Merkblatt - Universität Hamburg

Merkblatt zur Anfertigung der Masterarbeit
Die Wahl des Faches in dem die Masterarbeit geschrieben werden soll
(Auszüge aus der Neufassung der Prüfungsordnung für den Abschluss „Master of Education“ der Lehramtsstudiengänge der Universität
Hamburg. Vom 30. Oktober 2013, 12. August 2013, 4. September 2013, 9. Oktober 2013):
Die Masterarbeit wird in der Regel im Studiengang Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik
geschrieben.
Abweichend kann die Masterarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang oder interdisziplinär
geschrieben werden. Eine interdisziplinär ausgerichtete Masterarbeit muss – je nach Schwerpunktsetzung –
einem Teilstudiengang zugeordnet werden.
Mit der Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden
bearbeiten kann.
Voraussetzungen für die Zulassung der Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit (Abschlussmodul) sollte im März bzw. im September d. J. beantragt werden.
Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt anmelden, müssen aber dann damit rechnen, dass sich am
Ende die vom Abschluss abhängige Zeugniserstellung verzögern kann. Die Zulassung erfolgt zeitnah nach der
Anmeldung; Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Nachträgliche Fristenänderungen sind
nicht möglich.
Zulassungsvoraussetzungen sind:




der Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten
Ggf. gibt es in den fachspezifischen Bestimmungen des Faches, in dem die Arbeit geschrieben werden
soll, weitere Zulassungsvoraussetzungen (z.B. den Abschluss bestimmter Module). Diese müssen
ebenfalls erfüllt sein.
Antrag muss von beiden Gutachtern bzw. Gutachterinnen unterschrieben sein. *
Einreichfrist: Binnen 14 Tagen, nachdem Ihre Erstgutachterin/ Ihr Erstgutachter unterschrieben hat,
muss dieser Antrag per Post oder persönlich beim ZPLA eingereicht werden (Bogenallee 11, 20144
Hamburg).
Achtung, sehr wichtig!!
Einer der Gutachter/innen bzw. Prüfer/innen muss aus der Gruppe der Hochschullehrenden stammen oder ein/e
habilitierte/r Wissenschaftler/in sein, der bzw. die maßgeblich an der Lehre im Studiengang beteiligt ist. Überprüfen
Sie bitte rechtzeitig bevor Sie Ihren Antrag im ZPLA einreichen im jeweiligen Fach, ob die von Ihnen gewählten Prüfer/
innen prüfungsberechtigt sind! Das gilt besonders für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Sollte
keine Prüfungsberechtigung bestehen, können die Prüfenden dem dezentralen Prüfungsausschuss des jeweiligen
Faches eine Einzelprüfungsberechtigung beantragen. Diese Einzelprüfungsberechtigung muss dem Antrag der
Masterarbeit bzw. mündl. Prüfung bei der Anmeldung im ZPLA beigelegt werden.
* Sollte einer der beiden Gutachter/-innen wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder Lehrkraft sein,
muss diese/r vor Beantragung der Masterarbeit mittels beiliegenden Formulars (Seite 3) beim dezentralen
Prüfungsausschuss des Fachs, in dem der / die Lehrende tätig ist, eine Prüferbestellung einholen. Der genehmigte
Antrag ist dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit beizufügen.
Überprüfen Sie bitte rechtzeitig im jeweiligen Fach, ob die von Ihnen gewählten Prüfer/ innen prüfungsberechtigt
sind!
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), Bogenallee11, 20144 Hamburg, [email protected]
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Sofern Sie die Masterarbeit im Fach Bildende Kunst schreiben möchten, ist zuvor eine Anmeldung in der
Hochschule für Bildende Künste Hamburg, Lerchenfeld 2, 22081 Hamburg notwendig. Informationen zur
Terminierung holen Sie ggf. bitte dort ein. Weitergehende Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen
fachspezifischen Bestimmungen.
Themenwahl, Rückgabe des Themas, neues Thema
Das Thema (Titel) der Masterarbeit muss mit dem/der Erst- und Zweitgutachter/in besprochen werden. Dazu
ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Nach Beginn der Bearbeitungszeit kann das Thema nicht mehr verändert werden. Das Thema kann nur
einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben
werden. Das Thema der Masterarbeit kann von dem Gutachter bzw. der Gutachterin auf begründeten Antrag
zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist. Die Rückgabe
hat über das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen zu erfolgen.
In Zweifelsfällen entscheidet die / der Prüfungsvorsitzende des dezentralen Prüfungsausschusses über die
Rückgabe eines Themas. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen,
auszugeben.
Formalien der Masterarbeit
Die Zulassung der Masterarbeit erfolgt durch das ZPLA und kann auch nur durch das ZPLA aufgehoben bzw.
deren Inhalte verändert werden (z.B. Thema bzw. Titel), Fristverlängerung, Formalien hinsichtlich der Arbeit,
deren Abgabe etc.). Die Angaben zum Thema, Beginn und Abgabe der Arbeit entnehmen Sie bitte Ihrem
STiNE-Account aus dem Abschlussmodul. Diese Angaben sind verbindlich einzuhalten. Verständnisanfragen
zu den Verfahrenswegen stellen Sie bitte rechtzeitig an das ZPLA.
Die Masterarbeit wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Eine vorherige Absprache
darüber mit der Betreuerin bzw. den Betreuern ist empfehlenswert.
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 5 Monate.
Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind von der Gutachterin bzw. dem Gutachter so zu begrenzen, dass
die Frist der Bearbeitung eingehalten werden kann.
Für die Masterarbeit wird ein Umfang von ca. 60 Seiten empfohlen. In der Regel sollten die Formalien zu
Schriftgröße, Absatzformat und Seitenrändern in der Modulbeschreibung des jeweiligen Abschlussmoduls in
den fachspezifischen Bestimmungen enthalten sein. Sind dort keine Vorgaben zu finden dann gelten die
allgemein üblichen Formatierungen.
Laut den fachspezifischen Bestimmungen des Faches Erziehungswissenschaft in der Beschreibung des
Abschlussmoduls (Seite 107) ist jeweils ein einseitiges Abstract in Englisch und Deutsch zu verfassen. Diese fügen
Sie bitte in der Arbeit vor dem Inhaltsverzeichnis ein! Sollten Sie Ihre Masterarbeit nicht in
Erziehungswissenschaft verfassen, dann prüfen Sie bitte die für Sie relevanten fachspezifischen Bestimmungen
und die Beschreibung des Abschlussmoduls des Teilstudienganges.
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), Bogenallee11, 20144 Hamburg, [email protected]
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Auf der ersten Seite der Masterarbeit muss ein Deckblatt bzw. Titelblatt eingebunden werden.
Wir empfehlen folgende Angaben:
1. Universität Hamburg und ggf. weitere beteiligte Hochschulen
2. Masterarbeit im Studiengang Lehramt xxx
3. Eingereicht im Fach xxx
4. Titel der zugelassenen Arbeit (diesen finden Sie auch in Ihrem STiNE-Account im Abschlussmodul)
5. Eingereicht von: (Vorname, Name, Matrikel-Nr.)
6. Erstgutachter/in: (Titel, Vorname, Name)
7. Zweitgutachter/in: (Titel, Vorname, Name)
8. Datum der Abgabe bei den Gutachtern; Sekretariat oder Studienbüro
Ein Deckblatt als Beispiel finden Sie auf unserer Homepage unter Merkblätter und Formulare
http://www.uni-hamburg.de/zpla/Beispiel-Deckblatt.pdf.
Auf der letzten Seite hinter dem Anhang der Masterarbeit muss die folgende Erklärung jeweils mit Datum
und Unterschrift enthalten sein:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die Arbeit eigenständig verfasst habe. Ich habe keine anderen
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate kenntlich
gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen und die
eingereichte schriftliche Fassung entspricht der auf dem elektronischen Speichermedium“
Datum, Unterschrift
Versicherung an Eides statt bei Gemeinschaftsarbeiten:
Gem. § 62 des Hamburgischen Hochschulgesetztes werden Prüfungsleistungen bzw. Beiträge in
Gruppenarbeiten anerkannt, wenn diese deutlich abgrenzbar und bewertbar sind. Die Grundlage der
Leistungsfeststellung ist die individuelle Leistung der Studierenden. Sie verantworten nur Ihren Teil
der Arbeit und versichern, diesen eigenständig verfasst zu haben.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Erstellung einer Gemeinschaftsarbeit.
Abgabe der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher und gebundener Ausfertigung sowie auf einem
geeigneten elektronischen Speichermedium (CD/DVD) einzureichen.
Sollte der Anhang Ihrer Arbeit sehr umfangreich sein, empfiehlt es sich, diesen auf eine separate CD oder DVD
zu speichern statt ihn in Papierform an der Masterarbeit einzubinden. Die Anhang-CD/-DVD muss allen drei
Exemplaren ihrer Masterarbeit beigelegt werden.
Zwei Exemplare geben Sie bei den jeweiligen Gutachtern/ Gutachterinnen unter Beifügung des HinweisBogens für die Dozenten/innen zur Bewertung von Lehramts-Masterarbeit ab. Alternativ können die Arbeiten
auch im Sekretariat oder Studienbüro abgegeben werden.
Das dritte Exemplar reichen Sie danach zusammen mit dem elektronischen Speichermedium (CD/DVD) und
dem vollständig ausgefüllten Bestätigungsformular über die termingerechte Abgabe der Masterarbeit beim
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), Bogenallee11, 20144 Hamburg, [email protected]
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Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen ein. Vergessen Sie bitte nicht, auf die Innenseite des hinteren
Deckblattes die CD reinzukleben.
Diese Unterlagen sind Bestandteile der Prüfungsakte und verbleiben im ZPLA. Die Beweislast für die
fristgerechte Einreichung der Arbeit obliegt Ihnen.
Bitte klären Sie rechtzeitig ab, wann und bei wem Sie Ihre Arbeit im Fach abgeben können, da in der Regel der
Abgabetermin in den Semesterferien liegt.
Wird die Arbeit aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der
zentrale Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben, ohne
dass dies als Wiederholung gilt.
Wird die Arbeit aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als nicht
bestanden.
Verlängerung der Bearbeitungszeit (z. B. bei Erkrankung)
Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des zentralen Prüfungsausschusses kann bei begründetem und vor
Ablauf der Bearbeitungsfrist gestelltem Antrag eine einmalige Verlängerung der Bearbeitungszeit
genehmigen. Die Verlängerung darf grundsätzlich nicht die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen
Bearbeitungszeit überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Gründe, die die Verlängerung erforderlich
machen, nicht von der Kandidatin oder dem Kandidaten zu vertreten sind und unverzüglich angezeigt
werden. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von der Kandidatin bzw. von dem Kandidaten
umfassend, unverzüglich und schriftlich zu erläutern und zu belegen, bei Krankheit durch Vorlage eines
qualifizierten ärztlichen Attests (vgl. § 15 (2) der Prüfungsordnung). Bitte nutzen Sie dafür unser Formular 3
„Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht
ausreichend. Das Attest muss unverzüglich - spätestens 14 Tage nach Beginn der Erkrankung und vor Ablauf
der Abgabefrist – im ZPLA eingereicht werden.
In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der dezentrale Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Frist
gewähren. Anträge auf Verlängerung sind beim ZPLA zu stellen. Von dort ergeht auch der
Verlängerungsbescheid.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen
Prüfungsergebnisses beim Zentralen Master-Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge beantragt
werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen schriftlich auf Antrag möglich.
Eine Rückgabe des Themas der Masterarbeit im Falle einer Wiederholung des Prüfungsversuches ist im
Rahmen der o. g. genannten Frist nur zulässig, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin von dieser Möglichkeit
noch keinen Gebrauch gemacht hatte.
Formalien der mündlichen Prüfung
Die Meldung zur mündlichen Prüfung erfolgt mit dem „Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung“,
diesen finden Sie auf unserer Homepage http://www.uni-hamburg.de/zpla/ unter Merkblätter und
Formulare, Masterstudiengang. Der Antrag ist rechtzeitig, d.h. spätestens vier Wochen vor Durchführung der
Prüfung, beim ZPLA einzureichen, damit die Behörde für Schule und Berufsbildung ihr Mitwirkungsrecht an
der Prüfung mit beratender Stimme wahrnehmen kann. Wird der Antrag nicht fristgerecht eingereicht,
handelt es sich um einen Verfahrensfehler und die mündliche Prüfung muss wiederholt werden.
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), Bogenallee11, 20144 Hamburg, [email protected]
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Die mündliche Prüfung kann frühestens unmittelbar nach der Zulassung zur Masterarbeit durchgeführt
werden.
Für die mündliche Prüfung finden die Studierenden selbständig Prüferinnen und Prüfer mit denen Sie den
Termin und den Ort der mündlichen Prüfung abstimmen. Die Zusammensetzung der Prüferinnen und Prüfer
für die mündliche Prüfung ist wie folgt:

Wird die Arbeit im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft geschrieben, ist neben dem
Erstgutachter/der Erstgutachterin aus der Fakultät Erziehungswissenschaft eine weitere Prüferin/ ein
weiterer Prüfer zu wählen, diese/r kann aus der gleichen Fakultät oder aus einem anderen
Teilstudiengang kommen.

Wird die Arbeit in einem Unterrichtsfach bzw. der beruflichen Fachrichtung geschrieben, ist neben dem
Erstgutachter/der Erstgutachterin eine/ein Vertreter/in der Fakultät Erziehungswissenschaft zu wählen.
Auf Antrag des Prüflings an den zentralen Prüfungsausschuss, kann die zweite Prüferin/ der zweite
Prüfer aus dem jeweiligen Fach gewählt werden, wenn sie bzw. er eine erziehungswissenschaftliche
Qualifikation vorweist.
Sie haben zwei Möglichkeiten die mündliche Prüfung in Kombination mit der Masterarbeit abzulegen:

entweder im Verlauf der Bearbeitung des Themas. Dann handelt es sich um eine Prüfung, bei der
ausgehend vom bereits erreichten Arbeitsstand diskutiert werden soll.

oder nach Abgabe der Arbeit. Dann handelt es sich um eine Art Abschlussprüfung, bei der – wie üblich –
thematisch vor dem Hintergrund der Arbeitsergebnisse diskutiert werden soll. In diesem Fall dürfen die
Gutachten der Arbeit erst nach der mündlichen Prüfung den Studierenden eröffnet werden.
Je nach Prüfungsart ist von den Prüferinnen und Prüfern der mündlichen Prüfung der Stand der Masterarbeit
zu berücksichtigen. In jedem Falle ist es empfehlenswert, das Themenspektrum der mündlichen Prüfung mit
ihnen im Vorfeld der Prüfung zu besprechen.
Öffnungszeiten im ZPLA
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage
Hinweis
Sollten Sie weiterhin nach der „alten“ Prüfungsordnung (bis Studienbeginn WiSe 12/13) für den Abschluss
„Master of Education“ der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg (vom 16. Juni 2010, 16. Dezember
2009/24.März 2010, 14. Juli 2010, 8. September 2010) studieren und Ihren Abschluss machen wollen, gelten
unter Umständen andere Regelungen für Sie. Diese Informationen erhalten Sie beim CampusCenter unter:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungsstudienordnungen/lehramt.html
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), Bogenallee11, 20144 Hamburg, [email protected]
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