allgemeinen Klausurhinweise - Johannes Gutenberg

JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ - 55099 Mainz
Klausurhinweise für die Kombinationsklausuren Allgemeines Steuerrecht und
Einkommensteuerrecht im Sommersemester 2016
Die Kombinationsklausuren im Allgemeinen Steuerrecht und Einkommensteuerrecht
werden am Mittwoch, den 10. August 2016, von 14:00–17:00 Uhr im RW 1 sowie am
Donnerstag, den 22. September 2016, von 14:00 –17:00 Uhr im RW 1stattfinden.
Die Bearbeitungszeit beträgt für Studierende der Wirtschaftswissenschaften 120 Minuten
und für Studierende der Rechtswissenschaften 180 Minuten. An den Klausuren können
nur Studierende Teilnehmen, welche sich hierfür im JOGUStiNE angemeldet haben.
1. Vor dem Schreiben der Klausuren:
Bitte erscheinen Sie frühzeitig zu der Klausur. Lassen Sie jede zweite Reihe und die
beiden Sitzplätze neben Ihnen frei. Handys und ähnliche Geräte müssen auf jeden Fall
ausgeschaltet werden. Folgen Sie den weiteren Anweisungen der Mitarbeiter.
2. Beim Schreiben der Klausuren:
a) Als Hilfsmittel zugelassen sind – den Bedingungen einer Schwerpunktexamensprüfung entsprechend – nur die im Folgenden benannten Gesetzestexte:
- Steuergesetze I, C.H. Beck-Verlag oder
- Aktuelle Steuertexte, Textaufgabe, C.H. Beck-Verlag oder
- Steuergesetze, Beck im dtv oder
- Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, NWB-Textausgabe.
Darüber hinaus steht es den Bearbeitern frei, folgende Gesetzestexte zu benutzen:
- Sartorius I, Verfassungs-und Verwaltungsgesetze, C.H. Beck-Verlag
- Schönfelder, Deutsche Gesetze, C.H. Beck-Verlag
- Aktuelle Wirtschaftsgesetze, C.H. Beck-Verlag
- Wichtige Wirtschaftsgesetze, NWB Textausgabe
- Handelsrecht, Beck im dtv
Beschaffen Sie sich eine aktuelle Auflage, welche die derzeitige Rechtslage wiedergibt!
Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen)
in den zugelassenen Gesetzessammlungen werden nicht beanstandet. Hingegen sind
Randnotizen aller Art (Texte oder §§, Zeichnungen) nicht erlaubt (vgl. VG Mainz, Urt. v.
11.12.2002, Az.: 7 K 502/02 –NJW 2003, 1545 ff.). Das Einfügen von Klebezetteln in die
Gesetzestexte (sog. post-its) ist nur zulässig, wenn diese dazu dienen, ein bestimmtes
Gesetz schneller zu finden, z.B. Zettel mit der Aufschrift AO oder EStG. Eine darüber
hinausgehende Verwendung der Klebezettel, etwa zur Kenntlichmachung einzelner
Vorschriften, ist nichtgestattet.
b) Die Verwendung eines Taschenrechners ist nichtzulässig.
c) Beschreiben Sie Ihre Blätter – es ist liniertes Papier zu verwenden – nur einseitig und
lassen Sie links einen Korrekturrand von ca. 7 cm (ein Drittel der Seite). Nummerieren
Sie die einzelnen Seiten. Das zu verwendende Deckblatt wird auf der Lehrstuhlhomepage bereitgestellt; auf diesem sind Nach- und Vornamen (leserlich und in dieser Reihenfolge), Matrikelnummer und Semesterzahl anzugeben.
FACHBEREICH 03
Rechtswissenschaft
Lehrstuhl für öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht
Nachfolge Prof. Dr. Kube
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Haus Recht und Wirtschaft I
Jakob-Welder-Weg 9
Zimmer: 03/214
[email protected]
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d) Die Schreibarbeit ist sofort zu beenden, wenn die Bearbeitungszeit abgelaufen ist.
Dies gilt auch für das Einfügen von Seitenzahlen, die Anfertigung des Deckblattes, etc.
Das Fortführen der Schreibarbeit nach Ablauf der Bearbeitungszeit wird als Täuschungsversuch gewertet und führt zu den entsprechenden Konsequenzen.
e) Täuschungsversuche jeglicher Art (z.B. Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, „Abschreiben“) führen zu einer Bewertung der Arbeit mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte).
3. Rückgabe und Besprechung der Klausuren:
Die Rückgabe der Klausuren erfolgt zu gegebener Zeit über die Pedelle. Die Veröffentlichung der Klausurergebnisse erfolgt im JOGUStINe; Nachfragen aller Art zum Klausurergebnis werden nicht beantwortet. Gegebenenfalls wird eine Klausurbesprechung
angesetzt.
4. Leistungsnachweise
Leistungsnachweise werden durch das Studienbüro ausgestellt.