Pressemitteilung

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Luxemburg, den 21. April 2016
Von EU-Agenturen gewährte Finanzhilfen: "Es gibt nach wie
vor Schwachstellen", so die Prüfer
In einem neuen Bericht stellt der Europäische Rechnungshof fest, dass die EU-Agenturen die von
ihnen gewährten Finanzhilfen unzulänglich verwalten. Die von den Agenturen für ihre Finanzhilfen
verwendeten Kontrollsysteme werden von den Prüfern seit mehreren Jahren beanstandet. Obwohl
die geprüften Agenturen die Vorschriften inzwischen im Allgemeinen einhalten, wurden in den
Bereichen Leistungsüberwachung und Bewertung erhebliche Mängel festgestellt. In bestimmten
Fällen entsprachen die Auswahl- und Gewährungsverfahren nicht voll und ganz den Grundsätzen der
Transparenz und Gleichbehandlung. Die Prüfer weisen zudem darauf hin, dass die Möglichkeit von
Interessenkonflikten nach wie vor besteht.
Die Prüfer untersuchten die bei fünf Agenturen eingerichteten Systeme und Kontrollen. Bei diesen
Agenturen handelt es sich um das Europäische Innovations- und Technologieinstitut, Frontex - die für
die Außengrenzen zuständige Agentur, die Europäische Umweltagentur, die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten. Auf diese fünf Agenturen entfallen knapp über 90 % der im Zeitraum 2013-2015 von
Agenturen insgesamt gewährten Finanzhilfen in Höhe von 740 Millionen Euro.
Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die geprüften Agenturen die Finanzhilfen im Allgemeinen in
Übereinstimmung mit den Vorschriften gewährt und ausgezahlt haben. Die meisten von ihnen
befassten sich jedoch nur unzureichend mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und in einigen
Fällen waren Finanzhilfen nicht das wirksamste Instrument. Die Mehrzahl der geprüften Agenturen
sollte weitere Verbesserungen an ihren Gewährungsverfahren, ihren Kontrollsystemen und ihrer
Leistungsmessung vornehmen. Die Prüfer sind der Auffassung, dass die Agenturen die Wirksamkeit
ihrer Finanzhilfen nicht adäquat gemessen haben.
"Die Finanzhilfen haben im Allgemeinen zur Umsetzung der Politik dieser Agenturen beigetragen",
erläuterte Dr. Louis Galea, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
"Die Agenturen haben aber keine angemessenen Systeme zur Überwachung und Bewertung der von
Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Sonderberichts.
Der vollständige Bericht ist auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar.
ECA Press
Mark Rogerson - Sprecher
T: (+352) 4398 47063
Damijan Fišer - Press Officer
T: (+352) 4398 45410
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M: (+352) 691 55 30 63
M: (+352) 621 55 22 24
ihnen mit Finanzhilfen finanzierten Tätigkeiten eingerichtet."
Die Prüfer empfehlen allen Agenturen, die Finanzhilfen gewähren, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
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Vor Einleitung eines Verfahrens zur Gewährung von Finanzhilfen sollten die Agenturen prüfen,
ob Finanzhilfen die wirksamste Finanzierungsoption sind. Von vereinfachten Kostenoptionen
und direkter Gewährung sollte, sofern gerechtfertigt, ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Aus den Arbeitsprogrammen sollte hervorgehen, welche Tätigkeiten über Finanzhilfen
umgesetzt werden sollen, wobei insbesondere darauf einzugehen ist, welche konkreten Ziele
und erwarteten Ergebnisse erreicht werden sollen, sowie darauf, welche Finanz- und
Personalressourcen zur Umsetzung der mit Finanzhilfen geförderten Maßnahmen geplant und
notwendig sind.
Bei Anwendung spezifischer Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen sollten förmliche
interne Verfahren für den Schutz vor potenziellen Interessenkonflikten und die Wahrung der
Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung festgelegt werden.
Die Anstrengungen zur weiteren Stärkung der für die Umsetzung von Finanzhilfeprojekten
herangezogenen Überprüfungssysteme sollten fortgesetzt werden.
Die Agenturen sollten auf der Grundlage von ergebnis- und wirkungsorientierten zentralen
Leistungsindikatoren sowie der Ergebnisse von Ex-post-Bewertungen Systeme für
Leitungsüberwachung und Berichterstattung einrichten.
Der Sonderbericht Nr. 12/2016 "Einsatz von Finanzhilfen durch Agenturen: nicht immer angemessen oder
nachweislich wirksam" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes eca.europa.eu abrufbar.
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