Demokratie und Governance M.A. - Justus-Liebig

Informationen
zum Studiengang
Demokratie und
Governance
Abschluss:
Master of Arts
1
Inhalt
1. Master of Arts: Demokratie und Governance ................................................................ 3
Gegenstand ............................................................................................................................ 3
berufliche Tätigkeitsfelder ..................................................................................................... 4
2. Aufbau des Studiums .................................................................................................... 4
Veranstaltungsformen im MA Demokratie und Governance ................................................ 6
Modulprüfungen .................................................................................................................... 6
Prüfungsanmeldung und Rücktritt ......................................................................................... 6
Wiederholungsmöglichkeiten ................................................................................................ 7
Master-Thesis ......................................................................................................................... 7
Praktikum ............................................................................................................................... 7
3. Internationale Ausrichtung ........................................................................................... 7
4. Studienordnung ............................................................................................................ 8
5. Zulassung und Bewerbung .......................................................................................... 12
Bewerbungsverfahren .......................................................................................................... 13
6. Beginn des Master-Studiums....................................................................................... 14
Semester- /Vorlesungsbeginn .............................................................................................. 14
Wohnen ................................................................................................................................ 14
Studieneinführungstage für die Master-Studiengänge........................................................ 15
7. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs ............................................. 15
8. Beratungs- und Informationsangebote der JLU ............................................................ 17
9. Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität ................................................. 20
10. Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 20
11. Modulbeschreibungen des M.A. Demokratie und Governance ................................ 21
Impressum:
Herausgeber
Redaktion
Redaktionsschluss
Druck
Druckdatum/Anzahl
Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen
Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Frank Uhlmann
April 2016
Druckerei der JLU
14.04.2016/20
Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\MA of Arts\MA Demokratie und Governance\MA Demokratie und Governance
Apr16.doc
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Liebe Leserin, lieber Leser,
ein Studium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als Studentin oder Student befassen Sie sich sehr intensiv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen,
und oft ändern sich auch Ihre gesamten Lebensumstände.
Dieser Studienführer soll Sie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich
Ihnen im Zusammenhang mit einem Studium des Masterstudienganges Demokratie und Governance an der Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können.
Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an

Studieninteressierte, die einen ersten Einblick in Studieninhalte und Studienstrukturen suchen,

Studienanfänger/innen, die Fragen zum Start ins Studium an der Justus-Liebig-Universität haben und

Hochschulwechsler/innen, die sich über die Besonderheiten des Studiums an der JustusLiebig-Universität informieren möchten
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist bemüht, den Studienführer stets auf dem neuesten Stand
zu halten. Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernommen werden. Die aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das Studium finden Sie immer in
den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) im Internet unter www.uni-giessen.de/mug.
Stand: April 2016 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich!
1. Master of Arts: Demokratie und Governance
Gegenstand
Demokratie und das demokratische Regieren bilden das zentrale inhaltliche Leitmotiv der Politikwissenschaft. Wie aber können demokratische Prinzipien vor dem Hintergrund sich entgrenzender
Problemlagen und neuer, vielfach informeller Governancestrukturen verwirklicht werden? Das ist
die Leitfrage des Studiengangs, der als bislang einziger Masterstudiengang in Deutschland die Zusammenhänge zwischen Demokratie und Governance ins Zentrum rückt.
Ausgangspunkt dieser Fokussierung ist eine ambivalente Situationsbeschreibung. Zu Beginn des
21. Jahrhunderts haben sich so viele Staaten wie niemals zuvor dem Prinzip der demokratischen
Legitimität unterworfen. So stellen zum Beispiel der „Arabische Frühling“, aber auch der Prozess
der Transformation der osteuropäischen Länder grenzüberschreitende Demokratisierungswellen
dar. Es sind aber gleichzeitig auch Erosionsprozesse in etablierten Demokratien in Europa und
Nordamerika und das Scheitern nachhaltiger Demokratisierung in jungen Demokratien zu beobachten. Daher wird bereits auch vom „post-demokratischen Zeitalter“ gesprochen.
Neue Protestbewegungen, die Demonstrationen am Rande der Weltwirtschaftsgipfel und die nicht
nur positiv zu bewertenden Folgen der Globalisierung verdeutlichen, dass an der Schnittstelle zwischen (nationaler oder transnationaler) Demokratie und (nationaler und globaler) Kooperation politischer, sozialer und wirtschaftlicher Akteure neue Problemlagen entstanden sind. Deren demokratische Bearbeitung erfordert die Einbeziehung unterschiedlicher Typen von Akteuren. Nur so
3
können das Demokratieprinzip, das Prinzip der Gerechtigkeit oder die Erfordernis einer effektiven
Problemlösung als zentrale Bestandteile moderner politischer Ordnung verwirklicht werden.
Innerhalb und jenseits des Staates wurden in den vergangenen Jahren neue Formen von formeller
und informeller Kooperation mit der Absicht entwickelt, eine effektivere Bearbeitung der sich im
Zeitalter der Globalisierung entgrenzenden Problemlagen zu ermöglichen. Oft sind darin neben
dem Staat auch transnationale NGOs und Unternehmen eingebunden. Die internationale Politikwissenschaft untersucht diese unterschiedlichen, nicht-hierarchischen Formen des Regierens, sowie das Ausmaß und die Quellen ihrer Legitimität unter dem Governanceparadigma. Die Umbenennung und veränderte inhaltliche Akzentuierung des Studienganges spiegelt diese Weiterentwicklung der Forschungslandschaft wieder.
Die Verknüpfung von Governance- und Demokratieforschung nimmt eine der zentralen politischen
Herausforderungen unserer Zeit in den Blick. Denn ohne soziale Akzeptanz können grenzüberschreitende Probleme wie der Klimawandel, Armut, Terrorismus oder Internetkriminalität nicht
nachhaltig bearbeitet werden.
berufliche Tätigkeitsfelder
Der Master „Demokratie und Governance“ bereitet die Studierenden zielgerichtet auf Berufe an
der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Parteien, Stiftungen und Verbände,
nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Unternehmen),
innerhalb des administrativen Systems der Bundesrepublik Deutschland (Behörden und Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen), in Marketing- und Medienbereichen sowie bei Unternehmensberatern im Bildungsbereich (z.B. der Erwachsenenbildung, der beruflichen Weiterbildung) sowie auf Positionen in internationalen Organisationen (z.B. der EU und der Vereinten Nationen) vor. Er befähigt den wissenschaftlichen Nachwuchs nach Abschluss des MA-Studiums zur
Entwicklung eigenständiger Dissertationsprojekte. Angesichts eines zunehmendem Bedarfs an sozialwissenschaftlich ausgebildetem Personal in nationalen Einrichtungen und des Fachkräftemangels an qualifiziertem deutschen Personal im Rahmen von internationalen Organisationen
(EU/NATO/Vereinte Nationen) bietet der Master „Demokratie und Governance“ eine praxisnahe
politikwissenschaftliche Ausbildung, die den Absolventen ein breites künftiges Berufsspektrum eröffnet.
2. Aufbau des Studiums
Der Masterstudiengang ist auf vier Semester angelegt und umfasst 120 Creditpunkte. Die BasisModule umfassen für den Studiengang mit den Bereichen Demokratie (M1) und Demokratisierungsprozesse (M2) sowie mit dem Bereich Methoden der Demokratie- und Governanceforschung
(M3) zentrale und integrierende Elemente.
Den Hauptteil des Studiums macht der politikwissenschaftliche Fachstudienbereich im 2-3 Semester aus (M4-M9) aus. So schließt im zweiten Semester verpflichtend das vierte Basismodul Global
Governance und Internationale Integration (M4) an. In den Themen-Modulen (M5 bis M7) werden
die fachlichen Qualifikationen inhaltlich erweitert und vertieft.
Von den vier Basismodulen sind drei (M1-M3) im 1. Semester und eines (M4) im 2. Semester verpflichtend zu belegen. Im politikwissenschaftlichen Fachstudienbereich (2./3. Semester) sind drei
Themenmodule zu belegen (M5-M7).
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1.Semester
2.Semester
3.Semester
4.Semester
M1 Demokratie
M4 Global Governance und Int. Integration
M8 Wahlmodul 1
M10 Thesismodul
10 CP – MAP: Seminarleistung
10 CP - MAP
M2 Demokratiesierungsprozesse
M6 Normen und
Institutionen
M7 Politikfelder
10 CP – MAP:
Seminarleistung
10 CP – MAP: Seminarleistung
M3 Methoden
M5 Government
und Governance
10 CP – Modulabschlussprüfung (MAP):
Kolloquium ohne Note
10 CP – MAP: Klausur
10 CP – MAP: Seminarleistung
ggf. Ausland
30 CP
10 CP – MAP: Seminarleistung
M9 Wahlmodul 2
10 CP – MAP ohne
Note
M11 Medien und
Governance – 10 CP
Der Studienverlaufsplan zeichnet sich durch größere Wahlmöglichkeiten aus. Zwei Austauschmodule im 3.Semester (M8 und M9) bieten Gelegenheit zum Besuch von Veranstaltungen in verwandten Disziplinen wie Volkwirtschaft, Geschichtswissenschaft und Philosophie und/oder ein
Mobilitätsfenster zur Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandssemesters.

Aus dem Master GKM (Soziologie) können die Module 6,7, und 8 belegt werden.

Im Master Geschichte stehen alle genuinen Master-Veranstaltungen zur Verfügung.

VWL-Module des FB Wirtschaftswissenschaften können in Absprache mit den Dozierenden
belegt werden. Je nach volkswirtschaftlichen Vorkenntnissen können Bachelor- oder MasterModule besucht werden. Studierenden mit niedrigen Vorkenntnissen wird empfohlen, Bachelor-Module zu besuchen.

Im Master Geographie (ab dem Wintersemester 2015 WIREP) stehen die Module 1,2,4,6,7,8
zur Verfügung. Besonders empfohlen wird der Besuch der Module 2,4 und 7.

Aus dem Fach Philosophie können die Module 2 (Handlung, Norm, Moral) und 3 (Geist, Verstehen, Kultur) gewählt werden.
Die Module dienen als Mobilitätsfenster insbesondere im Rahmen des ERASMUS-Programmes;
hierzu bestehen zahlreiche Austauschbeziehungen mit weiteren europäischen Hochschulen.
Die Reihenfolge der Belegung der Themen- und Wahlmodule im zweiten und dritten Semester sowie die Durchführung eines fakultativen Praktikums im Umfang von 10 CP sind freigestellt.
Im Modul M9 besteht die Möglichkeit zur Anrechnung eines fakultativen Praktikums. Das vierte
Semester ist ausschließlich für die Anfertigung der MA-Thesis sowie der zugehörigen MA-Prüfung
(M10) vorgesehen.
Bei Studienbeginn im Sommersemester belegen Sie bitte zuerst die Lehrveranstaltungen des 2.
Fachsemesters.
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Veranstaltungsformen im MA Demokratie und Governance
Der Studiengang verwendet strukturell die klassischen Vermittlungsformen Vorlesung, Seminar
und Übung. Dabei werden alle verfügbaren Medien sachangemessen eingesetzt, in Einzelfällen
werden zusätzlich E-Learning-Elemente und Lernplattformen genutzt. Beides ist an der JLU bereits
technisch erprobt und im Einsatz; so sind beispielsweise die Lernplattformen ILIAS und StudIP implementiert und eingeführt, die von den Fächern auch bereits in der Lehre sowohl als Content
Management Systeme als auch für seminarvor- und nachbereitende Diskussionen zwischen Studierenden und zwischen Studierenden und Lehrenden genutzt worden sind und weiterhin genutzt
werden sollen.
Als zusätzliche Lehrform wird im Rahmen des einführenden Moduls Modul 1 (Demokratie) eine
Ringvorlesung etabliert, die vom Modulverantwortlichen konzipiert und koordiniert wird und an
der sich alle Hochschullehrer/innen des IfP beteiligen.
Modulprüfungen
Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten, Kurzessays, Projektberichte,
Kolloquien, Seminarvorträge, Präsentationen oder Praktikums-bzw. Exkursionsberichte.
Für die Benotung der Modulprüfungen werden Noten nach dem ECT-System verwendet. Bitte
entnehmen Sie den aktuellen Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge an der Justus-Liebig-Universität Gießen das für Sie zutreffende Notensystem:
www.uni-giessen.de/cms/mug/7/7_34_00_1
Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die Module M2-M8,
wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 3-fach eingeht. Die Studienleistungen im
Rahmen der Module 1 und 9 werden nicht benotet, sondern lediglich bewertet. Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses ist jeweils eine Bewertung mit „bestanden“.
Prüfungsanmeldung und Rücktritt
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Masterseminaren ist die Anmeldung über FlexNow. Die
Meldungen zu den Prüfungen eines Moduls erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesem
Modul. Die Anmeldungen zu den Modulen müssen spätestens in der zweiten Woche der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters erfolgen. Innerhalb der Module 2, 4, 5, 6 und 7 sind weitere Regelungen bzgl. der Wahl von Prüfungsformen zu berücksichtigen (siehe unten).
Wer für ein Modul gemeldet ist, ist damit auch verpflichtet, die Veranstaltung und die Prüfungen
zu absolvieren. Wer nicht teilnehmen kann oder will, muss sich beim Prüfungsamt unbedingt
rechtzeitig (bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin) abmelden! Wer sich nicht abmeldet, erhält die
Note "ungenügend", das Modul ist damit nicht bestanden. Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist der allein auf die 3-Tages-Frist gestützte Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt ist dem
zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen.
Der Rücktritt von der Prüfung bei Vorliegen triftiger Gründe ist auf Antrag auch innerhalb der Frist
von 3 Tagen möglich. Der Antrag ist unverzüglich nach bekannt werden der Gründe beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist mit dem
Antrag ein ärztliches Attest vorzulegen. Im Zweifelsfall kann das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest verlangen.
Innerhalb der Module 2, 4, 5, 6 und 7 sind jeweils zwei Seminare zu absolvieren. Die Studierenden
können entscheiden, in welchem der beiden Seminare des jeweiligen Moduls Sie eine benotete
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Prüfungsleistung erbringen möchten. Dies geschieht in Absprache mit dem/der Seminarleiter/in.
Im jeweils anderen Seminar erfolgt lediglich eine Bewertung der Seminarleistung (bestanden/nicht
bestanden). Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, in jedem Modul jeweils eine benotete Prüfungsleistung und eine Bewertung zu vereinbaren.
Wiederholungsmöglichkeiten
Nicht mit mindestens „ausreichend" bewertete Prüfungsleistungen können einmal wiederholt
werden („Wiederholungsprüfung“).
Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das Studium in diesem Studiengang nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf.
Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines Semesters durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bekannt gegeben. Eine nicht bestandene Prüfung muss im ersten
Prüfungsturnus nach dem Nichtbestehen wiederholt werden. Der Prüfungsausschussvorsitzende
kann in Ausnahmefällen angemessene Regelungen treffen.
Master-Thesis
Bei der Meldung zum Thesis-Modul sind die Nachweise über den erfolgreichen Besuch der Module
aus dem 1. bis 3. Studiensemester nach Studienverlaufsplan vorzulegen. Ausnahmen regelt der
Prüfungsausschuss.
Die Bearbeitungsdauer der Master-Thesis beträgt in der Regel fünfeinhalb Monate. Das Thema der
Master-Thesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vom Prüfungsausschuss angegeben.
Eine Rückgabe des Themas der Master-Thesis ist einmalig bis zu sechs Wochen nach Ausgabe unter Vorlage einer sachlichen Begründung in schriftlicher Form zulässig. Nach der Rückgabe wird
unverzüglich ein neues Thema angegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist.
Die Abschlussnote des Thesis-Moduls resultiert zu 80 % aus der Bewertung der Master-Thesis und
zu 20 % aus der Note der mündlichen Abschlussprüfung (Verteidigung der Thesis).
Praktikum
Der Studiengang sieht die Möglichkeit vor, ein fakultatives Praktikum zu absolvieren, das im Rahmen von Modul 9 (2.Wahlmodul) angerechnet werden kann.
3. Internationale Ausrichtung
Der MA-Studiengang ist international ausgerichtet, ausgewählte Veranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten. Desweiteren können auch Exkursionen im Ausland und internationale
Summer Schools angeboten werden.
Zudem wird der Einstieg in analoge Studienangebote im europäischen und internationalen Ausland ermöglicht. Ausländischen Studierenden steht der Studiengang offen, vor allem über die bisher etablierte und ausgesprochen vielfältige Zusammenarbeit über das Erasmus-Programm. Das
internationale Lehr- und Forschungsprofil des Fachbereichs 03 und der JLU im Ganzen kommt die7
ser Zielsetzung entgegen. Außerdem bestehen institutionalisierte Kontakte zum international ausgerichteten Zentrum für Entwicklungs- und Umweltstudien (ZEU) und eine Beteiligung am dort
verankerten Transition Studies-Studiengang. Desweiteren kann die Lehre durch Angebote am Gießener Zentrum Östliches Europa (z.B. im Bereich Fachsprachen) erweitert werden.
Ständige Kooperationen bestehen mit 21 Universitäten in 14 EU-Mitgliedsstaaten sowie Hochschulen in Norwegen, der Türkei und Russland und mit allen Institutionen der Europäischen Union.
Die Betreuung bzw. Koordination der internationalen Austauschbeziehungen erfolgt im Wesentlichen durch ein eigenständiges Kooperationsbüro am Institut für Politikwissenschaft, das von der
Professur Politik und Wirtschaft im Mehrebenensystem (Prof. Dr. Alexander Grasse) geleitet wird.
Von besonderer Bedeutung sind die Partnerschaften mit Lodz und Kazan, in diesem Rahmen wurden bereits gemeinsame Lehrforschungsprojekte und Seminare abgehalten. Möglichkeiten zu einer weitgehenden Kooperation im Bereich European Studies bestehen mit den Universitäten
Loughborough und Lodz. Mit Loughborough haben Vorgespräche im Hinblick auf einen Joint Master Degree in European Studies stattgefunden, Lodz baut einen solchen Studiengang momentan
auf. Darüber hinaus bestehen im Rahmen von Tempus-Projekten Erfahrungen bei der Ausarbeitung von Curricula im Bereich Europa-Studien und Internationale Beziehungen mit Universitäten in
Osteuropa und Russland.
Im Rahmen der EU-NESCA werden European Studies Center in Asien aufgebaut. Die internationale
Ausrichtung des MA mit einem Schwerpunkt in globaler Kooperation lässt hier Anschlussmöglichkeiten für die Zusammenarbeit wie den Austausch von Modulen oder Doppelabschlüsse.
4. Studienordnung
Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Demokratie und Governance vom
09.06.2009 in der Fassung des 2.Änderungsbeschlusses vom 05.02.2014
In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge (AllB)
der JLU v. 21.7. 2004 (StA S. 2154) hat der Fachbereich 03 Sozial- und Kulturwissenschaften der
Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Spezielle Ordnung verabschiedet.
§ 1 Abs. 1 (zu § 1 Abs. 1 AllB)
Der Masterstudiengang Demokratie und
Governance führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst vier Semester.
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§ 2 (zu § 1 Abs. 2 AllB)
Der Studiengang bietet Qualifizierung in wesentlichen Teilen des vertiefenden politikwissenschaftlichen
Studiums.
Besonderes
Merkmal ist die Fokussierung auf Probleme
der Demokratie und der Kooperation im globalen Zusammenhang. Studierende werden
systematisch mit neuen Forschungsergebnissen bekannt gemacht und sukzessive in ihre
Erarbeitung einbezogen. Die Studierenden
werden auf Berufe an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
(Parteien, Stiftungen und Verbände, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Unternehmen, internationale Organisationen), innerhalb des administrativen Systems der Bundesrepublik Deutschland (Behörden und
Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen), in Marketing- und Medienbereichen
sowie bei Unternehmensberatern im Bildungsbereich (z.B. der Erwachsenenbildung,
der beruflichen Weiterbildung) sowie auf Positionen in internationalen Organisationen
(z.B. der EU und der Vereinten Nationen)
vorbereitet. Der Studiengang befähigt den
wissenschaftlichen Nachwuchs nach Abschluss des MA-Studiums zur Entwicklung eigenständiger Dissertationsprojekte. Der Studiengang ist dem Gegenstand angemessen
international ausgerichtet, ein Teil der Veranstaltungen wird in englischer Sprache angeboten (näheres regeln die Modulbeschreibungen, vgl. Anlage 2). Besondere inhaltliche
Schwerpunkte sind u.a. Theorie und Empirie
moderner Demokratien, Demokratisierungsprozesse, Methoden der Demokratie- und
Governanceforschung und Global Governance und Internationale Integration. Vermittelt werden vertiefte Kenntnisse der Gebiete und Forschungsergebnisse der Politikwissenschaft (Government und Governance,
Politikfelder, Normen und Institutionen).
Darüber hinaus wird in einzelnen Modulen
interdisziplinäres Wissen (z.B. in der Soziologie, der Geographie, der Wirtschaftswissenschaften, Philosophie) für eine fächerübergreifende Perspektive auf die Thematik von
Demokratie und Governance vermittelt.
§ 3 (zu § 2 AllB)
Der Fachbereich 03 Sozial- und Kulturwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen
verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem
Studium den Grad eines Master of Arts
(M.A.).
§ 4 (zu § 4 AllB)
Einschlägige Bachelor-Abschlüsse, die an
Hochschulen im In- und Ausland erworben
wurden bzw. vergleichbare Qualifikationen
stellen die Zulassungsvoraussetzungen für
den Masterstudiengang dar. Es gelten alle
Diplom-, Magister- oder Bachelor-Abschlüsse
als einschlägig, sofern das bisherige Studium
Kenntnisse und Kompetenzen insbesondere
in sozialwissenschaftlichen Disziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaft)
bzw. kombinierten Studiengängen mit sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten (etwa
Regionalwissenschaften) aufweist. Notwendige Kenntnisse können ggf. auch im Rahmen
eines Propädeutikums während des 1. Semesters nachgewiesen werden. Die folgenden Abschlüsse werden prinzipiell als einem
Bachelor-Abschluss gleichwertige Zulassungsvoraussetzungen anerkannt: Lehramt
an Haupt- und Realschulen, Lehramt an
Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden
Schulen. Der Prüfungsausschuss kann weitere
Studiengänge nach Einzelfallprüfung als
gleichwertig anerkennen.
§ 5 (zu § 5 AllB)
Die Module sind in Anlage 2 beschrieben.
§ 6 (zu § 5 Abs. 4 und § 8 AllB)
Im MA-Studiengang Demokratie und Governance müssen neben dem Thesis-Modul weitere 9 Module belegt werden.
§ 7 (zu § 6 Abs. 1 AllB)
Der Masterstudiengang Demokratie und
Governance umfasst 10 Module einschließlich des Thesis-Moduls.
§ 8 (zu § 6 Abs. 1 AllB)
Die Module des Studienganges umfassen jeweils 10 Leistungspunkte (CP), das Thesis9
Modul umfasst 30 Leistungspunkte (CP) (Anlage 2).
§ 9 (zu § 9 Abs. 1 Satz 1 AllB)
Studierende können ein Berufsfeld- bzw. Tätigkeitsfeld-Praktikum absolvieren. Das Praktikum kann im Umfang von 10 CP im Modul 9
(Wahlmodul) anerkannt werden.
§ 10 (zu § 10 Abs. 1 Satz 1 AllB)
(1) Die Prüfungsform der modulabschließenden Prüfung und der ersten Wiederholungsprüfung ist jeweils in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt. Die erste Wiederholungsprüfung muss in Umfang und Dauer
der nicht bestandenen Modulabschlussprüfung gleichwertig sein. Außer für das ThesisModul besteht die zweite Wiederholungsprüfung aus einer mündlichen Prüfung (20-30
Minuten).
(2) Die Modulabschlussnote ist das Ergebnis
der modulabschließenden Prüfung oder das
der Wiederholungsprüfung.
§ 10a (zu § 7 AllB)
(1) Voraussetzung für die Zulassung zu Modulprüfungen ist die regelmäßige Teilnahme
an den für ein Semester geplanten und
durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung
ausgenommen.
(2) Bei Versäumen von mehr als der Hälfte
der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen muss die Lehrveranstaltung wiederholt werden.
(3) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der
Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der
Regelungen der Abs. 1 und 2.
§ 11 (zu § 10 Abs. 1 Satz 3 AllB)
Die Verfahren zur Notenbildung (in Prozentanteilen) sind in den Modulbeschreibungen
(Anlage 2) festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.
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§ 12 (zu § 10 Abs. 3 Satz 1 AllB)
(1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten, Kurzessays,
Projektberichte, Kolloquien, Seminarvorträge, Präsentationen oder Praktikums- bzw. Exkursionsberichte. Die Form der Prüfungen ist
in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben (Anlage 2).
(2) Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt 120
Minuten.
(3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.
(4) Eine Präsentation findet auf der Basis der
schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik
aus dem Stoffgebiet eines Moduls statt. Die
Dauer der mündlichen Präsentation beträgt
mindestens 15 und höchstens 30 Minuten.
Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung
beträgt mindestens 10 und höchstens 20 Seiten.
(5) Eine Hausarbeit besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung eines Seminarvortrags aus
dem Stoffgebiet eines Moduls. Der Umfang
einer Hausarbeit beträgt mindestens 15 und
höchstens 25 Seiten.
(6) Eine Projektarbeit besteht aus der Anwendung empirischer oder statistischer Methoden auf ein Problem aus dem Stoffgebiet
eines Moduls sowie der mündlichen Präsentation und/oder schriftlichen Ausarbeitung
der Ergebnisse. Die Dauer der mündlichen
Präsentation beträgt mindestens 15 und
höchstens 30 Minuten. Der Umfang der
schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 20 Seiten.
(7) Präsentationen, Hausarbeiten, Seminarvorträge und Projektarbeiten können auch in
Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen
und Kandidaten aufgrund der Angabe von
Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen
nach den Abs. 4 bis 6 erfüllt.
§ 13 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AllB)
(1) Der Studienverlauf ist in Anlage 1 beschrieben.
(2) Der Masterstudiengang Demokratie und
Governance umfasst (s. dazu Anlage 1) vier
Basismodule, davon sind drei (M1-M3) im 1.
Semester und eines (M4) im 2. Semester verpflichtend zu belegen. Im politikwissenschaftlichen Fachstudienbereich (2./3. Semester)
sind drei Themenmodule zu belegen (M5-M7
oder M11). Darüber hinaus sind im 3. Semester zwei Wahlmodule (M8 und M9) zu belegen, die den Erwerb interdisziplinären Wissens ermöglichen und/oder ein Mobilitätsfenster zur Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandssemesters bieten. Im Modul M9 besteht die Möglichkeit
zur Anrechnung eines fakultativen Praktikums. Das vierte Semester ist ausschließlich
für die Anfertigung der MA-Thesis sowie der
zugehörigen MA-Prüfung (M10) vorgesehen.
(3) Die Basis-Module umfassen für den Studiengang mit den Bereichen Demokratie (M1)
und Demokratisierungsprozesse (M2) sowie
mit dem Bereich Methoden der Demokratieund Governanceforschung (M3) zentrale und
integrierende Elemente. Im zweiten Semester schließt verpflichtend das vierte Basismodul Global Governance und Internationale Integration (M4) an. In den Themen-Modulen
(M5 bis M7 oder M11) werden die fachlichen
Qualifikationen inhaltlich erweitert und vertieft. Die Wahlmodule (M8 und M9) können
außerhalb des politikwissenschaftlichen
Fachstudienbereichs belegt werden. Die Belegung politikwissenschaftlicher Module ist
innerhalb der Wahlmodule (z.B. im Rahmen
eines Auslandsstudiums) möglich. Das einführende Modul 1 des MA Demokratie und
Governance darf nicht in einem der Wahlmodule (M8 und M9) vertieft werden. Die
Reihenfolge der Belegung der Themen- und
Wahlmodule im zweiten und dritten Semester sowie die Durchführung eines fakultativen
Praktikums im Umfang von 10 CP ist frei gestellt.
§ 14 (zu § 12 Abs. 3 AllB)
Für ein genehmigtes Teilzeitstudium nach § 3
der „Verordnung über das Verfahren der
Immatrikulation, das Teilzeitstudium, die
Ausführung des Hessischen Studienguthabengesetzes und die Verarbeitung personenbezogener Daten an den Hochschulen des
Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung – ImmaVO) vom 29. Dezember
2003“ trifft der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen.
§ 15 (zu § 13 AllB)
Der Masterstudiengang Demokratie und
Governance beginnt zum Winter- oder Sommersemester.
§ 16 (zu § 20 Abs. 1 AllB)
Bei der Meldung zum Thesis-Modul sind die
Nachweise über den erfolgreichen Besuch
von Modulen im Umfang von 60 CP vorzulegen. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss.
§ 17 (zu § 23 Abs. 1 Satz 1 AllB)
(1) Die Meldung zur Prüfung erfolgt automatisch mit der Anmeldung zum jeweiligen Modulteil.
(2) Die Anmeldungen zu den Modulen müssen spätestens in der zweiten Woche der
Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studiensemesters erfolgen.
§ 18 (zu § 25 Abs. 1 AllB)
Prüfungsformen sind in § 11 Abs. 1 beschrieben. Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben (Anlage 2). Die Bewertung der Prüfungsleistungen ist in § 28 und § 29 AllB festgelegt.
§ 19 (zu § 25 Abs. 2 AllB)
(1) Die Prüfungen finden in der Regel als Einzelprüfungen statt. 2 bis maximal 4 Kandidaten / Kandidatinnen können einen gemeinsamen schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an den Prüfungsausschuss stellen. Der
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Ausschussvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit dem Prüfer / der Prüferin.
(2) Die Dauer einer mündlichen Prüfung je
Prüfling und Fach orientiert sich an den Vorschriften in § 11.
§ 20 (zu § 26 Abs. 4 AllB)
Die Abschlussarbeit (Thesis) kann auch in
englischer Sprache abgefasst werden, wenn
eine entsprechende Bewertung gesichert ist.
§ 21 (zu § 26 Abs. 5 AllB)
Die Bearbeitungsdauer beträgt vier Monate.
Das Thema der Thesis wird vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Der Umfang der Thesis
soll ungefähr 20.000 Wörter bzw. 60 Seiten
(einschließlich Literaturverzeichnis) betragen.
§ 22 (zu § 26 Abs. 6 AllB)
Eine Rückgabe des Themas der Abschlussarbeit (Thesis) ist einmalig bis zu sechs Wochen
nach Ausgabe unter Vorlage einer sachlichen
Begründung in schriftlicher Form zulässig.
Nach der Rückgabe wird unverzüglich ein
neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe
ausgeschlossen ist.
§ 23 (zu § 30 Abs. 2 Satz 2 AllB)
Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche im Studienverlaufsplan als verpflichtend
vorgesehenen Module bestanden sind.
§ 24 (zu § 31 Abs. 1 AllB)
Die Gesamtnote wird gebildet aus dem
arithmetischen Mittel der Noten für die Mo-
dule M2-M8, wobei die Note des ThesisModuls in die Berechnung 3-fach eingeht. Die
Studienleistungen im Rahmen der Module 1
und 9 werden nicht benotet, sondern lediglich bewertet. Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses ist jeweils eine Bewertung
mit „bestanden“ (vgl. § 22).
§ 25 (zu § 32 AllB)
Für jede bzw. jeden Studierenden wird eine
tabellarische Zusammenstellung der Prüfungsleistungen in deutscher Sprache angefertigt, die die Modultitel, das Datum der
Prüfungen sowie die Noten der Modulprüfungen, der Abschlussarbeit (Thesis) sowie
die Gesamtnote enthält.
§ 26 (zu § 33 Satz 2 AllB)
Die eine Prüfung betreffenden Akten können
nach Rücksprache mit den PrüferInnen und
dem Prüfungsausschuss binnen sechs Wochen nach Prüfungsende eingesehen werden.
§ 27 (zu § 34 Abs. 4 AllB)
Prüfungstermine und Wiederholungstermine
werden zu Beginn eines Semesters durch den
Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
§ 28 (zu § 40 AllB)
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gießen, den 09.06.2009
Prof. Dr. Jutta Ecarius
Dekanin des FB 03
5. Zulassung und Bewerbung
Einschlägige Bachelor-Abschlüsse, die an Hochschulen im In- und Ausland erworben wurden bzw.
vergleichbare Qualifikationen stellen die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang
dar. Es gelten alle Diplom-, Magister- oder Bachelor-Abschlüsse als einschlägig, sofern das bisherige Studium Kenntnisse und Kompetenzen insbesondere in sozialwissenschaftlichen Disziplinen
(Politikwissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaft) bzw. kombinierten Studiengängen mit sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten (etwa Regionalwissenschaften) aufweist. Notwendige Kenntnisse
können ggf. auch im Rahmen eines Propädeutikums während des 1. Semesters nachgewiesen
12
werden. Die folgenden Abschlüsse werden prinzipiell als einem Bachelor-Abschluss gleichwertige
Zulassungsvoraussetzungen anerkannt: Lehramt an Haupt-und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach
Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen.
Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse werden vorausgesetzt, müssen aber nicht durch bestimmte Noten nachgewiesen werde.
Bewerbungsverfahren
Der Master-Studiengang kann im Winter- und im Sommersemester begonnen werden. Er ist zurzeit nicht zulassungsbeschränkt.
Studieninteressierte mit

einem Bachelor-Abschluss einer nicht-deutschen Hochschule

einem Bachelor-Abschluss einer deutschen Hochschule und einer nicht-deutschen Hochschulzugangsberechtigung
bewerben sich über

uni-assist
Helmholtzstr. 2-9
10587 Berlin
www.uni-assist.de.
Dort werden die Anträge zentral geprüft.
Bei Fragen zum Verfahren, wenden Sie sich bitte an das

Studierendensekretariat/Ausländerzulassung
Goethestr. 58
35390 Gießen
Tel. 0641/ 99-16400
[email protected]
Infos unter www.uni-giessen.de/cms/internationales/studierenjlu/bewerbung
Für alle anderen Bewerber/innen gelten die folgenden Informationen:
Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Justus-Liebig-Universität Gießen enden

für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07.

für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01.
Prinzipieller Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Sie bewerben sich mittels eines Online-Formulars innerhalb der Bewerbungsfristen. Zum Teil
können einige Unterlagen zu einem späteren Termin eingereicht werden, siehe aktuelle Informationen im Internet.

Diese Bewerbung senden Sie an
Universität Gießen
Studentensekretariat
Goethestr. 58
35390 Gießen

Das Studierendensekretariat prüft, ob Sie die studiengangspezifischen Zulassunsgvoraussetzungen erfüllen bzw. leitet Ihre Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter.
13

Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung
oder Nachforderung von Unterlagen).
Bei der Bewerbung muss eine Mindest-CP-Zahl aus dem Bachelor-Studiengang bereits vorliegen.
Das endgültige Bachelor-Zeugnis kann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgereicht werden.
(CP-Zahl und Nachreichfristen siehe: www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/master).
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre
Studienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden.
Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss ein Antrag beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften gestellt werden, Kontaktdaten s.
Kapitel Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs. Ein entsprechendes Formular wird
auf der Website bereitgestellt.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben).
Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben (s.o.).
Siehe auch: www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/hoeheresemester
6. Beginn des Master-Studiums
Semester- /Vorlesungsbeginn
Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1.April) Student/in der Universität. Der
Studienausweis kann ab 1.Septemer. (bzw. 1.März) als Fahrkarte für den Rhein-MainVerkehrsverbund (RMV), den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA www.unigiessen.de/cms/org/ssv/asta).
Im Wintersemester beginnt die Veranstaltungszeit in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte
Februar, im Sommersemester beginnt sie in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli (genaue
Termine unter: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten).
Wohnen
Bei der Wohnungssuche ist zu empfehlen, nach Möglichkeit nicht bis zum Semesterbeginn zu warten, da dann die meisten Zimmer und Wohnungen bereits vergeben sind. Wer sich für einen Platz
in einem Studentenwohnheim interessiert, wendet sich direkt an das Studentenwerk. Auch hier
empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig darum zu bemühen, sobald Sie sich an der JLU eingeschrieben haben.

Studentenwerk - Abteilung Wohnen
Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0,
www.uni-giessen.de/studentenwerk
Informationen zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie
auch unter www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn.
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Studieneinführungstage für die Master-Studiengänge
Für manche Master-Studierende ist der neue Studienabschnitt mit einem Hochschulwechsel und
damit dem Umzug in eine neue Stadt oder gar ein neues Land verbunden. Weil vieles zu klären
und zu organisieren ist, bietet die Universität Gießen als Betreuungsangebot für Masterstudierende vor Vorlesungsbeginn Studieneinführungstage („Master-SteT“) an.
Masterstudierenden, die neu in Gießen sind, soll die Orientierung an der JLU und in der Stadt erleichtert werden. Sie werden außerdem alles Wichtige zu den Studienverwaltungssystemen
FlexNow und Stud.IP erfahren, zur Modulanmeldung und zu anderen organisatorischen Dingen,
die der erfolgreiche Start in das Master-Studium verlangt.
Alle Master-Studierende, also auch die „hauseigenen“ Bachelor-Absolvent/innen, erhalten einen
vertieften Überblick zum Studienablauf sowie zu bestimmten Modulinhalten und bekommen alle
notwendigen Hinweise und Hilfestellungen um ihren Stundenplan zusammen zu stellen. Insbesondere bietet sich an diesem Tag die Gelegenheit letzte oder auch sehr fachspezifische Fragen zu klären. Die genauen Termine und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.unigiessen.de/studium/studienbeginn/stet.
7. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs
Dekanat
Das Dekanat leitet den Fachbereich und ist unter anderem für die Studien- und Prüfungsorganisation zuständig.

Karl-Glöckner-Straße 21, Haus E, Raum 209/210
Tel. 0641-99-23001
[email protected]

Dekan
Prof. Dr. Andreas Langenohl
Karl-Glöckner-Straße 21 E, Raum 209
35394 Gießen
Tel.:0641/ 99-24001
Fax: 0641/ 99-23009
[email protected]

Prodekan für Forschung
Prof. Dr. Thomas Brüsemeister
Karl-Glöckner-Str. 21, Haus E, Raum 001d
35394 Gießen
Tel. 0641-99-23210
[email protected]

Studiendekanin
Aufgabe der Studiendekanin ist die Wahrung und Verbesserung der Qualität der Lehre. Sie ist
Ansprechpartnerin der Studierenden in allen allgemeinen Fragen des Studiums und der Lehre.
Zu ihren Aufgaben gehören der Vorsitz im Studienausschuss des Fachbereichs, die beratende
Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Studiengänge, die Kontrolle der Durchführbarkeit von
Lehrveranstaltungen sowie Mitarbeit bei der Evaluation der Lehre (unter studentischer Beteiligung).
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Prof. Dr. Christine Wiezorek
Tel.: 0641 / 99-24080
Karl-Glöckner-Str. 21B, Raum 015
[email protected]
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Ablauf von Prüfungen, zum Anmeldungsverfahren und den Prüfungsanforderungen. Auch die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen wird beim Prüfungsamt beantragt.

Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Karl-Glöckner-Straße 5A
35394 Gießen

zuständig für Sozialwissenschaften/Social Sciences
Sandra Schmalz, Raum 103
Telefon: 0641-98442-171, Fax: 0641-98442-179
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag: 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.30 - 11.30 Uhr
(Bitte während der Sprechstunden nicht anrufen)
Studienfachberatung
An die Studienfachberatung können Sie sich wenden, wenn Sie

Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu gewünschten Spezialisierungen etc. im Studium haben,

unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet" sind,

Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und
Prüfungsplans benötigen.
Studienfachberatung für den Studiengang M.A. Demokratie und Governance

Prof. Dr. Helmut Breitmeier
Institut für Politikwissenschaft
Philosophikum II, Haus E, Raum 202
35394 Gießen
Tel. 0641 - 99 23111
Sprechstunde: nach Vereinbarung
[email protected]
Studienberatung der Fachschaft
„Alle Studierende eines Fachbereiches bilden die Fachschaft", so die Definition laut Hochschulgesetz. Umgangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft" die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studierenden, deren Aufgabe u.a. die Interessenvertretung der Studierenden ist.
Die Fachschaft Sozial- und Kulturwissenschaften bietet ebenfalls eine Studienberatung an, in der
Sie mit Studierenden über das Studium, den studentischen Alltag u. ä. sprechen können.

Fachschaft des Fachbereichs 03 Sozial- und Kulturwissenschaften
16
Karl-Glöckner-Straße 21
Haus E, Raum E019
35394 Gießen
Telefon: (0641)-9923010
Studienkoordination
Die Studienkoordination ist instituts- bzw. fachbereichsübergreifend für den Gesamtablauf des
Studiengangs und die Abstimmung der Veranstaltungen zuständig. Sollte es hierbei zu Problemen
kommen, wenden Sie sich bitte an

Dr. Michael Hoffmann
Karl-Glöckner-Straße 21, Haus E, Raum 208d
Tel. 99-23005
[email protected]
Sprechzeiten
Dienstag 10-11 Uhr
Mittwoch 11-12 Uhr
Donnerstag 14:30-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
8. Beratungs- und Informationsangebote der JLU
„Call Justus“ – Studierenden-Hotline der Uni Gießen
Die Studierenden-Hotline „Call Justus“ ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus-LiebigUniversität Gießen.
Dort erhalten Sie Auskunft zu:

Studienangeboten

Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte

Bewerbungsverfahren

Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation

Fachwechsel und Hochschulortwechsel

Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen

Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Beratungsstellen
und auf Wunsch Informationsmaterial per Post.
„Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann
muss ich mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen
Anliegen können sich Interessierte an die Studierenden-Hotline, kurz „Call Justus“, wenden.
Komplexere Anliegen leitet „Call Justus“ an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendensekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen
der Universität, z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc.

„Call Justus“ – Studierenden-Hotline
Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 400
17
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:

bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen
und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können.

bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen
sowie -verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.

in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung

bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungsschwierigkeiten, Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-,
Arbeits- und Prüfungsprobleme, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder -abbruch,
psychische Probleme und vieles mehr.

Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, Bewältigung schwieriger Phasen im Studium usw.) und

während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt.
Die Berater/innen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die
Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und Probleme. Die Berater/innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen,
wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten.
Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten
Sie einen Termin vereinbaren, am besten telefonisch über „Call Justus“ oder in der Sprechstunde,
ggf. auch per Mail.

Zentrale Studienberatung – Büro für Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
Öffnungszeiten und offene Sprechstunde:
Mo, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr, Di, Do: 15.00 - 17.00 Uhr
Telefonsprechstunde: Mo – Fr 13.00 – 15.00 Uhr, Tel: 0641 / 99 16 223 (über Call Justus)
[email protected]
www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb
Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende
Beratung zu Studium (Studienwahl und -entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härtefall- oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Universität): Internet: www.uni-giessen.de/studium/behindertenberatung
Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende in der Zentralen Studienberatung, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen, E-Mail: [email protected], Telefonsprechstunde in der Regel Di 13:00 - 15:00 Uhr (Tel.: 0641 / 99 16216) und Offene Sprechstunde in der Regel Do 12:30 bis 14:30 Uhr – aktuelle Termine auf oben genannter Internetseite. Termine können über das Sekretariat (Tel.: 0641 / 99 16214) oder über die Studierenden-Hotline Call Justus (s.o.) vereinbart werden.
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen
Hilfen und technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierig18
keiten; Wohnheimplätze mit Sonderausstattung etc.): Studentenwerk Gießen / Beratung & Service, Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen; Beratung: Mo - Do 12:00 - 15:00
Uhr, Fr 9:00 - 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 40008 160; [email protected]
Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen, Mail: [email protected], Internet:
www.uni-giessen.de/aber; Philosophikum II, Haus E, Erdgeschoss, Raum 19a (Fachschaft Gesellschaftswissenschaften)
Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen
www.uni-giessen.de/studium/mitkind und www.kind-und-studium.de
Beratung zum Studium (Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei
Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind: Beate CaputaWießner, Zentrale Studienberatung (siehe oben); [email protected]. Bitte vereinbaren Sie auf
jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über „Call Justus – Studierendenhotline“ (s. o.)
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen
und Schwierigkeiten; Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.) Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes, Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo - Do 12:00
bis 15:00 sowie Fr 9:00 - 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 4 00 08-1 62; [email protected]
Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland
Infos unter: www.uni-giessen.de/cms/internationales
Akademisches Auslandsamt / Abteilung Internationale Studierende, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Beratung für internationale Studierende:

Jessica Wilzek/ Saltanat Rakhimzhanova
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr
[email protected] oder [email protected]
Tel.: +49 (0)641 99 12143/74
Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland:

Meike Röhl
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr
[email protected]
Tel: +49 (0)641 99 12136
Beratung ausländischer Doktoranden:

Patrycja Zakrzewska
Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr
[email protected]
Tel.: +49 (0) 641-99-12172
19
9. Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität
Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und
Westerwald und durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen
hohen Freizeitwert. Das Wohnungsangebot für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn,
öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen knapp 80.000 Einwohnern ist eine junge Stadt und in Deutschland die Stadt mit der höchsten
Studentendichte. An der Universität sind rund 28.000 Studierende immatrikuliert, an der Fachhochschule Gießen-Friedberg insgesamt 15.500, davon in Gießen rund 8.700 Studentinnen und
Studenten. Dies prägt auch das Stadtbild, das Kulturangebot und die Kneipenszene der Stadt.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –, die ein modernes und breites Fächerspektrum in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften, der Medizin und Veterinärmedizin sowie den Geistesund Sozialwissenschaften anbietet. Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte
Arbeitgeber in der Region.
Die Justus-Liebig-Universität hat elf Fachbereiche und ebenso viele wissenschaftliche Zentren. Im
Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches
Studienangebot. Hier können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-, literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für
alle Schulstufen studiert werden.
Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und
Forschen im Bereich der Lebenswissenschaften fördert.
10. Abkürzungsverzeichnis
AStA
B.A.
M.A.
CP
FB
JLU
RMV
20
Allgemeiner StudentInnen Ausschuss
Bachelor of Arts
Master of Arts
Credit Point (Leistungspunkt)
Fachbereich
Justus-Liebig-Universität Gießen
Rhein-Main-Verkehrsverbund
StEW
Master-StET
SWS
WiSe (WS)
SoSe (SS)
Studieneinführungswoche
Master-Studieneinfürungstage
Semesterwochenstunde
Wintersemester (01.10. 31.03.)
Sommersemester (01. 04. 30.09.)
11.
Modulbeschreibungen des M.A. Demokratie und Governance
21
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23
24
25
26
27
28
29
30
Informationen im Internet:
Justus-Liebig-Universität:
Informationen zum Studium:
Studiengang Demokratie und Governance:
www.uni-giessen.de/
www.uni-giessen.de/studium/
www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/
master/politik
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