung der Projekte gelten in der
nachstehenden Reihenfolge:
- die Qualität der gestalterischen Lösung
- der öffentliche Charakter der Gestaltung
- die Erfüllung der funktionalen Anforderungen
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die Aufenthaltsqualität und Gebrauchsfähigkeit
die Erfüllung der funktionalen Anforderungen
die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Dauerhaftigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
der innovative Charakter der vorgeschlagenen Lösungen
Erfüllung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse aller NutzerInnen
Teil C – Bearbeitungsunterlagen
C 01 Verzeichnis der bereitgestellten Bearbeitungsunterlagen
Das Verzeichnis aller von der/dem AusloberIn den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellten, für die
Wettbewerbsbearbeitung notwendigen Unterlagen. Es listet die Pläne, Planungsunterlagen bildlicher,
textlicher und tabellarischer Art, grundlegende Verordnungen, Gesetze und Vorstudien auf:
C 01.1 Plangrundlagen
C 01.1.01 Syntheseplan
C 01.1.02 Digitales 3D Modell
C 01.1.03 Höhenschichtenpläne
C 01.1.04 Photogrammetrische Naturdaten
C 01.1.05 Terrestrische Naturdaten
C 01.1.06 Abfallsammelstellen in der Umgebung
C 01.1.07 ÖV_Haltestellen in der Umgebung
C 01.1.08 ÖV_Linien in der Umgebung
C 01.1.09 Leitungsplan
C 01.1.10 Analyselayer Smart City Graz, TUGraz
C 01.1.11 Flächenaufstellung Öffentlicher Raum
C 01.1.12 Eigentumsverhältnisse
C 01.2 Wettbewerbsergebnisse und Studien
C 01.2.01 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufelder Mitte, Park und Nord
C 01.2.02 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufeld Süd
C 01.2.03 Science Tower
C 01.2.04 Energiezentrale
C 01.2.05 Siegerprojekt WB Volks- und Neue Mittelschule
C 01.2.06 Siegerprojekt WB Cool City
C 01.2.07 Siegerprojekte Europanwettbewerb
C 01.2.08 Studie Graz – Bahnhofsviertel West
C 01.2.09 Helmut List Halle
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C 01.3 Planstände
C 01.3.01 Rahmenplan Waagner–Biro Graz
C 01.3.02 Bebauungsplan 04.19.0
C 01.3.03 Bebauungsplanentwurf 04.23.0
C 01.3.04 Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung
C 01.4 Allgemeines
C 01.4.01 Luftbilder
C 01.4.02 Planerausschreibung STRAB – Aufgabenbeschreibung
C 01.4.03 TUG – STUG – Smart Urban Space – Institut für Städtebau, TUGraz
C 01.4.04 Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz
C 01.4.05 Regelplan Haltestelle HGL
C 01.4.06 Typenblatt Haltestellenstelle 2002
C 01.4.07 GVB-Lichtraum-Bestimmungen
C 01.4.08 Profil_Hochkette_Bel-1_15-Schnitt 1
C 01.4.09 Systemskizze Betonmast
C 01.4.10 Stadtlabor Graz – BürgerInnenbeteiligung
C 01.4.11 Fotos vom Gebiet erstellt von Martin Grabner
C 01.4.12 Zusammenfassung Lärmstudie-Ergänzung
C 01.4.13 Kooperationsschreiben der Kammer für ZiviltechnikerInnen Steiermark und Kärnten
C 01.5 Formblätter und Vorlagen
C 01.5.01 VerfasserInnenblatt
C 01.5.02 Kostenrahmen
C 01.5.03 Plakatvorlagen
C 02 Formblätter
Zur Vervollständigung der Wettbewerbsarbeiten sind ausschließlich folgende Formblätter zu verwenden:
Formblatt VerfasserInnennachweis (*word und *pdf)
Formblatt Kostenrahmen (*excel und *pdf))
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