DE Pressemitteilung Luxemburg, den 21. April 2016 Von EU-Agenturen gewährte Finanzhilfen: "Es gibt nach wie vor Schwachstellen", so die Prüfer In einem neuen Bericht stellt der Europäische Rechnungshof fest, dass die EU-Agenturen die von ihnen gewährten Finanzhilfen unzulänglich verwalten. Die von den Agenturen für ihre Finanzhilfen verwendeten Kontrollsysteme werden von den Prüfern seit mehreren Jahren beanstandet. Obwohl die geprüften Agenturen die Vorschriften inzwischen im Allgemeinen einhalten, wurden in den Bereichen Leistungsüberwachung und Bewertung erhebliche Mängel festgestellt. In bestimmten Fällen entsprachen die Auswahl- und Gewährungsverfahren nicht voll und ganz den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Die Prüfer weisen zudem darauf hin, dass die Möglichkeit von Interessenkonflikten nach wie vor besteht. Die Prüfer untersuchten die bei fünf Agenturen eingerichteten Systeme und Kontrollen. Bei diesen Agenturen handelt es sich um das Europäische Innovations- und Technologieinstitut, Frontex - die für die Außengrenzen zuständige Agentur, die Europäische Umweltagentur, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Auf diese fünf Agenturen entfallen knapp über 90 % der im Zeitraum 2013-2015 von Agenturen insgesamt gewährten Finanzhilfen in Höhe von 740 Millionen Euro. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die geprüften Agenturen die Finanzhilfen im Allgemeinen in Übereinstimmung mit den Vorschriften gewährt und ausgezahlt haben. Die meisten von ihnen befassten sich jedoch nur unzureichend mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und in einigen Fällen waren Finanzhilfen nicht das wirksamste Instrument. Die Mehrzahl der geprüften Agenturen sollte weitere Verbesserungen an ihren Gewährungsverfahren, ihren Kontrollsystemen und ihrer Leistungsmessung vornehmen. Die Prüfer sind der Auffassung, dass die Agenturen die Wirksamkeit ihrer Finanzhilfen nicht adäquat gemessen haben. "Die Finanzhilfen haben im Allgemeinen zur Umsetzung der Politik dieser Agenturen beigetragen", erläuterte Dr. Louis Galea, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die Agenturen haben aber keine angemessenen Systeme zur Überwachung und Bewertung der von Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Sonderberichts. Der vollständige Bericht ist auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar. ECA Press Mark Rogerson - Sprecher T: (+352) 4398 47063 Damijan Fišer - Press Officer T: (+352) 4398 45410 12, rue Alcide De Gasperi - L-1615 Luxembourg E: [email protected] @EUAuditorsECA eca.europa.eu M: (+352) 691 55 30 63 M: (+352) 621 55 22 24 ihnen mit Finanzhilfen finanzierten Tätigkeiten eingerichtet." Die Prüfer empfehlen allen Agenturen, die Finanzhilfen gewähren, folgende Maßnahmen zu ergreifen: • • • • • Vor Einleitung eines Verfahrens zur Gewährung von Finanzhilfen sollten die Agenturen prüfen, ob Finanzhilfen die wirksamste Finanzierungsoption sind. Von vereinfachten Kostenoptionen und direkter Gewährung sollte, sofern gerechtfertigt, ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Aus den Arbeitsprogrammen sollte hervorgehen, welche Tätigkeiten über Finanzhilfen umgesetzt werden sollen, wobei insbesondere darauf einzugehen ist, welche konkreten Ziele und erwarteten Ergebnisse erreicht werden sollen, sowie darauf, welche Finanz- und Personalressourcen zur Umsetzung der mit Finanzhilfen geförderten Maßnahmen geplant und notwendig sind. Bei Anwendung spezifischer Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen sollten förmliche interne Verfahren für den Schutz vor potenziellen Interessenkonflikten und die Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung festgelegt werden. Die Anstrengungen zur weiteren Stärkung der für die Umsetzung von Finanzhilfeprojekten herangezogenen Überprüfungssysteme sollten fortgesetzt werden. Die Agenturen sollten auf der Grundlage von ergebnis- und wirkungsorientierten zentralen Leistungsindikatoren sowie der Ergebnisse von Ex-post-Bewertungen Systeme für Leitungsüberwachung und Berichterstattung einrichten. Der Sonderbericht Nr. 12/2016 "Einsatz von Finanzhilfen durch Agenturen: nicht immer angemessen oder nachweislich wirksam" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes eca.europa.eu abrufbar. 2
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