SV-XXV-735-5 Zur 735. Sitzung des Akademischen Senats der Universität Hamburg am 21.04.2016 TOP 5 Mitteilungen und Fragen 1. Hochschulsteuerung 1.1 Das Land Hamburg hat den Wissenschaftsrat damit beauftragt, wie zuvor in Bezug auf die MIN-Fakultät Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Gesamtstrategie der Universität Hamburg zu erarbeiten. Entsprechende Vorbereitungen dazu laufen. 1.2 In Bezug auf die Perspektive des Zentrums für Holzwirtschaft am Standort HamburgLohbrügge finden derzeit Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Universitätsleitung, Fakultät, Fach, Behörde und Thünen-Institut statt. Ziel ist ein langfristiges Konzept zur Fortführung des Studienangebots und des Forschungsschwerpunktes am Standort Lohbrügge. 2. Lehre 2.1 Der Kooperationsvertrag zur Einrichtung des GALB (Gemeinsamer Ausschuss Lehrerbildung) wurde von den beteiligten Hochschulen unterzeichnet. Der Ausschuss tagte am 05.02.2016 zum ersten Mal, Herr Prof. Ritter (Fakultät MIN) wurde zum Vorsitzenden gewählt. 2.2 Die Abstimmungen mit den Fakultäten zur einheitlichen Erstellung der Abschlussdokumente (Bachelor, Master, Promotion, Habilitation und Privatdozentur) an der Universität Hamburg sind abgeschlossen, sodass die Umstellung aller Abschlussdokumente auf das neue Layout zum 01.05. erfolgen wird. 2.3 Umsetzung Deutschlandstipendium: Im Jahr 2016 wird es 44 Deutschlandstipendien geben. Für die Auswahlrunde 2016 haben sich 400 Studierende beworben, wovon 130 Bewerbungen in die engere Begutachtung gegeben werden. 2.4 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen: Gegenstand des BVerfG Urteils waren Programmakkreditierungen an einer privaten Fachhochschule in Nordrhein-Westfahlen. Durch den Beschluss des BVerfG werden die Akkreditierungsverfahren nicht unzulässig, sondern müssen den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Ausgestaltung genügen. D.h. der Gesetzgeber ist aufgefordert, entsprechende Regelungen zur Konkretisierung der Bewertungskriterien und Verfahrensvorgaben von Akkreditierungen in den jeweiligen Hochschulgesetzen zu verankern. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2017 Zeit, Änderungen vorzunehmen, bis dahin gelten die bisherigen Regelungen zu Akkreditierungen vorläufig fort und bleiben anwendbares Recht. Das Präsidium der HRK tritt in Verhandlungen mit der KMK ein, mit dem Ziel, Akkreditierungen durch lediglich beratende Auditierungen zu ersetzen. 1 SV-XXV-735-5 3. Forschung 3.1 Der Antrag der Universität Hamburg (als Sprecherhochschule, Hauptverantwortlicher: Prof. Dr. Carsten Eden) und der Universität Bremen auf Einrichtung und Finanzierung eines SFB/Transregio „Energietransfer in der Atmosphäre und im Ozean wurde nach dem Ortstermin im März für die Vollantragsstellung empfohlen. Darüber hinaus wurde der Antrag des Graduiertenkollegs „Formkontrolle auf der Nanometerskala NANOTOP Prof. Mews /Chemie eingereicht. Es befinden sich derzeit 19 Vollanträge in Vorbereitung für die Ausschreibung der Landesforschungsförderung. 3.2 Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg hat einen Anneliese Maier-Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung mit einem Preisgeld von 250.000 Euro für Frau Professor Ève Chiapello eingeworben. Die französische Wirtschaftssoziologin wird in den nächsten Jahren für Forschungsprojekte und Konferenzen an das Centrum für Globalisierung und Governance (CGG) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen. Der erste Aufenthalt ist für Herbst 2016 geplant. Ihre wissenschaftliche Gastgeberin an der Universität Hamburg ist Prof. Dr. Anita Engels. 3.3 Das Einrichtungskolloquium des Grk / „Magnetic fields on small and large scales in the universe Prof. Brüggen, Astrophysik am . . 6 hat ergeben, dass eine Weiterförderung von Seiten der Gutachter nicht empfohlen wird. 3.4 Im Rahmen der Landesforschungsförderung „Anschubförderung kooperativer Forschungsverbünde wurden 9 Absichtserklärungen x M0N, x MED, x G , x E , 2 x BWL, 2 x WISO, 2 x PB, 1 x RW) bei der BWFG eingereicht. Es sollen von Seiten der FHH insgesamt 10 Projekte gefördert werden. 3.5 Das Präsidium der UHH hat am 29.0 . 6 die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Die Berliner Erklärung von 2003 fordert, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse und kulturelles Erbe für Wissenschaftler/innen und die gesamte Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden müssen. 3.6 Das Präsidium hat einen neuen Kooperationsvertrag mit dem German Institute of Global and Area Studies (GIGA) verabschiedet. 3.7 Das Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit (CEN) wurde zum 01.04. als zentrale Organisationseinheit „Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit CEN gemäß § 92a Abs. 2 HmbHG gebildet und eine entsprechende Satzung verabschiedet. 3.8 Prof. Myron Peck hat bei der EU im Rahmen von Horizon 2020 ein neues Forschungsprojekt eingeworben: CERES – „Climate change and European aquatic ESources , das im März 2016 startet und mit rund 5,6 Millionen Euro gefördert wird. Insgesamt werden 26 europäische Institutionen aus Forschung und Industrie zusammenarbeiten, allesamt aus dem sogenannten „Blue Growth -Sektor (ein Ansatz der EU für zukünftiges wirtschaftliches Wachstum in Europa durch innovative Nutzung von Aquakultur und Fischerei). 2 SV-XXV-735-5 3.9 Die UHH ist mit der Arbeitsgruppe von Prof. Roman Schnabel seit Frühjahr 2015 Mitglied im Team des deutsch-britischen Gravitationswellendetektors GEO600 sowie in der LIGO Scientific Collaboration (LSC). Prof. Schnabel ist seit 2013 Vorsitzender der LSCArbeitsgruppe Quantenrauschen. An der Universität Hamburg wird er mit seiner Arbeitsgruppe erforschen, wie die Messempfindlichkeit von Gravitationswellendetektoren weiter verbessert werden kann. 3.10 Prof. Wiesendanger hat im Februar den „Julius Springer Prize for Applied Physics gemeinsam mit Prof. Xiang Zhang (UC Berkeley, LBNL) erhalten. 4. Finanzen 4.1 Die BWFG teilt im Schreiben vom 22.01.2016 mit, dass die Universität Hamburg in den kommenden drei Jahren 1.449.616 Euro für Maßnahmen zur Verfügung gestellt bekommt, die die Studierfähigkeit von Flüchtlingen verbessern und zur weiteren Internationalisierung der UHH beitragen sollen. Davon werden finanziert: eine Koordinationsstelle (3 Jahre), Sprachkurse für studieninteressierte Flüchtlinge (150 Plätze) und zwei Studienberaterstellen (befristet auf 2 Jahre). Die studieninteressierten Flüchtlinge werden sog. ‚Fachklassen‘ zugeordnet, deren Koordination von eigens geschulten studentischen Hilfskräften (aus Mitteln des DAAD finanziert) übernommen wird. Der DAAD teilt mit, dass der UHH Fördermittel in Höhe von 63.000 Euro für 2016 zur Koordination von studentischem Engagement in der Flüchtlingsarbeit bewilligt worden sind. 4.2 Seitens der BWFG erging an das Präsidium der UHH die Aufforderung, den Wirtschaftsplan 2017/18 aufzustellen. Bei der Wirtschaftsplanaufstellung handelt es sich um die Fortschreibung des bisherigen Wirtschaftsplanes unter Berücksichtigung der Hochschulvereinbarung bis 2020. Der Budgetrahmen ist vorgegeben. Für das Jahr 2021 ist die Vorgabe der BWFG, dass das Jahr 2020 fortgeschrieben wird. Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 und der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2021 hat das Präsidium der Universität Hamburg die Planungen für diese Jahre am 29. Februar genehmigt und an die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) weitergeleitet. 6 Das Globalbudget der UHH aus Landesmitteln beträgt für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 293,63 bzw. 296,214 Millionen Euro. Darüber hinaus erzielt die UHH Einnahmen aus Hochschulpaktmitteln, im Drittmittelbereich (Zuwendungs- und Auftragsforschung), aus Gebühren und Beiträgen sowie im Bereich Sonstiges/Betriebe gewerblicher Art (z.B. Kongresse, Hochschulsport, Vermietung). Das Globalbudget gliedert sich folgendermaßen auf: 3 SV-XXV-735-5 2017* 2018* (I) Auszuzahlender Betrag 293.630 296.214 (Ia) Gewinn- und Verlustplan 284.218 286.719 (Ib) Investitionen (Wiss. Geräte) 4.847 4.890 (Ic) Investitionen (IuK) 4.565 4.605 (II) Zugriffsrechte 3.875 3.910 (IIa) IuK-Netze 870 878 (IIb) Baumaßnahmen (konsumptiv) 1.279 1.291 (IIc) Baumaßnahmen (investiv) 1.279 1.290 (IId) Bauunterhalt 447 451 (III) = (I) + (II) Budget gemäß Hochschulvereinbarung 297.505 300.124 *Werte in TEUR Eine detaillierte Aufstellung des an die BWFG übermittelten Gewinn- und Verlustplans sowie des Kapitelflussplans findet sich in der Anlage 1. 4.3 Die Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Aufnahme von 1.300 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern in den Jahren 2016 bis 2020 im Rahmen des Hochschulpakts III (s. Berichtspunkte zur AS-Sitzung am 21.1.2016) wurde mittlerweile ebenfalls durch die Universität gezeichnet. Im Zuge der Verhandlungen hat die BWFG zugesagt, neben den bereits zuvor vereinbarten Strukturmitteln von 10.760.000 Euro bis 2023 weitere 1.500.000 Euro zur Verfügung zu stellen und damit für strukturelle Maßnahmen insgesamt 12.260.000 Euro bereitzustellen. 4.4 Im Rahmen der Aufarbeitung des Defizits in der MIN-Fakultät haben Fakultät und Fachbereiche im ersten Quartal 2016 Szenarien und Maßnahmen entwickelt, wie Einsparungen zu realisieren sind. Auf dieser Grundlage hat das Präsidium Ende Februar beschlossen, die Stellenbesetzungssperre für die Fakultät aufzuheben. Eine Ausnahme stellen derzeit noch Besetzungsverfahren im Fachbereich Geowissenschaften dar, wo derzeit mit dem Fachbereich ein gesondertes Verfahren zur Stellenbesetzung abgestimmt wird. Am 11.4. wurden der vom AS beauftragten Professorengruppe (Prof. Platzer, Prof. Bassen, Prof. Clement) die aktuellen Rahmenbedingungen und Arbeitserfordernisse erläutert. 5. Berufungen 5.1 Die Universitätskammer und das Präsidium haben in der gemeinsamen Sitzung am 14.01.2016 beschlossen, für ausgewählte W3-Verfahren Assessment-Center durchzuführen. Die Ergebnisse der Assessment-Center werden dem jeweiligen Berufungsausschuss zur Verfügung gestellt und dienen dazu, vor dem Hintergrund zunehmend erwarteter auch außerwissenschaftlicher Qualifikationen im Managementbereich, diese zu ermitteln. 4 SV-XXV-735-5 Rufannahmen + Rufabsagen Rufannahmen im Zeitraum 21.01.-12.04.2016 Fakultät Betriebswirtschaft Wertigkeit + Widmung Annahmedatum + Listenplatz „ irtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung 08.02.2016 (Listenplatz 1) Name + Herkunft Frau PD Dr. Nicole Ratzinger-Sakel Universität Ulm „Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich ihrer internationalen Bezüge, möglichst in Verbindung mit einem Grundlagenfach 15.02.2016 Wirtschafts- und Sozialwissenschaften „Soziologie, insbesondere Ökologisie-rung und quantitative Methoden der Sozialforschung 11.02.2016 Frau PD Dr. Stefanie Kley (Listenplatz 1) Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Betriebswirtschaft „Logistik Supply Chain Management 07.03.2016 Herr Jun.-Prof. Dr. Guido Voigt Rechtswissenschaft (Listenplatz 1) Herr Jun.-Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli Universität Mannheim (Listenplatz 1) Otto-von-Guericke Universität Magdeburg Betriebswirtschaft Geisteswissenschaften W3 „Statistik mit Anwendung in der Betriebswirtschaftslehre 08.03.2016 Herr Dr. Martin Spindler (Listenplatz 1) Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik (München) „Afrikanistik mit dem Schwerpunkt Sprache im Kontext 08.02.2016 Herr Dr. Henning Schreiber (Listenplatz 1) Universität Hamburg Wirtschafts- und Sozialwissenschaften „Kriminologie, insbesondere Sicherheit und esilienz 24.02.2016 (Listenplatz 1) Frau Dr. Christine Hentschel Universität Hamburg Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften + DESY Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Erziehungswissenschaft „Mathematik, insbesondere uantengeometrie 01.03.2016 (Listenplatz 1) Herr Prof. Dr. Jörg Teschner DESY Hamburg „Algebra und Zahlentheorie „Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Schulpädagogik, Schwerpunkt Schulentwicklungsforschung 29.02.2016 Herr Dr. Simon Lentner (Listenplatz 1) Universität Hamburg 31.03.2016 Frau Dr. Julia Gerick (Listenplatz 1) Technische Universität Dortmund Rufabsagen im Zeitraum 21.01.-12.04.2016 Fakultät Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Wertigkeit + Widmung „Strukturaufklärung von Biomolekülen durch Höchstfeld-NMR Spektroskopie 5 Absagedatum + Listenplatz Name + Herkunft 17.02.2016 Herr Dr. Remco Sprangers (Listenplatz 3) Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie (Tübingen) SV-XXV-735-5 Rechtswissenschaft Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften „Law & Economics W2 „Medizinische Chemie 17.02.2016 Herr Prof. Dr. Andreas Engert (Listenplatz 1) Universität Mannheim 01.02.2016 Herr Prof. Dr. Henning Jacob Jessen (Listenplatz 2) Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften „Stochastische Prozesse und ihre Anwendungen „Sprachtechnologie „Mathematical and Computational Methods in Medical Imaging 20.02.2016 Frau Dr. Anita Behme (Listenplatz 3) Technische Universität München 04.04.2016 Frau Ass. Prof. Dr. Verena Rieser (Listenplatz 1) Heriot-Watt University Edinburgh (United Kingdom) 22.02.2016 Frau Dr. Bernadette Hahn (Listenplatz 1) Universität des Saarlandes Auswärtige Rufe – Rufabwehr im Zeitraum 21.01.-12.04.2016 Fakultät Rechtswissenschaft Berufende Hochschule Wertigkeit + Widmung des auswärtigen Rufes Deutsche Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer Absagedatum Name 18.02.2016 Herr Prof. Dr. Ivo Appel 14.03.2016 Herr Prof. Dr. Gerd Mühlheußer 30.03.2016 Frau Prof. Dr. Brigitte Röder „ erwaltungsrecht und erwaltungs-wissenschaften Wirtschafts- und Sozialwissenschaften University of Adelaide (Australien) Psychologie und Bewegungswissenschaft Universität Zürich (Schweiz) „Full-Professor at the School of Economics Professur für Psychologie der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Auswärtige Rufe – Annahmen im Zeitraum 21.01.-12.04.2016 Fakultät Geisteswissenschaften Berufende Hochschule Wertigkeit + Widmung des auswärtigen Rufes University of Liverpool (United Kingdom) Annahmedatum 01.03.2016 Name Herr Prof. Dr. Thomas Schramme Professur für „Philosophie 6. Diversität 6.1 In der Fakultät Rechtswissenschaft wurde im letzten Jahr der Entwurf der Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Fakultät für Rechtswissenschaften für die Jahre 2012-2015 von einer statusgruppenübergreifenden Kommission (Studierende, Wissenschaftliches Personal, Professuren) erarbeitet. Der Entwurf wurde am 20. Januar 2016 mehrheitlich zustimmend abgestimmt (Fassung siehe Anhang). Gemäß Frauenförderrichtlinie wurde der Entwurf sodann im Ausschuss für Gleichstellung am 03.02.2016 diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der Unterrichtung des Akademischen Senats über die Fortschreibung des Gleichstellungsplans tritt dieser in Kraft. 6 SV-XXV-735-5 6.2 Der Runde Tisch Diversity hat am 02.03.2016 stattgefunden. Mit 32 Teilnehmenden aus Lehre/Forschung, Verwaltung und studentischen Vertretungen ergab sich daraus eine erfolgreiche Vernetzung zum Thema Diversity an der UHH. Der nächste Termin ist für den 12.07. geplant. 6.3 Im Agathe-Lasch-Coaching Programm für Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen und Postdoktorandinnen sind 27 Bewerbungen eingegangen. 21 Wissenschaftlerinnen wurden für die Förderung ausgewählt. Das Programm startet mit einer Auftaktveranstaltung am 28.04.2016. 6.4 Der Ausschuss für Gleichstellung hat in seiner Sitzung am 03.02.2016 den Entwurf für eine Gleichstellungsrichtlinie der Universität als Fortschreibung der Frauenförderrichtlinie von 1997 erarbeitet. Der Entwurf wird zurzeit weiter diskutiert und soll dann möglichst schon im Mai dem AS zur Abstimmung vorgelegt werden. 6.5 Das Präsidium der Universität Hamburg hat die überarbeiteten Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie verabschiedet. Neuerungen betreffen vor allem Studierende, die wegen der Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen exmatrikuliert waren. Diese werden demnach bis zur Dauer von drei Jahren ohne erneutes Zulassungsverfahren wieder immatrikuliert, wenn sie sich spätestens zwei Semester nach Wegfall des o.g. Grundes erneut einschreiben. 7. Internationales 7.1 Am 29.03. besuchte eine durch den Rektor angeführte, insgesamt siebenköpfige Delegation der schwedischen Lund University die Universität Hamburg. Unter dem Gesichtspunkt „Nachhaltigkeit wurden erste gegenseitige Eindrücke von den jeweiligen Strukturen und Forschungsschwerpunkten vermittelt. Nach der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding zur Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Hochschulen besuchten die Delegationsmitglieder ausgewählte Forschungseinrichtungen auf dem Universitätscampus und in Bahrenfeld, um sich mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über mögliche Kooperationen auszutauschen. Im Anschluss diskutierten die Gäste und die Gastgeber über Themen für ein geplantes FollowUp-Treffen im späten Frühjahr sowie konkrete Arbeitsprogramme. 8. Kommunikation 8.1 Das große Konzert der Universitätsmusik hat am 30.01.2016 in Lüneburg und am 31.01.2016 in der Laeisz-Halle in Hamburg stattgefunden. Das Konzert stand unter dem Motto „Ewiges Licht und bot eine musikalische Collage u.a. aus einem Fragment von Mozarts Requiem und der 7. Sinfonie von Bruckner. 7 SV-XXV-735-5 9. Verwaltung 9.1 Anfang Dezember fand die Jurysitzung zum Architekturwettbewerb für die International Lodge der Universität statt. Inhalt des Wettbewerbs war der Entwurf eines weiteren Gästehauses mit 65 Apartments für internationale Promovenden, Gastwissenschaftler und Neuberufene. Der Wettbewerb wurde als einphasiger, nicht offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Zwölf nationale und internationale Architekturbüros haben am Wettbewerb teilgenommen. Folgende Preisträger wurden ausgewählt: 9.2 1. Preis: Buchner Bründler Architekten BSA / SIA, Basel 2. Preis: Wandel Lorch Architekten WHL GmbH, Frankfurt a.M./Saarbrücken 3. Preis: Translocal Architecture GmbH, Dresden Das an der Universität Hamburg betriebene E-Learning-System CommSy „Community System wurde am . Januar 6 durch einen mittlerweile vom LKA identifizierten Täter „gehackt . 0m Zuge des Hacker-Angriffs hatte der Täter Zugriff auf alle geladenen Dateien in CommSy sowie die in einer Datenbank des Systems hinterlegten Benutzernamen und -passwörter. Die Sicherheitslücke des Systems, die zu diesem Angriff führen konnte, wurde umgehend geschlossen, und die Nutzerinnen und Nutzer der Plattform wurden gebeten, das von ihnen in CommSy (oder anderen Anwendungen) genutzte Passwort zu ändern. Insgesamt sind 76.000 Benutzerinnen und Benutzer im CommSySystem registriert. Unter der Federführung des CIO-Gremiums wurde der Sachverhalt zum Anlass genommen, sowohl die technischen als auch die anwendungsbezogenen Grundlagen und Nutzungsbedingungen der an der UHH betriebenen Austausch- und Kommunikationsplattformen auf ihre Sicherheitsbestimmungen hin zu überprüfen und zu verbessern. 9.3 Das Gesundheitsmanagement (bisher in der Personalabteilung integriert) wird seit Beginn des Jahres wie die weiteren betrieblichen Beratungsstellen für Konflikt-, Suchtund soziale Fragen als Stabsstelle beim Kanzler geführt. Die organisatorische Veränderung bildet u.a. die Grundlage dafür, im Laufe des Jahres ein übergreifendes Konzept für alle Beratungsstellen zu entwickeln, um auf dieser Basis die unterschiedlichen Angebote und Schnittstellen der einzelnen Bereiche zu identifizieren und zu profilieren. 8 Anlage 1 Gewinn- und Verlustplan nach dem Gesamtkostenverfahren Ist Ist (vorläufig - Stand 23. Februar 2016) 2014 2015 Postenbezeichnung 1 a) b) c) 2 3 4 5 6 a) b) 7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Aufwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg aus Mitteln des Ergebnisplans der Freien und Hansestadt Hamburg aus Sondermitteln von anderen Zuschussgebern Erträge aus Entgelten davon Erträge aus Gebühren, Beiträgen und Aufwendungsersatz Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge davon Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse davon periodenfremde Erträge Sachaufwendungen für den Lehr‐ und Forschungsbetrieb Aufwand für Material und bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwendungen Entgelte und Bezüge a) Plan lfd. Haushaltsjahr Plan Plan Plan Plan Plan 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt 375.813.168 411.889.703 384.383.000 432.566.000 434.282.838 438.649.385 442.584.898 434.530.646 267.585.709 22.818.291 85.409.168 9.886.571 287.154.590 38.838.762 85.896.352 9.071.201 279.393.000 16.341.000 88.649.000 11.079.000 284.518.000 50.048.000 98.000.000 8.819.206 287.021.758 48.398.680 98.862.400 8.896.815 289.547.550 49.369.445 99.732.389 8.975.107 292.095.568 49.879.296 100.610.034 9.054.088 294.666.009 38.369.234 101.495.402 9.133.764 4.858.431 4.755.909 8.008.000 4.900.000 4.943.120 4.986.619 5.030.502 5.074.770 1.478.467 0 56.021.097 ‐4.512.931 0 66.844.411 0 0 34.563.000 0 0 36.300.000 0 0 36.562.240 0 0 36.826.788 0 0 37.093.663 0 0 30.862.888 24.590.211 2.148.343 38.550.872 3.928.134 25.221.000 0 23.300.000 0 23.447.840 0 23.596.981 0 23.747.434 0 17.399.212 0 80.074.300 11.961.898 68.112.402 280.223.477 94.314.070 26.578.770 67.735.300 297.796.226 109.695.000 30.623.000 79.072.000 294.152.000 93.364.782 16.203.778 77.161.004 306.046.635 92.945.134 16.211.171 76.733.963 304.590.086 93.674.594 16.327.429 77.347.165 307.050.830 94.410.472 16.444.711 77.965.762 306.860.094 93.078.857 14.489.054 78.589.803 301.627.023 216.214.003 229.295.717 223.806.500 236.024.297 234.859.311 236.754.473 236.577.925 232.461.810 150.780.915 161.704.974 171.324.500 153.574.297 152.364.151 153.704.955 152.978.010 160.473.901 48.121.547 49.905.981 52.482.000 48.520.000 48.742.576 49.171.511 49.604.220 52.135.744 64.009.474 68.500.509 70.345.500 70.022.338 69.730.775 70.296.358 70.282.169 69.165.212 2.960.734 31.554.115 29.494.625 3.229.436 33.396.034 31.875.039 1.178.626 29.140.049 1.393.699 29.369.496 0 0 34.172.000 0 25.221.000 3.266.500 33.982.500 31.740.443 1.265.000 23.650.000 3.294.044 34.251.516 32.004.315 1.276.132 23.800.920 3.321.830 34.522.899 32.270.509 1.287.362 23.953.168 3.349.861 34.796.671 32.539.046 1.298.691 24.106.756 3.270.916 33.448.285 32.397.851 1.310.119 17.761.695 29.140.049 29.369.496 25.221.000 23.650.000 23.800.920 23.953.168 24.106.756 17.761.695 0 57.546.821 5.527.531 0 63.729.119 8.563.528 ‐3.310.225 0 0 0 73.358.790 0 ‐20.000.000 0 77.129.622 0 ‐20.000.000 0 78.485.326 0 ‐20.000.000 0 72.056.637 ‐4.963.970 0 0 0 30.957.000 0 ‐30.000.000 ‐10.000.000 0 65.749.603 0 ‐5.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 80.096 69.707 0 0 50.145 2.360 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 385.808 49.999 233.484 ‐305.712 ‐233.338 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐5.269.682 117.934 0 0 17.060 ‐5.404.677 5.404.677 0 ‐3.543.563 33.736 0 0 17.303 ‐3.594.602 3.594.602 0 0 ‐30.000.000 0 0 0 0 ‐30.000.000 30.000.000 0 0 ‐20.000.000 0 0 0 0 ‐20.000.000 20.000.000 0 0 ‐20.000.000 0 0 0 0 ‐20.000.000 20.000.000 0 0 ‐20.000.000 0 0 0 0 ‐20.000.000 20.000.000 0 0 ‐10.000.000 0 0 0 0 ‐10.000.000 10.000.000 0 0 ‐5.000.000 0 0 0 0 ‐5.000.000 5.000.000 0 0 davon Beschäftigungsentgelte davon Beamtenbezüge b) 8 9 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon Beihilfen und sonstige Fürsorge und Nebenleistungen davon Arbeitsgeberanteil Sozialversicherung davon für Altersversorgung Aufwendungen für Transferleistungen Abschreibungen: Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen und Sachanlagen a) b) 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sofern diese die bei den Hochschulen üblichen Abschreibungen überschreiten Sonstige betriebliche Aufwendungen davon periodenfremde Aufwendungen Ergebnis der Lehr‐ und Forschungstätigkeit Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Erträge aus der Bildung von latenten Steuern Aufwendungen aus der Bildung von latenten Steuern Sonstige Steuern Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Entnahme aus den Rücklagen Einstellung in die Rücklagen Bilanzgewinn / Bilanzverlust Anlage 1 Kapitalflussplan (aggregiert) Ist Ist 2014 2015 Plan lfd. Haushaltsjahr 2016 Plan Plan Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Postenbezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Periodenergebnis davon konsumtive Zuführungen der FHH Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (+/‐) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse (‐) Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (+/‐) Zunahme/Abnahme der Rückstellungen (+/‐) Abnahme/Zunahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitions‐ oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind(+/‐) Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitions‐ oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind(+/‐) Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (+/‐) Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe 1 bis 8) Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (‐) ‐5.269.682 ‐3.543.563 Investitionen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens (+) Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (‐) Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens (+) Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (‐) ‐20.000.000 ‐20.000.000 ‐20.000.000 ‐10.000.000 0 0 0 0 0 ‐5.000.000 0 29.140.049 29.369.496 25.221.000 23.650.000 23.800.920 23.953.168 24.106.756 17.761.695 ‐24.590.211 ‐38.550.872 ‐25.221.000 ‐23.300.000 ‐23.447.840 ‐23.596.981 ‐23.747.434 ‐17.399.212 0 ‐4.292.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐5.011.844 ‐12.724.939 ‐30.000.000 ‐19.650.000 ‐19.646.920 ‐19.643.813 ‐9.640.679 ‐5.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐26.947.270 ‐28.717.685 ‐11.676.000 ‐9.412.000 ‐9.494.826 ‐9.578.380 ‐9.662.670 ‐9.662.670 0 0 0 0 0 0 davon 12 ‐30.000.000 ‐26.947.270 ‐28.717.685 ‐11.676.000 ‐9.412.000 ‐9.494.826 ‐9.578.380 ‐9.662.670 ‐9.662.670 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐26.947.270 0 ‐28.717.685 0 ‐11.676.000 0 ‐9.412.000 0 ‐9.494.826 0 ‐9.578.380 0 ‐9.662.670 0 0 Einzahlungen aus gegebenen Darlehen (+) Auszahlungen aus gegebenen Darlehen (‐) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23 Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen (Summe 21. bis 22.) 0 0 0 0 0 0 0 0 24 ‐31.959.114 ‐41.442.624 ‐41.676.000 ‐29.062.000 ‐29.141.746 ‐29.222.193 ‐19.303.348 ‐5.000.000 25 Kaptalfluss II nach Investitionstätigkeit (Kapitalfluss I + Kapitalfluss aus Investitionen + Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen) Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen, z.B. Einlagen der FHH (+) 0 0 0 0 0 0 0 0 26 Ablieferungen an die FHH, z.B. Eigenkapitalrückzahlungen (‐) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Einzahlungen aus sonstigen Desinvestitionen (+) Auszahlungen für sonstige Investitionen (‐) Einzahlungen aus investiven Zuführungen der FHH (+) Einzahlungen aus Zuschüssen Dritter (+) Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 10. bis 19.) 28 davon enthaltene Ablieferung an die FHH Einzahlungen aus Rückzahlung von Liquiditätshilfen (+) und Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten (+) Auszahlungen aus Gewährung von Liquiditätshilfen (‐) und Tilgung von Kassenverstärkungskrediten (‐) 29 Saldo Liquiditätshilfen und Kassenverstärkungskredite*** (Summe 27. bis 28.) 27 30 31 Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 25. bis 28.) Kapitalfluss III (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐31.959.114 ‐41.442.624 ‐41.676.000 ‐29.062.000 ‐29.141.746 ‐29.222.193 ‐19.303.348 ‐5.000.000 Anlage 2 Gleichstellungsplan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für die Jahre 2016-2020 Präambel Das Hamburgische Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 formuliert in § 3 Abs. 5 den Gleichstellungsauftrag der Hochschulen. Eine weitere Orientierung für den Gleichstellungsplan der Fakultät bilden die mit der Ratifizierung durch die Bundesregierung geltenden Gender Mainstreaming-Grundsätze des Amsterdamer Vertrages. Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans erfolgt nach den Vorgaben der Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg vom 30.10.1997 und 18.12.1997. Ziel des Gleichstellungsplanes der Fakultät für Rechtswissenschaft ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Hochschulbereich zu verwirklichen. Vorhandene Fähigkeiten und Begabungen sollen umfassend für Forschung und Lehre genutzt werden können. Die Umsetzung des Planes soll dazu beitragen, den fairen und gleichberechtigten Umgang mit Diversity sicherzustellen und jeglicher Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Herstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer und die Beseitigung von bestehenden Nachteilen ist in allen Aufgabenbereichen und auf jeder Entscheidungsebene zu beachten. Bei der Planung, Durchführung, Begleitung und Bewertung jeglicher Maßnahmen werden auch die Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Geschlechter analysiert; die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Fakultät fördert die auf Frauen- und Geschlechterforschung ausgerichtete Forschung und Lehre. Die Umsetzung dieses Gleichstellungsplans ist unter der Gesamtaufsicht des Dekanats Aufgabe aller Fakultätsmitglieder, die zu diesem Zweck mit dem Gleichstellungsreferat der Fakultät zusammenarbeiten. Seite 2/7 A. Bestandsaufnahme (Stand 1.10.2015) Gesamt W M Frauenanteil in % Frauenanteil im Jahr 2012 Studierende 3562 2057 1505 57,7% k.A. Graduate Schools 92 43 49 46,7% k.A. Doktorandinnen und 468 229 239 48,9% k.A. Professorinnen und Professoren 24 3 21 12,5% 16% Juniorprofessorinnen und 8 3 5 37,5% 40% 72 35 37 48,6% k.A. 3 1 2 33,3% k.A. 26 17 9 65,4% k.A. 2 4 33,3% k.A. Doktoranden -professoren Wissenschaftliches Personal § 28 Abs. 1 Wissenschaftliches Personal § 28 Abs. 2 Wissenschaftliches Personal § 28 Abs. 3 davon unbefristet, § 28 Abs. 3 (1) Der zum 1.10.2015 durchgeführten Bestandsaufnahme an der Fakultät ist zu entnehmen, dass Frauen an der Fakultät in einigen Qualifikationsphasen, einschließlich der Promotion, nicht mehr unverhältnismäßig unterrepräsentiert sind. Vielmehr ist der weibliche Anteil unter den Studierenden sogar deutlich höher (57,7 %) als der der männlichen Studierenden. Allerdings ist auf Promotionsebene der Anteil der Promovendinnen geringer als der der Promovenden (48,9%), es besteht jedoch auch auf Promotionsebene ein annähernd paritätisches Geschlechterverhältnis. Es gilt, dieses Ergebnis auch in den kommenden Jahren beizubehalten. (2) Ein erhöhter Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Anteil von Professorinnen ist unverändert gering an der Fakultät (12,5%), auch die Juniorprofessuren sind mit weniger Frauen als Männern besetzt (37,5%). Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen in den nächsten Jahren zu ändern. Seite 3/7 B. Verantwortlichkeit I. Verantwortlichkeit der Fakultätsleitung Die Fakultät ist verantwortlich für die Herstellung struktureller Chancengleichheit. Das Dekanat achtet auf die Umsetzung des Gleichstellungsplans in all seinen Teilen. Die/der Gleichstellungsbeauftragte berichtet dem Fakultätsrat jährlich über die Umsetzung der im Gleichstellungsplan verankerten Ziele und Maßnahmen; soweit diese nicht vollständig umgesetzt wurden, sind die Gründe hierfür in den Bericht aufzunehmen. II. Gleichstellungsreferat Das Gleichstellungsreferat unterstützt die Fakultät bei der Herstellung struktureller Chancengleichheit. Es besteht aus vier Personen: einer/einem Gleichstellungsbeauftragten, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einer studentischen Hilfskraft. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. der wissenschaftliche Mitarbeiter sowie die studentische Hilfskraft werden von der/dem Gleichstellungsbeauftragten sowie der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter ausgewählt. 1. Präsenz Das Gleichstellungsreferat hat an der Fakultät und auf Universitätsebene Präsenz zu zeigen. Dazu bietet es u.a. regelmäßige Sprechstunden für Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät an. Der Kontakt zu den Studierenden wird auch über die Fachschaft sichergestellt; im Rahmen der Orientierungseinheit für Studierende des ersten Semesters wird das Referat zudem vorgestellt. 2. Wahl Die oder der Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter werden durch den Fakultätsrat für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mindestens eine dieser beiden Personen muss weiblichen Geschlechts sein. Es ist auf eine paritätische Besetzung des Referates hinzuwirken. 3. Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten bzw. des Gleichstellungsbeauftragten (1) Die/der Gleichstellungsbeauftragte hat an den Sitzungen der Gleichstellungsbeauftragten auf universitärer Ebene teilzunehmen und die Fakultät dort zu repräsentieren. Sie/er nimmt an den Sitzungen des Fakultätsrats teil. In Ausnahmefällen kann auch die Stellvertreterin oder der Stellvertreter diese Termine wahrnehmen. (2) Die/der Gleichstellungsbeauftragte hat bezüglich der Sitzungen aller Gremien und Ausschüsse der Fakultät ein Informations-, Rede- und Antragsrecht. Sie/er erhält die Einladungen, Tischvorlagen und Protokolle der Sitzungen; bei den Fakultätsratssitzungen gilt dies auch für den nicht-öffentlichen Teil. (3) Insbesondere in den Berufungsverfahren ist die/der Gleichstellungsbeauftragte in allen Phasen einzubeziehen. Geplante Ausschreibungen werden der/dem Gleichstellungsbeauftragten frühzeitig übermittelt, sie/er wird beratend tätig. Auf die entsprechenden Vorgaben der Berufungsordnung wird verwiesen. (4) Zu den Dekanatssitzungen wird die/der Gleichstellungsbeauftragte hinzugezogen, wenn gleichstellungsrelevante Fragen zu beraten und zu entscheiden sind. (5) Bei der Umsetzung der Maßnahmen nach Abschnitt C wird die/der Gleichstellungsbeauftragte von der Fakultät nach Ziffer 4 Abs. 1 unterstützt. Seite 4/7 4. Unterstützung durch die Fakultät (1) Das Gleichstellungsreferat erhält eine Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters gemäß § 28 Abs. 1 HmbHG mit 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden insbesondere zur Koordination der Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sowie Hilfskraftmittel im Umfang von 2.400 €/Jahr. (2) Der/dem Gleichstellungsbeauftragten wird eine Reduktion des Lehrdeputats von 2 SWS pro Semester gewährt, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter eine Reduktion von 1 SWS pro Semester. C. Strukturschaffende Maßnahmen I. Stellen und Stipendien 1. Struktur- und Entwicklungsplanung Die Fakultätsleitung wirkt auf sämtlichen universitären Ebenen, insbesondere bei der Beratung des Struktur- und Entwicklungsplanes, darauf hin, die Verankerung geschlechtsspezifischer Forschungsfragen in der Fakultät auch weiterhin zu gewährleisten. Die Fakultät soll den geschlechtsrelevanten Fragen in Forschung und Lehre eine (Junior-)Professur widmen. Diese (Junior-)Professur soll für ein beliebiges juristisches Hauptfach in Kombination mit Genderforschung ausgeschrieben werden. Die Fakultät bemüht sich zudem um die Gewinnung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten aus Drittmitteln. 2. Förderung der Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen und Doktorandinnen (1) Die Förderung der Juniorprofessorinnen bzw. Habilitandinnen bei der Planung und Realisierung ihrer wissenschaftlichen Karriere ist der Fakultät ein besonderes Anliegen. Insbesondere ist die Fakultät bestrebt, den Anteil des weiblichen Nachwuchses mindestens in Angleichung an die jeweils vorherige Qualifikationsstufe zu erhöhen (Kaskadenmodell). Daher werden entsprechende Förderprogramme eingerichtet. Sie dienen als Rahmen für eine Netzwerkbildung und sollen den Austausch fördern. (2) Insbesondere umfasst das Programm das Angebot eines auf die Hochschulkarriere spezialisierten Coachings. Im Rahmen des Coaching-Angebots werden ggf. in Abstimmung mit entsprechenden Angeboten der Universität Einzelsitzungen (bis zu 5 Doppelstunden pro Habilitandin/Juniorprofessorin) und Gruppenkurse durchgeführt. Eine Vernetzung mit anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten ist gewünscht. (3) Zudem wird ein Mentoring-Programm für Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen und Doktorandinnen während der Qualifikationsphase eingerichtet. Nicht Gegenstand des Programmes soll die inhaltliche Befassung mit den Forschungsthemen der Mentees sein, die den jeweiligen Betreuerinnen oder Betreuern vorbehalten bleibt. Vielmehr ist Ziel des MentoringProgrammes, u.a. weibliche Vorbilder aus der Wissenschaft sowie Wege in die Wissenschaft aufzuzeigen und geeignete Kandidatinnen möglichst frühzeitig für die Wissenschaft zu gewinnen bzw. in der Wissenschaft zu halten. Für das Coaching- und Mentoring-Programm wird von der Fakultät ein Betrag in Höhe von insgesamt 5.000 € für die Laufzeit dieses Planes eingesetzt. (4) Außerdem wird für Frauen ein Habilitationsförderungsprogramm in Form eines Habilitationsstipendiums eingerichtet. Dieses dient der Vorbereitung eines Habilitationsvorhabens im angemessenen Umfang, so dass die Kandidatinnen sich erfolgreich auf Postdoc-Programme und/oder entsprechende Stellen bewerben können; alternativ kann diese Förderung für die Abschlussphase einer Habilitation vergeben werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums, dessen Höhe entweder in Anlehnung an Postdoc-Stipendien der Universität Ham- Seite 5/7 burg, beispielsweise entsprechend des KNU Post Doc-Stipendiums i.H.v 2.200 € zzgl. 150 € Sachzulage sowie eines Familien-/Kinderzuschlags, oder aber eigenständig durch die Fakultät bestimmt wird. Für die Laufzeit dieses Gleichstellungsplanes stehen insgesamt vier Jahre Förderung zur Verfügung, welche flexibel je nach Bedarf und nach Qualifikation vergeben werden. (5) Zusätzlich gewährt die Fakultät Doktorandinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen jährlich ein zusätzliches Budget in Höhe von 300 € für die aktive Teilnahme an Konferenzen und Seminaren u.a. in Form von Vorträgen oder ähnlichem, um eine frühzeitige Vernetzung in der Wissenschaft zu ermöglichen. (6) Synergien mit anderen Programmen, insbesondere auf Universitätsebene, werden hergestellt. 3. Promotionsstipendien und Promotionspreis für Promotionen mit Bezug zu Geschlechterstudien (1) Die Fakultät ist weiterhin in besonderem Maße bemüht, Frauen für die Promotion zu gewinnen und sie gezielt dabei zu unterstützen, die Promotion erfolgreich zu beenden. Sie stellt zu diesem Zweck drei Stipendien zur Durchführung der Promotion zur Verfügung, welche gezielt Frauen mit Kindern zugutekommen sollen. Alternativ kann dieses Stipendium auch unabhängig vom Geschlecht an alleinerziehende Eltern vergeben werden. Bei der Vergabe sollen neben der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers sowie der Qualität des Promotionsvorhabens auch soziale Belange berücksichtigt werden. Jedes Jahr wird eines dieser Stipendien auf Vorschlag des Gleichstellungsreferates durch das Dekanat vergeben, die Laufzeit beträgt bis zu drei Jahre. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den Abschlussstipendien der Universität. (2) Um die wissenschaftliche Debatte zu gender- und gleichstellungsrelevanten Fragen in der Rechtswissenschaft zu fördern, wird zudem alle zwei Jahre – unabhängig von dem Geschlecht der bzw. des Promovierenden – ein Promotionspreis für ein abgeschlossenes Promotionsvorhaben mit Genderbezug vergeben. Die Vergabe erfolgt durch das Dekanat auf Vorschlag des Gleichstellungsreferates und wird nach der Qualität der Doktorarbeit, bspw. ausgewiesen durch zwei Gutachten von Professorinnen und Professoren, vergeben. Der Preis wird als Druckkostenzuschuss i.H.v. 3.000 € ausgeschrieben. II. Veranstaltungsförderung (1) Die Fakultät wirkt darauf hin, dass Veranstaltungen im Bereich der gender- und gleichstellungsspezifischen Forschung und Lehre angeboten werden. Sie stellt hierfür einen Betrag von 10.000 € jährlich zur Verfügung. Daraus werden insbesondere Lehrveranstaltungen und wissenschaftliche Vorträge sowie bei Bedarf Lehraufträge und Exkursionen finanziert und Tagungen unterstützt. (2) Die Fakultät bietet mindestens jeweils einmal im Jahr zwei Veranstaltungen zu genderund gleichstellungsspezifischen Fragen an. Diese sollen insbesondere in Form einer Schlüsselqualifikationsveranstaltung sowie einer Veranstaltung zum Erwerb des Grundlagenscheins angeboten werden. Zudem wird einmal pro Jahr ein Studientag organisiert. Ein- bis zweimal pro Semester findet eine Veranstaltung im Rahmen einer praxisbezogenen Veranstaltungsreihe statt. a) Der Studientag steht jeweils unter einem gender- bzw. gleichstellungsspezifischen Oberthema, zu dem mehrere kleinere Veranstaltungen wie etwa Vorträge und Workshops angeboten werden. Für den Studientag stehen 5.000 € des oben genannten Gesamtbetrages bereit. b) In der Schlüsselqualifikationsveranstaltung „Genderkompetenz“ werden grundlegende Konzepte und Diskurse der Gendertheorie vermittelt, wobei auch der juristische Bezug herzustellen ist. Seite 6/7 c) Die Veranstaltung im Rahmen des Grundlagenfachs bietet eine Einführung in die rechtliche Gender-Wissenschaft. d) In der praxisbezogenen Veranstaltungsreihe „Praktikerinnen bzw. Praktiker im Gespräch“ berichten Praktikerinnen bzw. Praktiker aus unterschiedlichen juristischen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es insbesondere auch um die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie um Tätigkeiten in Bereichen bzw. Positionen, die den klassischen Rollenbildern nicht entsprechen. (3) Hinzu kommen weitere Veranstaltungen, die im Ermessen des Gleichstellungsreferates stehen. III. Ausstattung der Bibliothek Die Bibliothek schafft einschlägige Literatur zur rechtlichen Geschlechterwissenschaft an und aktualisiert diesen Bestand regelmäßig. Die/der Gleichstellungsbeauftragte, aber auch alle Mitglieder der Fakultät, haben ein entsprechendes Vorschlagsrecht. IV. Sprachliche Gleichbehandlung (1) Im allgemeinen Schriftverkehr sowie in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften soll eine geschlechtergerechte Sprache verwendet werden. Diese Anforderung gilt auch bezüglich Lehrmaterialien für Vorlesungen, Seminare und Arbeitsgemeinschaften. Stereotype Rollenzuweisungen in Lehrmaterialien sind zu vermeiden. Diese Anforderung gilt bzgl. selbst erstellter Lehrmaterialien. Das Gleichstellungsreferat unterstützt dabei die Fakultätsmitglieder. (2) Um die Anforderung aus Abs. 1 besser und einheitlicher umsetzen zu können, erarbeitet das Gleichstellungsreferat hierzu eine Handreichung für die Fakultät. D. Vorgaben bei Stellenbesetzungen I. Professuren 1. Personalplanung Die Fakultät wirkt bei der Personalplanung darauf hin, dass alle Möglichkeiten der Berufung von Frauen ausgeschöpft werden. 2. Ausschreibung und Berufungsverfahren (1) Ausschreibungen werden vor ihrer Veröffentlichung frühzeitig der/dem Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet, um ihr/ihm die Möglichkeit zu geben, geeignete Kandidatinnen anzusprechen. Die Ausschreibungen werden auch in den sogenannten WissenschaftlerinnenDatenbanken (etwa efas, DJB) veröffentlicht. Zudem haben Vorsitzende von Berufungsausschüssen nach geeigneten Kandidatinnen zu recherchieren (etwa über Academia.net oder femconsult). Alle Mitglieder der Berufungsausschüsse sind angehalten, geeignete Kandidatinnen gezielt auf eine mögliche Bewerbung aufmerksam zu machen. Die Vorsitzenden haben alle Mitglieder der Berufungsausschüsse auch über das möglicherweise vorzeitige Ausscheiden von Bewerberinnen infolge der Rücknahme der Bewerbung frühzeitig zu informieren, damit diese auch noch im laufenden Berufungsverfahren weiterhin geeignete Kandidatinnen ansprechen können. (2) Für jeden Berufungsausschuss soll wenigstens eine Professorin der Fakultät (W2/W3/W1) benannt werden. Auf die Vorgaben der Berufungsordnung wird im Übrigen verwiesen. II. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (1) Die Fakultät strebt auch weiterhin eine geschlechterparitätische Besetzung der Stellen des wissenschaftlichen Mittelbaus in der Fakultät an. Die Professorinnen und Professoren sind Seite 7/7 angehalten, schon bei Kenntnis einer bevorstehenden Ausschreibung geeignete Kandidatinnen, etwa aus dem Umfeld der Lehre bzw. aus dem Kreis studentischer Mitarbeiterinnen, auf die Möglichkeit einer Bewerbung aufmerksam zu machen. Auch alle anderen Möglichkeiten der Gewinnung qualifizierter Frauen sind auszuschöpfen. (2) Die Ausschreibungen dieser Stellen sind gleichzeitig mit der Veröffentlichung per Email an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n zu senden. Diese/r versendet die Ausschreibung über einen Verteiler an geeignete Stellen, etwa die juristischen Fakultäten anderer Hochschulen oder gängige Verteiler und Online-Portale (z.B. DJB). (3) In den Personalauswahlkommissionen soll wenigstens eine Frau mitwirken. (4) Die Besetzung von Mittelbaustellen mit Frauen wird im Rahmen von LOMI weiterhin besonders berücksichtigt. E. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Fakultätsangehörige mit Kindern I. Bibliothek Zur Unterstützung von Studierenden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern schafft die Bibliothek besondere Ausleihbedingungen. Den Betroffenen wird, soweit möglich, ein Heimzugang zu den Datenbanken verschafft. II. Kinderbetreuung Reguläre Kinderbetreuung versagt unter anderem dann, wenn beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwingend Aufgaben außerhalb der regulären Dienstzeiten übernehmen müssen, z.B. bei Dienstreisen oder bei Veranstaltungen am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden. Es müssen dann an den Bedürfnissen der Kinder und der Eltern orientierte zusätzliche individuelle Betreuungsangebote geschaffen werden, die mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden sind. Hierfür stellt die Fakultät pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter 300 € pro Semester zur Verfügung, so dass eine Kinderbetreuung in derartigen Notfallsituationen selbst organisiert werden kann. Die Beantragung erfolgt auf Vorschlag des Gleichstellungsreferates beim Dekanat. III. Sitzungszeiten Um Fakultätsangehörigen mit Kindern die Teilnahme an Sitzungen zu erleichtern, wird auf familienfreundliche Sitzungszeiten hingewirkt. Sitzungen sollen daher vor 16.00 Uhr enden. F. Evaluation Die regelmäßige Evaluation geschlechterspezifischer Bedürfnisse und Problemlagen ist Voraussetzung für eine adäquate Umsetzung und Anpassung der im vorliegenden Gleichstellungsplan dargelegten Fördermaßnahmen. Diese Evaluation in Form einer standardisierten Befragung der Studierenden sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erfolgt jedes zweite Jahr durch das Gleichstellungsreferat. Anlage 3 Hamburger Abendblatt 10.02.2016 Print S. 11 Wissenschaft in Hamburg soll „nicht nölen, sondern glänzen!“ Als Standort für Forschung und Lehre muss die Stadt sich ehrgeizige Ziele setzen, sagt die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne). Erstmals erklärt sie, wie 40 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden sollen 4 Zur Person 5 6 Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) im Rathaus Marcelo Hernandez 7
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