Mitteilungsblatt von Woche 16/2016

Markt Willanzheim
Amtliches Mitteilungsblatt
22. April 2016
Willanzheim
Markt Herrnsheim
Hüttenheim
Veranstaltungen
Spanferkelessen mit Kameradschaftsabend
für gesamte Wehr
Sa, 23.04.16, 18:00 Uhr
BBV Hüttenheim - Tanztreff
So, 24.04.16, 18:00 - 20:00 Uhr
Maibaumaufstellen in den Ortsteilen
Sa, 30.04.16
Bittgang in die Weinberge Hüttenheim
So, 01.05.16
Maiwanderung SV Hüttenheim
So, 01.05.16, 09:00 Uhr
Maiandacht in der Feldkapelle
Fr, 06.05.16, 19:30 Uhr
Kulturgeschichtliche Begegnungen - Auf den
Spuren des Deutschen Ordens in Hüttenheim
Sa, 07.05.16, 10:30 - 12:00 Uhr
Flurgang der Pfarrgemeinde Willanzheim
So, 08.05.16
Sitzung des Marktgemeinderates
Mo, 09.05.16
Charivari Muntermacher Tour in Willanzheim
Mi, 11.05.16
Fahrradmuseum Hüttenheim geöffnet
So, 01.05.16, 14:00 - 18:00 Uhr
Seniorennachmittag in Markt Herrnsheim
Mi, 04.05.16
Marktplatzfest in Hüttenheim
Do, 05.05.16
Seelsorgebereichsgottesdienst
am Ringsbühl Iphofen
Do, 05.05.16
Wanderung zum Andreas Därr Turm FFW Markt
Herrnsheim
Do, 05.05.16
Herzliche Einladung
Die neue Aussegnungshalle in Hüttenheim ist
nun fertiggestellt. Mit musikalischer Umrahmung
der örtlichen Vereine findet die feierliche Segnung am
Dienstag, 3. Mai um 19.00 Uhr
im Friedhof Hüttenheim statt. Der Zeitpunkt
musste aufgrund Terminüberschneidungen leider verlegt werden.
Herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung und die beteiligten Firmen.
Im Anschluss findet am Marktplatz ein Umtrunk
statt.
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
Service
Kontaktdaten
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der praktischen
Ärzte
der 1. Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert:
Tel. 09323 8765260, Handy 0170 3052589,
E-Mail: [email protected]
Die Bereitschaftspraxis befindet sich in der Klinik Kitzinger
Land, Keltenstraße 67, 97318 Kitzingen.
Amtsstunden
Jeweils dienstags:
Markt Herrnsheim:............................................18:00 - 18:30 Uhr
Hüttenheim:......................................................18:40 - 19:10 Uhr
Willanzheim:.....................................................19:20 - 19:50 Uhr
Nächste Sitzung des Marktgemeinderates
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderats findet am Montag,
09.05.2016 statt.
Öffnungszeiten und Telefonnummern
der VGem Iphofen
Apotheken
Mo - Do...............................................................8.00 - 12.00 Uhr
und ..................................................................14.00 - 16.00 Uhr
Fr........................................................................8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rufnummernkreise........................................................... 8715Kasse......................................................................................330
Einwohnermeldeamt/Standesamt...........................................331
Vorzimmer VGem...................................................................333
Liegenschaften.......................................................................334
Bauverwaltung/Beiträge.........................................................335
Finanzverwaltung...................................................................337
Gebühren/Steuern..................................................................338
Personal/Schulen/Soziales.....................................................339
Dienstleistungssamstag
des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich am
30.04.2016 von 10.00 - 12.00 Uhr für Sie geöffnet.
Samstag,
Vereinsnachrichten für das Mitteilungsblatt
[email protected]
Übungsplan der Feuerwehren
Willanzheim
23.04., 18.00 Uhr
Spanferkelessen mit Kameradschaftsabend, gesamte Wehr
28.04., 18.00 Uhr Atemschutzstrecke Würzburg
30.04., 19.30 Uhr Verkehrssicherung während des Maibaumaufstellens
Markt Herrnsheim
23.04., 10.00 Uhr Übung für Gruppe IV
24.04., 10.00 Uhr Übung für Gruppe II
08.05., 10.00 Uhr Übung für Gruppe I
Nächster Probealarm der Sirenen
Die nächste Sirenenprobe ist am Samstag, 07.05.2016 zwischen 12.15 und 12.45 Uhr. Die SMS-Alarmierung erfolgt
generell jeden Samstag zwischen 12.15 und 12.45 Uhr NICHT.
Wirtschafts- und Existenzgründerberatung im
Landkreis Kitzingen
am Mittwoch, 18.05.2016 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im
Landratsamt Kitzingen
Telefonische Anmeldung: Landratsamt Kitzingen, Herr Eckert,
Tel. 09321/928 1100, E-Mail: [email protected]
Notruf
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Freitag........................................16.00 - 20.00 Uhr
Sa/So/Feiertage..................................................9.00 - 13.00 Uhr
und...................................................................16.00 - 20.00 Uhr
Für Patienten, die krankheitsbedingt die Bereitschaftspraxis
nicht aufsuchen können, sowie für dringende Behandlungen
außerhalb der Öffnungszeiten, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 zu erreichen.
Bei schweren Unfällen und Notfällen erreichen Sie den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.
Feuerwehr und Rettungsdienst...........................................112
Fr, 22.04. Löwen-Apotheke, Marktstr. 12,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4433
Sa, 23.04. Schwanen-Apotheke, Königsberger Str. 50,
Kitzingen ..................................... Tel. 09321/33433
So, 24.04. Markt Apotheke, Marktplatz,
Iphofen ......................................... Tel. 09323/3301
Mo, 25.04. Main-Apotheke, Hauptstraße 77,
Mainstockheim ......................... Tel. 09321/929430
Di, 26.04. Brücken-Apotheke, Hindenburgring Süd 2,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4131
Mi, 27.04. Stadt-Apotheke Mainbernheim ....... Tel. 09323/291
Do, 28.04. Apotheke im Ärztehaus, Moltkestr. 9,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/6446
Fr, 29.04. Falter-Apotheke, Falterstr. 15,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4894
Sa, 30.04. Markt Apotheke, Marktplatz,
Iphofen ......................................... Tel. 09323/3301
So, 01.05. Kranich-Apotheke, Königsberger Str. 8,
Kitzingen ..................................... Tel. 09321/33430
Mo, 02.05. Lamm-Apotheke, Marktstr. 25,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4577
Di, 03.05. Löwen-Apotheke, Marktstr. 12,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4433
Mi, 04.05. Schwanen-Apotheke, Königsberger Str. 50,
Kitzingen ..................................... Tel. 09321/33433
Do, 05.05. Förster’sche Apotheke,
Markt Einersheim ........................ Tel. 09326/99933
Fr, 06.05. Main-Apotheke, Hauptstraße 77,
Mainstockheim ......................... Tel. 09321/929430
Sa, 07.05. Brücken-Apotheke, Hindenburgring Süd 2,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321/4131
So, 08.05. Stadt-Apotheke Mainbernheim ....... Tel. 09323/291
Der Notdienst beginnt immer um 8 Uhr und endet am Folgetag
um 8 Uhr.
Zahnärzte
23./24.04. Dr. Armin Meier, Moltkestr. 9,
Kitzingen ....................................... Tel. 09321 7487
30.04./01.05...... ZÄ Christina Morys-Hiebl, Birklinger Straße 10,
Iphofen ..................................... Tel. 09323 804666
05./06.05. Dr. Rainer Müller, Ritterstr. 11-17,
Kitzingen ..................................... Tel. 09321 33602
07./08.05. Dr.med.stom. Claudia Toma, Sickershäus.Str. 2A,
Kitzingen ................................. Tel. 09321 3896166
Notdienstzeiten: 10.00 - 12.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr
Anwesenheit in der Praxis. In der übrigen Zeit Rufbereitschaft.
Es können sich immer kurzfristige Notdienständerungen ergeben. In diesem Fall bitten wir Sie, den aktuellen Notdienst unter
www.notdienst-zahn.de abzurufen.
Markt Willanzheim
Redaktionsschlussvorverlegung
Wegen des Feiertags „Christi Himmelfahrt“ muss der
Redaktionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 18
auf
Montag, 2. Mai 2016, 10.00 Uhr
vorverlegt werden.
Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre
Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein.
Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr
berücksichtigt werden.
Die Redaktion
Radio-Tipp
der Charivari Muntermachertour
Wichtige Info zu unserer Radiowette: Am 4. Mai um 07.10 Uhr
erhält Willanzheim einen Tipp zu der bevorstehenden Wette in
der Sendung Muntermacher von Charivari.
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin Markt Willanzheim
Radio Charivari kommt zu uns!
Hallo Willanzheimer,
vielleicht hat es sich schon rumgesprochen, dass wir Euch
am 11. Mai 2016 mit unserem Riesen-Wohnmobil besuchen
kommen! Wir machen während unserer großen Muntermacher
Mainfranken-Tour bei Euch Station und bringen richtig Gaudi
mit!
Los geht’s schon früh am Morgen: schaltet unbedingt um 7 Uhr
das Radio an, damit Ihr die Verkündung der Stadtwette nicht
verpasst. Dabei gilt es, ein paar knifflige Aufgaben zu lösen,
und das klappt am besten, wenn alle im Ort mit anpacken!
Solltet Ihr bis mittags um 12 alles geschafft haben, spendieren
Euch die dm Drogeriemärkte satte 3.000 Euro für die Gemeindekasse! Davon hat dann also jeder was.
Und dann geht es sogar noch weiter: abends um 17 Uhr eröffnen wir den Gratis-Biergarten mit kostenlosem Sternla von der
Würzburger Hofbräu, unserer leckeren Charivari-Grillbratwurst
und natürlich der feierlichen Scheck-Übergabe von dm (denn
wir sind sicher, Ihr packt das!).
Wir freuen uns auf Euch!
Eure Charivari Muntermacher in Doppel-D, Dany und Daniel
Abrechnung der Holzversteigerungen
Die im Winter 2015/2016 durchgeführten Holzversteigerungen
in Willanzheim, Hüttenheim und Markt Herrnsheim werden
abgerechnet.
Die gebotenen Beträge werden zum Fälligkeitstermin
01.05.2016 von den bekannten Bankverbindungen abgebucht.
Festsetzung der Grundsteuer A/B 2016
Der Marktgemeinderat hat mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung auch die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350
v.H. und der Grundsteuer B auf 350 v.H. für das Kalenderjahr
2016 festgesetzt. Zum Kalenderjahr 2015 sind keine Ände-
3
KW 16/16
rungen eingetreten, damit wird auf die Erteilung von neuen
Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet.
Für die Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert
haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. §
27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1972 (BGBls.
965) die Grundsteuer für 2016 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen
jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des jeweiligen Jahres fällig. Bei Steuerpflichtigen mit jährlicher Zahlung wird die
Grundsteuer 2016 in einem Betrag zum 01.07. des jeweiligen
Jahres (§ 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz) fällig.
Bei Änderungen der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide
durch die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Bescheid
ergangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.
Wenn Widerspruch eingelegt wird
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Markt Willanzheim, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund
in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so
kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg,
Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen
besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (hier Markt Willanzheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg,
Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger,
die Beklagte (hier Markt Willanzheim) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid
soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den
Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007
(GVBl S. 390) wurde im Bereich des kommunalen Abgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt,
das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere
Markt Willanzheim
gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen
voraus.
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Willanzheim, den 22.04.2016
Markt Willanzheim
Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
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Im Rahmen des Flurganges werden auch unerlaubte Grenzüberackerungen an gemeindlichen Flächen einschl. den
Flur- und Feldwegen sowie Grünstreifen überprüft. Grenzüberackerungen werden nicht geduldet und sind unverzüglich von dem Verursacher bzw. Grundstücksbeteiligten in
den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Festgestellte Überackerungen werden mit 1 € je m2 oder alternativ
mit den tatsächlich entstandenen Aufwandskosten in Rechnung gestellt.
Willanzheim, 08.03.2016
Reifenscheid-Eckert, 1. Bürgermeisterin
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplanes „Ebentalweg IV“ mit integriertem Grünordnungsplan,
Willanzheim
Anordnung:
Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden
Der Planentwurf, Stand 11.04.2016, liegt mit Erläuterungsbericht und den Karten zur Bewertung des naturschutzrechtlichen
Ausgleichs vom 03.05.2016 bis 17.05.2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97348 Iphofen, Zimmer
OG 04, und während der bekannten Amtsstunden in den drei
Ortsteilen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Wir weisen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB hin,
dass während der der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Markt Willanzheim, 13.04.2016
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
Flurgrenzgang Markt Willanzheim
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.
August 1981 (GVBI. S. 318) erlässt der Markt Willanzheim folgende
Anordnung:
ab Montag 25. April 2016 im Ortsteil Markt Herrnsheim,
ab Montag 02. Mai 2016 im Ortsteil Willanzheim
die Grenzbegehungen der Feldgeschworenen statt.
2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:
• Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen
Grundstücken
• Gemeindegrenze
3.Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre
Pächter vom anstehenden Flurgang zu informieren.
4. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass
die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder
nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen
erhalten und erkennbar bleiben.
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung
sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu
machen.
5 Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der
gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt
der Markt Willanzheim als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der
Feldgeschworenen entstehen, sind dem Markt Willanzheim
durch den Verursacher zu erstatten. Der Markt Willanzheim
behält sich vor, festgestellte Beschädigungen an gemeindlichen Grundstücken und Wegen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.
August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Markt Seinsheim folgende
1. Die Feldgeschworenen des Marktes Seinsheim führen in
der Zeit ab dem 25. April 2016 einen Flurgang durch.
2. Folgende Grenzen einschließlich der Grenzzeichen werden
überprüft: Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken im
Ortsteil Seinsheim - Flurlagen:
Rechts Gipsstraße – Erdschlingenweg bis zur Iffigheimer
Straße.
Ortsteil Iffigheim - Flurlagen:
Links der Staatsstraße Obernbreit - Seinsheim bis zur
Gemarkungsgrenze Tiefenstockheim - Seinsheim.
Ortsteil Tiefenstockheim - Flurlagen: Von der Willanzheimer Gemarkungsgrenze bis Obernbreiter Gemarkungsgrenze, Fließrichtung des Breitbaches rechts.
Ortsteil Wässerndorf - Flurlagen: Berchtheimer Weg links
bis Gemeindegrenze Bullenheim, Feldweg bei Keßler rechts
bis Gemeindegrenze Iffigheim und Seinsheim.
3.Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre
Pächter vom anstehenden Flurgang zu informieren.
4. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass
die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder
nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen
erhalten und erkennbar bleiben, zudem sind die Grenzzeichen zur Grenzbegehung sichtbar (aufdecken) zu machen.
5. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen
der Grundstücke festgestellt werden, an denen der Markt
Seinsheim selbst Grundstücksbeteiligter ist, werden diese
dem Verursacher schriftlich mitgeteilt. Der Markt Seinsheim
behält sich vor, die notwendigen Abmarkungstätigkeiten
durchführen zu lassen und diese Kosten dem Grundstücksbeteiligten bzw. Verursacher in Rechnung zu stellen. Im
Rahmen des Flurgangs werden auch unerlaubte Grenzüberackerungen an gemeindlichen Flächen einschl. den
Flur- und Feldwegen sowie Grünstreifen überprüft. Grenzüberackerungen werden nicht geduldet und sind unverzüglich von dem Verursacher bzw. Grundstückbeteiligten in
den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Dorsch, 1. Bürgermeister
Sicherheitshinweis
Der Markt Willanzheim weist besonders darauf hin, dass das
Abholen von Bäumen im Wald sowie das Aufstellen von keiner
Organisation getragen wird. Die Teilnehmer handeln im Sinne
des Brauchtums in eigener Verantwortung.
Ich appelliere an alle Beteiligten sich selbst verantwortlich beim
Bäumeholen und –aufstellen zu verhalten.
Den Anordnungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
Markt Willanzheim
Protokoll der Besprechung der Vorstände
und Vertreter der örtlichen Vereine
und Verbände
zum Thema Jubiläum der 1100 Jahr Feier Hüttenheim 2018
Am 18. April 2016 im Rathaus Hüttenheim
Die Bürgermeisterin begrüßte die zahlreich erschienen Teilnehmer und dankte für die Teilnahme. Das erste Treffen soll dazu
dienen, um erste Ideen zu sammeln wie der Weinort Hüttenheim das Ereignis feiern möchte. Die Entscheidung, wie das
Jubiläum begangen wird, liegt bei der Dorfgemeinschaft.
1999 wurde das Jubiläum „800 Jahre Weinbau“ mit einem Festzug gefeiert. Ob es Veranstaltungen zur 1000 oder 1050-Jahrfeier des Ortes gab ist nicht bekannt.
Folgendes wurde herausgestellt:
• Das Jubiläum gibt Anlass, die Dorfgemeinschaft zu stärken
und die Besonderheiten von Hüttenheim herauszustellen
und zu präsentieren. Die Gemeinde unterstützt die kommenden Aktivitäten als wichtigen Beitrag zum Dorfleben.
• Die Festbeiträge sollen von der Dorfgemeinschaft leistbar
sein.
• Es soll vorab auch überlegt werden, wer mit dem Programmangebot angesprochen wird und ob hierfür ausreichend
Interesse erkennbar ist.
• Für überregionale Veranstaltungen muss der Termin im
Sommer 2017 festgelegt und bekannt sein.
Folgende Vorschläge wurden angesprochen:
• Weinbauverein möchte aus Anlass des Jubiläums z. B. die
Aussichtspunkte oder die Wanderhütten in den Weinbergen
aufwerten. Die Planungen beginnen in diesem Jahr.
• Einbeziehung der Kirchen (z. B. ökumenischer Gottesdienst), der Kita und der Schule
• Vorschlag: Veranstaltung in der Kirchenburg z. B.
Darstellung historischer Hüttenheimer Berufe
Landwirtschaft und Weinbau früher
• Fahrradmuseum und Ausstellungen Därr mit einbeziehen
• Bestehende Veranstaltungen und Angebote könnten aus
Anlass des Jubiläums unter ein Motto gestellt werden oder
aufgewertet werden: z. B.
Kirchenburgsingen
Tannenberggottesdienst
Beiträge der örtlichen Anbieter
•
Thematische Führungen und Vorträge
Ergänzung der „Kabinettstückchen“ im Weinparadies
Kombinationen z. B. Flurrundgang mit historischen Hintergründen wie Wildmannskammer,
Flurnamen, Altstraßen, 8-Dörfer-Eiche …
Führung Judenfriedhof
Fachreferate zu ortsspezifischen Themen (z. B.
Gründungsurkunde, Kirchenburg, Weinbau …
)
• Ausstellung im Rathaussaal als Ergänzung zu einer Veranstaltung
geeignet wäre der Kirchenburgmarkt (weitere Öffnungszeiten für Einheimische möglich,
Besucherinteresse vorhanden, Raum wird
sonst nicht benötigt)
Ausstellung soll Bezug zur geschichtlichen
Themen von Hüttenheim haben (z. B. vor- und
frühgeschichtliche Funde)
Weiteres Vorgehen
• Es ist noch nicht klar, ob mehrere Veranstaltungen über das
Jahr verteilt angeboten oder ein „Festwochenende“ geplant
werden sollte.
• Das Protokoll wird im kommenden Mitteilungsblatt veröffentlicht.
5
KW 16/16
• Die Gedanken und Vorschläge sollen nun in den einzelnen
Gremien und in der Dorfgemeinschaft vorgestellt und weiterdiskutiert werden.
Nächstes Treffen: Montag 18. Juli 2016 um 20 Uhr
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
Tiere und Pflanzen schützen
Ziele des Naturschutzes
Der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zählt zu den
ältesten und wichtigsten Bemühungen des Naturschutzes. Die
untere Naturschutzbehörde am Landratsamt informiert deshalb
über einige wichtige Vorschriften.
So dürfen – auch im Hausgarten – Hecken, lebende Zäune,
Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September
nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte. Damit
sollen das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres erweitert, brütende Vogelarten geschützt sowie
Gehölze als Brutplatz in der Saison erhalten werden.
Hecken schneiden
In der freien Natur gilt dieses Verbot ganzjährig; Pflegeschnitte
sind hier nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar
zulässig. Sollte ein zwingender Grund für die Beseitigung einer
Hecke, eines Feldgehölzes oder ähnliches in der freien Natur
vorliegen, so kann ein Antrag auf Befreiung beim Landratsamt
Kitzingen – untere Naturschutzbehörde – gestellt werden. Die
Befreiung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Auch Bäume in Grünflächen und sonstigen Außenanlagen,
Sportplätzen, Böschungen und Straßengräben dürfen vom
1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten werden.
Form- und Pflegeschnitte, Schnitte zur Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht sowie genehmigte Maßnahmen sind
zugelassen. Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder
gärtnerisch genutzte Grundflächen wie Hausgärten und Kleingartenanlagen sind vom Verbot zwar ausgenommen, jedoch
dürfen Maßnahmen nur dann vorgenommen werden, wenn
dadurch die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln oder
sonstigen besonders geschützter Tierarten nicht beeinträchtigt
werden.
Ebenfalls verboten ist es, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an
Hecken und Hängen abzubrennen. Auch die Gras- und Krautstreifen zwischen Äckern und Wegen und die Grünstreifen stehen unter einem speziellen Schutz. Daher ist der Einsatz von
Spritzmitteln sowie das Mähen und Mulchen dieser Flächen
während der Hauptbrutzeit nicht erlaubt.
Vom Aussterben bedroht
Zahlreiche vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten wie Nelken, Schlüsselblumen, Märzenbecher, Tulpen, Narzissen,
Nieswurze, Leberblümchen, Eisenhut, Akeleien, Grasnelken,
Krokus, Schwertlilien, Lilien, Traubenhyazinthen, Blausterne,
Steinbrech, Küchenschellen, Silberdistel, Seidelbaste, Fingerhut, Feld-Mannstreu, Diptam, Schachblumen, Rentierflechte
und viele weitere sind besonders geschützt. Es ist verboten,
diese Pflanzen oder deren Entwicklungsformen wie Samen,
Früchte, Zwiebeln, Knollen aus der Natur zu entnehmen, sie
oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Aber auch die nicht besonders geschützten Pflanzen dürfen
nicht ohne vernünftigen Grund entnommen oder verwüstet werden.
Markt Willanzheim
Für die nicht geschützten wild wachsenden Blumen, Gräser,
Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze und Kräuter gilt die sog.
Handstraußregelung: Sie dürfen an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf entnommen werden.
Von den besonders geschützten Pilzen dürfen die Arten Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Bratling, Birkenpilz, Rotkappe und
Morchel nur für den eigenen Bedarf und in geringen Mengen
gesammelt werden.
Auch viele wild lebende Tierarten wie alle heimischen Arten von
Kriechtieren, Lurchen, Libellen, Bienen, Hummeln sowie die
Kreiselwespen, Knopfhornwespen, Hornissen, zahlreiche Ameisenarten, viele Schmetterlinge, Käfer, Krebse, Spinnentiere,
Weichtiere (Schnecken und Muscheln) sowie alle europäischen
Vogelarten sind besonders geschützt und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.
Für besonders geschützte Bereiche (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil) gelten weitere Einschränkungen, die in der jeweiligen Rechtsverordnung festgelegt sind.
Weitere Informationen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321) 928 –6210 bis 6212
und 6214, Email: [email protected]
Alles dreht sich um die Väter
Aktionstag für Familie Kitzinger Land 2016 mit
zahlreichen kostenfreien Angeboten
An die Väter im Landkreis richten sich die diesjährigen Angebote rund um den Aktionstag für Familien des Lokalen Bündnisses vom 30. April bis 15. Mai. Von Kochkurs bis Babyschwimmen hat das Organisationsteam zahlreiche Angebote
zusammengestellt.
„Die Rolle der Väter hat sich verändert. Heute ist es oft selbstverständlich, dass sie sich partnerschaftlich an der Kinderbetreuung beteiligen“, weiß Simone Göbel, Koordinatorin des
Lokalen Bündnis für Familie Kitzinger Land. Deshalb werde
der diesjährige Aktionszeitraum dem Thema „Mehr Zeit für
das, was zählt: die neue Vereinbarkeit“ gewidmet und die
Väter in den Mittelpunkt gestellt. „Oft wird beim Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf die Problemlage der Mütter in den
Fokus genommen“, betont Göbel und erklärt: „Deshalb rückt
das Lokale Bündnis in diesem Jahr bewusst die Väter in den
Fokus.“ Vor allem in der Gesellschaft, bei den Arbeitgebern
und den Kollegen müsse sich das Rollenbild noch ändern und
die Familienzeit für Väter größere Akzeptanz finden.
Die Aktionen im Einzelnen:
Freier Schwimmbadeintritt für Papas mit ihren Kindern: am
30. April haben Väter und ihre Kinder von 18 bis 20 Uhr freien
Eintritt in das Hallenbad des Landkreises Kitzingen in Dettelbach.
Babymassage: am 6. Maigibt’s Entspannung bei der Babymassage. Von 16.30 bis 17.30 Uhr zeigt Petra Ganz im Kursraum von Hebamme Barbara Amtmann im Muldenweg 20 in
Kitzingen interessierten Vätern, wie sie ihr Baby massieren können. Eine Anmeldung ist bei Petra Ganz, 0170/3149929 erforderlich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf maximal acht Teilnehmer. Die Babys sollten mindestens zwölf Wochen alt sein.
„Heute kochen Papas“: Kochkurs für „junge“ Väter (Väter von
Kleinkindern) zu den Themen:
„Was und wie viel braucht mein Kind? Kann es alles am Familientisch mitessen? Auf welche Lebensmittel kommt es an? Wir
kochen leckere Gemüse- und Fleischgerichte und ergänzen sie
mit entsprechenden Beilagen.“ Der Kurs ist am Mittwoch, 11.
Mai, von 17 bis 20 Uhr am Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten in der Lehrküche im Gebäude AELF 2 mit Refe-
6
KW 16/16
rentin Christine Kaufmann. Der Kurs ist kostenfrei und für eine
Gruppe von sechs bis zwölf Teilnehmern gedacht. Anmeldung
bis 4. Mai unter (09321) 3009-0 oder [email protected].
de . Bitte Schürze, Topflappen und Geschirrtuch sowie evtl.
Restebehälter mitbringen.
Baby-Schwimmen mit Papa: Am Freitag, 13. Mai, gibt es zwei
Kurse für je sieben Väter mit ihren Babys (drei bis 16 Monate)
im Aqua Sole in Kitzingen. Kurs eins ist von 17.30 bis 18 Uhr,
Kurs zwei von 18 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Kursleiterin Claudia
Urquiaga ist ausgebildete und lizenzierte Trainerin. Verbindliche Anmeldung bis 6. Mai unter (09321) 928-5001. Die Kosten
für die Trainerin übernimmt die Kreishandwerkerschaft. Den
Eintritt ins Schwimmbad für die angemeldeten Väter übernimmt
zu 50 % das Aqua Sole und zu 50 % das Lokale Bündnis. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt auf max. sieben Teilnehmer pro
Kurs.
Vortrag zur „Neuen Vaterschaft“: Am Donnerstag, 12. Mai,
hält Professor Dr. Tanja Mühling von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg/Schweinfurt, im Großen Sitzungssaal des Landratsamts einen Vortrag zum Thema „Vaterschaft heute – zwischen Familienorientierung und beruflichem
Engagement“. Sie berichtet über die aktive Rolle der „neuen
Väter“ und die Einflüsse, mit denen sie sich auseinandersetzen
müssen.
Das Programm sowie weitere Informationen gibt es unter http://
lokalesbuendnis.kitzingen.de
Das Lokale Bündnis ist ein Zusammenschluss von Kommunen,
Unternehmen und sozialen Einrichtungen.
Traumhaft wandern
Saisonstart auf den TraumRunden vom 6. bis
8. Mai mit zahlreichen Aktionen
Den Trend erkannt haben die Initiatoren der TraumRunden im
Kitzinger Land. Im vergangenen Jahr wurden die acht hochwertigen Rundwanderwege mit einem Aktionswochenende
eröffnet. Auch in diesem Jahr gibt es vom 6. bis 8. Mai einen
offiziellen Saisonstart mit 23 besonderen Veranstaltungen.
Es gibt Momente, die sind einfach perfekt: man sitzt nach einer
Wanderung im Gras, lässt seinen Blick über die herrliche Natur
schweifen, die milde Nachmittagssonne wärmt das Gesicht.
Der Trend, draußen zu sein und die Wanderschuhe zu schnüren, ist ungebrochen. Aktuelle Studien des Allensbacher Instituts belegen, dass mittlerweile knapp 63 Prozent der Deutschen wandern. – Einige von ihnen auch auf den TraumRunden
im Kitzinger Land.
Deshalb ist es den Kommunen und Betrieben entlang dieser besonderen Wanderwege auch wichtig, den Saisonstart
gebührend zu feiern.
So ist ein abwechslungsreiches Programm mit 23 Aktionen
entstanden, um das Kitzinger Land von seiner schönsten Seiten kennenzulernen. Mit einem Secco starten, in angenehmen
Gruppen die TraumRunden erkunden, dabei etwas über Kräuter, Kultur und Wein erfahren, Wellness auf der Wiese oder es
sich kulinarisch gut gehen lassen – die Bandbreite ist groß.
Neben geöffneten Museen und einer Krimilesung ganz in der
Nähe der „Tatorte“, gibt es zum Beispiel auch eine Familienwanderung mit Quiz sowie wandern bei Mondschein. Einen
Überblick über das vielfältige Angebot – auch außerhalb des
Saisonstarts – gibt das Programmheft, das an vielen Stellen im
Landkreis ausliegt sowie im Internet unter www.wanderglueckkitzingerland.de
Die TraumRunden gibt es in Abtswind, Castell, Dettelbach,
Hüttenheim-Seinsheim, Iphofen, Rödelsee, Schwanberg und
Wiesenbronn.
Markt Willanzheim
Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim
vom 11.04.2016
Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.03.2016
Die Niederschrift, die mit der Einladung versandt wurde, wird
anerkannt.
Mit Ergänzung der Tagesordnung um die Punkte Rettungskette
Forst und Bauantrag Klaus Eger besteht Einverständnis.
Das Thema Kindergartenplätze für Asylbewerber wird vertagt,
da die Angebote erst sehr kurzfristig vor der Sitzung eingingen.
Güterwald Willanzheim; Befall mit Prozessionsspinner,
Weiteres Vorgehen
Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert begrüßt hierzu Klaus Behr
und Peter Aichmüller vom AELF Kitzingen und den Waldbeauftragten Ernst Stöcker. Herr Aichmüller fasst den aktuellen Sachstand gemäß Vorgespräch mit Dr. Ralf Petercord von der LWF
zusammen.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Kitzingen hat im Auftrag des
Marktes Willanzheim von 24 Bäumen in flächiger Verteilung
jeweils 10 Zweigproben durch Baumkletterer im Greutholz
entnommen. Damit wurde eine umfangreiche Befallsprognose
auf Eichenprozessionsspinnerbefall durchgeführt. Im Mühlholz
wurden keine Zweige entnommen, da hier aktuell keine Bedrohung erkennbar ist.
An den Zweigen wurden sowohl Gelege der Jahre 2014 als
auch 2015 festgestellt. Eine leichte Zunahme beim Prozessionsspinner für 2015 war zu verzeichnen. Ein statistischer Wert von
0,24 Gelege pro Zweig wurde festgestellt. Der kritische Wert
liegt erst bei 1,0. Eine Genehmigung zur Bekämpfung aus der
Luft darf nur bei Bestandsbedrohung ausgesprochen werden.
Somit kann der Antrag auf Befliegung nicht genehmigt werden.
Daneben sind auch sonstige Schädlinge wie Schwammspinner
oder Frostspanner eher weniger zu beobachten.
Seit 2012 sind die Auflagen im Pflanzenschutzrecht erheblich
verschärft worden. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber und die regionalen Landtagsabgeordneten wurden
durch die Gemeinde angeschrieben und um Unterstützung
gebeten. Derzeit sind zur Ausbringung nur das Mittel Dipel
ES mit eher geringer Wirkung und das Mittel Karate mit sehr
starker Wirkung zugelassen. Für das bewährte Mittel Dimilin ist
die Zulassung ausgelaufen bzw. die Vorräte verbraucht.
Da derzeit nur im Willanzheimer Greutholz die Population des
Eichenprozessionsspinners erkennbar zunimmt und den Forstdienststellen die Vorschädigungen im Willanzheimer Wald
bewusst sind, soll im Greutholz ein wissenschaftliches Versuchsprojekt auf die Wege gebracht werden.
Das zur Erprobung anstehende Mittel Mimic ist bereits im Obstbau zugelassen. Für den Wald sind Erfahrungen zu sammeln.
Die Wirkung dieses Mittels beruht auf einer Häutungsbeschleunigung. Es wird punktuell auf besonders befallene Bäume mit
einer Drohne ausgebracht. Der wissenschaftlichen Auswertung
kommt zu Gute, dass durch die Mittelwaldnutzung unterschiedliche Standorte mit eher dichter Belaubung, Einzelbäume oder
Lichtungen vorhanden sind. Die wissenschaftliche Begleitung wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Für die
Gemeinde entstehen keine Kosten.
Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert stellt fest, dass die Auswertungen des Befundes und das geltende Recht zu akzeptieren sind und bedankt sich bei allen, die sich für den Willanzheimer Wald einsetzen. Nur durch die Anwendungserprobung
kann den befallenen Bäumen geholfen werden.
Zum weiteren Vorgehen führt Herr Aichmüller aus, dass der
Einsatz je nach Vegetationsfortschritt der Eiche für Mitte Mai
vorgesehen ist. Der Wald darf ggf. während der Erprobungszeit
7
KW 16/16
nicht betreten werden. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht.
Amtsleiter Herr Behr führt aus, dass in diesem Versuchsprojekt
eine Anwendungserprobung eines im Obstbau bereits zugelassenen Mittels erfolgt um neue Erkenntnisse in der Waldhygiene
zu gewinnen. Er bittet weiterhin die Gemeinde, dem Helikopterbetrieb formal den Auftrag zu erteilen und der Maßnahme zuzustimmen.
Die Bürgermeisterin stellt zur Abstimmung.
Der Markt Willanzheim als Verwalter des Güterwaldes Willanzheim stimmt der Maßnahme zu und beauftragt die Firma Helikopter-Service Herr Freimut Stephan aus Rhauen formal mit der
Durchführung.
Holzabfuhr im Greutholz Willanzheim
Waldbeauftragter Ernst Stöcker regt an, aufgrund der Nässe
in einigen Fahrgassen bei den Ämtern nachzufragen, ob einer
späteren Holzabfuhr förderunschädlich zugestimmt werden
kann.
Rettungskette Forst
Die Rettungskette Forst ist eine sinnvolle Einrichtung zur Erhöhung der Sicherheit im Wald. Der Markt Willanzheim stimmt
dem Vertrag mit dem Freistaat Bayern zur Aufstellung der
Schilder zu.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Sanierung der Flurwege
Die Arbeiten konnten vor Ostern bei passender Witterung zügig
durchgeführt werden. Zusätzlich wurden die Bankette abgezogen und während der Flurwegesanierung zusätzliches Schottermaterial aufgebracht.
Bemusterungstermin für Stühle
Der Bemusterungstermin findet am Donnerstag 28.04.2016 um
19 Uhr im Rathaus Hüttenheim statt.
Vorbereitungen für die 1100 Jahr Feier in Hüttenheim
2018
Am 18.04.2016 findet ein erstes Gespräch mit der Hüttenheimer Dorfgemeinschaft statt.
Friefhofskreuz Hüttenheim; Beginn der Sanierungsarbeiten
Der Steinrestaurator Schiller hat mit den Arbeiten begonnen.
Schranken auf dem Betriebsgelände der Fa. Knauf, Hüttenheim
Im Laufe des Sommers bringt die Fa. Knauf auf dem Werksgelände Hüttenheim zwei Schranken an. Diese befinden sich
vor dem LKW Parkplatz an der Grundstücksgrenze und an der
Hauptzufahrt vor der Einfahrt in das Bergwerk.
Sanierung Feldkapelle Willanzheim
Die Bauhofmitarbeiter führen derzeit weitgehend in Eigenregie die Sanierung der Dacheindeckung durch. Hierfür werden
kaputte Ziegel ausgetauscht und der First neu eingespeist. Die
Sparren und die Lattung sind weitgehend in guten Zustand.
Bauangelegenheiten
Bauvoranfrage Melanie Meyer, Hüttenheim 198, Willanzheim; Errichtung einer Unterstellhalle für Maschinen,
Fl.Nr. 2100, Gemarkung Hüttenheim
Die baulichen Anlagen auf dem Grundstück sind bisher baugenehmigt worden. Aus diesem Grund wird die Bauvoranfrage
befürwortet. Dem Bauantrag wird entgegen gesehen.
SV Willanzheim e.V., Fl.Nr. 4922, Gem. Willanzheim,
Anbau eines Funktionsgebäudes
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine
Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ebentalweg III in der Fläche für
den Gemeinbedarf.
SV Willanzheim e.V., An den Weiden 3, 97348 Willanzheim
Anbau eines Funktionsgebäudes, Fl. Nr. 4922, Gemarkung Willanzheim
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Markt Willanzheim
Klaus Eger, Fl. Nr. 4632, Gem. Willanzheim, Neubau
einer landwirtschafttichen Bergehalle
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine
Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Klaus Eger, Herrnsheimer Str. 20, 97348 Willanzheim
Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Fl. Nr. 4632,
Gemarkung Willanzheim
Gemeindliche Belange sind nicht betroffen. Mit dem Vorhaben
besteht unter der Auflage Einverständnis, dass aufgrund der
Lage im Breitbachtal für die Außenfassade gedeckte Farben
und nicht glänzende Bleche zu verwenden sind.
Baugebiet Ebentalweg IV
Diskussion
Die Bauentwürfe Stand 11.04.2016 werden erläutert. Es wurden die Anregungen der Februarsitzung eingearbeitet. Positiv
ist, dass nunmehr zwei weitere Bauplätze möglich sind. Die
bebaubare Fläche hat sich um 3.065 m2 vergrößert. Die Dachneigungen sind mit 25 Grad richtig angegeben. Nach Sicherstellung von Baurecht über den Bebauungsplan wird zügig die
Ausschreibung vorbereitet.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
1. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §
13 des Baugesetzbuches, da die Grundzüge der Planung
nicht berührt sind. Der räumliche Geltungsbereich ändert
sich nicht. Die Gebietstypen der Baunutzungsverordnung
allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet Dorf (MD)
bleiben fast identisch dargestellt. Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist nach wie vor im Plangebiet gegeben.
Die Grundlagen der beschränkten Erlaubnis nach Art. 17
des Bayerischen Wassergesetzes vom 12.09.2007 zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser und
den Sparnbach aus diesem Gebiet sind nach wie vor gegeben, da genügend Retensionsräume vorhanden sind.
2. Der Planentwurf, Stand 11.04.2016 wird gebilligt.
3. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden
(Landratsamt Kitzingen und Staatliches Bauamt Würzburg)
wird Gelegenheit zur Stellungnahme in einer verkürzten
Frist von 14 Tagen geben.
4. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde.
Kindergartenangelegenheiten;
Information Waldkindergarten
Der Bauwagen ist nun eingetroffen. Er wird in Kürze auf das
Bauhofgelände gebracht und von vielen freiwilligen Helfern
saniert.
Musikverein Willanzheim; Zuschuss zur musikalischen
Ausbildung
Der Gewährung des Zuschusses in Höhe von 150,00 € pro
Musikschüler aus der Marktgemeinde wird zugestimmt. Der
Gesamtbetrag von 2.700,00 € kann ausbezahlt werden.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Das Schreiben des Pfarrgemeinderates Willanzheim zum Tragen des Himmels bei Prozessionen in Willanzheim wird zur
Kenntnis genommen.
39. Weinfest Nenzenheim
Samstag, 23. April 2016
20:00 Uhr Eröffnung durch Weinprinzessin und „Schloßkapelle Erlach“
Sonntag, 24. April 2016
ab 11:00 Uhr Mittagstisch
ab 13:30 Uhr Kaffee und Kuchen
13:00 Uhr
- 17.30 Uhr Weinfestnachmittag mit der „Blaskappelle Krassolzheim“
18:30 Uhr - 22.30 Uhr Weinfestabend mit den „Altmanns-
8
KW 16/16
häuser Musikanten“
Freitag, 29. April 2016
19:30 Uhr - 01.30 Uhr - Stimmungsabend mit den „Reuscher Musikanten“
Samstag, 30. April 2016
19:30 Uhr - 01.30 Uhr - Weinfestabend mit den „Großlangheimer Musikanten“
Sonntag, 1. Mai 2016
ab 11:00 Uhr Mittagstisch
ab 13:30 Uhr Kaffee und Kuchen
14:00 Uhr
- 20:00 Uhr Weinfestausklang mit der Blaskapelle
Oberscheinfeld
Ihr findet bei uns ein zahlreiches Angebot von Weinen aus dem
Weinparadies.
In unserer Weinbar gibt es ausgezeichnete Angebote für Euch
u. a. auch 3 Weincocktails, die zum Probieren und weiteren
verweilen in der Bar recht herzlich einladen.
Für das ganze Weinfest gelten die entsprechend Jugendschutzverordnungen - d.h.
Zutritt zum Festgelände am Abend:
- Jugendliche unter 16 Jahren, nur mit Eltern
- Jugendliche ab 16, unter 18 Jahren, bis 24 Uhr ohne Eltern
und Erziehungsbeauftragten
- Jugendliche ab 16, unter 18 Jahren, länger als 24 Uhr nur
mit volljähriger Begleitperson und Erziehungsbeauftragung
(Zettel nicht vergessen)
Hinweis:
Unangemeldete Busse habe am Weinfest keinen Einlass!
Holzabfuhr im Greutholz Willanzheim
Aufgrund der teilweise sehr feuchten und derzeit unbefahrbaren Fahrgassen ist die Holzabfuhr von den davon betroffenen Flächen nicht gestattet.
Die Ämter haben zugestimmt, dass hier nach der Brutzeit
im August bei trockener Witterung das Holz abgefahren
werden kann. Dies wird ortsüblich bekannt gegeben.
Ebenso verhält es sich mit dem Häckseln.
Die Schranken werden daher zum 1. Mai 2016 geschlossen.
Wir bitten um dringende Beachtung.
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
Markt Willanzheim
9
KW 16/16
„Pro Rebhuhn“
im Jagdrevier Hüttenheim
Das Vorkommen von Rebhühnern, die einst in großer Zahl
unsere Kulturlandschaft geprägt haben, ist in den letzten Jahren, obwohl keine Bejagung stattgefunden hat, stetig bis auf
geringe Restbestände zurückgegangen.
Die Ursachen dafür sind sicher vielfältig, aber einer der Hauptfaktoren ist zweifelsfrei die intensive Landwirtschaft, die den
Rebhühnern den Lebensraum und die Nahrungsgrundlagen
entziehen.
Was kann getan werden?
Neben der unverminderten Bejagung des Raubwildes, Rebhühner sind Bodenbrüter, geht es v.a. darum, den Lebensraum
(Hecken, Wegränder, Brachflächen)und die Nahrungsgrundlage (Sämereien und Insekten) dieser Feldhühner wieder zu
verbessern.
Die Jägerschaft und die Jagdgenossenschaft Hüttenheim
haben sich deshalb entschlossen mit Unterstützung der
Gemeinde, vertreten durch Frau Bürgermeisterin ReifenscheidEckert, gemeinsam das Projekt „Pro Rebhuhn“ im Revier Hüttenheim in Angriff zu nehmen.
Hierzu werden über das Revier verteilt Futterautomaten aufgestellt, um die dringend erforderliche Beifütterung der Rebhühner, insbesondere der Junghühner, zu verbessern, und damit
die Aufzuchtverluste und die Kükensterblichkeit zu senken.
Jägerschaft und Jagdgenossenschaft Hüttenheim bitten um
Unterstützung durch die Landwirte, die darin bestehen kann
und sollte, den Bewuchs um die Futterstellen großzügig stehen
zu lassen und die Wegseitenstreifen und Randstreifen zumindest um diese Futterstellen erst später zu mähen oder zu mulchen.
Wenn alle zusammenwirken kann das mehrjährige Vorhaben
gelingen und dem Rebhuhn wieder seinen Platz in unserer Kulturlandschaft sichern.
Dr. Icho Graf Rechteren
Jagdpächter
Rettungspunkte Forst
In Kürze werden auch im Forstamtsbezirk Kitzingen Rettungstreffpunkte eingerichtet und beschildert.
Im Markt Willanzheim sind folgende Standort festgelegt:
Gemeindewald Hüttenheim, Markt Herrnsheim - an der KT 1 Wanderparkplatz am Schneckenberg
Willanzheim Mühlholz - an der KT 16 Richtung Tiefenstockheim - in der Höhe Hagen
Willanzheim Greutholz - an der KT 16 Richtung Iphofen an
der 2.
Waldeinfahrt (von Willanzheim kommend)
So funktioniert die Rettungskette Forst
Bei Waldarbeiten besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Nicht nur bei der Holzernte ist es deshalb ratsam, mindestens
zu zweit zu arbeiten. Eine wirksame und schnelle Erste Hilfe in
Waldgebieten ist bei Alleinarbeit eher unwahrscheinlich.
Sichern Sie als erstes die Unfallstelle und versorgen als nächstes den Verletzten. Setzen Sie anschließend einen Notruf (112)
mit der Bezeichnung des nächstgelegenen erreichbaren Rettungstreffpunktes ab.
Begeben Sie sich dann zu diesem Rettungstreffpunkt, um auf
den Rettungsdienst zu warten. Ihre Aufgabe ist es, den Rettungsdienst auf dem schnellstmöglichen Weg zum Verletzten
zu lotsen.
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin Markt Willanzheim
Kath. Pfarramt St. Veit Iphofen
Samstag, den 23.04.
PK
10.00 Uhr Firmung mit Weihbischof Herwig GösslKOLLEKTE. Diaspora-Opfer der Firmlinge
PK
19.00 Uhr Vorabendmesse „Florianifeier“
Sonntag, den 24.04.– 5. Sonntag der Osterzeit
ME
8.30 Uhr Keine Eucharistiefeier
PK
10.00 Uhr Keine Eucharistiefeier
DLZ
11.00 Uhr - 12.00 Uhr Pfarrbücherei
PFZ
15.00 Uhr - 18.00 Uhr Zeltlager-Informationstreffen
Montag, den 25.04.
PH
8.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro
Spital
9.30 Uhr Krabbelzappelclub „Kniereiterverse“
PH
16.00 Uhr - 18.00 Uhr Pfarrbüro
Dienstag, den 26.04.
DLZ
10.00 Uhr - 12.00 Uhr Stadtbücherei St. Veit
Mittwoch, den 27.04.
PK
18.30 Uhr Rosenkranzgebet
PK
19.00 Uhr Eucharistiefeier
Donnerstag, den 28.04.
DLZ
16.30 Uhr - 18.30 Uhr Stadtbücherei St. Veit
Freitag, den 29.04.
PH
8.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro
ABZ
10.00 Uhr Wortgottesfeier
Samstag, den 30.04.
PK
19.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, den 01.05. - 6. Sonntag der Osterzeit
ME
8.30 Uhr Keine Eucharistiefeier
PK
7.00 Uhr Wallgang nach Birklingen unter Begleitung des Musikzuges der FFW
BIR ca. 8.30 Uhr
Eucharistiefeier in Birklingen
PK
10.00 Uhr Keine Eucharistiefeier
DLZ
11.00 Uhr – 12.00 Uhr Pfarrbücherei
PK
19.00 Uhr Feierliche Maiandacht
Montag, den 02.05.
PH
8.00 Uhr
Spital
9.30 Uhr
PH
16.00 Uhr
PK
19.00 Uhr
- 10.00 Uhr Pfarrbüro
Krabbelzappelclub „Spiel mit Luftballons“
- 18.00 Uhr Pfarrbüro
Eucharistiefeier, Bittgang der Rödelseer
nach Iphofen
Dienstag, den 03.05.
DLZ
10.00 Uhr - 12.00 Uhr Stadtbücherei St. Veit
PK
18.15 Uhr Bittgang nach Rödelsee
Mittwoch, den 04.05.
PK
18.30 Uhr kein Rosenkranzgebet
PK
19.00 Uhr kein Eucharistiefeier
Donnerstag, 05.05. – Christi Himmelfahrt
PK
10.00 Uhr Gemeinschaftsgottesdienst des Seelsorgebereichs Iphofen - Seinsheim- Willanzheim
Das Waldfest am Ringsbühl entfällt
Freitag, den 06.05.
PH
8.00 Uhr - 10.00 Uhr Pfarrbüro
ABZ
10.00 Uhr Eucharistiefeier
Samstag, den 07.05.
ME
14.00 Uhr Trauung. Denise und Marcus Kramer
PK
19.00 Uhr Vorabendmesse mit H. Tassilo Dominic
Lorenz Can.Reg
Markt Willanzheim
10
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Sonntag, den 08.05. – 7. Sonntag der Osterzeit
ME
8.30 Uhr Keine Eucharistiefeier
PK
10.00 Uhr Keine Eucharistiefeier
DLZ
11.00 Uhr - 12.00 Uhr Pfarrbücherei
Montag, den 25.04.
PH
10.30 Uhr - 12.00 Uhr Pfarrbüro
Erklärung der Abkürzungen:
PK = Pfarrkirche St. Veit; BLK = Kirche Hl. Blut, ME = Markt
Einersheim; ASCHU = Alte Schule; PH = Pfarrhaus; KiGa = Kindergarten; ABZ = Altenbetreuungszentrum; BIR = Birklingen,
PFZ = Pfarrzentrum; Mika=Michaelskapelle; Spitalk = Spitalkirche, DZL=Dienstleistungszentrum
Kath. Pfarramt St. Veit
Kath. Pfarramt 87 66 86 0
Fax 87 66 86 10
Pfarrbüro Fr. Bernhardt 87 66 86 21
Diakon Peter Walter 87 66 86 23
Pfr. August Popp 87 74 54
E-Mail. [email protected]
Homepage. www.pfarrei-iphofen.de
Donnerstag, den 28.04.
16.00 Uhr - 17.00 Uhr Kath. Öffentliche Bücherei
PK
18.30 Uhr Rosenkranzgebet
PK
19.00 Uhr Eucharistiefeier für 1. + Hans Hein, Fam.
Kauppert und Rückel und Angeh.-33- 2.+
Irmgard und Martin Baußenwein-33a-
Messbestellungen
Messbestellungen werden zu den üblichen Bürozeiten (s. Gottesdienstübersicht) angenommen. Eine telefonische Annahme
ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie können
eine Anfrage gerne per Email senden. Messbestellungen sind
bis Dezember 2016 möglich.
E-Mail. [email protected]
Tauftermine
An folgenden Terminen wird das Sakrament der Taufe gespendet:
Samstag, 14.05.16
Samstag, 18.06.16
Samstag, 16.07.16
Wir bitten die Taufeltern sich rechtzeitig für einen Termin zu
entscheiden. Anmeldung erfolgt im Pfarramt persönlich oder
telefonisch unter Tel. 87 66 86-0.
Wallgang nach Birklingen
01. Mai 2016
Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind herzlich eingeladen zum Wallgang nach Birklingen. Wir treffen uns pünktlich
um 7.00 Uhr an der Pfarrkirche zum gemeinsamen Abmarsch.
Eucharistiefeier in Birklingen gegen 8.30 Uhr, anschl. gemütliches Beisammensein mit Brotzeit.
Maiandacht
Herzliche Einladung ergeht zum Besuch der 1. feierlichen Maiandacht um 19 Uhr in der Pfarrkirche St. Veit.
Die Kommunionkinder werden gebeten in ihren festlichen
Gewändern teilzunehmen.
Vorabendmessen
Bitte beachten Sie, dass am Samstag, den 23. und 30 April
sowie am 07. Mai jeweils eine Vorabendmesse in der Pfarrkirche, St. Veit stattfindet. Beginn 19 Uhr.
Die Katholische Deutsche Studentenverbindung Vindelicia
München feiert am Samstag, den 14.05. um 18 Uhr eine Vorabendmesse. Hierzu ist die ganze Gemeinde herzlich eingeladen.
Kath. Pfarramt St. Martin Willanzheim
Sonntag, den 24.04. – 5. Sonntag der Osterzeit
9.15 Uhr Kindergottesdienst
PK
9.30 Uhr Eucharistiefeier für 1.+ Franz Eger und
Angeh.-32- 2.+ Rosa, Roman und Rainer
Schimmel-32a- 3.+ Fritz und Margaretha
Schmitt, Pius und Hildegard Mergenthaler-32b-
Dienstag, den 26.04.
18.00 Uhr - 19.00 Uhr Kath. Öffentliche Bücherei
Sonntag, den 01.05. – 6. Sonntag der Osterzeit
PK
19.00 Uhr Eucharistiefeier nach Meinung
Dienstag, den 03.05.
18.00 Uhr - 19.00 Uhr Kath. Öffentliche Bücherei
Donnerstag, den 05.05. – Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr Gemeinschaftsgottesdienst des Seelsorgebereichs Iphofen – Seinsheim- Willanzheim in der Pfarrkirche St. Veit, IphofenDas Waldfest am Ringsbühl entfällt
Freitag, den 06.05.
ab 9.00 Uhr Krankenkommunion
19.30 Uhr Maiandacht an der Feldkapelle gest. vom
Katholischen Frauenbund
Sonntag, den 08.05. – 7. Sonntag der Osterzeit
PK
8.30 Uhr Hl. Amt mit Flurprozession für 1. + Martin und Maria Flennert und Angeh.-372. + Fam. Hein und Haupt, Kinder und
Geschwister-37a- 3.+ Josef Schwab, Elt.
und Josef Zobel-37b
10.00 Uhr Beginn der Dekanatswallfahrt Kloster
Schwarzenberg
Treffen am Edeka-Parkplatz Scheinfeld
11.00 Uhr Festgottesdienst im Klosterhof
14.00 Uhr Dankandacht in der Klosterkirche
Kath. Pfarramt St. Veit
Kath. Pfarramt 87 66 86 – 0
Pfarrbüro Fr. Bernhardt 87 66 86 - 21
Diakon Peter Walter 87 66 86 - 23
Fax 87 66 86 - 10
E-Mail. [email protected]
Pfarrbüro Willanzheim
Das Pfarrbüro ist am Montag, den 25.04.16 von 10.30 – 12.00
Uhr besetzt.
Messbestellungen sind bis Dezember 2016 möglich.
Kindergottesdienst am 24.04.16 in Willanzheim
Herzliche Einladung an alle Kinder im Alter von 3-12 Jahren zu unserem nächsten Kindergottesdienst am Sonntag,
24.04.2016. Treffpunkt um 9.15 im Kindergarten.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer Kindergottesdienstteam
Krankenkommunion
Die Krankenkommunion wird am Freitag, den 06.05. ausgetragen.
Gemeinschaftsgottesdienst Christi Himmelfahrt
Herzliche Einladung zum Gemeinschaftsgottesdienst des Seelsorgebereiches Iphofen-Seinsheim-Willanzheim an Christi Himmelfahrt, 05.05.16
11
Markt Willanzheim
Wir feiern gemeinsam Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Veit,
Iphofen.
Beginn ist um 10.00 Uhr.
Dieses Jahr entfällt das Waldfest des TSV Iphofen.
Gottesdienst, 01.05.16, 19.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Eucharistiefeier am Sonntag, den
01.05.16 erst um 19 Uhr gefeiert wird.
Bittgang nach Tiefenstockheim
Der Bittgang nach Tiefenstockheim findet am Sonntag, den
22.05.16 statt.
Wir bitten um Beachtung.
Kath. Pfarrgemeinde
St. Johannes Hüttenheim
5. Sonntag der Osterzeit
Samstag, 23.04.
19:00 Uhr
Eucharistiefeier (VAM, Hl. Vierzehn Nothelfer)
(Wä)
Sonntag, 24.04.
09:00 Uhr
Eucharistiefeier (S)
10:15 Uhr
Eucharistiefeier mitgestaltet vom Gemischten Chor Tiefenstockheim (T)
Dienstag, 26.04.
19:00 Uhr
Eucharistiefeier (H)
+ Brigitta u. Johann Engelmann
Mittwoch, 27.04.
18:30 Uhr
Markusprozession nach Wässerndorf ab
Kirche (S)
19:00 Uhr
Eucharistiefeier (Wä)
Donnerstag, 28.04.
18:00 Uhr
Eucharistiefeier anschl. Markusprozession
(T)
Freitag, 29.04.
19:00 Uhr
Eucharistiefeier (Hl. Katharina v. Siena) (S)
6. Sonntag der Osterzeit - Bittgang zum Seinsheimer Weinbergsbildstock
Samstag, 30.04.
19:00 Uhr
Eucharistiefeier (VAM) in (Iph.)
Sonntag, 01.05.
08:15 Uhr
08:30 Uhr
09:00 Uhr
ab Kirche (H)
ab Kirche (S)
Feldgottesdienst/Eucharistiefeier
anschl. Brotzeit - Rückweg ca. 10:30 Uhr
Bei Regen sind die Gottesdienste um 9 Uhr in
Seinsheim, 10:15 Uhr in Hüttenheim
Mittwoch, 04.05.
18:30 Uhr
Maiandacht
19:00 Uhr
Eucharistiefeier (VAM) (S)
Donnerstag, 05.05., Hochfest Christi Himmelfahrt
10:00 Uhr
Eucharistiefeier für den Seelsorgebereich in
Iphofen Pfarrkirche St. Veit
(Wegen des Stadtfestes nicht am Ringsbühl)
Freitag, 06.05.
09:00 Uhr
Krankenkommunion (S)
7. Sonntag der Osterzeit
Samstag, 07.05.
19:15 Uhr
Eucharistiefeier - Florianifeier (T)
Sonntag, 08.05., Dekanatswallfahrt nach Kloster
Schwarzenberg
10:00 Uhr
Wallfahrtsbeginn am Edeka-Parkplatz
Scheinfeld
in
11:00 Uhr
10:30 Uhr
14:00 Uhr
KW 16/16
Festgottesdienst in der Klosterkirche
Bei Regen bereits um
Festgottesdienst in der Klosterkirche
anschließend Imbiss auf dem Klostergelände
Dankandacht in der Klosterkirche
Hierzu ergeht an alle herzliche Einladung!
Gottesdienste an besonderen Orten
Herzliche Einladung ergeht auch in diesem Jahr wieder zu den
Gottesdiensten an besonderen Orten die von der
Jugend (BDKJ) gestaltet werden. Der erste Brauhaus - Gottesdienst findet am
24. April 2016 um 17:00 Uhr bei der Brauerei Döbler (Kornmarkt 6) in Bad Windsheim statt.
Erklärung der Abkürzungen:
(S) = Seinsheim; (H) = Hüttenheim; (T) = Tiefenstockheim; (Wä)
= Wässerndorf; (I) = Iffigheim; (Will) = Willanzheim;
(B) = Bullenheim; (Do) = Dornheim; (Iph.) – Iphofen; (ME) =
Markt Einersheim;
Pfarramt am Tannenberg, Evang.-Luth.
Kirchengemeinden Hüttenheim/
Markt Herrnsheim/Nenzenheim
Sonntag Kantate, 24. April 2016
08.45 Uhr
Gottesdienst in Nenzenheim
10.00 Uhr
Gottesdienst in Hüttenheim
Lektorin Anneliese Schwab
Montag, 25. April 2016
Nenzenheim Gemeindehaus
16.00 Uhr
Seniorengymnastik
Donnerstag, 28. April 2016
Nenzenheim Gemeindehaus
10.00 Uhr
Krabbelgruppe
Sonntag Rogate, 1. Mai 2016
08.45 Uhr
Gottesdienst in Hüttenheim
10.00 Uhr
Gottesdienst in Markt Herrnsheim
Pfarrer Matthias Subatzus
Montag, 2. Mai 2016
Nenzenheim Gemeindehaus
16.00 Uhr
Seniorengymnastik
Donnerstag, Christi Himmelfahrt, 5. Mai 2016
10.30 Uhr
gemeinsamer Waldgottesdienst auf dem Keit
bei Dornheim
Anschließend Möglichkeit zum Mittagessen
und Kaffeetrinken
(bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst
in der Halle Stierhof statt.)
Sonntag Exaudi, 8. Mai 2016
08.45 Uhr
Gottesdienst in Nenzenheim
10.00 Uhr
Gottesdienst in Markt Herrnsheim
Pfarrer Wolfgang Götschel
Voranzeige:
Der Seniorenausflug am 11. Mai 2016 führt uns ins Brothaus
nach Burgbernheim. Dort haben wir einen 1-stündigen Rundgang durch die Handwerksbackstube gebucht. Dabei können wir der Schneeballenbäckerin über die Schulter schauen,
erfahren etwas über den Sauerteig und sehen wo das Holzofenbrot gebacken wird. Um ca. 12.30 Uhr sind wir im Burghotel Colmberg zum Mittagessen angemeldet. Auf dem Heimweg
Kaffeetrinken im Cafe Ritter in Uffenheim.
Abfahrtszeiten: 8.40 Uhr Markt Herrnsheim, 8.50 Uhr Hüttenheim, 8.55 Uhr Mönchsondheim, 9.00 Uhr Nenzenheim
Markt Willanzheim
12
Katholischer Frauenbund Willanzheim
Maiandacht in der Feldkapelle
Am Freitag, den 06. Mai 2016 findet um 19.30 Uhr unsere Maiandacht in der Feldkapelle statt.
Wir treffen uns an der Feldkapelle.
Bei schönem Wetter laden wir anschließend zu einem kleinen
Umtrunk ein.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Die Vorstandschaft
Herzliche Einladung zur Fahrt nach Bamberg
Samstag, 23.07.2014
Abfahrt: 13.00 Uhr Marktplatz Willanzheim
Besuch der Ritterkapelle in Hassfurt mit Mediation in der
Kapelle
Kleine Führung durch die Ritterkapelle
Weiterfahrt nach Bamberg
Führung durch die Stollenanlagen und Katakomben von Bamberg
Alternativprogramm: Domführung
Kaffee und abendliche Einkehr auf dem Spezialkeller (Biergarten) in Bamberg
(Änderungen vorbehalten)
Für die Stollenführung wird festes Schuhwerk und warme Kleidung empfohlen. Mitzubringen ist eine Taschenlampe. Außerdem besteht Helmpflicht, wer einen Fahrradhelm oder Kletterhelm hat, kann diesen mitnehmen. Standarthelme können vor
Ort kostenfrei ausgeliehen werden. Als Alternativprogramm bieten wir eine Führung durch den Bamberger Dom an, anschließend besteht die Möglichkeit für Kaffee und Kuchen im Rosengarten. Ab 18.00 Uhr ist auf dem Spezikeller für uns reserviert.
Rückfahrt nach dem Abendessen, Ankunft in Willanzheim ca.
22 Uhr.
Der Fahrtpreis beträgt 25 € pro Person. Im Preis enthalten ist
die Busfahrt, Führung in Hassfurt, Stollenführung/Domführung,
Trinkgelder.
Anmeldung bei Doris Dorsch (Tel.1857) oder Sigrid Hein
(Tel.80152)
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.
Kath. Frauenbund Willanzheim
BBV-Landfrauen
Sommerlehrfahrt
Unsere eintägige Lehrfahrt führt uns in diesem Jahr in den Thüringer Wald nach Tettau.
Programm:
bis 8:00 Uhr Abfahrt
10:30 Uhr
Ankunft bei der Fa. WELA-Suppen, Ludwigstadt
Vorführung, Verkostung und gemeinsames Mittagessen
13:00 Uhr
Führung im Tropenhaus Klein-Eden in Kleintettau
14:30 Uhr
„Königlich Tettau“ Porzellanfabrik in Tettau
Einblick in die Tradition der Porzellanherstellung
Werksverkauf und Kaffee
18:00 Uhr
Abendeinkehr im Hotel Krone in Geiselwind
Der Fahrpreis beträgt inkl. Buskosten, Mittagessen, Führungen,
Gastgeschenke und Versicherung: 35 € /Pers.
KW 16/16
Der Termin für Willanzheim ist Montag, 20. Juni 2016 - der Termin für Markt Herrnsheim und Hüttenheim ist voraussichtlich
Montag, 11. Juli 2016 (steht noch nicht fest).
Anmeldung bitte bis 8. Mai bei E. Scherer (09326/8760) oder I.
Schmitt (09323/935).
Herzliche Einladung an alle Interessierten sagen die Ortsbäuerinnen.
Förderkreis Herrnsheimer Markt
Bierzeltgarnituren
Der Frühling ist da, die Tage werden wärmer und länger.
Und damit wächst auch wieder die Lust, draußen zu feiern.
Der „Förderkreis“ hat vor 2 Jahren 20 Bierzeltgarnituren angeschafft. Diese können von allen Mkt. Herrnsheimer Bürgern
jederzeit kostenlos ausgeliehen werden.
Bei Interesse bitte mit Ernst Lampert in Verbindung setzen. Tel.:
1575
Viel Spaß beim Feiern wünscht der Förderkreis
Freiwillige Feuerwehr Markt Herrnsheim
Traditionelle Wanderung
Die Freiwillige Feuerwehr Markt Herrnsheim, lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zur traditionellen Wanderung
am 05.05.2016 (Christi Himmelfahrt) ein.
Treffpunkt ist um 12.30 Uhr am Marktplatz.
Unsere Wanderung führt uns dieses Jahr nach Nenzenheim auf
den Andreas Därr Turm. Anschließend gemütliches Beisammensein am Feuerwehrhaus. Für Essen und Trinken ist bestens
gesorgt.
Auf Euer kommen freuen sich die Feuerwehrkammeraden der
FFW Markt Herrnsheim.
VdK-Ortsverband Iphofen
Veranstaltung
Liebe Mitglieder, Gönner und Freunde
Unsere 36. Großveranstaltung am Samstag 16. Juli 2016
„Einander verstehen- Miteinander leben“
Die Kreisvorstandschaft hat in der Sitzung vom 05.04.2016
beschlossen, dass die diesjährige Veranstaltung, geplant als
Busreise nach Kehlheim und Kloster Weltenburg, aus organisatorischen Gründen abgesagt wird. Eine gemeinsame Großveranstaltung unter dem Motto „Einander verstehen - miteinander
leben“ wird im Jahr 2016 nicht stattfinden.
Es wird bedauert, diese Entscheidung bekannt geben zu müssen und hoffen auf Ihr Verständnis für die Absage der Veranstaltung.
Zur diesjährigen Muttertagsfeier laden wir Sie am Donnerstag
19. Mai 2016 herzlich ein, sie findet in der Weinstube Gümpelein, Hüttenheim statt. Die Feier beginnt um 14.00 Uhr.
Aus organisatorischen Grund bitten wir Sie anzumelden, damit
die Vorstandschaft die Mitfahrgelegenheit bzw. einen Bus einplanen kann.
Hüttenheim: Renate Volkamer
Tel. 09326 / 1203
Nenzenheim: Renate Schumann
Tel. 09326 / 1091
Dornheim: Christa Oppel
Tel. 09326 / 1031
Schmer Joseph Tel. 09326 / 8714
Hellmitzheim: Christa Demmel Tel. 09326 / 688
Iphofen: Michael Schimmel Tel. 09323 / 804328
Für alle Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder und Gäste,
herzlich willkommen.
VdK - Ortsverband Iphofen
Joseph Schmer
Markt Willanzheim
13
SV Willanzheim e.V.
Ausflug vom 26.05.2016 - 29.05.2016
an die Saale zu den alten Rittersleuten, Wein, Kultur und Romantik
Donnerstag,
11.30 Uhr
14.00 Uhr
16.45 Uhr
18.45 Uhr
19.30 Uhr
26.05.2016
Abfahrt
Ankunft in Oberhof.
Führung mit dem Bus mit Besichtigung der weltbekannten Sportstätten
Weiterfahrt nach Kreipitzsch
Ankunft Hotel Rittergut Kreipitzsch
Abendessen a la carte
Freitag, 27.05:2016
8.00 Uhr
Frühstück
9.00 Uhr
Wanderung ins Saaletal
11.30 Uhr
Bootsfahrt nach Bad Kösen
12.30 Uhr
Besichtigung der Kösener Puppenmanufaktur
14.00 Uhr
Mittagessen a la carte im „Mutigen Ritter“
15.30 Uhr
Besichtigung Gradierwerk in Bad Kösen
16.45 Uhr Rückfahrt mit dem Bus zum Hotel oder Rückmarsch ca. 1,5 Stunden
19.30 Uhr
Ritteressen auf der Rudelsburg
Samstag, 28.05.2016
8.00 Uhr
Frühstück
9.00 Uhr Fahrt zu den Feldern der Schlacht bei Jena und
Auerstedt
12.00 Uhr
Einkehr Cafe Schoppe in Bad Kösen
14.15 Uhr
Führung Naumburger Dom
16.30 Uhr
Besuch Freyburg Sektkellerei Rotkäppchen
18.00 Uhr
Burgfest auf Schloss Neuenburg in Freyburg
Sonntag, 29.05.2016
8.00 Uhr
Frühstück
9.00 Uhr
Abfahrt nach Weimar
10.00 Uhr geführte Stadtbesichtigung per Bus und zu Fuß
mit anschließender Einkehr. Danach Zeit zur
freien Verfügung.
16.00 Uhr
Abfahrt nach Meiningen
17.00 Uhr
Residenzstadt Meiningen - Besichtigung Elisabethenburg und Theater
19.00 Uhr Vesper und Ausklang in der Brückenmühle in
Walldorf
22.00 Uhr
Ankunft in Willanzheim
Über eine rege Teilnahme an dieser erlebnisreichen Fahrt würden wir uns sehr freuen. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Ihre Anmeldung nimmt gerne
Dr. Henning Wiedenroth, Tel 876405, oder Hannes Stöcker,
Tel. 5679, entgegen.
Der Reisepreis pro Person beträgt 280 €.
Mit dem Reisepreis sind abgedeckt der Fahrpreis, die 3 Übernachtungen mit Frühstück, die Schifffahrt, sämtliche Eintritte
und Führungen, ein Abendessen, eine kleine Sektprobe, der
übliche Proviant im Bus und das Trinkgeld für den Busfahrer.
KW 16/16
Impressum
Amtliches Mitteilungsblatt
des Marktes Willanzheim
Ortsteile: Hüttenheim i. Bay. - Markt Herrnsheim - Willanzheim
Das amtliche Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim erscheint 14täglich
jeweils freitags in den geraden Wochen und wird kostenlos an alle Haushalte
des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
P.h.G. E. Wittich
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Die Erste Bürgermeisterin des Marktes Willanzheim Ingrid Reifenscheid-Eckert, Postanschrift: Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 28, 97346 Iphofen
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40
zzgl. Versandkostenanteil.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz
des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ihre Gebietsverkaufsleiterin
„Ich berate Sie gerne bei Ihren
gewerblichen Anzeigen.
Rufen Sie mich an.“
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Mobil 01 77 / 9 15 98 65
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Im Verkaufsinnendienst für Sie da:
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Tel.
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Bei Fragen zur Verteilung: Tel. 09191 7232-17
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Unsere Mis
mian.
zigen Biss sorgen Zwiebel und Thy
Frucht geht kaum und für den wür
Foto: www.VeganGesund.info
Salat
auf dem
Spalten schneiden. Anschliessend
Melone entkernen, schälen und in
Blattsalat anrichten.
schneiStein trennen und in kleine Würfel
Mango schälen, Fruchtfleisch vom
eiden. Zwiebel
schn
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Sche
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dünn
in
und
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den. Tomaten halbieren, entkerne
el schneiden.
schälen und in möglichst feine Würf
Dressing
cken.
n. Mit Salz & Cayennepfeffer abschme
Apfelsaft und Balsamico vermische
den Melonen
auf
und
hen
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Zwie
und
Dressing mit Mango, Tomaten
anrichten.
Garnitur
es als
schneiden, Thymian zupfen und beid
Blattsalat waschen und in Streifen
Garnitur verwenden.
Öl wie nöitlichen Gründen so wenig Salz und
Verwenden Sie bitte aus gesundhe
Salz und
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er
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lich. Versuchen Sie
tig. Benutzen Sie Jodsalz – falls mög
ger wird.
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Öl einzusetzen, sodass das Verlangen
und Kochim Vegan Ges
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Zutaten (für 4 Personen)
Salat
1 Honigmelone
1 Mango
2 Tomaten
1 Kleine Zwiebel
Dressing
100 ml Apfelsaft
5 EL Balsamico
Salz & Cayennepfeffer
Garnitur
1 Blattsalat
2 Thymianzweige
ei. Wer
* Das Dressing ist nahezu fettfr
Esslöf5
.
(max
Öl
mit
es
möchte, kann
, 2 bis
fel) verfeinern. Möglich wäre auch
Saden
r
unte
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jogh
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Natu
4 Esslöffel
isse
lat zu mischen – was ihm eine gew
cremige Note verleiht.
Willanzheim
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Für die vielen lieben Glückwünsche
und Geschenke zu unserer
Kommunion sagen wir „Danke“,
auch im Namen unserer Eltern.
Willanzheim, 10. April 2016