EU-weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb im Unterschwellenbereich Smart City Graz Waagner-Biro – Öffentlicher Raum AUSLOBUNG Stand, 20.04.2016 EU-weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb im Unterschwellenbereich zur Erlangung von Gestaltungskonzepten Ausloberin: Stadt Graz Abt. 14 - Stadtplanungsamt Europaplatz 20 A – 8020 Graz UID-Nummer: ATU36998709 Wichtige Verfahrenstermine: Registrierung und Ausgabe der Auslobungsunterlagen Hearing / Grundstücksbesichtigung Frist für schriftliche Fragestellung Abgabetermin, Abgabeort für Pläne EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum 20.04.2016, ab 12:00 18.05.2016, ab 13:00 Uhr, Treffpunkt: Eingangsbereich Helmut List Halle Waagner-Biro-Straße 98a 8020 Graz 08.06.2016, 18:00 Uhr 30.08.2016, bis 16:00 Uhr, im Büro der Vorprüfung Seite | 2 INHALTSVERZEICHNIS TEIL A − ALLGEMEINER TEIL DES AUSLOBUNGSTEXTES 7 A 01 Präambel A 01.1 Wettbewerbsgegenstand und Projektziel A 01.3 Beschlusslage A 01.4 Umsetzungsschritte 7 8 10 10 A 02 Auslobende Stelle und Verrechnungsadresse A 02.1 Ausloberin A 02.1.1 Verrechnungsadresse für Preisgelder 11 11 11 A 03 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung 11 A 04 Teilnahmeberechtigung 11 A 05 Art des Verfahrens 12 A 06 Termine des Verfahrens 14 A 07 Zugang Auslobungsunterlagen, Geheimhaltung, Informationspflicht A 07.1 Zugang zu den Auslobungsunterlagen (Registrierung) A 07.2 Geheimhaltung, Informationspflicht 15 15 16 A 08 Abgabe der Unterlagen 16 A 09 Vorprüfung 16 A 10 Rückstellung der Wettbewerbsarbeiten 16 A 11 Zusammensetzung des Preisgerichts 17 A 12 Aufgaben des Preisgerichts 18 A 13 Absichtserklärung, Preisgelder A 13.1 Absichtserklärung A 13.1.1 Weitere Beauftragungsabsicht A 13.2 Preisgelder A 13.3 Preisgeldverteilung 19 19 20 20 20 A 14 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht 21 A 15 Rechtsgrundlagen 21 A 16 Rechtsschutz 22 A 17 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe 22 A 18 Formale Bedingungen und Kennzeichnung A 18.1 Kennzeichnung A 18.2 VerfasserInnenbrief 23 23 24 A 19 Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechikerInnen und der Wirtschaftskammer Steiermark 24 EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 3 TEIL B − BESONDERER TEIL DES AUSLOBUNGSTEXTES 25 B 01 Beschreibung des Projektgebietes „Smart City Graz Waagner-Biro“ B 01.1 Stadtteilentwicklung B 01.1.1 Namensgeber der Straßenzüge B 01.2 Prägende Gebäude im Bereich der Waagner-Biro Straße 25 26 26 27 B 02 Künftige Entwicklungen im näheren Umfeld des Projektgebiets B 02.1 Baufelder Mitte und Nord B 02.2 Baufeld Süd („Smart Center“) B 02.3 Science Tower B 02.4 Energiezentrale B 02.5 Volks- und Neue Mittelschule B 02.6 Wettbewerb Cool City B 02.7 EUROPAN 12 B 02.8 Städtebauliche Studie 2015, Graz – Bahnhofsviertel West 30 30 32 33 34 35 36 37 38 B 03 Städtebauliche Rahmenbedingungen für den Wettbewrb B 03.1 Stadtentwicklungskonzept B 03.2 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz B 03.3 Rahmenplan Waagner-Biro Graz B 03.4 Bebauungsplan 04.19.0 B 03.5 Bebauungsplan 04.23.0 B 03.6 Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung Smart City B 03.7 Weitere Rahmenbedingungen 39 39 41 41 42 43 43 45 B 04 Allgemeine Vorgaben für einen smarten öffentlichen Raum B 04.1 Nachhaltigkeit / Kosten-Nutzen-Effizienz B 04.2 Oberflächengestaltung / Materialwahl B 04.3 Beleuchtungskonzept B 04.4 Akustische Raumgestaltung B 04.5 Beschattung B 04.6 Klima B 04.7 Bepflanzung B 04.8 Wasserelemente/Trinkbrunnen B 04.9 Entwässerung B 04.10 Müllsammelstellen B 04.11 Radverkehr B 04.12 Fahrradabstellplätze B 04.13 Möblierung B 04.14 Straßenbahnhaltestellen B 04.15 Multimodaler Knoten B 04.16 Leitungen B 04.17 Kunst und Design B 04.18 Werbeeinrichtungen 46 46 46 46 47 47 47 47 49 49 49 49 50 50 51 52 52 54 54 B 05 Nutzerspezifische Anforderungen B 05.1 Barrierefreiheit B 05.2 Gender-Aspekte B 05.3 Kindergerechtheit 55 55 55 55 B 06 Stellungnahme Stakeholder B 06.1 Forschungsgruppe TU Graz _ Institut für Städtebau B 06.2 StadtLABOR Graz - BürgerInnenbeteiligung B 06.3 Beirat für MigrantInnen B 06.4 Kinderbüro B 06.5 Planungsanregungen von GrundstückseigentümerInnen B 06.6 Creative Industries Styria (CIS) Eberhard Schrempf 56 56 58 60 60 60 62 EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 4 B 07 Wettbewerbsaufgabe: Anforderung an die einzelnen Teilbereiche B 07.1 Öffentlicher Platz im Bereich des Science Towers und angeschlossene Flaniermeile B 07.2 Freibereich nördlich, südlich und östlich der Helmut List Halle B 07.3 Öffentliche Parkanlage östlich und westlich der Waagner-Biro-Straße B 07.4 Freifläche nördlich des östlich gelegenen öffentlichen Parks B 07.5 Freibereich entlang der Bahntrasse (Südbahn) B 07.6 Peter-Tunner-Gasse West B 07.7 Peter-Tunner-Gasse Ost B 07.8 Erschließungsstraße / Haltestellenbereich B 07.9 Waagner-Biro-Straße Nord B 07.10 Waagner-Biro-Straße Süd (erweiterter Betrachtungsbereich) B 07.11 Öffentlicher Spielplatz (erweiterter Betrachtungsbereich) B 07.12 Öffentlicher Park im Süden des Projektgebietes (erweiterter Betrachtungsbereich) 63 64 65 67 69 70 71 72 73 74 76 77 78 B 08 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen B 08.1 Digitale Teile der Wettbewerbsarbeit B 08.2 Analoge Teile der Wettbewerbsarbeit B 08.3 Inhaltsverzeichnis B 08.4 VerfasserInnennachweis 79 80 80 80 80 B 09 Beurteilungskriterien 80 TEIL C – BEARBEITUNGSUNTERLAGEN 81 C 01 Verzeichnis der bereitgestellten Bearbeitungsunterlagen C 01.1 Plangrundlagen C 01.2 Wettbewerbsergebnisse und Studien C 01.3 Planstände C 01.4 Allgemeines C 01.5 Formblätter und Vorlagen 81 81 81 82 82 82 C 02 Formblätter 82 EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 5 Verwendete Abkürzungen: BBPL Bebauungsplan FLÄWI Flächenwidmungsplan der Stadt Graz HBH Hauptbahnhof HGL Holding Graz Linien (vormals Grazer Verbundlinie GVB) MIV Motorisierter Individualverkehr MMK Multimodaler Knoten ÖV Öffentlicher (Personen-) Nahverkehr StVO Straßenverkehrsordnung STEK Stadtentwicklungskonzept der Stadt Graz BVergG Bundesvergabegesetz WSA Wettbewerbsstandard Architektur STRAB Straßenbahn LGBl Landesgesetzblatt WOI Wettbewerbsordnung für Ingenieursleistungen BGF Bruttogrundfläche HGL Holding-Graz - Linien EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 6 Teil A − Allgemeiner Teil des Auslobungstextes A 01 Präambel „Technology is the answer, but what was the question?“ (Cedric Price, 1979) “The smart city vision tends to focus on infrastructure, buildings, vehicles, looking for a client admidst the city governments that procure or plan such things. But the city is something else. The city is its people. We don’t make cities in order to make buildings and infrastructure. We make cities in order to come together, to create wealth, culture, more people. As social animals, we create the city to be with other people, to work, live, play. Buildings, vehicles, and infrastructure are mere enablers, not drivers. They are a sideeffect, a by-product, of people and culture.” (Hill 2013, in: dérive Zeitschrift für Stadtforschung Nr. 56 – Smart Cities, S. 4, Wien 2014) Mit der Trennung der städtischen Funktionen nach industriellem Vorbild, vor allem aber mit der Inanspruchnahme der Straßen durch das Auto im 20. Jahrhundert, sind die inspirierenden und zivilisierenden öffentlichen Räume des 19. Jahrhunderts verloren gegangen. Im 21. Jahrhundert gehen die Menschen wieder gern zu Fuß. Sie „gehen“ einkaufen, sie „gehen“ Kaffee trinken und sie „gehen“ ins Kino. Öffentliche Räume werden aber auch zumindest zeitweise „bewohnt“: Menschen sitzen, lungern, chillen, flashmobben, machen spontane Märkte, Straßenfeste, Straßenmusik, sie betreiben urban gardening und vieles mehr. Die Nutzung des öffentlichen Raumes – temporär oder permanent – wirkt identitätsstiftend und hat große Auswirkung auf die Akzeptanz des Prinzips „Stadt“. Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist heute die wichtigste Aufgabe in der modernen Stadt- und Raumplanung. Der öffentliche Raum ist die Visitenkarte eines Quartiers, ja der gesamten Stadt. Man erkennt daran, welchen Stellenwert qualitätsvolle und durchdachte Gestaltung in einer Kommune einnimmt. Die Stadt Graz ist sich als Auftraggeberin der Verantwortung für den behutsamen und nachhaltigen Umgang mit öffentlichen Räumen bewusst. Graz hat sich auf diesem Gebiet in den letzten Jahrzehnten einen guten Ruf erarbeitet, und zwar als Ort, an dem selbstbewusste, mutige und prononcierte Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur in der Lage sind, urbane Freiräume neu zu denken. Das Projektgebiet „Smart City Graz Waagner-Biro“ im Westen der Landeshauptstadt ist eines der interessantesten städtebaulichen Vorhaben der nächsten Jahre. Es wird das Stadtbild entscheidend prägen und weiterentwickeln. Mit der visionären Gestaltung des öffentlichen Raums soll in diesem neuen Stadtteil ein zukunftsweisendes Statement für modernes Urban Design gesetzt werden, das dem Ruf von Graz als ein europäisches, kreatives Zentrum und als UNESCO City of Design gerecht wird. Ein smarter Stadtteil ist ein Stadtteil der kurzen Wege und damit ein Raum, der sich unmittelbar am Menschen als FußgängerInnen und RadfahrerInnen orientiert: in Maßstäblichkeit (Kubaturen, Dimensionen, Texturen) und Geschwindigkeit. Ein nachhaltiger Stadtteil erschöpft sich nicht in energetischer Nachhaltigkeit, nachhaltiger Mobilität, und nachhaltigen Gebäuden, sondern basiert direkt und indirekt auf nachhaltigen Nachbarschaften, EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 7 manifestiert in einem öffentlichen Raum mit hohen Aufenthaltsqualitäten für alle NutzerInnen. Der öffentliche Raum ist langlebiger und stabiler als Gebäude, die wiederum langlebiger sind als urbane Technologien, die in kürzeren Abständen auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden. Im Planungsprozess muss daher ein qualitativer öffentlicher Raum als stabiles Gefäß eines smarten Stadtteils an erster Stelle stehen. Ziel ist die Schaffung eines Netzwerks attraktiver öffentlicher Räume und Raumsequenzen mit unterschiedlichen räumlichen und funktionalen Qualitäten. Dieses auf fußläufige und radfahrende Erschließung ausgelegte Netz stellt die Grundlage des zukünftigen „Stadtteils der kurzen Wege" dar. A 01.1 Wettbewerbsgegenstand und Projektziel Das ehemalige Industriegebiet nahe dem Grazer Hauptbahnhof im Umfeld der Waagner-Biro-Straße ist das „Smart City Zielgebiet“ im Grazer Westen. Im Bereich um die Waagner-Biro-Straße soll erstmals ein „Smart City Graz – Leitprojekt“ umgesetzt werden. Die derzeit überwiegend brachliegenden Flächen stellen eine bedeutende Baulandreserve der Stadt Graz dar, die zu einem nachhaltigen Wohn- und Arbeitsstandort mit einer hohen Lebensqualität für alle Nutzerinnen und Nutzer entwickelt werden soll. Auf Grundlage des Rahmenplanes „Waagner-Biro Graz“ wurden im Zuge der Flächenwidmungsplanänderung großzügige Straßenquerschnitte, eine öffentlich nutzbare Platzfläche östlich der Waagner-Biro-Straße sowie ein attraktiver Quartierspark festgelegt. Das Planungsareal umfasst insgesamt 12 Teilbereiche und eine Gesamtfläche von knapp 7 Hektar. Dieses Areal gliedert sich in ca. 35.600m² Straßenfreiräume, ca. 15.500m² öffentliche Plätze, ca. 11.000m² Parkanlagen und ca. 7.900m² weitere Grünflächen, wobei unterschiedliche Bearbeitungstiefen der einzelnen Teilbereiche vorgegeben werden (siehe B 08 Wettbewerbsaufgabe: Anforderung an die einzelnen Teilbereiche). Zur Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität sowie einer attraktiven und funktionellen Gestaltung des öffentlichen Raumes wird dieser Wettbewerb durchgeführt. Ziel des Verfahrens ist die Erlangung von Gestaltungskonzepten für die Neugestaltung des öffentlichen Raums im Projektgebiet „Smart City Graz Waagner-Biro“. Die Entwurfsvorschläge sollen auf die aktuellen Planungen reagieren und so resilient sein, dass sie auch zukünftige Entwicklungen aufnehmen können. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 8 Quelle: Syntheseplan erstellt vom Büro Pernthaler (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 9 A 01.2 Bekenntnis zum Qualitätswettbewerb Die Stadt Graz bekennt sich zur Förderung des Wettbewerbsgedankens. Dazu gehören die transparente Entscheidungsfindung, der faire Umgang mit den PartnerInnen und die Sicherstellung der Planungsqualität bei gleichzeitiger Beachtung der wirtschaftlichen Vorgaben. Der Qualitätswettbewerb wird als ein wesentliches Mittel zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen. Der Wettbewerb wird von der Stadt Graz, dem Stadtplanungsamt, nach den Leitlinien der Wettbewerbsstandards der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WSA 2010) durchgeführt. A 01.3 Beschlusslage Als Grundlage für die laufenden Umsetzungsschritte wurde der im Juni 2013 beschlossene Rahmenplan Waagner-Biro Graz erarbeitet, der in den Flächenwidmungsplan eingeflossen ist. Dieser Rahmenplan sowie die Wettbewerbsergebnisse Smart City Graz: Baufelder Mitte, Nord und Süd, bilden die Grundlage für den Bebauungsplan Waagner-Biro/Peter-Tunner-Gasse, welcher am 31.12.2015 rechtswirksam wurde. Vor dem Hintergrund der laufenden Wettbewerbsverfahren und Bebauungsplanungen sowie im Hinblick auf die Fertigstellung des Science-Towers im Herbst 2016, hat der Grazer Stadtsenat mit Beschluss vom 16.01.2015 das Stadtplanungsamt beauftragt, einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des öffentlichen Raums im Projektgebiet „Smart City Graz Waagner-Biro“ durchzuführen. A 01.4 Umsetzungsschritte Zum Zeitpunkt der Auslobung befinden sich die Baufelder östlich der Waagner-Biro-Straße sowie ein Teilbereich im Westen in Entwicklung. Seitens der Stadt Graz ist die Errichtung eines Schulcampus (Volksund Neue Mittelschule) für rund 600 Schülerinnen und Schüler vorgesehen, ein Wettbewerbsergebnis liegt bereits vor. Künftig soll das „Smart City Graz Quartier Nord“, im Umfeld der Helmut List Halle, nach abgeschlossener Entwicklung von bis zu 3.000 BewohnerInnen und ca. 1.000 Beschäftigten genutzt werden. Am 09.07.2015 wurde im Grazer Gemeinderat die Planungsphase des Projekts „Straßenbahnanbindung Smart City Project Graz Mitte – Waagner-Biro-Straße“ im Zeitraum 2015-2017 beschlossen, da die „Smart City Graz Waagner-Biro" eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr benötigt. Es wurde entschieden, die Straßenbahnlinie 6 zu verlängern. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 10 A 02 Auslobende Stelle und Verrechnungsadresse A 02.1 Ausloberin Ausloberin Adresse Ansprechperson Telefon Fax E-Mail Homepage UID Nummer Stadt Graz A14 - Stadtplanungsamt Europaplatz 20 A – 8020 Graz DI Martin Zettel +43 316 872 4719 +43 316 872 4709 [email protected] www.graz.at ATU 36998709 A 02.1.1 Verrechnungsadresse für Preisgelder Rechnungsempfängerin Adresse ATU-Nummer Stadt Graz Abteilung für Rechnungswesen Tummelplatz 9 A – 8011 Graz ATU36998709 A 03 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung Verfahrensorganisator Adresse Telefon Fax E-Mail Homepage Öffnungszeiten: Büro DI Daniel Kampus Herrengasse 28/1 A – 8010 Graz +43 316 818085 +43 316 818085 09 [email protected] www.kampus.at Mo – Do, 08.30 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Fr, 08.30 – 13.00 Uhr A 04 Teilnahmeberechtigung Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind ArchitektInnen, LandschaftsarchitektInnen und LandschaftplanerInnen sowie natürliche und juristische Personen mit gleichwertigen Qualifikationen mit den entsprechenden Berufsberechtigungen im Zulassungsbereich für die Wettbewerbsteilnahme, sofern sie die Eignungsvoraussetzungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) hinsichtlich Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen. Eine Teilnahme ist mit aufrechter als auch ruhender Befugnis zulässig. Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren umfasst alle EU-Staaten und die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 11 Ausgehend von § 69 BVergG wird mit Verweis auf § 20 Abs. 1 BVergG darauf hingewiesen, dass WettbewerbsteilnehmerInnen, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die, für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf des Zeitpunkts der Vorlage der Wettbewerbsarbeiten einleiten müssen. Die Bildung von interdisziplinären Teams mit weiteren Fachleuten ist erwünscht. Arbeitsgemeinschaften sind zulässig. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein/e Hauptverantwortliche/r zu nominieren. Mindestens ein Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss die geforderte Befugnis in einem teilnahmeberechtigten Staat besitzen. Diese Person muss die Vertretungsbefugnis für die Arbeitsgemeinschaft innehaben (Hauptverantwortliche/r). Eventuelle Verpflichtungen der Ausloberin aus diesem Wettbewerbsverfahren bestehen nur gegenüber dieser Person, nicht gegenüber der Arbeitsgemeinschaft. Durch die Unterschrift auf der VerfasserInnenerklärung (siehe Anlage) bestätigt die/der TeilnehmerIn, dass sie/er geistige/r UrheberIn der Wettbewerbsarbeit ist und die gegenständlichen Verfahrensbestimmungen anerkennt. Außerdem bestätigt damit die/der TeilnehmerIn, ihre/seine Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Verfahrensbedingungen eigenverantwortlich geprüft zu haben und dass keine Ausschlussgründe auf sie/ Ihn zutreffen (vgl. BVergG §§ 68-70). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. A 05 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als EU-weit Unterschwellenbereich durchgeführt. offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb im Die Anonymität der TeilnehmerInnen wird über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung des Preisgerichts über die/den GewinnerIn gewährleistet. Da die Stadt Graz zum Teil nicht selbst Bauträgerin bzw. Grundstückseigentümerin (siehe Grafik Seite 13) ist, werden die privaten Flächen von den privaten VertragspartnerInnen nach den Vorgaben der Stadt hergestellt. Aufgrund der vorliegenden Besitzverhältnisse der Grundstücke hat sich die Stadt Graz für die Auslobung eines Ideenwettbewerbs entschieden. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 12 Quelle: Stadtplanungsamt Graz, erstellt: 05.02.2015 EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 13 A 06 Termine des Verfahrens Absendung zur EU-Bekanntmachung: 14.04.2016 Registrierung und Download der Wettbewerbsunterlagen: 20.04.2016, ab 12:00 Uhr Konstituierende Sitzung des Preisgerichts und Hearing mit anschließender Begehung 18.05.2016,10:00-12:00 Uhr 18.05.2016, ab 13:00 Uhr Treffpunkt: Eingangsbereich Helmut List Halle Waagner-Biro-Straße 98a 8020 Graz Anlässlich dieser Besichtigung können von den WB-TeilnehmerInnen weitere Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B. Fragebeantwortung oder Protokoll des Hearings) werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per E-Mail übermittelt und werden im nachfolgend angeführten Datenbereich zum Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende Unterlagen (Pläne etc.), die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden ausschließlich im Downloadbereich publiziert. Die TeilnehmerInnen werden per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, wenn neue Unterlagen auf der Internetplattform zum Download bereitstehen. Frist zur schriftlichen Fragestellung 08.06.2016, 18:00 Uhr Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind direkt per E-Mail an die Adresse [email protected] bis zum genannten Zeitpunkt, einlangend bei der Verfahrensorganisation, zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Fragebeantwortung 01.07.2016 Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten stehen allen registrierten WB-TeilnehmerInnen und PreisrichterInnen auf www.kampus.at zum oben angegebenen Zeitpunkt als Download zur Verfügung. Abgabetermin für die Beiträge 30.08.2016, bis 16:00 Uhr Entscheidungssitzung des Preisgerichts 22. und 23.09.2016 Ausstellungseröffnung wird gesondert bekannt gegeben Workshop BürgerInnenbeteiligung (mit dem siegreichen Team) wird gesondert bekannt gegeben Die Vergütung der Teilnahme der/des WettbewerbsgewinnerIn an diesem wird gesondert vergütet. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 14 A 07 Zugang Auslobungsunterlagen, Geheimhaltung, Informationspflicht A 07.1 Zugang zu den Auslobungsunterlagen (Registrierung) Die Auslobung und Beilagen zur Auslobung stehen im Kunden-Login – Bereich auf der Homepage www.kampus.at als Download zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Zugangsdaten erfolgt nach der Übermittlung des ausgefüllten Registrierungsblattes und des unterfertigten Übernahmeprotokolls an [email protected]. InteressentInnen müssen sich mittels Formblatts für die Teilnahme am Wettbewerb registrieren. Das Formblatt steht im Newsbereich auf der Homepage www.kampus.at als Download zur Verfügung. Die Registrierung und Übermittlung des unterfertigten Übernahmeprotokolls sind Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren. Die für die Ausarbeitung des Wettbewerbsprojektes erforderlichen Unterlagen werden im Downloadbereich der oben angeführten Homepage bereitgestellt. Der Zugang zu allen Teilen der Auslobungsunterlagen ist bis zum letztmöglichen Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gewährleistet. Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B. Fragebeantwortung oder Protokoll des Hearings) werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per E-Mail übermittelt und werden im oben angeführten Datenbereich zum Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende Unterlagen (Pläne etc.), die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden ausschließlich im Downloadbereich publiziert. Die TeilnehmerInnen werden per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, wenn neue Unterlagen auf der Internetplattform zum Download bereitstehen. Die im Zuge der Wettbewerbsauslobung ausgegebenen digitalen Daten (Lage- und Höhenplan, Mehrzweckkarte, Luftbilder etc.) wurden von den Abteilungen der Stadt Graz ausschließlich für die Verwendung im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Mit der Registrierung verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn zur Beachtung der Geschäftsbedingungen zur Nutzung der beigestellten Daten. Jede anderweitige Verwendung – auch auszugsweise – ist strengstens untersagt und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung seitens der Ausloberin bzw. der Stadt Graz. Bei Zuwiderhandeln behält sich die Ausloberin bzw. die Stadt Graz rechtliche Schritte gegenüber der/ dem Daten-EmpfängerIn (WettbewerbsteilnehmerInnen) vor. Der/die DatenempfängerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ausschließlich im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens verwendet werden und haftet auch für jede missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Eine Haftung für Mängel der übergebenen Daten und daraus resultierender Mängelfolgeschäden wird von der Ausloberin bzw. von der Stadt Graz nicht übernommen. Für Vollständigkeit, Aktualität und Detailgenauigkeit der Daten wird keine Gewähr geleistet. Die WettbewerbsteilnehmerInnen erkennen mit der Aushebung der Auslobungsunterlagen die o. a. Nutzungsbestimmungen an. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 15 A 07.2 Geheimhaltung, Informationspflicht Die TeilnehmerInnen sind bis zur Bekanntgabe der, den Wettbewerb abschließenden, Entscheidung des Preisgerichts zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet. A 08 Abgabe der Unterlagen Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens 30.08.2016, 16:00 Uhr mit der Aufschrift WB Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum im Büro der Vorprüfung, Büro Kampus, Herrengasse 28 /1, 8010 Graz, einlangen. Die Verantwortung dafür liegt bei dem WB-Teilnehmer/der WB-Teilnehmerin. Die Wettbewerbsarbeiten sind bis zum angegebenen Termin gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung unter der Wahrung der Anonymität abzugeben. Mit der Post unter Wahrung der Anonymität übersandte Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein. A 09 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch den Verfahrensbetreuer. Für die Tätigkeit des Vorprüfers ist der Zeitraum vom 31.08.2016 bis 21.09.2016 in Aussicht genommen. A 10 Rückstellung der Wettbewerbsarbeiten Die nicht prämierten Wettbewerbsarbeiten können spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsende bei der Ausloberin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat die/der WettbewerbsteilnehmerIn keinen Anspruch auf Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 16 A 11 Zusammensetzung des Preisgerichts Das Preisgericht hat die Aufgabe, ein PreisträgerInnenprojekt als Leitprojekt zu bestimmen und allenfalls Empfehlungen für eine Realisierung von Teilbereichen durch einzelne PreisträgerInnen vorzulegen. Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen: HauptpreisrichterIn FachjurorenInnen Architekt DI Lorenz Dexler (F) (TOPOTHEK 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin) ErsatzpreisrichterIn DI MA (hons.) Kim Thornton (F) (ILA, Institut für Landschaftsarchitektur, Department für Raum, Landschaft & Infrastruktur, Universität für Bodenkultur Wien) Kristian Villadsen, Architect MMA (F) (GEHL Architects, Kopenhagen) Ulrik Nielsen, Architect MMA (F) (GEHL Architects, Kopenhagen) Nominierung der WKO: Dipl.-Ing.in Dr.in Susanne Staller (F) (tilia mayrhofer.staller.studer og technisches büro für landschaftsplanung, Wien) Dipl.-Ing.in Beatrice Bednar (F) (Bednar+Walch Landschaftsarchitektur, Klagenfurt) Nominierung der ZT-Kammer: Architekt DI Franz Sam (F) (sam-architects, Graz) Architekt DI Alfred Bramberger (F) (BRAMBERGER architects, Graz) Stadtbaudirektion: DI Mag. Bertram Werle (F) DI Kai-Uwe Hoffer (F) Stadtplanungsamt (Ausloberin): DI Bernhard Inninger (F) DI Klemens Klinar (F) Abteilung für Grünraum und Gewässer: DI Robert Wiener (F) DIin Christine Radl (F) Eigentümer: Mag. Erwin Hauser (S) (AVL List GmbH) Dipl.-Bw. Werner Schuster (CFO) (S) Mag. Nikolaus Lallitsch (S) (Raiffeisen Immobilien Steiermark) Ing. Helmut Baudendistel (S) Ing. Johann Höllwart (S) (SFL-technologies, Graz) DI Mario Müller (S) (S)…..Sachpreisrichter/Sachpreisrichterin (F)……Fachpreisrichter/Fachpreisrichterin EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 17 Zusätzlich können als BeraterInnen des Preisgerichtes folgende Personen (ohne Stimmrecht) hinzugezogen werden: Arch. DI Markus Pernthaler Mag. Eberhard Schrempf, Creative Industries Styria DI Tomas Längle, Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz DI Mark Thaller, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz DIin Renate Mußbacher, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz DI Michael Mayer, Stadtplanungsamt Graz Mag. Oliver Konrad, Stadtplanungsamt Graz DI Martin Zettel, Stadtplanungsamt Graz DIin Constanze Koch-Schmuckerschlag, Stadtbaudirektion Graz, Referat f. barrierefreies Bauen Mag. Markus Schabler, Amt für Jugend und Familie DIin Elisabeth Oswald, StadtLABOR Graz DIin Katja Hausleitner, Kinderbüro - Die Lobby für Menschen bis 14 DI Andreas Solymos, Planungsmanagement/ Infrastruktur Holding Graz Linien Dipl.-WI (FH) Martin Nigitz, Abteilung Grünraum/ Stadtreinigung/ Winterdienst, Holding Services Stadtraum Ing. Bernd Peter, Abteilung Straßenerhaltung Nord, Holding Services Stadtraum Arch. DI Ernst Rainer, Städtebauinstitut, TU Graz Bei der Vorprüfung werden folgende Personen miteinbezogen: DI Tomas Längle, Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz DI Mark Thaller, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz DIin Renate Mußbacher, Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz DI Andreas Solymos, Planungsmanagement/ Infrastruktur, Holding Graz Linien DI Heinz Reiter, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau DIin Ingrid Frisch, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau Weitere BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch hinzugezogen werden. A 12 Aufgaben des Preisgerichts A 12.1 Die Aufgabe der PreisrichterInnen besteht in der fachlichen Prüfung und Freigabe der Auslobungsunterlagen, in der Teilnahme an der konstituierenden Preisgerichtssitzung, der örtlichen Besichtigung einschließlich der Rückfragenbeantwortung, sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach den im Punkt B 10 festgelegten Kriterien. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Arbeiten herbeizuführen (vorgesehen sind Ränge von 1 bis 3 sowie drei Ankäufe). Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge erfolgen. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 18 A 12.2 Das Preisgericht hat sich spätestens bei der ersten Vorbesprechung oder spätestens bei der ersten Sitzung über die Wettbewerbsbeurteilung zu konstituieren und wählt aus den anwesenden Mitgliedern die/ den Vorsitzende/n, die/ den SchriftführerIn sowie die beiden StellvertreterInnen mit einfacher Mehrheit. Zur Gewährleistung der fachlichen Qualität im Preisgericht wird empfohlen, als Vorsitzende/n einen/ eine FachpreisrichterIn zu wählen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/ des Vorsitzenden oder die der/ des vorsitzenden Stellvertreter(s)In. A 12.3 Das Preisgericht kann der Ausloberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens geben. A 12.4 Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber der/dem AuftraggeberIn und den WB-TeilnehmerInnen im Wettbewerbsverfahren. Die weitere Vorgangsweise des Preisgerichts wird in Übereinstimmung mit der für diesen Wettbewerb gültigen Wettbewerbsordnung (WSA idgF) erfolgen. Die Vorgangsweise des Preisgerichts steht in Übereinstimmung mit der für diesen Wettbewerb gültigen Wettbewerbsordnung. A 12.5 Die Preisgerichtssitzungen sind nicht öffentlich. Neben den unter Pkt. A 11 genannten Personen sind nur der Verfahrensorganisator und ggf. erforderliche Hilfskräfte teilnahmeberechtigt. Alle Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichts anwesend sind, sind zur strikten Vertraulichkeit über alle Vorgänge und Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang verpflichtet. A 12.6 In Abweichung von §7 Abs. 5 des WSA kann das Preisgericht jedes stimmberechtigte Mitglied zum/ zur Vorsitzenden wählen. A 13 Absichtserklärung, Preisgelder A 13.1 Absichtserklärung Die Auftraggeberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbs, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Wettbewerbsarbeit der Gewinnerin bzw. des Gewinners, und ggf. auch weitere prämierte Wettbewerbsarbeiten, für weiterführende Planungen zu nutzen. Die WerknutzerInnen werden die Werknutzung/en angemessen vergüten. Zudem werden die WerknutzerInnen allfällige Überarbeitungen der Wettbewerbsarbeit auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichts angemessen vergüten. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 19 Bei Ideenwettbewerben hat die Gewinnerin oder der Gewinner keinen Planungsauftrag zu erwarten; allenfalls kann die Gewinnerin oder der Gewinner mit der Aufbereitung des Wettbewerbsergebnisses befasst werden. A 13.1.1 Weitere Beauftragungsabsicht Derzeit kann aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Besitzverhältnisse sowie der teilweise noch offenen Entwicklungsziele und der Vorbereitung der nächsten Planungsschritte keine Absichtserklärung zur weiteren Beauftragung abgegeben werden. Eine weiterführende Beauftragung wird seitens der Ausloberin jedoch jedenfalls befürwortet. Die privaten GrundeigentümerInnen unterliegen nicht dem Vergaberecht und können PlanerInnen ohne Einschränkungen und Vorgaben frei wählen. Aufgrund von privatrechtlichen Verträgen zwischen der Stadt Graz und den privaten GrundeigentümerInnen sind diese verbindlich dazu verpflichtet, die Vorgaben des gegenständlichen Wettbewerbs umzusetzen und mit dem siegreichen Team in Verhandlung zu treten. Das Werknutzungsrecht an den prämierten Wettbewerbsarbeiten ist mit der Ausbezahlung der Preisgelder nicht abgedeckt. Im bereits beauftragten Straßenbahnprojekt wurde zudem fixiert, dass die baukünstlerische Oberleitung bei der/dem WettbewerbssiegerIn des gegenständlichen Verfahrens verbleibt: „Basierend auf dem Ergebnis des „Ideenwettbewerbs öffentlicher Raum – Smart City Waagner-Biro“ und den Vorgaben 04.19.0 Bebauungsplan Smart City Waagner Biro sind Vorentwurf und Entwurf für die Gestaltung der Freianlagen zu erstellen. Die Planungsleistungen umfassen die Oberflächen‐ und Grünflächengestaltung, Beleuchtung, Haltestellen und Möblierung. Die künstlerische Oberleitung für das Projekt verbleibt jedenfalls bei der/dem WettbewerbsgewinnerIn“. (Siehe auch Beilage C 01.4.02 Planerausschreibung STRAB – Aufgabenbeschreibung) A 13.2 Preisgelder Das Preisgericht bestimmt als GewinnerIn die/den VerfasserIn der besten Wettbewerbsarbeit und die Rangfolge der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten (es sind drei gereihte Preise sowie drei Ankäufe vorgesehen). Das Preisgericht kann der Ausloberin begründet, neben der erstgereihten Wettbewerbsarbeit, auch die Nutzung weiterer prämierter Wettbewerbsarbeiten empfehlen. Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist eine Summe von € 95.000 (exklusive Umsatzsteuer) als Preisgeld vorgesehen. A 13.3 Preisgeldverteilung 1. Preis = GewinnerIn 2. Preis 3. Preis & 3 Ankäufe zu je 40.000,- € 25.000,- € 15.000,- € 5.000,- € Das Preisgericht kann mit entsprechender Begründung auch eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme bestimmen. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 20 Das Preisgeld wird über die Vorlage der entsprechenden Rechnung, nach dem Termin der Sitzung des Preisgerichts, mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen von der Ausloberin bezahlt. A 14 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf die Ausloberin über. Das Werknutzungsrecht ProjektverfasserInnen. bleibt auch nach der Ausbezahlung der Preisgelder bei den Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen und die Namen der PreisrichterInnen sowie die Stellungnahmen der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die WettbewerbsteilnehmerInnen im Internet-Wettbewerbeportal der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten veröffentlicht werden. Die WB-TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Beiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WBTeilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: • • • • je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB) inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennzahl.pdf“ Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente A 15 Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen des Wettbewerbes sind in nachstehender Reihenfolge: 1. das Bundesvergabegesetz, 2. die Fragebeantwortung, 3. das Protokoll des Hearings, 4. der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen, 5. die Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010 – Teil B), EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 21 6. das Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 – Teil C), 7. die WOI 2013, soweit auf diese in der Auslobung verwiesen wird. Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. A 16 Rechtsschutz Grundlage sind das Steiermärkische Vergaberechtsschutzgesetz 2012, LGBl. Nr. 80/2012 idF LGBl. Nr. 49/2014 sowie das Steiermärkische Landesverwaltungsgericht. A 17 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind: • die VorprüferInnen, VerfahrensbetreuerInnen und Mitglieder des Preisgerichts, • deren nahe Angehörige und deren TeilhaberInnen an aufrechten Bürogemeinschaften und auf Dauer gebildeter Arbeitsgemeinschaften. Die oben angeführten Ausschlussgründe betreffen auch die Mitglieder einer TeilnehmerInnen- bzw. BieterInnengemeinschaft, die seitens der Ausloberin am Verfahren mitwirken. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des BVergG (insbesondere § 68 BVergG), sowie § 2 Teil B WSA. Es gelten die Ausscheidungsgründe gem. § 2 und § 17 Teil B WSA: §2 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen: 1) Die Mitwirkung an der Vorprüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammer stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. 2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird; c) Die Vorprüfung, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie: i)deren nahe Angehörige (als solche gelten Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl-, und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebeholfene); EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 22 ii) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnegesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehöringen der von diesen begleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis stehen. e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den einreichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt. 3) Ausschließungsgründen gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jene gleichzusetzen, die von Anfang an bestehen haben. 4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkenden MitarbeiterInnen der Teilnahmeberechtigten beziehen. §17 Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten: 1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes gem. §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschlossen werden: a) wegen verspäteter Abgabe, b) wegen Verletzung der Anonymität, c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts, d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung, e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung, f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten. 2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung des Erfordernisprogrammes – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden. Von den Bestimmungen abweichende Bedingungen oder Vorbehalte einer/s Teilnehmenden sind gegenstandslos. Ausschließungsgründe, die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Weitere Gründe für das Ausscheiden einer Wettbewerbsarbeit sind: • die Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe, welche unter § 68 BVerG genannt werden und • die unter Pkt. 8.5 der WOI 2013 genannten Ausscheidungsgründe. A 18 Formale Bedingungen und Kennzeichnung A 18.1 Kennzeichnung Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen mit Ausnahme des VerfasserInnenbriefs dürfen keinen Hinweis auf den / die VerfasserInnen enthalten. Alle Unterlagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer 6-stelligen Kennzahl zu versehen mit 12 mm Höhe, bestehend aus 2 Großbuchstaben und 4 EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 23 Zahlen. Die Kennzahl ist jeweils auf der Verpackung der einzelnen Stücke anzubringen. Alle Dokumente sind gesammelt in einer einzigen Rolle abzugeben. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift lt. Punkt A 08– Abgabe der Unterlagen zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung lt. Punkt A 08 - Abgabe der Unterlagen zu versehen. Als Absender ist anzugeben: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7/ 1. Stock A-8010 Graz Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. A 18.2 VerfasserInnenbrief Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Bezeichnung lt. Punkt A 08 trägt und den VerfasserInnenbrief (siehe Beilage C 01.5.01 VerfasserInnenblatt) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift der WBTeilnehmerInnen - enthält. A 19 Kooperationsvermerk Wirtschaftskammer Steiermark der Kammer der ZiviltechikerInnen und der Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretungen haben die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten (Schreiben vom 11.04.2016) die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft und ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet. Ebenso wurden seitens der Fachgruppe der Ingenieursbüros der Wirtschaftskammer Steiermark die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen geprüft. Mit dem Schreiben (GZ: LA-WB 20150408_001) hat die Fachgruppe für Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Steiermark ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet und geeignete PreisrichterInnen zur Nominierung vorgeschlagen. Die Stellungnahme der Fachgruppe Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Steiermark ist auf der Website www.ingenieurbueros.at veröffentlicht. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 24 Teil B − Besonderer Teil des Auslobungstextes B 01 Beschreibung des Projektgebietes „Smart City Graz Waagner-Biro“ Das Areal Smart City Graz Waagner-Biro-Straße liegt rund 2km (Luftlinie) nordwestlich der Grazer Innenstadt. In unmittelbarer Nähe (ca. 750m Luftlinie) befindet sich das Landeskrankenhaus Graz-West und das Unfallkrankenhaus sowie der Grazer Hauptbahnhof, welcher ca. 800m (Luftlinie) weiter südlich liegt. Im Kreuzungsbereich Waagner-Biro-Straße/ Dreierschützengasse befindet sich das Bundesoberstufen-realgymnasium Dreierschützengasse. Mit der Helmut List Halle liegt seit 2003 ein für Graz wesentlicher Veranstaltungsort mitten im Projektgebiet. Auf der Ostseite des Areals verläuft die stark frequentierte Trasse der Südbahn, im Norden befindet sich mit der Peter-Tunner-Gasse eine wichtige Ost-West-Straßenverbindung. Das Areal ist über die Waagner-Biro-Straße und die Peter-Tunner-Gasse sowohl von Süden, als auch von Norden mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierten Individualverkehr (MIV) gut erreichbar. Der Grazer Westen ist aufgrund seiner großflächigen Reserven und Entwicklungen der letzten Jahre ein städtebaulicher Hoffnungsträger von Graz geworden. Kennzeichnend für dieses Gebiet ist der Wandel von tristen ehemaligen Industriegebieten zu aufstrebenden und vitalen Stadtquartieren. Quelle: Grafik erstellt vom Stadtplanungsamt der Stadt Graz, 16.03.2016 EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 25 B 01.1 Stadtteilentwicklung Mit der Errichtung der Südbahn im Jahr 1844 bis 1857 entstand auch der heutige Hauptbahnhof. 1860 wurde die sich noch heute im Betrieb befindende Graz-Köflach-Bahn (GKB) mit eigenem Bahnhof südlich der Eggenberger Straße gegründet, welche hauptsächlich dem Kohletransport diente. Die Eisenbahn brachte eine Mechanisierung der Industrie und damit eine starke Expansion der metallverarbeitenden Betriebe in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Hier u.a. die Andritzer Maschinenfabrik, spätere WaagnerBiro AG, sowie die Greinitz AG, heutiger Cognos Stahlhandel und die Johann Weitzer Waggonfabrik, heutige Simmering Graz Pauker AG. In Bahnhofsnähe kam es zur Errichtung von Häuserblocks für Bahnangestellte; für MetallarbeiterInnen wurden Quartiere in der Alten Poststraße gebaut. Ebenso zogen in Gries und Lend vermehrt ArbeiterInnen zu, so dass sich von 1870 bis 1910 die EinwohnerInnenzahl von 15.000 auf 30.000 verdoppelte. Während des 2. Weltkrieges wurden im Umfeld des Grazer Hauptbahnhofes zahlreiche Hallen von Bomben getroffen und das gesamte Gebiet rund um den Hauptbahnhof weitgehend zerstört. Durch den Wiederaufbau in den 1950er und 60er Jahren kam es in der Industrie zu einem Aufschwung und das Stadtbild veränderte sich massiv. Viele Häuser wurden abgerissen und durch Hochhäuser ersetzt, der Hauptbahnhof und das Industrieviertel waren vom ehemaligen Stadtrand ins nähere Zentrum gerückt. Der Stadtteil rund um die Waagner-Biro-Straße liegt im Bezirk Lend. Die Bahnlinie stellt jedoch eine markante Grenze im Bezirk dar, wodurch sich manche BewohnerInnen westlich der Bahn eher als „EggenbergerInnen“ bezeichnen würden. Das Gebiet westlich der Bahn ist vorwiegend durch Industrienutzung geprägt. Das Siedlungsgebiet in der Nachbarschaft ist weitgehend heterogen bebaut: neben diversen Industriebetrieben, vor allem entlang der Eisenbahnlinie, befinden sich zahlreiche größere Verkaufs- und Gewerbeflächen, diverse Einfamilienhausgebiete, Wohnanlagen der 60-er und 70-er Jahre des 20. Jahrhunderts sowie einige neuere Wohnbauten im Umkreis des Betrachtungsareals. Ziel des Stadtteilentwicklungsprojekts Smart City Graz ist die schrittweise Umwandlung des Gebiets in einen Stadtteil für Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Freizeit. Insgesamt soll der Stadtteil im Umfeld der Waagner-Biro-Straße für ca. 3.000 BewohnerInnen Platz bieten, so sollen auch neue öffentliche Freiräume und Durchwegungen geschaffen werden. B 01.1.1 Namensgeber der Straßenzüge Waagner-Biro-Straße Der Straßenname ist durch das Stahlbauunternehmen Waagner-Biro AG begründet. Dieses Unternehmen entstand aus dem Zusammenschluss der Schlosserbetriebe von Rudolph Christoph Waagner (*1827 †1888) und Anton Biró (†1882) sowie 1904 mit Albert Milde & Co. 1899 wurde eine Brückenbaufirma und Schmiede aus Graz dazugekauft und stellt somit den Bezug zu Graz her. Peter Tunner Gasse Peter Ritter von Tunner (*10.05.1809 †8.06.1897), geboren in Deutschfeistritz in der Steiermark, war eine treibende Kraft des österreichischen Montanwesens. Seine Forschungstätigkeit hat wesentlich zum hohen Qualitätsstandard von heute beigetragen. Die Basis seines Wissens im Bereich der Technik und des Bergbauwesens verdankte er dem Studium am polytechnischen Institut. Der engagierte Forscher wurde 1840 an der „Steiermärkischen Ständischen Montan Lehranstalt“ in Vordernberg als Direktor beauftragt. Nach neunjähriger Leitung wurde die Lehranstalt zur heutigen Montanuniversität, welche nach Leoben EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 26 verlegt wurde. Diese mittlerweile weltweit bekannte Universität befindet sich noch heute an diesem Standort. B 01.2 Prägende Gebäude im Bereich der Waagner-Biro Straße Grazer Hauptbahnhof Arch. Moritz Löhr 1847 | Arch. Wilhelm von Flattich 1871 – 1876 | Arch. Wilhelm von Aduatz 1956 | Architekten Zechner & Zechner 2015 1945 1956 2015 Quelle: Steiermärkisches Landesarchiv, DerStandard.at (Zugriff: 01.2015); www.detail.de, Foto von Thilo Härdtlein, (Zugriff am 17.03.2016) Grundstein des Grazer Hauptbahnhofes war die Errichtung der Südbahnstrecke Mitte des 19. Jahrhunderts auf Initiative von Erzherzog Johann. Der Bahnhof Graz entstand rund eineinhalb Kilometer vom Stadtzentrum entfernt nach den Plänen des Südbahnarchitekten Moritz Löhr. Rund um die Bahn siedelten sich im Laufe der Jahre zahlreiche Industriebetriebe an. Personen- und Güterverkehr nahmen einen starken Aufschwung und der erste Bahnhof war den Anforderungen schon bald nicht mehr gewachsen. Architekt Wilhelm von Flattich war für die Erweiterung des Bahnhofs verantwortlich. 1945 wurde der Bahnhof durch 25 Bombenangriffe zur Gänze zerstört. Die Wiedererrichtung erfolgte 1956 unter der Planung des Architekten Wilhelm Aduatz mit seiner großzügig verglasten Haupthalle samt Bahnhofsuhr. Im Rahmen einer Bahnhofoffensive (2003) zum Umbau der 20 größten Bahnhöfe in Österreich wurde der Grazer Hauptbahnhof nach der Planung vom Architektenduo Zechner & Zechner 2015 zur Gänze fertiggestellt. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 27 Helmut List Halle Arch. Markus Pernthaler (2003) Quelle: Martin Grabner, SCG Stadtteile, 09.2015 Eine alte Fertigungshalle inmitten eines Industrieareals wurde in eine flexible Konzert- und Veranstaltungshalle für alte und neue Musik, Tanztheater und Performances umgewandeln. Daraus ist mit zeitgenössischen Mitteln ein Baukörper entstanden, welcher in seiner gesamten Kubatur von den freigelegten historischen Stahlbindern des Vorgängerbaus strukturiert wird. Zusammen mit dem steirischen herbst, der styriarte, Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas und dem privaten Investor, AVL List GmbH, entstand ein Veranstaltungsraum, der das gesamte Spektrum von alter Musik, über zeitgenössische Produktionen und Konferenzen abdeckt. BORG Dreierschützengasse Arch. Hans Gangoly (2002) Quelle: http://www.gangoly.at/projekte/oeffentlich/borg-dreierschutzengasse-graz/,Borg Dreierschützengasse,( Zugriff am02.2016) Die Schule befindet sich auf einem, bis zu 2,5 Metern unter Straßenniveau abgesenkten, Grundstück im industriell geprägten Gebiet. Der viergeschossige, rechteckige Baukörper reagiert auf die heterogene städtebauliche Situation und behauptet sich als kompakter, metallischer Solitär zwischen den übrigen Gebäuden. Eine Rampe führt ausgehend von der Straße ins erste Obergeschoss, das Eingangsgeschoss. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 28 Wasserturm Carl Ritter von Ghega Quelle: Martin Grabner, SCG Wagner-Biro, 09.2015 Ein ehemaliger Wasserturm befindet sich im Gelände der ÖBB hinter dem Grazer Hauptbahnhof. Im Süden der Waagner- Biro-Straße erhebt sich dieses denkmalgeschützte Bauwerk von Carl Ritter von Ghega, dem Erbauer der Semmering- Bahn. Mitte 2013 wurde ein wenig nördlich der (kleinen) Ankunftshalle des Grazer Hauptbahnhofes, also auf Höhe SPAR-Lebensmittelmarkt die Fußgängerunterführung Nord erneuert und mit einem barrierefreien Ausgang (Stiege und Lift) auf der westlichen Rückseite des Bahnhofgeländes beim denkmalgeschützten Wasserturm eröffnet. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 29 B 02 Künftige Entwicklungen im näheren Umfeld des Projektgebiets Übersicht der Projekte und zeitlicher Horizont: Quelle: Architekturbüro DI Markus Pernthaler 02.1 02.2. 02.3 02.4 02.5 02.6 02.7 02. 8 Wettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro, Baufelder Mitte, Park und Nord: Wettbewerbsergebnis vorliegend (siehe Beilage C 01.2.01 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufelder Mitte, Park und Nord); baukünstlerischer Wettbewerb vorgesehen; Baufeld Mitte: kooperatives Verfahren geplant Wettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro, Baufeld Süd _ Smart Center: Die Neuen Hallen (siehe Beilage C 01.2.02 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufeld Süd) Umsetzung geplant ab 2016/2017 Science Tower (siehe Beilage C 01.2.03 Science Tower): derzeit in Bau, voraussichtliche Fertigstellung Herbst 2016 Energiezentrale (siehe Beilage C 01.2.04 Energiezentrale): Umsetzung voraussichtlich Sommer 2016 bis Ende 2016 Volks- und Neue Mittelschule Smart City Graz (siehe Beilage C 01.2.05 Siegerprojekt WB Volksund Neue Mittelschule): Wettbewerbsergebnis liegt vor, Umsetzung voraussichtlich 2019 Volksschule, 2021 Neue Mittelschule CoolCity: Wettbewerbsergebnis liegt vor (siehe Beilage C 01.2.06 Siegerprojekt WB Cool City), Umsetzung voraussichtlich ab 2016/2017 Europan 12 (siehe Beilage (C 01.2.07 Siegerprojekte Europanwettbewerb) Projekt „The Bucket List – Fell the City“: wird nicht umgesetzt Projekt „Polyrhythmic Fields“: wird nicht umgesetzt (das Wettbewerbsgebiet entspricht der -Abgrenzung des Rahmenplans) Städtebauliche Studie 2015, Graz- Bahnhofsviertel West EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 30 B 02.1 Baufelder Mitte und Nord Städtebaulicher Wettbewerb Herbst 2014 SiegerInnenprojekt: nussmüller.architekten Quelle: Wettbewerbsbeitrag; Außenperspektive Der Leitgedanke des Entwurfes sind zwei städtische Blöcke, die auf einer Landschaft ruhen. Die Blockrandbebauung erzeugt städtische Quartiere von hoher Dichte. In Summe sollen ca. 108.600m² BGF umgesetzt werden. Die fließende Landschaft bildet einen wesentlichen Bestandteil des Entwurfs. Sie fließt durch die Blockbebauungen hindurch, öffnet deren Innenbereiche und verbindet somit die unterschiedlichen öffentlichen und halböffentlichen Bereiche. Es entsteht ein großzügiger, durch das gesamte Areal fließender Naturraum. Unterhalb der Landschaft entsteht eine differenzierte Sockelzone, die in beide Bereiche als Gebäude-Fassade nach außen und als Hof-Inseln, Patios oder Einschnitte nach innen wirkt. Ziel soll es sein, einen differenzierten, bespielbaren und dennoch individuellen Freiraum zur Verfügung zu stellen, der auf natürliche Art unterschiedliche Bereiche zulässt und gleichzeitig räumliche Nähe zueinander ermöglicht. Die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern/Mädchen und Buben werden dabei berücksichtigt. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 31 B 02.2 Baufeld Süd („Smart Center“) Realisierungswettbewerb Herbst 2014 SiegerInnenprojekt: „Die Neuen Hallen“ von Pentaplan GmbH Quelle: Wettbewerbsbeitrag: Außenperspektive „Die Neuen Hallen“ Auf dem Baufeld Süd des Projektgebietes Smart City Graz – Waagner-Biro soll ein multifunktionales Versorgungszentrum mit einer Bruttogrundfläche von ca. 26.000m² umgesetzt werden. Das Projekt von Architekturbüro Pentaplan GmbH sieht in der Erdgeschosszone die Unterbringung von Versorgungseinrichtungen, einer Kinderbetreuungseinrichtung, etc. vor. Über den großflächigen Sockelzonen ist ein mäandrierter Baukörper situiert. Die großflächigen Innenhöfe sollen ausschließlich den künftigen BewohnerInnen zur Verfügung stehen. Entlang der Bahn werden Zonen für Büros, Co-working und Ateliers angeboten. Die Dachform spiegelt die Vergangenheit des Standorts als Industrie- und Produktionsstätte wider. Eine Wand aus gestapelten Containern, welche an die Transportboxen der Eisenbahn erinnern sollen, schließt das Gebäude im Norden und Süden. Die Container dienen als Abstellboxen für die Wohnungen. Die gesamte nördliche Fassade bzw. Obergeschoßzone (ab 6,0m Durchgangslichte) kragt um ca. 10m über die Erdgeschoßzone aus und bildet somit über die gesamte Länge einen überdachten Eingangsbereich für das geplante Versorgungszentrum. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 32 B 02.3 Science Tower von DI Markus Pernthaler Architekt ZT GmbH Außenperspektive und Regelgrundriss Science Tower, Planung Architekturbüro Pernthaler Forschung und Entwicklung neuer gebäudeintegrierter Technologien im Bauwesen sind charakteristische Nutzungsmerkmale dieses Gebäudes, das als Kompetenzzentrum ein markantes Zeichen im Smart City Gebiet von Graz setzen wird. Der kegelförmig geschnittene Baukörper ist zweischichtig aufgebaut. Ein Kern aus Holzwerkstoffen wird von einer transparenten und farbigen Glashaut aus Photovoltaikpaneelen eingehüllt. Durch den rechteckigen Zuschnitt dieser Haut ergibt sich im Zusammenhang mit der Grundgeometrie eine dynamische Verschneidung, die sich in Form einer Überlappung bzw. Öffnung nach außen abbildet und dem Gebäude eine Ausrichtung verleiht. Wie in der Biologie hat diese Haut nicht nur eine schützende Funktion, sondern auch die Aufgabe, aktiv Energie zu produzieren. Niedervolt-Gleichstromsysteme im Zusammenhang mit neuester Batterietechnologie sind Schwerpunkte der vorbereitenden Forschungsarbeiten. Das Kompetenzzentrum schafft mit der benachbarten Helmut List Halle die Grundlage für das neue Stadtteilzentrum, das unter der Vorgabe ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in den nächsten Jahren weiterentwickelt und ausgebaut werden wird. ECKDATEN Gebäudehöhe: Basisdurchmesser unten: Basisdurchmesser oben: Nutzfläche: Photovoltaik Glasfassade: 60,0m 19,6m² 23,5m² ca. 2.700,0m² ca. 3.500,0m² EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 33 B 02.4 Energiezentrale von DI Markus Pernthaler Architekt ZT GmbH Ansicht Energiezentrale, Planung Architekturbüro Pernthaler Im Smart City Projekt wird im Rahmen des eigenen Arbeitspaketes Energie (Energie Steiermark/Energie Graz) die energietechnische Entwicklung des gesamten Areals betrachtet. Ein Bestandteil des Energiekonzeptes ist die zukünftige sogenannte Energiezentrale im Osten der Helmut List Halle. Im Rahmen des Demonstrationsprojektes wird hinter der Helmut List Halle der erste Abschnitt einer bahnbegleitenden Bebauung errichtet, die das gesamte Quartier schallschutztechnisch abschirmen wird. Der zweigeschossige Hauptbaukörper beinhaltet eine Energiezentrale für den Stadtteil, ein Lager und eine der Halle zugeordnete Cateringküche. Darüber und an der Bahn gelegen wird eine ca. 12m hohe Schallschutzfassade errichtet, die zum überwiegenden Teil aus Photovoltaikelementen, sogenannten Grätzelzellen, aufgebaut ist. Durch die Überdachung des Sockelbauwerks entsteht ein wettergeschützter Freibereich, der für das wachsende Quartier vielfältig genutzt werden kann. Die angelegte Geometrie ermöglicht nicht nur einen problemlosen Weiterbau im Süden und im Norden, sondern begründet auch den Ausgangspunkt für ein weitläufiges Wegenetz, über welches sämtliche Bereiche des östlich der Waagner-Biro-Straße gelegenen Areals fußläufig erreicht werden können. ECKDATEN Nutzfläche Energiezentrale: Nutzfläche Lager Listhalle: Nutzfläche Catering: Bruttogeschossfläche: DSSC-Schallschutzverglasung: 450m² 690m² 520m² 1850m² 400m² EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 34 B 02.5 Volks- und Neue Mittelschule EU-weit offener, anonymer, zweistufiger Realisierungswettbewerb SiegerInnenprojekt: Architektin DIin Alexa Zahn MSc Quelle: Wettbewerbsbeitrag: Außenperspektive Westlich der Waagner-Biro-Straße, auf den Grundstücken Nr. 1172/4 (Teilfläche), 1104/1, 1103/1, 1103/4 und 1103/5, alle KG 63104 Lend soll eine Volks- und Neue Mittelschule errichtet werden. Das Konzept des siegreichen Teams sieht eine Komplementierung der bestehenden Bauvolumen entlang der Waagner-Biro-Straße vor. Der viergeschossige Baukörper in seiner monolytischen Durchformung tritt eindeutig in seiner Sonderstellung als Schulgebäude in Erscheinung und bildet ein Gegengewicht zum Science Tower. Durch den Rücksprung der unteren Geschosse entsteht ein neuer, teils überdeckter Vorplatz für die Volksund Neue Mittelschule. Der Haupteingang erschließt mittig die Schulhalle mit räumlich zugeordnetem Speise- und Freizeitbereich sowie einem transparenten Übergang zum Schulgarten. Der umgebende Außenraum wird durch die Baukörpersetzung in unterschiedlich genutzte Freibereiche gegliedert. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 35 B 02.6 Wettbewerb Cool City Geladener einstufiger Wettbewerb nach dem Grazer Modell, Sommer 2015 SiegerInnenprojekt: Architekt DI Georg Eder Quelle: Wettbewerbsbeitrag: Außenperspektive Geplant ist die Umsetzung einer multifunktionalen Bebauung mit einem Studierendenheim mit rund 220 Betten, mehr als 100 Wohnungen, einem Supermarkt und weitere Flächen für Nahversorger, einem Café, einem Kindergarten sowie einer Kinderkrippe südlich des künftigen öffentlichen Parks westlich der Waagner-Biro-Straße. Der siegreiche Entwurf des Grazer Architekten Georg Eder bringt die Funktionen vom Studierendenheim über die Wohnungen bis hin zu den Geschäfts- und Gastronomiezonen in vier gesonderten Baukörpern unter. Ein ruhiger Innenhof sowie zahlreiche halböffentliche und öffentliche Zonen sorgen trotz der hohen Dichte für Qualität. Im Westen des Planungsgebietes, entlang der Waldertgasse wird ein 2,0m breiter Gehweg errichtet. Planungshinweis siehe Kapitel B 09.3 Öffentlich nutzbare Parkanlage auf Seite 65 f. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 36 B 02.7 EUROPAN 12 Zweistufiges Juryverfahren SiegerInnenprojekt 1: „The Bucket List – Feel the City“ von Atelier Astwerk Quelle: Wettbewerbsbeitrag, The Bucket List – Feel the city Für das Planungsareal wird eine Konfiguration an raumschaffenden Gebäudestrukturen und öffentlichen Plätzen vorgeschlagen, die eine urbane Atmosphäre schaffen soll. Die zwei Baukörper „Framework“ und „Beach House“, mit dem großzügigen Platz dazwischen, bilden das Rückgrat für das große Spektrum von vorgeschlagenen Nutzungen, wie Wohnen, Arbeiten, Freizeitaktivitäten etc. Durch das Angebot eines Marktes, kleiner Läden und verschiedener Räume mit flexibler Nutzung sollen auch Kleinunternehmen leichter Fuß fassen können. SiegerInnenprojekt 2: „Polyrhythmic Fields“ von AR3DE Architecture and Visualization Quelle: Wettbewerbsbeitrag, ergänzende Anmerkung: das Aufwindkraftwerk wird nicht umgesetzt werden. Im Rahmen einer mehrfach genutzten und mehrdeutig codierten Freiraumsyntax intensivieren die „polyrhythmischen Felder” die Beziehung der Wohn-, Freizeit- und Ausbildungsprogramme zu den unterschiedlich bespielbaren Grünflächen. Das Konzept basiert auf der Integration und Verbindung der „strategic site“ in die umgebenden Bereiche. Entlang dieser Verbindung werden Erweiterungen in Form von Plätzen, Sportflächen, Parks und Spielplätzen erzielt. Im Bereich der künftigen Volks- und Mittelschule wird die Straße wie ein Schulhof gestaltet, zwischen Wohnquartieren gleicht die Straße Spielplätzen und zwischen Sportflächen wird die Straße wie ein Park angelegt. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 37 B 02.8 Städtebauliche Studie 2015, Graz – Bahnhofsviertel West Erstellt vom Architekturbüro Zechner & Zechner – 3zu0 Landschaftsarchitektur – Verkehrsplus In der von der Stadt Graz beauftragten Studie wird ein Teilgebiet der „Entwicklungsachse Grazer Westen“ im Geviert Eggenberger Straße, Pommergasse, Laudongasse und Grazer Hauptbahnhof behandelt. Quelle: Städtebauliche Studie 2015, Graz – Bahnhofsviertel West Das übergeordnete städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines urbanen Zentrums westlich der Bahn vor. Hier entsteht rund um den neuen Vorplatz West ein dicht bebautes Areal mit einem vielfältigen Nutzungsmix. Vertikale Akzente betonen das Zentrum und stellen eine visuelle Klammer über die Barriere der Bahn hinweg Richtung Stadtzentrum her. Eine maßgebliche Grundlage und Voraussetzung zur Entwicklung dieses Zentrums stellt die Durchbindung des Südtunnels zur WaagnerBiro-Straße dar. Die neue Lage des öffentlichen Parks ermöglicht die Anlagerung eines Wohnquartiers mit hoher Freiraumqualität. Die Daungasse wird durch Verkehrsberuhigung und hochwertige Freiraumgestaltung und Begrünung zu einer wichtigen West-Ost-Achse für FußgängerInnen und RadfahrerInnen mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Eggenberger Straße wird langfristig als urbaner Straßenzug mit Boulevardcharakter entwickelt. Zur Sicherung der gestalterischen Qualität im Straßenraum werden in der Studie Festlegungen zu Ausstattungselementen und Möblierungen sowie Werbeanlagen im Stadtraum getroffen. Detaillierte Information zu den oben beschriebenen Bauvorhaben und Wettbewerbsergebnissen sowie Studien befinden sich im Beilagenteil (C 01.2 Wettbewerbsergebnisse und Studien) zur Auslobung. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 38 B 03 Städtebauliche Rahmenbedingungen für den Wettbewrb 03.1 03.2 03.3 03.4 03.5 03.6 Stadtentwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Rahmenplan Waagner –Biro, Graz Bebauungsplan 04.19.0 (rechtswirksam) Bebauungsplan 04.23.0 (Auflage) Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung Smart City Weitere Grundlagen: • Straßenverkehrsordnung (StVO) • Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) • Verkehrsplanungsrichtlinien der Stadt Graz (http://www.graz.at/cms/dokumente/10155063_2346678/2211df06/vprl_web_final_.pdf) Für die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen. B 03.1 Stadtentwicklungskonzept Der Großteil des Planungsgebiets ist im Stadtentwicklungskonzept 4.0 der Stadt Graz als Gewerbe und Zentrum -> Industrie, Gewerbe / Zentrum ausgewiesen. Im Nordosten des Planungsgebiets befindet sich eine Fläche mit Gewerbe und Mischgebiet -> Industrie, Gewerbe/ Wohnen hoher Dichte, die eine beidseitige Grünverbindung aufweisen soll. Südlich dieses Entwicklungsbereichs schließt innerstädtisches Wohn- Mischgebiet -> Wohnen hoher Dichte/ Zentrum an. Im südlichen Teil, im Kreuzungsbereich zur Eggenberger Straße, soll eine Grünverbindung von der Alten Poststraße bis zur Grünanlage gegenüber dem Wasserturm entstehen, welche auch bei künftigen Entwicklungen erhalten bleiben soll. Das Areal im Bereich der Helmut List Halle weist einen örtlichen Siedlungsschwerpunk auf. Dieser soll zur Stärkung der zentralörtlichen Funktionen in diesem Gebiet dienen. Zielsetzungen gemäß dem Entwicklungsplan des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes von Graz für den Bereich: § 11 ZENTRUM: Bezirks- und Stadtteilzentrum (1) Versorgung der Wohngebiete durch Stärkung und bedarfsgerechte Ausstattung der Bezirks- und Stadtteilzentren mit den erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen. (2) Aufwertung der Bezirkszentren durch Gestaltung des öffentlichen Raumes, Erhaltung bzw. Verbesserung der Durchgrünung und Durchwegung. § 20 ZENTRUM / INDUSTRIE, GEWERBE: (1) Berücksichtigung einer verträglichen Handelsentwicklung entlang des übergeordneten Straßennetzes. (2) Festlegungen geeigneter Bebauungsweisen (z.B. der geschlossenen) entlang von Hauptverkehrsadern als Lärmschutzmaßnahme für dahinter liegende Wohngebiete in Bauverfahren und Bebauungsplänen unter Bedachtnahme auf bestehende Gebäude und Nutzungen. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 39 § 22 Überlagerung Eignungszone „Freizeit/Sport/Ökologie“ mit anderen Funktionen (Wohnen, Industrie, Gewerbe, Zentrum): (1) Bei Festlegung von Vorbehaltsflächen für Freizeit/Sport/Ökologie im Flächenwidmungsplan kann als Nachfolgenutzung auch Bauland festgelegt werden. (2) Bei Festlegung von Bauland als Nachfolgenutzung sind intensiv durchgrünte Puffer- und Abstandsbereiche mit geringer Bodenversiegelung zu berücksichtigen. Gewerbe und Zentrum § 20 Industrie, Gewerbe / Zentrum Innerstädtisches WohnMischgebiet § 18 Wohnen hoher Dichte/ Zentrum Gewerbe und Mischgebiet § 19 Industrie, Gewerbe/ Wohnen hoher Dichte Eignungszone § 7 Freizeit, Sport, Erholung Bahnfläche mit Nachfolgenutzung Zentrengliederung § 6 Örtlicher Siedlungsschwerpunkt Überlagerungen Eignungszone / andere Funktionen §22 Grünverbindungen Auszug aus dem 4.0 Entwicklungskonzept der Stadt Graz, maßstabslos Deckplan 4 - Verkehrslärmkataster: Straßenverkehrslärm: Waagner-Biro-Straße 60 – 65 dB (Nacht), Peter-Tunner-Gasse 70 – 75 dB (Nacht) EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 40 B 03.2 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz Soll-Darstellung der 22. Änderung des 3.00 Flächenwidmungsplan der Stadt Graz, maßstabslos Ostseite (rechtswirksam seit 5.2.2015): Die Teilbereiche A (Teilweise) C, D und F sind im 3.21 Flächenwidmungsplan nunmehr als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 2,0 ausgewiesen. Zwischen dem Baufeld Mitte (Teilbereich D) und dem Baufeld Nord (Teilbereich A) ist eine „Öffentliche Parkanlage“ (Teilbereich B) ausgewiesen. Westseite (rechtswirksam, seit 01.07.2015): Die Teilbereiche A und B sind im 3.22 Flächenwidmungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 1,4 ausgewiesen. Der Teilbereich C ist im 3.22 Flächenwidmungsplan als „Allgemeines Wohngebiet- Aufschließungsgebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 1,4 ausgewiesen. Der Teilbereich D ist als „Öffentliche Parkanlage“ ausgewiesen und Teilbereich E als „Industrie- und Gewerbegebiet“ mit zeitlicher Nachfolgenutzung „Öffentliche Parkanlage“. B 03.3 Rahmenplan Waagner-Biro Graz Die Grundstücke unmittelbar an der Waagner-Biro-Straße, im Abschnitt Dreierschützengasse bis PeterTunner-Gasse wurden während der letzten ca. 150 Jahre vorwiegend industriell genutzt. Erst seit ca. 10 bis 15 Jahren ist die industrielle Nutzung stark rückläufig bzw. gar nicht mehr vorhanden. Um die dynamische Entwicklung des ca. 12,7ha großen Planungsareals zu forcieren bzw. die bisher entwickelten Projektgrundlagen zur Entwicklung des Quartiers um die Helmut List Halle zusammenzuführen, wurde auf Initiative der Stadtbaudirektion ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 41 Dieser weist folgende Hauptaufgaben auf: 1. Es sollen die öffentlichen Interessen, insbesondere bei der Gestaltung und Dimensionierung des öffentlichen Raums, der adäquaten Nutzungsverteilung und der Situierung von öffentlichen Einrichtungen, langfristig sichergestellt werden. 2. Es sollen die GrundeigentümerInnen und ProjektentwicklerInnen auf Basis verbindlicher Rahmenbedingungen Projekte entwickeln, planen und realisieren können. Des Weiteren dient dieser städtebauliche Rahmenplan als resilientes Rückgrat des Smart City-Quartiers für alle wesentlichen städtebaulichen Entwicklungsschritte zu einem zukunftsfähigen, urbanen und energieoptimierten neuen Stadtteil. Zusammenfassend werden folgende generelle Zielvorgaben angeführt: • Umwandlung und Neunutzung der bestehenden Industriebrache in ein vielfältiges, lebenswertes Stadtquartier • Realisierung eines vorbildlichen, energieeffizienten, ressourcenschonenden und emissionsarmen Quartiers • Schaffung einer kompakten Siedlungsstruktur mit hoher Architektur- und Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung des heterogenen Umfeldes (Immissionen durch Eisenbahnlinie und stark frequentierte Straßen, etc.) • Umsetzung eines qualitätsvollen öffentlichen Raums (Plätze, Straßenraum, Grünraum) mit hoher BürgerInnenidentifikation • eine optimale Grünraumversorgung mit attraktiven Fuß- und Radwegeverbindungen sowie Berücksichtigung des „Grünen Netz Graz“ • leistungsfähige ÖV- Anbindungen • Flächenvorsorge für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs (Bus- oder Straßenbahnwendeschleife) • offensive Verkehrspolitik für einen ökologischen Modal Split B 03.4 Bebauungsplan 04.19.0 (Rechtswirksamkeit Dezember 2015) Der Bebauungsplan legt in erster Linie Bebauungsweisen, das Maß der baulichen Nutzung, die Baugrenzlinien, die Erschließung, die Gestaltungsgrundsätze (Dachformen, Fassade, Begrünung, Werbeanlagen) sowie Lärmschutzmaßnahmen fest. Durch Bepflanzungs- und Erhaltungsgebote wird eine rasche Einfügung der zukünftigen Bebauung in den bestehenden Charakter des Gebiets vor allem in Hinblick auf die angrenzenden Wohngebiete erzielt. Der Bebauungsplan 4.19.0 weist für den Bereich zwischen der Bahntrasse und der Waagner-Biro-Straße 6 Bauplätze, die wiederum in insgesamt 19 Teilbereiche unterteilt sind, aus. Für jeden Teilbereich sind verschiedene Festlegungen bezüglich der max. Bebauungsdichte und fristseitige Gebäudehöhen definiert. Entlang der Bahntrasse ist eine max. 18,0m bis 36,5m hohe, geschlossene Bebauung möglich. Für alle Bauplätze gilt, dass 20% der maximal ausnutzbaren Bebauungsdichte ausschließlich für Hochgaragen, Fahrradabstellräume, Kellerersatzräume, Abstell- und Lagerflächen, Technikräume und dergleichen in Anspruch genommen werden. Für max. 60% der verbleibenden Bruttogeschossfläche ist EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 42 die Nutzung Wohnen zulässig, wobei eine Wohnnutzung in der Erdgeschosszone nicht möglich ist. Innenhoflagen sind von dieser Vorgabe jedoch ausgenommen. Handelsbetriebe sind ausschließlich im Bereich der Erdgeschossflächen zulässig. Die Geschosshöhe der Erdgeschosszonen mit dem Ausschluss der Wohnnutzung hat mind. 4,5m zu betragen. Der 04.19.0 Bebauungsplan „Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse“ befindet sich im Beilagenteil zur Auslobung (C 01.3.02 Bebauungsplan 04.19.0). B 03.5 Bebauungsplan 04.23.0 (voraussichtliche Rechtswirksamkeit Mai/ Juni 2016) Der Bebauungsplanentwurf sieht eine straßengeleitende Bebauung über die gesamte Breite des Gültigkeitsbereiches mit einer maximalen Gebäudehöhe von 25,0m im Norden und 22,0m im Süden vor. Im dahinterliegenden Bereich sind weitere 3 Bauplätze definiert. Die Grundstückszufahrt erfolgt über die Waagner-Biro-Straße im Süden des Betrachtungsgebietes. Eine Wohnnutzung in der Erdgeschosszone entlang der Waagner-Biro-Straße ist ausgeschlossen, Handelsnutzungen sind nur im Bereich des Gebäudes entlang der Waagner-Biro-Straße zulässig. Die Geschosshöhe der Erdgeschosszonen ist mit 4,0m festgelegt, davon ausgenommen sind Bereiche, die für Wohnen genutzt werden. Im Bebauungsplanverfahren wird die, im Flächenwidmungsplan festgelegte Bebauungsdichte, auf max. 2,3 erhöht. Der 04.23.0 Bebauungsplanentwurf „Waagner-Biro-Straße – Waldertgasse“ befindet sich im Beilagenteil zur Auslobung (C 01.3.03 Bebauungsplanentwurf 04.23.0). B 03.6 Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung Smart City Am 09.07.2015 wurde im Grazer Gemeinderat die Planungsphase des Projekts Straßenbahnbindung Smart City Project Graz Mitte – Waagner-Biro-Straße im Zeitraum von 2015 – 2017 beschlossen. Nach umfangreichen Untersuchungen fiel die Entscheidung für die Verlängerung der aus St. Peter kommenden Straßenbahnlinie 6. Ausgangssituation Zur Entscheidung über die erforderliche ÖV-Erschließung wurde eine verkehrliche und wirtschaftliche Gegenüberstellung (Beurteilung) zwischen einer Erschließung mittels Straßenbahn oder Bus unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Erschließungswirkung, Investitions- und Folgekosten, Nachhaltigkeit, etc. durchgeführt. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 43 Streckenverlauf und Ausbaumaßnahmen – Straßenbahn Der Streckenverlauf erfolgt von der Eggenberger Straße bzw. Asperngasse kommend in die Waagner-Biro-Straße Richtung Norden bis zum Smart City Gebiet südlich der Peter-Tunner-Gasse. Die Haltestellen befinden sich in der Asperngasse (nördlich bzw. südlich der Daungasse) und in der Waagner-Biro-Straße nördlich der Starhemberggasse, südlich der Dreierschützengasse, rund 100m nördlich der Helmut List Halle. Die Endhaltestelle befindet sich parallel zur Peter-Tunner-Gasse im Smart City Gebiet. Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Straßenraumes und des unmittelbaren Umfeldes werden im Zuge der Projekte Ideenwettbewerb „Öffentlicher Raum – Smart City Waagner-Biro“ und „04.19.0 Bebauungsplan“ Smart City Waagner-Biro festgelegt und bilden die Basis für die Realisierung. Quelle: Bericht an den Gemeinderat vom 19.06.2015 Bearbeiter Klaus Masetti; Trassenverlauf und Haltestellen Straßenbahnlinie Smart City EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Aus derzeitiger Sicht ist eine zeitliche Umsetzung des Projekts wie folgt möglich: 06/2015: GR-Beschluss Finanzierung Planung 07/2015–12/2015: EU-weite Ausschreibung Planung 05/2016–05/2017: Eisenbahn- und straßenrechtliche Einreichplanung bzw. § 31aErklärung, 06/2017–12/2017: Eisenbahn-, und straßenrechtliche Bescheide, Grundeinlösen 06/2017: GR-Beschluss Finanzierung Bau 07/2017–12/2017: EU-weites Vergabeverfahren Bau 03/2018: Baustart 12/2019: Fertigstellung / Inbetriebnahme Seite | 44 B 03.7 Weitere Rahmenbedingungen Erschließung/ Verkehr Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Waagner-Biro-Straße. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist innerhalb eines 300m Radius gegeben. • Buslinie 85, Haltestelle Dreierschützengasse/List Halle, ca. 10 Minuten-Takt, inkl. Abend- und Wochenendverkehr • Buslinie 62, Haltestelle Resselgasse, ca. 15-Minuten Takt, exkl. Abend- und Wochenendverkehr Die Straßenbahnlinien 3 und 6 haben in ca. 800m Entfernung in der Laudongasse ihre Endhaltestellen. Über die Nahverkehrsdrehscheibe Grazer Hauptbahnhof in ca. 800m Entfernung sind überregionale Verbindungen vorhanden. Siehe auch Analyselayer erstellt von der TU Graz, Konzept öffentlicher Verkehr, maßstabslos (siehe Beilage C 01.1.10 Analyselayer Smart City Graz). Grünraum/ Freiraum Im Rahmenplan Waagner–Biro Graz wurde eine Grün- und Freiraumstrategie formuliert, die einen qualitätsvoll gestalteten, öffentlichen Freiraum für die jetzigen und künftigen BewohnerInnen des Stadtteils gewährleisten soll. Folgende, wesentliche Freiraumqualitäten (Standards) werden für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Baufelder festgelegt: Die spezifischen Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner sollen bei der Planung berücksichtigt werden. Ziel ist es, einen differenzierten, bespielbaren und dennoch individuellen Freiraum zur Verfügung zu stellen, der auf natürliche Art unterschiedliche Bereiche zulässt und gleichzeitig räumliche Nähe ermöglicht. Einer Smart City entsprechend, tragen, neben dem Angebot an verschiedenen Freiräumen (Freiraumtypen) für unterschiedliche Bedarfe, insbesondere die Freiraumorganisation, die Erreichbarkeit sowie die Vernetzung der Freiräume zu einem lebendigen Stadtquartier bei. Daraus abgeleitet sind zu den einzelnen Quartieren freiraumplanerische Organisations- und Gestaltungsaspekte mit zu überlegen: • sinnvolle Konfiguration der Freiräume (punktuelle Verdichtung, Vernetzung) • geeignete Lage und der jeweiligen Nutzung entsprechende Größe Der Freiraum am Areal wird durch zwei große öffentliche Bereiche wesentlich geprägt: • Quartierspark: ca. 11.000m² groß, 250m lang, westlich und östlich der Waagner-Biro-Straße • Öffentlicher Platz: ca. 30m breiter Platz in Nord-Süd-Richtung entlang der Waagner-Biro-Straße mit urbaner, gründominierter Gestaltung und Flaniermeile Grundsätzlich ist im Bezirk Lend West ein starkes Defizit an Freiräumen für Jugendliche (Sportplätze und Kombianlagen). Die Nachfrage an Freiräumen für Kleinkinder, Kinder (den Wohnanlagen zugeordnete Spielbereiche) und Erwachsene (Sportplätze und Kombinationsanlagen) ist mittel und jene für SeniorInnen (Aufenthaltsbereiche) gering (vgl. Freiflächenbewertung zum STEK 4.0). EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 45 B 04 Allgemeine Vorgaben für einen smarten öffentlichen Raum B 04.1 Nachhaltigkeit / Kosten-Nutzen-Effizienz Die ökologische Nachhaltigkeit in der Herstellung, die Robustheit in der Benutzung, sowie die Alterungsfähigkeit der gewählten Materialien für Oberflächengestaltung, Möblierung und Beleuchtung werden in der Umsetzung eine bedeutende Rolle spielen. Ein weiterer Aspekt der Nachhaltigkeit ist der solid geplante Grünraum, z.B. die Beschattung der Oberflächen gegen das Aufheizen im Sommer. Bei allen Ausführungen zu bedenken ist die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf Anschaffungs-, Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Entsorgungskosten, sowie die Lebensdauer. B 04.2 Oberflächengestaltung / Materialwahl Für die allgemeinen Verkehrsflächen gilt die Forderung nach Wirtschaftlichkeit und Wartungsfreundlichkeit, wobei selbstverständlich eine Akzentuierung einzelner Bereiche durch höherwertige Materialien möglich sein soll. Aus der Perspektive der Barrierefreiheit wichtig ist die stufenlose Zugänglichkeit aller Bewegungsflächen, gut berollbare hindernisfreie Wege (keine Rasengittersteine, kein loser Kiesweg, kein Kopfsteinpflaster, etc.). Bei der Materialwahl für die Straßenbahntrasse ist zu berücksichtigen, dass diese auch mit Bussen befahren werden soll. Unbefestigte Oberflächen oder Rasensteine sind daher nicht geeignet. Von Seiten der Holding-Graz – Linien (HGL) wird eine Oberfläche in Asphalt oder Beton bevorzugt. Die gesamte Fläche soll für Schwerlastverkehr (40t + 20%) ausgelegt werden (Zufahrt zu Veranstaltungen, Baustellen, etc.). Weitere Informationen zu übliche Aufbauten von Straßentypen befinden sich in der Beilage C 01.4.04 Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz. B 04.3 Beleuchtungskonzept Entlang der Waagner-Biro-Straße und der sich östlich im Gebiet befindlichen Erschließungsstraße soll für das Beleuchtungssystem eine Gemeinschaftsanlage mit den geplanten Oberleitungsmasten hergestellt werden. Die Straßenbeleuchtung soll den Einsatz von effizienten und wirtschaftlichen Anlagenteilen widerspiegeln. Wichtig für die allgemeine Wahrnehmung im öffentlichen Raum ist der gestalterische Einsatz von Lichtkörpern mit einerseits optisch zurückhaltender Tagwirkung und andererseits eine blendfreie gute Ausleuchtung in der Nacht. Es wird empfohlen LichtplanerInnen beizuziehen. Auf eine realistische Umsetzbarkeit des Lichtkonzeptes wird in der Wettbewerbsvorprüfung geachtet. Auf den Einsatz von Leuchten im Boden soll mit Hinweis auf die Blendwirkung für NutzerInnen und für die BewohnerInnen der entstehenden angrenzenden Häuser verzichtet werden. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 46 Vor dem Hintergrund zunehmender Lichtverschmutzung sollte Überbeleuchtung vermieden werden. Als Anregung kann statt durchgehender starker Ausleuchtung die Akzentuierung einzelner Bereiche vorgeschlagen werden. B 04.4 Akustische Raumgestaltung Über die Einhaltung der einschlägigen Normen und Richtlinien hinaus, soll die Umgebung für die BewohnerInnen akustisch angenehm gestaltet werden. Ziel ist in Zusammenarbeit mit der Architektur die Erarbeitung eines innovativen Maßnahmenkataloges für eine hohe akustische Qualität in den öffentlichen Räumen. In umfangreichen Vorstudien wurde die Lärmbelastung auf dem Bebauungsgebiet des „Smart-CityProjects“ in Graz untersucht und zahlreiche Maßnahmen für den Lärmschutz der AnwohnerInnen geplant. Lärmschutzmaßnahmen führen jedoch nicht automatisch zu einer Verbesserung der akustischen Qualität, selbst dann nicht, wenn nachweislich die Grenzwerte aus Normen und Richtlinien eingehalten werden. Zum Beispiel kann eine Lärmschutzwand zwar die Schallimmissionen deutlich reduzieren, das Lärmempfinden der betroffenen Personen aber verschlechtern, weil durch die Wand eine Bedrohung durch den Lärm überhaupt erst „sichtbar“ geworden ist. Ziel einer weitergreifenden Planung ist die Schaffung von Orten, die nicht vom Verkehrslärm oder anderen störenden Lärmquellen besetzt sind. Mit einer Vielzahl von kleinen Maßnahmen, wäre es denkbar Orte zu schaffen, die ein akustisches „Gleichgewicht“ zwischen den Bedürfnissen nach Mobilität und Ruhe ermöglichen. B 04.5 Beschattung Der „Urban Heat Island Effect“ (lokale Stadterwärmung) ist ein zunehmendes Problem. Mit Beschattung des Bodens (z.B. durch ausreichende, dementsprechende Baumpflanzungen) und entsprechender Oberflächengestaltung soll der lokalen Erhitzung entgegengewirkt werden. B 04.6 Klima Laut der Klimaanalyse der Stadt Graz, 2011 kommt es im planungsgegenständlichen Gebiet tagsüber zu starken Erwärmungen der versiegelten Flächen. Zudem entstehen in diesem Bereich Emissionen, die auch den Kunden/Zuliefer- und Angestelltenverkehr zugeschrieben werden müssen. Um diesen negativen Entwicklungen entgegen zu wirken, wird die Begrünung von Parkplätzen empfohlen. B 04.7 Bepflanzung Dem Element Grün ist in der Planung ein hoher Stellenwert beizumessen. Es sollen alle Potenziale in der Gestaltung ausgeschöpft werden. Generell sind standortangepasste, robuste Pflanzenarten zu wählen, die eine flächige Überschirmung sicherstellen (großkronige Laubbäume). Die Bestandsbäume in der Waagner-Biro-Straße und den einmündenden Straßen sind zu EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 47 erhalten und bestmöglich in die Gestaltung zu integrieren, deren Muster aufzunehmen und weiter zu führen. Die Waagner-Biro-Straße ist im Sinne des „Grünen Netzes“ zu gestalten – aus der Sicht der Grünraumplanung hat sie eine übergeordnete Bedeutung. • Plätze und Flaniermeilen sollen mit Bäumen durchgrünt und räumlich eingefasst werden. • Die restlichen Straßenbereiche (alle Straßenbereiche in den Quartieren Umkehrschleife etc.) sind ansprechend zu bepflanzen. • Die Parkplatzbereiche nördlich und südlich der Helmut List Halle sollen ebenfalls mit Bäumen ausgestattet werden. • Park (west u. ostseitig) und beide Parkanlagen südlich des Areals an der Waagner-Biro-Straße. • Anbindung/Übergangsbereiche zu den Quartierparks (Grünbereiche in den „Hof-Zonen, laut Wettbewerbsergebnis von Nussmüller–Architekten _ C 01.2.01 Siegerprojekt WB SCG, WaagnerBiro, Baufelder Mitte, Park und Nord). Bei der Planung von Baumstandorten im Straßenraum sind folgende Standards zu berücksichtigen: • Ein Mindestabstand von 4,5 m zum aufgehenden Mauerwerk sollte generell nicht unterschritten werden. In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung denkbar. Um diesen Abstand einzuhalten ist bei schmäleren Baumstreifen auch eine exzentrische Pflanzung möglich. Jedoch soll der Abstand zur Einfassung nicht weniger als 1,0 m betragen. • Zu den Oberleitungen der Straßenbahn ist jedenfalls ein Mindestabstand von 4,5m einzuhalten. • Ein Mindestabstand zu unterirdischen Leitungen von 2,5m ist ebenfalls vorgegeben. Sollte dieser nicht eingehalten werden können, sind die Leitungen durch bauliche Maßnahmen z.B. Überschubrohr, Wurzelschutzfolie, Spundwand etc. zu schützen. • Eine Baumscheibengröße sollte den Standard von 3m x 3m x 1,5m Tiefe aufweisen, es können auch Sondermaße z.B. 2,5m x 3,5m x 1,5m, o.ä. zum Einsatz kommen. Jedenfalls muss ausreichend Wurzelraum mitgedacht werden und dieser grundsätzlich einbauten- und leitungsfrei sein. • Der Standraum der Bäume ist in den befestigten Bereichen durch Bewässerungs- bzw. Belüftungseinrichtungen oder durch eine ungebundene, wasserdurchlässige Ausführung zu sichern. • Baumscheiben sind durch entsprechende Maßnahmen vor dem Befahren zu schützen (z.B. Gitterroste, Baumschutzgitter) oder erhöht auszuführen. Mindesteinfassungshöhe: 3cm. • Die Mindestbreiten für durchgehende Baumstreifen betragen: 2,0m (Baum grenzt an Parkplatz) 2,5m (Fahrbahn grenzt unmittelbar an Baumstreifen) 3,0m (mittige Lage zwischen den Fahrbahnen) Bei Neuerrichtungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen von PKW-Parkplätzen ist pro 5 Stellplätzen 1 großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Diese Anzahl gilt als Mindestvorgabe. Umfangreichere Baumpflanzungen werden ausdrücklich begrüßt. Im Syntheseplan ist ein Layer mit den bereits angedachten straßenwirksamen Baumpflanzungen angefügt. Dieser soll als Hilfestellung für die Planung in den Bereichen mit geringerem gestalterischem Spielraum dienen und eine Richtung vorgeben. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 48 B 04.8 Wasserelemente/Trinkbrunnen Ein markantes Wasserelement (Wasserspiel, Brunnen o.ä.) ist als akustische Ausgrenzung des Verkehrslärms in die Gestaltung des Platzes zu integrieren. Trinkbrunnen sind in den verschiedenen Teilbereichen (Platz, Parks etc.) vorzusehen z. B. in Bereichen mit erhöhter Aufenthaltsqualität zu platzieren. B 04.9 Entwässerung Die Entwässerung der Straßenbahntrasse erfolgt über die Schienenentwässerung in das öffentliche Kanalnetz. Auf den anderen befestigten Flächen (u.a. auch die Flächen der Verbreitung der Waagner-BiroStraße in Richtung Osten und Westen) müssen die Regenwässer durch geeignete Maßnahmen zur Versickerung gebracht werden oder versickerungsfähige Beläge ausgewählt werden. Bevorzugt werden innovative Lösungen zur Oberflächenentwässerung, welche in die Gestaltung integriert werden sollen. Auch ansprechend gestaltete normgerechte „offene Rinnen“, wie Rigole, oder Wasserelemente sind denkbar. Oberflächenwässer von Straßen und Gehwegen sind auf Basis der gültigen Normen (Bodenfilter) aufzubereiten, bevor sie in den Boden versickert werden können. Der notwendige Platzbedarf ist bei der Planung zu berücksichtigen. Einzelne Baumscheiben sind für die Versickerung von Oberflächenwasser zu klein. B 04.10 Müllsammelstellen Bei jeder Haltestelle ist mindestens ein Abfallbehälter vorzusehen, weitere sind im Bereich von Grünanlagen und Plätzen/Flaniermeilen etc. in entsprechender Anzahl einzuplanen. Metall- und GlasContainer, sowie Bereiche für Grünschnitt, sind ebenfalls im öffentlichen Raum zu integrieren. B 04.11 Radverkehr • • • • Waagner-Biro-Straße Peter-Tunner-Gasse Erschließungsstraße Aufstiegsmöglichkeit mit zukünftiger Brücke über das Bahngelände Die im Zuge der Arbeiten für das Verkehrskonzept Smart City Graz Waagner-Biro erstellten Radwegführungen sind im Plan der Verkehrsflächen (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) als Vorschlag enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen. Für die Waagner-Biro-Straße sind in dieser Planung auf Grund diverser Rahmenbedingungen größtenteils Mehrzweckstreifen vorgesehen. Für die Erschließungsstraße im Bebauungsplan 04.19.0 ist kein eigener Radweg erforderlich. Für darüber hinaus zu planende Geh- und Radwege (z.B. durch den westlichen Park) sind die Vorgaben der Verkehrsplanungsrichtlinie der Stadt Graz (http://www.graz.at/cms/dokumente/10155063_2346678/2211df06/vprl_web_final_.pdf) wesentlich. (PDF als Beilage in den Ordner dazugeben und hier darauf verweisen – ohne Link!) Quelle: http://www.graz.at/mobilitaetsstrategie EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 49 B 04.12 Fahrradabstellplätze Zusätzlich zu den Fahrradanlagen bei den Multimodalen Knoten ist an ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten zu denken. Anzahl, Lage und Produkt sind frei wählbar (s. Mobilitätsstrategie der Stadt Graz). Fahrradständer: Grundsätzlich sind die im Stadtgebiet verwendeten „Grazer Bügel“, mit Achsabstand von 1,0m versetzt, gut geeignet. Wenn ein Produktvorschlag gemacht wird, sollte er derselben Höhe von einer Oberkante von 1,0m entsprechen, da sich diese Höhe bewährt hat. Möglich sind auch Hoch-/Tiefparker mit ein- oder zweiseitiger Aufstellung und einem Mindestachsabstand von 50cm, wenn sich diese aus gestalterischer Sicht vereinzelt räumlich gut integrieren lassen. B 04.13 Möblierung Über die Möblierung soll für den gesamten Platz und die anderen Teilbereiche im Smart City Areal eine Identität ablesbar werden. Benötigte Elemente sind Sitzmobiliar mit teilweise Rücken- und Armlehnen, Abfallbehälter, Fahrradabstellplätze etc. Multifunktionalität von Möblierung ist generell erwünscht. Das Ziel der Minimierung der Einschränkungen des Lichtraumes für den fußläufigen Verkehr (durch Aufbauten, Maste, Werbeeinrichtungen) ist mit jenen Anforderungen abzuwägen, die der Attraktivität des öffentlichen Raums entgegenkommen, also Bepflanzung, Beleuchtung, Gastgärten, Warenauslage, Werbung. Vor allem aus der Sicht der Barrierefreiheit sollen praktikable Wegführungen hergestellt werden. Sitzmobiliar Es sollen auch außerhalb der ÖV-Haltestellen ausreichend Sitzgelegenheiten angeboten werden. Rücksicht ist in diesem Zusammenhang vor allem auf die unterschiedlichen Altersgruppen (Kinder – ältere Menschen) und deren spezifische Bedürfnisse zu nehmen. Für ältere Menschen sind beispielsweise Armund Rückenlehnen erforderlich bzw. sollte die Sitzfläche nicht zu niedrig ausgeführt sein. Fallweise kann eine multifunktionale Benutzbarkeit des Sitzmobiliars sinnvoll sein. Spielgeräte / Freiraumnutzungs- und -funktionskonzept: Objekte und Materialien sollen die Kinder dazu anregen diese für deren eigenes Spiel individuell und kreativ zu nutzen. Nicht alle Spielgeräte müssen von vornherein als solche erkennbar sein. Einerseits helfen die klassischen Spielgeräte wie z.B. Schaukel und Rutsche den Kindern sich zu orientieren. Andererseits können diese aber auch schnell langweilig werden und unterfordern. Im Zusammenhang mit dem Ausarbeiten eines Freiraumnutzungs- und -funktionskonzept für das gesamte Planungsgebiet sollen Spielgeräte mitgedacht werden, die die klassischen, bekannten Geräte ergänzen und damit die Spielmöglichkeiten erweitern. Viele bestehende Objekte können von Kindern zum „Spielen nebenbei“ genutzt werden. Werbeeinrichtungen – Festlegungen aus den Bebauungsplänen: Siehe Kapitel B 04.18 Werbeeinrichtungen EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 50 B 04.14 Straßenbahnhaltestellen Die im Zuge der Arbeiten für das Verkehrskonzept Smart City Graz Waagner-Biro erstellten Haltestellenlagen und die Aufteilung der Räume in diesen Bereichen sind im Plan der Verkehrsflächen (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen. Die Stadt Graz zieht in Erwägung, alle Haltestellen und „Multimodale Knoten“ (MMK) in einem einheitlichen Gestaltungskonzept zusammenzuführen. Gestaltungsvorschläge hierzu sind erwünscht. (siehe auch unter Punkt B 04.15 Multimodaler Knoten). Quelle: http://www.holding-graz.at/holding-graz/unternehmen/news/preisverleihung-multimodalerknoten.html Die Stadt Graz verwendet derzeit generell die Wartehäuschen des Typs WALL (siehe unten). Für den Wettbewerb kann man auch alternative Produkte vorschlagen, die die Anforderung des StandardWartehäuschens jedoch erfüllen müssen. Im Planungsgebiet sind 4 Straßenbahnhaltestellen geplant. Geometrie und Ausstattung Haltestellenbereich: Länge: 40,0m Randleiste, Höhe: 11cm (siehe Beilage C 01.4.05 Regelplan Haltestelle HGL) • je 1 Wartehäuschen pro Haltestelle (diese kann bei der stadtauswärtsführenden Haltestelle nördlich des Science Towers / der Helmut List Halle entfallen) Länge: 470cm, Tiefe: 173cm, Höhe: 249cm • je 1 Haltestellenstele pro Haltestelle (siehe Beilage C 01.4.06 Typenblatt Haltestellenstelle 2002) Derzeit ist eine Adaptierung dieses Modells in Bezug auf die Infoscreens in Arbeit. Wartehäuschen Typ WALL1 Quelle: http://www.graz.at/cms/dokumente/10199296_4440201/f3792d35/vprl_web_final.pdf Quelle: siehe Verkehrsplanungsrichtlinie S. 94ff und S.111ff 1 http://www.graz.at/cms/dokumente/10199296_4440201/f3792d35/vprl_web_final.pdf EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 51 B 04.15 Multimodaler Knoten Zur Bündelung der geplanten Mobilitätsangebote (ÖV, Rad, Car Sharing, Ladestationen, …) wurde im Zuge der Arbeiten für das Smart City Project das Konzept der Multimodalen Knoten (MMK) für Graz entwickelt. Im gegenständlichen Planungsgebiet ist die Umsetzung eines MMK bei der Helmut List Halle und eines weiteren MMK bei der Haltestelle Peter-Tunner-Gasse vorgesehen. Der MMK bei der Helmut List Halle (MMK-HLH) wird den Haltestellenbereich südlich der Dreierschützengasse sowie einen kleinen Teilbereich der Parkplätze südlich der List-Halle umfassen (Siehe auch Umrandung im Syntheseplan). Die Pkw-Stellplätze (Car-sharing, Taxi, E-Laden, …) des Multimodalen Knotens Helmut List Halle sind auf dem Parkplatz südlich der Helmut List Halle anzuordnen und sollen nahe der Haltestelle und somit nahe an der Waagner-Biro-Straße situiert werden. Der MMK bei der Haltestelle Peter-Tunner-Gasse (MMK-PTG) ist im Bereich zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der Peter-Tunner-Gasse zu situieren, wobei für die erforderlichen PkwAbstellplätze Parkplätze in der Waagner-Biro-Straße herangezogen werden. Die Stadt Graz zieht in Erwägung, alle Haltestellen und „Multimodale Knoten“ (MMK) in einem einheitlichen Gestaltungskonzept zusammenzuführen. Gestaltungsvorschläge hierzu sind erwünscht. Ausstattung MMK Helmut List Halle: • 3 Car-sharing-Stellplätze • 2 Car-sharing-Stellplätze für E-Car-sharing • 5 Stellplätze für Taxis • 2 Stellplätze für E-Taxis • 1 Leihwagenabholplatz • 8 Stellplätze mit Ladestationen. • 30 Fahrradabstellplätze • 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten) • Infotafel, Schließfächer, etc. Ausstattung MMK Peter-Tunner-Gasse: • 2 Car-sharing-Stellplätze an der Westseite der Waagner-Biro-Straße • 2 Pkw-Stellplätze mit E-Ladestationen an der Westseite der Waagner-Biro-Straße • 15 Fahrradabstellplätze • 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten) • Infotafel, Schließfächer, etc. B 04.16 Leitungen Innovative Ansätze zur Gestaltung und Ausführung sind erwünscht und sollen vorgeschlagen werden. Ergänzende Detail-Informationen zu Oberleitungen: Da davon auszugehen ist, dass die Aufhängung der Fahrleitung durchgehend über Maste erfolgt, sollte auch die Ausgestaltung der Fahrleitung (Maste) Teil der Gestaltung sein. Die Abhängung der Fahrleitung sollte jedoch – wo dies baulich möglich ist – an Gebäuden erfolgen. Die Fahrleitung als solche wird als flache Hochkette ausgebildet. Die Fahrdrahthöhe beträgt in der Regel 5,5m. Straßenbahnmaste bzw. Kombimaste können aus Beton, Stahl (zylindrisch, konisch rund, verzinkt und beschichtet) oder aus GFK hergestellt werden. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 52 Sonderkonstruktionen für Maste werden von Holding - Graz – Linien (HGL) sowohl aus genehmigungsrechtlichen (Zertifizierung, behördliche Genehmigung) als auch betrieblichen Gründen (Austausch, Wartung) abgelehnt. Der Längsachsabstand von Masten als Gemeinschaftsanlage (HGL und Beleuchtung), die von den Grazer Linien und der Stadt Graz präferiert werden, kann mit 25m – 30m angenommen werden. Abspannungen (quer) an Gebäuden sind in einem Abstand von ca. 20m möglich, sofern die Fassaden die erforderlichen Zugkräfte aufnehmen können. Ergänzende Detail-Informationen zu Auslegern: Der horizontale Mindestabstand zwischen der Außenkante von Masten und der Gleisachse ist je nach Planungsparametern unterschiedlich, hier wird auf die GVB-Lichtraum-Bestimmungen verwiesen. (Beilage C 01.4.07 GVB-Lichtraum-Bestimmungen). Die Oberleitung kann auch mit der Beleuchtung und/oder Verkehrslichtsignalanlagen kombiniert werden (siehe Beilage C 01.4.09 Systemskizze Betonmast). Die Montage von Leuchten und Auslegern an Oberleitungsmasten funktioniert im Regelfall nur bei Anlagen mit kurzen (25–30m) Mastabständen. Neuere Hochkettenanlagen weisen oftmals Mastabstände von 50m und mehr auf, sie sind aber nicht für die Kombination mit der Straßen-Beleuchtung geeignet: Zum einen wird hier die Beleuchtung ungleichmäßig (Normen werden nicht erreicht) und durch die notwendigen höheren Lichtpunkte wird die Umgebung stärker aufgehellt. Deshalb wird beispielsweise ein zusätzlicher Lichtmast zwischen den Linienmasten gesetzt oder die Beleuchtung wird mittels Seilabspannungen hergestellt. Bei Abspannungen ergibt sich eine höhere Flexibilität, aber die stärkeren Zugkräfte führen auch zu noch größeren Materialstärken und Mastdurchmessern. In einer Beilage befindet sich ein Profil, welches die Hochkette im Verhältnis zur Beleuchtung zeigt. Bei der sogenannten „Niedrigen Hochkette“ liegt der obere Leiterquerschnitt auf freier Strecke wesentlich höher (Abstand 1,5–1,7m von der Fahrleitung). (siehe Beilage: 16-Profil_Hochkette_Bel-1_15-Schnitt 1) Quelle: lt. AIT - Austrian Institute of Technology: Smart Cities Project - Urban and Regional Energy Strategies http://www.ait.ac.at/departments/energy/smart-cities-and-regions/urban-regional-energystrategies Verkehrslichtsignalanagen/ Ampelanlagen: An folgenden Punkten des Planungsgebietes sind Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA bzw. Ampelanlagen) vorgesehen (siehe C 01.1.01 Syntheseplan): Waagner-Biro-Straße – Dreierschützengasse Waagner-Biro-Straße – Erschließungsstraße BP 04.19.0 Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse (Adaptierung der bestehenden Anlage) Die vorgeschlagene Aufteilung der Verkehrsflächen bei den Verkehrslichtsignalanlagen ist im beiliegenden Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten. Eine Zusammenfassung von Mast-Standorten mit Straßenbeleuchtung, sowie im Einzelfall auch Oberleitungen, ist unter Einhaltung der verkehrstechnischen Funktionalität und Rahmenbedingungen möglich. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 53 Schaltschränke für Ampelanlagen müssen derart kreuzungsnah situiert werden, dass eine direkte und ungehinderte Sicht auf das gesamte Kreuzungsplateau gegeben ist. Derzeit kommen in Graz standardisierte Schaltschränke aus ABS-Kunststoff, Farbe lichtgrau, mit in die Fronttür integriertem Bedien-Tableau zur Anwendung. Die Einhausung ist möglich, sofern Zugänglichkeit und Kreuzungssicht nicht eingeschränkt werden, sowie eine ausreichende Belüftung sichergestellt werden kann. Eine Beschichtung der Schaltschränke ist nur in Sonderfällen möglich – jedoch aufgrund von WärmeEntwicklung jedenfalls nur in hellen Farben. B 04.17 Kunst und Design Im Sinne der Multifunktionalität des öffentlichen Raumes soll auch Raum für Kunst geschaffen werden. Bei konkreten (Projekt-)Vorschlägen sind KünstlerInnen dem Planungsteam beizuziehen. Die Kooperation mit DesignerInnen ist erwünscht. – Im Stadtteil Smart City Graz Waagner-Biro soll ein Statement für nachhaltiges und zukunftsweisendes Urban Design gesetzt werden. Permanente Klang- und Lichtinstallationen sind auszuschließen. B 04.18 Werbeeinrichtungen In den Bebauungsplänen 04.19.0 und 04.23.0 sind in den jeweiligen Verordnungen bezgl. Werbeanlagen Festlegungen für das jeweilige Areal getroffen worden: Festlegungen aus dem Bebauungsplan 04.19.0 (Rechtswirksam): • Flächige Werbeeinrichtungen, Schilder, Leuchtkästen, fotorealistische Abbildungen und dergleichen über 0,50m² Fläche, ausgenommen im Bereich der ÖV-Haltestellen, sind unzulässig. Werbeeinrichtungen in Form von in der Fassade integrierte Schriftzüge (Einzelbuchstaben) sind zulässig. • Werbeanlagen sind ausschließlich im Bereich der Erdgeschossfassaden (maximale Oberkante 7,00m) zulässig. • Ausgenommen von den beiden oben angeführten Punkten sind Ankündigungen für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen. • Am Bauplatz 1, 3 und 6a-d ist je ein freistehender Werbeträger bis zu einer Höhe von maximal 6,00m zulässig und müssen mindestens einen Abstand von 2,0m von der öffentlichen Verkehrsfläche einhalten. Werbeanlagen und Ankündigungseinrichtungen sind direkt an der Fassade zu montieren und dürfen die Gebäudehöhe nicht überschreiten. Festlegungen aus dem Bebauungsplan 04.23.0 (Auflageentwurf): • Flächige Werbeeinrichtungen, Schilder, Leuchtkästen, fotorealistische Abbildungen und dergleichen über 0,50m² Fläche, ausgenommen im Bereich der ÖV-Haltestellen, sind unzulässig. Werbeeinrichtungen in Form von, in der Fassade integrierte Schriftzüge (Einzelbuchstaben) sind zulässig. • Werbeanlagen sind ausschließlich im Bereich der Erdgeschossfassaden (maximale Oberkante 5,00m) zulässig. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 54 • Abstrahlende Werbeeinrichtungen sind so zu situieren, dass keine unzumutbaren Einwirkungen auf die Wohnnutzung erfolgen. B 05 Nutzerspezifische Anforderungen B 05.1 Barrierefreiheit Im Sinne des „design for all“ muss das gesamte Wettbewerbsgebiet auch für Menschen mit Sehbehinderung (z.B.: Orientierungshilfen, Akustikampeln, etc.) und Mobilitätsbehinderung (z.B.: gut berollbare, stufenlose Oberflächen) benutzbar sein. Es sind die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes und aller Verkehrsanlagen zu berücksichtigen. Auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen ist zu achten, vor allem bei den Sitzgelegenheiten (Sitzhöhen, Rücken- und Armlehnen). B 05.2 Gender-Aspekte Im Zuge der Gestaltung des öffentlichen Raums soll nachweislich auf Genderaspekte besondere Rücksicht genommen werden. Die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Planungs- und Bauvorhaben, inklusive des öffentlichen Raums, ist ein Handlungsfeld unter dem Punkt „Sicherheit und Gewalt“ aus dem Gleichstellungsaktionsplan des „Haus Graz“. Folgende Aspekte müssen hier berücksichtigt werden: • Gute Beleuchtung – für ein verbessertes Sicherheitsgefühl, z.B. Beleuchtung an Bushaltestellen, Plätzen oder Parks • Übersichtlichkeit – Vermeidung von schlecht belichteten, unübersichtlichen Räumen (z.B. uneinsehbare Winkel, unterirdische Passagen) • Breite Gehsteige und Barrierefreiheit für RollstuhlfahrerInnen, aber auch für Personen mit Kinderwägen • Kreuzungen: Gut sichtbare Übergänge, Ampelregelungen mit langen Grünphasen für FußgängerInnen • Eine Verbesserung der Ein- und Ausstiegssituation im Haltestellenbereich (auch für Personen, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind). Besonders Kinder und Jugendliche, ältere Personen und mehrheitlich Frauen nutzen den öffentlichen Verkehr, daher ist hier auf deren spezifische Bedürfnisse im Haltestellenbereich Rücksicht zu nehmen. In der Vorprüfung werden die Projekte und die Erläuterungstexte von Fachleuten daraufhin untersucht werden. B 05.3 Kindergerechtheit Die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern ist ein wichtiges Anliegen, welches im öffentlichen Raum berücksichtigt werden soll. Folgende Punkte sind für die Schaffung kindergerechter Straßenräume zu beachten: EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 55 • Bespielbare FußgängerInnenbereiche: Kleine Plätze als informelle Aufenthaltsmöglichkeit für Kinder und Familien schaffen • Nutzbarkeit der Freiflächen für Inline-Skates, Scooter, Sidewalker für Kinder ebenso Skate-, Kickund Snakeboards • Ein lückenloses Netz ausreichend breiter Gehwege ohne Behinderungen, Barrieren und Umwege • Bequeme Gehsteige schaffen (Breite mind. 2,5m, optimal 3,5m) • Ausreichende Schattenzonen in Straßen und auf Plätzen • Kindgerechte Kennzeichnung und Beschilderung des Wegenetzes • Wegenetz sollte mit Rad- und trendigen Fortbewegungsmitteln wie Scootern und Inlineskatern befahrbar sein • Längere Intervalle bei Ampelschaltungen • Kinderfreundliche Haltestellen sollten folgende Bedingungen erfüllen: Keine unnötigen Überquerungen von Straßen und Kreuzungen (z.B. Anlegung der Haltestellen für beide Richtungen auf der Straßenseite der Schule) Für jedes Kind muss ausreichender Warteplatz vorhanden sein, der gut überdacht und beleuchtet ist und zudem genügend Sitzflächen hat. Zu enge Haltestellen drängen die Kinder auf Radwege oder gar auf die Straße. Außerdem müssen Kinder einen Sicherheitsabstand zur Bordsteinkante einhalten können. Wichtig sind auch für Kinder leicht lesbare, in kindergerechter Höhe, angebrachte Fahr- und Stadtpläne mit übersichtlicher Grafik. B 06 Stellungnahme Stakeholder B 06.1 Forschungsgruppe TU Graz _ Institut für Städtebau Eine Forschungsgruppe der TU Graz, Institut für Städtebau, hat in den letzten Jahren einen Kriterienkatalog für einen „smarten öffentlichen Raum“ erstellt. Der vorliegende Wettbewerb behandelt den öffentlichen Raum in einem „smarten“ Stadtteil, weshalb den sogenannten „weichen Faktoren“ eines qualitativen städtischen Raums besondere Beachtung geschenkt wird. Ein nachhaltiger Stadtteil erschöpft sich nicht in energetischer Nachhaltigkeit, nachhaltiger Mobilität, und nachhaltigen Gebäuden, sondern basiert direkt und indirekt auf nachhaltigen Nachbarschaften, manifestiert in einem öffentlichen Raum mit hohen Aufenthaltsqualitäten für alle NutzerInnen. Der öffentliche Raum ist langlebiger und stabiler als Gebäude, die wiederum langlebiger sind als urbane Technologien, die in kürzeren Abständen auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden. Im Planungsprozess muss daher ein qualitativer öffentlicher Raum als stabiles Gefäß eines smarten Stadtteils an erster Stelle stehen. Gefordert ist ein ganzheitliches Konzept, das von den Menschen, ihren spezifischen Bedürfnissen und ihren Aktivitäten ausgeht, einen intensiven Dialog mit der bestehenden und geplanten Bebauung eingeht und über den unmittelbaren Planungsbereich hinaus denkt. Ziel ist die Schaffung von Räumen für Menschen. Ein Raum wird vor allem dann als attraktiv wahrgenommen, wenn er belebt ist. Für die gewünschte Urbanität sind jedoch meist zu wenige Menschen auf der Straße. Daher ist die Versammlung und Zerstreuung von NutzernInnen ein wichtiger Faktor, um Teilräume mit hoher sozialer Dichte zu schaffen. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 56 Der öffentliche Raum besteht nicht nur aus der Gestaltung unterschiedlicher Freiräume, sondern basiert auf einem engen Wechselspiel zwischen Gebäuden, Raum und Aktivitäten. Die Planung muss daher im Dialog mit der (ebenfalls im Planungsstadium befindlichen) Bebauung, insbesondere mit Ein- und Durchgängen und der Erdgeschoßzone passieren. Im Dokument 6-TUG - Smart Urban Space v2 (siehe Beilage C 01.4.03 TUG – STUG – Smart Urban Space – Institut für Städtebau, TUGraz) werden folgende Punkte, die maßgeblich auf der theoretischen und praktischen Arbeit des Kopenhagener Stadtplaners Jan Gehl basieren, herausgegriffen: • • • • • • • • • • • • • • Verbindung statt Trennung: Vernetzung mit benachbarten Baufeldern, Durchwegungen derselben für FußgängerInnen/Fahrradwege (Grünverbindungen) Maßstab und Detaillierung am menschlichen Maßstab und FußgängerInnengeschwindigkeit (5 km/h) Allgemeiner wünschenswerter Grundsatz: Räumliche Umsetzung einer „inversen Mobilitätshierarchie“ - FußgängerInnen vor Fahrrad vor ÖPNV vor Zulieferung vor MIV - in Fläche, Geschwindigkeit, Vorrang Soziale und funktionale Durchmischung: Vielfältige Nutzbarkeit/Nutzungsüberlagerungen/Mehrfachnutzungen Sonneneinstrahlung und Beschattung in Sommer und Winter Bereiche und Ermöglichung temporärer Nutzungen Nicht homogen, nicht uniform, nicht undifferenziert Öffentlicher und öffentlich zugänglicher Raum: Sichtachsen und -bezüge, Bewegungsachsen berücksichtigen Identitäten und Charakter schaffen z.B.: Ortsspezifikation durch Besonderes in Möblierung und Beleuchtung Ausformulierung von Rand- und Übergangsbereichen Räumlicher Dialog mit bestehender und projektierter Bebauung Stadtinventar: Vielfalt und Wiedererkennbarkeit (kohärentes Erscheinungsbild) Angemessene Stadtmöblierung (Umfang und Positionierung), zum Ausruhen alle 100 m Möglichkeit zum Rasten Abfall- / Entsorgungskonzept (Abstimmung mit Vorgaben der Holding Graz, Konzept zur Problemstoffsammlung) (…) „Ein smarter Stadtteil ist ein Stadtteil der kurzen Wege und damit ein Raum, der sich unmittelbar am Menschen als FußgängerInnen und RadfahrerInnen orientiert: in Maßstäblichkeit (Kubaturen, Dimensionen, Texturen) und Geschwindigkeit.“ Ziel ist die Schaffung eines Netzwerks attraktiver öffentlicher Räume und Raumsequenzen mit unterschiedlichen räumlichen und funktionalen Qualitäten. Dieses auf fußläufige und radfahrende Erschließung ausgelegte Netz stellt die Grundlage des „Stadtteils der kurzen Wege" dar. (siehe Beilage C 01.4.03 TUG – STUG – Smart Urban Space – Institut für Städtebau, TUGraz). Zusammenfassung - Smartness: „smarte“ Kriterien im Sinne einer Nachhaltigkeit auf allen drei Ebenen – sozial, ökologisch und ökonomisch: • Soziale und funktionale Durchmischung • Soziale Infrastruktur EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 57 • • • • • • • • Partizipation Identität Öffentlicher / öffentlich zugänglicher Raum Mobilität Grüne und blaue Infrastruktur Ökologie Energie Technische Infrastruktur Quelle: TU Graz – Städtebau: Forschungsgruppe Team Ernst Rainer B 06.2 StadtLABOR Graz - BürgerInnenbeteiligung Ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Smart City Projects ist die Beteiligung der BürgerInnen, der Vereine und der Unternehmen am Planungsprozess. Das Stadtteilmanagement „VorOrt“ wird betreut durch das StadtLABOR Graz und entwickelt kontinuierlich Formate der Aktivierung und Beteiligung der Menschen im Stadtteil. Neu gewonnene, öffentlich zugängliche Freiräume und Plätze verändern den Stadtteil, die NachbarInnenschaften und damit den Alltag der Menschen. Die zukünftige Entwicklung birgt Chancen aber auch Risiken und das Stadtteilmanagement „VorOrt“ bietet als Informations-, Anlauf- und Koordinierungsstelle Raum und Zeit für Gespräche und gemeinsame Projekte mit den Beteiligten. Seit September 2013 gab es zahlreiche BürgerInnenveranstaltungen und das Stadtteilmanagement hat bereits verschiedenste Partizipationsformate durchführen können. Wichtig ist hier, dass alle Altersgruppen und unterschiedlichste NutzerInnen gewonnen wurden und nach wie vor werden und so eine umfangreiche Sammlung an Anregungen zusammengetragen werden kann. Auszug aus den Anregungen, Schwerpunkt ÖFFENTLICHER RAUM • Gemeinschaftliche Nutzung von Flächen ohne Reglementierung durch Schilder (kein „Schilderwald“ mehr notwendig) – nur Gebotsschilder (keine Verbotsschilder) • Trotzdem: explizite Nutzungen für verschiedene Altersgruppen, Mehrfachnutzungen sind Notlösungen • Hundewiese: Auslauffläche und Sackerlspender / von Nutzungen wie einem Kinderspielplatz räumlich trennen • Konsumfreie Zonen • Spielplätze und Sportflächen Wunsch nach a.) Kinderspielplätzen (inkl. Entdeckungs- und Rückzugsräume (Höhlen und Verstecke / Kletterbäume und Baumhäuser), sowie integrierter Treffpunkt für Jung und Alt (Beschattungen, Sitzgelegenheiten und Trinkbrunnen, WC, Kleinkinderbad) b.) Freiflächen für Schulkinder und Jugendliche (Bedarf an Flächen für Ballsportarten in lärmgeschützten und gleichzeitig wohnungsnahen Siedlungszonen, sowie an Möglichkeitsräumen im Draußen. Bsp.: Sitzgelegenheiten, Wand zur Gestaltung, Frischluftgaragen, vordefinierte Spielwiese (2000m²), Youth-Fun Court (Multifunktionale Sport- und Freizeitfläche) auf den Dächern, Skater- und Fahrradpark, Flying Fox, Jugendtreff plus expliziter Bereich für Mädchen) c.) Sportflächen EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 58 (1) Anregung einer Doppelnutzung: Sportflächen der Schule und öffentlich zugängliche Sportplätze (Lage der Sportplätze mit Rücksicht auf AnrainerInnen zu wählen (Lärmbelästigung) (2) Öffentlich zugängliche Sportflächen auf den Dächern (Fun Court / Multifunktionale Sportund Freizeiteinrichtungen) d.) Spiel-/ Parcoursgeräte für verschiedene Altersgruppen (nicht nur Kleinkindschaukel etc.) e.) Aneignungsräume (stark definierte Kleinkinderbereich verdrängen Jugendliche) / Flächen ohne Nutzungszuweisungen • Nutzungsideen: a.) Schanigärten b.) Marktbetrieb (z.B.: Biobauernmarkt) c.) Laufstrecken (im Schatten) d.) Verweilzonen (im Schatten) / Treffpunkt für Jung und Alt (mit Bocciabahn) e.) Flächen für Nutzgärten / Gemeinschaftsgärten (Hochbeete) f.) Freiluft - Konzerte /- Theater / -Kino g.) Streichelzoo h.) Gestaltungsflächen (Wand / Boden – Graffiti / Land Art), in Serie bespiel- und gestaltbar • Qualitäten: a.) blühende Sträucher b.) viele Bäume c.) hoher Grünanteil d.) Wasser (See, Teich, Biotop, Brunnen mit Wasserspiele…) e.) Hügeln (zum Rodeln) • Öffentliche Toiletten • Trinkbrunnen • Durchwegungen a.) Verbindung zwischen bestehenden öffentlichen Räumen im Stadtteil und neu zu entwickelnden Flächen schaffen (Verwebung mit Umgebung) b.) gleichzeitig: keine Durchschneidung des öffentlichen Raum durch zu viele Durchwegungen c.) Fuß- und Radverbindung nach Osten (Brücke über Bahntrassen), auf Höhe des zukünftigen Parks d.) Fahrradwege (Waagner-Biro Strasse sowie Peter-Tunner-Gasse, Richtung Zentrum) ausbauen e.) Durchwegungen können qualitativ hochwertige Begegnungszonen schaffen / Schnittpunkte so wählen, dass sich Menschen „automatisch“ begegnen f.) den Straßenraum Waagner-Biro begrünen g.) das Wegenetz beleuchten (Sicherheit) h.) Idee: Park quer über die Waagner-Biro-Straße entwickeln / Unterführung der Waagner-Biro Straße in diesem Bereich Dokumente dazu: • Sammlung der Anregungen, nach Themen geclustert (siehe Beilage C 01.4.10 Stadtlabor Graz – BürgerInnenbeteiligung) • http://www.smartcitygraz.at/handlungsbereiche/ - wird kontinuierlich aktualisiert Durch die Erhebung des wahrgenommenen Bedarfs (Einzelner oder eines Kollektivs) und einer Auseinandersetzung zwischen den BewohnerInnen („ExpertInnen vor Ort“) werden Qualitäten für eine Veränderung im Stadtteil definiert - ein Bild für einen neuen, gemeinschaftlich nutzbaren öffentlichen EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 59 Raum wird gezeichnet. Ein Verhandlungsraum von Interessen. Diese Qualität kann sich optimal entfalten, wenn sich die NutzerInnen frühzeitig einbringen können. Gleichzeitig entsteht Akzeptanz für das Projekt und Identifikation auf Stadtteilebene. Bei den vorrangegangenen Wettbewerben (städtebaulich/ baukünstlerisch) wurden diese Anregungen bereits in den Auslobungsunterlagen eingearbeitet. Die Beteiligung im Rahmen des Ideenwettbewerbs Aus dem Ideenwettbewerb wird durch die Entscheidung des Preisgerichts ein siegreiches Projekt gekürt. Im Rahmen des Partizipationsprojekts wird gemeinsam mit der/den VerfasserInnen das siegreiche Konzept im anschließenden Workshop weiterentwickelt und vertieft. Weitere TeilnehmerInnen des Workshops werden interessierte BürgerInnen / VertreterInnen der Zielgruppen (Jugend…) und VertreterInnen aus dem Smart City Arbeitspaket 1 (Leitung: Stadtplanungsamt, Team: Abteilungen der Stadt - Stadtbaudirektion, Abt. f. Verkehrsplanung, Abt. f. Grünraum und Gewässer, Referat für BürgerInnenbeteiligung, Institut für Städtebau d. TU Graz und das StadtLABOR Graz) sein. Informationen und Kontakt Aktuelle Informationen über laufende Beteiligungsprojekte in der Waagner-Biro-Straße werden mit regelmäßigen Newslettern an Interessierte ausgesendet. Die Anmeldung für den Newsletter ist auf www.smartcitygraz.at möglich oder per Mail an [email protected]! Quelle: StadtLABOR: Elisabeth Oswald B 06.3 Beirat für MigrantInnen Der MigrantInnenbeirat definiert die Migrantinnen und Migranten in dieser Hinsicht nicht als Zielgruppe mit besonderen Bedürfnissen. Die genannten Anforderungen betreffend Barrierefreiheit, Gender und Kinder treffen auch bei migrantischen MitbürgerInnen in Graz zu. Es braucht daher keine speziellen Anforderungen für MigrantInnen. B 06.4 Kinderbüro Siehe Aufstellung unter Punkt B 05.3 NutzerInnenspezifische Anforderungen – Kindergerechtheit. B 06.5 Planungsanregungen von GrundstückseigentümerInnen AVL List GmbH Roland Sommer / Erwin Hauser Bereich Helmut List Halle • Bei der Gestaltung der Zufahrtssituation im südlichen Bereich der Helmut List Halle ist darauf zu achten, dass der Bereich um die Helmut List Halle, ab Höhe Bauteil C, versperrbar sein muss. D.h. weder LKW, PKW noch Personen dürfen zu bestimmten Zeiten diesen Bereich betreten bzw. befahren. Dieser Aspekt ist insbesondere für die kombinierte Zufahrt von hoher Bedeutung. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 60 • • • • • • • • Die Parkplatzflächenausführung sollte nicht in Asphalt erfolgen, vielmehr sollten die generelle Ausführung sowie die derzeitige Flächengestaltung verbleiben, damit der Charakter beibehalten bleibt. Eine Taxi-Zufahrt ohne erheblichen Stau vor der Helmut List Halle muss, auch bei Großveranstaltungen, gewährleistet sein. Ausreichend Radständer bzw. Radabstellplätze, die das hohe Aufkommen von RadfahrerInnen bei Veranstaltungen in der Helmut List Halle berücksichtigen. Bezüglich Beleuchtungskonzept muss auf die speziellen Anforderungen der Helmut List Halle eingegangen werden. Bei der Ausleuchtung des Vorplatzes muss darauf geachtet werden, dass es wesentlich im Betrieb der Helmut List Halle ist, dass Beleuchtung farblich und zeitlich für die Helmut List Halle steuerbar ist. Dabei ist zu beachten, dass die verwendete Technik mit der Helmut- List-Halle kompatibel ist (z.B. RGBW, DMX Steuerung). Wasserbrunnen im Vorplatzbereich Ausgestaltung der Außenfläche auch für hohe BesucherInnenzahlen (> 2000 Personen) Stromanschlüsse am Vorplatz für temporäre Aufbauten (Verteilerkasten oder Bodenkästen) Die nachfolgenden Bau- und Errichtungsmaßnahmen müssen den laufenden Betrieb der Halle berücksichtigen. Raiffeisen Immobilien Steiermark Nikolaus Lallitsch / Michael Kaiser Ermutigung zu außergewöhnlichen Bepflanzungskonzepten Wir möchten ausdrückliche Ermutigungen zu einzigartigen Gestaltungskonzepten (Stichwort: "Dschungel“) angebracht wissen. Ökologie • Quartiersoberflächengestaltung: See/Teichflächen im Park erforderlich Biotop nach Möglichkeit vorzusehen Erdmassenmanagement anzustreben Nahrungsmittelanbauflächen entlang der Bahntrasse andenken; urban gardening Als Verbindung zur Dachebene (+5,6m) der Energiezentrale (privater Ballspielplatz) ist eine Rampe zu planen, da die Dachebene von Baufeld Süd aus nicht erreicht werden kann. Soziokulturelle Qualität • Komfort öffentlicher Raum • Barrierefreiheit Technische Qualität • Regenwasserbewirtschaftung wünschenswert • Wasserflächen vorsehen • Stadtmobiliar EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 61 B 06.6 Creative Industries Styria (CIS) Eberhard Schrempf Navigation Smart City Smarte Technologien/Systeme zur FußgängerInnenorientierung, Parkplatzmanagement, Werbung und intelligente Informationssysteme. Intelligente Informationssysteme und die Möglichkeit deren breiter Nutzung, gehen in der Smart City mit der Nutzbarmachung digitaler Technologien einher. Ein wesentlicher Bestandteil einer Smart City ist eine besondere Form der Nutzung von vernetzter und intelligenter Technologie. „Smart People“ und ihre „Smart Businesses“ sollen hier die Möglichkeit erhalten, besonders kreativ, flexibel und vernetzt mit der Öffentlichkeit zu interagieren. In der Gestaltung des smarten urbanen öffentlichen Raumes ist daher darauf zu achten, dass offene Informationssysteme (digitale Services/Terminals) für private und gewerbliche NutzerInnengruppen in ausreichender Form zur Verfügung stehen. Damit soll eine besondere Form der Kommunikation („Smart Communication“) im öffentlichen Raum des neuen Stadtteils, beispielsweise zur Orientierung, – zur digitalen Ankündigung von Veranstaltungen – oder etwa ein interaktiver Stadtplan, etc. möglich werden. Herkömmliche Werbesysteme (z. B. analoge Haltestellen-/Wartehäuschenwerbung oder klassische Plakatflächen/Außenwerbung/Plakatständer) werden dadurch obsolet bzw. zeitgemäß ersetzt. Quelle: Creative Industries Styria EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 62 B 07 Wettbewerbsaufgabe: Anforderung an die einzelnen Teilbereiche Das Planungsareal umfasst insgesamt 12 Teilbereiche: 07.1 Öffentlicher Platz im Bereich des Science Towers und des Eingangsbereich der Helmut List Halle 07.2 Freibereich nördlich, südlich und östlich der Helmut List Halle 07.3 ÖffentlicheParkanlage östlich und westlich der Waagner-Biro-Straße 07.4 Freifläche nördlich der öffentlichen Parkanlage/ Flaniermeile 07.5 Freibereich entlang der Bahntrasse 07.6 Peter-Tunner-Gasse West 07.7 Peter-Tunner-Gasse Ost 07.8 Erschließungsstraße 07.9 Waagner-Biro-Straße Nord Erweiterter Betrachtungsraum 07.10 Waagner-Biro-Straße Süd 07.11 Spielplatz im Kreuzungsbereich Waagner-Biro-Straße/ Dreierschützengasse 07.12 Öffentlicher Park im Süden des Projektgebietes Quelle: Darstellung Büro Kampus EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 63 B 07.1 Öffentlicher Platz im Bereich des Science Towers und angeschlossene Flaniermeile Der Platz rund um den Science Tower ist ein weiteres wesentliches Element des öffentlichen Raums im Stadtteil. Der Platz (07.1) und der nördlich anschließende öffentliche Park (07.3) bilden ein dialektisches Paar öffentlicher Räume. Der Platz (07.1) ist deutlich länglich ausgeprägt und erstreckt sich von der Erschließungsstraße (07.8) im Norden bis zum südlichen Vorfeld der Helmut List Halle (bzw. bis zum überdachten Vorbereich des zukünftigen südlichen Gebäudes) in der Länge misst dieser ca. 200m, in der Breite zwischen 25m und 32m. Insgesamt weist der Platz mit der angeschlossenen östlichen Flaniermeile eine Fläche von 8.500m² auf. Durch zwei Einengungen wird der Platz zudem gegliedert, zum einen ragt die bestehende Helmut List Halle weit in den Platz hinein, zum anderen steht der Science Tower innerhalb der Platzfläche. Im Norden und Süden der Helmut List Halle befinden sich Zufahrten zur Helmut List Halle. Im südlichen Bereich liegen außerdem einige Parkplätze innerhalb der zu bearbeitenden Platzfläche. Der nördliche ca. 2.200m² große Platzraum ist dagegen verkehrsfrei. Der Science Tower steht ohne weitere Einfriedung oder räumliche Abgrenzung am Platz. Die Fassade grenzt direkt an den öffentlichen Raum. Planungsaufgabe: Gestaltung eines öffentlichen Platzes und der Flaniermeile mit Repräsentationscharakter. Der Platz schließt direkt an die Waagner-Biro-Straße und den Freibereich westlich vor der Helmut List Halle an und soll als ein kontinuierlicher Raum betrachtet werden. Der östlich gelegene Baukörper kann im Erdgeschoss durchlässig ausformuliert werden und den Platz so auf den dahinter liegenden Bereich (Flaniermeile) ausdehnen. Entsprechende Bepflanzung und geeignete Stadtmöblierung sollen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen. Im Kontrast zum Park sind der Platzraum und die Flaniermeile weitgehend befestigt zu gestalten. Auf die zu erwartende, fallweise sehr hohe BesucherInnenfrequenz, im Bereich der Helmut List Halle und die Ausbildung einer entsprechenden Eingangssituation beim Science Tower (sowie auch der Helmut List Halle) ist im Rahmen der Freiraumplanung zu achten. Eine einheitliche Gestaltung des gesamten Bereiches ist gewünscht. Der Platz soll so gestaltet werden, dass die Charakteristika des Platzes im nordöstlichen Bereich fortgesetzt werden. Es ist wünschenswert, die bestehende Rosskastanie nördlich des Science Towers zu erhalten und bestmöglich in die Gestaltung zu integrieren. Ein entsprechender Übergang ist an den Schnittstellen des nördlichen Parkplatzes und den Platzflächen bzw. der Flaniermeile zu schaffen (Durchlässigkeit, Erreichbarkeit). Südlich der Helmut–List-Halle sind bei der Planung ausreichende Schleppradien für die Zu- und Abfahrt von LKWs zu berücksichtigen (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan). Planungsparameter • Multifunktionale Nutzbarkeit • Angemessene Möblierung: Bänke, Abfallbehälter, Fahrradabstellplätze EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 64 • Ausreichende, kommunikative und qualitative Sitzgelegenheiten • Höhenunterschied/unterschiedlich Niveaus (insbesondere vor dem Haupteingangsbereich der Helmut List Halle) berücksichtigen • Adäquate Räume für alle Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, ältere Menschen) • Bepflanzung (insbesondere Bäume, Beschattung, Sicht,…) • Raum für temporäre Nutzungen • Umgang mit den Randbereichen • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich) • Dialog mit der zukünftigen Bebauung • Einbeziehung der Erdgeschosszone • Angemessene Beleuchtung (Masten, Abhängungen von Gebäuden – siehe dazu Gebäude lt. Rahmenplan bzw. Wettbewerbsergebnisse) • Ausreichend Abstellplätze für Fahrräder • Multimodaler Knoten (Ausstattung: 3 Car-sharing-Stellplätze , 2 Car-sharing-Stellplätze für E-Carsharing, 5 Stellplätze für Taxis, 2 Stellplätze für E-Taxis, 1 Leihwagenabholplatz, 8 Stellplätze mit Ladestationen; 30 Fahrradabstellplätze, 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten) Infotafel, Schließfächer, etc.) • Oberflächengestaltung: Hier gibt es ein Potential für hochwertigere Oberflächen und Differenzierungen der Materialien und Niveaus • Haltestelle B 07.2 Freibereich nördlich, südlich und östlich der Helmut List Halle Der Freibereich grenzt östlich, südlich und teilweise nördlich an die bestehende Helmut List Halle und dient als funktionale Erweiterung des Veranstaltungsortes. Im östlichen Bereich der Freifläche wird die Energiezentrale des Smart City Projects errichtet. Der Bereich um die Helmut List Halle ist in Summe ca. 6.239m² groß. Während Veranstaltungen stattfinden, soll der Bereich als Parkplatz für die Helmut List Halle zur Verfügung stehen. Wenn keine Veranstaltungen stattfinden, besteht ein geringer Bedarf an Parkplätzen vorrangig im Bereich vor dem Nahversorger im Baufeld Süd. Auszug aus dem 04.19.0 Bebauungsplan Waagner-BiroStraße/ Peter-Tunner-Gasse: „Für die Verkehrsfläche südlich der List-Halle wird es eine kombinierte Zufahrt geben, welche voraussichtlich im Bereich der derzeit bestehenden Parkplatzzufahrt zu liegen kommen wird. Grund dafür sind der nahe gelegene T-Knoten Wagner-Biro-Straße – Dreierschützengasse gemeinsam mit der großen Anzahl an zu bedienenden KfzStellplätzen sowie die besonderen Anforderungen an die Verkehrsabwicklung welche durch die List-Halle gegeben sind. Die Erschließung des Baufeldes Süd (Bauplatz 1) für den Kfz-Verkehr wird ebenfalls über diese Zufahrt erfolgen. (…) Die gesamte nördliche Fassade bzw. Obergeschoßzone (ab 4,5m EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 65 Durchgangslichte) kragt entsprechend des Siegerprojektes um ca. 10,0m gegenüber der Erdgeschoßzone aus und bildet somit über die gesamte Länge eine überdachte Eingangszone für das geplante Versorgungszentrum.“ Planungsaufgabe: Die Neugestaltung der Freifläche unter Berücksichtigung der Errichtung von Kfz-Abstellplätzen: Multifunktionalität. Die Gestaltung des Bereichs der vorgeschlagenen Kfz-Abstellplätze (147 + 28 Stück), welche teilweise im Vorfeld durch Bewilligungen erwirkt wurden (siehe Beilage C 01.1.1 Syntheseplan), sollen im Rahmen dieses Wettbewerbs auf deren tatsächliche Umsetzung in gesamtheitlichen Gestaltungsüberlegungen überprüft werden. Es ist darauf zu achten, dass hier die Charakteristik des Platzes, welche an die Nordseite der Halle angrenzt, fortgesetzt wird. Die Herausforderung ist die Schaffung einer mehrfachen Nutzbarkeit der Parkplatzflächen. Die Charakteristik des Platzes ist auch im Bereich des Betriebsgeländes (siehe Beilage C 01.1.1 Syntheseplan) im östlichen Bereich der Helmut List Halle fortzusetzen. Die geforderte Abgrenzung dieses östlichen Bereichs ab Höhe Bauteil C der Helmut List Halle ist gestalterisch zu lösen und in ihrer Funktionalität intelligent temporär vorzuschlagen. Vor dem Haupteingang der Helmut List Halle ist eine großzügige Freiraumgestaltung als Vorplatz zur Helmut List Halle zu gestalten – unter Beachtung der unterschiedlichen Höhenniveaus. Weiterer Hinweis aus dem BPL 04.19.0 bzw. 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz: „Bei PKW-Stellflächen in freier Aufstellung ist nach jedem 5. Stellplatz zumindest ein mittel- bis großkroniger Laubbaum fachgerecht den Stellplätzen zugeordnet zu pflanzen.“ Planungsparameter: • Nutzbarkeit als Parkplatz entsprechend der oben angeführten Stellplatzzahl • Temporäre multifunktionale Nutzbarkeit bei geringem Parkplatzbedarf • Räumlicher Lösungsansatz für den notwendiger Weise auftretenden Verkehr (Zufahrt zu Baufeld Süd und zur Helmut List Halle) • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich) • Bepflanzung (Beschattung, Sicht, Baumpflanzungen, etc.) • Umgang mit den Randbereichen (besonders im Vorbereich des Baufelds Süd) • Dialog mit der Bebauung (besonders im Vorbereich des Baufelds Süd und rund um die Helmut List Halle) • Einbeziehung der Erdgeschosszone (besonders im Vorbereich des Baufelds Süd) • Beleuchtung • Möblierung • Ausreichend Abstellplätze für Fahrräder • Oberflächenmaterialien EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 66 B 07.3 Öffentliche Parkanlage östlich und westlich der Waagner-Biro-Straße Der Quartierspark ist ein zentrales Element des öffentlichen Raums des Stadtteils und ein wesentliches städtebauliches Grundelement einer Smart City. Öffentliche Freiräume bilden das Rückgrat in einem Netz an privaten, halböffentlichen und öffentlichen Freiräumen und tragen durch ihre Vernetzungsund Aufenthaltsfunktion zu einem lebenswerten Quartier bei. Der westliche Teil hat eine Fläche von 5.566m², der östliche Teil weist eine Fläche von 5.470m² auf. In Summe beträgt die Parkfläche 11.036m². Die Waagner-Biro-Straße durchschneidet den Park in Nord-Süd-Richtung. Die östliche Hälfte des Parks erstreckt sich von einer neuen Erschließungsstraße und dem öffentlichen Platz im Süden bis zur Flaniermeile der nördlichen Bebauung. Der westliche Parkteil grenzt im Süden an das Wettbewerbsareal „Cool City“, im Norden und Westen an die bestehende Bebauung und im Osten an die Waagner-Biro-Straße. Das im Rahmenplan noch dargestellte Aufwindkraftwerk wird nicht umgesetzt, die dadurch frei gewordene Fläche wird als Teil des Parks in diesen integriert. Planungsaufgabe: Aufgrund ihrer Größe soll die Parkanlage neben ihrer lokalen Funktion als öffentlicher Freiraum, Aufenthaltsraum und Treffpunkt für die unmittelbar anschließenden Wohn- und Geschäftsgebiete auch wesentlich zur Verbesserung der Freiraumsituation in den bestehenden Wohnquartieren beitragen. Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sind daher darauf abzustimmen, wobei Multifunktionalität und Aneigenbarkeit für unterschiedliche NutzerInnen bzw. Aktivitäten gegenüber einseitigen Nutzungsoptionen vorzuziehen sind. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der Park, trotz der ihn trennenden Waagner-Biro-Straße, als eine zusammenhängende Anlage erlebt wird. Generell kommt der Ausarbeitung von Parkgrenzen, Schwellen und Übergängen zu angrenzenden Nutzungen eine besondere Bedeutung zu. Hauptwegeverbindungen sind in einen schlüssigen Zusammenhang mit der umgebenden Bebauung zu setzen. Eine Offenheit für künftige Aneignungsprozesse ist wünschenswert. Fuß- und Radwege sollen das Quartier mit den bestehenden und geplanten Bauten vernetzen und ein kleinteiliges Wegenetz sicherstellen. Die Radwegverbindung soll in Randlage geführt werden, dass sie, die der jeweiligen Nutzung entsprechende Geschwindigkeit konfliktarm ermöglicht. Der östliche Parkteil wird im Gesamten umgesetzt werden. Dieser bildet den Kern der Grün- und Freiräume der Smart City. Dementsprechend hoch ist der Anspruch an eine gut durchdachte Mischung zwischen Überlagerung und Verteilung von Funktionen, unter Berücksichtigung von etwaig auftretenden Konflikten unterschiedlicher NutzerInnen. Am südlichen Rand des Parkteils ist eine Straßenbahnhaltestelle vorgesehen. Der Wartebereich der Haltestelle umfasst 40m x 3m entlang der Trasse. Die Haltestelle ist gestalterisch in den Parkraum zu integrieren. Richtung Osten zum „Freibereich entlang der Bahntrasse“ ist ebenso eine barrierefreie Durchwegung für Fuß- und Radverkehr herzustellen. Die Herausforderung ist dabei den Höhenunterschied zwischen dem EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 67 Parkniveau und der Überplattung der Straßenbahn (2 Geschosse, etwa 7m – siehe schraffierte Darstellung im Syntheseplan) bzw. Erläuterungen zur Aufstiegsmöglichkeit im folgenden Kapitel B 09.4 Freifläche nördl. d. östl. gelegenen öffentl. Parks) gestalterisch ansprechend in das Parkkonzept zu integrieren. Im westlichen Parkteil stehen derzeit lediglich 16m (von der Baugrenzlinie nach Norden) für eine Nutzung zur Verfügung. In der Gestaltung ist auf diese unterschiedlichen Realisierungsphasen Bezug zu nehmen und die bereits aktuell notwendige Fuß- und Radwegeverbindung zur Waldertgasse umzusetzen. Der Zugang von der „Cool City“, die geplante kommerzielle Nutzung der Erdgeschosszone (z.B. ein geplantes Café im nordöstlichen Gebäudeteil), sowie ein Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss (des im Nord-Westen befindlichen Gebäudeteiles – dieser ragt „halbinselartig“ in den zukünftigen Park hinein) sind ebenfalls mit zu berücksichtigen. Der Endausbau soll ein schlüssiges Gesamtkonzept und einen sinnvollen Weiterbau ermöglichen. Planungsparameter: • Resilienz • Nutzungsoffenheit und Flexibilität • Alterungsfähigkeit • Vertretbarer Erhaltungsaufwand • Versiegelungsgrad ist auf das notwendige Maß zu beschränken (Versickerung) • Standortangepasste, stadtklimaresistente Pflanzenauswahl • Berücksichtigung von Sonne und Beschattung für unterschiedliche Aufenhaltsqualitäten • Durchwegung (FußgängerInnen und RadfahrerInnen unter Berücksichtigung notwendiger Anschlüsse) • Räumliche Ausformulierung der Ränder- und Übergangsbereiche zur Waagner-Biro-Straße, der Erschließungsstraße und den angrenzenden Baufeldern • Bespielbarkeit für unterschiedliche Witterung (befestigte und unbefestigte Flächen) • Ausdifferenzierung von Bereichen für Bewegungsspiele (Ballspiel u. andere sportl. Aktivitäten) sowie Ruhezonen • Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen) • Natürliche soziale Kontrolle durch Einsehbarkeit und Durchsichten • Topografische Interventionen zur Raumdifferenzierung in der Parkanlage denkbar • Qualität der eingesetzten (Oberflächen-)Materialien • Möblierungskonzept • Differenzbeleuchtung an dafür erforderlichen Punkten im Park • Wasser als nutzbares Gestaltungselement • Raum für urbane Sportaktivitäten EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 68 B 07.4 Freifläche nördlich des östlich gelegenen öffentlichen Parks Nördlich des östlichen Teilbereichs des öffentlichen Parks befindet sich über die gesamte Länge der Parkanlage ein Freibereich mit einer Breite von 8m (Privatgrund). Die Freifläche weist eine Gesamtfläche von 850m² auf. Planungsaufgabe: Gestaltung einer im Süden an den öffentlichen Park (07.3) und im Norden (zu Teilen) an die EG-Zone der zukünftigen Bebauung angrenzenden durchgängigen (weiteren) Flaniermeile, die sich sichtbar vom angrenzenden Park abhebt (durch Oberflächen, Belag, o.ä.). Abstimmung dieser Freifläche mit dem Gestaltungskonzept für den öffentlichen Park und dem SiegerInnenprojekt des Wettbewerbsverfahrens „Smart City Graz – Waagner-Biro, Baufelder Mitte und Nord“. Der Bebauungsplan 04.19.0 Waagner-Biro-Straße – PeterTunner-Gasse sieht vom östlichen Ende dieses Freibereichs ausgehend durch das angrenzende Bauwerk zum Freibereich entlang der Bahntrasse eine Durchwegung (Servitut) im ersten Stockwerk (maximale Höhe 7m) vor. Dieser Weg könnte in Zukunft über die Bahnlinie mittels Brücke barrierefrei weitergeführt werden und westseitig in die Lastenstraße münden. Derzeit ist unklar, ob diese Variante umgesetzt werden wird, dennoch soll sie mitgedacht werden. Notwendig hierfür ist jedenfalls eine barrierefreie Aufstiegsmöglichkeit in dieser Freifläche und/oder der Parkanlage, die sich gut in die Gestaltung einfügt. Der Flächenanspruch soll sich nicht nachteilig auf die Parkflächennutzung auswirken. Planungsparameter: • Vermittlung zwischen dem Park und dem vorläufigen Entwurf für die Bebauung des Baufeldes Nord • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem und in den Park möglich) • Durchwegung (FußgängerInnen) • Qualität der eingesetzten (Oberflächen-)Materialien • Möblierungskonzept: Sitzgelegenheiten zur Belebung des halböffentlichen Raums (nicht kommerzielle Nutzung) • Beleuchtungskonzept • Sinnvolle Möglichkeit zur Überwindung des Höhensprungs Richtung Osten (Aufstiegsmöglichkeit) und dessen topografische Ausgestaltung in Abstimmung mit der angrenzenden Parkfläche EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 69 B 07.5 Freibereich entlang der Bahntrasse (Südbahn) Der Freibereich befindet sich im Osten des Planungsgebietes und führt ausgehend von der Peter-Tunner-Gasse südwärts bis auf Höhe der Dreierschützengasse. Diese Freifläche ist ca. 5.532m² groß und dient zur Einhaltung des vorgeschriebenen Bauverbotsbereiches von 12m entlang der ÖBB Bahntrasse. Westlich der Freifläche ist die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 18m – 23,5m für den Schutz der dahinterliegenden Wohnbebauung erforderlich. Lärmschutzmaßnahmen sind zudem entlang der PeterTunner-Gasse Ost und auf der Südseite des Baufeldes Süd vorzunehmen. Der Grünstreifen entlang der Bahntrasse ist vom Zug aus gut sichtbar, jedoch nicht vom Quartier aus. Neben einer schlüssigen Programmierung und Gestaltung des Grünraums unter den besonderen Voraussetzungen (Lärmbelastung, linearer Zuschnitt) sind deshalb die Einsehbarkeit und eine deutliche Ausweisung der Zugänge wesentliche Punkte. Planungsaufgabe: Gestaltung einer grünen Achse mit Durchwegung und der bevorzugten Nutzung als Hundezone. Das ist eine nicht eingezäunte Fläche, die aufgrund ihrer Lage bevorzugt zum Begehen durch Hunde geeignet ist. Es gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Die derzeit auf der Raiffeisenwiese bestehende Hundezone soll damit substituiert werden. Um die Attraktivität und die Nutzbarkeit dieser Grünfläche bestmöglich zu gewährleisten ist eine Einzäunung dieses Areals nicht vorgesehen. Anderslautende Nutzungsüberlegungen sind unter Einbeziehung der Programmierung sämtlicher Grünund Freiräume schlüssig dazustellen. Planungsparameter • Vorschlag zur Programmierung des Grünstreifens • Grünraumgestaltung • Zugänge von den öffentlichen Räumen durch die Bebauung (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) • Sichtbarmachung der Zugänge • Oberflächengestaltung • Beleuchtung • Möblierung EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 70 B 07.6 Peter-Tunner-Gasse West Der Bereich Peter-Tunner-Gasse West bildet mit einer Fläche von 1.277m² einen Teil der nördlichen Abgrenzung des Projektgebiets und ist gleichzeitig die nördliche Verbindung über (bzw. unter) die trennende Bahn. Entlang dieser Gasse muss für eine mögliche Erweiterung der Unterführung eine Zone von 15,00 m von jeglicher Verbauung freigehalten werden. Die straßenbegleitenden Bäume (Linden) entlang der Peter-Tuner-Gasse sind zu erhalten und gestalterisch einzubinden. Die vorgeschlagene Aufteilung der Verkehrsflächen ist im beiliegenden Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen. Alternative, innovative Vorschläge, die jedoch die vorgegeben Funktionen erfüllen müssen, sind erwünscht. Planungsaufgabe: Die 15m breite Freihaltezone soll als attraktiver Freibereich nahe dem multimodalen Knoten / der zukünftigen Endhaltestelle der Straßenbahn gestaltet werden. Planungsparameter • Qualitativer Außenraum als nördliches Tor zum neuen Stadtteil • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich) • Räumliche Verknüpfung zu den Nachbarquartieren • Grünraumgestaltung • Oberflächengestaltung • Beleuchtung • Möblierung EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 71 B 07.7 Peter-Tunner-Gasse Ost Der Bereich Peter-Tunner-Gasse Ost bildet mit einer Fläche von 2.263m² den weiteren Teil der nördlichen Abgrenzung des Projektgebiets. Entlang dieser Gasse muss für eine mögliche Erweiterung der Unterführung eine Zone von 15,00 m von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Die vorgeschlagene Aufteilung der Verkehrsflächen ist im beiliegenden Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen. Alternative, innovative Vorschläge, die jedoch die vorgegeben Funktionen erfüllen müssen, sind erwünscht. Dabei ist eine Planung für die künftige Gestaltung der PeterTunner-Gasse inklusive Radwegführung enthalten. Im Kreuzungsbereich Peter-Tunner-Gasse / WaaIm Kreuzungsbereich Peter-Tunner-Gasse / Waagner-BiroStraße befindet sich die Haltestelle Resselgasse der Buslinie 62. Auszug aus dem 04.19.0 Bebauungsplan Waagner-Biro- Straße/ Peter-Tunner-Gasse: „In der Baufreihaltezone zwischen der Peter-Tunner-Gasse und dem Baufeld Nord ist ein Geh- und Radweg geplant. Hauseingänge können von diesem Geh- und Radweg (südlich der künftigen Stützmauer) nicht erschlossen werden, weil im nördlichen Bereich des Baufeldes Nord (Bauplatz 6d und 6c) der Haltestellenbereich der ÖV-Wendeschleife situiert ist. (…) Eine Anbindung von Hauseingängen über den Haltestellenbereich ist möglich, sofern nicht zusätzlich südlich der Haltestelle (Breite 14,0 m) ein Gehweg vorgesehen wird. Die erforderlichen Wendemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge (z.B. am nördlichen Ende der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße) sind zu berücksichtigen.“ Planungsaufgabe: Der Haltestellenbereich soll gemeinsam mit dem Baufreihaltebereich der Landesstraße als öffentliche Fläche gestaltet werden. Der Haltestellenbereich für die zukünftige Straßenbahn soll südlich der Baufreihaltezone für die Landesstraße geplant werden und eine Mindestbreite von 15,0m aufweisen. Die Peter-Tunner-Gasse Ost soll als Endausbau verknüpft mit der Erschließungsstraße – unter Beachtung der Niveau-Unterschiede – dargestellt werden. Eine direkte Anbindung an die Peter-Tunner-Gasse ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus nicht möglich. Eine Geh-/Radverbindung von der internen Erschließungsstraße hin zur Peter-Tunner-Gasse (von dort in Richtung stadteinwärts) ist, wie im Plan der Verkehrsflächen (Syntheseplan) dargestellt, ebenfalls mit zu planen. Planungsparameter • Qualitativer Außenraum als nördliches Tor zum neuen Stadtteil • Räumliche Verknüpfung zu den Nachbarquartieren • Grünraumgestaltung • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich) EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 72 • Thematisierung des Niveauunterschiedes zwischen dem Baufeld Nord / der Erschließungsstraße (Straßenbahnführung, Endhaltestelle) und der für die Unterführung abgesenkten Peter-TunnerGasse Ost (FußgängerInnen und RadfahrerInnen) • Ausbildung einer öffentlichen platzartigen Fläche des Baufeldes Nord zur Peter-Tunner-Gasse • Oberflächengestaltung • Beleuchtung • Möblierung • Haltestelle • Multimodaler Knoten (2 Car-sharing-Stellplätze an der Westseite der Waagner-Biro-Straße, 2 PkwStellplätze mit E-Ladestationen an der Westseite der Waagner-Biro-Straße, 15 Fahrradabstellplätze, 1 Infostelle (gut sichtbar für alle NutzerInnen zwischen den Standorten), Infotafel, Schließfächer, etc.) B 07.8 Erschließungsstraße / Haltestellenbereich Die Erschließungsstraße befindet sich im Nordosten des Planungsgebiets und weist eine Gesamtfläche von 5.819m² auf. Diese beginnt entlang der Peter-Tunner-Gasse (07.6 und 07.7), verläuft weiter entlang der künftigen öffentlichen Parkanlage (07.3) und endet zwischen Platz (07.1) und Parkanlage (07.3), um die Straßenbahn in die Waagner-BiroStraße rückzuführen. Die für den motorisierten Individualverkehr als Stichstraße ausgebildete Verkehrsfläche stellt die Haupterschließung des künftigen Quartiers östlich der Waagner-Biro-Straße dar und dient der Zufahrt zu den Garagen für die künftigen NutzInnen des Quartiers. Zudem dient die Straße der Wendemöglichkeit der Straßenbahn. Es sind 3 Zufahrten zu den Garagen, zum einem auf Höhe des Grünstreifens nördlich der öffentlichen Parkanlage und zum anderen im Bereich der 90 Grad Kurve beide in Richtung Osten und eine nördliche Zufahrt in Richtung Westen vorgesehen. Die Erschließungsstraße ist in Nord-Süd Richtung ca. 200m lang und hat einen Querschnitt von 15,0m. Der Ost-West gerichtete Straßenabschnitt weist einen Querschnitt von 12,0m auf. Eine teilweise Überbauung der Verkehrsfläche ist im nordöstlichen Bereich möglich. Auszug aus dem 04.19.0 Bebauungsplan: „Auf Grund schalltechnischer Erfordernisse ist die Schließung der Bebauung zur stark lärmemittierenden Peter-Tunner-Gasse erforderlich. Diesem Erfordernis wird durch die Überbauung der zukünftigen ÖVTrasse Rechnung getragen. Allenfalls ist in diesem Bereich eine Schallschutzmaßnahme in Abstimmung auf das Erscheinungsbild der Fassade vorzusehen. Südlich dieser möglichen Überbauung ist im Planwerk eine Zone für mögliche Überplattungen zwischen Bauplatz 5a-c und Bauplatz 6a, 6f und 6g ausgewiesen, welche aus dem Wettbewerbsergebnis hervorgegangen ist. Die Festlegungen der maximal möglichen Breiten erfolgten in Hinblick auf tatsächliche Umsetzungsmöglichkeiten (rechtliche Rahmenbedingungen).“ EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 73 Planungsaufgabe: Eine wichtige Herausforderung ist die Ausformulierung des Übergangsbereichs zwischen der öffentlichen Parkanlage (07.3) und dem öffentlichen Platz (07.1). Eine Dominanz des Zufahrtsverkehrs zur Garage ist in dieser Erschließungsstraße zu vermeiden – an erster Stelle stehen die fußläufigen Verbindungen. Der Straßenraum mit Aussagen zum Endausbau inklusive Straßenbahnführung (siehe auch Vorgaben zur Oberflächengestaltung unter Punkt B 04.2, Seite 46) ist zu gestalten. Mögliche Straßenquerschnitte mit der Lage der Trasse für die Straßenbahn, Rad- und Fußweg, Begrünung und Fahrstreifen befinden sich im Beilagenteil zur Auslobung. Alternative, innovative Gestaltungskonzepte sind erwünscht. Am nördlichen Ende der Erschließungsstraße soll eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw gegeben sein. Die Entwässerung der Verkehrsfläche ist Teil der Planungsaufgabe. Siehe detaillierte Erläuterung unter Punkt 04.9 Entwässerung, Seite 49. Planungsparameter • Räumlicher Lösungsansatz für den zeitweise zu erwartenden starken Zufahrtsverkehr zur Sammelgarage • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich – ausgenommen Straßenbahntrasse) • Ausformulierung des Übergangsbereichs zwischen Parkanlage (07.3) und öffentlichem Platz (07.1) • Vermeidung von „Rückseiten“ und schlecht belichteten, unübersichtlichen Räumen, besonders zur Garage im Erdgeschoss des westlichen Baukörpers • Oberfläche • Bepflanzung • Beleuchtung • Einbauten und Notwendigkeiten für Straßenbahn (Abspannung der Oberleitung über die angrenzende Bebauung) • Möblierung B 07.9 Waagner-Biro-Straße Nord Die Waagner-Biro-Straße ist eine wichtige Verkehrsachse und die Hauptverkehrserschließungsstraße für das gesamte Smart City Graz – Waagner-Biro – Areal. Der nördliche Teil der Waagner-Biro-Straße beginnend mit dem Kreuzungsbereich zur Peter-Tunner-Gasse bis hin zum Kreuzungsbereich Dreierschützengasse dieser Straßenabschnitt ist mit ca. 9.778m² Fläche ein Teil der Hauptachse im Projektgebiet, aber auch ein zentraler Raum. Durch die angelagerten Nutzungen des Quartiersparks auf beiden Seiten der Straße, des öffentlichen Platzes im Bereich des Science Towers und besonders durch die Volks- und Neue Mittelschule ist es nötig, der Dominanz durch den MIV durch die räumliche Ausgestaltung entgegen zu wirken und den Straßenraum in diesem Bereich als multifunktionale, frei zugängliche Verkehrsfläche zu betrachten. Eine Verdrängung des Verkehrs in parallel führende Straßen durch EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 74 verkehrsberuhigende Maßnahmen ist jedoch nicht vorgesehen. Zudem muss der Straßenraum die Anforderungen der Führung einer Straßenbahnlinie erfüllen. Für die Radwege muss der Straßenraum dementsprechend verbreitert und aufgewertet werden. Die Waagner-Biro-Straße soll zudem als ÖVAchse für eine Straßenbahn ausgebaut werden. Planungsaufgabe: Die Aufteilung der Verkehrsflächen wurde bereits mit den zuständigen Stellen für die vorgeschlagene Variante abgestimmt. Sie ist im beiliegenden Plan (siehe Beilage C 01.1.01 Syntheseplan) enthalten und bei den Planungen zu berücksichtigen. Der Straßenraum mit Aussagen zum Endausbau unter Einbeziehung einer Straßenbahnführung ist zu gestalten. Alternative, innovative Vorschläge, die jedoch die vorgegeben Funktionen erfüllen müssen, sind erwünscht. Südlich der Dreierschützengasse, nördlich des Science Towers / der Helmut List Halle und bei der Peter-Tunner-Gasse ist jeweils eine Haltestelle vorgesehen. Derzeit ist der Ausbau der Straßenbahnlinie bis zum Smart City Graz Waagner-Biro Areal budgetär noch nicht fixiert, die Planungsaufgabe für diesen Wettbewerb besteht jedoch in der Gestaltung des zukünftigen Erscheinungsbildes mit dem geplanten Endausbau der Straßenbahnführung. Die vorgeschlagenen Straßenquerschnitte (C 01.4.04 Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz mit der Lage der Trasse für die Straßenbahn, Rad und Fußweg, Begrünung und Fahrstreifen) befinden sich im Beilagenteil zur Auslobung. Planungsparameter • Aufwertung und Fortführung der städtischen Allee (laut Rahmenplan) • Verteilungsschlüssel des Raums zwischen den NutzerInnen • FußgängerInnen (Überquerungsmöglichkeiten, ausreichend Raum, Sicht, Sicherheit) • Fahrradverkehr (Überquerungsmöglichkeiten, ausreichend Raum, Abstellmöglichkeiten, Sicht, Sicherheit) • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich) • Räumliche Ausformulierung des Kreuzungsbereichs Waagner-Biro-Straße – Quartierspark • Umgang mit dem Vorbereich und Platzerweiterung zur zukünftigen Volks- und Neuen Mittelschule • Ausbildung differenzierter Räume entlang der Straße • Wegeführung und Minimierung baulicher Hindernisse für FußgängerInnen und RadfahrerInnen • Oberflächenmaterialen • Beleuchtung • Bepflanzung • Einbauten und Notwendigkeiten für Straßenbahn • Möblierung • Haltestellen EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 75 Folgende 3 Teilbereiche stellen den erweiterten Betrachtungsbereich des Verfahrens dar: Die Gestaltung der folgenden 3 Teilbereiche ist fortzusetzen. Es ist jedoch ein geringerer Detaillierungsgrad mit standardisierten Querschnitten ergänzend zum Übersichtsplan (Plakat 1, Querschnitte im M 1:250, siehe Plakatvorlage) darzustellen. B 07.10 Waagner-Biro-Straße Süd (erweiterter Betrachtungsbereich) Der südliche Teil der Waagner-Biro-Straße beginnt im Kreuzungsbereich Eggenberger Straße im Süden und endet nördlich beim Kreuzungsbereich Dreierschützengasse. Dieser Straßenabschnitt umfasst eine Fläche von ca. 13.405m² Fläche. Der südliche Teilbereich der Waagner-Biro-Straße stellt einen erweiterten Betrachtungsraum des Verfahrens dar. Die schon bestehenden Teilbereiche 07.11 und 07.12 sollen in ein Gesamtkonzept integriert werden. Planungsaufgabe: Für den südlichen Abschnitt der Waagner-Biro-Straße gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für den nördlichen Teilbereich. Der Straßenabschnitt soll neu gestaltet und an das Gesamtkonzept für die Waagner-Biro-Straße angepasst werden. Vorgeschlagene Straßenquerschnitte (C 01.4.04 Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz mit der Lage der Trasse für die Straßenbahn, Rad und Fußweg, Begrünung und Fahrstreifen) befinden sich im Beilagenteil zur Auslobung. Der rund 900m lange Raum muss insbesondere für FußgängerInnen und RadfahrerInnen attraktiv gestaltet werden. Bei der Neuorganisation der Straße ist die bestehende Baumreihe aus Roßkastanien auf der Ostseite im Bereich der Eisenbahnersiedlung in die Planung zu integrieren. Da die Entwicklung eines stadtklimatologisch wirksamen Baumbestandes einen sehr langen Zeitraum in Anspruch nimmt, wird die Erhaltung des Bestandes gegenüber einer Neuanlage eindeutig präferiert. Die intensive Durchwurzelung des Bodens erlaubt keine Verschmälerung oder kein Verrutschen des Grünstreifens. Im Bereich des öffentlichen Spielplatzes (07.11) ist die Schaffung einer zweiten straßenwirksamen Baumreihe vorzusehen und mit den geplanten Nutzungsüberlegungen in Einklang zu bringen. Eine Fortsetzung der Baumreihe auf den privaten Flächen der zukünftigen Volks- und Neue Mittelschule ist in die Gestaltungsüberlegungen einzubeziehen, um für die Zukunft ein attraktives Eingangsportal in die Smart City ausbilden zu können. Hinweis / Ergänzung: EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 76 Im Bereich der derzeitigen Baustelle auf dem Bebauungsplangebiet 04.15.0 – Waagner-Biro-Straße / Alte Poststraße ist die Umsetzung einer Verrieselungsmulde mit Baumreihe laut Bebauungsplan vorgesehen. An diesen Details ist gestalterisch noch Handlungsbedarf. Planungsparameter • Integration in das Gesamt-Freiraum-Konzept • Differenzierung und Verknüpfung der räumlichen Aufweitungen, Rhythmisierung • Fahrradverbindung zwischen dem Smart City Stadtteil und dem Fahrrad-P&R beim Bahnhof (Eingang Waagner-Biro-Straße) • Attraktivität für FußgängerInnen • Versickerung/ Verrieselung von Oberflächenwässern von allen versiegelten Flächen (keine Einleitung ins Kanalsystem möglich) • Grünraumkonzept, Abstimmung mit der Strategie Grünes Netz Graz (siehe dazu http://www.geoportal.graz.at/cms/beitrag/10189880/4530149) • Oberflächengestaltung • Beleuchtung • Einbauten und Notwendigkeiten für Straßenbahn • Möblierung • Haltestellen B 07.11 Öffentlicher Spielplatz (erweiterter Betrachtungsbereich) Im Kreuzungsbereich Waagner-Biro-Straße / Dreierschützengasse an der Grenze des Projektgebiets nahe der zukünftigen Volks- und Neuen Mittelschule befindet sich ein öffentlicher Spielplatz mit einer Gesamtfläche von ca. 1.527m². Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, wird dieser in Zukunft, zugunsten einer straßenbegleitenden Baumreihe schmäler werden. Der Spielplatz ist Teil der Kette öffentlicher Räume im Kerngebiet des Smart City Stadtteils und wird, aufgrund der Größe und Lage im Quartier, vom angrenzenden Jugendzentrum Eggen-Lend genutzt. Planungsaufgabe: Der Freiraum ist konzeptionell in den Kanon der Freiräume einzubinden und soll diese in ihren Funktionen und Nutzungen ergänzen bzw. sich auch in der Gestaltung schlüssig in das Gesamtareal einfügen. Die (Mit)Nutzung durch das Jugendzentrum Eggen-Lend ist dabei in die Nutzungsüberlegungen einzubeziehen. Anderslautende Nutzungsüberlegungen als die derzeitige, als öffentlicher Kinderspielplatz, sind denkbar, jedoch schlüssig zu argumentieren. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 77 Planungsparameter • Öffentlicher Charakter soll in der räumlichen Ausformulierung erkennbar sein • Multifunktionalität und Flexibilität • Zugänglichkeit • Sicherheit • Beschattung • Oberflächengestaltung • Bepflanzung • Beleuchtung • Möblierung B 07.12 Öffentlicher Park im Süden des Projektgebietes (erweiterter Betrachtungsbereich) Die öffentliche Parkanlage befindet sich im erweiterten Betrachtungsbereich des Wettbewerbs und ist Teil der möglichen Attraktoren entlang der Waagner-Biro-Straße. Sie ist westlich angrenzend an die Waagner-Biro-Straße situiert, zwischen Laudongasse und Daungasse und ist in Summe 2.285m² groß. Planungsaufgabe: Der Freiraum ist einem Zeilenbau vorgelagert, die bestehenden Wegeverbindungen (Trampelpfade) am Ort sind in den gestalterischen Entwurf zu integrieren. Ziel ist es, den bestehenden Mangel an gestalterischer Differenzierung und Ausstattung zu beheben, eine klare Trennung zwischen öffentlichem Park und dem halböffentlichem Freiraum der Wohnanlage zu schaffen. Etwaig auftretende Konflikte durch Lärm o.ä. sind bei der Funktionszuweisung unbedingt zu berücksichtigen und diese Nutzungen gegebenenfalls auf andere Freiräume im Planungsgebiet zu verlagern. Fehlende Abstandsflächen zu privaten Balkonen sollen hergestellt und Verweilbereiche mit deutlich öffentlichem Charakter geschaffen werden. Der Freiraum weist einen vitalen Baumbestand auf, der jedenfalls erhalten und etwaig ergänzt werden soll. Die Eignung für eine Teilnutzung als Gemeinschaftsgarten soll für diesen Freiraum geprüft werden. Planungsparameter • Öffentlicher Charakter in räumlicher Ausformulierung • Nutzungsoffenheit und Flexibilität • Ermöglichen von kreativem, spontanem Spiel • Bestehende Durchwegung EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 78 • • • • • • Sicherheit Oberflächengestaltung Bepflanzung Beleuchtung Möblierung Gemeinschaftsgarten optional B 08 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Die Wettbewerbsarbeit muss enthalten - siehe Beilage C 01.5.03 Plakatvorlagen: Plakat 1 • Lageplan M 1:1.000 Das gesamte Planungsgebiet ist darzustellen. Nutzungsarten, Erschließung, Situierung der Frei- und Grünräume etc. • 3 Profile M 1:250 (Schnittführung und Blickrichtung nach Vorgabe) • Erläuterungen und Ideen-Skizzen Plakat 2 • Lageplan M 1:250 (Ausschnitt nach Vorgabe) Plakat 3 • Zwei Profile M 1:250 (Schnittführung und Blickrichtung nach Vorgabe, auf Vorlagen-Plakat 2 eingetragen) • Detaildarstellung von Sonderlösungen für Oberflächengestaltung und Möblierung Allgemein – freie Platzwahl: • Zwei 3D-Darstellungen aus der Fußgängerperspektive. Die Standpunkte für diese beiden Perspektiven sind in der Vorlage festgelegt (Blickwinkel und Blickrichtung nach Vorgabe, auf Vorlagen-Plakat 2 eingetragen). • Ein weiteres Schaubild nach freier Wahl ist zulässig. Alle 3D-Darstellungen/Schaubilder sind auf allen drei Plakaten frei platzierbar. EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 79 Den planlichen Darstellungen sind beizufügen: Motivbericht Es ist eine kopierfähige Zusammenfassung der Planungsmotive auf DIN-A4-Seiten zu erstellen und entsprechend den Beurteilungskriterien zu gliedern. Kostenrahmen Zur Ermittlung des Kostenrahmens ist die Beilage C 01.5.2 Kostenrahmen zu verwenden. B 08.1 Digitale Teile der Wettbewerbsarbeit Ein Datenträger mit der kompletten Wettbewerbsarbeit ist abzugeben. Die Dateien sind als PDF und DWG abzuspeichern. Sämtliche Dateien sind mit eindeutigen Dateibenennungen und vorangestellter Kennzahl zu versehen. B 08.2 Analoge Teile der Wettbewerbsarbeit Sämtliche Pläne sind auf Papier, ungefaltet und nicht aufkaschiert, in einer Rolle verpackt abzugeben. Das Planformat wird entsprechend der Aufgabenstellung auf das Hochformat mit den Abmessungen 841 x 1500mm festgelegt. Zugelassen sind max. 3 Pläne. Alle Pläne sind zweifach abzugeben (Prüfpläne und Präsentationspläne). B 08.3 Inhaltsverzeichnis Es ist eine Liste sämtlicher abgegebener Teile der Wettbewerbsarbeit beizulegen. B 08.4 VerfasserInnennachweis Der Wettbewerbsarbeit ist als VerfasserInnennachweis ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „VerfasserInnennachweis Wettbewerb Öffentlicher Raum Smart City Graz“ trägt. Der Briefumschlag muss das ausgefüllte und rechtsgültig unterfertigte Formblatt VerfasserInnennachweis enthalten. B 09 Beurteilungskriterien Als von der Ausloberin vorgegebenen Kriterien für die Beurteilung der Projekte gelten in der nachstehenden Reihenfolge: - die Qualität der gestalterischen Lösung - der öffentliche Charakter der Gestaltung - die Erfüllung der funktionalen Anforderungen EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 80 - die Aufenthaltsqualität und Gebrauchsfähigkeit die Erfüllung der funktionalen Anforderungen die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Dauerhaftigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen der innovative Charakter der vorgeschlagenen Lösungen Erfüllung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse aller NutzerInnen Teil C – Bearbeitungsunterlagen C 01 Verzeichnis der bereitgestellten Bearbeitungsunterlagen Das Verzeichnis aller von der/dem AusloberIn den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellten, für die Wettbewerbsbearbeitung notwendigen Unterlagen. Es listet die Pläne, Planungsunterlagen bildlicher, textlicher und tabellarischer Art, grundlegende Verordnungen, Gesetze und Vorstudien auf: C 01.1 Plangrundlagen C 01.1.01 Syntheseplan C 01.1.02 Digitales 3D Modell C 01.1.03 Höhenschichtenpläne C 01.1.04 Photogrammetrische Naturdaten C 01.1.05 Terrestrische Naturdaten C 01.1.06 Abfallsammelstellen in der Umgebung C 01.1.07 ÖV_Haltestellen in der Umgebung C 01.1.08 ÖV_Linien in der Umgebung C 01.1.09 Leitungsplan C 01.1.10 Analyselayer Smart City Graz, TUGraz C 01.1.11 Flächenaufstellung Öffentlicher Raum C 01.1.12 Eigentumsverhältnisse C 01.2 Wettbewerbsergebnisse und Studien C 01.2.01 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufelder Mitte, Park und Nord C 01.2.02 Siegerprojekt WB SCG, Waagner-Biro, Baufeld Süd C 01.2.03 Science Tower C 01.2.04 Energiezentrale C 01.2.05 Siegerprojekt WB Volks- und Neue Mittelschule C 01.2.06 Siegerprojekt WB Cool City C 01.2.07 Siegerprojekte Europanwettbewerb C 01.2.08 Studie Graz – Bahnhofsviertel West C 01.2.09 Helmut List Halle EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 81 C 01.3 Planstände C 01.3.01 Rahmenplan Waagner–Biro Graz C 01.3.02 Bebauungsplan 04.19.0 C 01.3.03 Bebauungsplanentwurf 04.23.0 C 01.3.04 Gemeinderatsbeschluss Straßenbahnanbindung C 01.4 Allgemeines C 01.4.01 Luftbilder C 01.4.02 Planerausschreibung STRAB – Aufgabenbeschreibung C 01.4.03 TUG – STUG – Smart Urban Space – Institut für Städtebau, TUGraz C 01.4.04 Straßenquerschnittsvorgaben der Stadt Graz C 01.4.05 Regelplan Haltestelle HGL C 01.4.06 Typenblatt Haltestellenstelle 2002 C 01.4.07 GVB-Lichtraum-Bestimmungen C 01.4.08 Profil_Hochkette_Bel-1_15-Schnitt 1 C 01.4.09 Systemskizze Betonmast C 01.4.10 Stadtlabor Graz – BürgerInnenbeteiligung C 01.4.11 Fotos vom Gebiet erstellt von Martin Grabner C 01.4.12 Zusammenfassung Lärmstudie-Ergänzung C 01.4.13 Kooperationsschreiben der Kammer für ZiviltechnikerInnen Steiermark und Kärnten C 01.5 Formblätter und Vorlagen C 01.5.01 VerfasserInnenblatt C 01.5.02 Kostenrahmen C 01.5.03 Plakatvorlagen C 02 Formblätter Zur Vervollständigung der Wettbewerbsarbeiten sind ausschließlich folgende Formblätter zu verwenden: Formblatt VerfasserInnennachweis (*word und *pdf) Formblatt Kostenrahmen (*excel und *pdf)) EU-Weit offener, einstufiger, anonymer Ideenwettbewerb Smart City Graz Waagner-Biro - Öffentlicher Raum Seite | 82
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