TEILNAHMEBEDINGUNGEN Mit ENERGY und der UEFA zu David Guetta & zur EM nach Frankreich Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Mit ENERGY und der UEFA zu David Guetta & zur EM nach Frankreich“ der Radio NRJ GmbH, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin und der mit ihr verbundenen Unternehmen: Radio 103,4 MHz Berlin GmbH (ENERGY Berlin), Radio 93,3 MHz München GmbH (ENERGY München), Radio 106,9 MHz Nürnberg GmbH (ENERGY Nürnberg), Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY Hamburg) und Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH (ENERGY Region Stuttgart) (künftig gemeinsam ENERGY genannt). ENERGY führt das Gewinnspiel zusammen mit den Kooperationspartnern UEFA und WARNER Music Group Germany Holding GmbH ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. Dabei steht das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook und wird auch in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. 1. ANERKENNUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt die teilnehmende Person ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. 2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ENERGY sowie der mit ENERGY verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige. 3. SPIELREGELN Das Spiel startet am 23. April 2016 und endet am 9. Mai 2016. ENERGY-Hörer können teilnehmen, indem sie sich bei den jeweiligen ENERGY-Sendern anrufen, sobald im Zeitraum vom 25. April bis zum 7. Mai 2016 ein Song von David Guetta (nachfolgend: „Gewinnspiel-Hit“ genannt) im UKW-Programm von ENERGY voll und ganz ausgespielt wird (ausgenommen ist DAB+). Eine Teilnahme ist bei den jeweiligen ENERGY-Sendern nur über folgende Rufnummern möglich: Studio Berlin: 030/2612345 Studio Hamburg: 040/48001971 Studio München: 089/933933 Studio Nürnberg: 0800 / 800 106 9 Studio Stuttgart: 0711/8888 0000 Der jeweilige Hörerservice nimmt die Anrufe entgegen, bis alle drei Studioleitungen belegt sind. Der jeweilige Moderator wählt per Zufallsprinzip eine der drei Leitungen aus. Derjenige Teilnehmer, dessen Anruf vom Moderator entgegen genommen wird, wird registriert für die spätere Auslosung des Hauptpreises. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Die Chance, als Hörer, Teilnehmer oder Gewinner ausgewählt zu werden, ist innerhalb der Spielzeiten grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt für alle Mitspieler gleich hoch. Die Spielrunde ist beendet, wenn die registrierte Person (nachfolgend „der Registrierte“) im Programm von ENERGY zu hören ist. Bis zum 07. Mai 2016 kann sich jeder Hörer On Air im Radio nach oben beschriebenem Modus registrieren, sobald ein Gewinnspiel-Hit zu hören ist. ENERGY wird über seine oben genannten Sender insgesamt nicht mehr als 400 Teilnehmer registrieren. Alle registrierten Hörer aller oben aufgeführten ENERGY-Sender werden in einer Liste gesammelt. Unter allen wird dann per Losverfahren nach dem Zufallsprinzip ein nationaler Gewinner für den Hauptpreis ermittelt. Dieser wird in der jeweiligen ENERGY-Morgensendung am 09. Mai bekannt gegeben. ENERGY ist jederzeit berechtigt, den Gewinnspiel-Modus sowie das Gewinnspiel selbst zu verändern sowie den Gewinnspielzeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. 4. TEILNAHMEAUSSCHLUSS ENERGY ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie die Angabe von falschen Daten in Zusammenhang mit der Bewerbung für das Gewinnspiel. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ENERGY berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern bzw. Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden, nicht auszuzahlen. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. 5. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSRECHTE Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet und Fotos sowie Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Der Teilnehmer räumt ENERGY mit der Teilnahme das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte und exklusive Recht ein, die Sprachaufzeichnungen, Fotos und/oder Filmaufnahmen vollständig oder Teile davon zu senden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich und/oder wahrnehmbar zu machen, auf Internetseiten – insbesondere unter www.energy.de und den entsprechenden Unterseiten – einzustellen, zu archivieren, zu bearbeiten, also insbesondere zu schneiden, zu kürzen, digital zu bearbeiten und/oder nur Teile davon zu verwenden, und/oder zur Herstellung einer audiovisuellen Produktion unter Anwendung aller Techniken/Verfahren der Bild- und/oder Tonaufzeichnung und Speicherung zu verwenden. ENERGY ist ferner berechtigt, diese Rechte Dritten, wie beispielsweise den Betreibern von sozialen Netzwerken, einzuräumen. Der Name des Gewinners, sein Wohnort und der Gegenstand des Gewinns wird auf der Internetseite www.energy.de veröffentlicht werden. Ggf. werden auch Zeitungs- und TV-Redaktionen über den Gewinn informiert. Bei allen Gewinnen behält sich ENERGY vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm sowie auf der TEILNAHMEBEDINGUNGEN Internetseite in Wort und/oder Bild zu berichten. Der Teilnehmer ist mit diesem Vorgehen einverstanden und verpflichtet sich, an der Dokumentation und Inszenierung der Gewinnübergabe in angemessener Weise mitzuwirken. Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen. Die persönlichen Daten der Teilnehmer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken des Gewinnspiels. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht an diesem Gewinnspiel beteiligt sind, erfolgt nicht. 6. GEWINNAUSZAHLUNG Der Gewinn ist eine Reise für den Gewinner plus 1 (in Worten: eine) vom Gewinner zu benennende Begleitpersonen zur David Guetta Show in Paris und zur Eröffnung der Fußball EM inkl. Eröffnungsspiel Frankreich gegen Rumänien in Paris (Frankreich). Der Preis beinhaltet die Eintrittskarten für das jeweilige Event, die An- und Abreise im Flugzeug sowie die Unterbringung in einem Hotel in Paris für zwei Personen (2 Übernachtungen). Die Reise geht von Donnerstag, 09. Juni 2016, bis Samstag, 11. Juni 2016. Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach Vergabe herausstellt, dass die Voraussetzungen der Vergabe nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4 dieser Teilnahmebedingungen. Die Mitnahme einer minderjährigen oder betreuungspflichtigen Begleitperson ist nur möglich, wenn es sich bei dem Gewinner um einen Erziehungsberechtigten/Betreuer dieser Person handelt. Die Mitnahme einer minderjährigen bzw. betreuungspflichtigen Begleitperson hat stets unter Wahrung der familien- und/oder betreuungsrechtlichen Vorschriften, insb. (sofern erforderlich) in Abstimmung mit dem anderen Elternteil, zu erfolgen. Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Sachgewinn, der nicht ausgezahlt wird und nicht übertragbar ist. Der Gewinner sowie die von ihm ausgewählte Begleitperson müssen die nationalen Bestimmungen für eine Einreise nach Frankreich erfüllen. Insbesondere müssen der Gewinner und seine Begleitperson im Besitz eines gültigen und den französischen Anforderungen zum Nachweis der Identität entsprechenden Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) sein. Der Gewinner sowie alle Begleitpersonen haben sich vor der Einreise nach Frankreich mit den geltenden Vorschriften, Gesetzen und Bestimmungen Frankreichs sowie der Hauptstadt Paris vertraut zu machen. 7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS ENERGY haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen und/oder verbreitet werden und die mit ENERGY und/oder mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn Dateneingaben des Gewinnspiels nicht dem von ENERGY verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet ENERGY nicht bei Diebstahl oder bei der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in dem System und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte. ENERGY übernimmt weiterhin keine Gewähr dafür, dass das Gewinnspiel und die Registrierung jederzeit abrufbar sind und fehlerfrei funktionieren. TEILNAHMEBEDINGUNGEN ENERGY haftet weder für etwaige Sach- und/oder Rechtsmängel des Gewinns selbst noch für etwaige Schäden, Verzögerungen oder Beeinträchtigungen aufgrund fehlender oder unzureichender Einreisedokumente, Pässe, Visa bzw. nicht eingehaltener Einreisebestimmungen. ENERGY haftet nicht für Schäden und/oder Beeinträchtigungen, welche aus etwaigen Verstößen des Gewinners oder dessen Begleitpersonen gegen geltende Vorschriften in Frankreich, der Stadt Paris oder sonstige Vorschriften resultieren. 8. SCHRIFTFORM/SALVATORISCHE KLAUSEL Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewollten am ehesten entspricht. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. 9. RECHTSWEG Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung, die Ausschlussentscheidung bezüglich eines Teilnehmers und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen. Berlin, im April 2016
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