bmjv.de/apps Impulspapier Best-Practice bei Apps Smarte Verbraucherinformation (Verbrauchertransparenz) Informationen lückenlos, klar, einfach, verständlich und an leicht zu findender Stelle; mehrstufiges Informationsangebot. Informationen zum Funktionsumfang, zur Funktionsweise, zu In-App-Käufen, zum Nutzungsumfang, zu Nutzungsbedingungen, zum Support, zum Anbieter inklusive Adresse, zur Möglichkeit von Widerruf und Rückgabe (offene Angebotstransparenz, und zwar schon vor dem Erwerb einer App). Transparenz der Datenverarbeitung. Selbstbestimmung und Wahlfreiheit (Verbraucherfreiheit/Verbraucherdatenschutz) Freier Zugang zu App-Angeboten, d.h. die Möglichkeit der Nutzung einer App und ihr Nutzungsumfang dürfen nicht in Abhängigkeit zu einer insoweit nicht erforderlichen Datenverarbeitung stehen (Kopplungsverbot); Angebot von Test- bzw. Demoversionen; Apps dürfen nicht mehr Daten erheben als erforderlich. Freie Konfigurierbarkeit von Berechtigungen und Datenschutzeinstellungen (Nutzung einer App auch möglich, wenn für die App nicht erforderlicher Berechtigungszugriff abgelehnt wird; keine automatische Einstellungsrücksetzung bei Updates). Freie Porta- und Interoperabilität (der App und eigener Daten bei Geräte- oder Betriebssystemwechsel). Verbraucherfreundliche Bedingungen (Verbrauchervertrauen) datenschutzfreundliche Konzeption und Voreinstellungen („privacy by design“ und „privacy by default“). verantwortungsbewusstes Angebotsmanagement durch App-Store (d.h. Ausschluss von Apps aus dem Angebot eines App-Stores bei rechtswidrigen oder in Bezug auf Datenschutz oder Jugendschutz fragwürdigen Inhalten bei gleichzeitiger Wahrung der eigenen Angebotsneutralität, so z.B. durch technische Prüfprogramme). verlässlicher Support (= kulante Rückgabemöglichkeiten, regelmäßige Updates, gute Erreichbarkeiten, verbraucherfreundliches Beschwerdemanagement, umfassende Gewähr und einfache Ausübung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte, Nachhaltigkeit des Angebots/ Angebotspflege/ Nutzungszyklus).
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