Markt Willanzheim Amtliches Mitteilungsblatt 22. April 2016 Willanzheim Markt Herrnsheim Hüttenheim Veranstaltungen Spanferkelessen mit Kameradschaftsabend für gesamte Wehr Sa, 23.04.16, 18:00 Uhr BBV Hüttenheim - Tanztreff So, 24.04.16, 18:00 - 20:00 Uhr Maibaumaufstellen in den Ortsteilen Sa, 30.04.16 Bittgang in die Weinberge Hüttenheim So, 01.05.16 Maiwanderung SV Hüttenheim So, 01.05.16, 09:00 Uhr Maiandacht in der Feldkapelle Fr, 06.05.16, 19:30 Uhr Kulturgeschichtliche Begegnungen - Auf den Spuren des Deutschen Ordens in Hüttenheim Sa, 07.05.16, 10:30 - 12:00 Uhr Flurgang der Pfarrgemeinde Willanzheim So, 08.05.16 Sitzung des Marktgemeinderates Mo, 09.05.16 Charivari Muntermacher Tour in Willanzheim Mi, 11.05.16 Fahrradmuseum Hüttenheim geöffnet So, 01.05.16, 14:00 - 18:00 Uhr Seniorennachmittag in Markt Herrnsheim Mi, 04.05.16 Marktplatzfest in Hüttenheim Do, 05.05.16 Seelsorgebereichsgottesdienst am Ringsbühl Iphofen Do, 05.05.16 Wanderung zum Andreas Därr Turm FFW Markt Herrnsheim Do, 05.05.16 Herzliche Einladung Die neue Aussegnungshalle in Hüttenheim ist nun fertiggestellt. Mit musikalischer Umrahmung der örtlichen Vereine findet die feierliche Segnung am Dienstag, 3. Mai um 19.00 Uhr im Friedhof Hüttenheim statt. Der Zeitpunkt musste aufgrund Terminüberschneidungen leider verlegt werden. Herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung und die beteiligten Firmen. Im Anschluss findet am Marktplatz ein Umtrunk statt. Ingrid Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Service Kontaktdaten Ärztlicher Bereitschaftsdienst der praktischen Ärzte der 1. Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert: Tel. 09323 8765260, Handy 0170 3052589, E-Mail: [email protected] Die Bereitschaftspraxis befindet sich in der Klinik Kitzinger Land, Keltenstraße 67, 97318 Kitzingen. Amtsstunden Jeweils dienstags: Markt Herrnsheim:............................................18:00 - 18:30 Uhr Hüttenheim:......................................................18:40 - 19:10 Uhr Willanzheim:.....................................................19:20 - 19:50 Uhr Nächste Sitzung des Marktgemeinderates Die nächste Sitzung des Marktgemeinderats findet am Montag, 09.05.2016 statt. Öffnungszeiten und Telefonnummern der VGem Iphofen Apotheken Mo - Do...............................................................8.00 - 12.00 Uhr und ..................................................................14.00 - 16.00 Uhr Fr........................................................................8.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Rufnummernkreise........................................................... 8715Kasse......................................................................................330 Einwohnermeldeamt/Standesamt...........................................331 Vorzimmer VGem...................................................................333 Liegenschaften.......................................................................334 Bauverwaltung/Beiträge.........................................................335 Finanzverwaltung...................................................................337 Gebühren/Steuern..................................................................338 Personal/Schulen/Soziales.....................................................339 Dienstleistungssamstag des Einwohnermeldeamtes Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich am 30.04.2016 von 10.00 - 12.00 Uhr für Sie geöffnet. Samstag, Vereinsnachrichten für das Mitteilungsblatt [email protected] Übungsplan der Feuerwehren Willanzheim 23.04., 18.00 Uhr Spanferkelessen mit Kameradschaftsabend, gesamte Wehr 28.04., 18.00 Uhr Atemschutzstrecke Würzburg 30.04., 19.30 Uhr Verkehrssicherung während des Maibaumaufstellens Markt Herrnsheim 23.04., 10.00 Uhr Übung für Gruppe IV 24.04., 10.00 Uhr Übung für Gruppe II 08.05., 10.00 Uhr Übung für Gruppe I Nächster Probealarm der Sirenen Die nächste Sirenenprobe ist am Samstag, 07.05.2016 zwischen 12.15 und 12.45 Uhr. Die SMS-Alarmierung erfolgt generell jeden Samstag zwischen 12.15 und 12.45 Uhr NICHT. Wirtschafts- und Existenzgründerberatung im Landkreis Kitzingen am Mittwoch, 18.05.2016 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Landratsamt Kitzingen Telefonische Anmeldung: Landratsamt Kitzingen, Herr Eckert, Tel. 09321/928 1100, E-Mail: [email protected] Notruf Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag........................................16.00 - 20.00 Uhr Sa/So/Feiertage..................................................9.00 - 13.00 Uhr und...................................................................16.00 - 20.00 Uhr Für Patienten, die krankheitsbedingt die Bereitschaftspraxis nicht aufsuchen können, sowie für dringende Behandlungen außerhalb der Öffnungszeiten, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 zu erreichen. Bei schweren Unfällen und Notfällen erreichen Sie den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112. Feuerwehr und Rettungsdienst...........................................112 Fr, 22.04. Löwen-Apotheke, Marktstr. 12, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4433 Sa, 23.04. Schwanen-Apotheke, Königsberger Str. 50, Kitzingen ..................................... Tel. 09321/33433 So, 24.04. Markt Apotheke, Marktplatz, Iphofen ......................................... Tel. 09323/3301 Mo, 25.04. Main-Apotheke, Hauptstraße 77, Mainstockheim ......................... Tel. 09321/929430 Di, 26.04. Brücken-Apotheke, Hindenburgring Süd 2, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4131 Mi, 27.04. Stadt-Apotheke Mainbernheim ....... Tel. 09323/291 Do, 28.04. Apotheke im Ärztehaus, Moltkestr. 9, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/6446 Fr, 29.04. Falter-Apotheke, Falterstr. 15, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4894 Sa, 30.04. Markt Apotheke, Marktplatz, Iphofen ......................................... Tel. 09323/3301 So, 01.05. Kranich-Apotheke, Königsberger Str. 8, Kitzingen ..................................... Tel. 09321/33430 Mo, 02.05. Lamm-Apotheke, Marktstr. 25, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4577 Di, 03.05. Löwen-Apotheke, Marktstr. 12, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4433 Mi, 04.05. Schwanen-Apotheke, Königsberger Str. 50, Kitzingen ..................................... Tel. 09321/33433 Do, 05.05. Förster’sche Apotheke, Markt Einersheim ........................ Tel. 09326/99933 Fr, 06.05. Main-Apotheke, Hauptstraße 77, Mainstockheim ......................... Tel. 09321/929430 Sa, 07.05. Brücken-Apotheke, Hindenburgring Süd 2, Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4131 So, 08.05. Stadt-Apotheke Mainbernheim ....... Tel. 09323/291 Der Notdienst beginnt immer um 8 Uhr und endet am Folgetag um 8 Uhr. Zahnärzte 23./24.04. Dr. Armin Meier, Moltkestr. 9, Kitzingen ....................................... Tel. 09321 7487 30.04./01.05...... ZÄ Christina Morys-Hiebl, Birklinger Straße 10, Iphofen ..................................... Tel. 09323 804666 05./06.05. Dr. Rainer Müller, Ritterstr. 11-17, Kitzingen ..................................... Tel. 09321 33602 07./08.05. Dr.med.stom. Claudia Toma, Sickershäus.Str. 2A, Kitzingen ................................. Tel. 09321 3896166 Notdienstzeiten: 10.00 - 12.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr Anwesenheit in der Praxis. In der übrigen Zeit Rufbereitschaft. Es können sich immer kurzfristige Notdienständerungen ergeben. In diesem Fall bitten wir Sie, den aktuellen Notdienst unter www.notdienst-zahn.de abzurufen. Markt Willanzheim Redaktionsschlussvorverlegung Wegen des Feiertags „Christi Himmelfahrt“ muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 18 auf Montag, 2. Mai 2016, 10.00 Uhr vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Redaktion Radio-Tipp der Charivari Muntermachertour Wichtige Info zu unserer Radiowette: Am 4. Mai um 07.10 Uhr erhält Willanzheim einen Tipp zu der bevorstehenden Wette in der Sendung Muntermacher von Charivari. Ingrid Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Markt Willanzheim Radio Charivari kommt zu uns! Hallo Willanzheimer, vielleicht hat es sich schon rumgesprochen, dass wir Euch am 11. Mai 2016 mit unserem Riesen-Wohnmobil besuchen kommen! Wir machen während unserer großen Muntermacher Mainfranken-Tour bei Euch Station und bringen richtig Gaudi mit! Los geht’s schon früh am Morgen: schaltet unbedingt um 7 Uhr das Radio an, damit Ihr die Verkündung der Stadtwette nicht verpasst. Dabei gilt es, ein paar knifflige Aufgaben zu lösen, und das klappt am besten, wenn alle im Ort mit anpacken! Solltet Ihr bis mittags um 12 alles geschafft haben, spendieren Euch die dm Drogeriemärkte satte 3.000 Euro für die Gemeindekasse! Davon hat dann also jeder was. Und dann geht es sogar noch weiter: abends um 17 Uhr eröffnen wir den Gratis-Biergarten mit kostenlosem Sternla von der Würzburger Hofbräu, unserer leckeren Charivari-Grillbratwurst und natürlich der feierlichen Scheck-Übergabe von dm (denn wir sind sicher, Ihr packt das!). Wir freuen uns auf Euch! Eure Charivari Muntermacher in Doppel-D, Dany und Daniel Abrechnung der Holzversteigerungen Die im Winter 2015/2016 durchgeführten Holzversteigerungen in Willanzheim, Hüttenheim und Markt Herrnsheim werden abgerechnet. Die gebotenen Beträge werden zum Fälligkeitstermin 01.05.2016 von den bekannten Bankverbindungen abgebucht. Festsetzung der Grundsteuer A/B 2016 Der Marktgemeinderat hat mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung auch die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 350 v.H. für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Zum Kalenderjahr 2015 sind keine Ände- 3 KW 16/16 rungen eingetreten, damit wird auf die Erteilung von neuen Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet. Für die Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1972 (BGBls. 965) die Grundsteuer für 2016 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des jeweiligen Jahres fällig. Bei Steuerpflichtigen mit jährlicher Zahlung wird die Grundsteuer 2016 in einem Betrag zum 01.07. des jeweiligen Jahres (§ 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz) fällig. Bei Änderungen der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide durch die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen erteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Bescheid ergangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Wenn Widerspruch eingelegt wird Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Markt Willanzheim, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (hier Markt Willanzheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (hier Markt Willanzheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des kommunalen Abgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere Markt Willanzheim gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus. - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Willanzheim, den 22.04.2016 Markt Willanzheim Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin 4 KW 16/16 Im Rahmen des Flurganges werden auch unerlaubte Grenzüberackerungen an gemeindlichen Flächen einschl. den Flur- und Feldwegen sowie Grünstreifen überprüft. Grenzüberackerungen werden nicht geduldet und sind unverzüglich von dem Verursacher bzw. Grundstücksbeteiligten in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Festgestellte Überackerungen werden mit 1 € je m2 oder alternativ mit den tatsächlich entstandenen Aufwandskosten in Rechnung gestellt. Willanzheim, 08.03.2016 Reifenscheid-Eckert, 1. Bürgermeisterin Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ebentalweg IV“ mit integriertem Grünordnungsplan, Willanzheim Anordnung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden Der Planentwurf, Stand 11.04.2016, liegt mit Erläuterungsbericht und den Karten zur Bewertung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs vom 03.05.2016 bis 17.05.2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97348 Iphofen, Zimmer OG 04, und während der bekannten Amtsstunden in den drei Ortsteilen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Wir weisen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB hin, dass während der der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Markt Willanzheim, 13.04.2016 Ingrid Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Flurgrenzgang Markt Willanzheim Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt der Markt Willanzheim folgende Anordnung: ab Montag 25. April 2016 im Ortsteil Markt Herrnsheim, ab Montag 02. Mai 2016 im Ortsteil Willanzheim die Grenzbegehungen der Feldgeschworenen statt. 2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft: • Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken • Gemeindegrenze 3.Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter vom anstehenden Flurgang zu informieren. 4. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. 5 Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt der Markt Willanzheim als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind dem Markt Willanzheim durch den Verursacher zu erstatten. Der Markt Willanzheim behält sich vor, festgestellte Beschädigungen an gemeindlichen Grundstücken und Wegen dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Markt Seinsheim folgende 1. Die Feldgeschworenen des Marktes Seinsheim führen in der Zeit ab dem 25. April 2016 einen Flurgang durch. 2. Folgende Grenzen einschließlich der Grenzzeichen werden überprüft: Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken im Ortsteil Seinsheim - Flurlagen: Rechts Gipsstraße – Erdschlingenweg bis zur Iffigheimer Straße. Ortsteil Iffigheim - Flurlagen: Links der Staatsstraße Obernbreit - Seinsheim bis zur Gemarkungsgrenze Tiefenstockheim - Seinsheim. Ortsteil Tiefenstockheim - Flurlagen: Von der Willanzheimer Gemarkungsgrenze bis Obernbreiter Gemarkungsgrenze, Fließrichtung des Breitbaches rechts. Ortsteil Wässerndorf - Flurlagen: Berchtheimer Weg links bis Gemeindegrenze Bullenheim, Feldweg bei Keßler rechts bis Gemeindegrenze Iffigheim und Seinsheim. 3.Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter vom anstehenden Flurgang zu informieren. 4. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben, zudem sind die Grenzzeichen zur Grenzbegehung sichtbar (aufdecken) zu machen. 5. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der Grundstücke festgestellt werden, an denen der Markt Seinsheim selbst Grundstücksbeteiligter ist, werden diese dem Verursacher schriftlich mitgeteilt. Der Markt Seinsheim behält sich vor, die notwendigen Abmarkungstätigkeiten durchführen zu lassen und diese Kosten dem Grundstücksbeteiligten bzw. Verursacher in Rechnung zu stellen. Im Rahmen des Flurgangs werden auch unerlaubte Grenzüberackerungen an gemeindlichen Flächen einschl. den Flur- und Feldwegen sowie Grünstreifen überprüft. Grenzüberackerungen werden nicht geduldet und sind unverzüglich von dem Verursacher bzw. Grundstückbeteiligten in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Dorsch, 1. Bürgermeister Sicherheitshinweis Der Markt Willanzheim weist besonders darauf hin, dass das Abholen von Bäumen im Wald sowie das Aufstellen von keiner Organisation getragen wird. Die Teilnehmer handeln im Sinne des Brauchtums in eigener Verantwortung. Ich appelliere an alle Beteiligten sich selbst verantwortlich beim Bäumeholen und –aufstellen zu verhalten. Den Anordnungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten. Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Markt Willanzheim Protokoll der Besprechung der Vorstände und Vertreter der örtlichen Vereine und Verbände zum Thema Jubiläum der 1100 Jahr Feier Hüttenheim 2018 Am 18. April 2016 im Rathaus Hüttenheim Die Bürgermeisterin begrüßte die zahlreich erschienen Teilnehmer und dankte für die Teilnahme. Das erste Treffen soll dazu dienen, um erste Ideen zu sammeln wie der Weinort Hüttenheim das Ereignis feiern möchte. Die Entscheidung, wie das Jubiläum begangen wird, liegt bei der Dorfgemeinschaft. 1999 wurde das Jubiläum „800 Jahre Weinbau“ mit einem Festzug gefeiert. Ob es Veranstaltungen zur 1000 oder 1050-Jahrfeier des Ortes gab ist nicht bekannt. Folgendes wurde herausgestellt: • Das Jubiläum gibt Anlass, die Dorfgemeinschaft zu stärken und die Besonderheiten von Hüttenheim herauszustellen und zu präsentieren. Die Gemeinde unterstützt die kommenden Aktivitäten als wichtigen Beitrag zum Dorfleben. • Die Festbeiträge sollen von der Dorfgemeinschaft leistbar sein. • Es soll vorab auch überlegt werden, wer mit dem Programmangebot angesprochen wird und ob hierfür ausreichend Interesse erkennbar ist. • Für überregionale Veranstaltungen muss der Termin im Sommer 2017 festgelegt und bekannt sein. Folgende Vorschläge wurden angesprochen: • Weinbauverein möchte aus Anlass des Jubiläums z. B. die Aussichtspunkte oder die Wanderhütten in den Weinbergen aufwerten. Die Planungen beginnen in diesem Jahr. • Einbeziehung der Kirchen (z. B. ökumenischer Gottesdienst), der Kita und der Schule • Vorschlag: Veranstaltung in der Kirchenburg z. B. Darstellung historischer Hüttenheimer Berufe Landwirtschaft und Weinbau früher • Fahrradmuseum und Ausstellungen Därr mit einbeziehen • Bestehende Veranstaltungen und Angebote könnten aus Anlass des Jubiläums unter ein Motto gestellt werden oder aufgewertet werden: z. B. Kirchenburgsingen Tannenberggottesdienst Beiträge der örtlichen Anbieter • Thematische Führungen und Vorträge Ergänzung der „Kabinettstückchen“ im Weinparadies Kombinationen z. B. Flurrundgang mit historischen Hintergründen wie Wildmannskammer, Flurnamen, Altstraßen, 8-Dörfer-Eiche … Führung Judenfriedhof Fachreferate zu ortsspezifischen Themen (z. B. Gründungsurkunde, Kirchenburg, Weinbau … ) • Ausstellung im Rathaussaal als Ergänzung zu einer Veranstaltung geeignet wäre der Kirchenburgmarkt (weitere Öffnungszeiten für Einheimische möglich, Besucherinteresse vorhanden, Raum wird sonst nicht benötigt) Ausstellung soll Bezug zur geschichtlichen Themen von Hüttenheim haben (z. B. vor- und frühgeschichtliche Funde) Weiteres Vorgehen • Es ist noch nicht klar, ob mehrere Veranstaltungen über das Jahr verteilt angeboten oder ein „Festwochenende“ geplant werden sollte. • Das Protokoll wird im kommenden Mitteilungsblatt veröffentlicht. 5 KW 16/16 • Die Gedanken und Vorschläge sollen nun in den einzelnen Gremien und in der Dorfgemeinschaft vorgestellt und weiterdiskutiert werden. Nächstes Treffen: Montag 18. Juli 2016 um 20 Uhr Ingrid Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Tiere und Pflanzen schützen Ziele des Naturschutzes Der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zählt zu den ältesten und wichtigsten Bemühungen des Naturschutzes. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt informiert deshalb über einige wichtige Vorschriften. So dürfen – auch im Hausgarten – Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte. Damit sollen das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres erweitert, brütende Vogelarten geschützt sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison erhalten werden. Hecken schneiden In der freien Natur gilt dieses Verbot ganzjährig; Pflegeschnitte sind hier nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zulässig. Sollte ein zwingender Grund für die Beseitigung einer Hecke, eines Feldgehölzes oder ähnliches in der freien Natur vorliegen, so kann ein Antrag auf Befreiung beim Landratsamt Kitzingen – untere Naturschutzbehörde – gestellt werden. Die Befreiung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Auch Bäume in Grünflächen und sonstigen Außenanlagen, Sportplätzen, Böschungen und Straßengräben dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten werden. Form- und Pflegeschnitte, Schnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sowie genehmigte Maßnahmen sind zugelassen. Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzte Grundflächen wie Hausgärten und Kleingartenanlagen sind vom Verbot zwar ausgenommen, jedoch dürfen Maßnahmen nur dann vorgenommen werden, wenn dadurch die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln oder sonstigen besonders geschützter Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Ebenfalls verboten ist es, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen. Auch die Gras- und Krautstreifen zwischen Äckern und Wegen und die Grünstreifen stehen unter einem speziellen Schutz. Daher ist der Einsatz von Spritzmitteln sowie das Mähen und Mulchen dieser Flächen während der Hauptbrutzeit nicht erlaubt. Vom Aussterben bedroht Zahlreiche vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten wie Nelken, Schlüsselblumen, Märzenbecher, Tulpen, Narzissen, Nieswurze, Leberblümchen, Eisenhut, Akeleien, Grasnelken, Krokus, Schwertlilien, Lilien, Traubenhyazinthen, Blausterne, Steinbrech, Küchenschellen, Silberdistel, Seidelbaste, Fingerhut, Feld-Mannstreu, Diptam, Schachblumen, Rentierflechte und viele weitere sind besonders geschützt. Es ist verboten, diese Pflanzen oder deren Entwicklungsformen wie Samen, Früchte, Zwiebeln, Knollen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Aber auch die nicht besonders geschützten Pflanzen dürfen nicht ohne vernünftigen Grund entnommen oder verwüstet werden. Markt Willanzheim Für die nicht geschützten wild wachsenden Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze und Kräuter gilt die sog. Handstraußregelung: Sie dürfen an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Von den besonders geschützten Pilzen dürfen die Arten Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Bratling, Birkenpilz, Rotkappe und Morchel nur für den eigenen Bedarf und in geringen Mengen gesammelt werden. Auch viele wild lebende Tierarten wie alle heimischen Arten von Kriechtieren, Lurchen, Libellen, Bienen, Hummeln sowie die Kreiselwespen, Knopfhornwespen, Hornissen, zahlreiche Ameisenarten, viele Schmetterlinge, Käfer, Krebse, Spinnentiere, Weichtiere (Schnecken und Muscheln) sowie alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Für besonders geschützte Bereiche (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil) gelten weitere Einschränkungen, die in der jeweiligen Rechtsverordnung festgelegt sind. Weitere Informationen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321) 928 –6210 bis 6212 und 6214, Email: [email protected] Alles dreht sich um die Väter Aktionstag für Familie Kitzinger Land 2016 mit zahlreichen kostenfreien Angeboten An die Väter im Landkreis richten sich die diesjährigen Angebote rund um den Aktionstag für Familien des Lokalen Bündnisses vom 30. April bis 15. Mai. Von Kochkurs bis Babyschwimmen hat das Organisationsteam zahlreiche Angebote zusammengestellt. „Die Rolle der Väter hat sich verändert. Heute ist es oft selbstverständlich, dass sie sich partnerschaftlich an der Kinderbetreuung beteiligen“, weiß Simone Göbel, Koordinatorin des Lokalen Bündnis für Familie Kitzinger Land. Deshalb werde der diesjährige Aktionszeitraum dem Thema „Mehr Zeit für das, was zählt: die neue Vereinbarkeit“ gewidmet und die Väter in den Mittelpunkt gestellt. „Oft wird beim Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf die Problemlage der Mütter in den Fokus genommen“, betont Göbel und erklärt: „Deshalb rückt das Lokale Bündnis in diesem Jahr bewusst die Väter in den Fokus.“ Vor allem in der Gesellschaft, bei den Arbeitgebern und den Kollegen müsse sich das Rollenbild noch ändern und die Familienzeit für Väter größere Akzeptanz finden. Die Aktionen im Einzelnen: Freier Schwimmbadeintritt für Papas mit ihren Kindern: am 30. April haben Väter und ihre Kinder von 18 bis 20 Uhr freien Eintritt in das Hallenbad des Landkreises Kitzingen in Dettelbach. Babymassage: am 6. Maigibt’s Entspannung bei der Babymassage. Von 16.30 bis 17.30 Uhr zeigt Petra Ganz im Kursraum von Hebamme Barbara Amtmann im Muldenweg 20 in Kitzingen interessierten Vätern, wie sie ihr Baby massieren können. Eine Anmeldung ist bei Petra Ganz, 0170/3149929 erforderlich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf maximal acht Teilnehmer. Die Babys sollten mindestens zwölf Wochen alt sein. „Heute kochen Papas“: Kochkurs für „junge“ Väter (Väter von Kleinkindern) zu den Themen: „Was und wie viel braucht mein Kind? Kann es alles am Familientisch mitessen? Auf welche Lebensmittel kommt es an? Wir kochen leckere Gemüse- und Fleischgerichte und ergänzen sie mit entsprechenden Beilagen.“ Der Kurs ist am Mittwoch, 11. Mai, von 17 bis 20 Uhr am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Lehrküche im Gebäude AELF 2 mit Refe- 6 KW 16/16 rentin Christine Kaufmann. Der Kurs ist kostenfrei und für eine Gruppe von sechs bis zwölf Teilnehmern gedacht. Anmeldung bis 4. Mai unter (09321) 3009-0 oder [email protected]. de . Bitte Schürze, Topflappen und Geschirrtuch sowie evtl. Restebehälter mitbringen. Baby-Schwimmen mit Papa: Am Freitag, 13. Mai, gibt es zwei Kurse für je sieben Väter mit ihren Babys (drei bis 16 Monate) im Aqua Sole in Kitzingen. Kurs eins ist von 17.30 bis 18 Uhr, Kurs zwei von 18 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Kursleiterin Claudia Urquiaga ist ausgebildete und lizenzierte Trainerin. Verbindliche Anmeldung bis 6. Mai unter (09321) 928-5001. Die Kosten für die Trainerin übernimmt die Kreishandwerkerschaft. Den Eintritt ins Schwimmbad für die angemeldeten Väter übernimmt zu 50 % das Aqua Sole und zu 50 % das Lokale Bündnis. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf max. sieben Teilnehmer pro Kurs. Vortrag zur „Neuen Vaterschaft“: Am Donnerstag, 12. Mai, hält Professor Dr. Tanja Mühling von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg/Schweinfurt, im Großen Sitzungssaal des Landratsamts einen Vortrag zum Thema „Vaterschaft heute – zwischen Familienorientierung und beruflichem Engagement“. Sie berichtet über die aktive Rolle der „neuen Väter“ und die Einflüsse, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Das Programm sowie weitere Informationen gibt es unter http:// lokalesbuendnis.kitzingen.de Das Lokale Bündnis ist ein Zusammenschluss von Kommunen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Traumhaft wandern Saisonstart auf den TraumRunden vom 6. bis 8. Mai mit zahlreichen Aktionen Den Trend erkannt haben die Initiatoren der TraumRunden im Kitzinger Land. Im vergangenen Jahr wurden die acht hochwertigen Rundwanderwege mit einem Aktionswochenende eröffnet. Auch in diesem Jahr gibt es vom 6. bis 8. Mai einen offiziellen Saisonstart mit 23 besonderen Veranstaltungen. Es gibt Momente, die sind einfach perfekt: man sitzt nach einer Wanderung im Gras, lässt seinen Blick über die herrliche Natur schweifen, die milde Nachmittagssonne wärmt das Gesicht. Der Trend, draußen zu sein und die Wanderschuhe zu schnüren, ist ungebrochen. Aktuelle Studien des Allensbacher Instituts belegen, dass mittlerweile knapp 63 Prozent der Deutschen wandern. – Einige von ihnen auch auf den TraumRunden im Kitzinger Land. Deshalb ist es den Kommunen und Betrieben entlang dieser besonderen Wanderwege auch wichtig, den Saisonstart gebührend zu feiern. So ist ein abwechslungsreiches Programm mit 23 Aktionen entstanden, um das Kitzinger Land von seiner schönsten Seiten kennenzulernen. Mit einem Secco starten, in angenehmen Gruppen die TraumRunden erkunden, dabei etwas über Kräuter, Kultur und Wein erfahren, Wellness auf der Wiese oder es sich kulinarisch gut gehen lassen – die Bandbreite ist groß. Neben geöffneten Museen und einer Krimilesung ganz in der Nähe der „Tatorte“, gibt es zum Beispiel auch eine Familienwanderung mit Quiz sowie wandern bei Mondschein. Einen Überblick über das vielfältige Angebot – auch außerhalb des Saisonstarts – gibt das Programmheft, das an vielen Stellen im Landkreis ausliegt sowie im Internet unter www.wanderglueckkitzingerland.de Die TraumRunden gibt es in Abtswind, Castell, Dettelbach, Hüttenheim-Seinsheim, Iphofen, Rödelsee, Schwanberg und Wiesenbronn. Markt Willanzheim Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim vom 11.04.2016 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.03.2016 Die Niederschrift, die mit der Einladung versandt wurde, wird anerkannt. Mit Ergänzung der Tagesordnung um die Punkte Rettungskette Forst und Bauantrag Klaus Eger besteht Einverständnis. Das Thema Kindergartenplätze für Asylbewerber wird vertagt, da die Angebote erst sehr kurzfristig vor der Sitzung eingingen. Güterwald Willanzheim; Befall mit Prozessionsspinner, Weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert begrüßt hierzu Klaus Behr und Peter Aichmüller vom AELF Kitzingen und den Waldbeauftragten Ernst Stöcker. Herr Aichmüller fasst den aktuellen Sachstand gemäß Vorgespräch mit Dr. Ralf Petercord von der LWF zusammen. Die Forstbetriebsgemeinschaft Kitzingen hat im Auftrag des Marktes Willanzheim von 24 Bäumen in flächiger Verteilung jeweils 10 Zweigproben durch Baumkletterer im Greutholz entnommen. Damit wurde eine umfangreiche Befallsprognose auf Eichenprozessionsspinnerbefall durchgeführt. Im Mühlholz wurden keine Zweige entnommen, da hier aktuell keine Bedrohung erkennbar ist. An den Zweigen wurden sowohl Gelege der Jahre 2014 als auch 2015 festgestellt. Eine leichte Zunahme beim Prozessionsspinner für 2015 war zu verzeichnen. Ein statistischer Wert von 0,24 Gelege pro Zweig wurde festgestellt. Der kritische Wert liegt erst bei 1,0. Eine Genehmigung zur Bekämpfung aus der Luft darf nur bei Bestandsbedrohung ausgesprochen werden. Somit kann der Antrag auf Befliegung nicht genehmigt werden. Daneben sind auch sonstige Schädlinge wie Schwammspinner oder Frostspanner eher weniger zu beobachten. Seit 2012 sind die Auflagen im Pflanzenschutzrecht erheblich verschärft worden. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber und die regionalen Landtagsabgeordneten wurden durch die Gemeinde angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Derzeit sind zur Ausbringung nur das Mittel Dipel ES mit eher geringer Wirkung und das Mittel Karate mit sehr starker Wirkung zugelassen. Für das bewährte Mittel Dimilin ist die Zulassung ausgelaufen bzw. die Vorräte verbraucht. Da derzeit nur im Willanzheimer Greutholz die Population des Eichenprozessionsspinners erkennbar zunimmt und den Forstdienststellen die Vorschädigungen im Willanzheimer Wald bewusst sind, soll im Greutholz ein wissenschaftliches Versuchsprojekt auf die Wege gebracht werden. Das zur Erprobung anstehende Mittel Mimic ist bereits im Obstbau zugelassen. Für den Wald sind Erfahrungen zu sammeln. Die Wirkung dieses Mittels beruht auf einer Häutungsbeschleunigung. Es wird punktuell auf besonders befallene Bäume mit einer Drohne ausgebracht. Der wissenschaftlichen Auswertung kommt zu Gute, dass durch die Mittelwaldnutzung unterschiedliche Standorte mit eher dichter Belaubung, Einzelbäume oder Lichtungen vorhanden sind. Die wissenschaftliche Begleitung wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert stellt fest, dass die Auswertungen des Befundes und das geltende Recht zu akzeptieren sind und bedankt sich bei allen, die sich für den Willanzheimer Wald einsetzen. Nur durch die Anwendungserprobung kann den befallenen Bäumen geholfen werden. Zum weiteren Vorgehen führt Herr Aichmüller aus, dass der Einsatz je nach Vegetationsfortschritt der Eiche für Mitte Mai vorgesehen ist. Der Wald darf ggf. während der Erprobungszeit 7 KW 16/16 nicht betreten werden. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Amtsleiter Herr Behr führt aus, dass in diesem Versuchsprojekt eine Anwendungserprobung eines im Obstbau bereits zugelassenen Mittels erfolgt um neue Erkenntnisse in der Waldhygiene zu gewinnen. Er bittet weiterhin die Gemeinde, dem Helikopterbetrieb formal den Auftrag zu erteilen und der Maßnahme zuzustimmen. Die Bürgermeisterin stellt zur Abstimmung. Der Markt Willanzheim als Verwalter des Güterwaldes Willanzheim stimmt der Maßnahme zu und beauftragt die Firma Helikopter-Service Herr Freimut Stephan aus Rhauen formal mit der Durchführung. Holzabfuhr im Greutholz Willanzheim Waldbeauftragter Ernst Stöcker regt an, aufgrund der Nässe in einigen Fahrgassen bei den Ämtern nachzufragen, ob einer späteren Holzabfuhr förderunschädlich zugestimmt werden kann. Rettungskette Forst Die Rettungskette Forst ist eine sinnvolle Einrichtung zur Erhöhung der Sicherheit im Wald. Der Markt Willanzheim stimmt dem Vertrag mit dem Freistaat Bayern zur Aufstellung der Schilder zu. Eigene Baustellen und Aktuelles Sanierung der Flurwege Die Arbeiten konnten vor Ostern bei passender Witterung zügig durchgeführt werden. Zusätzlich wurden die Bankette abgezogen und während der Flurwegesanierung zusätzliches Schottermaterial aufgebracht. Bemusterungstermin für Stühle Der Bemusterungstermin findet am Donnerstag 28.04.2016 um 19 Uhr im Rathaus Hüttenheim statt. Vorbereitungen für die 1100 Jahr Feier in Hüttenheim 2018 Am 18.04.2016 findet ein erstes Gespräch mit der Hüttenheimer Dorfgemeinschaft statt. Friefhofskreuz Hüttenheim; Beginn der Sanierungsarbeiten Der Steinrestaurator Schiller hat mit den Arbeiten begonnen. Schranken auf dem Betriebsgelände der Fa. Knauf, Hüttenheim Im Laufe des Sommers bringt die Fa. Knauf auf dem Werksgelände Hüttenheim zwei Schranken an. Diese befinden sich vor dem LKW Parkplatz an der Grundstücksgrenze und an der Hauptzufahrt vor der Einfahrt in das Bergwerk. Sanierung Feldkapelle Willanzheim Die Bauhofmitarbeiter führen derzeit weitgehend in Eigenregie die Sanierung der Dacheindeckung durch. Hierfür werden kaputte Ziegel ausgetauscht und der First neu eingespeist. Die Sparren und die Lattung sind weitgehend in guten Zustand. Bauangelegenheiten Bauvoranfrage Melanie Meyer, Hüttenheim 198, Willanzheim; Errichtung einer Unterstellhalle für Maschinen, Fl.Nr. 2100, Gemarkung Hüttenheim Die baulichen Anlagen auf dem Grundstück sind bisher baugenehmigt worden. Aus diesem Grund wird die Bauvoranfrage befürwortet. Dem Bauantrag wird entgegen gesehen. SV Willanzheim e.V., Fl.Nr. 4922, Gem. Willanzheim, Anbau eines Funktionsgebäudes Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ebentalweg III in der Fläche für den Gemeinbedarf. SV Willanzheim e.V., An den Weiden 3, 97348 Willanzheim Anbau eines Funktionsgebäudes, Fl. Nr. 4922, Gemarkung Willanzheim Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Markt Willanzheim Klaus Eger, Fl. Nr. 4632, Gem. Willanzheim, Neubau einer landwirtschafttichen Bergehalle Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. Klaus Eger, Herrnsheimer Str. 20, 97348 Willanzheim Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Fl. Nr. 4632, Gemarkung Willanzheim Gemeindliche Belange sind nicht betroffen. Mit dem Vorhaben besteht unter der Auflage Einverständnis, dass aufgrund der Lage im Breitbachtal für die Außenfassade gedeckte Farben und nicht glänzende Bleche zu verwenden sind. Baugebiet Ebentalweg IV Diskussion Die Bauentwürfe Stand 11.04.2016 werden erläutert. Es wurden die Anregungen der Februarsitzung eingearbeitet. Positiv ist, dass nunmehr zwei weitere Bauplätze möglich sind. Die bebaubare Fläche hat sich um 3.065 m2 vergrößert. Die Dachneigungen sind mit 25 Grad richtig angegeben. Nach Sicherstellung von Baurecht über den Bebauungsplan wird zügig die Ausschreibung vorbereitet. Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Der räumliche Geltungsbereich ändert sich nicht. Die Gebietstypen der Baunutzungsverordnung allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet Dorf (MD) bleiben fast identisch dargestellt. Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist nach wie vor im Plangebiet gegeben. Die Grundlagen der beschränkten Erlaubnis nach Art. 17 des Bayerischen Wassergesetzes vom 12.09.2007 zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser und den Sparnbach aus diesem Gebiet sind nach wie vor gegeben, da genügend Retensionsräume vorhanden sind. 2. Der Planentwurf, Stand 11.04.2016 wird gebilligt. 3. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden (Landratsamt Kitzingen und Staatliches Bauamt Würzburg) wird Gelegenheit zur Stellungnahme in einer verkürzten Frist von 14 Tagen geben. 4. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. Kindergartenangelegenheiten; Information Waldkindergarten Der Bauwagen ist nun eingetroffen. Er wird in Kürze auf das Bauhofgelände gebracht und von vielen freiwilligen Helfern saniert. Musikverein Willanzheim; Zuschuss zur musikalischen Ausbildung Der Gewährung des Zuschusses in Höhe von 150,00 € pro Musikschüler aus der Marktgemeinde wird zugestimmt. Der Gesamtbetrag von 2.700,00 € kann ausbezahlt werden. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Schreiben des Pfarrgemeinderates Willanzheim zum Tragen des Himmels bei Prozessionen in Willanzheim wird zur Kenntnis genommen. 39. Weinfest Nenzenheim Samstag, 23. April 2016 20:00 Uhr Eröffnung durch Weinprinzessin und „Schloßkapelle Erlach“ Sonntag, 24. April 2016 ab 11:00 Uhr Mittagstisch ab 13:30 Uhr Kaffee und Kuchen 13:00 Uhr - 17.30 Uhr Weinfestnachmittag mit der „Blaskappelle Krassolzheim“ 18:30 Uhr - 22.30 Uhr Weinfestabend mit den „Altmanns- 8 KW 16/16 häuser Musikanten“ Freitag, 29. April 2016 19:30 Uhr - 01.30 Uhr - Stimmungsabend mit den „Reuscher Musikanten“ Samstag, 30. April 2016 19:30 Uhr - 01.30 Uhr - Weinfestabend mit den „Großlangheimer Musikanten“ Sonntag, 1. Mai 2016 ab 11:00 Uhr Mittagstisch ab 13:30 Uhr Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr - 20:00 Uhr Weinfestausklang mit der Blaskapelle Oberscheinfeld Ihr findet bei uns ein zahlreiches Angebot von Weinen aus dem Weinparadies. In unserer Weinbar gibt es ausgezeichnete Angebote für Euch u. a. auch 3 Weincocktails, die zum Probieren und weiteren verweilen in der Bar recht herzlich einladen. Für das ganze Weinfest gelten die entsprechend Jugendschutzverordnungen - d.h. Zutritt zum Festgelände am Abend: - Jugendliche unter 16 Jahren, nur mit Eltern - Jugendliche ab 16, unter 18 Jahren, bis 24 Uhr ohne Eltern und Erziehungsbeauftragten - Jugendliche ab 16, unter 18 Jahren, länger als 24 Uhr nur mit volljähriger Begleitperson und Erziehungsbeauftragung (Zettel nicht vergessen) Hinweis: Unangemeldete Busse habe am Weinfest keinen Einlass! Holzabfuhr im Greutholz Willanzheim Aufgrund der teilweise sehr feuchten und derzeit unbefahrbaren Fahrgassen ist die Holzabfuhr von den davon betroffenen Flächen nicht gestattet. Die Ämter haben zugestimmt, dass hier nach der Brutzeit im August bei trockener Witterung das Holz abgefahren werden kann. Dies wird ortsüblich bekannt gegeben. Ebenso verhält es sich mit dem Häckseln. Die Schranken werden daher zum 1. Mai 2016 geschlossen. Wir bitten um dringende Beachtung. Ingrid Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Markt Willanzheim 9 KW 16/16 „Pro Rebhuhn“ im Jagdrevier Hüttenheim Das Vorkommen von Rebhühnern, die einst in großer Zahl unsere Kulturlandschaft geprägt haben, ist in den letzten Jahren, obwohl keine Bejagung stattgefunden hat, stetig bis auf geringe Restbestände zurückgegangen. Die Ursachen dafür sind sicher vielfältig, aber einer der Hauptfaktoren ist zweifelsfrei die intensive Landwirtschaft, die den Rebhühnern den Lebensraum und die Nahrungsgrundlagen entziehen. Was kann getan werden? Neben der unverminderten Bejagung des Raubwildes, Rebhühner sind Bodenbrüter, geht es v.a. darum, den Lebensraum (Hecken, Wegränder, Brachflächen)und die Nahrungsgrundlage (Sämereien und Insekten) dieser Feldhühner wieder zu verbessern. Die Jägerschaft und die Jagdgenossenschaft Hüttenheim haben sich deshalb entschlossen mit Unterstützung der Gemeinde, vertreten durch Frau Bürgermeisterin ReifenscheidEckert, gemeinsam das Projekt „Pro Rebhuhn“ im Revier Hüttenheim in Angriff zu nehmen. Hierzu werden über das Revier verteilt Futterautomaten aufgestellt, um die dringend erforderliche Beifütterung der Rebhühner, insbesondere der Junghühner, zu verbessern, und damit die Aufzuchtverluste und die Kükensterblichkeit zu senken. Jägerschaft und Jagdgenossenschaft Hüttenheim bitten um Unterstützung durch die Landwirte, die darin bestehen kann und sollte, den Bewuchs um die Futterstellen großzügig stehen zu lassen und die Wegseitenstreifen und Randstreifen zumindest um diese Futterstellen erst später zu mähen oder zu mulchen. Wenn alle zusammenwirken kann das mehrjährige Vorhaben gelingen und dem Rebhuhn wieder seinen Platz in unserer Kulturlandschaft sichern. Dr. Icho Graf Rechteren Jagdpächter Rettungspunkte Forst In Kürze werden auch im Forstamtsbezirk Kitzingen Rettungstreffpunkte eingerichtet und beschildert. Im Markt Willanzheim sind folgende Standort festgelegt: Gemeindewald Hüttenheim, Markt Herrnsheim - an der KT 1 Wanderparkplatz am Schneckenberg Willanzheim Mühlholz - an der KT 16 Richtung Tiefenstockheim - in der Höhe Hagen Willanzheim Greutholz - an der KT 16 Richtung Iphofen an der 2. Waldeinfahrt (von Willanzheim kommend) So funktioniert die Rettungskette Forst Bei Waldarbeiten besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr. Nicht nur bei der Holzernte ist es deshalb ratsam, mindestens zu zweit zu arbeiten. Eine wirksame und schnelle Erste Hilfe in Waldgebieten ist bei Alleinarbeit eher unwahrscheinlich. Sichern Sie als erstes die Unfallstelle und versorgen als nächstes den Verletzten. Setzen Sie anschließend einen Notruf (112) mit der Bezeichnung des nächstgelegenen erreichbaren Rettungstreffpunktes ab. Begeben Sie sich dann zu diesem Rettungstreffpunkt, um auf den Rettungsdienst zu warten. Ihre Aufgabe ist es, den Rettungsdienst auf dem schnellstmöglichen Weg zum Verletzten zu lotsen. Ingrid Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin Markt Willanzheim Kath. Pfarramt St. Veit Iphofen Samstag, den 23.04. PK 10.00 Uhr Firmung mit Weihbischof Herwig GösslKOLLEKTE. Diaspora-Opfer der Firmlinge PK 19.00 Uhr Vorabendmesse „Florianifeier“ Sonntag, den 24.04.– 5. Sonntag der Osterzeit ME 8.30 Uhr Keine Eucharistiefeier PK 10.00 Uhr Keine Eucharistiefeier DLZ 11.00 Uhr - 12.00 Uhr Pfarrbücherei PFZ 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Zeltlager-Informationstreffen Montag, den 25.04. PH 8.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro Spital 9.30 Uhr Krabbelzappelclub „Kniereiterverse“ PH 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Pfarrbüro Dienstag, den 26.04. DLZ 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Stadtbücherei St. Veit Mittwoch, den 27.04. PK 18.30 Uhr Rosenkranzgebet PK 19.00 Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, den 28.04. DLZ 16.30 Uhr - 18.30 Uhr Stadtbücherei St. Veit Freitag, den 29.04. PH 8.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro ABZ 10.00 Uhr Wortgottesfeier Samstag, den 30.04. PK 19.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, den 01.05. - 6. Sonntag der Osterzeit ME 8.30 Uhr Keine Eucharistiefeier PK 7.00 Uhr Wallgang nach Birklingen unter Begleitung des Musikzuges der FFW BIR ca. 8.30 Uhr Eucharistiefeier in Birklingen PK 10.00 Uhr Keine Eucharistiefeier DLZ 11.00 Uhr – 12.00 Uhr Pfarrbücherei PK 19.00 Uhr Feierliche Maiandacht Montag, den 02.05. PH 8.00 Uhr Spital 9.30 Uhr PH 16.00 Uhr PK 19.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro Krabbelzappelclub „Spiel mit Luftballons“ - 18.00 Uhr Pfarrbüro Eucharistiefeier, Bittgang der Rödelseer nach Iphofen Dienstag, den 03.05. DLZ 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Stadtbücherei St. Veit PK 18.15 Uhr Bittgang nach Rödelsee Mittwoch, den 04.05. PK 18.30 Uhr kein Rosenkranzgebet PK 19.00 Uhr kein Eucharistiefeier Donnerstag, 05.05. – Christi Himmelfahrt PK 10.00 Uhr Gemeinschaftsgottesdienst des Seelsorgebereichs Iphofen - Seinsheim- Willanzheim Das Waldfest am Ringsbühl entfällt Freitag, den 06.05. PH 8.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro ABZ 10.00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, den 07.05. ME 14.00 Uhr Trauung. Denise und Marcus Kramer PK 19.00 Uhr Vorabendmesse mit H. Tassilo Dominic Lorenz Can.Reg Markt Willanzheim 10 KW 16/16 Sonntag, den 08.05. – 7. Sonntag der Osterzeit ME 8.30 Uhr Keine Eucharistiefeier PK 10.00 Uhr Keine Eucharistiefeier DLZ 11.00 Uhr - 12.00 Uhr Pfarrbücherei Montag, den 25.04. PH 10.30 Uhr - 12.00 Uhr Pfarrbüro Erklärung der Abkürzungen: PK = Pfarrkirche St. Veit; BLK = Kirche Hl. Blut, ME = Markt Einersheim; ASCHU = Alte Schule; PH = Pfarrhaus; KiGa = Kindergarten; ABZ = Altenbetreuungszentrum; BIR = Birklingen, PFZ = Pfarrzentrum; Mika=Michaelskapelle; Spitalk = Spitalkirche, DZL=Dienstleistungszentrum Kath. Pfarramt St. Veit Kath. Pfarramt 87 66 86 0 Fax 87 66 86 10 Pfarrbüro Fr. Bernhardt 87 66 86 21 Diakon Peter Walter 87 66 86 23 Pfr. August Popp 87 74 54 E-Mail. [email protected] Homepage. www.pfarrei-iphofen.de Donnerstag, den 28.04. 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Kath. Öffentliche Bücherei PK 18.30 Uhr Rosenkranzgebet PK 19.00 Uhr Eucharistiefeier für 1. + Hans Hein, Fam. Kauppert und Rückel und Angeh.-33- 2.+ Irmgard und Martin Baußenwein-33a- Messbestellungen Messbestellungen werden zu den üblichen Bürozeiten (s. Gottesdienstübersicht) angenommen. Eine telefonische Annahme ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie können eine Anfrage gerne per Email senden. Messbestellungen sind bis Dezember 2016 möglich. E-Mail. [email protected] Tauftermine An folgenden Terminen wird das Sakrament der Taufe gespendet: Samstag, 14.05.16 Samstag, 18.06.16 Samstag, 16.07.16 Wir bitten die Taufeltern sich rechtzeitig für einen Termin zu entscheiden. Anmeldung erfolgt im Pfarramt persönlich oder telefonisch unter Tel. 87 66 86-0. Wallgang nach Birklingen 01. Mai 2016 Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind herzlich eingeladen zum Wallgang nach Birklingen. Wir treffen uns pünktlich um 7.00 Uhr an der Pfarrkirche zum gemeinsamen Abmarsch. Eucharistiefeier in Birklingen gegen 8.30 Uhr, anschl. gemütliches Beisammensein mit Brotzeit. Maiandacht Herzliche Einladung ergeht zum Besuch der 1. feierlichen Maiandacht um 19 Uhr in der Pfarrkirche St. Veit. Die Kommunionkinder werden gebeten in ihren festlichen Gewändern teilzunehmen. Vorabendmessen Bitte beachten Sie, dass am Samstag, den 23. und 30 April sowie am 07. Mai jeweils eine Vorabendmesse in der Pfarrkirche, St. Veit stattfindet. Beginn 19 Uhr. Die Katholische Deutsche Studentenverbindung Vindelicia München feiert am Samstag, den 14.05. um 18 Uhr eine Vorabendmesse. Hierzu ist die ganze Gemeinde herzlich eingeladen. Kath. Pfarramt St. Martin Willanzheim Sonntag, den 24.04. – 5. Sonntag der Osterzeit 9.15 Uhr Kindergottesdienst PK 9.30 Uhr Eucharistiefeier für 1.+ Franz Eger und Angeh.-32- 2.+ Rosa, Roman und Rainer Schimmel-32a- 3.+ Fritz und Margaretha Schmitt, Pius und Hildegard Mergenthaler-32b- Dienstag, den 26.04. 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Kath. Öffentliche Bücherei Sonntag, den 01.05. – 6. Sonntag der Osterzeit PK 19.00 Uhr Eucharistiefeier nach Meinung Dienstag, den 03.05. 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Kath. Öffentliche Bücherei Donnerstag, den 05.05. – Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Gemeinschaftsgottesdienst des Seelsorgebereichs Iphofen – Seinsheim- Willanzheim in der Pfarrkirche St. Veit, IphofenDas Waldfest am Ringsbühl entfällt Freitag, den 06.05. ab 9.00 Uhr Krankenkommunion 19.30 Uhr Maiandacht an der Feldkapelle gest. vom Katholischen Frauenbund Sonntag, den 08.05. – 7. Sonntag der Osterzeit PK 8.30 Uhr Hl. Amt mit Flurprozession für 1. + Martin und Maria Flennert und Angeh.-372. + Fam. Hein und Haupt, Kinder und Geschwister-37a- 3.+ Josef Schwab, Elt. und Josef Zobel-37b 10.00 Uhr Beginn der Dekanatswallfahrt Kloster Schwarzenberg Treffen am Edeka-Parkplatz Scheinfeld 11.00 Uhr Festgottesdienst im Klosterhof 14.00 Uhr Dankandacht in der Klosterkirche Kath. Pfarramt St. Veit Kath. Pfarramt 87 66 86 – 0 Pfarrbüro Fr. Bernhardt 87 66 86 - 21 Diakon Peter Walter 87 66 86 - 23 Fax 87 66 86 - 10 E-Mail. [email protected] Pfarrbüro Willanzheim Das Pfarrbüro ist am Montag, den 25.04.16 von 10.30 – 12.00 Uhr besetzt. Messbestellungen sind bis Dezember 2016 möglich. Kindergottesdienst am 24.04.16 in Willanzheim Herzliche Einladung an alle Kinder im Alter von 3-12 Jahren zu unserem nächsten Kindergottesdienst am Sonntag, 24.04.2016. Treffpunkt um 9.15 im Kindergarten. Wir freuen uns auf Euch! Euer Kindergottesdienstteam Krankenkommunion Die Krankenkommunion wird am Freitag, den 06.05. ausgetragen. Gemeinschaftsgottesdienst Christi Himmelfahrt Herzliche Einladung zum Gemeinschaftsgottesdienst des Seelsorgebereiches Iphofen-Seinsheim-Willanzheim an Christi Himmelfahrt, 05.05.16 11 Markt Willanzheim Wir feiern gemeinsam Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Veit, Iphofen. Beginn ist um 10.00 Uhr. Dieses Jahr entfällt das Waldfest des TSV Iphofen. Gottesdienst, 01.05.16, 19.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Eucharistiefeier am Sonntag, den 01.05.16 erst um 19 Uhr gefeiert wird. Bittgang nach Tiefenstockheim Der Bittgang nach Tiefenstockheim findet am Sonntag, den 22.05.16 statt. Wir bitten um Beachtung. Kath. Pfarrgemeinde St. Johannes Hüttenheim 5. Sonntag der Osterzeit Samstag, 23.04. 19:00 Uhr Eucharistiefeier (VAM, Hl. Vierzehn Nothelfer) (Wä) Sonntag, 24.04. 09:00 Uhr Eucharistiefeier (S) 10:15 Uhr Eucharistiefeier mitgestaltet vom Gemischten Chor Tiefenstockheim (T) Dienstag, 26.04. 19:00 Uhr Eucharistiefeier (H) + Brigitta u. Johann Engelmann Mittwoch, 27.04. 18:30 Uhr Markusprozession nach Wässerndorf ab Kirche (S) 19:00 Uhr Eucharistiefeier (Wä) Donnerstag, 28.04. 18:00 Uhr Eucharistiefeier anschl. Markusprozession (T) Freitag, 29.04. 19:00 Uhr Eucharistiefeier (Hl. Katharina v. Siena) (S) 6. Sonntag der Osterzeit - Bittgang zum Seinsheimer Weinbergsbildstock Samstag, 30.04. 19:00 Uhr Eucharistiefeier (VAM) in (Iph.) Sonntag, 01.05. 08:15 Uhr 08:30 Uhr 09:00 Uhr ab Kirche (H) ab Kirche (S) Feldgottesdienst/Eucharistiefeier anschl. Brotzeit - Rückweg ca. 10:30 Uhr Bei Regen sind die Gottesdienste um 9 Uhr in Seinsheim, 10:15 Uhr in Hüttenheim Mittwoch, 04.05. 18:30 Uhr Maiandacht 19:00 Uhr Eucharistiefeier (VAM) (S) Donnerstag, 05.05., Hochfest Christi Himmelfahrt 10:00 Uhr Eucharistiefeier für den Seelsorgebereich in Iphofen Pfarrkirche St. Veit (Wegen des Stadtfestes nicht am Ringsbühl) Freitag, 06.05. 09:00 Uhr Krankenkommunion (S) 7. Sonntag der Osterzeit Samstag, 07.05. 19:15 Uhr Eucharistiefeier - Florianifeier (T) Sonntag, 08.05., Dekanatswallfahrt nach Kloster Schwarzenberg 10:00 Uhr Wallfahrtsbeginn am Edeka-Parkplatz Scheinfeld in 11:00 Uhr 10:30 Uhr 14:00 Uhr KW 16/16 Festgottesdienst in der Klosterkirche Bei Regen bereits um Festgottesdienst in der Klosterkirche anschließend Imbiss auf dem Klostergelände Dankandacht in der Klosterkirche Hierzu ergeht an alle herzliche Einladung! Gottesdienste an besonderen Orten Herzliche Einladung ergeht auch in diesem Jahr wieder zu den Gottesdiensten an besonderen Orten die von der Jugend (BDKJ) gestaltet werden. Der erste Brauhaus - Gottesdienst findet am 24. April 2016 um 17:00 Uhr bei der Brauerei Döbler (Kornmarkt 6) in Bad Windsheim statt. Erklärung der Abkürzungen: (S) = Seinsheim; (H) = Hüttenheim; (T) = Tiefenstockheim; (Wä) = Wässerndorf; (I) = Iffigheim; (Will) = Willanzheim; (B) = Bullenheim; (Do) = Dornheim; (Iph.) – Iphofen; (ME) = Markt Einersheim; Pfarramt am Tannenberg, Evang.-Luth. Kirchengemeinden Hüttenheim/ Markt Herrnsheim/Nenzenheim Sonntag Kantate, 24. April 2016 08.45 Uhr Gottesdienst in Nenzenheim 10.00 Uhr Gottesdienst in Hüttenheim Lektorin Anneliese Schwab Montag, 25. April 2016 Nenzenheim Gemeindehaus 16.00 Uhr Seniorengymnastik Donnerstag, 28. April 2016 Nenzenheim Gemeindehaus 10.00 Uhr Krabbelgruppe Sonntag Rogate, 1. Mai 2016 08.45 Uhr Gottesdienst in Hüttenheim 10.00 Uhr Gottesdienst in Markt Herrnsheim Pfarrer Matthias Subatzus Montag, 2. Mai 2016 Nenzenheim Gemeindehaus 16.00 Uhr Seniorengymnastik Donnerstag, Christi Himmelfahrt, 5. Mai 2016 10.30 Uhr gemeinsamer Waldgottesdienst auf dem Keit bei Dornheim Anschließend Möglichkeit zum Mittagessen und Kaffeetrinken (bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Halle Stierhof statt.) Sonntag Exaudi, 8. Mai 2016 08.45 Uhr Gottesdienst in Nenzenheim 10.00 Uhr Gottesdienst in Markt Herrnsheim Pfarrer Wolfgang Götschel Voranzeige: Der Seniorenausflug am 11. Mai 2016 führt uns ins Brothaus nach Burgbernheim. Dort haben wir einen 1-stündigen Rundgang durch die Handwerksbackstube gebucht. Dabei können wir der Schneeballenbäckerin über die Schulter schauen, erfahren etwas über den Sauerteig und sehen wo das Holzofenbrot gebacken wird. Um ca. 12.30 Uhr sind wir im Burghotel Colmberg zum Mittagessen angemeldet. Auf dem Heimweg Kaffeetrinken im Cafe Ritter in Uffenheim. Abfahrtszeiten: 8.40 Uhr Markt Herrnsheim, 8.50 Uhr Hüttenheim, 8.55 Uhr Mönchsondheim, 9.00 Uhr Nenzenheim Markt Willanzheim 12 Katholischer Frauenbund Willanzheim Maiandacht in der Feldkapelle Am Freitag, den 06. Mai 2016 findet um 19.30 Uhr unsere Maiandacht in der Feldkapelle statt. Wir treffen uns an der Feldkapelle. Bei schönem Wetter laden wir anschließend zu einem kleinen Umtrunk ein. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Die Vorstandschaft Herzliche Einladung zur Fahrt nach Bamberg Samstag, 23.07.2014 Abfahrt: 13.00 Uhr Marktplatz Willanzheim Besuch der Ritterkapelle in Hassfurt mit Mediation in der Kapelle Kleine Führung durch die Ritterkapelle Weiterfahrt nach Bamberg Führung durch die Stollenanlagen und Katakomben von Bamberg Alternativprogramm: Domführung Kaffee und abendliche Einkehr auf dem Spezialkeller (Biergarten) in Bamberg (Änderungen vorbehalten) Für die Stollenführung wird festes Schuhwerk und warme Kleidung empfohlen. Mitzubringen ist eine Taschenlampe. Außerdem besteht Helmpflicht, wer einen Fahrradhelm oder Kletterhelm hat, kann diesen mitnehmen. Standarthelme können vor Ort kostenfrei ausgeliehen werden. Als Alternativprogramm bieten wir eine Führung durch den Bamberger Dom an, anschließend besteht die Möglichkeit für Kaffee und Kuchen im Rosengarten. Ab 18.00 Uhr ist auf dem Spezikeller für uns reserviert. Rückfahrt nach dem Abendessen, Ankunft in Willanzheim ca. 22 Uhr. Der Fahrtpreis beträgt 25 € pro Person. Im Preis enthalten ist die Busfahrt, Führung in Hassfurt, Stollenführung/Domführung, Trinkgelder. Anmeldung bei Doris Dorsch (Tel.1857) oder Sigrid Hein (Tel.80152) Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. Kath. Frauenbund Willanzheim BBV-Landfrauen Sommerlehrfahrt Unsere eintägige Lehrfahrt führt uns in diesem Jahr in den Thüringer Wald nach Tettau. Programm: bis 8:00 Uhr Abfahrt 10:30 Uhr Ankunft bei der Fa. WELA-Suppen, Ludwigstadt Vorführung, Verkostung und gemeinsames Mittagessen 13:00 Uhr Führung im Tropenhaus Klein-Eden in Kleintettau 14:30 Uhr „Königlich Tettau“ Porzellanfabrik in Tettau Einblick in die Tradition der Porzellanherstellung Werksverkauf und Kaffee 18:00 Uhr Abendeinkehr im Hotel Krone in Geiselwind Der Fahrpreis beträgt inkl. Buskosten, Mittagessen, Führungen, Gastgeschenke und Versicherung: 35 € /Pers. KW 16/16 Der Termin für Willanzheim ist Montag, 20. Juni 2016 - der Termin für Markt Herrnsheim und Hüttenheim ist voraussichtlich Montag, 11. Juli 2016 (steht noch nicht fest). Anmeldung bitte bis 8. Mai bei E. Scherer (09326/8760) oder I. Schmitt (09323/935). Herzliche Einladung an alle Interessierten sagen die Ortsbäuerinnen. Förderkreis Herrnsheimer Markt Bierzeltgarnituren Der Frühling ist da, die Tage werden wärmer und länger. Und damit wächst auch wieder die Lust, draußen zu feiern. Der „Förderkreis“ hat vor 2 Jahren 20 Bierzeltgarnituren angeschafft. Diese können von allen Mkt. Herrnsheimer Bürgern jederzeit kostenlos ausgeliehen werden. Bei Interesse bitte mit Ernst Lampert in Verbindung setzen. Tel.: 1575 Viel Spaß beim Feiern wünscht der Förderkreis Freiwillige Feuerwehr Markt Herrnsheim Traditionelle Wanderung Die Freiwillige Feuerwehr Markt Herrnsheim, lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zur traditionellen Wanderung am 05.05.2016 (Christi Himmelfahrt) ein. Treffpunkt ist um 12.30 Uhr am Marktplatz. Unsere Wanderung führt uns dieses Jahr nach Nenzenheim auf den Andreas Därr Turm. Anschließend gemütliches Beisammensein am Feuerwehrhaus. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Auf Euer kommen freuen sich die Feuerwehrkammeraden der FFW Markt Herrnsheim. VdK-Ortsverband Iphofen Veranstaltung Liebe Mitglieder, Gönner und Freunde Unsere 36. Großveranstaltung am Samstag 16. Juli 2016 „Einander verstehen- Miteinander leben“ Die Kreisvorstandschaft hat in der Sitzung vom 05.04.2016 beschlossen, dass die diesjährige Veranstaltung, geplant als Busreise nach Kehlheim und Kloster Weltenburg, aus organisatorischen Gründen abgesagt wird. Eine gemeinsame Großveranstaltung unter dem Motto „Einander verstehen - miteinander leben“ wird im Jahr 2016 nicht stattfinden. Es wird bedauert, diese Entscheidung bekannt geben zu müssen und hoffen auf Ihr Verständnis für die Absage der Veranstaltung. Zur diesjährigen Muttertagsfeier laden wir Sie am Donnerstag 19. Mai 2016 herzlich ein, sie findet in der Weinstube Gümpelein, Hüttenheim statt. Die Feier beginnt um 14.00 Uhr. Aus organisatorischen Grund bitten wir Sie anzumelden, damit die Vorstandschaft die Mitfahrgelegenheit bzw. einen Bus einplanen kann. Hüttenheim: Renate Volkamer Tel. 09326 / 1203 Nenzenheim: Renate Schumann Tel. 09326 / 1091 Dornheim: Christa Oppel Tel. 09326 / 1031 Schmer Joseph Tel. 09326 / 8714 Hellmitzheim: Christa Demmel Tel. 09326 / 688 Iphofen: Michael Schimmel Tel. 09323 / 804328 Für alle Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder und Gäste, herzlich willkommen. VdK - Ortsverband Iphofen Joseph Schmer Markt Willanzheim 13 SV Willanzheim e.V. Ausflug vom 26.05.2016 - 29.05.2016 an die Saale zu den alten Rittersleuten, Wein, Kultur und Romantik Donnerstag, 11.30 Uhr 14.00 Uhr 16.45 Uhr 18.45 Uhr 19.30 Uhr 26.05.2016 Abfahrt Ankunft in Oberhof. Führung mit dem Bus mit Besichtigung der weltbekannten Sportstätten Weiterfahrt nach Kreipitzsch Ankunft Hotel Rittergut Kreipitzsch Abendessen a la carte Freitag, 27.05:2016 8.00 Uhr Frühstück 9.00 Uhr Wanderung ins Saaletal 11.30 Uhr Bootsfahrt nach Bad Kösen 12.30 Uhr Besichtigung der Kösener Puppenmanufaktur 14.00 Uhr Mittagessen a la carte im „Mutigen Ritter“ 15.30 Uhr Besichtigung Gradierwerk in Bad Kösen 16.45 Uhr Rückfahrt mit dem Bus zum Hotel oder Rückmarsch ca. 1,5 Stunden 19.30 Uhr Ritteressen auf der Rudelsburg Samstag, 28.05.2016 8.00 Uhr Frühstück 9.00 Uhr Fahrt zu den Feldern der Schlacht bei Jena und Auerstedt 12.00 Uhr Einkehr Cafe Schoppe in Bad Kösen 14.15 Uhr Führung Naumburger Dom 16.30 Uhr Besuch Freyburg Sektkellerei Rotkäppchen 18.00 Uhr Burgfest auf Schloss Neuenburg in Freyburg Sonntag, 29.05.2016 8.00 Uhr Frühstück 9.00 Uhr Abfahrt nach Weimar 10.00 Uhr geführte Stadtbesichtigung per Bus und zu Fuß mit anschließender Einkehr. Danach Zeit zur freien Verfügung. 16.00 Uhr Abfahrt nach Meiningen 17.00 Uhr Residenzstadt Meiningen - Besichtigung Elisabethenburg und Theater 19.00 Uhr Vesper und Ausklang in der Brückenmühle in Walldorf 22.00 Uhr Ankunft in Willanzheim Über eine rege Teilnahme an dieser erlebnisreichen Fahrt würden wir uns sehr freuen. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Ihre Anmeldung nimmt gerne Dr. Henning Wiedenroth, Tel 876405, oder Hannes Stöcker, Tel. 5679, entgegen. Der Reisepreis pro Person beträgt 280 €. Mit dem Reisepreis sind abgedeckt der Fahrpreis, die 3 Übernachtungen mit Frühstück, die Schifffahrt, sämtliche Eintritte und Führungen, ein Abendessen, eine kleine Sektprobe, der übliche Proviant im Bus und das Trinkgeld für den Busfahrer. KW 16/16 Impressum Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim Ortsteile: Hüttenheim i. Bay. - Markt Herrnsheim - Willanzheim Das amtliche Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim erscheint 14täglich jeweils freitags in den geraden Wochen und wird kostenlos an alle Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G. E. Wittich – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Erste Bürgermeisterin des Marktes Willanzheim Ingrid Reifenscheid-Eckert, Postanschrift: Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 28, 97346 Iphofen für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ihre Gebietsverkaufsleiterin „Ich berate Sie gerne bei Ihren gewerblichen Anzeigen. Rufen Sie mich an.“ Claudia Kern Mobil 01 77 / 9 15 98 65 E-Mail c.kern@ wittich-forchheim.de Im Verkaufsinnendienst für Sie da: Sabine Kowalsky Tel. 0 91 91 / 72 32-64 Fax 0 91 91 / 72 32-42 E-Mail s.kowalsky@ wittich-forchheim.de Bei Fragen zur Verteilung: Tel. 09191 7232-17 Helle 3,5-Zimmer-Wohnung ab Mai 2016 in Hüttenheim: 125 qm, neues Bad, keine Haustiere. Tel. 09326 1043 (AB) oder 0160 3033533 Holz-Streicharbeiten innen/außen. Ich suche bei freier Zeiteinteilung einen (Rentner-)Maler oder Kraft m/w mit Malerkenntnissen. Tel. 0171 8214813 (öfter probieren) Anzeigenservice wird bei uns ganz G R O S S geschrieben! Willanzheim- 14 - KW 16/16 Melo Mango Salat r aber ausgezeichnet. Meh teuerlich, funktioniert und schmeckt aben as etw t eich viell t wirk ng chu Unsere Mis mian. zigen Biss sorgen Zwiebel und Thy Frucht geht kaum und für den wür Foto: www.VeganGesund.info Salat auf dem Spalten schneiden. Anschliessend Melone entkernen, schälen und in Blattsalat anrichten. schneiStein trennen und in kleine Würfel Mango schälen, Fruchtfleisch vom eiden. Zwiebel schn iben Sche e dünn in und n den. Tomaten halbieren, entkerne el schneiden. schälen und in möglichst feine Würf Dressing cken. n. Mit Salz & Cayennepfeffer abschme Apfelsaft und Balsamico vermische den Melonen auf und hen misc beln Zwie und Dressing mit Mango, Tomaten anrichten. Garnitur es als schneiden, Thymian zupfen und beid Blattsalat waschen und in Streifen Garnitur verwenden. Öl wie nöitlichen Gründen so wenig Salz und Verwenden Sie bitte aus gesundhe Salz und ger weni er imm lich. Versuchen Sie tig. Benutzen Sie Jodsalz – falls mög ger wird. gerin Zeit der mit em beid nach Öl einzusetzen, sodass das Verlangen und Kochim Vegan Ges zepte gibt es che. Der Re Kü e e er nd ck su le ge Weitere r die vegan fü ch der Arzt bu d ch un Ko y buch. DAS phael Lüth Ra ch ko et s erste rm da präsentieren Schweizer Gou alter Henrich W n ihrer t vo ns e Er ch . Kü ed e Dr. m vegan gesund e di s t. da , ig ch ze Kochbu en Seite h herausragend hop.info geschmacklic -S an eg oV Pr r te Erhältlich un egan Stiftung über die ProV Weitere Infos Gesund.info an eg .V www finden Sie auf Zutaten (für 4 Personen) Salat 1 Honigmelone 1 Mango 2 Tomaten 1 Kleine Zwiebel Dressing 100 ml Apfelsaft 5 EL Balsamico Salz & Cayennepfeffer Garnitur 1 Blattsalat 2 Thymianzweige ei. Wer * Das Dressing ist nahezu fettfr Esslöf5 . (max Öl mit es möchte, kann , 2 bis fel) verfeinern. Möglich wäre auch Saden r unte urt jogh rsoja Natu 4 Esslöffel isse lat zu mischen – was ihm eine gew cremige Note verleiht. Willanzheim - 15 - KW 16/16 Ihre private Kleinanzeige Einfach, schnell & bequem! AZweb ONLINE BUCHEN... schon ab 5e unter www.wittich.de/Objekt 2122 Das folgende Feld ausfüllen. Kein Größenmuster! Gilt nur für private Kleinanzeigen, nicht für Familienanzeigen (z. B. Danksagungen, Grüße usw.) und nicht für geschäftliche Anzeigen Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße 18 72178 WaldachtalLützenhardt Nördlicher Schwarzwald Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins unbedingt, dass hinter jedem Wort oder hinter jeder Zahl und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt! Bis hierher kostet’s 5 Euro. Tel. 0 74 43 / 96 62 - 0 Fax 0 74 43 / 96 62 60 Zum Frühling in den Schwarzwald … Romantikwochenende Bis hierher kostet’s 10 Euro. Buchbar von Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit Halbpension 1x festliches 6-Gang-Menü 1x Kaffee und Kuchen 1x kleine Flasche Wein 1x Obstteller 2 Nächte p.P. ab 3 Nächte p.P. Schwarzwaldversucherle Achtung! Belegexemplar Achtung! FaLLS GEwüNSCHt BIttE aNKREUzEN 159,-€ € ab 199,- Bei Chiffre-Anzeigen kostet’s 5,- Euro zusätzlich Bei Belegexemplar kostet’s 2,- Euro zusätzlich Bitte geben Sie unten Ihre genaue Anschrift an. Legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Für Bankeinzug geben Sie bitte Ihre Bankverbindung an. Bitte senden Sie alles an folgende Adresse: VERLaG + DRUCK LINUS wIttICH KG Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. Terminwünsche sind nicht möglich. Buchbar von Sonntag bis Donnerstag oder Freitag 4 oder 5 Übernachtungen mit HP 4 Nächte p.P. ab 5 Nächte p.P. 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