SV-XXV-735-5 1 Zur 735. Sitzung des Akademischen Senats der

SV-XXV-735-5
Zur 735. Sitzung des Akademischen Senats der Universität Hamburg am 21.04.2016
TOP 5 Mitteilungen und Fragen
1.
Hochschulsteuerung
1.1
Das Land Hamburg hat den Wissenschaftsrat damit beauftragt, wie zuvor in Bezug auf
die MIN-Fakultät Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Gesamtstrategie der Universität Hamburg zu erarbeiten. Entsprechende Vorbereitungen dazu laufen.
1.2
In Bezug auf die Perspektive des Zentrums für Holzwirtschaft am Standort HamburgLohbrügge finden derzeit Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Universitätsleitung, Fakultät, Fach, Behörde und Thünen-Institut statt. Ziel ist ein langfristiges Konzept zur Fortführung des Studienangebots und des Forschungsschwerpunktes
am Standort Lohbrügge.
2.
Lehre
2.1
Der Kooperationsvertrag zur Einrichtung des GALB (Gemeinsamer Ausschuss Lehrerbildung) wurde von den beteiligten Hochschulen unterzeichnet. Der Ausschuss tagte am
05.02.2016 zum ersten Mal, Herr Prof. Ritter (Fakultät MIN) wurde zum Vorsitzenden
gewählt.
2.2
Die Abstimmungen mit den Fakultäten zur einheitlichen Erstellung der Abschlussdokumente (Bachelor, Master, Promotion, Habilitation und Privatdozentur) an der Universität Hamburg sind abgeschlossen, sodass die Umstellung aller Abschlussdokumente
auf das neue Layout zum 01.05. erfolgen wird.
2.3
Umsetzung Deutschlandstipendium: Im Jahr 2016 wird es 44 Deutschlandstipendien
geben. Für die Auswahlrunde 2016 haben sich 400 Studierende beworben, wovon 130
Bewerbungen in die engere Begutachtung gegeben werden.
2.4
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen:
Gegenstand des BVerfG Urteils waren Programmakkreditierungen an einer privaten
Fachhochschule in Nordrhein-Westfahlen. Durch den Beschluss des BVerfG werden die
Akkreditierungsverfahren nicht unzulässig, sondern müssen den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Ausgestaltung genügen. D.h. der Gesetzgeber ist
aufgefordert, entsprechende Regelungen zur Konkretisierung der Bewertungskriterien
und Verfahrensvorgaben von Akkreditierungen in den jeweiligen Hochschulgesetzen zu
verankern. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2017 Zeit, Änderungen vorzunehmen, bis dahin
gelten die bisherigen Regelungen zu Akkreditierungen vorläufig fort und bleiben anwendbares Recht. Das Präsidium der HRK tritt in Verhandlungen mit der KMK ein, mit
dem Ziel, Akkreditierungen durch lediglich beratende Auditierungen zu ersetzen.
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3.
Forschung
3.1
Der Antrag der Universität Hamburg (als Sprecherhochschule, Hauptverantwortlicher:
Prof. Dr. Carsten Eden) und der Universität Bremen auf Einrichtung und Finanzierung
eines SFB/Transregio „Energietransfer in der Atmosphäre und im Ozean wurde nach
dem Ortstermin im März für die Vollantragsstellung empfohlen. Darüber hinaus wurde
der Antrag des Graduiertenkollegs „Formkontrolle auf der Nanometerskala NANOTOP Prof. Mews /Chemie eingereicht. Es befinden sich derzeit 19 Vollanträge in Vorbereitung für die Ausschreibung der Landesforschungsförderung.
3.2
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg hat
einen Anneliese Maier-Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung mit einem Preisgeld von 250.000 Euro für Frau Professor Ève Chiapello eingeworben. Die
französische Wirtschaftssoziologin wird in den nächsten Jahren für Forschungsprojekte
und Konferenzen an das Centrum für Globalisierung und Governance (CGG) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen. Der erste Aufenthalt ist für
Herbst 2016 geplant. Ihre wissenschaftliche Gastgeberin an der Universität Hamburg ist
Prof. Dr. Anita Engels.
3.3
Das Einrichtungskolloquium des Grk
/ „Magnetic fields on small and large scales in
the universe Prof. Brüggen, Astrophysik am . . 6 hat ergeben, dass eine Weiterförderung von Seiten der Gutachter nicht empfohlen wird.
3.4
Im Rahmen der Landesforschungsförderung „Anschubförderung kooperativer Forschungsverbünde wurden 9 Absichtserklärungen x M0N, x MED, x G , x E ,
2 x BWL, 2 x WISO, 2 x PB, 1 x RW) bei der BWFG eingereicht. Es sollen von Seiten der
FHH insgesamt 10 Projekte gefördert werden.
3.5
Das Präsidium der UHH hat am 29.0 . 6 die „Berliner Erklärung über offenen Zugang
zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Die Berliner Erklärung von 2003 fordert,
dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse und kulturelles Erbe für Wissenschaftler/innen und die gesamte Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden müssen.
3.6
Das Präsidium hat einen neuen Kooperationsvertrag mit dem German Institute of Global and Area Studies (GIGA) verabschiedet.
3.7
Das Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit (CEN) wurde zum 01.04. als
zentrale Organisationseinheit „Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit
CEN gemäß § 92a Abs. 2 HmbHG gebildet und eine entsprechende Satzung verabschiedet.
3.8
Prof. Myron Peck hat bei der EU im Rahmen von Horizon 2020 ein neues Forschungsprojekt eingeworben: CERES – „Climate change and European aquatic ESources , das im
März 2016 startet und mit rund 5,6 Millionen Euro gefördert wird. Insgesamt werden 26
europäische Institutionen aus Forschung und Industrie zusammenarbeiten, allesamt
aus dem sogenannten „Blue Growth -Sektor (ein Ansatz der EU für zukünftiges wirtschaftliches Wachstum in Europa durch innovative Nutzung von Aquakultur und Fischerei).
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3.9
Die UHH ist mit der Arbeitsgruppe von Prof. Roman Schnabel seit Frühjahr 2015 Mitglied
im Team des deutsch-britischen Gravitationswellendetektors GEO600 sowie in der
LIGO Scientific Collaboration (LSC). Prof. Schnabel ist seit 2013 Vorsitzender der LSCArbeitsgruppe Quantenrauschen. An der Universität Hamburg wird er mit seiner Arbeitsgruppe erforschen, wie die Messempfindlichkeit von Gravitationswellendetektoren
weiter verbessert werden kann.
3.10
Prof. Wiesendanger hat im Februar den „Julius Springer Prize for Applied Physics
gemeinsam mit Prof. Xiang Zhang (UC Berkeley, LBNL) erhalten.
4.
Finanzen
4.1
Die BWFG teilt im Schreiben vom 22.01.2016 mit, dass die Universität Hamburg in den
kommenden drei Jahren 1.449.616 Euro für Maßnahmen zur Verfügung gestellt bekommt, die die Studierfähigkeit von Flüchtlingen verbessern und zur weiteren Internationalisierung der UHH beitragen sollen. Davon werden finanziert: eine Koordinationsstelle (3 Jahre), Sprachkurse für studieninteressierte Flüchtlinge (150 Plätze) und
zwei Studienberaterstellen (befristet auf 2 Jahre). Die studieninteressierten Flüchtlinge
werden sog. ‚Fachklassen‘ zugeordnet, deren Koordination von eigens geschulten studentischen Hilfskräften (aus Mitteln des DAAD finanziert) übernommen wird. Der
DAAD teilt mit, dass der UHH Fördermittel in Höhe von 63.000 Euro für 2016 zur Koordination von studentischem Engagement in der Flüchtlingsarbeit bewilligt worden sind.
4.2
Seitens der BWFG erging an das Präsidium der UHH die Aufforderung, den Wirtschaftsplan 2017/18 aufzustellen. Bei der Wirtschaftsplanaufstellung handelt es sich um die
Fortschreibung des bisherigen Wirtschaftsplanes unter Berücksichtigung der Hochschulvereinbarung bis 2020. Der Budgetrahmen ist vorgegeben. Für das Jahr 2021 ist die
Vorgabe der BWFG, dass das Jahr 2020 fortgeschrieben wird. Im Zuge der Aufstellung
des Doppelhaushaltes 2017/2018 und der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2021
hat das Präsidium der Universität Hamburg die Planungen für diese Jahre am 29. Februar genehmigt und an die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
(BWFG) weitergeleitet.
6
Das Globalbudget der UHH aus Landesmitteln beträgt für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 293,63 bzw. 296,214 Millionen Euro. Darüber hinaus erzielt die UHH Einnahmen
aus Hochschulpaktmitteln, im Drittmittelbereich (Zuwendungs- und Auftragsforschung), aus Gebühren und Beiträgen sowie im Bereich Sonstiges/Betriebe gewerblicher Art (z.B. Kongresse, Hochschulsport, Vermietung). Das Globalbudget gliedert sich
folgendermaßen auf:
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2017*
2018*
(I)
Auszuzahlender Betrag
293.630
296.214
(Ia)
Gewinn- und Verlustplan
284.218
286.719
(Ib)
Investitionen (Wiss. Geräte)
4.847
4.890
(Ic)
Investitionen (IuK)
4.565
4.605
(II)
Zugriffsrechte
3.875
3.910
(IIa)
IuK-Netze
870
878
(IIb)
Baumaßnahmen (konsumptiv)
1.279
1.291
(IIc)
Baumaßnahmen (investiv)
1.279
1.290
(IId)
Bauunterhalt
447
451
(III) = (I) + (II)
Budget gemäß Hochschulvereinbarung
297.505
300.124
*Werte in TEUR
Eine detaillierte Aufstellung des an die BWFG übermittelten Gewinn- und Verlustplans
sowie des Kapitelflussplans findet sich in der Anlage 1.
4.3
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Aufnahme von 1.300 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern in den Jahren 2016 bis 2020 im Rahmen des Hochschulpakts III (s. Berichtspunkte zur AS-Sitzung am 21.1.2016) wurde mittlerweile ebenfalls
durch die Universität gezeichnet. Im Zuge der Verhandlungen hat die BWFG zugesagt,
neben den bereits zuvor vereinbarten Strukturmitteln von 10.760.000 Euro bis 2023
weitere 1.500.000 Euro zur Verfügung zu stellen und damit für strukturelle Maßnahmen insgesamt 12.260.000 Euro bereitzustellen.
4.4
Im Rahmen der Aufarbeitung des Defizits in der MIN-Fakultät haben Fakultät und Fachbereiche im ersten Quartal 2016 Szenarien und Maßnahmen entwickelt, wie Einsparungen zu realisieren sind. Auf dieser Grundlage hat das Präsidium Ende Februar beschlossen, die Stellenbesetzungssperre für die Fakultät aufzuheben. Eine Ausnahme stellen
derzeit noch Besetzungsverfahren im Fachbereich Geowissenschaften dar, wo derzeit
mit dem Fachbereich ein gesondertes Verfahren zur Stellenbesetzung abgestimmt wird.
Am 11.4. wurden der vom AS beauftragten Professorengruppe (Prof. Platzer, Prof. Bassen, Prof. Clement) die aktuellen Rahmenbedingungen und Arbeitserfordernisse erläutert.
5.
Berufungen
5.1
Die Universitätskammer und das Präsidium haben in der gemeinsamen Sitzung am
14.01.2016 beschlossen, für ausgewählte W3-Verfahren Assessment-Center durchzuführen. Die Ergebnisse der Assessment-Center werden dem jeweiligen Berufungsausschuss
zur Verfügung gestellt und dienen dazu, vor dem Hintergrund zunehmend erwarteter
auch außerwissenschaftlicher Qualifikationen im Managementbereich, diese zu ermitteln.
4
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Rufannahmen + Rufabsagen
Rufannahmen im Zeitraum 21.01.-12.04.2016
Fakultät
Betriebswirtschaft
Wertigkeit + Widmung
Annahmedatum +
Listenplatz
„ irtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung
08.02.2016
(Listenplatz 1)
Name + Herkunft
Frau PD Dr. Nicole Ratzinger-Sakel
Universität Ulm
„Strafrecht und Strafprozessrecht
einschließlich ihrer internationalen
Bezüge, möglichst in Verbindung mit
einem Grundlagenfach
15.02.2016
Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
„Soziologie, insbesondere Ökologisie-rung und quantitative Methoden der
Sozialforschung
11.02.2016
Frau PD Dr. Stefanie Kley
(Listenplatz 1)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Betriebswirtschaft
„Logistik Supply Chain Management
07.03.2016
Herr Jun.-Prof. Dr. Guido
Voigt
Rechtswissenschaft
(Listenplatz 1)
Herr Jun.-Prof. Dr. Dr.
Milan Kuhli
Universität Mannheim
(Listenplatz 1)
Otto-von-Guericke Universität Magdeburg
Betriebswirtschaft
Geisteswissenschaften
W3 „Statistik mit Anwendung in der
Betriebswirtschaftslehre
08.03.2016
Herr Dr. Martin Spindler
(Listenplatz 1)
Max-Planck-Institut für
Sozialrecht und Sozialpolitik (München)
„Afrikanistik mit dem Schwerpunkt
Sprache im Kontext
08.02.2016
Herr Dr. Henning Schreiber
(Listenplatz 1)
Universität Hamburg
Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
„Kriminologie, insbesondere Sicherheit und esilienz
24.02.2016
(Listenplatz 1)
Frau Dr. Christine Hentschel
Universität Hamburg
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften + DESY
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Erziehungswissenschaft
„Mathematik, insbesondere uantengeometrie
01.03.2016
(Listenplatz 1)
Herr Prof. Dr. Jörg Teschner
DESY Hamburg
„Algebra und Zahlentheorie
„Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Schulpädagogik, Schwerpunkt Schulentwicklungsforschung
29.02.2016
Herr Dr. Simon Lentner
(Listenplatz 1)
Universität Hamburg
31.03.2016
Frau Dr. Julia Gerick
(Listenplatz 1)
Technische Universität
Dortmund
Rufabsagen im Zeitraum 21.01.-12.04.2016
Fakultät
Mathematik, Informatik
und Naturwissenschaften
Wertigkeit + Widmung
„Strukturaufklärung von Biomolekülen durch Höchstfeld-NMR
Spektroskopie
5
Absagedatum
+ Listenplatz
Name + Herkunft
17.02.2016
Herr Dr. Remco Sprangers
(Listenplatz 3)
Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie (Tübingen)
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Rechtswissenschaft
Mathematik, Informatik
und Naturwissenschaften
„Law & Economics
W2 „Medizinische Chemie
17.02.2016
Herr Prof. Dr. Andreas Engert
(Listenplatz 1)
Universität Mannheim
01.02.2016
Herr Prof. Dr. Henning Jacob
Jessen
(Listenplatz 2)
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Mathematik, Informatik
und Naturwissenschaften
Mathematik, Informatik
und Naturwissenschaften
Mathematik, Informatik
und Naturwissenschaften
„Stochastische Prozesse und
ihre Anwendungen
„Sprachtechnologie
„Mathematical and Computational Methods in Medical Imaging
20.02.2016
Frau Dr. Anita Behme
(Listenplatz 3)
Technische Universität München
04.04.2016
Frau Ass. Prof. Dr. Verena Rieser
(Listenplatz 1)
Heriot-Watt University Edinburgh (United Kingdom)
22.02.2016
Frau Dr. Bernadette Hahn
(Listenplatz 1)
Universität des Saarlandes
Auswärtige Rufe – Rufabwehr im Zeitraum 21.01.-12.04.2016
Fakultät
Rechtswissenschaft
Berufende Hochschule
Wertigkeit + Widmung des auswärtigen Rufes
Deutsche Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer
Absagedatum
Name
18.02.2016
Herr Prof. Dr. Ivo Appel
14.03.2016
Herr Prof. Dr. Gerd Mühlheußer
30.03.2016
Frau Prof. Dr. Brigitte Röder
„ erwaltungsrecht und erwaltungs-wissenschaften
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
University of Adelaide (Australien)
Psychologie und Bewegungswissenschaft
Universität Zürich (Schweiz)
„Full-Professor at the School of
Economics
Professur für Psychologie der
Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen
Auswärtige Rufe – Annahmen im Zeitraum 21.01.-12.04.2016
Fakultät
Geisteswissenschaften
Berufende Hochschule
Wertigkeit + Widmung des auswärtigen Rufes
University of Liverpool (United
Kingdom)
Annahmedatum
01.03.2016
Name
Herr Prof. Dr. Thomas Schramme
Professur für „Philosophie
6.
Diversität
6.1
In der Fakultät Rechtswissenschaft wurde im letzten Jahr der Entwurf der Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Fakultät für Rechtswissenschaften für die Jahre
2012-2015 von einer statusgruppenübergreifenden Kommission (Studierende, Wissenschaftliches Personal, Professuren) erarbeitet. Der Entwurf wurde am 20. Januar 2016
mehrheitlich zustimmend abgestimmt (Fassung siehe Anhang). Gemäß Frauenförderrichtlinie wurde der Entwurf sodann im Ausschuss für Gleichstellung am 03.02.2016
diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der Unterrichtung des Akademischen Senats über die Fortschreibung des Gleichstellungsplans tritt dieser in Kraft.
6
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6.2
Der Runde Tisch Diversity hat am 02.03.2016 stattgefunden. Mit 32 Teilnehmenden aus
Lehre/Forschung, Verwaltung und studentischen Vertretungen ergab sich daraus eine
erfolgreiche Vernetzung zum Thema Diversity an der UHH. Der nächste Termin ist für
den 12.07. geplant.
6.3
Im Agathe-Lasch-Coaching Programm für Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen und
Postdoktorandinnen sind 27 Bewerbungen eingegangen. 21 Wissenschaftlerinnen wurden für die Förderung ausgewählt. Das Programm startet mit einer Auftaktveranstaltung am 28.04.2016.
6.4
Der Ausschuss für Gleichstellung hat in seiner Sitzung am 03.02.2016 den Entwurf für
eine Gleichstellungsrichtlinie der Universität als Fortschreibung der Frauenförderrichtlinie von 1997 erarbeitet. Der Entwurf wird zurzeit weiter diskutiert und soll dann möglichst schon im Mai dem AS zur Abstimmung vorgelegt werden.
6.5
Das Präsidium der Universität Hamburg hat die überarbeiteten Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie verabschiedet. Neuerungen betreffen vor allem
Studierende, die wegen der Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen exmatrikuliert waren. Diese werden demnach bis zur Dauer von drei Jahren
ohne erneutes Zulassungsverfahren wieder immatrikuliert, wenn sie sich spätestens
zwei Semester nach Wegfall des o.g. Grundes erneut einschreiben.
7.
Internationales
7.1
Am 29.03. besuchte eine durch den Rektor angeführte, insgesamt siebenköpfige Delegation der schwedischen Lund University die Universität Hamburg. Unter dem Gesichtspunkt „Nachhaltigkeit wurden erste gegenseitige Eindrücke von den jeweiligen
Strukturen und Forschungsschwerpunkten vermittelt. Nach der Unterzeichnung eines
Memorandum of Understanding zur Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen den
beiden Hochschulen besuchten die Delegationsmitglieder ausgewählte Forschungseinrichtungen auf dem Universitätscampus und in Bahrenfeld, um sich mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über mögliche Kooperationen auszutauschen. Im Anschluss diskutierten die Gäste und die Gastgeber über Themen für ein geplantes FollowUp-Treffen im späten Frühjahr sowie konkrete Arbeitsprogramme.
8.
Kommunikation
8.1
Das große Konzert der Universitätsmusik hat am 30.01.2016 in Lüneburg und am
31.01.2016 in der Laeisz-Halle in Hamburg stattgefunden. Das Konzert stand unter dem
Motto „Ewiges Licht und bot eine musikalische Collage u.a. aus einem Fragment von
Mozarts Requiem und der 7. Sinfonie von Bruckner.
7
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9.
Verwaltung
9.1
Anfang Dezember fand die Jurysitzung zum Architekturwettbewerb für die International Lodge der Universität statt. Inhalt des Wettbewerbs war der Entwurf eines weiteren
Gästehauses mit 65 Apartments für internationale Promovenden, Gastwissenschaftler
und Neuberufene. Der Wettbewerb wurde als einphasiger, nicht offener, hochbaulicher
Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Zwölf nationale und internationale Architekturbüros haben am Wettbewerb
teilgenommen. Folgende Preisträger wurden ausgewählt:
9.2

1. Preis: Buchner Bründler Architekten BSA / SIA, Basel

2. Preis: Wandel Lorch Architekten WHL GmbH, Frankfurt a.M./Saarbrücken

3. Preis: Translocal Architecture GmbH, Dresden
Das an der Universität Hamburg betriebene E-Learning-System CommSy „Community
System wurde am . Januar
6 durch einen mittlerweile vom LKA identifizierten
Täter „gehackt . 0m Zuge des Hacker-Angriffs hatte der Täter Zugriff auf alle geladenen
Dateien in CommSy sowie die in einer Datenbank des Systems hinterlegten Benutzernamen und -passwörter. Die Sicherheitslücke des Systems, die zu diesem Angriff führen
konnte, wurde umgehend geschlossen, und die Nutzerinnen und Nutzer der Plattform
wurden gebeten, das von ihnen in CommSy (oder anderen Anwendungen) genutzte
Passwort zu ändern. Insgesamt sind 76.000 Benutzerinnen und Benutzer im CommSySystem registriert.
Unter der Federführung des CIO-Gremiums wurde der Sachverhalt zum Anlass genommen, sowohl die technischen als auch die anwendungsbezogenen Grundlagen und
Nutzungsbedingungen der an der UHH betriebenen Austausch- und Kommunikationsplattformen auf ihre Sicherheitsbestimmungen hin zu überprüfen und zu verbessern.
9.3
Das Gesundheitsmanagement (bisher in der Personalabteilung integriert) wird seit Beginn des Jahres wie die weiteren betrieblichen Beratungsstellen für Konflikt-, Suchtund soziale Fragen als Stabsstelle beim Kanzler geführt. Die organisatorische Veränderung bildet u.a. die Grundlage dafür, im Laufe des Jahres ein übergreifendes Konzept für
alle Beratungsstellen zu entwickeln, um auf dieser Basis die unterschiedlichen Angebote und Schnittstellen der einzelnen Bereiche zu identifizieren und zu profilieren.
8
Anlage 1
Gewinn- und Verlustplan nach dem
Gesamtkostenverfahren
Ist
Ist (vorläufig - Stand
23. Februar 2016)
2014
2015
Postenbezeichnung
1
a)
b)
c)
2
3
4
5
6
a)
b)
7
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Aufwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg aus Mitteln des Ergebnisplans
der Freien und Hansestadt Hamburg aus Sondermitteln
von anderen Zuschussgebern
Erträge aus Entgelten
davon Erträge aus Gebühren, Beiträgen und Aufwendungsersatz
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie unfertigen Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
davon Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse
davon periodenfremde Erträge
Sachaufwendungen für den Lehr‐ und Forschungsbetrieb
Aufwand für Material und bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwendungen
Entgelte und Bezüge
a)
Plan lfd.
Haushaltsjahr
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
375.813.168
411.889.703
384.383.000
432.566.000
434.282.838
438.649.385
442.584.898
434.530.646
267.585.709
22.818.291
85.409.168
9.886.571
287.154.590
38.838.762
85.896.352
9.071.201
279.393.000
16.341.000
88.649.000
11.079.000
284.518.000
50.048.000
98.000.000
8.819.206
287.021.758
48.398.680
98.862.400
8.896.815
289.547.550
49.369.445
99.732.389
8.975.107
292.095.568
49.879.296
100.610.034
9.054.088
294.666.009
38.369.234
101.495.402
9.133.764
4.858.431
4.755.909
8.008.000
4.900.000
4.943.120
4.986.619
5.030.502
5.074.770
1.478.467
0
56.021.097
‐4.512.931
0
66.844.411
0
0
34.563.000
0
0
36.300.000
0
0
36.562.240
0
0
36.826.788
0
0
37.093.663
0
0
30.862.888
24.590.211
2.148.343
38.550.872
3.928.134
25.221.000
0
23.300.000
0
23.447.840
0
23.596.981
0
23.747.434
0
17.399.212
0
80.074.300
11.961.898
68.112.402
280.223.477
94.314.070
26.578.770
67.735.300
297.796.226
109.695.000
30.623.000
79.072.000
294.152.000
93.364.782
16.203.778
77.161.004
306.046.635
92.945.134
16.211.171
76.733.963
304.590.086
93.674.594
16.327.429
77.347.165
307.050.830
94.410.472
16.444.711
77.965.762
306.860.094
93.078.857
14.489.054
78.589.803
301.627.023
216.214.003
229.295.717
223.806.500
236.024.297
234.859.311
236.754.473
236.577.925
232.461.810
150.780.915
161.704.974
171.324.500
153.574.297
152.364.151
153.704.955
152.978.010
160.473.901
48.121.547
49.905.981
52.482.000
48.520.000
48.742.576
49.171.511
49.604.220
52.135.744
64.009.474
68.500.509
70.345.500
70.022.338
69.730.775
70.296.358
70.282.169
69.165.212
2.960.734
31.554.115
29.494.625
3.229.436
33.396.034
31.875.039
1.178.626
29.140.049
1.393.699
29.369.496
0
0
34.172.000
0
25.221.000
3.266.500
33.982.500
31.740.443
1.265.000
23.650.000
3.294.044
34.251.516
32.004.315
1.276.132
23.800.920
3.321.830
34.522.899
32.270.509
1.287.362
23.953.168
3.349.861
34.796.671
32.539.046
1.298.691
24.106.756
3.270.916
33.448.285
32.397.851
1.310.119
17.761.695
29.140.049
29.369.496
25.221.000
23.650.000
23.800.920
23.953.168
24.106.756
17.761.695
0
57.546.821
5.527.531
0
63.729.119
8.563.528
‐3.310.225
0
0
0
73.358.790
0
‐20.000.000
0
77.129.622
0
‐20.000.000
0
78.485.326
0
‐20.000.000
0
72.056.637
‐4.963.970
0
0
0
30.957.000
0
‐30.000.000
‐10.000.000
0
65.749.603
0
‐5.000.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
80.096
69.707
0
0
50.145
2.360
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
385.808
49.999
233.484
‐305.712
‐233.338
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐5.269.682
117.934
0
0
17.060
‐5.404.677
5.404.677
0
‐3.543.563
33.736
0
0
17.303
‐3.594.602
3.594.602
0
0
‐30.000.000
0
0
0
0
‐30.000.000
30.000.000
0
0
‐20.000.000
0
0
0
0
‐20.000.000
20.000.000
0
0
‐20.000.000
0
0
0
0
‐20.000.000
20.000.000
0
0
‐20.000.000
0
0
0
0
‐20.000.000
20.000.000
0
0
‐10.000.000
0
0
0
0
‐10.000.000
10.000.000
0
0
‐5.000.000
0
0
0
0
‐5.000.000
5.000.000
0
0
davon Beschäftigungsentgelte
davon Beamtenbezüge
b)
8
9
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon Beihilfen und sonstige Fürsorge und Nebenleistungen
davon Arbeitsgeberanteil Sozialversicherung
davon für Altersversorgung Aufwendungen für Transferleistungen
Abschreibungen:
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen und Sachanlagen
a)
b)
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sofern diese die bei den Hochschulen üblichen Abschreibungen überschreiten
Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon periodenfremde Aufwendungen
Ergebnis der Lehr‐ und Forschungstätigkeit Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen
Finanzergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Erträge aus der Bildung von latenten Steuern
Aufwendungen aus der Bildung von latenten Steuern
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Entnahme aus den Rücklagen
Einstellung in die Rücklagen
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Anlage 1
Kapitalflussplan (aggregiert)
Ist
Ist
2014
2015
Plan lfd.
Haushaltsjahr
2016
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Postenbezeichnung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Periodenergebnis
davon konsumtive Zuführungen der FHH
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (+/‐)
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse (‐)
Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (+/‐)
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen (+/‐)
Abnahme/Zunahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitions‐ oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind(+/‐)
Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitions‐ oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind(+/‐)
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (+/‐)
Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit
(Summe 1 bis 8)
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (‐)
‐5.269.682
‐3.543.563
Investitionen
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens (+)
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (‐)
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens (+)
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (‐)
‐20.000.000
‐20.000.000
‐20.000.000
‐10.000.000
0
0
0
0
0
‐5.000.000
0
29.140.049
29.369.496
25.221.000
23.650.000
23.800.920
23.953.168
24.106.756
17.761.695
‐24.590.211
‐38.550.872
‐25.221.000
‐23.300.000
‐23.447.840
‐23.596.981
‐23.747.434
‐17.399.212
0
‐4.292.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐5.011.844
‐12.724.939
‐30.000.000
‐19.650.000
‐19.646.920
‐19.643.813
‐9.640.679
‐5.000.000
0
0
0
0
0
0
0
0
‐26.947.270
‐28.717.685
‐11.676.000
‐9.412.000
‐9.494.826
‐9.578.380
‐9.662.670
‐9.662.670
0
0
0
0
0
0
davon
12
‐30.000.000
‐26.947.270
‐28.717.685
‐11.676.000
‐9.412.000
‐9.494.826
‐9.578.380
‐9.662.670
‐9.662.670
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐26.947.270
0
‐28.717.685
0
‐11.676.000
0
‐9.412.000
0
‐9.494.826
0
‐9.578.380
0
‐9.662.670
0
0
Einzahlungen aus gegebenen Darlehen (+)
Auszahlungen aus gegebenen Darlehen (‐)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23
Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen (Summe 21. bis 22.)
0
0
0
0
0
0
0
0
24
‐31.959.114
‐41.442.624
‐41.676.000
‐29.062.000
‐29.141.746
‐29.222.193
‐19.303.348
‐5.000.000
25
Kaptalfluss II nach Investitionstätigkeit (Kapitalfluss I + Kapitalfluss aus Investitionen + Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen)
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen, z.B. Einlagen der FHH (+)
0
0
0
0
0
0
0
0
26
Ablieferungen an die FHH, z.B. Eigenkapitalrückzahlungen (‐)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Einzahlungen aus sonstigen Desinvestitionen (+)
Auszahlungen für sonstige Investitionen (‐)
Einzahlungen aus investiven Zuführungen der FHH (+)
Einzahlungen aus Zuschüssen Dritter (+)
Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 10. bis 19.)
28
davon enthaltene Ablieferung an die FHH
Einzahlungen aus Rückzahlung von Liquiditätshilfen (+) und Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten (+)
Auszahlungen aus Gewährung von Liquiditätshilfen (‐) und Tilgung von Kassenverstärkungskrediten (‐)
29
Saldo Liquiditätshilfen und Kassenverstärkungskredite*** (Summe 27. bis 28.)
27
30
31
Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 25. bis 28.)
Kapitalfluss III (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐31.959.114
‐41.442.624
‐41.676.000
‐29.062.000
‐29.141.746
‐29.222.193
‐19.303.348
‐5.000.000
Anlage 2
Gleichstellungsplan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
für die Jahre 2016-2020
Präambel
Das Hamburgische Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 formuliert in § 3 Abs. 5 den Gleichstellungsauftrag der Hochschulen. Eine weitere Orientierung für den Gleichstellungsplan der Fakultät bilden die mit der Ratifizierung durch die Bundesregierung geltenden Gender
Mainstreaming-Grundsätze des Amsterdamer Vertrages. Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans erfolgt nach den Vorgaben der Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg
vom 30.10.1997 und 18.12.1997.
Ziel des Gleichstellungsplanes der Fakultät für Rechtswissenschaft ist es, die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern im Hochschulbereich zu verwirklichen. Vorhandene Fähigkeiten und Begabungen sollen umfassend für Forschung und Lehre genutzt werden können.
Die Umsetzung des Planes soll dazu beitragen, den fairen und gleichberechtigten Umgang mit
Diversity sicherzustellen und jeglicher Diskriminierung entgegenzuwirken.
Die Herstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer und die Beseitigung von bestehenden Nachteilen ist in allen Aufgabenbereichen und auf jeder Entscheidungsebene zu beachten. Bei der Planung, Durchführung, Begleitung und Bewertung jeglicher Maßnahmen werden
auch die Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Geschlechter analysiert; die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Die Fakultät fördert die auf Frauen- und Geschlechterforschung ausgerichtete Forschung und
Lehre.
Die Umsetzung dieses Gleichstellungsplans ist unter der Gesamtaufsicht des Dekanats Aufgabe aller Fakultätsmitglieder, die zu diesem Zweck mit dem Gleichstellungsreferat der Fakultät zusammenarbeiten.
Seite 2/7
A. Bestandsaufnahme (Stand 1.10.2015)
Gesamt
W
M
Frauenanteil in %
Frauenanteil im Jahr
2012
Studierende
3562
2057
1505
57,7%
k.A.
Graduate Schools
92
43
49
46,7%
k.A.
Doktorandinnen und
468
229
239
48,9%
k.A.
Professorinnen und Professoren
24
3
21
12,5%
16%
Juniorprofessorinnen und
8
3
5
37,5%
40%
72
35
37
48,6%
k.A.
3
1
2
33,3%
k.A.
26
17
9
65,4%
k.A.
2
4
33,3%
k.A.
Doktoranden
-professoren
Wissenschaftliches Personal
§ 28 Abs. 1
Wissenschaftliches Personal
§ 28 Abs. 2
Wissenschaftliches Personal
§ 28 Abs. 3
davon unbefristet, § 28 Abs. 3
(1) Der zum 1.10.2015 durchgeführten Bestandsaufnahme an der Fakultät ist zu entnehmen,
dass Frauen an der Fakultät in einigen Qualifikationsphasen, einschließlich der Promotion,
nicht mehr unverhältnismäßig unterrepräsentiert sind. Vielmehr ist der weibliche Anteil unter
den Studierenden sogar deutlich höher (57,7 %) als der der männlichen Studierenden. Allerdings ist auf Promotionsebene der Anteil der Promovendinnen geringer als der der Promovenden (48,9%), es besteht jedoch auch auf Promotionsebene ein annähernd paritätisches
Geschlechterverhältnis. Es gilt, dieses Ergebnis auch in den kommenden Jahren beizubehalten.
(2) Ein erhöhter Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Anteil von Professorinnen ist unverändert gering an der
Fakultät (12,5%), auch die Juniorprofessuren sind mit weniger Frauen als Männern besetzt
(37,5%). Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen in den nächsten Jahren zu ändern.
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B. Verantwortlichkeit
I. Verantwortlichkeit der Fakultätsleitung
Die Fakultät ist verantwortlich für die Herstellung struktureller Chancengleichheit. Das Dekanat achtet auf die Umsetzung des Gleichstellungsplans in all seinen Teilen. Die/der Gleichstellungsbeauftragte berichtet dem Fakultätsrat jährlich über die Umsetzung der im Gleichstellungsplan verankerten Ziele und Maßnahmen; soweit diese nicht vollständig umgesetzt wurden, sind die Gründe hierfür in den Bericht aufzunehmen.
II. Gleichstellungsreferat
Das Gleichstellungsreferat unterstützt die Fakultät bei der Herstellung struktureller Chancengleichheit. Es besteht aus vier Personen: einer/einem Gleichstellungsbeauftragten, einer
Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einer studentischen Hilfskraft. Die wissenschaftliche
Mitarbeiterin bzw. der wissenschaftliche Mitarbeiter sowie die studentische Hilfskraft werden
von der/dem Gleichstellungsbeauftragten sowie der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter
ausgewählt.
1. Präsenz
Das Gleichstellungsreferat hat an der Fakultät und auf Universitätsebene Präsenz zu zeigen.
Dazu bietet es u.a. regelmäßige Sprechstunden für Studierende sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fakultät an. Der Kontakt zu den Studierenden wird auch über die Fachschaft
sichergestellt; im Rahmen der Orientierungseinheit für Studierende des ersten Semesters
wird das Referat zudem vorgestellt.
2. Wahl
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter werden durch den Fakultätsrat für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mindestens eine dieser beiden
Personen muss weiblichen Geschlechts sein. Es ist auf eine paritätische Besetzung des Referates hinzuwirken.
3. Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten bzw. des Gleichstellungsbeauftragten
(1) Die/der Gleichstellungsbeauftragte hat an den Sitzungen der Gleichstellungsbeauftragten
auf universitärer Ebene teilzunehmen und die Fakultät dort zu repräsentieren. Sie/er nimmt
an den Sitzungen des Fakultätsrats teil. In Ausnahmefällen kann auch die Stellvertreterin oder
der Stellvertreter diese Termine wahrnehmen.
(2) Die/der Gleichstellungsbeauftragte hat bezüglich der Sitzungen aller Gremien und Ausschüsse der Fakultät ein Informations-, Rede- und Antragsrecht. Sie/er erhält die Einladungen,
Tischvorlagen und Protokolle der Sitzungen; bei den Fakultätsratssitzungen gilt dies auch für
den nicht-öffentlichen Teil.
(3) Insbesondere in den Berufungsverfahren ist die/der Gleichstellungsbeauftragte in allen
Phasen einzubeziehen. Geplante Ausschreibungen werden der/dem Gleichstellungsbeauftragten frühzeitig übermittelt, sie/er wird beratend tätig. Auf die entsprechenden Vorgaben
der Berufungsordnung wird verwiesen.
(4) Zu den Dekanatssitzungen wird die/der Gleichstellungsbeauftragte hinzugezogen, wenn
gleichstellungsrelevante Fragen zu beraten und zu entscheiden sind.
(5) Bei der Umsetzung der Maßnahmen nach Abschnitt C wird die/der Gleichstellungsbeauftragte von der Fakultät nach Ziffer 4 Abs. 1 unterstützt.
Seite 4/7
4. Unterstützung durch die Fakultät
(1) Das Gleichstellungsreferat erhält eine Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw.
eines wissenschaftlichen Mitarbeiters gemäß § 28 Abs. 1 HmbHG mit 50% der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden insbesondere zur Koordination der Programme zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sowie Hilfskraftmittel im Umfang von 2.400
€/Jahr.
(2) Der/dem Gleichstellungsbeauftragten wird eine Reduktion des Lehrdeputats von 2 SWS
pro Semester gewährt, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter eine Reduktion von 1 SWS
pro Semester.
C. Strukturschaffende Maßnahmen
I. Stellen und Stipendien
1. Struktur- und Entwicklungsplanung
Die Fakultätsleitung wirkt auf sämtlichen universitären Ebenen, insbesondere bei der Beratung des Struktur- und Entwicklungsplanes, darauf hin, die Verankerung geschlechtsspezifischer Forschungsfragen in der Fakultät auch weiterhin zu gewährleisten. Die Fakultät soll den
geschlechtsrelevanten Fragen in Forschung und Lehre eine (Junior-)Professur widmen. Diese
(Junior-)Professur soll für ein beliebiges juristisches Hauptfach in Kombination mit Genderforschung ausgeschrieben werden. Die Fakultät bemüht sich zudem um die Gewinnung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten aus Drittmitteln.
2. Förderung der Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen und Doktorandinnen
(1) Die Förderung der Juniorprofessorinnen bzw. Habilitandinnen bei der Planung und Realisierung ihrer wissenschaftlichen Karriere ist der Fakultät ein besonderes Anliegen. Insbesondere
ist die Fakultät bestrebt, den Anteil des weiblichen Nachwuchses mindestens in Angleichung
an die jeweils vorherige Qualifikationsstufe zu erhöhen (Kaskadenmodell). Daher werden entsprechende Förderprogramme eingerichtet. Sie dienen als Rahmen für eine Netzwerkbildung
und sollen den Austausch fördern.
(2) Insbesondere umfasst das Programm das Angebot eines auf die Hochschulkarriere spezialisierten Coachings. Im Rahmen des Coaching-Angebots werden ggf. in Abstimmung mit entsprechenden Angeboten der Universität Einzelsitzungen (bis zu 5 Doppelstunden pro Habilitandin/Juniorprofessorin) und Gruppenkurse durchgeführt. Eine Vernetzung mit anderen
rechtswissenschaftlichen Fakultäten ist gewünscht.
(3) Zudem wird ein Mentoring-Programm für Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen und Doktorandinnen während der Qualifikationsphase eingerichtet. Nicht Gegenstand des Programmes soll die inhaltliche Befassung mit den Forschungsthemen der Mentees sein, die den jeweiligen Betreuerinnen oder Betreuern vorbehalten bleibt. Vielmehr ist Ziel des MentoringProgrammes, u.a. weibliche Vorbilder aus der Wissenschaft sowie Wege in die Wissenschaft
aufzuzeigen und geeignete Kandidatinnen möglichst frühzeitig für die Wissenschaft zu gewinnen bzw. in der Wissenschaft zu halten. Für das Coaching- und Mentoring-Programm wird
von der Fakultät ein Betrag in Höhe von insgesamt 5.000 € für die Laufzeit dieses Planes eingesetzt.
(4) Außerdem wird für Frauen ein Habilitationsförderungsprogramm in Form eines Habilitationsstipendiums eingerichtet. Dieses dient der Vorbereitung eines Habilitationsvorhabens im
angemessenen Umfang, so dass die Kandidatinnen sich erfolgreich auf Postdoc-Programme
und/oder entsprechende Stellen bewerben können; alternativ kann diese Förderung für die
Abschlussphase einer Habilitation vergeben werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums, dessen Höhe entweder in Anlehnung an Postdoc-Stipendien der Universität Ham-
Seite 5/7
burg, beispielsweise entsprechend des KNU Post Doc-Stipendiums i.H.v 2.200 € zzgl. 150 €
Sachzulage sowie eines Familien-/Kinderzuschlags, oder aber eigenständig durch die Fakultät
bestimmt wird. Für die Laufzeit dieses Gleichstellungsplanes stehen insgesamt vier Jahre Förderung zur Verfügung, welche flexibel je nach Bedarf und nach Qualifikation vergeben werden.
(5) Zusätzlich gewährt die Fakultät Doktorandinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
jährlich ein zusätzliches Budget in Höhe von 300 € für die aktive Teilnahme an Konferenzen
und Seminaren u.a. in Form von Vorträgen oder ähnlichem, um eine frühzeitige Vernetzung in
der Wissenschaft zu ermöglichen.
(6) Synergien mit anderen Programmen, insbesondere auf Universitätsebene, werden hergestellt.
3. Promotionsstipendien und Promotionspreis für Promotionen mit Bezug zu Geschlechterstudien
(1) Die Fakultät ist weiterhin in besonderem Maße bemüht, Frauen für die Promotion zu gewinnen und sie gezielt dabei zu unterstützen, die Promotion erfolgreich zu beenden. Sie stellt
zu diesem Zweck drei Stipendien zur Durchführung der Promotion zur Verfügung, welche gezielt Frauen mit Kindern zugutekommen sollen. Alternativ kann dieses Stipendium auch unabhängig vom Geschlecht an alleinerziehende Eltern vergeben werden. Bei der Vergabe sollen
neben der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers sowie der Qualität des Promotionsvorhabens auch soziale Belange berücksichtigt werden. Jedes Jahr wird eines dieser Stipendien auf Vorschlag des Gleichstellungsreferates durch das Dekanat vergeben, die Laufzeit
beträgt bis zu drei Jahre. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den Abschlussstipendien
der Universität.
(2) Um die wissenschaftliche Debatte zu gender- und gleichstellungsrelevanten Fragen in der
Rechtswissenschaft zu fördern, wird zudem alle zwei Jahre – unabhängig von dem Geschlecht
der bzw. des Promovierenden – ein Promotionspreis für ein abgeschlossenes Promotionsvorhaben mit Genderbezug vergeben. Die Vergabe erfolgt durch das Dekanat auf Vorschlag des
Gleichstellungsreferates und wird nach der Qualität der Doktorarbeit, bspw. ausgewiesen
durch zwei Gutachten von Professorinnen und Professoren, vergeben. Der Preis wird als
Druckkostenzuschuss i.H.v. 3.000 € ausgeschrieben.
II. Veranstaltungsförderung
(1) Die Fakultät wirkt darauf hin, dass Veranstaltungen im Bereich der gender- und gleichstellungsspezifischen Forschung und Lehre angeboten werden. Sie stellt hierfür einen Betrag von
10.000 € jährlich zur Verfügung. Daraus werden insbesondere Lehrveranstaltungen und wissenschaftliche Vorträge sowie bei Bedarf Lehraufträge und Exkursionen finanziert und Tagungen unterstützt.
(2) Die Fakultät bietet mindestens jeweils einmal im Jahr zwei Veranstaltungen zu genderund gleichstellungsspezifischen Fragen an. Diese sollen insbesondere in Form einer Schlüsselqualifikationsveranstaltung sowie einer Veranstaltung zum Erwerb des Grundlagenscheins
angeboten werden. Zudem wird einmal pro Jahr ein Studientag organisiert. Ein- bis zweimal
pro Semester findet eine Veranstaltung im Rahmen einer praxisbezogenen Veranstaltungsreihe statt.
a) Der Studientag steht jeweils unter einem gender- bzw. gleichstellungsspezifischen Oberthema, zu dem mehrere kleinere Veranstaltungen wie etwa Vorträge und Workshops angeboten werden. Für den Studientag stehen 5.000 € des oben genannten Gesamtbetrages bereit.
b) In der Schlüsselqualifikationsveranstaltung „Genderkompetenz“ werden grundlegende
Konzepte und Diskurse der Gendertheorie vermittelt, wobei auch der juristische Bezug herzustellen ist.
Seite 6/7
c) Die Veranstaltung im Rahmen des Grundlagenfachs bietet eine Einführung in die rechtliche
Gender-Wissenschaft.
d) In der praxisbezogenen Veranstaltungsreihe „Praktikerinnen bzw. Praktiker im Gespräch“
berichten Praktikerinnen bzw. Praktiker aus unterschiedlichen juristischen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es insbesondere auch um die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf sowie um Tätigkeiten in Bereichen bzw. Positionen, die den klassischen Rollenbildern nicht entsprechen.
(3) Hinzu kommen weitere Veranstaltungen, die im Ermessen des Gleichstellungsreferates
stehen.
III. Ausstattung der Bibliothek
Die Bibliothek schafft einschlägige Literatur zur rechtlichen Geschlechterwissenschaft an und
aktualisiert diesen Bestand regelmäßig. Die/der Gleichstellungsbeauftragte, aber auch alle
Mitglieder der Fakultät, haben ein entsprechendes Vorschlagsrecht.
IV. Sprachliche Gleichbehandlung
(1) Im allgemeinen Schriftverkehr sowie in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften soll eine
geschlechtergerechte Sprache verwendet werden. Diese Anforderung gilt auch bezüglich
Lehrmaterialien für Vorlesungen, Seminare und Arbeitsgemeinschaften. Stereotype Rollenzuweisungen in Lehrmaterialien sind zu vermeiden. Diese Anforderung gilt bzgl. selbst erstellter Lehrmaterialien. Das Gleichstellungsreferat unterstützt dabei die Fakultätsmitglieder.
(2) Um die Anforderung aus Abs. 1 besser und einheitlicher umsetzen zu können, erarbeitet
das Gleichstellungsreferat hierzu eine Handreichung für die Fakultät.
D. Vorgaben bei Stellenbesetzungen
I. Professuren
1. Personalplanung
Die Fakultät wirkt bei der Personalplanung darauf hin, dass alle Möglichkeiten der Berufung
von Frauen ausgeschöpft werden.
2. Ausschreibung und Berufungsverfahren
(1) Ausschreibungen werden vor ihrer Veröffentlichung frühzeitig der/dem Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet, um ihr/ihm die Möglichkeit zu geben, geeignete Kandidatinnen anzusprechen. Die Ausschreibungen werden auch in den sogenannten WissenschaftlerinnenDatenbanken (etwa efas, DJB) veröffentlicht. Zudem haben Vorsitzende von Berufungsausschüssen nach geeigneten Kandidatinnen zu recherchieren (etwa über Academia.net oder
femconsult). Alle Mitglieder der Berufungsausschüsse sind angehalten, geeignete Kandidatinnen gezielt auf eine mögliche Bewerbung aufmerksam zu machen. Die Vorsitzenden haben
alle Mitglieder der Berufungsausschüsse auch über das möglicherweise vorzeitige Ausscheiden von Bewerberinnen infolge der Rücknahme der Bewerbung frühzeitig zu informieren,
damit diese auch noch im laufenden Berufungsverfahren weiterhin geeignete Kandidatinnen
ansprechen können.
(2) Für jeden Berufungsausschuss soll wenigstens eine Professorin der Fakultät (W2/W3/W1)
benannt werden. Auf die Vorgaben der Berufungsordnung wird im Übrigen verwiesen.
II. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(1) Die Fakultät strebt auch weiterhin eine geschlechterparitätische Besetzung der Stellen des
wissenschaftlichen Mittelbaus in der Fakultät an. Die Professorinnen und Professoren sind
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angehalten, schon bei Kenntnis einer bevorstehenden Ausschreibung geeignete Kandidatinnen, etwa aus dem Umfeld der Lehre bzw. aus dem Kreis studentischer Mitarbeiterinnen, auf
die Möglichkeit einer Bewerbung aufmerksam zu machen. Auch alle anderen Möglichkeiten
der Gewinnung qualifizierter Frauen sind auszuschöpfen.
(2) Die Ausschreibungen dieser Stellen sind gleichzeitig mit der Veröffentlichung per Email an
die/den Gleichstellungsbeauftragte/n zu senden. Diese/r versendet die Ausschreibung über
einen Verteiler an geeignete Stellen, etwa die juristischen Fakultäten anderer Hochschulen
oder gängige Verteiler und Online-Portale (z.B. DJB).
(3) In den Personalauswahlkommissionen soll wenigstens eine Frau mitwirken.
(4) Die Besetzung von Mittelbaustellen mit Frauen wird im Rahmen von LOMI weiterhin besonders berücksichtigt.
E. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Fakultätsangehörige mit Kindern
I. Bibliothek
Zur Unterstützung von Studierenden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern
schafft die Bibliothek besondere Ausleihbedingungen. Den Betroffenen wird, soweit möglich,
ein Heimzugang zu den Datenbanken verschafft.
II. Kinderbetreuung
Reguläre Kinderbetreuung versagt unter anderem dann, wenn beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwingend Aufgaben außerhalb der regulären Dienstzeiten übernehmen müssen, z.B. bei Dienstreisen oder bei Veranstaltungen am Wochenende oder in den
Abend- und Nachtstunden. Es müssen dann an den Bedürfnissen der Kinder und der Eltern
orientierte zusätzliche individuelle Betreuungsangebote geschaffen werden, die mit zum Teil
erheblichen Kosten verbunden sind. Hierfür stellt die Fakultät pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter 300 € pro Semester zur Verfügung, so dass eine Kinderbetreuung in derartigen Notfallsituationen selbst organisiert werden kann. Die Beantragung erfolgt auf Vorschlag des Gleichstellungsreferates beim Dekanat.
III. Sitzungszeiten
Um Fakultätsangehörigen mit Kindern die Teilnahme an Sitzungen zu erleichtern, wird auf
familienfreundliche Sitzungszeiten hingewirkt. Sitzungen sollen daher vor 16.00 Uhr enden.
F. Evaluation
Die regelmäßige Evaluation geschlechterspezifischer Bedürfnisse und Problemlagen ist Voraussetzung für eine adäquate Umsetzung und Anpassung der im vorliegenden Gleichstellungsplan dargelegten Fördermaßnahmen. Diese Evaluation in Form einer standardisierten
Befragung der Studierenden sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erfolgt jedes zweite Jahr durch das Gleichstellungsreferat.
Anlage 3
Hamburger Abendblatt
10.02.2016 Print S. 11
Wissenschaft in Hamburg soll „nicht nölen, sondern glänzen!“
Als Standort für Forschung und Lehre muss die Stadt sich ehrgeizige Ziele setzen,
sagt die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne). Erstmals erklärt sie,
wie 40 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden sollen
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Zur Person
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Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) im
Rathaus Marcelo Hernandez
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