Argumentationshilfen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 Bündnis Mensch und Natur 18.04.2016 © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Info's zur Erstellung der Stellungnahme Die Stellungnahme hat einige formale Anforderungen. Folgende Punkte müssen aber unbedingt beachtet werden: ➢ Der Bezug zum Gesamtplan ist sehr wichtig. ➢ Die Stellungnahme muss individuell und auf das Projekt zugeschnitten sein. ➢ Sie darf sich nicht im Klein-Klein verlieren und zu detailliert werden. ➢ Sie muss aktuell sein und sich auf den aktuellen Stand beziehen (z.B. bei Verkehrsdaten). Ziele BVWP Werden nicht erreicht weil, . . . Beispiel:B016-G031-BY-T01V-BY Vorschlag – wie geht’s besser © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Ansatzpunkte für eine Stellungnahme Ansatzpunkte: ➢ ➢ ➢ ➢ Dargestellte Fakten und Berechnungsergebnisse sind zu kritisieren, wenn diese nicht korrekt oder unvollständig sind und sich das auf das Bewertungsergebnis und den Einstufungsvorschlag auswirkt. Auf Widersprüche und Einseitigkeiten, Schönrechnereien und problematische Gewichtungen und Schlussfolgerungen ist hinzuweisen. Alternativen vorschlagen: Die Stellungnahme muss argumentieren und möglichst auch Belege anführen, dass ein alternativer Vorschlag geeignet ist, das offizielle Planungsziel zu erreichen - mit geringeren Umwelteingriffen und bei verkehrlicher Gleichwertigkeit. Kritik am Gesamtplan und an den Netzen formulieren, an deren Umwelteffekten und der Erreichung der gesetzten Ziele. Mit dieser allgemeinen Ebene sollten die Aussagen zu den Projekten verknüpft sein. © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Ziele des BVWP 2030 gemäß eigenen Vorgaben (Entwurf BVWP 2030 Seite 5) © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Umweltrechtliche Belange (Entwurf BVWP 2030 Seite 5) Umweltziele BVWP 2030 ➔ Emissionsreduktion (Reduktion von Treibhausgasen und regionalen Schadstoffen) ➔ Begrenzung der Inanspruchnahme von Natur& Landschaf ➔ Verminderung von Flächenverbrauch ➔ Vermeidung von Zerschneidung unzerschnittener Räume © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Umweltrechtliche Belange B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) ➢ zweifelhafe Zahlen und Fakten in Projektinformationssystem (PRINS): 3070 Bürger sollen vom Lärm entlastet werden (siehe PRINS 1.8, Nr. 1.1), das wäre jeder 4. Bürger, auf der anderen Seite werden keine Bürger durch die Trasse neu belastet (das stimmt so nicht! ) ➢ Umwelt- und naturschutzfachliche Belange werden zu wenig bzw. überhaupt nicht gewürdigt. Aus unserer Sicht ist die Umweltbetroffenheit als hoch und nicht als mittel einzustufen, nachdem die Trasse durch unberührte Natur verläuf (siehe Erläuterungsbericht), 3 Wälder zerschneidet, den Höhenrücken durchtrennt und fernab vorhandener Gewerbe- und Industrieflächen verläuf (Winterbachtal, Wasenholz, Rohrer Wald). ➢ 9,57 km Durchfahrt durch unbelastete Landschafsbereiche laut Erläuterungsbericht zur Linienbestimmung (ca. 94% der Gesamtstrecke) in PRINS nicht berücksichtigt ➢ Umweltgutachten sind veraltet (zwischenzeitlich neue Populationen wie Biber, Rotmilan, Rebhuhn, Feldlerche), wurden aber als Datenbasis verwendet --> Wir fordern aktuelle und objektive Gutachten! ➢ Die im Erläuterungsbericht von 2013 genannten schutzwürdigen Flächen tauchen in PRINS überhaupt nicht mehr auf ➢ © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Umweltrechtliche Belange B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) ➢ Zubringerstraßen wurden nicht berücksichtigt – zusätzlicher Flächenverbrauch ➢ Lärmschutz ist überhaupt nicht berücksichtigt – Lärmschutz auf dem Höhenrücken – Steigungen im Gelände – ➢ keine dämpfende Wirkungen in der HöhenlageEntlastung Waldsiedlung von Abgasund Lärmimmissionen (das stimmt nicht!) → Belastung nun von beiden Seiten Flächenverbrauch: Angaben in PRINS weichen von Erläuterungsbericht von 2013 ab Der Quell- und Zielverkehr wurde nicht ausreichend gewürdigt, sodass die Lärmminderung innerorts falsch dargestellt wird (88% Privatverkehr bleibt – Quelle PRINS ➢ © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Verkehrstechnische Belange B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) Simulationsmodelle sind anzuzweifeln (angebliche Zeitgewinne trotz längerer Strecke, max. prognostizierte Verkehrsstärke 2020 auf der Ortsumfahrung laut Erläuterungsbericht zur Linienbestimmung 7.800 KFZ in 24 Stunden, jetzt plötzlich 17.000 KFZ in 2030) ➢ Straßen in Ebersbach, Kleinkötz, Wettenhausen, Ettenbeuren, Goldbach, Kleinbeuren und Ichenhausen werden künfig verstärkt durch Schwerverkehr belastet ➢ ➢ Sogwirkung für weiteren Verkehr Andere vor kurzem realisierte Umgehungsstraßen werden in ihrer Wirkung reduziert bzw. unzureichend berücksichtigt (z.B. Umgehungsstraße Burtenbach) ➢ ➢ Für Schwerlast- und Fernverkehr gibt es bereits A7 und A8 Regionaler Bedarf für eine Entlastung der Gemeinden und Bürger vom Ziel- und Quellverkehr → geplant wird jedoch eine überregionale Bundesstraße ➢ Ziel- und Quellverkehr wird in der Planung unzureichend berücksichtigt (AL-KO, KLB, Klotz, Postfrachtzentrum etc…) ➢ Auswirkung der Einführung der LKW-Maut ab 2018 auf allen Bundesstraßen wurde in der Planung überhaupt nicht berücksichtigt ➢ © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Kosten B16-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) ➢ Nutzen-Kosten-Analyse intransparent! Welcher normale Bürger soll das verstehen ? ➢ Oberflächliche Kostenschätzung statt detaillierter Kostenermittlung ➢ Keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt Verkehrszahlen sind anzuzweifeln → Abweichungen von Erläuterungsbericht 2013 (7.800 KFZ in 2020) und PRINS (17.000 KFZ in 2030) ➢ Angebliche Zeitgewinne wurden in der Nutzenanalyse mehrfach verrechnet (bis zu 4 Mal) und treiben somit den gesamtwirtschaflichen Nutzen künstlich nach oben ➢ Grundstückspreise (4 EUR/m²) wurden zu niedrig angesetzt, Preissteigerungen wurden nicht berücksichtigt ➢ Werte zum Krafstoffverbrauch und Emissionen sind nicht nachvollziehbar und anzuzweifeln (ca 20% längere Strecke, mehrerer Höhenunterschiede, höhere Fahrtgeschwindigkeiten) ➢ Zusagen der regionalen Politik wie z.B. Absenkung der Trasse, weitere Entfernung der Trasse zu Wohnbebauungen, Flurbereinigungen, Lärmschutzmaßnahmen wurden in den Kostenschätzungen nicht berücksichtigt ➢ © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Kosten B16-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) Verlegung unterirdischer Pipelines und Stromtrassen weder im Erläuterungsbericht von 2013 noch in PRINS berücksichtigt ➢ Ausbau und Neubau von Zubringerstraßen, Brücken und Grünbrücken wurden kostenmäßig nur unzureichend erfasst ➢ © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Grundsätzliche Kritik am BVWP 2030 B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) Laut Karte (Erreichbarkeitsmodell 2013 BBSR) des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) ist die Verkehrsanbindung im Landkreis Günzburg bestens (beste Bewertungsstufe) → Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Günzburg nicht bedarfsgerecht ➢ Neubau von Straßen ist abhängig von Grunderwerb, die aktuelle Preisentwicklung wird nicht berücksichtigt, Entschädigungen sind nicht marktgerecht angesetzt – Ohne Grunderwerb kein Straßenbau, somit ist die Planung nicht rechtssicher ! ➢ §19b UVPG; §14g Abs. 1 Satz 2 UVPG: ➢Es sind im Rahmen des Umweltberichts in Frage kommende Alternativen zu prüfen. Wo ist das geschehen? Ausbau statt Neubau ( Verweis auf B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)) ➢ Bundesumweltministerium wurde bei der Vorstellung des Bundesverkehrswegeplans nicht einbezogen und somit übergangen ➢ ➢ Zeitspanne für Stellungnahme zu kurz (6 Wochen) © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Verfahrenskonflikte B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) lokale Varianten wurden nie geprüf und berücksichtigt, somit gehört die Osttrasse nicht in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP 2030 – Für Fernverkehr völlig unbedeutende Verkehrsachse keine Verbindungsfunktionsstufe (VFS) ➢ Meldung der Osttrasse zum Bundesverkehrswegeplan erfolgte erst nach Meldeschluss → Ursprünglich war die Westtrasse gemeldet, diese wurde jedoch abgelehnt. Öffentlichkeitsbeteiligung an den Verfahrensschritten zur Meldung der Osttrasse war somit nicht gewährleistet ➢ ➢ Bürgerentscheid Ichenhausen wurde nicht berücksichtigt ➢ Keine Einigkeit vor Ort, 3 von 4 betroffenen Gemeinden lehnen die Osttrasse ab ca. 95% der Grundstückseigentümer sind nicht bereit Flächen zu verkaufen – keine rechtssichere Planung möglich ➢ BUND lehnt beide Trassen ab (Stellungnahme zur Linienbestimmung), daher ist auch die Osttrasse nicht rechtssicher planbar ➢ © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Persönliche Belange B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) ➢ Wertverlust der Immobilien von betroffenen Eigentümer Existenzgefährdung für betroffene landwirtschafliche Betriebe durch Zerschneidung von landwirtschaflichen Flächen ➢ ➢ Abtrennung der landwirtschaflichen Flächen von den angebundenen Wirtschafsgebäuden ➢ Einschränkung der Freizeitgestaltungsmöglichkeiten ➢ Belastung der betroffenen Anwohner durch Emissionen ➢ usw…. ➢ Jeder ist selbst gefordert, seine persönlichen Belange kund zu tun! © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Fazit B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost) ➔ ➔ Neubau ohne Bedarf – Abstufung der Trasse – Raus aus dem vordringlichen Bedarf ! Umwelt- und Landschafszerstörung ! - Schluss mit dem Flächenverbrauch – Umweltgutachten aktualisieren ! ➔ Kostenschätzung massiv zu niedrig – realistische Kostenermittlung einfordern ! ➔ Nutzen ist utopisch hoch bewertet – Nachvollziehbare Verkehrszahlen ermitteln ! ➔ Kein schlüssiges und zukunfsfähiges Verkehrskonzept – lokale Probleme können nicht durch überregionale Maßnahmen gelöst werden – Kommunen sind gefordert ! © by Bündnis Mensch und Natur 2016 Diese Präsentation wird auf unserer Homepage zum Herunterladen verfügbar sein unter: http://www.Buendnis-Mensch-Natur.de Letzte Chance nutzen – Stellungnahme jetzt schreiben ! ! Danke © by Bündnis Mensch und Natur 2016
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