Argumentationshilfen - Initiative Zukunft Ichenhausen

Argumentationshilfen
zur Öffentlichkeitsbeteiligung
zum BVWP 2030
Bündnis Mensch und Natur
18.04.2016
© by Bündnis Mensch und Natur 2016
Info's zur Erstellung der Stellungnahme
Die Stellungnahme hat einige formale Anforderungen. Folgende Punkte müssen aber unbedingt
beachtet werden:
➢
Der Bezug zum Gesamtplan ist sehr wichtig.
➢
Die Stellungnahme muss individuell und auf das Projekt zugeschnitten sein.
➢
Sie darf sich nicht im Klein-Klein verlieren und zu detailliert werden.
➢
Sie muss aktuell sein und sich auf den aktuellen Stand beziehen (z.B. bei Verkehrsdaten).
Ziele BVWP
Werden nicht erreicht weil, . . .
Beispiel:B016-G031-BY-T01V-BY
Vorschlag – wie geht’s besser
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Ansatzpunkte für eine Stellungnahme
Ansatzpunkte:
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Dargestellte Fakten und Berechnungsergebnisse sind zu kritisieren, wenn diese nicht korrekt
oder unvollständig sind und sich das auf das Bewertungsergebnis und den
Einstufungsvorschlag auswirkt.
Auf Widersprüche und Einseitigkeiten, Schönrechnereien und problematische Gewichtungen
und Schlussfolgerungen ist hinzuweisen.
Alternativen vorschlagen:
Die Stellungnahme muss argumentieren und möglichst auch Belege anführen, dass ein
alternativer Vorschlag geeignet ist, das offizielle Planungsziel zu erreichen - mit geringeren
Umwelteingriffen und bei verkehrlicher Gleichwertigkeit.
Kritik am Gesamtplan und an den Netzen formulieren, an deren Umwelteffekten und der
Erreichung der gesetzten Ziele.
Mit dieser allgemeinen Ebene sollten die Aussagen zu den Projekten verknüpft sein.
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Ziele des BVWP 2030 gemäß eigenen Vorgaben
(Entwurf BVWP 2030 Seite 5)
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Umweltrechtliche Belange
(Entwurf BVWP 2030 Seite 5)
Umweltziele BVWP 2030
➔
Emissionsreduktion (Reduktion von Treibhausgasen und regionalen Schadstoffen)
➔
Begrenzung der Inanspruchnahme von Natur& Landschaf
➔
Verminderung von Flächenverbrauch
➔
Vermeidung von Zerschneidung unzerschnittener Räume
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Umweltrechtliche Belange
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
➢
zweifelhafe Zahlen und Fakten in Projektinformationssystem (PRINS):
3070 Bürger sollen vom Lärm entlastet werden (siehe PRINS 1.8, Nr. 1.1), das wäre jeder 4.
Bürger, auf der anderen Seite werden keine Bürger durch die Trasse neu belastet (das stimmt so
nicht! )
➢
Umwelt- und naturschutzfachliche Belange werden zu wenig bzw. überhaupt nicht
gewürdigt. Aus unserer Sicht ist die Umweltbetroffenheit als hoch und nicht als mittel
einzustufen, nachdem die Trasse durch unberührte Natur verläuf (siehe Erläuterungsbericht), 3
Wälder zerschneidet, den Höhenrücken durchtrennt und fernab vorhandener Gewerbe- und
Industrieflächen verläuf (Winterbachtal, Wasenholz, Rohrer Wald).
➢
9,57 km Durchfahrt durch unbelastete Landschafsbereiche laut Erläuterungsbericht zur
Linienbestimmung (ca. 94% der Gesamtstrecke) in PRINS nicht berücksichtigt
➢
Umweltgutachten sind veraltet (zwischenzeitlich neue Populationen wie Biber, Rotmilan,
Rebhuhn, Feldlerche), wurden aber als Datenbasis verwendet
--> Wir fordern aktuelle und objektive Gutachten!
➢
Die im Erläuterungsbericht von 2013 genannten schutzwürdigen Flächen tauchen in PRINS
überhaupt nicht mehr auf
➢
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Umweltrechtliche Belange
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
➢
Zubringerstraßen wurden nicht berücksichtigt – zusätzlicher Flächenverbrauch
➢
Lärmschutz ist überhaupt nicht berücksichtigt
–
Lärmschutz auf dem Höhenrücken
–
Steigungen im Gelände
–
➢
keine dämpfende Wirkungen in der HöhenlageEntlastung Waldsiedlung von Abgasund Lärmimmissionen (das stimmt nicht!) → Belastung nun von beiden Seiten
Flächenverbrauch: Angaben in PRINS weichen von Erläuterungsbericht von 2013 ab
Der Quell- und Zielverkehr wurde nicht ausreichend gewürdigt, sodass die Lärmminderung
innerorts falsch dargestellt wird (88% Privatverkehr bleibt – Quelle PRINS
➢
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Verkehrstechnische Belange
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
Simulationsmodelle sind anzuzweifeln (angebliche Zeitgewinne trotz längerer Strecke, max.
prognostizierte Verkehrsstärke 2020 auf der Ortsumfahrung laut Erläuterungsbericht zur
Linienbestimmung 7.800 KFZ in 24 Stunden, jetzt plötzlich 17.000 KFZ in 2030)
➢
Straßen in Ebersbach, Kleinkötz, Wettenhausen, Ettenbeuren, Goldbach, Kleinbeuren und
Ichenhausen werden künfig verstärkt durch Schwerverkehr belastet
➢
➢
Sogwirkung für weiteren Verkehr
Andere vor kurzem realisierte Umgehungsstraßen werden in ihrer Wirkung reduziert bzw.
unzureichend berücksichtigt (z.B. Umgehungsstraße Burtenbach)
➢
➢
Für Schwerlast- und Fernverkehr gibt es bereits A7 und A8
Regionaler Bedarf für eine Entlastung der Gemeinden und Bürger vom Ziel- und Quellverkehr →
geplant wird jedoch eine überregionale Bundesstraße
➢
Ziel- und Quellverkehr wird in der Planung unzureichend berücksichtigt (AL-KO, KLB, Klotz,
Postfrachtzentrum etc…)
➢
Auswirkung der Einführung der LKW-Maut ab 2018 auf allen Bundesstraßen wurde in der Planung
überhaupt nicht berücksichtigt
➢
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Kosten
B16-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
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Nutzen-Kosten-Analyse intransparent! Welcher normale Bürger soll das verstehen ?
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Oberflächliche Kostenschätzung statt detaillierter Kostenermittlung
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Keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt
Verkehrszahlen sind anzuzweifeln → Abweichungen von Erläuterungsbericht 2013 (7.800 KFZ
in 2020) und PRINS (17.000 KFZ in 2030)
➢
Angebliche Zeitgewinne wurden in der Nutzenanalyse mehrfach verrechnet (bis zu 4 Mal) und
treiben somit den gesamtwirtschaflichen Nutzen künstlich nach oben
➢
Grundstückspreise (4 EUR/m²) wurden zu niedrig angesetzt, Preissteigerungen wurden nicht
berücksichtigt
➢
Werte zum Krafstoffverbrauch und Emissionen sind nicht nachvollziehbar und anzuzweifeln
(ca 20% längere Strecke, mehrerer Höhenunterschiede, höhere Fahrtgeschwindigkeiten)
➢
Zusagen der regionalen Politik wie z.B. Absenkung der Trasse, weitere Entfernung der Trasse zu
Wohnbebauungen, Flurbereinigungen, Lärmschutzmaßnahmen wurden in den
Kostenschätzungen nicht berücksichtigt
➢
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Kosten
B16-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
Verlegung unterirdischer Pipelines und Stromtrassen weder im Erläuterungsbericht von 2013
noch in PRINS berücksichtigt
➢
Ausbau und Neubau von Zubringerstraßen, Brücken und Grünbrücken wurden kostenmäßig
nur unzureichend erfasst
➢
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Grundsätzliche Kritik am BVWP 2030
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
Laut Karte (Erreichbarkeitsmodell 2013 BBSR) des Bundesministerium für Verkehr und
Infrastruktur (BMVI) ist die Verkehrsanbindung im Landkreis Günzburg bestens (beste
Bewertungsstufe) → Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Günzburg nicht bedarfsgerecht
➢
Neubau von Straßen ist abhängig von Grunderwerb, die aktuelle Preisentwicklung wird nicht
berücksichtigt, Entschädigungen sind nicht marktgerecht angesetzt – Ohne Grunderwerb kein
Straßenbau, somit ist die Planung nicht rechtssicher !
➢
§19b UVPG; §14g Abs. 1 Satz 2 UVPG:
➢Es sind im Rahmen des Umweltberichts in Frage kommende Alternativen zu prüfen. Wo ist das
geschehen? Ausbau statt Neubau ( Verweis auf B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU
Ichenhausen/Kötz (Ost))
➢
Bundesumweltministerium wurde bei der Vorstellung des Bundesverkehrswegeplans nicht
einbezogen und somit übergangen
➢
➢
Zeitspanne für Stellungnahme zu kurz (6 Wochen)
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Verfahrenskonflikte
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
lokale Varianten wurden nie geprüf und berücksichtigt, somit gehört die Osttrasse nicht in den
„Vordringlichen Bedarf“ des BVWP 2030 – Für Fernverkehr völlig unbedeutende Verkehrsachse keine Verbindungsfunktionsstufe (VFS)
➢
Meldung der Osttrasse zum Bundesverkehrswegeplan erfolgte erst nach Meldeschluss →
Ursprünglich war die Westtrasse gemeldet, diese wurde jedoch abgelehnt.
Öffentlichkeitsbeteiligung an den Verfahrensschritten zur Meldung der Osttrasse war somit nicht
gewährleistet
➢
➢
Bürgerentscheid Ichenhausen wurde nicht berücksichtigt
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Keine Einigkeit vor Ort, 3 von 4 betroffenen Gemeinden lehnen die Osttrasse ab
ca. 95% der Grundstückseigentümer sind nicht bereit Flächen zu verkaufen – keine rechtssichere
Planung möglich
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BUND lehnt beide Trassen ab (Stellungnahme zur Linienbestimmung), daher ist auch die
Osttrasse nicht rechtssicher planbar
➢
© by Bündnis Mensch und Natur 2016
Persönliche Belange
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
➢
Wertverlust der Immobilien von betroffenen Eigentümer
Existenzgefährdung für betroffene landwirtschafliche Betriebe durch Zerschneidung von
landwirtschaflichen Flächen
➢
➢
Abtrennung der landwirtschaflichen Flächen von den angebundenen Wirtschafsgebäuden
➢
Einschränkung der Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
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Belastung der betroffenen Anwohner durch Emissionen
➢
usw….
➢
Jeder ist selbst gefordert, seine persönlichen Belange kund zu tun!
© by Bündnis Mensch und Natur 2016
Fazit
B016-G031-BY-T01V-BY, Projektname: OU Ichenhausen/Kötz (Ost)
➔
➔
Neubau ohne Bedarf – Abstufung der Trasse – Raus aus dem vordringlichen Bedarf !
Umwelt- und Landschafszerstörung ! - Schluss mit dem Flächenverbrauch –
Umweltgutachten aktualisieren !
➔
Kostenschätzung massiv zu niedrig – realistische Kostenermittlung einfordern !
➔
Nutzen ist utopisch hoch bewertet – Nachvollziehbare Verkehrszahlen ermitteln !
➔
Kein schlüssiges und zukunfsfähiges Verkehrskonzept – lokale Probleme können nicht
durch überregionale Maßnahmen gelöst werden – Kommunen sind gefordert !
© by Bündnis Mensch und Natur 2016
Diese Präsentation wird auf unserer Homepage zum Herunterladen
verfügbar sein unter:
http://www.Buendnis-Mensch-Natur.de
Letzte Chance nutzen – Stellungnahme jetzt schreiben ! !
Danke
© by Bündnis Mensch und Natur 2016